1860 / 134 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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das Altmärkische Provinzialreht für den hier vorliégenden Fall keine dem Allgemeinen Landrecht derogirende Norm enthält, wonach das Verhältniß der beiden Gemeinden mit Rüdcksicht darauf , daß g. 35 Th. 11. Tit. 12 E Landr. nah dem Plenarbeschluß des Königlichen Ober - Tribunals bom 20. Juni 1853 auf den vorlie- genden Fall keine Anwendung finden kanu, weil L fremde zugeshlagene Schulgemeinde ist, wie geschehen, festzuseßen war. Diese Entscheidung. ist den Betheiligten bekannt zu machen. Berlin, den 13. März 1360.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, von Bethmann-Hollwe g,

An die Königliche Regierung zu Magdeburg-

Verfügung vom 5. April 1860 bezüglich auf die Vertheilung der Schul-Lasten.

Auf den Bericht vom 0ten v, M. erwiedere ih der- König lichen: Regierung, daß. die Anordnung, nach welcher,in W. das Schulholzgeld zwischem dem Guts- und, dem, Gemeinde-Bezirk nach der Zahl: der Haushaltungen getheilt, und demnächst der auf jeden Bezirk fallende: Antheil von den in demselben wohnenden. Haus- vätern nach Maßgabe der Grund - und Klassensteuer aufgebracht werden soll, mit den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts über die Unterhaltung der Schulen nicht vereinbar ist.

Eine Vertheilung der Schullasten in der projektirten Weise würde sich nur rechifertigen lassen, wenn die Unterhaltung der

Schulen den politischen Gemeinden obläge, und die lehteren als |

Glieder der Schulgemeinde anzusehen wären. Dies. ist aber nach den Bestimmungen des Landrechts nicht ter Fall. Nach demselben ist vielmehr die Schul-Last nicht eine Kommunal- Last, sondern eine gemeinsame Last der zur Schule gewiesenen Hausväter, und nicht die im Schulbezirk vorhandenen Gemeinden, fondern die vom Staat zu einer Schule gewiesenen einzelnen Hausväter bilden die Schul- gemeinde, wie dies auch von dem Ober - Tribunal in der Begrün- dung des Plenar - Beschlusses vom 20. Juni 1853 ausgeführt ift. Demnach is es für die Verpflichtung des einzelnen Hausvaters zur Unterhaltung der Schule ohne Einfluß, zu welcher politischen Gemeinde er - gehört. Er kommt in Bezug auf die Schule nur als Mitglied der Schul-Sozietät in Betracht und kann als solches nur in gleichem Maß, wie die übrigen Mitglieder der Corporation, zu den Schulbeiträgen nach näherer Bestimmung des Y. 31 Dit, 16 Th. U. Allgemeinen Landrechts herangezogen werden.

Jch muß hiernach den Antrag des Nittergutsbesißers N., das Schulholzgeld auf sämmtliche Hausvâäter des Schulbezinfs ohne Núüksicdt darauf, ob dieselben dem Guts- oder dem Gemeindebezirk an- gehören, nach- Maßgabe der Grund- und Klassensteuer zu verthei- len, für geseßlich begründet erachten, und veranlasse die Königliche Regierung, demselben stattzugeben.

Berlin, den 5. April 1860.

Der Minister der geistlichen , - Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Bethmann-Hollweg.

j Un die Königliche Regierung zu N.

Ministerium des JFrinern.

Bescheid vom 27. März 1860 die Entscheidung in

Streitigfeiten zwischen dem Domainen- oder Forft-

Fiskus als Armen - Verhand und einem andern Armen-Verbande betreffend.

Wie die Königliche Regierung in- dem Berichte vom 5. Dezem- ber v. J. bemerkt, hat das Finanz-Ministerium sich in dem-Reskriþte pom 22, Mai v- J. bereits dahin ausgesprochen, daß bei Streitig- keiten zwischen dem dur die Abtheilung. des Kollegü für die direkten Steuern, Domainen: und Forsten ‘vertretenen Domainen- oder Forfst- Fisfus als ‘Armen Verband und -einem andern: Armen - Verbande, die der Königlichen Regierung zustehende Entscheidung ohne eine

Mitwirkung der gedahten Abtheilung lediglich von de ;

des Jnnern zu erlassen sei, wenn der Streit die Verpflichtung Armenpflege betrifft, und über denselben daher nach g 31 a0 des Armenpflege - Gesehes vom 31. Dezember 1842 mit Vorh S des Rechtsweges zu entscheiden ist. ehalt

Mit dieser, auf dem Grundsaße der bezogenen L Î Kabinets - Ordre vom 8. Mai 1836 gecrülggben Ansicht Big ich, der Minister des Junern, völlig einverstanden. : iy

Dagegen kommen bei allen andern, zwischen y Verbänden entstehenden Streitigkeiten, in p h e fb E die Verpflichtung zur Armenpflege handelt, und in welchen L. gegen die Entscheidung der Königlichen Regierung nicht der Rede weg, sondern der Rekurs an das Ministerium des Junern | t findet, bei obwaltender Meinungs8verschiedenheit zwischen bu, dachten Abtheilungen die Bestimmungen der Regierungs-Jnstructi., vom. 23. Oktober 1817 im §. 5 sub 8 und §. 25 und der Ge, {äfts - Anweisung vom 31. Dezember 1825 zur Anwendung E nah der ohwaltende Streit durch Plenarbeschluß zu erledigen i,

Hiernach halt die Königliche Regierung fernerhin zu ver: fahren. :

Berlin, den 27. “März 1860.

Der Finanz - Minister

| Der Minister des Jnnern, von Patotv.

Graf von Schwerin,

An

die Königliche Regierung, Abtheilung des Junern, zu N,

Bescheid vom 1. Mai 1860, die Befugniß zur Fest- segung der Amts - Unkosten-Entschädigung für den Ehren- Amtmann betreffend.

Auf die Vorstellung vom 154 Januar: d. J. wird Jhnen et- öffnet, daß die Auffassung, wonach die Befugniß zur Festsehtung der Amts - Unkosten - Entschädigung für den Ehren - Amtmann nit der Königlichen Regierung, sondern der Amts - Versammlung zu- stehen soll , der geseßlichen Begründung entbehrt. Es enthält der §. 70 der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Weslfalen vom 19. März 1856 über den fraglichen Punkt keine ausdrückliche Be stimmung; indessen sind die Befugnisse der Amts - Versammlung dur §, 76 1. c, nach Analogie der hinsihtlih der GVe- meinde-Versammlung getroffenen Bestimmungen begrenzt, und esfann somit, da die Festseßung der Dienst-Unkosten-Entschädigung für den Gemeinde-Vorsteher nach §. 40 1. e. nicht der Gemeinde-Versamn- lung zusteht, die entsprechende Befugniß in Ansehung der Dienst- Unfkosten-Entschädigung für den Ehren-Amkmann ebenfalls nid! für die Amts-Versammlung in Anspruch genommen, vielmehr muß aus dem Înhalt des §. 40, welcher die Festsezung der Enk- schädigung für den Vorsteher dem Landrathe zuweiset, in Ver bindung mit §. 70 und §. 71, Alinea 3, nach welchem leßteren das Gehalt des Amtmannes der Festseßung der Regierung Unter liegt, folgerichtig der Schluß gezogen werden, daß auc die Unkosten: Entschädigung für den Ehren - Amtmann von der RegierUng 10 gutachtliher Vernehmung der Amts- Versammlung und des Und- raths festzuseßen ist.

Berlin, den 1, Mai 1860.

Der Minister des Junern. Graf von Schwerin.

An die Amts-Verördneten zu N. in Westfalen.

E E

Angekommen: Se. Excellenz det” Général Liéuténant "und |

(i)

Commandeur der 9ten Divisien, von S öler, von Glogau.

Se. Excellenz der Général-Lieutenant und'' Commandeuk det | 6ten Division, von Korhfleish, von Brändenburg.

Se: Excellenz der Großherzogli

i Minister, von Bernstorff, von Neu-Stkreliß.

ch mecklenburg-strelihsche Staats

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N i cht am tli ches.

Hessen. Darmstadt, 6. Juni, Heute fuhr die Zweite gammer in der Berathung und Verabschiedung des Votrtánschlägs d Staats-Einnahmen fort; indem sie im Ganzen die Anträge des glus\{usses genehmigte : Getränfesteuer 835,000 fl, Sa Yregie: -30/,000 fl. Mainzôlle: 15,000 fl. ‘Rheinschifffährtsoctroi : 210,000 fl. C gusseegeld: 175/000 fl. Sporteln: 77,500fl. Stempel : 480,000 fl.

Ongefälle : 1,319,000 fl. 2. (Fr. P. Z-)

Bayern. München, 6, Zuni, Se. ¡Majestät König Lud- vig ist von Wien zurück heute wieder hier eingetroffen und wird sich übermorgen nah der Pfalz auf seine Villa bei Edenkoben begeben.

Hesterreich. Wien, 6. Juni. Die „Oesterreichische Zei- jung" berichtet über die im neuen Budge! angebrachten Ersparun- gén, deren hauptsächliste das Ministerium des Jnüern trifft, Es vetrágt 39,807,500 Gulden, etwa 5 Millionen weniger, wie das écûhere. Das Ministerium der Justiz hatte für das Jahr 1860 ejn präliminirtes Budget von 15,508,000 Fl. ; das für das Jahr {861 dem Neichsrathe vorgelegte beträgt bloß 14,465,700 Fl. Der gofsta:t Sr. Majesiät beträgt in dem Voranschlage für das Jabr (861 um 113,400 Fl. weniger als im Vorjahre, er ist mit 5,962,909 Fl, práliminirt. Für die Arbeitskanzlei Sr. Majeftät ist ein Budget von 72,900 Fl. und für die Minister-Konferenz' 16,900 Fl. veranschlagt.

7. Juni. Ju der gestern abgehaltenen Sißung des Ver- cáriten Reicbsrathes theilte Se. Kaiserlihe Hoheit der Erzherzog Reibsraths-Präsident der Versammlung mit, es haben Se. Ma- jestät mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Juni 1860 Allergnä- digst zu gestatten geruht, daß nach dem Antrage des verstärkten Reichôrathes ausnahm8weise für die Bearbeitung des Staat §- voranscla ges ein Comité qus einer größeren als der 1m d. D. der Geschäftsordnung vorgesehenen Anzahl von Mitgliedern bis zur Marimalgrenze von 21 gebildet werde, welches Aller- bôchstdieselben zugleich zu ermächtigen fanden, aus seiner Mitte für je einen oder mehrere Theilvoranschläge Unter-Comités zu wählen, deren Arbeiten im Gesammt-Comité zu prüfen und in Einklang zu bringen sen wérden, bévor sie in der Plenar-Versammlung in Vortrag kommen. Graf Clam-Martiniß beantragte sohin, es môge die hohe Ver- sammlung für jene allergnädigste Gestattung ihren unterthänigsten Dank aussprechen und Se. Kaiserlicde Hoheit bitten, diesen Dank in den Stufen des Allerhöchsten Thrones niederzulegen. Zum Zeichen der einstimmigen Billigung dieses Antrages erhob sich die ganze Versammlung. E e A

Als sona Über Aufforderung Sr. Kaiserlichen Hoheit zur Wabl der Comité-Mitglieder mittelst Abgabe unterfertigter Stimm- zettel geschritten wurde, und der lebenslängliche außerordentliche Reichsrat, Graf Hartig!) Unter der Zahl der Gewählten war, bemerkte dieser, daß: er durch sein vorgerücktes Alter und geshwächtes Sehvermögen gehindert sei, sich den anstrengenden Arbeiken als Milt- glied eines zur Prüfung des Staatsvoranschlages berufenen Comités zu unterziehen, und daher bitten müsse, thn bon der auf ihn ge- fallenen Wahl zu entheben. Es wurde hierauf von Sr. Kaiser- lihen Hoheit nachstehendes Abstimmungs-Ergebnihþ fundgemacht : Durch Stimmenmehrheit erscheinen zu Comité-Mitgliedern ge- wählt: Ritter v. Krainsfi Freiherr v. Neyer, Graf Auersperg, Dr. Hein, Edler v. Maher, Fürst Colloredo-Mann®sfeld, Freiherr v. Sokesevits, Dr. Straßer, Bischof Stroßmahex, Graf Andrässy, Ritter v. Vraniczany, Graf Mercandin, Graf Apponh!, Graf Clam-Martiniß, Gräf St. Julien, Fabriksbesißer ESchóller, Baron Salvotti, Graf Szécsen, v. Mailälh, Fürst Auersperg und von Mocsónyi. : Aas 7

Der Erzherzog Reichsraths -Präsident bemerkte s{ließlich, es werde nunmehr Sache des Comités sein, aus seiner Mitte den Obmann und die Unter-Comités zu wählen, sowie die Voranschläge in Gemäßheit der obenerwähnten Allerhöchsten Entschließung 1n Verhandlung zu nehmen. (Wien. 2tg.)

Pola, 6. Juni. Contre-Admiral Fauh ist gestern hier ein- getroffen, um das Linienschiff „Kaiser“ nach Triest zu bringen.

Großbritannien und Jrland. London, 6. Juni. „Die unter den englischen Fabrikanten herrschende Unzufried.nheit mit dem englisch - französischen Handelsvertrage“, so schreibt" die „Times“ in ihrem City-Artikel, „tritt nicht bloß in den Distri len, wo Seidenwaaren fahrizirt werden, sondern auch in Leeds, Man- bester, Leicester, Hubdersfiels und anderen Manufakturstädten imm.r deutlicher hervor. Von den Seidenwaaren - Fabriken, die noch vor wenigen Monaten , „Übérzeit““ arbeiten mußken, sind seitdem viele geschlossen worden, und die Arbeiter sehen sich dem größten Elénde preisgegeben. Selbst solche Fabrikanten, die immer Freihändbler gewesen, klagen, daß S Mertrag úbereilt und rúcksichtslo8 abge- {lossen worden sei, Cobden selbst soll dieses in Bezug auf Séiden-

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N V âren zugestanden haben. Mittlerweile find Aufforderungen an

viele -der bedeutendsten Fabrik-Besißer gerichtet worden, sie mnéetten sich nach Paris verfügen, ‘um die: französishen Kommi áritf” zu überzeugen, daß billige Ra tona für. beide Thétle fi als die beste. Politik erweisen werde. Die Aufgeforderten .abêr erwat- ten von einer solchen Reise nah Paris utwenig, denn geseht auch sagen sie —, es gelingt uns, die französischen Kommis rien zu unserer Ansicht zu bekehren, folgt daraus, daß diese. dètt- aiser und daß lekterer das französische Volk überzeugen woird?. Kurz und gut, es herrsct allenthalben Verstimmung. :

Jun der gestrien Oberhaus-Sißung wurde eine Bill, welche ge- stattet, daß am Sonntag zu gewissén Stunden'auf! den Straßen Londons gewisse Gegenstände zum Verkauf: ausgeboten werden! dürfen, und außers dem den sonntäglichen Verkauf ‘in den "Läden regelt, mit 40 -gegen 29 Stimmen zur dritten Lesung zugelassen und geht dur. ! Zu den Bekäm- pfern der Bill gehörte der Earl von St. Germans, der fich auf das {on seit den Zeiten Heinrich U. ‘in England geltende Geseß bezog, welchem zufolge am Sonntage nichts gekauft und verkauft wérden dürfe, und er- rügte außerdem als einen Uebelstand, daß die Bill in London ge- statte, was anderwärts unerlaubt sei. Auch Lord Teynham bielt den Geseßentwurf sür verkehrt. Er sagt, es gebe Leute, die nicht gewissenhaft genug seien, den Sabbath aus eigenem Antriebe heilig zu halten, und deshalb den Wunsch hegten, daß ihnen durch eine Parlaments+Afkte ein Gewissen oftroyirt werde. Wenn die Bill durchgehe, so müßten andere noch in böhereni Grade einshränkende und strengere Verfügungen folgen, bis am Ende das Volk, des durch die Gesezgebung ausgeübten Zwanges müde, recht tief in jene Uebel bineingetrieben werde, aus welchen die Billes herauszureißen suche. ‘Es gébe sehr viele fromme Leute in England, die nichts von einer derartigen Geseßgebung wissen wollten , indem sie darin einen Frevel an den Geboten Gdttes erblickcen, Wenn Jemand -am Sonntage eine Zeitung kaufen wolle, so möge er es auf. seine eigene Verantwortlich- keit thun und die Sache mit sih und seinem Schöpfer ausmachen. Doch sei es wohl in der Ordnung, daß, wenn man-ein Geseh erlasse, welches den Verkauf von: Zeitungen an Sonntagen bis zu einer gewissen Stunde erlaube, an d.nselben Tagen Gebetbücher und Bibeln verkauft würden. Die Bill erlaube, daß Jemand “sih Sonntags ein Beefsteak oder eine Hammel-Cotelette kaufe, das Brennmaterial aber, um diése Gegenstände zu braten, dürfe er fih nicht kaufen. Der Verkauf von Tabak ‘und Cigarren gestatte sie nur in Schänkhäusern, was ein ungebührlicher An- griff auf das häusliche Leben des Landes sei. Die auf Uebertretung des Gesetzes stehenden Strafen seien übermäßig hoch. Eiue arme Frau. die überführt werde, daß sie am Sonntage ‘einen Apfel für ein paar Pfennige verkauft habe, müsse als Minimum 5“ S. zahlen ‘oder im“ ‘Falle der Zahlungsunfähigkeit auf’ ‘einen “Monat “ins Ge- fängniß wandern. ‘Ein Vertheidiger der Bill ist Lord Chelmsford, welcher unter Anderem bemerkt, ex' räume gern ein, daß keine Gesehe im Stande seien, die Leute zu einer strengen Heilighaltung des Sonntags zu zwingen. Es sei das eine Sache, die Jeder mit- seinem Gewissen auszu machen habe. Doch-kônne eine Parlaments - Acte Leute, die sonst aus Furht vor der Konkurrenz gezwungen sein würden, ihren Laden am Sonntage offen zu halten, in Stand “seßen, ihn in Zukunft zu \{hließen, und ihr gutes Beispiel werde seine Wir- fung nicht verfehlen. Eine strenge Beobáchtung * des Gesehes, wie es jept stehe, lasse si \chlehterdings nicht erzwingen: Ueber jede darauf abzielende Maßregel - würde die dffentliche Meinung den Stab brechen, äls über eine Maßregel, welche den Armen drüdcke. ‘Leider werde am Sonnabend Abend den Arbeitern der Wochenlohn so spät ausgezahlt, daß fie keine Zeit mehr hätten, die nöthigen Einkäufe für den folgenden Tag zu machen. Jm Allgemeinen könne. man annehmen, daß. die, óffent- liche Meinung in England’ einer nicht minder strengen Sönntagsfeier, als sie bisher gebräuchlich ‘war, günstig ist. Wollte man daraus- auf. eine Abnahme des religiösen Sinnes in: England schließen „fo würde. das. ein

Tragschluß ‘sein.

AUDeT Unterhaus-Sihung fragte Wyld, ob die Regierung die Absicht habe, ‘ein Schiff oder mehrere Schiffe“ nah dem Norden zu ent- senden, um Söndirungen vorzunehmen, ‘aus! denen sich: ergebèn würde, ob es thunlich sei, über Schottland; die Faxder --Jnseln, Island, Grönland und: Labrador cinen Télegraphen ¡wischen England und Amerika-zu legen. Lord Palmerston entgegnete, die. Admiralität habe. nichts. tagegen, ein Schiff zu stellen, um cinen Theil dec vorgeschlagenen Route, nämli die Strecke bis Jsland, zu ver1messen. Doch könne sie es nit auf fi neh- ien, ein Schiff zum Besuche aller zwishen England und Amerika ge- legenen Stätionen“ herzugebèn. Ein Anttag- Limdsay"s auf Niedersezung eines Sonder-Aus\chusses, weleher das- gegenwärtig -von der Admiralität, dem Kriegs-Ministerium, dem ostindischen Amte und:dem Auswanderung®- Büreau Bezug auf den Transport vok1-Truppen, -Sträflingen, Aus- wanderern und: Kriegsmaterial „befolgte System- einer Prüfung-unterwerfen soll; wurde genehmigt. ente

Frankreich. Paris, 0. Juni, Bis jeh! wurden alle Milifair-Sträflinge nah Ablauf ihrer Sträfgeit der leichten Jn- fanteriè in Afrika einverleibt. Da’ ‘eine fast’ ri: Erfah- rung die Nachtheile bieser ‘Maßregel herausgestellt hat, 70 wérden künftig, laut dem gestern im, Moniteur? publizirten Dekret, “der leichten afrikanischen Jnfanterie nur solche ‘Militairs éinberuleibt werden, die sich blos gègen die Militair-Geseße vergangen ‘hätten, die Uehrigen aber, fofern fie wenigstens n6ch/18 ‘Monate zu: dienen haben, dier Straf-Compagnieèn' în Neu-Caledonien, auf Guadeloupe, am Senegal, und: auf der Reunions-Jkfel! bilden.

“Herr Eduard Fould ist zum Rabinet8chtf des Staats- und Kaiserliden Haus-Ministers ernannt worden: :

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