1928 / 54 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Anzeigenbetlage zum

Meich8- und Staatsanzeiger Nr. 54 vom 3. März 1928. S. 2.

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[102764] Ziegelwerke Ludwigêburg A. G. vorm. Ganzenmüsller Baumgärtner, Ludwügsburg.

Die Herren Aktionäre werden hier- mit zu dec am Mittwoch, den 2s. März 1928, nachmittagqs 8 Uhr, im Central-Restaurant, Arsenal-

aße 4, k. Sto, in Ludwigsburg statt- indenden 29. ordentlichen Gene- ralversammlung eingeladen.

TagesLorduung: 1. Geschäftsberiht und Bilanz für das Geschäftsjahr 1926/27

2, Erteilung der Entlastung an Vor-

stand und Aufsichtsrat.

8. Verteilung des Reingewinns.

Behufs Teilnahme an der General- bersamlung sind die Aktienmäntel ohne Dividendenbogen spätestens am Frei- tag, den 23. März 1928

in Stuttgart:

bei dem Bankhaus Doettenbach «& Cie.,

bei der Dresdner Bank Filiale Stuttgart:

in Ludwigsburg: bei der Gesellschaft selbst, bei der Deutschen Bank Zweig- stelle Ludwigsburg, E Ludwigsburger Bank e. G. oder bei einem Notar gemäß § 26 der Sazbungen zu hinterlegen. Stuttgart/Ludwigsburg, den 28. Fe- bruar 1928, Der Aufsichtsrat.

102800] aïdgräflih Heffische concessionirte Lartidvesbank, Bad Homburg v. dv. H. Unsere Aktionäre werden hiermit zu dex am Donnerstag, den 29. März

1928, nahm. 5 Uhr, in den Geschäfts--

ränmen der Bank in Bad Homburg v. d. H., Luisenstraße 66, stattfindenden 73. ordentl. Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands nebst Bilanz und Ge- winn- 1tnd Verlustrechnung für das Geschäftsjahc 1927 und Bericht des Aufsichtsrats.

L. Beschlußfassung über die Genehmîi- gung der Bilanz und die Ver- wendung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Die Aktionäre, die an der General- versammlung teilnehmen wollen, werden avfqefordert, ihre Aktien spätestens am 26. árz 1928 bei der Kasse der G-fellschaft, der Dresdner Bank in Berlin oder Frankfurt a. M. oder der Deutsch-n Vereinsbank Kom- manditqgesellsha#| auf Aktien in Frankfurt a. M. zu hinterlegen. Er- olat die Hinterlegung bei einem Notar. o ist die Bescheinigung hierüber, welche

ie Nummern der binterlegten Aktien enthalten muß, svätestens am 27. März 1928 bei der Gesellshaft einzureichen.

Bad Homburg v. d. H., den 28, Fe- bruar 1928

Der Aufsichtsrat. FuliusWertheimber,

[102755] Brandenburgische Städtebahn- UAftiengesellschaft.

Zur ordentlichen Generalver- sammlung am Freitag, den 30. März 1928, um 13! Uhr, in Berlin W. 10, Matthäikirhstc. 20/21 (Landes- Mas Provinzialaus\chußsaal) werden

ie Aktionäre unserer Gesellschaft er- gebenst cinaeladen. e i

Tagesorduung: 1. Geschäftsbericht des Vorstands für 1927. 2. Festseßung der Jahresrehnung 1927, Gewinnwver- teilung und Entlastung. 3. Streihuno des leßten Absatzes des § 24 des Gesell. aftsvertrags bezüglih der Ausäübune

es Stimmrechts für den Staat dur den von dem Herrn Minister der öffont- lihen Arbeiten bestellen Kommissar 4 Wahlen zum Aufsichtsrat. Zur Teil- nahme an der ordentlihen Generalver- sammlung sind die Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens 2 Stunden vor der ordentlihen Generalversamm- lung bei der Gesellschaftskasse in Berlin W. 10, Matthäikirhstr. 17, oder späte- tens am dritten Tage vor der Ver- ammlung bei der Preußischen Staats-

ink (Seehandlung) in Berlin W. 56 Markgrafenstr. 38, der Kasse der Stadt- [en der Provinz Brandenburg, Berlin V. 10, Viktoriastr. 20. dem Berliner Bankinstitut Joseph Gold\hmidt & Co. in Berlin W. 8, Franazösishe Str. 57/58. der Internationalen Handelsbank, Kom- manditgesellshaft auf Aktien, Berlin W. 8, Jägerstr. 20, der Darmstädter und Nationalbank, Berlin W. 8, Behrenstr. 68/69. der Bank des Berliner Kossenvereins, Berlin W 56, Oberwall. straße 3, dem Brandenburaer Bankver- ein in Brandenburg (Havel), bei öffent- lichen Fnstituten oder bei etnem Notar Hinterlegt haben. An Stelle der Aktien genügen auch amtlichde Bescheinigungen von Staats- und Kommunalbehörden und -kassen sowie von der Reichsbank und deren Nebenstellen über die bei denselben hinterlegten Aktien. Wegen des Verfahrens bei Hinterlegung der Aktien bzw. Erteiluna der Einlaßkarten

owie wegen der Vertretung eines

ktionärs wird auf die §88 M und 26 des Gesellschaftsvertrags verwiesen.

Verlin, den 29, Februar 1928. Der Aufsichtsrat. vou Vredow.

102829]

Ordentliche Generalversammlung der Fiuma Gebr. Na1ch A -G., Schles- wig, am 24. März 1928, abendS 6 Uhr, 1n den (Sre1chä tsräumen.

Tagesordnung

1. Vorlegung der Nechnungsüberstck#, Gewinn- und Berlustrehnung und des Geichäftöverichts für das Ge!chä!te- jahr vom l. Januar bis 31. De- zember 1927.

2. Entlastung des Vorstands und des Au'!sichte1ais.

3. Be'cblußtassung über die Gewinn-

verteilung.

4. Wahlen tür den Aufsichtèrat.

Der Vorstand. H Nai. Th. Erenunfeldt.

102802 Deutsche Aufbau Aktiengesellschaft

für Grundbesih, Judustrie und Schiffahrt, Berlin. Auf Grund unserer am 20 Mai,

28, Juni, 24, Juli 1926 im Deutschen Reichsanzeiger Nr, 118, 152 und 173 er- folgten Aufforderungen gemäß 88 219, 290 H.-G.-B. sind zum Zwecke der Um- stellung unseres Aktienkapitals auf Reichsmark die nachstehend aufgeführten Aktién vom Oktober 1923 nicht ein- gereicht worden:

Aktien über je 5000 PM: Nr. 22001—22014 22045—22058 22071 bis 22077 22082—22085 22103—22119 22138— 22141 22218—22219 22222 bis 22227 22234 22235 22248 —22256 22259 bis 22264 22315—22324 22335—22369 22404—22406 22433—22448 22455 bis 22471 22496 —22499 22530—22533 22537 22038 22541 22543 22555——22660 22567 bis 22590 22596 226265 —22628 22632 bis 22634 22671 —226072 22757—22TT71 227T78— 22781 22804 22805 22822—22823 22830—22833 22837 22843-—22855 22873 22902 22905 22931-—22966 22980-—22985 23044—23047 23053-——23060 23065 23066 23083-—23089 23097 23098 23193—23202 92321 1-—23222 23226 23227 23229 23253 23254 23257 23258 23265 23272—23288 23290—23292 23294-—23313 23330 23333 23336— 23343 23372—23373 23392 bis 23409 23452 23457——-23519 23521 —23522 23527 23534 23535—23536 2354123542 23583— 23595 23600—23602 23609 bis 23612 23631—23639 23642—23662 23720 bis 23729 23744-—23776 23840 23864 bis 923867 23910—-—23913 23917 23965 23966 24077224074 24097 24220 24223—24228 24205-—24262 2427224274 24276 bis 24279 24283 24284 24326—243831 24340 bis 24357 24372 24373 24450-—24452 24464 24465 24476-—24481 24488-—24495 24522—24530 24538 24552 24580 24582 24599—24606 24609—24612 24637 bis 24640 24645 24647 24648 24651 24652 24664-—24670- 24676 24681 24682 24715 bis 24719 24723-—24724 24729—24734 94745 24747 24813—24815 24849 24850 24852— 24853 24855 24856 24867—24878 94882 24911—24918 24930—24935 24941 bis 24944 24949-24988 24990—24997 25003—-25006 25011 25012 25084—25088 95093— 25100 25114—-25122 25132 25135 95136 25143 25144 25175 25176 25181 bis 25210 25444—25453 25456-—25464 950571 25589-—25601 25611 25612 25617 bis 25622 25630-——25637 25646—-26657 95662 25666—-25671 25700 25707—25715 25720—-25733 25745 25746 25759 25764 25765 26779—25782 25786—25790 25800 95803 —25812 25833—25838 256857 bis 25860 25877—25880 25884—25885 25906 bis 25909 25914 25936—25954 25968 bis 26019 26192—26202 26204—26207 26232 bis 26234 26288—26311 26321 26322 26329 26336-—26339 26348 26349 26354 bis 26359 26362 26363 26373 26378 26392—26396 26403 —26406 26418 26425 bis 26428 26430—26434 26445—26452 27437 27438 27469 27470 27681 —27688 27691 27694 27745—27980 27987 27988 28009— 28012 28042 28043 28046 28047 98053 28054 28080—28083 28125—28147 28168 28169 28178 28183—28187 28194 28195 28225—28228 28240—28242 28246 bis 28252 28274—28278 28280—28302 28318—28321 28325—28327 28334 bis 28342 28345-—28354 28356 28373—28375 28380 28381 28386-—28393 28404—28407 92842828433 28446 28447 28459 —28476 28480— 28483 28492 28493 28501 —28508 28510 28511 28516—28518 28531 —28532 98540—28560 28567—28569 28571 bis 928583 28591 28592 28599—28603 28606 28607 28609—28627 28646—28658 28666 bis 28680 28703 28718 28719 28723 bis 98733 28736—28747 28749—28752 28763 bis 28838 28956 28962 28975 28979 bis 98990 29128 29137 29174—29188 29190 29204— 29207 2921129222 29224 29225 29278-—29286 29297—29300 29310 bis 29319 29339—29365 29367—29370 29373 29374 29376—29382 29451 —29482 29484 bis 29493 29498 29883 29884 29887 bis 29889 29892—29900 29903——29907 29984 29985 30000 34008—34010 34092 34093 34121—34132 34147 34148 34155 34164 bis 34175 34180 34191-—34194 34199 bis 34240 34249—34252 34255 34267 34268 34287—34295 34296—34314 34346 bis 34353 34370—34373 34436—34439 34479.

Die vorerwähnten nicht eingereihten Aktien werden hiermit für kraftlos er- klärt. Die an Stelle dex für kraftlos erklärten Aktien ausgegebenen neuen Stücke werden entsprehend den Be- stimmungen des § 290 Absay 3 H.-G.,-B. verwertet.

Berlin, den 31, Januar 1928. Deutsche Aufbau Aktiengesellschaft für rundbesiß, Jundustrie und

Schiffahrt.

Dex Vorstand,

M P F A S) O E E E E

ur A

[102808] i Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, München. t I, Bekanutmachung. Gemäß § 17 Abs. 5 der 2./5. Ver- ordnung bzw. auf Grund des Art. kU dex 7. Verordnung zur Durchführung

der Verordnung über Goldbilanzen jordern wir hiermit 1. die Jnhaber von Anteilscheinen

unserer Gesellschaft mark 14 2/7,

über Reichs-

2. die Jnhaber von Stammaktien unserer Gesellshaft über Reichs- mark 40,—

auf, ihre Anteilsheine und Aktien nebst den dazu gehörigen Gewinnanteilschein- bogen mit laufenden Gewinnanteil- sheinen und Erneuerungsschein in Be- gens eines L geordneten ummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung bis zum 16. Juni 1928 einschließlich d Umtausch während der üblichen Geschäftsstunden bei nachfolgenden Stellen einzureichen: Vayerische Hypotheken: und Wechsel-Bank, München, Nürn- berg oder Augsburg, oder bei einer unserer Filialen oder Zweig- stellen, ferner in München: bei dexr Bayerischen Staatsbank, in Berlin: bei dex Direction der Disconto-Gesellschaft, bei Hardy «& Co., G. m. b, S., in Dresden: bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, Ab- teilung Dresden, bei der Dresdner Bank, in Düsseldorf: bei dem Barmer Bank - Verein Hinsberg, Fischer & Comp. K. a. A. in Frankfurt a. O der irection der Disconto - Ge- [eRLOaNe, Filiale Frankfurt a. . bei der Frankfurter Bank, in Hamburg: bei der Nord- deutschen Bank, in L bei dem Bankhaus Auton Kohn, in Leipzig: bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt,

bei der Deutschen Bank, Filiale Leipzig, / in Stuttgart: bei Doertenbach «& Cie. Gegen

ag von Anteil- [7

Lp über RM 14 2/7 werden Aktien

über RM 20,— einshüïeßlich Dividende für 1924 u, f. und an Ang von Aktien über RM 40,— werden je

nah Höhe des eingelieferten Betrages Aktien über RM 100,—, RM 200,— oder RM 1000,— und, soweit not- wendig, Aktien über RM 20,— mit Dividendenscheinen Nr. 36 u. ff. aus- gereicht.

Es liegt im allseitigen Juzeresse, die kleinen Aktien zu RM 20,— möglichst aus dem Verkehr zu ziehen und ins- besondere die Neuausgabe von Reichs- mark 20,— Aktien, vertan: tunlih, zu vermeiden. Die vorbenannten Stellen sind aus diesem Grunde bereit, den An- und Verkauf von Spitenbeträgen steuer- und provisionsfrei zu ver- mitteln. Ebenso sind die Umtausch- stellen bereit, den Umtaush von Aktien unter RM 1000,— in Aktien zu Reichs- mark 1000,— vorzunehmen, weit der Vorrat reiht,

Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot Anges@olsen haben, wird keine Provision berechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreihung der Aktien und An- teilsheine an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt. Fn anderen Fällen wird die üb 2 Provision in An- Ung ebracht. zoweit die Aushändigung der neuen Aktienurkunden nicht unverzüglich er- olgt, werden nihtübertragbare Be- Be igungen ausgestellt, gegen deren

üdgabe bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen ausgestellt sind, die neuen Aktienurkunden ausgehändigt werden. Die Stellen sind berechtigt, aber nit verpflichtet, die A des Vorzeigers er mpfangs- besheinigungen zu Hieb

Diejenigen Anteilsheine über Reichs- mark 14 2/7 und Aktien über RM 40,— merex Gesellschast, die niht bis zum 16, Juni 1928 eingereiht worden sind, werden nah De der geseß- lihen Bestimmungen für kraftlos er- flärt werden. Das gleiche gilt von ein- ereihten Anteilsheinen, die den zum Ersaß durch Aktien unserer Gesellschaft über RM 20,—, sowie von eingereichten Stammaktien über RM 40,—, welche den zum Ersay von Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 100,— erforderlichen Nennbetrag nicht erreichen und uns niht für Rehnung der Be- teiligten zur Verfügung gestellt werden, soweit niht Stammaktionäre die Aus- peiGung von Stücken zu RM 20,— vérlangen. Die auf die ür kras:lo8 er- flärten Anteilscheine und Stammaktien entfallenden Stammaktien unserer Ge- sell\haft werden nah Maßgabe des Ge- eßes verkauft. Der Erlös wird abzüg- lh der entstehenden Kosten an die Be- rehtigten aus8gezahlt bzw. für diese hinterlegt.

O 3 Börsentage vor Ab- lauf der Umtauschfrist wird die Licfer- barkeit der umzutauschenden alten Aktien über RM 40,— in Fortfall kommen.

München, den 24. Februar 1928.

Vayerische Hypotheken- und Wechsel-Vank,

Schumann. Kraemer.

[102770]

Chr. Pfeiffer, Aktienge“ellshaft. Untere Aftionäte werden bierdurch zu der am Samstag. den 24, März 1928, nachmitiags 14 Uhr. in un'eren iBe!chä'täräumen in Stuttgant. Schu'- itiaße 17, stattfindenden 7. ordertlichen Generalverfammlung eingeladen. Tagesordnung :

1. Vorlegung der Bilanz nebs Gewinn- und Ve1lustrehnung iowie des Gee \châftsberichts des Vorstanda mit den Bemerfunaen des UAufsichtéerats tür das Getichä!téjahr 1327. Genehmigung der Bilanz.

2. Entlastung des Vorstanos und Auf- sichtsrats.

3, Verwendung des Reingewinns.

4. Wablen zum Aulsichtörat.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung ist jeder Aftionär berech1igt, der !pätefltens am vierten Wei fktage vor der Generalver!ammlung deine Aktien ohne Gewrinnanteil- uud Erneuerungsscheine bei der Gelellchaît oder bei der Württem- berailhen Vereinsbank, Filiale der Deutschen Bank in Stuttgait, oder bei einem Nota! hinterlegt und diele Hinterlegung nahwer!st.

Stuttgart, den 1. März 1928,

Der Vorstand. Jultus Pfeiffer.

[102826] Kulmtacher Spinnerei, Kulmbach.

Die Aktionäre werden zu: ordentlichen Generalverfsimmiung au! Dienstag, den 20. März 1928, miitags 12 Uhr, im Sißgungezimmer des Vers waltungegebäudee in Kulmbach eingeladen,

Tagesorduung :

1, Genehmigung der Jahresbilanz nebst Gewiun- und Verlu"rechnung für 1927 rowie Beicblußtassung über die Verteilung des Reingewinns.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichierats.

3. Aufsichtaratewahl.

4, Etwaige tonstige Vorlagen.

Diejemgen Aktionäre, welbe an dex Generalyer)ammlung teilnehinmen wollen, haben nah § 20 der Ge)ell1chait&o1dnung ihre Aftien spätestens fün? Tage vor der Generaiver')ammlung unter Hinterlegung derielven bei der Geiellichaît anzumelden, Auch genügt die Hinterlegung der Aktien bei einem Notar.

Kulmbach, den 1. März 1928,

Der Vorstand der Kuimbacher Spinnerei. Dr.-Zna. e. b. F. vorn! chu ch.

[102390]

geben weiden.

S 290 H.-G.-B. fordern wir umgehend

Beteiligten zur Versügung zu stellen. kraftlos erflärt.

Konservenfabrik Fulius Roever Aktiengesellshast, Braunschweig.

Die Generalver)jammlung vom 28, 6. 1926 hat beschlossen. das Aktienkapital von 600 000 GM aut 480000 NM herabzuseyen. Weite, daß auf 9 alte Aktien über je 100 GM 4 neue Aktien à 100 NM ges

Die Herabsezung ertolgt in dex

Der Umtausch erfolgt bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommantdits gelellshait aut Aktien, Filiale B1iaun|hweig in Braunschweig. In Gemäßkeeit des

unsere Aktionäre auf, ihre Aflien mit

Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen nebst doppelt ausgetertigtem Nummerns verzeichnis bis zum 1. Juli d. J. bei der Darmstädter und Nationalbank, K.-G. a. A, Flliale Biaun\chweig in Braun\chweig, zum Umtausch einzureichen, soweit sie aber zum Bezuge neuer Aftien nicht ausreichen, zur Verweitung für Rechnung dex

Die Aktien. die niht bis zum 1. Juli d. J. eingereiht werden, werden füx Die an Stelle der tür fkraftios erflärten Aktien auszugebenden neuen UAftien weiden für Rechnung der Beteiligten durch öffentliche Versteigerung verfauft und dec Erlô8 den Beteiligten ausgezahlt oder hinterlegt werden. Braunschweig, den 1. März 1928 Der Vorstand.

Sieburg.

[102031].

Bilanz der Meh. Baumwoll-Spiunerei und Weberei Augsburg per 31. Dezember 1927.

Laut Bes jahr 1927 auf

Die Einl ertragssteuer ab

resdner Deutsche Bank, F

Der Vorstand,

Aktiva. RM [24 RM |A Immobilien der Spinnerei: RM Stand am. 31. Dezember 1926 « « « 4522 627,33 Zugang im Jahre 1927. » e o 5 -—,-— | 4 522 627133 Maschinen der Spinnerei: Stand am 31. Dezember 1926 . « » 8459 336,88 Zugang im Jahre 1927. « « - - 54 438,62 | 8513 77540 Immobilien und Maschinen der Spinnerei . « « « - 13 036 402/73 Jmmobilien der Weberei: Stand am 31. Dezember 1926 « « « 2123 260,90 Zugang im Jahre 1927. « o o « —,— f} 2123 260/90 Maschinen der Weberei: Stand am 831. Dezember 1926 . » « 4206 716,65 Zugang im Jahre 1927. . . « « « 132 003,40 | 4338 720/05 Immobilien und Maschinen der Weberei Cs ere 6461 980/95 Immobilien der BVeamten- und Arbeiterwohnungen 1511 130/34 Jmmobilien Kinderheim « « « «. - S 355 362/95 Vorräte an Rohstoffen, Halb- und Ganzfabrikaten und Vai Cs E 2724 094/34 Kasse, Wechsel, Effekten und Bankguthaben . « - - - 1931 431/09 Deo ¿a 2 oe 0.0. S009. €99 5452 4961723 31 472 89912 Pasßsiva. Aktienkapital: Stammaktien « - «o o. « . + » - | 4200 000/— Vorzugsaktien Sd: 0 S P S D- D M M 8 600|— 4 208 500 Genußscheine (zum 31. Dezember 1927 gekündigt): Vom Gesamtbetrag von RM 140000 sind noch einzulösen 20 240 |-— 4% Schuldverschreibungen von 1910 « + « « + 327 600|— Amortisation der Spinneceiimmobilien: RM Stand am 31. Dezember 1926 . « « 2965 002,03 Amortisation pro 1927 E 90 452,55 | 3 055 454/58 Amortisation der Spinnereimaoschinen: Stand am 31. Dezember 1926 . « « 7314187,46 Amortisation pro 1927 „. . « . » 425688,76 | 7739 876/22 Amortisation der Spinnerei . « «oooooooo 10 795'330/80 Amortisation der Webereiimmobilien: Stand am 31. Dezember 1926 . » « 1463 436,02 Amortisation pro 1927 «o o. 42 465,21 | 1505 901/23 Amortisation der Webereimaschinen: Stand am 31. Dezember 1926 . « « 3467 190,90 Amortisation pro 1927 « .+ - - » « 1736548,80 3 640 739/70 Amortisation der Weberei « « o «a o oe 5 146 640 93 Amortisation der Beamten- and Arbeiterwohnungen - 1080 153/23 Amortisation Kinderheim + - - ea oo ooooo 282 317/66 Reservefonds C ck Lo ch0 0 0 0-60.00 ck_ E50 660 925/46 Beamtenpensionsfonds E s S 524 250/05 i Arbeiterpensionsfonds 20S: 0.0.9 §..0ck D P10 331 659 83 855 909 88 Delkrederekonto « o ooooo oa ooooo 300 000|— Werksparkasse E 0D 0 00 E E M-M 273 641/53 Tratten gegen Baumwolle « « «e oooooo 3 109 504 61 B S a E Co o C0 T0000 0.6 3361 332/26 Gewinn- und Verlustkonto: Vortrag vom Vorjahre « «oooooooo 30 170/51 i Reingewinn pro 1927 „ee ooo eo | 1020632 27} 1050 802/78 31 472 399/12 Soll. Gewinun- und Verlustkonto. Haben. RM [5 RM Amóortisation + « « + - ° 769 485|19} Vortrag vom Vorjahre « 30 170/51 Nettogewinn . - « « « « | 1050 802/78 Fabrikationskonto . « « - | 1790 117/46 1 820 287/97 1 820 287197

luß der heutigen Generalversammlung kommen für das Geschäf1s8= ie Gewinnanteilsheine Nr. 8 der Stammaktien und auf die Gewinnanteilsheine Nr. 6 der Genußscheine je RM 72,— zur Verteilung. fung der Gewinnanteilscheiue erfolgt unter Abzug der Kapital- ittwoch, den 29. Februar 1928, bei den Bankhäusern: ra S@chmid & Co., Augsburg, anf, ate Augsburg, liale Augsburg. Augsburg, den 28. Februar 1928.

Mech. Baumwoll - Spinnerei und Weherei Augsburg.

Otto Lindenmeyer,

S E E

S PREEA

E

. gus Gewerbebetrieb rechnet.

kommensteuergeseßes aufgeführten Einkünften

ESrste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ièr. 54.

Erscheint an jedem Wochentag abends. VBezugs- preis vierteljährlih 450 ÆÆ Alle Postanstalten nebmen Beitellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geichäftsstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern fosten 19 F Sie werden aur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einf{ließlich des Portos abgegeben.

Berlin, 6onnadend, den 3. März

è

Anzeigenpreis für den Naum etner rünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ÆA Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungsiermin bei der Ge)chäftsftelle eingegangen fein

_1928

I

Jnhaltsüberficht, Handeleregifster, Güterrechtsregister, Vereinsreaister, Genossenschafteregister, Musterregister, Urbeberreteeintragsrolle, Konkunie und Vergleichsfachen, Verscbiedenes.

20 —I O E jf C D pra

Entscheidungen des NReichSfinanzhofSs.

24, Dex Wert der Nußung von Näumen im eigenen Pams des Gewerbetreibenden zum Gewerbebetrieb stellt ein Einkommen dar. Es handelt sich um die Frage, ob eine eingetragene Konsumgenossenschaft, die einem Revisionsverband angeschlossen f den Mietwert derjenigen Räume, die sie in eigenen Grundstücken als Geschäfts- und Lagerräaume für eigene eschäftlic)e Zwecke nugt,. 2ls Einkommen aus Vermietung oder zerpahtung versteuern muß. Das Finanzgericht hat die Be- steuerung bneiebne indem es den Mietwert dieser Raume zu den nach: § 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergeseßes befreiten Einkünften Mit der Rechtsbeschwerde führt das § 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergeseßes stelle fen im § 6 des Ein- C frei. Auf §38 Abs. 4 des Einkommensteuerxgeseßes nehme ex nicht Bezug. Die leßtere Vorschrift ordne ein Zurechnen von Einkünften aus Miet- wert usw. zu den: Einkünften aus selbständiger Berufstätigkeit an. Der Sinn dieses .Zurechnens bestehe. darin, eine doppelte Ver- steuerung des in den Einkünften aus selbständiger Berufstätigkeit um Ausdruck kommenden Gewinns aus Mietwert zu vermeiden; iese Zurechnungsvoxschrift sei also da angebracht, wo sowohl Ein- künfte aus Mietwert als aquch Einkünfte aus selbständiger. Berufs- tôtigkeit gemeinsam. der Besteuerung unterlägen. Anders verhalte es sih im vorliegenden Falle. Hier seien durch § 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergeseßes die Einkünfte aus selbständiger Berufs- tätigkeit freigestellt worden, die Einkünfte aus dem Mietwert Me dagegen laut ausdrücklicher Bezugnahme auf § 6 Nr. 6 es Einkommensteuergeseßes steuerpflichtig bleiben.

Finanzamt aus: | die betreffenden Genossenshaften von. gewif

Dieser deutlich bekundete Wille des Geseßgebers könne nun nicht dadurch ent= kräftet werden, daß die für den Fall der gemeinsamen Veranlagung zwecks Vermeidung einer doppelten Besteuerung gegebene Vor- O des § 38 Abî. 4 angewandt, vielmehr müsse in eib Falle er teilweisen Freistellung die Tatsache der „rehnerischen, nicht logischen“ Verquickung des Gewinns aus Mietwert und aus selb- ständiger Berufstätigkeit gegenüber dem Willen des Geseßgebers auf Heranziehung dex Einkünfte aus Mietwert zurücktreten. 6 des Einkommensteuergeseves stelle auf die Quellen des Einkommens ab. Eine aus technishen Gründen erlassene Zurehnungsvorschrift vermöge aber! den Charakter des Einkommens aus Mietwert als den einer selbständigen Einkommensquelle nicht zu ändern. Das folge aus dem Sinne und auch aus der äußerlichen Entfernung ex genannten Vorschriften des. Einkommensteuergeseßes. Eine Genossenschaft:-oder...ein ähnlicher durch § 11 Nr. 4 des Körper- schaftsteuergeseßes nur ; teilweise steuerbefreitèr Rechtsverband ürde sonst niemals den Mietwert. der eigenen. Wohnung zu vér- steuern haben Denn wenn dieser wegen seines Enthaltenseins in en Einkünften aus selbständiger Bercufstätigkeit steuerfrei bleiben solle, so: werde er bei den hier fraglichen Rechtsverbänden deshalb niemal83 versteuert werden können, weil bei ihnen steis eine selb- tändige beruflihe Têtigkeit vorliege. Demnach würde bezüglich ieser Rechtsverbär.de eine nah dem Willen des Geseßgebers auch bei ihnen steuerpflichtige Einkommensquelle versiegen.

Diè Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Zwar trifft die An- nahme“ dés. Finanzgerichts, daß es sich bei dem Geschäftsbetriebe derx Konsumgenossenshaft um einen Gewerbebetrieb handelte, nichi zu. Ob Einkünfte der im § 38 Abs. 4 des Einkommensteuergeseßes genannten Art bei Körperschaftsteuerpflihtigen überhaupt vor- kommen fönnen,' fänn hier dahingestellt bleiben. Wäre die Frage zu bejahen und würden solche Einkünfte innerhalb des Betriebs einer Genossenschaft anfallen, jo müßten Je an der Steuer- befreiung der im § 11-Nr. 4 des Korperschaftsteuergeseßes 1925 aufgezählten Einkünfte teilnehmen, gleihgültig, ob dex Betrieb in dem die Nußung stattfindet, ein gewerblicher ift oder innerhalb einer sorstigen selbständigen Berufstätigkeit geführt wird. Daß & 38 Abs. 4- des Einkommensteuergeseßes im § 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergeseßes nicht ausdrücklich genannt is, ist be- deutunaslos. Denn § 38 Abs. 4 ist nur eine Klarstellung83= bvorschrift, die Zweise aus\chließen soll, welher Einkommensart die innerhalb eines Gewerbes oder sonstigen Berufsbetriebs an- Fallenden Einkünfte aus der Nußung von Grundvermögen zuzu- rechnen sind. Die Vorschrift {ließt die Unterstellung dieser Ein- künfte unter § 6 Nr. 6 aus und 1woeist sie den Einkünften aus L 6 Nr. 2 oder 3. des Einkommensteuergeseßes zu. Die Frage, ob sie steuerpflihtig sind oder nicht, rihtet sich daher nux nach

6 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuergeseßes, niht danach, was ezüglih dieser Einkünfte Rechtens sein würde, wenn sie als sol nach §.6 Nr. 6 behandelt werden müßten. Jm vorliegenden Falle Handelt es sih aber gar nicht um Einkünfte im Sinne des §8 38 Abs. 4 des Einkommensteuergesebes. Das Einkommensteuergesetz behandelt den Wert der Nußung der Wohnung im eigenen Hause an zwei Stellen, im § 14 Halbsay 2 und im § 38 Abs. 4. Das Verhältnis diesex beiden Vorschriften zueinander kann hier auf ih beruhen bleiben. § 14 scheidet hier schon um deswillen aus, eil es sich um eine nah § 13 des Einkomnmensteuergeseßes zu besteuernde buhführungspflichtige Genossenschaft Handelt. Die Vorschrift über die Nußuno einer Wohnung im eigenen Hause im § 38 Abs. 4. aber kommt dann nicht zur Anwendung, wenn L sich um eine Nußung von Räumen handelt, die dem eigenen etriebe zugute kommt, mag es sih um cinen gewerblichen Betrieb oder um eine berufliche Tätigkeit anderer Art handeln. § 38 Abs, 4 betrifft nur die Nußung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwedcken, d. h. zur Befriedigung eines Bedürfnisses des Steuerpflichtigen, das außerhalb der Zwecké der erwähnten

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s Béi der 1. Handelsregister. „3. Serveck « Cie 'Anachen. [102078]

«n das Handelsregister wurde ein- getragen am 27. Februar 1928:

Bet der KomimanditgesellsGaft eUachener Metallhandels8gesfellschaft Matthias Bock «& Co.“ in Aachen: 8 Kemmanditisten sind aus der Gesellschaft auz3geschieden und ein neuex Komman-

Gesellschaft ausgeschieden.

Aachen: den Bea Bonn ü

in dem Betriebe

ergegangen, der es nunm unter der Firma „Max Stern Na folger“ fortführt. Der Uebergaug der u ges des Geschafts be- ditist- ist in die Gesellschaft eingetreten. | gründeten Forderungen und Verbind-

Betriebe liegt. Gewerbliche und andere berufliche Betriebe dienen dem Erwerbe von Einkünften, die Nußung einer Wohnung E dagegen Einkommensverbrauch dar oder steht einem solchen g Zur Befriedigung des S S

erfordert, der beim JFnhaber einer V

dem Einkommen gedeckt werden muß. bei der Wohnung Nuzung des Hauses selbst gedeckt, und deshalb ist es gerechtfertigt, Nutzumo als vorweggenommenen

diefe

fommenselementen zu behandeln. bei der Nußung von Räumen, die innerhalb eines erst auf die Erzielung von Einkünften gerihteten Betriebs erfolgt. Hier wird bei dem Benuger gemieteter Räume durch die Zahlung des Miet- zinses niht etwa Einkommen verbraucht, sondern es werden Aus= gaben geleistet, die als Werbungsftosten den Geivinn Dex BVenuúüter eigener Räume erhöht damit seinen . Gewin, \ shäftsbetriebs die Nußung hon erfaßt wird. ungerechtfertigt, die

balb derx Gewinnbesteuerung zu erfassen. Unternehmens steuerpflihtiges Einkommen darstellt oder wegen des Eingreifens einex subjektiven Befreiungsvorschrift steuerfrei bleibt, Frage, ob der

ganz

Besteuerung au t ob der Gewinn

Frage,

raume au

25. Zahlungen von 1 an diesen zur Deckung der Kosten eine 2 als umsatzsteuerfreie Vereinsbeiträge. besteht darüber, ob der steuerpflichtige Berufsverband mit der Sonderumlage, die er anläßlich eines OÖftover 1924 von den beteiligten Mitgliedern eingehoben hat, zur Umsabsteuer herangezogen werden kann. Umjsabsteuerpflicht Leistungen an einzelne Mitglied habe sich um den Möglichkeit einer Auszeichnung gekauft. Fn de [rift bestreitet der Verband, daß ein Austausch von Leistung und Gegenleistung stattgefunden hat. Erfüllung der allgemeinen Verbandszwecke gehandelt, für die nah der ständigen Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs Umjaysteuer- Fn einer Gegenerflärung wendet: sich das Finanzamt gegen die ÄAnschaunng des Berufungsrichters, daß die vom Verband anläßlih des. Schaufensterwettbewerbs gegenüber den Beteiligten auf Grund der Beiträge gelieferten - Leistungen als besondere Leistungen. an einzelne Mitglieder gegen Entgelt Vem Standpunkt des Reichsfinanzhofs sei daher | es

bewerbs

freiheit gegeben sei.

anzusehen seien. im vorliegenden Falle die Umsaßsteuerpflicht zu vermeinen. Allein die Rehtsprehung des Reichsfinanzhofs werde dem Willen des Der Beariff ‘des Umsaßzes im Sinne des

Geseßes miht gerecht. i Person des

Umsaßsteuergeseßes Leistenden an und seße lediglich ‘voraus, daß die Leistung eine entgeltsliche empfänger ist, der Zahler oder ein Dritter, und ohne danach Zu inwieweit die Leistung, wenn mehrere Zahler vorhanden seien, dem einen oder anderen von ihnen oder ob sie allen gemein»

fragen,

sheidende

im eigenen Hause durh die

gleiche Ersparnis

eines

bejaht, da nach ihrer

knüpfe ausschließlih an die

ist, ohne danach zu fragen,

jam zugute komme.

Der Rechtsbeschwerde kann der Erfolg niht versagt werden. Jn ständiger Rechtsprechung hat der Reihsfinanzhof daran fest- gehalten, daß Zahlungen von Vereinsmitgliedern, die einen Verein lediglich. in den Stand seven, die ihm im Fnteresse aller Mitglieder erfüllen, die aber fein Entgelt für Sonderleistungen des Vereins an die Mitglieder dar- Von dieser Rechtsanschauung ab- zugehen besteht fein Anlaß. Die hiex streitigen Sonderbeiträge anläßlih des Schaufensterwettbewerbs beurteilen

saßung3gemäß gestellten

stellen, umsaßsteuerfrei find.

Aufgaben - zu

1 sind als die übrigen Verbandsbeiträge.

nicht

die Sonderumlage aufgebracht worden; der Rest

gemeinen Mitteln des Verbandes bestritten worden. daher nicht an, die durch eine erhöhte Verbandstätigkeit im Fahre 1924 nötig - gewordene Sonderumlage anders zu behandeln als die sorestigen - Verbandsbeiträge. BO die sprehend dem Zwecke des besonderen Anlasses niht für alle Mit- glieder gleih bemessen, sondern nah der Zahl der Schaufenster abgestuft wurde, benimmt ihr niht die Natur eines Beitrags zu den allgemeinen Aufgaben des Verbandes, da die höhere Beitrags- leistung kein Anrecht auf eine besondere Gegenleistung des Ver- bandes gewährt. ihm gezogen worden.

von

Kommanditgesellschaft : in Aachen- Forft: 7 Kommanditisten sind aus der

Bei der Firma „Max Stern““ in Das Pee aj! ist auf {nton Felix Coens in

h

Dec Verband i} daher zu erhobenen Sonderumlage zur

lihfeiten ist bei dem Erwerbe des Ge- chäfts durch den Kaufmann Anton Felix Coens ausgeschlossen.

Bei der Kommanditgesellschaft „Rhein. Textil-Werke Schnibler & Lummerich, Kommandvitgeseilschaft““ in Aachen: Dem Josef Meesters zu Aachen ist Einzelprokura erteilt.

Die Kommanditgesellshaft „Leist & Co. Kommanditgesellschaft“ mit dem Gil in Aachen. Persönlih haftender Gesellschafter ist der Kaufmann Ludwig

wird ein ietwohnung regelmäßig aus Der gleiche Aufwand wird unmittelbare

Verbrauch Grundsäßlih anders liegt s

spart diese Werbungskosten und o daßin dem Ergebnis des Ge- Es wäre álso nochmals

ijt für ‘die hier zu ent- Nutungswert der eigenen Geschäfts- ßerhalb des Betriebs liegende Einkünfte begründet ‘öder nur die Ersparnis von Ausgaben innerhalb des Betriebs, be- deutungslos. (Urteil vom 3. Fanuar 1928 1 A 221/27.)

Mitgliedern eines Berufsverbands s Schaufensterwett-

Schaufensterwettbewerbs ini

Die Qorhans hat die Arsi ht

Mitglieder gegen Entgelt vorliegen. Beitrag für jedes Schaufenster die x Rechtsbeschtwoerde-

Es habe sich um Beiträge zur

wer der

Dec Schaufenster- wettbewerb und die damit verbundenen Veranstaltungen dienten | dem saßungsmäßigen Zwecke der „Wahrung und Förderung, der | Fnteressen des Einzelhandels in seiner Gesamtheit“ gewöhnlichen Beiträge zur Deckung des Kostenaufwands für den Schaufensterwettbewerb niht ausveihten, ergab sih die Notwendig- keit, cine Sonderumlage zu erheben. Gesamtfosten des Schaufensterwettbewerbs ein großer Teil dur ist aus all-

Tatsächlih sind von den Sonderzulage ent-

Unrecht Umsaßsteuer heran- (Urteil vom 11, November 1927 V A 200/27.)

26. Gleichsiellung des Erwerbs des Eigenbesizers mit dem Erwerbe des bürgerlich-rechilichen Eigentums für die Frage der Vereicherung durch Schenkung oder Erbgang.

Sm Jahre 1916 nahm der Erólasser seine beiden Söhne, die Beschwerdeführer, in sein Geschäft auf, indem er seine Eingelfirma in eine offene Handelsgesellichaft zu drei gleichen Anteilen' um- wandelte. Ein den Erfordernissen des § 313 des Bürgerlichen L entsprechender Gesellschaftsvertrag wurde nicht äbs geschlossen, auch wurden die Betriebsgrundstüke nicht an die Gesellschaft aufgelassen. Sie ständen also im Grundbüh noch àuf den Namen des Erblassers, als dieser am ‘6. Februar 1924 unter Hinterlassung seiner Witwe und der beiden Beschwerdeführer als gejevlihe Erben starb. Erben geworden sind zu 4 die Witwe, zu je 24 jeder der beiden Beschwevrdeführer. Fedem der Beschwerde- fuhrer sind daher durch Erbgang zugefallen: 1. von dem eit Drittel. des Gesellshaftsvermögens umfassenden Gesellschaftsanteile des Erblassers % oder, was dasselbe ist 4 ?%6 = s des Gesesls schaftsvermögens, 2. 34 des sonstigen Vermögens des Erblassers. Aus diejen Gründen ist für die Erbschaftssteuer von wesentlicher Bedeutung die im gegewwärtigen Verfahren allein streitige Frage, ob der Grundbesiß, soweit er von der offenen Handelsgesellschaft benußt wurde, beim Tode des Erblassers diesem oder der Gesells schaft gehörte. Es handelt sich: also im wesentlihen darum, ob der Erblaffer den Beshwerdeführern seinen Grundbesiß zum Teil ichon 1916 durch Einbringen in die offene Handelsgesellschaft geschenkt hat oder ob die Söhne erst durch den Erbfall entsprechend bereichert worden sind. Die Vorinstanzen- verkennen nicht, daß die Eintragung im Grundbuch: nicht entscheidend ist; sie wollen aber aleihwobl nicht anerkennen, daß- das. Grundvermögen oder ein Teil davon am Stichtag der Gesellschaft gehörte, und zwar vor- nehmlich deshalb, weil der Erblasser im Fahre 1923 einen Antrag auf Eintraaung der Gesellshaft im Grundbuch zurückgenommen hat. Das Finanzgeriht fügt hinzu, die Angabe der Beschwerde- fithrer, daß die Eintragung des Eigentumsüberganges an Bedenken wegen der Kostenfrage gescheitert sei, könne niht zu einer zu ihren Gunsten lautenden Entscheidung führen, da es dem Erb- [asser obgelegen hätte, die dinglichen Rechtsverhältnisse zu klären. Die Entscheidung hängt indessen nicht davon ab, was der Erb- lasser hätte tun jollen, um bei jeinem Tode flare Rechtsverhältnisse zu hinterlassen, sondern nach § 80 der Reichsabgabenordnung davon, ob es glaubwürdig ist, daß die offene Handels- gesellshaft nah dem Willen dec Beteiligten den Eigenbesiß an den Grundstückten haben sollte und daß sie von einer ent- sprechenden Regelung ‘der dinglichen Rechtsgestaltung nur deshalb æbsah, weil man die Kosten heute. Da die Vorinstanz- dieje Frage niht geprüft hat, war die Vörentscheidung nach § 228 der Reich8abgabenordnung. aufzuheben. Zu demselben Ergebnis führt auch die Behandlung des Einwandes der Beschwerdeführer, daß der Grundbesig in die Bilanzen der Gesellschaft eingestellt war, Diese Tatsache \chaliet das Finanzgericht mit der Bemerkung aus, könne auch Privatvermögen dur die Bücher und Bilanzen einer Gesellschaft laufen. Diese Möglichkeit ist indessen nicht hin- reichend, um der Tatsache der Ausnahme in die Bilanz thren Wert als Beweisanzeichen für diz Absicht der Beteiligten zu rauben. Es wäre vielmehr zu untersuchen gewesen, ob tatiächlihe Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Gesellschast alle oder einzelne der streitigen Grundstücke, obwohl sie in ihrer Bilanz enthalten sind, als Privatvermögen des Erblassers betrachtete. Schließlich ist au nit ersihtlih, warum es im vorliegenden Fallo nah Anficht der Vorinstanz niht möglich sein sollte, daß nach dem Willen des Erblassers nur ein Teil seines Grundbesißes in den Eigenbesiß der Gesellschaft übergehen {ollte. Bei der er- neuten Prüfung wird das Finanzgericht davon auszugehen haben, daß für das Erbschaftssteuerrecht nihi maßgebend i}! die dingliche Rechtsgestaltung, sonder daß nah § 80 der Reichsabgabenordnung der Eigenbesiß 872 B. G.-B,) gleichsteht dem bürgerlih-reht- lihen Eigentum. Von diesem Standpunkt als hat der Reichsz finanzhÆ# in ständiger Rechtsprehung bei der Schenkungsteuer die Bereicherung des Bedachten nicht abhängig gemacht von dent Eigentumsübergange durch Auflassung und Eintragung, sondern von der körperlichen Uebergabe. Das entspvicht ‘auch der Rechts sprechung des Reichsfinanzlhofs auf anderen Gébieten des Steuer- rechts. Jnsbesondere muß § 8 Abs. 1 Say 1 der Reichsabgaben» ordnung gelten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen so auch zu seinen Gunsten. Demnach kann im vorliegenden Falle die Tak- jade der Unterlassung der Auflassung und der Eintragüng der echt8änderung im Grundbuche höchstens “mittelbar insoweit Bedeutung gewinnen, als aus ihr auf den Willen der Beteiligten zu schließen wäre, den Grundbesiß nicht zum Gesellschaftsvermögen zu rechnen. Es wivd also zu prüfen sein, ob es glaubhaft ift, daß der Antrag auf. Umschreibung aus Scheu vor den Kosten und Abgaben zurückgenommen worden ist. Ferner wird zu unter- suchen sein, aus welchen tatsählihen Gründen gerade im vor- liegenden Falle der Grundbesiß in die Bilanz aufgenommen wurde. Schließlih werden noch besonders zu würdigen sein die Behaup- tungen der Beschwerdeführer, daß die Gesellshaft den Grundbesiß seit 1916 A und ohne jeden Vertrag besessen und benußt habe und daß beim Verkaufe von Grundstüsteilen zu Lebzeiten des Erblassers der Preis zu je einem Drittel dem Kapitalanteil eines jeden der drei Gesellshafter zugeführt worden sei. Alle diese ragen werden, soweit sih die Antwort niht durch Ermittelungen eststellen läßt, nah § 210 Abs. 1 Say 2 der Reichsabgabenordnung durch Schäßung zu entscheidèn sein, wobei für die verschiedenen Teile des Grundbesizes vershiedène Ergebnisse nicht aus- geshlossen sind. (Urteil vom 31. Januar 1928 V e A 780/27.)

eich. Aufwand

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mindern.

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shafterboschluß vom 31. Dezember 1926 Die Gesellschaft hat |um 15000 Reichsmark auf 45 000 Reichsmark herabgeseßt worden. Durch Gesellschafterbeshluß vom 24. Februar 1928 ist. der Gesellshaftsvertrag abs

Leist in Aachen. Es is ein Komman-

ditist vorhanden. am 27. Februar 1928 begonnen. Dem Tony Alfred Velder in Aachen ist Einzelprokura erteilt. Als niht ein-

getragen wird veröffentlicht: Geschäfts» | geändert, Die Gesellshaft wird durch zweig: Handel mit Me aller Art | einen oder mehrere Geschäftsführer und verwandten Artikeln. Geschäfts» | vertreten. Sind mehrere Geschäfts

führer vorhanden, so ist jeder allein vertretungs8berechtigt, Amtsgericht. Abt, 5. Aachen.

räume: Kaiserallee 128.

Bei - der e „Ados Gesellschaft mit beschränkter Hastung“ in Aachen: Das Stammkapital ist durch Gesell-