1885 / 42 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Hammadter verlas damals einen Artikel aus Aachen vom 19. Mai 1879, aus der „Nationalzeitung“, worin es hieß:

Mit Rücksiht auf die bevorftehende Zollreform herrs{t auf den hiesigen Bahnhöfen ein so bedeutender Verkehr wie er selbst in den Schwindeljahren auch nicht einmal annähernd erreicht wurde. Verflossenen Samftag kamen von Rheims nicht weniger als fünf Waggons Champagner, für Berlin bestimmt, an. Die hiesigen Spediteure können die Aufträge kaum noch bewältigen.

Meine Herren, das war im Mai 1879 in diesem einzigen Artikel für Berlin in Aachen!

Also wird der Hr. Abg. Richter mir vielleiht zugeben: Es ift damals auch von der Möglibkeit eines Mehrimports zu geringeren Zöllen ein sehr ausgedehnter Gebrauch gemacht worden, und dennoch, meine Herren, hat es fich gezeiat, daß im Ganzen die Zolleinnahmen vom Schaumwein niht zurückgegangen sondern geitiegen sind. Ih glaube also. au nach dieser Nichtung sind die Vermuthungen des Hrn. Abg. Richter nit zutreffend. Im Uebrigen würde ih aber großen Werth darauf legen, wenn der Herr Abgeordnete niht von einer theilweisen Sistirung des Sperrgeseßes, wie sie in Aussicht ge- stellt ift (aber ih habe den Antrag, wie gesagt, noch nicht gesehen), seine Zustimmung zu demselben abhängig machen wollte; ich glaube, meine Herren, wer ernstlich den Effekt des Geseßes, das jeßt beschlossen worden ist, in zweiter Lesung und das weiter bes{lossen werden wird in zweiter Lesung, will, der muß auc das Sperrge!eß wollen. Nun hat der Herr Ab- geordnete wie ih glaube noch einen taktishen Versuch gemacht, um das Zustandekommen des Sperrgeseßes hinauszuschicben, indem er empfahl, dasselbe in zweiter Lesung erst wieder vorzunehmen, wenn über die leßten Artikel, die davon betroffen werden, in zweiter Lesung be- rathen sein wird. Meine Herren, eine größere Benachtheiligung des Effekts Xann ih mir allerdings nicht denken. Es ist ja auch keine Rede davon, daß durch die Bestimmungen des Sperrgeseßzes der Reichstag präjudizirt wird, daß irgend ein Schaden in Bezug auf eine Waare eintreten könnte, welche noch niht der zweiten Berathung unterlegen hat. Denn das Sperrgeseß wird erst dann, wenn der Reichstag in der zweiten Lesung sich für einen bestimmten Zollsatz ausgesprochen hat, die Befugniß der Erekution gewähren, die Sperre eintreten zu lassen : daß das irgend einen Zweck haben sollte, die zweite Berathung des Sperr- geseßes bis zur zweiten Berathung über alle die betreffenden Zölle auszuseßen, vermag ih gar nicht abzusehen.

Ich glaube, das würde nur ein taktisher Zweck sein, der gar zu wenig materiell, noch mit dem Zweck der Sache selber gemein hätte.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, auch er werde dem Sperrgeseß unter der Bedingung zustimmen, daß bestehende, wohlerworbene Rechte geshont würden. Den Jnteressenten, welche vor Einbringung der Vorlage Verträge üder Lieferung von Gegenständen bona fide abgeshlossen hätten, müsse die Wohlthat des alten Geseyes belassen werden. Zahlreiche Lie- ferungen, die jeßt oder demnächst abzunehmen seien, seien Thon im vergangenen Jahre abgeschlossen worden, und die höheren Zölle würden ganz erheblihe Mehrausgaben machen.

hm sei ein Fall bekannt, wo Jemand eine ganze Reihe von

ohen hindurch 2500 4 mehr für die Lieferung von Waaren würde bezahlen müssen, die ihm auf Grund eines im vorigen Fahre abgeschlossenen Vertrages übermittelt seien. Er habe daher einen Antrag eingereiht, der dahin gehe, daß, soweit Gegenstände in Folge von Verträgen eingeführt würden, die nahweislich vor dem |1. Februar abgeschlossen seien, der alte Tarif in Kraft bleiben solle, Dieser Gedanke habe 1881 in der damaligen Novelle zum Zolltarif unter Zustimmung der Regierung seinen geseßgeberishen Ausdruck gefunden. Derselbe habe sich damals auch der Zustimmung des Frhrn. von Minnigerode erfreut, der zu demselben nur einen kleinen Zusaß gemacht habe, und sei auch von dem Abg. Delbrü be- fürwortet worden. Die leßtere Autorität führe er gegen die Behauptung der Herren an, daß sein Antrag technisch sehr shwierig auszuführen sei. Der Abg. Delbrück habe die fämmtlihen Zollerhebungsverhältnisse besser gekannt als irgend Femand im Reiche, und derselbe habe seinen

Vorschlag besürwortet. Er habe erst acht Tage vor der Einbringung der jeßigen Novelle erfahren, daß eine solhe Vorlage kommen würde, und er pflege doch sonst sehr genau Acht zu geben und manches zu hören. Bis zum leßten Augenblicke seien aber die Sachen hin- und hergegangen, und jedenfalls könne man nicht verlangen, daß alle deutshen Gewerbe- treibenden in Berlin einen Gesandten hätten, der ihnen genau über die bezüglih des Zolltarifs {webenden Pläne referire. Viele Geschäftsleute hätten gar nicht geahnt, um was es \sich handele und nicht gewußt, in welcher Höhe die neuen Zollsäße beshlossen würden. Die Regierung habe ja selbst einen Roggen- zoll von 2 H vorgeschlagen , und das Haus einen von 3 M angenommen. Aus dieser Unsicherheit erkläre sich auch, warum die Regierung nicht selbst am Tage der Einbringung ein Spexrrgeseß vorgeschlagen habe. Er würde dem Gesetze nicht zustimmen, wenn es störend in wohlerworbene Rechte und geordnete Verhältnisse eingreife.

as Sn ergriff der Staats-Minister von Scholz das ori:

Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat bei der Unruhe des Hauses, als ih zum ersten Mal sprach, offenbar niht hören können, daß i den Vorgang von 1881 bereits in seiner Vollständigkeit mir erlaubt habe, dem Hause vorzuführen. Der Herr Abgeordnete hat seinerseits nur - jeßt bei der erneuten Vorführung dieses Vorganges von 1881 das nicht berührt, was ih mir erlaubt habe, in vollständigerer Weise hier hervorzuheben, näm- li daß diese Ausnahme, die im Jahre 1881 gemacht worden ist, von ihm selbst damals damit motivirt worden ist, daß es \ih um eine ganz unerwartet und plöylich hervorgetretene Aenderung des Tarifs handelte, und daß es sich nicht um Verhältnisse han- delte, die irgend Jemand hätte vorhersechen können. Jh habe mir auf dieses Moment gerade erlaubt, auch den Accent zu legen. Hier trifft das nicht zu, hier handelt es sih nicht um ganz unerwartet und plôößlich hereinbrehende Dinge, sondern hier handelt es si{ch um Dinge, die lange Zeit vorausgesehen werden konnten und lange Zeit vorausgesehea worden sind. J habe eine Mittheilung gemacht aus der Freihandelscorrespondenz. Jch glaube, daß diese Correspondenz verbreitet ist, viel gelesen wird und wohl in einigen Kreisen au zur Wachsamkeit aufruft. Das wird der Hr. Abg. Dr. Windthorft nicht in Zweifel ziehen.

Der Herr Abgeordnete hat dann aber auch nit richtig referirt, wenn er sagt, daß im Jahre 1881 die Zustimmung zu dem damaligen, von ihm herrührenden Novum von den verbündeten Regierungen ausgesprochen worden wäre. Wenn er die Verhandlungen der dritten Lesung zu vergleihen die Güte hat, wird er sich überzeugen, daß der einzige Bundesrathskommissarius, der damals gesprochen hat, gebeten hat, von der Annahme dieses Antrages abzusehen. Der

err Abgeordnete hat dann aber auch noch die Ergänzung, die der

r. Abg. Frhr. von Minnigerode damals zu seinem Antrage gemacht at, nit wieder aufgenommen, Meine Herren, diese Ergänzung war nicht etwas sehr Unbedeutendes, Gleichgültiges, sondern sie war etwas schr Wichtiges, sie seßte nämlih einen Endtermin, bis wohin diese Ausnahmebestimmung überhaupt nur zur Ausführung gebracht werden durfte, und der Herr Abgeordnete hatte damals auch die Güte anzuerkennen, daß Hr. von Minnigerode sich um seinen Antrag ver- dient gemacht habe, indem er ihn in dieser Weise ergänzte. Es würde das wenigstens dazu führen, daß in derselben Weise auh jeßt die Ergänzung stattfindet.

Wenn der Herr Abgeordnete aber dann geglaubt hat, meine Be- merkungen über die Ausführbarkeit dessen, was in dem Antrage

R I C - R

Struckmann und Genossen den Steuer- und Zollbehörden insbeson- dere aufgegeben würde, damit zurücckweisen zu können, daß er auf ein früheres verehrtes Mitglied dieses hohen Hauses hinwies und sagte, dèr hat auch den Antrag damals mit unterschrieben, und der kennt besser wie irgend Jemand in der Welt die Verhält- niffse, so wird es mir natürli nicht einfallen wollen, gegen diese ausgezeichnete Kritik jenes früheren Mitgliedes des hohen Hauses irgend etwas einwenden zu wollen; ich muß nur bemerken, meine Herren, der geehrte Herr war, soviel ih weiß, niemals Chef einer Zollverwaltung, und was die preußishe Zollverwaltung betrifft, so habe ih von der Kenntriß, die mir amtlich beiwohnen muß, die Worte hergenommen, die ih bei meiner ersten Ausführung gebraucht habe, und die halte ich aufrecht; ich glaube nicht, daß die Zoll- behörden es handelt sich bei dem, was ih da gesagt habe, nicht um den einfahen Wortlaut des Antrags Windthorst, sondern um den des Antrags Struckmann, ich glaube nicht, daß die Zollbehör- den im Stande sein würden, ohne einen neuen ganz außerordentlichen Apparat von Instruktionen und auch Personen die großen Aufgaben zu lôsen, die der Antrag Struckmann an sie stellt; und daß ein Mit- glied dieses hohen Hauscs im Jahre 1881 anderer Ansicht gewesen ist, kann mi nicht in diesem Urtheile ändern. Jch möchte also \{chließ- lich nur bitten, auch von der Annahme des Antrags des Hrn. Abg, Windtborst, zumal in diefer unvollständigen Fassung, die er jetzt gegenüber dem Geseße von 1881 angenommen hat, abzuseben.

Der Abg. Broemel führte aus, durch das Sperrgeseß werde niht die unberechtigte Spekulation vorzugsweise ge- troffen, sondern im Gegentheil das folide Geschäft. Alleroings sei shon zur Zeit der Wahlen und besonders im November, Dezember und Januar viel Getreide zu Spekulationszwecken eingeführt worden ; aber diesen Spekulanten komme es gerade darauf an, daß das Sperrgesez möglichst bald eingeführt werde, während die soliden Firmen, welche ihre Abschlüsse für das Frühjahr getroffen hätten, dur die Sperre empfindlich geschädigt würden. Uebrigens habe man beispielsweise bei dem Roggen, diesem allerwihtigsten Artikel, erst ganz vor Kurzem erfahren, daß wirklich ein Differentialzoll eingeführt werden solle. Durch diesen Umstand würden die Argumente, welche der Abg. Windthorst im Namen der Gerechtigkeit geltend gemacht habe, besonders verstärkt. i

Der Abg. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode erklärte, seine Partei werde für die Anträge von Ow und Wöllwarth stimmen, weil sie eine nothwendige Ergänzung des Gesetzes enthielten, Dagegen stimme seine Partei gegen den Antrag Scipio-Strukmann, dessen praktische Durchführung er für un- mögli halte. Der Antrag Windthorst sei zwar klar und in guter Absicht gestellt, bedeute aber in seiner jegigen Form eine Entkräftung des Geseßes. Seine Partei würde abwarten, ob der Antrag in der dritten Lesung in einer für sie annehm- baren Form wieder vorgelegt werde.

Der Abg. Scipio befürwortete seinen Antrag, welcher namentli mit Rücksicht darauf gestellt sei, daß ers ganz kürz- lih wieder neue und sehr bedenkliche Zölle, wie z. B. der Mohnzoll, beantragt seien. Dem Antrag Windthorst werde man jedenfalls näher treten müssen. Vielleicht zeige dieser Antrag den Weg, eine Schädigung des soliden Geschäfts zu vermeiden. :

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, was das Spekulations- interesse anlange, so könnte es doch wohl zweifelhaft fein, ob die Spekulation, wenn man sehr rash nut der Einführung der Zölle vorgehe, niht viel stärker sei, als wenn die Sache verzögert werde. Wenn die Herren fo thäten, als ob die Forderung des späteren Jnkrafttretens un- erhôrt, und als ob die sofortige Sperre das natur- gemäße sei, so erinnere er. daran, daß schon im alten preußi- hen Zollgeseß von 1838 und ebenso in der Zollordnung des Reichs bestimmt sei, daß in der. Regel neue Zolländerungen erst 8 Wochen nah der Publikation in Kraft treten sollten. Das Geseß selbst wolle also den Jnteressenten eine gewisse Beruhigung geben. Jeßt nun wolle man umgekehrt den Zoll {hon ungefähr 8 Wochen vor der Publikation wirksam werden lassen. Er erinnere ferner an den Vorgang bei den Wollzöllen im Jahre 1881. Bei Raps und Mohn 3. B, liege die Sache ganz analog. Die Spekulation in diesen Artikeln sei {hon wegen der großen ' Entfernung der Länder, von wo sie importirt würden, sehr eingeshränkt. Für die Roheisensperre im Jahre 1879 hätten ganz besondere Gründe vorgelegen, zumal für die damals außerordentlich niedrigen Roheisenpreise in England. Jedenfalls sei die Sperre nur bei Finanzzöllen, niht aber bei Schugzöllen ge- rechtfertigt. Den Minister verweise er besonders darauf, daß doch au bei Expropriationen, die im öffentlihen Jnteresse stattfänden, die Privatinteressen berücksihtigt werden müßten. Er wolle keine Sparsamkeit im fiskalischen Jnteresse auf Kosten oder wohlerworbenen Rechte Einzelner. Allerdings werde die Regierung, wenn das Haus den Antrag Kardorff annehme, dadur zur sofortigen Einführung der Sperre noh nit ver- pflichtet, sondern nur bevollmächtigt; aber bei so einschneiden- den Maßregeln wolle er der Regierung nicht zu weitgehende Vollmachten geben. Er bitte, in die zweite Lesung der Vor- lage heute noch nit einzutreten; er sei über die zahlreichen neuen Anträge noch gar nit genügend informirt; und da- dur, daß man mit der zweiten Lesung noch einige Tage d brauche der Eintritt der Sperre nicht verzögert zu werden.

Der Abg. Dr. Windthorst empfahl nochmals seinen Antrag. Die Furcht, daß das Geseß umgangen werden könne, dürfe niht dahin führen, daß man berechtigte Jnter- essen verleße. Gegen betrügerishe Manipulationen habe man die Strafgeseße. Der Antrag Struckmann stehe heute gar niht in Frage, denn derselbe beziehe sich niht auf das Sperrgeseß. /

Damit s{chloß die erste Berathung. Ein Antrag elche in die zweite nicht sofort einzutreten, wurde ab- gelehnt.

Zur zweiten Berathung lagen außer dem erwähnten An- trage Dr, Windthorst, welcher besonders diskutirt werden solle, folgende Anträge vor:

1) Antrag Frhr. von Ow, in den §8. 1 des Sperrgeseßes auth Dele in Fässern aufzunehmen.

2) Antrag von Wöllwarth, Kraftmehl 2c. in das Sperr- geseß aufzunehmen.

3) Antrag Broemel, Raps, Rübsamen und Mohn aus dem Sperrgeseß auszuscheiden.

4) Antrag Richter, welher das Sperrgesey nur auf Weizen, Roggen, Hafer 2c., Gerste, Mais und Malz aus- dehnen wollte.

Die Diskussion wurde über diese Anträge, zunächst mit Ausschluß des Antrags von Windthorst eröffnct.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, jein Antrag wolle vermeiden, daß mit diesen Sperrmaßregeln in den Vekehr mit anderen als mit großen Handelsartikeln eingegriffen -werde, Bei Raps und Rübsaat z. B. sei gar keine Spekulation in Frage, welche die Sperre irgendwie rechtfertigen könne.

Er wolle namentlich niht au überall die Sperre währen, wenn irgend Jemand von der Majorität den Einfall bekomme irgend einen kleinen Handelszweig dur einen neuen Zoll zu beunruhigen. Allerdings, wenn er heut zu Tage von der Rechten so oft über die Berücksichtigung reden höre, wel z. B. irgend eine Kolonie wegen eines ganz unwesentlichen Han- delsartifels verdiene, dann müsse er sich doch sehr verwundern über die Rücksichtslosigkeit, mit der die Rechte verfahre, wenn eine Gruppe von Agrariern es für gut halte, weil es für ihren Geldbeutel so passe, einen aanzen Handelszweig zu zerstören Das ganze Verhalten der Rechten fei vom Eigennuß diktirt! Was solle es denn z. B. heißen, wenn die Sperre auf frische Weinbeeren, auf frisches Gemüse ausgedehnt werden solle? Fürchte man da wirklich jeßt eine \{chädlihe Spetulation? Würden Weinbeeren und Gemüse etwa frish bleiben, wenn man sie wie Getreide in Speichern aufbewahre. Mindestens müsse doch das Sperrgesch so redigirt werden, daß die Sperre wirklih eine sachlihe Begründung habe, Dann aber dürfe sie nur, wie sein Antrag wolle, für die großen Handelsartikel[ eintreten.

Der Abg. Frhr. von Ow bat, den Antrag Richter gh: zulehnen. Es handele sich namentlih bei Raps und Nübsaat um folossale Summen, die mán dem Staatss\äkel dur die Sperre erhalten könne. Der Abg. Richter habe dann von einer „Gruppe von Agrariern“ gesprochen, deren Verhalten vom Eigennußg diktirt sei. Der Abg. Richter habe vergessen daß es si hier um die Majorität des Hauses handele, Jm Namen dieser Majorität protestire er gegen diese Aeußerung und weise dieselbe mit Stolz und mit Entrüstung zurü.

Der Abg. Broemel erklärte, sein Antrag sei im Interesse der deutschen Oelmüllerei gestellt, welhe durh die Sperre von Raps und Rübsaat in eine ganz unglaublih \{limme Lage kommen würde. Namentlich würde die große Exportindustrie, die man hier habe, {wer geschädigt werden.

Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, mit dem Stolz sei es eine schóne Sache, wenn derselbe sich auf das Vollbewußt- sein der eigenen Kraft stüße, aber wenn der Stolz nur darin bestehe, Anträge zu stellen, welhe nur auf Kosten der armen Leute ausgeführt werden könnten, so sei es mit diesem Stolz nicht weit her.

Der Abg. Frhr. von Wöllwarth bezeichnete diese Aeußerung als niht sahlich und erläuterte seinen Antrag.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe si streng an die Sache gehalten, so lange er die Ueberzeugung habe, daß sahlihe Gründe Berücksichtigung finden würden. Wenn aber von Seiten der Majorität darauf verzihtet werde, wenn man die Sperre sogar auf frishes Ost und Gemüse ausdehnen wolle, so sehe er si einer festen Mehrheit gegenüber, gegen die nur {wer angekämpft werden könne. Der Wöllwarthsche Antrag begreife auch Stärke aus Kartoffeln in sich, die keinem Zolle unterlägen, und aus Mais, auf den nur ein geringer Zoll ruhe. Er glaube, durch die Entscheidung über die kleinen Anträge, die hier gestellt seien, werde der \sachlihen Ent- scheidung über die Zölle präjudizirt.

Der Staatssekretär des Reihs-Schaßamts von Burchard entgegnete, der Vorredner gehe von der Ueberzeugung aus, daß in dem Sperrgeseß die Zölle festgeseßt werden sollten. Das sei aber nicht der Fall. Es solle dur dasselbe nur dem Reichskanzler die Befugniß zuerkannt werden, über gewisse Artikel die Sperre zu verhängen nah Maßgabe der Beschlüsse, welhe vom Reichstage gefaßt würden. Auch in dem Jahre 1879 sei ähnlih verfahren worden, und wenn dieses Verfahren so ungeheuerlih sei, wie es der Vorredner darzustellen ver- suche, warum habe derselbe niht {hon damals Widerspru gegen dasselbe erhoben? Daß ein Sperrgeseß vorher erlassen werde, weil sonst die Wirkung des ganzen Zollgeseßes beein- trähtigt werde, sei nothwendig. Auch in einer andern Richtung gehe der Vorredner von falshen Vorausseßungen aus. Das Sperrgeseß beziehe sich nur auf die Artikel, deren Zollerhöhung in ‘dem vorgelegten Geseße in Aussicht genommen werde. Es könne also keine Anwendung auf Früchte finden da von denselben im Geseße nichts stehe.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Wortlaut des S. 1 des Sperrgeseßes \sprehe nicht für eine solhe Deutung. Vielmehr umfafse derselbe nah seiner Ansicht und der Ansicht vieler Anderer hier im Hause Alles, was unter Nr. 9 stehe. Er wisse wohl, daß man durch das Sperrgeseß nicht den Zoll fesistele. Aber wenn die Vollmacht zur Verhängnng der Sperre auch auf so untergeordneter Einfuhrartikel, wie bei- spielsweise die Stärke, ausgedehnt werde, so stehe die Bedeu- tung eines solchen Eingriffs in die geshäftlihen Jnteressen niht mit dem Nugen im Einklang, der geschaffen werden solle. Bis gestern Abend habe Niemand gewußt, daß der Zoll auf Speiseöl verdoppelt werden solle. Niemand habe sih bei diesem Artikel vorsehen können, und doch solle die Vollmacht ertheilt werden, daß {hon morgen eine Sperre auch für dicsen Artikel eintreten könne. Das üÜübersteige doch Alles, was man bisher an Rülsichtslosigkeit gezeigt habe.

Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, er könne den Antrag von Kardorff nicht authentish interpretiren, aber er habe es fo verstanden, wie er es vorhin angegeben habe.

Es folgte darauf die Diskussion über den Antrag Windthorst.

Derselbe lautet :

Der Reichstag wolle beschließen: :

eIm §. 1 des Sperrgesetzes als zweites Alinea hinzuzufügen : in so weit die oben genannten Gegenstände infolge von Verträgen eingeführt werden, welche nabweislih vor dem 1. Februar d. I. abges{lossen sind, finden die vorstehenden Bestimmungen auf dieselben keine Geltung.“

Der Abg. Woermann bemerkte, nach der Erklärung, welche der Staatssekretär abgegeben habe, sei zwar wenig Aussicht auf Annahme des Antrags Windthorst oder des von seiner Partei genentes Antrages Seitens der Regierung vor- handen. Troßdem stimme seine Partei demselben zu mit Vor- behalt etwaiger Abänderungen bei der dritten Lesung. Der Antrag sei au eine Nothwendigkeit geworden, weil von vielen Ge- häftshäusern große Kontrakte abgeschlossen worden seien, bevor man noch eine Ahnung davon gehabt habe, daß eine Ls der Getreidezölle eintreten würde. Jn Hamburg beispiels- weise habe vor dem 8. Januar, wo der Reichskanzler die Ge- treidezólle angekündigt habe, Niemand etwas von einer solchen Maßregel gewußt. Man habe vor allen Dingen nit geglaubt, daß diese Zölle in einer solhen Höhe kommen würden, wie sie jeßt vorgeschlagen seien. Daß Ausnahmen, wie sie der Abg. Windthorst statuiren wolle, für die Geshäftshäuser nothwendig

eworden seien, werde ihm Jedermann zugeben, Wenn bei- pielsweise im November v. J. ein Kontrakt über eine Schiffs- ladung Getreide in Amerika abgeschlossen sei, so würde jeht dem kontrahirenden Hause durch den Mehrzoll eine Schädi- gung von vielen Tausenden Mark erwahsen, wenn das Sperr-

R R E S E Ge e T D A D OITE

gese ohne Weiteres in Kraft treten werde. Man habe gesagt, daß der Antrag Windthorst nur dazu führen werde, Vordati- rungen derartiger Verträge ¿u begünstigen. Aber der Bundes- rath habe siher die Schwierigkeiten überschäßt, derartige be- trügerishe Maßnahmen einzelner Geschäftshäuser festzustellen. Er bitte deshalb, den Antrag Windthorst anzunehmen.

Der Abg. Löwe (Berlin) führte aus, es würde eine große Schädigung des legitimen Handels bedeuten, wenn das Sperrgeseß ohne Weiteres in Kraft geseßt würde. Hiesige Geschäftshäuser hätten ihm Mittheilung gemacht, daß der Getreide- und der Rapshandel unmögli habe daran denken fónnen, daß so enorme Zollerhöhungen eintreten würden. Alle Diejenigen, welhe nit nur ledigli ihr eigenes Jnter- esse verfolgten, sollten daher mit seiner Partei dahin wirken, eine unbillige Beeinträchtigung des Handels zu verhindern. €in Napehändler habe ihm mitgetheilt, daß derselbe bei so- jortigem Eintritt des Sperrgeseßes bei einer einzigen Liefe- rung 70 000 verlieren würde. Der Händler sei bereit, alle diese Behauptungen mit Dokumenten zu belegen. Hier könne also von böswilliger Hinterziehung niht die Rede sein. Ein anderes bedeutendes Haus habe ihn darauf aufmerksam ge- macht, daß gerade durch die plößlihe Zollerhöhung der \{lim- men Spekulation Thür und Thor geöffnet sei. Es hätten nämlih an der hiesigen Börse Spekulanten, die Großgrund- hesizer seien, darauf hin, daß sie von den Zollerhöhungen Kenntniß gehabt hätten, die ungeheuerlihsten Abschlüsse zu sofortiger Lieferung gemaht. Wenn nun der legitime Handel, der seine Abschlüsse gemacht habe, zu einer Zeit, wo derselbe nichts von dem Eintritt der Zollerhöhungen habe wissen kön- nen, jeßt gezwungen sei, die höheren Zölle zu bezahlen, so müsse der Handel, wenn derselbe sih dem nit ausseßen wolle, den Großgrundbesißern in die Hände fallen, die ihre Kenntniß von der Erhöhung der Zölle benußt hätten, um kolossale Auf- ufe zu machen. Das illustrire die Zollpolitik der Rechten.

Der Abg. Frhr. zu Franckenstein hielt die Annahme des Antrags Windthorst süx einen Akt der Gerechtigkeit. Ein Be- denken gegen denselben sei allerdings nicht wegzuleugnen, daß Antidatirungen vorgenommen werden könnten. Allein gegen derartige Unredlichkeiten {üge einmal die hohe Strafe, welhe gegen dieselbe festgeseßt werden könnte; sodann stehe den Behörden ja auch ein gewisses Reht der Einsichtnahme in die Bücher zu. j

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, er habe zwar immer geglaubt, daß man von den Absichten der Regierung dann erst etwas wisse, wenn dieselben dem Hause hier in Vorlagen L Regen seien. Troßdem habe er sich vom Gegentheil überzeugt.

Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, der Reichs- Yanzler habe allerdings am 8. Januar zum ersten Male die Erhöhung der Getreidezölle angekündigt. Jm Allgemeinen sei die Maßregel schon früher bekannt gewesen, wenn auch die Geshäftswelt niht gewußt habe, in welhem Grade die Zoll- erhöhungen stattfinden und welche Artikel davon betroffen werden würden. Die Geschäftsleute hätten sih deshalb {hon vorgesehen, und in den Verträgen, die sie mit den Verkäufern abgeschlossen hätten, sicher die Klausel aufgenommen, daß für den Fall einer etwaigen Zollerhöhung der Verkäufer den Zoll zu tragen habe. Das müsse von einem vorsihtigen Geschästs- inanne verlangt werden.

Der Abg. Dr, Windthorst erklärte, Geseze erhielten immer erst nah einer gewissen Zeit Kraft, wenn auch der Reichskanzler am 8. Fanuar die Getreidezölle angekündigt habe,

so hätten sie doch unmöglich vor dem 15. Januar Geseßeskraft haben können.

Der Abg. Woermann bemerkte, er müsse doch den vor- sihtigen Geschäftsmann gegenüber den Staatssekretär in Schuß nehmen. Zu einem Kontrakte gehörten zwei, und ein Verkäufer würde in dem Falle sicher den Zoll nit tragen.

Die Debatte wurde hierauf ges{lossen und der Antrag Windthorst einstimmig angenommen.

Die von den Abgg. Richter und Broemel gestellten An- träge wurden abgelehnt, die Anträge der Abgg. Wöllwarth und von Ow angenommen.

8. 1 wurde mit diesen Anträgen angenommen : desaleichen ohne Debatte die 8. 2 und 3, Gegen §. 4 erklärte \ih der Abg. Richter (Hagen). Es solle bier eine sehr wihtige Be- stimmung der Zollvereinsverträge einfach außer Kraft gesetzt werden, obwohl der leßtere in sehr bewußter Absicht die Autonomie der Gemeinden in Bezug auf die Erhebung von Konsumtionsabgaben eingeschränkt habe. Es sei ein Verdienst des Reichskanzlers, in Preußen die Beseitigung der Mahl- und Schlachytitéuer durchgeführt zu haben. Wenn in Sachsen noch eine Mahlsteuer bestehe, so müsse man dort nah der Erhöhung der Getreidezölle doch um so mehr Bedenken tragen, sie fortbestehen zu lassen. Gerade Salsen werde von dieser Erhöhung härter betroffen als ein anderes Land; die Kommunalsteuer auf das Brot beibehalten, hieße das Unrecht verdoppeln.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Finanz-Rath Golz konstatirte, daß in Sachsen eine Mahlsteuer nit existire, daß vielmehr nur in einigen Städten eine Steuer auf Mühlenfabrikate erhoben werde.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er könne den Unter- schied zwischen beiden niht recht herausfinden. Auf Sachsen habe er de8halb exemplifizirt, weil vorhin, wie ihm inzwischen mitgetheilt sei, von einem sächsishen Abgeordneten (Abg. Klemm) in der Generaldiskussion die Sache angeregt worden sei.

An die Bemerkungen des Abg. Richter knüpste \ich eine längere Debatte, in welcher die sächsishen Abgg. Hartwig, Klemm, Gehlert und Ackermann die sächsishen Kommunen gegen die Angriffe des ersteren in Shuß nahmen. Gegen die in erster Linie in Dresden erhobene ftädtishe Abgabe von Mehlpxodukten seien nur die wenigen Gesinnungsgenossen des Abg. Richter eingenvamen, und die große Mehrheit begrüße die in Aussicht stehende Reform dieser Kommunalabgabe, durh welche ein vermehrter Ertrag herbeigeführt werden solle, mit Freuden.

Gegen die Bemerkung des Abg. Richter, daß die Dresdener hoffentlich noch einmal dahin kommen würden, die Beseitigung diefer drückenden Konsumtionsabgaben als eine Ehrenpflicht zu erkennen, bemerkte der Abg, Ackermann, daß der Abg. Richter der Allerleßte sei, den die Sachsen im Punkte der Ehre Sachsens und Dresdens um Rath fragen würden.

Der Abg. Bebel protestirte dagegen, daß der Abg. Hart- wig im Namen der Majorität der Bevölkerung Dresdens sprehen dürfe. Die Sozialdemokratie habe sich nicht nur gegen die Vermehrung der indirekten Steuern verwahrt, jondern sich auch auf das Allerentschiedenste für die Ab- shaffung aller bestehenden Zölle und Steuern ausgesprochen.

Der Abg. von Fischer trat für die Annahme des Para- graphen ein, dessen Ablehnung den Haushalt von Hunderten von bayerischen Gemeinden in Unordnung bringen würde.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es {heine doch, als ob er mit seinen Ausführungen einen wunden Punkt berührt

habe, auf den man übrigens später noch genauer kommen werde. Wie wandelbar die Konservativen seien, dafür zeuge der Umstand, daß der Abg. Hartwig 1877 selbst noch für den Abg. Bebel în Dresden gestimmt haben solle.

Der Abg. Hartwig bestritt das lehtere; der Abg. Richter sei auf diese Mittheilung ebenso hereingefallen, wie er (Redner) bezüglich der Buntpapierfabrikation hineingefallen sein solle, Er könne die Wahrheit der ihm in dieser Beziehung gemachten Mittheilungen dur zahlreiche Zeugen erhärten lassen.

__ Der Abg, Richter (Hagen) entgegnete, daß der Abg. Hart- wig 1877 den Abg. Bebel gewählt habe, sei ihm soeben von dem Abg. Bebel selbst mitgetheilt worden. (Abg. Hartwig rief: Woher wisse er das?) Die Nachricht, daß der Abg. Hartwig das Opfer einer Mystifikation geworden fei, sei ihm zuerst aus Satsen selbst gekommen.

S. 4 wurde darauf angenommen.

És folgte die Berathung des Antrages Broemel, wonach der erhöhte Roggenzoll erst nach dem Ablauf des spanischen Handelsvertrages erhoben werden solle.

Der Abg. Broemel befürwortete seinen Antrag. Die Einführung eines erhöhten Roggenzolles gegenüber Rußland, während für alle anderen Staaten der alte Zollsaß in Kraft bleiben solle, bilde in der deutschen Zollgeseßgebung ein Novum. Bis zum Bekanntwerden der Motive habe man es für un- möglich gehalten, daß die deutsche Zollgesezgebung zu dem Differentialzollsystem zurückehren würde. Die Motive hätten selbst die Frage aufgeworfen, ob nicht die meist- begünsligten Länder von ihrem Roggen nach Deutsch- land s{hicken und dafür russishen Roggen beziehen würden, so daß dadurch die Einnahme aus dem erhöhten Zoll si herabmindern würde. Aber diese rein finanzielle Betrachtung falle gar niht ins Gewicht gegenüber der kommerziellen und industriellen Schädigung. Es handele sich um eine vollständige Verschiebung der Versorgung Deutschlands mit Roggen. Die Roggenproduktion in den meistbegünstigten Ländern, in Oester- reich, Frankrei, Belgien, den Niederlanden, Griechenland, Türkei, sei so groß, daß sie der Produktion Deutschlands gleichkomme. Bet einem Vorsprung von 20 4 Zoll könnten diese Länder ihre Erzeugnisse leiht nah Deutschland versenden und dafür russishen Roggen zum einheimishen Konsum be- ziehen, zumal Roggen meist bei ihnen frei eingehe. Das bedeute lediglich eine Lahmlegung des großen Roggen- imports der deutschen Seehäfen an der Osisee wie an der Nordsee. Tausende von Arbeitern würden dadurch brot- los werden, Die Rhederei und dec Schiffsbau würden ihre Beschäftigung verlieren, und auch die norddeutsche Müllerei würde in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine fo weit reihende Verschiebung von Verkehr und Jndustrie ent- spreche sicher niht der Billigkeit. Sie könne auch nit durch die Nothlage des Roggenbaues begründet werden, denn die Roggenpreise scien jeit 1880 stets erheblih höher gewesen als 1879, Besonders bedenklih sei es, daß jeder Differential- zoll zu s{limmen Mißbräuchen führe. Jm gegenwärtigen Augenblick werde überdies die Wirkung des Differentialzolles vershärst durh das Sperrgeseß. Gelinge es in der That, durch diese Maßregel die russishe Kornzusuhr von den deut- hen Seehäfen zu verdrängen, so werde man dies, so weit das Meer deutsches Land bespüle, von Memel bis Emden als eine Vergewaltigung empfinden.

Hierauf vertagle sich das Haus um 51/, Uhr auf Mittwoch 2 Uhr.

——

R” 28 Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Hanhels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers uud Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

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Subhastationen, Aufgebote, Vor- |[6849]

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete,

4. Verloosung, Amortisation,

u. s, w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung,

Oeffentlicher Anzeiger.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel. Literarische Anzeigen.

Familien-Nachrichten.

eingetragen worden.|

6, Verschiedene Bekanntmachungen.

T; Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. ] In der Börsen- 9, beilage, è R

anwalt Louis Apolant, wohnhaft zu Berlin, heute

Inserate nehmen an: die Annoncen-Erxpeditionen des

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. SŸchlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen - Bureaux.

Jagen 117, 118: ca. 1800 do. Seite und Fnüppel 1, Rodstock Jagen 23: 55 Stück Bau-

ladungen u. dergl.

H Aufgebot.

, Vei dem unterzeichneten Amtsgericht is Einleitung des Aufgebotsverfahrens behufs Todeserklärung

1) des Johann Dietrich Theodor Kesselring aus Großenlupnit,

2) der Anna Elisabethe Brohm, geb. Seebach, aus Mosbach, später in Eichrodt und zuleßt in Bolleroda wohnhaft,

sowie 3) deren Ghemannes Kaspar Brohm, und deren Kinder:

4) Andreas Heinri Brohm, i 9) Anna Elifabethe Dorothea Brohm, eide seit länger als zehn Jahren von ihrem Aufenthalte keine Nachricht gegeden haben, von Ge- wevistern resp. Geschwisterkindern derselben beantragt

Nachdem nunmehr Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 9. April 1885,

Y Vormittags 10 Uhr, „climmt worden ist, werden die obengenannten Ab- wesenden hierdurch aufgefordert, zu diesem Termine l dem unterzeichneten Amtsgericht, Abtheilung Il. dli oder dur gehörig legitimirte Bevoll- fige oder auf unzweifelhafte Weise \ch{riftlich L fig melden, um über ihr Vermögen selbst zu int ïgen, widrigenfalls sie auf Antrag der Erb- atleienten durch Aus\{lußurtheil werden für todt Nee werden, und die Ausantwortung ihres Nach- beh jn die Erbberechtigten oder an die sonst dazu

N en Personen erfolgen wird. uerde, rben der obengenannten Verschollenen aber term geladen, spätestens im obigen Aufgebots- ans ry ch gehörig zu legitimiren und ihre Erb- ben, de an dem Nachlaß der Verschollenen anzu- cine Nueadrigenfalls fie zu gewärtigen haben, daß, Vent üdsiht auf die Entbliebenen, der Nachlaß in el bheit des zu erlassenden Aus\{lußurtheils denen, Iuspr ein Erbrecht oder sonst einen - begründeten jun angemeldet und bescheinigt haben, aus- “alwortet werden wird.

dien LeGlußurtheil wird- auf Antrag in dem- Eis ermin ertheilt und verkündet werden.

Gd, den 9. Februar 1885.

roßherzogl. S. Amtsgericht, Abth. IIL, JIungherr.

Durch Aus\{lußurtheil des hiesigen Gerichts vom 24. Januar 1885 werden die unbekannten Eigen- t hums-Prätendenten mit ihren etwaigen Ansprüchen auf das Grundftück Blatt 125 von Dirschkowiy rust. (Kartenbl. 2 Fl.-Abschniit 239/92) ausgeschlossen. E L C0

Katscher, den 6. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht.

[68359] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. Wolter zu Rinteln, klagt gegen die Chefrau des Konditors A. Menkhoff, Marie Emilie, geb. Meyer, früher zu Hamburg, dermalen unbekannt wo? abwesend, wegen Forde- rung auf 66,55 M. nebst 5% Zinsen seit dem 23. Avril 1884, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Schuldnerin, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Rinteln auf

den 20. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hartmann,

Gerichtsschreiber des Königliien Amtsgerichts.

[68362] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Restaurateur Sachs, Anna, geb. Pahlow, zu Berlin, Münzstraße 28, vertreten dur den Rechtsanwalt Dietrich zu Prenzlau, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Goldschmidt, späteren Restaurateur Sas, unbekannten Aufent- halts, wegen bös8williger Verlassung mit dem An- trage auf Ehescheidung,

die Ehe der Parteien zu trennen und den Be-

aen für den allein {huldigen Theil. zu er-

ären,

und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsftreits vor die L. Civiïkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf

den 29. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemact.

Prenzlau, den 11. Februar 1885.

ilbach, als Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

(68319) Bekanntmahung. In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht

Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte is der Rehts-

Berlin, den 11. Februar 1885. Königliches Landgericht Berlin T.

(68320 Bekanntmahung.

In der Lifte der bei dem Herzoglichen Landgerichte hier zugelassenen Rechtsanwälte ist der unker Nr. 25

eingetragene Rechtsanwalt und Notar Justizrath Dr. jur. Karl Alfred Schubert in Schmölln in Folge freiwillig erklärter Aufgabe der Zulassung als Rechtsanwalt bei dem hiesigen Landgerichte am heutigen Tage gelöscht worden. Altenburg, den 13. Februar 1885, Herzoglich Sächsisches Landgericht. Dr. Hase.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[68470] Holzversteigerung in der Königlichen Oberförsterei Neupfalz, Reg.-Bez. Coblenz, Kreis Kreuznach.

Freitag, den 27. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, zu Dörrebah bei Stromberg-Hunsrück, in der Wirthschaft des Ph. Ranemann, aus dem Forste Opel, Distr. Nr. 100 und 103 Opel, Buen: 41 Stämme I., IT. und IIL, Kl. mit 41,64 m gd und 68 rm Nußholz, 1,25 m l. (Felgen- holz 2c.

NB. Zahlungsfrift bis 1. November cr, bei sicherer, annehmbarer Bürgschaft. Das Holz lagert ca. 12 km von der Eisenbahn-Station Bingerbrück ent- fernt, an gut gebauten mit Steinbahn versehenen

Wegen. Neupfalz, den 16. Februar 1885. Der Mate R REReD ü

[68467] :

Es foll Freitag, den 27. Februar cr., im Rudolph'’schen Gasthofe hierselbst von Morgens 9 Uhr ab nawstehendes Kiefernholz in der OÖber- försterei Christianstadt, Reg.-Bez.- Frankfurt a. D., Kreis Sorau, aus den nabfolgenden Schußzbezirken na Jagen öffentlich meistbietend verkauft werden un grit

tag, den 27, M

Christiaustadt Jag. 120: 23 Stück Kiefern Bauholz V. Kl. mit 5,44 fm, 400 rm Seite,

34 do. Knüppel I, 192 do. Stangenreifig III.,

holz 1V./V, Kl, mit 21,42 tm, Sablath Jagen 128: 297 Stück Bohlstämme, 321 do. Nutß-Stangen I /IT. Kl., 55 Hundert Bund Reisig II1., Neudorf agen 138: 22 Stück Bauholz mit 10,24 fm (Nr. 303 bis inkl. 324), 243 rm Stangenreisig IIL., daselbst Jag. 141/142 u. Totalität : ca. 1000 rm Sceite, Knüppel 1./IL.,, Jagen 213: 60 Stück Bauholz V. Kl. mit 17 tm, 1200 rm Stangen- reifig ITT, zur Selbstwerbung auf den Schlä- gen der Jagen 120, 138 u. 213 : das liegen ge- bliebene Reisig auf resp. 12, 16 und 31 Kabeln. Christiaustadt, den 16. Februar 1885. Der E Oberförster: v. Ladenberg.

[68307] Holzversteigerung : in der Oberförsterei Doberschüht, Reg.-Bez. Merseburg, Kreis Delitzsch. Montag, den 2. März cr., Vorm. 10 Uhr, sollen fn dem S{lage Jag. 105 an der Straße von Eilenburg na Battaune, Sch es Doberschütz, ungef. 2035 Stück Kiefern-Bauholz und 60 Stü Kiefern-Rüststangen, und zwar die ersten 400 Stämme einzeln, die übrigen in Éleineren und größeren Loosen meistbietend ver- kauft werden. Doberschüßz, den 14. Februar 1885. Der Königliche Oberförster.

[68469] get -Verkauf, Königliche Oberförsterei Peisterwigt, findet Freïi- tag, den 27. d. M., früh 10 Uhr, bei Weidlich in Ohlau statt, wobei ausgeboten werden : A. Nuzholz: 2 Rodeland Jagen 167 : 600 Stück Nadelholzstämme verschiedener Taxe kElafen von vorzügliber Qualität. 2) Thiergarten Jagen 148 a, : 197 Eichen I1.—V. Klasse, L 79 Stück Hartlaubh. II11.—V. (Rüster, Buche). B. Brennholz: 1) Rodeland Jagen 167 : 262 rm Nadelholz Scheit 32 Sto. 2) Thiergarten Jagen 148: Eiben 81Scheit, 33 Kn. 3 Rump. S Reif. T.

Hrtlauth.57 , N ,6 , C L (Rüster, Buche), Weichlbh.111 , „1 17 Stock 4 Reis.

(Erle, Linde). Die Forstverwaltung.