1860 / 126 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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§. 10. E

Bergwerks-Eigenthümer find verpflichtet, die für fit beschäftigten Berg leute in- baarem Gelde auszulohnen. Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren. Dagegen können den Bergleuten Wohnung, Feuerungsbedarf, Landuugung, regelmäßige Beköftigung, so wie die zur Bergwerksarbeit erforderlihen Werkzeuge und Betriebsmaterialien unter Anrechnüng béi der Lobnzahlung verabfolgt E ,

Die- Bestimmungen des §. 10 finden auch Anwendung auf Familien- glieder, Gehülfen, Beauftragte, Geschäft:führer , Faktoren und Aufseher der Bergwerks- Eigenthümer, so wie auf Gewerbetreibende, bei deren Ge- {äft eine der erwähnten Personen unmittelbar oder mittelbar betheî-

ligt if. R g. 12.

Bergleute, deren Forderungen den Vorschriften der §§. 10 und 11 zuwider anders, als durch Baarzablung berichtigt sind, föônnen zu jeder Zeit die Bezahlung ihrer An O baarem Gelde verlangen.

d. 1

Verträge, welche den §§. 10 bis 12 zuwiderlaufen, find nichtig.

Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen Bergwerkseigenthümern oder ihnen gleichgestellten Personen einerseits und Bergleuten anderer- seits über die Entnehmung der Bedürfnisse dieser Leßteren aus gewissen Verkaufsstellen , so wie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem anderen Zwecke, als zur Betheilignng an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage -der Me oder ihrer Familien (§. 10.)

: 14.

Forderungen für Waaren, welche ungeachtet des Verbots den Ar- beitern fkreditirt worden find, können von den Bergwerkseigenthümern und von den ihnen gleichgestellten Personen weder êingeklagt, noch durch: An- rechnung oder sonst geltend. gemacht werden, ohne Unterschied, ob fie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden, oder mittelbar erworben find, vielmehr fallen dergleichen Forderungen der Knappschafts-Vereins- kasse zu, welcher das betreffende O Rg

Uebertretungen der §§. 10 und 11 werden mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Thalern und im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe bestraft. Jm Wiederholungsfalle wird die Strafe ver- doppelt. Jede rechtskräftige Verurtheilung wird auf Kosten des Ver- urtheilten durch das Amtsblatt und andere öffentliche Blätter derjenigen Kreise, in welchen derselbe und der betheiligte Bergmann ihren Wohnfiß haben, bekannt gemacht. G. i6

): 16.

Bergtwerkseigenthümer oder deren Stellvertreter, welche ihre Berg- leu‘e oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie sih mit dem Eigenthümer eines anderen Bergwerks berabreden, den Bergwerksbetrieb einzustellen, oder die ihren Forderungen niht uachgebenden Bergleute zu entlassen oder zurückzuweisen, imgleichen diejenigen, welche zu einer solchen Verabredung Andere auffordern , sollen mit Gefängniß bis zu Einem Jahrs bestraft

voertrenu, F. 17.

Bergleute, welche entweder die: Bergwerks-Eigenthümer, deren Stell- vertreter oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadur zu bestimmen suchen, daß. fie die Einstellung der Arbeit oder dic Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Bergwerken verabreden, oder zu einer solchen Verabredung Andere auffordern, sollen mit Gefängniß bis zu Einem Jabre bestraft werden.

§. 18.

Bergleute, welhe ohne geseßlihe Gründe eigenmächtig die Arbeit E oder ihren Verrichtungen fich entziehen, oder fih groben Un-

ams oder beharrliher Widerspenstigkeit s{Guldig machen, sind mit

ehor Geldbuße bis zu zwanzig Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe

zu bestrafen.

: j g. 19. __ Die auf Grund der §§. 7, 8, 15 und 18 festgeseßten -Geldstrafen fließen zu. der im §. 14 bezeichneten Fp plha tóMereinaFa fe

Auf das Dienftverhältniß der Arbeiter bei Hüttenwerken, welche unter der Aufficht der Bergbehörden stehen, finden die §§. 2 bis 7 und 10 bis 19 dieses Gesezes, bei Hüttenwerken, wo dies nicht der Fall, die Bestimmungen der Allgemeinen Gewerbe - Ordnung vom 17. Januar 1845 und die dieselbe abändernden und ergänzenden Vorschriften An- wendung. s

: __ 7% a1

Alle diesem Geseße zuwiderlaufenden, Bestimmungen der Provinzial- Berg-Ordnungen und der allgemeinen Landesgeseße treten außer Kraft.

Die Statuten der auf Grund des Geseßes vom 10. April 1854, be- treffend die Vereinigung der Berg-, Hütten-, Salinen- und Aufbereitungs- Arbeiter in Knappschaften (Gescß-Sammlung S. 139), gebildeten nab pi Pa tSBereine sind mit den Bestimmungen dieses Gesehes in Uebereinstimmung zu bringen. s

§. 22.

Mit der Ausführung dieses Geseges ist der Minister für Handel d gt und öffentliche E Gaftraat I E E Urkundlich unter Unserer Höchfteigenhändi Unt ; ti gedrucktem Königlichen Jufiegel. M aigen-Unidosehpifl und hei

Gegeben Berlin, den 21. Mai 1860.

(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

Fürst zu Hohenzollern - Sigmaringen, von Auerswald bon der Hehdt. Simons. von Schleinig. von Patow. Graf bon Plckler. von Bethmann-Hollweg.

Graf von Schwerin. von Roon.

Gesëèg, betreffeñs dié Aufhebung der in bergamt- lihen Verwaltungs-Angelegenheiten zu entri- tenden Gebühren und Sporteln.

Vom 21. Mai 1860.

Im Namen Seiner Majestät des Königs.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnadén Priñkz vou Preußen Negent, /

verordnen, mit Zustimmüng beider Häuser des Landtagés der Monarchie, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Aus\{luß der linksrheinishen Landestheile, was folgt: *

Die nach den Probvinzial-Berg-Ordnungen, so wie nach den Sportel. Taxordnungen, beziehungsweise für den Bergamtsbezirk Siegen vom 11. No, vember 1829 und für den vormaligen Bergamtsbezirk Jbbenbüren vom 4. März 1838 in bergamtlichen Verwaltungs - Angelegenheiten an die Königlichen Bergämter zu entrihtenden Gebühren und Sporteln wetden vom 1. Jüli 1860 ab nicht weiter erhoben.

Jn den Bestimmungen über den Ansaß und die Erhebung der Kosten für Geschäfte bei dem Berg-Gegen- und Hypothekenbuch und für Hand- lungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird dur das gegenwärtige Geseg nichts geändert.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- drucktem Königlichen Jufiegel. :

Gegeben Berlin, den 21. Mai 1860.

(L. §.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

von Auéèrswald, b. Patow. Graf Graf y. Schwerin.

ürst zu Hobenzollern-Sigmaringen.

v. d. Heydt. Simons. v; Schleinißt.

v. Púückler. v. Vethmann-Holltww eg. v. Noon.

is

Minifieriume für Fandel, Gewerbe und offentliche , Arbeiten.

Der Königliche Bauinspektor Rauter zu Tilsit is in gleicher Eigenschaft nah Graudenz verseßt worden,

Das 16te Stück der Geseh - Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter Nr. 5223. das Geseh, die Aufficht der Bergbehörden über den Bergbau und das Verhältniß der Berg- und Hütten- Arbeiter betreffend. Vom 21. Mai 1860; unter das Gesetz, betreffend die Aufhebung der in bergamt- lichen Verwaltungs - Angelegenheiten zu entrichtenden Gebühren und! Sporteln. Vom 21. Mai 1860; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 16. April 1860, betref- fend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straße von der Bres- lau - Glaver Staats - Chaussee in Diersdorf, Kreises Nimptsch, über Kunsdorf, Sacrau, Töpliwoda, Alt- Heinrichau nach Kloster Heinrichau, Kreises Münster- berg, im Anschlusse au die Strehlen - Münsterberg: Patschkauer Actien-Chaussee, und- unter , den Allerhöchsten Erlaß vom 30. April 1860, betref-

fend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den

Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee bon

Mensguth nach Passenheim, im Kreise Ortelsburg;

Negierungsbezirks KönigSberg. Berlin, den 31. Mai 1860

Debits-Comtoir der Gesey-Sammlung.

9224.

9229.

.

Mittisteríum- der gristliczen, Unterrichts« und Medizinal: Nungelegenheitet,

Am Gymnasium in Tilsit ist der Ordentliche Lehrer Pöhl- mann zum Oberlehrer, und der wissenschaftliche Hülfslehrer Dr. Schwarz zum Ordentlichen Lehrer befördert worden.

__ Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Jne specteur der 1. Jngenieur-Jnspection, von Prittwiß-Gaffron, nah der Provinz Preußen.

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in, 30. Mai. Se. Königliche Hoheit der Pri : Regent ta sn Namen Sx. Majestät de Königs, Allergnädigst gerußt : Hem vortragenden Rath im Minifterium des Jnnerù, “Geheimen Regierungsrath Gerhard, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich s{warzburgschen Ehren-Kreuzes erster Klasse

Vefanntmach ung.

Die chirurgishe Klinik in dem Königlichen Klinikum , Ziegelstraße Nr. 6, ist für das gegenwärtige Sommer - Semester am 1. d. Mis. er- öffnet. Rranfe, zu deren Heilung chirurgische oder augenärztliche Hülfe nothwendig ist, können fih daselbft täglih Mittags von 1—3 Uhr melden. Bedürftige Kranke erbalten außer freier Behandlung auch freie Arzenei. Die Anmeldung zur Aufnahme dringender Krankheitsfälle wird von den in der Anftalt wohnenden Assistenzärzten zu jeder Zeit entgegen- enommen. Diejenigen Kranken, welche eine unentgeltliche Aufnahme nach- suchen wollen, haben sich zuvor bei dem Unterzeichneten schriftli zu melden. Privatkranke können gegen Bezahlung der reglementsmäßigen Qurkosten aufgenommen werden, soweit die Räumlichkeit es gestattet.

Berlin, den 23. Mai 1860.

Dr. B. Langenbeck, Geheimer Medizinal-Rath und Professor, Direktor des Königlichen Klinifums, Sommerftraße Nr. 4.

8 2 gun eni A

Sachsen. Dresden, 28. Mai. Se. Hoheit der Herzog von Nassau is heute Nachmittag von Wien hier eingetroffen. (Dfesd. Journ.)

Frankreich. Paris, 28. Mai. Der obere Handelsrath hat in seiner gestrigen Sizung das Gutachten verschiedener Sach- perständiger in der Eisenfrage entgegengenommen, u. A, auch dreier Abgeordneten der Handelskammer von Sheffield.

Aus der Kaiserlichen Druckerei wird demnächst ein Werkchen

| iber das Schalten und Walten der Adelstitels-Kommission hervor-

gehen. Diese Schrift ist insbesondere dazu bestimmt, die Adeligen in der Provinz zu beruhigen , welche die Strenge dieses Gerichts befürchten; man versichert sie deshalb, daß man namentlich hin- sichtlich der Adelstitel vor der Revolution sehr nachsihtig ist und ih in Ermangelung der Adelsbriefe mit irgend welchen Familien- Papieren begnügen wird.

Jn Marseille wird eine Zeitung erscheinen, welche die Grund- säße des Freihandels vertreten soll. s L iO-

Lehten Donnerstag ist der erste Dampfer auf der brasilianischen inie von Pauillac nah Rio- Janeiro abgefertigt worden.

Italien. Turin, 27. Mai. Wir haben gestern den Anfang der Zuriner Kammer-Debatten über den Vertrag wegen Abtretung Nizza's und Savoyens an Frankreich gebracht. Die Debatte des zweiten Lages wurde mit einer Rede Bottero's eröffnet, der, wie so viele De- putirte, für Cavours auswärtige Politik sprach, doch sch{ließlich er- flárte, er werde gegen diesen Vertrag stimmen. Boreleva war nicht der Meinung. Seine Beweisführung ging dahin, daß Piemont si in der Krim das Recht erworben habe, Angesichts der Großmächte ¡u Gunsten Jtaliens reden zu dürfen; daß von jenem Momente an es gute Politik gewesen, um die Oesterreicher zu vertreiben, sh mit Frankreich zu verbünden und ihm eine Gebietszunahme als Belohnung zuzusagen; daß die Dankbarkeit Jtalien auf Frankretch jinweise, daß von allen früheren französischen Dynastieen während des leßten halben Jahrhunderts Jtalien keine zu Hülfe gekommen si; das deshalb der Vertrag unverzüglich bestätigt werden müsse, da es unklug wäre, sich neue Feinde zu machen. Chiavas unternahm den fühnen Beweis, ganz Nizza sei durchaus italienish; daß allge- meine Stimmrecht sei nicht zuläsfig, wenn es sich um Lostrennung bon einer Nationalität handle. Troß allem dem will dieser Redner do der Nothwendigkeit si fügen und für den Vertrag stimmen. Sehr lang und breit ergoß si Ferrari über die Unzeitgemäßheit der tretung, Dagegen behauptet er, das Haus Savohen habe jeht die Aufgabe, die Verträge von 1815 zu bekämpfen, den Gefahren des Vapstthums zuvorzukommen, die Verwaltung zu verbessern u. s. w.

| Edließlih erklärte er, gegen den Vertrag stimmen zu wollen. Der

Redner, welcher ihm auf der Tribüne folgte, behauptete von Allem das Gegentheil: Boggio vertheidigte den Vertrag und pries die Vortheile eines Bündnisses mit Frankreih. Mit jeder Rede scheint le Debatte ermüdender zu werden, zumal Alle darüber im Stillen fnig sind, daß Sardinien es heute und morgen noch auf feinen ieg mit Frankrei ankommen lassen kann und darf, Dieses Ge- hl fihert Cavour die Majorität.

__ Die Stadtgemeinden in dex Lombardei fahren fort, aus der öffentlichen Kasse Geldbeiträge für den ficilianishen Aufstand zu bewilligen, fo hat Abbiategrasso 4000 Lire, Camerlata 2000 2c. hierzu bewilligt; die Mailänder haben an das Revolutions-Comité in Sicilien bereits 30,000 Fr. abgesandt.

. Neapel, 22. Mai. General La nza verfügt über ein Heex von 20,000, ja, nah Angaben der „Patrie“ sogar von 28,000 Mann der neapolitanischen Kerntruppen in Palermo; seine militairischen Dispositionen werden als gut und dem Stande der Dinge auge- messen bezeichnet. Er verstärkt die Werke der Forts von Cafñel Luccio und Castellamare, läßt Batterieen zum Schuße des Hafens und Arsenals errichten, hat ein starkes Geschwader mit allen Hülfs- mitteln zur Verfügung und hält die Bevölkerung unter dem Standrechte.

Die Proclamation, womit Lanza fich in Palermo am 18. Mai als Alter ego einführte, lautet:

Sicilianer! Jndem ich mein Geburtsland betrete, ist mein Herz mehr von Schmerz als von Freude bewegt; denn ih sah die Stadt Pa- lermo wegen der schrecklichen Eventualitäten dieser Zeit in Trauer gebüllt. Dennoch ist es für mich ein tröstliher Gedanke, daß ich bon unserem er- habenen Monarchen als außerordentliher Bevollmächtigter mit den Be- fugnissen eines alter ego bis zur vollständigen Herstellung der Ruhe auf der Jnsel hierhergeshick wurde. Jst dieses Resultat erlangt, so dúrste ein Prinz von Gebllit, der bereits zum General-Statthalter Sr. Majestät ausersehen, zu Euch kommen. Derselbe würde mit dem Auftrage kommen, alles zu thun, was uns zum größten Vortheil gereichen könnte. Er fäme mit Vollmachten für die Verwaltung, für Ausführung von Straßen, Eisenbahnen und andern höchst vortheilhaften Arbeiten des öffentlichen Wohles. Er käme, um Euren Hülfsquellen, Euren Gewerben den größten Aufschwung zu ertheilen, um das Land mit den Hülfsmitteln auszustatten, die von der Erfahrung als die zum Fortschritte unserer Civilisation und unseres eigenen Wohlergehens geeignetsten an die Hand gegeben werden. __ Wenn unsex guter König weniger um Eure Uebel bekümmert wäre, so wartete er, stark auf die Gerechtigkeit seiner Sache, erst die Zeit der Anerkennung seiner unverléßlichen Rechte ab. Aber fest und beharrlich in dem Entschlusse, alles, was möglich is, für Eure moralische und mate- rielle Verbesserung zu thun, verkennt erx nicht, daß bei so dringenden Ver- hältnissen seine exste Pflicht ist, für Eure Sichérheit, die auf so mancher- lei Weise in der Zeit der Unordnung, in der wir leben, bedroht ist, zu sorgen.

Indem ich das mix anvertraute hohe Amt übernahm, gehorhte ih meinem Gewissen. Aber bei Befolgung der Befehle meines Königs habe ih zugleih den Gefühlen meines Herzens nachgégeben, das unserm ge- meinschaftlihen Vaterlande Leiden ersparen möchte, deren Umfang und Dauer unberechenbar find.

Bedènket wohl» was Jhr von der Zukunft erwarten könnt. Welche Geschicke bieten Euch diejenigen, die auf unser stets wachsendes Wohl- ergehen neidisch find? Welche Bürgschäft habt Jhr für die Güter, als deren Ueberbringer sie fich einführen? Nehmt erfahrenen Rath an. Er- hebet Euch zu der Höhe der jeßigen Situation, um Euch zu retten. Jeßt, wo alle gierigen Leidenschaften entfesselt sind, wisset Jhr nicht, welchen von diesen Leidenshafien Zhr zum Opfer werdet. Bei dem stürmischen Kampfe, zu dem Euch ausländische Angreifer staheln, kann einzig und allein Euer von den Königlichen Milizen unterstühter Bürgermuth Euch erretten.

Jm erhabenen Namen des Königs bewillige ih umfassende und edel- müthige Amnesftie allen denjenigen, welche, obtvobl jeßt verirrt, sih ihrer rechtmäßigen Obrigkeit unterwerfen.

Palermo, 18. Mai 1860.

Der außerordentliche Bevollmächtigte mit Machtvolllommenheit eines Alter ego: Fernando Lanza.

Die „Donau- Zeitung“ vom 29. Mai meldet aus Neapel vom 27. d., daß die Garibaldishen Corps vollständig zersprengt worden seien, und daß Garibaldi selbst sih einzuschiffen suche. Die Jusurgenten beschuldigen sih gegenseitig des Verraths.

Amerika. New-Yorker Berichte vom 17. Mai melden: Die japanesische Gesandtschaft war am 1äten in Washington angelangt, wo sie mit großen Ehrenbezeugungen empfangen wurde, und am 16ten dem Präsidenten vorgestellt werden sollte. Der Zusammentritt der republifanishen National-Convention war auf den 15ten anberaumt. Aus Californien waren Berichte vom 5ten d. zur Hand. Dié Geschäfte daselbst des anhaltenden Regen- wetters wegen flau. Briefe aus Mexiko erzählen von etner bei San Luis Potosi vorgefallenen Schlacht, in welcher die Libe- ralen einen vollständigen Sieg erfochten haben sollen. 5

Aus den Häfen des Stillen Weltmeeres sind per „Atrato“ neuere ausführliche Berichte eingetroffen; aus V alparaiso vom 18., aus Callao und Lima vom 27. April. General Flores war auf Befehl der Regierung von Peru weggezogen, und hatte i am 24sten nach Ecuador eingeschifft, wohin ex durch eine der politischen Parteien eingeladen worden war. Man vermuthetke, daß er bei seiner Ankunft daselbst Alles, was Castilla verfügt hatte, wider- rufen und einen Einfall in Peru unternehmen werde. Jn Callao erwartete man tägli eine französishe Fregatte mit dem neuen Ge- sandten an Bord, um von S Wicine rügen e N wünschte Entschuldigung und ädigung zu erzwingen. Nur soll Caftilla wohl A Losen sein, die geforderte Geldentschädigung zu leisten, aber nicht die Flagge des französishen Gesandten zu salutiren, Dem auszuweichen, bat er die beiden peruanischen Fre-