1885 / 66 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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Deffentlicher Anzeiger.

5, Inäustrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

: Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußisheu Staats-Anzeiger.

M Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Inserate nehmen an: die Annoncen-Exrpeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhaststionen, Aufgebote, Vorladungen

Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungeu u. dergl. [73817]

Nach heute erlafsenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsverfteigerung der zur Konkursmasse der „Papierfabrik von Bur- meister & Fromm* hieselb| gehörigen Grundftücke, nämli des Wohnhauses Nr. 460 mit Zubehör und der Wiese Nr. 101 A. nebft Garten vor dem Walker Thore auf der \. g. JIefsenwiese Termine :

1) zum Verkaufe nab zuvoriger endlicher Reguli-

rung der Verkaufsbedingungen am Montag, deu 1. Juni d. J, Vormittags 117 Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 29. Juni d. J., Vormittags 114 Uhr, im Scöffengerichts\saale des hiesigen Amtsgerichts- gebäudes statt. | :

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. Mai d. F. an auf der Geri@tsschreiberei und bei dem Konkarsverwalter Kaufmann Hermann Smidt bieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundfstücks mit Zubehör gestatten wird.

Bütow, den 12. März 1885.

Großherzogli Mecklenburg-Schwerin sches Amtsgericht. Besthreibung :

Das vor dem Walker Thore, unmittelbar an der Eisenbahn belegene Fabrikgebäude umfaßt ungefähr 2500 qm urd enthält: /

2 fomplete Packpapier- und Strohpapiermaschinen

mit 22 bezw. 20 Ctn. Produktionsfähigkeit in 12 Stunden; j E 1 Hochdruckdampfmaschine mit Meyerscher Erpan- fion von nom. 24 Pferdekräften und 2 kleine Dampfmaschinen; / 3 Hochdruckdampfke}sel von 25 und 30 qm Heiz-

fläche L

4 komplete Holländer ;

1 Kellergang mit Steinen ;

1 kugelförmiger Strohkocher; i

2 Stoffpumpen, 1 Brunnenpumpe, 2 Stoffgänge,

2 Rührwerke, 1 Quirlbottih, 1 Leimkefsel, 1 Lumpenschneider, 2 Wasserreservoire u. #. w.

Die Fabrik, welhe durch Kanäle und Gräben wit dem Nebelarm verbunden i}, steht in vollem Betriebe. Die Gebäude sind, neben einem von Stein- fachwerk unter Steindach gebauten gefälligen Wohn- hause mit e und Veranda, größtentheils neu und massiv unter Pappdach. -

Das hieran grenzende Wiefengrundstück, hart am Eisfenbahnplanum belegen, umfaßt ca 6000 qm. Hiervon sind ca. 2000 qm fruchtbares Gartenland, 2800 qm haben cinen kräftigen jungen Weiden- bestand, der alljährliÞ geschnitten wird, und der Rest sind Gräben und Wiese.

73815]

( Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nah dur Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des zur Konkursmasse über den Nacblaß des Fuhr- manns Wendelstorf gehörigen Grundftücks Nr. 1812 B. an der Wittenburgerstraße hieselbst mit Zu- behôr Termine :

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu-

lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 20. Maîi 1885, Mittags 12 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoth, den 10. Juni 1885, Mittags 12 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtsfaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Mai 1885 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Kon- fursverwalter Herrn Rechtsanwalt Arnold Lorenz Meyer hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vor- gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund- ftücks mit Zubehör gestatten wird.

Schwerin, den 12. März 1885.

roßherzoglich Medcklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber : (L. 8.) F. Meyer, A.-G.-Sekr. [73816] |

Nach heute erlafsenem, seinem. ganzen Inhalte nach durch Ansc&lag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der dem Erbpächter Josef Henke gehörigen Erbpacht- hufe Nr .3 zu Alt-Lübstorf mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu- lirung der Verkaufsbedingungen am

Mittwoch, den 13. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, deu 3. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmafse desselben gehörenden Gegenstände am

Mittwoch, den 13. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesi- gen Amtsgerichtsgebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 29, April 1885 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Rehm zu Lübstorf, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmel- dung die Besichtigung des Grundftüccks mit Zubehör geftatten wird.

Schwerin, den 7. März 1885.

roßherzoglich Mecklenburg- Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Geridts\{reiber: (L. 8,) F. Meyer, A.-G.-Secr.

u. dergl. 3, Verkünfe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung E u. s. w. von öffentlichen Fapieren.

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i Stad heute erlafsenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und dur Abdruck iun den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsverfteigerung des beschlagnahmten,-dem Schmied Georg Bielefeldt hierselbst gehörigen Wohnhauses Nr. 76 bierselbst mit Zubehör Termine: : h ¿

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endliher Reguli- rung der Verkaufs-Bedingungen am

Sonnabend, den 30, Mai 1885, Vormittags 11} Uhr, 2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 27. Juni 1885, Vormittags 113 Uhr,

3) zur Anmeldung dingliber Rechte an das Grund- ffüdck und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Sonnabend, den 30. Mai 1885, Vormittags 11} Uhr, j im Zimmer Nr. 3 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes Statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 15, Mai d. I. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Armenkafsenberechner Vick hierselbst, welher Kaufliebhabern nach vorgän- giger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Schwaan, den 13 März 1885, _—

Großberzoglich Mecklenburg- Schwerinsches Amtsgericht.

[73892] Aufgebot. j,

Der Glaser Ferdinand Affeln zu Groß-Rbüden hat das Aufgebot derjenigen Original - Scbuld- und Pfandverschreibung beantragt, welde ihm der Handelsmann Carl Wille zu Groß-Rhüden über ein Darlehn von 300 Thaler am 25. März 1874 unter Verpfändung der Anbauerstelle Nr. 153 sammt Zu- behör zu Groß-Rhüden ausgestellt hat, da ihm solche Urkunde verloren gegangen sei, Der JIn- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. September 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotétermine seine Rehte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bockeuem, den 13, März 1885

Könitoliches Amtsgericht. T. (gez.) Pfingsthorn. Ausgefertigt : (L. D) Gerns, ] Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. I.

[73888] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Staunau, als Na(blaßkurators des am 19, Januar c. hieselbft verstorbenen Zollrerisionsaufsehers Rudolf Dargat, aus Lauenburg in Pommern, werden die unbekannten Erben des Leßteren aufgefordert, ihre Erbansprüche spätestens in dem auf

Freitag, den 15. Mai 1885, Vorm. 11 Uhr,

angeseßten Aufgebotstermin zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht gemeldeten Arsprüche bei der Regelung des Nachlasses nit berücksichtigt werden und für den Fall, daß kein Erbe sich meldet, der Nachlaß für erblos erklärt werden wird.

Lübeck, den 9. März 1885.

Das Amtsgericht, Abtheilung Il. Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht :

Fick, Gerichtsschreiber.

LAPOO Ausgebot.

Nachdem der Verlust der Urkunde über eine im Hypothekenbuce des hiesigen Amtsgerichts Bezirk I. Abth. I. Bd. 111, Seite 2 Fol. 173 lfde. Nummer 10 am 29. November 1869 zu Gunsten des Kauf- manns Louis Dralle in Alfeld eingetragene Hypo- thek für ein bereits zurückgezahltes Darlehn von 4000 Thlr. von der Eigenthümerin des laut Vorstehenden verpfändeten Wohnhauses Nr. 173 an der Kurzen-Straße zu Alfeld, der Ehefrau des Ackerbürgers Louis Glenewinkel, Minna, geb. Kaë- paul, daselbst glaubhaft gemacht ist, wird auf deren Antrag der Inhaber der vorbezeichneten Urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine vom

Donnerstag, den 15. Oktober 1885, Vorwittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung dieser erfolgen wird

Alfeld, den 13. März 1885,

Königliches Amtsgericht. I. Fran cke. [73893] Aufgebot.

Auf den Antrag der Frau Justine Wodzack, geb. Reinke, im Beistande ihres Ehemannes, des Eigen- thümers Carl Wodzack zu Walddorf, wird der Vater derselben, Eigenthümer Peter Reinke aus Walddorkf, welcher im Jahre 1858, nah Pfingsten, nah Königs- berg in Ostpreußen gegangen ift, aufgefordert, fich spätestens im Aufgebotstermin den 22. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, u melden, widrigenfalls feine Todeserklärung er- otaen wird.

Graudenz, den 10, März 1885,

Königliches Amtsgericht.

(019919) Aufgebot.

Der Secfahrer Joachim Davniel Wilhelm Dinse, geboren am 12. Februar 1838 in Wolgast ist seit länger als 20 Jahren abwesend, ohne daß etwas über Leben oder Aufenthalt desselben bekannt geworden ift.

Auf Antrag des Vormundes, Goldarbeiters Fried- rich Schmidt in Wolgast, und des Gegenvormundes, Rentiers C. Klook in Wolgast, wird der oben-

Literarisehe Ánzgeigen.

Annoucen - Bureaux.

T 8. Theater-Ánzeigen. ] In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. / beilage.

dem unterzeichneten Gericht {riftli oder persönli, spätestens jedo in dem auf

Mittwoch. den 30. Dezember 1885,

12 Uhr Mittags, Zimmer Nr. 1, parterre, anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls er für todt und sein Ver- mögen als feinen Erben angefallen erklärt wer- den soll. k E, den 8. März 1885. , önigliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[73890] Aufgebot.

Der Pastor Fischer zu Rühle in Vertretung der dortigen Scbule hat glaubhaft gemacht, daß die qu. Scbule Eigenthümerin folgender Grundstücke auf Rühler Feldmark ift :

1) des Hauses Nr. ass. 44 sammt Zubehör, namentlich area zu 1,44 a, 2) des Feldgartens am Weinberge zu 5,63 a, 3) des Feldgartens an der Weser zu 5,16 a, 4) des Ackcrstücks in der Himkenburg, Sommer- feld Wanne 1 Nr. 47 zu 144,88 a, 5) des Ackerstücks in den Kruzgrün den Sommer- feld Wanne 8 Nr. 3 ¿u 213,68 a, und, da diese Grundstücke im Grundbuche nicht ein- getragen sind, das geseßlihe Aufgebotsverfahren be- antragt. i

Es werden taher Alle, welhe Rechte an den qu. Grundstücken zu haben vermeinen, in Gemäßheit des 8. 23 der Grundbuchordnung aufgefordert, solche in dem zu solhem Zwecke auf

den 14, Mai 1885, Nachmittags 4 Uhr, in der Braderschen Gaftwirthschaft zu Rühle anbe- raumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit folhen ausges{lossen und die qu. Grundstücke auf ie Namen der Rühler Schule eingetragen werden sollen.

Holzminden, den 10. März 1885.

Herzogliches Amtsgericht. Schönemann. [73820] |

Der am 3. Dezember 1811 zu Berge geborene, bis zum 21. Oktober 1843 in Kleinenglis wohnhaft gewesene Maurer Conrad Räuber, welcher im Jahre 1843 nach Amerika ausgewandert, seitdem aber ver- sollen ist, wird auf Antrag seines Sohnes, des Taglöhners Peter Räuber zu Kleinenglis aufgefor- dert, sib spätestens im Termin deu 17. September 1885, Morgens 10 Uhr, dahier zu melden, widrigenfalls er alsdann für todt erklärt und über sein in Deutsland zurückgelassenes etwa 180 4 betragendes Vermögen anderweit ver- fügt werden wird.

Fritzlar, den 11. März 1885.

Königliches Amtsgericht. (L. S.) Don,

(78813) Bekanntmachung.

Der Steuereinnehmer a. D. Franz Lincke hier und dessen verstorbene Ehefrau Christiane, geborene Kühne haben in ihrem wechselseitigen Testamente vom 22. Juli: 1874 den Ueberlebenden zum Unt- versalerben eingeseßt dergestalt, daß er lebenslänglich Nießbrauch und Vetwaltung des Nachlasses ohne Kautionsbestelung und Rechnungslegung haben foll. Nach dem Tode des Letztlebenden sollen drei Fünftel der dann noch vorhandenen Gesammtmafse an die Geschwister der testirenden Ehefrau oder an die ehe- lien Nacbkommen dieser Geschwister fallen. Welcher Erbe damit nit zufrieden ist, sol von der Erb- {chaft ausgesblofsen sein.

Dies der in unbekannter Abwesenheit lebenden Bertha Oertel, geb. Gruhn, Schwestertohter der Testatrix zur Nachricht.

Sechausen i. A., den 4. März 1885,

Königliches Amtsgericht. I.

[72851] _ Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten Ge- rihts vom heutigen Tage ift die Hypothekenurkunde über 6 Thlr. Erbgelder , eingetragen auf Grund des Erbtheilungsvergleihs vom 15. April 1832 und der Verhandlung vom 13, November 1833 gemäß Ver- fügung vom 9. Dezember 1833 für die Geschwister Erdmuth, Michael und Iohann Samuel Jacstien in Abthl. 111. Nr. 2—4 des der Justine Lexut, jeßt verehelihte Schmiedemeister Schwarz, gehörigen Grundstücks Peremtienen Nr. 12, gebildet aus einer mit Ingrossationsvermerk versehenen Ausfertigung des Inventars vom 10. Februar 1852, der geriht- lihen Verhandlung vom 13. April 1832, des Be- stätigungsdekrets vom 20. Oktober 1832, der ge- rihtlicen Verhandlung vom 13. November 1833 und einem Hypothekenschein, zur Zeit nur noch gültig über die dem Johann Samuel Jackftien zu- stehenden 2 Thlr. für kraftlos erklärt.

Labiau, den 24. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht.

[73894] Bekauntmachung. Durch Urtheil vom 11. März cr. ist der Fleischer- meister Erust Walter als Grunwlh für todt erklärt. P.- Wartenberg, den 13. März 1885. Königliches Amtsgericht.

[73926] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 3766 Die Ehefrau des Johann Brecht, Katharina, geb. Dreher, von Michelfeld, vertreten dur Rechtsanwalt Bassermann hier, klagt gegen ihren Ehemann von Michelfeld, z. Zt. an unbe- fannten Orten abwesend, wegen zerrütteter Ver- mögenslage des Beklagten und Gefährdung ihres Heirathsgutes durch denselben, mit dem Antrage, sie für berectigt zu erklären, ihr Vermögen von demjenigen thres Ghemannes abzusondern und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die I1I. Civilfammer des Großh. Land- gerichts zu Mannheim. auf

Dienstag, den 26, Mai 1885,

genannte Verschollene hiermit aufgefordert, sich bei

- Vormittags 9 Uhr,

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mit der Aufforderung, eines bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. DEE Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Au3zug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 10. März 1885, Scredelseker, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Zandgerichts.

[73895] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelihten Maurer Meier, Wilhelmine, geb. Koh, zu Wittenberge, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Lämmel . zu Neu- Ruppin, gegen ihren Ehemann, den Maurer Christian Meier, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur Eidesleisturg und zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die zweite Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Neu-Ruppin auf

den 19, Mai 1885, Vormittags 9} Uhr, mit der wiederholten Aufforderung einen bei dem gedahten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu besteklen. _In diesem Termine wird die Klägerin beantragen, ihr den durch das am 11. Dezember 1884 ver- iündete Urtheil des gedachten Gerichts ihr auf- erlegten Eid im Termine abzunehmen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

l, Krämer, Gerichts\{hrciber des Königlichen Landgerichts.

[73897] Oeffeutliche Zustellung.

Die verehelihte Schuhmacher Zimmermann, Alwine, geb. Koglin, zu Hammerstein, vertreten dur den Justizrath Willert, zu Neu-Ruppin, klagt gegen ihren Chemann, den Schuhmacher Rudolf Zimmermann, unbekannten Aufenthalts, aus seiner Verurtheilung zu einer Zuchthausftrafe und wegen Ghektruchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen, den Beklagten für den allein \{uldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsftreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten jur mündlicben Verhandlung des Rechtsftreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu-Ruppin auf

den 9. Juni 1885, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

: Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73906] Kaiserl. Amts3geriht Weißenburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Erben des zu Weißenburg verstorbenen Rent- ners Franz Heinrih Bucbholt, als : 1) Louise Pauli, Ghefrau von Josef Neumayer, Rechtsanwalt in Kaiserékautern, 2) Eduard Pauli, Arzt in Landau, 3) August Pauli, Ober-Amtsrichter in Kandel, á) Eduard Lobstein, Arzt in Heidelberg, 5) Karl Pauli, Arzt in Straßburg, 6) Alfred Pauli, Rechts- anwalt in Frankenthal, 7) Richard Pauli, Arzt in Landau, 8) Ferdinand Boecking, Staats\nwalt in Landau, 9) Lina Boecking, Ehefrau von J. Fitting, Ober-Staatsanwalt in Zweibrücken, klagen gegen l]. die Erben des zu S(leithal verstorbenen Pen- sionäârs Wendelin Pfeiffer, als; 1) Magdalena Pfeiffer, ohne Gewerbe, früher in Dalhunden, z. Z. ohne b¿fannten Wohn: und Aufenthaltsort abwesend, 2) Maria Pfeiffer, Ehefrau von Kaspar Riedinger zu Schleithal, 3) Katharina Pfeiffer, Ehefrau von Martin Miedinger daselbst, 4) Philipp Pfeiffer, 5) Rosalia Pfeiffer, 6) Luife Pfeiffer, ledig, 7) Jo- sefine Pfeiffer, ledia, 8) Theresia Pfeiffer, ledig, diese fünf ebenfalls ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend; I1. die Kinder und Erben des zu Schleithal verstorbenen Oelmüllers Josef Pfeiffer, als: 1) Katharina Peiser, Chefrau von Iohann Lawe in Sw@leithal, 2) Barbara Pfeiffer, Ghefrau von Philipp Jost, 3) Elisabetha Pfeiffer, CEhesrau von Jakob Hemmerle, 4) Karl Pfeiffer, Oelmüller, diese Letzteren ad 2, 3 u. 4 ebenfalis zu Sleithal, 5) Regina Pfeiffer in Roeshwoog, 6) Jo- hann Pfeiffer, Lehrer in Siegen, 7) Julianna Pfeiffer in der Irrenanstalt zu Stephansfeld; aus baarem Darlehen, mit dem Antrage auf Verurthei- lung und zwar ‘in ihrer angegebenen Eigenschaft und pro rata ihrer Erbantheile an die Kläger die Summe von einhundert sechzig Mark nebst Zinsen vom 12. November 1881 an zu bezahlen und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Kaiserlihe Amtsgericht zu Weißen- burg i. E. auf Mittwoch, den 6. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Weißenbuxg, den 16. März 1885,

Der Kaiserliche NUMIGR erten ; ogt.

[73909] Oeffentliche Zustellung.

Der Fleischermeister Otto Reinhardt zu Zeit, Kläger, vertreten durch den Justizrath Lorenz da- selbst, klagt gegen den Harmonie-Kastellan Schwarz- kopf zu Zei jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen einer Forderung für gelieferte Fleischwaaren, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 259 4 61 -Z nebst 5% Zinsen von 245 M T1 S seit 13, August 1884 und von 13 4 90 S seit 28. Januar 1885 zu zahlen, das Urtel auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zeitz auf

den 8. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwelcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Zeitz, den 10, März 1885,

Richter, Gerihts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts,

M G.

Berlin, Mittwoh, den 18. März

1885,

Nichkamtliczes.

Preußen. Berlin, 18, März. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (69.) Sißung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Postdampfschiffs-Verbindungen mit überseeischen Ländern auf Grund des Berichtes der VI, Kommission mit der Diskussion der „Nummern 1 und 3 der Anlage fortgeseßt.

Die Nr. 1 der Anlage, deren Formulirung erst nah Feststellung der Dampferlinien möglih war, wurde nah dem Antrage des Abg. Dr. Hammacher in folgender Fassung an- genommen :

„Die Fahrten müssen auf den Hauptlinien in Zeitabscnitten von längstens 4 Wochen stattfinden.“

Nr. 3 der Anlagen bestimmt nach den Anträgen Graf von Behr und Dr. Hammacher eine durchschnittliche Fahrges{chwin- digkeit von mindestens 11/2 Knoten ; nah dem Äntrage Rin- telen-Nacke eine folhe von 12 Knoten.

Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, er halte diese Fest- schung der Geschwindigkeit überhaupt niht sür nothwendig, besonders wenn die Regierung erklären wollte, daß die Dam- pfer auch in dieser Beziehung denen anderer Nationen nicht nachstehen sollten.

Hierauf ergriff der Staatssekretär des Reiche-Postamts Dr. Stephan das Wort:

Meine Herren! Darüber besteht ja gar kein Zweifel und es ist das auch wiederholt sowohl in den Verhandlungen innerhalb der Kommission, als hier in dem hohen Hause bemerkt worden, daß die deutschen Dampfschiffunternehmungen denjenigen der fremden Länder in keiner Weise nachstehen darf. Es kann üver diesen Punkt eigentlib aud gar keine Meéinungs- verschiedenheit bestehen , denn foviel ist klar, daß, wenn man ctwas macht, man es gut machen muß, ebenso gut wie andere Na- tionen, namentlih auf dem Gebiete, welches der Konkurrenz so sehr ausgesctzt ist, wie die Unternehmungen der Dampfschiffe auf den ozeanischen Fluthen. r

Es fragt si nun, welche Geschwindigkeit dieser Anforderung am meisien und zuverlässigsten entspriht. Es ift das nah allen unseren Ermittelungen die Geschwindigkeit von 11} Knoten. Ich muß hier- Éei auédrüdlich kervorheben, daß wir dabei immer die Durchschnitts- ceshwindigkeit verstehen, die hier ja natürlih etwas ganz Anderes ift, als die Maximalgeschwindigkeit. Es fahren Schiffe auf den engli- schen und französishen Linien, die unter Umständen ein größeres Maximum erreichen, die bei sehr gutem Wetter und fonft günstigen Verhältnissen, bei günstigen Monsoonwinden und guter Meeresftrö- mung vielleibt unter Umständen 13 bis 14 Knoten zurücklegen. Darauf kommt es aber nicht an, welche Maxrimalgeshwindigkeit unter gewissen Voraussetzungen zeitweise erreiht werden kann, denn das Entscheidende in der Sache ist, melde Durchschnittegescwindigkeit die Dampfer innehalten. Wir haben bei der deutshen Postdampferflotte Fahrzeuge, die cine Durchschnittsgeschroindigkeit von 157 Knoten baben, nicht cine Maximalgeshwindigkeit, denn die hat mehr als 167 Knoten betragen bet der Probefahrt. Es sind das die Dampfee des Norddeutscben Lloyd „Elbe“ und „Fulda“. Die sind auf beson- ders schnellen Verkehr berechnet in Konkurrenz mit den Dampfern, welche nach New-York gehen, und sie haben nicht alle die Schwierig- keiten der Fahrt zu überwinden, die auf dem Kanal von Suez und bei Dur(schiffung des arabishen und indishen Meeres den Dampfern entgegenftehen. Es ift das etwas anderes als die Fahrten auf dem atlantischen Ozean nah New-York. Also diefe Maximalgeschwindig- keit ist niht nöthig. i

Auf den hier in Betracht kommenden Seepostlinken haben die übrigen Staaten Durchscbnitt8geshwindigkeiten vorgesehen: Oester- reich von 8 Knoten, Frankreich von 9F bis 112/10 Knoten also noch immer 3/10 Knoten unter dem, was wir vorges{lagen haben —, England von 94 bis 105 und 11 Knoten. Obgleich diese Geshwindig- Feiten hinter den unsererseits in Ausficht genommenen nit unerheb- lih zurückbleiten, so ist es doch vorgekommen, daß bei einzelnen Fahrten, z. B. die engliswen Dampfer durch die Torresstraße im Jahre 1881 unter 11 Fahrten slebenmal noch nit diese vorgeschriebene Geschwindigkeit haben erfüllen können, ebenso sind im Jahre 1882 die Postdampfer der Peninsular and Oriental Co. unter 26 Fahrten aht Mal verspätet am Bestimmungs- ort eingetroffen. In anderen Fällen sind sie wieder s{hneller gefahren, wenn Wind und Wetter günstig waren, und das sind die Fälle, die vorzüglich bekannt werden. i :

In dem französishen Vertrage mit der Linie nach Australien, der im Jahre 1881 auf 15 Jahre abges{lossen ist, is eine Durh- \chnittsgescwindigkeit von 112/10 Knoten festgeseßt also in einem Vertrage, welcher der allerneuesten Zeit angehört. In dem Vertrage der englischen Regierung mit der P. & 0. Co. vom Jahre 1879 ee 105 Knoten Durchscbnittsgeschwindigkeit angeseßt und in den

rüheren Verträgen vor 1879 war die Geschwindigkeit nur auf 98/10 Knoten berechnet. Wie sehr es aber die finanziellen Erfordernisse solcher Linien steigert, wenn die Gesc.windigkeit aub nur um den kleinen Prozenttheil cines halben Knoten vermehrt wird, möchte ich Ihnen an einer Zahl flarlegen. Jn dem Bericht des englischen- Genexal- Postmeisters über die Leistung der ozeanischen Dampfer ist gesagt i

Es waren bei dem leßten Ausschreiben von dem ich vorhin spra, dem aus dem Jahre 1879, wo die Regierung 104 Knoten gefordert hatte ; : unter anderem auch Anerbieten eingegangen, Schiffe einzustellen, die eine Geschwindigkeit von 11 Knoten hätten, Dieser halbe Knoten “Ea aber einen Unterschied in den Kosten von 33500 Pfd.

erling, i E mithin von 670000 A aus. Wenn es also nicht erforderlich ift, über die Geshwindigkeit von 117 Knoten, welche sih nah den eben gegebenen Ausführungen als eine solche darstellt, die auch die Post- dampfer der anderen Nationen bis jeßt nur erreihen, hinauszugehen, so sche ih nicht cin, wie man es mit den Anforderungen an die Fi- nanzirung des Uniernehmens vereinigen kann, diese Geshwindig- Teit ohne Noth zu steigern. Daß unter Umständen eine größere Geschwindigkeit erreiht werden wird, das nehme ich an, nämlich wenn die Verhältnisse auf dem Ozean in der betreffenden Zeit, wo das Schif si dort befindet, sehr günstige sind; daß es aber noth- wendig sei, das in den Vertrag zu seßen auf die Gefahr hin, keinen Unternehmer zu finden und . die Anforderungen in finanzieller Be- ziehung über die Maßen zu steigern, dazu liegt wahrlich diesen That- fachen gegenüber icgend eine Veranlassung niht vor.

Es ift darauf hingewiesen worden, daß ja noch künftig bessere Sdwiffe gebaut werden können als jeßt, daß die Erfahrungen auf dem Gebiete der navalen Konstruktion und der Maschinenkonstruktion sich vervollständigen werden. Ja, das ift bei allen Linien der Fall ; das müssen fich die Engländer wie die C gefallen lassen. und wir werden kann ja auch neue Schiffe einstellen oder die alten mit den Einrich- tungen versehen, die dazu dienen, um auf der Höhe der Technik zu bleiben. Das kann jeden Augenblick eintreten. Es ist-dieser Punkt auch vorgesezen in der von thnen bes{lossenen Anlage; denn es ist dort gesagt,

wenn die ¿Internehmuagen, wie wir ja hoffen, glüclih ausfallen, sich gut rentiren, daß dann die Anforderung an die Leistung gesteigert wird, oder die

Subvention entsprehend gekürzt. Die jeßigen deutshen Dampfer, die nah Asien und Auftralien geher, haben eine Geschwindiakeit von 94 bis 10 Knoten; Sie sehen also, daß man hier unter allen Um- ständen mit 11} Knoten nicht allein auskommen kann, soxdecrn daß das in der That allen Anforderungen genügt, daß feine Nation mit ihren Dampfschiffen dauernd mehr leistet, daß die in den Verträgen gestellten Anforderungen dahinter zurückbleiken, und daß wir uns die Zukunft in keiner Weise versperren, diejenigen Anforderungen zu stellen, welche bezüglich der Vervollkommnung der Konstruktion geltend gemacht werden müssen.

Es ist in der Kommisßon und auch von der Subkommission, die diese Frage sehr ausführlih erörtert hat, unter lebhafter Betheiligung der beiden hervorragenden Sachverständigen hier im Hause eine Einigung auf 115 Knoten zu Stande gekommen. Diesec Vor- {lag war sogar in der Kommission angenommen wor- den Ich bitte Sie also, es bei dem Vorschlage der Regierungen zu lassen und auch bei dem, was in der Kommission an- genommen worden ist, wie dies hicr in dem trefflihea Bericht des Herrn Berichterstatters auf Seite 35 au€führlih, dargelegt ist. Be- lassen Sie es bei Festseßung einer Dur(schnittsgeshwindigkeit von 115 Knoten und lehnen Sie die Anträge, die auf eine Erweiterung dieser Grenze hinzielen, ab.

Der Antrag Rintelen wurde zurückgezogen.

Der Abg. Lipke trat dafür ein, daß nicht eine bestimnte Fahrgeschwindigkeit vorgeshrieben werde, daß vielmehr den Unternehmern die Verpflichtung auferlegt werde, ebenfo oder schneller zu fahren, als die Dampfer konkurrirender Linien. Jm Laufe von 15 Jahren könnte leiht eine Erfindung ge- macht werden, welche eine größere Fahrgeshwin digkeit ermög- lichen würde, und dann müsse die Regierung von den Unter- nehmern verlangen können, daß sie sih eine solche Erfindung ebenfalls zu Nuße machen. i

Der Bundeskommissar, Kapitän zur See Köster entgeg- nete, eine bestimmte Maximalgeshwindigkeit müsse festgeseßt werden, um den Dampfern auch ihren Charakter als Post- dampfer zu bewahren, sonst würden die Linien {ließli zu Transportlinien herabsinken. Wenn man 111/24 Knoten fest- seßen würde, so würde das genügen. Wenn andere Linien schneller fahren würden, so würden die Unternehmer von selbst gezwungen, ebenfalls {hneller zu fahren.

Die Nr. 3 der Anlage wurde in folgender Fassung an- genommen :

„Die Fahrgeshwindigkeit ist auf mindestens 117 Knoten im Dur@schnitt festzuseßen. Die Zeitdauer der Reise ist nach diesem Verhältniß mit entsprehendem Zuschlag für den Aufenthalt in den anzulaufenden Häsen in Stunden mit cinem Abs(lag von 1 Knoten pro Stunde für die Fahrt gegen den Monsun zu berechnen.“

8. 2 der Vorlage lautet:

Die im §. 1 bezeichneten Verträge bedürfen zu ihrer Gültig- keit der Genehmigung dcs Bundesraths.

Die Verträge, sowie die auf Grund derselben geleisteten Zah- lungen find dem Reicbstage bei Vorlage des nächsten Neichshauz- halts-Etats mitzutheilen.

Der Abg. Junggreen verwahrte sich wie- die anderen vom Reichskanzler angegriffenen Parteien gegen die Jnsinuation, als ob die Schleswig: Holsteiner auf einen deutshen Krieg warteten. Seine Partei verlange nur die Erfüllung der ihr garantirten Verträge. Es sei besser, geschlossene Verträge zu erfüllen, als sie unerfüllt bestehen zu lassen.

Der Staats-Minister von Boetticher erwiderte, er könne es verstehen, wenn die Sympathien des Vorredners sich seinem früheren Vaterlande zuwendeten, er habe dem Vorredner in dieser Beziehung auch nichts entgegenzuhalten. Er müsse ih aber dagegen verwahren, daß derselbe sage, es sei besser, ein- gegangene Verträge zu erfüllen, als sie unerfüllt bestehen zu lassen; er bestreite, daß die preußische Regierung irgend einen Vertrag unerfüllt bestehen lasse, und daß dies. namentli mit einem Vertrage geschehen sei, aus dem der Vorredner oder seine Landsleute ein Recht herleiten könnten.

8. 2 erhält einen Zusatz, dahin gehend, daß die Verträge die in der Anlage enthaltenen Hauptbedingungen entÿialten müssen, und wurde in dieser Fassung angenommen.

Der §. 3, welcher nah der Vorlage lautet:

Die nach §. 1 zahlbaren Beträge sind in den Reichshaushalts- Etat einzustellen.

wurde ohne Debatte angenommen.

Damit war die zweite Berathung der Dampfersubven- tionsvorlage beendet.

Es folgte die erste Berathung der Beschlüsse des Bundes- raths, betreffend die Aufnahme von Anlagen zur Destillation oder zur Verarbeitung von Theer und von Theerwasser in das Verzeihniß der nah §8. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 genehmigungs8- pflichtigen Anlagen. /

Jn der ersten und zweiten Berathung wurde diese: Vor- lage ohne Debatte genehmigt. :

Hierauf begann das Haus die erste Berathung des- Ent- wurfs eines Gesetzes, betreffend den Schuß des zur An- fertigung von Reichskassenscheinen verwendeten Papiers gegen unbefugte Nahahmung.

Nach dem Entwurf wird die Nachahmung von Papier, welches dem zur Herstellung von Reichskassenscheinen ver- wendeten, dur äußere Merkmale erkennbar gemachten Papier hinsichtlih dieser Merkmale gleicht oder so ähnlich is, daß die Verschiedenheit nur durch Anwendung besonderer Aufmerk- samkeit wahrgenommen werden kann, mit einer Gefängniß: strafe bis zu 2 Jahren bedroht.

Der Abg. von Rheinbaben bemerkte, die Banknoten müßten unter denselben Schuß gestellt werden, dessen die Reichskassen- cheine in dem vorliegenden Geseßentwurf theilhaftig werden sollten. Die Ausfertigung und Einziehung vernichteter Reichs- banknoten erfolge gleihfalls unter der Kontrole der Reihs- Schuldenkommission. Die Einlösung der Banknoten sei gleich: falls durch ein besonderes Geseß gesichert und das Strafgeseß- bu, welches ja die Grundlage auch des vorliegenden Geseß: entwurfes bilde, gewähre ihnen denselben Shuß wie den Reichsbanknoten. Auch die Noten der Bank von England seien ganz besonders geshüßt, noch höher als die übrigen Staatspapiere, und sehr streng werde bestraft, wer unbesugt Papier mit den den Noten der Bank von England eigenthüm- lihen Worten, Linien oder Zeichen herstelle oder gebrauche. Der Schuß des Publikums vor Fälshungen würde dann ein viel höherer sei.

Der Bcvollmächtigte zum Bundesrath, Direktor im Reich3- Schatzamt, Aschenborn, entgegnete, das Reichsbanknotenpapier werde durch die Vorlage ebenfalls ges{hüßt, da es mit dem- jenigen der NReichskassenscheine identisch sei. Man müsse au das Anfertigungsverbot im Jnteresse der Papierindustrie auf möglichst wenige Papiersorten beschränken.

Der Abg. von Strombeck beantragte Ueberweisung der

Vorlage an die Kommission, welhe über Abänderung des Gerichtsverfassungsgeseßes berathe, da er mehrfache juristische Bedenken habe und namentli sinde, daß die Vorlage dem rihterlihen Ermessen zu weiten Spielraum lasse. __ Au die Abgg. Dr. Hartmann und Holzmann sprachen si {ür Kommissionsberathungen aus. Leßterer wünschte auch in die Vorlage eine Cautel aufgenommen zu sehen, durch welche verhütet werde, daß etwa einmal die Regierung dekretire „KReichskassenscheine seien künstig aus gewöhnlihem weißen Schreibpapier herzustellen“, und so die ganze Papierfabrikation empfindlih beeinträchtigen könne.

Der Abg. Lenzmann war für Durchberathung der Vorlage im Plenum. Man würde den Gang der ganzen Geseßgebung hemmen, wenn man lediglich um einiger juristishen Bedenken willen jeden Entwurf kommifsarish prüfen lassen wolle.

Die Vorlage wurde der Kommission für das Gerichts- verfassungsgeseß überwiesen.

Es folgten Berichte über Wahlprüfungen.

Die Wahlen der Abgg. Kablé (8. Elsaß:Lothringen), von Gerlach (3. Köslin) und Gehlert (20. Sachsen) wurden für gültig erklärt.

Bezüglich der Wahl des Abg. Lohren (6. Potsdam) wur- den Ermittelungen vom Reichskanzler gefordert.

Die zweite Berathung der Zolltarifnovelle wurde darauf bei Position i der Nr. 5 der Vorlage fortgeseßt.

Nach dem Antrage der freien wirthshaftlihen Vereini- gung foll Gemüse mit Ausnahme von Kraut (Kopfkohl) mit 5 6 verzollt werden.

Nach der Regierungsvorlage sollen Gemüse zollfrei sein.

Der Abg. Stößel beantragte folgende Fassung der Po- sition : Blumenkohl, Spargel, Kopfsalat 100 kg = 5

Der Abg. Baron von Gustedt-:Lablacken beantragte zu diesen drei Gemüsearten noch die Zwiebeln hinzuzufügen.

Der Abg. Stößel befürwortete seinen Antrag. Jmm Prinzip sei er gegen jeden Zoll auf Gemüse, da dies aber doch nicht durzuseßen sein werde, so beantrage er, nur die feineren Gemüsesorten, Blumenkohl, Spargel, Kopssalat mit einem Zoll zu belegen; einm gleihmäßiger Zoll auf alles Gemüse wäre eine Unbilligkeit, denn dadurch würde ein großer Theil der Bevölkerung des Genusses von Gemüse überhaupt beraubt werden. Bei einem Zoll von 5 (6 würde der Zollsaß fast den Werth des Gemüses erreihen. Das Gemüse sei aber nament- lih für die Arbeiter in industriellen Gegenden eine absolute Nothwendigkeit, denn wenn diese Arbeiter keine Abwechselung in ihren Speisen hätten, so würden fie, wie ihm jeder Arzt bestätigen werde, das Fieber bekommen und es nicht mehr aus- halten. Die Lohnsäße seien aber hon so heruntergegangen, daß cs sehr s{hwer sei, Gemüse zu schaffen, eine Arbeiterfrau, die jeßt vielleiht 20 S für ein Mittagbrot von Gemüse aus- gebe, würde bei dem erhöhten Zolljay etwa 30 „S Z dazu brauchen, bei einem Tagesverdienst von nicht viel mehr als 2 Die Leute in Jndustriebezirken könnten das Gemüse absolut niht entbehren, und deshalb bitte er, seinen Antrag anzunehmen. ;

Der Abg. Güniher (Sachsen) bemerkte, derx vorliegende Antrag stamme aus der landwirthschaftligzen Kommission der Freien wirthschaftlichen Vereinigung, diese Kommission habe ursprünglih nicht beabsichtigt, einen Zoll auf Gemüse zu beantragen. Es sei nämlich dagegen geltend gemacht worden, daß die Gärtner “größtentheils diefen Zoll niht wünschten. Auch der Landeskulturrath in Sachsen habe fich auf Grund eines Gutachtens von Gärtnern gégen den Gemüsezoll exklärt. B der That sei der Export an Gemüse auch größer als der

mport. Wenn man aber die übrigen landwirthschaftlichen Produkte einem Zoll unterwerfe, so hätten auch die Land- wirthe, welhe gärtnerishe Produkte bauten, mindestens den- selben Anspruch auf einen Schußzoll, denn z. B. am Rhein werde dem dortigen Gemüsebau durch den holländischen große Konkurrenz gemacht, der Bau von Gemüse spiele aber in manchen Gegenden eine große Rolle. Aus diesen Gründen habe er s{chließlich den Antrag eingebracht, die Gründe für deuselben seien mindestens ebenso bedeutend, wie die gegen denselben. Wenn das Haus also überhaupt einen Gemüse- zoll wolle, so bitte er, für den Antrag der Freien wirth- \haftlichen Vereinigung zu stimmen. “Wenn der Abg. Stößel nur die feineren Gemüsesorten besteuern wolle, so hätte derselbe den Kopfsalat aus seinem Antrage herauslassen sollen. Kopfkohl mit einem Zoll zu belegen, werde nicht nöthig sein, weil davon zu wenig aus dem Ausland kommen werde und weil ein so einfaches Produkt eines Schutzolls nicht bedürfe, auch für die Zwiebel dürfte vielleicht kein be- sonderer Schuß nöthig sein. i ,

Der Bundeskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Nath Schraut erwiderte, es lasse sich niht verkennen, daß den An- trägen, betreffend die Einführung von Zöllen für Gemüse, manches Beachtenswerthe zur Seite stehe. Er dürfe konstatiren, daß die Einfuhr an Gemüse fortlaufend auf die ziemliche Höhe von 61 000 Doppelcentnern gestiegen sei. Er sei nicht in der Lage, eine Erklärung darüber abzugeben, was die verbündeten Regierungen für eine Stellung einnehmen würden, wenn das hohe Haus einen solchen Zoll beschließen solte. Aber darauf möchte er aufmerksam machen, daß Deutschland betreffs des frishen Gemüses durch einen Handelsvertrag mit der Schweiz gebunden sei. Hinsichtlih des Zollpreises bestehe ja kein Be- denken, troß dieser vertragsmäßigen Bestimmungen, einen Zoll zu beschließen; derselbe könne aber gegenüber der Schweiz und den übrigen meistbegünstigten Ländern nicht in Krast treten. Nun könne der Schweizer Handelsvertrag allerdings zwölf Monate vor dem 30. Juni 1886 gekündigt werden. Die Frage aber, ob zu einer jolhen Kündigung zu schreiten sei, liege auf handelspolitishem Gebiete, und könne er hier niht weiter darauf eingehen. :

Der Abg. Buddeberg erklärte, es habe ihn gewundert,