1928 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Apr 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanze Preußischer Staatsanz

A Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis wvierteljährlih 9 Æ&#& Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen kosten 10 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlih des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Senatsbibiieiherk Berisg

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ÆK einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 ÆÆ Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr s- dru ck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Berlin, Montag, den 2. April, abends.

I ITL. 79, Reichsbantgirotonto. Postscheckkonto: Berlin 41821. {928 p Os E E s

__JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich- Ernennungen 2c. Exequaturerteilung. Verordnung über die Auflösung des Reichstags. Verordnung über die Neuwahl des Reichstags.

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im März 1928,

Bekanntgabe der 28. März 1928.

Bekannimachung über die Aenderung der Branntwein-Klein- verkaufpreise, Zuschläge für Branntwein, der einem besonderen Reinigungsverfahren unterlegen hat, und Verkaufpreise für alcohol absolutus. /

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 14 des Reichs- geseßblatts Teil I. |

amtlihen Großhandelsindexziffer vom

Preufzen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches.

Deutsches Rei ch.

Der Reichsgerichtsrat Mengtel ist zum Senalspräsidenten beim Reichsgericht ernannt worden,

Dem litauishen Konsul ‘in Königsber g Jonas Budrys Mist namens des Reichs das Exequatur ‘erteilt worden.

Verordnung des Neichspräsidenten über die Auflösung des Neichstags. / Vom ‘31. März 1928.

Nachdem der Reichstag mit den gestern verabschiedeten Geseßzen das sogenannte Notprogamm erledigt hat, und da nicht zu erwarten ist, daß noh weitere größere geseßgeberishe Arbeiten in e Wahlperiode zum Abschluß gebracht werden können, lôse ich auf Grund des Artikel 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf.

Berlin, den 31. März 1928. Der Reichs präsident. von Hindenburg.

Der Reichskanzler. L MEOrL.

Im Namen des Reichs!

Verordnung über die Neuwahl des Neichstags, Vom 31, März 1928. Auf Grund des § 6 des Reichswahlgeseßes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1924 (RGBl. 1 S. 159) wird verordnet: j

Die Hauptwahlen zum Reichstag finden am 20. Mai 1928 statt.

Berlin, den 31, März 1928.

Der Reichspräsident. von Hindenburg.

Der Reichsminister des Jnnern. von Keudell.

Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im März 1928.

__ Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und m „Sonstiger Bedarf“) ist nah den B des Statistischen

Reich8amts für den Durchschnitt des Monats März mit 150,6 gegenüber dem Vormonat unverändert geblieben.

Die JIndexziffern für die einzelnen Gruppen betragen 1913/14 = 100): für Ernährung 151,0, für Wohnung 125,6, ür Heizung und Beleuchtung 146,1, für Bekleidung 168,7, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlih Verkehr 185,9.

Berlin, den 31. März 1928.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Plaßter.

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 28, März 1928.

Die auf den Stichtag des 28. März berechnete Groß- handelsindexziffer des Statistischen Reihsamts beträgt :

\ 1913 = 100 Indexgruppen 1928 21. März | 28. März

Ver- änderung in vH

I. Agrarstoffe. . Pflanzlihe Nahrungsmittel . . B E S s . Vieherzeugnisse . Futtermittel Agrarstoffe zusammen . ._. . II. Kolonialwaren IIL, Industrielle Nohstoffe und Halbwaren. R E Eisen E . Metalle (außer Eisen) . Textilien äute und Leder . Chemikalien*)). . . . Künstlile Düngemittel . . Technische Dele und Fette . Kautschuk . Papierstoffe und Papier . Baustoffe Es Industrielle Nohstoffe und Halbwoaren zusammen . IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel 18, Konsumgüter SFndustrielle Fertigwaren zu- fammen V, Gesamtindex

*) Monatsdurchschnitt Februar.

Die Gesamtindexziffer war hiernach gegenüber der Vor- woche unverändert. Von den Einzelgruppen der Agrarstoffe hat die Indexziffer für pflanzliche Nahritigamitial bei niedrigeren Preisen vor allem für Weizen und Kartoffeln gegenüber der Vorivoche nachgegeben. Eben)o ist die Jndexziffer für Schlacht- vieh bei nicht einheitliher Preisbewegung leicht zurückgegangen. Die Steigerung der Indexziffer für Vieherzeugnisse ist auf höhere Preise für Butter zurüczuführen, während unter den Futtermitteln in der Hauptsache die Preise für Hafer und für Kartoffeln angezogen haben.

Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren ist der leichte Nückgang der Jndexziffer für Kohle auf einen weiteren Preisrückgang für englische Steinkohle zurückzuführen. Unter den Textilien stand leiht erhöhten e für Baumwollgarn und Rohjute ein Preisrückgang für Hanf gegenüber. Jnnerhalb der Gruppe Häute und Leder haben die Preise für Rindshäute und Kalbfelle teilweise angezogen.

Berlin, den 31. März 1928. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Plaßzer.

149,1 100,0 137,6 151,8 132,4 130,7

147,9

99,6 138,0 153,4 132,1 130,8

—-

s Dg m L Hck O0

T1 FH1| ooo

130,5 126,6 103,4 164,2 157,0 125,7

82,5 112,2

33,6 149,6 157,1

134,0

135,9 173,6

157,4 138,9

- 130,3 126,6 103,5 164,4 157,6 125,7

82,5 112/2 35,0 149/6 157,1

134,1

136,0 173,6

————-

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1ó7á 138,9

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BEtckwmutmahmwng

über Aenderung der Branntwein-Kleinverkaufpreise,

Zuschläge für Branntwein, der einem besonderen

Reinigungs verfahren unterlegen hat, und Verkauf- preise für alcohol absolutus.

An Stelle der im der Bekanntmachung vom 31. 5. 1927 ILa 1928 unter I A 3, B 2, 3, IIL 1, 2, 3 aufgeführten Preise treten die nachstehenden Preise :

a) Kleinverkaufpreife, geltend ab 30. März 1928: Branntwein zur unvollständigen Vergällung (außer zur Essig- bereitung) in Mengen von 50 1 -W. bis 100 1 W. NM 0,50 je 1 W. von über 100 1 W. bis 2801 W.... 048

Branntwein mit allgemeinem Mittel vollständig vergällt in

Mengen : von 50 1 W. bis 280 1 W NM 0,42 je 1 W.

Branntwein mit Holzgeist unvollständig vergällt in Mengen von 50 1 Raum und weniger NM 0,48 je 1 Raum zu : d 92,4 Gew.-9/o | i (95 Vol.-9%) von 50 1 W. bis 2801 W. .… .. ,„ - 0,42 je 1 W.

b) Verkaufpreise für alcohol absolutus, geltend ab 30. März 1928:

1. Negelmäßiger Verkaufpreis: in Mengen von 1 1 Raum bis 5 1 Raum ¿. . RM 630 je 1 Naum

von über 5 1 Naum bis 25 1 Raum . „5,90 Z Von D L Ras DOO E) W. von über 100 1 W. bis 2801 W.. « « » 9,99

vön bee W011 M U A D

2. Besonderer ermäßigter Verkaufpreis (Heil- mittel, Nièt@-: und S@ouheitomittel lowte Essenzen für _ alkoholfrtéte (S 92, 2 des M.-G.) in Mengen

von 1 1 Raum bis 5 1 Naum . . . . RNM 3,20 je 1 Naum von über 5 1 Naum bis 25 1 Naum . y„ 3,19 z

von 25 1 W. bis 100 1 W. 2,97 je 1 W. von über 100 1 W. bis 2801 W.. . . 2,95 5 von über 280 1 W 2,85 ú

3. Allgemeiner ermäßigter Verkaufpreis zur unvollständigen Vergällung in Mengen:

von 50 1 W. bis 100 1 W.. .. RM 0,80 je 1 W. von über 100 1 W. bis 2801 W. ,„ 0,78 Z von über 289 1 W. A A z

Alle übrigen Preise bleiben unverändert. Berlin, den 31. März 1928,

Reichs monopoklverwaltung für Branntwein. J. V.: Dr. Frißweiler.

Getränke 2x.

BeTanntmahung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 des Neichsgesezblatts Teil T enthält:

das Geseß über einen Gebiets8austausch zwischen Sachsen und Thüringen, vom 30. März 1925,

das Gesez über Leistungen in der Invaliden- und Angestellten- versicherung, vom 29, März 1928,

das Geseg zur Aenderung der NReichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgeseßes und des NReichsknappscha\tsgesetzes, vom 29. März 1928,

das weitere Gesetz 28, März 1928,

das Gefeß zur endgültigen Negelung der Liguidations- und Ge- waltschäden (Kriegss{hädenschlußgesez), vom 30. März 1928,

die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen aus dem Härtetonds des Kriegssc{häden\chlußgesezes (Härtefondsrichtlinien), vom 30, März 1928 und

die Verordnung über Darlehen und Zinszuschüsse des Reichs und der Länder für öffentlihe Notstandsarbeiten (Verordnung über ver- ftärkte Förderung), vom 29. März 1928.

Umfang 24 Bogen. Verkaufsêpreis 0,45 RNRM. Berlin, den 31. März 1928. Geseßzsammlung3amt.

zur Entlastung des NReichsgerichts, vom

Dr. Kaisenberg.

Preußen. Justizministerium.

_ Der Präsident des Landesamts für Familiengüter, Ministerialdirektor i. R, WGOJRat Dr. Kübler scheidet am 1. April 1928 aus dem Amt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

_ Der Königlich dänische Gesandte Zahle hat Berlin ver- lassen, Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Bo lt- Jorgensen die Geschäfte der Gesandtschaft.

Dex Reichsrat exteilte in seiner vorgestrigen Sißung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger dem - Handelsvertrag mit Griehenland ausnahmsweise die verfassungsmäßige endgültige Zustimmung, obwohl der Reichstag "en Vertrag noch nicht endgültig verabschiedet hat. Aenderungen an dem Vertrage dürfen bekanntlich niht vorgenommen werden. Weiterhin erteilte der Reichsrat seine Schluß- genehmigung zu dem Geseß, betreffend Verbot des Waffenhandels nah China, und genehmigte sodann s die Vorlage übex die Rentenbank- kreditanstalt nach den Beschlüssen des Reichstags.

Weiter stand auf der Tagesordnung die endgültige Be= schlußfassung über den Reichs8haushaltsplan für 1928 und den Nachtragsetat für 1927.

Der Generalberichterstatter der Au GSie, Ministerialdireïftor Dr. Brecht, führt hierüber aus: Der Reichstag hat den Vorlagen der Reichsregierung zu den Haushalten von 1927 und 1928 im wesentlichen zugestimmt, und zwar mit 200 gegen 170 Stimmen. War er vor einem Fahr beim Haupthaushalt für 1927 um et 34 Milliarden über die Vorlage hinausgegangen, so halten si diesmal, wo die Reichsregierung den materiellen Wünschen inner- halb des Reichstags in besonderen Nachtrags- und Ergänzungs- vorlagen entgegengekommen war, die Aenderungen in engen Grenzen. Veim außerordentlichen Haushalt sind die Ausgaben noch weitec um 3,7 Millionen gesenkt worden, und zwar durch Abstrihe von 4,5 Millionen * beim Mittellandkanal, unter Ab- lehnung der Anträge des Reichsrats für den Küstenkanal und