1885 / 66 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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daß die sächsischen Kollegen für diesen Zoll eingetreten seien. Der Abg. Günther habe erst Ende Novew"er v. J. als Mit- glied des sächsishen Landeskulturraths einen Beschluß gefaßt, wonach ein Zoll auf Gemüse niht nothwendig, fondern im Gegentheil für die Gemüsezüchter nachtheilig sei. Nun habe man ja hier allerdings nicht über die besonderen Jnteressen der sä&sishen Gemüsezüchter zu beschließen; aber, selbst wenn er zugebe, daß die sächsishe und die niederrheinische

Gärtnerei verschiedene Jnteressen hätten, würde er vom nationalen Gesichtspunkte die FJnteressen der einen denen der anderen nicht opfern. Der Abg.

Ackermann habe im vorigen Jahre die Bestrebungen leb- haft unterstüßt, um die großen Verkehrshindernisse nah Oesterreich zu teseitigen; derselbe hätte dabei erkennen müssen, wie wichtig die Gemüse-Ausfuhr nah Oesterreih sei. Es werde dem Abg. Ackermann nun auch nit unbekannt sein, in welchem Maße die {ußzöllnerishen Bestrebungen jeßt in Oesterrei vorherrschend seien, so daß Deutschland sih hüten sollte, Desterreich in dieser Nihtung noch weiter zu treiben. Gerade in seiner Provinz dicht an der österreichishen Grenze sehe man in Bezug auf die Wirthschaftspolitik recht deutlich die Kehrseite der Medaille, Die Aufhebung des Veredelungs- verkehrs.- habe dort erheblihen Schaden gebracht. Die Mühlen- industrie sei, nahdem Oesterreich auf den deutschen Ge- treidezoll mit einem Mehlzoll geantwortet hzbe, nahezu ruinirt und vollends ruinirt, wenn die freie Ausfuhr von Brot vèzrboten sein werde. Der freie Handelsverkehr werde immer mehr eingeschränkt, je mehr man die Zollschranken er- höhe. Die Zollplackereien seien bereits so groß, daß man schon unter den jeßigen Zöllen wie in einem permanenten Be- lagerungszustand lebe. Der Abg Frege habe in seiner Korn- zollrede von der Absicht der Engländer gesprochen, ihr Kapital in deutschen industriellen Unternehmungen anzulegen. Es folite ihn (Redner) wundern, wenn bei der Unruhe, in der fh die deutsche Jndustrie befinde, diese Absicht fich verwirk-

lihen sollte. Dagegen wisse er, daß eine ganze Reihe deutsher Kapitalisten dur die jeßige Wirth: scasftspolitik ins Ausland hinausgedrängt worden sei

und ihre FJundustrie nah ODesterreih verlegt habe. Der Gemüsezoll sei ja von keiner Bedeutung gegenüber den Zöllen, die in den legten Wochen beschlossen seien. Es seien aber doch viele Tausende, die in diesem Artikel ihren Erwerb gefunden hätten und die andererseits bei intelligenter Bearbeitung des Bodens die Krücke der Geseßgebung gar niht brauhten. Jn seinem Wahlkreise feien einige hundert selbständige Gärtne- reien, die fünf Sehstel ihrer Produktion nah Böhmen ab- seßten und nur dahin abseßen könnten, und die ruinirt feien, sobald Desterreich mit einer Gegenmaßregel aniworte. Man sei in gärtnerischen Kreisen beunruhigt worden durch die Besorgniß einer vermehrten italienischen Einfuhr in Folge der St. Gotthard- bahn. Es sci aber sonderbar, daß, nahdem große Summen im Fnteresse des Waarenaustausches ausgegeben worden seien, man nun alles Mögliche thue, um denselben zu verhindern. Wäre wirklich der Jmport von Ftalien ein so bedrohlicher, so müßte derselbe zuerst auf dem zunächst gelegenen, dem \{wei- gerischen Markt zum Ausdruck kommen. Die Waarenstatistik beweise aber, daß 1881—83 der Jmport aus Jtalien nach der Schweiz heruntergegangen sei; dagegen habe die Gemüse- ausfuhr von Deutschland nach der Schweiz erheblih zuge- nommen. Selbst wenn aber diese Verhältnisse ungünstiger wären, so würde si daraus eine Gefahr für die deutshe Gärtnerei noch nicht ergeben. Denn die Gemüseeinfuhr finde zu einer Zeit statt, wo die deutshe Gärtnerei den deutshen Markt nicht versorgen könne. Sobald die leßtere dazu in - der Lage sei, erziele sie bessere Preise als man sie für importirte Gemüse zuhle, und dann höre auch der Jmport vom Auslande auf. Die Einfuhr aus den Niederlanden habe höhere Bedeutung, aber auch sie sei 1881 bis 83 zurückgegangen, während die deutsche Ausfuhr sih gesteigert habe. Der Boden und die flimatishen Verhältnisse in den Niederlanden seien von den- jenigen am Niederrhein niht so verschieden, daß Deutschland bei gleicher Pflege nicht mit den Niederländern sollte konkurriren können ; ein Zoll hieße nur eine Prämie auf die Jndolenz seßen. Eine Solidarität der agrarischen Interessen, wie \ie hier zwischen dem Ackerbau und dem Gemüsebau konsiruirt werden solle, sei entschieden niht vorhanden. Die deutsche Gärtnerei in ihren berufenen Organen protestire gegen die Bortheile, die ihr hier aufoktroyirt werden sollten, sie wünsche nur, daß sie einfah in Ruhe gelassen werde.

Der Abg. Graf von Hoensbroech bemerkte, der Antrag feiner Partei fülle eine Lücke im Zolltarif aus, welche die bisherige Zollpolitik noch gelassen habe. Dieser Zoll diene zur Hebung des kleinen Gemüjebauern. Er halte die bis- herige Zollfreiheit der Gemüse für durhaus ungerechtfertigt, denn Deutschland könne selbst seinen Bedarf «an Gemüse pro- duziren und könne die ausländische Einfuhr entbehren.

Der Abg. Struckmann erklärte, man habe hier doch nicht die Pflicht, einen Zoll zu bewilligen, der nur damit motivirt sei, daß derselbe eine Lücke ausfüllen solle. Es liege um fo weniger Ursache für einen Zoll vor, als die verbündeten Ne- gierungen nah der Enquete niht einen Gemüsezoll verlangt hätten. Aus derselben gehe hervor, daß gerade die kleinen Gärtner, die selbst ihr Gemüse bauten und auf den Wochen- martt brähten, empfindlihen Schaden hätten ; denn sie würden zu einer Zeit, wo es inländishes Gemüse noch nicht gebe, ausländisches niht mehr auf den Wochenmarkt bringen können. Wie man hört, fei der hier vorgeshlagene Zoll nur auf Grund eines Kompromisses von der freien Vereinigung angenommen worden. Er bitte daher, den Antrag der freien Vereinigung abzulehnen,

Der Abg. Uhden verwahrte sih dagegen, daß die Majo- rität der freien Vereinigung nur auf Wunsch eines Mitgliedes Bie salihe Ueberzeugung den Zoll auf Gemüse angenommen Habe,

Der Abg. Dr, Meyer (Halle) führte aus, sonst beginne eine Diskussion damit, daß der Antragsteller seinen Antrag begründe, heute erkläre der erste Redner, der sür einen Ge- müsezoll sei, si gegen denselben und wolle den Antrag nur aus Verzweiflung auf einzelne Gegenstände beschränken, damit niht Anderes angenommen werde. Der zweite Nedner erfläre ebenfalls, Bedenken gegen den Zoll gehabt zu haben, aber derselbe habe sich endli akfommodirt. Es sei das Zzu- gleih der Zoll der Höflichkeit, den der Abg. Günther (Sachsen) feinen Freunden entrichtet habe, den Traditionen seines Stammes folgend. Der Nothstand der Gemüsebauern, der zur Begründung dieses Zolles angeführt werde, sei nach dem Berichte der landwirthschaftlichen Verwaltung Preußens gar nit vorhanden. Jm Gegentheil werde dort ausdrücklich eine Hebung des Gemüsebaues konstatirt, der höchstens dur rauhe Frühjahrswitterung Einbuße erlitten habe, aber gegen Früh

jahräwitterung Helfe kein Shußzoll,. Als ihm der Antrag zum ersten Male genannt sei, habe derselbe ihm dur dessen Kühnheit imponirt. Es solle der Begriff „Gemüse“, der bisher nur in den Tiefen der Kochbücher sein Dasein geführt habe, in die Gesezsammlung über- gepflanzt werden. Während man es bisher nur ge- gessen habe, solle man es jeßt in die ernste Sprache Justinians bringen, man solle es genau abgrenzen, sih über seine Sub- sumirung den Kopf zerbrehen, da künftig die Zollbehörden und unter Umständen der Strafrihter würden untersuchen müssen, was Gemüse sei. Er habe bisher nur so hingelebt und es lediglih gegessen, und wenn man ihm etwas Grünes gezeigt und ihn gefragt habe, ob es Gemüse sei, so habe er geantwortet, er könne das erst entsheiden, wenn es gekocht sei. Es werde künftig der Unterschied festgestellt werden müssen zwischen. Salat, Kompot und Gemüse, und er fr:ue sih {hon im voraus der Zollkuriosa. Man könne dem Zollbeamten, der {hon so viele Kenntnisse sich aneignen müsse, nicht noch kulinarische Kenntnisse zumuthen. Er selbst habe sih auf der Bibliothek Aufklärung zu. verschaffen gesucht, aber kein geeignetes Buch gesunden, fo daß er die An}chaffuno eines gedicgenes Kohbuches der Bibliothekkommission empfehlen möchte. Nah der „Waarenkunde für Hausfrauen“, von Karl Ruß, die er seiner Privatbibliothek entnommen habe, gäbe es Wurzel-, Stengel-, Blatt- und Blüthengemüse und die Kartoffel werde dort unter die Wurzelgemüse gerechnet ; die vielleiht mit demselben Nehie zu dem Gemüse gehöre, wie nah der neueren Wissenschaft saure Gurken als Kompot gelten. Man schaffe dem Zollbeamten damit eine Arbeit, die in gar keinem Verhältniß zum finanziellen Er- trage des Zolles stehe. Durch einen Zoll auf Gemüse s{chmälere man zudem die Abwechselung in dex Ernährung des armen Mannes. Nichts lähme mehr die Schaffensfreudigkeit, als die Monotonie der Ernährung, Die Abweselung in der Nahrung sei das Zeichen des freien Mannes und mit einem Zoll see man den armen Mann auf eine s{chmälere Kost überhaupt. Uebrigens werde es auch nicht an- genehm fein, wenn man im Gemüse einen Nebengeshmack finde, der vielleiht davon herrühre, daß vor dem Adbwiegen des Gemüses asza foetida auf derselben Zollwaage abgewogen sei. Da werde man des Tages gedenken, an dem man für den Antrag gestimmt habe! Von Jtalien komme Gemüse zu einer Zeit nah Deutschland, wo in Deutshland noch keins gedeibße, man könne jeßt hier etwas früher gutes Gemüse effsen. Der Frühling sei jeßt international geworden, - dieser Antrag sei der blinde Hödur, der denselben erschlagen wolle. Der Abg. Stößel sei au nit vom Zoll überzeugt, derselbe wolle damit nur \{limmeres abwehren, Der Abg. Stögzel habe den Spargel und Blumenkohl auf dem Altar des Vaterlandes niedergelegt, er nehme an, daß das dessen Leibgerichte seien. Derselbe sollte aber den Kopssalat aus dem Spiel lassen, Durch diesen Zoll werde der Norden vom Süden getrennt. Der Norden liebe den Kopfsalat, den man besteuern wolle, der Süden den Endiviensalat. Solle hier eine ungleihmäßige Behandlung eintreten? Der Antrag Lucius gehe noch weiter, und wolle sogar den gewöhnlichsten Kohl, das wohlfeilste aller Gemüse, nicht zollfrei lassen. Es sei auch, vonz, Nothstande des Kohls gesprohen, aber aus dem Stadium - dex \{hutzöllnerischen Literatur habe er niht Ueberzeugung gewinnen können, daß Deutschland in der Produktion von Kohl hinter anderen Ländern zurücstehe. Er bitte, den Zoll abzulehnen,

Der Abg. Heine erklärte si gegen die Gemüsezölle, dur welche kein Nußen geschaffen, vielmehr nur ein nothwendiges Lebensbedürfniß des Volkes erheblih vertheuert werde.

Der Abg. Lncius sprach für seinen Antrag.

das Gemüse

__ Sämmtliche Anträge wurden abgelehnt, blieb also zollfrei. A vertagte sih das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch hr,

1:U

Jm weiteren Verlauf der gestrigen (43.) Sißuna des Hauses der Abgeordneten klagte bei fortgeseßter 3. Berathung des Etats des Ministeriums der geist- lichen 2c. Angelegenheiten bei dem Titel „Waisenhäuser und andere Wohlthätigkeitsanstalten“ der A Bachem dar- über, daß die Regierung die Leitung der katholischen Arbeiter- kolonie der Rheinprovinz durch einen katholishen Orden ver- boten habe. Wenn eine Regierung, an deren Spitze der Reichskanzler stehe, die katholishe Kirche derart vergewaltige, wie könne dann der Reichskanzler von einem Völkerfrühling reden? Man könne doch keine Frühlingsgefühle empfinden, wenn man sehen müsse, daß die katholische Kolonie der Rhein- provinz unbeanstandet von einer protestantishen Brüderschaft geleitet werde, während man das Ordensgeseß den Katholiken gegenüber unverändert in der \{rofsen Weise auslege.

Der Abg. von Eynern erklärte, daß es ein prinzipielles Bedenken nicht haben könne, den Wunsch des Abg. Bachem zu erfüllen, und bat den Minister, in der Auslegung des Gesetzes möglichste Milde walten zu lassen, da es si doch um einen eminent humanitären Zweck handle.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer- Alt forderte den Minister auf, eine dahingehende Erklärung abzugeben, und verlangte wiederholt die endl he Beseitigung des Ordensgesetzes.

Der Staats-Minister Dr. von Goßler erklärte, er werde zu entscheiden haben, wenn die vom Abg. Bachem angekündigte Vorstellung der Alexianer an ihn gelangt sein werde; er könne in dieser Frage, wo er nur der korreferirende Minister sei, dem Minister des Jnnern nicht vorgreifen.

Der Abg. Dr, Frhr. von Schorlemer-Alst bemerkte, das sei wieder eine ausweichende Antwort, eine Ablehnung in ge- milderter Form.

_ Der Staats-Minister Dr. von Goßler entgegnete, es sei eine berehtigte Eigenthümlichkeit preußischer Minister, über Beschwerden niht zu entscheiden, ehe sie ihnen vorgelegen

ütten; es möge sehr bequem sein, einmal einen Minister im

andtage und in der Debatte zu einer derartigen hypotheti- schen Entscheidung zu drängen; er gehöre zu diesen s{chwach- nervigen Naturen nit.

Der Titel wurde bewilligt, desgleihen ohne Debatte das Kapitel „Kunst und Wissenschaft“. j __ Vei Kap. 123 „Technisches Unterrichtswesen“ theilte auf eine Anfrage des Abg. Stöcker der Staats-Minister Dr. von Goßler mit, daß die Regierung andauernd bestrebt sei, den Sonntagsunterricht in den Fortbildungss{hulen einzuschränken, An den Staatsanfstalten der Kunst- und Kunstgewerbeschule sei auf Anordnung des Ministers der Sonntagsunterricht aufgehoben.

Die Abgg. Dr. Natorp, Büchtemann und Langerhans be- dauerten, daß der von dem Abg. Stöcker empfohlene und vom

Abbruch thue; bei etwas mehr Entgegenkommen Seitens der Geistlichkeit lasse sich die Befriedigung des religiösen Be- dürfnisses mit der Theilnahme an dem Unterriht wohl ver- einigen.

Der Abg. Stöcker wendete sich gegen diese Auffassung, die auch der Abg. Dr. Windthorst mit Hinweis darauf, daß das Gebot der Sonntagsheiligung in einem ristlichen Staate eine Nothwendigkeit sei, bekämpfte.

Der Abg. Frhr. von der ReckX bat, die dritte Berathung des Etats nicht dur so weitschihtige Debatten aufzuhalten.

a N Schlußantrag wurde angenommen und das Kapitel ewilligt.

Zu Kap. 124 „Kultus und Unterricht gemeinsam“ lag ein Antrag des Abg. Hahn vor, nach welchem in dem näcsten Etat ein neuer Titel eingefügt werden soll zur Gewährung von Unterstüßungen an unvermögende Kirchengemeinden zum Neubau von Kirchen únd Pfarrhäusern, speziell bei Ah- trennung neuer Pfarreien von bestehenden großen Parochien.

Der Abg. Frhr. von Huene bat, diesem Antrage den Saß hinzuzufügen, daß die Summen im Verhältniß der Be- völkerungszahlen für die evangelishe Kirhe und sür die römisch:katholishe Kirche getrennt einzustellen und zu ver- wenden seien.

Die Kommission {lug vor, den Antrag Hahn an- n, den Antrag des Abg. von Huene dagegen abzu- ehnen.

? Der Abg. Frhr. von Huene erklärte, daß, indem man die beiden Dispositionsfonds trenne, am besten dem Verdacht vorgebeugt werde, als ob die eine Konfession vor der anderen bevorzugt werden sollte. Gerade die Regierung habe daher Grund, seiner Forderung zuzustimmen.

Der Abg. Dr. Graf von Posadowsky-Wehner empfahl den Antrag Hahn. Es sei eine ethishe Pflicht des Staats, mit seinen Mitteln einzuspringen, wenn fsih ein kirchlicher Nothstand herausgestellt habe, um so mehr, als alljährlich für Kunst und Wissenschaft Millionen ausgegeben würden. Die Befürchtung, daß der Fonds zu politishen Zwecken gemiß- braucht oder daß er nur der orthodoxen kirhlichen Richtung zu Gute kommen würde, theile er niht, Dem Antrage von Huene fönne seine Partei hauptsählih aus dem Grunde nit zustimmen, weil dadurch die Kluft zwischen Katholiken und Protestanten erweitert würde. Schließlih komme man auf diesem Wege wieder zu der Bildung eines Corpus Evangeli- corum et Catholicorum.

Der Abg. Dr. Hänel erklärte sih gegen den Antrag Hahn, weil er nicht die s{hlechte Gewohnheit der Evangelischen unter- stüßen wolle, pekuniäre Opfer selbst da zu scheuen, wo es si um Dinge handele, für die man sonst mit Begeisterung ein- trete. Wozu habe man die Provinzialsynoden, wenn nitt au zu dem Zwecke, daß die reihere Gemeinde für die dürftige eintrete und so bekunde, daß auch die evangelische Kirche eine große kirhlihe Gemeinschaft bilde? Vor Allem sei aber der Antrag abzulehnen, weil durch diese Staats- subvention die evangelishe Kirhe in eine demüthige Stellung proc der katholishen gebraht werde, die immer erklärt habe, sie brauche keine Staatshülfe. Wenn besonders auf Berlin hingewiesen werde, so sei zu sagen, daß die Be- hauptung, eine so große, reihe Stadt könne für ihre kirch- lien Bedürfnisse nicht sorgen, geradezu eine Schande sei. Es liege kein Grund vor, für die Berliner Gemeinden die Staatskasse anzubetteln. Wenn man si beeilen wollte, die traurige Zerklüf- tung innerhalb der Berliner Gemeinden zu beseitigen und au die liberale Richtung anzuerkennen, so würde der kirchliche Nothstand Berlins mit einem Schlage behoben sein. Der Antrag fei nur gestellt, um einer einseitigen Richtung in der evangelischen Kirche ihr kümmerlihes Leben weiter zu fristen. Man sehe, daß man mit den Gemeinden nit fertig werde, und rufe deshalb die Hülfe des Staates an. Es liege aber noch ein anderer Grund gegen den Antrag vor. Man fomme damit in ein System von Staatsdotationen an die Kirche, deren Konsequenzen sich niht absehen ließen.

Der Abg. Hahn bemerkte, der Abg. Hänel habe sür die dürftigen Gemeinden nur ein dürres: Helft Eu selber. Zwar weise er dieselben auf die Unterstüßung der reicheren Gemeinden hin, aber sei nicht gerade die liberale Partei es gewesen, welche die Befugniß der provinzialen kirchlichen Körperschaften, in dieser Rihtung zu wirken, beschränkt habe ?

Die Debatte wurde hierauf geschlossen, und der Antrag von Huene sowie der Antrag Hahn abgelehnt. Für den leßt- e “es nur die Konservativen und einige National- iberale.

Bei Tit. 5 (zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse) wünschten bie Abgg. Mosler und der Frhr. von Schorlemer-Alst die Vorlegung der Ueber- sihten und Listen, welche die Art der Vertheilung der Fonds ersihtlih machen. Man unterlasse das, weil man fürchte, si zu kompromittiren. Der Minister habe gar mit einer neuen Vertheilung dieser Fonds gedroht, bei welher die Katholiken shlecht wegkommen dürften, Das sei der shwerste Hohn, der den Katholiken zugefügt worden sei.

Der Regierungskommissar , Ministerial-Direktor Bark- hausen bestritt, daß der Minister cine nene Vertheilung in Aussicht gestellt habe. Die Regierung halte auch die gefor- derten Listen niht aus Furcht zurück, sie sei sih bewußt, bei der Vertheilung des Fonds streng nah den Grundsäßen zu verfahren, welche im Etat aufgestellt seien, j

Der Titel wurde bewilligt, ebenso der Rest des Ordina- riums und das Extraordinarium.

Damit war die dritte Berathung des Etats erledigt. Es betragen die Einnahmen 1 257 725 000 46, die dauernden Ausgaben 1 221 175 788 6, die einmaligen und außerordent- lihen Ausgaben 36 549 212 M,

Das Etats- und das Anleihegeseß gelangte ebenfalls ohne Debatte zur Annahme.

a ube 41/2 Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch

r.

Minister beschrittene Weg den Fortbildungsschulen s{chweren

Ï mathers

Ï forderung

E [73909]

Fnserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32,

1, Steckbriefe nnd Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete,

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[51664] Aufgebot.

Das unter dem 4. Juni 1881 auf den Namen Herrmanu Conrad von der Kreissparkasse zu Neumarkt ausgestellte Quititungsbud Nr. 16 587, lautend über 214 Æ 94 „S, ist angeblih verloren

N,

oe uf Antrag des Herrmann Conrad werden alle Diejenigen, welhe Ansprüche auf diefes Buch er- heben, aufgefordert, dieselben spätestens unter Vor- legung des Buches in dem

am 24, Zuni 1885, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine” vor dem unterzeihneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausges{lossen und das Buch wird für kraftlos

ärt werden. tum den 12. November 1884,

Königliches Amtsgericht.

E [68322]

Spezial-Konkurs-Aufgebot und

Zwangsverkauf einer Anbauersielle.

achdem über die auf den Namen des Schuh- Mo Franz Hcinri6 Jakob Schütt in Wohltorf stehende, daselbst bélegene Vol. XXVI. Fol: 32 pag. 205 des Schwarzenbeker Scbuld- und Pfandprotokolls beschriebene, etwa 19 Ar 86 Qu.- Meter Land große, mit einem Wohnhause be- baute Anbauerstelle nebst Zubehör auf Grund

Ì cines vollstre@baren Zahblungsbefehls des König-

lihen Amtsgerichts zu Schwarzenbek vom 6. No-

T vember 1884 und in Folge Antrages der Schwarzen-

r Sparkasse zur Befriedigung der Leßteren wegen itr Ansprucbes aus einer protokollirten Kapital- nebst. Zinsen von G07 #00 und Kosten die Zwangsvollstrefung im Wege des Spezial - Konkurses erkannt worden ist, so werden Alle und Jede, welche an diese Anbauerstelle nebst Zubehör aus irgend einem rechtliden Grunde dingliche Ansprüche oder For- derungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Aus- nahme der protokollirten Gläubiger, hierdurÞ bei Vermeidung des Aus\{hlusses von dieser Masse aufgefordert, solche spätestens am

Freitag, den 12. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr,

Ï als dem hierzu bestimmten letzten Angabetermine,

im unterzeichneten Amtsgerichte, Auswärtige unter Bestellung eines Vertreters, anzumelden und eine Abschrift der Anmeldung beizufügen.

Der Aus\schließungsbescheid wird nur an hiesiger

Gerichtstafel veröffentlicht.

um öffentlih meistbietenden Zwangsver- tale ver Docedten Anbauerstelle nebst Zubehör ist einziger Termin an Ort und Stelle auf Freitag, den 19. Juni 1885, Nachmittags # Uhr, l angeseßt worden, an welchem Tage sich die Kauf- liebhaber bei dem Gastwirth Herrn Blöcker in

È Wohltorf einfinden wollen.

Die Verkaufsbedingungen können vom 15. Mai d. J. an in hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen werden und wird der Herr Gemeindevorsteher Liede- mann in Wohltorf die gedachte Anbauerftelle auf Erfordern zur Besichtigung vorzeigen. _ Schwarzenbek, den 10. Februar 1885,

Königlich Preußisches Amtsgericht. H. Koenigsmann, Dr.

Oeffentliche Zustellung. : In Sachen h Frau Wilhelmine Helene Ditt-

è mann, geb, Grofimann hier, vertreten durch decn

Justiz-Rath Krebs hier, gegen ihren Ehemann, den Kutscher Ernst Heinrich Dittmann, unbekannten Aufenthalts, wegen Trennung der Ehe auf Grund bösliher Verlassung, Ehebruchs und gesundheits-

E gefährliher Mißhandlung wird der Beklagte zur

mündlihen Verhandlung über die ihm bereits zu- gestellte Ebescheidungsklage vor die 13, Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

deu 9, Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Berkin, den 10, März 1885.

Buchwald, Gerichts\{hreiber des Königlicben Landgerichts 1., „Civilkammer 13, [73901] Oeffentliche Zustellung. :

Der Handarbeiter Friy Marcus zu Minden, Weingartenstraße Nr. 9, vertreten durch den Rechts- anwalt Dr. Klasing zu Bielefeld, klagt gegen seine Ehefrau Marie Marcus, geborne Oestges, unbekann-

i ten Aufenthalts, wegen böslichen Verlassens mit dem

ntrage: die unter den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und die Beklagte für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite feld e des Königlichen Landgerichts zu Biele- eld au

den 10, Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage VARE aags,

ordes, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73903] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Gärtners Carl Josten, Anna, geborene Hertrampf, zu Feldmark Wesel, vertreten dur den Rechteanwalt Bang zu Wesel, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen Chescheidung mit dem Antrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen uad den Men für den allein schuldigen Theil zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand-

Uu. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Läiterarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen, | In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Aunoncen - Bureaux.

9, Familien-Nachrichten. beilage.

E

lung des Rechtsstreits vor die IT. Civilkammer de-s Königlichen Landgeribts zu Duisburg auf den 30. September 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au®zug der Klage bekannt gemact. Duisburg, 7. März 1885,

; Lechner, Rechnungsrath,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73905] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung unter der Firma Gebr. Meysen- burg zu Elberfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Krüfemann T. in Barmen, klagt gegen den Kauf- mann J. Ferd. d’Heur, früher zu Barmen wohnhaft gewesen, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufert- haltsort, aus Waarenlieferungen auf Zahlung von 311 M nebst 6% Zinsen seit dem Tage der Klage und der Kosten des Rechtsftreites, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf

den 5. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

s Zwede der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jansen, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts. [73898]

Oeffentliche Zustellung.

Die Klempnerfrau Anna Petri, geborne Losen- kant zu Elbing, Sternstraße Nr. 34, vertreten dur den Rechtsanwalt Horn zu Elbing, klagt gegen thren Chemann, den Klempner Friedrih Petrich, früher zu Elbing, feht unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und unordentlicher Lebensweise, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe, Erklärung des Beklagten für den allcin s{uldigen Theil und Vcr- urtheilung desselben zu der geseßlihen Ehescheidungs- strafe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die IT. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf

den 25. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Auftorderung. einen bei dem gedahten Ges richte zugelaffenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elbing, den 9. A T

aat,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [73925] Oeffentliche Zustellung. i

Der Johannes Müller der Vierte zu Bensheim, vertreten durch Recbtsanwalt Dr, Schüler zu Darm- stadt, klagt gegen den Carl Meyer von Schönberg, dermalen mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, und dessen Ehefrau Maria, geborene Dillmann, zu Schönberg, aus im November 1882 gegebenem baaren Darlehen im Betrage von 1600 46 und aus vertragsmäßiger Hypothekbestellung laut Obligation vom 16./17. November 1882 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten unter solidarischer Haftverbindlichkeit zur Zahlung von se{chszehnhundert Mark nebst 5 9/6 vom 1. Dezember 1883 an, sowie zur Anerkennung des Pfandrechts des Klägers an der in der Gemarkung Schönberg belegenen Hof- raitbe Flur II. Nr. 68, Hofraithe im Ort, sowie an der Parzelle Flur XIV. Nr. 32 Acker an der Kolkgasse, Gemarkung Bensheim, und Duldung, daß diese Immobilien nebst Früchten behufs Be- friedigung der Kläger mit feiner obigen Darlehns- forderung sammt Zinsen und Kosten öffentlich ver- steigert und Kläger in den Erlös eingewiesen werde, sowie auf vorläufige Vollstreckbarerklärung des Ur- theils eventuell gegen Kaution, und ladet den Be- klagten Carl Meyer zur mündlihen Verhandlung des Rewbtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoalichen Landgerits zu Darmstadt auf

Dienstag, den 23. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderuna, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der döffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der O ad gemacht.

a , Hülfs-Gerichts\{hreiber des Großherzoglichen Landgerichts,

73899 Oeffentliche Zustellung. l Die verehelichte Sattler Bertha Bölke, geb. Schmidt, zu Neu-Limmrit, vertreten durch den Rechtsanwalt Pezenburg zu Frankfurt a. O., klagt gegen ihren Ehemann Sattler August Bölke, früher zu Sonnenburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen bö8williger Verlassung, mit dem Antrage, das zwi- schen ihr und dem Beklagten beslehende Cheband zu trennen und den Beklagten für den allein huldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II, Sauter Y Königlichen Landgerichts zu Frank- urt a. D. au | deu 6. L 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dkieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a, O., a 6. März 1885,

iter, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts, ITL, Civilkammer.

[7398] Oeffentlihe Zustellung.

Der Schmiedemeister August Köchig zu Kassel, am U Tis Mes f : een durh den Rechts- anwalt Frieß zu Kassel, klagt gegen

1) den Buchbindermeister Alfons Börsch zu Kassel, oberste Gasse, i:

9) den früheren Wirth Heinri Dippel von Kassel, jeßt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend,

wegen Aufhebung eines Kaufvertrags mit dem An-

trage, den Beklagten 1 zu verurtheilen, das dur

Po

Kaufvertrag und Auflassung vom 29. Juni 1883 ihm übertragene Grundstück: F. 15 2 a 31 gm, untere Mühlengasse 18 a, Wohnhaus mit Hinter- gebäude, Zwischenbau, sowie abgesondertem Stall und Hofraum, b. Hinterg- bäude,

dem Mitbeklagten 2 durch Auflassung zurüczuüber- tragen, den Beklagten 2 zu verurtheilen, diese Auf- laffung entgegenzunehmen,

und ladet den Beklagten zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Kassel auf

den 13. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kassel, den 11. März 1885.

: Nielebodck,

Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts. [73927] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau des Drehers Fridolin Müller, Sofie, geborene Müller, zu Busenbach, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wörter hier, klagt gegen ihren genannten Ehemann Fridolin Müller, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen Vermögens- zerrüttung und daraus erwahsener Gefahr der Un- zulänglihkeit zur Ergänzung ihres Beibringens mit dem Antrage auf Ausspruch der Vermögensabsonde- rung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IT. Civil- gd Großherzoglichen Landgerichts zu Karls- ruhe au

Montag, den 15. Juni 1885, Vormittags 85 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, 12. März 1885,

Amann, Gerichtsshreiber des Großherzoglichen Landgerichts. [73307] Oeffentliche Zustellung.

Der unmündige Emil Arthur Hahn, vertreten durch seinen Sondervormund, den Musikdirektor Johann Gabriel Kreßs{hmar in Alt-Eibau, Leßterer vertreten durch die Rechtsanwälte Otto Emil und Bernhard Frey!ag in Leipzig, klagt gegen den SwWlosser Friedrih Hermann Hahn aus Belgershain, zuleyt in Probstheida, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterhaltungskosten und beantragt, mit. dem Ersuchen: N

das Urtheil hinsihtliÞ der verfallenen Beträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären, zu erkennen, daß der Beklagte schuldig zur Ernährung und Er- ziehung des Klägers Emil Arthur Hahn einen jähr- lihea in monatliwen pränumerando Raten fälligen Beitrag von 120 an den Vormund desselben vom 4. Februar 1884 ab fo lange, als dem Beklagten nicht die Erziehung des Klägers gerichtlich zuge- sproen sein wird, zu bezahlen.

Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

den 8, Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- cihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. / :

Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 14. März 1885.

Akt. Schrödel,

Gerits\{chreiber des Königlichen Landgerichts,

Civilkammer I.

[7320] Deffentliche Zusiellung.

In Ehesachen i 1) des Lohnkellners Michael Strauß in Leipzig, Klägers, gegen die Anna Strauß, geb. Trenkmann, Beklagte, und L 2) der Johanne Eleonore Dibelïa, geb. Sämann, in Torgau, Klägerin, gegen den Schuhmacher d Dibelïa, früher in Leipzig, Be- agten, ist zur Eideéleistung und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Termin auf den 8. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr, vor der ersten Civillammer des Königlichen Land- gerichts hierselbst bestimmt worden, wozu die Beklagten unter 1 und 2, deren Aufenthalt unbekannt ift, geladen werden. : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht. Leipzig, den 14. März 1885,

DOLLINO, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73896] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Drechsler Nieft, Marie, geb. Schmink, zu Lenzen, Klägerin , ver- treten durch den Re&tsanwalt Albrecht zu Neu- Ruppin, gegen ihren Ehemann, den Drechsler Karl Heinrich Nieft, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Retsftreits vor die zweite Ctvilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu-Ruppin auf

den 19, Mai 1885, Vormittags 92 Uhr, und wird in diesem Termine beantragen, den ihr durch das am 8. Januar 1884 verkündete Urtheil des gedahten Gerichts auferlegten Eid durch das Königliche Amtsgericht zu Lenzen abnehmen zu lassen,

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieje Ladung bekannt gemacht.

Krämer, ; Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerihts.

73904

[ Dur rehtsfräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 17, Februar 1885 ist zwishen den Eheleuten

Schuhmacher Andreas Nachsel und Auguste, geb. Makrodt, zu Düsseldorf, die Gütertrennung mit

Wirkung vom 19. Dezember 1884 ausgesprochen

worden. ;

Düsseldorf, den 12. März 1885. Steinhäuser, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73791] __ Bekanutmachung.

In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist der bisherige Gerichts- Afffsessor Ludwig Köhler, wohnhaft zu Driesen, heute eingetragen worden.

Driesen, den 14. März 1885,

Königliches Amtsgericht.

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [73880]

Holzverkauf. Königliche Oberförsterei Miele, Kreis Celle, Landdrostci Lüneburg.

28. März 1885, Schußbezirk Wallerholz, Abth. 175a. und Durchforstungen, Nadelbolz mei Kiefern: 714 Stämme 356 fm, 224 rm Sceitholz, 138 rm Knüppelholz, 185 rm Reisig I, 242 rm Stocholz I., Vormittags 11 Uhr, îm Forsthause zu Wallerholz.

Der Súlag 17a. liegt 2 km von der Harburg- Celler Straße, 15 km von Bahnhof Celle, enthält geringere, kernige Bau- und Schneidebölzer und Telegraphenfstangen.

[73781] Holzverkauf.

Freitag, den 27, März cr,, sollen aus ver- schiedenen Distrikten der Königlichen Oberförsterei Bieber, Reg.-Bez. Kassel, nachstehende Holzsortimente versteigert roerden : È i . a. Buchen: 345 Stämme Il. bis V. Kl. mit 300 fm Inhalt, 49 ra Nußscheite, 2000 rm Scheite; b. Erlen: 37 Stämme 1IV. und V. Kl. mit 9-fm öInhalt; e. Nadelholz: 315 Stämme mit 63 fm und 200 rm Seite. j

Die Zusammenkunft findet Vormittags um 9 Uhr im Gaîithaus zum grünen Baum daßier statt.

Bieber, den 14. März 1885.

Der Oberförster. Ellenberger.

[73783] Holzverkauf 4

im Wege der Submi1sion in der Königlichen

Oberförsterei Junkerhof bei Louisenthal, Bez. Bromberg in Westpreußen, am 30. März 1885. Die am 9. cr. unverkauft gebliebenen, nachstehend

aufgeführten Kiefern-Handelshölzer gelangen noch-

mals zum Aus8gebot : : I. Tarklafsse 154 Stück mit 389,72 sm L, L 20 s QOORD ITI, g B20 A SOUO IV. ü O L

Sa. 974 Stüd mit 1375,69 tm.

Die Taxe inkl. Anfuhrkosten 2c. beträgt 19 746,46 Mark und ift zuglei Anforderungspreis,

Die Hölzer liegen forgfältig geröthet und gepubßt auf der Ablage an der Brahe bei Golombek, 5 km von Tuchel entfernt.

Auf diese Handelshölzer in einem Loose werden versiegelte, mit der Aufschrift „Holzsubmission“ ver- sehene, ohne Vorbehalt abgegebene Offerten bis Sonntag, den 29. März cr., Abends 8 Uhr, von dem Unterzeichnetea entgegengenommen. :

Die Eröffnung der abgegebenen Offerten erfolgt

Montag, den 30, März cr., Nachmittags 1 Uhr, im Becblershen Kruge in Golombek.

Die Gebote find für das ganze Loos auf volle Hunderte von Mark abgerundet abzugeben.

Die besonderen Submissionsbedingungen, sowie die daneben gültigen allgemeinen Bedingungen für den Holzverkauf können in hiesiger Registratur ein- gesehen werden. L :

Ein Viertel des Gebotes is spätestens im Ter- mine, am 30, März, als Kautioa, d¿r Rest 6 Wochen nach Ertheilung des Zuschlages, event. vor Beginn der Flößerei, an die Forstkasse in Tuchel E anleciet 15. März 1885

unkerhof, 15. März S 9 Der Königliche Oberförster: Thiel. 73782 Nugzholz-Verkauf | a der Oberförfterci Frankeunau,

Es gelangen zum öffentlichen Verkauf am Dienstag, den 24. März cr., von Vormittags 9 Uhr, ab, in Geismar bei Gastwirth Heer:

Eichen: 68 Stück starke Stämme, bis 86 cm Durchmesser, h

S \{chwächere zu Stellmacherarbeiten,

93 Stangen I., 11, III, Klasse, j

23 rm 2 m langes ungespaltenes Schichtnußholz,

Buthen: 72 Stück 30—50 cm starkes Lang- nußholz,

120 ra 2 m langes Schichtnußholz,

Birken: 7 Stü Langnutßholz,

As3pen: 2 Stü desgleichen,

Roßkastanien : 4 Stück desgl. starke,

Fichten: 50 Stück Langnußholz V. Kl.,

237 Stangen I., IL, I. Kl,

216 Stangen von geringerer Stärke,

Kiefern: 35 StüX Langnutzholz V. Kl.,

37 Stangen I. Kl., das Holz lagert in dem ehemaligen Revier Hessen» stein, 1—3 km von der Ederstraße, 4—10 km von der Stadt Frankenberg, 3C—36 km von der Eisen- bahnstation Sarnau entfernt.

Franfenau, 14. März 1885.

Der Oberförster. Rörig.

[73784] Breunholz-Verkauf in der Oberförsterei Limmritß i. Neumark, Am Donnerstag, den 9. April cr., von Vor- mittags 10 Uhr ab, sollen im Lange'’schen Gasthause zu Limmrit i. N, öffentlih meist- bietend zum Berkauf in großen Loosen gestellt werden. Die in den Schlägen der Schußzbezirke Trebow

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