1885 / 32 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, Hadern und Lumpen aller Art erlassen worden ist, angewiesen, jenes Verbot zum 1. Februar d. I. wieder aufzuheben.

Niederlande.

Dur Erlaß des Königlib niederländischen Ministers des Innern vom 24. Januar 1885 sind die italienischen und französischen Häfen mit Auênahme der noÞ für verseudt geltenden Häfen von Tunis und Algier für frei von Cholera erklärt worden.

Belgien. 1) Königliche Verordnung vom 19. Januar 1885. A. Quarantänemaßregeln. Art. 1. Für die von den nördlichen und westlihen Häfen Spaniens und von allen mittelländisben Häfen Afrikas anlangenden Schiffe wird die Quarantäne beibehalten. :

Die Gesundheitsbehörden können jedoch, wenn sie es ohne Ge- Fährdung der öffentliwen Gesundheit für zulässig erabten, diese Qua- rantäne in gewissen Fällen für die aus den vorftehend genannten Häfen kommenden Sciffe ermäßigen. : e

Art. 2. Für die direkt aus italienishen und französischen Häfen Tommenden Swiffe ist die Quarantäne aufgehoben. Diese Schiffe unterliegen der einfachen Durchsuchung. A

Art. 3. Alle aus den oben bezeichneten Häfen kommenden Siffe, welche einen reinen Gesundheitspaß mit dem Visum des Konsuls und der Bescheinigung. daß keine der Verbreitung der Cholera verdächtige oder fähige Waare an Bord befindlich ist, nit vorzeigen können, werden ohne Rücksiht auf die Dauer ihrer Reise einer 24 stündigen Beobachtung unterworfen.

B. Eingangs- und Durcgangsverbot.

Art. 4 Der Eingang und Dur{gang von Hadern und Lumpen, Bettzeug, aetragener Wäsche, gebrauchten Kleidern und Kleidungs- stüden (mit Ausnahme des Reisegepäcks), welche aus einem der Cholera verdächtigen Lande kommen, sind bis auf Weiteres noch verboten.

Art. 5. Ebenso bleiben der Eingang und der Durchgang von Hadern und Lumpen untersagt, welche aus Ländern kommen, in denen die Cholera während des Jahres 1884 herrschte und gegenwärtig er- Toschen ift, : /

Jedoch werten neue Abfälle, wele direkt aus Spinnereien, Webereien oder Anstalten zur Verfertigung von Kleidungsstücken ommen, zum Ein- und Durcbgange unter der Bedingung zugelaffen, daß diese Abstammung durch eine schristlihe Erklärung des Inhabers der Ursprungswerkstatt nachgewiesen wird; dicse Erklärung muß dur die Ortsbehörde oder dur den belgischen Konsul des Abfertigungs- orts als rihtig bescheinigt und bestätiat sein. :

Art. 6. Bettzeug, getragene Wäsche, gebrauchte Kleider und Kleidungtstücke, welche aus de" im Art. 5 genannten Ländern kom- men, werden ohne besondere Genehmigung oder Desinfizirung zum Ein- und Durchgançe zugelassen, wenn sie mit einer Bescheinigung der Ortsbebörde versehen sind, aus welcher hervorgeht, daß scit dem 1. Sanuar 1884 fein Fall von Cholera vorgekommen ist.

In Ermangelung dieser Bescheinigung werden die gedachten Gegenstände nur mittels der Eisenbahn oder zur See zur Einfuhr zugelassen und den Betheiligten nur nach vorauëgegangener Desinfektion verabfolgt. i

Diese Desinfektion muß in einem Orte on welchem si ein öffentliches Waarenlager befindet, auf Veranlassung der Gemeinde- behörde und auf Kosten der Betheiligten geschehen. E

Art. 7. Hadern und Lumpen, Bettzeug, getragene Wäsche, ge- brauchte Kleider und Kleidungsstücke, welche aus nicht im Jahre 1884 von der Cholera befallenen Ländern fommen, werden nur, nachdem ihre Abstammung im Interesse der Zollverwoaltung nachgewiesen wor- den ift, zum Ein- und Dur{gange zugelassen. j

Art. 8. Alle Uebertretungen der vorstehenden Vorschriften wer- La nah Maßgabe der betreffenden Gescße und Verordnungen be-

traft.

Art. 9. Dur Erlaß Unseres Ministers des Innern und des öffentlichen Unterrichts werden die Länder oder Gebiete bezeichnet werden, auf welche diese Verordnung ganz oder theilweise Anwen- dung findet. Z

Art. 10. Unser Minister des Innern und des öffentlichen Un- terrihts ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt, welche am achten Tage nach ihrer Veröffentlihung im „Moniteur“ in Kraft tritt.

2) Erlaß des Königlich belgischen Ministers des Innern und des öffentlichen Unterrichts vom 19. Januar 1885.

Der Art. 4 der Königlichen Verordnung vom 19. Januar 1885 findet auf die aus Indien, Algerien und Spanien, und die Art. 5 und 6 finden auf die aus Italien, Frankrceih und Egypten kom- menden Schiffe Anwendung.

Griechenland.

Durch Erlaß der Königlich artewishen Regiecung vom 9./21. Ja- nuar 1885 is die über die Provenienzen zus Algier verhängte Quarantäne (,NR.-A.“ Nr. 306 vom 30. Dezember 1884) vom 7./19. Januar d. I. ab auf eine 24fiündige Beobachtungsquarantäne herabgeseßt worden.

Marokko.

Die aus Jtalien und den französishen Häfen am Mittelmeer- fommenden Schiffe werden in Marokko wieder zum freien Verkehr zugelafsen.

Verlin, 6. Februar 1885.

Mit dem Bazar, welcher zum Bestea eines Afyls zur Be- schäftigung entlassener Strafgefangenen gestern im großen Saale der Kriegs-Akademie eröffnet wurde, ift eine Lotterie ver- bunden, in deren erster Abtheilung einige der von Ihren König- liche Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm für den Bazar gemalten Bilder besonders zum Ausspielen kommen. Prinz Wilhelm hat eine ganze Anzahl Marinen übersandt, die von Ihm selbft mit kunstgewandter Hand in Federzeihnung auf Holz ausgeführt find und die als Dedtel zu Schreibmappen u, dergl. praktische Ver- wendung finden können. Prinzessin Wilhelm hat für den Bazar reizende Sachen auf Holz gemalt und auf fammetenen Photographicrahmen mit dem der Hohen Frau eigenen Geschick Arrangements aus Edeltlumen befestigt. Für die zweite Abtkeilung bilden die niht zum Verkauf gelargten Gegenftände die Gewinne. Der Verkauf der Loose zum Preise von 1 46 erfolgt in dem Bazar selbst, wo au die zur Verloosung bestimmten Bilder ausgestellt sind. Eine lange Tafel, welbe die westlihe Querwand einnimmt, ist aus\{ließli&d mit Gaben Allerhöchster und Höchster Herrschaften bedeckdt. Die ‘Katserlihen Majestäten haben eine Fülle reizender Sachen geschenkt Von den Gaben Ihrer Majestät erwähnen wir nur eine kostbare Schale, die das Bildniß von Schloß Babelsberg zeigt, und zwei große Majolika-Krüge mit dem deutschen Adler. Jhre Kaiserliche Hoheit die Frau Kronprinzessin hat ihrer Theilnahme für das Unternehmen durch Uebersendung eines selbst gemalten Bildes, eine Kapelle bei Meran darstellend, Ausdruck gegeben. Fürstlich is der Bazar von den Großherzoglich sächsischen Herrschaften bedacht worden. Der Großherzog fandte u. A. ein Oelgemälde und eine werthvolle Vase. Der Großherzog von Baden \chickte eine Majolikavase, die dem heimathlichen Ursprungsort, einer Fabrik im Schwarzwald, alle Ehre macht. Prinz Friedrich Karl hat einen kostbaren Spiegel, Bronzen, Majoliken und Lederfachen ; auch die Prinzessin Elisabeth von Sachsen-Weimar und die Erb- prinzessin von Reuß haben dem edlen Zwecke Gegenstände aller Art gewidmet. Zwei weitere Tafeln sind angefüllt mit denjenigen Sachen, die den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften direkt für den Bazar zugegangen find.

Im Laufe des gestrigen Tages besuhten den Bazar die Kron- prinzlicben Herrschaften, die Prinzessin Wilhelm und, im Auftrage Ihrer Majefiät der Kaiserin, die Gräfin Hatte.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sipuúa des Deutschen Landwirthshaftsraths referirte der stellvertretende Vorsitzende des Landeskulturcaths der zweiten sähsishen Ständckammer, Guts- besißer Ublemann, über die „Eisenbahntariffrage“. Ein An- trag des Frhrn. von Nordeck zur Rabenau’: „Die Delegirten des Landwirthschaftsratbs bei dem Verkehrsaus\{uß der Cisenbahntarif- Kommission zu ersuchen, folgenden Antrag in der! Kommission ein- zubringen, daß für Robstoffdünger inkl. Kalk, Fäkalstoffe 2c. eine Preisermäßigung der Güterfraht auf den deutsden Eisenbahnen allgemein also auch für die kleinen Leute in Stückgutverkehr eingeführt werde,“ wurde angenommen. c -

Sodann brachte Oekonomie - Ratb Dr. Bürstenbinder - Braun- \ckweig den Recbnungsabsbluß pro 1883/84 zum Vortrag, und wurde nach Konstatirung der richtigen Rebnungëslegung die erbetene De- arge ertheilt. Der Etat pro 1884/85 stellt 22 116,42 M in Ein- nahme und 15 900 Æ in Auëgabe auf.

Der hierauf zur Diskussion gestellte Antrag des Vorsißenden, Hrn. von Wedell-Malhow: „Der Ausfbuß ift berechtigt, aus den Kreisen der Wissenschaft für die jeweilige Wahlperiode 3 Mit- glieder zu fkooptiren, welche dadurch für die gleiÞe Dauer als stimmberehtigte Mitglieder dem Deutschen Landwirthschafts- rath hinzutreten*, rief einen lebhaften Vteinungsaustausch hervor, wurde aber nach verschiedenem Für und Wider mit einem kleinen Amendement des Frhrn. von Nordeck zur Rabenau, hinter die Zahl 3 das Wort „außerordentliche“ einzushicben, mit 27 gegen 21 Stim- men angenommen.

_ Nath einer kurzen Pause eröffnete der Graf von Lerchenfeld- Köfering an Stelle des anderweit in Anspruch genommenen ersten Vorsitzenden die weiteren Verhandlungen und ertheilte zunächst dem Gereral - Sekretär von Mendel - Oldenburg das Wort zum Meferat „über die deutsche Kolonialpolitik*“. Refcrent empfahl folgende Resolution zur Annahme: „Der Deutsche Landwirtbschaftsrckh erkennt die von der deutschen Reichsregierung eingeleitete Kolonialpolitik (in Afrika und auf den Südsee-Jnseln) als cine fultarhistorishe Nothwendiakeit an, deren Berücksichtigung dem Bestande und der gesunden Fortentwickelung, vor Allem des deutsben Handels und Gewerbes, aber auch direkt und indirekt der deutschen Landwirthschaft zu dienen verspriht. Er giebt ferner der Ueberzeugung Ausdruck, daß, follen die Früchte dieses Vorgehens der Nation ganz zu Gute kommen, einerseits rückhaltélose Unter- stüßung der Bestrebungen der Reichsregierung und andererseits eine nüterne Auffassung dex Thatsachen sowie die Unterdrückung aller abenteuerliben Jllusionen im Volke nöthig erscheinen.“ Die Dampfersubvention anlangend, empfahl Referent die Resolution : „Der Deutsche Landwirthschaftsrath giebt der Ueberzeugung Ausdru, daß die Einrichtung regelmäßiger, vom Reiche fubventionirter Dampferlinien nach Ostasien, Afrika und Australicn ein Bedürfniß is, welhes durch die nationalen, handels- politischen und rein geschäftlichen Anforderungen der Gegen- wart begründet wird." Die Auswanderung betreffend, wurde folgender Antrag zur Annahme empfohlen: „Der Deutsche Landwirthschaftêrath beschließt, an die Reichsregieruog die Bitte zu rihten, daß in Erwägung gezogen werde, ob nit mit gewissen über- seeisben Ländern (besonders den südlich des Acquators gelegenen in Südamerika) Verträge abges{losen werden können, welche die deutsche Auswanderung nach jenen Gebieten in der Weise regeln, daß dort die Erhaltung des deutschen Elements gesichert erscheint Und eine gewisse Wechselbeziehung mit dem Mutterlande gewährleistet bleibt.“ Anknüpfend an das Vorangehende kam Referent auch auf die Verproviantirung der deutschen Marine zu sprechen, und stellte hierzu den Antrag: „die Reichsregierung zu bitten, daß felke dahin wirke, daß bei der Verproviantirung der deutschen Krieg8marine in Zukunft noch mehr wie bisher darauf gesehen werde, die betreffenden Artikel, besonders Butter, deuten Ursprungs seien, indem dadurh nicht allein der deuts{en Produktion direkt gedient, sovdern die einheimischen landwirthschaftlichen Produkte dur die na allen Welttheilen gehenden Schiffe au dort am besten ein- geführt werden können.“ Diese Anträge des Referenten riefen eine eingehende Diskussion hervor, und wurden sämmtlich mit Vorbehalt einiger kleinen redaktionellen Aenderungen einstimmig angenommen.

Hierauf berichtete der General-Sekretär Müller Namens der Kom- mission bezüglih der „Feuerversiherung“ und beantragte im Anschluß an den über die Ausführung der Beschlüsse der leßten Plenarversammlung erstatteten Beriht: „Der Deutsche Landwirth- \chaftsrath wolle beschließen: 1) Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt feine Beschlüsse aus der XI]I. Plenarversammlung durch die Verbandlungen dec Kommission mit den Versicherungsgesellschaften im Allgemeinen für erledigt, beauftcagt jedoÞ die Kommission wegen der Ausdehnung der summarishen Versicherung aus der Komp?ensation auf das lebende Inventar nochmals mit den Gesellshaften auf Gegenseitigkeit in Verhandlung zu treten. 2) Der Deutshe Landrirtbschaftsrath beschließt : „In Ecwägung, daß vom Verbande deuticher Feuerversicherung8-Aktien- gesellschaften eine Revision der allgemeinen Versicherungsbedingungen angeregt ist, eine solche aber ohne einheitliche geseßliche Regelung des Versicberungswesens den erwarteten Erfolg nicht verspribt, die Kom- mission zu beauftragen, im Anscbluß an die früheren Verhandlungen cinen Antrag auf Erlaß eines Reihs-Versicherungsgesetes für die nächste Plenaroersammlung vorzubereiten.“ Diese beiden Anträge wurden ohne Debatte mit großer Majorität angenommen. Zum Schluß referirte der Ockonomie-Nath Schaffer-Kircbberg über Hagel - versicherung und theilte mit, daß die Verhandlungen der Kom- mission mit den Hagel-Versicherung8gesellshasten zu einem günstigen Ergebniß geführt haben. Er beantrage demnach: „Der Landwirth- \chaftsrath erachtet die Beschlüsse der vorjährigen Plenarversammlung dur die Verhantlur gen der Kommission, mit Ausnahme einzelner Punkte, für erledigt und erklärt: Auch in Bezug auf das Hagel: Ver- ficherungswesen ist der Erlaß eines Reichs-Versicherungsgesetzes drin- gend wünschenswerth.“ Nach langer Debatte gelangte dieser Antrag zur lia worauf gegen 4 Uhr Nachmittags die Sihung vertagt wurde.

In der heutigen Sihung, die von dem zweiten Vorsitzenden, Grafen von Lerchenfeld (Köfering), eröffnet wurde, erschien gleich bei Beginn der Minister für Landwirthschaft, Dr. Lucius, und wurde von den Versammelten durch Erheben von den Siten begrüßt. Der Minister hielt an die Versammlung folgende Ansprache:

Meine Herren! Gestatten Sie mir, Sie im Namen der Königlich preußischen Staatsregierung zu begrüßen. Ihr Zusammentritt fällt in eine sehr ereignißreiche Zeit. Derselbe Gegenstand, den Sie auf Ihre Tagesordnung geseßt haben, beschäftigt gegen- wärtig auc den Deutschen Reichstag. Die verbündeten Regierungen haben geglaubt, den aus allen Gegenden des deutshen Vaterlandes Über die Lage der Landwirthschaft an sie gelangten Klagen Folge gchen zu müssen, indem sie dem Reichstage eine LTarifnovelle für landwirth\chaftlihe Produkte vorlegten. Da Sie si mit demselben Gegenstande beschäftigen, so gewinnen Ihre Verhandlungen ein er- böhtes Interesse. Unzweifelhaft werden Ihre Verhandlungen auch für die Berathungen des Deutschen Reichstages von größter Bedeutung sein. Ich wünsche, daß Ihre Berathungen wie biéher, auch diesmal aar BUEIRen Landwirthschaft zum Heile gereihen mögen. (Lebhaftes

ravo.

Der zweite Votrsißende, Graf von Lerchenfeld (Köfering), dankte dem Minister Namens des Deutschen Landwirthschaftsraths und theilte mit, daß im Auftrage des Reic8amts des Innern der Geh. Regierungs-Rath von Woedtke, im Auftrage des landwirth- \chaftlihen Ministeriums der Regierungs-Assessor Dre. Hermes und im Auftrage der Königlich bayerischen Regierung Ministerial-Nath Dr. Hermann der heutigen Verhandlung beiwohnten. Im Weiteren theilte Graf von Lerchenfeld mit, daß der Gesandte der Argentinishen Re- publik den Deutschen Landwirthschaftsrath zu einer im Jahre 1886 abre vg stattfindenden landwirth\schaftliwen Ausstellung einge- aden habe.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Unfall - versicherung. Der diesbezüglihe Referent, Rittergutsbesißer Graf

ven Pückler (Schedlau b Falkenberg O.-S.) beantragte Namens einer in dieser Angelegenheit gewählten Kommission folgende Resolution:

„Der Deutsche Landwirthschaftsrath wolle beschließen : ï

I. Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt seine volle Be- friedigung über die Vorlegung eines Geseßes, betreffend die Unfall- versiberung der land- und forstwirthschaftliben Arbeiter.

II. Insbesondere i} er einverstanden mit der Einbeziehung aller überbaupt in landwirths{aftliden Betrieben gegen Lohn beschäftigten Arbeiter unter das Geseß.

ITT. In Verfolg seines Beschlusses vom Jakbre 1883 hält der Deutsche Landwirthschaftsrath aber daran feft, daß die Ausdehnung der obligatorishen Krankenversiderung auf die land- und forstwirth- \chaftlihen Arbeiter eine dringende Nothwendigkeit ist und betrachtet die Heranziehung der Gemeinden zur Krankenversorgung während der ersten dreizehn Wochen eines Unfalls nur als einen Nothbehelf, um das Zustandekommen des Gesetzes, betr. die Unfallversicherung, nit zu verzögern.

1V. In Bezug auf die Organisation hält der Deutsche Landwirth- schaftsrath die Bildung von Berufsgenofsenschaften zwar für richtig ift aber der Ansicht, daß die Bildung dieser Genossenschaften im An- {luß an die bestehenden kommunalen Verbände der einzelnen Bundes- staaten erfolgen foll.

V, Der Deutsche Landwirthschaftsrath spricht \{ckließlich seine An- sit dahin aus, daß cine Vertretung der Arbeiter so lange nicht bes rechtigt erscheint, als eine Krankenversicherung, zu welchen der land- wirth\scchaftliche Arbeiter Beiträge zu zahlen hat, nicht besteht.“

Das bereits angekündigte große Gemälde von J. von Payer; „Die Bai des Todes“, wird von Sonnabend, den 7, ab im Salon des Vereins Berliner Künstler, Kommandanten- straße 77/79, täglich von 10—4 Uhr ausgestellt fein.

Die 8, Ausstellung des Deutschen Vereins für Vogelzucht und Affklimatisation Aegintha“ ist heute Vormittag in den großen, bellen Räumen des ersten Stockwerks des Hauses Kommandantenstr. 70 mit einer Ansprache des 2. Vorsitzenden, Scbriftstellers Lakowit, er- öffnet worden. Die Ausstellung übertrifft, sowohl was die Reich- haltigkeit wie auch was die übersichtliche wissenschaftliche Gruppirung des ausgestellten Materials betrifft, alle Sing» und Schmuvögel- Ausftellungen, die Berlin bisher gesehen. Naturgemäß treten auf der Auëstellung, die von 66 Ausstellern beschickt is und 1922 Nummern mit mindestens 8900 Vögeln umfaßt, die Sänger der heimischen Fluren und Wälder besonders hervor. Entsprechend der praktischen Thätigkeit der „Aegintha“, die Anlagen der Residenz mit Singvögeln zu bevölkern und den Bewohnern der Großstadt die Freude an der BVogelwelt zu ershließen, hat sich der Verein angelegen sein lassen, ein möglichst umfassendes Bild der heimischen Sänger zu bieten, und zwar in Zusammenstellungen, welche die nahe Verwandtschaft der ein- zelnen Familienglieder auch dem ungeübten Auge sofort zu erkcnnen geben.

Im Königlichen Opernhause seßte Frl. Fritsch gestern Abend ihr Gastspiel als „Zerline“ im „Don Juan“ fort. Die Vor- züge dieser jungen Künstlerin kamen auch bei dieser Vorstellung zu vollkommenster Wirkung. Das Spiel war lebendig und fris, wenn auch niht gerade eine fesselnde Originalität darin zum Durbruh kam; namentlich entwidelt die Dame eine bedeutende schauspielerische Gewandtheit und Beweglichkeit, welche durch die zierlihe Erschei- nung und das gefällige Benehmen auf das Beste unter- stützt werden. Der Gesang zeigte dieselbe Accuratesse und Glêtte, die \chon an der Rolle des Aenncen gelobt werden durfte, und erfreute dur die vollen klaren Töne besonders in den oberen Lagen; aller- dings fehlt der ebenmäßigen, kunsteollen Vortrageweise noch das eigentlih mächtig wirkende Element, die ursprüngliche be- seelende Gestaltungsgabe, wel&e die Hörer faëcinirt. Frl. Fritsch erzielte nach dem Vortrage der meisten ihrer Gesangs- nummern reihen und wohlverdienten Beifall ; auch an Blumenspenden mangelte es nicht. Von den heimischen Kräften ist in erster Linie Fr. von Voggenhuber zu nennen, deren glänzende Leistung als „Donna Anna“ bekannt ist ; die Künstlerin hatte aber gestern einen besonders guten Tag. Ihre Tongebung war so berückend, ihr Spiel so eindring- lih wie nur je. Der begeisterte Beifall des Publikums nach der großen „Rachearie“ im ersten und der „Briefarie“ im zweiten Theil bestätigte das Urtheil. Frl. Horina fand sich mit der Rolle der „Donna Elvira verhältnißmäßig gut ab und erfreute durh ihren gewandten Vortrag. Der „Don Juan“ des Hrn. Oberhauser entwickelt sich mehr und mehr zu einer vollendeten Gestalt, bei welcher dem Sänger au seine äußeren Gaben trefflich zu Statten kommen. Hr. Biberti führte die Partie des „Masetto" fehr geschickt durch und wirkte einnehmend durch den \ympathbiscen Klang seiner tiefen Stimme und durch die Einfachheit feiner Darstellung. Auch Hrn. Krolops_„Leporello“ verdient Lob, und Hr. Rothmühl endli erntete als „Octavio* durch den Vortrag feiaer Arien reichen Beifall.

Der {nell rühmlihst bekannt gewordene Pianist, Hr. Emil Sauer, veranstaltete gestern im Saale der Sing - Akademie ein Concert, in welchem er wiederum mit bewunderungswÜürdiger Aus- bauer sämmtliche Vorträge allein übernommen hatte. Wir freuen uns, daß diesmal auh die Klassiker berücksichtigt wurden. Die Fis-dur-Sonate von Beethoven, allerdings ein weniaer bedeutendes Werk dieses Meisters, sowie die im großartigsten Style angelegte sogenannte „Wanderer - Phantasie“ von Schubert spielte der jugendliche Concertgeber mit einer so_ geistreichen Auffassung und Fcheren Beherrsung der tehnishen Scbwierigkeiten, wie wir fie selten gehört haben. Von den neueren Kompositionen war die be- deutendste und umfangreichste die „Bergfahrt“ von Philipp Schar- wenka: cin charafteristishes Tongemälde, welches eine Reihe von anmuthigen Bildern, Erlebnisse einer Gebirgreife, in Tônen zu \{ildern sucht. Am gelungensten erschien davon „Zigeuner in e Waldschenke“ und das Finale „Am Ziele“. Sowohl dieses Wer als au einige andere Stücke von Chopin, Leßmann und Xaver Scarwenka führte Hr. Sauer mit Meisterscaft aus. Das zahlrei erschienene Publikum zollte ihm auch an diesem Abend reihliche wohl- verdiente Beifalls\penden.

Morgen, Sonnabend, Abends 7 Uhr, findet im Saale der Sing-Akademie die zweite 1ausikalishe Aufführung der „Neuen Akademie der Tonkunst" des Hrn. Prof. Fran} Kullak statt. Dem Programm zufolge werden si Schüler un Schülerinnen oller Klassen (Klavier, Solo-Gefang, U Violoncello, Chorgesong, Komposition, Deklamation) des uit hören laffen und das Philharmonishe Vrchester in dem Concer mitwirken.

Die von dem Scchnöpf'schen Gesangverein beabsichtigte Aufführung des „Messias“ von G. F. Händel, zum Besten E durch Erdbeben heimgesuhten Bewohner Ss fintet in Folge Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Ka e am 20. Februar in der Garnisonkirche, unter Mitwirkung v d Frl. Martha Ramm, Frl. Hel. Wegener, Hrn. Professor L ia Hrn. Max Friedländer, statt. Den orcestralen Theil hat die Berlin Sinfonie-Kapelle Übernommen.

Nedacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (S ch olz). Druck: W., Elsner.

Fünf Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

R A A

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 32.

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Berlin, Freitag, den 6. Februar

Deutsches Neich.

Tebérit6t der in den deutschen Münzstätten bis Ende Januar 1885 stattgehabten Ausprägungen von Reichs8-Gold- und -Silbermünzen.

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1) Im Mönat Januar Goldmünzen

Silbermünzen

Doppel- Kronen Kronen M. Á. M.

1885 sind geprägt wor- den in:

Kronen

Halbe Dee auf

rivatrech- f E nung Markstücke| Markstücke

t. t. o. M. M M. |

Zwanzig- Pfennig- stüde

Ein- Fünfzig»

Markstücke Fenn!

Fünf- | Zwei-

Berlin ; ; 2 420 660/ “ié E Hamburs, s». —— igs idi

24206600 S A A A

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Summe 1 2 420 660

ans ea T4 N n 1 438 301 380/455 745 300/27 969 925/601 575 580171 653 095|102 515 678/168 707 229| 71 486 552

35 717 922/80

9) Vorher waren geprägt?) . 3) Gesammt-Ausprägung 4) Hiervon wieder einge-

zogen . 644 940 494 060 7 480

. | 1440 722 040/455 745 300/27 969 925/603 996 24071 653 095/102 515 678/168 707 229} 71 486 50 4 475

35 717 922/80

4958 40158) 1944/—! 800088680

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5) Bleiben . 29 1923 290 785 M.

71 648 6201102 510 720/168 703 214] 71 484 608

37 717 036|—

442 064 198 M

*) Vergl. den „Reichs-Anzeiger“ vom 7. Januar 1885 Nr. 5.

Berlin, den 5. Februar 1885,

Hauptibuchhalterei des Reihs-Schatzamts. Biester.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 6. Februar. Jm weiteren Ver- lauf der gestrigen (42.) Sißzung des Reichstages begann das Haus die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Beitrag des Neichs zu den Kosten des Anshlusses der freien Hansestadt Bremen an das deutsche Zollgebiet.

Der Abg. Dr. Witte erklärte, das Gefühl des ganzen Hauses sei dieser längst erwarteten Vorlage gegenüber ein einmüthiges, da der Deutschfreisinnigen Stellung zu dieser Vorlage eine ganz andere sei, als sie seiner Zeit zu der Frage des Zollanshlusses von Hamburg gewesen ser. Damals habe es sih um die Erörterung und Entscheidung der prinzipiellen Frage gehandelt, ob Hamburgs Anschluß an den Zollverein im wirth- shaftlicen Jnteresse der Nation, ob dies Fnteresse so groß und zwingend sei, um die großen Opfer des Reiches und die noch größeren Hamburgs zu rechtfertigen. Die dafür ange- führten politishen und nationalen Momente hätten sür die Mehrzahl seiner Freunde niht die durchshlagende Kraft be- sessen, um die sehr gerehten wirthschastlihen Bedenken seiner Partei gegen die Vorlage und das Vorgehen der Reichs- regierung zu beseitigen, und nach den seitdem ein- getretenen Vorgängen und nach der Stellung Hamburgs zum Reiche und der deutshen Fndustric müsse er noch heute sagen, daß seine Ueberzeugung nicht ershüttert sei, das da- malige Vorgehen sei nicht zu billigen gewesen, hätte vielmehr abgelehnt werden müssen. Denn Alle in diesem Hause wüßten, daß in Hamburg genau derselve Zustand, wie derselbe bisher ge- wesen sei, wenn auch in verkleinertem Maßstabe, wieder her- gestelt werde, daher au in den wirthschastlihen Verhältnissen und speziell in den Beziehungen Hamburgs zum Binnenlande in der That kaum etwas, in keinem Falle etwas Wesentliches sh ändern oder gar bessern könne. Ganz anders aber sei die Stellung sciner Partei zu der Bremen betreffenden Vorlage. +* Hamburg sei einbezogen, und alle Welt habe gewußt, daß dies nur eine Etappe für den späteren Anshluß Bremens gewesen sei und habe fein sollen. Freilih enthielten die Motive den ihn befremdenden und eine andere Meinung ausdrückenden Passus: „möge es immerhin zweifelhaft sein, ob gegenwärtig, nahdem der Zollanshluß Hamburgs für nahe Zeit sicher gestellt sei, der Zollanshluß Bremens für die Entwickelung des nationalwirthschaftlichen Lebens do nicht die gleihe Bedeutung habe, wie vordem.“ Jm Gegentheil, feine politishen Freunde und wohl das ganze Haus habe von Anfang an die Einbeziehung Hamburgs und Bremens für untrennbar gehalten, und in diesem Sinne habe die Mehrheit die Mittel für Hamburg bewilligt. Der Anschluß Bremens sei von Niemand in Frage gestellt worden. Der- selbe habe in der That nur als eine Frage der Zeit gegolten. Darum seien seine politischen Freunde und er der Vorlage durhaus günstig gestimmt, und seine Partei werde sie ge- nehmigen, nahdem sie in der Budget-- oder einer besonderen Kommission eingehend geprüft sei. Die Vorlage entspreche Um Text des Geseßes durchaus der früheren Hamburg betref- fenden Vorlage. Ju der Motivirung müsse aber ein Umstand auffallen und zu einem interessanten Vergleich Anlaß geben: Bremen sei im Gegensay zu Hamburg aus- drülich die Bewilligung eines Freihafens abgelehnt worden, und ¿war eines Freihafens, in welchem die Bewegung der Schiffe, die von jeder Zollkontrole befreit seien, und die Anlegung der industriellen Großbetriebe gestattet sein solle. Dies letztere sei der Kernpunkt. Es sei ja ein ganz erhebliches Terrain für die freie Bewegung der Schiffe und Waaren ausgeschieden, womit dem Verlangen Bremens genügt werde. Dagegen sei der Fortbetrieb der industriellen Großbetriebe von diesem Terrain ausgeschieden. Fn Hamburg sei seiner Zeit ausdrücklich diese Bedingung des Fort- betriebes gestellt und mit Recht erfüllt. Jn Hamburg würden also auf den Export angewiesene Jndustrieen in größerem Umfange betrieben werden als in Bremen. Es seien in der orlage die Betriebe aufgezählt, welche für Bremen in dieser eziehung in Betracht kommen könnten und es sollten den bestehenden industriellen Betrieben, welche auf die zollfreie Verarbeitung ausländischer Stoffe angewiesen seien, die thun- listen Erleichterungen gewährt werden. Unter rihtiger Âus- legung und Benußung der vorhandenen Zollvorschriften önnten, worauf in der That sehr viel ankomme, diese Be- triebe fortgeseßt werden. Die Höhe des Reichszushusses von 12 bis 251/, Millionen Gesammtkosten sei durchaus gerecht-

fertigt. Aber obwohl die Vorlage sehr gründlich mit zuver-

lässigen und hervorragenden Kaufleuten und Fndustriellen an rt und Stelle ausgearbeitet sei, so würden sich doch nah

Nachrichten, die ihm zugegangen seien, die Unkosten der Stadt

remen wesentlich höher belaufen, als sie in der Vorlage

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hätten angenommen werden können. Jm Uebrigen könne die Vorlage auf unbedingte Annahme rechnen, da ste im Großen und Ganzen das enthalte, was die Kaufleute Bremens und vor Allem sein Senat für nothwendig erachtet hätten, um be- friedigende Zustände herbeizuführen.

Der Abg. Staudy bemerkte, er freue sih, daß auch der Vorredner der Vorlage sympathish gegenüberstehe. Dessen Motivirung könne er sih aber niht ganz anschließen. Es sei in Hamburg seit dem Beschluß über den Zollanshluß viel besser geworden, so daß fogar Zweifel darüber laut geworden seien, ob, wenn man das seiner Zeit vorausgesehen hätte, der Zuschuß von Seiten des Reichs bewilligt worden wäre. Es sei aber nicht blos für Hamburg, es sei auch sür das deutsche Vaterland besser geworden. Jn dieser Hoffnung, daß der Zoll- anshluß Hamburgs rationell und wirthschastlih vortheilhaft wirken würde, habe seine Partei sich auch seiner Zeit für den- selben interessirt. Seine Partei stehe heute auf demselben Standpunfte gegenüber Bremen. Der Vorredner habe darin Recht, daß das Verhältniß, das Deutschland früher zu Ham- burg eingenommen habe, es Bremen gegenüber binde, wenn auch durch jenen Anschluß bereits das Hauptsächhlichste gethan sei. Die verbündeten Regierungen hätten auch denselben Standpunkt eingenommen, indem das Reich heute die Hälfte des Kostenanshlages für den Anschluß in der Höhe von 12 Millionen als Zuschuß offerire, wie das Reich damals die Hälfte der Kosten mit 40 Millionen beigesteuert habe. Er bedauere aber, daß die Vorlage bezüglich der Vornahme der nothwendig werdenden Aenderungen in Bremen, der erforderlichen Anlagen 2c. dem Hause nur sehr dürftige Mittheilungen mae. Es werde daher das Geeig- netste sein, dieselbe einer Kommission zu überweisen. Wenn freilih blos die Kostenfrage in Betracht käme, dann würde si die Ueberweisung an die Budgetkommission empfehlen. Wenn aber auch die sonstigen Abmachungen mit Bremen materiell ge- prüft werden sollten, so würde eine solhe Menge von Arbeit ent- flehen, daß, wie bei der Hamburger Vorlage, eine besondere Kommision nothwendig würde. Es scheine ihm indessen shwer, an den vereinbarten Abmachungen irgend etwas ändern zu wollen, wie ja auch Hamburg gegenüber seiner Zeit durch die Kommission daran nichts geändert worden sei. Wenn man also diese Abmachungen für feststehend ansehe, so sei es das Geeignetste, die Vorlage an die Budgetkommission zu über- weisen, und er beantrage dies hiermit.

Dex Abg. von Benda erklärte, seine politischen Freunde seien der Meinung, daß in der Vorlage die Juteressen des Reiches ebensowohl wie die Bremens völlig gewahrt seien, wenn das leßtere auch keinen Freihafen erhalte; er wünsche de8halb au, daß das Gesez zu Stande komme. Mit Nück- siht darauf aber, daß die Budgetkommission im Augenblick mit anderen Dingen beschäftigt sei, {lage er eine besondere Kommission vor.

Hierauf ergriff der Staatssekretär des Reihs-Schaßamts von Burchard das Wort:

Meine Herren! Bei der sympathishen Aufnahme, welche die Vorlage auf allen Seiten des Hauses gefunden hat, kann ih mich vollständiz enthalten, eine nähere Begründung der einzelnen Vorschläge hier zu geben. Es wird von allen Seiten anerkannt, daß der Zoll- ans{chluß Bremens ein erwünschter ist, daß er im Interesse des ge- sammten Reiches liegt und ebenso auch im Interesse Bremens, und daß der Reichszushuß von 12 Millionen weder zu hoch noch zu niedrig gegriffen ist, daß auch in dieser Beziehung Anftände nicht zu erheben sind,

Ich habe mich deshalb nur noch mit einzelnen Ausstellungen zu beschäftigen, die Seitens der Herren Vorredner gegen die Vorlage erhoben worden sind. Wenn zunächst der Hr. Abg. Witte davon ausgeht, daß seine Ueberzeugung nicht erschüttert sei, daß er nah den wirthschaftlichen Vorgängen, wie er sih ausdrückte, den Anschluß Hamburgs nicht für gerecht- fertigt ansehe, so muß ih sagen, daß ih dies niht verstehe; denn, so viel ich weiß, ift selbs in Hamburg ein wesentliher Umschwung in den Anschauungen eingetreten. Auch dort neigt man sich immer mehr der Ueberzeugung zu, daß der Zollanshluß Hamburgs ein rih- tiger Schritt gewesen ift, der den Interessen Hambu1gs entspricht.

Was dann die Bemängelung der Motive betrifft, und zwar dc2- wegen, weil gesagt sei, es möôge zweifelhaft sein, ob gegenwärtig, nachdem der Zollanshluß Hamburgs für nahe Zeit sicher gestellt sei, der Zollans{luß Bremens für die Entwicklung des nationalen Wirth- \chaftslebens noch die gleiche Bedeutung habe, wie vordem, so ist das eben nur als ein zweifelhafter Punkt hingestellt, und ih enthalte mich, jeßt auf eine nähere Begründung dieser Worte einzugehen ; bei ruhiger Erwägung wird es nicht zweifelhaft sein können, daß man beim Zollanshluß Hamburgs ein weitergehendes Jnteresse unseres Wirth1chaftslebens wohl annehmen konnte.

Wenn ich dann zu den Bemerkungen des Hrn. Abg. Stautdy, übergehe, so hat der geehrte Herr bemängelt, daß die Vorlage nuc dürftige Details über die Einrichtungen, die nothwendig seien, gebe. Dieser Vorwurf ist nicht näher bearündet, und ih bin daher nicht in der Lage, ihn zu widerlegen. Nah meiner Ansicht find die Mitr- theilungen der Vorlage nicht dürftig und ich möchte namentlich hervor-

1885.

heben, wenn der Herr Vorredner vermißt, daß die Voranschläge dermalen now nit vorliegen, daß ein folcher Voranschlag geraume Zeit er- fordert, und daß es nit richtig gewesen wäre, wenn deshalb, weil die Voranschläge noch nicht fertig waren, die Vorlage aufgeshoben worden wäre. Es kam damals nit darauf an, genau fixirte Kosten- vorans{chläge zu haben, man wollte nur das Prinzip prüfen, wonach der Reichszuschuß festzustellen ist. Dabei hat man sich angesclofsen an das Prinzip, das bei Bewilligung des Reichészushusses an Hamburg maßgebend gewesen war, nämlich die Hälfte der Gesammtkosten bis zu cinem gewissen Marximalbetrage. Dasselbe Prinzip ift au bei Bremen angewendet worden, und es wird sich ergeben, daß es das Richtige gewesen sei.

Der Hr. Abg. Staudy ging dann auch, wie ich meine, von ciner unzutreffenden Vorausseßung aus, wenn er fagte, es läge hier ein Kontrakt vor zwischen Bremen und, ih weiß niht, dem Bundesrath oder einem anderen Factor. Es ist in die Hände des Bundesraths gelegt, diejenigen Erleichterungen, Einrichtungen und Aenderungen der Regulativz, welche im Interesse Bremens als nothwendig sih er- weisen werten, zu beshließen. Insofern liegt also nicht etwa cin formulirter Kontrakt vor, an dem irgend ein Wort nicht zu ändern wäre, sondern es liegt hier nur die Vereinbarung der Grundsätze vor, welche der künftigen Gestaltung der Verhältnisse Seitens des Bundvesraths zu Grunde gelegt werden sollen.

Der Abg. RNickert erklärte, er möchte nur die dringende Bitte aussprechen, die Vorlage nicht der Budgetkommission zu überweisen, sondern dafür eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern zu wählen. Die Budgetkommission habe in den leßten Wochen viel arbeiten müssen und habe noch täglih Sg, Er bitte deshalb, Arbeitstheilung vornehmen zu wollen.

Der Abg. Staudy bemerkte, er müsse gegenüber den Ausführungen des Staatssekretärs dabei bleiben, daß An- gesichts einer Forderung von 12 Millionen Mark die Motive nicht genügendes Material enthielten. E3 würde sich doch empfohlen haben, wenn auch niht Koftenanschläge, so doch weniastens irgend einen Ueberschlag zu geben. Er habe aber im Uebrigen ja selbst zugegeben, daß auch eine nähere Prüfung wohl ergeben würde, daß mit dem Zuschuß von der Hälfte der veranschlagten Kosten das Richtige getroffen sei. Die Abmachungen seien nicht gerade ein Vertrag, aber es seien doch cben Vereinbarungen. Seine Bemerkung, daß an den Dingen voraussihtlich nihts geändert werden könne, habe nur auf die geschäftlihe Behandlung der Vorlage Beziehung.

Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, erx möchte sih gestatten, in Bezug auf die lezten Worte des Vorredners darauf hinzuweisen, daß ‘auf Seite 12 der Vorlage ganz ge- nau angegeben sei, was nah Auffassung derjenigen Kom- mission, welhe die Verhältnisse an Ort und Stelle geprüft habe, nothwendig sein werde, um den Zollanshluß unter solhen Bedingungen zu bewirken, wie es dem bremishen FJnteresse entsprehe. Es heiße dort: es werde vorzusehen sein: der Bau der erforderlichen Zolldienft- gebäude in Bremen und Bremerhaven, die Umgrenzung des Zollaus\chlußgebietes zu Bremerhaven sowie die Einrichtung desselben, namentlich durch Herstellung der etwa erforderlichen weiteren Näume für die provisorishe Lagerung von Waaren, die Herstellung eines Güterbahnhofs für den Verkehr in dem zollinländishen Theil von Bremerhaven, die zollsichere Umgrenzung des zollabgeschlossenen Bezirks in Bremen und die Einrichtung der erforderlihen Hafenanlagen und Lagerräume in demselben. Hiermit sei genau bezeichnet, welche Anlagen nothwendig sein würden. Wieviel dieselben kosten würden, sei die Kommission außer Stande gewesen, genau zu bestimmen. Dazu gehörten Kostenanschläge, und die hätten nicht beschafft werden können, ohne die Vorlage wesent- lih zu verzögern.

Die Vorlage wurde einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgte die erste und eventuell zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend einen Zusaß zu §. 12 des Gesetzes wegen Erhebung der Tabacksteuer vom 16 Gui 1879;

Die Novelle zum Tabacksteuergeseß vom 16. Juli 1879 enthält einen Zusatz des §. 12 dieses Gesetzes, welcher lautet:

„Die obersten Landes-Finanzbehöcden sind ermächtigt, aus-

nahmsweise zu gestatten, daß die Gewichtsermittelung erst nah dem 31. März, jedoch spätestens bis zum 31. Mai des auf das Erntejahr folgenden Jahres, geschehe.

Der Abg. Müller (Marienwerder) bemerkte, die Vorlage solle einem Bedürfniß namentlich in den Gegenden abhelfen, wo Taba auf Moor- und Torfboden gewonnen werde. Dieser Taback trockne \chwerer, als das bisherige Geseß voraussegze, derselbe verliere in der Zeit vom 31. März bis 31. Mai etwa 1/7 seines Ge- wihts; und wenn das Gewicht hon am 31. März ermittelt werde, müsse der Pflanzer 2 bis 21/4 46 pro Centner zu viel Steuer zahlen. Er empfehle daher den Entwurf zur Annahme, wenn ex auc glaube, daß der Entwurf allein noch niht genügen werde, um den Tabackbau in den fraglichen Gegenden, wo seine Lebensfähigkeit ernstlich gefährdet sei, zu erhalten. Der in- ländische Tabackonsum sei in Folge der hohen Steuer bereits erheblih zurückgegangen. Er halte es mindestens noch für nöthig, daß auch §. 19 des Tabacksteuergeseßes geändert werde, welcher bestimme, daß die Steuer beim erstmaligen Verkauf erhoben werde, wenn dieser bis zum 15. Juni statt- finde; sei der Taback bis dahin noch nicht verkauft, so müsse der Tabackbauer die Steuer bezahlen, ehe derselbe den Kaufpreis erhalten habe. Es seien dadurh für den Tabadckbauer leiht ernste Verlegenheiten entstanden, und derselbe sei der Ausbeutung der Händler preisgegeben, denen dessen Zwangs- lage bekannt sei. Er behalte si daher einen Antrag vor dahin, daß die Frist - des §8. 19 über den 15. Juni hinaus verlängert werde. :

Die Vorlage wurde darauf in erster und ohne Debatte in zweiter Lesung angenommen,

Es folgten Wahlprüfungen.

Die Wahl des Abg. Lorenzen (3. Sch(leswig- Holstein) be- antragte die Kommission für gültig zu erklären, gleichzeitig aber folgende Resolution zu fassen :

„den Reichskanzler zu ersuchen, veranlassen zu wollen, daß die Mitglieder des Wahlvorstandes zu Alt-Duvenstedt, der Gemeinde- vorsteher Speck, Lehrer Stahl, Jürgen Peters, Johann Harder und Fcanz Möller, verantwortlih darüber vernommen werden, ob

am 28, Oktozer v. J. zu Alt-Duvenstedt während der Wahl-