1885 / 51 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

tirte, om 18. Februar 1885 zahlbare Primaroechsel über 1000 MÆ, :

3) der angebli zerrissene, von dem Kaufmann Pietro de Cecco zu Verona unter dem 18. Juli 1884 zu Breslau auf die Handelsfrau Caroline Frost zu Breélau gezogene, an eigene Ordre gestellte, von der Bezogenen acceptirte, der Reihe nah an Luigi Fiozzo, die Banca Veneta, die Firma A. von Reinah & Co. und die Breslaver Wechslerbank girirte, am 15. Oktober 1884 zahlbare Primawecsel über 1000 M

werden auf den Antrag

ad 1 des Juftizraths Duesberg zu Bochum als des Vertreters der Firma Jansen & Cie. ebenda,

ad 2 des Kaufmanns H. Wienanz zu Breslau,

ad 3 des Rechtsanwalts Echtler zu Breslau als

des Vertreters des Kaufmanns Pietro de Cecco zu Verona hiermit aufgeboten. e

Die Inhaber dieser Wechsel werden aufgefordert,

spätestens in dem am

8. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr,

im Zimmer Nr 10 (boch parterre) des Amtsgericbts- gebäudes am Schweidnitzerstadtgraben 2/3 stattfin- denden Aufgebotstermine bei dem unterzeicbneten Gericht ihre Rechte anzumelden und die Wesel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- selben erfolgen wird.

Breslau, den 23. Dezember 1884.

Königliches Amtsgericht.

[SEA Aufgebot.

Die Firma B. Meytler seel. Sohn & Co. in Frankfurt a. M. hat vorgestellt, es sei ein wie folgt lautender Wechsel : :

Die Vorderseite :

Cincinnati, Obio, 10. Jani 1884. Für 4 8000. Sechszig Tage nach Sicht zablen Sie gegen diesen Prima Wechsel (Secunda nicht) an die Ordre der German National

Bank Reichs Mark Acht Tau-

Send 00/00 -—— Werth erhalten und

stellen denselben auf Rechnung laut oder

ohne Bericht, Herrn Carl Ed. Meyer Alb, Erkenbrecher Bremen. Tres und Accept pr. 23. Augnst des Carl Ed. Meyer mit dem Zusaß: „Zalbar b/d. Herren F. Schultze

& Wolde.“ E Die Nüdseite: Für uns an die Order B. Metzler seel, Sohn & Co.

The A. Erkenbrecher Co.

German National Bank F. Matt Cash, in ihrem Geschäftslokal in Verlust gerathen. Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem damit auf Dienstag, den 31. März 1885, Nathmittags 4 Uhr, in der Amtsgerichtsstube, unten im Stadt- hause Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte auf den- Wechsel bei dem unterzeichneten Ges» rihte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er- folgen soll. Bremen, den 9. August 1884. Das Amtsgericht. (gez.) Blendermann. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

[70203] Bekanntmachung.

Bard IV. Blatt 76 Abtheilung TI1. Nr. 5, ist für

kraftlos erflärt. Mülheim a. d. Ruhr, 19. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

Verloosung, Amortisation, Kinszablung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[68665] Bekauntmachuug. f

Bei der am heutigen Tage Zwecks planmäßiger Tilgung vorgenommenen Ausloosung von Kreis- obligationen des Kreises Westhavelland [Ul (dritter) Emission sind folgende Nummern gezogen

worden: : Litt, A. zu 1000 Æ Nr. 2/25 29 269. Litt. B. zu 500 A Nr. 25 99 355 405 499 515 572. Litt. C. zu 200 M

Nr. 251 268 282 295 331 408 421 444 490 513 544 580 614 655 660 741.

Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Obligationen nebst den noch nicht fällig gewordenen Zins\ceinen (Reihe 11. Nr. 6—10) und den Zins- \cein-Anweisungen am 1. Juli d. F in furs- fähigem Zustande bei der hiesigen Kreis-Com- munal-Kasse zur Einlösung vorzulegen.

Mit dem 1. Juli d. J. hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.

Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag vom Kapital in Abzug gebracht.

Von früher ausgeloosten Obligationen der x11. Emisfion sind bis jeyt nicht zur Einu- lösung gekommen Litt. C. Nr. 447 556 807,

Rathenow, den 18. / ebruar 1885.

Der Kreisausschuß des Kreises Westhavelland.

[6366] Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf TY 3 der Bedingungen unserer auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. Juni 1880 ausgegebenen Anleihe kündigen wir hierdurch die sämmtlichen noch im Um- lauf befindlihen 42°/9 Anleihescheine der Stadt Waldenburg i. Schl. für den Termin 1, April 1885. i

Die Auszahlung des Kapitals erfolgt von diesem Tage ab bei unserer Kämmereikasse gegen Rük- gabe der Anleihescheine, des Zins\heins Nr. 10 und der Zinss\cheinanweisungen.

Für etwa fehlende Zinsscheine wird der Betraa vom Kapital abgezogen. Mit dem 1, April 1885 hört die Verzinsung der Anleihescheine auf.

Waldenburg i. Schl., den 20. September 1884.

Der Magistrat. Mießner.

[486488] Bekanntmahung.

Bei der gestern stattgehabten Ausloosung der Anleihescheine der Stadt Lauenburg a. E find gezogen worden:

1) Bucbstabe B. Nr. 16 zu 500 2) Buchstabe C. Nr. 24 zu 200 4

Diese Anleihescheine kündigen wir hierdurch den SFnhabern mit der Aufforderung, die vorbezeicneten Beträge am 1. April 1885 bei unserer Stadt- fafse gegen Rückgabe sowohl der fällig als nicht fällig gewordenen Zinsscheine, des Anleihescheins und der Anweisung in Empfang zu nehmen.

Die Verzinsung der ausgeloosten Scheine hört mit dem 31. März 1885 auf.

Für die etwa fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Lauenburg a. E., den 21. Oktober 1884.

Der Magistrat.

_ Die Hypotßekenurkunde über 2400 , eingetragen für Wilhelm Sck{miß zu Mülhcim a. d. Ruhr,

[70261] Tage ab nicht weiter verzinst :

56 57 66 94 96 1800 2112 25.

à &0/0. E. über 1500 M Nr. 55 805 08 23 28 54 55 1123 1276 86 94 1645 1715 16 47 69 82 1800 44 67 68 69

87 1933 2021 98 2434 2#29 73 88 2703 04 34 2907 59 3121 71

93 96 3702 17 20 3861 90 4293 4397.

à &%%. C. über 600 M

Nr. 27 430 48 71 85 638 95 625 847 924 1014 77 1206 1306 11 68 1712 67 97 1927

2011 59 2229 41 42 52 60 2384 2503 2924 72 3181 99 4300 08 53 54 55 56 57 4526 27 47 59 4612 24

96 3846 47 51 66 69 4120 51 62 4248 91

47222 75 4844 58 59 4908 24 25 5635 5805 28 88 92 94 5940 77 98 6000 01 51 6243 62 79 6415 95 6556.6958 86 7260 66 73 79 7620 74 7226 34 52 53 68 74 91 7807 08 09 10 7918 84 8113 71 72 8276 8414 71 8567 8729 42 9166 92 98 9200 05 52 62 9441

9528 46 9676. à 59%.

à 43 °/n.

Nr. 9 117 199 424 926. à 43 °%n.

à 47%.

à 41 9%

à 43 °/9. 1003 1107 1242. à 49%. Nr. 159 607. à 49%. Nr. 26 118 730 848 1067 1452, à 4 °/0. Nr. à 4 °%. Nr. à 4%.

Nr. 9494 2904 3092 3321.

National-Hypotheken-Credit-Gesellschaft,

eingetragene Genosseuschast zu Stettin.

Nach §. 309 des Statuts kommea ausweislich des notariellen Verloosungsprotokolls vom 27, Fe- bruar 1885 die nachstehenden Pfandbriefe zum 1. Juli 1885 zur Amortisation und werden von diesem

à 5%. A. über 3000 M Nr. 129 307 32 441 1075 96 1125 30 57 1391 92 1505 49 51 1604 42 60 64 88 1753

D. über 300 M.

Nr. 193 §13 402 48 86 89 608 77 83 859 95 1003 30 1145 1249 50 62 70 75 1348 60 1435 1712 18 1835 2187 91 2471 2551 66 2657 83 2804 83 3061 72 74 90 3130 3236 3405 35 3583 3664 78 4022 23 4162 90 94 4537 95 4865 66 4971 5133 34 57 6220 36 42 72 95 5330 #620 22 36 43 5815 46 #935 6103 04 46 6252 58 6366 6720 47 6862 7018 19 65 72 80 98 7101 7208 79 72202 44 71 93 7969 75 8057 70 78 8113 35 8427 8595 8718 20 8903 9260 9305 26 51 69 94 9409 52 94 9938 59 81 10203 06 57 10307 48 10651 55 10742 190906 12 13 14 46 49 52 11148 87 11211 30 86 11426 72 78 82 11763 64 65 66 11918 12070 12146 67 73 78 12265 71 90 12308 25 62 12604 15 40 12706 21 24 39 13019 13131 13201 40 18348 13414 47 52 72 13595 99 13628 75 13910 19 22 53 14221 63 76 14407 87. Lítt. A. über 30900 M,

Litt. B, über 1500 Æ, rücfzahlbar mit 1650 Nr. 12 93 269 733 1089 1495 2141 2364. Litt. C. über 600 M, rüdzahlbar mit 660 M Nr. 16 31 69 94 118 155 183 274 536 713 1127 1897 2558 2909 3163 3797 4066 6496. Litt. D. über 300 Æ, rückzablbar mit 330 M

Nr. 1 50 85 195 224 305 358 407 472 557 637 690 729 869 955 1037 1125 1191 1200 1583 1908 2396 2583 2819 3281 3340 3355 3412. Litt. E. über 150 Æ, rüdzahlbar mit 165 M Nr. 2 41 63 75 79 155 190 220 239 282 385 394 469 509 561 596 615 668 (11 739 SUE

Läitt. A. über 3000 M, rückzahlbar mit 3300 Æ Litt. B. über 1000 Æ, rüdzahlbar mit 1100 M

Litt. C. über 500 M, rücfzahlbar mit 550 A 36 691 1218 1559 1775 2043 2146 2453.

Litt. D. über 300 #4, rückzahlbar mit 330 M 968 460 1127 1161 1569 1774 1801 1934 2259 2471 2679 2820 3183 3226 3492 3729. Litt. E. über 200 M, rüdckzahlbar mit 220 M 14 147 379 417 490 518 577 601 609 913 1030 1118 1208 1296 1707 1807 2150 2185

(1,8) (Unterfchrift.)

3313 20 82 38400 87 3534

3227 3612 38 41 81 3701 05 37 52

6122 42 47 48

rücfzahlbar mit 3300 A

e ———_—_p S P r O T E

[41874] Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Allerhö{hsten Privi- leaiums vom 7. Juli 1880 ausgegebenen Anleihe- scheinen des hiesigen Kreises im Gesammtbetrage von 430 000 # sind nach dem Amortisationsplan am 1. April 1885 = 5200 M zu tilgen.

Bei der vorschriftsmäßig erfolgten Ausloosung der zu tilgenden Anleihescheine sind nachstehende Num- mern gezogen worden :

Litt. A. Nr. 10 52 à 1000 A=- . 2000 Litt. B. Nr.2 14 88 97 à 500A= 2000 „, Ltt. C. Nr. 47 50 224 226 364 487

Ls 1200 ,„ 5200 A6

Om ch4 ;

Sa.

Diese Kreisanleihesheine werden den Besißern mit dem Bemerken gekündigt, daß die in den aus- geloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. April k. Jrs. ab bei der hiesigen Kreis- Kommnnal-Kasse und bei der Osipreußischen landschaftlichen Darlchnskasse zu Königsberg in den gewöhnlichen Geschäftsstunden gegen Quit- tung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen erst nach dem 1. April k. Jrs. fälligen Zinsscheinen nebst den Anweisungen baar in Empfang zu nehmen sind. Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich abzuliefernden Zinsscheine wirck von dem zu zahlenden Kapital zurückbehalten werden. L Vom 1. April k. Jrs. ab hört die Verzinsung der obigen ausgeloosten Anleihescbeine auf, Heinrichswalde, den 16. September 1884. Der Kreisauss\schuß des Kreises Niederung.

[42818] Bekanntmahung.

Non den auf Grund des Allerhöchsten Privile- giums vom 12. Dezember 1881 ausgegebenen 4°/igen Justerburger Stadtanleihescheinen LIV. Ausgabe sind in heutiger Magistratssißung folgende Nummern zur Einlösung gezogen worden : 9 10 302 421 433 518 527 682, überhaupt 8 Stü à 500 4 = 4000 M Diese Kapitalsbeträge werden den Inhabern der Anleihescheine hierdurch mit der Aufforderung ge- fündiat, dieselben gegen Rückgabe der Schuldver- schreibungen nebs Talons und Zinsscheinen der späteren Fälligkcitstermine am 1. April 1885 bei unserer Stadt-Hauptkasse in Empfang zu nehmen, da mit dem 31. März 1885 die Ver- zinsung aufhört. i : Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital in Abzug gebracht. Die in früheren Zu gezogenen Nummern sind sämmtlich ein- gelöst. Justerburg, den 18. September 1884,

Der Magistrat.

[41867] Bekanntmachung.

Non den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. April 1880, 13, Juli 1881 und 25. April 1884 ausgefertigten Anleihe-Stheinen des Kreises Jerichow Ux. sind folgende Nummern ausgeloost worden, und zwar: I. Ausgabe, Buchstabe A. Nr. 96 über 1000 4 Buchstabe B. Nr. 43 57 232 à 500 # Buchstabe C. Nr. 25 244 à 200 M Buchftabe A. Nr. 99 über 1000 # Buchstabe B. Nr. 108 125 à 500 M Buchstabe C. Nr. 11 12

200 M

1327 54 À Buchstabe A. Nr. 21 über 1000 4 Buchstabe B. Nr. 186 über 590 Buchstabe C. Nr. 43 über 200 M Die Inhaber der vorbezeichneten Anleihe-Scheine werden aufgefordert, gegen Rückgabe der Anleihe- Scheine in coursfähigem Zustande und der dazu ge- hörigen Zinsscheine und Anweisungen, den Nenn- werth der ersteren bei der hiesigen Kreis-Kom- munal-Kasse vom 1. April 1885 ab in Empfang zu nehmen. Von diesem Tage ab hört die Ver- zinsung der vorbezeichneten Anleihe-Sceine auf.

Genthin, den 17. September 1884. Der Kreis-Ausschuß des Kreises Jerichow Ux.

IL. Ausgabe,

ITL. Ausgabe,

9919 (422212) Bekanntmachung. Bei der am 19. d. Mts. stattgehabten Auéloo- sung der Obligationen des Kreises Calbe sind folgende Nummern gezogen worden : Von Lite. A. über 2000 Nr. 40 71. Von Litt. B. über 10009 M Nr. 142 229 361 458 501 542 560 561. Von Liütt. C. über 500 #4 Nr. 2 11 378 462 505 542 597 608 648 651. Von Ltt. D. über 200 M Nr. 18 21 31 163 490 Diese Obligationen werden den Besitern mit dem Bemerken gekündigt, daß die vorbezeihneten Beträge vom 1. April 1885 ab bei der Kreis-Kommunal- Kasse hier oder bei dem Bankier C. Bennewihz in Magdeburg gegen Rückgabe der Kreis-VDbliga- tionen in Empfang zu nehmen sind. Mit den Obligationen sind auch die dazu ge- hörigen Talons zurückzugeben. Von den früheren Ausloosungen sind bis jeßt folgende Obligationen zur Rückzahlung noch nicht präsentirt worden : am 1. April 1881 fällig: Litt, B. über 1000 G Nr. 98, am 1. April 1883 fällig: Läitt, D. über 200 Me Nr. 70, am 1. April 1884 fällig: Läitt, D. über 200 # Nr. 444. Die Inhaber derselben werden zur Empfangnahme der ihnen zustehenden Kapitalsbeträge mit dem Be-

stattfindet. Calbe a. S., den 19. September 1884. Der Kreisausschuß des Kreises Calbe.

merken wiederholt aufgefordert, daß von dem Zeit- punkte der Fälligkeit ab eine Verzinsung nicht weiter

(4211) Bekanntmahung.

Nachdem die Kreis-Vertretung des Kreises Calbe auf dem Kreistage am 29. Mai cr. beschloffen hat, den Zinsfuß der auf Grund des landesherrlichen Privilegiums vom 16. Juni 1879 in Höhe von 1 500 000 M ausgegebenen, am 1. April 1885 noch in Höhe von 1417 009 A in Umlauf befindlichen Kreis - Obligationen des Kreises Calbe vom 1. April 1885 ab von 45 auf 4°/9 mittels Ab- \tempelung herabzuseßen und nachdem diefer Beschluß unterm 22. August 1884 die Allerhöchste Genehmi- gung erhalten hat, werden die Inhaber jener Oblis gationen hierdurch aufgefordert, dieselben nebst dop- peltem Nummerverzeichniß in der Zeit vom 2. Ja- nuar bis ult. März 1885 bei der Kreis-Communal-Kasse zu Calbe a, S, oder bei dem Des C. Bennewiy zu Magde- urg S zur Abstempelung vorzulegen und dabei die Talons behufs Ausreichung neuer fünfjähriger, vom 1. April 1885 ab laufender Zinsscheine (Serie 11.) mit ein- zureichen. Denjenigen Obligations - Junhabern, welche ihre Obligationen innerhalb der Zeit vom 2, bis inkl. 15. Januar 1885 an einer der oben bezeihneten beiden Stellen zur Abstem- pelung vorlegen, gewährt der Kreis Calbe eine Convertirungs-Prämie vou 0,5 Prozent Nominal, welche in baar bei Rückgabe der abge- stempelten Effekten an die Vorleger der leßteren zur Zahlung kommen wird. E Í i Gleichzeitig werden alle diejenigen Obligationen, welche bis ult. März 1885 festgeseßten Drts nicht zur Abstempelung vorgelegt werden, den Jn- habern hierdurÞ zur Rückzahlung am 1. April 1885 mit dem Bemerken gekündigt, daß die in denselben verschriebenen Kapitalbeträge von diesem Tage ab gegen Rüdwgabe der Obligationen nebst Talons bei der Kreis-Communal!l-Kasse zu Calbe a. S,, sowie bei : dem De C. Bennewiß zu Magde- urg in Empfang zu nehmen sind. Vom 1. April 1885 ab hört die Verzinsung der gekündigten Obliga- tionen auf. Z Calbe a. S., den 19. September 1884. Der Kreisaus\schuß des Kreises Calbe. (Unterschrift).

[430901 Bekanntmachung.

Sn dem am heutigen Tage stattgefundenen Ter- mine zur Ausloosung der am 31. März 1885 zur Einlösung gelangenden Anleihescheine der

Stadt Bielefeld und zwar 37 Stü à 500 Mark und

11 Stück à 200 Mark sind folgende Nummern gezogen worden : à 500 Mark: 93 107 176 255 456 578 644 650 729 748 791 837 897 1099 1147 1155 1233 1286 1320 1493 1567 160ò5 1719 1895 1896 1913 1986 2019 2021 2023 2025 2082 2099 2147 9231 2244 2298. à 200 Mark: 9304 2317 2359 2555 2568 2572 2664 2688 2691 2708 2782. S Die Einlösung der vorstehend bezeihneten Anleihe- scheine erfolgt nah dem Nominalwerthe am 31, März; 1885 bei unserer Kämmereikasse an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verztnsung der Anleihe- cheine auf. N Mit den Anleihescheinen sind gleiczeitig die dazu gehörigen, nod nicht verfallenen Zinsscheine einzu- liefern. Geschieht dies nit, so wird der Betrag der fehlenden Zinsscheine an dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung dieser Seine verwendet. Bielefeld, den 26. September 1884. Der Magistrat.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[69351] Stadtraths-Stelle.

Beim hiesigen Magistrats-Kollegium is die Stelle eines besoldeten Stadtrathes sofort zu beseßten. Die Wabl erfolgt auf 12 Jahre. Das pensionsberecbtigte Gehalt ijt auf 3900 6 pro anno festgeseßt. Die Vertretung des Standesbeamten ift unentgeltli% zu übernehmen. S :

Mit der Uebernahme des Amtes ist die Verpflich- tung verbunden, zu dem städtiswhen Wittwen- und Waisenfond 3 9% des jedesmaligen pensions- berechtigten Einkommens als Beitrag zu zahlen. Nebenämter, öffentlihe oder private, welche mit einém Honorar verbunden find, darf der Gewählte ohne Genehmigung der beiden städtishen Kollegien nicht übernehmen. Ein Ausscheiden aus dem Amte innerhalb der 12 jährigen Wahlperiode kann nur nah voraufgegangener, dreimonatliher Kündigung erfolgen. :

Bewerber, welche das Examen als Gerichks- oder Regierungs-Affessor bestanden haben müssen, wollen i sofort und {pätestens bis zum 10. März cr. unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten melden.

Frankfurt a. O., den 21. Februar 1885,

Der Vorsitzende der Stadtverordueten- Versammlung : Lampe.

[69134] z Ausstellung des Sensatiou3-Gemäldes von

J. von Payer: „Die Bai des Todes“

(Der Untergang der Franklin-Expedition).

im Verein Berliner Künsiler. Kommandantenstr. 77/79 (Industriegebäude.)

Bücckendorff.

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Zweite Beilage

E P E

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

„M S1.

Berlin, Sonnabend, den 28. Februar

1885.

Nichfamlliches.

Preußen. Berlin, 28, Feb i

; ie 1 «D, ruar. Rel

der Finanz - Minister von Sâols éi le L E

Aan S s Here T Ygute s g Pee der Berathung des S, reffen indigung und Um-

Mus der viereinhalb prozentigen tom otivit-

en aatsanleihe, gehalten, hat folgenden Wortlaut :

Ich bin den geehrten Herren Vorre f Wohlwollen, mit lu sie e E Ae dankbar für das geübt baben, zu der sie si von E n dn Gesetzenttourf verpflichtet fühlten. enen Standpunkten aus

möchte Herrn Camphausen zunä erwi ib i

Bezug auf die Annahme, daß der Zinsfuß in Grote di rin S sebe die Dauer diefes Vethalnhjes “alt "en Standpunkt sich

N Verhältnisses nicht in dem Grade als ge- sibert an, wie er das auéführte, und bin in dies c mehr geneigt, ten Ausführungen ‘des Herrn T eE Beziehung wei beizutreten, daß der niedrige Zinsfuß bci R E N eine gewisse wirthschaftlihe Depression zurü zufübeen pn on selbftverständlich ebenso mit als ein Moment die große Sicherheit des preußisben Staats in Betracht kommt. Aber i ‘glaube daß jener Gesichtspunkt die Staatsregierung mit Recht zu i ganz besonderer Vorsicht bei dieser Operation nöthigt. Der Staat, sagt Hr. Camphausen, ist jeßt noch vielmehr als im Jahre 1842 in der Lage, seine Scbulden auf 32 9% herabzuseßen. Jch erlaube mir auch das nach mehreren Richtungen hin zu bezweifeln. Meine Herren im Jahre 1842 war der preußishe Staat mit einer Staatsschuld, wenn ich mi recht entsinne, von etwa 98 Mill, Thaler belastet 6 deren Konvertirung es sih damals handelte, und die preußischen Staatspapiere hatten außerhalb Preußens wenig Verwen- dung bis dahin gefunden. Die Gefahr, daß das geringe Kapital von Preußen damals auswandern würde Tag ziemli weit entfernt. Heute, wo die preußische Staats\culd, \clbst nur der Theil, der niht mehr in der Form von Eisenbahnpapieren besteht, in die Tausende von Millionen Mark geht, ift das Verhâlt- niß ein wesentli Anderes geworden, und heute bei den Kommunika- tionen, bei dem Verkehr, in den Preußen eingetreten ist, ift es für die Regierung eine viel wichtigere Aufgabe, dafür zu sorgen daß das hei- mische Kapital in der Heimath bleibe, als wie es damals sein mochte, Der Herr Vorredner hat weiter gemeint, bei dem großen Wohlwollen welches die Maßregel gegenüber den Staatsgläubigern hat, {eine nach den Motiven hauptsäblih ein Gesichtspunkt maßgebend gewesen zu sein, den er aber gar nicht als richtig anerkennen könne, nämlich die Besorgniß, die ih schon andeutete, daß das deutsche Kapital in unsicheren, namentli ausländishen Werthen Anlage suchen könnte Diese Gefabr, sagt er, ist immer vorhanden, und sie ist jetzt dur die Maßregel, welche die Regierung vorgeschlagen hat, in größerem Maße vorhanden. Jb e:laube mir au das entschieden zu bezweifeln.

Der Vere Minifter Camphausen fagt, alle Inhaber {ind ge- nöthigt, sih die Frage vorzulegen, ob sie mit dem Zinsfuß der ihnen offerirt wird, bestehen können, oder ob sie zu einer andern Anlage übergehen sollen. I bestreite, daß alle Inhaber zu dieser Frage genöthigt oder auc nur in der Lage sind, diese Frage zu stellen. Wir ecinnern un®, meine Herren, daß von ‘den alten preußishen Obligationen, an deren Stelle die konsolidirte 44 %/% Ans leihe cetreten ift, große Summen in den Händen von Stiftungen Vormundschaften, überhaupt in fsolben Händen waren, die füglich nicht in die Lage kommen, sich die Frage vorzulegen: Verzinst si das Papier-uns jeßt noch hoch genug oder sollen wir nicht lieber höher verzinsliche ausländishe Papiere dafür nehmen, um unseren Zweck erfüllen, unsere Ausgaben bestreiten zu können. Meine Herren zablreiche Personen sind vielmehr genöthigt, sih nach den jeweiligen Zinserträgen ihrer sicher angelegten Kapitalien mit ihren Ausgaben zu richten, und darauf haben wir Rücksiht zu nehmen. Anh glaube ih, is e eine ganz unri{tige Auffassung, daß alle Inhaber der betreffenden Staatspapiere, auch die Privaten, welche völlig freie Hand haben, über ihr Vermögen und dessen Anlage zu beschließen, was ihnen gut scheint, daß die sich immer gleih versuht sehen würden, eine Reihe fkalkulatoriscer Exempel sich zu machen, ob sie nun mit dem herabgescßten Zinsfuß noch bestehen können oder zu einer anderen Anlage übergehen müssen. Ich glaube, meine Herren, es giebt da eine Grenze, cine gewisse Grenze, die, wenn sie nicht zu rlicksihtslos gezogen wird, sih noch mancher gefallen läßt und bei der er sagt: dann werde ih mein Papier noch rubig behalten. Wenn aber die Zinsherabseßzung über diese sehr vorfihtig zu suchende und zu findende Grenze hinaus8geht, dann sagt freilich Feder : nein, nun kann ich diese Papiere nicht wibe behalten. Und es ist gerade kein anderes Papier in dem Maße im Lande verbreitet, als diese 4¿prozentige konsolidirte Anleihe, und ih muß hierin dem Hrn. Freiherrn von Mirbach widersprechen so aus\s{ließlich fest, kann ih sagen, im Inlande angelegt wie dieses Papier, an allen Stellen, nibt blos bei den Stiftungen, bei den Vormundschaften, sondern auch bei den seit alter Zeit vorhandenen Anlagen der Privaten; und da wollten wir es gern dem Lande erhalten, ohne auf dem Geldmarkte eine zu große Bewegung zu machen. Ih muß noch hinzufügen, meine Herren, es ist richtig, die Staatsregieruna ist von großem Wohlwollen für die Staatsgläubiger geleitet, sie ist aber auch von dem wohlerwogenen Interesse des Staates selber geleitet worden, Es ist nicht gleichgültig, ob 950 Millionen Mark zu einem bestimmten Termine im Lande mobil gemacht werden sollen, um baar zurückgezahlt zu werden in die Hände Derjenigen, denen gekündigt ist. Wenn die Staatsregierung urch glüdcklich gefügte und entgegenkommend beurtheilte Maßregeln eine solhe Operation vermeiden kann, thut sie meiner Meinung nach sehr wohl daran und zwar im Interesse des ganzen Landes,

G Ich habe nun, glaube ich, nur noch nöthig gegenüber dem Herrn Grafen zur Lippe auf die von entgegengeseßtem Standpunkt gc- pußerten Bedenken ein Wort zu erwidern, insbesondere darauf, hier das Kündigungsrecht des Staats gewissermaßen ver- wandelt worden sei in ein Kündigungsrecht des Gläubigers, ils daß, davon ausgehend, der Regierung ein Vorwurf über

e Rechtswandlung gemacht ist. Jch gebe zu, juristisch läßt sich

è Sache vielleicht auc so ansehen, aber ih möchte doch nit meinen, Gs das ganz dem Wortlaut und Inhalt des Gesehentwurfs entspricht. jugoandelt sich dabei nur um ein an si juristisch unkorrektes Prä- x lz, und das ift auch ausdrücklich hervorgehoben worden ; es erscheint i den ersten Blick anfechtbar, daß wir nicht das negative Präjudiz auf èn, wer nicht ausdrücklih seine Zustimmung erklärt, der geht nicht n die Novation ein, der bekommt sein Geld zurück, sondern ab wir das positive Präjudiz stellen, wer nicht widerspricht, der wird 2 einen Acceptanten erklärt. Es läßt sid dagegen allerhand aus its luriftishen Theorie einwenden, aber es ist so eminent praktisch wel B eine fo große Wohlthat gerade gegenüber allen denjenigen Personen, zit edie Verhandlungen des Landtages nicht verfolgen, welche die Börsen- any nicht lesen, welhe niht wissen, daß mit den Papieren, die

haben, fi eine Veränderung zugetragen hat, in Folge deren nur

j An einem bestimmten Orte und zu einer bestimmten Zeit eine Er-

rung abzugeben is. Wir haben dies in der unerwünsch- lesten, Theilnahme erweckenden Weise geschen bei den neuer- Es f p (inwandlungen der Eisenbahnaktien in Staatsschuldscheine.

nd da eine Menge Personen gekommen nach Ablauf der Frift

und zwar überall die der Theilnahme würdigsten Persone i

\{chwächlicke Leute, welche fich in ihren Berim U B so zu rathen wissen, wie andere. Die find nah dem! Termin gekommen und haben dann erft die Umwandlung verlangt und zwar, weil dies ibr Vortheil war, nun aber zu spät. So steht es hier gerade. Wenn Jemand “für feine Obligation nach dem heutigen Course (nicht nach dem Course, als der Gesetz- entwurf erschien), rach dem heutigen Course 10459 be- kommen kann, und nun verabsäumt eine für die Umwandlung etwa bestimmte vierwöchentlihe Frift innezuhalten, und dann nah ses Monaten nur 100 baar dafür bekommt, so hat er einen offenbaren Scaden ; und der könnte eben keine anderen Leute treffen, als solche die in den Geschäften nicht recht Bescheid wissen, in dieser Hinsicht gerade hülfsbedürftig sind, da nur die die Frist versäumen würden.

__ Deskalb erschien es der Königliben Staatsregierung landes- väterli gehandelt, wenn sie hier nicht vors{chlägt das juristis aller- dings richtigere negative, sondern das positive Präjudiz zu stellen.

Ich bitte den Hrn. Freiherrn von Mirbach, es mir nit als eine Unachtsamkcit auslegen zu wollen, wenn ih auf die am Schlusse feiner Rede mir empfohlene Erwägung, bei der Konvertirung der 43 9% Eisenbahnobligationen eine solhe in 37% in Aussicht zu nehmen, hier keine Erklärung abgebe. Daß dieser Gegenstand von der Königlichen Staatsregierung auf das Ernsteste und Sorgfältigste er- wogen wird, davon können Sie immerhin überzeugt sein. Uebrigens glaube ih annehmen zu dürfen, daß, als der Landtag den Finanz- Minister ermächtigte, mit der Kündigung und Umwandlung dieser Eisenbahnobligationen selbständig vorzugehen, die allseitige Ueber- zeugung war, daß es für das Wohl des Staates das Beste sei, wenn der Finanz-Minifter in der Lage sei, zu der besten Zeit das Best- Is lere 1 bid Zeitpunkt als gek

Bis jetzt ift dieser Zeitpunkt als gekommen noch ni worden. Würde ih üter das, was tit der Betunte auf E biete zu thun ist, mi irgend äußern, dann würde ih die Freiheit welche der Landtagsbeschluß der Königlichen Regierung gerade geben wollte und gegeben hat, immerhin mehr oder weniger eins{ränken, und i he O aut ;

zie schon gemeldet, wurde der Gesezentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung L aer.

Jm weiteren Verlauf der Sizung berichtete Graf zur Lippe, Namens der Justizkommission, über den Geseßentwurf, betreffend die Vertretung des Fiskus in bürgerlichen Rechts streitigkeiten der Justizverwaltung.

Der im Abgeordnetenhause unverändert angenommene Entwurf erklärt im §. 1 den §. 86 des Einführungsgeseßzes zu dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesez, nah welchem der Justizfiskus in Civilprozessen durh die Bezirksregierungen vertreten werden soll, für aufgehoben.

8. 2 uer:

__ Die Anordnungen darüber, wie die Vertretun Fisfus i bürgerlichen Necbtsstreitigkeiten, welche A es R verwaltung betreffen, zu erfolgen hat, erläßt der Justiz-Minister.“

Die Justizkommission empfahl mit 7 gegen 6 Stimmen, leßteres dem Wege Königlicher Verordnuna zu überlassen, während die Herren Dr, Dernburg und Oellshlägér die Wieder- herstellung der Vorlage beäntragten. Der Standpunkt der Kommission, daß der Wortlaut des §. 2 eine Einschränkung der Königlichen Prärogative, einen Eingriff in die Organi- sationsbefugnisse der vollziehenden Gewalt enthalte, wurde von den Antragsstellern sowie von dem Justiz-Minister Dr. Friedberg als unzutresfend bekämpft.

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg führte aus: vom 1. April 1885 ab jolle die Gerichtskostenerhebung von der Verwaltung der indirekten Steuern wieder auf die Justiz- behörden übergehen, und die Vertretung des Justizfiskus müsse bei den sih aus der Gerichtskostenerhebung ergebenden Rechts- streitigkeiten doch in zweckentsprehenderer Weise geregelt wer- den. Die Vorlage bezweckde aber nicht, die Vertretung des Justizfiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geseßlich ander- weit zu regeln, vielmehr sollten die bezüglihen Anordnungen durch den Justiz-Minister getroffen werden. Von einem Ein- griff in die Prärogative der Krone könne keine Rede sein, denn diese selbst habe ja den Entwurf vorgelegt, welcher die Unterschrist Sr. Majestät des Königs trage. Die Prärogative werde sonah noch besser dur die Vorlage gewahrt als durch die Kommissionsfassung.

Die Kommissionsfassung des §. 2 wurde darauf mit großer Mehrheit abgelehnt und die Vorlage gelangte s{ließlich unverändert zur Annahme.

Es folgte die Berathung des Gesehentwurfs, betreffend die Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmun- gen über Erhebung der auf das Einkommen ge- legten direkten Kommunalabgaben (Kommunal- steuer-Nothgeseß-Entwurf, Antrag des Abg. Frhrn. von Huene, vom Abgeordnetenhause unverändert angenommen), über welchen die verstärkte Kommunalkommission dur ihren Refe- renten, Herrn Bötticher, schriftlihen Bericht erstattet hat.

__ Die Kommission hatte nur eine wesentliche Aenderung, näm-

lih die Streichung des §8, 10 (Vermeidung der Doppelbesteue- rung) beschlossen und empfahl im Uebrigen einstimmig die Annahme der Vorlage.

Herr von Winterfeld erklärte: er werde mit seinen Freun- den für die Vorlage stimmen; es komme ihnen vor Allem darauf an, einen recht eindringlihen Appell an die Regierung zu richten, daß die shreiende Ungleichheit beseitigt werde, dur welche den ländlihen Gemeinden der östlihen Provinzen das Besteuerungsrecht der Forensen und juristishen Pexfonen noch immer entgehe. Den Gutsbezirken gegenüber bleibe dieses Unrecht leider weiter bestehen, aber noblesse oblige. Das Geseß bedeute einen Schritt zum Bessern, wenn man auh bezüglih seiner finanziellen Resultate einen Spxung ins Dunkle mache.

Herr Beer erkannte zwar an, daß die Vorlage durh Streichung des §. 10 sich in verbesserter Form prä- sentire, hatte aber auch gegen diese verbesserte Vorlage die mannigfachsten Bedenken. Die Regierung verleugne in diesem FJaÿre ihr eigenes Kind, die sich der verlassenen Waise angenommen, habe \ih ohne die Mitwirkung der Staatsregierung abmühea müssen. Zelle wäre es ohne Zweifel gewesen, sih - auf eige Rejolution zu beshränken. Entschieden unzweckmüßig sei die neue Grundlage für die Berehnung des Reineinkommens der Staatsbahn nach Gehältern und Löhnen der Beamten und Arbeiter; sie roerde für viele Gemeinden nur die Beoeutung

eines Danaergeschenks haben, Niemand kenne zudem die ganze

und die Kommission, |

Tragweite des Geseßentwurfs ; gerade weil er ein Sprung ins Duntfkle sei, müsse er abgelehnt werden, Da aber dazu große Aus- siht nicht vorhanden sei, fo möge das Haus wenigstens die {limmsten Nachtheile desselben und namentlich den neuen Maßstab für das Staatsbahneinkommen beseitigen. Der Ent- wurf habe deshatb viele Freunde, weil er den ländlichen Ge- meinden des Ostens und den ftädtifhen der neuen Provinzen eine neue Einnahmequelle in Ausficht stelle; ob die Hoffnungen fich aber erfüllen würden, könne niemand garantiren.

¿reiherr von Durant de Sénégas befürwortete die An- nahme der Vorlage, welche \{reiende Mißstände beseitigen und zahlreihen Gemeinden wieder aufhelfen werde, die sons dem wirthschaftlichen Ruin verfallen müßten. Die Schwierig- keiten, auf welhe die Annahme des Entwurfs stoße, lägen hauptsählich bei der Regierung: diese aber werde ih im nteresse der nothleidenden Gemeinden gewiß auch ihrerseits entschließen, dem Entwurf ihre Zustimmung zu geben.

Herr von Winter erklärte: er sei ein Gegner der Vor- lage, da er nit absehe, inwiefern sie den Gemeinden neue Einnahmequellen eröffne. Der Nothstand in den Gemeinden sei gar nicht vorhanden. Die Flusorge für die ländlichen Gemeinden sei nur ein Dekorationsstück Von dem Ent- wurf hätten doch nur die ländlihen Gemeinden Vortheil, die zugleich Eisenbahnstationen find. Das sei aber kein Grund, die ganze Geseßgebung in Fluß zu bringen. Der Minister der öffentlihen Arbeiten, welher durch die Verstaatlihung der Eisenbahnen so große Mittel gewonnen habe, werde es fich nicht nehmen lassen, wenn durch die Schaffung einer Station in einem Dorfe eine Squlklasse für die Kinder der Beamten nothwendig werde, dafür auch die Kosten zu tragen. Einerseits schaf man Selbstverwaltung, andererseits be- shränke man dieselbe durch die Verkürzung des Best-uerungs- rets der Gemeinden. Leßtere hätten nur die Möglichkeit, ihre Steuern als Zuschläge zu den Staatssteuern zu erheben. Diesem Zustande müsse abgeholfen werden: das sei der wahre Nothstand. Gerade die Auflegung indirekter Steuern dur das Neich mache es den Kommunen unmögli, nun noch weitere indirekte Steuern aufzubringen. Das Bestreben der Regierung gehe ja deshalb ganz mit Recht dahin, aus diesen indirekten Steuern die Gemeindelasten zu erleihtern. Er hoffe, daß das Geseß nicht zu Stande komme, und daß dasselbe, auf breiterer Basis entworfen, vielleicht erst in einigen Jahren dem Hause wieder vorgelegt werden werde.

Herr Brüning meinte: die beiden Vertreter von Städten, welche sih gegen die Vorlage ausgesprochen, nähmen nur einen vereinzelten Standpunkt im Hause ein; die große Mehrzahl der Bürgermeister sei für die Annahme der Vorlage. Der- jeßige Besteuerungsmodus führe einigen Gemeinden allerdings große Vergünstigungen zu, und die Vertreter dieser Gemein- dén hätten naturgemäß an einem anderweitigen Vertheilungs= maßstab kein besonderes Jnteresse. Auch die Ausführungen des Herrn von Winter könnten nicht für die Gesammtheit dex hier in Betracht kommenden Verhältnisse maßgebend sein.

__ Herr von Dectend äußerte: wie mangelhast das Gesetz sei, erlaube er sich an einem Beispiel nahzuweisen: Die Doppelbesteuerung werde durch das Gesez nicht nur nicht vermieden, sondern direkt eingesührt. Die Reichsbank habe etwa fünfzig Filialen, und nun sei in dem Gesez bestimmt, daß ein Bankgeschäft vorweg in seinem Wohnsiß mit einem Zehntel des ganzen Einkommens, in seinen Filialen aber noch einmal mit dem vollen Betrage des Einkommens besteuert werde. Sei das Doppel- besteuerung oder niht? Ein so unvollkommenes Gefeß bitte er nicht aus dem Hause hinausgehen zu lassen.

Graf von der Schulenburg: Beeßendorf erklärte: wenn auch das Geseß manche Unklarheiten habe, fo müsse es man doch annehmen in dem Vertrauen, daß die Regierung aus ihrer zuwartenden Stellung heraustreten und die Mängel kor- S werde. Woyrsc kritif

err von Woyr ritisirte die Ausführungen des Hexrn von Dechend bezüglih der Doppelbeßteuerung Als R Zzu= treffend. Die Reichsbank werde hier in Berlin mit 10 Proz. in den Filialen ganz besteuert; cine Doppelbesteuerung fei darin nmcht zu finden,

Herr Struckmann meinte: falls man die Garantie hätte, daß die Regierung in kurzer Zeit ein definitives Geseh er= lassen würde, fo könnte man gern warten. Länger aber ließe sih die Erfüllung der duingenden Bedürfnißse der Gemeinden nit aufschieben, Wenn der Entwouvf Mängekt habe, fo sei ja die Berathung èm Hernenhauße dazu da möchte diese auch einige Tage dauern Amendements zur L 0 en E Wes Abgeordnetenhaus und as Herrenhaus einig szien, werde si: au Î i der dle E nad S

err Bredt richtete an dis Staatsvegieruæg, die sich tro der Berschiedenartigkeit der E N O immer shweigend veuzalte, dée dringende Bitte, über ihre Stellung zu den hauptsächlihsten, hiex in Betwachi kommenden Fragen sich far auszusprechen, damit das, Dunkel, welches lite der ganzen Berathuug shmebe, sih, wenigsiens etwas

__ Herr Hache arklärte: ihm fcheine die Art und Weise, wie diesex Entwuzs an das Herrenhaus gelangt fei, dafür zu sprechen, daß bei den verschiedenen Parteien des Abgeordneten=

| hauses das Bedürfniß 2dgewaltet habe, fi den Wählern für

die nächsten Wahlen zu empfehlen. Er werde ebenfalls dagegen stimmen, bitte aber auch seinerseits die Regierung um eine Erklärung, daß die Vorlage in der jezigen Form für sie un=- A Fei. ivi

Die Generaldiskussion wurde hierauf geshlo}sen und die Spezialdiskussion um 4 Uhr auf Sonnabend 11 Uhr vertagt.

Jm weiteren Verlauf oer gestrigen (29.) Sißun des Hauses der Abgeordneten lou hei T gesebter zweiter Berathung 0es Etats für das Ministez rium der geisiliwen, Unterrichts- und Medi=- zinal-Angelegenheiten zu Kap. 121 („Elementars{hul= wesen“, speziell zunächst „Seminare“) der Abg. Seyffarth (Liegniß) das dringende Bedürfniß einer besseren Berüsich= tigung der emeritirten Volksshullehrer. Die bekannte Noth- lage derselben sei duch die Schaffung zahlreiher neuer Shußa