1885 / 39 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Mitgliedern des Hauses, welche im Prinzip seinem Antrage sympathisch gegenüberständen, demselben nit zustimmen könn- ten. Was seine Partei betreffe, so werde dieselbe ein gutes Stück Wegs mit dem Abg. Lenzmann zusammengehen können, ober nit. bis an das Ziel, welches derselbe sih gefteckt habe. Derselbe wolle eine Entschädigung eintreten lassen für diejeni- aen Verurtheilten, deren Unschuld bei der Wiederaufnahme des Verfahrens sich herausstelle. Seine Partei könne aber niht einer Entschädigung auch für die Nichtshuldigen ihre Zustimmung geben. Man behaupte freilich, und zwar mit Recht, daß die deutsche Strafprozeßordnung einen Unterschied zwischen unschuldig und nihts{uldig nicht kenne. Aber cs sei doch die Frage, ob man diese Praxis solle an- wenden dürfen, wo es sich nur um formales Recht handele. Er glaube, das Rechtsbewußtsein des deutshen Volkes würde auf das Tiefste verlcht werden, wenn das Haus eine Ent- shâdigung au in dem Falle zuerkennen wollte, wo der Ge- rihtshof das „non liquet“ aussprehen müsse. Jedenfalls könne seine Partei dem Antrag niht ohne kommifsarishe Be- rathung zustimmen. Der Standpunkt, den seine Partei ver- rete, mache viele Aenderungen nöthig, die man im Plenum nicht vollziehen könne.

Der Abg. Rintelen brahte dem Antrag große Sympathie entgegen, der eine Forderung der ausgleihenden Gerechtigkeit erfülle. Eine Wiederaufnahme des Verfsahrers solle indessen nur dann zugelassen werden, wenn erwiesen sei, daß das frühere Uriheil auf falshen Grundlagen beruhe. So lange die Grundlagen nit angefohten würden, müsse das Urtheil als gerecht gelten. Mit dem Abg. Hartmann sei er einver- standen, daß eine Entschädigung in den Fällen zu gewähren, wo der Gerihtshof das „non liquet“ aussprechen müsse, das Gerechtigkeitsgefühl des deutshen Volks tief verleßen müsse. Es sei- deshalb zu wünschen, daß der Antrag eine solche Fornmulirung erhalte, aus welcher hervorgehe, daß eine Entschädigung nur dann zu gewähren sei, wenn die Unschuld des Angeklagten erwiesen sei. Eine solche Formulirung werde allerdings S@wierigkeiten bereiten, und deshalb {lage auch er kommissarishe Berathung des Antrags vor.

Der Abg. Kayser bemerkte, die Zähigkeit, mit welcher die verbündeten Regierungen fih hier der Gewährung von Ent- shädigungen widersest hätten, müsse auffallen, da fie sih auf anderen Gebieten zur Gewährung von Entschädigungen haben bexeit finden lassen. Es sei hier so viel von Gerechtigkeits- gefühl des Volks gesprochen worden ; die Herren follten nur einmal hören, wie das Volk über die Handhabung der Rechts- pflege spreche. Er halte es einfach für eine Sache der Klug- heit, diesem Antrage zuzustimmen. Die Regierung könne sich damit von der Revision der deutschen Prozeßordnung an Haupt und Gliedern loskaufen. Man spreche viel davon, daß bessere Garantieen geschaffen werden müßten, um Verurtheilungen von Unschuldigen zu verhindern. Er halte alle Garantien in dieser Richtung für papiernes Juristenreht, mit dem die Ange- klagten nichts anzufangen wüßten. Ein großer Theil der Schuld an der jeßigen Rechtspflege treffe den Richterstand selbst. Von dem ersten Augenblicke an, wo Jemand in den Anklagezustand ver- egt sei, glaube der Richter seine Aufgabe darin zu erblicken, Alles aufzutreiben, was gegen den Angeklagten spreche. Sym- pathien und Antipathien sollten sür den Richter nicht vor- handen sein. Was sei aus dem s{önen Grundsaß geworden ? Die alten Heldengestalten des Richterstandes habe man eigent- lih niht mehr und von denen sei ja auh ein Theil aus dem Amt entfernt worden, weil sie das juristishe Recht zu sehr mit dem Volksbewußtsein in Einklang zu bringen versucht hätten. Hier in Preußen heiße es, in der und der Straf- kammer gebe es immer ein paar Monate mehr, in Sachsen, wo die Eintheilung nah den Anfangsbuchstaben des Namens erfolge; die armen Leute von E bis F würden alle ver- urtheilt. Gerade in dem Augenklick, wo das Haus über die- sen Gegensiand spreche, würden die Garantien, von denen der Abg. Rintelen gesprohen habe, noch da- durch vermindert, daß nah einem dem Bundesrath jetzt vor- liegenden Geseßentwurf die Zahl der Geschworenen von 12 auf 6 reduzirt werden solle. Fm Volke sei das Gefühl der Rechtssicherheit niht vorhanden. Auch das müsse gerügt werden, daß die Untersuhungshast niht immer angerechnet werde, Der Standpunkt der Strafpflege, den Verhafteten durch die Untersuhungëehaft mürbe zu machen, sei kein ge- rechter. Der Richter solle dem Verhafteten seine Schuld be- weisen. Man folle doch einmal eine Statistik der unschuldig Verhafteten publiziren. Er fei gegen Verweisung an eine Kommision ; die Majorität dieses Hauses sei ja sonst, z. B. bei dem Getreidezoll, sehr rasch bereit gewesen, die zweite Be- rathung ohne Kommission vorzunehmen. Möchte man doch auch auf diesem Gebiete, daß so oft zur Schau getragene „warme Herz“ für die Arbeiter zeigen. Der Widerstand liege lediglih an den Fachjuristen, die an den bestehenden Formen nihts ändern wollten. Frage man das Volk darüber: das werde sich jedenfalls für eine Entschädigung aussprehen. Er bitte deshalb den Antrag anzunehmen.

Der Abg. Veiel erklärte sih Namens der nationalliberalen Partei für kommissarishe Berathung, er hoffe, daß aus. der- selben ein brauhbares Geseh hervorgehen werde. Er ver- wahre sodann die deutschen Richter gegen die unbegründete Jnsinuation des Abg. Kayser, als ob fie ihre Urtheile anders als nah bestem Wissen und Gewissen fällten, oder gar, als ob sie die Untersuchungshast absichtlih über die nöthige Dauer hinaus verlängerten.

Der Abg. von Graeveniy wünschte, daß die Frage zu einem allseitig befriedigenden Abschluß gelange, er hoffe, daß die Kommissionsberathungen dahin führen würden, die vor- handenen Bedenken zu beseitigen.

Der Abg. von Magdzinski erklärte sih für die Vorlage, Q e für dieselbe eine besondere Kommission von 21 Mit- gliedern.

Der Abg. Dr. Hartmann nahm die Richter und Staats- anwälte gegenüber dem Abg. Kayser in Schug; er bestreite, daß sie zu rigoros oder gar nah Parteirücksichten verführen.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Abg. Kayser wies darauf hin, daß in Plauen im Voigtlande allerdings fehr rigoros verfahren werde. Jn Fällen, wo man anderwärts wegen bloßer Fahrlässigkeit ver- urtheilt würde, nehme man dort Vorsaß an; während man anderwärts ansässige Personen niht in Untersuchungshast nehme, nehme man sie in Plauen in Haft, weil es Sozial- demokraten seien. Der Abg. Hartmann habe freilih selbst keine Ecfahrungen auf diesem Gebiete gemacht.

Jm Schlußwort machte der Abg. Lenzmann darauf auf- merksam, daß, wenn sein Antrag, wie es wahrscheinli sei, an eine Kommission gehe, derselbe wahrscheinlih doch nicht mehr erledigt werden würde, er ziehe ihn deshalb zurück,

‘dem

_ Na@dem jedoch der Abg. Kayser den Antrag Lenzmann wieder aufgenommen hatte, wurde beschlossen, die zweite Be- rathung im Plenum stattfinden zu laffen.

Ueber den Vorschlag des Präsidenten, die Vorlage über die Getreidezölle auf die morgende Tagesordnung zu seßen, entstand eine längere Ges%ästsordnungsdebatte.

Der Abg. Stolle bat, morgen zunächst die vielen dring- liheren Anträge zu berathen, welche heute nicht mehr zur Erledigung gekommen seien. Es werde endlich Zeit, daß man dieselben vornehme. €s liege das im nteresse der Arbeiter.

Der Abg. Rickert bemerkte, er sei auf das Aeußerste über den Vorshlag des Präsidenten überrascht. Niemand habe fo etwas erwartet. Nachdem erst vor wenigen Wochen der Reichskanzler dem Hause ganz beiläufig mitgetheilt habe, Preußen werde die Jnitiative im Bundesrath bezüglich der Getreidezölle ergreifen, nachdem das Haus ferner erst seit 8 Tagen im Besiß der umfangreihen Motive der Vorlage sei, nahdem endlich heute von dem Abg. von Schorlemer ein weiterer Antrag zur Vorlage eingegangen sei, auf durch- greifende Aenderung der einzelnen Positionen, den er kaum vor einer halben Stunde befommen habe, sei es doch ganz beispiellos, daß bei einem fo wichtigen Geseße, mit das Land üÜübérrascht worden sei, dem Hause nicht einmal ein paar Tage Zeit zwischen der ersten und zweiten Berathung gelassen werden sollte. Der Reichskanzler habe gestern eine Rede von besonderer Trag- weite gehalten, deren stenographischen Beriht man noch nit in Händen habe und die nothwendig eine Antwort erfordere. Er bitte, morgen noch nicht diese wicbtigste Vorlage der ganzen Session zu berathen.

Der Abg. von Kardorff erklärte, es sei doch eine wunder- bare Fiktion des Abg. Rickert, daß durch diese Zollerhöhungen, welche das Hauptstihwort für die Wahlen gebildet hätten, das Haus überrascht worden sein solle. Das Haus habe gar feinen Grund, die zweite Berathung der Vorlage noch weiter hinauszuschieben. Es sei schon alles darüber gesagt, was ge- sagt werden könne. Wenn man die Beschleunigung wünsche, dann geschehe das lediglih, um bald ein Sperrgeseß erlassen zu können, welches nothwendig sei, um das Land vor Masse1u- importen von Getreide zu bewahren.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, wenn man die Massen- importe von Getreide fürchte, so begreife er nicht, wie der Reichskanzler schon am 8. Januar die Erhöhung habe an- kündigen können. Diese Ankündigurg hätte {hon damals, also 24 Tage vor dem Eingang der Vorlage, ein Signal für alle Spekulanten geben müssen, Korn zu importiren. Außer- dem gewinne man, wenn das Haus morgen schon die zweite Berathung vornehme, gar nichts in Bezug auf das Sperrgeseß. Wider den Willen feiner Partei würde das Haus das Sperr- geseß nicht vor nächstem Mittwoch erlassen können, und eben dasselbe könne man erreichen, wenn man die zweite Berathung erst am Montag stattfinden lasse. Welchen Sinn habe es also, das Haus jeßt mit der zweiten Berathung der Getreidezölle zu überfallen. Jhm sei kein ähnlicher Fall bekannt, wo man bei einer so wichtigen Vorlage unmittelbar nach Schluß der ersten Berathung in die zweite eingetreten sei. Dabei lägen noch alle möglichen sonstigen Bedenken vor, z. B., daß man aus der Reihenfolge der Vorlage einen bestimmten Punkt herausgegriffen habe, ferner, daß heute erst neue, wichtige Anträge eingegangen seien. Der Abg. von Kardorff sage, es könne nihts Neues mehr gesagt werden. Wolle derselbe denn den von ihm gestellten Antrog nicht begründen, und sei sein Antrag nihts Neues? Freilih sei ja ein Standpunkt denkbar, wo man sage: „Die für die Vorlage stimmen wür- den, hätten die Majorität; was brauhe man noch zu reden und Gründe zu sagen?“ Aber das Land werde es exkennen und würdigen, wenn die Nechte diesen Standpunkt einnehme. Es liege, auch den Grund, daß das Sperrgeseß nothwendig sei, mit eingerechnet, nicht der geringste Anlaß vor, die Sache so zu beeilen, wie es hier vorgeschlagen sei.

Der Abg. von Fischer erklärte, er könne nicht zugeben, daß der Reichstag durch die Vorlage überrascht worden sei; seit dem Anfang der Wahlbewegung have man gewußt, daß der Reichstag sih mit der Erhöhung der Getreidezölle zu be- schäftigen haben werde. Eine entschiedene Mehrheit des ret Volkes warte auf die baldige Lösung der Getreide- zollfrage.

Der Abg. Stolle bemerkte, wenn man die Berathung der Getreidezölle vorwegnehme, schiebe man die von seiner Partei gestellten, das Wohl der Arbeiter betreffenden Anträge auf die lange Bank. Habe das Haus wirkli diejenige Freund- schaft für die Arbeiter und Handwerk:r, von der man immer überfließe, so berathe man morgen die Anträge seiner Partei, für die erx die Priorität in Anspruch nehme.

Der Abg. von Kardorff erwiderte, ein Sperrgeseß könne erst eingebraht werden, nahdem in zweiter Lesung ein Beschluß gefaßt sei.

Der Abg. Struckmann bemerkte, es sei eigenthümlich, daß, weil ein gewisser Theil des Hauses ‘gegen die Erhöhung der Getreidezölle stimmen werde, derselbe nun auch gar nicht erst noch gehört werden folle. Die in Aussicht gestellten Anträge der „Freien wirthschaftlihen Vereinigung“ seien so weit reichend, daß eine reiflihe Erwägung derselben unbedingt gefordert werden müsse. Die Mehrheit für die Erhöhung möchte ja feststehen. Aber das könne doch für die Majorität kein Grund sein, die Minorität vollständig mundtodt zu E Jedenfalls widersprehe es allem parlamentarischen

rauch.

Der Abg. von Kardorff erklärte, in der zweiten Lesung eines Geseßentwurfs würden ja auch immerfort Anträge ein- gebracht, über welhe man sih sofort s{lüssig zu nahen habe. Vebrigens sei die Annahme der Anträge der freien Vereinigung ein Fnternum der Majorität.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, im Jahre 1879 sei ein Sperrgeseß vorgelegt worden, bevor die zweite Lesung stattgefunden habe, und auf Grund dieses Sperrgesetzes sei am 31. Mai die Sperre von Roheisen verhängt worden, nach- dem am 30. Mai in zweiter Lesung die Erhöhung des Roh- eisenzois genehmigt worden sei. Auf Grund desselben Ge- seßes sei am 3. Juli die Sperre für Petroleum ausgesprochen, nachdem am selben Tage im Reichstage ein Petroleumzoll berathen worden sei. Die Sperre könne also hon am nächsten Mittwoch eintreten. Man scheine die Frage garnicht studirt zu haben. Man scheine garniht zu wissen, daß diese Eile garnicht nöthig sei. Wenn alles, wovon in der Wahlbewe- gung die Rede gewesen sei, heute oder morgen auf der Tages- ordnung erscheinen könne, dann würde man zu einer eigen- thümlihen Art von Parlamentarismus kommen. Jm August

! vorigen Jahres sei die Absicht einer Erhöhung der Getreide-

¿ölle angekündigt worden. Als darauf eine gewi

im Volke entstanden sei, habe sih die R gufregung Absicht abzuleugnen. Der Abg. von Fischer spreche von e die großen Mehrheit des Volkes, es sei demselben sehr mühsae geworden, ein paar Hundert Stimmen bei der Wahl am zu bekommen. Der Abg. von Kardorff nenne die Anteest der freien wirthschaftlichen Vereinigung ein Jnternum rge Majorität; fei denn das schon alles mit der Negierun B gemaht? Seien diese Anträge etwa bestekllte Arbeit? Lal Schweigen der Regierung lasse allerdings erkennen daß f das Gehässige dieser Maßregel gar nicht auf sich nelle wolle. Von einem Fnternum der Majorität habe auth N Abg. Berger 1879 hier gesprochen, und bei den nächste, Wahlen tei der Abg. Berger hier niht mehr gesehen worden Uebrigens beantrage er namentliche Abstimmung. m

Der Abg. Struckmann erklärte, über die Regierungs: vorlage könne man si ja bis morgen \{lüssig machen, M, habe es aber mit einem System neuer Anträge zu thun Í deren Fertigstellung die dabei betheiligten Herren ja selbi Wochen lang gebraucht hätten.

Der Abg. von Schalscha führte aus, wenn das Haus die Berathung nicht morgen beginne, so würde sie überhaupt niht vor Donnerstag nächster Woche abgeschlossen werden dati da der Karneval eine frühere Berathung verhindern werde.

__ Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, also weil Karneval sei, könne die Verhandlung vor Donnerstag nicht abges{hlo}en jein! Das lasse tief blicken; um sich die Mözglithkeit zu er: halten, zum Cölner Karneval abreisen zu können, frage eine Anzahl Abgeordneter nicht danach, ob die Brotfrage des Volkes mehr oder minder gründlich erörtert werde.

Der Abg. Dr. Windthorst bedauerte, daß diese Verband- lungen mit einer Leidenschaftlichkeit geführt würden, welche dur die Sache selbst nicht begründet sei. Er meine, dieselbe sei tief ernst, daß man Anlaß habe, sie rubig zu erörtern und nicht durch wechselseitiges Ueberschreien die Angabe von Gründen unmöglih zu machen. Wenn das Haus Kornzölle beschließen wolle, so sei es rihtig, daß . der Handel bald ins Klare komme und daß nicht durch allerhand Miitel der Zwet des Gefeßes beeinträhtigt werde. Mit Rücksicht darauf allein sei eine Beschleunigung der Berathung wünschenswerth. Man habe auf die Wichtigkeit der Anträge, die er auch noqh nit kenne, hingewiesen. Er bedauere, daß die Herren dieselben niht schon gestern eingebraht hätten. Troßdem glaube er, daß das Haus die Eröcterungen schon morgen beginnen könne und die Abstimmung dann am Montag vornehme. Er bean- trage, die Sißzung morgen um 2 Uhr zu beginnen. Dann würden die Fraktionen auch noch Zeit haben, sih über die Anträge schlüssig zu machen.

Der Abg. Nickert bemerkte, seine Ueberrashung über die Anträge sei natürlich. Die Gründe, die er gegen die Be- rathung der Getreidezölle am gestrigen Tage vorgebracht habe, seien durch die Versicherungen des Abg. Windthorst nicht ent: kräftet. Jn Bezug auf das Sperrgeseß sei es übrigens gleich: gültig, ob das Haus morgen oder Montag erst in die Be- rathung eintrete. Der Abg. Windthorst sowohl wie der Abg. von Schalscha hätten übrigens zugegeben, daß es sich um eine etwas übereilte Berathung handele. Er konstatire, daß man über solche Fragen eine etwas übereilte Behandlung für an- gezeigt gefunden habe, so daß man nicht einmal über Anträge von solher Tragweite sih habe {lüssig maten kön- nen, Er bitte deshalb, von der morgigen Berathung Abstand zu nehmen. Der Gewinn, der damit erzielt werden solle, sei niht der Rede werth.

Der Abg. von Swalscha erklärte, er habe niht von Karnevals-, sondern von Faschingstagen gesprochen. Das sei etwas Anderes. Für die Katholiken brächten dieselben wih- tige kirhlihe Pflichten. Wenn die Herren, die sich denselben unterziehea wollten, am Sonnabend fortreisten, so könnten he am Montag noh nicht wieder zurück sein.

Der Abg. Richter (Hagen) entgegnete, er glaube als Rheinländer über die Bedeutung der Faschingstage genügend unterrichtet zu sein. Wenn das Centrum seiner kirchlichen Pflichten wegen die Berathung {hon morgen beginnen wolle, wolle €s dieselbe dann am Montag wieder unterbrechen?

(Rufe aus dem Centrum: Nein!) Nun, dann verstehe er f

die Bezugnahme auf die kirhlihen Pflichten nicht. Er sage, der einzige Grund, der mit Recht für die shleunige Berathung geltend gemacht werden könne, werde auh von seiner Partei getheilt. Wenn man eine Erhöhung der Korn- zölle wolle, so dürfe auch der Spekulation nicht Gelegenheit gegeben werden, zu ihrem Vortheile Nußen aus derselben zu ziehen. Aber das alles lasse sih erreihen, wenn das Haus die Berathung erst am Montag beginne. Für ihn sei damit

viel erreiht, dann könne er sich mit Muße auf die Debatten j

vorbereiten; und das Centrum gebe nur zwei Stunden Sizung Preis. Er mache sich anheischig, daß, wenn die zweite

Berathung ers am Montag erfolge, von Seiten seiner Pariet |

keine Schwierigkeiten - dagegen würden erhoben werden, die

dritte Lesung des Sperrgeseßés sofort vorzunehmen. , i Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es handele sih ni um morgen oder Montag; wenn das Haus morgen die Berathung nicht anfange, werde man erst am Donnerstag mit derselben fertig werden. Da die Abstimmung erst am Montag erfolgen werde, würden die Parteien Zeit A haben, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Er E übrigens bitten, niht sfurrile Einwendungen in die Debatte hineinzutragen. i E Der Abg. Dr. Frege bemerkte, durh die Anträge N freien D EURaRen Vereinigung könne Niemand N ) sein. Dieselben seien niht nur in der konservativen Pre, jondern auch in der Freihandelspresse {hon vor Wochen sprohen worden. rf Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, gegen den Doree fc \ffurrile Dinge in die Debatte hineir getragen E haben, n L er sich verwahren. Wenn von Fasching ge)prochen R, müsse man nach alt YergepraGter Sitte zuerst ans VergnUgt?/ an den Cölner Karneval, denken. lag n namentliher Abstimmung wurde darauf der Vors i des Präsidenten mit 148 gegen 129 Stimmen angen ij Hierauf vertagte sich das Haus um 51/2 Uhr Sonnabend 1 Uhr.

i: L : ißung Jm weiteren Verlauf der gestrigen (19.) Sipun

des Hauses der Abgeordneten berief sich bei fortgesete Berathung des Etats der Justizverwaltung der 20 Kantak auf das Zeugniß der Abgg. von Uechtriv “1s von Bismarck (Flatow) für die Berehtigung des Berlang= s der polnishen Abgeordneten, daß der Richter die Spra die Bezirks verstehe, in dem er amtire, und beklagte, da

Dr

ennung polnisher Nihter von dem Ober-Landesgerichts-

Nräsidenten von Kunowski in Posen nach wie

verhindert werde, L E de Die Abgg. Bachem und Dr. Frhr. von Heereman plaidirten im Sinne der Ausführungen des Abg. Mooren ; der Abg. von Heere- man hielt au seinerseits dafür, daß die Neigung des Mi- nisters, möglichst viele Nichter aus einer Provinz in die an- Namentlich die

dere zu bringen, eine Gefahr in sih berge. Ober-Landesgerichte der einzelnen Provinzen soll doch im Wesentlichen aus der Provinz angehör

zusammengeseßt sein.

Das Kapitel wurde unter Ablehnung

Mooren bewilligt, desgleihen der Rest des Ordinariums nah unerhebliher Debatte, ebenso das Extraordinarium. folgte die Spezialberathung des Etats der direkten

Es Steuern

Bei Tit. 3 der Einnahme „Einkommensteuer 361/, Millionen

Mark“ führte der Abg. Frhr. von Grote Be

über, von ihm zu men nicht in

behörde.

Der Regierungs-Kommisfssar, Geheime Finanz-Rath Eilers erklärte die Verfügung sür gerechtfertigt ; sie stüße sich auf

flare geseßlihe Vorschriften.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer-Alst spra die Ansicht aus, dur die Verfügung der Behörde werde eine Steuer nit

dés

Ü E a a

daß bei seiner Einshäßung zur Einkommensteuer die hm zu zahlenden Amortisationsquoten von dem Einkom- Abzug gebracht worden seien und bat um Re- probirung der betreffenden Versügung der Einschätßzungs-

vor fajt ganz neulih habe zugeben wollen. Grundbesißer, sh von Weise entgegengearbeitet werde, Verfahren. Der Staatsregierun direkt gemacht werden, weil fie

ten nur oder igen Richtern

des Antrags | führen erlaubt habe, irgend eine

Abtragung selbst ins Auge fassen.

shwerde dar- | Wenn A. 100 Zinsen zu zahlen

hältnisse gleihmäßig bekannt \

; S | anserate für den Deutschen Reich8- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. Dén

E Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

(66808) Bekanntmachung.

In Sathen gegen den Rittergutsbesißer Herrn Benno von Tettenborn und dessen Gattin Frau Emma von Tettenborn zu Tôpen werde ih als er- nannter Versteigerungsbeamter nachbezeihnete Grund- besißungen urd Rechte E

DURnan, den 3. März lfd. Jrs., ormittags 9 Uhr, h im Zech'shen Wirthshause zu Töpen zwangäweise versteigern. Die Objekte bestehen aus: Steuergemeinde Töpen:

1) Das Swloß Hs. Nr. 20, 20# in Töôpen, be- stehend aus Wohnhaus, Scheune, Stall, Pferdestall und Hofraum, 0,160 ba, Gärten mit Gartenhaus und Gewäc8haus, 0,252 ha, 4 Parzellen; _

9) das Rittergut Töpen mit walzendem Besitz:

Wohnhaus Hs. Nr. 55 in Töpen, Brannt- weinbrennerei, Stallungen, Wagenremise, 2 Sweuern, Schweineställe, Malzhaus, Keller- haus, Brunnen und Hofraum, 0,484 ha ;

Wohnhaus Hs. Nr. 45 in Töôpen mit Stall, Schweinestall, Backofen, Scheune und Hof- raum, 0,058 ha,

NBYretterhütte am Hause, 0,003 ha,

Brauhaus, 0,010 ha,

Schafstall und Hofraum, 0,089 ha,

Sommer- und Kegelhäuëchen, 0,003 ka,

Gärten, 0,525 ha, 4 Parzellen,

Aecker, 69,261 ha, 28 Parzellen,

Acker und Wiese, 6,832 ha, 3 Parzellen,

Oedung, 0,590 ha, 3 Parzellen,

Wiesen, 23,618 ba, 16 Parzellen,

Weiher und Wiese, 0,160 ha, 1 Parzelle,

Weide, 11,012 ha, 8 Parzellen,

Wald, 98,446 ha, 14 Parzellen,

Weiher, 0,211 ha, 1 Parzelle,

Weg, 0,184 ha, 1 Parzelle,

Felsenkeller unter dem Wirthshause im Orte, Gemeindereht wird beansprucht ; :

3) Hs. Nr. 19 in Töpen mit Stall, 0,014 ha, wozu ein Gemeindereht beansprucht wird.

Steuergemeinde Hof:

Fishrecht im Töpenbache Pl. Nr. 396 und zwar:

a, vom Ende der Pfarrpeunt Pl. Nr. 586 bis

zum A Tannenbaches Pl. Nr. 622

im ganzen Bache,

b, vom Einflusse des Tannenbawes an Pl. Nr. 622

bis an den Venzkaer Steg an Pl. Nr. 626 in

der linken Hälfte dieses Baches, L

c. im Tannenbache, soweit die Tannenwiese Pl.

Nr. 541 anstößt, in der linken Hälfte des

Baches, i s Eingehörungen des Ritterguts Töpen.

Steuergemeinde Zedtwiß:

Waldung, 20,962 ha, 2 Parzellen. ;

Die Objekte kommen, sofern niht ein wetiterer Antrag erfolgt, in zwei Abtheilungen und zwar in der Weise zum Aufwurfe, daß die in den Steuer- gemeinden Töpen und Hof belegenen Realitäten als Ganzes und sodann die in der Steuergemeinde s belegenen Waldungen zusammen ausgeboten werden. Die nähere Beschreibung des Versteigerung8gegen- standes sowie die Versteigerungsbedingungen können bei mir eingesehen werden.

Hof, am 5. Januar 1885.

Der kal. Notar.

Urkunden vorzulegen ,

1, Steckbriefe und Unterguchungs-Sachen, 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 2 u, s. w. von öffentlichen Papieren.

widrigenfalls die Kraftlo8-

erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Karlsruhe, den 9, Februar 1885, Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts, U Braun.

[67665] Jm Namen des Königs! i

Auf den Antrag des Colons Friedrich Wilhelm Butt von Nr. 27 Cleve bei Borgholzhausen hat das Königlihe Amtsgericht zu Halle i. Westf. am 7. Februar 1885 für Recht erkannt:

Bezüglich folgender im Grundbue von Cleve Band I. Blatt 274 in Abtheilung II1I. eingetrage- nen Posten: E

a. t unter Nr. 2 für die Wittwe Marie Elisa-

beth Fahrtmann, geb. Niggebrügge, von Cleve, eingetragenen Brautschatrestes von 35 Thalern aus der gerihtlicwen Verhandlung vom 3. März 1825, resp. 5. Oktober 1795,

, der unter Nr. 6 eingetragenen Darlehnsforde- rung von 50 Thalern nebst Zinsen aus der ge- richtlichen Obligation vom 19. März 1834 für den Heuerling Johann Heinrih Ruschhaupt zu Barnhausen und auf Grund der Cession vom 99. August 1856 für den Heuerling Friedrich Wil helm Middendorf zu Cajum umgeschrieben,

werden die ausgebliebenen Prätendenten mit thren Ansprüchen auf sie ausgeschlossen und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last eseßt. E ite i. W., 7. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht.

Jm Namen des König3!_ NVerkündet am 6. Februar 1889. Daniel, als Gerichtsschreiber. : Ina Sachen, betreffend das Aufgebot des Antheiles des Jakob Nowak von 25 #4 20 -Z an den auf dem Grundftück Blatt Nr. 22 Hinterdorf Abtheilung III, Nr. 3 ohne Bildung eines Hypothekenbriefes für die sechs Jacob Nowak’schen Kinder erster Che einge- tragenen und bei der Zwangsversteigerung des Pfand- grundstücks Blatt Nr. 22 Hinterdorf mit 165,04 A. zur Hebung gelangten mütterlichen Erbegelder er- fennt das Königliche Amtegericht zu Oberglogau, dur dên Amtsrichter Herrmann, für Recht : es werden die unbekannten Betheiligten an dem Antheil des Jacob Nowak von 25 # 20 - an den auf dem Grundstück Bl. Nr. 22 Hinterdorf Abtheilung IIL. Ne. 3 für die ses Jacob Nowak’shen Kinder erster Ehe einge- tragenen und bei der Zwangsversteigerung des Pfandgrundstücks mit 165,04 6 zur Hebung gelangten mütterlihen Ecbegeldern mit ihren Ansprüchen ausges{lossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden aus der aufgebotenen Post entnommen. Oberglogau, den 9. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

[67654] Bekanntmachung.

Sn den Paulingschen Aufgebotsjachen F. 8 und 11de 1884 hat das Königl. Amtsgericht zu Frank- furt a. O. folgendes Ausschlußurtheil erlassen: :

Die Rechtsnachfolger des Unteroffiziers Heinrich Julius August Schneider und des Seidenwirkers Carl Friedrih Wilhelm Schneider werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Frankfurt a. O., Dammvorstadt Bd. 11. Nr. 75 in Abthei- lung T1]. unter Nr. 7a. und 7b., aus dem Kauf-

[67658]

Hopf. 4

[67489] Aufgebot. i

Nr. 3111. Rudolf Heilbronner von hier hat das Aufgebot von zwei Niederlagscheinen des Gr. Haupt- Steueramts hier und zwar über 2 Colli Tabak

in Bastmatten 1189 u. 1190 Niederlag-

\heinregister Nr. 14 vom 14. März 1884 über 153,50 kg und 2 Colli Tabak in Thierhaut N. und R. 2426 u. 2427 Niederlagscbeinregister Nr. 16 vom 17, Zuli 1884 über 140 kg, deren Besiß und Verlust glaubhaft gemacht, beantragt. Der Inhaber 28 Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem au den 14, April 1885, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Gr. Amtsgerichte hierselbst anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die

kontrafte vom 9. Januar 1846 eingetragenen Hypo-

thekenposten von 10 und 15 Thlr. ausgeschlossen. Die Kosten des G E werden dem tragsteller auferlegt.

Anzraalt O den 5. Februar 1885,

rankfurt a. O., s ' Königliches Amtsgericht. II.

[67661] Ausschlußurtheil. .

Nachdem im heutigen Termine und bis zu dem- selben Niemand aufgetreten ist, werden, dem Antrag des Vincenz Weber dahier, Besißnachfolgers des Andreas Altstadt entsprechend, der Johannes Alt- stadt von hier und dessen eiwaige Erben und Rechts- nacfolger, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, mit allen Ansprüchen ausgeshlofsen, welche dieselben auf den Namen des Johannes Altstadt, als Miterben des verstorbenen Reinhard Altstadt dahier, MURES

vom Einkommen, sondern vom Vermögen erhoben, die Steuer- shraube werde also doch s{härfer angezogen, als der Minister Wenn den Bemühungen der ihren Schulden zu befreien,“ auf diese

stehe; aber auf eine Aenderung dieser Geseßesvorschriften werde das Haus durchaus Bedacht zu nehmen haben.

Hierauf erklärte der Finanz-Minister von Scholz, er glaube nicht, daß er mit dem Beispiel, welches er fih vorzu-

komme nicht blos darauf an, was der A. bei dem Jnstitut an Amortisationsraten in der Vergangenheit {hon abgeführt und erworben habe, sondern man müsse, um sich an dem Beispiel die Sache ganz tîlar zu machen, vor Allem die jährliche

seinem Einkommen zur Amortisation seiner Schulden bei dem Jnstitut, B. aber neben den Zinsen die 10 niht an das Jn- stitut abzutragen, aber die Möglichkeit habe, diese 10 in die Sparkasse zu bringen und fie dort anzulegen, so werde B., vorausgeseßt, daß der Steuereinshäßungskommission die Ver-

sicher diese 10, welche er zuc Sparkasse trage, als sein Ein- fommen anzuerkennen und zu versteuern haben, während dem

A. der diese 10 an das Jnstitut abzuführen habe, nah dem | Willen des Abg. von Schorlemer, dieselben niht als Einkom-

Oeffentlicher Anzeiger. [

lung 111. Nr. 3 des Artikels 67 (früher G. W. &

E N

men angerechnet diese 10, die zur

so sei das ein unmoralisches g könne dieser Vorwurf nicht auf dem Boden des Gesetzes

lihe Diskussion.

n Fehler begangen habe. Es

Nun sei seine Behauptung die: habe und 10 abzutragen aus

die Stempelfreih Vermehrung der entfernt mehr au eien in dem leßteren Fall

Hierauf ver abend 11 Uhr.

Redners) Meinung ganz gleihn?äßig welches bei der Steuerveran)\{chlagung in Betracht zu ziehen sei. Forderung der. Gerechtigkeit. E Der Titel wurde bewilligt, desgleichen die Einnahme aus der Grund- und Gebäudefteuer, der Klaffensteuer, der Ge- werbefteuer und die übrigen, den Charakter direkter Steuern tragenden Staatseinnahmen, ebenso die Ausgabe ohne erheb-

ta I E E, 7 5 1A Init ran l

werden sollten. Beide Personen aber häiten Amortisation dienen sollten, nah seiner (des

als ihr Einkommen, daher au gleihmäßig Deshalb sei diese Forderung eine

Bei dem Etat der Verwaltung der indirekten Steuern dat der Abg. von Tiedemann (Bomst) den Finanz-Minister, die Erhöhung der ungenügenden Exportbonifikation für Liqueure an zuständiger Stelle in Anregung zu bringen. E

Der Abg. Barth bat, die Reklamationen von Militär=- pflihtigen und Soldaten des stehenden Heeres in Bezug auf

eit zu berüdsichtigen.

Der Abg. Goldschmidt ersuhte die Steuerverwaltung um

Postzollabfertigungsstellen in Berlin ; die be-

stehende einzige derartige Stelle reiche für den Verkehr niht

19,

Der Regierungskommifsar, Geheime Ober-Finanz-Rath. von Pommer-Esche erklärte, in Kurzem werde im Lagerhause eine zweite Abfertigungsstelle eingerichtet werden.

Der Etat wurde unverändert genehmigt.

tagte fich das Haus um 3? Uhr auf Sonn=

5, Industrielle Etabliss8ements, Fabriken und Grossbandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen gröftezen

Annoncen - Bureaux.

9, Familien-Nachrichten. beilage,

H. C. Th. V. Bl, 20 ff ) von Burghaun noch ein- getragenen 687 Gulden Kaufgeldsrest aus Vertrag vom 31. März 1853 machen könnten. (F. 15/84.) Burghaun, den 5. Februar 1885* Königliches Amtsgericht. Gunckel.

Urtheil. Verkündet am 25. Januar 1885. Nathan, Gerichtsschreiber. In der Hulla’schen und Koßjelek’schen Aufgebot8- sache F. 1/84. und F. 8/84. erfennt das Königliche “ats d Hultschin durch den, Amtsrichter ürer,

[67657]

für Recht:

1) die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. Darlehn zu 6 9/9 verzinsli, eingetragen aus der Schuld- urkunde vom 18. Juni 1869 für die Wittroe Marianna Hulla, geb. Kuczera, in Hultscin, in Abth. 111. Nr. 1 des dem Häusler Jacob Hlisnik und dessen Ehefrau Johanna, geb. Kuczera, gehörigen Grundstück Nr. 2 Ludgers- zowiß, die Hypothekenurkunde über 49 Thlr. Jllaten- forderung aus der Schuldurkunde vom 13. Fe- bruar 1852, eingetragen für die verehelichte Marianna Kosselek, geb. Ouderka, in Abth. III. Nr. 2 des dem Fischer und Gärtner Jgnaßz Kosselek in Beneshau gehörigen Grundstücks Nr. 96 Dorf Beneschau,

werden für kraftlos erklärt. :

3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern nah Verhältniß zur Last.

Fürer.

[6/663]5?Jm Namen des Königs!

Auf Antrag der Frau Mathilde Hocktelmann und

der Frau Conradine Holck zu Bielefeld,

vertreten durch den Justizrath Friedländer zu

Bielefeld, : y i

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bielefeld

durch den Amtsgerichtsrath Hillenkamp für Ret:

Die im Grundbuche von Bielefeld Band 11

Blatt 307 auf den Ses der Antrag-

\tellerinnen eingetragene Hypot ekenpost Abth. TLE. Nr. 2, 419 Thaler Abdikat, jährli mit 4% ver- zinslih, für Wilhelm Hermann _Tubbesing, geb. 97. Dezember 1846, aus der Schichtungsurkunde vom 21. März 1353 f E j 4 wird für kraftlos und löschungsfähig erklärt. ¿¡ Bieclefeld, den 5. Februar 1885. Königliches Amtsgericht IV b. 6766 1B Jm Namen des Königs! : So Pee a pdiquo: Berent'schen Aufgebotssache F, 6/84 hat das Königliche Amtsgerichz 111. zu Berent am 5. Februar 1885 durch den Amtsrichter Blance für Recht erkannt: . Der Hypothekenbrief über noch 500 Fünfhundert Mark unverzinslihes Großvatererbe, eingetragen aus der notariellen Urkunde vom 13. Januar 1880 für die Geschwister Emma und Valesca Berent zu Berent resp. zu Berlin in Abtheilung II1. Nr. 6 des dem Kaufmann Waldemar Berent hierselbst ge- hörigen Grundstücktes Berent Band 9 Blatt 3 der Grundbuchbezeichnung, gebildet aus dem Hypotheken- briefe vom 13. August 1881 und der. notariellen Schuldurkunde vom 13. Januar 1880 wird für fraftlos erflärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Kaufmann Waldemar Berent zur Last. Von Rechts Wegen. Königliches Amtsgericht. Blance. Verkündet am 5. Februar 1885.

Troike, : Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts Il. zu Bereut.

Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Januar 1885. Hase, als Gerichtsschreiber.

In der Rohdeschen Aufgebotssache erkennt das Königlihe Amtsgeriht zu Wiedenbrück dur den Amtsrichter Latour für Recht : i:

Die Hypothekenurkunde über 77 Thlr. 15 Sgr.

[66852]

der auf dem Grundeigenthum des Antragstellers Sazid Nr. 117 zu Burghaun im Grundbuch Abthei

Gertrud, Heinrich , Elisabeth, Maria The- resia der Rohde zu Lintel Band 11. Blatt 92, Grundbuchs von Lintel 1. verzeichneten Realitäten, gebildet aus der Urfunde vom 29. Oktober 1858, dem Hypo-

Schroeder zu Lintel in Abth. II1. Nr. 1 auf den Namen des Kolonen Johann Otto

thekenbuchs-Auszug vom 15. November 1858 und

dem Eintragungsvermerke vom selbigen Tage, wird

für fraftlos erkiärt. : Die Kosten werden dem Kolon Johann Otto Rohde zu Lintel auferlegt.

V. R.

[67666] Bekanntmachung. L . Die aufgeboteren Hypothekendokumente über die Band 111. Blatt 55 Abtheilung 3 Nr. 5 und 6 des Grundbuches von Mellinghofen für Geschwister Schmitz daselbst eingetragenen Kapitalien von 525 Thlr. und 577 Thlr. 7 Sgr. 5 Pf. find für fraftlos erklärt worden. : Mülheim a. d. Ruhr, 3. Februar 1885. Königliches Amtsgericht. [67662] Im Namen des Königs! Auf Antrag des Schmiedemeisters Wiegand zu: Bielefeld erkennt das Königliche Amt3geriht zu Bielefeld durch den Amtsgerichts-Rath Hillenkamp für Recht: Die Urkunde vom 12. März 1882 nebst Hypotheken- hein, aus welcher auf den Grundbesizungen. der Gebrüder Johann Heinrih und Friedrich- Wilhelm Tütermann, jeßt Colon Herm. Barlag; zu Brock im Grundbuche von Brackwede Band L Blatt 123 Abth. 111. Nr. 15 ein Arrest von 130 Thalern eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt. Bielefeld, den 5. Februar 1885, Königliches Amts8gericht. E1F b. [67656] L Fn Aufgebots\achen erkennt das Königliche Amts- geridt zu Zobten durch den Amtsgerichtscath Geisler für Recht : : : 1) die Schuldurkunde vom 3./25. Januar 1873 über 100 Thaler, eingetragen für den Handelsmann Hermann Pavelt zu Osnabrück in Abtheilung I. Nr. 1 des Grundstücks 35 Klein Silsterwiß, sowie 9) das Schuld- und Hypothekeninstrument. vom 1. und 5. September 1851 über 350 Thaler,, ein- getragen für die verwittwete Steller, Eieonore Stiller zu Stroebel, in Abtheiluag 111. Nr. 5 des Grundstücks Nr. 5 Stroevel und endlich 3) das Schuld - und Hypothekeninstrument vom 98. Mai 1870 über 3000 Thaler, eingetragen für den früheren Kretschambesizger Ernst Rupypelt zu. Altenburg in Abtherlung 111, Nr. 5 des Guundstücks Nr. 14 Altenburg, : werden für kraftlos erklärt ; die Kosten werden den Antragstellern, vanehelichtenz Weber Most, verehelihten Steller Brand, ver-. ehelihten Steller König, verw. Partikulier Vogk und der unverehelichten Ruppelt, zur Laît gelegt. Bon Rechts Wegen. Verkündet am 6s. Februar 1385. Stiller, i Referendar, als Gerichtsschueiber.

[67664] Bekauntmachung. E

Durch das heute verkündete Aus\hlußurtZeilL ‘ist das Quittungsbuch der städtischen Sparkasse. zu Dortmund Serie 11. Nr. 25707 über 75. 4. auf den Namen der Dienstmagd Rica Watermanuz hier lautend, für fraftlos erklärt.

Dortmund, den 10. Februar 1885,

Königliches Amtsgericht.

[67659] Jum Namen des Königs!

Auf Antrag des Köôtters - und Holzshuhmochers Heinrih Giese gt. Mühlert, zu Holthausen, Kspl. Kirhellen, vertreten dur den Rechtsanwalt Junge- blodt zu Dorsten, ekeunt das Königliche Amtse

richt zu Dorsten M für Recht :

Die über die, im Grundbu von Kirchhellen Bd. 111. Bl. 433 Abth. 11]. sub 1 eingetragene Post gebildete. Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt.

6 Pf. Darlehn, eingetragen aus ver Schuldurkunde vom 29, Oktober 1858 für die Geschwister Maria

————_—TR A ——-