1860 / 121 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Se. Königliche D oheit der Prinz-Meg at Dr |

im Namen Sr. Majestät des Königs, Alerguädig

geruht:

Dem Direktor des Ober-Bergamts zu Bonn, Berghauptmann :

Dr. von Dechen, den Charakter als Ober - Berghauptmann mit dem Range eines Rathes Erster Klasse zu verleihen; so wie

Den Geheimen Ober-Bergrath Krug von Nidda zum Wirk- lichen Geheimen Ober-Bergrath und Ministerial-Direktor; und An Stelle des auf sein Gesuch entlassenen bisherigen Konsuls Tobn G. Welsh in Madeira, den dortigen Kaufmann George D Welsh zum Konsul daselbst zu ernennen.

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Minuistecium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Eisenbahn - Baumeister Gustav Hermann Micks zu Königsberg is zum Königlichen Eisenbahn-Bau-Jnspektor ernannt und ihm die Stelle eines Betriebs-Jnspektors bei der Ostbahn ver- liehen worden.

Das dem Geschäftsführer Franz Exn s zu Aarhen unter dem 27. September 1858 ertheilte Patent auf eine Maschine zur Anfertigung von Schraubenmuttern ist ercos{en,

Ministeriunet der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal: Angelegenheiten.

_-_ Amn cam zu Cleve ist dem Ordentlichen Lehrer Dr, Hundert das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.

Bescheid vom 13. Februar 1860 betreffend den Gebrauch des Titels als Doktor der Philosophie.

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Auf den Bericht vom 16. Dezember v. J. bemerke ich, daß nach den bestehenden Bestimmungen und mit Nücksicht auf das den Universitäten Deutschlands beiwohnende Rei, den Dokter - Titel zu verleihen, den damit beliehenen Personen ‘nicht versagt werden fann, diesen Titel, insbesondere den eines Doktors der Philosophie, zu führen. Nur den Wundärzten erster Klasse ist es verboten, ohne besondere Genehmigung den Titel eines Doktors der Medizin zu führen. Den Behörden gegenüber trägt der Doktor - Titel feinerlei Berechtigung oder Nachweis einer Qualification in fich, und muß es der öffentlihe Sitte und der Einficht des Publikums

überlassen werden, den zwischen einem Doctor rite promotus und"

einem von einer ausländischen Universität nach irgend einem andern

Modus vereideten Doktor vorhandenen und berechtigten Unterschied

selbs zu ziehen. 3 E Berlin, den 13. Februar 1860.

Der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Bethmann-Hollweg. . An die Königliche Regierung zu N.

Bekanntmachun g vom 2. April 1860 betreffend die Aufnahme mehrerer Schulen in die erste Ord- nung der Real-Schulen 2c.

Reglement vom 6. Oktober 1859. (Staats-Anzeiger Nr. 302. S. 2344.)

e L Peiri- Und. die St. Zóhanaui Danzig, so wie die Realschulen zu Brom M ias i S berg find in die ersteOrdnung der Realschulen aufgenommen, und die höheren Bürgershulen zu München - Gladbach und u RNv9eydt, imgleihen die Realklassen des Gymnafiums zu Stolp e F E m 7 A S IGaR: vom 6. Oktober 9 derechtigte hôbere Bürgerschulen anerkann Berlin, den 2. April 160 E

Der Minister der geistlit en, Unterrichts- und Mevizinal- Angelegenheiten. von Bethmann- Hollweg.

Ministerium des Innern.

Verfügung vom 20. März 1860 —- betreffend die

Mieths-Entschädigungen für Lokale, welche hei

der interimistischen Verwaltung erledigter Land: raths-Aemter erforderlich sind,

Der im Ministerial - Blatte für die gesammte innere Vei tung (Seite 242) abgedruckten, an eine Provinzial - Regierung e lassenen diesseitigen Verfügung vom 25. Oftober 1849, wona ba der interimistischen Verwaltung der damals in großer Anzahl ha vorausfihtlich auf lange Zeit erledigten Landraths - Aemter de Landraths-Amts-Verwesern, neben 2 Thlr. Diäten und den Aver, sional-Entschädigungen für den Dienst-Aufwand, eine Mieths-Ent; {ädigung für das landräthlihe Büreau-Lokal bis zur Höhe von 50 Thlr. jährlich aus dem disponiblen Gehalte der Stelle zugestanden worden ist, lag die Absicht zum Grund, den Landraths - Amts - Verwesern während der lange andauernden interimistishen Verwaltung ohne Erhöhung des Diäten-Sahßes das Einkommen der mit 800 Thlr. befoldeten- Landräthe zuzuwenden und sie dadurch einigermaßen für den wirklihen Dienst - Aufwand für welchen die Aversional - Entschädigungen damals niedrig be- messen waren, schadlos zu halten, Diese Nücksichten find mit der Veränderung der zu jener Zeit obwaltènden Verhältnisse weggefallen auch sind die Dienst-Aufwands-Entschädigungen der Landräthe in: zwischen wiederholentlih niht unerheblich erhöht worden , und es find daraus, der Bestimmung zu Tit. L. A. des Etats für die Verwaltung des Junern gemäß, auch die Kosten an Miethe, Hei: zung und Erleuchtung des landräthlichen Büreau - Lokals mit zu bestreiten.

Indem ih der Königliéhen Regierung dies auf den Bericht vom 18. v. M. eröffne, bemerke ih, daß unter den veränderten Verhältnissen die Eingangs gedacdte Verfügung vom 25. Oftober 1849 bei der interimistischen Verwaltung von Landraths Aeintern. nicht mehr in Anwendung kommt.

Mit Bezug auf den Sch{luß des Berichts vom 18. v. M.

mache ih übrigens der Königlichen Regierung bemerklich, daß die dariu geäußer:e Ansicht nicht zutreffend ist. Denn wenn ein Land- rath, welcher seinen Wohnsiß, getrennt von dem Siße des land- räthlichen Büreaus, duf seinem Gute hat und deshalb das geringere

| Normal-Gehalt und daneben aus dem in di sem Falle disponible

bleibenden Gehaltstheile von 200 Thlr. eine Miethsentschädigung von 50 Thlr. für dàs Büreau-Lokal in der Kreisstadt bezieht, pensionirt wird oder auf sonstige Weise ausscheidet, so fallen diese 50 Thaler, welche die Natur einer rein persönlichen Bewilligung haben, mit dem Austritt des Landraths sofort dem dispontblen Gehaltstheile wieder zu und sind nicht, wie die Königliche Regie rung meint, zu den dem nachfolgenden Verweser der Stelle ge bührenden Dienst-Aufwands-Geldern zu renen Dies beweist an der Umstand, daß dergleichen Mieths-Entschädigungen im Etat nicht in der für die Dienst-Aufwands Entschädigungen bestimmten Ko- lonne, sondern in der Gehalts-Kolonne aufgeführt werden, in welcher auch der disponible Eehaltstheil ausgebracht wird. Berlin, den 20. März 1860, i

Der Minister des Junern, Graf von Schwerin. _ M die Königliche Regierung zu N,

E S E E E A

Bescheid vom 26. März 1860 betreffend die Be r- einigung der Functionen eines Kreis-Kommunal- Kassen-NRendanten mit denen des Kreis-Secretairs.

Der Königlichen Regierung eröffne ih auf den Bericht vom 13, v. M., daß ih Anstand nehmen muß, zur Uebernahme dek Rendantur der N. Kreis-Kommunal-Kasse durch den Kreis-Secretair N. die Genehmigung zu ertheilen.

Wenn auch die Bedingung geftellt ‘werden soll, daß keinerlei Zahlungs- Anweisung auf die gedachte Kasse von dem Kreis-Secre- tair in etwaniger Vertretung des Landraths vollzogen werden dürfe, so genügt dies doch nicht, um den bedenklichen Mißständen vorzubeugen, welche aus der Uebertragung derartiger Nebenkbe- schäftigungen an die Kreis-Secretaire sehr leicht entspringen können.

Die Kreis - Secretaire us die gesezlichen Vertreter der Land- ráthe bei vorübergehenden Verhinderungen, bis zu 14 Tagen; sie find überdies die einzigen Beamten, wel{he in dem landräthlichen Büreau beschäftigt sind. Ju ersterer Beziehung sind sie in Ab- wesenheits- und Verhinderungsfällen des Landraths ofk geradezu genöthigt, Anweisungen auf die Kreis - Kommunal - Kasse zu voll-

a

wenn nit unangenehme Störungen herbeigeführt werden | wie denn für die Dauer einer solchen vorübergehenden Ver- ng des Landraths auch die gesammte Kuratel über diese Kasse e übergeht, und somit Kassen-Reoisionen in dieser Zeit, wenn but reis - Secretaire zugleih Rendanten der Kasse sind, gar E porgenommen werden fönuen. Jn leßterer Beziehung aber R der Landrath, wenn er eine gründliche Revision der Kasse s cine kalkulatorische Aufrechnung der Bücher vornehmen will, ¿¿ Mitwirkung des Kreis - Secretairs der Regel nah gar nicht entbehren, da ihm ein anderer vereideter Kalfulator niht zur Dis- T c,

em E een Umständen erscheinen die Functionen des Kreis- Secretairs mit denen des Rendanten einer unter der Kuratel des Landraths stehenden Kasse überhaupt unvereinbar.

Ahgesehen hiervon, is aber auch zu Oefterem wahrgenommen daß die Verwaltung ständischer Kassen, welche von #o ge-

rden / : : , ; i ECE:, tingem Umfange sind. daß sie einen Beamten nicht ausschließlich beschäftigen, selten cine regelmäßige und gesicherte ist, wenn sie nicht

mit Verwaltumg einer Königlichen Kasse, namentli der Kreis- Eteuer-Kasse verbunden und dadurch der strengen Kontrole unter- worfen ist , welche über die Kêniglicben Kassen geführt ird Der Herr Finanz-Minister hat wiederholentlich seine Einwilli- gung zu einer derartigen Verbindung ständischer und Königlicher Kassen ertheilt, und es ist daher nicht abzusehen, worauf der Ver- n dem Kreistags-Protokoll vom 6. Januar d L n LMBE,

mert 1 j : y i f daß in diesem Spezial falle vorausfichtlih die Genehmigung werde

t werden. E B Königliche Regierung hal hiernach den Kreisftänden ent- sprechende Eröffnung zu machen und sie zur Wahl eines andern Rendanten zu veranlassen. Sollte die Uebertragung der fraglicen Rendantur an einen Königlichen Steuerbeamten von Seiten der vorgeseßten Behörde desselben auf Schwierigkeiten stoßen, 0 wolle die Königliche Regierung mir weiter berichten, damit ich deswegen mit dem Herrn Finanz-Minister in Communication trete.

Berlin, den 26. März 1860.

Der Minister des Junern. Graf von Schwerin.

An die Königliche Regierung zu N.

Bescheid vom 4, April 1860 bezúù gli auf die Heranziehung der Seminar-Direktoren und Se- minar-Lehrer zu den Kommunal-Abgaben.

D daaistrat erôffne ih auf die Vorstellung vom 2. Fe R Cha sich ber Herr Minister der geistlichen 2c. Angele: genheiten damit einverstanden erklärt hat, daß die Seminar-Direk jo en und Seminar - Lehrer zum Zweck ihrer Befreiung bon Ent- rihtung der Kommunalsteuern niát weiter als Elementar - Lehrer angesehen und behandelt werden können, weil ehen den M Tig selbs nah ihrer ganzen Einrichtung und ihrer Aufgabe die Eigen- haft als Elementar-Schulen nicht beigelegt werden kann.

Berlin, den 4. April 1860.

Der Minister des Jnnevrn.

Jm Austrage : Sulzer.

An den Magistrat zu N.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Jufanterie und General-Jnspecteur des Jngenieur-Corps und der Festungen,

bon Brese-Winiary, von Torgau.

emar

Abgereist: Der General-Post-Director Schmückert, nah Solingen. :

At icbhtamtiiches.

Berlin, 23. März. Se. Königliwe Hoheit nahmen heute im Thiergarten die Parade vollzogen im Königlichen Schloß des Landlages und gaben eimn hiex anwesendeu Generale und

Preußen. der Prinz-Regent über die berliner Garnison ab, den Schluß der beiden Häuser militairisches Diner, zu dem die Stabsoffiziere befohlen waren.

| 1,397,366 Fr. 55 C, Oceanien 477,211 Fr. 40 «C.

Jn der gestrigen Sißung nahm das Herrenhaus lich li die Gesez-Entwürfe, betressend die Bewilligung cines Kredits

von 9 Millionen, so wie die Forterhebung des 25prozentigen Zu- {lags zu der klassifizirten Einkommeu- und Bulen,, so wie Mahk- und Schlachtsteuer in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung einstimmig an. :

Ju der gestrigen (56.) Sißung des Hauses der Abge- ordneten erklärte der Handels-Minister, daß er auf Grund Alleihöchster Autorisation den Geseßentwurf, betr. die Errichtung von Berg - Hypotheken - Kommissionen bei den Ober - Bergämtern zurückfziehe. Der Gesezentwurf, betr. die Festseßung der Wabl- bezirke, wurde nah kurzer Diskussion in der vom Herrenhause be- schlossenen Fassung angenommen. Eine längere Diskussion er- hob fih über die vom Herrenhause herübergekommenen Grund fteuer- Vorlagen, deren Ablehnung von der Kommission beantragt und von dem Hause angenommen wurde. Der Antrag des Abgeord- neten Reichensperger (Geldern) wegen Herabseßung des Grund- steuer-Kontingents für die beiden westlihen Provinzen um 20 pCt. wurde mit geringer Majorität vom Hause genehmigt.

Hamburg, 22. Mai. Gestern ist hier der Großherzoglich oldenburgishe General - Major von Franseckh zur Inspection unseres Bundes - Kontingents von Eutin eingetroffen.

Baden. Karlsruhe, 22. Mai. Die Regierung hat heute der Zweiten ammer sechs Geseßeniwürfe, betreffend die Regelung der kirchlichen Verhältnisse, vorgelegt. ;

Schweiz. Bern, 22. Mai. Frankrei hat den Mächten neue Vorschläge in Bezug auf die Savohische Angelegenheit ge- macht. Däs französishe Gouvernement zeigt sich in derselben zu einer Uebereinkunft, betreffs der Grenzfeststellung zwischen Meilleria und Col de Ferret geneigt, will sich verpflichten," keine Festungen in einem gewissen Theile Savoyens zu bauen und keine Krieg8scifffe auf dem Genfersee zu unterhalten. /

Großbritannien und Jrland. London, 21. Mai. Die Königliche Familie ist wohlbehalten in Osborne einge- troffen und feiert daselbst den Geburtsteg der Königin im bâäus- lichen Kreise. Kurz vor der Abfahrt hatte Lord Palmerston eine Privataudienz bei der Monarchin.

Lord Brougham’'s Jnstallirung als Kanzler der Edinburger Universität hat am Freitag mit großem Pomp stattgefunden. Etwa 1800 Personen waren dabei anwesend. Der würdige Greis bielt eine Rede, die über 2 Stunden dauerte. :

Der „Great Eastern“, der am 9. des fommenden Monats von Southampton abfahren soll, wird direkt nah New-York gehen.

Jrische Briefe und Zeitungen versichern,” daß die gegen die Werbungen für den Papst erlassene Regierungs-Proclamation der Rekrutirung bisher-nicht im Geringsten Eintrag gethan habe.

22. Mai. Die heutige „Morning Post“ sagt: Die Ma- jorität im Oberhause gegen dio Papiersteuer - Vorlage umf::ßt so viele Anhänger der Regierung, daß das Votum nicht als ein Parteisieg betrachtet werden könne, das Ministerium nehme daher die Entscheidung des Oberhauses an und werde die Steuer auf- ret erhalten. L |

Die heutige „Times“ sagt, daß die neapolitanische Armee bei Palermo durch die Garibaldianer éine vollständige Niederlage er- litten habe. i

Frankrei. Paris, 24. Mai. Der „Moniteur“ ver- öffentlicht ein Dekret, wonach die auf 520,000 Fr. veranschlagten Arbeiten zur Sicherung der Stadt Saumur gegen die Uebershwem- mungen dur die Loire in Angriff genommen werden sollen. Der Staat trägt drei Viertel der Kosten. H

Das Mai- Heft der „, Annales de la Propagation de la foi“ enthält den Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Beiträge im Jahre 1859, Die europäischen Missionen erhielten 1,334,924 Fr., Asien 2,167,194 Fr. 36 C., Afrika 388,652 Fr. 60 C., Amerika

Das französische Mittelmeer - Geschwader, welhes vor ‘den Hyèren liegt und dessen Abfah t nach Koustantinopel oder Sicilien verfrüht gemeldet wurde, besteht nach dem „Moniteur de la Flotte aus dem Linienschiff „Bretagne® von 140 Kanonen, Flaggenschif de3 Vice- Admirals Lebarbier de Tinan ; „Algesiras*, 90 Kanonen, Flaggenscif des Contre-Admirals Paris; „Donawerth“, 80 Ka- nonen, Flaggenschisf des Contre-Admirals Jehenne (der bekanntlich mit einer Division nah Neapel abging) Alexandre“, „Sylau „Imperial“ und „Redoutable“, mit 90 Kanonen; „Saint Louis”, 80 Kanonen ; Dampf-Fregatte „Foudre“, 60 Kanonen. Außerdem ist die gepanzerte Fregatte „Gloire“ von 59 Kanonen zu Toulon in Ausrüstung. : : /

Ätaliea, Der „Corriere Mercantile“ vom 19. d. sagt, die sardinische Flotte werde bei Cagliari zusammengezogen ; die Dampfer „Governolo“ und „Authion“ sind von Sicilien abberufen , um zu der Flotte zu stoßen. Die Segel-Linienschiffe Azzardo“ und E fino“ waren am 18ten na Cagliari abgegangen. -- Nach demse s hen Blatte hat General Fauti ein Geseh erlassen, die Aushebung der jungen Leute von 1839 betreffend. Das Kontingent ist auf 10,000 Mann festgeseßt, da in Toscana und einem Theile der

Emilia die Aushebung schon stattfaad. | Ao Vuate, 15. Mai, wird der „Correspondenz Bullier“