1885 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

S Zt é L L E

erledigte Oberförsterstelle zu Lichtenau im Regierungsbezirk

Caffel übertr worden. y

N Dem Kreis - Thierarzt Schmid zu Rummelsburg in Pommern if, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt und unter Anweisung seines Wohnfißes in pee die Kreis - Thierarztstele des Kreises Naugard verliehen

worden.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurath Laessig ift der König- lihen Regierung in Oppeln überwiesen worden.

Die Nummer 4 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter :

Nr. 9031 das Gesetz, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat. Vom 23, Februar 1885 ; und unter

Nr. 9032 das Geseß, betreffend den Erwerb des Halle- Sorau-Gubener Eisenbahnunternehmens für den Staat. Vom 23. Februar 1885.

Berlin, den 27. Februar 1885.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Didden. .

Polizeiverordnung,

bet d die Dampfschiffahrt auf dem Landwehr- S und Louisenftädtishen Kanal.

Auf Grund der 88. 138, 139 und 43 des Gesehes über die All- Lie Landesverwaitung vom 30. Juli 1883 (Geseß-Sammlung S. 195 ff.) verordne ih mit Zustimmung des Ober-Präsidenten für den Stadtkreis Berlin, was folgt:

R i Der Betrieb der Schleppdampf\chiffahrt auf dem Landwehrkanal, vorläufig auf der Strecke zwischen der Belle-Alliance-Brücke und der Mündung des Kanals in die Spree bei Charlottenburg, wird hiermit

gestattet.

S: 2 i Die Zahl der Kähne, welhe einem Schleppdampfer angehängt werden , darf nicht mehr als zwei betragen. Eine Abänderung dieser Zahl kann durch strompolizeilide Bekanntmachung angeordnet werden. Lg

Die zur Zeit meistens zur Verwendung kommenden kleinen Dampfsciffe, welhe zum Schleppen benußt werden, müssen mit einem Steuermann (Sciffstührer), einem Maschinisten, der zugleih den Dienst als Heizer versieht und mit einem Bootsmann beseßt sein. Bei größeren Dampfschiffen muß außer dem Maschinisten ein Heizer vorhanden sein. /

Fedes angehängte Fahrzeug muß mit einem Steuermann und mindestens mit einem Bootsmann beseßt sein.

8, 4,

Die Fahrgeschwindigkeit darf 7,5 km und unter den Brücken

3,75 km in der Stunde nicht übersteigen. S5,

Liegen Fahrzeuge oder Floßholz in den Krümmungen des Kanals oder sind andere Verkehrshindernisse vorhanden, welche ein sicheres Vorbeifahren des- ganzen Schleppzuges durch die beengte Fahrftraße erschweren, so haben die Schleppzüge so lange zu warten, bis das Hinderniß beseitigt ift. 5

Die betreffenden Schiffs- und Floßführer sind verpflichtet, Letzteres so \{leunig als möglich zu bewirken.

8. 6. Der Gebrau der Dampfpfeife zum Signalgeben wird unter der Bedingung gestattet, daß der Schall der Dampfpfeife wesentlich anders lautet, als die Signale der Lokomotiven.

Sn Die Feuerungsanlage bei dem Dampfkessel muß derartig ein- geritet sein, daß Belästigungen der Anwohner des Kanals und der auf den angrenzendeu Straßen verkehrenden Personen dur Rauch- entwickelung thunlihft vermieden werden.

S8

Den Dampfschleppschiffen nebs ihrem Anhange steht das Vor- \chleuserecht an der unteren Schleuse und das Vorfahrtsreht bei den Kanalbrücken zu.

Bei der Annäherung an die einschiffigen Brücken ift der Schiffs- führer cines Schleppzuges oder Dampfschiffes verpflichtet, langsam zu fahren und das Signal mit der Dampfpfeife oder Glocke zu geben. N zwei Schleppzüge oder Dampfschiffe fich in entgegengeleßter Richtung einer solhen Brücke gleichzeitig nähern, steht dem zu Thal fahrenden Schleppzuge oder Dampfschiffe das Recht zu, zunächst die Brückenöffnung zu durchfahren. :

Das gleiche Ret steht einem Segelfahrzeuge zu, wenn es bei der Brücktenöffnung überhaupt bereits angekommen ist, oder wenn es zu Thal fährt und der Brückenöffnung fich bereits auf Kahneslänge (40 m) genähert hat. Ist dieses niht der Fall, so muß der Segel- kahn die Weiterfahrt einstellen und soweit zur Seite ausweichen, daß der Sleppzug oder Dampfer die Brüdckenstele ohne Anstand passiren kann. L

Der Tuedgang einzelner Personendampfer durch den ganzen Landwehr- und Louisenftädtishen Kanal wird gestattet.

Dagegen sind regelmäßige Lourfahrten von Personendampfern auch ferner untersagt.

§10, Im Uebrigen finden die betreffs der Schiffahrt und der Dampf- \chiffahrt auf den Kanälen im Allgemeinen erlassenen Verordnungen Anwendung. 6:11

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei- Verordnung werden, falls nicht nach den bestehenden Geseßen und Vorschriften höhere Strafen verwirkt find, mit einer Geldbuße bis zu sechszig Mark bestraft, an deren Stelle im Falle des Unvermögens entsprechende Haft tritt. 8, 19

Der §8. 19 des Reglements für den Landwehr- und Louisen- städtishen Kanal vom 27. August 1850 tritt außer Kraft. Berlin, den 23. Februar 1885. Der Polizei-Präsident. von Madai.

Königliche Technische Hochschule zu Aachen.

Im Sommer-Semefter 1885 beginnen die Immatrikulationen am 7. April, die Vorlesungen am 13. April. Programme übersendet auf Ersuchen das Sekretariat.

D d F i A U

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beshränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Bekanntmachung,

die Ein- und Durchfuhr von Shweinen aus Oesterreih-Üngarn betreffend.

Nachdem in Oesterreih:Ungarn die Maul- und Klauen- seuhe unter den Schweinen zum Ausbruch gekommen ift, wird auf Grund des §8. 7 des Reichsgeseßes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, Reichs-Geseßblatt S. 153 ff. und des §. 8 der hierzu er- lassenen Allerhöhsten Ausführungsverordnung vom 23. März 1881 Geseß- und Verordnungsblatt S. 129 f}, —- die Ein- und Dur(hfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn nach und durch Bayern bis auf Weiteres verboten. München, den 24. Februar 1885. Staats-Ministerium des Jnnern. Freiherr von Feilißsch.

Jn der heutigen Handelsregister - Beilage wird Nr. 9 der Zeichen register- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei- Präsidenten von Madai und nahmen militärische Meldungen entgegen.

Gestern fand im Kaiserlihen Palais eine musikalische Abend-Unterhaltung ftatt, in welher Fr. Artôt de Padilla, Fr. Sachse-Hofmeister, Frl. Janotha, Frl. Darialli und die Hrrn. Bet, Ernst und Fischer mitwirkten. S

Heute ließen Sich die Kaiserlihen Majestäten, wie alljährlih, diejenigen Mannschaften der Feuerwehr vor- stellen, welche sich im vergangenen Jahre bei Ausübung des Dienstes besonders ausgezeichnet haben.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 111/27 Uhr militärische Meldungen. : : i

Abends 9 Uhr begaben Sih Fhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu der Soirée bei Jhren Majestäten.

Der Bundesrath hielt am 26. d. M. unter Vorsiß des Staats-Ministers von Boetticher eine Plenarsißung ab. Vor dem Eintritt in die Berathungen gab der Vorsißende unter allseitiger Zustimmung dem Bedauern über den Verlust Ausdruck, welchen die Versammlung durch das am 23. d. M. exfolgte Ableben des Königlih sächsischen außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Ministers von Nostiß - Wallwiy erlitten hat. Demnächst ge- langten Mittheilungen des Präsidenten des Reichs- tages über vom Reichstage gefaßte Beschlüsse zur Vorlage, und zwar wurde der Beshluß, betreffend die Petitionen zweier Elbschiffahrtsgesellshaften um Niedershlagung von Stempel- beträgen, den zuständigen Ausschüssen, der Beschluß wegen Ermäßigung der Gerichtskosten und der Rechtsanwalts- gebühren dem Reichskanzler überwiesen. Eine Denk- chrift über die Ausführung der seit 1875 er- lassenen Anleihegeseße, eine Vorlage wegen Befreiung der Führer von Hochseefischerei-Fahrzeugen von dem Prüfungs- zwange sür Schiffer, ein Antrag von Reuß ä. L., betreffend die Bildung einer Berufsgenossenshaft der Wollenwaaren- branche für das Gebiet beider Reuß auf Grund des Unfall- versicherungsgesezes, sowie der Jahresberiht der Reichs- \{hulden-Kommission gingen gleichfalls an die zuständigen Ausschüsse. Den mündlichen Berichten der Ausschüsse entsprehend wurde auf die vorliegenden Anträge auf Befreiung der ohne maschinelle Einrichtungen be- triebenen Cigarrenfabrikation von der Unfallversiche- rungspfliht ablehnende Bescheidung beschlossen und eine Eingabe, welhe auf geseßgeberishe Maßnahmen gegen das bandenweise Umherziehen der Zigeuner gerichtet ist, dem Reichskanzler überwiesen. Zum Schluß wurden Kommissarien für die Berathung von Vorlagen im Reichstage ernannt und E die geschästlihe Behandlung von Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Auss{hüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und sür Handel und Verkehr, sowie der Aus\{uß desselben für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Die Sgllußberichte über die gestrigen Sißungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Die heutige (7.) Sißung des Herrenhauses er- öffnete der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11 Uhr 20 Minuten. Der Sizung wohnten der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern, von Puttkamer, der Justiz-Minister Dr. Friedberg, der Finanz-Minister von Scholz und zahlreihe Regierungskommifsarien bei.

lihe Bericht der Kommission für den Staatshaushalts-Etat und Finanz-Angelegenheiten über den Geseßentwurf, betreffend

prozentigen konsolidirten Staatsanleihe. Der Berichterstatter, Herr Lindemann, stimmung zu ertheilen.

den Wunsch aus: der Finanz-Minister möchte, mit Rücksicht auf

4 den heutigen Geldmarkt und im Juteresse der Entlastung der darauf Bedacht nehmen, den Zinsfuß der Konsols von 4 Proz. auf 31/4 Proz. herab-

n E der Steuerzahler, zusetzen.

vor einem so weiten Vorgehen.

wenig Verwendung gesunden habe. preußishe Kapital in hohem Maße im Auslande Anlage

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der münd-

die Kündigung und Umwandlung der viereinhalb-

2 beantragte im Namen der Kommission, dem Geseßentwurf in der vom Ab- geordnetenhause beschlossenen Fassung unverändert die Zu-

n der Generaldiskussion sprah Freiherr von Mirbach

Graf zur Lippe meinte, daß ein derartiges Herabseßen des Zinsfußes ein gefährlihes Experiment sei, und warnte unter den augenblicklihen Verhältnissen die Staatsregierung

Herr Camphausen war au der Ansicht, daß der Geld-

markt zwar eine weitere Ermäßigung des Zinsfußes zulasse, hielt es aber nit für angezeigt, im gegenwärtigen Augenblick eine solhe Maßregel in tualität eintreten könnte, Papieren mit höherem Zinsfuß zuwenden würde. Redner hielt außerdem die Gewährun September für ein sehr generöses Geschenk der Staatsregierung.

usfiht zu nehmen, weil dann die Even- daß das Kapital fih ausländischen

der höheren Zinsen bis zum Der Finanz-Minister von Scholz erklärte, daß er der An-

\{auung des Vorredners und des Freiherrn von Mirbah nit so unbedingt beitreten könne. Jm Fahre 1842, als die preußische Staats\s{huld nur 98 Millionen betragen habe, sei das wohl eher angängig gewesen, {on deshalb, weil

damals das diesseitige Kapital außerhalb Preußens noch Heute aber, wo das

finde, dürften doch nicht unberehtigte Bedenken vorwalten. Und selbst für den Fall, daß man nur die Eisen-

bahnshuld auf 31/2 Proz. konvertiren wollte, wäre es bei

den heutigen Verhältnissen des Geldmarkts immerhin be- denklih, eine Summe von 550 Millionen Mark für eventuelle Fälle bereit zu halten. Er könne verfihern, daß die Finanz- verwaltung den Gegenstand im Auge behalten werde, und daß eine Kündigung dieser Eisenbahnpapiere eintreten solle, sobald der geeignete Zeitpunkt dafür gekommen sei. i

Auch Herr Struckmann hielt eine so bedeutende Finauz- maßregel im Augenblick für sehr bedenklich.

Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode erklärte sih dur die Schlußerklärung des Finanz-Ministers für vollkommen befriedigt.

Nach einer kurzen Replik des Herrn Camphausen gegen den Finanz-Minister wurde die Debatte geschlossen und die Vorlage in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung angenommen. (Schluß des Blattes.)

Jn der heutigen (29.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welher der Minister der geisilihen 2. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nebst Regierungskommifsarien beiwohnte, seßte das Haus die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushaltsetats für 1885/86, und zwar des Etats für das Ministerium der geist- lihen, Unterrihts- und Medizinalangelegen- heiten, dauernde Ausgaben, Kap. 120 (Höhere Lehr- anstalten) fort.

Der Abg. Dr. Kropatsheck wies auf den Zudrang von Schülern zu den höheren Lehranstalten hin und bat im An- feu hieran um die Errichtung eines Gymnasiums im Westen de, Stadt Berlin sowie um einen Neubau für das Friedrichs- Wilhelms-Gymnasium in der Kochstraße.

Der Abg. Bachem beklagte, daß troy der wohlwollenden Versicherungen von Seiten der Regierung im vorigen Jahre die Wohlthaten des Reliktengesezes noch immer nicht auf die stiftishen Anstalten ausgedehnt worden seien. :

Der Regierungskommifsar, Geheime Ober-Regierungs- Rath Bohy erklärte, daß cine Verpflihtung des Staats, die Lehrer an den stistishen Anstalten den Staatslehrern gleich zustellen, nicht existire. Es shwebten indessen Verhandlungen, um au auf diese Lehrer das Reliktengeseyß auszudehnen.

Der Abg. Bachem bat, eine Verzögerung wenigstens nit denjenigen Anstalten gegenüber eintreten zu lassen, bei denen finanzielle Zuschüsse Seitens des Staats nicht erforderli eien.

i Der Abg. von Haugwitz äußerte die Bitte, das Relikten- gesch au auf die Oberlehrer der Königlichen Realschulen zu Breslau, Brieg und Gleiwiß auszudehnen.

Dex Abg. Schmidt (Stettin) gab dem Wunsche Ausdru, daß die Ausdehnung des Reliktengeseßes nicht lokal, sondern generell geregelt werden möchte.

Nach einer weiteren Bemerkung des Abg. Dr. Kropatscheck wurde der Titel bewilligt.

Bei Tit. 2 (Zuschüsse für die vom Staat zu unterhalten- den Lehranstalten) wünschte der Abg. Spahn, daß in katho- lishen Gegenden bei der Beseßung der Lehrstellen an höheren Schulen möglichst auf die Konfession der Mehrheit der Schüler dur die Anstellung katholischer Lehrer Rücksiht genommen werde.

Der Abg. Dr. Porsch bat, an dem neuen Gymnasium zu Breslau möglichst Parität walten zu lassen. Es sei vor- gekommen, daß an katholischen Feiertagen Censurarbeiten an- gefertigt worden seien, während die jüdishen Feiertage stets Berücksihtigung gesunden hätten. :

Der Staats-Minister Dr. von Goßler erklärte, daß im Schooße der Regierung eifrigst erwogen werde, wie der Zu- drang zu den höheren Lehranstalten vermindert werden könne. Eine Besserung in dieser Beziehung habe fich hon von selbst bemerfbar gemacht, insofern als die Uebershäßung der Gymnasialbildung zu weihen beginne. Auf die Ausstattung der Schülerbibliotheken werde die größte Sorg- falt verwendet. Erst neulich sei von ihm ein Erlaß ergangen, aus den Scülerbibliotheken Alles zu entfernen, was fkonfessionelle Bedenken erregen könnte. Auf die Ver- mehrung der Gymnasien in den Vorstädten Berlins sei Bedacht genommen. Jn kürzester Zeit dürften in Stegliß und Lichter- felde höhere Lehranftalten ins Leben treten, welche die Berluer Anstalten entlasten würden.

Der Abg. Dr. Frhr. von Heereman brachte den Neubau des Gymnasiums in Münster in Anregung.

Der Abg. Pfaff (Osterbruh) bat, mit dem Neubau des Realprogymnasiums in Otterndorf bald zu beginnen.

Der Abg. Cremer bemerkte, es würde eine Entlastung der Berliner Gymnasien herbeigeführt werden, wenn man die vor- städtishen Gymnasien besser ausstattete.

Der Abg. Spahn hob hervor, daß bei der Wahl der Themata für deutsche Aufsäße Alles sern gehalten werden möchte, was* den konfessionellen Frieden zu stören geeignet sel.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath D, Bonitz erwiderte, daß in dieser Beziehung {hon Remedur getroffen sei. Auf weitere ihr vorgetragene Klagen werde die Regierung stets sich bereit finden lassen, Abhülfe zu schaffen.

Der Abg. Dr. Graf von Sauerma-Ruppersdorf bat, das Gymnasium zu Strehlen auf den Staat zu übernehmen.

Der Abg. Hoffsümmer hielt den Neubau eines Gym- nasiums in Düren für angezeigt. i

Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierung®- Rath Bohy erklärte, daß ein solches bereits in Aussicht ge- nommen sei.

Der Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso die Tit. 3 und 4.

Bei Tit. 5 (Zur Erfüllung des Normaletats vom 20. April 1872 bei den Gymnasien und Realgymnafien) zu Besoldungsverbesserungen für die tehnishen, Hülfs- und

Elementarlehrer an diesen Anstalten u. #. w.) erwiderte auf

- eine Anfrage des Abg. Dr. Kropatschek der Regierungskommissar,

Geheime Ober-Regierungs-Rath Bohß, daß die Fra Erfüllung des Normaletats fortwährend ee, Gehei Ds Erwägung für die Unterrichtsverwaltung bilde. Der Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso die Tit. 6—s8. Bei Tit, 9 (Zuschußkassen zur Unterhaltung höherer Mädchenschulen) bat der Abg. Dr. Peters, au den katholischen Mädchenshulen staatlihe Subvention zuzuwenden.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) besprah verschiedene Mißstände, die sih bei den Mädchenschulen herausgestellt hätten. Die Sdhülerinnen würden überbürdet, und die Themata für die Aufsäße unzweckmäßig ausgewählt. Es sollte vor Allem auf die Bildung des Herzens und Charakters Bedacht enommen werden. An die Lehrerinnen, selbs bei den ge- R Volksschulen würden zu hohe Anforderungen gestellt. 5 i

Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Schneider hob hervor, daß eine gleihmäßige Berülsichti- gung der katholishen und evangelishen Mädchenschulen bei Vertheilung der Staatsfonds stattfinde. D Bezug auf das Lehrerinnenexamen würden nit höhere Anforderungen geftellt, als sie das Pensum der betreffenden Schule vorschreibe. ¿ O Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso der Rest des apitels.

Bei Schluß des Blattes folgte Kap. 121 (Elementar-Unterrihtswesen).

Die soeben erschienene, im Reichsamt des Jnnern herausgegebene „Amtliche Liste der Schiffe der deut- shen Kriegs- und Handelsmarine mit ihren Untersheidungssignalen für 1885“ (Berlin, Druck und Verlag von G. Reimer, 1885, Preis kart. 1 4) bildet den Anhang zum internationalen Signalbuche, welches in erster Auslage unter dem Titel „Signalbuch für die Kauf- fahrteischiffe aller Nationen“ im Juni 1870 vom Reichskanzler- Amt und in zweiter Auflage unter dem Titel „JFnternationales Signalbuh“ im Januar 1884 vom Reichsamt des Jnnern herausgegeben ift.

Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durch Signale sih zu erkennen zu geben und sonstige Mit- theilungen unter einander, sowie mit Signalstationen, auch dann auszutauschen, wenn die signalisirenden Theile ver- shiedener Sprachen sih bedienen.

Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große Anzahl sowohl vollständiger Säße, als au zur Verbindung mit einander geeigneter Saßtheile, einzelner Wörter, Namen, Silben, Buchstaben und Zahlen, welhe durch Gruppen von 2, 3 odex 4 der 18 SignalbuWstäben B, C, D, F, G, U E Q S V und V bezeichnet nd Solcher Gruppen, deren jede anders geordnete oder andere Buchstaben enthält als alle übrigen, giebt es 306 von je 2 Signalbuchstaben (BC, BD, BF, BG u. f. w. bis WV), 4896 von je 3 Signalbuchstaben (BCD, BCF, BCG, BCHP u, f. w. bis WVT) und 73 440 von je 4 Signalbuchstaben (BCDF, BCDG, BCDEH, BCDJ u. f. w. bis WVTS).

Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 18960 (BCDF bis GPWYV) dienen zur Bezeihnung der in das Signalbuh aufgenommenen Sätze, Sattheile, Wörter u. st. w.

Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchsiaben sind die 1440 Gruppen von GQBC bis GWVT zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegsmarinen unb die leßten 53040 Gruppen von HBCD bis WVTS zur Bezeichnung der Schiffe der Handels-

die Berathung von

, .

marinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs- und be-

ziehungsweise Kauffahrteischiffe eins dieser (1440 + 53 040 =) 54480 Signale als Unterscheidungssignal zuzu- theilen ist.

Jedem Staate stchen alle Unterscheidungssignale behufs Vertheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Ver- fügung, Schiffe von verschiedenen Flaggen führen daher vielfa dasselbe Untersheidungssignal, Schiffe unter derselben Flagge niemals.

Die Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die ein- zelnen Schiffe wird durch die zuständigen Behörden der ver- \hiedenen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrteischiffe wird gleih bei der Eintragung in das Schiffsregister ein solhes Unterscheidungssignal zugetheilt und in seinem Schiffs- Certifikate vermerkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungssignal auch beim Wechsel seines Heimathshafens oder seiner Register- behörde unverändert bei. i

Die nach der systematischen Reihenfolge der Unterscheidungs- signale geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterscheidungs- signale den einzelnen Schiffen der deutshen Kriegs- und Handelsmarine beigelegt worden find. ;

Für die Schiffe anderer Staaten, welche das Signalbuch ebenfalls angenommen haben, sind ähnliche Listen vorhanden.

Die Art und Weise, wie die Unterscheidungssignale zu signalisiren sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche enthaltenen Abschnitte über „Einrihtung und Gebrauch des Signalbuches.“ Will ein Schiff sich einem anderen Schiffe, einer Signalstation u. #. w. zu erkennen geben, #o muß es außer seinem Unterscheidungssignal stets auch seine National- flagge zeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe verschiedener Flaggen vielfah dasselbe Unterscheidungssignal führen.

Ein Schiff, welhes das Unterscheidungsfignal eines anderen Schiffes wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der betreffenden Liste sofort ersehen. Besigt es die Liste niht, so wird es sich behufs später-r Fest- cie oder p e u Nationalität und das Unter-

eidungssignal zu merken haben. i G

Allfährlich Sielien neue Auztgaben dieser Schiffsliste und im Laufe jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu derselben.

Die Bestimmung des §. 266 Ziff. 2, nah welcher Bevollmächtigte wegen Untreue zu bestrafen sind, welhe über Forderungen oder andere Vermögensstücke des Auftraggebers absichtlich zum Nachtheil desselben verfügen, findet nah einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Straf- senats, vom 8. Dezember v. J., au in dem Falle Anwendung, in welchem ein Bevollmächtigter vorsäßlih eine wissentlich dem Vermögen des Auftraggebers schädliche Handlung vornimmt, auch wenn diese Schädigung von ihm nicht bezweckt wird.

Baden. Karlsruhe, W. Februar. Die „Karlsruher Zt g.“ meldet: Von Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroß- herzog sind gestern und heute, Gottlob, sehr günstige Nach- rihten eingetroffen. Der Erbgroßherzog brachte den gestrigen Tag fast ganz außer Bett_zu und hatte die Freude, den

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Besuch Sr. Kaiserlihen Hoheit des Kronprinzen zu empfangen. Die Anschwellung der Brudstelle des linken Armes verminderte fich so sehr, daß Professor Dr. Köster und Ober-Stabsarzt Friedel beschlossen, einen Gipsverband anzulegen. Die vorher unternommene genaue Untersuchung veranlaßte den Professor Dr. Köster zu dem Ausspruch: es sei die Verleßung eine sehr leichte, deren Heilung voraussihtlich nor- mal verlaufen werde. Der Gipsverband giebt dem Erbgroß- herzog, wie er heute felbst telegraphirte, ein Gefühl der Sicher- heit und gewährt ihm die Möglichkeit freier Körperbewegung während der Wochen, da der Arm in ruhiger Lage erhalten werden muß.

Wteeckcklenburg - Strelis. Neustreliß, 24. Februar. (Medll. Anz.) Die Großherzogin hat fih heute mit dem Nachmittagszuge über Berlin nah London zu ihrer Mutter, der Herzogin von Cambridge, begeben, welche seit einiger Zeit leidender ist als son. Der Erbgroßherzog und die L r g ny ßherzogin haben die Frau Großherzogin bis Berlin

eitet.

Sachsen - Coburg- Gotha. Gotha, 25. Februar. (Goth. Ztg.) Der Landtag für das Herzogthum Coburg ist auf Montag, den 2. März, zu- seiner Konstituirung ein- berufen worden. Nach erfolgter Vertagung tritt derselbe zu einer gemeinschaftlichen Session mit dem Landtage für das Herzogthum Gotha zusammen, in welcher zunächst wohl die Wahl des Bureaus und dér nöthigen Kommissionen sowie die Berathung des Etats über die gemeinschaftlihen Ein- nahmen und Ausgaben pro 1885—1889 vorgenommen werden, aber auch die Verhältnisse der Grundkreditbank zur Sprache kommen dürsten.

Elsaß-Lothringeu. Straßbur g , 26. Februar. (Ldes.- Ztg.) Fn der gestrigen (17.) Plenarsißung des Landes- ausschusses wurde mit der Spezialdebatte des Landes-

haushalts-Etat für 1885/86, in dritter Lesung, begonnen, und

wurden zunächst die Etats des Statthalters und seines Bureaus, des Staatsraths, der Vertretung beim Bundes- rath und des Landesausschusses, sowie der Etat des Ministeriums ohne Diskussion angenommen. Der Etat der Unterrichtsverwaltung veranlaßte nur furze Bemer- kungen über die Position für die Präparandenschule in Neudorf. Eine längere Diskussion entspann sih erst bei dem Etat der Verwaltung des Fnnern, indem zunächst der Abg, Freiherr Zorn von Buliah, Vater, den Wünschen bezüglich einer Vereinfachung der Verwaltung aus Sparsamkeitsrück- sihten Ausdruck gab; zu französisher Zeit sei die Verwaltung der drei Departements beträchtlich billiger gewesen; gegenwärtig sei eine Vereinfahung möglich durch Aufhebung der Bezirks- präsidien oder durch Aufhebung eines Theils der Kreisdirektio- nen, und obschon bei der ersteren Maßregel die Ersparniß größer sein würde, glaube er doch, daß man an einer Vielen so werthen Jnftitution, wie die Bezirkspräsidien, nicht rütteln solle; das entspräche ja auch der noch kürzlih von dem Staats- sekretär kundgegebenen Ansicht. Der Abg. Schneegans erklärte, daß die Bezirkspräsidien ohne Nachtheil beseitigt werden könn- ten, was bei den Kreisdirektionen durhaus nicht der Fal! sei; dagegen würde eine Erweiterung der Kreise vielleicht zweckmäßig sein. Der Unter-Staatssekretär Dr. von Mayr wies den Aus- führungen des Frhrn. Zorn von Bulach, Vater, gegenüber auf die Schwierigkeiten einer internationalen Finanzstatistik hin, Schwierigkeiten, welche sih besonders geltend machen, wenn man ein Bruchstück eines Staates, wie die früheren drei fran- zösishen Departements, mit einem selbständigen Staate, wie Elsaß-Lothringen, vergleihen wolle. Nach einer weiteren kurzen Erörterung erklärte der Abg. Köchlin, daß die Frage, ob die frühere oder jeßige Verwaltung billiger gewesen sei, doch nur einen relativen Werth habe, die Hauptsaché sei, daß Vercinfahungen vorgenommen und Ersparungen gemacht würden ; vor einem Rütteln an den Kreisdirektionen, an welche sich das Land gewöhnt hätte, möchte er jedoch warnen. Der Staatssekretär betonte darauf, die Re- gierung halte die Aufhebung der Bezirkspräsidien für einen jo shweren Eingriff in die jeßigen Zustände des Landes, daß sie dieser Frage nur näher treten würde, wenn die Noth- wendigkeit dazu drängte und der Landesausschuß damit einver- standen wäre. Uebrigens dürfe man nicht übersehen, daß bei einer Beseitigung der Bezirkspräsidien wohl die Zahl der Kreisdirektionen vermehrt werden müßte ; es sei doch nicht richtig, dicse Frage einzig vom finanziellen Gesichtspunkt aus zu be- trahten. Zum Kapitel Medizinalwesen erklärte der Abg. Dr. Raeis, daß er von der Nothwendigkeit der Kreisärzte noch immer nicht überzeugt sei. Jm Uebrigen wurde der Etat der Verwaltung des Jnnern und darauf der Etat der Verwaltung der Justiz und des Kultus ohne Debatte er- ledigt. Der Etat der Verwaltung der Finanzen und Domä- nen führte nur zu kurzen Bemerkungen. Das Haus ging darauf zur Debatte über den Etat der Verwaltung der Gewerbe, Landwirthschast und öffentlihen Arbeiten über; mit dem Abschnitt über die Landwirthschaft wurde die Dis- kussion über landwirthschaftlihe Enquete verbunden. Zu- nächst ergriff der Abg. Frhr. Zorn von Bulah, Vater, das Wort und dankte der Regierung für die ausführ- liche Darlegung über die Untersuhung der Lage und Bedürfnisse der Landwirthschast in Elsaß-Lothringen. Der Redner zeichnete an der Hand der in dem Berichte gegebenen Daten die Situation der Landwirthschaft und erörterte -ins- besondere die gelegentlih der Enquete vorgetragenen Wünsche der landwirthschaftlihen Bevölkerung ; zur Entlastung leßterer müsse eine Reihe von Erleichterungen eintreten, namentli Herabseßung der Sterbfallgebühren, wofür andererseits das mobile Kapital zur Besteuerung herangezogen werden sollte, Den leßteren Wunsch theilte auch der Abg. Ritenthaler, der weiter auf die Einführung einer Cirkulations- steuer auf i Sea und die Einführung des Tabackmonopols hinwies als Ersay für die durch Erleichterung der Landwirth- schast entstehenden Ausfälle. Der Abg. Winterer führte aus, die Enquete habe von Neuem gezeigt, daß die wiederholt vor- gebrahten Besürhtungen nur zu berehtigt gewesen wären; die landwirthschaftlihe Krisis sei eine ernste und allgemeine , einzelne Mittel würden hier ja allerdings niht viel helfen, denno aber müsse das Mögliche ge- schehen, um einem weiteren Anwachsen des Proletariats auf dem Lande zu steuern ; ‘die Zunahme der fozialdemokrati- {hen Stimmen im Landkreise Mülhausen gebe in dieser Be- ziehung zu denken. Die Bestrebungen, den Kredit zu heben, die Landwirthschast zu entlasten, das mobile Kapital stärker heranzu- ziehen, könne er nur billigen, als wesentliche Hindernisse einer gedeihlihen Entfaltung der Landwirthschaft müsse er aber noch den Shulzwang und die allgemeine Wehrpflicht bezeichnen. Man rufe überall den Staat als Helfer in der Noth an, die

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Hauptsache aber bleibe doh die Selbsthlilfe; namentlich in Sachen des Kredits und des Melioratiagnomezans fönne au der Bauer auf dem Wege der Assoziation viel aus Eigenem erreichen. Die s{limmfsten, auch durch die landwirthschaftliche Enquete wieder bestätigten Ersheinungen seien aber der moralishe Rückgang der Arbeiterbevölkerung, die Zu? nahme des Alkoholismus, die Zerrüttung des Familienlebens. On ESS thung der Debatte wurde darauf auf Donnerstag, ag

__ Oesterreich-Ungarn. Wien, 25. Februar. (Wn. Abdp.) De S OSIEEN ist heute Nachmittag nah Amsterdam ab- gereift.

n der heutigen Sißung des Herrenhauses veranlaßte das sjechste Hauptstück der Gewerbeordnung eine längere lebhafte Debatte, an welcher sich auch der Handels-Minister Baron Pino sowie der Ackerbau-Minister Graf Falkenhayn betheiligten. Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in zweiter und dritter Lesung nah den Kommissionsanträgen zum Beschluß erhoben.

Cattaro, 26. Februar. (W. T. B.) Der Kronprinz und die Kronprinzessin trafen heute Nachmittag, von Ragusa kommend, hier ein, und wurden von der Bevölkerung enthusiastisch empfangen. Der Fürst von Montenegro war zur Begrüßung der Kronprinzlihen Herrschaften ein- getroffen und nahm mit denselben das Diner an Bord der Yacht „Miramar“ ein. Abends seßten Jhre Kaiserlich Königlichen Hoheiten die Reise fort.

Schweiz. Bern, 25. Februar. (N. Zür. Aktenmaterial über die Anarchistenfrage hat sih neuer- dings vermehrt. Der Bundesrath wird am Donnerstag in einer Extrasißung einen grundsäßlihen Beschluß fassen, welcher die ganze Sache auf neuen Boden stellt. Ausweijun- gen sind bis jeßt keine beshlofsen.

—_ 27. Február. (W D. B) Hier ind meyxère Anarchisten verhaftet worden; auch in anderen Städten der Schweiz sollen Verhaftungen von Anarchisten stattgefunden haben, Wie es heißt, liegt ein bezüglicher Bundesrathsbes{hluß vor.

Großbritannien und Jrlaud. London, 25. Februar (Allg. Corr.) Die Königin wird sich Ende März in Be- gleitung der Prinzessin Beatrice nah Darmstadt begeben, um der Konsirmation des Erbgroßherzogs von Hessen bei- zuwohnen. Alsdann is ein kurzer Aufenthalt in Aix-les- Bains in Aussicht genommen.

General - Lieutenant Sir Archibald Alison is an Stelle des nach Egypten kommandirten Lord Wolseley zum General - Adjutanten der englishen Armee ernannt worden.

Dem General Gordon soll ein nationales Denk- mal errichtet werden. Es hat sich bereits ein Comité zur Entgegennahme von Beiträgen gebildet, welhem der Prinz von Wales, der Herzog von Cambridge, der Erzbishof von Canterbury, der Kardinal Manning, der chinesishe Gesandte, der Premier Gladstone, Lord Salisbury und der Lordmayor als Mitglieder angehören.

Die Reiterstatue des Herzogs von Wellington, welche früher den Hyde:-Park-Corner gegenüber Apsley-house zierte, wird, dem Wunsche des Prinzen von Wales gemäß, demnächst in Aldershot, auf dem runden Hügel, unweit der dortigen Militärkirche, ausgestellt werden.

26. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Oberhauses begründete Lord Salisbury sein gegen die Regierung eingebrachtes Tadelsvotum und erklärte: wenn das Parlament die Regierung im Amte lasse, werde England nur Unheil und Schande ernten. Northbroo k? wies den Vorwurf zurück, daß die Regierung keine Politik mit Rücksicht auf die Zukunft treibe, und hob hervor: General Wolseley sei davon verständigt worden, daß die Regierung eine stabile Verwaltung in Khartum mit Hülfe der Häuptlinge zu sehen wünsche, welche stark genug sei, um das Nilthal zu fihera und Einfälle in egyptisches Gebiet zu unterdrüden, sowie Expeditionen zum Einfangen von Sklaven zu verhindern. Die nothwendigen Subsidien sollten von der egyptischen Regierung und denjenigen Häuptlingen gegeben wer- den, welche stark genug seien, die Ordnung im Nilthal aufrecht zu er- halten. Lord Derby führte aus: England habe die Pflicht über- nommen, Egypten zu schüßen; zur Erfüllung dieser Pflicht sei es nothwendig, daß Khartum und Berber von einer Macht gehalten würden, welche nicht systematisch die Erhaltung des Friedens und die Unabhängigkeit Egyptens bekämpfe. Es sollten keine Mühe und keine Kosten gesheut werden, um den von der Regierung eingegangenen Verpflichtungen nach- zukommen und denen treu zu bleiben, welhe England bei- Us haben. Die weitere Debatte wurde auf morgen vertagt.

Im Unterhause theilte der Unter-Staatssekretär Fiß - maurice mit: die Regierung werde die französische Regierung davon benatrichtigen, daß fie Reis nicht all- gemein als Kriegscontrebande betrahten könne. Weiter er- klärte derselbe: die italienische Regierung habe die Absicht ausgesprochen , den Vertrag zwishen England, Egypten und Abessinien zu respektiren und ihr Möglichstes zur Erleichterung des abessinishen Handels zu thun. Der Premier Gladsione erwiderte auf eine Anfrage bezüglih der Entsendung der italienischen Expedition nah dem Rothen Meere: Ftalien sei eine unabhängige Macht und bedürfe keiner Sanktion der englischen Regierung bezügli derjenigen Maßregeln, die zu tr. ffen es für seine Pflicht halte. Er sei nicht in der Lage, mitzutheilen, welher Meinungs- austaush über diese Angelegenheit mit anderen Regierungen stattgefunden habe. Die italienishe Regierung stehe in den besten und herzlichsten Beziehungen zu England; es sei in- dessen keine Allianz und kein Projekt einer mili- v eg Kooperation mit England im Sudan vor- anden.

Kalkutta, 24. Februar. (A. C.) Der Nizam hat sih erboten, ein Truppenkontingent für den Sudan zu stellen. Dies is ein deutliher Beweis dafür, daß er keine Sympathie mit dem Mahdi hat. Hyderabad is} bekanntlich der einzige große mohammedanishe Staat in Jndien.

Frankreich. Paris, 26. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer genehmigte heute einen Zuschlags- zoll von 6 Frs. auf in Europa hergestelltes oder direkt aus einem Lande außerhalb Europas importirtes Mehl. Für außerhalb Europas hergestelltes, aus europäishen Entrepots

tg.) Das