1885 / 59 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Das Gespenst der Defraudation {webt nur den Zollbehörden feder- zeit vor; im wirkliben“ Verkehr ifts wahrs{einlih sehr selten.“ Meine Herren, das sind sehr optimistishe Ansichten, unter denen die Gesetzgebung unserer leßten Jahrzebnte am meisten gelitten hat, daß man die Mensten niht nimmt, wie fie sind, - daß man sich immer Ideale vorftellt. E ist ja sehr beifallswürdig und erntet großen Beifall, wenn \sich Jemand hier hinfstellt und mit solcher Achtung von allen 45 Millionen Deutschen spricht, jeder fühlt sich dabet gekißelt. Aber die Wahrheit ift es nicht, meine Herren, und wir müssen mit der Wahrheit rechnen. Jh will nur in dieser Be- zichung z. B. anführen, daß Schmalzfässer hereingekommen sind, wo die Schinken und die Würste, die verboten sind einzuführen, um- gossen waren mit Schmalz und daß diese Fässer über die Schweizer Grenze eingeführt wurden, damit fie als recht unverdähtiges Schmalz hereinkommen und wenn lange, nahdem diese Manipulation in Uebung gekommen war, solche Würste und Schinken zum Vorschein kommen, dann sagen Sie, das ift ein Gespenst, aher es war do von sehr großer Leibhaftigkeit. Oder wenn man unter der Firma „undihte baumwollene Gewebe“ große Stücke baum- wollene Gewebe wunderbarer Art einführt, bis endlich Jemand entdeckt, daß durch diese großen Stücke undichte baumwollene Gewebe ein einzelner Faden geht, den man nur zu zershneiden brau{t und es löst fih dann alles auf in baum- wollene Spigzen, fo sind das doch Dinge, wo die Zollverwaltung ihre Augen {ließli auch gebrauhen muß. Oder wenn, wie in den Ießten Tagen mir erft wieder angezeigt worden, in einer mittelgroßen Stadt die bedeutendsten Firmen sich ohne Weiteres zu einer verhält- nißmäßig kolofsalen Strafzahlung bereit gefunden haben, weil sie seit überverjährter Zeit hinaus in doppelten Schiffswänden Tabak und andere Dinge unverzollt bekommen haben und man ihnen das jeßt nachweist. Mir ift das ganze Material augenblicklich nicht zur Hand, ih wäre sonst in der Lage, ihnen Hunderte solcher Beispiele vorzu- führen und da soll hier blos mit edlen Menschen par excellence gerechnet werden! Meine Herren, es liegt der Regierung nihts ferner, als irgend- wie einen Stand und insbesondere den Handelsstand nur mit arg- wöhniscen Augen anzusehen. J behaupte nit, daß dieser Stand in irgend einem Punkte weniger ehrenvoll, weniger achtungswerth für uns sei, als irgend ein anderer, aber ih möchte Sie nur bitten, nicht das Gegentheil anzunehmen, daß der menshliche Egoismus in diesem Stande gerade weniger zu Hause wäre, als in irgend einem anderen und daß man den Standpunkt .der Vorsicht, den die Geseßgebung überall sich zur Richtshnur macht, gerade auf diesem Gebiete nicht gelten lassen solle. Ich möchte zum S(luß noch Folgendes sagen: Der Hr. Abg. Dr. Meyer (Halle) nit blos, sondern auch seine Freunde, glaube ich, haben ein viel rihligeres, thatsählich zutreffenderes Urtheil über diese Regierung, als daß sie sich täuschen könnten über den möglichen Erfolg ihres Antrages. Jh glaube, ih müßte die Herren als dem Irrthum in einem Grade verfallen ansehen, den mir die Achtung vor ihrer Urtheilskraft nicht erlaubt, wenn ih annehmen wollte, daß sie wirklich glaubten, die dermalige Regierung Tônnte auf einen folchen Antrag eingehen, sie könnten uns für so \{chwach, für in unserem Sinne so pflichtvergessen halten, daß wir an dieser einen Stelle plöglih cine solhe Verschiebung des Verhältnisses zwischen den Gewalten des Staates zulassen wollten, zwischen der rihterlihen und der administrativen Gewalt, sie könnten glauben, daß uns diese Zolltarifverbesserung eine Verbesserung, die wir nicht um unsertwillen, sondern um des Landes willen erstreben, an sih und gerade jeßt so viel werth wäre, daß wir darum die Rehtsordnung des Staates auf den Kopf stellen lassen würden und wäre es au nur auf des Richters Kopf. Nein, meine Herren , das ist nicht Ihre Meinung von uns. Jch bin fest überzeugt, E Ihnen -_niht zweifelhaft ist, daß ein solcher Antrag auf Eröffnung des Rehtsweges in dieser Verwaltungsmaterie dem unbedingtesten Widerspruh entgegensieht. Was in aller Welt kann alfo der Zweck des Antrages nur sein? Doch nur der eine, ein Bein zu es dieser Gesetzgebung, darüber bitte ich die Freunde dieser Gesetzgebung, der Zoltarifnovelle, sich keinen Augenblick der Täuschung hinzugeben. Ich behaupte nicht und das sage ih nochmals recht deutli, damit mir nichts nachher insinuirt wird ih behaupte nit, Ihre Motive damit zu bezeichnen, ih behaupte nur,- den thatsäcblichen Grfolg der Sache zu kennzeichnen, wenn ih sage: er kann objektiv kein anderer sein, als der Zolltarifnovelle, als den verhäßten Getreide- zôöllen hier cin recht kräftiges Bein zu stellen und si nun umzusehen, ob man nicht auf diesem populären Gebiete durh Erweiterung des Rechts- weges, Entwicklung des Rechts\taats, Verhinderung der Beunruhigung von Handel und Wandel u. st. w. vielleicht Freunde genug findet, die mei- nen, fie würden die Getreidezöslle und was fonst dem Volke noth thut, doch noch retten, aber auf der andern Seite diese shönen Sachen mit Hülfe der Herren dort (links) mit in den Kauf nehmen Tônnen. Nein, meine Herren, entweder, oder: entweder bewirken Sie, daß dieses Bein nicht gestellt wird, oder machen Sie sich gefaßt dar- auf, daß aus der Sache selbst nichts wird.

__ Der Abg. von Wedell-Malchow bemerkte, durch die Er- klärungen des Ministers sei die Angelegenheit doch in ein wesentlich anderes Licht gestellt, als sie vorgestern nah der Rede des Abg. Dr, Meyer erschienen sei. Zunächst beantrage er im Namen seiner Freunde die Verweisung sämmtlicher An- träge an eine Kommission, da über so verwidelte Fragen im Plenum wohl nicht richtig entshieden werden könne. Jhm sei es jeyt klar geworden, daß das g besser gethan hätte, auch das Sperrgeseß an eine Kommission zu verweisen, die ja dann möglichst {nell hätte arbeiten und ein mehr zufriedenstellen- des Resultat hätte erreichen können, als dem Hause jeßt vor- Liege. Wie liege denn nun die , Sache eigentlih? Jn das Sperrgesey sei durch die \Windthorstshe Klausel die Bestimmung hineingekommen, daß für Waaren, diè „nah- weislih“ durch Vertrag vor dem 15. Januar erworben seien, der geringere a bezahlt werden solle, und es sei thm sofort klar gewesen und sei ihm leider jeßt noch klarer geworden, daß dieses „nachweislich“ jedenfalls zu den ver- fchiedensten Auslegungen und Mißdeutungen führen werde. Also abgeschen von der Frage, ob es überhaupt recht gewesen fei, das Sperrgeseß in der Weise zu erlassen, was er nicht mehr erörtern fönne, da es eben perfektes Ge)eß geworden sei, müsse nun doch au auf dasselbe Rüksiht genommen und in Tommissarisher Berathung mit der Regierung festgestellt wer- den, was unter dem Ausdruck „nahweislich“ zu verstehen sei. Er glaube, wie auch der Minister anerkannt habe, daß zu den zulässigen Nachweisen im Sinne des Sperrgeseßes Swhlußscheine vereideter Makler gehörten ; ferner (vorbehalt- lih der Erörterungen der Kommission) die Handels- bücher inländisher Firmen, Originalcorrespondenzen und Telegramme, fofern erheblite Bedenken dagegen nicht vorwalteten. Er glaube, daß die Schwierigkeiten und Miß- helligkeiten in Folge der Verfügung des Bundesraths, wenn au nicht allseitig, so doch zur Befriedigung der Mehrheit des Hauses reht wohl gelöst werden könnten. Was die Details der Anträge betreffe, so gäben seiner Partei die verschiedenen Termine, namentlich der in dem Antrag der Nationalliberalen « verlangte (1. Februar), zu den allergrößten Bedenken Anlaß, weil sie den Zeitpunkt der betr. Verträge noch weiter hinaus- schieben wollten. Ferner erscheine ihm der neue Antrag Scipio geradezu undurchführbar und für die Regierung un- annehmbar. Der Antrag verlange, daß au in ausländischen

äfen ausgeladenen Waaren der Vortheil der Klausel im

perrgeseß zu Gute kommen, solle. Wie solle das ohne Nah-

habe sich der Abg. Meyer in der feuilletonistishen Weise ge- äußert, mit der derselbe dergleihen sehr ernste Sachen zu behandeln pflege, so daß man zwishen Ernst und Scherz nicht mehr unterscheiden und nicht erkennen könne, wo der Scherz aufhöre und der Ernst anfange. Der Antrag sei aus\ihtslos, weil man bei Gelegenheit einer Novelle zum Zolltarif do unmöglih das ganze deutshe und preußishe Verwaltungs- recht auf den. Kopf stellen könne. Man hebe damit positiv den §. 12 des Zollvereinsgeseßes von 1869 auf, nah welhem das Waarenverzeichniß maßgebend sein solle für die Besteuerung der aus- und eingeführten Waaren, und man trage alle die technischen Fragen, die mit diesem Verzeichniß verknüpst seien, vor ein Richterkollegium, das die größte Anzahl der auf- geführten Waaren kaum jemals gesehen habe oder kenne. Man müßte also eine solhe Unmasse von Sachverständigen Seitens der betreffenden Kreise und der Steuerbehörde vernehmen, daß die Prozesse sih ins Unendliche ausdehnen würden. Und wenn in den Gründen zu dem angeführten Reichsgerichts- erkenntniß und vom Abg. Meyer behauptet werde, es sei nun die Frucht dafür reif, daß die Entscheidung über Steuer- und namentlich Zollfragen in die Kompetenz der Gerichte fiele, #0 sage er ofen heraus, daß die Juristen und der Abgeordnete vom grünen Tisch aus gesprochen und die Sache nicht gekannt hätten. Es sei das eben unausführbar. Solle die Kommission im Sinne jener Anträge etwas erreichen, so müßten sih ihre Mitglieder klar machen, daß es sih absolut niht darum han- dele, den betreffenden Geschäftsleuten einen Vortheil zuzu- wenden, sondern nur einen*Schaden von ihnen abzuwenden ; sie müßten sih daher die verschiedenen Fälle klar macheñ, die sehr leiht vorkommen könnten, z. B., daß beim Abschluß des Vertrages der Ausländer si bereit erklärt habe, den Zoll zu tragen, oder, wenn dèn Zoll auch der Jnländer trage, derselbe sich jedenfalls durch den höheren Preis, den er für die Waare im Jnland bekomme, dafür schadlos halte. Ohne die größte Vorsicht würde sich nur wiederholen, was 1879 beim Tabak geschehen sei, daß eine Unmasse Tabak zum Vortheil gewisser Großindustriellen, aber zum Nachtheil der kleineren Kaufleute und der Konsumenten eingeführt sei. Die Kommission habe diese leßteren, niht blos den Reichsfiskus vor großem Schaden zu bewahren.

Der Abg. Struckmann beantragte die Verweisung sämmt- liher Anträge an eine besondere Kommission von 14 Mit- gliedern. Es seien so viel allgemein juristishe Fragen zu prüfen, daß eine Belastung der Zollklommissionen damit nicht rathsam sei. Die dem Geist des Sperrgeseßes nicht ent- sprechende Jnterpretation, welhe die Windthorstshe Klausel durch den Bundesrath erfahren habe, habe Niemand voraus- sehen können. Er sei nun genöthigt, weitere Detail- bestimmungen zu beantragen, obwohl er eigentlich Gegner so vieler Spezialvorschristen zu einem Gesetze sei. Der Beschluß des Bundesrathes sei umsomehr zu bedauern, als derselbe wahrscheinlich bewirken werde, daß künftig der Reichstag bei seinen Berathungen viel ängst- licher sein, viel mehr überall nach Kautelen suchen werde, als es im Jnteresse der Geseßgebung erwünscht wäre. Wenn man so häufig Klagen über zu viel Kautelen in der Strafprozeß- ordnung höre, welhem Umstande habe man das vorzugsweise zu verdanken? Nur dem, daß man in Preußen zur Kon- fliftszeit allerlei üble Erfahrungen gemacht habe, deren Wieder- holung man durch die Kautelen habe vorbeugen wollen. Aus ähnlichen, niht sachlichen, sondern aus politishen Nücksichten sei auch niht Berlin, sondern Leipzig zum Siß, des | Reichs- gerichts gemacht worden. Es räche si stets, wenn der eine geseßgebende Faktor niht in dem Sinne des anderen die Ge- seße ausführe. Daß der Finanz-Minister in dem vom Abg. Meyer angeführten Falle Abhülfe habe eintreten lassen, spreche nur für die Ansichten seiner Partei. Die leßte Ent- scheidung des Ministers in diesem Spezialfall stimme niht mit dem Wortlaute des Bundesrathsbes{lusses überein, nah welchem allein die ausführenden Organe sih zu rihten hätten. Was dann die Anträge im Einzelnen betreffe, so halte er den Unterantrag Scipio für unzweck- mäßig, das, was der Antrag wolle, werde durch den Haupt- antrag ebenso gut und ohne Beschränkung auf einige be- stimmte Hafenpläße erreiht. Daß durch seinen Antrag den Scheingeshäften Thür und Thor geöffnet werde, bestreite er entschieden; Jedermann aus dem Handelsstande werde im Jnteresse des geschäftlihen Renommès sich hüten, gefälschte Bewoeismittel vorzulegen. Die Bestimmungen des Antrags Ausfeld über die Zulässigkeit des Rechtswegs halte er zwar für inopportun; doch möge die Kommission das näher prüfen. Der Abg. von Reinbaben erklärte, gegen die Ausführung des Sperrgesetzes seien {hwerwiegende Bedenken vorgetragen worden. Man werde ihm aber zugestehen müssen, daß die Stellung der Reichsregierung, welche die volle Verantwortlich- keit sür die rihtige Anwendung jenes Gesetzes zu tragen habe, eine unendlich schwierigere sei, als die eines niht verantwort- lihen oppositionellen Abgeordneten, welcher sich darauf be- shränken könne, demselben zugegangene Beschwerden vorzutra- gen. Er wisse, daß Treue und Glauben im Handelsverkehr vorhanden sein müßten und vorhanden seien, Aber, wenn es, sih um so große Summen handele, wie hier, wenn fo- wihtige «nteressen auf dem Spiel ständen, könne man es einer ihrer Verantwortlichkeit sih bewußten Regierung nicht verdenken, wenn sie auf Mittel sinne, um den Schuß der Landwirthschaft und der“Fndustrie, welchen das Zollgeseß bezwecke, nicht vereiteln zu lassen, und er möchte derselben nochmals zurufen: videant consules, Aus diesem Grunde erkläre sih die Forderung eines Nachweises, welcher die Nechtsgültigkeit eines Vertrages un- zweifelhaft begründe und der an sih {hon dem Steuerbeamten Anhaltspunkte für die Beurtheilung der Frage gebe, ob der- selbe mit einem rechtsgültig PARG e ertrage zu thun habe. Wenn in dieser Beziehung die Reichsregierung zu weit gegangen sei, so werde sich in der Kommission Gelegenheit finden, zu prüfen, ob niht eine mildere Form des Nachweises zulässig und ob es niht möglih sei, auch andere Urkunden, Schlußscheine u. #. w. als Nahweis eines rechtsgültig abge- \{lossenen Vertrages zuzulassen. Fmmerhin werde aber die Schwierigkeit bestehen bleiben, daß untergeordneten Verwal- tungsbehörden die Entscheidung über rechtliche Fragen über- lassen werden müsse. Der Antrag Ausfeld wolle indessen noch weiter gehen. Derselbe wolle dem Richter die Entschei- dung darüber einräumen, ob der alte oder der neue Tarif in An- wendung kommen solle, sowie darüber, ob ein Gegenstand unter diese oder jene Nummer des Tarifs falle, das heiße das Kind mit dem Bade ausshütten. Der Richterstand werde der Linken auch \{werlich für diese Forderung dankbar sein. Es zeuge von einem geringen Gefühl für die Hoheit und Würde des Richterstandes, wenn man diesen auch mit solchen untergeord-

theil für den Fiskus geschehen? Ueber den Antrag Ausfeld |

R E G D Éi Éd R A S

Sonnabend aus einem Erkenntniß den NaGweis zu führen gesucht, daß, was der Antrag wolle, bereits subsidiäres Reichsrecht sei. Aber dieses subsidiäre Reichsrecht greife in sg seltenen Fällen Plaß, daß von dessen Existenz im Großen und Ganzen nit die Rede sein könne. Er weise diése Bestim- mung des Antrages a limine ab; im- Uebrigen sei au er mit der kommissarishen Berathung der Anträge Ausfeld und Struckmann einverstanden.

Der Abg. Dr. Roßhirt erklärte es für billig, daß für die Bei- bringung des Nachweises über einen abgeshlossenen Vertrag ein weiter Spielraum- gewährt werde; er sei deshalb mit Alinea 2 des Ausfeldshen Antrags einverstanden. Dagegen sei die Forderung zu verwerfen, daß der Richter zu entscheiden habe, ob auf einen Gegenstand der alte oder neue Tarif An- wendung finden sollte. Das würde nichts anderes bedeuten, Rat Einführung napoleonishen Rechts in das deutsche

et.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Minister habe es getadelt, daß nah kaum 14 Tagen shon eine Abänderung des Geseßzes vorgenommen werden folle. Das komme daher, daß man in dem traurigen Optimismus, um einen Ausdruck des Ministers zu gebrauchen, bei Erlaß des Gesetzes befangen gewesen sei, daß eine einfahe Fassung der Bestimmungen ge- nüge, um eine Auslegung auszuschließen, die nur als eine Sronie -auf die Absicht des Geseßgebers erscheinen könne. Er lönne sih die Jnstruftion nur so erklären, daß man entweder absihtlich dem Sinne des Geseßes zuwiderhandeln gewollt habe, wie er niht annehmen könne, oder es sehr eilig gehabt habe, oder ohne jede Sachkenntniß des Verfahrens in kauf- männischen Kreisen gewesen sei. Es habe gar niht anders kommen fönnen, als daß die Fnstruktion mit dem Gescß in Widerspruch gerathen würde, wenn sie {on an demselben Tage, wo das Gese zur Verhandlung gestanden habe, vor- bereitet und erlassen sei. Der Abg. Reinbaben habe die Einschränkung der Befugnisse des Bundesraths mit der all- gemeinen Klausel abzuwehren gesucht: videant consules 2c. Derselbe habe sich damit ministerieller als die Minister selbs gezeigt, die sich nicht mit ihrer Verantwortlichkeit zu decken gesucht hätten. Die Klausel pflege immer dann angewandt zu werden, wenn man einén Staatsstreich vorhabe. Sollte der Abg. Reinbaben es für eine kleine Abschlagszahlung auf einen Staatsstreich halten, daß jeßt ein Geseh gegen den Willen des Reichstages vom Bundesrath ausgelegt werde? Betreffs des Staatsstreihes schienen in der freikonservativen Partei besondere Anschauungen zu herrschen, er erinnere nur an den Abg. von Wöllwarth. Es komme hier niht mehr auf eine Zweckmäßigkeitsfrage bei dem Geseße an, sondern darauf, daß dem Sinne des Geseßes niht zuwidergehandelt werde. Der Abg. von Reinbaben habe mit einem gewissen Behagen von der unverantwortlihen Stellung oppositioneller Abgeord- neten gesprochen, er wisse nur niht, warum oppositionelle Abgeordnete weniger verantwortlich seien, als gouvernementale, oder décnke der Abg. von Reinbaben an die Verantworlichkeit des gouvernementalen Abgeordneten gegenüber seinem Vorgeseßten in außerparlamentarisher Stellung? Man habe ja ein ähnlihes Beispiel neulich bei der kirhenpolitishen Gesetzgebung gehabt. Die Abgeord- neten seien alle verantwortlih der öffentlihen Meinung und ihren Wählern, und diese Verantwortlichkeit werde wenigstens alle 3 Jahre einmal praktisch, während man einen Minister in Wirklichkeit jeßt niht zur Verantwortung ziehen könne, wenn derselbe durch Gescßesverleßzung dem Lande Schaden zufüge. Es fei hier noch besonders mißlich mit der Verant- wortlihkeit, weil der Reichstag sich dem Bundesrathskollegium gegenüber befinde, das nach Jnstruktionen aus den Einzel- staaten entscheide. Der Minister von Scholz habe erklärt, man habe nur einen Damm gegen eine betrügerishe Zurücdatirung und gegen eine Einfuhr in fraudem legis aufrihten wollen. Dann müßte jeder Kausfinann und Jmporteur als Betrüger gelten, der nicht durch öffentliches Zeugniß das Gegentheil be- weise. Das heiße doch den Say: Quilibet praesumitur bonus, donec probetur contrarium geradezu auf den Kopf stellen. Der Finanz-Minister habe ja in einem einzelnen Falle, den der Abg, Meyer angeführt habe, die Rehabilitirung ausge- sprohen. Solche Fälle würden doch aber sicher nicht ver- einzelt dastehen. Aus der Erklärung des Ministers habe er nun nit entnehmen können, welhe generellen Anschauungen denselben bei diesem einzelnen Falle geleitet hätten; es habe in demselben ein durch einen mit böffentliher Beglaubigung versehenen Makler ausgestellter Schlußschein genügt, um die Waaren zu dem alten niedrigeren Zolle hereinzubringen. Er nehme an, daß der Finanz-Minister alle Schlußscheine, die in dieser Weise ausgestellt seien, als ausreichend anerkennen wolle. Dadurch trete doch aber eine erheblihe Aenderung in der Praxis der Zollbehörden ein ; die Unterscheidung, die hier getroffen werde, sei bisher an keiner Grenze gemaht worden. Der Minister habe sich einmal in einer Rede gegen eine- Bevorzugung des Großkapitals, des Großhandels verwahrt ;. in jenem Grundsaß liege aber gerade eine Bevorzugung des Großhandels und der großen Pläte, denn diese gerade seien in der Lage, fich solcher beglaubigten Malkler bedienen zu können, während man den übrigen Händ- lern überlasse, zu sehen, wie sie- fertig würden. Der Minister sollte sich also vor solhen Unterscheidungen hüten. Wenn der Antrag der kommissarishen Berathung unterzogen werden solle, dann sei s{leunigste Thätigkeit der Kommission dringend wünschenswerth, da man im Lande darüber aufgeklärt sein wolle, wie sih die Mehrheit des Reichstages zu den vorliegen- den Anträgen stelle. Die heutigen Debatten hätten es klar be- wiesen, wie nothwendig die rehtlihe Abgrenzung der Sache sei. Nur die Einführung des Rehtsweges werde dauernd das Mittel gewähren können, Zollstreitigkeiten nah einheitlihem Ver- fahren zu regeln. Die ministerielle Erklärung, daß die Ein- führung des Rechtsweges den entschiedenen Widerspru der Regierung finden würde, sei vielleiht niht allzu ernst zu nehmen. Die Regierung habe sich auch zur Annahme der Franckensteinschen Klausel bequemt, wiewohl dieselbe ebenso wenig in die Zollgeseße an sih hineingehöre, wie die Windt- horstshe Klausel in die jeßige Novelle. Die differentielle Be- handlung des Roggens an der Grenze, worüber jeßt {on von allen Seiten Klagen eingelaufen seien und welche die geographischen Verhältnisse in Bezug auf die Mühßlenindustrie vollständig auf den Kopf gestellt hätten, müßten dem Hause doch die Erwägung nahe legen, ob es die Getreidezölle in dritter Lesung genehmigen wolle. Am 20. Februar sei hier ungarishes Mehl eingetroffen; am 23. Morgens früh 8 Uhr sei das Sperrgeseß erst in Kraft getreten, die De- flaration des Mehls sei längst erfolgt gewesen; der

neten Fragen befassen wolle. Der Abg. Meyer habe am

Mann habe seinen Zoll am 23. bezahlt, die Hälfte des Mehls sei schon abgetragen gewesen, da habe der Mann dis

Nachricht von der Zollbehörde erhalten, daß ihr eingefallen sei daß das am 20. Februar eingeführte Mehl doch noch unter das Sperrgeseß falle und behalte sie die andere Hälfte zurüd, lasse sich noch Lagergeld bezahlen und nit blos den erhöhten Zoll für die zweite Hälfte, sondern au für den be- reits abgefahrenen Theil. Ein Jmporteur habe in Emmerich eugnisse produzirt, um die günstige Behandlung seines Roggens zu bekommen; der Zollinspektor habe darauf er- widert, die Sache seine rihtig zu sein; der Mann habe si also keine weiteren Atteste beschafft; nahträglih sei aber der Znspektor zur anderen Ansicht ekommen und habe die Schiffe niht ohne den erhöhten Zoll passiren lassen. Ein anderer Jmporteur habe sich an die Gesandtschaft in Paris gewandt und um Auskunft gebeten, wie der- selbe sich zu verhalten habe. Die Gesandtschaft habe erklärt, sie kônne keine Auskunft geben, es handle sih um die Entscheidung eines Prinzips, er möhte warten, bis das Prinzip entschieden sei. Unter diesen Verhältnissen solle Je- mand in Deutschland soliden Handel treiben! Ja, wenn. der Mann in Neu-Guinea ein Geschäft hätte! Da rüste man für Hansemann und Bleichröder u. Co. ein ganzes australisches Geschwader aus für den Fall, daß sie dort Handel treiben sollten. So anständig werde man behandelt, wenn man in Reu-Guinea vielleicht eine Kopraspekulation habe. Neulich bez Korea mit einem Meier habe das Haus zwei Konsuln be- willigen sollen, es komme vielleiht noch ein Meier hinzu; hier handele es sich um tausend Meier, um einen ganz anderen Um- fang des Handels. Eigenthümlich sei die Behauptung des Abg. von Reinbaben, daß es sich für den Richter nicht shicke, Zollstreitigkeiten zu entscheiden. Aber wenn ein Richter nicht zu vornehm sein dürfe, um oft sehr gemeine Jnjurienprozesse, um Pferdehändel, wo Einer den Anderen zu betrügen suche, und Anderes der- gleichen zu entscheiden, solle derselbe dann zu vornehm sein, um gollstreitigkeiten zu entscheiden? Dann solle für den einfachen Amtsrichter etwas nicht würdig sein, was der Bundesrath, der doch größeres Ansehen verdiene, nah seinem Ermessen zu entsheiden habe. Die Fälle von Schmuggel, die der Minister angeführt habe, bewiesen höchstens, daß auch die S@muggel- prozesse dem ordentlichen Richter entzogen werden müßten, ‘das werde au das Haus nicht wollen. Warum solle der Richter, der liber die Strafe entscheide, nicht eben so berechtigt sein, auch ‘über den in Frage stehenden Zollsaß zu entscheiden? Das Gericht folle wegen Mangel an Sathkenntniß nicht in Zoll- fragen entscheiden dürfen, ihn interessire überhaupt nur, daß ein von der Verwaltung unabhängiges Kollegium entscheide. Warum sollte übrigens das Gericht, das in allen Handels- angelegenheiten entscheide, nicht auch hier entscheiden dürfen, es könne ja hier eben so gut Sachverständige heranziehen, wie es das auch bisher oft thun müsse. Jeßt habe ja au die Kommission für das Börsensteuergeseß den Rechtsweg in allen aus demselben entstehenden Streitigkeiten zugelassen. Das Urtheil, das die Zulässigkeit des Rehtsweges anerkannt habe, Jei niht die Grundlage des Antrages Ausfeld; es beweise nur, daß man nicht pflichtvergessen sei, wenn man den Rechts- weg hier zulasse. Entscheidend sei, daß die Gesehgebung niht einseitig von einem geseßgebenden Faktor ausgelegt werden dürfe, weil sonst bie Bedeutung des anderen Faktors 'heruntergedrückt werde. Wenn die obersten Finanzbehörden und nit die Gerichte entsheiden würden, so liege die Gefahr nahe, daß mehr im -fiskalishen Sinne als im Sinne einer unbefangenen Auslegung des Geseßes entschieden werde. ‘Wenn nicht in Deutschland der Rehtsweg eröffnet werde, fo ‘entstehe eine Rechtsunsicherheit, die dem Handel eine unsolide Basis geben und denselben zwingen würde, bur größeren Handels- gewinn sich eine Prämie gegen dergleiche Auslegungen des Bundesraths zu sichern. Vom Standpunkte der Fraktions- politik könne man dem ja sehr ruhig zusehen, denn je brüsker Jo in das unmittelbare Leben hineingegriffen werde, um so erregter werde auch die öffentlihe Stimmung gegen den Zoll- tarif und gegen Diejenigen, die demselben zustimmten, sein. Die ‘Uebergangsverhältnisse müßten möglichst milde gestaltet werden, um nicht unnöthig die Nachtheile der Geseße zu steigern. Weun die {utzöllnerishe Mehrheit, aus deren Mitteder Antrag Windthorst ‘hervorgegangen sei, nit mit aller Energie nah der Verwirk- lichung der Absichten des Antrages Windthorst strebe, dann hätte dieselbe den Antrag lieber gar nicht einbringen sollen, denn dann habe der Antrag mehr geshadet als genüßt. Jm ‘Vertrauen auf diesen Antrag seien Geschäfte, die unter dem neuen Zolltarife nicht mehr gewinnbringend seien, niht rüdck- gängig gemaht worden, was wohl Mancher sonst gethan hätte. Die rihtige Ausführung der Geseßesbestimmungen sei niht nux eine Frage der Achtung vor dem Reichstage, son- dern auch vor dem Gesehe überhaupt. Sonst verbreite ih die Auffassung, die er niht wie der Finanz-Minister als traurig optimistische, sondern als traurig pessimistische bezeich: nen müsse, daß es auf den Jnhalt, den Wortlaut des,Geseßes ‘nicht ankomme, wenn man nur die Macht in Händen habe, au eine Auslegung gegen die Absicht des Geseßes durhzu- ‘bringen. Hierauf ergriff der Staatssekretär des Reihs-Schatzamts won G r das Wort: Ga C E Rel i erren !- Der Hr. Abg. Richter hat, wie das wohl zu N das Bedürfniß gefühlt, die Frage, die uns hier augenblicklich beschäftigt, aufzubauschen zu einer Philippika gegen den Bundesrath, indem er die weitgehendften Anschuldigungen und Vor- würfe gegen den Bundesrath erhoben hat. Meine Herren, das Land weiß ja, was es von diesen Reden, die nicht zum ersten Male in diesem Hause ertönen, zu halten hat. äFch wcise die Ansbuldigungen ‘hiermit formell zurück. Meine Herren, wenn der Hr. Abg. Richter sagt, es wäre eine Abschlagszahlung auf den Staatsftreih und es wäre eine Ironie auf die Absichten des Geseßes, so ist das in der ‘That eine Ausdrucksweise, die ih hier niht richtig zu kennzeihnen vermag. 2 . Abg. Rithter hat auch Bezug genommen auf die Vor- fälle die A L Pen 1880 und 1881 seiner Zeit von dem Hrn. Abg. Bamberger hier angeführt wurden, welche man damals mit dem Ausdruck Zollkuriosa bezeichnete. Es ist damals wiederholt hervorgehoben worden: dex Bundesrath i} gar nicht V eronivanitih für einzelne Ausschreitungen untergeord- neter Zollbehörden, die kommen überall vor, in Deutschland, in Frank- rei, Überall ; der Bundesrath i} nur dafür verantwortlih, daß er im einzelnen Falle, wenn die Sache an thn kommt, Remedur ein- treten läßt, sofern dazu Anlaß vorliegt, und das hat er (ear Im Vebrigen hat sich die Ueberzeuguug herausgestellt, daß die Zeitungs- nachrichten, die damals hier kolportirt wurden, wie sie auch heute wieder von dem Hrn. ea, Richter kolportirt worden \ind, zum Theil anz fals, tendenziôóse Erfindung waren, zum Theil auf Mißver- Ftändnifsen beruhten, daß es besser gewesen wäre, wenn sih das hohe Haus mit diesen Sachen nicht eshättigt hätie. - Ebenso licgt es mit den Behauvtungen, die heute der Hr. Abg. Richter bezüglich der Schwierigkeiten vorgebraht Hat, die entstanden sein sollten.

rihten zu beschäftigen, die irgend aus\priht. Ich denke, das sollte do

Durchführung des Sperrgesetzes Überh

möchte in der That bitten, wenn der

Weg, um zur Klarheit zu gelangen.

stand theilungen des

einzugehen. Ih hatte

ih darf mir wohl au erlauben, die

dabet in vollständigem Einklang mit

verschiedenen Seiten, und zwar Sei gegenüberstanden, darauf hingewiesen

Bundesrath das Vertrauen die Beibringung daß Unredlichkeiten nit

fommen könnten. Das ift hier a

bestimmungen getroffen. Man muß wie ist ein Beweis zu führen? ganz

büchern.

gen oder öffentlihe Urkunden. Bertrauen, er möge beim Erfordern

Das war aber ausges{lofsen. legenheit in die Hände einzelner Beh than, indem er die Zoll-Direktivb beauftragt hat. Fâlle bezeichnen, in denen unbedenk werden dürfte. Es ist dabei der Regel“; es war also nit dieses Maß hinaus in

muß, daß Schaden abgewendet wird ommen, gegangen werden kann.

Meine Herren, dann is noch ei

der unmittelbaren Einfuhr. Diese Zeitungen erörtert worden, aber in ih glaube, daß nach den Ausführ denz“ die Frage bereits fo erledigt î soweit ih verstanden habe, will. Me

dem Zollinland bedungen bar* eingeseßt worden des Geseßes übereinstimmt ließen , D ian

die der sein müsse, oder ob auch die

kônne. estanden werden,

denn das Gesetz ist nit

ges{lossen ist, also es muß der daß aus dem Zollauslande ob oder Rotterdam, ist Zollauslande die Waare in das Zo Zweck des Vertrages gewesen fein,

bedingt. Dies klarzustellen und d halten, ht : erlassen hat; daß dieselbe irgend e den Sinn desselben verändern sollte, fern gelegen.

F glaube deshalb auch, auf Nr. 241 der Drusachen n ganz was Besonderes Scipio annehmen würden, wenn am 31. Dezember d.

unterliegen, wenn das Antwerpener das Getreide von Antwerpen aus

zur Einfuhr die der Abg.

Deutschland ge\schickt werden, denn hat, denkt, dap es auch na 2 jeder Händler bezieht dort Quantitàä land einzuführen, und so würde Rotterdam ist, bei uns zu dem erm

als auch vie annehmen,

that\ächlich wird gerade das

gewendet auf Kosten der Wirkung des Gesehes auf Monate

Auch da hieß es: ih habe heute morgen das gehört, eine n ritt das, eine andere Zeitung das. Ja, meine Herren, es

das größte Gewicht legen möchte, e

ist do \{ließli% niht Satte des Reichstages, sib mit solGen Nac- Jemand an irgend einer Stelle

die Sachen besser fördern, wenn man ruhig und sachlich in die Debatte einträte, als folche zerstreuten Nachrichten vorzubringen.

Wenn aber der Hr. Abg. Richter sich gedat hat, daß die Durh- führuna der differentiellen Zollbehanblung des Roggens und die

er wohl allein mit dieser Meinung gestanden. Das ift eine außer- ordentlih \{chwierige Aufgabe, viel \{chwieriger als das Kritisiren. Ich

{läge zu macen hätte, wie dies auszuführen ift, fie auszusprecen; si aber nur fkritisirend auszusprechen, das ist doch nicht der rihtige

Ich will mich bemühen, rubig po) \sachlich auf den Geaen- geno, Herrn Finanz-Ministers hier im Hause doch eine größere Beruhigung eingetreten wäre darükter, daß es dem Bundes- rath vollständig fern gelegen hat, das Geseß so anzuwenden, daß es in der That nur geringe oder gar keine Wirkung hätte. Fnitiativantrag an den Bundésrath mit der clansula Windthorst

¡angte, konnte er es si nicht verhehlen, daß es sehr {wer sein würde, dieses Gesetz auszuführen, ohne dabei sehr große Benab- theiligungen und Schwierigkeiten- herbeizuführen.

hier beim Gntstehen des Geseßzes gefallen waren. Auch hier war von

schwierig sein würde, Unredlichkeiten und Malversationen vorzubeugen. Es war ausdrücklich von einer Seite, steller sehr nahe teht, darauf hingeroiesen worden, daß man zum

des Beweises

und es ist von keiner Séite, soviel ich weiß, ein Widerspruch dagegen erhoben worden; der Bundesrath durfte alio in der That der Ansicht i zuneigen, daß er bei dem Erforderniß des Beweises mit einiger Strenge zu verfahren habe. In diesem Sinne sind die Ausführungs-

kann. Wenn man einen ganz leiten Beweis zulassen will, so wird man sich begnügen können mit Briefen, Correspondenzen und Handel®- Wenn man aber richt die leichteste Form zulassen will, fo

wird man \{chwerwiegendere Beweise erfordern müssen, vereidete Zeu- Das an den Bundesrath gericbtete

fahren, bedeutet doch nicht, daß er ganz ailgemein jedes Beweismittel zulassen sollte, sondern daß er scharfe Beweismittel fordern follte. Nun hat der Herr Finanz-Minister den Sinn der Instrukiion des Bundegêraths bereits dahin bezeichnet, daß es sih nur um kie allgemeine Anweisung an die Zoll-Direktivbehörden gehandelt hat. Wenn es möglich gewesen wäre, daß der Bundeërath oder eine Ab- theilung des Bundesraths in allen diesen Fällen selbst zu Gericht hätten fißen können, sclbst die Entscheidung hätte treffen können, so wäre es nit nöthig gewesen, eine allgemeine Instruktion zu erlassen. Der Bundesrath mußte diese Ange-

Er mußte nun der großen Zahl der Behörden die ausdrüdcklih gesagt worden

einzelnen Gründe dafür sprechen, auch sonst der Beweis als erbracht angesehen werden kann, und zwar von Seiten der oberen Finanzbehörde und des Bundeêraths. Das ift die Bedeutung dieser Instruktion und ih glaube, daß damit auch insoweit den Anforderungen des Gesetzes ge- núgt ift, als bei einer verständigen Handhabung, die dafür sorgen

mann auf die Ausführungsbestimmungen gemacht. äIch glaube, dieser Angriff beruht auf einem Mißverständniß. Es

bestimmung beißt es, daß durch einen vor geschlossenen Vertrag die unmittelbare Lieferung der i: sein soll. Es ist hier das Wort „unmittel- ein Ausdruck, der mit dem Inhalt

es nothwendig sei, daß die Einfuhr nach dem Zollgebiet bedungen

e bis G h Eirfuhr in andere Häfen bedungen sein Der Sinn des Gesetzes ist doch der: es soll der niedrige Zoll zu wenn die Einfuhr erfolgt ist. l Ds kann die Einfuhr nur bedeuten die Einfuhr in das Zollgebiet und nicht die Einfuhr nach Rotterdam oder auch nach Hamburg, E E De ae mus ine Folge sein eines Vertrages, der vor dem 15. Fanuar av-

E A E aan Vertrag darauf gerichtet gewesen sein,

in diesem Falle ganz gleich daß aus dem

Waare in Hamburg oder Rotterdam gelagert hat, es kommt blos darauf n e pee vor dem 15. Januar abgeschlossene Bertrag die Uebersührung der Waare aus dem Zollauëland in das Zollinland

ist die Absicht der Instruktion gewesen, die

daß der Antrag des Hrn. Abg. Scipio

bedeutet. würde

inem Hause in Antwerpen und einem inländischen Hause ge\schlofsen wirb: Doris Getreide verkauft wird, so soll es dem alten

in das Zollinland bestimmt ift. i Scipie: Dan Antrage gie Das würde ja wirklih zu

ungeheuerlihen Konsequenzen Uhren. Getreide, was in Rotterdam liegt, zum geringeren Zollsay na

ch Deutschland eingeführt werden kann,

Meine atel den LONRN B i jeßt vorliegen

licgt das. Bestreben ‘u Grunde, thunlichst Billigkeit zu

üben, die Härten des D Gegentbeil a

treidehändlern ein immenser Vortheil zu-

großen, Sa h S rcichska ez es wird die wirthschaftliche

besser unterbleiben; man würde

aupt sehr einfach wäre, so hat

Hr. Abg. Richter positive Vor-

daß nach den Mit-

Als der

Klausel so zu nennen ge-

Er befand si verschiedenen Aeußerungen, die

ten, die dem Antrage günstig worden, daß es außerordentlich

die unzweifelhaft tem Antrag- baben müsse, “daß tr so regeln“ werde,

Der NMOI -LetM4 V0 usdrüdcklih ausgesprochen worden,

ja auch zugeben, daß die Frage: verschieden beantwortet werden

des Beweises mit Strenge ver-

örden legen, und er hat das ge- ehörden im Allgemeinen damit

lih der niedrige Zoll zugestanden „in auch über

daß besondere

wo

ausgeschlofssen, Fällen,

„_ daß keine Unredlichkeiten vor-

n Angriff von dem Abg. Strulk-

betrifft das die Frage Frage ist früher wiederholt in der leßten Zeit niht mehr, und ungen der „Freihandelscorrespon- st, wie es Hr. Abg, Struckmann, ine Herren, in der Ausführungs- dem 15. Januar ab- Waare nah

Zweifel ergeben

autzu-

um gewisse haben,

Beziehung

In einem Zoll-

nun von Hamburg oder Bremen [linland übergeht, das muß der Es ist völlig-gleichgültig, ob die

en Zollbehörden vor Augen zu der Bundesrath twas zum Gesetz hinzuthun oder

hat dem Bundesrath vollständig

iht gegenstandslos ist, sondern Wenn Sie den Antrag sh die Frage so stellen :

ein ertrag zwischen

Sat Haus glaubhaft nachweist, daß vor dem 1. Februar bestellt und So ift die Auslegung,

Dann würde ja alles

jeder, der in Rotterdam Getreide ten, um sie eventuell nah Deutsch-

ene Ert v vie: was in äßigten Satz eingehen. s der Windthorstschen Klausel Anträgen, das will ih gerne

Aber, meine Herren,

entheil erreiht: es wird einigen

Vortheil zugewendet auf Kosten gerade des kleinen und Mittelbetriebes ;

i werde mir das noch näher auszuführen erlauben.

Wie groß die Vorrathseinfuhren gewesen find an dén

Gegenständen, welche durch die Zolltarifnovelle betroffen find,

it noch nit ganz flarzustellen; aber wenn man die

Statistik zur po nimmt, so findet mau, daß {on im November

1884 eine sehr erhebliche Vorrathseinfuhr ftatigefunden hat. An

Weizen betrug die Einfuhr im November 1884 730000 Doppel-

zentner gegen 302000 Doppelzentner im November 1883; das ift also

nahezu das 22 fahe. Meine Herren, ich glaube, es kann gar keinen

\{lagenderen Beweis als diese Zahlen dafür geben, daß man {on

im November an der Börse ganz genau wufite, es handele \ich un

Zollerhöhungen für Getreide. Diese Vorrathseinfuhr wäre gar nit

zu erklären, wenn man niht gedabt hätte, daß die Zölle erhöht

werden follten. ¡

Im Dezember seßten ih diese Vorrathseinfuhren fort. Bei

Weizen betrug die Einfuhr im Dezember 1884 808 546 Doppelzentner

gegen 305 000 Doppelzentner im Dezember 1883, also das 25 fache.

Bei Roggen war eine Einfuhr von 1036 000 Doppelzentner geaen

857 000 Doppelzentner im Vorjahre; also circa 20% mehr. Bei

Gerste betrug die Eiafuhr im Dezember 1884 853 000 Doppelzentner

gegen 380000 Doppelzentner im Jahre 1883; also mehr

als das Doppelte. Bei Mehl betrug im Dezember 1884

die Einfuhr 61000 Doppelcentner gegen 36 000 Doppelcentner im

Vorjahr; also mehr als 60 9%. i : 5

Ich möchte mir nun noch erlauben, die entsprechenden Zahlen

pro Januar zu geben. An Weizen hat im Januar eine Einfuhr

stattgefunden von 2211 000 Doppelcentner gegen 1303 000 Doppel- centner im Vorjahr, also annähernd das Doppelte. Und in Cham- pagner ist im Januar 1885 mehr als das Dreifache eingeführt worden von dem, was im Januar des vorigen Jahres eingeführt war.

Es kommen nun noch hinzu die Einfuhren pro Februar bis

zum 21. Februar, an welchem Tage das Sperrgeseßz in Kraft trat.

I bin überzeugt, daß diese noch unbekannten orrath8einfuhren

mindestens ebenso stark waren als die angeführtea, wenn nicht erheb-

lich ffärker. i / /

Nach einer oberflählichen Berehnung komme ih dahin, daß die

Benacbtheiligurg durch die Vorrathseinfuhren, allein für Getreide,

für die Morate November, Dezember und Januar sich auf 5# Millionen

Mark beziffert. Meine Herren, wem is dieser Vortheil zuge-

fallen? Jedenfalls nur den Großhändlern, den großen Spe-

fulanten, feinenfals den fleinen, auch nicht dem ge- wöhnliden Müller, der einzelne Bezüge aus dem Ausland mat, aber nicht im Stande is, Borrathseinfuhren zu machen. Der wird

aufs Wesentlichste benawtßeiligt. A

Meine Herren, es bewegt ja diese Frage tief die ganze Industrie, den

ganzen Handel und namentlih tief die Müllerei und die kleineren

Händler. Zcch halte es nit für unnöthig, Mittheilung zu machen

von zwei Eingaben, die der Regierung zugegangen sind. Die erste

rührt ber von einem Getreidehaus in Königeberg, einem durcbaus niht kleinen Haus, welches eine Filiale in einer anderen Hafenstadt hat, also Schiffsverkehr mit Getreide unterhält, und nah den mir zugegangenen Nachrichten fich eines durchaus guten Renommees ers freut; i bin E aut E die Namen nachher zu nennen.

Dieses Getreidehaus \{chreibt Folgendes: : : | Es kann dies Gesetz nicht nur das solide Geschäft nicht bee günstigen, sondern es leislet geradezu der Unsolidität Vorscbub, ab- gesehen davon, daß es in Folge der kolossalen plôgli&,en Masfsen- getreideeinfuhr, die es veranlaßt, auch auf anderen Gebieten die ungesundesten Verhältnisse hervorruft, Unfer Getreidehandel mit Rußland liegt aus\cließlich in den Händen von naturalisirten und nicht naturalirten Russen, die in Rußland ihre Kommanditen haben, oder russischer Handlungshäuser, die hier ihre Kommanditen haben. Diese werden sich nun durch Austausw von antidatirten und fin- girten Kontrakten mit Leichtigkeit große persönliche Vortheile auf Kosten der übrigen Reih8angehörigen verschaffen können und zweifellos au verschaffen. Die soliden Getreidegeschäfte gewinnea nichts; ic führe das Faktum an, das ja in Berliner Fachkreisen bekannt sein wird, daß fast sämmtliche Berliner Importeure von russishen Firmen enorme Massen Getreide, „nach Eröffnung der Swciffahrt versteuert in Deutschland zu liefern“, gekauft haben,

Das heißt: der Ausländer trägt den Zoll und bin der Meinung, daß jeder solide Kaufmann seinem Kauf- fontrafie die Worte „versteuert zu liefern® eingeschrieben hat. Wäre das Gese nicht, l hätten eben die russishen Käufer den Zoll zu tragen; jeßt genießt aber der deutshe Importeur nicht nur Feinen Vortheil aus dem Geseße, im Gegentheil, es kommen alle Nachtheile aus der rückwirkenden Kraft des Sperrgeseßes nur dem Auslande zu gut, für das wir nicht zu sorgen haben.

Die weitere Folge des Gesezes wäre, daß der legitime Handel für lange Zeit lahm gelegt würde, denn er ist, so lange die großen Vorräthe reihen, welche zum alten Zoll eingeführt wurden und werden, niht in der Lage, mit dem 2 H höheren Zoll zu konkurriren. : ; :

Dieser Eingabe möchte ich noch anfügen eine Eingabe von

mehreren Müllern aus Hannover. Dieselbe besagt Folgendes :

In erster Linie ist es niht wahr, daß die großen Herren aus anderen Gründen als jenen der großen Spekulation die großen Käufe abges(lossen; es is unwahr, daß man in der P ttswelt die erhöhten Getreidezölle nit früher als am 15. Januar beachtet hat. Bereits im Oktober und November vorigen Jahres tauchten diese Zölle gespenftish auf; im No- vember, glaube ih, konstituirte \sih die Freie wirthschaftlihe Ver- einigung und warf die erste Aufmerksamkeit auf höhere Getreide- zôlle. Seit jener N datiréen die großen Verschleiße auf besonders russishen Roggen u. \. w. .

E Tus diese großen, reichen Herren sole Vorzüge genießen sollen, was soll denn aus den kleineren Mühlen und Kaufleuten werden, wenn diese auf lange, lange Zeit von der großen Kon- kurrenz an die Wand gedrückt werden; haben wir denn kein Recht auf Existenz? Wir können keine Abschlüsse auf Jahre vorher maden, wie die großen Mühlen; was sollen wir denn thun und wovon leben, so lange die Großen billiges Fabrikat in Folge der Zollvergünstigung verkaufen? Wir find do geradezu unmögli gemacht. Gs kann doch unmöglich im Sinne der Geseßgebung liegen, dem großen Mann besondere Vorzüge zu gewähren und demselben einen Ersatz zu bieten, wo nicht einmal Schaden voraus-

w ¿ zusagen war welche so viel rufsishen Roggen ge

Ich kenne eine Mühle, lben d übere Zoll belassen wird, sie bis fauft dat, baß, wenn derselben dex Ir Wo Ven die kleineren Müh-

nächstes Jahr billigen Roggen hat. eine

e pes ahe bis folhe Konkurrenz aushalten und die jeßt \{on, in Folge der Reichstagsverhandlungen, so fühlbar, ruinirend bemerk- bar wird. Es giebt auch Mühlen, welhe Ausländer als Komman- ditäre haben; wie leiht ist es, der Regierung Schlußscheine vor- zulegen, welhe ursprünglih nur pro forma ausgefertigt find.

Meine Herren, ich will Sie vershonen mit der weiteren Ver- lesung. Der Inhalt des Schriftstücks if der: der kleine Müller, nit blos der kleinste, sondern au der mittlere, der keine Vorraths- bezüge aus dem Auslande mat, ist darauf angewiesen, si von dem großen Getreidehändler und Spekulanten des Inlandes die Bezüge zu faufen; der \{enkt ihm natürlich nichts, er streiht den Zollvortheil, den er hat, ruhig in die Tasche, und soweit Mühlen, die selber aus dem Auslande beziehen, Vorrathsbestände haben, haben sie ganz den gleiben Vortheil der Zollermäßigung, sie können also mit den eigenen Fabrikaten, welche fie aus billigerem Rohmaterial hergestellt Bela: natürlich unter günstigeren Verhältnissen konkurriren als diejenigen Mühlen, welche hoch besteuertes Getreide gekauft haben. Das liegt so auf der Hand, daß ih glaube, es wird eines weiteren Beweises niht bedürfen. Jh behaupte also und bleibe dabei, daß der Vortheil, der aus dieser Benachtheiligung der Zolleinnahmen er- wächst, wie ih ihn vorher auf 54 Millionen Mark bezifferte, aus- \{ließlih den großen Spekulanten Es den großen Händlern, und daß er erzielt ist auf Kosten der Konkurrenz der mittleren und kleinen.

inausges{oben, und, worauf ih s wird diesen großen Häusern ein

Müller.