1905 / 269 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Nov 1905 18:00:01 GMT) scan diff

[60998]

3. O. 428/05. 10. Der Rittergutspächter Ferdi- nand Weinert in Frauenwaldau, Kreis Trebnitz, Prozef bevollmächtigter: ReWtsanwalt Gerstenberg in Breslau, klagt gegen den früberen Leutnant Karl Sidcketier, früher in Prifselwit, Kreis Breslau, jeßt in Las-Rosas in Argentinien, unter der Bebauptung, daß Beklagter auf sein Ersuchen von dem Kläger in den Jahren 1899, 1900 und 19091 verschiedene Dar- Iehne im Gefamtbetrage von 20 000 erhalten und auf die Gesamtsumme 2400 4 abgezablt babe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 17 600 4 nebst 5209/9 Zinsen von 8000 seit dem 1. Oktober 1901 und 49/ Zinsen von 9600 A seit dem 1. Oktober 1901 zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll- ftreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 1. Februar 1906, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Breslau, den 6. November 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[61661] Oeffentliche Zuftellung.

Die Handlungsfirma Georg Rose in Sehnde, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bering in Burgdorf, klagt gegen den Kupfers{hmied Anton Speck und defsen Ebefrau, früher zu Sehnde, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagte von der Kiägerin in dea Jahren 1904 und 1905 Manufakturwaren im Werte von 361,01 A fäuflih geliefert erhalten und Anfang Juli d. Js. ihre Schuld in voller Höbe anerkannt haben, mit dem Antage, die Beklagten mittelst vorläufig voll- streckbaren Urteils fkostenpflihtig folidarisch zu ver- urteilen an Klägerin 300 A nebst 49/9 Zinsen feit 15. Oktober 1905 zu zihlen und auch die Kosten des voraufgegangenen “Arrestverfahrens zu tragen. Die Klägerin ladet die Beklagien zur mündlichen Ver- bandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Burgdorf auf den 16, Februar 1906, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwe®Fe der Sffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Burgdorf, den 8. November 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlihen Amt3gericzts.

[61658] Oeffentliche Zuftellung. 15 C 1325/05. 3,

Die Erben und Rechtsnachfolger des zu Cöln ver- storbenen Notars, Geheimen Justizrats Göscke, nämli : 1) die Ebefrau des Landgerichtépräsidenten Mar von Goldbeck, Elisabeth geb. Göde, in Liegnitz, 2) Ludwig Gôcke, Hauptmann und Lebrer an der Kriegs\hule in Engers, 3) Dora Göôtcke, obn Geschäft in Cöln, 4) Ebefrau des Professors Dr. jur. u. phil. Robert Wuttke, Franziska geb. Göôde, in Dreéden-Blasewit, 5) Albert Göcke, Notar in Waffenberg, Prozeßbevollmähtigte: Rechtsanwälte Dr. Carl Sauer 11. und Dr. Bing in Cöln, klagen gegen den Leonhard Froitheim, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, früher in Csln, Schildergafse 77—79, auf Grund der Be- hauptung, daß Beklagter dem Erblasser der Kläger für den notariellen Aft mit Gottschalk Nr. 1585/02 noch die Gebühren und Auslagen verschulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 86,70 M nebst 4 9% Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung d28 Rechtsftreits vor das Königliche Amts- geriht in Cöln, Abteilung T 5, auf den 30. De- zember 1905, Vormittags 9 Uhr. Zum ZweFe der öôffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gema§Ht.

Cölu, den 11. November 1905.

Ködderitzsch, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 1 5,

[61680] Oeffentliche Zustellung. 4C. 756/05, 5.

Die Firma Paul Schettlers Erben, Gesellschaft mit beshränkter Haftung, zu Cötben i. Anh., Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Groepler in Deffau, flagt gegen ten Buchhändler Ernst Vollmar, früber zu Deffau, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der 2c. Vollmar in der Zeit vom 23. Januar bis 28. Mai 1904 Bügter auf vor- berige Bestellung zum vereinbarten Preise geliefert erhalten und die hierfür s{uldig gewordenen 105,25 A bisber troß Mahnung nicht gezahlt babe, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollftreck- bares Urteil unter dem Erbieten der Sicherbeits- leistung, sofern von dieser die vorläufige Vollstreckbar- keit8erflärung abhängt zur Zahlung von 105,25 4 r.ebst 5 9/9 Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, Tostenpflichtig zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Herzoalihe Amtsgeriht zu Dessau auf den 29. Dezember 1905, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öferntlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Deffau, den 7. November 1905.

Wieland, Bureauassistent,

als Gerichtsschreiber des Herzoglihen Amtsgerichts.

[61680] Oeffentliche Zuftellung.

1) Die Ebefrau MRealshullehrer Carl Therese geb. Eichholz, in Wald, Rbld.,

2) die Ebefrau Lehrer Hermann Kranen, Elisabeth geb. Eichholz, in Wald, Nbld.,

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hettlage in Effen,

klagen gegen den Selig Leib, früher in Kettwig, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage :

l) das Ucteil für vorläufig vollftreckbar zu erklären, eventl. gegen Sicherbeitéleistung,

2) Beklagten koftenpflichtiga zu verurteilen : 850,00 Æ nebst 59/9 Zinsen seit dem 6. November 1891 an Kläger zu zahlen.

Die Kläger laden den Beklagten zur mündlien Verhandlung des Rechtéstreits vor die fünfte Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts in Efsea auf den 5. Februar 1906, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer 52, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Essen, den 8. November 1905.

Wittek, Gerichtss{hreiber des Königlichen Landgerichts. [61668] Oeffentliche Zuftellung. 2. 0. 245/05. 7. In Sachen des Ge}amtarmenverbandes Wallis-

furth, vertreten durch den aus dem Oberinspektor Goebel, Oberjäger a. D. Herzig, Gemeindevorsteber

Kranen,

Lengfeld, Stellenbesizer Bittner, Kaufmann Abel, sämtli in Wallisfurth, bestehenden Vorstand, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt, Justizrat Richter in Glatz, gegen

I. die Erben der am 25. September 1301 ver- storbenen Witwe Karoline Drescher, geb. Lur, nämli: 1) Maurer Franz Drescher in Lichtenberg bei Berlin, 2) Berghauer Wilbelm Drescher in Alt- wasser, 3) Berghauer Heinrich Drescher in Altwasser, 4) verehelichte Bergmann Anna Kintscher, geb. Drescher, in Altwasser, 5) Bergmann Rudolf Drescher, unbekannten Aufenthalts, 6) die Witwe Maria Drescher, geb. Kaul, in Friedrichsberg bei Berlin, Pfarrstraße 33, 7) verehelihte Fuhrherr Emma Hildebrandt, geb. Drescher, in Friedrichsberg bei Berlin, Blumentalftraß-, 8) Arbeiter Franz Drescher in Friedrihéberg bei Berlin, Pfarrstraße 33, 9) die vier minderjährigen Karl Eduard, Klara, Else und Pauline, Geschwister Drescher, vertreten durch ihre Mutter, die Beklagte zu 6,

IT. die Ehemänner der Beklagten zu 14 und 7, nämlich: 1) den Bergmann Kint\her in Altwasser, 2) den Fuhrherrn Willy Hildebrandt in Friedrihs- berg bei Berlin, Blumentalstraße,

ladet der Kläger, nahdem der am 9 Dezember 1905, Vormittags 9 Ubr, anftehende Termin bezüglich des Beklagten zu T5, Bergmann Rudolf Drescher, unbekannten Aufenthalts, aufgehoben worden ift, diesen Beklagten von neuem zu dem unter Abkürzung der Ladungéfrift auf 3 Tage anberaumten neuen Termine zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die Zivilkammer des Königlichen Land- gerichts in Glaß auf den 20. Januar 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerihte zugelaffenen Anroalt zu bestellen. Zum Zwecke der öfentlißen Zustellung wird diefer Muszug der Ladung bekannt gemacht.

Glas, den 10. November 1905.

: Zein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

[61663] Oeffentliche Zuftellung.

Die Kreissparkasse ¿u Hohbensalza, vertretzn dur deren Kuratorium, Prozeßbevollmähhtigter: Justizrat Latte in Hobensalza, klagt gegen den Tischler Bern- hard Baer, früher in Fos, jeßt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Miterbe nah dem S§neider Abraham Pasternak verpflichtet sei, die Zinsen der für die Klägerin auf dem Natlaßgrundstück Hobensalza Bl. Nr. 153 ein- getragenen Hypothek von 600 #4, fällig bezw. ge- fordert für die Zeit vom 1. Januar 1903 bis 30. Juni 1903 mit 13,50 4, zu zahlen, mit dem Antrage auf kostenpflihtige Verurteilung zur Zablung von 13,50 4 und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgeriht in Hobensal;za auf den 22. Januar 1906, Vorm. 9 Uhr. Zum Zweccke der öfent- lihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekanni gemat.

Sohensalza, den 7. November 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts.

{61657] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Robert Wüst in Koblenz, Prozeß- bevollmättigter: Necht8anwalt Dr. Klein in Koblenz, klagt gegen den Hotelier Peter Riedel, früber in Koblenz, je8t unbekannten Aufenthaïts, auf Grund eines am 25. Oktober 1905 fällig gewesenen, am 26. Oktober 1905 mangels Zablung protestierten We@sels vom 18. September 1905 über 263,43 M, mit dem Antrage, den Beklagten mit Kostenfolge unter vorläufiger Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils zu verurteilen, an Kläger 263,43 4 (zwei- hundert drei und sechzig Mark 43 Pfg.) nebst ses bom Hundert Zinsen seit dem 27. Oktober 1905 sowie 7,65 Æ Wechselunkosten zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtsgericht in Koblenz, Zimmer 25, auf Donnerstag, den 4. Ja- nuar 1906, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öfentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Koblenz, den 10. November 19095.

“1 Bruns, ODialar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtêgerichts.

[61664] Oeffentliche Zuftellung.

Die Firma A. Marguardt Nachfl. Inhaber Kauf- mann Carl Saager in Königsberg, Burgkiren- play 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lip- mann hier, klagt gegen den Studiosus Georg Pfeffer, früher in Königsberg, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß Schuldner an Restkaufpreis für im Jahre 1203 entnommene Waren ncch 33 #4 verschulde, mit dem Antrag auf kostenvflihtige Verurteilung des Beklagten zur Zablung von 33 Æ nebst 409% Zinsen seit dem 16. November 1903 und vorläufige Bollstreckbarkeits8- erklärung des Urteils. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht in Königsberg, Zimmer 34, auf den 2. Jauuar 1906, Vor- mittags 97 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsberg, den 9. November 1905.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgecihts Abt. 10.

[61683] .

Das Bank- und Welhselgeshäft in Firma „Louis Zehender“ zu Merseburg, vertreten durch die Rehzts- anwälte, Justizräte Frenkel, Löschcke und Dr. Riedel in Leipzig, klagt im Wechselprozesse gegen den Zement- und Baugeschäftsinhaber Richard Wüst, früher zu Großstädteln und Gauß, jeßt un- bekannten Aufenthalts, und 1 Genossen, aus dem Wechsel vom 30. August 1905 über 560 M, der Protefturfunde vom 2. Oktober 1905 und der Rück- rechnung vom 3. Oktober 1905, mit dem Antrage auf Verurteilung der Beklagten als Gesamtschuldner, an die Klägerin 572 #4 70 4 nebst Jahreszivsen zu 6 v. O. seit dem 3. Oktober 1905 sowie 1 A 90 4 eigene Provision und 30 4 Portis zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechste Kammer für Handels- sahen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 29. Dezember 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 10. November 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[61676] Oeffentliche Zuftellung.

Nr. 25 901. Die Firma M. Nußbaum in Fulda, vertreten durch Rehtsanwalt Wetzel in Schwetzingen, flagt gegen den Malermeister Friy Martin, früber ¡u Friedrihsfeld, z. Zt. an unbekannten Orten, urter der Behauptung, daß der Beklagte von der Klägerin in der Zeit vom 29. Juli 1904 bis 5. April 1905 kaufweise Waren bezogen babe und hierfür den ver- einbarten und üblihen Preis von 394 4 40 schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Be- Flagten zur Zablung von 394 # 40 4 nebst 59% ZO vom 5. August 1905 und zur Tragung der

oten des Rechtsstreits durch gegen Sicterheitss- [leistung für vorläufig vollstrebar zu erklärende3 Urteil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die ITI. Zivilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 12. Januar 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der- Klage bekannt gemaht.

Mannheim, den 10. November 1905.

Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts : (L. 8) Dies. [61659] Oeffentliche Zuftellung.

Der Gärtner August Strommenger in Trarba), Prozeßbevollmächtigter: Reht8anwalt Heuß in Neu- wied, klagt gegen die Witwe Emma Gries, g-b. Klein, früher in Bendorf, jegt unbekannten Aufent- halts, unter der Behauptung, daß der Ebemann der Beklagten am 13. Januar 1905 kinderlos verstorben und mangels l[legtwilliger Verfügung zur Hälfte von der Beklagten und zur Hälfte von der Ebefrau des Klägers, Auguste geb. Gries, und von deren Schwester Johanna Gries beerbt worden sei, daß Kläger diz Grbansprüche seiner Ebefcau nah Geseß und zu- folae Abtretung geltend zu machen befugt sei, Beklagte aber Herausgabe des Erbteils verweigert habe, mit dem Antrage, dur vorläufig vollstreckbares Urteil die Beklagte kostenfällig zu verurteilen, über den Nathlaß ihres verstorbenen Ehemannes ein Inventar ju errihten, dasselbe eidlich zu beftärken und alsdann ein Viertel des Nachlasses an Kläger herauszugeben. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Neuwied auf den 31. Ja- nuar 1906, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neuwied, den 6. November 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [61287] Oeffentliche Zuftellung. 1 Cg 374/05. _Die Friederike Emilie Nestler, geb. Döscher, in Leipzig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schuricht in Plauen, klagt gegen den Ritterguts- besißer Karl Eduard Adler, früher zu Grobau bei Plauen i. V, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der von ihr mit den Gutsbesizern Jokann Christian Gottlieb Döscher in Reuth und Friedrich Wilhelm Dösher in Grobau ges{losznen Ab- tretungs8verträge vom 14. Juni 1905 und bez. vom 10. Oftober 1905, mit tem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1219 A 45 4 nebst 4 9/9 Zinfen von 439 A 25 S4 feit dem 1. Januar 1898, von 310 Æ seit dem 1. Januar 1901, von 463 M 20 S seit 1. Oktober 1904 und von 7 M seit dem 1. Januar 1905 zu zablen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Plauen auf den 4. Januar 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge- rihte zugelaffenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwete der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Plauen, am 9. November 1905. [61665] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister Friedrih Becher in Weimar, vertreten durch Reht2anwalt Dr. E. Andrä daselbft, klagt gegen den Tapezier Paul Heer jun., früher in Weimar, jezt unbekannten Aufenthalts, auf Zablung von 72 Æ nebst 49/9 Zinsen seit 11. Sep- tember 1905 für am 11. Juni 1905 käuflich gelieferte Kleidungéstücke. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits zu dem am 6. Januar 1906, Vorm. 9 Uhr, vor dem Großherzogl. Amtsgeriht Weimar anstehenden Termin?z, in welchem er b:antragen wird: den Be- flagten zu verurteilen, an den Kläger 72 4 nebst 49/9 Zinsen seit 11. September 1905 zu zahlen, die Kosten des Rechtéstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage biermit bekannt gemacht.

Weimar, den 10. November 1905.

Der Gericht schreiber des Großberzogl. S. Amtsgerichts.

3) Unfall: und Invaliditäts- 2. Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

[61199] _ Bekanntmachung. _ Das unterzeihnete Handelsbureau mat bekannt, daß es Vorausbestellungen auf Kohlen der Königlichen Steinkohlenbergwerke König bei Köniags- hütte D.-S., Königin Luise bei Zabrze O-S. und Bielscbowißzzrube bei Bielihowitz O.-S. zur Lieferung an Selbstverbrauher im Rechnungsjahr vom 1. April 1906 bis 31. März 1907 im Verkbältnis zur Leistungs- fähigkeit der Gruben annimmt.

In den Bestellschreibzn, welche bis zum 15. Fe- bruar 1906 eingereiht werden und die ausdrüd-

lihe Erklärung enthalten müffen, daß die Koblen

zum eigenen Verbrauh der Besteller dienen sollen, find die Mengen und Sorten der gewünschten Kohlen, die g der Lieferung und die Grube, aus welcher die Lieferung erfolgen foll, genau anzugeben.

Die besonderen Lieferungsbedirgungen werden den Verbrauchern auf Verlangen zugesandt werden.

Zabrze, im November 1905.

Königliche Bergwerksdirektion. Hanudelsbureau.

9) Verlosung x. von Wert- papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert papieren befinden fi auss{ließlich in Unterabteilung 2,

[61503] Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier- dur auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseg» buchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver, ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Berliner Stadtsynode die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldver- schreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von „2 000 000 Æ“, in Buchstaben: „Zwei Millionen Mank“ bebufs Rückzahlung der von der Stadt, gemeinde Berlin infolge refolutorisher Entscheidurgen für die Errihtung neuer fkirchliher Gebäude ge- zahlten, auf Grund gerihtlißer Entscheidungen zurückgeforderten Baugelder nebst den aufgelaufenen Zinsen sowie zur Vollendung solcher neuen firhlichen Gebäude, für welche durch endgültige Resolute Bau- plan und Kostenanschlag bereits festgestellt sind. Die Schuldverschreibungen sind nach dem an- liegenden Muster auszuferticen, mit 34 Prozent jährlich zu verzinsen und nah dem festgestellten Tilgungêplane von der Auégabe der Schulver- schreibungen ab jährlih mit wenigstens cinem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, durch Auslosung oder Ankauf zurückzuzahlen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldvershreibungen wird eine Ge- wäßhrleistung seitens des Staats niht übernommen,

Die Genehmigung nebst Anlage ist im Deutschen Reichs- und Königlich Preußishen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berliu, den 26. Oktober 1905.

(E S) Der Minifter der geiftlicheu, Unterrichts- und Medizinal- aungelegeuheiten. Im Auftrage: Domboits. __von Chappuis. Fin.-Minist. Min. d. g. Ang. G I. 2824. L Ne 17 789.

Stadtsynode Berlin.

Der Finanuz- minifter. In Vertretung:

Provinz Brandenburg. __ Sghuldverschreibung der Berliner Stadtsynode, . . te Ausgabe, Buch- stabe . . über H Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er- mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten und der Finanzen vom (Deutscher Neichs- und Königlih Preußisher Staatsanzeiger vom .. ten . 19 5 __In Gemäßheit des von dem Königlihen Kon- siitorium in Berlin von Kirchenaufsihtswegen und von dem Königlichen Staatsministerium von Staats- aufsihtzwegen genehmigten Beschlusses der Berliner Stadtsynode vom 2. Dezember 1904 wegen Auf- nabme einer Anleibe von zwei Millionen Mark be- kennt sih der geschäftsführende Ausschuß der Berliner Stadtsynode ramens des Stadtsynodalverbandes dur diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns [huld von M, welhe mit 3F 9/0 jährli zu verzinsen ist.

Die gane Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld- verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld- verschreibungen vom des Jahres …. ab ORTeNENs bis zum Schlusse des Jahres . getilgt.

Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens ein Prozent des Anleibe- kavitals fowie die Zinsen von den getilgten Schuld- verschreibungen zuzuführen find.

Die Auslosung geschieht in dem Monate Januar jeden Jahres. Der Berliner Stadtsynode bleibt jedo das Necht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu laffen oder au sämtliche noch im Umlaufe befindlihe Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die dur die verstärkte Tilgung ersvarten Zirsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld- verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Ter- mins, an welchem die Nückzahlung erfolgen soll, öfentlih bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zablungstermine in dem Deutschen Reichê- und Königlich Preußi- schen Staatsauzeiger, der Neuen Preußischen (Kreuz-) Zeitung, der National-Zeitung, dem Amts- blatte der Kêniglihen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin und dem Amtsblatte der Königs lihzn Regierung zu Frankfurt a O. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldver- schreibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen als- bald nach dem Ankauf in gleiher Weise bekannt zu machen. Gebt eines der vorbezeihneten Blätter ein, fo wird an dessen Stelle von dem geschäftéführenden Auëschusse der Berliner Stadtsynode mit Ge- nebmigung des Königlihen Konsistoriums ein anderes Blatt bestiramt.

_Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli von heute an gerechnet, mit 3F 9% jährli verzinst.

__ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er- folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Kasse der Berliner Stadtsy1ode, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein-

| rals Schuldverschreibung sind auch die dazu ge-

örigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die feblenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

_Der Anspru aus dieser Schuldverschreibung ers lisht mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Rükzahlungstermine, wenn niht die Schuldverschrei- bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem geshäfts- führenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Gnde der Traugott an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus- der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrift vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welhem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erflärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem geshäftsführendten Auéshusse der Berliner Stadt- \synode anzeigt, nach Ablauf der Frist der Be- trag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausges{lo\sen, wenn der abhanden gekommene Schein dem ge\chäfts- führenden Aus\hufse der Berliner Stadtsynode zur Einlösung vorgelegt oder der Anspru aus dem Scheine gerihtlih geltend gemaht worden ift, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmahung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind balbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres . . . . aus- gegeben; die ferneren Zinéscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Neibhe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kasse der Berliner Stadtsynode gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs- scheins, sofern nit der Inhaber der Schuldverschrei- bung bei dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie bei dem Verluste eines Erneuerungéscheins werden die Zinsscheine dem In- haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver- pflihtungen haftet die Berliner Stadtsynode mit ihrem Vermögen und mit der Steuerkraft der Mit- glieder der zu ihrem Verbande gehörigen Kirchen- gemeinden. :

Dessen zu Urkunde baben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Berlin, den 10

Der geshäftsführende Ausshuß der Berliner ____ Stadtsynode. (Siegel des ge\chäftss

führenden Auss{hufses (Name des E L der Berliner Stadt- Aus\hußmit-

Vorsitzenden.) é synode.) gliedes.)

(Name eines zweiten Auëshußmitgliedes.) Au3gefertigt : (Eigenbändige Unterschrift des damit von dem geschäftsführenden Auss{uß beauftragten Kontroll- beamten.)

(Name eines?

Stadtsynode

Provinz Berlin.

Brandenburg. . Zinsschein. E Diebe zu der Schuldverschreibung der Berliner Stadt- \synode, . . . te Ausgabe, Buchstabe . Nr. über... . Æ zu 3E9/69 Zinsen über 4

Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom a die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom O s mit M . . H bei der Kasse der Berliner Stadtsynode in Berlin.

Berlin, den O.

Der geshäftsführende Auss{uß der Berliner Stadtsynode. (Name des

(Name eines @ Do, l Aus\{ußmitgliedes.) Trockenst-mpel des Siegels ; : des ge chäftöführenden E es us es der VerUner a T OS A O ia Ausschußmitgliedes.) Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welhem der Zinsanspruch fällig ge- worden ist, wenn niht der Zinsshein vor dem Ab- laufe dieser Frist dem geschäftsführenden Aus\{chufse der Berliner Stadtsynode zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An- spruch innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vor- legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Stadtsynode Brandenburg. Berlin Erneuerungs schein für die Zinsschheinreibe Nr A verschreibung der Berliner Stadtsynode, . gabe, Buchstabe . . . Nr. .…. über N Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen defsen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19... bis 19 . . nebft Erneuerungs\c{ein bei der Kasse der Berliner Stadtsynode in Berlin, sofern nit der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Ins baber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Berlin, den 19. Der geshäftsführende Ausschuß der Berliner Stadtsynode. (Name eines Aus\hußmitgliedes8.)

(Name eines _zweiten Auss{ußmitgliedes.)

jur Schuld- . te Aus-

(Name des Vorsißenden.) (Trockenftempel des Siegels des geshäftsführenden Aus\{ufses der Berliner Stadtsynode.)

Veröffentlicht : Berlin, den 10. G: A 1905. Los 5, Königliches Konfiftorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. Steinhausen.

K. II. 8978.

[61502 A eis êsurfunde. IV b 4166.

Mit Allerhöchster rmädtigung erteilen wir hier- dur auf Grund des § 795 des ürgerlichen Geseß- buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesezbuchs vom 16. November 1899 der Stadtgemeinde Charlotten- burg im Regierungsbezirk Potsdam die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jn-

haber bis zum Betrage von 26 000 000 Æ, in Buch- staben: „Sehsundzwanzig Millionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel ;

a. zur Ergänzung der Mittel für den Bau einer Zentralmarkthalle, :

b. jur Ergänzung der Mittel für den Bau eines Wohnhauses mit Direktorwohnung auf dem Grund- tüde Wormserstraße 11,

c. zur Ergänzung der Mittel für den Ausbau der Kanalisation,

d. zur Ergänzung der Mittel Brücken- und Uferbauten,

e. zur Ergänzug der Mittel für den Ausbau der Gagzanstalt II,

f. zur Ergänzung der Mittel für die Erweiterung des Elektrizitäswerks,

zur Beschaffung der Mittel für den Bau des Schillertheaters,

h. zur Beschaffung der Mittel für Erweiterung des Krankenhauses auf Westend,

i zur Beschaffung der Mittel für die Erweiterung des Realgymnasiums, :

k. zur Beschaffung der Mittel für den Bau eines Reformrealgymnasiums mit Direktorwohngebäude,

1. zur Beschaffung der Mittel für den Bau eines Asyls für Obdathlofe,

m. zur Beschaffung der Mittel für Erwerb eines Teils der Iungfernheide und dessen Umwandlung in einen Volképark, : :

n. zur Deckung des Ausfalls an Kursverlusten bei der 1902er Anleibe,

o. zur Verstärkung der Mittel des Grundftück8- erwerb3fonts, :

p: jur Beschaffung der Mittel für den Bau eines Waisenhauses,

q. zur Beschaffung der Mittel für den Bau einer Bade- und Shwimmanstalt auf dem Grundstüdke Nürnbergerstraße 50/55, deren Einnahmen Verzinsung und Tilgung unter Wahrung eines wöchentlichen Volkstages zu billigen Preisen herbeiführen.

Die Schulbvers@rölbitegen find in einer Summe oder in Abteilungen zu begeben und nach dem an- liegenden Muster auszufertigen. Sie sind mit oder 4 von Hundert jährlich zu verzinsen und nah dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Ver- losung vom zweiten Jahre nach Begebung der Ge- samtanleihe oder einer jeden Abteilung ab jährlich mit wenigstens 2,1 von Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldver- \hreibungen, zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbebaltlih der Nechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldvershreibungen wird eine Ge- währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung is mit den Anlagen im Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 23. Oktober 1905. O

Der Finanzminister. Bat éa 8

In Vertretung : S Norbret t Dombois. “Dl Ee nb. y. Bischoffshausen.

für Straßen-,

Provinz Negierungsbezirk

Brandenburg. __ Potsdam. Anleike vom Iabre. . . Abteilung Buchstabe . N

(Stadtwappen.) Schuldverschreibung der Stadt Charlottenburg M Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er- mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom. (Deutscher Reichs- und Königlih Preußisher Staatsanzeiger vom .. ten 1905). S

In Gemäßheit des vom Bezirk3ausschufse des Regierungsbezirks Potsdam genehmigten Gemeinde- beschlufses vom 1./9. März 1905 sowie des Gemeinde- beshlufses vom 2./28. Juni 1905 wegen Aufnahme einer Anleibe von 26 Millionen Mark bekennt \ich der Magistrat der Stadt Charlottenburg namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuld- vershreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd- baren Darlehns\{uld von

(wörtlich) “A Prozent jährlih zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird nah dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld- verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld- vershreibungen vom 4 ch + des Jahres . ab, spätestens bis zum Schlusse des Jahres . getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock ge- bildet, welchem jährlich wenigstens ¡wei und ein zebntel Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen find. Die Auélosung geschieht in dem Monat jeden Jahres. Der Stadt Charlottenburg bleibt jedech das Recht vorbehalten, eine. stärkere Tilgung eintreten zu laffen oder auch sämtlihe noch im Um- laufe befindlihe Schuldverschreibungen auf einmal zu fündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schultver- reibungen werden unter Bezeihnung ihrer Abtei- lungen, Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzablung erfolgen soll, Sffentlich befannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolat drei Monate vor dem Zablungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potédam und der Stadt Berlin, der Charlottenburger Zeitung „Neue Zeit*, der Berliner Nationalzeitung und der Berliner Börsen-Zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld- verschreibungen alsbald nah dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. Gebt eins der vor- bezeihneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat der Stadt Charlottenburg mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrihten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am und , von beute an gerechnet, mit . . . . Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rüdgabe der fällig gewordenen Zins- scheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadt- hauptkafse in Charlottenburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Gmpfangnahme des Kapitals eingereihten Schuldverschreibung find au die da- zu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits-

termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

i Anspruch aus dieser Schuldverschreibun erlischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren od dem Nüzabhlungstermine, wenn niht die Schuld- vershreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat der Stadt Charlottenburg zur Ein- [ôfung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so ver- jährt der Anspru in zwei Fahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmahung des Anspruds aus der Urkunde glei.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungéfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder ver- nihteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor- {rift der §8 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für fraftlos erfläârt werden. Doch wird dem bis- herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor- legungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nah Ab- lauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zin®- scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der An- \pruch ist ausges{lossen, wenn der abhanden ge- kommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vor- gelegt oder der Anspru aus dem Scheine geritlich geltend gemacht worden ift, es set denn, daß die Vor- egung oder die gerichtlihe Geltendmahung nah dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind hbalbjährliche Zinsscheine bis zum aus- egeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige eiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Geschäftsstelle Y MNRechnung8wesen des Magistrats in Charlottenburg gegen Ablieferung des der alteren Zinsscheinreibe beigedruckten Erneuerungs- scheins, sofern niht der Inbaber der Schhuldverschrei- bung bei dem Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines

erungsscheins werden die Zinsscheine dem In- haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der bierdurch eingegangenen Ver- pflihtungen baftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ibrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Charlottenburg, den . . ten

Der Magistrat. (Stadtsiegel.) NN,., Oberbürgermeister. Ausgefertigt: Eigenbändige Unterschrift des beauftragten Kontrollbeamten. Regierungsbezirk Potsdam.

Kämmerer.

Provinz Brandenburg.

zu der Schuldverschreibung der Stadt Charlottenburg, Anleibe vom Jahre . . . ., Abteilung Buchstabe . . ., Nr t... z . . . . Prozent Zinsen über T E S Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom C mit (wörtlih) M A bei den umseitig verzeihneten Zahlstellen. Charlottenburg, den 90 Der Magistrat. (Name des Oberbürgermeisters.) (Trockenftempel (Name des

des Stadtsiegels.) Kämmerers.)

Ungültig, wenn die Vorderseite durhkreuzt ift. Ungültig, wenn eine Ede abgetrennt oder der Zins- schein durchlodcht ist.

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welhem der Zinsansvruch fällig ge- worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Nb- laufe dieser Frist dem Magistrat der Stadt Char- lottenburg zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjahrt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung stebt die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Provinz Regierungsbezirk

Brandenburg. Potsdam. Erneuerungsschein

für die si einree Me il, zu der Schuld- vershreibung der Stadt Charlottenburg, Anleibe vom Jahre Abteilung Buch- fabe Nr ¿ Uer... M6 E

Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldvershreibung die ._. „te Reibe von Zinsscheinen für die Jahre von . . . « bis .. ,. nebst Erneuerungsshein bei der Geschäftsstelle Yy MNRechnungéwesen des Magistrats in Charlottenburg, sofern nit der Inhaber der Schuldvershreibung der Ausgabe bei dem Magistrat der Stadt Charlottenburg wider- sprochen hat. Jn diesem Fall sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungs\chein dem Inhaber der Schuldverschrei- bung ausgebändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. , Charlottenburg, den .

Der Magistrat. (Name des Oberbürgermeisters.)

(Trockenstempel (Name des des Stadtsiegels.) Kämmerers.)

Vorstehenden Erlaß bringen wir hiermit zur öffentlihen Kenntnis. f

Charlottenburg, den 9. November 1905.

Der Magistrat. V, 794/05.

[61863] :

In der am 31. Oktoker 1905, Nachmittags 4 Uhr, in Gegenwart eines Notars vorgenommenen Aus- losung von M 23000,— unserer Schuldver- sPeLERGEEn sind nachstehende Nummern gezogen worden :

354 582 558 34 102 66 386 130 80 548 566 90 349 360 120 116 473 583 297 171 525 363 403.

Zudckerfabrik Greifenberg i, Pomm.

6) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsh.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert- papieren befinden sich aus\chließlich in Unterabteilung 2.

[61881] Bekanntmachung.

Hierdurch geben wir bekannt, daß der Auffichts- rat unserer Gesells{aft für das Geschäftsjahr 1905/06 aus den Herren

Louis Schönherr in Thoßfell,

Justizrat Dr. O. Enzmann in Chemniy,

Paul Ziesler in Chemniz,

Hans Vogel in Chemnig,

Arthur Mittash in Dresden

besteht. :

Chemnis, den 11. November 1905.

Sächsische Webstuhlfabrik.

Die Direktion.

[61909] Barytwerke und chemishe Fabrik Nichelsdorferhütte

Actien-Gesellschaft. Die diesjährige ordentliche Generalversamm- lung findet Mittwoch, deu 13. Dezember 1905, Nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokal zu Richels- dorferbütte statt. Tagesorduung :

1) Bericht des Vorstands und des Aufsiht8rats über das Geschäftéjahr 1904/05 sowie Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verluft- rechnung für dieses Jahr.

2) Erteilung der Entlastung an Vorstand und Auf- sichtsrat.

3) Beschlußfassung über Bilanz und über Ver- wendung des Gewinnsaldos.

4) Neuwahl für die auss{cheidenden Aufsichtsrats- mitglieder.

5) Verschiedenes. Etwaige Generalversammlung.

Unter Hinweis auf § 25 der Statuten werden die

Aktionäre bierzu bhöflichst eingeladen.

Richelsdorferhütte, 13. November 1905,

Der Vorftand. Der Auffichtêrat.

Anträge aus der

[61910] Mülheim-Niedermendiger- Actien - Brauerei & Mälzerei

vormals Börsh & Hahn Mülheim am Rhein.

Wir beehren uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellsbaft zu der am Samêtag, den 9. Dezember a. c., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Kontor der Brauerei bierselbst stattfindenden achtzehnten ordent- lichen Generalversammlung einzuladen.

Tagesordnung :

1) Vorlage des Geschäftsberihts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Vorstands sowie des Prüfungsberihts des Aufsichtsrats zur Genehmigung und Dechargeerteilung.

2) Wablen für den Auffihhtsrat.

Diejenigen Aktionäre, welche beabsichtigen, an der Generalversammlung teilzunehmen, werden ersucht, ibre Aktien bis spätestens den 6. Dezember a. c., Abends 6 Uhr, bei unserer Gesellschafts- kaf zu binterlegen oder ihren Aktienbesiz dur Vorzeigung einer notariellen Hinterlegungéquittung nachzuweisen.

Mülheim (Rhein), den 13. November 1905.

Der Vorftand. Ludwig Börs.

Generalversammlung unserer Aktionäre vom 24. Oktober 1905 ift beschlofsen worden, das Grundkapital unierer Gesellschaft iwecks Beseitigung der vorhandenen Unterbilanz, zur Vornahme weiterer Abschreibungen und zur Bildung eines Reservefonds um M 250 000,— durch Zusammenlegung im Ver- bâltnis von 2:1 herabzusetzen.

Die Ausführung der Herabseßung oll in der Weise erfolgen, daß von je 2 einzureihenden Aktien im Nennbetrage von je ÆA 1000,— eine mit einem ent- sprehenden Stempelaufdruck versehene Aktie zurück- gegeben und die andere vernichtet wird.

Die eingereihten Aktien im Nennbetrage von je # 200,— werden jedoch fämtlich vernihtet, und für je 10 S1ück im Nennbetrage von zusammen A 2000,— wird eine neue auf den Inhaber lautende Aktie im Nennbetrage von M 1000,— zurückgegeben.

Eine entsprehende Abänderung des Gesellschafts- vertrags, welde nach Durchführung der getroffenen Beschlüsse in Kraft tritt, ist bes{lofen worden.

In Gemäßheit dieser in das Handelsregister ein- getragenen Beschlüsse und unter Hinweis auf §8 290 und 219 H.-G.-B. fordern wir unsere Herren Aktionäre hiermit auf, ihre Aktien nebst Zubehör ¡um Zwecke der Zusammenlegung bis zum 15. Fe- bruar 1906 einshließlich während der üblichen Geschäftsftunden

in Coldis, Penig und Rochlis an unseren

Kassen,

in Dresden bei dem Dresduer Baukverein,

in Leipzig bei dem Dresdner Baukverein bei Vermeidung der Kraftloterklärung einzureichen.

Diejenigen Herren Aktionäre, welhe Aktien in einer die Zusammenlegung niht gestattenden Zahl besitzen, haben dieselben nebst Zubehör ebenfalls in gleicher Frist und bei gleiher Androhung einzureichen und der Gefellshaft zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung zu stellen.

Colditz, den 11. November 1905.

Vereinsbauk zu Colditz.

Gebhardt. 2. Urban.

[61884]

Unter Hinweis auf die in der außerordentlichen Generalversammlung ursferer Aktionäre am 24. Oktober 1905 bes{chlofsene Herabsetzung unseres Grundkapitals und nah erfolgter Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister fordern wir Cviel die Gläubiger unserer Gesellshaft auf, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Colditz, den 11. November 1905.

Vereinsbank zu Colditz.

Gebhardt. Urban.