1928 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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fomme., (Ae gut! links.) Absolut noiwendig sei, daß der An- waltsstand pilegzih) behandelt werde, weil er das beste Gegen- ewiht gegen die juristische Bureaukraätie darstelle. Man Zürfe f durch den gänzendén Status einzelner großstädtisher Anwälte nicht darüber täuschen lassen, daß es der Menge der Anwälte recht let gehe. Der Redner fordert noch Zentralisierung des erliner Gerihtswesens und Modernisierung des Strafvollzuges. Dabei müsse man auch verlangen, daß ie Zahl unserer Ge- igenen in den Gefängnissen erhebli erabgeseßÿt werde, wie ies in anderen Ländern längst der Fall sei. Deutschland sei durchaus kein solhes verbrecherishes Land, wie es nah der Ge- angenenzahl den Anschein habe. Man „hänge“ nur in Deutsch- and leider auch die allerkleinsten Sündex. 640 000 Anklage- erhebungen in einem Fahre seien ein bereztes Zeugnis dafür, daß

endlich die Staatsanwaltschaft dringlihst angewiesen werden müsse, in Kleinigkeiten keine Anklage mehr zu erheben. Ueber- haupt müsse die Justiz geschlossen auf das Reih übertragen

werden. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. V o ß (Völk.) meint, man habe die Redezeit zum Justiz- etat nur verkürzt, um zu verhindern, daß man über den zur An- nahme vorgelegten Geseßentwurf über die Anerkennung der Synagogengemeinde „Jsraelitische Religionsgefellshaft“ in Frank- furt a, M. als Körperschaft des öffentlihen Rechts sprechen soll, Gelächter links und Rufe: Sie können e3 ja tun!) Die

ölfishen würden alle anderen Gesichtspunkte zu diesem Justiz- etat zunuchst zurückstellen, um über dieses wichtige Geseß zu R. (Sehr gut! bei den Völkischenz; Gelächter links.)

er Redner lehnt dann den Geseßentwurf ab, zumal in den ahb- gedruckten Statuten der Gesellschaft mysteriöse Geheimgeichen enthalten seien, von denen man niht wisse, was sie bedeuteten. Es seien da wagerechte und senkrechte Striche mit abgedrudt, die doch etwas bedeuten müßten, Der Redner gitieri noch einige Ie Worte, die gleichfalls in den abgedruckten Saßungen tehen und fragt, ob ein Mensch im Hause, außer den jüdischen Abgeordneten das verstehe. (Rufe links: Fragen Sie nur Luden- dorff, der kennt feine geliebten Jidden aus Polen und auch die P M aurex ganz genau!) Man würde im Landtag doch auchch einen Geseßentwurf verabschieden, der chinesishe Zeichen ent- Hält, Der Redner verlangt eine amtliche Ueberseßung des Tal- muds, an der au nichtjüdische Gelehrte beteiligt seien und die bisher noch nicht vorhanden ist. (Rufe bei den Völkishen: Die Juden wissen auch, warum!) Es stehe in den jüdischen Religions- vorschriften allerdings, daß ein Nichtjude, der den Talmud Üüber- seßt, oder cin Jude, der einen Nichtjuden aus dem Talmud unterrichtet, mit dem Tode bestraft werde. (Vizepräsident Wiemer meint, Ausführungen aus dem Talmud ständen nur in ehr losem Zusammenhang mit der Justizdebatte; Heiterkeit.) n den Statuten, die dem Geseßentwurf beigelegt sind, stehe ausdrüdlih, daß Thora und Talmud höchste Autorität für die Juden seien; man müsse sich daher damit beschäftigen. (Rufe bei den Völkischen: Sehr wahr! Heiterkett bei den Links» parteien und Rufe: Weiter reden lassen! Der Redner liest dann einige Bestimmungen aus dem Talmud vor, wonach u. a. den Juden erlaubt sein soll, Nichtjuden zu betrügen, wenn sie es nicht gewahr werden. O Hört, hört! bei den Völkischen;z anhaltendes Gelächter links.) Es würden im Talmud aud) ewer Scheußlichkeiten aufgeführt, die in keinem Relig1ons- Huch sonst enthalten sein dürften. Die ena Ei Religion sei daher keine Religion im Sinne von Kulturstaaten; die Juden bildeten, wie dies {on Moltke aussprach, einen Staat im Staate. Aus Rassegründen heraus seien fie daher bis zum lebten zu be-

kämpfen. Auch das preußische Ministerium sei aber leider mit Rie durhseßt. (Der Justizminister s{chüttelt verneinend den opf.

Abg. Haase - Liegniß (Wirtschaftl. Vereinig.) {ließt si bezüglich des Kranb-Prozesses der Verurteilung der ausführlichen Presseberichterstaltung durh den Abg. Stendel (D. D). Q, Weiter bringt er zahlreiche Wirtschaftswünsche an die Justiz vor. So müßten die Notariatsgebühren für größere Objekte gesenkt und der Geschäftsgang in Zivilsachen beschleunigt werden. Er- N sei weiter die Vereinfachung und Verständlichmachung

x Grundbücher. Die Zuständigkeit der Amtsgerichte müsse erweitert werden, Seit die freie Wahl der Gerichtsvollzieher aufgehört hat, seien die Pfändungsergebnisse so \chlecht ge- worden, daß man hier wieder rückcevidieren müsse. Notwendig fei eine shleunigere Durchführung des Konkurs3yerfahrens und eine größere Einheitlihkeit und Klarheit in der Rechtsprechung bei Aufwertungssachen.

Abg. Kuttner (Soz.) erklärt bezüglich der Ausführungen des Abg. Pfarrer Voß (Völk): Auch wenn der Pfarrer ein Komödiant sei, sollte der Politiker niht danach streben, ihm in dieser Beziehung nachzueifern, (Präsident Bartels rügt diese Ausdrucksweise.) Wenn Abg. Lüdicke (D, Nat.) so stark gegen die Berichterstattung der Linkspresse über den Kranb-Prozeß geeifert Habe, so solle er die Tonart der Rechtspresse bei ihr nicht passenden Urteilèn beobaGten, die von keiner linksstehenden Presse über- troffen werden könnte. Jm Wilms-Prozeß habe die „Deutsche Tagesgzeitung“ das Urteil als ein Bluturteil bezeihnet und er- Tlärt, fie beneide die Richter niht um die Robustheit ihres Ge- wissens, und auch die „Täglihe Rundschau“ und der „Lokal- anzeiger“ äußerten sich ähnlih. Entschieden müsse dagegen pro- testiert werden, daß der juristishe Nachwuchs so einseitig wie Gi8her ausgebildet werde. Allerdings sei von Universitätslehrern wie dem Berliner Staatsrechtslehrer Prof. Vornhack nichts anderes zu erwarten. Bornhack habe gz. B. im Kolleg ausgeführt, er könne sih nicht denken, wie Ebert, der nur von Sätteln etwas verstand, die oberste Leitung des * Heeres nah der Verfassung führen könne. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Allerdings la Vos von Bornharck vor zwanzig Jahren bekannt gewesen, daß er bei absoluter sachlicher Unfähigkeit kediglih wegen Broie byzantischen Verbeugungen vor den Hohenzollern zum Mule: berufen worden sei, (Großer Lärm bei den Völkishen und Rufe: Wir ver- bitten uns, daß Universitätsprofessoren beschimpft werden! Gegenkundgebungen links.) Jm übrigen müsse man vorsichtig sein, wenn man die Justiz einmal lobe, denn es gebe noch immer Îlle tats Urteile genug, Der Redner zählt mehrere Einzel- älle dafür auf, daß Gerichte wegen Beschimpfung der Reichs- lagge shwarzrotgold freigesprochen haben. Zum Beispiel sei in eutfölln ein Hakenkreuzler, der in einem Lokal dîe Reichs- flagge als s{warzrotsch . . . bezeihnete, freigesprochen worden, weil einige Zeugen erklärten, sie hätten diè Aeußerung nicht ge- Hört, (Hört, hört! links; andauernde Unterbrehungen und Rufe bei den Völkischen: Schwarzrotmostrich; Abg. Dannidcke (Völk): R hat es doch auch Qn vor dem Kriege gegeben! Prâsident Bartels rügt diese dauernden Unterbrehungen.) Außerordentlih beklagenswert sei weiter, daß noch immer aus den nihtigsten Gründen Urteile wegen Landesverrats erfolgten. Das gelte von der Verurteilung des Bergmanns Bremsel zu fünf Jahren Festung, nur weil erx Dolmetscherdienste für die ranzosen geleistet habe, und zwar im Jahre 1919, weshalb das

richt diese Handlung als unter dem Kriegs3zustand begangen verurteilte. Unerhört sei die Demagogie der Rechtspresse auch bei der Begnadigung des Leiferder Attentäters Schlesinger zutage etreten, Man habe da geschrieben, der „jüdische Massenmörder chlesinger sei auf besondere Verwendung der Juden begnadigt worden“. Tatsächlich sei Otto Schlesinger der Sohn eines königs- lih württembergishen Chorsängers, der katholisch ist, und einer eli Mutter. Auch die Großeltern Schlesingers seien väterlichjeits katholisch, mütterli®Veits evangelisch. (Zuruf des Abg. Dr. von Brehmer [Völk.]: Wann getauft ?) n Sie (gu den Völkischen) sich durch Namensanklänge nicht täuschen. Ebênso wie ein Hamburger Jude sein kann, kann ja auch ein Brehmer mal zufällig nicht Jude sein. (Große Heiterkeit.) Das Vertrauen in die Justiz wird êrst wieder gesteigert werden, wenn

Der Kranb-Prozeß habe viel zu großes Aufsehen erregt. Es habe allerdings nihts geschadet, daß dieser Prozeß öffentlich geführt wurde. Einige verkümmerte FJunggesellen beiderkei Geschlehts haben vielleiht ihre Befriedigung in den ausführ- lihen Berichten gefunden. Daß aber einmal das Jugendproblem in seiner ganzen Größe aufgerollt wurde, sollten wir nur be- grüßen. Möchte die Oeffentlichkeit sih aber um die wirklich großen Mißstände in der Justiz ebenso bekümmern wie um den Kranb-Prozeß, dann würde es bald besser werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Justizminister Dr. Schmidt nimmt hierauf Stellung zu einigen Punkten, die in der Debatte von den Rednern berührt sind. Seine Ausführungen werden im Wortlaut veröffentliht werden.

Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) meint, daß die Klagen über die Justiz und mithin die sogen. Vertrauenskrije so alt seien, wie die Justiz selbst. Sie ließen sich verfolgen vom Reichskanzler Marx zurück bis zum Altreihskanzler Bismarck. Fürst Bismarck habe bereits 1867 exklärt, wenn bei Minister-Klagen Urteile wie die damals gefällten heraus kämen, brauche man sich nicht gzu ivundern, wenn der Eindruck von der Unparteilichkeit der Justiz sh immer mehr vermindere. Diese „Vertrauenskrise“ sei also gar keine Krise, sondern etwas Konstantes, und erkläre fich aus dem Wesen und den Aufgaben der Justiz, bei denen es immer Sieger und Besiegte gäbe. Es kämen ja auch in der Medizin Kunstfehler vor, ohne daß man immer gleih böse Absicht dahinter vermute. Vielfach lägen die Schwierigkeiten auch in der Beendung der deutschen ean rechung. Das s{chweizertshe Pn Atles ä. B. ermächtigte den Richtex, überall da, wo Velie Lösung im Gesetz zu finden sei, so zu entscheiden, als wenn er der Gesebgeber wäre. Auch die P rdlibuts Geseßgebung sei weit zurückhaltender als die deutsche, die. keineswegs einfach sei. Zum Fall Krany erklärt der Redner, daß die dort Mea Ben cthisGen Probleme keineswegs ür die ganze Jugend gleichgelagert seien. Es hätten vielmehr

i dieser Tragödie ganz L S vorgelegen. Es ei daher abzulehnen, eine solche angebliche Sexualnot unserer vUgend als die Ursache dieser Ersheinungen hinzustellen. Jm Falle Krany liege ein e Vis Einshlag in das Krankhafte und Pshhopathische vox. Ès sei unmöglich, der Jugend s{hranken- lose Freiheit zu gewähren; sie brauche vielmehr unbedingt die erforderliche Autorität über sih. Es sei an sih zu verstehen, wenn die Oeffentlichkeit niht ausgeschlossen würde. Dex Vorsißende habe das au mit der erzieherischen Wirkung begründet, Troßdem müsse man fragen, wozu diese Fragestellung, die mit der Findung des Urteils nichts, gar nihts zu tun habe. Ungewollt habe der Vorsißende dem Sensationsbedürfnis daduxch Rechnung getragen! Das zweite Bedenken liege in dem Voreid! Stand die Hilde Scheller niht unter dem Verdacht dex Begünstigung? gen diefes Verdachts dürfte überhaupt keïne Vereidigung Kattflnden, am wenigsten ein Voreid, unter dessen Druck dann Hilde Scheller während des ganzen Prozesses habe stehen müssen. Nach diesem Eid dürften niht solhe Fragen gestellt werden. Das Urteil selbst habe zweifellos auf einer beahten8werten V estanden, auch die Begründung. Jedenfalls könnten der rozehiührun nicht diese Vorwürfe gemaht werden, wie es teilweise gestehen sei. Dann n eins! Was wäre mit dem Angeklagten geschehen, der als einfahe Nummer vor Gericht ershienen wäre, dem nit ein solher Apparat von Sachverständigen zur Verfügung gestanden E Das ist eine Frage, die ih als besonders ernstes Problem ezeihnen möchte! (Beifall.)

Zweckes der Strafe, ob Besserung oder bshreckung. Man müsse auch an erblich Belastete denken. Die Behandlung müsse vex- chieden sein. Wo ger werden soll, müsse auch etwas Gutes vorhanden sein. Der Redner tritt für Erleihterung im Straf- vollzug zur Aufrechterhaltung der Beziehungen mit der Familie ein, wie Gestattung von Besuchen und Briefen. Wer keine berufs- mäßige Arbeit gelernt habe, müsse einen Beruf in der Straf- anstalt lernen. Damit gebe man dem Menschen für das ganze Leben etwas mit! Auch das Gefühl der Freude könne gut auße enußt werden als Erziehungsmittel: „Vor die Tugend sebten die Götter den Schweiß!“ uh die Keligion müsse dem Ge- fangenen näher gebraht werden, Man müsse auch durch zweck- mge Veranstaltungen dem Gefangenen das Gefühl geben, daß die Menschheit niht ganz mit ihnen gebrochen habe. Durch eine rihtige Gesängnisordnung müsse anch beim Gefangenen der Sinn für Ordnung erweckt werden. Bei der Zuweisung der Arbeit dürfe auch von unangenehmer Pflihtarbeit niht abgesehen werden. Ie Wert sei auf landwirtschaftliche Arbeit zu legen. Schule und Unterricht dürfen niht vernachlässigt werden; gute Lehrer müßten für diesen Ewachsenen-Unterriht verwandt iverden. Auch die freie Liebestätigkeit finde reihe Arbeit an den Gefängenen und ihren Familien. ‘Die Aussiht auf Begnadigung sei ein sehr wirksames Erziehungsmittel. Wir müßten überall bestrebt sein, Menschen, die gestrauchelt seien, wieder der Allge- Rana zurückzugewinnen. E Abg. Meyer - Herford (D. 2 bedauert, daß für einen großen Teil der Justizbeamten bei der Besoldungsreform nicht alles erreicht werden konnte, Auch bei dem Stellenplan seien uns die Hände gebunden, sodaß nur kleine Besserungen im Rahmen des Besoldungsgeseßes möglich seien. Zu begrüßen sei, daß das Ministerium sich auch auf den Standpunkt gestellt habe, daß hier Härten vorhanden seien, die beseitigt werden müßten. Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei, ) Die Zahl der echt8pfleger, die eine Zulage bekoommen sollten, müßte im Interesse des Fortschreitens der Kleinen Justizreform vermehrt werden, ebenso sei die Lage der Justizwachtmeîister und anderer Kategorien zu bessern. Jm Strafvollzug dürfe mit der Strafe nicht gespielt werden; zu begrüßen sei, daß sich das System der Bewährung durchgeseßt habe. Ferner sei zu wünschen eine gute Auswahl in der Veamtenschaft, gute Ausbildung und Fortbildung owie bessere Besoldung. Auch die Einrichtung dex Zentralstelle ür produktive Arbeit sei zweckmäßig. Auch s Freunde wünschten rleihterungen für die Gefangenen; sie sollten auch von ihrem verdienten Arbeitslohn an ihre notleldenden Familien abgeben können. Zum Schluß seßte sich der Redner für Erhaltung der Strafanstalt Lichtenburg ein, wenn auch in kleinerem utlange, Abg. Menzel (Komm.) emvyfahl das Beispiel Rußlands im Strafvollzug, das auf Arbeit aufgebaut sei. Wenn 1n Rußland die Todesstrafe verhängt werde, so giYthe es lediglich in der Notwehr. Jn Deutschland lägen 15 Arbeiter unter derx Erde, die durh den „Bluthund Noske“ niedergeschossen worden seien. Jn Deutschland werde mit den Gefangenen eine Ausbeutung etrieben, die zum Himmel shreie. Unerhört sei die Zensur der M Le die Gefangenen. Der Redner geigt eine Seite des „Berliner Tageblatts“ vor, die von derx Mee durch Unkennt- lihmachung versEeinigelt worden sei. er „Dortmunder Generalanzeiger“ bestehe nur aus einigen Feben, der Rest fei ausgeschnitten worden. (Minister Schmidt: Geben Sie uns die Exemplare, wir werden nachprüfen!) Die kommunistishen Ge- angenen hätten unter grausamem Terrox zu leiden. Solange 8 fkapitalistishe System bestehe, werde da auch keine Aende-

rung eintreten.

Damit s\chließt die allgemeine Besprechung. Ohne weitere Wortmeldungen wird auch die Einzelberatung erledigt. Die Abstimmungen über die angefochtenen Titel und die vorliegenden Anträge finden später statt. Jn zweiter und dritter R i das Haus noch dem Gesehentwurf zu, der die israelitishe Gemeinde in Frankfurt a. M. zur Körperschaft des R ees Rechts macht.

Gegen 17 Uhr vertagt sih das Haus auf Montag,

die Richterstellen aus allen Teilen der Bevölkerung beseßt werden.

Abg. Dr. Eis8mann (Zentr.) behandelt das Thema des |

12 Uhr: Bergetat und Lotterievertrag.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 5. März 1928. S. 2,

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushalts8ausschuß- des Re1chstags seßte am 1. d. M. unter dem Vorfiß des Abg. Heimann (Soz.) die Einzelberatung des Haushalts des Netchss verkehrs8minister1ums beim gzurüdgestellten Kapitel „Reichswassershuß“ fort. Dazu liegt ein- Schreiben des Reich3s verkehrsmimsters vor des Jnhalts: „Jch beantrage die Einstellung von 150 Polizeianwärtern beim Reichswassershuß, Der Reichs- finanzminister und der Reichssparkommissar sind einverstanden.“ Abg. Torgler (Komm.) beantragte Streihung des ganzen Kapitels und fkritisierte den eben mitgeteilten Antrag, weil der Reichswassershuß doch künfig wegfallen solle Geheimrat Döhs ring widersprach dieser Darlegung. Der Antrag wolle nur die fehlenden Stellen auffüllen, solange der Reichswassershußz bestehe, Abg. Er sing (Zentr.) bemerkte dazu, daß zurzeit die Frags noch nit geklärt sei, ob der Reichswassershuß beim Reich vers bleibe oder ob er zu den Ländern komme, die ihn angebli haben wollten. Bis dahin dürften doch keine Anwärter eingestellt werden, Geheimrat Döhring erwiderte, daß ohne Auffüllung gerade der unteren Stellen der Reichswassershuß niht mehr aufrechts erhalten werden könne. Abg. Mittelmann (D. Vp.) unter« stüßte die Forderung des Ministeriums, weil sonst \schließlih deo Reichswassershuß nux noch Offiziere besiße, aber kein wirklih brauchbares Fnstrument des Reihs mehr sei. Abg. Schmidt- Stettin (D. Nat.) bemängelte das Hin und Her in dieser Frage, Solange der Wassershub bestehe, müßten auch die notwendigen Leute für ihn vorhanden sein. Staatssekretär Gutbr od fragte, ob man es wirklich verantworten könne, mit dem Wassershußz wieder ein Machtmittel des Staates aus der Hand zu geben. Abg, Steinkopf (Soz.) empfahl nochmalige Beratung der Ans e der Einstellung von Anwärtern 1m Unteraus\{hu|ßz.

as Schreiben des Ministers wurde dem Unterausshuß übers wiesen, das Kapital genehmigt. Die vorliegenden Petitionen wurden gemäß den Anträgen des Abg. Dr, Quaaßz (D. Nat.) ers ledigt. Es folgte die Besprehung der Phöbus-Anges legenheit, Abg. Heinig (Sog.) wies auf die Verschiedenheit in der Tragweite der Erklärungen des Reichskanzlers und des Reichswehrministers in der Phöbus-Angelegenheit hin. Der Minister habe die Angelegenheit auf einen Fall Lohmann zugespißt, ihn ins Persönliche verkleinert. Er glaube, es handle sich hier vielmehr um eine Angelegenheit der Seetransportabteilung des Reichsmarineamts. Lohmann habe anscheinend in der großen Linie seiner Handlungen, allerdings nicht in Einzelheiten mit Wissen und Willen und im Rahmen des Amts gehandelt. Nur hei den Details habe er wahrscheinlich auf eigene Faust gehandelt, Es sei notwendig, die Gesamtvérantwortung festzustellen. Hier sei ein d Gründungskomplex als Mantel ausgebreitet worden, bestimmt, dem Parlament bzw. seinem aud die Einsicht zu vershleiern, Redner fragte, ob die Quellen, aus denen as O diese Mittel geflo sen seien, auch în dex R und er Landwirtschaft zu suchen seien. Eine deutlihe Auskunft darüber sei bisher noch niht vom Ministerium gegeben worden. Bedauexlich sei die Entschuldigung der Bürgschaften und der so- n Freischeine, die Kapitän Lohmann im Namen des

inisteriums übernommen habe. Auch die Abwicklung der Phöbus-Angelegenheit sei ungewöhnlih; man müsse die Vorlage der Verträge darüber fordern. Er nenne die Uebernahme der Emelka-Aktien. Eine beispiellose Vershwendung von Mitteln sei hier dur die Fllegalität der Vorgänge erzwungen Es gehe nicht an, einen Offizier in die Wüste zu shicken, man müsse auf völlige Bereinigung der gesamten Angelegenheit dringen. Jun der

Spekulation liege der Zwang zu fortwährenden weiteren Nach- L Wenn im Kapitän Lohmann si der hanseatishe Geist ir

lih gezeigt haben sollte, müßten Hamburg und Bremen schon in Konkurs Lis Der Saemisch-Bericht, dex Bericht des Rech- gol müsse vorgelegt werden. Erklärt müsse werden, daß das Ministerium nicht ee Absichten hege; es müsse ein dienendes Glied der Republik sein. Redner rührte an dîe so- genannte Otawi-Angelegenheit. Fett sei die Angelegenheit an-

einend nah dem Fürstentum Liechtenstein verlegt, Abg.

tödckd er (Komm.) A noch heute den Bericht des Spar- fommissars über diese Angelegenheit, betr. Seetransportabteilung, dem Reichstage vorzulegen. Abg. e a (Soz.) be- antragte, das bisherige Ergebnis dieseë Prü ung alsbald dem

Reichstag guzuleiten. Der Antrag Stocker wurde mit 12 gegen 7 Stimmen angenommen. Vorsibender Abg. Heimann (Soz.) befragte den cih8» wehrminister, wie er zu dem Beschlusse Stellung nehme.

Reichswehrminister Dr. Groenex: Jh werde den Beshluß der Regierung zur Kenntnis bringen. Fch selbst bin niht in der Lage dazu Stellung zu nehmen. Es wird Sache des Ministers Saemisch sein, ob und in welcherx Weise über das bisherige Unterfuchungs- ergebnis etwas mitgeteilt werden kann, Die ganze Angelegenheit isl noch im Flusse; die Abwicklung ist bei weitem noch nit erledigt, so daß ein endgültiger Bericht noch nicht gegeben werden kann, Abg. Müller-Franken (Soz.) erklärte, er könne dem B Minister mcht folgen. Seine Fraktion habe ja eine

ebanntgabe des bisherigen Ergebnisses mit Vorbedaht ces

ordert. Abg. Stöck@er (Komm.) nannte die Erklärung es Ministers eine Verlegenheits@ausvede. - Nicht der Vor» siyende des Rechnungshofes, O, habe darüber

gu entsheiden, sondern nötig sei eine Erklärung des Kabinetts, bg. Ersing (Zentr.) erklärte, es handele sih hier um eine olitishe Frage: ob und wie der Kanzler sie beantworten werde, fei seine Angelegenheit. Seine Fraktion könne sih darüber nicht eher entscheiden, bis sie mit dem Kanzler gesprochen habe. Offen- heit sei hier übrigens das einzig Mpenaitge, um den Lumpen, die darum gewußt hätten, nit die Moglichkeit weiterer Er- Ptngen zu geben. Aber diese Offenheit müsse vom ganzew Kabinett gegeben werden. Abg. Mittelmann (D. Vp.) be- antragte Abbruch der Verhandlung über die Phoebus-Angelegen- heit, bis dem eben gefaßten Antrage entsprochen sei. Auch seine Fraktion verlange unbedingte Klarheit. Ex beantrage aber, in der Etatsberatung fortzufahren und in die Verhandlung über den Marinetat einzutreten. Vors. Abg. Heimann (Soz.) erklärte, daß auch erx tie Absicht gehabt habe, jeßt die Phoebus-Angelegen- i solange zu vertagen, bis vom Reihswehrministerium die Er- lärung vórlîege, boß es den Bericht vorlegen wolle. Nach kurzer Erörterung zur Geshäftsordnung wurde der Antrag Mittelmann angenommen. Es folgte die Beratung des Marineetats, Berichterstatter Abg. Hünlich (Soz.) erstattete einen eins gehenden Bericht über die diesjährige Gestaltung des Haushalts derx Marine. Er schilderte im besonderen die Gestaltung der neuen E open, für die Summen angefordert werden, wie das Panzerschiff ‘als Ersaÿ für die veralteten Linienschiffe und die 10 000-Tonnen-Kreuzer. Redner warf die Frage auf, ob Deutsch- land überhaupt an den Ersaß der alten Linienschiffe herangehen Ee oder ob bei den beschränkten Aufgaben unserer Marine die 0 vaba fie für ein Panzerschiff gerechtfertigt sei. Der Reichs- tag habe

bolitik entwickeln? Fm een tünden

Kiel und ein Marinearsenal mit rund 1006 ung. Geklagt aber werde z, B. von den Deutschen Werken, ch sie niht genügend s erhielten. Seien nit die General- unkosten überhaupt zu hoh für die Beschäftigung der Marine- werft? Die Marine habe sich hier seiner Meinung nah das Bett zu breit gemaht. Jn fünf oder sechs Fahren würden so wie \0 nach dem Spielraum des Versailler Vertrages die Aufträge für Neubauten nicht mehr vorhanden sein. Was geshehe dann mit den Werften? Auf Zukunftshoffnungen könne man ein be- Di de Flottenprogramm niht aufbauen. Er frage weiter, olle die eigene Seetransportabteilung überhaupt noch beibehalten werden? Er sei für ihre Beseitigung: Die Ziffer der Selbst- morde bei der Marine sei erfreuliherweise zurückgegangen,

einerzeit die Frage verneint. Wie werde sih die Werft» wei Werften in öpfen zur Ver-

Ir. 55.

ESrste Nnzeigenbeilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 5. März

1928

3. Aufgebote.

[103010] Aufgebot.

Der Privatmann Johann Zange senr. in Dwoberg hat das Aufgebot gum Zwecke der Kraftloserklärung der Uber zu Artikel 1918 der Gemeinde Delmenhorst in Abteilung IlI1 unter Nr. 2 und 3 für den Ziegeleibesißer Jo- Hann Hinrih Zange in Dwoberg ein- getragenen Hypotheken über 36500 M und 1000 Mff ausgestellten Hypothefen- briefe beantragt. Der Jnhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens în dem auf den 3. Oktober 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unter- geichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Delmenhorst, den 27. Februar 1928,

Amtsgericht. Abt, TIT.

{103011} Aufgebot.

Der Rechtsanwalt und Notar Georg Lewy in Berlin, Kurfürstendamm 38/39, Hat beantragt, im Wege des Aufgebot3- verfahrens den abhanden gekommenen Hypothekenbrief vom 19. Mai 1911 des Amtsgerichts Markranstädt über die für Hedwig verehelichte Lobaß, geb. Wagner, in Leipzig auf dem Grundstück Blatt 4169 des Grundbuchs für Markranstädt {Eigentümer: der Antragsteller) in Ab-

“teilung IIT unter Nr. 27 eingetragene,

anit 4, eintretenden Falles mit 5 vom Hundert vom 1. März 1911 ab verzins- liche Forderung aus einem Anerkennt- misvertrag von 8000 PM (achttausend Papiermark), von der 4000 PM (vier- tausend Papiermark) mit Zinsen vom 1. März 1921 ab an Edith kedige Lobaß n VBerlin-Halensee abgetreten worden D worüber, wie auf dem bezeihneten

rief auch vermerkt ist, am 11. Mai

14921 ein Teilhypothekenbrief hergestellt

worden ist, für fraftlos zu erklären. Der Jnhaber der Urkunde wird auf- Gefordert, spätestens in dem auf den

“#4, Juni A928, vormittags A Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgeriht anberaumten Aufgebot3-

termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls. dic Kraftlóserklärung dér Urkunde er- folgen wird. Markranstädt, 29. Februar 1928, Das Amtsgericht.

[103012] Vekanntmachung. Jn. der Hypothékenbriefaufgebotsfache

Léhmann wird der auf den 14. 9, 1928 f

angescßte Aufgebotstermin auf den 22. Juni 1928, vornmittags 37 Uhr, verlegt. Strausberg, den 1, März 1928. Das Amt3gericht,

[103008] Aufgebot.

1. Dex Brauereiarbeiter Fvanz Baß aus Klein Pluschniß, 2. dexr Landwirt August Miosga und seine Ehefrau Fohanna Miosga, geb. Tarminski, beide aus Boguschüß, 3. der Bauer Paul Kloska ‘aus Schieroth, 4. das Fräulein Hedwig Niesor aus - Bogushüß, 5. der Maurer Franz Kokoschka und seine Ehe- frau Marie geb, Rzepka, beide in Dvarsche, 6. die verehelichte Kaufmann Marie Hanke, geb. Kolenda, aus Tost, O. S., 7. die Witwe Marie Bujara, geb. Jakschik, aus Kottlishowiß, 8. der Zärtner * Jsidor Bujara aus Radun, 9. der Gärtner Cyriakus Musialek aus Radun haben zur Ausschließung der un- bekannten Gläubiger nachfolgender Hypotheken das Aufgebot beantragt, nämlich: zu 1: 987 Tlr. 20 Sgx. 4 Pfg. Erbteil8- bzw. Kaufgeldforderungen für Auguste und Entilie-Pauline ne KMlugius auf Blatt Nx. 16 Klein Plusch- nig Abt, IT1 Nr. 7 (1 ?), zu 2: a) 68 Rtlr. für das hiesige Stadtgerichtsdeposito, insbesondere für die Freibauer Apolonia Miosgasche Pupillarmasse auf Batt 18 Boguschüß Abt. 111 Nr. 2, b) 37 Rtlr. 414 Sgr. 8 Pfg. Erbegelder für Fran Miosga auf Blatt 18 Boauschüt Abt. 111 Nr. 8, c) 2 Rilr. 8 Sgr, 4 Pfg. für Marianna Miosga auf Blatt 18 Bogu- chüß Abt. 111 Nr. 4, gu 3: 18 Tlr. rück- tändige Kaufgelder für die Geschwister gatha, Anton und Peter Thuxrz auf Blatt 29 Schieroth Abt. 111 Nr. 1, zu 4: a) 40 Tlr. rückständige Kaufgelder für die Geschwister Eva, Florentine, Karoline und Franz Niesor auf Blatt 30 Boguschüß Abt. 111 Nr. 6, b) 1 Tlr. 25 Sgr. für die Sportelkasse des Ge- rihtsamts Slupsko auf Blatt 30 Bogu- hüy Abt. 111 Nr. 2, zu 5: 21 Rilr. 1 Sgr. 11/4 Pfg. für Mathis Scheja, 9 Rtle. 7 Sgr. 32/29 Pfg. für Alexander Scheja, 9 Rtle. 7 Sgr. 3/4 Pfg. für Josefa Scheja auf Blatt 9 Oratsche Abt. 111 Nr. 2, zu 6: a) 50 Rtlr. für die Müller Johann Kaschelshe Pupillar-

s| den Rechtsanwalt Dr.

Marianna Strzysh schwanger geht, auf Blatt 11 Kottlishowiß Abt, 111 Nr. 3, zu 8; a) 21 Tlrx. 1 Sgr. für den Gruben- arbeiter Franz Skvrabania e Blatt 80 Radun Abt. 111 Nr. 4, b) 6 Tlr. 62 Sgr. 6 Pfg. für den Kneht Stefan Lorek in Radun auf Blatt 30 Radun Abt. 11 Nr. 7, c) 5 Sgr. für den Knecht Stefan Lorek in Radun auf Blati 30 Radun Abt [T1 Nr. 8, zu 9: 2 Tlr. für Thomas Muschalek auf Blatt 26 Radun Abt. 111 Nr. 1. Die unbekannten Hypotheken- gläubiger werden aufgefordert, e stens im Aufgebotstermin am 25. Mai 1928, vormitiags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht ihr Recht an- zumelden bzw. etwaige ulegen, widrigenfalls sie mit ihren

Briefe für kraftlos erklärt werden. Toft, O. S., den 15. Februar 1928. Amtsgericht.

————_

[103017] Dex Maurer Müncheroda, vertreten anwälte Goedecke und

Aufgebot. Arthur

Therese Siegel, bezeichneten gef

den 26, September 1928, mitiags 10 Uhr, vor dem zeichneten Gericht

mögen, ergeht die riht Anzeige zu machen. Freyburg a. U., 28. Febr. 1928, Amtsgericht. [103013] Aufgebot. Die Barbara geb. Blum, des Gärtners Peter Hanselmann in Finthen, ne 28 s beantragt en verscholl aden, Bäcker, unbekannten tot zu erklaren. Pteftar wird aufgefordert, sich pätestens in dem auf Dienstag, den 2, Oktober 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem untérzeihneten Ge- richt,

olgen wird.

orderung, POeBens im termin dem Gericht Anzeige zu machen. Mainz, den 25. Februar 1928. Hessishes Amtsgericht.

[103015] Aufgebot. Der Bauunternehmer Ludwig Brändle in Auingen als hat beantragt, den verschollenen Johannes VBrändle, Schweizer von Auingen, gehoren daselbst am 28. 4. 1873, zuleßt wohnhaft in

eit 1913 verschollen, für tot zu er- klären, Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den A8, September 1928, vor- mittags 104 Uhr, vor dem unter- zeihneten Geriht anberaumten Auf- gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mogen, ckgeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Münsingen, den 17. Februar 1928. Württ, Amtsgericht,

[103014] Aufgebot,

Der Arbeiter Gustav Aust in Langenbielau, Kreis Reichenbach in Schl., Am Gaswerk 3, vertreten dur e Zweig in Langenbielau, hat beantragt, seine ver- shollene Ehefrau, die am 23. Juni 1887 zu Heide-Dombrowka in Posen ge- borene Helene Olga Aust, geborene Banik, die zuleßt in Langenbielau den Wohnsiß hatte und fd zuleßt in Breslau aufgehalten hat, für tot zu erklären. Die bezeihnete Verschollene wird aufgefordert, \sich spätestens in dem auf den 22. September 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unter- ne Gericht, Zimmer 15, an- eraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er- folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung Putens im Aufgebots8- termin dem Gericht i u machen.

Reichenbach i. Schl., 27. Febr. 1928.

masse auf Blatt 23 Tost Abt. 111 Nr. 9, Amtsgericht, (4 F 2/28.)

b) 45 Ritlr. 4 Sgr. 6 Pfg. für die Magd ——

Sofie Czichi zu Mikultschüß auf Blatt 23 | [103016] A

Tost Abt. 111 Nr. 10, zu 7: a) 1e 5 Tle.| Die Frau atharina Wiebke ür Fohanna und Thomas Klonnek auf | Dorothea Herrndorff, geb. Schott, in Tatt 11 Kottlishowiy Abt. II1 Nr. 2, beantragt, ihren ver-

b) 100 Tlr., und zwar 50 Tlr. für den Gärtnersohn Karl Strzysh und 50 Tlr. für das Kind, mit welhem gegenwärtig

Paus at ollenen Ehemann, den Arbeiter

Gustav Herrndorf E wohnhaft in Ernstthal bei Fobek, für tot zu ex-

Briefe vor-

Rechten ausgeschlossen werden und die

Weste in ur die Rechts- Friedrih in Freyburg a. U,, hat beantragt, die ver- [ollenen Geschwister Luise und Marie : zuleßt wohnhaft in i aaren A tot zu erklären. Die erschollenen werden auf-

ordert, sih spätestens in dem auf vor- unter- anberaumten Auf- gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver- Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gê-

: Ehefrau «Josef Heinrich Taunus- ihren Vater, enen Emil August Blum, 8 am 27, Dezember 1851 zu Wies-

Aufent- halts, zuleßt wohnhaft in Mainz, für Der bezeichnete Ver-

Justizgebäude, Saal 507, an- beraumten Aufgébotstermin zu melden, widrigenfalls * die Todeserklärung er- An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des erschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf-

Aufgebot83-

E

n ( Auingen, es nah Frankreih verzogen und

1

klären. Der P ie Verschollene wird aufgefordert, si [Dielen in dem auf Mittwoch, den 28. November 1928, vormittag8 1x4 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 14, an- beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung ex- folgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf- Prdetuns, an im Aufgebots- termin dem Gericht Anzeige zu machen.

Rendsburg, den 15. Februar 1928.

Amtsgericht

[103005] Erbeuaufforderung (Kofler).

Am 7. März 1927 starb in Dechbetten in Bayern Wirtz, Christine, geborene Kofler, Witwe des früheven Cafétiers Wirbß, Johann, in Nürnberg. Geboren ist sie am 5. April 1839 ín Kufstein in Tirol als Tochter der Maria Kofler, die am 12. April 1865 als led, Taglöhnerin (Leichengeldeinkassiererin) starb und eine weitere Tochter Antonie Kofler hatte, geb: am 11. März 1837 in Kufstein. Die Großeltern der Christine Wirß waren die Rentamtsdienerseheleute Kofler, Georg und Margarete geborene Niederwieser in Kusstein, ersterer dort am 18. März 1819 und lebtere dort

am 18. Juli 1834 verstorben, Weitere Kinder der Großeltern sind: Anna

Kofler, geb. am 27. Februar 1814, und Georg Kofler, geb. am 30, Oktober 1816, in Kufstein. Als geseblihe Erben der Christine Wirß kommen in Betracht die Abkömmlinge der Großeltern, also auch die Abkömmlinge der Maria, Antonie, Anna und des Georg Koflexr. Pevsonen, welche ihre Abstammung von den ge- nannten Personen nachweisen können, werden aufgefordert, üwhre Erbrechte unter Beifügung amtliher Urkunden, aus denen das Abstammungsverhältnis hervorgeht, bis spätestens 16, August 1928 beim Nawchlaßgericht Stadtamhof in Bayern anzurrelden. Auch werden alle diejenigen, die zuverlässige Angaben über die genannten Personen machen können, ersucht, diese Angaben bei dem gleichen Gericht \chriftlich oder mündlich anzubringen. Stadtamhof, den 1. März 1928. Bayerisches Amtsgeriht Stadtamhof. Nachlaßgericht.

[103022]

Durch Aus\chlußurteil vom 25. Februar 1928 sind folgende Hypothekenpfandbriefe der Mitteldeutschen Bodenkredttanstalt in Greiz tür fraftlos erflärt worden: Reihe TI Lit. E Nr: 116 über 5000 4 und Neibe 11 Lit. D Nr. 2399 über 1000 Æ#, je vom 4. September 1896.

Greiz, den 1, März 1928.

Das Thüringische Amtsgericht. [103018]

íJn der Aufgebotssache des Viktor Kirch in Cocheren (Moselle) a1s8 Bevollmächtigter der Erben - des am 27, Juli 1924 in Diebling verstorbenen Nikolas Meyer hat das Amtsgericht Mannheim dur Ausshlußurteil vom 23. 2. 1928 für Necht erkannt: Die 49/0 igen Pfandbriefe der Rheini\ihen Hypothekenbank Mann- heim Serie 109 Lit. C Nr. 5949 à 500 4, Serie 110 Lit. C Nr. 6458 à 500 4 Serie 110 Ut. D Nr. 7739 à 200 M werden für kraftlos erflärt.

Bad, Amtsgericht. B.-G. 9.

{103002}

Das Amtsgeriht München Sttreit- geriht erläßt in Sachen Maier, Georg, und Genossen folgendes Aussch{chluß- urteil: L. Für fraftlos werden erflärt: 1. XV a E 154/27: Der 34 0/9 Fnhaber- pfandbrief der Bayer. Handelsbank in München Lit. D Nr. 6117 zu 500 4 auf Antrag des Bankiers Georg Maier in Ingolstadt. 2. XV a E 204/27: Die 34 9% ITnhaberpfandbriefe der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München Lit. L Serie 35 Nr. 281894 und Serie 40 Nr. 323859 zu je 1000 4 auf Antrag von Marie Fiankenberger in Kleingern, Post Neukirhen a. Inn, und ibrer durch sie vertretenen Schwestern Katha- rtna Frankenberger in Bad Aibling, Therese Frankenberger in Münchèn und Fanny Frankenberger in Beriin. 3. XV a B 229/27: Der 49% IJnhaber- pfandbrief der Bayer. Hypothekén- und Wechielbank in München Serie 46 Lit. E Nr. 173195 zu 2000 # auf Antrag der Knabenerziehungsanstalt Sankta Marta in Neuherberg bei Müncheu, vertreten durh Direktor Augustin Knapp. 4. XV a E 230/ 27: Die 4% Inhaberptandbriefe der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank in München Serie 15 Lit. HH Nr. 53908 zu 2000 .4, Serie 15 Lit. JI Nr. 128687 zu 1000 4, Serie 10 Lit. LL Nr. 80872 zu 200 A, Serie 15 Lit. MM Nr. 92996 zu 100 4, auf Antrag von Georg Steppih in Westendorf. d. XV a E 219/27: Die 349% Inhaberpfandbriefe der Bayer. Vereins- bank in München Serie 26 Lit. C Nr. 68724 und Serie 30 Lit. C Nr. 75050 zu fe 500 4 auf Antraa des Notars Justizrats Dr Konrad Cyermann in Hot i. B. 6. XV a E 211/27: a) die 4 % Thnhaberptandbriefe der Baye- rishen Handelsbank Lit. P Nr. 68530, 74072, 78877, 101463, 101465, 101466, 101467, 102566, Lit, J Nr. 86130, 89915,

100911 zu je 1000 4, Lit. K Nr. 45343, 47945, 49159, 53852, 54478 Lit. Qu Nr. 57175 zu je 500 M, Lit. L Nr. 57885 zu 200 #4, Lit. M Nr. 46484, 49968 zu je 100 M, b) die 4% Rommunalobli- gation der nämlihen Bank Lit. K Nr. 5392 zu 500 4, c) die 4% Inhaber- \huldvershreibung der Stadt München von 1907 Buchst. B Nr. 3501 zu 2000 4 auf Antrag des Landwirts Stefan Sauer in Netzstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Seufert und Dr, Bonn in Würzburg. 7. XV a E 79/27: Die 4% STnhaber- pfandbriefe der Bayer. Handelsbank in München Lit. O Nr. 17085 z1 2000 M, Lit. P_ Nr. 75092 und 75093 zu je 1000 4 auf Antrag von Sébastian Schaller, Land- wirt in Egra, Gde. Enselwang. Ik. Die Antragsteller haben die Ko!ten des Ver- fahrens zu tragen, und zwar, soweit aus- \heidbar, nah Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nah Kopìteilen. München, den 1. 3. 1928, Amtsgericht München.

[103019] Bekanntmachung.

Die Sparkassenbücher Nr. 3265 und 3353 der Sparkasse Bottrop sind für kraftlos erflärt.

Bottrop, den 29. Februar 1928,

Das Amtsgericht,

[103024]

Die in den Akten 1X 92, 01 unter- zeichneten Gerichts erteilte Bescheini- gung vom 12. Dezember 1901 wird, iveil unrihtig, gemäß § 2361 B. G.-B. für kraftlos erklart.

Herford, den 29. Februar 1928.

Das Amtsgericht, Destr ei ch. [103020] Bekanntmachung.

Durch Aus\chlußurteil vom 15, Fe- bruar 1928 sind die Kuxscheine Nr. 501 vis 1000 der Gewerkschaft „Gustavshall“ zu Gotha für kraftlos erklärt worden.

Waltershausen, 22, Februar 1928.

Thüring. Amt8gericht,

[103021

Durch Urteil vom 22. 2. 1928 it der Eigentümer des Grundstücks Niko- laiken Blatt 17 mit seinem Recht aus8- geschlossen.

Nikolaifen, den 22. Februar 1928.

Amtsgericht, [103025] Im Namen ves Voltes!

Fu der Aufgebotssache. dexr Land- ivirtsfrau Martha. Hewe, geb. Führus, in Schwerin a. W., vertreten durch den Rechtsanwalt Matuschke inm Schwerin a, W., hat das Amtsgeviht in Schwerin a. W. für Recht erkannt: Die Gläubiger der im Grundbuche von Schwerin Stadt Blatt Nr. 155 in Ab- teilung III unter Nr. 6 für den Hotel-

besiver August Seipt in Schwerin a eingetragenen - Hypothek von

80 Talern werden mit ihrem Recht auf diese Hypothek ausgeschlossen,

Amtsgericht Schwerin a. W.,

den 18. Februar 1928. [103025] Beschluß.

Der vom. Amtsgeriht Breslau am 22, Junt 1921 ecteilte Erbschein nah der am 2%. März 1920 verstorbenen Rentiere Bertha Hübner, nach den Erben geworden sind vom 11. Sep- tember 1920 ab 1. Rentier Robert Hübner : in Breslau * zu 4, 2. igre Kinder aus erster Ehe: a) der §ast- hofbesißér Wilhelm . Briebsh in Bres- au, b) der Hausbesiver Max Lriebsch in Breslau, 3. ‘die Kinder ihres Ehe- mannes Robert Hübner aus dessen erster Ehe: a) Frau Kaufmann Martha Magiera in Breslau, b) Frau Clara Brühl in Chaurlottenbrunn, zu 2 und 3 zu je 2/16, ist unrihtig und wird flir raftllos erklärt.

Breslau, den 22, Februar 1928.

Das Amtsgericht.

4. Vessentliche Zustellungen.

[102349] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bertha Spieth. geb. Reiß, in Mühlhausen, Ostyr., Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nieöwandt in Braunsberg, Ostpr. klagt gegen den früheren Fräser und Hobler Ernst Spieth, trüher in Mühlhauten, Ostpr., jeßt in Amerika unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie böslich verlassen und \ich um den Unter- halt seiner Familie niht gekümmert habe mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für 1chuldig zu erflären. Die Klägerin ladet den Be- Tagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Braunsberg, Ostpr., auf den 11. Juni 1928, um 9} Uhr, mit der Au}forderung, \ih durch einen bei diejem Gerichte zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Braunsberg, Oftpr., 25.Februar 1928.

Die Ge1chäftsstelle des Landgerichts.

[103026] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. Der Kaufmann Wilhelny Alt, Berlin, Fiditinstr. 1, Prozeßbevolls mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Pick, Berlin, Belle-Alliance-Plab 4, gegen Ehefrau Else Alt, geb, Burchard, unbekannten Aufenthalts, wegen 88 1565 1568 B. G.-B., mit dem Antrag au Ehescheidung, Aktengeichen: 1. R, 575/27, 2, Der Redakteur Dr. Friß Seibert in Berlin-Tempelhof, Deutscher Ring 1/2, Prozeßbevollmöchtigte: Rechtsanwälts Dres. Weiskam und Bergmann in Berlin W, 8, Kronenstr. 66/67, gegew die Auto- und Mobiliar-Auktion G. m. b, S., vertreten durch ihren Ges häftsführer Wilhelm Friedlaender, früher in Berlin W, 35, Potsdamet Straße 118 b, jeßt unbekannten Aufents halts, wegen Auszahlung von Versteiges rungsærldós, mit dem Antrag: 1. die Bes flagte fkostenpflihtig zu verurteilen, aw den Kläger 800 RM nebst 8 % Zinsen seit 24, Fanuar 1928 zu zahlen, 2, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu evo klären. Aktenzeichen. 2, 0, 80. 28, 3, Kaufmann Gustav Krüger, Berlinz Müllerstraße 165 a, Prozeßbevoillmächtigs ter: Rechtsanwalt Dr, Febsen, Berlin, Kurfürstendamm 22, gegen den Kaufs mann Arno Lauterbach, früher in Ber« lin-Baumschulenweg, Ernststr. 17, wegen Rückzahlung von Vorschüssen, mit deny Antrag auf Zahlung von 1463 RM nebst 2 vH über Reichsbankdiskont Zinsen seit 19. Dezember 1927 sowie weiterer 537 Reichsmark nebst 2 vH Zinsen über Reichsbankdiskont seit Klagezustellung odex Befreiung des Klägers von seiner Zahlungsverbindlichkeit in dieser Höhe gegenüber der Firma Bergemann & Co, zu Berlin. Aktenzeichen: 5. 0. 18/28. 4. Frau Hedwig Zörner, geb. von Rheinz Berlin, Swinemünder Str. 103, Pros zeßhevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz« rat Dr. Boerne, Berlin, Friedrichstraßs Nr. 183, gegen Kaufmann Emil Zörner, unbekannten Aufenthalts, wegen S8 1565, 1568 B. G.-B,, mit dem Ans- irag auf Ehescheidung. Aktenzeichent T. R. 126/28. 6, Der: Dr. - Dontantw Tukumbet in Berlin W., Augsburger Straße 054, Prozeßbevollmächtigbevs Rechtsanwalt Kauth, Berlin, Großs- görschenstr. 1, gegen die Frau Fanni Naschahir, jeßt unbekannten Aufents halts, früher in Berlin W., Geisbergs \tvaße 39, wegen 800 RM Mietforde« rung, mit dem Antvag, die Beklagte zu veruxteilen, an den Kläger 8090 RM nebst 6 % Zinsen seit ‘dem 1. Novembex 1927 ‘zu zahlen und das Urteil evt, gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Akteñzeichent 8. 0, 450/27, 6. Frau Anna Knospe, geb. Brattig, Neukölln, Ziethenstr, 8, Hof 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Ludowieg, Neukölln, Ziethen- straße 85, gegen den Arbeiter Theodor Knospe in Neukölln, Hohenzollernplaß Nr. 17, 56. Aufg. 1 b: Bokex, jet uns bekannten Aufenthalts, auf Grund S 1668 B. G.-B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktengeichen: 20. R, 295/27, 7, Die Firma Gebrüder Gaubiy in Berlin-Lichterfelde-Ost, Fagerstr. 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Graw, Berlin-Lichterfelde, Bismarck- straße 1, gegen 1. Mierzislaus Rutz kowsti, 2. dessen Ehefrau Rucza NRut=z« fowsfki, geborene Kreidel, früher iw Berlin wohnhaft, wegen 547,83 RM, mit dem Antrag, die Beklagten kosten pflichtig und vorläufig vollstreckbar als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 547,33 RM nebst 8 2% Zinsen seit dem 1. Juni 1927 zu zahlen. Akten- zeichen: 24. 0. 32/28, .8, Die Frau Selma Gawehn, geb. Schüß, in Berlin- Lankwiß, Victoriastr. 6, Prozeßbevoll» mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Auert, Berlin, Kurfürstendamm 11, gegen dew Musikex Friedrich Gawehn, unbekann« ben Aufenthalts, früher in Berlin- Lankwiß, wegen Ehescheidung gemäß S8 1568, 1565 B. G.-B., mit dem An- trag auf Scheidung der Ehe. Aktens zeichen: 26. R. 56/28. 9. Die Frau Frieda Frenzel, geb, Büttner, in Berlin, Stargarder Stx. 57, bei Miersh, Pro- zeßbévollmächtigter: Rechtsanwalk Justizrat Knopf, Berlin, Dovotheens- straße 80, gegen ihren Ehemann, dew Schuhmacher Paul Frenzel, unbekann- ten Aufenthalts, früher in Zeuthen, Kreis Teltow, wegen Ehescheidung auf Grund des § 1565 B. G.-B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Akten-

ichen: 26. R. 101/28. 10. Die Frau

rtrud Hagendorff, geb. Härtel, in Berlin N, 39, Schönwalder Str, 21, A O Rechtsanwalt Dr. Friß Salomon, Berlin W. 85, Pots- damer Str. 115 a, gegen den Kaufmann Erich HagenDdorff, unbekannten Aufent- halts, früher in Berlin-Friedenau, Cra- nachstr. 31, wegen Ehescheidung, Akten- gcichen: 26. R. 214/27. 11. Die „Triton“ Gesellschaft für Wasserreinigung und Wasserversorgung m. h. H., vertreten durh ihre Geschäftsführer, die Kauf- leute Georg Liébig und Willi Dittmar in Berlin, Am Karlsbad 9/10, Prozeß- bevollmächtigbe: Rechtsanwälte Dr. Max Naumann und Dr. Eduard Fränkel, Berlin W, 8, Französtsché Str. 17, gegen