1885 / 31 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

und gemeint, die Kaufleute würden wobl im Stande sein, die Verwaltung und Regierung selbst zu führen. Das sei etwas, was er nit in allen Fällen für möglich halte. Jn Kamerun, wo außer deutschen bereits sechs englishe Firmen exiflirten, sei es unmögli, weil man nit in der Lage sei, diese zur Zahlung von Steuern und Abgaben heranzuziehen ; wollte man das, so würde man immer den Schuß einer civilisirten Regie- rung dabei nöthig haben. Wo aber die Abgaben nicht bloß von deutshen, sondern auch von englischen Firmen be- zahlt werden sollten, da sei die Einrihtung einer re- gulären Verwaltung nöthig. Die Verwaltungskosten wür- den auch nicht übermäßig groß werden, und der Handel würde sie zahlen können. Zunächst sei es aber am rihtigsten, durch Exportzölle die Kosten zu deckden, ge- rade deshalb, um die Anstellung eines großen Heeres von Beamten zu vermeiden. Wie der Export jeßt stattfinde, wo der Handel Tauschhandel sei, sei es das Einfachste, Export- zölle zu erheben, indem man die Waare nah Gewicht pro Centner besteuere. Der Zoll werde namentlich Palmöl und Palmkerne treffen. Der Handel werde übrigens noch mehr als 2 Proz., die auf die Dauer nicht genügen würden, zahlen fönnen. Das System von Borneo passe nicht auf die deutschen kolonialen Verhältnisse. Dort existire eine größere Gesellschaft, die ihre besonderen Vortheiie habe, indem sie von den Leuten, die dorthin gekommen seien, Abgaben erhebe, den Boden be- bauen lasse u. dgl. Die ostindishe Compagnie habe auch ein Monopol für das Geschäft und durch die Erhebung von Zöllen und Abgaben gleichfalls Vortheile gehabt. Das Syn- dikat fei nibt fo sehr eine Petitions- als eine Auskunsts- behórde. Es solle auch keine Verwaltungsbehörde sein. Es sei bei der Einrichtung desselben genau so verfahren, wie zur Zeit, als England die Goldküste in Besiß genommen habe. Das Syndikat sei eine Art Handelskammer Der Abga. Richter sage, von den Kaufleuten in Kamerun sei bisher nichts geschehen, um die Regierung auszuüben. Der Kaufmann und seine Agenten seien aber gar niht im Stande, eine geordnete Verwaltung einzurihten. Diese Behörden ein- zurihten, solle eben Ausgabe des Deutschen Reiches sein. Eingangszölle, z. B. auf Schnaps, einzuführen, möge richtig fein, wenn der Tauschhandel einem Handel gegen Geld Plaß gemacht habe. Dann werde natürlich das jeßt vorgeschlagene System, Exportzölle auf Produkte zu erheben, nit mehr ganz dur{führbar sein ; dann werde es nöthig und möglich sein, Fmport- zölle zu erheben, weil si hoffentlih bis dahin auch der Gefsammt- handel, die Gesammtausfuhr und die Gesammteinsuhr bedeu- tend gehoben haben werde. Wenn den Eingeborenen in der ersten Zeit von deutscher Seite die Vielweiberei verboten werden follte, dann würden die Fälle von Krieg, Empörung u. \. w. in jehr viel schärferem Maße eintreten, und wenn man den Negern das Stchnapstrinken verbieten wollte, so würde man auf die Schwierigkeit stoßen, wo man die Grenze ziehen solle. Sollte der Handel mit Schnaps dorthin aufhören, so würde aber ein großer Theil des deutshen Exporthandels geschädigt. Wenn der Abg. Richter meine, man solle doch folche Kolonien erwerben, wo si bereits mehr Deutsche befänden, so stimme er dem ja zu; aber wo seien denn solche Pläße zu finden? Solche Handelsnieder- lassungen, wie an der Westküste Afrikas, seien gar nicht so sehr zu verahten. Sie beschäftigen hon jeßt eine Anzahl von etwa 300 Deutschen, die sich in wenigen Jahren verzehn- fachen könne. Der von Deutschland eingeschlagene Weg sei sehr richtig, derselbe sei niht nah französishem System, das auf Ehrgeiz und Eroberungslust basire. Die Aufgabe, die tropischen Länder dort zu kultiviren, sei eine so dankbare, daß da das Deutsche Reich voll und ganz mithelfen könne. Die in Afrika angestellten Beamten müßten theilweise juristishe Bildung haben ; die Gehaltsverhältnisse shienen durhaus angemessen zu sein. Die Kosten könne man von den Kaufleuten erfi aufbringen, wenn geordnete Verhältnisse geschaffen seien, für diese müsse das Reich die Kosten tragen. Wenn der Abg. Richter aber über die Nüglichkeit der Anstellung der Personen felbst etwas gesagt habe, so möchte er darauf hinweisen, daß der Gouverneur und Generalkonsul für Kamerun zugleih als Generalkonsul für die ganze Westküste bestimmt jei. Es werde nothwendig sein, daß derselbe einen Kanzler habe, weler die juristishen Fälle beurtheile und Recht spreche, und es werde au nothwendig sein, diesen beiden Personen einen Sekretär zu geben. Die Gehälter seien seiner Ansicht nach mit Rücksiht auf das ungünstige und s{hlechte Klima nicht zu hoh. Er möchte doch bemerken, daß gerade in Bezug auf diefen Punkt vielfach übertrieben werde. Der Prozentsaß der Stervefälle unter den Angestellten seiner Firma betrage etwa 3 bis 4 Proz. Gegen die Ausdehnung des Hastpflihtgesezes auch auf die Angestellten an der westafrikanishen Küste würden die betreffenden Kauf- leute nur wenig einzuwenden haben. Er möchte aber dem Abg. Richter erwidern, daß der Fall, den er besonders im Auge gehabt habe, wo eine Entschädigung an die hinterbliebene Familie zu zahlen sei, außerordentli seiten sei. Man schicke von vornherein unverheirathete junge Leute hinaus, die auch mit dem Gedanken fortzögen, entweder in der Fremde vorwärts zu kommen oder niht wieder zurückzu- kehren. Es liege die Sache also dort etwas anders als bei den Arbeitern, welche hier angestellt würden, und es würde sehr schwer sein, auf solhe Fälle ein Unfallversiherungs- oder Haftpflichtgesey zu begründen, weil die Angestellten der Kauf- mannsfirmen in Westafrika im Erkrankungsfalle immer von ihrem Prinzipal verpflegt würden, wie das auch {hon in ihrem Kontrakt bemerkt sei; wenn sie dann, ohne Familie zu hinterlassen, gestorben seien, so sei das, wie er glaube, nicht von großer Bedeutung. Was die Forderungen für einen Kommissar und Sekretär in Togo betreffe, jo würde diese Position für sich selbsi sprechen, dasselbe sei mit der auf Angra Pequena bezüg- lichen der Fall. Mit der Forderung für ein Gefängniß, das der Abg. Richter berührt habe, gehe es wie mit allen anderen Ausgaben. Es müßten erst geordnete Zustände ge- schaffen werden. und alsdann könne man anfangen Abgaben zu erheben. Die Totalsumme der Kosten sei übrigens in keiner Weise höher als das, was für Konsularvertretungen an vielen anderen Pläßen verlangt und bewilligt sei, Er er- innere nur an die Konsulate in China und an Gesandt- schaften an Pläßen, wo der Handel Deutschlands weder jeßt noch in der Zukunft die Bedeutung haben werde wie der Handel Deutschlands an der westafrikanishen Küste. Er bitte deshalb, die Forderung {hon jeßt ohne Kommission anzu- nehmen, damit desto eher geordnete Verhältnisse eintreten Tönnten, wie das au der Abg. Richter wünsche, damit desto cher die Kaufleute zu einem Beitrag zu diesen Kosten heran- gezogen werden könnten.

Der Abg. Stolle erklärte, die Kolonialpolitik sei über den für sie vom Reichskanzler anfänglich bezeichneten Rahmen be- reits weit hinausgegangen. Für eine Kolonialpolitik nach englishem Muster, von der der Abg. Woermann gesprochen habe, könne seine Partei sich aber keineswegs erwärmen. Alle Reichthümer, die England durch seine Kolonien erworben habe, seien lediglih den Nabobs zugefallen, während der eng- lische -Arbeiter auch nicht den geringsten Vortheil davon ge- habt habe. Auch Frankrei habe in Tunis und Tongking ur- sprünglih nur in beshränktem Rahmen Kolonialpolitifk treiben wollen, sei dann aber gleihfalls zu äußerst kostspieligen Expe- ditionen genöthigt und sogar zu einem Kriege mit China ge- drängt worden. Auch im Einzelnen habe die Vorlage für seine Partei Bedenken. Man habe kein Material, um beur: heilen zu können, ob die für die Kolonialbeamten vorgeschlagenen Gehäl- ter den Verhältnissen entsprächen und ob sie nicht viel zu hoh seien. Am wenigsten könne seine Partei aber die für ein Gefängniß in Kamerun geforderten 10 000 M bewilligen. Wolle man denn die große deutsche Kolonialpolitik mit der Errichtung von Gefängnissen anfangen? Nach welchen Geseßen wolle man überhaupt Bestrafungen dort eintreten lassen? Das Haus sei dem ganzen Reich verantwortlih dafür, daß die vom Reichs- tage bewilligten Ausgaben nothwendig und zweckmäßig seien. Deshalb sei zum Mindesten eine Kommissionsberathung dieses Nachtragsetats unbedingt erforderlich.

Der Bundeskommissar Geheime Legations-Rath von Kusserow erwiderte, er erlaube si noch einmal das Wort zu nehmen, um gegen die Unterstellung des Vorredners Ver- wahrung einzulegen, daß er (Redner) zugegeben hätte, diese Vorlagen überschritten bereits das von dem Reichskanzler hier verkündigte Kolonialprogramm. Das fei nit der Fall. Wenn der Abg. Stolle zur Begründung dieser Behauptung gesagt habe, der Reichskanzler hätte früher nur von Angra Pequena gesprohen, so handele es sih bei dem Vorredner anscheinend nur um das Quantum von Ko- lonien. Er bemerke in dieser Hinsicht, daß der Reichskanzler in derselben hier zitirten Rede gesagt habe, die Herren würden hoffentlih durch die Blätter sehr bald noch einige angenehme UVeberraschungen in dieser Richtung erhalten; der Kanzler sei augenblidli jedo nicht in der Lage gewesen, diejenigen Punkte zu bezeihnen, wohin weitere Kolonialunternehmungen gerichtet seien. Dann möchte er (Redner) dem Vorredner noch auf die Bemerkung antworten, daß das Deutshe Reih ja seine Kolonialpolitik gleich mit einem Kriege hätte beginnen müssen. Der Abg. Stolle sei im Jrrthum, wenn derselbe glaube, daß derartige Vorkommnisse wie in Kamerun nicht bereits der Geschichte angehörten, ehe man hier an die Kolonialpolitik gedacht habe. Er erlaube si, daran zu erinnern, daß Deutsch- land in dem leßten Jahre schon zweimal in Westafrika und wiederholt in der Südsee in der Lage gewesen sei, an Küsten, wo fkeine geordnete Regierungsgewalt bestanden habe oder auf nseln, die ebenfalls geordneter Verhält- nisse noch entbehrt hätten, sih selbst zu seinem Rechte verhelfen zu müssen. Also in dieser Beziehung bestehe gar kein Unterschied. Deutschland würde bei Rechtsstreitigkeiten gegen Deutsche in Kamerun mit seinen Kriegsschiffen ebenso eingeschritten sein wie jeßt, wenn dieses Gebiet auch unab- hängig geblieben wäre. Jn diesem Augenblick sei die Pflicht, die Kaiserliche Flagge, die dort aufgepflanzt worden sei, in Ehren zu halten, noch zu der Pflicht, deutshe Angehörige gegen Gewaltakte zu shüßen, hinzugekommen ; aber die Kraft- anstrengungen Seitens der deutshen Marine wären ganz genau dieselben gewesen wie jeßt. Was das Gefängniß an- lange, so könne er den . Vorredner beruhigen, daß es sich hierbei hoffentlich niemals um Weiße handeln werde; aber die Vorgänge in Kamerun hätten bewiesen, daß man eines Gefängnisses dort nicht entbehren könne, um die Neger, welche sih derartige Exzesse erlaubt hätten, überhaupt zu bestrafen ; und Negergefängnisse gebe es dort niht. Dem Vorredner werde es au nicht unbekannt sein, daß mit den meisten Konsulaten in überseeishen Ländern Gefängnisse verbunden seien, weil es sonst gar niht möglih wäre, eine geordnete Konsulargerichtsbarkeit auszuüben. Was die Unterlagen für die einzelnen Posten anbelange, so müsse er dem widersprehen , daß dieselben eventuell niht genügen würden, um im Plenum Beschlüsse zu fassen; denn die geforderte Summe bleibe weit zurück hinter dem, was Konsuln in anderen Gebieten erhalten hätten, und zwar obglei für die Regierung erwiesen sei, daß der Lebensunterhalt in den fraglichen Kolonialgebieten, weil einst- weilen Alles dorthin ges{hafft werden müsse viel größere Aus- gaben erfordere als bei vielen anderen Konsulaten, und ob- wohl es an und sür sich billig gewesen wäre, den Beamten durch höhere Gehälter gewissermaßen einen Ersaß für die größeren Entbehrungen zu verschaffen, denen ein Beamter dort entgegengehe. Es sei hierauf aber keine Rücksicht genommen worden. Also die Unterlagen für eine Beschluß- laffung im hohen Hause schienen ihm vollständig erbracht zu sein.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er habe sih keineswegs gegen die Interessen des Handelsstandes erklärt oder Handels8- olonien prinzipiell als etwas s{chlechtes bezeichnet. Jm Gegentheil, er sei der leßte, der den Werth des überseeischen gane untershäße; und er gerade sei zu Zeiten, wo die

egterung dazu weniger das Bedürfniß gefühlt habe, für die Ehre und die Jnteressen des Handelsstandes, besonders auch des hanseatishen Handelsstandes, eingetreten. Aber gegen- wärtig handele es {ih um eine Uebertreibung der Bedeutung der Handelskolonien in Westafrika, wenn man sich so aus- spreche, als ob von der Zukunft der dortigen Faktoreien das Wohl und Wehe der gesammten Arbeiter abhänge. Der Abg. Woermann selbst „meine, daß gegenwärtig an der ganzen Westküste, also einschließlich der niht deutshen Kolonien, nur 320 bis 350 Deutsche beschäftigt seien; in den deutschen Kolonien also wohl höchstens 100. Da sei es doch eine wunderbare Vorstelnng, wenn man glaube, daß diese Kolonien den ganzen Uebershuß der deutschen Bevölkerung, sei es auch nur der gebildeten, aufnehmen könnten. Selbst wenn die Zahl wirklich in zehn Jahren von 350 auf 3500 sieigen sollte, würde das noch nicht erheblich ins Gewicht fallen, Zunächst gebe es immer noch für die meisten Tech- niker und Beamten in Deutschland bessere Stellen, als gerade in Westafrika; und was die Arbeiter betreffe, die dorthin ge- gangen seien, so zeigten die Verträge, welche z. B. die bel- gishe Assoziotion mit jungen Kommis abgeschlossen habe, daß für die Faktoreien Arbeitershußgeseze wohl am laße und daß die Leute zu bedauern seien, die so völlig in die Hände der Arbeitgeber gegeben seien, Drei bis vier Prozent dieser Personen fstürben jährlih,. Das sei allerdings ein sehr hohes Kontingent. Wie viele den Keim des Todes mit- bringen, wenn sie zurückgekehrt seien, das sei niht zu sagen.

Missionsinspektor Fabri habe si über den deutschen Hande in Angra-Pequena dahin geäußert, daß derselbe nur da diene, Branntwein und die übrigen Handelsartikel dort bil; E einzuführen, um den englishen Zoll zu ersparen. Ex fre sih, daß aus den Erklärungen des Abg. Woermann hervor, gehe, daß die interessirten Kreise die Kosten, die in Frage kommen wärden, ganz tragen würden. Er wünsche nur fe diese Erklärung cine Formulirung, welche Mißverständnife auss{ließe, und dazu sei die Kommissionsberathung unent- behrlich. Der Abg. Woermann meine dann, daß die Aufgabe des Syndikats nur in der Begutachtung zu bestehen hahe Das sei doch nicht ganz richtig ; im Gegentheil sei eine Orga: nisation der betheiligten Kaufleute mindestens auf dem Gebiete des Jnnern, des Handels U. \. w. ins Auge gefaßt. Das Aufkommen für die etwaigen Scullasten sei z. B. Sate der Jnteressenten allein. Schließlich werde die Kolonial: politif um so weniger ehrgeizig sein, je mehr in den Kolonien bereits dentsche Bevölkerung vorhanden sei und wenn der Abg. Woermann sage: „Wenn man nur solde Pläße wüßte!“ so müsse man doch nicht unter allen Umständen Kolonien haben, Wenn ein Stamm deutscher Ansiedler ni t da sei, wenn die Sache niht aus sich selbst herauswase dann“ verzichte er lieber auf solche Kolonien, weil er ihre Nachtheile für größer halte, als ihre Vortheile.

Der Abg. von Benda erklärte sih für die Berathung der Vorlage in der Budgetkommission.

Der Abg. Woermann bemerkte, das Syndikat für West: afrika solle allerdings zunächst nur eine begutahtende Behörde sein, der naheliegende Gedanke aber solle zur Ausführung kommen, daß man z. B. in Kamerun eine Selbstverwaltung der dort etablirten Kaufleute einrihten und diese das Mini: sterium des Jnnern und des Handels, wenn er so sagen dürfe, übernehmen werde, das aber eben so gut auz den erhobenen Zöllen gedeckt werden solle. Ob das von den Kaufleuten selbst oder im Namen deg Reihs geschehe, sei ein sehr geringer Unterschied, Unter allen Umständen werde das Syndikat auch die Vor- schläge der dort etablirten Kaufleute zu begutahten haben. Wenn Deutschland auf den Erwerb von Kolonien bedacht sein solle, wo etwas anderes als Spirituosen, Pulver, Gewehre und Taback verkauft werden könne, so erwidere er, daß heute {hon über 50 Prozent des deutschen Exports aus zum Theil recht guten Manufakturwaaren beständen die Kameruner hätten für Muster u. dergl. einen feinen und guten Ge- s{hmack, daß ferner Eihen- und Messingwaaren in ziem- lihen Quantitäten dorthin ausgeführt würden.

M Die Vorlage wurde darauf der Budgetkommission über-

wiesen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Donnerstag 1 Uhr.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (14.) Sißung des Hauses der Abgeordneten bemerkte bei fort- geseßter erster Berathung des Gesetzentwurfs, be- treffend die Pensionirung der Volksschullehrer, der Abg. Dr. Hänel, die neue Parteikoalition, welche der Abg. Windthorst mit diesem Antrage zum ersten Male auf- treten sehe, sei zwar vorhanden, basire aber auf ganz anderen Verhältnissen und sei gerade bezüglich der Lehrerdotationsfrage überaus künstlih zusammengeleimt. Daß der Antrag auf die Wahlen berechnet sei, liege auf der Hand; weshalb hätte man es wohl sonst vermieden, die deutsch-freisinnige Partei zur Mitunterzeihnung aufzufordern, die diese Fragen von allem Anfang an in Fluß erhalten, die zuerst ein umfassendes Unterrichtsgeseß zu Stande zu bringen gehofft habe, ein Traum, der dur den Kulturkampf vernichtet worden sei, die in immer wiederholten Refolutionen zuleßt wenigstens ein Pensionsgesey für die Lehrer verlangte. Jeßt kämen die Ma S A die jeßt führende Fraktion, und legten einen ormulirten Geseßentwurf gleiher Tendenz vor. Auqh dieser habe im Augenblicke nur den Werth einer verstärkten Re- jolution, denn er sei in seinem finanziellen Effekt unüber- sechbar und nehme z. B. auf die nassauischen Lehrer, welche schon jeßt besser ständen, als der Entwurf sie stellen könnte, gar keine Rücksiht. Sollte aber aus dem Antrag wirkli ein Geseß werden, so betrahte seine Partei dasselbe ledigli als Provisorium, als Nothgeses im eigentlihen Sinne des Wortes, ohne jede Konsequenz für das umfassende Dotationsgesez, namentlich ohne jede Konsequenz für das Verhältniß von Schule und Gemeinde. Die Schule sollte der Gemeinde bleiben; denn kommunale Selbstverwal- tung ohne verantwortlihes Tragen der Lasten fei einfah Unsinn, dann lieber gar keine Selbstverwaltung! Außerdem mache seine Partei den Vorbehalt, daß niht dur legisla- torishe Vershönerungen die materielle Lage der Lehrer gegen. den heutigen Zustand vershlechtert werde. Unter diesen Vor- N wünsche auch er, daß der Antrag in Bälde Geseß werde.

Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, der Vorwurf, daß das Vorgehen der Nationalliberalen ein blos auf die Wahlen bereehnetes sei, sei derartig, daß man darüber nit einmal recht in Entrüstung gerathen könnte, hätten doch gerade die Nationalliberalen und zuleßt noch Hr. von Bennigsen auf diesem Gebiet wiederholt die Jnitiative ergriffen, Das von denselben im Entwurfe vorgelegte Gesetz werde keine unerfüllbaren Hoffnungen erregen, sondern sei bestimmt, längst gehegte Hoff- nungen zu erfüllen. Daß der Abg. Windthorst die Schule für die Gemeinde erhalten wolle, sei do auffallend; sonst rekla- mire er die Schule do für die Kirhe! Mit der Konversion hänge der Entwurf nicht zusammen, er stehe ganz selbständig da, und von einer neuen Koalition könne erst recht keine Rede sein. Bei einem guten Anirag sei den Nationalliberalen jede Bundesgenossenschaft recht. Nah dem Abg. Reichensperger sollte die Regierung vorangehen ; wenn sie es aber nach den vielfachen Resolutionen doch nicht thue, somüßten die Nationalliberalen von ihrem Recht der Jnitiative wieder Gebrauch machen. Ueber das Bedürfniß, über die Noth der älteren Lehrer herrsche im ganzen Hause kein Zweifel; diesem Bedürfnisse und zuglei der Ueberlastung der Kommunen in einem nicht unbeträcht- lihen Maße helfe der Entwurf ab. Wie hoch die Belastung des Staates sich stellen werde, ließe sich allerdings nicht genau ausdrüden, ein Grund gegen den Antrag oder gegen dessen Veberweisung in eine Kommission könne aber daraus nicht her- ree werden. Auch er habe ja einzelne Bedenken gegen en Entwurf; die Kommission könnte event. die Frage prüfen, ob niht au die Wittwenpensionen mit in das Geseg ein- bezogen werden sollten. Ein Nothgeseß sei es au für die Nationalliberalen, niht aber blos eine vershärste Rejolution. Sie forderten die Regierung auf, sofort mit ihnen in die Arbeit einzutreten, und hofften, daß diese Arbeit schon in

dieser Session Frucht tragen, niht eine bloße Anregung bleiben werde, die man nach den Wahlen vielleicht vergesse.

Der Abg. Rickert war der Ansicht, prinzipiell wäre es gewiß rihtiger, wenn die Regierung auf dein in Rede stehen- den Gebiete nach den so vielfa aus dem Hause gekommenen Anregungen mit einem Geseßentwurf vor das Haus gekommen wäre ; da dieses gleihwohl nicht geschehen sei, und es sich um eine wirkliche Nothlage, um ein dringendes Bedürfniß han- dele, so halte er nunmehr auch das Haus für legitimirt, die geseßgeberishe Jnitiative zu ergreifen. Er hoffe mit den Antragstellern, daß es der Kommission gelingen möge, noh in dieser Session den entscheidenden Schritt zur endlichen Beseitigung dieser Nothlage mit der Regierung zu thun!

Die Diskussion wurde geschlossen, und der Geseßentwurf auf Antrag des Abg. von Schorlemer-Alst einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Es folgte die Berathung des folgenden Antrags Lassen:

„Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: Die Gesammt- größe der im Kreise Sonderburg, besonders in der Stadi Sonderburg, in Düppel und Umgegend im Jahre 1864 entstandenen, noch niht bezahlten Kriegs\{äden auf Grund- lage des darüber in jener Zeit gesammelten Aktenmaterials zu ermitteln, dann au die weiteren nothwendigen Schritte zu ver- anlassen, um die Ansprüche auf Ersaß aus Staatsmitteln zu be- friedigen, welche den in Betraht kommenden Bewohnern, sei es auf Grund geseßliher Bestimmungen oder aus völkercechtlichen und Billigkeitsrücksichten zustehen.“

Nachdem der Antragsteller Abg. Lassen seinen Antrag be- gründet hatte, beantragte der Abg. Graf Baudissin den Uebergang zur Tagesordnung und motivirte diesen Vorschlag mit dem Hinweis darauf, daß die st. Z. gezahlten Entschädi- gungen völlig ausreihend gewesen seien, und daß Rechts- oder Billigkeitsansprüche der Betroffenen als berechtigt nicht mehr anerkannt werden könnten.

Gegen den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung ergriff nochmals der Abg. Lassen das Wort ; die Majorität ent- schied sich im Sinne des Antrages des Abg. Grafen Baudissin.

Das Haus wendete sih hierauf zur weiteren zweiten Be- rathung des Etats, und zwar zunächst für das M inisterium des Jnnern, einmalige und außerordentliche Aus8- gaben. Ohne Debatte trat das ANs den von dem Re- ferenten Abg. Kieshke kurz motivirten Vorschlägen der Budget- kommission bei. : i

Bei Kap. 8 „Strafanstaltsverwaltung“ bemerkte der Abg. Jmmwalle, daß die Zunahme jugendlicher Verbrecher sich auf die mangelhafte religiöse Erziehung zurückführen lasse, nach- dem die religiösen Orden vertrieben seien. Die Position im Etat würde die vorliegende Höhe nicht erlangt haben, wenn diese Orden ihre segensreiche erzieherishe Wirksamkeit auf die heranwachsende Jugend hätten fortseßen können. Redner plaidirte s{ließlih für fkonfessionell getrennte Strafanstalten,

Das Kapitel wurde genehmigt.

Es folgte das Extraordinarium des Etats der landwirth- schaftlihen Verwaltung. Hierzu lag ein Antrag der Abgg. von Risselmann und Gen. vor, dem Kap. 11 folgenden Titel als Tit. 13 hinzuzuseßen: Tit. 13: Zur Ausführung von Vor- arbeiten zum Zwecke von Regulirungen im Uebershwemmungs- gebiet der unteren Oder, sowie zur versuchsweisen Vornahme umfassender Baggerungen 130 000 4

Der Referent Abg. Wüsten- beantragte Namens der Budgetkommission: 1) den Antrag von Risselmann abzuleh- nen ; 2) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, zur Aus- führung von Vorarbeiten zum Zwecke von Regulirungen im Uebershwemmungsgebiet der unteren Oder im Etat für das Jahr vom 1. April 1886/87 Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Abg. von Risselmann erklärte, er habe in der That

gehofft, daß man in der Budgetkommission zu einem anderen-

Beschlusse kommen würde. Leider müsse er sich bescheiden, und er werde den Antrag auch bei der dritten Lesung niht wieder einbringen, zumal der zweite Theil des Kommissionsbeshlusses ihn sehr erfreut habe; denn da- durch werde der bedrängten Bevölkerung wieder ein Jahr lang Hoffnung gegeben. Wenn aber die Kom- mission glaube, daß Baggerungen nihts nüßten, so stehe ihrer Anschauung diejenige der betheiligten Bevölkerung diametral gegenüber. Leßtere sei nämli fest davon überzeugt, daß solche Arbeiten viel hülfen, sie müßten nur alljährlich wiederholt werden. An den Minister richte er deshalb die dringende Bitte, alles zu veranlassen, um der in der That hart bedrängten Bevölkerung zu Hülfe zu kommen, sie er- warte diese Hülfe zuversihtlich. Auch damit wäre schon viel gewonnen, wenn Vonrarbeiten, Nivellirungen und Vermessungsarbeiten vorgenommen würden. Leider sei der Dispositionsfonds des landwirthschaftlihen Ministers, auf welchen der Vertreter der Regierung früher hingewiesen, total ershöpft. Es erübrige ihm daher nur, Namens der in Noth und Gefahr befindlichen Bevölkerung die Biite an die König- lihe Staatsregierung zu rihten, mögli noch in diesem Jahre zu helfen, und, falls dies nit thunlich, in den nächsten Etat eine verstärkte Summe zu seten, wie es die Budget- kommission vorgeschlagen hätte. Er bitte also nohmals herzlih, man solle helfen. |

Der Unter-Staatssekretär Meinecke erklärte, der Antrag der Kommission entsprehe den Jntentionen der Staats- regierung. Die Annahme des ersten Theiles der Resolution könne er dem Hause nur dringend empfehlen; für den zweiten liege ein Bedürfniß nicht vor, doch habe er keine Ver- anlassung, ihm zu widersprehen. Ob mit den beantragten Mitteln die Vorarbeiten würden begonnen werden können,

werde geprüft werden. der Staats-Minister Dr.

Hierauf ergriff das Wort S,

eine Herren! Es bedarf keiner besonderen Versicherung, da die Wünsche der Bevölkerung in der Oderniederung von den De figeh Wasserkalamitäten befreit zu werden, meinerseits jede Förderung finden werden. Jb muß aber dem warmen Appell gegenüber, den der Hr. Abg. von Risselmann an mich gerichtet hat, doch darauf hinweisen, daß meinem Ressort in dieser Beziehung ziemli enge Grenzen geseßt sind. Ressortmäßig bin ih blos mit den Flußläufen befaßt, die niht \{iffbar sind, bezüglih der \chiffbaren Ströme blos mit den Strecken, die nit \{chiffbar sind. Ebenso gehören die be- treffenden technischen Kräfte, welhe in jenem Stromgebiete wirksam zu ta Ae dem Arbeits-Ministerium, niht dem landschaftlichen

erium.

,_ Endlich beschränken si die Mittel für Flußregulirungen auf die beiden Fonds, die hier {on bei der Étatsberathung erwähnt, und au heute wieder berührt worden sind. Das ist einmal der 350000 Vorarbeitskostenfonds im Ordinarium, und der 500 009 Bluß regulirungsfonds im Extraordinarium. Der Erstere aber muß so vielen Zwecken dienen und ist so belastet, daß der Hinweis auf diesen

onds mir fast wie eine Jronie \{eint, oder blos von Seiten ommen kann, die über die regelmäßige Verwendung dieses Fonds n genau unterrichtet sind. Dieser Fonds ift zunächst belastet mit

en gesammten Ausgaben für das Moorwesen, welhe 150000 bis

80 jährlich absorbiren, also fast die Hälfte dieser ganzen E A tfi e ¡ineae bekanut, daß im Emsgebiet ausgedehnte Kanalbauten stattgefunden haben, die zur Bildung einer Genossen- \caft acführt und jeßt einen vorläufigen Abs{luß gefunden haben, die aber nochþ auf Jahre hinaus ungefähr denselben Aufwand von Mitteln erfordern werden. zur Weiterführung und Instandhaltung der Anlagen. Aus den übrigen Theilen dieses 350 000 A4 Fonds find im Jahre 1884/85 158 Projekte unterstüßt worden. Son aus dieser großen Zahl seben Sie, Tes immer blos kleine Beträge sein fönnen, die also in Form von Bewilligungen für Vorarbeitskosten verwendet werden, die sih in Summen von 1000, 15 000, 20000 und Hö&ften2 30000 M, wenn es sehr ho kommt, bewegen. Diese Fonds sind in der Weise vertheilt worden, daß in Ostpreußen 16 Projekte, in Westpreußen 5, in Posen 20, in Schlesien 10, in Pommern 12, in Brandenburg 6, in Sachsen 9, in S{hleswig- Holstein 9, in Hessen-Nafsau 9, in der Rheinprovinz 26, in West- falen 17, in Hannover 19 Projekte aus diesem Fonds unteriüigt worden find. Aus dieser Thatsache geht hervor, daß die Mittel fo beschränkt sind, daß dieser Fonds für einen so großen Aufwand, wie er bier erforderlich is, um von irgend welchem Erfolg zu fein, nit in Anspru genommen werden kann, fondern daß diese Bewilligung blos in Form des Extraordinariums erfolgen kann. L

Ich muß ferner darauf hinweisen. daß 1ch ressortmäßig nur ge- wissermaßen als Vertreter der Landeskultur und, ich möchte sagen, in ciner unparteiishen Stellung in diese ganze Angelegenheit hinein- gezogen worden bin. Es ist aus den Interessentenkreisen wiederbolt die Klage aufgetauct und vorgetragen, daß die Schiffahrtsinteressen eine wesentlihere Förderung durch Zuwendung größerer Staatsmittel finden als wie die Landeskulturinteressen. Jch kann das auf dem Gebiet des Wasserbaues leider nicht in Abrede stellen.

Ich stehe allerdings als Vertreter der Landeskulturinteressen auf dem Standpunkt, daß ich wohl der Meinung bin, daß die Förderung der Landeskulturinteressen denjenigen der Schiffahrtsinteressen voll- ständig ebenbürtig ift. E

Ich kann außerdem den Gcdankengang auc als vollständig zu- treffend nit anerkennen, als ob es si bei jeder Schiffahrts-, bei jeder Kommunikationsanlage um ein öffentliches Jnteresse handele, während es sih bei Meliorationsbauten nicht um öffentlihe Inter- essen handele. Oeffentliche Interessen sind weiter nichts, als cine Summe von Privatinteressen, und wenn wir größere Meliorations- anlagen unternehmen, wele die Steuerkraft großer Landestheile beben, so ist das meines Erachtens auc ein öffentliches Interesse. Wir knüpfen damit lediglich an die grroßen Hohenzollerntraditionen früherer Jahrhunderte anz; ich erinnere besonders an das vorige Jahr- hundert: fast keine der großen Laxdesmeliorationen, die wir heute noch besißen, ist damals ohne wesentliche Förderung und direkte Ein- wirkung geblieben Seitens Friedrichs des Großen und der anderen Regenten des Hohenzollernstammes. Wenn wir dazu kommen würden für Meliorationszwecke, besonders auf dem wasserbaulichen Gebiet im Landeskulturinteresse größere Mittel zu verwenden, so können Sie versichert sein, daß dieset Bestrebungen jedenfalls im landwirthschaft- lihen Ministerium ihre Unterstüßung jederzeit finden werden. .

Der Abg. Frhr. von Minnigerode wendete sih gegen die Ausführungen des Unter-Staatssekretärs Meinele, zog jedo seine Bemerkungen zurück, nahdem er sih überzeugt, daß er sie in Folge Mißverständnisses gethan habe, A

Die Diskussion wurde geschlossen und das Extraordinarium des landwirthschaftlihen Etats im Sinne der Budgetkommission

erledigt. O Schließliß wurde das Extraordinarium der Gestüt-

verivaltung ohne jede Debatte nah dem Kommissionsantrage genehmigt. : Damit war die Tagesordnung erschöpft, is E vertagte sih das Haus um 3!/7 Uhr auf Freitag hr.

Neichstags - Angelegenheiten.

Dem Reichtage sind folgende Ergänzungen zum Etat für das Auswärtige Amt auf das Etatsjahr 1885/86 vor- gelegt worden: i

1) Fortdauernde Ausgaben. Besoldungen der Beamten in den Übersceishen Schußzgebieten. Kamerun. Gouverneur und General- Konsul 30 000 Æ, Kanzler 12 000 4, Sekretär 6000 6 = 48 000 M. (Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.) Togo. Kommissar 12 000.4, Sekretär 6000 A = 18 000 A (Beide Beamte haben freie Wohnung.) Angra Pequeña. Kommissar 12 900 (4, Sekretär 6000 A = 18 000 (4 (Beide Beamte haben frete Wohnung.) Zu Titel 95a bis 95c. Das persönliche, pensionéberehtigende Gehalt beträgt: a. für den Gouver- neur und General-Konsul 9000 4, b. für den Kanzler und die Kom- missare 3000 6 bis 6000 (6, im Durcbschnitt 4500 Æ, ec. für die Sekretäre 2100,46 bis 4200,46, im Durchschnitt 3150 6 Zu Remu- nerationen und Tagegeldern an Unterbediente bei den Behörden in den überseei|chen Schußzgebieten 12000 (A Die sächliben und ver- mischten Ausgaben bei den Behörden in den überseeishen Scbußz- gebieten werden aus Titel 96 bis 100 bestritten. Summe 96000

2) Einmalige Ausgaben, Zur Errichtung von Dienstgebäuden nebs Wohnräumen für die Beamten in Kamerun, Togo und Angra Pequena, sowie zur inneren Einrichtung dieser Gebäude 152 000 4

Hierüber bemerkt eine Denkschrift: :

Nachdem die deutshen Erwerbungen an der Westküste von Afrika unter den Shuß Sr. Majestät des Kaisers gestellt worden sind, ist das Bedürfniß hervorgetreten_ die Mitwirkung des Reichs in Anspruch zu nehmen, um Ruhe und Ordnung unter der Bevölkerung jener Gebiete aufrecht zu erhalten und eine geregelte Nechtspflege zu er- möglichen. :

In Betracht kommen zunächst die Besißungen in Kamerun , im Togogebiet, und in Angra Pequena bezw. dem Gebiet zwischen dem Oranzjefluß und Kap Frio.

Für Kamerun ist entsprehend dec Ausdehnung und Wichtigkeit

der dort unter deutshe Schußherrschaft gestellten Gebiete die Ein- *

seßung _ eines Gouverneurs in Aussicht genommen, welcher als Kaiser- liber Ober-Kommissar und General-Konsul für den ganzen Golf von Guinea zu fungiren haben würde. Demselben ‘ist zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ein juristish gebildeter Kanzler beizugeben. Jn Togo und Angra Pequena dürfte vorläufig die Anstellung eines Kommissars, der auch die richterlichen Geschäfte wahrzunehmen haben wird, aus- reichend erscheinen. Für alle drei Gebiete sind zum Zweck des G N je ein Sekretär und das erforderlihe Unterpersonal vorgesehen.

Bei Bemessung der Besoldungen dieser Beamten sind Mitthei- [lungen des westafrikanischen Syndikats in Hamburg und des Herrn Lüderiß in Bremen über die Theuerungsverhältnisse an der west- afrikanishen Küste und über die den dortigen kaufmännischen Ange- stellten gezahlten Gehalte berücsichtigt. Außerdem sind für die Be- soldungen sowie für die Festseßung des persönlichen Gehaltes der ge- daten Beamten, ihrem dienstlihen Rangverhältnisse entsprechend, au die Durchschnittsbesoldungen der Kaiserlichen Konsularbeamten in übersecishen Ländern in Betracht gezogen.

Die örtlichen Verhältnisse bringen es mit sich, daß in allen drei Schutgebieten besondere Dienstgebäude errichtet werden müssen, und daß den dort anzustellenden Reichsbeamten freie Wohnung zu ge- währen ist. An Kosten find veranschlagt:

a. zur Errichtung eines Dienstgebäudes in Kamerun mit Wohn-

räumen für den Gouverneur, den Kanzler, den Sekretäc und bei A 60 000

. zur inneren Einrichtung des Dienstgebäudes . 10000,

zur Herstellung êines Gefängnisses in Kamerun. 10000 ,

. zur Errichtung eines Dienstgebäudes in Togo mit

Wohnräumen für den Kommissar, den Sekretär und den Amtsdiener, sowie mit den nöthigen

Daten T 30000

6 009 M

e. zur inneren Einrichtung des Dienstgebäudes f. zur Errichtung eines Dienstgebäudes in Angra equena mit Wohnräumen für den Kommiffar, den Sekretär und den Amtsdiener, sowie mit

den nöthigen Hastzelen . .. . . 30000 ,„ g. zur inneren Einrichtung des Dienstgebäudes . 6000 , Summe . . . 152000 M Den angeseßten Kosten für diese Bauten liegen Berebnrungen und gutachtliche Aeußerungen der an der westafrikanischen Küste an- sässigen deutschen Firmen zu Grunde. Es empfiehlt sib, die Summe als Pausc{quantum zu bewilligen, damit die einzelnen Ausgabeposten, welhe nah Lage der Verhältnisse immerhin nur annähernd haben veranlagt werden können, gegenseitig übertragbar sind. Es bedarf s{chließlid kaum des Hinweises darauf, daß bei der Neuheit der Verhältnisse und der Schwierigkeit, zuverlässige Jnfor- mationen über die in Betracht kommenden finanziellen und tehazischen Punkte zu erhalten, die Möglichkeit nit ausgeschlossen ist, daß die im vorliegenden Nacbtrags-Etat geforderten Beträge, durch welche nur für die nothwendigsten Einrihtungen Fürsorge getroffen werden soll, fich nicht nach allen Richtungen hin als ausreichend erweisen werden.

Sollte eine genauere Prüfung an der Hand der Erfahrung er- geben, daß dies nicht der Fall ist, wird die Bereitftellung weiterer Mittel für die Aufgaben, welhe das Reich in jenen Schußzgebieten übernehmen muß, in einem späteren Etat erbeten werden.

3) Ferner Ergänzung zum Etat für das Reichsamt des Innern auf das Etatsjahr 1885/86. Einmalige Ausgaben, Erwerbung eines Grundftüds für die Erweiterung des Dienstgebäudes des Stati- stishen Amts und erste Baurate 295 750 M

Eine Denkschrift motivirt diese Ausgabe, wie folgt:

Das Dienstgebäude des Kaiserliben Statistishen Amts, Lütow- ufer Nr. 7 und 8, hat schon lange den steigenden Bedürfnissen dieser Behörde nit mehr genügt. Als es im Jahre 1876 bezogen wurde, zählte die Behörde in Allem 49 Beamte; gegenwnärtig sind es 210, wozu im nächsten Etatéjahre nochþ 22 Hülfsarbeiter kommen werden ; 140 Beamte sind allein in der Abtheilung für den Waarenverkehr beschäftigt. Für diese Abtheilung hat \{chon seit Jahren ein eigenes Haus, über 1 km weit vom Hauptgebäude ent- fernt, Ziethenstraße 12, gemiethet erden müssen; das wachsende Bedürfniß hat die weitere miethweise Beschaffung von noch zwei Etagen in der Schwerinstraße erforderliÞ gemacht, so daß an Miethe bereits jährliÞ 21430 4 aufgewendet werden. Inzwischen ift auch im Hauptgebäude für die daselbst verbliebenen Dienstzweige, naazentlich seitdem vor 2 Jahren zur Bearbeitung der Kriminalstatiftik noch 20. Personen haben angenommen wer- den müssen, für Registratur, Bibliothek und Kommissionszimmer der Raum dermaßen beengt worden, daß noch mehr Lokale zu beschaffen sein werden, für welhe ein weiterer Aufwand von mindestens 4000 #4 erforderlich sein wird. Danach ist bes reits für das nähste Jahr der Miethsbedarf auf 25 500 & zu ver- anscklagen. Das Au®einanderliegen der Lokale führt noch andere Mehr- ausgaben mit sih, welhe si aus dem dadur bedingten umständ- liheren Geschäftëgang, Vermehrung des Schreibwerks u. \. w. er- geben. Dazu kommt, daß die Baulichkeiten, in denen der Dienst- betrieb mit einem unerseßliben Material. miethweise untergebracht ist, gegen Feuersgefahren genügende Sicherheit nicht bieten. Endlich fällt ins Gewicht, daß bei der gegenwärtigen Vertheilung des Per- sonals der Behörde die bei seinem zahlreihen Bestande und nach der Natur der demselben obliegenden Arbeiten besonders gebotene Straff- heit im Dienstbetriebe {wer aufrecht erhalten und auf die Dauer kaum gewährleistet werden kann.

_Auf eine mit der Zeit \ich ergebende- Erweiterung des Sta- tistishen Amts wurde bereits im Jahre 1875 Rücksicht genommen, als eine, auch für die Arrondirung des Grundstücks wünschenswerthe Fläche Hinterland zugekauft wurde. Mit der Bebauung dieses Terrains ist bisher nicht vorgegangen worden, weil insbesondere die Ausbil- dung, welche die Waarenverkehrsstatistik seit dem Jahre 1880 erfahren, in Verbindung mit anderweiten dem Statistischen Amt ge- stellten neuen Aufgaben, Zweifel darüber entstehen ließen, ob das Terrain auf die Dauer dem Bedürfnisse genügen würde. Heute kann es niht mehr fraglich sein, daß der Raum für die Er- rihtung entsprechender Baulichkeiten bei Weitem nicht ausreiht. Es mußte deshalb auf ein vergrößertes Terrain Bedacht genommen wer- den. Nach mchrseitig gepflogenen Verhandlungen is jeßt eine Par- zelle des Nachbargrundftücks Dörnbergstraße 6, welche sih dem Grund- stücke Lüßowufer 7 und 8 zweckmäßia anschließt, dem Reich zum Kauf angeboten worden, Der Preis ist für 2076 qm 145 750 A und muß für an- gemcssen erachtet werden, Der Ankauf dieses Grundstücks, womit dem Raumbedürfniß des Statistishen Amts vollständig und auf abschbare Zeit genügt fein wird, empfiehlt sich umsomehr, als eine Versäumniß dieser Gelegenheit eine zweckentsprehende Erweiterung der fraglichen Dienstlokalitäten überhaupt in Frage stellen würde. Die Entscheidung ist dringlich, weil der Besißer sih nit geneigt gezeigt hat, über den 1, April d. I. hinaus an seine Kaufofferte sich zu binden. Ist das Terrain erworben, so empfiehlt sich aber weiter im finanziellen wie im dienstlihen Interesse, mit der Bauausführung nicht zu zögern. Der Bau, welcher in den einfachsten Verhältnissen herzustellen ift, wird nach einem vorläufigen Anschlage höchstens 509 000 4 erfordern. Für das erste Baujahr dürften nit mehr als 150 000 (4 zur Ver- wendung kommen. Nach der Fertigstellung der Räume wird mit dem endgültigen Wegfall jeder Miethlast sich der finanzielle Effekt annähecnd begleihen. In der Förderung der Geschäfte, der Geschlossenheit und erhöhten Sicherheit der Gesammtinteressen des Amtes aber wird der Hauptgewinn für das Reich liegen.

4) Für die Verwaltung des Reichsheeres sind im Nach- trag8etat für Preußen 10000 4, und zwar zur Projektbearbeitung für Verlegung des Culmer Kadettenhauses nah Stolp in Pommern und Neubau eines Kadettenhauses daselbst in dem Nachtragsetat ge- focdert. Zur Erläuterung dieser Forderung wird gesagt : i

Die Räumlithkeiten des Kadettenhauses zu Culm entsprechen in ihrer jeßigen Verfassung in räumlicher und sanitärer Beziehung nicht mehr den Anforderungen, welche an eine Erztehungsanstalt zu stellen sind. Da die angestellten Untersuungen ergeben haben, daß die Fundamente des Kadettenhauses einen Aufbau bezw. das Aufseßen eines weiteren Stockwerks nit gestatten, so würde, um das Institut für Zwecke des Kadetten-Corps angemessen neu einzurichten, ein um- fassender Um- und Erweiterungsbau nothwendig werden, welcher nach dem aufgestellten Projekt einen Kostenaufwand von ungefähr 850 000 4 erfordern dürfte. E j

Da es gleichzeitig ein dringendes Bedürfniß ist, daß der in Culm garnisonirende Truppentheil (Pommershes Jäger-Bataillon Nr. 2), welcher zum Theil in sehr mangelhaften Bürgerquartieren daselbst untergebracht ist, künftighin kasernirt werde, und da ferner ausweis- lih der angestellten Ermittelungen die Gebäulichkeiten des Culmer Kadettenhauses als Truppenkasernements vollständig ausreichen, bezw. hierzu unter Aufwendung von ungefähr 5000 A leicht eingerichtet werden können, während der Neubau einer Kaserne daselbst den Be- trag von ungefähr 700 000 4 in Anspru nehmen würde, so ist die Verlegung des Kadettenhauses in Culm nach Stolp in Pommern in Aussicht genommen worden. S A Î

Die mit leßterer Stadt dieserhalb eingeleiteten Untersuchungen haben ergeben, daß der Militärverwaltung für Zwecke eines Kadetten- hauses ein hinreichend großes Areal unentgeltlich zur Verfügung ge- stellt werden kann. : ¡

Unter diesen Umständen erfordert der Neubau eines Kadetten- hauses in Stolp in Pommern niht annähernd den Kostenaufwand, welchen der Umbau des Culmer Instituts nebst Neubau cines Truppen- kasernements daselbst nothwendig machen würde. i

Hierzu kommt noch, daß Stolp in Pommern für Zwecke des Kadetten-Corps unglei günstiger gelegen ist, als das in der Nähe der Grenze befindlibe Culm, welches zudem einer direkten Eisenbahn- verbindung mit den meisten umliegenden Landstrichen, namentlich den- jenigen westlih der Weichsel, entbehrt.

Da die Frage der Kasernirung der Culmer Garnison eine rk dringende ist, so liegt es im Interesse der Militärverwaltung, daß die