1860 / 152 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1235. don zurückgekehrt. So. weit bestimmt ist , begiebt fi die König- | dem bieri urudg s ; m hierin Gesagten au V E am n des nächsten Monats nah Osborne, bleibt | soll, welche gekaptrt wetd, asle ie Bitte 4 Hi vei A d aselbst bis gegen ifte August, wo wahrscheinlich die Vertagung starken Sireitmacht, um wirkli das Gelangen: an die Küste ad des Parlaments eintritt, und verfügt fich dann nach Balmoral. | unterhalten wird, gebrochen oder zu: brechen versucht babén, adi Rs alb Die Reise des Prinzen von Wales nah Amerika betreffend, | !? der gebührenden Form verurtheilt worden find. ( olgt die e

as em Der He7d perlóhi den Hasta. ton De | Brau veeeseet, meter ol) ub ta "5s e Si j ] i *, Capitain J. H, h- - e ird ferner verfügt, d mur? dem, ih - die: beiden Regierung ¿dampéer ck En troß des Kiegszustandes- zwischen Jhrer Majestät und ihrem inb

und „Flying Fish“ anschließen. hn begleiten der Kolonial- endebgenossen einerseits und dem Kaiser von China. andererseits Minisier „,:; Herzog: : Lai Newcastle E / Sa und während der Fortdauer der Feindseligkeiten alle A

ster der Königin, Earl von St. Germains; des Prinzen Me B 4 ait Bn Bundesgenossen, des Kaisers

È ) der Franzosen, in a :

Hofmeister, General-Major R. Bruce, nebst dem Leibarzt Dr, Acland Gebietes R sie and imme gelegen 1" ben Mw ai len Pee Der Prinz wird zuerst in St. Johns auf Neufundland ans Land | sonen, obne Unterschied, gleichviel, ob sie Untértbanén d His T gehen, Neu -Schottland besuchen, nach Neu- Braunschweig und den China oder Andere sind, die in irgend einem Theile des Gebietes bes be: Prinz Eduards-Jnseln gehen und auf dem Wege von St. Lawrence lagten Kaisers wohnen und dem Handel obliégen, freï” und ungehindert nah Ouebec kommen. Montreal dürfte er am 23, August erreichen

Handel treiben dürfen. Und es wird ferner verfü : r gs : i gt und erklärt, daß, und wenige Tage darauf die Victoria-Brücke festlih eröffnen. Bei Etteiifräftn Sbver MEL4E E e Ne SGINa Abit sonstigen dieser und bei anderen feierlichen Veranlassungen wird Se. König-

Streitkräften Jhrer Majestät gekapert oder genommen wird und fich an liche Hoheit die Königin vertreten, Dann aber tritt er unter dem

Bord desselben Waaren oder Güter befinden, die das Bona - fide - Ei he Hoheit t! 4 thum britisher oder sranzöfischer Unterthar i Pai D

Titel eines Baron Renfrew über die Grenze nach den Vereinigten | Güter nicht als Prise ARDE, A AN pr f pm

Staaten, um daselbst die sehenswerthesten Städte und Punkte zu | Eigenthümec rückerstattet werden sollen. (Folgt wieder ein Vorbehalt in

besuchen , unter Anderen auch Washington, wohin er dur ein

eigenhändiges Schreiben des Präsidenten Buchanan an die Königin

Bezug auf Kriegs-Contrebande und Blokade-Bruch.) geladen wurde, und New-York, von wo eine Einladung des Stadt- V eric Se L A S Ds „rag Tue rathes seit längerer Zeit an den Prinzen ergangen is. Gegen

trefflih unterrichteten“ Scotsman über den angebli hz ; i geblih bevorstehen- Mitte oder Ende Oktober wird Se. Königliche Hoheit in England O G L, O A bEVIeUL O", IOT MOENTE SONLONIELTNE zurück erwartet. :

its G A habe seine Tee noch nicht eingereiht und Di bos: nefrigeii Sika bes Der baues, Gacil «04 ten Anlaß fie einzureichen haben können, denn die Regierun

Erzbi\hofs v on York die Écclesiastical S eniiifoR - Bill e le ite E M E et Paplerstéuer-zzräjs einen Entschluß fassen,

Unterhausbill desselben Titels fonkurrirt), ungeachtet der Opposition einiger als, bis der Precedentien:Auss{uß seinen Bericht dem Hause- vor-

Lords zur 2. Lesung zugelässen. Auch einige andere, auf Kirchengütcr- gelegt hat. Der „Globe“ ist auch der lebhaften Ueberzeugung, daß

Verwaltung bezüglihe Maßregeln wurden gefördert. : der Entsbluß der Regierung kleinesfalls der Art sein werde, um Jm Unterhause beantragte gestern Mr. Conolly die Resolution, ministerielle Veränderungen herbeizuführen, i

daß gewisse vom Vice-König von Jrland vorgenommene Anstellungen un- ; ; passend seicn, und daß der von der Königlichen Prärogative gemachte. un- E. Paris, 27, Juni. Der Minister des Ju- besonnene Gebrau dem Staatsdienst Nachtheil bringe. Mr. Gregory | nern hat an den Bischof von Arras, Msgr. Parisis, der, wie meh- und Mr. Cardwell vertheidigen den Vice-König (Earl von Carlisle) | rere andere Bischöfe, mehrfah um Zurücknahme des Verbotes für mit großer Wärme, Mr. M’Mahon glaubt, daß die Abschaffung des | die Tageblätter, bischöflihe Mandements- zu veröffentlichen ein- Vice - Königthums M der Zeit scin würde. Nachdem noch Mr. Hors- | gekommen war, folgendes Schreiben gerichtet: „Die Regierung batte dabin: A m E E t, T, gedacht, daß die auf rein religióse Dinge bes{hränkten, nur für die Î ew Veantiagt eide Abe in Bl Mo ae Lee Bitte Geistlichkeit und die Gläubigen der Diözese bestimmten bischöf- G ' - | lien Afte alle wünshenswerthe Oeffentlichkeit erhalten durch Ver-

lesen auf der Kanzel, durch Anschlag. an den Kirchen,

M es Reglerung Schritte ergreifen möge, um dem in rris und andern Theilen Jrkands herrschenden Nöothstande abzuhelfen. l i D E guß durch Abdruck in dem amtlichen herkömmlichen Format. Bei der täglich hißiger werdenden Polemik hat sie aber feinen

Mr. Cardwell räumt ein, daß in dex bezeichneten- Gegend. im Westen Vortheil für die Religion, sondern vielmehr s{chwere Jn-

Jrlands. einige Noth. berrsche, doch müsse er zugleih- auf den Umstand

hinweisen, daß das dortige für 600 Jnsassen berechnete Armen - Arbeits- convenienzen darin erblickt, daß das Wort der Bischöfe sih in den Lärm der Presse mischte und, in deren Spalten Plaß nehmend,

haus nur 125 Bewohner zähle. Mr. Maguire und andere irische Mitglieder sprehen die Ueberzeugung aus, daß das Armen-

selber dem Unverstande oder der Heftigkeit jedes Schriftstellers in Angriff oder Vertheidigung freies Feld gab. Da indessen mehrere

geseßh, wie es ‘in Jrland gehandhabt werde, zur Milderung Bischöfe diese Schußmaßregel niht wie die Regierung aufgefaßt,

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Mit diéser Schuldverschreibung sind 10. éldiäfrige MiGEonyons bis um Schlusse des Jahres 18... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden

ins-Coupons auf fünfjährige Perioden. ausgegeben. Sie Mebabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Kreis-

Kommunal - Kasse zu Lubliniß gegen Ablieferung des der älteren Zins- Coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verlufte des Talons ‘erfolgt " die Aushändigung der neuen Zins - Coupons - Serie an den EOR der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung réchtzeitig gesche en ift.

ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

reis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-

\chrift ertheilt. Lubliniß, den ten 18. | ; : Die ftändishe Kommisfion für den Chausseebau im Lubliniger Kreise.

Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln.

Zins-Coupons zu der Kreis - Obligation des Lublinigzer Kreises. über Thaler zu 5 Prozent Zinsen über - Thaler Silbergroschen. » Oer Inhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Rüdcgabe in der Zeit vom ten bis resp, vom ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis «Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern Kreis-Kommunal-Kasse zu Lubliniß. Lubliniß, den ten 1860. Die ständische Kreis - Kommission für den Chausseebau im Lublinizer Kreise. Diesér Zins - Coupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Ine nah der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.

Nr. 5238 das ‘Geseh, betreffend die Forterhebung eines Zu- shlages zur flassifizirten Einkommensteuer, zur Klasen,

steuer und zur Mahl- und S(läc{tsteuer. Vom 27\ten

Juni 1860, und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 28.“Mai 1860, betreffend

die Verleihung der fiêfkalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von der Hôllmeke-Straße „unterhalb Neuenrode- bis zur Lenne- Straße oberhälb Werdohl, im Kreise Altena des Re- gierungsbezirks Arnsberg. *

Berlin, den 30. Juni 1860.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

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der

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der Wundarzt erster Klasse 2c. Timme zu Coblenz is zum Kreis-Wundarzt des Kreises Coblenz, und

Der bisherige Landes - Thierarzt Kohler zu Hechingen zum Bezirks-Thierarzt für die Ober- Amts-Bezirke Haigerloh, Hechingen nie Trochtelfingen in den Hohenzollernschen Landen ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Kriegs-Minister, General-Lieutenant von Roon, nah Baden-Baden.

Nichtamtliches.

Preußen. Magdeburg, 28. Juni. Gestern Abend kurz nah 10 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen von Berlin hier ein und reiste unmittelbar darauf nach Cóôln weiter.

Hamburg, 28. Juni, Jun der gestrigen Sißung der Bür- gershaft wurde der Antrag des Senats, betreffend Ratification des Vertrages mit Dänemark über die Herstellung einer Ham- burg-Altonaer Verbindungs-Eisenbahn, mit 99 gegen 41 Stimmen angenommen. (H. B. H.)

Frankfurt a. M., 28. Juni. Ju der heutigen Sihung des Bundestages ist der Ausschußantrag auf Abordnung einer technishen Kommission nah Frankfurt zum Zweck der Einführung gleichen ‘via und Gewichtes durch Majoritätsbescbluß angenom- men worden.

Talon zur Kreisobligation des Lublinißer Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Lublinizer Kreises

Lit AZ über : Thaler à 5 Prozent Zinsen die ….te Serie Zins-Coupons für die 5 Jahre 18... bis 18. bei der Kreis- Kommunal: Kasse zu Lüblinig.

Lubliniß, den ten

Die ständische Kreis - Kommission für den Chausseebau im Lüblinißer Kreise,

Ministerium für KHandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Lehrer an der Provinzial - Gewerbeschule zu

Stettin, Friedrich Wilhelm Prust, ist zum ordentlihen Ge- eines allgemeinen Nothstandes völlig unzureichend sei. Die Mo-

tion wird schließlich mit 84 gegen 49 Stimmen berworfen.

werbeshullehrer ernannt worden.

E E L R R R E R R

Desterreich. Wien, 28. Juni. Die eindringliche militair-

gerichtliche Untersucung, welche bezüglih der von dem Freiherrn

Mr. S. Herbert (der Kriegsminister) erlangt die Bewilligung des Hauses, eine Bill zur Verbesserung der Geseze über das Milizwesen ein- Die Maßregel bezweckt die Bildung bon Artillerie - Corps in

einige sogar sich darüber als über eine Unterdrückung bef{wer haben, so ist entschieden worden, daß dieselbe niht weiter aufrecht

erhalten werden soll. Die Presse kann von nun an die bischöflichen Mandaments nicht nur veröffentlichen, sondern auch frei besprechen, Den Mißbrauch dieser Freiheit so viel als mögli zu verhindern, werde" ih gewiß- von den mir übertragenen Befugnissen Gebrauch machen, aber auch um so mehr wirken können, wenn die bishäf- lichen Akte, skrupulds auf geistliche Dinge beschränkt und aufrichtig vom Geiste des. Friedens, der Mäßigung und des Gehorsams gegen die Landesgeseze beseelt, durch ihre hohe Weisheit künftig den Leidenschaften und den Heftigkeiten der täglihen Polemik zu imponiren wissen.“

Der Kaiser hat, wie der „Monieur“. heute anzeigt, auf 21 Tage Trauer angelegt. Das vielfach verbreitet gewesene Gerücht, daß die Regierung eine Anleihe zu machen gedenke, wird vom amt- lichen Blatte für vollkommen falsch erklärt. Die von der legten Fünfhundert - Millionen - Anleihe übrig gebliebenen 160 Millionen sind gestern von der Legislative mit 239 gegen 7 Stimmen auf die Ausführung großer, gemeinnüßliher Arbeiten, wie es der da auf bezügliche Gesehentwurf besagt, angewiesen worden. Ein natsconsult ‘vom 18. Juni hat das vincenner Gehölz, weldes dts her Krongut gewesen, zur Staats-Domaine erklärt.

Gestern haben die Advokaten von Paris über die Frage diS- futirt, ob die Departements-Präfekten oder der PolizeizPräfekt von Paris das Recbt haben, auch in dem Falle, wo ein Verdrechen auf frisher That nicht vorliegt, Briefe auf der Poft zu konfisziren Die Majorität hat die Frage {ließli verneint.

Graf Ludolf, Gesandter des Königs von Neáßpel, un Ali-Chan, Gesandter des persischen Scbads, daden sich gestern deide nach London begeben.

Die römische Anleide wird heute nun auch vom niteu selbst ausgeboten. Dieselbe wird am 15. Jul® bereits geschloffen werden. L au Der den AusWang8zoll für Lumpen betreffende Gefetentwurf ist der Legislative bereits vorgelegt worden Wollene BHunpeit

August von Eynatkten bei der ihm im Jahre 1859 anvertraut zubringen.

gewesenen Militair - Administration verübten Unterschleife geführt worden ist, hat in Verbindung mit den auch nach seinem Ableben fortgeseßten umfassenden Erhebungen das Resultat geliefert, daß außer seiner Person keinem der ihm beigegebenen Dienstes-Organe (Post: Amt sbl. Nr. 33 de 1853) den Post-Anstalten mitgetheilten | tnê Betheiligung an seiner treulosen Amtsführung zur Last gelegt Bestimmungen über die Behandlung von Fahrpost-Sendungen nach | werden könne. Dieses Ergebniß läßt sich s{on durch den Um- dem Königreiche der Niederlande gilt zwar als Regel, daß in der stand erklären, daß nach den nun vorliegenden klaren Beweisen jeder Sendung beizufügenden Declaration auch der Werth der in F dae v. Eynaiten, mit dem ihm in Anbetracht der drängenden y riegsverhältnisse geschenkten persönlichen Vertrauen sich deckend,

bei allen amtlihen Vorkehrungen, wobei er strafbare Nebenzwecke verfolgte, die Mitwirkung aller ihm zur Seite gestandenen amt- lien Organe zu beseitigen, daher jede etwaige Einspr. che von Seite derselben unmöglich, so wie jeden Beirath entbehrlich zu machen gewußt hat. (Wien. Ztg.) Belgien. Brüssel, 27. Juni. Die Kammer beschäftigt

sich seit zwei Tagen mit der General - Diskussion des von Herrn Rogier eingebrachten Reform - Entwurfs der landwirthschaftlichen Staats- Lehranstalten. Der Regierungs - Vorschlag geht dahin, in Gembloux ein großes Central-Jnstitut nah dem Vorbilde der in ; Deutschland bestehenden Schulen dieser Art zu begründen und die haushalts - Etats für 1860. Vom 27. Juni 1860, | beiden gegenwärtig vorhandenen Gartenbau- Anstalten zweckmäßig unter zu erweitern. Der Senat hat gestern das Kriegsbudget dis- das Geseh für den Bezirk des Appellationsgerichts- | kutirt und genehmigt. General Chazal gab dabei auf Anfrage--die hofes zu Cöln, betreffend die Aufhebung der auf die | Erklärung ab, daß die gesammte belgische Armee , Artillerie und Arbeitsbücher und auf die Quittungsbücher bezüglichen | Junfanterie, nunmehr mit gezogenen Waffen versehen sei. Bei jener Bestimmungen des Gesehes vom 22. Germinal X], elegenheit machte der Herzog von Brabant zum. ersten Male von des Veschlusses vom 9. Frimaire XII., des Gesehes | dem seit seiner Majorennität ihm verfassungsmäßig zustehenden vom 18. März Stimmrehte Gebrauh. Jn Anbetracht ter europäischen Lage

1806 und der Großherzogli Ber- Î M uro. gischen Dekrete vom 3. November 1809 und 17. De- | hat man beschlossen, das diesjährige Königs-Fest (21. Juli) mit zember 1811. Vom 8. Juni 1860; unter

i außergewöhnlichem Glanze zu begehen. (Köln. Ztg.) : das Geseh, betreffend den außerordentlichen Geld- Großbritannien und Jrland. London, 27. Juni. bedarf der Militairverwaltung für die Zeit vom 1ften

Jhre Majestät die Königin, der Prinz-Gemahl, die Prinzessin P E bis zum 30. Zuni 1861. Vom 27. Juni | Alice, der Graf von Flandern und Se. Königliche Hoheit - der ; unter

Herzog von Koburg sind gestern Abend von Aldershott nach Lon-

den Küstengrafschafter und die Verstärkung der Miliz in Schottland und Jrland in Zeiten der Gefahr nah demselben Maßstabe wie in England, so daß die Miliz des vereinigten Königreichs eingn Effektivstand von 180,000 Mann erreichen würde. Nach einigen anderen Geschäften ver- tagt fih das Haus.

Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht folgenden, das Sees recht betreffenden Erlaß vom 7. März, bei welchem die Wahr- heinlihkeit eines Krieges mit China ins Auge gefaßt wid:

Da für den Fall, daß Feindseligkeiten zwischen Jhrer Majestät und deren erhabenen Bundesgenossen, dem Kaiser der Franzosen, einerseits, so wie dem Kaiser von China andererseits ausbrechen sollten, es die Absicht und der Wuns Jhrer Majestät und Sr. Majestät des Kaisers der Fran- zosen is, während der Dauer besagter Feindseligkeiten in ftrengem Ein- flange mit der auf dem pariser Kongresse am 16. April 1806 von den Bevollmäch1iigten Großbritanniens, Oesterreichs, Frankreichs, Preußens, Rußlands, Sardiniens und der Türkei unterzeichneten , das See- recht betreffenden Erklärung zu handeln, und da Jhre Majestät gewillt ist, die Wohlthäten dieser pariser Erklärung auf alle neu- tralen Mächte auszudehnen, so geruht Jhre Majestät, nah Anhö- rung ihres geheimen Rathes, zu befehlen, und es wird biermit befohlen, daß mit Bezug auf die Schiffe irgend ciner neutralen Macht die Flagge dieser Macht Feindeëégut, mit Ausnahme von Kriegs Contrebande, decken soll, so daß fein an Bord von Schiffen, die den Unterthanen einer neutralen Macht oder Personen, welche innerbalb des Ge- bietes einer neutralen Macht- wohnen und derehugt sind, von der Flagge dieser Macht Gebrauch zu machen , gehören, be- findliGes Feindesgut bloß deshalb, weil es Feindesgut iff, weg: genommen und kondemnirt werden kaun, wobei in Bezug anf Feindesgut

und neutrale Schiffe alle anderen Umstände, die zuv Wegnahme und Con- und nad wie vor ganz ebenso

demnirung berechtigen , reservirt werden l | ! foridefleben, wie vor der erwähnten pariser Erllärung vom 16. April 1856. Es wird hiermit ferner verfügt, daß. neutrale Güter, Ausnahme von Kriegs-Kontrebande, welche untex feindlicher Flagge Ee ant E S

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aus dem bloßén Grunde weggenommen werden dürfen, wei Vorbehalt, wie in der vorhergehenden

sehen und verfügt, daß nichts von

Verfügung vom 28, Juni 1860 betreffend die Behandlung von Fahrpost-Sendungen nach dem Königreiche der Niederlande.

Nach den durch die General-Verfügung vom 16. August 1853

dem betreffenden t 2c. enthaltenen Gegenstände genau ange-

geben werden mu Bei Sendungen von Proben und Mustern ist jedoch eine Werths8angäbe nah einem bestimmten Geldbetrage nicht erforderlich, vielmehr genügt es, wenn bei Sendungen dieser Art in der Declaration nur der Vermerk „ohne Werth“ gemacht wird.

Berlin, den 28. Juni 1860. General-Post-Amt.

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Das 20ste und 2lste, Stück der Geseß - Sammlung, welche

heute ausgegeben werden, enthalten unter Nr. 5235 das Geseh, betreffend die Feststellung des Staats-

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1 a. „Moniteur

licher Flagge fahren. (Folgt der gleiche Beri Es wird hierbei stets vorge