und da wird gegen ihn wegen Betruges erkannt; uad ist gegen ihn wegen Betruges erkannt, dann kann ic dem Hrn. Abg. Bebel ver- fichern, wird er keine Lieferung mehr ron der Militärverwaltung be- kommen. Davon kann gar feine Rede sein. Wir wollen lauter an- fiändige Leute in der Militärverwaltung verwenden ur.d ibnen Verdienst ge- währen. Wenn das also wahr ist — was ich nicht weiß — daß ein gewifjer Herr, dessen Name bier genannt worden ist — ich geniete ja nit die Prärogative, daß ich bier ohne Weiteres von den Leuten sagen kann, sie haben betrogen, also hüte id mi, einen Namen zu nennen — wenn es wahr ist, dann wird es ja vor dem Gerit zux Kognition kommen, die Arbeiter werden hoffentlich klagen und der Mann wird, wenn er wirklich betrogen hat, boffentlich verurtheilt werdcn, und dann mache ich mich ohne Weiteres stark dafür, wenn ihw der Betrug nachgewiesen ist, daß er nie mehr eine Lieferung be- Tommen wird.
Der Abg. Dr. Lingens fragte unter Bezugnahme auf Spezialfälle an, ob die Compagnie-Shuhmacher und -Schneider nicht zur Kirche geführt würden, selbst dann niht, wenn die ganze Compagnie zur Kirche kommandirt werde.
Der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff erklärte, von den Spezialfällen keine Kenntniß zu haben. Beruhe dies auf Wahrheit, so liege hier ein sehr bestimmter, beklagens- werther Verstoß gegen die Allerhöhsten Bestimmungen vor.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es sei ihn fehr wohl bekannt, daß die Solbvaten als Treiber nicht kommandirt wüzxden; indessen bei den großen diskretionären Befugnissen, welche die Vorgeseßten im Militärdienste über ihre Untergebe- nen häâttien, sci der Begriff der Freiwilligkeit sehr oft sehr zweifelhaft, zumal nach der Theorie vom unbedingten Gehor- fam. Es komme auch darauf an, ob bei den Soldaten die Vorstellung lebendig sei, daß sie eine freiwillige Dienstleistung gethan hätten. Schon um Mißversländnisse zu vermeiden,
jei es dringend wünschenswerth, daß die Soldaten niht im Privatinteresse von Vorgeseßten verwendet würden, abgesehen von Fällen, wo solhes wie im Burschendienst reglementêmäßig geordnet sei. Aber
auch die volle Freiwilligkeit vorausgeseßt, entstehe die Frage : Wo bleibe der Dienst? Jhm sei vielfah versichert worden, den Dienst hätten die Uebrigen zu thun und zwar um fo mehr Dienst, um ihre Kameraden für die Treibjagden frei zu machen. Jhm scheine auch diese männliche, anständige Be: schöftigung, von der der Kriegs-Minister gesprochen habe, für die Schonung der Uniform nicht besonders zuträglih. Es sei das übrigens nicht blos in Cassel Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit geworden, sondern auch in der Nähe von
Berlin und in Schlesien hätten folhe Verwendungen in sehr großem Umfange im November und De- zember stattgefunden und aus einer großen Zahk
von Zuschristen , die ihm von Personen zugegangen seien, mit denen er sonst keine Beziehungen unterhalte, gehe ihm hervor, daß in der That diese Verwendung der Truppen zu eigenthümlichen Betrachtungen vielfah Anlaß gebe. WVer- schiedene Male habe er es im FJnteresse der Firanzen verlangt, wie früher die Soldaten nicht hon mit dem fünften Novem- ber einzustellen, sondern zu einem späteren Termin, zumal im November und Dezember der Diest keine besonderen An- forderungen erheishe. Diese Forderung sei von der Regie- rung aufs Entschiedenste zurüclgewiesen worden; sie habe sich auf das Septennat berufen und erklärt, sie könne au nicht einen einzigen Tag von der Dienstzeit missen, ohne die Wehrhaftigkeit in Frage zu stellen. Wenn man nun sehe, daß die nationale Wehrkraft durch solche Dinge, wie die Verwendung von Soldaten als Treiber, in Frage gestellt werde, so sei das ein neuer Beweis dafür, daß die gegen: wärtige Dienstzeit in ihrem Umfançe nicht gerehtfertigt sei, daß man bei einer Beschränkung der Verwendung der Sol- daten auf das, wozu sie bestmmt seien, auf die Ausbildung für den Kriegsdienst, auch mit kürzerer Dienstzeit auskommen könne. Wenn dem Soldaten die Wahl gestellt werde, so zweisle er niht, daß er gern auf die sogenannte männliche und ansländige Verwendung als Treiber verzichten und lieber etwas früher zu seinem bürgerlichen Beruf zurüdckehren werde.
Demnächst nahm der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff das Wort:
Meine Herren! Der Hr. Abg. Richter hat ¿unähst gesagt, es wäre eine eigenthümlicbe Sache damit, mit der Freiwilligkeit oder mit vem Zwang in dem militärishen Leben. Ich leugne garnicht, meine Herren, daß ter Soldat auch freiwillig seinem Offiziere schr gerne etwas zur Lebe thut. (Ruf links; Na!) Vas unterliegt gar keinem Zweifel. Ic höre da ein „Na“. Jch weiß doc, daß das in der Armee sehr häufig vorkommt; so gut der Offizier sich für den Soldaten jeden Augenblick opfert, thut auch der Soldat dem Offizier fehr gerne etwas zu Gefallen. :
Wenn Sie (links) das wirklih noch nicht wissen, meine Herren, dann tkun Sie mir den Gefallen und melden Sie sih noch nah- träglich zum freiwilligen Dienst in der Armee.
Nun, meine Herren, das, was der Herr Abgeordnete hier gesagt hat, daß wirkli in der Armee nicht cin so sehr großer Unterschied dazwischen wäre, das erkenne ih an und ih freue mi dessen, daß das so ist. Das erlegt natürlich dem Offizier die Pflicht auf, niht cine freiwillige Dienstleistung von einem Sol- daten in Anspruch zu nehmen, von welher er annehmen Fônnie, fie wäre ihm unangenehm. Aber, meine Herren, wenn etwa der Compagnie-Chef vor seine Compagnie tritt und sagt: morgen ist Treibjagd; es werden 20 Leute von der Compagnie — wer sich melden will — gebraucht, dann tritt die ganze Compagnie vorz davon seien Sie ganz fes durhdrungen. Also, meine Herren, in diesem Fall trifft dies Argument doc absolut nicht.
Dann meint der Herr Abgeordnete — und das ist ernster —: wo bleibt der Dienst? Meine Herren, auf diese Frage geben die von Sr. Majestät den Truppentheilen vorgeseßten Offi- ziere Antwort, allein Antwort und allein sacchkundige Antwort.
Dann sagt der Herr Abgeordnete, ibm wären sehr viele Nach- rihten über diesen Casseler Fall zugegangen. Ja, meine Herren, es ist ja eine ganz bekannte Sathe: wenn es irgendwo der Armee etwas am Zeuge zu flicken gilt, und es ist nur an einer Stelle erst los- gegangen, nun wir sind ja hier bei einer Jagddebatte: wenn das Wild nur erst à vue ift, dann giebt die ganze Meute laut.
Also das wundert mich garnicht, vor allen Dingen nicht bei dem Herrn Abgeordneten, von dem man ja weiß, daß er der Vertreter aller Angriffe ‘gegen die Armee ist.
Der Herr Abgeordnete if jeßt zurückgekommen auf die Ver- fürzung der Dienstzeit, und hat darüber, daß gelegentlih Soldaten als Treiber kommen, gesagt: Wir sollten doch lieber die Dienstzeit verkürzen als die Mannschaften in dieser Weise verwenden und — ih weiß nit, ob er mi persönlih genannt hat oder die Militärver- waltung — ic oder die Militärverwaltung hätten erklärt, die Re- kruten nicht einen Tag später einstellen zu können. Meine Herren, diese Argumente ziehen wieder gar niht. Erstens bin ich fest Über- zèugt, ich würde es von meinem Standpunkt für einen Verstoß gegen die Grundsäße der Ausbildung halten, wenn bei diesen Treibjagden irgend ein Rekrut verwendet würde. Jch glaube, wenn es vorgekom-
men ift, kann es nur ganz vereinzelt vorgekommen sein, und es würde meiner Meinung nach fer nicht zu billigen sein. Aber, wenn der Herr Abgeordnete ferner ma
die Tage, welche der einzelne Soldat verliert,
welher zu einer solchei Treibjagd erscheint, zusammenre{nen will, dann wird er, glaube ih, zn einer ganz geringen Abkürzung der Dienst- zeit, keinesfalls aber zu einer solchwen von 3 auf 2 Jahre kommen, und darum handelt cs sih ja doch. Von Wocben ift son gar nit die Rede, wo foll das herkommen? Wenn man von Wochen fvriht, bann müfsen es do mindestens 2 fein. Ich behaupte, daß kein Soldat 14 Mal jährlich zu ciner derartigen Treibjagd kommt ; es handelt si um ein-, zweimal, viellei@t aub dreimal für den Einzeinen. Das dukdet auch schon das Interesse des Dienftes nit, daß 1mmer dieselben Leute genommen werden, und die ganze Garnison rückt doch auch nicht zur Treibjagd aus. Ich bin bier in Berlin auf ciner Treibjaad gewesen, wo die Treiber vom Garde-Schüßen-Bataillon waren, ih bin in Spandau dabei gewefen, aber es war nur cin ganz kleiner Theil der Garnison, nur eine kleine Zahl ron Leuten.
Ich glaube also, daß alle diese Argumente, die angeführt find, gar nicht ftichhaltig find, und wenn diese Anregung den Erfolg hätte, daß das verboten würde — was ja gar nicht in Aus- si&t steht — aber wenn sie diefen Erfolg bätte, dann würden Sie meiner Meinung na den allergrößten Schaden und Nachtheil den in der Erfüllung ihrer geseßlihen Dienstpfliht begriffenenen Sol- datea zufügen, die einen solben Zwischentag sicherlich als eine an- genehme Abwoœchselung in des Dierstesimnxereinerkei gestellter Uhr erblicen.
Der Abg. Bebel bemerkte, von freiwilligen Leistungew könne keine Rede fein, der Wunsch des Vorgefeßten sei dem Soldaten Befehl. Die Soldaten würden nicht etwa aUßer- dienstlich nur bei Fagden beschäftigt, sondern in noch einer ganzen Reihe anderer Fälle. Gehe man nur an Markttagen in einer Garnifonstadt auf den Markt, so werde man sehen, wie außerdienstlih beschäftigte Soldaten die Frauen der Unteroffiziere u. f. w. in ihren häus?ichen Geschäften unterstüßten — fo daß: also sehr wohl eine Abkürzung der Dienstzeit bei Wegfall diefer Sondergeschäfte ins Auge gefaßt werden könne. Er benuße die Tribüne nicht, um Vorwürfe gegen Personen zu erheben, ohne daß sie agerechtfrtigt, oder do wenigstens als gerechtfertigt erwiesen seien, wie es nach den Worten des Kriegs-Minifters scheinen könne. Was er in dem Fall Epner angeführt habe, habe in vielen Zeitungen gestanden, ohne daß widersprochen worden sei. Er bitte noch- mals, daß die Regierung niht mit solchen Geschäftsleuten in Verbindung trete, welhe notorisch ihre Arbeiter bedrückten oder gar betrogen hätten.
Der Abg. von Köller exklärte, der Kriegs-Minister habe den Landshuter Vorfall fo vollständig erledigt, daß er nicht begreife, weshalb der Abg. Bebel noch einmal auf- denselben zurüCgekommen sei. Wenn nun der Abg. Bebel und: auch der Abg. Richter bestritten hätten, daß es in der Armee Frei- willigkeit gäbe, so hätten die Herren, die wohl beide nit Soldaten gewesen seien, bewiesen, daß sie keine blaffe Ahnung von den Beziehungen der Soldaten zu den Offizieren hätten. Jn der ganzen Armee lägen die Verhältnisse so, daß jeder Soldat mit Freuden den Wunsch seines Vorgeseßten erfülle ; denn der- selbe wisse, daß ihm nichts Ungebührliches zugemutheot werde. Wenn nun weiter von den Herren gefordert werde, daß die Soldaten nur zwei Fahre dienen sollten, so sprehe das nur für die totale Unkenntniß aller militärishen Verhältnisse. Es solle eine nicht anständige Passion sein, als Treiber zw: dienen. Er frage alle Jäger hier im Haufe, ob dieselben niht auc einmal Treiber gewesen seien. Und sei es niht auch mit dem Parlament ähnlih wie mit der Jagd? Seien die Herren nicht alle au einmal parlamentarische Treiber gewesen ?
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, diese einfahe Frage, ob die Leute auch als Treiber benußt werden könnten, habe eine ganz außerordentliche Dimenfion angenommen ;. man habe sogar die zwei- oder dreijährige Dienstzeit, das Verhältniß der Leute zu den Dsffizieren 26. in Betracht gezogen. Die Frage der Dienstzeit gehöre gar nicht hierher. Es handele si ein- fah darum, inwiefern die Leute während ihrer Dienstzeit zu Privatzwecken freiwillig verwendet seien. Da sei denn nun behauptet worden, daß in Bezug auf eine zweifahe Art der Verwendung Freiwilligkeit nicht stattfinde: beim Jagen und bei Verrichtung häusliher Dienste, bei Ankäufen auf dem Markt, wo die Soldaten die Körbe trügen 2c. Er weiche in dieser Frage von den Abga. Bebel und Nichte: gänzlich ab. Auf ihn mache die Begleitung des Soldaten auf dem Markte, das Tragen der Körbe 2c. immer einen höchst angenchmen Ein- druck, wenn er diese jungen Männer, frisch, gesund und kräftig, jo gemüthlich in dexr Gesellschaft sche, und es sei ganz nüßlih und gut, daß fie auf diese Weise in der That dem Familienleben etwas näher gerückt würden und nicht aus- ichließlich dem Kafernenleben anheimfielen, Wahrhaft freuen sollte man sich, daß in dieser Weise die jungen Männer auch von der Seite des Gemüthslebens erzogen würden. (Große Heiterkeit.) Er begreife wirklih nicht, was die Herren darin Heiteres fänden: es sei das eben das Leben, wie es fei, Man jolle doch nicht glauben, daß diese jungen Männer nicht ebenso, wie auch andere, das Leben gern nahe sähen, und es sei für ihre innere Bildung nüglih, daß sie dem Gemüthsleben näher gesührt würden. Gerade je strammer der Dienst sti, je shärfer es in der Kaserne hergehe, desto mehr sei es nothwendig, daß auch dieses Mildere an sie herantrete, und wenn man diese Männer frage, so würden sie alle sagen: sie seien ganz zu- frieden. Die Leute, die man in fsolher — er wolle sagen — Familienarbeit sehe, seien meistens Ofsfiziersburschen, und wenn man sih erkundige, ob sie gern da seien, so dankten wohl alle dem Himmel, daß sie auf diese Weise vieler anderen Plackereien enthoben seien. Hier also zweifle er an Frei- willigkeit nicht eine Sekunde. Was dann das Jagen betreffe, so müsse er sagen, daß der Versu, den Mannschaften die Gelegenheit zu nehmen, als Treiber auf der Jagd mitzuwirken, ein sehr unglücklicher sei. Das sei nun eine Sache, die er aus dem Grunde verstehe. Denn er habe in seiner Jugend vom achten Jahre an immer in den Reihen der Treiber auf der Jagd mitgeholfen und wenn er so über sein Leben nachdente, dann sei ihm die Erinnerung an diese Zeit immer angenehm und erfreulih, und er habe noch heute nicht vergessen, wie viel Wildschweine, wie viel Rehe und Hirsche er auf- gejagt habe; geschossen habe er nachher weniger, weil sein Auge angefangen habe ihn zu verlassen. Gerade die Natur dieser Be- schäftigung verbürge die Freiwilligkeit der Theilnahme, und wenn der Kriegs-Minister gesagt habe, wo die Mannschaft einer Com- pagnie aufgefordert würde, sich zu solchem Jagddienst zu melden, da melde sie sih ganz, so sei dies Wort durchaus aus dem Leben gegriffen. Er habe den Kriegs-Minister nie mit mehr Erfolg sprechen gehört, als heute bei dieser Jagdangelegenheit. Würde hier etwas gesagt oder ein Antrag gestellt in der Richtung, daß dieses Vergnügen der Mannschaft entzogen werden solle, so würde er die heftigste Opposition dagegen machen, und er habe nur das Wort genommen, damit neben der Stimme des Ministers auch eine andere Stimme sih für dieses Soldatenvergnügen erhebe, und damit der Kriegs-Minister gebeten würde, den Leuten, so viel es irgend denkbar sei,
è rent der Budgetkoramission
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dieses Vergnügen gütigst zu gesiatter. Daß der eigentliche militä- rische Dienst dabei nicht zu kurz kommen werde, davon sei er bei der Strammbheit desselben, wie sie im preußischen Heere hersche, vollkommen überzeugt, und er sei sicher, daß die Leute darum nicht weniger marschiren lernen, niht weniger schießen und treffen würden als sonst auch. Lese man doch den Tacitus: die alten Deutschen seien immer Jäger gewesen, und diese Leute könnten doch nicht alle zu den Shüßen gebracht werden; lasse man fie also bei den Treibern sein! Er würde fich mit Vergnügen ihnen anschließen.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Abg. von Köller habe auch von einem gewissen parlamentarischen Beruf als Treiber gesprochen. Sei der Abg. von Köller zu dieser Auf- faffung durch den Dienst in seiner eigenen Fraktion gekom- men? Dann sei ihm allerdings nicht zweifelhaft, zu wem die Konfervativen wie die Treiber zum Jäger sih verhielten. Der Abg. von Köller habe wieder auf feine besondere Sachkennt- niß gepocht, Darin folle derfelbe doh etwas vorfichtiger sein, «Fn derfelben inhaltlosen und wegwerfenden Art habe der Abg. von Köller einmal hier ihm gegenüber das besondere Bedürfniß des Brigade-Commandeurs nach mehr Neitpferden behauptet, welches dur die größere Front der entwidelten Brigade im Berhältniß zum Regiment begründet sei. Nach- her aber habe er das Vergnügen gehabt, den Abg. von Köller verurtheilt zu sehen und denselben als Resfe- einen Antrag vertreten zu hören, welhen die Kommission in dieser Frage in Folge seiner Anregungen angenommen gehabt habe und der auf eine Vermin- derung der Rationen bei den höheren Offizieren hingezielt habe. Thue der Abg. von Köller doch nicht so, als ob nur auf seiner Seite praktische Sahkenntniß: vertreten wäre. Seine (des Redners) Anschauungen würden von allen Denjenigen auf der linken Seite getheilt, die eine längere Dienftzeit durhgemaht und zu einem höheren Dienstrang gekommen seien, als der Abg. von Köller, dessen Verdienste auf militärishem Gebiete ihm wie vielen Anderen bisher unbekannt geblieben seien. Mit den Beurlaubungen zu Erntearbeiten sei es doh etwas ganz
Anderes. Diese Verwendungen seien nicht im FJunter- esse der Vorgesezten erfolgt, und eben darum sei
solhen Verwendungen von vornherein eine Schranke gegen Mißbrauch gezogen. Als der Abg. Windthorst von der Ver- wendung der Soldaten auf dem Markte im Gemüse- oder Gemüthsleben gesprochen habe, habe derselbe übersehen, daß den Soldaten nicht die Frage gestellt werde, ob fie lieber als Treiber oder auf dem Markte Privatdienste leisten wollten, oder den Tag zu ihrem Belieben völlig frei haben wollten, sondern die Frage laute: ob die Soldaten lieber Militär- dienste oder Pxrivatdienste haben woliten ? Daß dann die Ent- scheidung für den Treiberdienst ausfallen würde, könne man sich wohl denken. Eine solche private Verwendung von Mili- tärpersonen komme zur anderen. Jmmer deutlicher werde da- durch konstatirt, daß bei ernstem Willen eine erheblihkürzereDienst- zeit möglich sei. Dadurch würden die Soldaten, wie er dem Abg. Windthorst bemerke, um so früher dem wirklichen ehten Familienleben zurüdckgegeben, für welches vas Verhält- niß des Burschen zur Offiziersfamilie doch nur \{herzhaft als Surrogat bezeichnet werden könne. Der Kriegs-Minister nenne ihn einen Vertreter aller Anklagen gegen die Armee. Mit demselben Rechte könne er den Kriegs-Minister den Vertreter aller Mißbräuche in der Armee nennen. Wie würde dem Kriegs-Minister folhe Tonart gefallen? Er werde sich dur den Minister nicht beirren lassen. Als zu feiner Pflicht als Abgeordneter gehörig betrachte er es,. die Jnteressen des Volks überhaupt wie besonders auch die Jnteressen des Volks in Waffen hier zu vertreten. Er bedaure, daß er nicht die Zeit gewinnen könne, um alle Beschwerden, die: ihm zugegangen seien, jo weit zu prüsen, daß er sie hier vortragen könne. Beschwerden, die ihm berechtigt erschienen, würde er auch hier künftig um so mehr vertreten, als der Einzelne im Rahmen der Militärverwaltung nach der Natur der Sache viel weniger Schuß gegen Bedrückungen: finde, als in anderen Verwaltungszweigen. Ermuthigt fühle er sih dadurch, daß er in seiner parlamentaxishen Thätigkeit auch auf zahlreiche Erfolge Kriegs-Ministern gegenüber hin- weisen könne. Wo er nicht Erfolge erzielt habe, sei er sich. bewußt, wenigstens eine Milderung. von Mißständen bewirkt zu haben. Das hoffe er auch künftig zu erreichen.
Die Diskussion wurde geschlossen und der Etat bis Kap. 23 nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.
Jm Kap. 24 sind im Tit. 2. die Gehälter sür die Militär= ärzte enthalten.
Der Abg. Klemm freute sich über das Wohlwollen, welches der Kriegs-Minister den Ober-Stabsärzten gegenüber in Bezug auf Gehaltserhöhungen bewiesen habe, und bat, dieses Wohlwollen au für den nächsten Etat zu erhalten.
Der Titel wurde bewilligt.
Bei dem Kap. 7 „Geldverpfl-gung der Truppen“ er- suchte der Abg. Stolle den Kriegs-Minister, die Gründe an- zugeben, welche zu dem Erlaß. geführt hätten, durch den allen Militärmusikern verboten worden jei, dem Allgemeinen deut- schen Musikverband anzugehören. Er klage fcrner über die Konkurrenz der Militärmusik mit dem Privatgewerbe.
Der Staats-Minister Bronfart von Swcellendorfff lehnte es ab, die Gründe für den Erlaß anzugeben. Vermözensrecht- liche Jnteressen der Einzelnen feien durh denselben nicht ge- schädigt worden, insofern den bisherigen militärishen Mit: gliedern des Musikerverbandes gestattet sei, auch ferner in ver gun Verbande gehörigen Wittwen- und Waisenkasse zu.
eiben.
Aus Ae E bewilligt.
eim Kapitel „Bau und Unterhaltung der Festungen, bat der Abg. Heine die Kriegsverwaltung Un s iofea shonende ‘Handhabung der geltenden Rayonbestimmungen gegenüber den Privatinteressenten. /
Das Kapitel, sowie der Rest des Militäretats wurde ohne Debatte nah den Beschlüssen zweiter Lesung bewilligt ; ebenso die Etats der Marine- und der Reihs-Justizverwal- L w s bis Kap. 68 Tit. 9,
ierauf vertagte \î as Haus um 41!/ Freitag 12 Uhr. O ai a
E Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl.
Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers uud Königlich Preußishen Staats-Anzeigers :
Berlin 8W.,, Wilhelm-Straße Nr. 32.
Mnn
Subhastationen, Aufgebote, Vor- [ ladungen u. dergl. 5246 Aufgebot. [en \Besiver Jacob und Marie, geb. Ediger- Görz'\@en Eheleute zu Rosenkranz und die Wittwe und Erben des Besißers Heinrich Edig-r zu Dorf Stweinegrube, nämli die Wittwe Eva Ediger, geb. Görzen, und die Erben Maria, Heirrich, Jo-
hannes, Franz, Hermann Ediger zu Dorf Schweine- | nd
grube, minorenn und bevormundet dur ihre Mutter, die Wittwe Eva Ediger, baben das Aufgebot des angeblih am 24. August 1884 bei dem Brande des Gehöfts des Heinri Ediger zu Dorf Schweine- arube mitverbrannten Auszuges aus dem Depositen- Conto A des Johann Ediger zu Sweinegrube bei der Marienburger Privatbank D. Martens zu Maærienburg Nr. 5214, lautend über 3000 M, ver- zinslih mit 4%/ vom 10. März 1883, beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf 4 den 22. September 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte im Zimmer I. anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Marienburg, den 26. Januar 1885.
Königliches Amtsgericht. I.
[71381] Aufgebot.
Auf den sub Nr. ass. 17 in Uthmöden belegenen Halbspännerhof ist zufolge der Obligation vom 5 Dezember 1803 ein Kapital zu 1803 #4 nebst Zinsen zu 49/0 jährlih für den Scullehrer Johann Christian Gagelmann zu Jeseriz am 25. Oktober 1814 resp. 4. Oktober 1817 im Grundbuche ein- getragen. i L i
Auf den Antrag tes Eigenthümers des bezeich- neten Hofes, Halkspänners Heinrih Girmann zu Uthmöten, welcher die Tilgung der fraglichen Schuld als längst vor dem 1. Oktober 1878 erfolgt glaub- haft gemacht hat, werden die unbekannten Inhaber der bezeicbnetea Sculd- und Pfandurkunde und Alle, welhe Anspruch auf die Hypothek machen, aufgefordert, in dem auf
den 17. September d. Js., Morgens 10 Uhr,
vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte angeseßten Termine die Urkunde vorzulegen und ihre Rete anzumelden und zu begründen, widrigenfalls die Hypothekurkunde dem Eigenthümer des Hofes gegen- über für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden wird,
Calvörde, den 23. Februar 1885.
Herzogliches Amtsgericht. Behrens.
R Aufgebot. Das Aufgebot folgender Sparbücher der städtischen Sparkasse zu Glogau, welche verloren gegangen sein sollen, haben beantragt : : a. Johann August Paul Werner aus Dorf Koeben as des Sparbuches Nr. 32 949, ausaestellt unter dem 23. Januar 1882 auf Paul Werner in Koeben, am 15. August 1883 lautend über 188,61 M; b, die Wittwe Theresia Pohl zu Glogau das des Sparbuches Nr. 33 994, ausgestellt unter dem 7, Oktober 1882 auf Theresia Pohl in Glogau, am 11. Juli 1884 lautend über 329,24 M Die gegenwärtigen Inhaber dieser Sparkassen- bücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte hierselbst, am Markte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebots- termine ihre Rechte anzumelden und die Sparbücber vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- selben erfolgen wird. Glogau, den 31, Januar 1885. Königliches Amtsgericht. III. [60259] Aufgebot. Auf den Antrag der Handlung J. W. Schwatlo's Nachfolger zu Königsberg wird der Jnhaber der angeblich verloren gegangenen, nachstehend lautenden
Urkunde: Koenigsberg i/Pr., den25.October1884,
Vür A 551, 50 S D. W, Drei Monat à dato zahlen Sie für diesen Prima-W echsel an die Ordre von mir sgelbst die Summe von Mark Fuenfbundert ein uud t1uenfzig auch 50 S D. W. den Werth in mir selbst und stellen solchen auf Rechnung laut Bericht. Herrn Robert Neumann Koen'gsberg i/Pr. bierdurch aufgefordert, jeine Rechte auf diese Ur- kunde spätestens im Aufgebotstermine den 8, August 1885, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 34) anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird Königsberg, den 29. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht. X.
©
Angenommen
Kunststein-Fabrik. Robert Neumaun.
J. W, Schwatlo Nachf. Koenigsberg i/Pr.
[69988] Aufgebot.
Das Sparkassenbuh der städtishen Sparkasse zu Anclam Nr. 8796, ausgefertigt für den Eigen- thümer Friedrich Holz zu Bugewitz, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag desselben zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt wer- den. Es wird daher der Inhaber des Buchs auf- gefordert, - spätestens im Aufgebotstermin
den 20. Oktober d. J., Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 1.) seine Rechte * anzumelden und das Buch vorzulegen, GLTIgehans die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Anclam, den 21. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.
Hennemuth, Arna Martha, geborenen Müller, zu Dudenrode die Eintragung des auf den Namen de8 Leinwebers Heinri Müller zu Dudenrode fata- strirten, in der Gemarkung von Dudenrode bcicge- nen Grundeigenthums, nämlich:
unter
jährigen i das Grundbuch von Dudenrode beantragt hat, 10 werden alle diejenigen Personen, welhe Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen , auf-
2. Subhaststionen, Aufgebote, Vorladungen u. âerg]l.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
71395] Oeffentliche Ladung. A Nachdem die Wittroe des Weißbinders Heinri
Bl. 4 Nr. 31 Haus Nr. 49, a. Wohnhau®s mit Hofraum 1a 9248 4 “2 Baue. b, Rindviehstall, 1 Antheil an Art. 83 (früher ein Gemeinde- nußzen zum Wohnhaus Brandvers. Nr. 49 gehörig), E Bl, 6 Nr. 56 Wiese am Mühlrain 4 a 63 qm glaubhafter Nachweisung eines zehn- ununterbrochenen Eigenthumsbesißzes 1n
gefordert, solche spätestens im Termin, den 12. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerict anzumelden und zu begründen, widrigenfalls nah Ablauf dieser Frift die bisherige Besißerin als Eigenthümerin in dem Grundbuch wird eingetragen werden und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur. seine Ansprücbe gegen jeden Dritten, welcher im redlihen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, niht mehr geltend machen kann, sondern auc ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Allendorf, den 25. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht.
Spangenberg. Beröffentlicht :
Allendorf, eodem. S L : Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Maibaum.
[440 : - Das Königl. Amtsgeriht Mündéheu L., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 29. September 1884 folgendes Aufgebot
erlassen: : : / Es is zu Verlust gegangen ein Versicherungs- schein der bayer. Hypotheken- und Wechsel-Bank zu München vom 3. April 1865 Nr. 7732, wodur das Leben des Metgermeisters Johann Müller in Neunkirhen auf Lebensdauer für die Summe von 600 Fl. Bankvaluta versichert worden ist. Auf Antrag des Genannten wird sonach der In- haber dieses Versicherungs\heines aufgefordert, läng- stens bis zum Aufgebotstermine: 16, April 1885, Vormittags neun Uhr, im Geschäftszimmer 19/1. diess. Gerichts feine Rechte anzumelden und den Versicherungsschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. München, ben 1, Oktober 14 Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber :
S) Hagenauer. [71379] : A Von dem unterzeichneten Königlißen Amts-
gerichte ist l 1) behufs Todeserklärung des Tuchmachers Her- mann Immanuel Lenk, welcher im Jahre 1862 von Lengenfeld aus nah Amerika ausgewandert, über dessen Leben aber seit dieser Zeit keinerlei Nachricht vorhanden ift, 7 2) behufs Todeserklärung des Webers Karl Robert Schaarschmidt, welcher im Jahre 1859 ebenfalls von Lengenfeld aus nach Amerika ausgewandert, und über welchen seit dieser Zeit keine Nachricht erlangt worden ist, sowie behufs Ermittelung etwaiger unbekannter Erben des genannten Scaarjchmidt, welcher am 24. Dezember 1534 geboren und cin Sohn des verstorbenen Weber- meisters Christian FriedriÞh Schaarschmidt in Lengenfeld und dessen verstorbenen Ehefrau Jo- hanne Ctkristiane, geb. Unger, daselbst ift und La hier verwaltetes Vermögen von circa 1850 K. besitt, auf Antrag des TuWmachermeisters Franz Ferdinand Lenk in Lengenfeld und bez. des Webermeisters Karl Eduard Schaarschmidt daselbst das Aufgebots- verfahren zu eröffnen beschlossen worden. Es werden daher Hermann Immanuel Lenk und Karl Robert Schaarschmidt, sowie etwaige unbe- fannte Erben des letzteren hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1885, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine Leben und Aufenthalt, be- ziehentlih ihre Rebte und Ansprüche bei dem unter- zeichneten Amtsgerichte anzumelden , widrigenfalls Hermann Immanuel Lenk und Kckrl Robert Schaar- \chmidt für todt erklärt, etwaige unbekannte Erben des leßteren ihrer Ansprüche an dessen Vermögen für verlustig erahtet und dieses Vermögen, sowie das gleichfalls hier verwaltete Vermögen des Her- mann Immanuel Lenk den sich legitimirenden Erben wird ausgehändigt werden. E Lengenfeld i. B., den 3. März 1885, Königliches Amtsgericht. Lippold.
[71384] Bekauntmachung.
Geseßlicher Vorschrift gemäß wird andurch ver- öffentlit, daß Jobannes Oehl, Ackerer von Werners- berg, und Konsorten, welhe bei dem Königlichen Landgerichte Landau in der Pfalz gegen Peter Sehl von Wernersberg das Abwesenheitsverfahren be- treiben, durh Beschluß dieses Gerichts vom 24. Januar 1885 zu dem Tkontradiktorish mit der Königlihen Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugen- beweise darüber zugelassen wurden :
Beffentlicher Anzeiger. [
1. Steckbriefe und Untereuchungs-Sachen. 5, Industrielle Etablissements, Fabriken und
| G09I-D
[71437] folgendes Dokument :
wiesene Kaufgelder, pl vertrage vom 27. Mai 1835 für
E E g E F e A
Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen. . Theater-Ánzeigen.
. Familien-Nachrichten. /
| In der BörsgenD- beilage.
2) daß seit jener Zeit von ihm selbs keine Nach- rit nah Wernersberg gelangt ist. Landau (Pfalz), den 3. März 1885. Der Kal. I. Staatsanwalt : Boecing.
Bekanntmachung. _ E Durch Aus\chlußurtheil vom 25. Februar 1385 ift
Die Hypothekenurkunde über noch 95 Thlr. über- eingetragen aus dem Kauf-
a. Christiane, geborne Winkler, verchelibte Zimmer- gesell Gliemann, zu Elsterwerda, mit 25 Thlr., b. Dorothee, g:eborne Winkler, verehelihte Töpfer-
c. Scmiedegeselle Friedrich Winkler mit 20 Thlr., d. Töpferlehrling Karl Wiakler mit 25 Thlr. in Abtheilung 111 Nr. 3, 5, 6, 7 des dem Schank- wirth Wilhelm Neumann zu Berlin gehörigen Grundstücks, Hohenleipisch Blatt 94, gebildet aus dem Hypothekenscheine vom 6. August 1835 und dem Kaufvertrage vom 1. Mai 1835, für kraftlos erkiärt. ° Liebenwerda, den 2 März 1885.
Königliches Amtsgericht. Ik.
[71388] : Durcy Ausschlußurtbeil des Herzoglichen Amts- gerihts hier vom 4. März d Is. ist der Consens vom 26. September 1807 über 60 4 für die Gabbe’shen Erben in Grimme, welche auf dem in den Grundakten Herzogl. Amtsgerichts Zerbst Reg. XXV, 06 geführten, dem Schneidermeister Christian Mahle in Grimme gehörigen, unter P. Nr. 10 in Grimme belegenen Hausgrundftücke nebs Zubehör bhypothbekarish aufhaften, für kraftlos erklärt worden. Zerbst, den 4. März 1885. Herzogl. Anh. Amtsgericht. gez. Morgenroth. Aus8gefertigt :
Zerbst, den 4. März 1885.
Der Gerichtsschreiber :
(L. 8,) Heinicke, Sekretär. [71390] Bekanntmachung. i , In der Eigenthümer Griesbah-Neuschönwalde-
Aufgebotssache — F. 1/82 — erkennt der Amts-
richter Domann für Recht: : Das Hypothekendokument über die Poft Ab- theilung III. Nr. 1 von 300 Thaler, eingetra- gen auf dem Grundstück Schönwalde Band II. Blatt 265 Nr. 73, gebildet aus der Ausferti- gung der Schuldurkunde vom 7. April 1857, dem Hypothekenbuchsauszuge vom 9. April 1857 und einem Attest des Justizraths Wagner zu Dramburg vom 30. September 1862 wird für fraftlos erflärt.
Labes, 25, September 1884.
Königliches Anitsgeri(t.
[71389] Bekanutmachung. In der Tiscblermeister Zuleger-Neukirchen Auf- gebots\ache — F. 1/83 — erfennt der Amisrichter Domann für Recht: Das Hypothekendokument über die Post Abthei- lung 1II. Nr. 1 von 48 Tblr., eingetragen auf dem Grundstück Neukirchen Band I. Blatt Nr. 13, ge- bildet aus der Ausfertigung des Erbrezesses vom 99. Juni 1868, der Verhandlung vom 28. Septem- ber 1870 und dem Hypothekenbuhsauszuge vom 1. November 1870 wird für kraftlos erklärt. Labes, 25, September 1884, Königliches Amtsgericht. [71392] Bekanntmachung. : Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Taae sind die Hypothekenurkunden: a. über 600 (G Darlehn, nebst 6 Prozent Zinsen, eingetragen aus der Urkunde vom 3. Januar 1877 für den Steueraufscher August Gorling zu Lebus und umgeschrieben zufolge Cessions- urkunde vom 6. Oktober 1883 für die unver- ehelihte Ottilie Wichert zu Tush in Abthei- lung ÎII. Nr. 2 des dem Besitzer Reinhold Bremmer gehörigen Grundstücks Gr. Kabelunken Nr. 14, gebildet aus der beglaubigten Urkunde vom 3. Januar 1877 und dem angehängten Hypothekenscheine vom 8, Januar 1877, b. über 600 4 Darlehn, verzinslich mit 7 Pro- zent, eingetragen aus der notariellen Urkunde vom 19. Januar 1880 für den Rentier Ferdi- nand Comnick und umgeschrieben zufolge Cessiunsurkunde vom 6. Oktober 1883 in Ab- theilung III. Nr. 3 des dem Besißer Reinhold Bremmer gehörigen Grundstücks Gr. Kabelunken Nr. 14, gebildet aus der Urkunde vom 19. Ja- nuar 1880 und dem Hypothenbrief vom 24. Oktober 1883, . zwecks Neubildung anderweiter Hypothekenbriefe über diese Posten für kraftlos erklärt. Graudenz, den 19. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
Jm Namen des Königs! Verkündet am 25. Februar 1885. Steuer, Gerichtsschreiber. In Sagen, betreffend das Aufgebot eingetragener
Forderungen, | | erkennt L E Ae zu Stolp durch den Amtsgerichtsra unft, 7 auf den Antrag der Handlung Gebrüder Sulz hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Fritze für Recht: i Die unbekannten Berechtigten der auf dem in dem Grundbuch von Sellin Band 11. Blatt Nr. 34 verzeichneten, den Gebrüdern Schulz gehörigen, zu Sellin belegenen Grundstück aus dem Kontrakt vom 7. Oktober 1868 unter Abtheilung II1. Nr. 2 für den Viertelbauern Christian Lawrenz und dessen Ehefrau Caroline, geb. Schmude, zu Sellin einge-
[71387]
1) daß Peter Ochl im Jahre 1854 nach Amerika
ausgewandert ist und
stehend bezeihneien angeblihen Rechtsnachfolger der Lawrenzschen Eheleute:
steller auferlegt.
[71435]
zu Scönfeld, 8anw Felix Kaufmann zu Berlia, erkennt das Königliche Amt3gericht Amts8gerichts-Rath Goerdte
Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & BVagler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoncen - Bureaux. ch1
1) die verehelihte Tagelöhner Wilhelm Gaft, Henriette Louise, geb. Lawrenz, zu Karkow bei Gr. JIestin, e 2) die verehelihte Kleinpächter Wilhelm Köntg, Charlotte, geb. Lawrenz, zu Marienhütte bei Gumenz,
3) die verehelihte Arbeiter August Ziemke, Jo- haune, geb. Lawrenz, zu Abbau Plötig,
4) der Arbeiter Carl Lawrenz zu Püstow,
5) die unverebelichte Caroline Hulda Lawrenz hier, 6) die ihrem Aufenthalte nah unbekannte, angeb- lich nah Amerika verzogene Emilie Lawrenz, 7) der Schmiedemeister Hermann zu Brünnow
gesell Wolff, zu Hohenleipisch, mit 25 Thlr., wetden mit ihren etwaigen Rechten ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag- Von Rechts Wegen.
Jm Namen des Königs! Nuf den Antrag des MüUers Wilhelm Marquard verireten dur{ch den Recbtsanwalt
zu Demmin durch den Königlichen
für Recht : :
Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstücke Band I. Seite 97 Nr. 9 des Grund- bus von Meetshow Abtheilung 111. Nr. 3 aus der gerichtlihen Schuldu:kurnde vom 19. März 1859 für den Schneider Franz Joachim Ahlgrimm zu Schönfeld eingetragene Darlchnsforderung von 150 Thalern wird für kraftlos erkiärt.
Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.
[71385] i Durch das am 27. d. Mts. verkündete Urtheil des unterzeibneten Gerichts ist für Recht erkannt: Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Friedrich Pashke zu Freiwalde, für welchen auf dem Grund- stücke des Mühlenbesißer Gustav Paschke zu Frei- walde — Bd. I. Bl. Nr. 24 des Grundbuchs von Freiwalde verzeichnet — in Abtheilung IIl, Nr. 1 aus dem Na@trags-Notariatéinstrument vom 6. No- vember 1827 zu dem Kaufskontrakte de confirmato 8. Januar 1821 200 TIhaler rückständiger Kauf- gelder zu 49/6 verzinslich eingetragen stehen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgesclossen. Zugleich wird das über die Post der 200 Thaler gebildete Hypothekendokument für kraftlos erklärt. Luckau, den 28. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[71413] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Catharina Henning, geb. Pumyp, in Steinwerder, vertreten dur den Rebts- anwalt Max Schmidt in Altona, kbagt gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Claus Henning, zuleßt in Neverstaben bei Oldesloe, jeßt unbekannten Auf- enthalts, mit dem Antrage: „die zwischen den Par- teien bestehende Ehe dem Bande na zu trennen, auch Beklagten für den \{uldigen Theil zu er- flären“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil- fammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Donnerstag , den 11. Juni i885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerite zugelassenew Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Altona, den 26, Februar 1885.
Thon, : Gerichtsschreiber des Königli ben Landgerichts.
[71410] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Louise Weß, geb. Haak, zu Mühlhausen i. Ostpr., vertreten durch den Justizrath Linden in Braunsberg, klagt gegen ihren dem Auf- enthalt nach unbekannten Chemann, Arbeiter Carl Weiß wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Braunsberg auf den 8. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Autsforderung , etnen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mutschmann, / Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.
[71403] Oeffentliche Zustellung. Î Der Schuhmachermeister Th. Schadbel zu Danzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Goldmann daselbst, klagt gegen 1) den Seefahrer August Barkewißtz, früher in Zigaufkenbera, jeßt unbekannten Aufent- halts, 2) die Wittwe Amalie Barkewitz, geb. Wann- hof, in Neufahrwasser, aus dem 6 Monate na der Ausstellung fälligen Wecbsel, d, d. Danzig, 22. Februar 1884 über 5009. mit dem Antrage: 1) die Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von
500 M nebst 69/9 Zinsen seit 22. August 1884
sowie von 3 #4 Protestkosten an den Kläger
zu verurtheilen, 2) das Urtheil für
erklären, und ladet den Beklagten ad 1 August Barkewißz zur mündlihen Verhandlung des Recbtsftreits vor die Kammer für Handels\ahea des Königlichen Land- gerichts zu Danzig auf
den 1. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 26. L T 1885,
vorläufig vollstreckbar zu
tragenen, zu fünf Prozent verzinslichen Restkauf- gelderforderung von 150 Thaler, sowie die nah-
olff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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