1885 / 64 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrath Riesch ist das Landrathsamt im Kreise Frankenberg übertragen worden.

Die Nummer 7 der Geseßz-Sammlung, welche von heuie ab

zur Ausgabe gelangt, enthält unter S i Nr. 9036 die Verordnung, betreffend die Kautionen der

Beamten in dem Bereiche der Justizverwaltung. Vom 2. März 1885 ; und unter

Nr. 9037 den Allerhöchften Erlaß vom 9, März 1885, betreffend Einseßung einer Königlichen Direktion für die Ver- waltung des dur das Gesey vom 23. Februar 1885 auf den preußishen Staat übergehenden Braunschweigischen Eisenbahnunternehmens, anderweite Abgrenzung der Eisen- bahn-Direktionsbezirke und Errichtung von Betriebsämtern in den Eisenbahn-Direktionsbezirken Berlin, Breslau, Altona und Köln (re{htsrheinis{ch).

Berlin, den 16. März 1885.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Didden.

BeftanntmaGungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Landespolizeilihe Anordnung,

betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest aus Rußland.

Nachdem die Rinderpest im Kreise Plock, Gouvernement Plock, ausgebrochen is und sih der Landesgrenze des Kreises Neidenburg bis auf die Entfernung von etwa 70 km genähert hat, verordne ih unter Aufhebung der 88. 1—4 meiner landespolizeilihen Anordnung vom 1, Mai 1883 (Amtsblatt 1883 Stü 18 Seite 99) auf Grund des Reichsgeseßes vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, und der dazu erlassenen revidirten Jnstruktion vom 9, Juni 1873, was folgt:

Aletitel 1.

Für den Umfang der Kreise Neidenburg und Ortels- burg treten an die Stelle der §8. 1—3 der landespolizeilihen Anordnung vom 31. Mai 1881 (Extrablatt zu Stück 22 des Amtsblatts von 1881) sowie an die Stelle der landespolizei- lihen Anordnung vom 23. September 1884 (Amtsblatt 1884 Stück 39 Seite 635) die nachfolgenden Bestimmungen :

8. 1. Die Ein- und Durchsuhr

a, aller Arten von Vieh, mit Ausnahme der Pferde, Maulthiere und Esel ;

b, aller von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frishem oder trodenem Zustande (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse);

c, von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streu- materialien, gebrauchten Stallgeräthen, Geschirren Und Lederzeugen ; ;

d, von unbearbeiteten (bezw. keiner Fabrikwäsche unter- worfenen) Haaren, Borsten und Wolle ;

e, von gébrauhten Kleidungsfstücken für ‘den Handel und von Lumpen

aus Rußland über die Landesgrenze der Kreise Neidenburg und Ortelsbuú ift bis auf Weiteres verboten.

Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungs- mittel verwendet ift, unterliegt dem Einfuhrverbot nicht, is} jedoch am Bestimmungsorte zu vernichten. -

8. 2. Ausnahmen von den Bestimmungen des §. 1 können unter besonderer Genehmigung des unterzeichneten Regierungs-Präsidenten und unter Anordnung der nach den besonderen Umständen erforderlihen Sicherheitsmaßregeln ein- treten bezüglih der Einfuhr von vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, von Wolle, Haaren und Borsten, von ges{chmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie von vollkommen lufttrockäenen, von thierishen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen, endlih von in Säcken verpackten Lumpen, sofern die Einfuhr in geschlossenen Eisen- bahnwagen erfolgt und durch amtliche Begleitscheine nach- gewiesen ist, daß die betreffenden Gegenstände aus völlig jeuchenfreien Gegenden stammen.

8. 3, Personen, deren Beschäftigung eine Berührung

mit Vieh mit sh bringt, z. B. Fleischer, Viehhändler und deren Personal, dürfen die Landesgrenze nur bei Jllowo, Opaleniec und Friedrihshoff überschreiten und müssen si dort einer Desinfektion unterwerfen. : 8. 4. Wird den vorstehenden Bestimmungen entgegen das Einfuhrverbot verleßt, so sind die der Sperre unter- worfenen Thiere sofort unter polizeiliher Aufsicht zu tödten, zum Gebrauh unschädlih zu machen und zu verscharren, verbotswidrig eingesührte Sachen aber zu vernichten oder zu desinfiziren.

Die durch die Beschlagnahme oder Tödtung des Viehes und durch die Beseitigung der Kadaver oder Stoffe erwachsenden unvermeidlihen Kosten sind, soweit sie aus der Staatskasse bestritten werden, bei dem unterzeic- neten Regierungs-Präsidenten zur Erstattung zu liquidiren.

Ist die Thatsache der unerlaubten Ueberführung über die Grenze zwar nicht erwiesen, liegt aber der Verdacht der Einshmuggelung vor, so sind die in Beschlag genommenen Gegenstände zu isoliren und polizeilich zu überwahen; auch ist der zuständigen Polizeibehörde sofort Anzeige zu machen. Findet die leßtere bei näherer Prüfung den Ver- daht der Einschmuggelei zweifellos unbegründet, so hat fie die betreffenden . Gegenstände frei zu geben; andernfalls hat sie, wenn die Verwerthung solcher Gegen- stände von ihr auf Grund der eingeholten Aeußerung des beamieten Thierarztes für zulässig erachtet wird, die- selben der Zollbehörde zur Verwerthung in der vom Thierarzt für zulässig erklärten Weise zu übergeben.

Der Zollbehörde find in beiden Fällen die Verhandlungen über die Erhebung des Thatbestandes vorzulegen, so daß von dieser aus die Anträge auf Einleitung des gerichtlichen Straf- verfahrens gestellt werden können.

Artikel I1.

Bezüglich des Transports von inländishem Rind- und Schafvieh sowie bezüglih der Rindviehkontrole verbleibt es bei den Vorschriften der landespolizeilihen Anordnungen

1) vom 31. Mai 1881, 88. 4 ff. (Extrablatt zu Stü 22 des Amtsblatts von 1881);

2) vom 1. Mai 1883, 88. 5 ff. (Amtsblatt 1883 Stü 18 Seite 100);

3) vom 16. Januar 1884 (Amtsblait 1884 Stück 4 Seite 14) und i

4) vom 24. Oftober 1884 (Amtsblatt 1884 Stüc 44 Seite 267).

Artikel Il],

Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- kündigung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nah den Bestimmungen des §8. 328 des Reichs-Strafgeseßbuchs sowie des Reichsgeseßes vom 21. Mai 1878 (R.-G.-Bl. S. 95) und in den von jenen: Bestimmungen nicht getroffenen Fällen nah vis A E der nachfolgenden Polizei-Verordnung estraft.

s Polizei- Verordnung.

Auf Grund der §8. 137 und 139 des Geseßes+ über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Zuli 1883 in Verbin- dung mit den 8. 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei- verwaltung vom 11. März 1850 wird, unter Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksausschusses, hierwit verordnet:

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende landespolizei- lihe Anordnung werden, soweit sie niht unter die Straf- bestimmungen des Reichs-Strafgeseßbbuhes und des Reichs- Geseßes vom 21. Mai 1878 (R.-G.-Bl. S. 95) fallen, mit Geldstrafen von zehn bis zu sechszig Mark bestraft.

Königsberg, den 2. März 1885.

Der Regierungs: Präsident. Studt.

Nachdem die Einfuhr und Durchfuhr von Schweinen aus Rußland upvd- Oesterreih-Ungarn aus Anlaß der in diesen Ländern wät, ‘verbreiteten Maul- und Klauenseuche auf der ganzen Landesgrenze verboten ist, erscheint es nothwendig, das gleiche Verbot für das diesseitige Küstengebiet zu erlassen und die Einfuhr- auf Schiffen zu verhindern. Es wird demna die Einfuhr und Durchfuhr von Shweinen aus Ruß- land und Desterreih-Ungarn mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für den hiesigen Regierungsbezirk auf Grund des §8. 3 des Ausführungsgeseßes vom 12, März 1881 zum Reichs- Seuchengeseß vom 23, Juni 1880 bis auf Weiteres hierdurch verboten.

Schleswig, den 10. März 1885.

Der Regierungs-Vize-Präsident. Lodemann.

Betreffend Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Schweinen aus Rußland und Desterreich: Ungarn,

Nachdem die Einfuhr und Durchfuhr von Schweinen aus Rußland und Oesterreih-Ungarn aus Anlaß der in diesen Ländern weit verbreiteten Maul- und Klauenseuche auf der ganzen preußischen Landesgrenze verboten worden, erlasse ih auf Grund des §.7 des Reichs: Viehseuchengeseßes vom 23. Juni 1880 bezw. des §8.3 des preußishen Ausführungsgeseßes vom 12. März 1881 und mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und - Forsten für das Küstengebiet des diesseitigen Bezirks hierdurch ein gleiches Verbot dergestalt,- daß auch zu Schiff keine Schwecine aus den genannten Staaten oder aus den Hinterländern derselben nah Häfen des Landdrosteibezirks Aurih gebracht und hier ausgeschift werden dürfen.

Mit diesem Verbote verbinde ih den Hinweis auf die Strafvorschrist im §. 66 zu 1 des gedachten Neichs-Viehseuchen- geseßes bezw. auf den §. 328 des Deutschen Strafgeseßbuchs.

Die Polizeibehörden in den Hafenorten des Bezirks haben auf die genaue Beachtung dieses Verbots zu achten und etwaige Zuwiderhandlungen zur Bestrafung zu bringen.

Aurich, den 11. März 1885.

Der Königliche Landdrost. von Heppe.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. März. Se. Majestät der Kaiser und König ließen Sich gestera Mittag 12 Uhr, in Gegenwart des Regiments- Commandeurs, Flügel - Adju- tanten Obersten Grafen Find von Finckenstein und des Com- pagnie-Chefs, Hauptmanns Grafen von Kaniß, die zu dem 2. Garde-Regiment kommandirten Maroccaner vorstellen.

Sodann empfingen Se. Majestät den Kammerherrn Grafen von Behr-Bandelin und den Afrikareisenden Dr. Peters in Audienz.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta- Hospitals bei.

Den Kammerherrendienst bei Jhrer Majestät haben die Königlichen Kammerherren Graf Fürstenberg und Graf Fürstenstein übernommen,

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß- herzogin von Baden sind heute hier eingetroffen und wurden von dén Kaiserlihen Majestäten im Palais empfangen,

Se, Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz machte am Sonnabend Vormittag 101/2 Uhr Jhrer Königlichen Hoheit der Landgräfin von Hessen einen Besuch und nahm um 12 Uhr militärishe Meldungen entgegen.

Nachmittags 4 Uhr empfing Höchstderselbe den Kammer- herrn von Donop und fuhr um 7 Uhr nach dem Opernhause.

Abends 91/2 Uhr begaben Sih Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu der Soirée bei dem Grafen SUNRGE

Gestern Vormittag 10 Uhr wohnten Jhre Kaiserlichen Hoheiten die Kronprinzlihen Herrschaften dem Festgottesdienst in der Parochialkirhe bei, begaben Sih von dort zu den Prüfungen der städtischen Fortbildungsshule nach der Reichen- bergerstraße und begleiteten Jhre Königliche Hoheit die Prin- zessin Christian zu Schleswig-Holstein nah dem Bahnhofe.

Um 5 Uhr fand ein engeres Familiendiner statt.

Abends 7 Uhr fuhr Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz nach dem Opernhause.

d,

Der Bericht über die vorgesirige Sißzung Les Neidetag es befindet sich in der Ersten bezw. Zweiten eilage.

Jn der heutigen (68.) Sipung des Reichstages welher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Staats- Minister von Boetticher und der Staatssekretär des Reicha- Postamts, Dr. Stephan, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundeërath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Po stdampf\schif}|s-Verbindungen mit über- seeishen Ländern, und zwar die Diskussion über D. 1 und die dazu vorliegenden Anträge, fortgeseßt.

Der Bundeskommissar, Geheime Regierungs-Rath Dr, Reuleaux hob hervor, daß die Vorlage ein einheitlices Ganzes sei, daß man nicht eine Linie aus derselben heraussireihen könne, ohne den gesammten Zusammen- hang zu zerstören. Wenn man wit einer größern Flotte vorgehe, so würde die Sache verhältnißmäßig billiger ih gestalten, weil die beiden Linien sih dann gegenseitig er- gänzen und einander aushelfen könnten. Auch die Zweiglinie von Brindisi nah Alexandria. sei nur damit zu motiviren, daß zwei Linien, eine nach Australien und eine nah Ost: Asien, eingerichtet würden. Redner wandte sich dann namentlih der Begründung der australishen Linie zu und widerlegte die Ausführungen des Abg. Richter unter Anführung detaillirter Zahlen. Wenn auchch der Export Deutshlands na Australien augenblickich noch nit so bedeutend sei, wie es wohl zu wünschen wäre, so dürfe man doch nit vergessen, daß in Australien bereits eine große Anzahl Deutscher angesiedelt sei, welche gern deutsche Waaren beziehen würden, Se ihrem Geshmack besser entsprähen als der englische

mport.

Bei Schluß des Blattes ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort.

Jn der heutigen (42.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nebst Regierungskommissarien beiwohnte, theilte der Präsident dem Hause mit, daß an Vorlagen ein Geseßentwurf zur Ergänzung des §. 7 des Ge- seßes Über die allgemeine Landesverwaltung am 30. Zuli 1883 eingegangen sei.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren Gegenstand die Fortsezung der dritten Berathung der Gese ß- entwürfe, betreffend die Feststellung des Staats- haushalts-Etats für das Jahr vom 1. April 1885/86 und betreffend die Ergänzung der Einnahmen in diesem Etat, war.

Bei dem Etat des Ministeriums der geistlihen U. st. w. Angelegenheiten wurden die Einnahmen ohne Debatte bewilligt.

Bei den Ausgaben ergriff der Abg. Spahn das Wort, um zu erklären, daß ein Vorwurf, den er bei Gelegenheit der zweiten Berathung gegen einen Lehrer des Allensteiner Gym- nasiums dahin gerichtet, daß derselbe das religiöse Gefühl seiner katholishen Schüler verleßt habe, nah einer ihm zu- gehenden Mittheilung der Begründung entbehre,

Der Abg. von der Marwiß wies auf die von dem Minister gegen den Bischof von Kulm, von der Marwig, erhobene Beschuldigung hin, als ob derselbe deutsh-feindlihhen Bestrebungen huldige. Derselbe sei ein Patriot stets ge- wesen und sei es auch heute noch. Er habe die Freiheitskriege mitgemaht, sei als persona gratissima auf den Bischofsstuhi gelangt und habe als Bischof während der polnischen Fnsurrektion der Regierung wesent: liche Dienste geleistet. Für dieses loyale Verhalten habe er auch an Allerhöchster Stelle wiederholt Beweise der An- erkennung gefunden. Er hoffe deshalb, daß der Minister Veranlassung nehmen werde, seinen Vorwurf zurüczuziehen.

Der Staats-Minister Dr. von Goßler verlas das auf seine früheren Mittheilungen bezügliche Aktenmaterial, Briefe, die zwishen den Erzbishöfen von Posen, Köln und dem Bischose von Kulm über die Fassung des Landesgebots gewechselt worden. Aus denselben gehe hervor, daß das Thatsählihe seiner Behauptung begründet gewesen sei. Den Schluß, den der Abg. von der Marwiß aber aus derselben gezogen, daß der Bishos von der Marwiß deutschfeindlih sei, Tônne er nicht als rihtig anerkennen. Ec nehme nit Anstand, zu erklären, daß er ven Bischof von der Marwiß für seine Person für den loyalsten Unterthan Sr. Majestät halte.

Der Abg. Dr. von Stablewski nahm die polnischen Unter- thanen, insbesondere die polnische Geistlichkeit gegen den Vor- wurf, revolutionären Bestrebungen zu huldigen in Schuß. Die polnische Geistlichkeit halte allerdings fest an ihrer Nationalität, wie ihr dieselbe von Preußens Königen garantirt sei, aber sie sei sich auch ihres Verhältnisses und ihrer Verpflichtungen gegen den Staat bewußt, welchem sie angehöre. Er erwarte den Beweis sür die Behauptung, daß die polnische Geistlichkeit auf eine gewaltsame Lostrennung der ehemaligen polnischen Landestheile von Preußen hinarbeite.

Der Staats-Minister Dr. von Goßler hob hervor, daß in seinen früheren Ausführungen nichts gelegen habe, aus dem nich der Schluß ziehen lasse, daß er ein Urtheil über die Ab- sichten der Bischöfe habe fällen wollen, er habe nur Thatsachen vorgeführt.

Nach einigen weiteren Ausführungen des Abg. Dr, Frei- herr von Schorlemer-Alst wurde die Debatte geschlossen, und Titel 1 bewilligt.

Bei Tit. 2 (Gehalt eines Unter-Staatssekretärs) beklagte sih der Abg. Dr. Windthorst darüber, daß die vertrauliche Correspondenz zwischen den Erzbischöfen und dem Bischof von Kulm hier ohne die Zustimmung der Betheiligten bekannt ge- geben sei. Nicht minder berühre es ihm befremdend, daß der Minister die Loyalität von Personen angezweifelt habe, denen von Allerhöchster Stelle für ihr Verhalten Anerkennung zu Theil geworden sei, So lange die katholishe Abtheilung nicht wieder hergeftellt sei, müsse seine Partei verlangen, daß cin Katholik zu den geheimen Berathungen zugezogen werde. Auffallend sei es noch, daß in Bezug auf das Kirchengebet eine Vorschrist vom Kultus: Ministerium oder gar von einer evangelischen Kirchenbehörde ausgegangen sei.

Der Staats-Minister Dr, von Goßler wies durch Vor- lesung des von dem Minister von Mühler erlassenen Cirkulars an die Bischöfe nach, daß diese leßte Auffassung unbegründet sei. Von Seiten der Kultusverwaltung sei Alles vermieden worden, was den Anschein erwecken könnte, als ob man si in eine so zarte Angelegenheit, wie das Kirchengebet, einmischen wolle. Der Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso der Rest des Kapitels und die Kapitel 110—118,

Bei Kap. 119 (Universitäten) Titel 1 entspann sich eine kurze Debatte über das Duellunwesen und ähnlihe Auswüchse des Studentenlebens, an der sih die Abag. Dr. Reichensperger, Dr. Wehr, Dr, Langerhans, von Zißewiß und der Minister betheiligten, der auf die Besserung, die das Studentenwesen erfahren, die Abnahme der Duelle und den regeren Fleiß der Studirenden hinwies.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen, und der Titel bewilligt. S

Bei der: Forderung für die Universität Berlin kam der Abg. Dr. Windthorft auf das Duellunwesen nohmals zurü. Man solle fih hüten, dafselbe im Haufe zu vertheidigen. Daß die studirende Jugend auch ohne Duelle auskomnien könne, be- weise die studirende Jugend Englands.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Wehr, von Zißewiß, Dr. Langerhans wurde die Debatte geschlossen, und der Titel bewilligt, ebenso die folgenden Tit. 3—8.

Hierauf vertagte das Haus um 1 Uhr die weitere Be- rathung bis Dienstag 10 Uhr.

Einem bei dem Bergwerksbetriebe verunglückten und durch den Unfall arbeitsunfähig gewordenen Berg- mann war gerichilih eine dauernde, von der Bergwerks- gesellschaft zu leistende Rente zugesprohen worden. Die gegen die Zusprehung einer zeitlich unbeschränkten Rente von der Hasftpflichtigen entgegengeseßte Behauvtung, daß nach den statistishen Ermittelungen die Jnvalidität der Bergarbeiter durchs{chniitlich mit dem 49. Lebensjahre eintrete, und daß der Verlette, welcher an Engbrüstigkeit leide, mit 49 Jahren in- valide geworden sein würde, wurde von den Jnstanzgerichten für nicht erheblih erachtet, und die von der beklagten Gesell- schast dagegen eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, I[II, Civilsenat, durch Urtheil vom 6. Februar d. J. zurück- gewiesen. „Für die Berehnung des Umfangs des durch eine Verleßung eingetretenen Schadens und der dem Verleßten nah den Bestimmungen in 8§. 3 des Haftpflicht- gesebes zu leistenden Entschädigung ist zunächst diejenige Lage der Verhältnisse des Verleßten maßgebend, in welcher zur Zeit der Verleßung der Verleßte sih befand, und es ist als Regel davon auszugehen, daß der Verleßte den Verdienst, welchen er zu dieser Zeit hatte, auch in Zukunst würde gehabt haben, wenn die Verlegung und dadurch die Verminderung resp. Aufhebung seiner Erwerbsfähigkeit nicht eingetreten wäre. Sache des Ersagzverpflichteten ist es, Umstände nahzuweiscn, aus denen zu entnehmen ist, daß mit Rücksicht auf die be- sonderen Verhältnisse des gegebenen Falles mit Sicherheit an- genommen werden müsse, daß der Verleßte dauernd den bisher genossenen Verdienst auch ohne die Verleßung niht würde ge- zogen haben. Dazu genügt aber niht der Nahweis von Thatsachen, aus welhen die Möglichkeit der Verminderung des Erwerbes des Verleßten sich ergiebt (z. B. der Hinweis auf die mit zunehmendem Alter abnehmende Arbeitskraft, vor- aussictli) ungünstigeren Erwerbsverhältnisse 2c.), sondern cs müssen Thatsachen vorliegen, aus denen mit Sicherheit eine Verminderung des Erwerbs in bestimmter oder bestimmbarer Zeit zu {ließen ist, um schon jeßt die vem Verleßten zuzu- erkennende Rente auf eine bestimmte Zeit zu beschränken. Können solhe Thatsachen nicht geltend gemaht werden, so ist die nach dem gegenwärtigen Erwerbe zu bemessende Entschä- digung dauernd zuzusprechen und dem Ersaßtverpflichteten über- lassen, in Gemäßheit des §8. 7 des Hasftpflichtgeseßes eine Minderung der Rente zu beantragen, wenn diejenigen Ver- hältnisse, welche die Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen wesentlich sih verändert haben.“

__— In dem gemeinsamen Erlaß der Ressort: Minister vom 17. August 1861 ist ausgesprochen worden, daß nicht das Aufblasen des Fleisches mittelst Blasebalgs, sondern nur das Aufblasen mit dem Munde verboten werden könne. Später aber is diese Auffassung verlassen, und in einer unter dem 15, November 1879 Seitens der damaligen Minister für Handel und Gewerbe und des Fnnern an den Vorstand der Fleischerinnung zu Magdeburg gerichteten Verfügung das

Verbot des Fleishaufblasens überhaupt für gerecht- fertigt exklärt worden, weil es - feinem 2weifel unterliege, daß diese Operation nur dazu diene, dem

eFleishe den Anschein einer besseren Qualität, als ihm in Wirklichkeit beiwohne, zu geben. Hierzu kommt, daß es sich thatsächlich jeder Kontrole entzieht, ob das fragliche Aufblasen mit dem Munde over mittelst eines Blasebalgs geschehen ijt, da selbst in Schlachthäusern, in denen Blasebälge zu diesem Behufe zur Versügung stehen, deren Verwendung er- fahrungsgemäß als zu umständlih umgangen wird. Die Thatsache aber, daß durch jenes Aufblasen des Sc(lachtfleisches, auch wenn es mittelst des Blasebalgs ausgeführt ist, die Zerseßzung desselben befördert wird, erregt um so mehr ein sanitätspolizeilihes Bedenken, als es sich in derartigen Fällen nur um das Fleish von sehr jungen Kälbern und Hammeln handelt, welhes ohnehin wegen seiner Qualität weit leichter einer gesundheits\{ädlichen Veränderung unterliegen kann. Mit Nücksicht auf diese Erfahrungen haben die Minister in einer Cirkularverfügung vom 13. v. M. den Regierungs- Präsidenten den Erlaß einer entsprechenden Polizeiverordnung empfohlen.

__— Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats- Minister Graf von Haßtfeldt-Wildenburg, is von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube hierher zurückgekehrt und

‘hat die Geschäfte wieder übernommen.

_— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich E Ministerial-Rath von Werner, ist von hier wieder abgereist.

_ Der Kaiserliche Konsul Freiherr von Lamezan ist in Tiflis eingetroffen und hat die Geschäfte des dortigen Konsulats übernommen.

S. M. S. „Ariadne“, 9 Geschüße, Kommandant Korv.-Kpt. Chüden, ist am 15. März cr. in Vigo eingetroffen und beabsichtigt, am 19. März cr. die Heimreise fortzuseßen.

__ Württemberg. Stuttgart, 12. März. (Allg. Ztg.) Die Zweite Kammer verhandelte heute über die wichtige rage, ob bei den in der nächsten Etatsperiode aufzunehmenden nlehen (18 916 845 /6 Konversionsanlehen und 7 000 000

für Eisenbahnbedürfnisse) das Prinzip der freien Tilgung,

jedo mit im Voraus zu bestlimmendem Schlußtermin der Heimzahlung, oder das Annuitätensystem maßgebend sein sol. Die Regierung wünschte freie Hand bezüglich der Tilgung zu behalten, und dieser Anschauung trat auch die Majorität der Finanzkommission bei, während eine Minorität derselben mit dem Berichterstatter Hartenstein an der Spiße das Annuitätensystem verfoht. Auf dieser Seite

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standen auch der Kanzler von Rümelin und Mohl sowie die Mehrheit der ritterschastlihen Abgeordneten, welche die plan- mäßige jährlihe Tilgung als im Jnteresse der Solidität der Finanzverwaltung liegend vertheidigten. Die freie Tilgung mit der Einschränkung des im voraus zu bestimmenden S(luß- termins der Heimzahlung fand neben dem Finanz-Minister ihre Vorkämpfer in den Abgg. Beutter, von Luz und Probst, welche die jährliche Zahlung von Tilgungsraten als die Finanzverwaltung unnöthigerweise bindend und auch keineswegs den Wünschen der Staatsgläubiger entsprehend bezeihneten, Nach langer Debatte sprach sich die Kammer mit 53 gegen 26 Stimmen für die freie Tilgung mit oben erwähnter Einschränkung aus. Von dèn pro 1885/87 in Aussicht genommenen Anlehen sind 18 916845 schon —zu 1059/, begeben. Für Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld, die sih auf 428 881 708 H be- läuft, wurden pro 1885/86 19598864 M, pro 1886/87 19 983 988 Æ. in den Etat eingestellt.

Desterreih-:Ungarn. Wien, 14. März. (Wien. Abdp.) Von der Präsidialkanzlei des Herrenhauses wurden heute folgende Kommissionsberichte versendet: zwei Berichte der j u- ridishen Kommission, betreffend die Vorlage hinsichtlich der Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Landwehr, dann be- treffend die Geldbußen der Notare und Notarssubstituten, ferner zwei Berichte der Budgetkommission, betreffend die Ver- äußerung des Jacober-Hofes in Wien, sowie betreffend die Gewährung von ftaatlihen Unterstüßungen für die durch Elementarunfälle heimgesuhten Gegenden von Nieder-Oester- reih, Mähren und Schlesien. Bezüglich all dieser Geseß- entwürfe wird deren unveränderte Annahme nah den Be- {lüssen des Abgeordnetenhauses beantragt.

Im Abgeordnetenhause wurde heute die Spezial- debatte über den Etat des Finanz-Ministeriums zu Ende geführt. An der Diskussion betheiligten sih zahlreiche Redner sowie auch die betreffenden Regierungsvertreter. Am Montag, den 16. d. M,, gelangt der Voranschlag des Handels- Ministeriums zur Berathung.

Pest, 14. März. (Wien. Ztg.) Jm Abgeordneten - ha use wurde heute die Spezialdebatte über das Pensions- geses bei dem dritten Abschnitt (Versorgung der Wittwen und Waifen) fortgeseßt. Die 8. 34 und 35 wurden mit von Teleszky und Saghy eingebrahten Amendements, die 88. 36 bis 63 mit textuellen Aenderungen angenomnen. Bei 8. 64 beantragte Teleszly, daß derselbe au auf die Staatsanwälte und Nichter des Obersten und des Finanz-Gerichtshofes Anwen- dung finde. Der Paragraph wurde mit diesem Amendement acceptirt, Ebenso wurden die 88. 65 und 66 fast ohne De- batte genehmigt, womit der ganze Geseßentwurf erledigt ist.

Schweiz. Bern, 15, März, (Bund.) Wie der „Genevois“ vernimmt, hat der eidgenössishe Unter- suhungsrihter Berdez die Untersuhung über die anarchistishen Umtriebe im Kanton Genf abge- s{hlossen. Die in der rcomanishen Schweiz mit Beschlag be- legten Papiere sollen nihts Gravirendes ergeben haben. Der Siß des anarchistishen Komplotts {heine in der Ostschweiz (St. Gallen) zu liegen. Laut der „Tribüne“ hätte Hr. Berdez noch am Donnerstag zwei in die Anarchistenaffaire verwidelte Personen in Genf abgehört,

Großbritannien und Jrland. London, 14. März. (W. T, B.) Die „Pall-Mall-Gazette“ erfährt aus zu- verlässiger Quelle: der Prinz von Wales werde vor seiner Reise nah Jrland in Begleitung des Herzogs von Edin- burg Berlin besuchen, um der Feier des Geburts- tages des Kaisers beizuwohnen. Das Blatt fügt hinzu : der Besuh werde in diplomatischen Kreisen als ein Zeichen der nunmehr zwishen England und Deutschland wieder- hergestellten sreundschaftlihen Beziehungen betrachtet.

In der heutigen Sitzung des Gordon-Memorial- Comités, welcher u. A. der Prinz von Wales, die Herzöge von Edinburg und Cambridge, sowie die Minister Lord Gran- ville und Lord Harcourt beiwohnten, wurde die Errichtung eines englishen Hospitals in Port Said beschlossen. Das dazu erforderliche Bauterrain wird von der Suezkanal- gesellscwaft hergegeben.

Nach einer bei Lloyds aus Shanghai, vom heutigen Tage, eingegangenen Depesche haben die Franzosen den gestern mit Beschlag belegten englishen Dampfer gegen Bürgschaft eines Handelshauses wieder freigegeben. Die Franzosen behalten das Blei, welches einen Theil der Schiffsladung bildete.

165, März. (W. T. B.) Der Prinz von Wales und der Herzog von Edinburg haben ihre Abreise nah Berlin auf nähsten Mittwoch Abend festgeseßt; der Prinz von Wales wird auf der Reise von seinem ältesten Sohne, dem Prinzen Albert Victor, begleitet sein.

Aus Teheran, vom 15. März, meldet das „Reuters che Bureau“: Der Grenzbevollmächtigte Lumsden soll in Herat eingetroffen sein, wo die afghanischen Behörden eifrig mit der Ausbesserung und Verstärkung der Befesti- gungswerke beschäftigt sind. Mehrere Hundert Kosaken stehen in Pul-i-Khatun, dem südlihsten nächst Herat ge- legenen, von Russen beseßten Punkte. Kleine russishe Detache- ments halten die Brunnen und Wege zwischen Sara kh s und dem Murghabflusse beseßt. : y

16. März, früh. (W. T. B.) Die „Times“ sagt von der Reise des Prinzen von Wales nach Berlin: Nach der glücklihen Beendigung der diplomatischen Differenz werde man in England wie in Deutschland die Empfindung

haben, daß diese Reise von politisher Bedeutung sei, Dieselbe bilde eine opportune Bestätigung der Thatsache, daß zwishen England und Deutschland

keine jener Fragen vorhanden sei oder üÜber- haupt nur entstehen dürfte, die eine nationale Feindseligkeit erweckten oder zu wirklihen Schwierigkeiten für die Diplomatie Anlaß gäben. Die Reise erinnere auch daran, daß die Freund- schaft zwischen England und Deutschland nicht nur auf dem Nichtvorhandensein von Ursachen der Eifersucht, sondern auf thatsächlihen Vereinigungsmomenten begründet sei, welche in den Weltangelegenheiten doppelt mächtig seien, wenn sie, wie in diesein Falle, eine wirklihe Sympathie zum Ausdruck brähten. Gegenwärtig weise an verschiedenen Punkten Alles auf eine engere Gemeinschast zwishen England und Deutsch- land hin, als solche mögli gewesen fei zu der Zeit, wo Deutschland cine rein festländishe Macht war. Hinsichtlich der Berührung der beiden Kolonialreiche sei es womöglih noch

wichtiger als jemals, daß unglücklihe Vorkommnisse, wie sie jüngst eingetreten, in Zukunft nicht wieder eintreten.

Frankreih. Paris, 14. März. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer begann heute die Berathung der von der Regierung vorgeschlagenen Eingangszölle auf Vieh, deren Ablehnung die Kommission beantragt hat. Die bis jeßt zum Wort gelangten Redner sprachen sich theils für, theils gegen die Regierungsvorlage aus.

Das Fournal „Paris“ erklärt das Gerücht, daß die Regierung behufs Absendung eines Truppencorps von 25 000 Mann nach China demnächst einen weiteren Kredit fordern würde, für unbegündet. Dem „Temps“ zu-

sei und neue Operationen vorbereite, in seinen leßten Depeschen neue Transportmittel verlangt. Die Blokade von Pakhoi stehe unmittelbar bevor.

_ 15. März. (W. T. B.) Die Zeitungen veröffent- lichen dur einen Courier aus Saigun überbrachte Ein- zelheiten über die Unruhen, welche Anfangs Februar in Cochinchina und Cambodja stattfanden. Darnach haben Piraten von Cambodja, die fast vollständige Abwesenheit französisher Truppen benugend, zwei Dörfcx niedergebrannt und Mordthaten begangen. General Brière sandte damals zwei Compagnien Marine - Fnfanterie, welhe nah Tongking detachirt waren, nah Saigun, und nah einer Depesche vom leßten Donnerstag ist die Ordnung nunmehr vollkommen wiederhergestellt.

Îtalien. Rom, 14. März. (W, T. B.) Der König hat heute die goldene Medaille entgegengenommen, welche der Ministerrath ihm wegen seines hohherzigen Verhaltens i der Cholera-Epidemie zu überreichen beshlofen

atte.

In der heutigen Sißung der Deputirtenkammer er- widerte der Minister des Auswärtigen, Mancini, auf eine wegen der Konferenz mit österreichischen Dele- girten . in Görz an ihn gerihtete Jnterpellation : er werde demnächst ein Grünbuch mit den Sißungs- protokollen der Konferenz vorlegen. Die bestandene Kontroverse habe in einer beide Theile zufriedenstellen- den Weise ihre Erledigung gefunden. Der Minister gedachte dabei mit anerkennenden Worten der Thätigkeit der italienischen Delegirten und rühmte das Verhalten der österreichishen De- legirten, welche die Billigkeit und Versöhnlichkeit, die eine Frucht der vortrefflichen politischen Beziehungen zwischen Jtalien und Oesterreich seien, bei den Konferenzverhandlungen hätten vorwalten lassen, Die Antwort des Ministers wurde vom Hause zur Kenntniß genommen.

Heute Nachmittag fand die feierlihe Grundstein- legung zu dem Cavour-Denkmal statt. Der König und die Königin sowie mehrere von den Ministern wohnten der Feier bei.

Griechenland. Athen, 15. Mär,. (W. T. B.) Der Kronprinz unddie Kronprinzessin von Oesterreich- Ungarn sind heute hier eingetroffen. Dieselben wurden an Bord des „Miramar“ von dem König und dem Kronprin- zen, auf dem Bahnhof im Piräus von der Königin em- pfangen. Der Bürgermeister hielt eine Begrüßungsansprache.

Amerika. New-York, 15. März. (W. T. B.) Jn Folge der durch das Vorgehen des Präsidenten Bar- rios in Guatemala in den Staaten von Central- amerika heroorgerufenen Bewegung erhielten mehrere Kriegsschiffe der nordamerikfanishen Union den B sich nach den Gewässern von Centralamerika zu be- geben.

Nah Depeschen aus La Libertad ist die merika- nisheGesandtschast in Guatemala angewiesen worden, Guatemala zu verlassen und _sich nach San Salvador zu begeben. Von der Republik San Salvador werden Truppen an der Grenze von Guatemala zusammengezogen. Die Hal- tung Mexikos dem Vorgehen des Präsidenten Barrios in Guatemala gegenüber findet in den drei dadur bedrohten Staaten von Centralamerika lebhafte Zustimmung.

Affrika. Egypten. Korti, 11. März. (Allg. Corr.) Vier Compagnien des Königlich irishen Regiments sind hier von Gakdul angekommen. Die leßte Abtheilung der Wüsienkolonne wird hier am nächsten Sonnabend erwartet. Oberst Wolseley, der Commanteur der {weren Kavallerie, und eine Compagnie des Königlihen Susserx-Regi- ments sind in den Wallfishfahrern abgegangen , die ersteren nach Abu- Fatmeh, die leßtere nah Abu Gusi. Der Dampfer „Lotus“ mit einem Boote im Schlepptau, in dem sich die vier verwundeten Offiziere, Oberst Wauchope und die Hauptleute Kennedy, Walsh und Bennett, und 36 Soldaten der Kolonne Brackenbury's befanden, fuhr heute Abend von hier ab, Lord Wolseley inspizirte heute früh die Garden vor ihrem Abmarsch nach dem neuen Hauptquartier in Dongola.

Korti, 15. März. (W. T. B.) Das „Reutersche

Bureau“ meldet: Ein Bote aus Omdurman, welcher heute hier angekommen ift, berihtet: der Mahdi sei über die Niedermachung des Generals Gordon, der von Angehörigen der Stämme Waden und Nejuni getödtet wor- den sei, sehr ungehalten gewesen. Nach der Einnahme von Khartum seien zwar. viele Egypter und Türken getödtet wor- den, aber die Sudanesen habe man geshont. Der Mahdi befinde sih in einem Lager oberhalb Omdurman ; derselbe habe Truppen nah Kordofan shicken müssen, um dort ausgebrochene Unruhen zu unterdrücken. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Alexan- drien, vom 15. März, ist der Aviso „Jris“ mit Zebehr Pascha, dessen Sohn und den anderen Verhafteten nah Cypern gesegelt, wo dieselben internirt werden sollen.

HZeitungsftimmen.

Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt : Das preußishe Abgeordnetenhaus hat auch in dritter Lesung des Etats die beantragte Vermehrung der preußischen Lotterieloose ab- gelehnt, und dafür eine Resolution angenommen, welche das Ver- E Lo Aufhebung aller Staatslotterien im Deutschen Reiche auspricht. i:

Die Berathung der bezw. Etatsposition charakterisirt si als ein Kampf der Ethik gegen die Fiskalität; wobei von den Gegnern der Vorlage nur das Eine außec Acht gelassen wurde, worauf es allein ankam: die Rücksicht auf die thatsählihen Verhältniffe.

Die moralischen und wirth\schaftlihen Gründe gegen das Spiel sind bekannt deng: ebenso unleugbar ist es, daß jedem Menschen die Neigung anhaftet, „dem Glücke die Hand zu bieten“, wie das

Sprüchwort sagt; das heißt: zu spielen. Aber gewiß if von allen

folge hätte General Brière, der nah Hanoi zurückgekehrt -

Formen des Spiels: des Differenzspiels an der Börse, des Karten- .