1885 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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25 Inserate für den Deutshen Reibé- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reihs-Anzeigers und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers :

Berlin S8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

——m—

WVerkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [68309] Königliche Oberförsterei Plietnit, Kreis Dt. Krone, Westpreußen. Mittwoch, den 25. Februar cr., von 11 Uhr ab, werden im Silbermann’sben Gasthause zu Kraméke, 3 km von der Eisenbahnstation Plietniß, aus dem Jagen 173 des Belaufs Sandkrug u. a. :

[68301]

der Nafauischen Lande

Deffentlicher Anzeiger.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6, Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen.

8, Theater-Ánzeigen,

9, Familien-Nachrichten,

sicht

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

| In der Börsen- beilage.

R

Ueber

Inserate nehmen an: die Annoncen-Erxpeditionen des

„Juvalideudank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co,, E. Sthlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

der Resultate des Geshäftsbetriebs

SbanF und der Nafsauisheu Sparkasse

ca, 275 Stück Kiefern-Schneide- und Bau- holz, vorherrschend der IIL, Taxflafse, meistbietend verkauft werden. Entfernung von ter Küdtow-Ablage 8 km Plietnigz bei Kramske, den 15. Februar 1885. Der Oberförster.

im Jahre 1884.

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Ausgabe Verglichen die Ginnahme

Einnahme in 1884

M M |S

Uebertrag aus 1883

H |S

1. Nafsauishe Landesbank.

Zusammen

M.

Vebertrag aus 1883

Ea

mit der Ausgabe bleibt Ende 1884 ein Mehrbetrag der Einnahme Ausgabe M. S M l

Ausgabe in 1884

M |S

Zusaramen

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[68272] Bekanntmachung.

Die Lieferung nachbenannter în dem Zeitraum vom 1. April 1885 bis Ende März 1886 für das biesige Königliche Salzwerk erforderlichen Materialien, nämli:

1509 kg Eisen,

130 kg diverse Drahtstifte und Nägel,

600 qm tannene oder fihtene Bretter und

Bohlen, / 12 ebm neues geschnittenes Holz.

1000 kg belles Vulkanöl,

18‘ 0 kg Petroleum,

2000 Ringe Sicberheitszünder, soll im Wege der Submission vergeben werden. Lieferungslustige wollen unter Beifügung von Pro- ben ihre versiegelten und mit der Aufschrift „Ma- terialienlieferung® versehenen Offerten bis zum 3, März d. Js., Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit deren Eröffuung erfolgen wird, an die unter- zeibnete Berginspektion portofrei einsenden.

Die Bedingungen können in unserer Regiftratur eingesehen oder gegen Einsendung von 50 4 Z in Ab- chrift von uns bezogen werden.

Erfurt, den 14. Februar 1885,

Königliche Berginspektion. [68354] Bekauntmachung. Die Lieferung des Beda: fs von ungefähr: 900 rm Kiefern-Klobenholz, 29 000 Gentner Steinkohlen, 21700 kg Petroleum, 200 raffinirtes Rüböl, 75 Stearinlichte, 2 300 frystallisirte Soda, 2100 grüne Talgkornseife, 75 weiße Talgseife, sowie 1436 Stück Haarbesen, ] | ohne Stiel,

32566 Piafsavabesen, / 422 Sthrubber in der Zeit vom 1. April cr. bis ult. März 1886 foll im Submissionswege nah den in unserem Geschäfts”? okale, Rosfengarten 25/26, einzusehenden Bedingungen an die Mindeftfordernden vergeben werden.

Unternehmer wollen die versieaelten und mit ent- sprechender Aufschrift versehenen Offerten bis spätestens Donnerstag, den 5, März cr., Vormittags 10 Uhr,

abgeben.

Stettim, den 15, Februar 1885. Königliche Garnison: Verwaltung.

[68276]

Die für das Kavalleriekasernement zu Stallupoenen erforderlichen Steinmeßarbeiten sollen im Wege der Sukmission auf Grund der hier ausliezenden Be- dingungen und Kostenanschläge vergeben werden. Zu diesem Behufe ist ein Submissionstermin auf

Freitag, den 27. Februar cr., : Bormittags 11 Uhr, im Buceau der unterzeichneten Verwaltung ar- beraumt. ;

Die gehöcig vers{lossenen und mit entsprechender Aufschrift zu versehenden Offerten nebst den zu- gehörigen Proben sind pünktlich bis zur Termins- stunde an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Gumbinnen, den 15. Februar 1885.

Königliche Garnison-Verwaltung.

[68378] Bekanntmachung.

In der diessci;iaen Anstalt werden zum 1. Juli d. It, die Arbeitskräfte von circa 20 männlichen Gefangenen diéponibel, welche mit Möbeltischler- Arbeiten beschäftigt wurden. Dieselben sollen zu diesem Beschäftigung®zweige wieder auf drei Jahre verdungen werden und liegen die Bedingungen hierüber in der Anustalts-Kanzlei aus. Zur Ueber- nahme dieser Arbeitskräfte ist eine Kaution von

1500 M zu bestellen.

Portofreie versiegelte Offerten mit der Auf- schrift: „Submisfion auf Beschäftiguug von Gefangenen“ sind bis zu dem auf den 16. März 1885, Vormitags 11 Uhr, hierselbst angeseßten Termine an die unterzeichnete Direktion einzureichen, wo dieselben in Gegenwart R perfönlich erschienener Submittenten eröffnet werden.

Naugard, ten 16, Februar 1885.

Königliche Direktion der Strafanstalt.

168279) Bekanntmachung. Berliner Pfandbrief-Amt.

Auf Grund des §. 12 der Statuten für das Ber- | in liner Pfandbrief Institut und der heut revidirten

Amtes bringe ich zur öffentlihen Kenntniß, daß der Gesammtbetrag der bis heut ausgefertigten und noch | (1. verzinslichen 33, 4, 44 und 5 prozentigen Pfandbriefe von 59 494 500 M4 Neunundfünfzig Millionen Vierhundertvier- undneunzigtausendfünfhundert Mark den Gesammtbetrag der dem Institut zuïtehenden hypothekarishen Kapitalforderungen nicht übersteigt. Berlin, den 16. Februar 1885. Der Mag n Tom arius,

berty, Stadtrath und Stadtsyndikus.

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I NNTNAR L S

Sonstige Einnahmen und Ausgaben

3|Provision

im Jahre 1884 (I. pos. 41) betragen 370 424 4 34 S. wendung haben die Kommunalstände, da der Reservefonds der Landesbank die

( ¿ k 39/6 der Verbindlichkeiten Ende 1884 überschritten hat, gemäß S. 7 des alle- Bücher und Dokumente des Berliner Pfandbrief- fta Gesetzes Bestimmung zu treffen. 3 %% der Verbindlichkeiten der Landes-

ank Ende 1884 betragen 1 396 299 4A 81 4; der Reservefonds Ende 1884 208 111 49 S.

396 144 M. 07 9 haben die Kommunalstände in folgender Weise Bestimmung getroffen; es wurden überwiesen:

—| 513 603/37 121 029/41] 121 029/41

2 226 300

1 650

5 981 850

6 000

11 997 300

9 713 500

10 000 000

4 328 100

10 418 400|—

405 931/70} 2 938 070

3 306 060/14/40 179 306

160 528/75] 2 825 245

3 661 470/99| 671 416

5 538 46372 10 000 1 354 675/02

1791 648/16 1442 630/94 362 837/56 88 886/45

2 048 59217 57 547/36

71 914/58 417 299/39

45 089/62 6 039/16

19 026/20

7 416/50 81 857/62 11 466/25

15 784/29 1 728 148/03

pee I

Landeskreditkasse-Anlehen de 1840/42 . Vorzutragende Passiv-Rüdstände . Schuldverschreibungen der Landesbank

Litt. A. convertirt . Litt. C. gekündigt . Litk. C. convertirt . Litt. D, gekündigt . Litt. E, gekündigt . E ss Litt, E E S C ies Darlehen zur Ablösung von Reallasten 5 gegen Hypotheken / L an Gemeinden 2c. s s Contocorrent mit Bankhäusern . .. G derReichsbank(Giro-: Conto) u der Naff. Sparkasse .. j der communalft. Central- verwaltung der Brandkasse . dem Waisenfonds . dem Landarmenfonds dem Wegebaufonds . der Bullralse aa der Irrenheilanstalt Eich-

A dem Baufonds derselben . der Taubstummen - Anstalt Cämbera 4 der Adolpbstiftung . .. dem Rindviehentschädi- gungsfonds . dem Pferdeentschädigungs- E der Corrigenden-Anstalt . dem Baufonds derselben . der Wilhelm - Augusta- Stiftung . der Feuerw.-Unterstüzungs8- TONE C a e Ee

513 603:

| [4

2 226 300

1 650 5 981 850 Í 6 000 .H11 997 300 9 713 500 8 021 900 2 482 200

Er l ERLELEI

1978 100 1 845 900 10 418 400 405 931 3 306 060 160 528 3'661 470 5 538 463 (2 817 397

1 636 359 1442 630 337 220 88 886 1796 935 57 547

71 752 77 959

45 089 5 721

10 480 4734 56 159 95 698 217 11 249|2: 15 784

O 00 —I D N A D S E

T L ELS E

155 289 25 617/: 251 656: 162|: 339 339 317/:

8 5455 2 682

Effecten

14 811|:

R L

n E L 1 728 148 Sonstige Einnahmen und Ausgaben 166 360/27] 5 548 128 5 714 489/12 E R E e 919 852 3 370 440 4 290 293/20 Uebertrag der Mehr - Cinnahme auf das |

Conto: der Lane 0 Vorzutragende Rückstände E —— 947 656 Do a E S ets 42 846/79 UVebertraa der Mehr-Ausgabe auf das Coato

der Landesbank N S Mate C N _—

Uebertrag der Mehr-Ausgabe auf das Conto

der Landesbank S Bank-Immobilien . Reservefonds der Landesbank. . . Effecten des Reservefonds der Landesbank Eigenes Vermögen der Landesbank . Veberschüsse de 1884 i

947 656/19

119 382/49 76 535/70

22 371/88) | 159 894/56 |—| 137 522/68/| |

1 604411: Z 6 354 9475

235 218

1 604 411/30) “— 96 066 /08| 1 604 360

6 943 E

96 066/08 588 242/48

[4

190 801/26 121 029/41

2 222 250

5 970 600

4 050

1 033 050

9 713 500

10 000 000 4 328 100

10 418 400

|

322 802

j s _—_—

322 802/11

|

4 050

1 650

11 250

1 950

10 964 250

4 050

1 650

11 250 1950

10 964 250

L L E E E

L T

2 532 139 41 829 606 2 940 616 681 615 10 000

2 938 070/87 45 135 666/72 3101 145/04 4 343 086/08 5 548 463/72

676 922/15

1 508 107/30 1216 515/13 335 127/84 88 886 45 1850 137/97 32 901/56

67 703/39 333 044/70 45 089/62

2 348/24

32 325 67 4 44162 49 455/75

| 11 320/75

| 15 911 15 911/16 S 3 059 988 4 092 984/96 E 27 991

2 364 836/93 6 145 166/94] 6 145 166/94 458 669 69 2 801 614 | |

4 290 293/29 a ul 548 391 | | 962 710 962 71025) 947 656 962 710%

119 382 119 382/49 é

4 965 360 275 900

3 671 669 5 538 463 676 922

1 508 107 1 201 703 335 127 88 886/45 1850 137/97 27 293 86

67 703/39 333 044/70

45 089/62 2 348/24

32 32567

4 441/63 49 455 11 320

Qi L

T E.

677 752

283 540 226 115 27 709

198 454 24 645

4211 84 254

O0 20 2 i b O _— 0D D hi N

E S

T E

| |

‘3690 n 13 29947 2 974 | 32 401 145 |

126/87

159 894/56 —| 235 218

35/50] 1630 395 21| 613 962

159 894 S |— | 28 218/— 104A

1 604 32985

5 958 803/43 004M

= /51 367 139\:

E E L ane [[, Nassauishe Sparkasse.

16 369 3289/89/97 736 4129 40150 148 991

3 344 663

500 494 42

421 446/42 1 382 970/37 473 721/29 15 768/78 712 120/55 300 46716 676 922 15 1192 73366 596 Mes

12 267 110 08 1 031 100/20 s 29 680/49

421 446/42] 3 843 819

1 382 970/37] 2 699 872

473 721/29] 107 850 15 768/78 ais

712 120/55] 678 951

300 467/16} 1 641 601

676 922/15] 537277

3 822

133 186

Sparkafse-Einlagen Litt. A. 8 922 447/08 530 605/78

y Litt. . 29 680/49

Da C Darlehen gegen Hypotheken

J gegen Bürgschaft x J gegen Wesel . Cedirte Kauf- und Steiggelder . Lombard-Da: lehen A A E E Contocorrent mit der Landesbank

E E

1193 557/37 664 217/73

I ELEI

S R a

Uebertrag der Mehr - Cinnahme auf das

Ga BVorzutragende Rückstände

R avis 72 594/94 2 995 36

72 594/94 2 995/36

El

Uebertrag der Mehr - Einnahme auf das

ein Go d S Reservefonds der Sparkasse .. . Effecten des Reservefonds der Sparkasse . . E O aus dem 1884er Geshäfts- c

906 888/80 11 198/56 11 198/56

106 399/87 128 869/57] 235 269/44

850 488 56 399 87

16 444 311/2796 892 632 38/54 476 966/1153 633 169 ls

843 797 02

54 476 966 11

2 215 827/75[10 051 2823: e O 534 805/87 Qi 2

1 29914

4 909 359/29

3 955 437/26

638 871/29

24 956/56

1 376 244/44

2 305 106/03

1354 675/02

1 207 026/40

2 215 827/75 534 805/87

1 299/14

1 065 540/— 1255 565|— 531 021/29 24 956/56 697 293|— 663 504/92 817 397/40

1 203 203/99 408 014|—

125 017 4 664 217/73 144 806|78| 144 806/78 a 1E e C BA 299511] 299511) i fut ov “| 906 888/801 67 611/58] 917 989/301 |—| 906 790/74 128 976/24

128 976/24] 106 293/20

4 487 912/87 2 572 466/89 165 150|—

9 187/78 664 123/89 2 004 638/87 677 75287 14 236/17

cidno

144 8067 9

——— | a

| |

|

L = [10 508 562/93] 9 889 467/66|20 398 029/69]10 496 758 M E E E A ans |— -_ idi . . . . |

Bemerkungen.

a. Die Nettoübershüsse aus dem Geschäftsbetrieb der Nass. Landesbank Veber deren Ver- c,

8. 7 des Bankgescßes vom 25. Dezember 1869 vorgeschriebene Höhe von

pos. 39) von 1 604411 M 30 S übersteigt sonach die geseßliche Höhe um

b. Ueber die Ueberschüsse der Landesbank für das Jahr 1883 von | treffen haben.

„wu 87 H find 1) der ständischen Central-Verwaltung. . . . 2) der zu bildenden Unterstütßzungskasse für verunglückte | Feuerwehrleute und deren Hinterbliebenen . . . 15000 „, , | Wiesbaden, den 31. Januar 1885,

309 050 A S |

9 885 836105120 3892 594/46/T1 662 502 09I11 647 066/86 —_— [—| 15 435/23

3) dem Baufonds der Heil- Die gesammtea Uebershüsse aus dem Geschäftsbetrieb der Sparkasse in 1884 betragen 106 2393 4 20 H (II. pos, 16). des Kommunallandtags vom 28. März 1877 fasse aus den si ergebenden Jahresübershüssen der leßteren bis zu 5 % der Verbindlichkeiten der Sparkasse erhöht werden. 1884 531 466 (6 Der Reservefonds beträgt übrigens 80 S (II. pos. 14), daher die Kommunalftände gemäß §. 28 des Bankgesehes über den verbleibenden Uebershuß von 106 293 4 20 F Bestimmung

d. Die Ueberschüsse der Sparkasse 1) dem Naff. Central-Waisenfonds mit .

U D E S dem Reservefonds der Sparkasse Überwiesen worden.

TT 663 502/09

und Pflegeanstalt Eichberg 72 094 a

ass. Nach Bes(luß 1877 soll der Reservefonds der Spar-

Diese 5 9% betragen Ende Ende 1884 906 888 M

für das Jahr 1883 von 106 399 #

50 000 M A 56399 , 87 -

Directiou der Nas. Landesbank.

Olfenius.

E Dai t C E a oi

Zweite Beilage zum Deufschen Reichs- Auzeiger

M 42.

Berlin, Mittwoch, den 18. Februar

and Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1885.

Nichtamtliches.

Berlin, 18. Februar. Jm weiteren Ver- sauf der gestrigen (51.) Sißzung des Reichstages wurde die erste Berathung des von den Abgg. von Kardorff und Ge- nossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des

golltarif s (Sperrgeseß) fortgesett. Derselbe lautet : f L Wir W a al m, von Gottes Gnaden Deuls(er Kaiser, König von Preußen 2c. ieben im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Die Eingangszölle von den unter Nr. 9 (Getreide 2c.) und Nr. 25 q 2 (Mühlenfabrikate 2c.) des gegenwärtig geltenden ZoUl- tarifs fallenden Gegenständen, sowie von den unter Nr. e 2 dieses Tarifs fallenden Schaumweinen können dur{ Anordnung des Reichskanzkers in derjenigen Höbe in vorläufige Hebung gesetzt werden, welche der Reichstag bei der zweiten Lesung des vemselben vorliegenden Entwurfs eines Gefeßes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgeseßes vom 15. Juli 1879, genehmigt hat oder noch

genehmigen wird.

S: J,

Die Anordnung (§. 1) ist in das Reihs-Geseßblait aufzu- nehmen und tritt sofort in Kraft. Die Anordnung erlischt, fo- hald der betreffende Gesetzentwurf (S. 1) als Geseßz in Kraft tritt oder abgelehnt oder zurückgezogen wird, spätestens aber mit dem fünszehnten Tage nah Schließung der gegenwärtigen Reich8- tagssession.

S: 9:

Nach dem Erlöschen der Anordnung sind unverzüglich diejenigen Zollbeträge, welhe über den bis dahin geseyliden Zollsay hinaus entrichtet oder ¡u Lasten des Zollshuldners angeschrieben sind, zu erstatten, beziehentlih wieder abzuscbreiben, insoweit diese Beträge nach höheren Zollsäßen berehnet sind, als die zur Zeit des Gr- lôshens der Anordnung O Zollgeseßzgebung fest]etzt.

Während der Geltungsdauer der im §. 1 bezeichneten Anord- nung tritt die Bestimmung unter T des Artikels 5 des Zollver- einigungsvertrages vom 8. Juli 1867 (Bundes-Geseßblatt Seite 81), wona von allen bei der Einfuhr mit mehr als 15 Groschen vom Centner (3 4 von 100 kg) belcgten ausländischen Erzeugnissen feine weitere Abgabe, sei es für ReWnung des Staates oder für Rechnung von Kommunen und Korporationen, erhoben werden darf, bezuglich der von der Anordnung betroffenen Gegenstände außer Anwendung.

8.5: Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.

Nah dem Abg. Struckmann ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Scholz das Wort:

Fch habe mi sehr gefreut, von dem Herrn Vorredner die Er- klärung zu Hhôren, daß au er und seine Freunde bereit find, dem jeßt zur Diskussion stehenden Sperrgeseße zuzustimmen. Ich bedauere um so mebr, nach dieser Erklärung nicht au den übrigen Ausfüh- rungen desselben in gleichem Maße zustimmen zu können. Ich habe aller- dings jet genau ersehen, daß der Antrag Nr. 192 der Drucksachen nicht zum Sperrgesetze, sondern zum Zolltarifgeseße felbst gestellt ist, der Herr Vorredner hat aber angedeutet, daß im Laufe der Diskussion ein ähn- liher Antrag auch zum Sperrgeseße zu erwarten sei. Ih mödhte mich gegen diese Anträge hauptsächlih aussprehen.

Meine Herren! Die Methode für ein soldes Sperr- geseß is, meiner Meinung na im Einverständniß der Par- teien, im Jahre 1879 präjudiziel gewissermaßen festge- felt, e iff damals nach allen Seiten erwogen worden, welhe Gründe für und? wider ein folches Sperrgeseß sprechen, und wie, wenn man si dafür entscheide, ein solches Sperrgeseß auszu- schen habe. Das Gesey vom 30. Mat 1879 ift damals als ein Muster in dieser Beziehung von allen Seiten angenommen worden, um gewisse Shußmaßregeln gegen eine übermäßige Einfuhr in der Zwischenzeit zu gewinnen. Die Vorlage entspricht jenem Muster. _Nun glaube ih, wird es das hohe Haus do interessiren, ziffern- mäßig einigermaßen zu übersehen, um was es si bei diesem Sperr- geseße handelt. Jh habe aus den leßten drei Jahren die Durchschnitts- ziffern der Einfuhr der betreffenden Artikel für die Monate Februar, März, April und Mai berechnen lassen, und dana den in Frage stehenden Geldbetrag der Zollerhöbung für jeden dieser Monate. Danach stellt sid heraus, daß an Weizen im Monat Februar durchschnittlich 23 833 Doppelcentner eingehen, - daß also die Zollerhöhung, die jetzt in der zweiten Lesung beshlofsen ist, für diesen Vionat einen Geldbetrag von 567 666 4 ergiebt, daß im März durcscnitilich 302 482 Doppelcentner eingehen, die Zollerhöhung also 604 964 K. beträgt, im April 313 735 Doppelcentner eingehen und die Le itcinfuge 627470 M beträgt, im Monat Mai die Durchs nittseinfuhr 399 009 Dovpelcentner, die Zollerhöhung 798 018 4 __ Beim Roggen stellt si in gleicher Weise im Monat Februar die durch\ch{nittlihe Einfuhr auf 256 781 Dopvelcentner, der Geld- betrag der Zollerböbung, die gestern beschlossen worden ist, auf 513 562 G; im Monat März bei 257 756 Doppelcentnern der Geld- betrag der Zollerhöhung auf 515 512 &; im April bei 250 739 Doppelcentnern der Geldbetrag der Zollerhöhung auf 501478 4 und im Mai bei 398 520 Doppelcentnern der Geldbetrag der Zoll- erhöhung auf 797 040 E j i

Ih habe in gleicher Weise die sämmtlichen übrigen Artikel, welche in dem Entwurf des Sperrgeseßes aufgenommen sind, berechnen lassen. I will daraus im Einzelnen nur noch hervorheben den Schaum- wein. Da beträgt im Monat Februar der regelmäßige Eingang 2206 Doppel-Centner, die Zollerhöbung also 70592 4; im März 3106 Doppel-Centner die Zollerhöhung 99 392 6; im Arril 2850 Doppel-Centner, die Zollerhöhung 91 200 4; im Mai 3037 Doppel- Centner, die Zollerhöhung 97 184

Insgesammt, meine Herren, ergiebt si so, wenn man beim Februar nur noch 4 des Monats annimmt, die übrigen Monate aber voll rechnet, eine Differenz für den Februar, wenn nicht gesperrt wird, von 630 000 M, für den März von 2078 000 M, für den April von 1942000 A und für den Mai von 2388000 A, im ganzen rund 7 Millionen Mark. S i;

_Nun, meine Herren, ist damit aber blos diejenige muthmaßlihe

Differenz der Einnahmen angegeben, weldbe berechnet wird nach dem regelmäß ig en Durcschnittseingang der Waaren, bet welcher also noch nit darauf Rüessicht genommen wird, daß, was ja naturgemäß der Fall sein würde, beim Ausbleiben eines Sperrgesetzes die Spekulation für weit größere Einfuhren Sorge tragen und dana das Resultat sih noch ganz anders gestalten würde. Ich bin natürlih nit in der Lage, entsprechend der eben vorgetragenen, etwa eine Berenung dessen auf- zustellen, was voraussichtlich, wenn wir jeßt nicht das Sperrgeseß machen sollten, die wirkliche Einfuhr der nähsten Monate und also der wirkliche Zoliverlust sein würde. Aber die Erfahrung, die wir in dieser Beziehung 1879 gemacht haben, meine Herren, isl sehr lehr- reib, und ih darf mir da wohl erlauben, ein paar Hauptzahlen daraus mitzutheilen. :

Ih muß in dieser Bezichung vergleichen das Jahr 1879 nicht

Preußen.

mit dem unmittelbar voraufgegangenen Jahre 1878, weil, wie die Herren fi erinnern werben, dies auch \chon unter gewissen Unregel- mäßigkeiten des Eirgangs litt, sondern mit dem leyten vorauf- gegangenen regelmäßigen Jahr 1877. Es stellte sich im April 1877 die Einfuhrmenge der Tabackblätter in Doppelcentnern auf 31 390, im Jahre 1879 dagegen auf 50 624, und die entgangene Zollerhöhung berechnet sich bei Zugrundelegung der Einfuhr von 1877, also nah regelmäßigem Eingang auf 1914790, im Jahre 1879 aber zu 3088064. In ähnliher Weise ist das Verhältniß wie für den Monat April, so auch für Mai und Juni, und wie für bearbeitete Tabackblätter, so auch für Cigarren, Wein in Flaschen, Wein in Fässern und rohen Kaffee ermittelt worden. Bei diesen fünf Artikeln stellt sib nun heraus, daß im Monat April 1879, wenn die regelmäßige Einfuhr stattgefunden hätte wie im Jahre 1877, die entgangene Zollerhöhung 3 032 416 „G betragen hätte. daß sie aber thatsächlih son 4 866 678 M betragen hat. Für den Monat Mai 1879 dagegen 1+ Ach bei diesen fünf Artikeln das Verhältniß so, daß, während bei der regelmäßigen Einfuhr von den Zollerdöhungen 3 606 129 M eingeganaen wären, in Wahrheit beinahe viermal fo viel, nämlich 13 335 589 entgangen sind. Im Monat Juni 1879 ver- Lält es fich dann wieder ungefähr so, wie es im April gewesen ist.

Meine Herren! Nun ift, glaube ih, ja in dem hohen Hause felbst große Geneigtheit vorhanden und ich hoffe sie durch diese Zahlen noch vermehrt zu haben —, auf die Sperrgesetzvorlage einzugehen, aber hier und da wohl au für cine Amendirung derselben im Sinne des Herrn Vorredners; darum möchte ih noch hervorheben, daß es den Effekt des Sperrgeseßzes in unberehenbarer Weise schädigen würde, wenn wir dazu übergingen, ihm einen sfol&en Paragraphen anzuhängen. Denn, meine Herren, die Verträge, die vorher son geschlossen sind, und welche eventuell die Zulassung der Eingänge zu dem alten Zollsaß begründen sollen, sind ganz unübersehbar und kaum kontrolirbar.

In dieser Beziehung glaube ih daran ‘erinnern zu sollen, was auc der Herr Vorredner hon, wenn ih ihn recht verstanden habe, gethan hat : daß wir allerdings einen Vorgang der Art haben in dem Geseh vom 19. Junt 1881, wo bekanntlich der sogenannte Wollzoll er- höht wurde. Damals brachte der Hr. Abg. Dr. Windthorst in der dritten Lesung einen Paragraphen ein, der bezweckte, diejenigen Verträge, die nachweiélih vorher abgeschlossen waren, zu salviren und nicht unter die Zollerhöhung fallen zu lassen. Es ist diesem Antrage wider- prochen worden, wie ih dem Herrn Vorredner gegenüber bemerken mußz soviel ih weiß, ist der Herr Bundesrathskommissarius, der da- mals hier an diesem Tische war, ausdrüdtli mit der Bitte dem ent- gegengetretea, von einer solchen Aenderung des Gesetzentwurfes abzusehen ; aber, meine Herren, davon ganz abgesehen, was hat Hr. Windthorst und die Herren, die mit ihm für diesen Antrag eintraten, damals für Gründe geltend gemacht? Die Vorlage wegen der Erhöhung des Wollzolls sei ganz unerwartet und plövlicch gekommen, und man habe si in Handels- und Fabrikantenkreisen unmöglich auf diese Eventualität vorbereiten können, es hätten damals die Zustäade nit blos die Gewißheit des augenblicklihen Bestehens, sondern auch die Präsumtion des dauerhaften Bestehens allgemein für sich gehabt, deShalb sei es Pflicht gewesen, so für die Betheiligten zu sorgen. Juf den Einwand, daß es {ih um ein Novum in der Zollgeseßz- gebung handle, is der Gegeneinwand erfolgt, daß es auch ein Novum sei, daß so unerwartet und plöylch cine Aenderung des Zoll- saßtzes eintrete.

Nun, meine Herren, das ift jeßt Alles ganz anders. Es handelt sie, glaube ih, bei Niemand um cin unerwartetes und plöyliches Eintreten ciner Zollerhöhung, im Gegentheil, um eine seit langer Zeit {on signalisirte. Fch glaube, es war am 8. Januar, wo der Herr Reichskanzler hier {on Gelegenheit nahm, im hohen Hause von der Vorlage zu sprechen, aber die Erwartung des Handelsftandes, der Betheiligten, ist hon viel früher auf diesen Gegenstand gerichtet gewesen, und ih_ erlaube mir, aus einem Ihnen in dieser Hinsicht unverdächtigen Organ, aus der „Freihandel8-Korrespondenz“ vom 6. November v. J. in dieser Beziehung eine Mittheilung zu machen; da ist gesagt, daß die Möglichkeit einer baldigen Erhöhung des Getreidezolles nicht blos diskutirt wird, sondern daß man bereits anfängt, sh vorsichtig darauf einzurihten, Es heißt da wörtlich:

Noch is der neue Reichstag nicht vollständig gewählt, und {con beginnt die Thatsache, daß derselbe jedenfalls eine sichere Mehrheit für \{uyzöllnerisbe und agrarische Ansprühe enthalten wird, Beunruhigungen und Störungen in manche Gewerb8zweige bineinzutragen. An den Getreidebörsen Deutschlands wird die Môg- lichkeit einer baldigen Erhöhung der Getreidezölle nicht nur diékutirt, sondern man fängi bereits an, sich vorsichtig für diese Eventualität einzurichten. Dadurch werden aber auch. andere Ges{chäftszweige in Mitleidenshaft gezogen. Viele Berliner Bäder sind z. B. gewöhnt, ihren Bedarf an Mehl regelmäßig durch Kauf auf Lieferung an der Berliner Produktenbörse einen Monat vorher zu decken; sle gewinnen damit eine Sicherung gegen {nelle Preis- {chwankungen, welche denjenigen recht hart treffen können, dem es zu dieser Vorsihtsmaßregel an Gelegenheit oder Umsicht fehlt. In den letzten Tagen ist nun bereits den Berliner Bäckern bei Ab- {{lüfsen auf fremdes Mehl, z. B. ungarisches Mehl, die Bedin- gung auferlegt worden, daß sie bei Einführung eines hôheren Mehl- zolles jedenfalls die Differenz gegen den bestehenden Zoll auf \sich zu nehmen hätten,

Ic glaube, diese Mittheilung beweist, wie wenig es sich jeßt um etwas Plöblihes oder Unerwartetes handelt. Bezweifeln darf man vielleicht nur die vôllige Korrektheit des Schlußsatzes, es ist vielleicht die Bedingung gestellt worden, daß der Ausländer den Zoll bezahle, wenn inzwischen ein höherer Mahlzoll eingeführt werden sollte, denn wenigstens, als es sich um die neue spanische Zollgeseßgebung handelte, hatten wir von unsern Produzenten überall gehört, daß fie sich zur Uebernahme des inzwischen dort eingeführten höheren Zolles verstehen sollten. / 7

Fch glaube also, meine Herren, auf eine so weit gehende Berück- sichtigung der Privatverhältnisse, der vom Handel und der Fabrikation vorherge\sehenen und mit aller Vorscrift behandelten Dinge braucht K die Geseßgebung au in diesem Falle nicht etwa einzulassen, und Sie würden nit gut daran thun, etn solches Präcedenz zu schaffen. Die Schwierigkeiten, die daneben für die Verwaltung daraus entstehen würden, sind \&on aus dem Antrage Nr. 192 zu ersehen. Wenn tas alles der Importeur nachweisen soll, was hier verlangt wird, muß ein ganz neues Verfahren bei der Steuerbehörde eingeführt werden, dann müssen wir eine Art Verwaltungëjustiz bei der Steuer- verwaltung neu einführen; denn ih glaube nicht, daß die jeßigen Behörden ohne Weiteres für dergleichen Aufgaben so prompt und sicher funktioniren würden, und wenn niht, dann würten nawher die Klagen viel größer sein, als wenn eine gleiche geschliche Beitinmung für alle wirklich gleides Recht gegeben bâtte. Für ganz ausnahm8weis gelegene Fâlle aber, wo nah der all-

emeinen Meinung eine Nachsicht nicht blos billig, sondern nothwendig ein würde, hat der Bundesrath das Mittel in der and, Nachsicht zu üben, und ih glaube, das wird auc den weitgehendsten Forderungen

enügen.

E Fch bitte deshalb, den Entwurf so wie er ist zu lassen und niht mit cinem solchen Paragraphen zu belasten, womit ih mi aber nicht etwa dagegen ausgesprochen haben möcte, daß eine Ergänzung desselben in dem Sinne, wie der erste Herr Redner, dex Hr. Freiberr

von Ow es befürwortete, eintrete.

Der Abg. Klemm trat für den Antrag des Abg. von Kardorff ein. Der provisorishe Charakter des vorgelegten Gesetzentwurfs befriedige ihn niht. Er würde wünschen, daß die Regierung dem Haufe bis zur dritten Lesung einen Ent=- wurf vorlege, nah welchem die vorzunchmenden Zollmaßregeln definitiv festgeseßt würden und der Termin des Znkrafttretens genau präzifirt werde.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe von den Ausführungen des Vorredners fo wenig wie von“ denen der Herren vom Bundesrathstische, die ein shwahes Organ hätten, auf seinem Platze verstanden. Der vorliegende Ge})eßentwurf habe mit der Frage, ob Freihandel oder Schußzoll, gar nichts zu thun, und man könne über denselben ganz unabhängig von jener Frage entscheiden. Seine Freunde würden ihre Abstimmung davon abhängig machen, wie das Geseß im Einzelnen aussehe und erheblihes Gewicht darauf legen, ob der Antrag Windthorst oder ein ähnlicher in zweiter Lesung angenommen werde. Der Minister von Scholz habe das Sperrgeseg von 1879 als Muster für das vor- liegende vorgeführt. Er (Redner) könne diese Eremplifikation in folher Unbedingtheit niht zugeben. Die Verfchiedenheit gehe hon daraus hervor, daß das damalige Gescß, obglei Getreidezollerhöhungen in Frage gestanden hätten, fich nicht auf den Getreidezoll bezogen habe, während das jeßige guf Getreide- und Mehlzollerhöhungen Anwendung finde. Es mache bei einem Sperrgeseß einen sehr großen Unterschied, ob man es mit Finanz: oder Shußzöllen zu thun habe. Das Sperrgeseß von 1879 habe si fast aus\{ließlich auf Finanz- zólle bezogen. Die Getreidezólle habe man damals in dasselbe nicht aufgenommen, den Anfangstermin für die Erhebung derselben sogar auf den 1. Januar des folgenden Jahres hinausgeschoben, so daß 6 Monate zwischen dem Beschluß und der Gültigkeit des Geseßes gelegen hätten. Daß der Antrag Struckmann zum Hauptgeseßh und nicht zum Uebergangsgeseßz wohin der Antrag eigentlich ge- höre gestellt fei, wundere ihn. Das Sperrgeses könne nach seiner Meinung in zweiter Lesung gar nicht eher angenommen werden, als bis die Bestimmungen. über die davon betroffenen Gegenstände in zweiter Lesung an- genommen seien. Wenn man den Roggenzoll schon in diesem Augenblick einführe, dann seien die betreffenden ausländischen Lieferanten noh gar nit in der Lage, sih die nothwendigen Beweismittel, die Ursprungszeugnifse, zu beschaffen, denn für die Ausstellung derselben könnten doch noch keine Anweisungen und Vorkehrungen getroffen sein. Die Jmporteurs von Roggen würden deshalb unter der Wirkung des Sperrgeseßes in ungünstigere Lage kommen, als unter der definitiven Wirk- samkeit des Geseßes. Er habe Anfangs geglaubt, das Sperr= gesez werde sich nur auf Roggen und Weizen erstreden. Bei den anderen Artikeln lägen die Verhältnisse ganz anders. Zum Beispiel bei Raps entsprächen lange Lieferungsverträge der Natur des Geschäfts, Man könne fih über die Tragweite des Sperrgeseßes erst ganz klar werden nach Schluß der zweiten Berathung über alle die Artikel, auf welche fich dasselbe. beziehe.

G Darauf nahm der Staats-Minister von Scholz das ort :

Fch muß anerkennen, daß der Hr. Abg. Richter au 1879 befi den Verhandiungen über das damalige Sperrgeseß bereits den Stand- punkt eingenommen Hat, daß man zwischen Finanz- und Schußzöllen zu unterscheiden habe; und er hat damals gemeint, nur für Finanzzôlle rechtfertige s ein Sperrgesetz, nicht aber für Shutzölle. Er hat damals die Ausführung gemact, daß die Schußzölle wesentlich nur gewiffen interessirten Privatpersonen zu gute kämen und daß es sich bei diesen nicht um öffentlihe Interessen handele. Ich muß aber ebenso ton- statiren, daß dieser Anschauung des Hrn. Abg. Richter damals weder von den verbündeten Regierungen noch von der Mehrheit ves Reichs- tages zugestimmt worden ist. Der Hr. Abg. Richter wird die Güte haben, sich zu erinnern, daß unter den Gegenständen, die das da- malige Sperrgeseß zu allererst ins Auge faßte, das Eisen sih be- fand, und daß der Eisenzoll kein Finanzioll, sondern ein Schußzzoll war, und daß man gerade dem gegenüber die Sperrmaßregel für gerechtfertigt und in erster Linie für nothwendig hielt.

J kann aber au nur wiederholen: es ift ganz egal, ob es fi um einen Finanzzoll oder um einen Schußzoll handelt. Worauf es beim Sperrgeseß überhaupt ankommt, ist das, daß der Zwedck des Gesetzes erreiht wird, daß ihm nicht noch monatelang diametrakl zuwidec- gehandelt wird. Jh kann nit anerkennen, daß, wenn cs sh um einen Schußzoll handelt, nur die Juter- essen von Privatpersonen in Frage stünden. Wenn diese Fnteressen von Privatpersonen nit so stark, so wichtig, fo erheblich wären, daß die wirthschaftliche Gelehgebung es gere@chtfertigt fände, fich mit ihnen zu beschäftigen, so würden sie eben au nicht gefchÜüßt werden. Sobald man anerkennt, daß diese Privatinterejzen 10 star? sind, so sind sie öffentlihe Interessen, und nux indem man sie als öffentliche Interessen erachtet und anerkennt, ist es gerechtfertigt, über- haupt zu ihren Gunsten einen geseßlihen Scuß, dann aber au ebenso eine geseßlihe Sperre eintreten zu laffen wie einen gesche lihen Schuß. ;

Der Herr Abg. hat mir dann vorgeworfen, daß die Rechnung, die ih aufgestellt habe, do nicht eine ganz zutnesfende gewesen fei, indem namentlich bei den Sutzöllen der Eingang event. cin wefentlidck geringerer sein würde. Das gebe ih zu. Sch habe mir auch diefe ganzen Ausführungen nur zu machen erlaubt, um ein Bild zu geben von dem, warum es sih bei diesem Sperrgesetz in Ganzen handelt. Doc ein großer Theil dieser ZoUeinnahmen, wird, wenn das Sperrgeses - erlassen sein wird, derx Reichskaffe ficherlich zu Gute kommen, das ist auch gewiß vom Hra. Abg. Richter nicht zu bezweifeln, und wenn ib daran denFe, wie die Herren vor wentg Wothen bei sehr geringen Ausgaben, um die es ih handelte, die Sparsamkeit betonten in Bezug auf 20, 30 und 40 Tausend Mark, so meine ih, meine Herren, daß Sie eine Snmme von ungefähr 7 Millionen bei ganz regelmäßigezn Verkehr von vielleicht 2 oder 3 mal so viel bei einem unter den Gindruck der nahen Zollerhöhung steigenden Verkehre niht außer At lassen sollten, daß Sie in Kone sequenzen Ihrer Sparfamkeit jedenfalls helfen müßten, das Sperrgeset sobald als mögli eintreten zu lasen.

Ih möchte no auf die besondere Pofition „Schaumwein“ mit zwei Worten zurückkommen, weil bezü ih derselben der Hr. Abg. Richter besonders geglaubt hat, annehmen zu sollen, daß der finan*- zielle Effekt der Sperre ein ungünstiger sein würde. Fch glaube, dem Herrn Abgeordneten mit der Grfahrung erwidern zu können, daß das nicht der Fall

ist. Wir haben es iv« Jahre 1879 gesehen es ist gerade interessant

beim Schaumwein, es ist auch ganz erklärlich, da. bei diesem Artikel am leichtesten noh ein Massenjrapori zu bewirken it der Hr. A