1928 / 101 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Apr 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 101 vom 30. April 1928, S. 2,

ob der Justizminister Hergt als Stellvertreter des Reichskanzlers die Stellung der Reichsregierung vertreten könne, erwiderte Reichsminister Hergt, daß es lediglich Sache der Regierunc selbst sei, sih zu entscheiden, wann sie in einem Reichstagsaus\chuß erscheinen wolle und was sie dabei zu sagen habe. Auf weitere Anfragen nah der Stellung des Ministeriums zu den vorliegenden Anträgen erwiderte Reichsminister des «Fnnern Dr. von Keudell: Was den kommunistishen Antrag an- geht, so darf ih mir vorbehalten, zu seinem Fnhalt Stellung zu nehmen, wenn ih die Begründung gehört habe. Was den Antrag des Abg. Rosenfeld (Soz.) anlangt, meine Denkschrift an die Länder dem Ausschuß vorzulegen, so kann ih zu meinem Bedauern ihm nicht stattgeben. Wir stehen vor der Tatsache, daß ein Senat des Reichsgerichts zu der Denkschrift Stellung nehmen wird. Jch habe daher die schwersten Bedenken, von diesem Materiak \chriftlich {hon im jeßigen Stadium der wetteren Oeffentlichkeit Kenntnis zu geben. Das hindert natürlich nicht, hinsihtlih der Zuständigkeitsfrage des Ausschusses selbst, aufs die Fragen im einzelnen, soweit möglich, Auskunft zu geben. Abg. Emminger (Bayr. Vp.) brachte seinen Standpunkt zum Ausdruck, daß der Ausschuß weder“ das Recht habe, eine Juter- pellation einzureichen, noch ein Mißtrauensvotum ORENGE E noch einen Beschluß herbeizuführen, der das Reichsinnen- ministerium verpflichtete, das Ersuchen an die Länder zurüd- zuziehen. Verfassungsgemäß habe der Reichsinnenminister ge- handelt, wenn er die Länderregierungen L habe, das Verbot durchzuführen. Wenn diese dem Ersuchen nicht entsprechen wollten, könnten sie den Staatsgerichtshof anrufen. Falls dessen Spruch gegen den Widerstand der Länder ausfallen würde, wÜrde er diese zwingen, das Verbot durchzuführen. Der Aus\{uß könnte den Reichsinnenminister nux zwingen, das Material bekanntzugeben, wenn der Ausschuß die Eigenschaft als Unter- suhungsaus\chuß hätte. Aber das sei ja nicht dex Fall. Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) stimmte dieser Auffassung zu. Der AusÏ- chuß dürfe sich nicht mehr Kompetenzen anmaßen als der Reichstag habe. Hier handele es sich um eine Ressort- angelegenheit. Herr von Keudell She eben als „Reichspolizei- minister“ gehandelt. Der Ausschuß habe kein Recht, ein Miß- trauensvotum auszusprechen. Abg. S ch ul ÿ - Bromberg (D. Nat.) machte darauf aufmerksam, daß der Ausshuß nur zur „Wahrung“ der Rechte des Reichstags, niht aber zur Wabr- nehmung“ der Rechte des Reichstags bestimmt sei. Also nur, wenn die Rechte des Reichstags bedroht seien, könne der Aus- \{chuß einschreiten. So habe es auch der eem ear TOe Jinnenminister Dr. Köster seinerzeit dargelegt. Der Auss{huß fónne nicht in die Exekutive der Regierung eingreifen Und Erhebungen verlangen. Die Länder hätten ihre Stellung bekanntgegeben. Gegenwärtig {chwebe die Angelegenheit vor dem Reichsgeriht. Abg. Thälmann (Komm.) bestritt, daß der Ausschuß sich noch jeyt an die E des früheren Jnnenministers Dr. Köster zu halten brauche, und verteidigte die Stellung der kommunistishen Anträge und der Anträge auh auf Vorlage der Denkschrift des Fnnenministers. Abg. Hilden- brand (Soz.) suhte darzulegen, daß der Aus\{huß wohl berechtigt sei, in die Gründe E zu verlangen, die den Minister zu seinem Vorgehen veranlaßt hätten. Ohne Kenntnis dieser Gründe könne der Ausschuß doch nicht urteilen. Dazu komme die ablehnende Auffassung der Länder gegen dieses Vor- gehen, die darin nur eine Aufhebung der Bevölkerungsschichten sähen, wie er persönlich auch der Meinung sei. Ex würde es für rihtiger halten, wenn der Minister auf sein Vorgehen verzichte, zumal ihm eine Exekutive doch in diesen Dingen nicht zustehe. Der Minister möge sich als Reichsminister, niht als Partet- minister fühlen. Er möge seine Gründe darlegen. Seien sie ieh so würde der Aus[chuß entsprechend beschließen; seien ie es nicht, werde er desavouiert. Dabei fei das Verbot des Rotfrontkämpferbundes ein Schlag ins Wasser, weil alle Angehörigen desselben Mitglieder dexr niht verbotenen Kommunistishen Partei seien. Jm FJnteresse einer ruhigen Wahlbewegung sei der Schritt des Ministers bedauerlich. Reich3minister des Junnern Dr. von Keudell betonte, daß er absihtlih vermieden habe, auf die Verfassungsfrage ein- zugehen, um nicht zu verhindern, daß der Ausshuß in eine politishe Aussprahe einträte. Fm allgemeinen stehe er auf dem Standpunkt, dew die Abgg. Dr. Emminger, Dr. Scholz und -Schuly-Bromberg vertreten hätten. Ministerialdirektor von Kamedcke beleuchtete die Verhand- lungen in der Nationalversammlung in Weimar über den Vor- \chlag, einen Ständigen Aus\huß für die Zeit außerhalb der O des Reichstags bis zum Zusammentritt des mneugewählten Reichstags einzuseßen. Damals sei nan bewußt von der Bezeichnung us \u zur Ueberwachung der Reichs- regierung“ abgekommen und habe ihn als „Aus\chuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung“ in die Verfassung eingefügt. Vorsißender Abg. Henke (Sogz.) erinnerte die Kommunisten daran; daß der Fnnenminister ja sih bereit erklärt abe, nach der Begründung ihrer Anträge ausfsührlih seinen Standpunkt darzulegen. Abg. Ko ch (Dem.) widersprach den Auffassungen der Abgg. Dr. Scholz und Schuly-Bromberg. Der Ausshuß habe weitergehende Rechte. Der Reichs- e habe stets das Recht, zu entscheiden, ob die Richtlinien seiner Politik urs en oLQeE WULs gn eines Fnnenministers berührt und durhkreuzt seien. Sei ex dex Meinung, so könne er die Ee des Erlasses verlangen. Ein gleihes Recht auf Beschlüsse stehe auch dem Aus= {uß zu, und zwar in der gleichen Weise wie etwa dem Reichs- kangler. Abg. Schulte - Breslau (Zentv.) bemerkte, ein Ein- greifen in die Rechte des Reichstags sei in dem Ersuchen des «Znnenministers niht zu evbliden; denn dieses Ersuchen beruhe auf einem Geseß, das dem Fnnenminister und nur ihm allein ein solches Recht gebe. Der Ausschuß habe aber auch das Recht der Kritik, Um diese gut auszuüben, fehle ihm aber noch verschiedenes, was er nicht wisse. Ob diese Verhandlung opportun L hänge davon ab und von der Frage, ob der Ausfhuh eventuell in eine Untersuchung eintreten wolle. Abg. Dr. Rosenfeld (Sog.) forderte eine Trennung der aufgeworfenen Fragen. Dieses Er= juchen des Fnnenministers sei etwas ganz Neues, niht Da gewesenes, weil es so allgemein gehalten und an alle Länder ge- richtet worden sei. Wir Unitarier könnten uns ja über cine solche Schärfe gegen alle Länder nur freuen. Sechzehn von den achtzehn Ländern hätten sih deshalb dagegen aufgelehnt. Er sehe den bayerischen VEEBen hier, Habe das zustimmende Bayern denn das Verbot erlassen? Da, wie der Abg. Schulte-Breslau meinte, manches dem Ausschuß nicht bekannt sei, so wünsche dex Antrag seiner Freunde ja die Vorlage der Denkschrift des Ministers. Das Reichsgericht habe sich übrigens hon einmal mit dem Rotfront- kämpferbund beschäftigt, als der Oberpräsident von Westfalen die Dortmunder Ortsgruppe aufgelöst habe. Das Reich8geriht habe die Auflösung für unberechtigt erklärt. Und troßdem nun dieses Ersuchen? Redner beleuchtete von seinem unitarischen Stand- punkt aus diesen Erlaß, weil ec in die Staatshoheit der Länder eingreife. Es gehe eben hier dex Partenmann mit dem Reichs- minister durch. Er wünsche Zurückziehung des Erlasses. Dex Aus- schuß habe nicht die Befugnis zu einem Mißtrauensvotum, wohl aber zur Kritik, und diese werde in einem Ersuchen an den NReichs- kangler münden, das Ersuchen des Fnnenministers zurückziehen. Abg, Thälmann (Komm.) sah in der Angelegenheit niht nur eine verfassungsrechtliche oder polizeiliche, sondern eine politische Amgelegenheit. Es sei ein Stoß des Bürgertums gegen den Rot- frontkämpferbund, gegen den Vertreter des Proletariats. Redner bezog sih auf Zeitungsmeldungen, die über die Stellung der bürgerlihen Minister Mitteilungen gemacht haben. Danach halbe Herr von Keudell Besprehungen mit den Ministern gehabt. Und wenn diese vielleicht auch niht mit dem Zeitpunkt des Ersuchens einverstanden gewesen seien, so handele es sich hiex doch nich# um

einen Schwabenstreih, niht um eine Angelegenheit des Fnnen- ministers oder der Deutschnationalen, sondern um einen Vorstoß des Bürgerblocks. Auch Unfreundlichkeit gegen die Sowjetunion beweise es. Man wolle für die Wahl den Weg freimachen für den Stahlhelm und die nationalsozialistishen Mörder. Man wolle Herrn von Keudell deshalb au nicht desavouieren. Dabei hätten Saalschubleute des Stahlhelms, wie festgestellt sei, Gummiknüppel und Revolver bei sih getragen, was die Leute vom Rotfronut- fämpferbund ins Gefängnis gebraht haben würde. Redner be- sprach einige Verbote von Demonstrationen bzw. von Ortsgruppen des Rotfrontkämpferbundes (RB), die wieder hätten aufgehoben werden müssen, darunter ein Essener Fall, wo die Stahlhelmer in Ueberzahl umgekehrt die Frontkämpfex überfallen hätten. Selbst der vehtsstehenden Presse, z. B. der „Rheimish-Westfälischen Zeitung“, erschiene der Erlaß zurzeit unpraktish. Weik es sich um keine polizeilihe Aktion hier handele, frage seine Partei, ob der Justizminister hier in Vertretung des Reichskanzlers anwesend sei odex niht. Auch die Sozialdemokraten wollten hier nur ein poli- tishes Geshäft machen. Der fast faschistische Poligeisturm werde gegen die Rotfrontkämpfer wirkungslos sein. Die Gewerkschaften sogar seien mit in die Reihen des Rotfrontkämpferbundes getreten, um gegew dieses Ersuchen zu demonstrieren und seine Zurü- nahme zu exlangen. Das Reichskabinett müsse sich äußern, wie- weit es und seine einzelnen Mitglieder zu diesem Ersuchen stehen. Keudells Verbot sei nicht der Rotfrontkämpfer Tod. Reichsminister des Fnnern Dr. von Keudell: Es ist bekannt, daß sih das Reichsgericht schon seit zwei Fahren in einer Reihe von Erkenntnissen mit dem staats t bat Ea Charakter der kommu- nistischen Partei als solcher bea zt hat, fien o die Frage der kommunistishen Partei als etner politischen Partei Hier aus meinen Betrachtungen aus. Die Frage eines Verbots des Roten Frontkämpferbundes, welcher sih als eine eigenartige militärische Organisation im Zusammenhang mit dex kommunistishen Partei darstellt, hat meine beiden Herren Amtsvorgänger bereits eingehend E Seit zwei Jahren is angesichts der bekannten Fudi- kfatux des Reichsgerihts eine Maßnahme gegen den Rotfront- fämpferbund erwogen worden. Feßt A ein neues u bes Moment eingetreten. Nachdem sih bisher die Erkenntnisse des Reichsgerihts lediglich auf die kommunistishe Partei * oder einzelne Mitglieder derselben bezogen hatten, sind im Dezember vortgen Jahres zwei Urteile ergangen, die sih auf den Rotfront- fämpferbund bezogen. Diese Erkenntnisse haben die revolutionävre Natur des Rotfrontkämpferbundes in so eindeutiger Weise fest- gestellt, daß sich daraus für den zuständigen Reichsinnenminister die Pfliht ergab, weitere E gegen den Rotfront- fämpferbund einzuleiten. Wir haben in dem E bund eine einzigartige Organisation vox uns, welche nah den wieder holten Erklärungen einzelner Führer, nach den Erklärungen prominenter Abgeordneter der Kommunistischen Partei und der Haltung der Kommunistishen Presse es sih zum Ziele macht, die Revolution gewaltsam ertei tähven. Man fönnte ja die Frage aufwerfen, warum das Verbot auf Grund der Dezemberurteile des Reichsgerichts niht {hon längst er- angen sei. Diese sind uns aber erstim Januar zugänglich geworden. Sh spreche es offen aus, daß es mir erwünscht gewesen wäre, egen den NRotfrontkämpferbund bereits im März nah der Mina der Urteile vorzugehen. Aus technischen Gründen war aber dex Abschluß der Prüfung“ des ganzen Materials nicht möglich pen, Mix für meine Person wäre es lieber E A gegen den Rotfrontkämpferbund vorzugehen, solange der Reichstag noch zusammen war, der dann eventuell von sich aus die Konsequenzen hâtte ziehen können, die er für ab gehalten hätte. Eine weitere Frage ist die, ob mit Rücksicht auf den jeßt bevorstehenden Wahl- ‘ampf das Vorgehen gegen den Rotfrontkämpferbund lieber hätte unterbleiben sollen. Diese Pans muß ich ablehnen. Wenn man auf den Standpunkt steht, daß es für den zuständigen Minister bei Vorliegen entsprehender Vorausseßungen eine amt- lihe Pflicht ist, ein entsprechendes Verbot zu erlassen, dann ist es nicht möglich, ein solhes Verbot etwa bis nah dem Zeitpunkt dex Wahlen aufzuschieben, denn dann haben die Minister ihre Demission eingereiht, das Kabinett ist “nux ein Geschäfts- ministerium. Es würde ein Hindernis für ein Verbot sein, wenn es von einem Minister erlassen worden wäre, der nur Mitglied cines Geschäftsministeriums ist. Der Herr Reichskanzler, der selbstverständlich 4 Wochen über. das Material von mix unter- richtet worden ist, hat wiederholt Bedenken gegen ein Verbot in diesem Zeitpunkt ih wiederhole, meine Herren, in diesem Zeitpunkt geäußert. Es handelt sid bei dieser Frage um eine reine Ressortangelegenheit des Reichsministers des Funnern. Keinerlei irgendwie geartete Stellungnahme des Kabinetts, auch wenn sie stattgefunden hätte, hätte den zuständigen Minister in diesem eigenartigen Spezialfalle von der thm vom Republikschuß- esey auferlegten Pun befreien können. Fnsofern rauche ih niht zu wiederholen, daß ich keinerlei Deckung hinter Kabinettsmitgliedern oder hinter dem Kabinett als solhem uhe. Jch habe das Verbot lediglich als meine Pflicht angesehen. Wenn man den Rotfrontkämpferbund seinem gauzen Wesen nah mit dem vergleicht, was sonst an Verbänden mit pflihtmäßiger io merksamkeit im Reichsministeriuum des Fnnern verfolgt wird, dann BN dex außerordentlih militärische Wert und die erstaun- lihe Offenheit, mit der die revolutionären HeE seitens der führenden Herren proklamiexrt werden, außerordentlich ins Ge- wiht. Wir haben gesehen, daß von den verschiedensten Stellen, die ich vorhin andeutete, wiederholt als der Zweck des Rotfront- kämpferbundes das Ziel der Revolution angesehen worden ist, daß er die Kerntruppe der Revolution sei Lan ex en bewaffneten Aufstand vorbereiten und die militärische Mobilmachung gegen die Bourgeosie betreiben solle. Zu diesem Zwecke bestehen Wehr=- und Kampforganisationen ganz eigenartiger Natur. möchte ferner hinweisen auf die ae bneeite welche i dieser Gelegenheit, z. B. beim leßten ee, gel woren wurden. Das Reichsgericht hat in den beiden Urteilen auf diese Dinge Be- zug enommen. Alle Sachkenner sind sich auch darüber einig, daß er Jungmannschaft des Rotfrontkämpferbundes ein militärischer Wert zuzuerkenrien ist. Sie wird auf besonderen technischen Abenden untec Anleitung einflußreiher Persönlichkeiten plan- mäßig vorbereitet. (Zuruf von Kommunisten.) Fch möchte keiner- lei Zweifel darüber lassen, daß die Bestimmungen des Republik- \chuvbgesebes in diesem einzigartigen Falle dem Reichsminister des Jnnern zur Pflicht machen, gegen bestimmte Vereine ein- zuschreiten, wenn ihre Staatsfeindlichkeit, ihre Gefährlichkeit gegenüber der verfassungsmäßigen Staatsform d teht. Der Reichsminister des JFnnexn hat auf Grund der Bestimmungen des Republikshubgeseßes die Pflicht, einzuschreiten, wenn die Vorausseßungen seiner Ansicht nah vorliegen. Der Minister ging dann mit Ns auf die Ausfühcungen des Abg. Dr. Rosenfeld auf die verschiedenen Kommentare ein, besonders auf die Frage, ob es zweckmäßig sei, sich vorher mit den Länderregierungen 1n Verbindung zu feßen oder nicht, und wiederholte dann, daß ein folchex Gedanke ha von seinen Amtsvorgängern erörtert worden sei. Man habe erwogen, auf einer gemeinsamen großen Konferenz mit den Länderregierungen diese Frage zu erörtern und die Zweckmäßigkeit zu prüfen, einheitlih gegen den Rotfront- kfämpferbund vorzugehen. Wenn diejenigen Länderregierungen, welche sih der Stellungnahme der preußischen Regierung ange- {lossen dabin: sih auch ihrerseits an den Staatsgerichtshof wenden wollen, so wird man dafür vielleiht als Zweckmäßigkeits- erwägungen anführen können, daß es an si{ch nicht wünschenswert ist, etn Verbot des Rotfrontkämpferbundes für kleinere Gebiets- teile des betreffenden Landes zu erlassen, wenn sich das Verbot niht auf das gesamte Reichsgebiet exstrecken sollte. Der Weg bei der Durchführung des Verbots des Rotfrontkämpferbundes ist aber vom Geseh vorgeschrieben. Er ist in § 17 Abs. 2, § 14 und 8 7 Ziffer 4 des Republikshubgeseßes vorgezeihnet. Außerdem findet die Bestimmung dèr 88 128, 129 des Strafgeseßbuches An- wendung. Dex Minister brachted den Wortlaut diesex Bes

stehen der Aktion durchaus unterrichtet gewesen;

stimmungen zux Verlesung, aus welchem sich grUndsäßlih orge daß dexr Staat die Verpflichtung bat, eine militärishe p lutionäre pa tent von welcher nach den Erklärungen ite eigenen Führer feststeht, daß sie auf den gewaltsamen Umsturz Staates hinarbeitet, aufzulösen. Mit dem Vorgehen gegen die ko? nistishe Partei als solche hat das nichts zu tun. Ein Reit. minister des Funern würde sih, nachdem die beiden Urteile y Reichsgerichts ergangen sind und die Zuständigkeit des Republi schubgeseßhes gegeben i}, einer Verleßung seiner “Amis pflichten s{chuldig gemacht haben, wenn er nit auf Gru dieser Sachlage gegen den Rotfrontkämpferbund gegangen wäre. Jh beanspruhe Deckung hinter niemandem bg. Torgler (Komm.) - bemängelte die Ausführungen 4, Ministers, die dürftig seien. Zur Geschäftsordnung beantra,e L den Reichsinnenminister von Keudell zu ersuchen, dem Ausschu die Denkschrift und die beiden Reichsgerichtsurteile vorzulegey Minister von Keudell: Die beiden Reichsgerichtsurteilo ind Das Urteil vom 6. Dezember 1927 gegen den Shlosser Hartman aus Bochum und das Urteil vour 2. Dezember 1927 gegen de Maurer Arendt in Falkenburg in Pommern. Abg. Emmi nge (Bayr. Vp.) legte dar, wie nach den bestehenden geseßlichen Y stimmungen das Vorgehen des Reichstnnenministers berechti gewesen sei. Ob es zweckmäßig gewesen sei, an die Länder ohn vorherige Fühlungnahme herangutreten, erscheine ihm zweifelhaif Er hofse und wünsche aber, daß der Staatsgerichtshof hein Reichsgericht recht bald seine Entscheidung fälle: Ér selbs würde es daher für zweckmäßig halten und beantragg daß der I bis dahin seine sachliche Entscheidu vertage. Mit den Wahlen habe diese Verfügung nichts zu ty Reichsjustizminister Hergt: Der Abg. Emmingec hat de Wunsch ausgesprochen, der Reichsgerichtsfenat möge seine En scheidung baldigst treffen. Wenn eine Hauptverhandlun erforderlih wäre, würde eine starke Belastung eintreten, iei mit Hauptverhandlungen die Senate s{chon zwei Monate j voraus belastet sind. ier ist aber - ein Beschlußverfahren vor gesehen. Das kann der Senat einshieben in die Haupt O Welhe Rundfragen, Betweisetrhebungg und dergleichen der Senat etwa noch für erforderli halten wird, läßt sich natürlich nicht übersehen. Dav abgesehen nehme ih aber an, daß der Senat schon wo selbst die Angelegenheit als s{chleunig behandekn werde, Abg. Ko ch - Weser (Dem.) will niht über die Zweckmäßigke des Verbots des Roten Frontkämpferbundes sprechen, denn Me dafür, daß alle bewaffneten, militärisch aufgezogenen Ve ände jeyt entbehrlich seien. Die Entscheidung selbst halte er M unklug und unzweckmäßig in diesem Augenblick, Deshal müsse der Ausschuß den Standpunkt einnehmen, diese an si doch nicht eilige Frage sei jeßt nicht zu lösen, sondern das Ey suchen des Ministers sei zurücklzuziehen. Eine revolutionäre Gefah die im Dezember aufgedeckt sei, sei heute nihb mehr vorhande Abg. Lehmann (D. Nat.) wies darauf hin, daß der Ausschu nux berufen sei „zur Wahrung“ von Rechten des Reichstags; flihte deshalb dem Antrag Emmingex bei. Abg. Dr. Rosen el d (Soz.) nannte die Begründung seines Ersuchens dur d Minister dürftig. Er frage, ob die beiden Reichsgerichtsurteil bereits in dexr Denkschrift an die Länder erwähnt und aufgenomm nd Das Ersuchen des Ministers beeinträchtige die Wahlfreihäl as wolle der Minister gegen Bayern tun, das anscheinend g habe? Das sei doch ges Jnnenministerw dexr Vndd è mUsse aljo d

auf das Ersuchen getan Warum seien den diese Gefahren niht aufgefallen? Bayern Rote Marine verbieten? Warum? Die Verallgemeinerut des Ersuchens mahe es verfehlt. Die Wirkung wad eine Verhezung sein. Die Denkschrift müsse vorgelegt werde Reichsminister des Junern Dr. von Keudell: Mein V gehen ist nicht auf Grund des § 7 Absay 5 des Republikhuß geseßes ergangen, wie das Dortmunder Urteil, sondern a Grund des § 7 Absay 4. Die beiden genannten Urteile sind 1 der Denkschrift erwähnt. Es is aber sonst noch eine Fülle v Material darin mitgeteilt über die militärishe Natur und d offenen revolutionären Ziele des Roten Frontkämpferbunds Fm übrigen sind beide Urteile die Veranlassung gelesen | eine erneute Prüfung im Reichsministerium des Fnnern cil treten. Diese Urteile sind nicht etwa nachträglih in die Kn {rift eingeshoben. Fhre Prüfung ist niht etwa erst im u erfolgt, sondern gleich nach Eingang der -Urteile. Auf Anfrag des Abg. Schulte erwidert der Minister sodann: A anwesenden Minister im Kabinett sind über das Bebel das Kabint hat einen Beschluß nicht gefaßt. Einige Kabinett®mitglied! haben, soweit sie nicht zustimmten, Bedenken lediglich lege des Zeitpunktes der Maßnahme geäußert. Der Artikel 8 „Germania“ geht von unrichtigen Vorausseßungen aus Abg. Schult e - Breslau (Zentr.) stellte folgenden Antrag: „f zu der Frage, ob die geseßlichen und tatsächlichen Voraus[ezun für das Vorgehen des Reichsinnenministers gegeben al Stellung zu nehmen, hält der Ausschuß diese Maßnahine für d gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zweckmäßig.“ Dieser Antr ivurde von K o ch - Weser (Dem.) unterstüßt. Abg. Th äl man arr bestritt die Schlüssigkeit des Materials des Mimi cine Partei verbiete den Mitgliedern des Roten Frontkämpit bundes den Waffenbesib. Es seien also nux Einzelfälle, die in Fl kommen könnten. Dex Kommunistischen Partei und dem Rotfren fämpferbund könne man die Dinge niht in die Schuhe {hi Abg. S chul h - Bromberg (D. Nat.) dankte namens seiner Par

nichts widrig.

«dem Minister von Keudell, daß er, auch wo er eine Erkläru

des Kabinetts niht gehabt habe, doch nach seinem ticsen Pilid gefühl gehandelt habe. Abg. Dr. S ch ol z (D. Vp.) erklärte, lel auch über die Zweckmäßigkeit des Ersuhens des ReichsmnW des Junern im Kreise seiner Freunde verschiedene Ansichten äußert worden seien, so werde ex doch innerhalb der Rechie N Aus\cusses bleiben und deshalb gegen den Anirag t stimmen. Abg. Toxrglex (Komm.) begründete rof lehnende Stellung seiner Freunde gegen die Anträ! Reichsminister des Innern Dr. von Keudell betonte N über dem sozialdemokratishen Antrage, daß das Verbot Ÿ Roten Frontkämpferbundes eine Verwaltungsmaßnahtne n Reichsinnenministers gewesen sei, wodurch die No le J Volksvertretung keineswegs verleßt worden seien. Wenn. Aus\chuß einen Beschluß im Sinne der sozialdemotratN Anträge, welhe ein Ersuhen bzw. eine Wertung 1 die Reichsregierung bedeuteten, fassen würde, 19 enth: ein solher Beshluß der staatsrehtlihen Grundlage. zj Begründung verwies der Minister auf die wiederholt er Denkschrift des Reichsinnenministers Köster vom Jahre pes Reichsjustizminister Hergt erklärte auf eine Bitie A sißenden, sich über die Vorgänge in der Kabinetts sib J

äußern, daß er dazu aus eigenem en nicht in der O erli er zur Zeit dieser Kabinettssizung auf Urlaub außerhalb Berl geweilt habe und der Reichskanzler, der am gleichen age i 1 verlassen habe, als ex von seinem Urlaub zurU gekehrt A

ihm nicht mehr über die Angelegenheit habe sprechen knn j Jn der Abstimmung wurde wan der A a tren mingerx abgelehnt, desgleichen die Anträge der n ae i nisten und die Anträge der Sogzialdemokro tr 10 gegen 9 bzw. 11 gegen 8 Stimmen. Lek 7 mit Schulte - Breslau (Zentr.) Ko ch - Weser E E

mit 10 gegen 10 Stimmen abgelehnt. A B diese Angelegenheit erledigt. _—- Es folgte . agi u handlung des Ersuchens des Ministers für Ernähr? # M Landwirtschaft Sch iele, wegen des Antrags Preuß ilfe f lionèn von den 30 Millionen der landwirtschaftlichen N j Unwetterschäden abzuzweigen. Dex Minister gab dazu

Regierungserklärung ab: „Nah Benehmen mit den Herrn

0 qi Reis

1A

minister der Finanzen habe ih folgendes zu erklären: Fn Verfolc der vom 838. Ausschuß des Reichstags am 19. April 1928 S Entschließung: Die Reichsregierung zu ersuchen, für die durch Un- wettershäden betroffenen landwirtschaftlihen Gebiete, für die die tittel des Notprogramms zur Fortführung dex Betriebe niht ausreichen, aus den Ueberschüssen des Etats für 1927 den Betrag von 6 Millionen zur Verfügung zu stellen, die auf die Länder nach dem Verhältnis der der Landwirtschaft entstandenen Schäden u verteilen sind“ 1st der Herr Reichsminister dér Finanzen ofort in eine erneute sorgfältige Prüfung der Lage der Reichs- finanzen eingetreten und wird nah Abschluß dieser Prüfung dem Kabinett ehestens einen entsprehenden Vorschlag unterbreiten.“ Nach kurzer Besprehung, an der der preußishe Ministerial- direktor Dr. Brecht und der Voxsißende Henke (Soz) teilnahmen, genehmigte der Auss{uß einstimmig diese Erklärung. Der Reichstags-Ausschuß zur Durchführung des landwirtshaftlichen Notprogramms seßte am P: d. M. die Beratung der Richtlinien für die Durchführung des andwirtschaftlichen Notprogramms unter dem Vorsiß des Abg. x. Hovrlachexr (Bayer. Bp.) fort. Es standen zunächst die Richt- jinien für die Verwendung von Reichsmitteln zur Ratio- nalisterung des landwirtschaftlihen Ge- nossenshaftswesens zur Besprehung. Ministerialrat Schuster erläuterte, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Pereins deutscher Zeitungsverleger, im Hinweis auf den Etats- bermert für diese Mittel die Gründe, welche cine Vereinheit- lihung des Genossenshaftswesens in der Verwaltung ver gemein- P Angelegenheitew und ihren Zusammenshluß wünschens- vert machen. Diese Bewegung sei durch Mangel an Mitteln gehemmt worden. Einen unmittelbaren Zwang könne die Staatsgewalt darauf nicht ausüben, aber die hon wieder erwachte Neigung solle gestärkt werden. Der Redner besprach die dafür vorgeshlagenen Richtlinien im einzelnen. Jmmer müsse gesragt werden, ob die aufgewendeten Kosten auch im Verhältnis zum mutmaßlichen Erfolg stünden. Wo es nötig sei, müsse man qu an eine Sanierung denken. Auch zu der Höhe, die die Kosten erreichen dürften, seien Vorschläge Fett. Der Redner legte der Besprehung die Beshüsse des Reichsrats zugrunde, der u. a. zwei Aus\hüsse des Reichswirtschaftsministeriuums für Ernährung vorgeshlagen hat, eimen Rh und ferner einen Aus=- chuß zur Fh ungnahme mit den beteiligten Stellen, in dem die Genossenshastsverbände, der Landtivirtschaftsrat und die be- treffenden Bankinstitute vertreten sind. Bayerischer Ministerial- direktor Frhr. von Fmhof f ergängzte als Berichterstatter des Reichsrats die Darlegungen des Vorredners. Abg, Sonner (Zentr.) erklärte, durh die Beschlüsse des Reihsrats einen Teil seiner Bedenkew für erledigt. Den besonderen Auss{huß streiche man besser und gebe lieber den Ländern das Geld zur Verteilung. Einspruch erhebe er gegen etwaige Absichten auf Sanierung einzelner Genossenschaften (Zuruf: Jst niht beabsihtigi!), Vor- sigender Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) verlas einen längeren Antrag des Abg, Rädel (Komm.), der eine ganz neue Fassung vorschlägt und vor allem die Mitwirkung der Arbeiter- organisationen verlangt. Abg. Schmädt-Cöpenick (Soz.) warf die Frage auf, ob denn die Genossenshaftsverbände wirk- lih einen Zusammenschluß wünschten, Die Verluste dieser Ver» bände z. B. beim Raîiffeisen-Verband seien zum Teil durch die mangelnde Praxis der hohmögenden Herren entstanden, die See- dampfer ust. ankauften und dur sonstige Beteiligungen das Geld verpulverten. Die Landbund-Genossenshaften seien nicht zu sanieren! Er fürchte, daß troßdem dazu Mittel hiex bewilligt werden sollten. Das dürfe nicht geshehen. Hätten diese Mae schaften sich doch sogar für Erhöhung des Zinsfuße® ausgesprochen. Die Avbeiter-Genossenschaften Pian leine solhen Verluste erlitten, weil sie mcht unsähig geleitet worden seien. Reichsernährungsminister Schiele flellte richtig, daß in den Ausführungen des Referenten von Sanierung nux die Rede gewesen sei in bezug auf dié Kreditinstitute, die reen mit den Genossenschaften arbeiten und für deren Rationalisierung zu sorgen haben. Auf Anfrage teilte der Minister mit, daß die Reichélandbund-Genossenschaften jeßt durchaus die Rationalisierungsbestrebungen unterstüßten, die hier vor- geshlagen seien und sich mit den anderen Genossenschafts- verbänden in eine Linie stellten. Die Bewilligung von Mitteln us erst dann zulässig sein, wenn der Plan flar vorliege, der as Werk der Rationalisierung sichere, und wenn verbindliche Beschlüsse vorlägen, denen mindestens die drei größten entralen landwirtschaftlihen Genossenschaften beigetreten Mien Unter diesen drei genannten Genossenschafts-

berbänden müßten s der Reichsverband der deutschen landwirt- s

schaftlichen Gétossenshasten und der Raiffeisen-Verband befinden. Abg. Dr. Horl aher (Bayer. Vp.) nannte die Vorlage außer- drdentlich unklar und bedauerte, daß hier unter den Bauern- organisationen nicht paritätish verfahren werde. Z. B. seien die Genossenshaften des Bayerischen Bauernvereins bisher über- haupt nicht gehört worden, obgleich diese mit den Holsteinishen die größten Verbände darstellten. Welche Genossenshaftem kämen in Frage, wie solle das Geld angewendet werden? Die großen erbände unter einen Hut zu bringen, halte ex für eine Unmög- lihkeit. Das Raiffeisen-Fnstitut fei eine zentrale Organisation G das ganze Land, die anderen Verbände aber wären nicht mit iesen vergleihbare Größem,. Ein Teil der Genossenschaften hätte sich aus eigener Kraft rationalisiert! Diese auszuschließen, sei eine Undankbarkeit, jedenfalls müsse man außerordentlich bvor- ihtig vorgehen, Die Fassung der Bestimmungen über ationalisierung sei direkt gefährlih, Wer seien denn die beiden größten zentralen Genossenshaft3verbände! Den Gedanken müsse man aufgeben, die Spiyenverbände zu vereinheitlihen! Bon unten hex könne man rationalisieren, aber niht von oben her, von einer Zentrale in Berlin; das könne zunächst höchstens in den Ländern und den Provinzen geschehen. Sei das erreiht dazu bedürfe es längerer Zeit komme vielleiht einmal eine Berliner Zentrale, Etwas anderes sei vielleiht eine zentrale Zinsverbilligung im Geldverkehr der landwirtschaftlichen Ge- nossenschaften, weil danhe dieser Kredite O Durch die Stvafzinsen bis zu 11 vH. würde die Lage der Land-

wirte weiter vershlechtert, da es sich um rund 150 Millionen |

Personalkredite handele. Hier könne man helfend eingreifen. Bezüglich der übrigen 800 Millionen Mark Kredite müsse man 2_vH. unter den t Jahre hercuntergehen. Dann bringe man ihtbare Hilfe. Deshalb bitte ex, die Rithilinien so um- zuarbeiten, daß von unten rationalisiert werde. Wie die Richt- linien jet seien, könne seine Partei ihnen nit 0 e Reichsminister Schiele wies den Vorredner darauf hin, das die Mittel etatmäßig zux Rationalisierung festgelegt seien un

solher eingefrorenen

diesem Beschluß au die Bayerische Volkspartei zugestimmt habe. | Nun wolle der Vorredner aus der Rationalisierung eine Zins-

verbilligungsaktion machen, was dem Sinne des De nit entsprehe. Der Vorrebner habe bedauert, daß der Bayerische Bauernverband in Verbindung mit den Bauernvereinsgenoßen- [haften nicht vorhex gehört worden sei. Die exwähnte Ver-

einigung nenne sih „FZentralverband der Bauernvereinsgenossen- |

[haften Deutschlands G. m. b. H.“; dieser Verband sei kleine einheitlihe Genofsenschaftsbildung wie die anderen Verbände. Vlese ganze etwas unklare Frage I erst in den leyten Tagen eingehend geprüft worden. Jm übrigen könne dieser Verband ebenso gut als dritter von den genannten gentralen landwirtschaftlihen Genossenschaftsverbänden im Zinne der Richtlinien fungieren wie jeder andere, ]osern er auf Grund der Richtlinien praktisch mitzuarbeiten bereit set. Auf eine Anfrage des Abg. Tempel (Soz.),

ob nux be- stimmte odex fämtlihe Genossenschaftsverbände nah Möglichkeit

seien. | des landwixrtshaftlichen Notprogramms seßte am

| treffend Hilfsmaßnahmen Bankldiskont | wirkliche |

beteiligt werden sollen, gab Reichsminister Shiel e Erklärungen ab, nah denen die Absicht bestehe, alle Genossenschasts- verbände, die mitarbeiten wollten, auch zu beteiligen. ‘Aber sie müßten sich auf den Boden der Richtlinien stellen. Abg. Raedel (Komm.) begründete seine Vorshäge gur Rationalisierung des Genossenschaftswesens und zur Vorbeugung etwaiger Versuche zur Sanierung fauler Genossenschaften. Er ves die angeblihe Mißwirtschaft des Landbundes, die noch tarter hervorgetreten wäre, wenn nicht gerade die kleinen Bauern- genossenschaften des Landes noch am besten gearbeitet hätten. Ubg. Ketnath (D. Vp.) betonte, der Ausschuß könne an der Zweckbestimmung dieser Mittel nichts ändern, deshalb könne er es nicht verantworten, daß hier Mittel zur Sanierung verteilt würden. Deshalb könne man auch die Verteilung nicht einfa den Ländern überlassen, denn manche Länder würden do gar kein Bedürfnis für eine solche Rationalisierung haben und die Gelder anderweit verwenden. Der Redner vermißte noch eine zweckmäßige Kon- trolle. Sie sei schr {wer durchführbar, wie sie nah den Richt- linien vorgeschlagen sei. Wenn es möglich wäre über die Genossen- schaften eine Zinsverbilligung zu erreichen, y sei das Reichsgeld Pttes E angelegt. Aber nah den bisherigen Erfahrungen ätten Genossenschaften 1925 z. B. bis 20 vH selbst genommen und damit thr Desizit abgedeckt, und zwár mit Rentenbank= krediten! Er halte deshalb ein jolhes Verfahren für unmöglich mangels genügender Kontrolle. Er halte den Vorshlag Dr. Hor- lachers deshalb für undurchführbar. Abg. Dew i § (D. Nat.) be- grüßte die Absicht der Regierung, hier in diesem Absaz- und Kreditwwirrwarr des landwirtschaftlihen Genossenschaftswesens von oben mit einem gewissen Druck ein Ende zu machen. Von oben lasse sih ein Zusammenschweißen leichter als von unten erreichen. Man stoße ja auf den Widerstand von so und so vielen hauptamt- lichen Ran usw. Man spreche so viel von N be» wirtschafieten Genossenschaften! Gewiß, es möge mancher Fehler gemacht worden sein. Es lei die JFnflation gemacht worden, (Zu- ruf: Die haben die Arbeitergenossenschaften doch auch überwunden!) Gewiß, Garantien für gute Verteilung der Gelder suche er gerade darin, daß ein Druck von oben geübt werde. Wenn einzelne Ge- ienen zurzeit noch niht mitmachen wollten, so möge das ein, jie würden sich aber nah kurzer Zeit besinnen, wenn sie ähen, daß sie von der Zentralisation Vorteil hätten. Die Blüte er Konsumvereine komme doch gerade daher, daß sie von vorn- is straff zentral aufgebaut und zusammengefaßt seien. Was olle denn der Länderausshuß nun hierbei mahen? Seine Auf- abe erscheine ihm etwas viel Aufwand für einen Eierkuchen zu 4 Eine Beschleunigung des Verfahrens werde siherlich dadurch nicht erreicht. Fm übrigen aber bitte er um baldige Annahme der Richtlinien, damit überhaupt etwas zustande komme. Abg. Schla ck (Zentr.) bemerkie, ihm habe es anfangs geschienen, als seien die Richtlinien dazu da, die Gedanken zu verbergen. Werde denn ein Verband bereit sein, 4. B. die Millionen Schulden des anderen zu übernehmen, und so mit ihm zusammenzugehen? Da wix nur 25 Millionen zur Verfügung hätten, sei daran wohl nicht gedacht. Verhütet müsje werden, daß d te Summen zur „Sanierung“ ver- wendet würden. Die Rationalisierung könne man nicht von oben machen die Zentralverbände müßten zunächst herausbleïben —, sie müsse bei den lokalen, provinziellen und Länderorganisationen beginnen. Machten diese nicht mit, so pee man das Geld, Auf dieser Grundlage werde man s{hließlich zu einer Hauptzentrale fommen. Wollten die Zentralverbände sich nicht einigen, möchten sie es lassen. Die Zentralverbände wollten ja ihre Genossenschasten behalten und hinderten womöglich den Zusammenshluß. Der Länderaus\chuß könne die Gelder verteilen, aber mehr nicht, weil die Praktiker fehlten. Eine Verteilung* nah den Zinsen, wte Dr. Horlacher vorschlage, lehne ex ab. Abg. Bl u m (Zentr.) be- tonte, daß eine B assung dexr Genossenschaften shon um so mehr nötig sei, als die Funternationale Poolbildung sich immer mehr festige, und im Fnlande die Trustbildung fortschreite. Da müsse die Landwirtschaft als Gegenwirkung auch eine zentrale Ver- einigung haben. Der Vorschlag, eine Zinsverbilligung mit der Rationalisierung zu verbinden, V ewiß mit Rücksicht auf die brutalen Bins\ähe bis 12 und mehr Peozeni erwägenswert. Dazu reichten aber 25 Millionen niht aus. Dazu bvauche man mindestens die doppelte Summe. Da müsse die Rationalisierung den Vorrang E Man müsse abex nicht oben, sondern unten“ anfangen. Es omme in erster Linie darauf an, daß der Zusammenschluß der in den Ländern und Provinzen nebeneinander bestchenden BVer- bände zu einem Landes- oder Provinzialverband- erfolge. Ver Zusammenshluß müsse da erfolgen, wo die praktische Arbeit eleistet werde, dann komme exr von oben von selbst. V axi sei es auch fals, die Mittel für den unteren Zusammen-=- {luß auf 20 vH. zu G Gegen die Verwendung der Mittel zux Sanierung sei exr unbedingt, Aufwendungen Zur geschäftlihen Sanierung dürften niht gemacht werden. Auf alle Fälle müsse der Ausshuß_zu etner Lösung der a r9d A a Frage kommen. Abg. Be ck - Oppeln (Ztr.) wtes auf die sehn- Dee Exwartung hin, mit derx die Landwirtschaft der Arbeiten es Ausschusses harre. Er pflihte im wesentlichen dem Abg. Blum bei. Dex Widerstand gegen diese Bestrebungen a vor- wiegend von den leitenden Beamten der R Na ten aus, die um ihre Position a Ohne eine ationalisierung werde das Genossenshaftswejen nicht verbilligt. Man denke nur an die unberechtigte gegenwärtige Uneinigkeit dex Spißen» verbände. «Fn dem LAUIeL A I, sehe er nux ein Auskunsts- mittel aus Mangel an Besserem. Unter gewissen Abänderungen fönne man wohl den Richtlinien Mes Ab. Bach =- mann (D. Nat.) bemerkte, der beste Wille von unten her reiche nicht aus, wenn nicht dazu ein Druck von oben komme. Er beantrage, um Mißverständnisse auszuräumen, als Zweck der Mittel zu bestimmen: „Die Mittel Le nux zur Deckung der Kosten, die den E Me Kassen dur Rationalisierungs- Maßnahmen entstehen, zur Verfügung gzu stellen. Damit {loß die allgemeine Beratung; D wurden noch_ nicht Had, Dex Ausshuß wird sich vielmehr in_ seinex nächsten Sikung, am 28. April, zunächst mit der Frage dexr Ums {huldungskredite beschäftigen.

Reichstagsausschuß Durchführung

Der zux 98. d. M. untex dem Vorsiß des Abg. Dr. Horlache r (Bayer.

ine Ber aen mit der Besprehung der Richtlinien, be- O N omon des Reibs ‘für Umschuldungskredite fort. Ministerialrat Dr. Quassowski erläuterte, dem Nach- rihtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, die Gefahr dex sogenannten eingesrorenen Kredite, die man auch ver- kappte Realkredite genannt habe. Die Bewegung gehe dahin, die kurzfristigen Personalkredite dur langfristige Kredite möglichst unter CÉcaübigung des Zinsfußes zu ersehen. Die Zunahme der Pfandbriefe zeigte die beginnende Entwidlung. Wo der Land- wirt erststelligen Hypothekenkredit nicht mehr erhalten fönne, wolle man ihm zweitstelligen Hypothekenkredit eröffnen. Woher aber bekomme man das Geld? Man habe ja bereits auch Aus- landsgeld herangezogen, aber die Garantie müßten JInlands- kreditinstitute übernehmen. Redner seßte nun die Organisation

| dieser Hilfe und die Formen und Bedingungen, die Kontrollmaß-

nahmen usw. auseinander, unter denen diese Maßnahmen vor sich gehen sollen, die in den Richtlinien zusammengefaßt seien. Las Bedürfnis nah solhen Krediten sei außerordentlich groß, größer als der Geldmarkt zurzeit es befriedigen könnte. Es komme nun darauf an, diese Umschuldungskredite dorthin zu leiten und so umfangreich, daß der ihrer bedürftige Schuldner, Landwirt, Klein- bauer und Pächter, nun auch wirkli geregelte Schuldverhältnisse erlange. Von langfristigen Krediten sei hierbei nux an den „hin- teren Shwanz“ der Roggenschulden gedacht. L ic Verhandlungen zux Vorbereitung der Umschuldung mit den Ländern, Banken und Organisationen seien bereits in die Wege geleitet; er hoffe deshalb

Neich3: und Staatsanzeiger Nr. 101 vom 30, April 1928, S. 3,

auf baldige Verabschiedung. Die Beschlüsse des Reichsrats brachten keine grundsäßlihen Abweichungen von den Zielen der Regierung. Abg. Ra del (Komm.) begründete einen Antrag, dié für Hilfsmaßnahmen des Reiches für Umschuldungskredite zur Verfügung zu stellenden Mittel als Notfonds für die Ent- shuldung bäuerlicher Klein- und Familienbetriebe zu verwendeu, Zur Durchführung dieser Hilfsmaßnahmen habe die Regierung Richtlinien nah folgenden Gesichtspunkten vorzulegen: a) Herab- seßung oder vollständige Streichung solher Schulden, die zu denkt 1hlehien Bedingungen in den Jahren 1924/25 aufgenommen iverden mußten, auRerdeut s{chwebende Schulden, b) Zins» verbilligung 1n dem Maße, daß in keinem Fall die Zinsen 6 vH übersteigen, bei dringenden Notständen Gewährung zinsloser Vor» shüsje, c) Durchführung der Hilfsmaßnahinen durch Ausschüsse, die aus Vertretern der landwirtschastlihen Genossenschaften, Klein- und Familienbetriebe, Gemeinden und Gemeindeverbände und Landwirtschaftskammern gebildet werden. Die vorliegenden Richtlinien brächten keine Hilfe den bedürftigen Bauern usw., sondern eigentlich nux den Kreditanstalten. Die Richtlinien machten im Eingang den Eindruck, als seien es Maßnahmen, das Betreiben von Zwangsvollstreckungen zu erleichtern. Vors sißender Abg. Dr. Horlacherx (Bayer. Vp.) beantragte mit Unterstüßung mehrerer Parteien eine Entschließung, darauf Be- dacht zu nehmen, daß die Kredithilfe durch Umschuldung möglichst gleihmäßig auf das ganze Reich verteilt wird. Abg. B e ck - Oppelit (Zentr.) begrüßte die vorgeshlagenen Maßnahmen. Die soge- nannten Amerikaanleihen usw. hatten sih nicht rihtig auswirken können, weil die Grundbuhämter noch mit den Aufwertungs- arbeiten beschäftigt gewesen seien. Die Abwicklungskredite seten damals gewissermaßen auf drei Fahre verteilt worden, die bäuer=a lihen Schuldner hätten aber bei der shlechten Lage der Land- wirtschaft einfach niht zahlen können. Die Kreditmöglichkeiten seien er]chöpft worden. Deshalb halte er Heraufseßzung der Be= leihungsgrenze auf 50 bis 60 vH für wünschenswert. Abg. Bl unt (Zentr.) betonte den Zusammenhang der Umschuldungsaktion mit dem Auffangen von Gütern, die sih nicht halten ließen, und dem Siedlungswesen. Die Zahl dexr nicht mehr rentablen Groß- güter mehre sich von Tag zu Tag. Es bestehe große Gefahr, daß die Güter an sogenannte Güterschlächhter fielen und dauernd ihrex wirtshaftlihen Ausnußung entzogen würden. Dabei sei eine Ge- sundung des Siedlungdiwesèns zu erstreben. Manche Siedlungse gesellschaften siedelten ungesund, - kauften: s{hlechte zux Siedlung ungeeignete Objekte. Viele Siedler gingen dadurch zugrundes Durch die Kontrolle dex -Umschuldungsorganisation werde eing Auswahl der zux Siedlung geeigneten Objekte erfolgen können. Alles in allem sei die Aktion eine zwingende Forderung dex Not- stände auf dem landwirtshaftlihen Hypothekenmarkte. Diesent grundsäßlichen Anfang müsse eine weitere Ausgestaltung folgen. Abg. von Dewith (D. Nat.) betonte gleichfalls die Notwendige keit diesex Maßnahmen. Der Abg. Rädel habe offenbar die Be- deutung der Treuhandstelle in den Richtlinien verkannt. Sie ei nicht die Hauptsache, sie komme wesentlich nur für gewisse hosfs nungslose Fälle besonders in Frage. Den Kleinbauern könnê man auf Grund der Richtlinien sehr wohl helfen und weit besser, als der Abg. Rädel es annehme. Der Redner seßte das näher im einzelnen auseinander. Er bat um baldige Verabschiedung dieser Richtlinien, hon weil sie die Maßnahmen brähten, die eine Art Vorausseßung für die Rationalisierung dexr Genossen» haftsbetriebe seien. Abg. Schröter - Liegniy (D. Nat.) gründete einen von dex Bayerischen Volkspartei, der Deutschert Volkspartei und dem Zentrum unterstüßten Antrag, der den Siedlern und Rentengütern usw. die Teilnahme an dieser Aktion ermöglichen solle. Danah darf die Höhe des Umschuldungs- darlehens bei Altsiedlern und Rentengutsbesißern 20 vH des Grundstückswertes übersteigen, so daß auch bei diesen der Ums shuldungskredit einshließlich der im Range ‘vorgehenden Rentens belastung ebenfalls mit der Grenze von 50 bis 60 vH des Grundo E ie Q abschneidet. Nach kurzer weiterer Debatte, an dex ih der Abg. Hamfkens (D. Vp.)* und Ministerialrat DL. Quassowski beteiligten, wurde die allgemeine Beratung gez {lossen. Jn der Einzelerörterung gab auf eine Anfrage des Abg. Dr. Hilferdin g (Soz.) Ministerialrat Dr. Qua]sow ski ausführliche Auskunft über die möglihe Form der Kredits beshasfung. Abg. Beythien (D. Vp.) begründete einen An- trag seiner Freunde, in den Kreditausshuß niht bloß von der Handelskammer und Handwerkskammer* einen Vertreter, fóndern je einen Vertreter zu entsenden; bei der innigen Berührung beidéy Kammern mit dem Landwirt sei das nötig. Abg. Bl u m (Zentxr.) begründete einen Antrag, als Sicherheit für Darlehen bei Klein bauern und Pächtern gelten zu lassen: „insbesondere auch die pers sönliche Leistungsfähigkeit (Personalkredit)“. Die mitgeteilten An- träge Beythien (D. Vp.), Blum (Zentr.), Schröter (D. Nat.) usw. wurden mit Ausnahme des kommunistishen Antrages, der ahz gelehnt wurde, genehmigt. Stait „Handwerkerforderungen“ wurde der Ausdruck „Forderungen von Gewerbetreibenden“ geseßt. Die Entschließung Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) wurde einstimmig genehmigt. Die Richtlinien für die Umschuldung wurden int ganzen genehmigt. Es folgte die Fortsezung der Bés JONNY zux Rattonaltilerung ded Laud wirs saftlihen Genossenshaftswesens. Es entspann sich eine Erörterung zur . Geschäftsordnung, ob die in- wishen eingegangenen beiden Anträge des Abg. Schmidts Cóvenidck (Soz.) und Dex, Hoxrlacherx (Bayer. Vp.) und Ge- nossen gleih mitbesprochen werden sollten oder erst nah Abschluß der Einzelberatung Abg. Dr. Hilferding (Soz.) begründete innerhalb dieser E LeG den F OHGD eno Er aMEBEn Antraq, der lautet: „Der Aus\huß wolle beschließen: Jn Erwägunq, daß die Verwendung der für die RationalisierungsbestrebungeWw der landwirtschaftlihen Genossenshaften bereitgestellten Gelder laut Absay 4 der Richtlinien erst nach dem R antgrit gegenz seitig bindender Beschlüsse der Genofsenschaftsverbände . zulässktg ist und eine Verzögerung - durch diesen Antrag nicht eintreten fann, wird die Beshlußfassung so lange vertagt, bis ein solcher Rationalisierungsplan vorliegt.“ Durch die vorliegenden An- träge, so führte dex Redner aus, werde die Grundlage der Richf- linien vollkommen verändert, namentlich durch die Zentrum§- anträge, die den Neuaufbau von unten, statt von oben, erstrebtent. Abg. Schla ck (Zentr.) widersprah der fofortigen Beratung und diejem Antrage. Er“ sei im Gegenteil ntit den Absichten der Richtlinien des Ministeriums einverstanden. Der Antrag Dr. Horlacher (Bayex. Vp.) und Hamkens (D. Vp.) lautet: „Der Ausschuß wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchet, den nunmehr vorliegenden - Entwurf von Richtlinien zur Rationalisierung des landwirtschaftlihen Genossenshaftswesens allen großen zentralen Genossenshaft3verbänden zur Stellung4 nahme vorzulegen und dem Ausshuß über das Ergebnis deu gepflogenen Verhandlungen nah dem 20. Mai Bericht zu er- statten. Auch solle über die Einordnung der zentralen Verbänds nah ihrer Größe bis dahin eine klare Stellungnahme erfolgert, Zu der nähsten Sitzung des Aus\husses sollen Sachverständiga aus den Kreisen dexr zentralen Genofssenschaftsverbände geladen werden.“ Vorsizender Abg. Dr. Horlaher (Bayer. Vp,) führte zur Begründung des Antrages aus, daß alle hier eins Rationalisierung der landtwirtschaftlihen Genossenshaften an- strebten, aber die Regierung erstrebe sie von oben, seine Partei von unten. Nur so sei sie möglich. Eine solhe Rationalisierung des Genossenshaftswesens erfordere Jahre. Deshalb sei eine nahträglihe Fühlungnahme mit den großen Genossenschaftss verbänden kein Zeitverlust. Sein Antrag wolle eine gründlihé Klärung der Verhältnisse in der Zwischenzeit. Er bitte um Ans nahme sei Antrags und des Antrags Hilferding—Schmidt- )penid ba. Shladck (Zentr.) wies den Vorsißendew darauf hin, daß do gerade er es gewesen sei, der wegen der Dringlichkeit dex Sache auf der jeßigen Sihung bestanden habe. Es handels