1885 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

“R R E D

Mitgliedern des Hauses, welhe im Prinzip seinem Antrage sympathish gegenüberständen, demselben nicht zustimmen könn- ten. Was seine Partei betreffe, so werde dieselbe ein gutes Stück Wegs mit dem Abg. Lenzmann zusammengehen können, aber nit. bis an das Ziel, welches derselbe sih gesteckt habe. Derselbe wolle eine Entschädigung eintreten lassen für diejeni- aen Verurtheilten, deren Unschuld bei der Wiederaufnahme des Verfahrens s\ich herausstelle. Seine Partei könne aber nicht einer Entschädigung auch für die Nichtshuldigen ihre Zustimmung geben. Man behaupte freilich, und zwar mit Recht, daß die deutshe Strafprozeßordnung einen Unterschied zwischen unschuldig und nihtshuldig nicht kenne. Aber cs sei doch die Frage, ob man diese Praxis solle an- wenden dürfen, wo es si nur um formales Recht handele. Er glaube, das Rechtsbewußtsein des deutshen Volkes würde auf das Tiefste verlcht werden, wenn das Haus eine Ent- schädigung au in dem Falle zuerkennen wollte, wo der Ge- richtshof das „non liquet“ aus\sprehen müsse. Jedenfalls könne seine Partei dem Antrag niht ohne kommissarishe Be- rathung zustimmen. Der Standpunkt, den seine Partei ver- trete, mache viele Aenderungen nöthig, die man im Plenum nicht vollziehen könne.

Der Abg. Rintelen brachte dem Antrag große Sympathie entgegen, der eine Forderung der ausgleihenden Gerechtigkeit erfülle. Eine Wiederaufnahme des Verfahrers solle indessen nur dann zugelassen werden, wenn erwiesen sei, daß das frühere Urtheil auf falshen Grundlagen beruhe. So lange die Grundlagen nicht angefohten würden, müsse das Urtheil als gerecht gelten, Mit dem Abg. Hartmann sei er einver- standen, daß eine Entschädigung in den Fällen zu gewähren, wo der Gerichtshof das „non liquet“ aussprechen müsse, das Gerechtigkeitsgefühl des deutshen Volks tief verletzen müsse. Es sei- deshalb zu wünschen, daß der Antrag eine folhe Fornmulirung erhalte, aus welcher hervorgehe, daß eine Entschädigung nur dann zu gewähren sei, wenn die Unschuld des Angeklagten erwiesen sei. Eine solche Formulirung werde allerdings Schwierigkeiten bereiten, und deshalb {lage auch er kommifsarishe Berathung des Antrags vor.

Der Abg. Kayser bemerkte, die Zähigkeit, mit welcher die verbündeten Regierungen sih hier der Gewährung von Ent- schädigungen widerseßt hätten, müsse auffallen, da sie sih auf anderen Gebieten zur Gewährung von Entschädigungen haben bexeit finden lassen. Es sei hier so viel von Gerechtigkeits3- gefühl des Volks gesprochen worden ; die Herren sollten nur einmal hören, wie das Volk über die Handhabung der Rechts- pflege spreche. Er halte es einfach sür eine Sache der Klug- heit, diesem Antrage zuzustimmen. Die Regierung könne sih damit von der Revision der deutschen Prozeßordnung an Haupt und Gliedern loskaufen. Man spreche viel davon, daß bessere Garantieen geschaffen werden müßten, um Verurtheilungen von Unschuldigen zu verhindern. Er halte alle Garantien in dieser Richtung für papiernes Juristenreht, mit dem die Ange- klagten nichts anzufangen wüßten. Ein großer Theil der Schuld an der jeßigen Rechtspflege treffe den Richterstand selbst. Von dem ersten Augenblicke an, wo Jemand in den Anklagezustand ver- seßt sei, glaube der Richter seine Aufgabe darin zu erblicken, Alles aufzutreiben, was gegen den Angeklagten spreche. Sym- pathien und Antipathien sollten sür den Richter nicht vor- handen sein. Was sei aus dem s{hönen Grundsaß geworden ? Die alten Heldengestalten des Richterstandes habe man eigent- lih niht mehr und von denen sei ja auch ein Theil aus dem Amt entfernt worden, weil sie das juristishe Recht zu sehr mit dem Volksbewußtsein in Einklang zu bringen versucht hätten. Hier in Preußen heiße es, in der und der Straf- kammer gebe es immer ein paar Monate mehr, in Sachsen, wo die Eintheilung nah den Anfangsbuchstaben des Namens erfolge; die armen Leute von E bis H würden alle ver- urtheilt. Gerade in dem Augenktlick, wo das Haus über die- sen Gegenfland sprehe, würden die Garantien, von denen der Abg. Rintelen gesprohen habe, noch da- durch vermindert, daß nah einem dem Bundesrath jeßt vor- liegenden Geseßentwurs die Zahl der Geschworenen von 12 auf 6 reduzirt werden solle. Jm Volke sei das Gefühl der Rechtssicherheit niht vorhanden. Auch das müsse gerügt werden, daß die Untersuhungshast niht immer angerechnet werde. Der Standpunkt der Strafpflege, den Verhafteten dur die Untersuhungehaft mürbe zu machen, sei kein ge- rechter. Der Richter solle dem Verhafteten seine Schuld be- weisen. Man solle doch einmal eine Statistik der unschuldig Verhafteten publiziren. Er sei gegen Verweisung an eine Kommision ; die Majorität dieses Hauses sei ja sonst, z. B. bei dem Getreidezoll, sehr rasch bereit gewesen, die zweite Be- rathung ohne Kommission vorzunehmen. Möchte man doch auch auf diesem Gebiete, daß so oft zur Schau getragene „warme Herz“ für die Arbeiter zeigen. Der Widerstand liege lediglih an den Fachjuristen, die an den bestehenden Formen nichts ändern wollten. Frage man das Volk darüber: das werde sich jedenfalls für eine Entshädigung aussprehen. Er bitte deshalb den Antrag anzunehmen.

Dex Abg. Veiel erklärte sich Namens der nationalliberalen Partei für kommissarische Berathung, er hoffe, daß aus. der- jelben ein brauhbares Geseß hervorgehen werde. Er ver- wahre sodann die deutschen Richter gegen die unbegründete Jnsinuation des Abg. Kayser, als ob fie ihre Urtheile anders als nah bestem Wissen und Gewissen fällten, oder gar, als ob sie die Untersuchungshast absihtlich über die nöthige Dauer hinaus verlängerten.

Der Abg. von Graeveniÿ wünschte, daß die Frage zu einem allseitig befriedigenden Abschluß gelange, er hoffe, daß die Kommissionsberathungen dahin führen würden, die vor- handenen Bedenken zu beseitigen.

Der Abg. von Magdzinski erklärte sich für die Vorlage, Memel für dieselbe eine besondere Kommission von 21 Mit- gliedern.

Der Abg. Dr. Hartmann nahm die Richter und Staats- anwälte gegenüber dem Abg. Kayser in Schußg; er bestreite, daß sie zu rigoros oder gar nah Parteirücksichten verführen.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Abg. Kayser wies darauf hin, daß in Plauen im Voigtlande allerdings fehr rigoros verfahren werde. Jn Fällen, wo man anderwärts wegen bloßer Fahrlässigkeit ver- urtheilt würde, nehme man dort Vorsaß an; während man anderwärts ansässige Personen niht in Untersuhungshast nehme, nehme man sie in Plauen in Haft, weil es Sozial- demokraten seien. Der Abg. Hartmann habe freilih selbst keine Ecfahrungen auf diesem Gebiete gemacht.

Im Schlußwort machte der Abg. Lenzmann darauf auf- merksam, daß, wenn sein Antrag, wie es wahrscheinlih sei, an eine Kommission gehe, derselbe wahrscheinlich doch nicht mehr erledigt werden würde, er ziehe ihn deshalb zurück.

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Nachdem jedoch der Abga. Kayser den Antrag Lenzmann wieder aufgenommen hatte, wurde bes{hlossen, die zweite Be- rathung im Plenum stattfinden zu lasen.

Ueber den Vorschlag des Präsidenten, die Vorlage über die Getreidezölle auf die morgende Tagesordnung zu seßen, entstand eine längere Ges&%ästsordnungsdebatte.

Der Abg. Stolle bat, morgen zunächst die vielen dring- liheren Anträge zu berathen, welhe heute nicht mehr zur Erledigung gekommen seien. Es werde endlich Zeit, daß man dieselben vornehme. €s liege das im Fnteresse der Arbeiter.

Der Abg. Nickert bemerkte, er sei auf das Aeußerste über den Vorschlag des Präsidenten überrasht. Niemand habe fo etwas erwartet. Nachdem erst vor wenigen Wochen der Reichskanzler dem Hause ganz beiläufig mitgetheilt habe, Preußen werde die Jnitiative im Bundesrath bezüglich der Getreidezölle ergreifen, nahdem das Haus ferner erst seit 8 Tagen im Besiß der umfangreihen Motive der Vorlage sei, nachdem endlih heute von dem Abg. von Schorlemer ein weiterer Antrag zur Vorlage eingegangen sei, auf durch- greifende Aenderung der einzelnen Positionen, den er kaum vor einer halben Stunde befommen habe, sei es doch ganz beispiellos, daß bei einem fo wichtigen Geseße, mit das Land üÜberrasht worden sei, dem Hause nicht einmal ein paar Tage Zeit zwischen der ersten und zweiten Berathung gelassen werden sollte. Der Reichskanzler hqbe gestern eine Rede von besonderer Trag- weite gehalten, deren stenographischen Beriht man noch nit in Händen habe und die nothwendig eine Antwort erfordere. Er bitte, morgen noch nicht diese wichtigste Vorlage der ganzen Session zu berathen.

Der Abg. von Kardorff erklärte, es sei doch eine wunder- bare Fiktion des Abg. Rickert, daß durch diese Zollerhöhungen, welche das Hauptstihwort für die Wahlen gebildet hätten, das Haus überrascht worden sein solle. Das Haus habe gar keinen Grund, die zweite Berathung der Vorlage noch weiter hinauszuschieben. Es sei hon alles darüber gesagt, was ge- jagt werden könne. Wenn man die Beschleunigung wünsche, dann geschehe das lediglih, um bald ein Sperrgeseß erlassen zu können, welh:s nothwendig sei, um das Land vor Masseu- importen von Getreide zu bewahren,

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, wenn man die Massen- importe von Getreide fürchte, so begreife er nicht, wie der Reichskanzler s{hon am 8. Januar die Erhöhung habe an- kündigen können. Diese Ankündigurg hätte {hon damals, also 24 Tage vor dem Eingang der Vorlage, ein Signal für alle Spekulanten geben müssen, Korn zu importiren. Außer- dem gewinne man, wenn das Haus morgen schon die zweite Berathung vornehme, gar nichts in Bezug auf das Sperrgeseß. Wider den Willen seiner Partei würde das Haus das Sperr- geseß niht vor nächstem Mittwoch erlassen können, und eben dasselbe könne man erreichen, wenn man die zweite Berathung erst am Montag stattfinden lasse. Welchen Sinn habe es also, das Haus jeßt mit der zweiten Berathung der Getreidezölle zu überfallen. Jhm sei kein ähnlicher Fall bekannt, wo man bei einer so wichtigen Vorlage unmittelbar nah Schluß der ersten Berathung in die zweite eingetreten sei. Dabei lägen noch alle möglichen sonstigen Bedenken vor, z. B., daß man aus der Reihenfolge der Vorlage einen bestimmten Punkt herausgegriffen habe, ferner, daß heute erst neue, wihtige Anträge eingegangen seien. Der Abg. von Kardorff sage, es könne nihts Neues mehr gesagt werden. Wolle derselbe denn den von ihm gestellten Antrog nicht begründen, und sei sein Untrag nihts Neues? Freilih sei ja ein Standpunkt denkbar, wo man sage: „Die für die Vorlage stimmen wür- den, hätten die Majorität; was brauhe man noch zu reden und Gründe zu sagen?“ Aber das Land werde es erkennen und würdigen, wenn die Rechte diesen Standpunkt einnehme. Es liege, auch den Grund, daß das Sperrgeseß nothwendig sei, mit eingerechnet, nicht der geringste Anlaß vor, die Sache so zu beeilen, wie es hier vorgeschlagen sei.

Der Abg. von Fischer erklärte, er könne nicht zugeben, daß der Reichstag durch die Vorlage überrascht worden sei; fjeit dem Anfang der Wahlbewegung have man gewußt, daß der Reichstag sih mit der Erhöhung der Getreidezölle zu be- schäftigen haben werde. Eine entschiedene Mehrheit des E Volkes warte auf die baldige Lösung der Getreide- zollfrage.

Der Abg. Stolle bemerkte, wenn man die Berathung der Getreidezölle vorwegnehme, shiebe man die von seiner Partei gestellten, das Wohl der Arbeiter betreffenden Anträge auf die lange Bank, Habe das Haus wirklich diejenige Freund- schaft für die Arbeiter und Handwerk:c, von der man immer Überfließe, so berathe man morgen die Anträge seiner Partei, für die er die Priorität in Anspruch nehme.

Der Abg. von Kardorff erwiderte, ein Sperrgeseß könne erst eingebraht werden, nahdem in zweiter Lesung ein Beschluß gefaßt sei.

Der Abg. Struckmann bemerkte, es sei eigenthümlich, daß, weil ein gewisser Theil des Hauses gegen die Erhöhung der Getreidezölle stimmen werde, derselbe nun auch gax nicht erst noch gehört werden folle. Die in Aussicht gestellten Anträge der „Freien wirthschaftlihen Vereinigung“ seien so weit reihend, daß eine reiflice Erwägung derselben unbedingt gefordert werden müsse. Die Mehrheit für die Erhöhung möchte ja feststehen. Aber das könne doch für die Majorität kein Grund sein, die Minorität vollständig mundtodt zu L Jedenfalls widersprehe es allem parlamentarischen

rauch,

__ Der Abg. von Kardorff erklärte, in der zweiten Lesung eines Geseßentwurfs würden ja auch immerfort Anträge ein- gebracht, über welhe man sih fofort schlüssig zu ucachen habe. Uebrigens sei die Annahme der Anträge der freien Vereinigung ein Fnternum der Majorität.

___ Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, im Fahre 1879 sei ein Sperrgeseß vorgelegt worden, bevor die zweite Lesung stattgefunden habe, und auf Grund dieses Sperrgesetzes sei am 31. Mai die Sperre von Roheisen verhängt worden, nach- dem am 30. Mai in zweiter Lesung die Erhöhung des Roh- eisenzo1ls genehmigt worden sei. Auf Grund desselben Ge- seßes sei am 3. Juli die Sperre für Petroleum ausgesprochen, nahdem am selben Tage im Reichstage ein Petroleumzoll berathen worden sei. Die Sperre könne also hon am nächsten Mittwoch eintreten. Man scheine die Frage garnicht studirt zu haben. Man scheine garniht zu wissen, daß diese Eile garnicht nöthig sei. Wenn alles, wovon in der Wahlbewe- gung die Rede gewesen sei, heute oder morgen auf der Tages- ordnung erscheinen könne, dann würde man zu einer eigen- thümlihen Art von Parlamentarismus kommen. Jm August

l vorigen Jahres sei die Absicht einer Erhöhung der Getreide-

zölle angekündigt worden. Als darauf eine gewi im Volke entstanden sei, habe sich die Nee heafregung Absicht abzuleugnen. Der Abg. von Fischer \pre{he von ei die großen Mehrheit des Volkes, es sei demselben sehr mühsge geworden, ein paar Hundert Stimmen bei der Wahl Ut zu bekommen. Der Abg. von Kardorff nenne die Antree der freien wirthschaftlichen Vereinigung ein Jnternum 0 Majorität; sei denn das schon alles mit der Regierun L gemaht? Seien diese Anträge etwa bestellte Arbeit? A Schweigen der Regierung lafse allerdings erkennen, das f das Gehässige dieser Maßregel gar nit auf sich" nehme: wolle. Von einem Fnternum der Majorität habe au E Abg. Berger 1879 hier gesprochen, und bei den nächsten Wahlen tei der Abg. Berger hier niht mehr gesehen word Y Uebrigens beantrage er namentliche Abstimmung. u,

Der Abg. Struckmann erklärte, über die Regierungs: vorlage könne man sich ja bis morgen \{lüssig machen, M, habe es aber mit einem System neuer Anträge zu thun Í deren Fertigstellung die dabei betheiligten Herren ja {lh} Wochen lang gebraucht hätten. |

Der Abg. von Schalscha führte aus, wenn das Haus die Berathung niht morgen beginne, so würde sie überhaupt niht vor Donnerstag nächster Woche abgeschlossen werden N da der Karneval eine frühere Berathung verhindern werde.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, also weil Ka sei, fönne die Verhandlung vor Donnerstag nit abgesélofen jein! Das lasse tief blicken; um sich die Mögligthkeit zu er: halten, zum Cölner Karneval abreisen zu können, frage eine

Anzahl Abgeordneter niht danach, ob die Brotfrage des

Volkes mehr oder minder gründlich erörtert werde.

Der Abg. Dr. Windthorst bedauerte, daß diese Verhand: [lungen mit einer Leidenschaftlichkeit geführt würden, weldhe durch die Sache selbst nicht begründet sei. Er meine, dieselbe sei tief ernst, daß man Anlaß habe, sie rubig zu erörtern und nicht durch wedchselseitiges Ueberschreien die Angabe von Gründen unmöglih zu machen. Wenn das Haus Kornzölle beschließen wolle, fo sei es richtig, daß . der Handel bald ins Klare komme und daß nicht durch allerhand Miitel der Zwet des Gefeßes beeinträhtigt werde. Mit Rücsiht darauf allein sei eine Beschleunigung der Berathung wünschenswerth. Man habe auf die Wichtigkeit der Anträge, die er auch noch nit kenne, hingewiesen. Er bedauere, daß die Herren dieselben nicht hon gestern eingebraht hätten. Troßdem glaube er, daß das Haus die Eröcterungen {on morgen beginnen könne und die Abstimmung dann am Montag vornehme. Er bean- trage, die Sizung morgen um 2 Uhr zu beginnen. Dann würden die Fraktionen auch noch Zeit haben, sih über die Anträge s{hlüssig zu machen.

Der Abg. Rickert bemerkte, seine Ueberrashung über die Anträge sei natürlich. Die Gründe, die er gegen die Ye-: rathung der Getreidezölle am gestrigen Tage vorgebracht habe, seien dur die Versicherungen des Abg. Windthorst nicht ent: kräftet. Jn Bezug auf das Sperrgeseß sei es übrigens gleich: gültig, ob das Haus morgen oder Montag erst in die Be: rathung eintrete, Der Abg. Windthorst sowohl wie der Abg. von Schalscha hätten übrigens zugegeben, daß es sich um eine etwas übereilte Berathung handele. Er konstatire, daß man

über solche Fragen eine etwas übereilte Behandlung für an- Y

gezeigt gefunden habe, so daß man nicht einmal über Anträge von solcher Tragweite sich habe \{lüssig machen kön:

nen. Er bitte deshalb, von der morgigen Berathung Abstand |

zu nehmen. Der Gewinn, der damit erzielt werden solle, sei nicht der Nede werth.

Der Abg. von Schalscha erklärte, er habe nicht von Karnevals-, sondern von Faschingstagen gesprohen. Das sei etwas Anderes. Für die Katholiken brächten dieselben wi: tige kirhlihe Pflichten. Wenn die Herren, die si denselben unterziehen wollten, am Sonnabend fortreisten, so könnten fie am Montag nohch nicht wieder zurück sein.

Der Abg. Richter (Hagen) entgegnete, ex glaube als Rheinländer über die Bedeutung der Faschingstage genügend unterrichtet zu sein. Wenn das Centrum seiner kirchlichen Pflichten wegen die Berathung {hon morgen beginnen wolle, wolle €s dieselbe dann am Montag wieder unterbrechen? (Rufe aús dem Centrum: Nein!) Nun, dann verstehe er die Bezugnahme auf die kirhlihen Pflichten nicht. Er sage, der einzige Grund, der mit Recht für die s{leunige Berathung geltend gemacht werden könne, werde auch von seiner Partei getheilt, Wenn man eine Erhöhung der Korn- zólle wolle, so dürfe auch der Spekulation nicht Gelegenheit gegeben werden, zu ihrem Vortheile Nußen aus derselben zu ziehen. Aber das alles lasse sih erreihen, wenn das Haus die Berathung erst am Montag beginne. Für ihn sei dami viel erreicht, dann könne ex sich mit Muße auf die Debatten vorbereiten; und das Centrum gebe nur zwei Stunden Sigzung Preis. Er mache sich anheischig, daß, wenn die zweite Berathung ers am Montag erfolge, von Seiten seiner Pariet keine Schwierigkeiten - dagegen würden erhoben werden, die dritte Lesung des Sperrgesehßés sofort vorzunehmen. , j

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es handele sih nid um morgen oder Montag; wenn das Haus morgen die Berathung nicht anfange, werde man erst am Donnerstag mit derselben fertig werden. Da die Abstimmung erst am Montag erfolgen werde, würden die Parteien Zeit ga haben, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Er A übrigens bitten, niht \furrile Einwendungen in die Debalie hineinzutragen. : L Wt

Der Abg. Dr. Frege bemerkte, durch die Anträge d freien D URG a Vereinigung könne Niemand überal sein. Dieselben seien niht nur in der konservativen Press sondern au in der Freihandelspresse hon vor Wochen sprochen worden. rf

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, gegen den Do \ffurrile Dinge in die Debatte hineirgetragen f haben, n de er sich verwahren. Wenn von Fasching gesprochen n müsse man nah alt hergebracter Sitte zuerst ans Vergnugt" an den Cölner Karneval, denken. élag

n namentlicher Abstimmung wurde darauf der Vors en des Präsidenten mit 148 gegen 129 Stimmen Ang ut

Hierauf vertagle sich das Haus um 51/2 Uhr Sonnabend 1 Uhr.

Jm weiteren Verlauf der gestrigen (19.) Sigung

des Hauses der Abgeordneten berief sih bei fortgese Berathung des Etats der Justizverwaltung der und Kantak auf das Zeugniß der Abgg. von Uechtriß Zis von Bismarck (Flatow) für die Berehtigung des Berlange s der polnischen Abgeordneten, daß der Richter die S die Bezirks verstehe, in dem er amtire, und beklagte, da

ennung polnisher Richter von dern Ober-Landesgericht3-

Nräsidenten von Kunowski in Posen nach wie verhindert werde,

Die Abgg. Bachem und Dr. Frhr. von Heereman plaidirten im Sinne der Ausführungen des Abg. Mooren ; der Abg. von Heere- seinerseits dafür, daß die Neigung des Mi-

möglichst viele Nichter aus einer Provinz in die an- j Namentlich die Ober-Landesgerichte der einzelnen Provinzen sollten nur oder im Wesentlichen aus der Provinz angehörigen Richtern

man hielt au

nisters,

dere zu bringen, eine Gefahr in sih berge.

o 1 ; deammengeseßt sein.

Das Kapitel wurde unter Ablehnung

Mooren bewilligt, desgleichen der Rest des Ordinariums nach unerhebliher Debatte, ebenso das Extraordinarium.

Es folgte die Spezialberathung des Etats d Steuern.

Bei Tit. 3 der Einnahme „Einkommensteuer 361/, Millionen führte der Abg. Frhr. von Grote Beschwerde dar- daß bei seiner Einshäßung zur Einkommensteuer die ihm zu zahlenden Amortisationsquoten von dem Einkom-

M art“ über, von 1

men nicht in Abzug gebracht worden seien und bat um Re- probirung der betreffenden Verfügung der Einschäßungs-

hehörde.

Der Regierungs-Kommissar, Geheime Finanz-Rath Eilers erklärte die Verfügung sür gerechtfertigt ; sie stüße sih auf

flare geseßlihe Vorschriften.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schoxrlemer-Alst sprach die Ansicht

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vor fajt ganz neulih habe zugeben wollen.

Weise entgegengearbeitet werde, Verfahren. Zieru direkt gemacht werden, weil sie

des Antrags | führen erlaubt habe, irgend eine

er direkten

Abtragung selbst ins Auge fassen. Wenn A. 100 Zinsen zu zahlen

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2 | Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. i

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[66809] Bekanntmachung.

In Sathen gegen den Rittergutsbeßzer Herrn Benno von Lettenborn und dessen Gattin Frau Emma von Tettenborn zu Töpen werde ih als er- nannter Versteigerungsbeamter nahbezeihnete Grund- besißungen urd Rechte L

Dientag, den 3. März lfd. Jrs., ormittag3 9 Uhr, i im Zech'shen Wirthshause zu Töpen zwangsweise verfteigern. Die Objekte bestehen aus: Steuergemeinde Töpen :

1) Das Swloß Hs. Nr, 20, 204 in Töpen, be- stehend aus Wohnhaus, Scheune, Stall, Pferdestall und Hofraum, 0,160 ba, Gärten mit Gartenhaus und Gewä shaus, 0,252 ha, 4 Parzellen; S

9) das Rittergut Töpen mit walzendem Besitz:

Wohnhaus Hs. Nr. 55 in Töpen, Brannt- weinbrennerei, Stallungen, Wagenremise, 2 Steuern, Schweineställe, Malzhaus, Keller- haus, Brunnen únd Hofraum, 0,484 ha;

Wohnhaus He Nr. 45 in Töpen mit Stall, S{hweinestall, Backofen, Scheune und Hof- raum, 0,058 ha,

Bretterhütte am Hause, 0,003 ha,

Brauhaus, 0,010 ha,

Schafstall und Hofraum, 0,089 ha,

Sommer- und Kegelhäuechen, 0,003 ba,

Gärten, 0,525 ha, 4 Parzellen,

Aecker, 69,261 ha, 28 Parzellen,

Acker und Wiese, 6,832 ha, 3 Parzellen,

Oedung, 0,590 ha, 3 Parzellen,

Wiesen, 23,618 ha, 16 Parzellen,

Weiher und Wiese, 0,160 ha, 1 Parzelle,

Weide, 11,012 ha, 8 Parzellen,

Wald, 98,446 ha, 14 Parzellen,

Weiher, 0,211 ha, 1 Parzelle,

Weg, 0,184 ha, 1 Parzelle,

Felsenkeller unter dem Wirthshause im Orte, Gemeindereht wird beansprucht ; )

3) Hs. Nr. 19 in Töpen mit Stall, 0,014 ha, wozu ein Gemeinderecht beansprubt wird.

Steuergemeinde Hof:

Fishrecht im Töpenbache Pl. Nr. 396 und zwar:

a, vom Ende der Pfarrpeunt Pl. Nr. 586 bis

zum Einflusse des Tannenbaches Pl. Nr. 622

im ganzen Bache,

b, vom Einflusse des Tannenbawes an Pl. Nr. 622

bis an den Venzkaer Steg an Pl. Nr. 626 in

der linken Hälfte dieses Baches, E

c, im Tannenbache, soweit die Tannenwiese PI.

Nr. 541 anstößt, in der linfen Hälfte des

Bahes, : 5 Eingehörungen des Ritterguts Töpen.

Steuergemeinde Zedtwiß:

Waldung, 20,962 ha, 2 Parzellen. i

Die Objekte kommen, sofern nicht ein weiterer Antrag erfolgt, in zwei Abtheilungen und zwar in der Weise zum Aufwurfe, daß die in den Steuer- gemeinden Töpen und Hof belegenen Realitäten als Ganzes und sodann die in der Steuergemeinde gi belegenen Waldungen zusammen ausgeboten werden. Die nähere Beschreibung des Versteigerungsgegen- standes sowie die Versteigerungsbedingungen können bei mir eingesehen werden.

Hof, am 5. Januar 1885.

Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos-

“El

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. derg], 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 5 u, s, w. von öffentlichen Papieren.

elgien: C

erklärung der Urkunden erfolgen wird. Karlsruhe, den 9, Februar 1885. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. (Li 9) Braun. [67665] Jm Namen des Königs! ; Auf den Antrag des Colons Friedrih Wilhelm Butt von Nr. 27 Cleve bei Borgholzhausen hat das Königliche Amtsgericht zu Halle i. Westf. am 7, Februar 1885 für Recht erkannt: Bezüglich folgender im Grundbube von Cleve Band I]. Blatt 274 in Abtheilung 111. eingetrage- nen Posten: : S a. des unter Nr. 2 für die Wittwe Marie Elisa- beth Fahrtmann, geb. Niggebrügge, von Cleve, eingetragenen Brautschatzrestes von 35 Thalern aus der geri{tlihen Verhandlung vom 3. März 1825, resp. 5. Oktober 1795,

, der unter Nr. 6 eingetragenen Darlehnsforde- rung von 50 Thalern nebst Zinsen aus der ge» richtlichen Obligation vom 19. März 1834 sür den Heuerling Johann Heinrih Ruschhaupt zu Barnhausen und auf Grund der Cession vom 29. August 1856 für den Heuerling Friedrich Wil helm Middendorf zu Cafjum umgeschrieben,

werden die ausgebliebenen Prätendenten mit ihren Ansprüchen auf sie ausgeslossen und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last esetzt. \ lite i. W., 7. Februar 1885,

Königliches Amtsgericht.

Jm Namen des Königs! Nerckündet am 6. Februar 188d. Daniel, als Gerichtsschreiber. i In Sadhen, betreffend das Aufgebot des Anthciles des Jakob Nowak von 25 4 20 an den auf dem Grundftück Blatt Nr. 22 Hinterdorf Abtheilung 11. Nr. 3 ohne Bildung eines Hypothekenbriefes für die sech8 Jacob Nowak'schen Kinder erster Ehe einge- tragenen und bei der Zwangsversteigerung des Pfand- grundstücks Blatt Nr. 22 Hinterdorf mit 165,04 4. zur Hebung gelangten mütterlichen Erbegelder er- kennt das Königliche Amtégericht zu Oberglogau, dur dén Amtsrichter Herrmann, für Recht : es werden die unbekannten Betheiligten an dem Antheil des Jacob Nowak von 25 # 20 4 an den auf dem Grundstück Bl. Nr. 22 Hinterdorf Abtheilung II1. Ne. 3 für die ses Jacob Nowak’shen Kinder erster Ehe einge- tragenen und bei der Zwangsversteigerung des Pfandgrundstücks mit 165,04 4 zur Hebung gelangten mütterlihen Erbegeldern mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden aus der aufgebotenen Post entnommen. Oberglogau, den 9. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

(67654) Bekanntmachung.

&n den Paulingshen Aufgebotsjachen F. 8 und 11e L R das Königl. Amtsgericht zu Frank- furt a. O. folgendes Ausschlußurtheil erlassen:

Die Rechtsnachfolger des Unteroffiziers Heinrich Julius August Schneider und des Seidenwirkers Carl Friedri Wilhelm Schneider werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Frankfurt a. O., Dammvorstadt Bd. 11. Nr. 75 în Abthei-

[67658]

Der kgl. Notar. Hopf.

[67489] Aufgebot. i

Nr. 3111. Rudolf Heilbronner von hier hat das Aufgebot von zwei Niederlagscheinen des Gr. Haupt- Steueramts hier und zwar über 2 Colli Tabak

in Bastmatten 1189 u. 1190 Niederlag-

\{heinregister Nr. 14 vom 14. März 1884 über 153,50 kg und 2 Colfli Tabak in Thierhaut N. und R. 2426 u. 2427 Niederlagsceinregister Nr. 16 vom 17, Juli 1884 über 140 kg, deren Besiß und Verlust glaubhaft gemacht, beantragt. Der Inhaber as Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem au den 14, April 1885, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Gr. Amtsgerichte hierselbst anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die

lung 11]. unter Nr. 7a. und 7b,, aus dem Kauf- kontrafte vom 9. Januar 1846 cingetragenen Hypo- thekenposten von 10 und 15 Thlr. ausgeschloffen. Die Koften des SR A DIONENEGETNS werden dem Antragsteller auferlegt. Sre a, O,, den 5. Februar 1885. Königliches Amtsgericht. Il.

[67661] Auss{chlußurtheil. .

Nachdem im heutigen Termine und bis zu dem- selben Niemand aufgetreten ift, werden, dem Antrag des Vincenz Weber dahier, Besißnachfolgers des Andreas Altstadt entsprechend, der Johannes Alt- stadt von hier und dessen eiwaige Erben und Rechts- nachfolger, sämmtli unbekannten Aufenthalts, mit allen Ansprüchen ausgeschlofsen, welche dieselben auf den Namen des Johannes Altstadt, als Miterben des verstorbenen Reinhard Altstadt dabier, bean der auf dem Grundeigenthum des Antragstellers

vom Einkommen, sondern vom Vermögen erhoben, die Steuer- s{chraube werde also doch s{chärfer angezogen, als der Minister Wenn den Bemühungen der Grundbesitzer, sih von ihren Schulden zu befreien,“ auf diese

Der Staatsregierung könne dieser Vorwurf nicht

stehe; aber auf eine Aenderung dieser Geseßesvorschriften

werde das Haus durhaus Bedacht zu nehmen haben. Hierauf erklärte der Finanz-Minister von Scholz, er

glaube nicht, daß er mit dem Beispiel, welches er ih vorzu-

komme niht blos darauf an, was der A. bei dem Jnstitut an Amortisationsraten in der Vergangenheit {hon abgeführt und erworben habe, sondern man müsse, um fsich an dem Beispiel die Sache ganz tlar zu machen, vor Allem die jährliche

seinem Einkommen zur Amortisation seiner Shulden bei dem Institut, B. aber neben den Zinsen die 10 niht an das Jn- stitut abzutragen, aber die Möglichkeit habe, diese 10 in die Sparkasse zu bringen und fie dort anzulegen, so werde B., vorausgeseßt, daß der Steuereinshäßungskommission die Ver- hältnisse gleihmäßig bekannt seien in dem leßteren Fall sicher diese 10, welche er zur Sparkasse trage, als sein Ein- fommen anzuerkennen und zu versteuern haben, während dem A. der diese 10 an das Fnstitut abzuführen habe, nah dem aus, durch die Verfügung der Behörde werde eine Steuer niht | Willen des Abg. von Schorlemer, dieselben niht als Einkom- | abend 11 Uhr.

entliher Anzeiger. ?

men angere{chn

so sei das ein unmoralishes | in Betracht zu

auf dem Boden des Gesetzes Der Titel

n Fehler begangen habe. Es Erhöhung der an zuständiger

pflihtigen und die Stempelfre

Der Abg. Vermehrung d

Nun sei seine Behauptung die: habe und 10 abzutragen aus

entfernt mehr Der Regie Pommer-Esche

Hierauf v

Der Abg.

et werden sollten. Beide Personen aber hätten

1 diese 10, die zur Amortisation dienen sollten, nah seiner (des Redners) Meinung ganz gleihn:äßig als ihr Einkommen, welches bei der Steuerveran)chlagung daher auch gleihmäßig

Deshalb sei diese Forderung eine

wurde bewilligt, desgleichen die Einnahme aus

ziehen sei.

Forderung der. Gerechtigkeit.

der Grund- und Gebäudesteuer, der Klassensteuer, der Ge- werbesteuer und die übrigen, den Charakter direkter Steuern tragenden Staatseinnahmen, ebenso die Ausgabe ohne erheb- lihe Diskussion.

Bei dem Etat der Verwaltung der indirekten Steuern vat der Abg. von Tiedemann (Bomst) den Finanz-Minister, die

ungenügenden Exportbonifikation für Liqueure Stelle in Anregung zu bringen. 5 Barth bat, die Reklamationen von Militär- Soldaten des stehenden Heeres in Bezug auf iheit zu berücksihtigen.

Goldschmidt ersuchte die Steuerverwaltung um er Postzollabfertigungsstellen in Berlin ; die be-

stehende einzige derartige Stelle reiche für den Verkehr nicht

aus. rungskfommifssar, Geheime Ober-Finanz-Rath von erklärte, in Kurzem werde im Lagexhause eine

zweite Abfertigungsstelle eingerichtet werden. Der Etat wurde unverändert genehmigt.

ertagte sich das: Haus um 3?/ Uhr auf Sonn-=

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosskandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. 8, Theater-Anzeigen. |

&

In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlzoîte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Bureaux.

9, Familien-Nachrichten. beilage.,

lung 1II. Nr. 3 des Artikels 67 (früher G. W. & H. C. Th. V. Bl. 20 ff) von Burghaun noh ein- getragenen 685 Gulden Kaufgeldsreft aus Vertrag vom 31, März 1853 machen könnten. (F. 15/84.) Burghaun, den 5. Februar 1885* Königliches Amtsgericht. Gunckel.

Urtheil. Verkündet am 25. Januar 1885. Nathan, Gerichtsschreiber. In der Hulla’shen und Kosselek’ schen Aufgebot3- sache F. 1/84. und F. 8/84. erkennt das Königliche “tal F Hultschin durch den, Amtsrichter ürer,

für Recht:

1) die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. Darlehn zu 6 9/9 verzinslich, eingetragen aus der Schuld- urkunde vom 18, Juni 1869 für die Wittwe Marianna Hulla, geb. Kuczera, in Hultscin, in Abth. 111. Nr. 1 des dem Häusler Jacob Hlisnik und dessen Ehefrau Johanna, geb. Kuczera, gehörigen Grundstück Nr. 2 Ludger- zowitz, die O oikelentxlimbe über 49 Thlr. Jllaten- forderung aus der Schuldurkunde vom 13. Fe- bruar 1852, eingetragen für die verehelichte Marianna Kosselek, geb. Ouderka, in Abth. III. Nr. 2 des dem Fischer und Gärtner Ignaßz Kosselek in Beneshau gehörigen Grundstücks Nr. 96 Dorf Beneschau,

werden für kraftlos erflärt. i:

3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern na Verhältniß zur Last.

Fürer.

[6/663]F?Jm Namen des Königs!

Auf Antrag der Frau Mathilde Hodkelmann und

der Frau Conradine Holck zu Bielefeld,

vertreten durch den Justizrath Friedländer zu

Bielefeld, | :

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bielefeld

durch den Amtsgerichtsrath Hillenkamp für Recht:

Die im Grundbuche von Bielefeld Band 11

Blatt 307 auf den Grun ea der Antrag-

\tellerinnen eingetragene Hypot ekenpost Abth. L

Nr. 2, 419 Thaler Abdikat, jährlich mit 4/9 ver-

zinslih, für Wilhelm Hermann _ Tubbesing, geb.

97, Dezember 1846, aus der Schihtungsurkunde

vom 21. März 1353 0 L i:

1 wird für kraftlos und löshungsfähig erklärt.

¿c Bielefeld, den 5. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht 1V b.

[67657]

6766 ¡V Jm Namen des Königs! i Las Va f phiqus Berent'schen Aufgebotssache F, 6/84 hat das Königlihe Amtsgericht 11, zu Berent am 5. E E durch den Amtsrichler Blance für Recht erkanntk: ; Der Hypothekenbrief über noch 500 Fünfhundert Mark unverzinslihes Großvatererbe, eingetragen aus der notariellen Urkunde vom 13, Januar 1880 für die Geschwister Emma und Valesca Berent zu Berent resp. zu Berlin in Abtheilung II1. Nr. 6 des dem Kaufmann Waldemar Berent hierselbst ge- hörigen Grundstückes Berent Band 9 Blatt 3 der Grundbuchbezeihnung, gebildet aus dem Hypotheken- briefe vom 13. August 1881 und der notariellen Schuldurkunde vom 13. Januar 1880 wird für fraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dcm

Kaufmann Waldemar Berent zur Last.

Von Rechts Wegen. Königliches Amtsgericht. Blance.

Verkündet am 5. Februar 1885.

Troike, 4 Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts Il. zu Bereut.

Zm Namen des Königs! Verkündet am 30. Januar 1885. Hase, als Gerichtsschreiber.

[66852]

Amtsrichter Latour für Recht :

Haus Nr. 117 zu Burghaun im Grundbuch Abthei-

Gertrud, Heinrich, Elisabeth, Maria The- resia Schroeder zu Lintel in Abth. Ill. Nr. 1 der auf den Namen des Kolonen Johann Otto Rohde zu Lintel Band II1. Blatt 92, Grundbuchs von Lintel I. verzeichneten Realitäten, gebildet aus der Urkunde vom 29. Oktober 1858, dem Hypo- thekenbuhs-Auszug vom 15. November 1858 und dem Eintragungsvermerke vom selbigen Tage, wird für kraftlos erkiärt. Die Kosten werden dem Kolon Johann Otto Rohde zu Lintel auferlegt.

B. R.

[67666] Bekanutmachunug. L : Die aufgeboteren Hypothekendokumente über die

In der Rohdeschen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wiedenbrück dur den

Die Hypothekenurkunde über 77 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. Darlehn, eingetragen aus ‘ver Schuldurkunde

Band 11]. Blatt 55 Abtheilung 3 Nr. 5 und 6 des

Grundbuches von Mellinghofen für Geschwister

Schmi daselbst eingetragenen Kapitalien von

525 Thlr. und 577 Thlr. 7 Sgr. 5 Pf. find für

fraftlos erkläri worden. :

Mülheim a. d. Ruhr, 3. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

[67662] Im Namen des Königs! Auf Antrag des Schmiedemeisters Wiegand zu Bielefeld erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bielefeld durch den Amtsgerihts-Rath Hillenkamp für Recht:

Die Urkunde vom 12. März 1882 nebst Hypotheken» hein, aus welcher auf den Grundbesißungen der Gebrüder Johann Heinrih und Friedrich- Wilhelm Tütermann, jeßt Colon Herm. Barlag; zu Brock im Grundbuche von Brackwede Band]. Blatt 123 Abth. 111. Nr. 15 ein Arrest voa 130 Thalern eingetragen ift, wird für kraftlos erklärt. Bielefeld, den 5. Februar 1885,

Königliches Amtsgericht. EF b, [67656] E Fn Aufgebots\achen erkennt das Königliche Amts- geridt zu Zobten durch den Amtsgerichtsrath Geisler für Recht : i: 1) die Schuldurkunde vom 3./25. Januar 1873 über 100 Thaler, eingetragen für den Handelsmann Hermann Pavelt zu Osnabrück in Abtheilung U]. Nr. 1 des Grundstücks 35 Klein Silsterwiß, jowie 9) das Schuld- und Hypothekeninstrument: vom 1. und 5. September 1851 über 350 Thaler,, ein- getragen für die verwittwete Steller, Eleonore Stiller zu Stroebel, in Abtheiluag IIL. Nr. 5 des Grundstücks Nr. 5 Stroevel und endlich 3) das Schuld - und Hypothekeninstrument vom. 98. Mai 1870 über 3000 Thaler, eingetragen für den früheren Kretshambesizer Ernst Ruppelt zu. Altenburg in Abtheilung 111 Nr. 5 des Guundstücks. Nr. 14 Altenburg, l

werden für kraftlos erklärt;

die Kosten werden den Antragstellern, vanehelichten Weber Most, verehelihten Steller Brand, vers-- ehelihten Steller König, verw. Partiëulier Vogi und der unverehelichten Ruppelt, zur Last gelegt. Von Rechts Wegen. Verkündet am 6. Februar 1385.

Stiller, | Referendar, als Gerichtsschueiber.

[67664] Bekauutmachung._ S

Durch das heute verkündete Auss{lußurtZeilL ist das Quittungsbuch der städtisheu Sparkasse. zu Dortmund Serie 1. Nr. 25707 über 75. 4. “auf den Namen der Dienstmagd Rica Watermanu "hier lautend, für fraftlos erklärt.

Dortmund, den 10. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht.

[67659] Jun Namen des Königs!

Auf Antrag des Kötters / und Holzs{uhmaochers Heinrich Giese gt. Mühlert, zu Holthausen, Kspl. Kir{hellen, vertreten dur den Rechtsanwalt Junge- blodt zu Dorsten, eckeunt das Königliche Amtse geriht zu Dorsten

fue Mett: :

Die über die. im Grundbuch von Kirchhellen Bd. 111. Bl. 4,33 Abth. 11. sub 1 eingetragene Poft Glan Hypothekenurkunde wird für kraftlos ertiari.

——— L S A

vom 29, Oktober 1858

ür die Geschwister Maria