1905 / 271 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1905 18:00:01 GMT) scan diff

8 34. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats ist ein von dem Vorsißenden und mindestens einem zweiten Mitgliede zu unterzeihnendes Protokoll zu führen.

c. Die Hauptversammlung.

8 35. Die Hauptversammlung vertritt die Gesamtheit der Ge- sellshaftémitglieder. Ihre Beschlüffe und Wahlen sind für alle Mit- glieder verbindlih. i |

- & 36. Die Hauptversammlungen werden in Berlin abgehalten. Sie werden von dem Aufsichtsrat oder von dessen Vorsißenden oder von dem Vorstande berufen. Die Einladung zur Hauptversammlung geschieht durch einmalize Bekanntmahung im „Deutschen NReichs- anzeiger* und in etwaigen anderen Gesellshaftsblättern; außerdem find die im Stammbuche eingetragenen Anteilseigner 16 Abs. 2) \fchrift- lich besonders einzuladen. In allen Fällen ist bei der Einladung die Angabe des Gegenstandes der Verhandlung erforderlich. Die Bekanntmahung und die schriftlihe Einladung muß pätestens am zehaten Tage vor dem Me der Hauptversammlung, ofern aber dieser Tag ein oder staatlich anerkannter Feier- tag ist, spätestens an dem diesem vorangehenden Werktage erlassen werden. j

Mängel der Form und Frist der Berufung gelten als geheilt, sofern sämtlihe Anteile in der Hauptversammlung vertreten find und die Mängel niht von einem anwesenden Mitgliede ausdrücklih gerügt werden. i E

Im Handelsregister eingetragene Firmen, welche Mitglieder sind, werden durch eine der nah dem Handelsregister zu ihrer Vertretung befugten

Personen in der Hauptversammlung vertreten, au wenn sonst diese nah der Eintragung im Handelsregister nur gemeinschaftlich mit einer anderen Person zur Vertretung befugt ist.

Ein Mitglied kann, soweit nicht ge!eßlihe Vertretung oder Ver- tretung durch einen Handlungébevollmächtigten oder die Vertretung von Ghefrauen durch ihre Ehemänner und von Witwen dur ihre volljährigen Söhne in Frage kommt, durch jeden Dritten in der

auptversammlung vertreten werden. Die Vollmacht bedarf der chriftlihen Form. Sie is spätestens am Tage der Hauptversamm- [lung dem Vorstande zur Prüfung vorzulegen. j

8& 37. Nah Vollzahlung der Anteile können nur folche Mit- lieder in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben, deren

Anteile auf den Namen umgeschrieben und in das Stammbuch der Gesellshaft eingetragen sind 16 Abs. 2), oder welhe ihre auf den Fnhaber lautenden Anteilscheine spätestens am fünften Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bis 4 Uhr Nachmittags, sofern aber dieser Tag ein Sonntag oder ftaatlich anerkannter Feiertag ift, spätestens an dem diesem vorangehenden erktage bei dem Vorstande oder bei anderen vom Aufsichtsrat zu bestimmenden und in der öffentlihen Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen unter Beifügung eines doppelt ausgefertigten, zahlenmäßig geordneten Vere zeihnifses der Nummern der Anteilscheine hinterlegt haben und die ais bis zur Beendigung der Hauptversammlung daselbst be- lassen. :

8 38. In der Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil zu einer Stimme, mit der im § 11 vorgesehenen Einschränkung.

8& 39. Den Vorfiß in der Hauptversammlung führt der Vor-

gende des Aufsichtörats oder im Falle seiner Verhinderung ein Stellvertreter oder, wenn au dieser verhindert ist, ein anderes der anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrats, von denen immer das an Jahren älteste Mitglied vor den übrigen das Vorrecht zur Uebernahme des Vorsizes hat. Der Vor- sigende leitet die Verhandlungen, bestimmt die Reihenfolge der Gegen- stände der Tagesordnung sowie die Art der Abflimmung und ernennt die Stimmzähler. : E

Ueber Gegenstände, welche niht auf die Tagesordnung geseßt worden sind, fönnen Beschlüsse nicht gefaßt werden; hiervon ist es der Beschluß über den in einer Hauptversammlung gestellten

ntrag auf Berufung einer außerordentlichen Hauptversammlung aus- genommen. :

Mitglieder, wel{e in der Hauptversammlung zusammen mindestens den zehnten Teil des Gesammtbetrags der Stimmen zu führen be- rechtigt sind, können in einer von ihnen unterzeihneten Eingabe ver- langen, daß Gegenstände, die zur Zuständigkeit der Hauptversammlung ehôren, zur Beschlußfassung angekündigt werden. Diese Gegen-

ände sind auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung zu

eßen.

y Wird das Verlangen nah erfolgter Einberufung der Hauptver“ fammlung gestellt, so müssen solhe Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Tage der Hauptver]amm- lung bei dem Vorstande eingereiht sein. Sie find alsdann naträg- lih auf die Tagesordnung der anberaumten Hauptversammlung zu setzen, und es ist dies mindestens am vierten Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, sofern dieser Tag ein Sonntag oder staatlich anerfannter Feiertag ist, am nähstvorhergehenden Werktage bekannt zu machen. l /

& 40. In jedem Jahre findet eine ordentliche Hauptversammlung vor Ablauf des Monats September statt. Eine außerordentliche

uptversammlung wird berufen, \o oft es im Interesse der Gefell- Daf erfocderlih ist. Sie muß berufen werden, ;

1) wenn von einer Hauptversammlung ein dahingehender Beschluß gefaßt ist 39 Absatz 2); | : |

2) wenn Mitglieder, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkavitals erreichen, und welche diese Anteile bei dem NVorstande hinterlegt haben, die Einberufung fordern und dem Vor- ftande ¿zur Vorlage an die Hauptversammlung einen \hriftlichen Antrag einreichen, dessen Gegenstand innerhalb der Zuständigkeit der Hauptoersammlung liegt;

3) wenn die Abänderung des Gegenstandes des Unternehmens, die Auflösung der Gesellschaft oder die Verw-rtung des Gesellschafts- vermögens durch Veräußerung des Bermögens im ganzen beschlossen werden foll. :

8 41. In der ordentlichen Hauptversammlung werden der Geschäftsberiht des Vorstandes und die Bemerkungen des Aufsichtsrats über den Abschluß des abgelaufenen Rehnungsjahres zur Erörterung gebraht. Alsdann wird die Genehmigung des Abichlusses und über die Vorschläge über die Verteilung eines Reingewinns Beschluß gefaßt. Sodann werden die fälligen Wahlen vollzogen

Die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrehnung wit dem Geschäftsberichte des Vorstandes und den Bemerkungen des Aufsichtsrats muß während zwei Wochen vor der Bersammlung in den Geschäfts- räumen der Gesellshaft zur Einsicht eines jeden Mitgliedes ausgelegt werden.

Die Hauptversammlung ist berechtigt, wenn die Bilanz rit fogleich genehmigt wird, einen Ausschuß zur Nahprüfung zu ernennen.

Die Hauptv-rsammlung ist ferner bere{chtigt, über die Geltend- machung von Ansprüchen der Gesellschaft aus der Verantwortlichkeit der Mitglieder des Vorstandes oder der Mitglieder des Aufsichtsrats und über die zu diesem Zwecke einzuleitenden Schritte Beschlüffe zu faffen und zu deren Ausführung bevollmächtigte Veitreter zu wählen Ansprüche dieser Art müssen geltend gemacht werden, wenn es in der Hauptversammlung mit einfacher Stimmeninehrheit beschlofsen, oder von einer Minderbeit, die mindestens den zehnten Teil des Grund- kapitals vertritt, verlangt wird. e ; L

& 42. Die Hauptversammlung beschließt ferner über Abände- rungen und Ergänzungen der Saßung, intbesondere über die Er- bôhung und Herabseßung des Grundkapitals. E

Außerdem \t-ht der ordentlihen Hauptversammlung der Bes{luß über jede Vorlage zu, welhe nicht nah 8 40 Nr. 3 der außerordent- lichen Hauptversammlung überwiesen ift. S A

8& 43. Die Bes&lüsse der Hauptversammlung bedürfen der Mebrbeit der bei der Abstimmung - abgegebenen Stimmen (einfade Stimmenmehrheit); bei Stimmengleihheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. : L

Die Abänderung ‘des Gegenstands des Unternehmens, die Auflösung der Gesellschaft, die Verwertung des Gesellshaftsvermögens durch Ver- äußerung des Vermögens im ganzen, die Einberufung des Kapitals über 300 000 A 11) sowie die Herabseßung des Grundkapitals

bedarf einer Mehrheit von wenigstens drei Vierteln der bei der Ab- stimmung abgegebenen Stimmen. i :

Sonstige Abänderungen und Ergänzungen der Satzung, ins- besondere die Erhöhung des Grundkapitals, bedürfen einer Mehrheit s wenigstens zwei Dritteln der bei der Abstimmung abgegebenen

timmen.

Die Wahlen finden, sofern fie nicht durch Zuruf einstimmig er- folgen, mittels Abgabe von Stimmizetteln nah einfacher Stimmen- mehrheit statt. Ist diese bei der ersten Wahlhandlung niht zu er- reichen, fo findet eine engere Wahl unter denjenigen ftatt, welchen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen find. Bei gleiher Stimmen- zahl in der engeren Wabl entscheidet das Los. :

8& 44. Das Protokoll der Hauptversammlung wird von einem Notar aufgenommen und if von dem Vorsizenden und den Stimm- zäblern zu unterzeihnen. In dasselbe werden nur die Ergebnisse der Verhandlungen aufgenommen.

v. Auflösung und Herabseßung des Grundkapitals.

8 45. Ein Beschluß der Hauptversammlung auf Auflösung der Gesellschaft oder auf absezung des Grundkapitals bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers. Die Genehmigung eines Beschluffes auf Auflösung der Gesellschaft fann nicht versagt werden, wenn das E der Gesellschaft sich durch Verluste um ein Drittel ver- ringert hat. c

i 46. B di E ub gten die Vorschriften der §§ 48 und 49 des Bürgerlichen Ge]eßbuchs.

Der nach Tilgung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft ver- bleibende Betrag wird den Mitgliedern nah Verhältnis der von ihnen geleisteten baren Einzahlungen ausgezahlt. |

Uebersteigt diejer Betrag die Summe der baren Einiahlungen, fo wird der Mehrbetrag den Eigentümern der für das Einbringen der 67 Goldfelder ausgegebenen Anteile verhältnismäßig verteilt.

L 47. Die Verteilung darf niht eher vollzogen werden als nach Ablauf eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welhem die Auflösung der Gesellshaft unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, im „Deutschen Reichsanzeiger“ und in den übrigen Ge- sellshaftsblättern bekannt gemacht worden ist. Bekannte Gläubiger find auch dann zu befriedigen, wenn sie sich nicht melden. Im übrigen wird nach § 52 des Bürgerlichen Geseßbuchs verfahren. :

8 48. Auf Grund einer Herabseßung des Grundkapitals dürfen Zahlungen an die Mitglieder der Gesellschaft niht eher erfolgen, als nah Ablauf eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welchem der Beschluß auf Herabseßung des Grundkapitals unter Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, sich bei ihr zu melden, im „Reichs- anzeiger“ und in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht ist, und nachdem die Gläubiger, die sih gemeldet haben, befriedigt oder sicher-

estellt find. Eine durhch ees des Grundkapitals bezweckte

Befreiung der Mitglieder von der Verpflihtung zur Leistung von Ein- zablungen auf die von ihnen übernommenen Anteile tritt nicht vor dem bezeihneten Zeitpunkt in Wirksamkeit.

VI. Aufsihtsbehörde.

8& 49. Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reich8- kanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) geführt, der zu diesem Behufe einen oder mehrere Kommissare bestellen wird. Die Kom- mifsare sind berechtigt, auf Kosten der Gesellschaft an den Sitzungen des Auffichtsrats und an den Hauptversammlungen teilzunehmen, von dem Vorstande oder dem Auffihisrat jederzeit Berichterstattung über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, auch deren Büchèr und Schriften einzusehen, oder gleichfalls auf Kosten der Gesell- {aft eine Revision der Gesang durch einen oder mehrere Sachverständige anzuordnen sowie auf Kosten der Gesfellshaft, wenn dem Verlangen dazu berehtigter Mitglieder der Gesellschaft auf Be- rufung der Hauptversammlung gemäß § 40 Nr. 2 nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wihtigen Gründen eine Sipano des Aufs sigjtsrats oder eine außerordentliche Hauptversammlung zu berufen.

8 50. Die Aufsicht beschränkt sih darauf, daß die Geschäfts- führung der Gesellshaft dem in § 2 bezeichneten Zwecke und den übrigen Bestimmungen der Saßung entspricht und im Ginttange mit den geseßlichen Vorschriften erfolgt. Die Genehmigung der Au fichts- behörde ift, abgesehen von den sonstigen in diefer Satzung vor- geschriebenen Fällen, erforderli:

1) zur Aufnahme von Anleihen und zur Ausgabe von Schuld- verschreibungen, zu allen Aenderungen der Sagung, zur Auflösung des Unternehmens sowie zur Verwertung des Gesellshaftsvermögens dur NVeräußerung des Vermögens im ganzen;

2) zu allen Verträgen über die Erroerbung und Verwertung von Bergwerksgerehtsamen, welche nicht im deutsh-ostafrikanishen Schußz- gebiet belegen find.

VII. Vebergangsbestimmungen.

L 51. Der erste Aufsichtsrat wird in der Hauptversammlung, welhe die Satzung feststellt, aus den Mitgliedern der Gesellscha gewählt. Er bleibt im Amt bis zur ersten Hauptversammlung nah NRerleibhung der im § 11 des Schußzgebietsgeseßes bezeichneten Rechte durch den Bundesrat. Auf den ersten Auffichtsrat finden die Bes stimmungen des § 27 Absatz 1 und Absay 5 der Saßung Anwendung. Der erste Aufsichtsrat wählt sofort nah der VAUN er Ann welche die Satzung feststellt, seinen Vorsißenden und dessen Stelle vertreter und beschließt über die Zusammenseßung des Vorstandes und bestellt dessen Mitglieder. Alles dies geschieht gültig durch die in jener Hauptversammlung anwesenden Mitglieder, ohne daß es der Zus ziehung der abwesenden und der Erklärung über die Annahme der Wahl bedarf, und zwar auch dann, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder des Auffichtsrats anwesend sein follten. A

L 52. Bis zur Vollzahlung der Anteile können nur diejenigen Mitglieder in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben, deren Namen als Anteils8eigner in das Stammbuch der Gesellschaft ein- getragen find (§§ 37, 16 Absay 2). i

S 53. Der Vorsizende des Aufsichtêrats und fein Stellvertreter werden ermädbtigt, die Genehmigung dieser Saßung bei dem Neichs- kanzler und die Verleihung der im § 11 des Schußzgebietsgeseße8 vor- gesehenen Rechte nahzusuhen und die etwa von den Reichsbehörden geforderten Ergänzungen und Aenderungen dieser Saßung mit ver- bindliher Kraft für die Gesellschaft zu beschließen.

Land- und Forstwirtschaft.

Getreidehandel in Nußland.

Das Kaiserliche Konsulat in Rostow am Don berichtet unterm 96. v. M.: Auf dem Getreidemarkte in Rostow am Don find die Preise für alle Getreidearten verbältnismäßig h.ch. Ganz befonders lebhaft ist die Nachfrage na Gerste und Har tweizen, der kaum genügt werden fann. Gerste wurde nur in geringen Mengen angeboten, da die Zufuhren bis vor einer Woche durch anhaltendes Regenwetter stockte. FInfolg-defsen stiegen die Preise für die Vorräte in Nostow stark. Mit einem Sinken der zeitigen Notierungen dürfte vorläufig nicht zu rechnen sein Für Frübjahrélieferungen zahlte man 107/108 #Æ, unter 109 Æ will man j:8t aber nicht mehr abgeben. Für Noggen stehen die Preise gleihfalls hoch, weil einmal das Ernte- ergebnis in dieser Getreideart kein sehr günstiges war und außerdem der Verbrauchß im Innern des Reiches gestiegen ist. n den leßten Wochen wurde Roggen etwas lebhafter angeboten. Man fordert jetzt für die vorhandenen Mengen 128 # für 9/5 und 132 M bis 131 Æ für 92°/,; Die Vorräte sind gering, und weitere Zufuhren sind in nur beshränktem Maße zu erwarten. Weizen wurde lebhafter gefragt. Da die Zufuhren au in dieser Getreideart gering sind, so stiegen die Weizenpreise allmäblih. Hartweizen ging in kleinen Mengen zu ganz besonders boben Preisen nah Italien_und Griechenland. Leinsaat wird zu steigenden Notierungen von den Delmühlen im Lande aufgekauft, sodaß nur wenig zur Ausfuhr gelangt.

Ausgeführt sind bis zum 25. Oktober d. J. seit Eröffnung

iffahrt: E Weizen 33 201 500 Pud, 13297000 ,

Gerst : 22 115 000 e

E S E E 817 000 Leinsaat . ch- Wa 161 500 Oelkuchen 400 750

Uebersicht

über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Oktober 1905.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen.) Eingeführt wurden:

Noggen: aus Rumänien. . « « « « + B e S den Vereinigten Staaten von

ic E Canada .

Nutland 4+

den Niederlanden

der Türkei

41 200 dz 16580 ,

4 650 4 350 3 650 3 600 21(0

76 130 dz.

899.650 dsz 292760 , 295 680 164 030

73 230

61 030 43 190 31 500 23 630 14 830

510

1 860 040 dz.

3900 dz 156 230 146 300 69 350

65 940 28 540 14 030 10 150 3 450 2910 2 370 1100

504 270 dz.

den Vereinigten Staaten von Amerika . R Hu is

Argen iien » ch a o oc4

den Vereinigten Staaten von M a e 2s

Rußland . .

Ganada

den Niederlanden

aus Rumänien Argentinien Rußland Bulgarien . British-Indien. . . . den Vereinigten Staaten von Amerika . E Australien Ganada - » » den Niederlanden der Türkei England

Weizen:

Deutschland . Rußland ; Rumänien . ; der Türkei . den Vereinigten Amerika . Oesterreich Bulgarien den Niederlanden Canada _ Argentinien . Dänemark . Frankreich

Staaten von

2890 dz. 423 250 dz

69 670

20 130

19 300

1 280 533 630 dz.

Kartoffeln: aus Deutschland . 9160 dz

den Niederlanden 5180 ,„

D L C Tee O

G S S M -

Ausgeführt wurden:

R en: nach Deutschland . . E Y den Niederlanden .

Weizen: nah Deutschland .

den Niederlanden Schweden . Spanien . England

nach Deutschland . den Niederlanden dem Congo

nach Argentinien .

nach Deutschland . den Niederlanden Aegypten . Rußland . Spanien Norwegen . Dänemark 970 Gibraltar . E A 970 De oNdO 6E 6A 10

149 380 Kartoffeln: nach dem Congo . . . . « + 270 den Niederlanden « . + 5 s 60 Ae s ole e M S e 10

370

82 090 dz 63210 , 6 840 2180 1 650 1 460

Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien.

Der Kaiserliche Konsul in Rust \chuk berihtet unterm 7. d. M. : Im Oktober d. I. ist die Witterung der nordbulgarishen Landwirt- schaft durchweg günstig gewesen. Ausreichende Niederschläge beförderten das Aufgehen der Wintersaaten, deren gegenwärtiger Stand nichts zu wünschen übrig läßt. Nur für den Naps ist der Eirtritt der feuhteren Witterung zu spät gekommen, fodaß vielfach {on geradezu mit einer Fehlernte für das kommende Jahr gerechnet wird. Die Nachricht, daß der diesjährige Mais von guter Beschaffenheit ift, wird durch die in- zwischen bekannt gewordene Ziffer des durchschnittlihen Naturalgewichts 75 kg auf den Hektoliter bestätigt. ;

Die Zufuhren, die in der ersten Hälfte des Monats Oktober d. I. durch die Feldarbeiten stark beeinträchtigt waren, haben f gegen Ende des Monats in allen Getreidearten sehr gehoben, soda in fast allen bulgarishen Donauhäfen eine starke Vermehrung der Vorrâte festgestellt werden kann.

Die Ausfuhr wies im Oktober d. I. folgende Ziffern auf (in Tonnen):

aus Weizen Roggen Gerste Mais Hirse Raps « BOU 850 d

Widdin . Lompalanka 1700 1100 1500 3500

Nachowa

Somowit

Nikopoli 1330 1000 1100

—— 2400 300

E Rustschuk . 7 450 1150 700 4750 —- 400

49

e118

Tutrakan Silistria

[11H18

A811]

Zereitenden Ausschusses befindet sich in Mailand, Via Monforte Nr. 14.

Die Preise zeigten wiederum steigende Tendenz und ftanden am

L. November d. I, wie folgt: j 0 5 fi Weizen 134—14 Fr. Moggen 12F—13 , Gerste . 10F—11 , Mais . 10F—11 , Be c «s JOELO » Ma i

der Doppelzentrer.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregelu.

Gefundhettsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheittamts“, Nr. 46 vom 15. November 1905.)

Pe f.

‘Rußland. Im Transbaikalgebiete wurden am 20. Ok- ¿ober im Dorfe Klit\chki, welhes 110 Werst von der Eisenbahn- station Borsja entfernt ist, zwei pestverdähtige Erkrankungen fest- estellt, von denen eine mit dem Tode endete. Am 25. Oktober amen in demselben Hause, in dem diefe Fälle aufgetreten waren, 2 neue Erkrankungen vor.

British-Ostindien. Während der am 21. Oktober ab- gelaufenen Woche sind in der Präsidentshaft Bombay 9952 neue Erkrankungen (und 2223 Todesfälle) an der Pest zur An- zeige gelangt, davon 768 (607) allein in dem Satara-Bezirk, 24 (17) in der Stadt Bombay, 22 (23) im Stadt- und Hafengebiet von Karachi, 23 (12) in demjenigen von Jamnagar und 9 (9) im

Hafen von Broad. In S ingap.ore ist am 11. Oktober

Straits Setilements. ein neuer Pestfall festgestellt.

Mozambique. In Chin de find bis zum 29. September 5 Pest- todesfälle, sodann vom 5. bis 8. Oktober 3 Erkrankungen an der Pest be- obahtet worden. Die Fälle waren zufolge einer Mitteilung vom 12. Oktober auf einen Herd besh1änkt geblieben, und alle Kranken ins Lazarett überführt. Der Hafen wurde am 1. Oktober für verseucht seit dem 21. September erklärt.

British-Südafrika. Am 6. Oktober ift in Port Eliza- beth wieder ein Pestfall vorgekommen; weitere Fälle find während der am 7. Oktober abgelaufenen 4 Wochen in der Kapkolonie nah den am!tlihen Ausweisen nicht festgestellt.

Chile. Zufolge einer Mitteilung vom 26. September ist die Pest in Pisagua erloschen, aber in Antofagasta und in Taltal noch immer verbreitet.

Cholera.

Rußland. Laut Bekanntmahung der Pestkommission haben die Erfkrankungs- und Todesfälle an der Cholera in Rußland stetig ab- enommen. Vom 19 bis 26. Oktober find 12 neue Fälle gegenüber

in der Vorwoche gemeldet worden, davon 5 in Lodz mit Vor- orten, 1 in Tykozin und je 2 in der Stadt Lomza sowie in den Kreisen Masoweßk und Pultusk.

Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in den Vereinigten Staaten von Amerika: in New Orleans vom 12. bis 18. Oktober 122 Er- krankungen (und 28 Todesfälle), in den l[ändlihen Bezirken des Staates Louisiana nah den neuesten Berichten weitere 132 N im Staate Mississippi 90 (10), und zwar in der Stadt

\sissippi vom 7. bis 12. Oktober 2 (0), in Gulfport, Hamburg und Port Gibson vom 8. bis 16. Oktober 11 (0), 2 (2) bezw. 13 (1), in Natchez und Vicksburg mit Umgebung vom 9. bis 16. Oktober 30 (1) und 20 (6), in Gulf Quarantine bis zum 7. Oktober weitere 3 (0), in Nosetta am 9. und 10. Ok- tober 3 (0), in der Umgebung von Rorie vom 26. September bis 9. Ofktober 6 (0), ferner. im Staate Alabama zu Caftleberry am 15. Oktober 2 (2) und im Staate Florida zu Penfacola vom 9. bis 16. Oktober 164 (17). Außer- halb der Vereinigten Staaten von Amerika kamen zur Meldung: in Guayaquil vom 23. August bis 23. September 1 Todesfall, in Franzöôsisch-Guayana in der Umgebung des Maroni River am 23. September 2 (0), im Bezirke Veracruz vom 1. bis 7. Ok- tober 7 (6), in Bocas del Toro vom 23. September bis 2. Ok- tober 1 (0).

Podcken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 5. bis 11. November ist in O R Eu (Reg.- Bez. Magdeburg) eine Poenerkrankung ge- meldet.

Chile. Ende September herrs{chten die Pocken in Taltal an- eblich in recht bedenklicher Weise, während fie in Valparaiso son sehr abgenommen hatten.

Fledckfieber.

Oesterreih. In Galizien sind vom 22. bis 28. Oktober 18 neue Erkrankungen an Fleckfieber festgestellt worden.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 2, Paris 3, St. Petersburg, Konstantinopel (vom 23. bis 29. Oktober) je 2 Todesfälle; Paris 8, St. Petersburg 2 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 49, New York 35, St. Petersburg 28, Wien 66 Erkrankungen; Fleckfieber: Warschau (Krankenhäuser) 13 Erkrankungen; Rüdcfallfieber: St. Petersburg 23 Erkrankungen; Genickstarre: New York 8 Todes- fälle; Reg.-Bez. Arnsberg 2, New York 10 Erkrankungen; Rot- lauf: Wien 23 Erkrankungen; Influenza: Berlin, Leipzig je 2, London 11, Motkau 7, Paris 2, St. Petersburg 7 Todesfälle; Nürnberg 13, Kopenhagen 32, Stockholm 10 Erkrankungen; Lungens- entzündung: Neg.-Bez. Schleswig 46 Erkrankungen; kontagiöse Augenentzündung: Reg.-Bez. Arnsberg 63 Erkrankungen; Krebs: Altona 3, Berlin 35 Tod-sfäâlle; Ank ylostomiasis: Neg.-Bez Arns- berg 6 Erkrankungen.— Mehrals ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutshen Berichtsorte 1886/95 : 0,91 9/6): in Ludwigshafen Erkrankungen kamen zur An- ¿eige in Berlin 39, Nürnberg 25, Budapest 55, Edinburg 23, Kopen- hagen 26, London (Krankenhäuser) 522, New York 75, Paris 50, St. Petersburg 86, Stockholm 25, Warschau (Krankenhäuser) 28, Wien 77; desgl. an Masern und Röteln (1886/95: 1,159/6): in Pamborn, Linden Erkcankungen wurden gemeldet in Breélau 27, m Reg.-Bez. Stettin 104, in Nürnberg 42, Hamburg 25, Budapest 138, New York 113, Paris 131, St. Petersburg 34, Wien 70; desgl. an Diphtherie und Kruvv (1886/95: 4,27 9%): in Borbet, Lichtenberg, Nostock, Trier Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 40, Breslau 21, im Reg.-Bez. Düñßeldorf 121, in Hamburg 22, Budapest 28, Christiania 44, London (Krankenbäuser) 95, New Vork 218, Paris 48, St. Petersburg 70, Wien 121; ferner kamen Er- krankungen zur Meldung an Keubbusten im Neg.-Bez. Schleswig 76, in Hamburg 48, Kopenhagen 33, Wien 809; desgl. an Typhus in den Reg.-Bezirken Marienwerder, Posen je 34, in Budapest 25, New Vork 99, Paris 31, St. Petersburg 140, Warschau (Krankenhäuser) 23.

In der ersten Hälfte des Juni 1906 soll in Mailand ge- legentlih der dort statifindenden Ausstellung ein inter- nationaler Kongreß für Gewerbekrankheiten abge- halten werden. Zur Teilnahme daran werden Aerzte, In- enieure, Vertreter der chemischen Industrie und Leiter von etrieben jeder Art zugelassen, sofern sie sich mit der Frage des Arbeitershuzes befassen. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 10 Lire festgesegzt. Das Programm des Kongresses umfaßt 3 Abschnitte: Gear eysiglogie, Pathologie und Hygiene der Arbeit, 2) Verhütung der

erbekrankheiten, 3) Arbeitershuz. Die Geschäftsstelle des vor-

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie “.)

Zucker-Ein- und -Ausfuhr Großbritanniens Januar bis September 1905. Einfuhr:

E i L, 1905 Ä enge in cwts (englishen Zentnern Kaffifierter u. Kandis L gs I ) zuckter: Deutschland . Niederlande Belgien . A :

ndere Länder

Einfuhr überhaupt . Einfuhr zum inlän- dishen Verbrauch *) Nicht raffinierter Zu er: Deutschland Niederlande Belgien . J O 5 Desterreih-Ungarn . O Philippinen Ua Den Brasilien Argentinien Ma British-Ostindien . Straits Seitlements einshl. der Malayi- hen Schußstaaten . British - Westindien, British - Guayana, British-Honduras Andere Länder

Einfuhr überhaupt .

Einfuhr zum inländi-

hen Verbrauh .

Zucker, unter Zollaufsiht

raffintert, für den inländi- {hen Verbrauh.**)

_ Ausfuhr: Naffinierter u. Kandis- zuer: Schweden . Norwegen . Dänemark . Niederlande Bei ortugal, Madeira allen c, Andere Länder

Zusammen .

Wiederausfuhr: s Naffinierter und Kandiszucker 33 907 19 992 19 323 Nicht raffinierter Zucker 48 471 91 260 73 435. (Accounts relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.)

8 270 042 2 370 350 367 751 2105 017 171 945

13 285 105 13 508 881

11 909 197 1 677 692 100 572 684 872 864 470

15 236 803 14 156 245

7 205 568 1180115 189 478 1491 796 344 392

10411 349 10 502 335

3 769 613 91 610 308 929 236 493 370 920

1 928 466 9 680

995 924 87 414

158 460 256 180

3 707 895 170 559 626 217 517 392

1521912 318 373

70 646 444 206 277 978

67 156 409 672 264 040 165 422

4752 046 227 412 348 867 437 832 683 432

1431 822

86 650

839 506 82 317

495 351 80 146

93 903 109 675 165 997

556 309 443 102

9 654 782 7 901 013

824 521 419 849

10 819 426 1973 953

901137 733 729

10 014 552 1 587 302

59926 7844131 8 120 420

760

19 154 73 630 49 675 6 820

5 972 6 772 531 432

694 215

2 467 23 386 86 282 47 834

8 876

12 944 3 238 259 988

445 015

184

15 624 63 832 98 388 6 595

11419 4 965 251 296

412 303

‘Azoren und

Frankrei.

E Ausgleichzöôlle für Zucker aus Prämien gewährenden Ländern. Laut Verordnung des Präsidenten der Französishen Re- publik vom 6. Oktober d. I. sind unter Aufhebung der Verordnung vom 10. November v. J. auf Grund der Artikel 4 und 7 des Brüsseler Vertrags über die Behandlung des Zuckers vom 5. März 1902 die bei der Einfuhr nach Frankrei, Algerien, den französischen Kolonien und Besißungen sowie dem Schußgebiet von Hinterindien zu erhebenden Ausgleihzölle für Zucker aus Ländern, die auf die ZiCerenzengung oder -Ausfuhr Prämien gewähren, wie folgt, festgeseßt worden :

Urfprungsland

des Zuters Maßstab Au2gleichzoll

Franken «¿ 100 kg

1,75

(effektives

Gewicht) Ç z 3,50 17,75 22,50 27,00 2,61 3,63 2,05 3,89 0,94 5,62 13,01 10,86

Art des Zuckers Rohbzuker

Dänemark . . f

raffinierter Zuer . Nohzucker ; raffinierter Zucker . Zudcker aller Art . 3 Kandiszucker

Canada. . raffinierter Zuer . SüdafrikanisWer / Rohzucker i ollverein . | raffinierter Zucker . Auîtralischer Mou. , Bund raffinierter Se:

: : | raffinierter ucker . i k: i O

Rumänien . . 4

Spanien Japan .

Zucker in Körnern erster Herstellung oder Kafso- nade Q

unreiner Zucker

weißer Zucker .

raffinierter Zucker .

Rohzucker L

raffinierter Zucker oder Zucker von 96° Pola- risation oder mehr

nit raffinierter Zucker oder Zucker von we- niger als 96° Polari- sation . H

Chile

6,45 9,98 20,50

15,25

Costa Mica

19,90 Araentinische Nepublik

_sati ä 15,05 Kandis «i A 10,50.

__ Die Ausgleihzölle für Zucker aus Ländern, für welche die

ständige Kommission den Betrag | der Prämie noch nicht festgestellt

hat, find nah folgenden Sätzen zu erheben :

lelprungland Axt des Zuders Zucker von nit weniger als 99° O ka (effektiv-s Gewicht)

Ausgleichzoll Maßstab Franken

8,14

Rußland Zucker von nit weniger

als 880 e CIRE C Zucker von weniger als e E Ñ 6,19. Für Zucker, der niht von einem Ursprungszeugnisse begleitet ift, foll der Ausgleihzoll nah dem Satze von 27 Franken für 100 kg

*) Umfaßt au die aus Niederlagen entnommenen Mengen. **) Die Zuckerraffinerien sind erst am 1. September 19093 unter Zollaufficht gestellt worden. In den oben aufgeführten Ziffern sind niht die Mengen Raffinade enthalten, die aus verzolltem Zuer her-

gestellt worden find.

(effektives Gewicht) erhoben werden.

h ; (Journal Officiel de la République Frangçgaise.)

Ausstellung deutscher Industrieerzeugnisse in Barcelona.

Die von der Firma Ferrer u. Co. in Barcelona eingerichtete Ausstellung deutsher Industrieerzeugnifse hat nach e E der anfänglich vorhandenen Schwierigkeiten im leßten Jabre einen fo bedeutenden Aufs{chwung genommen, daß nach einer Erklärung des Jes vid die Existenz des Unternehmens als endgültig gesichert gelten fann.

_ Allein an Maschinen ift im leßten Jahre durch Vermittlung der Firma eine Menge im Gewichte von ca. 200 000 kg und speziell für den Buchdruck im Werte von 19200 #4 eingeführt worden. Im übrigen betrifft die Einfuhr Papier, wissens{aftlihe Instrumente, Eisenornamente, Parfümerien, Küchenartikel, Porzellan, Sparherde, Klaviere, O und andere chemische Produkte, Gläser, Bades apparate, Metallplatten, Messer, Gelatine, Näh- und Strickmaschinen, fahr und Motorräder, Spielzeug, Schreibmaschinen, Draht, Jute, eder, Brauereiutensilien und andere Artikel. Täglih gehen der Firma Anfragen aus Spanien und Portugal über Importmwaren zu. __ Die Importeure erhalten pünktlich Zahluug für die durch die Firma vermittelten Geshäfte. Die günstigen Bedingungen des Aus- stellungsraums in bezug auf Lage, Geräumigkeit, Lit usw. sind durch einige Reformen im vergangenen Jahre noch verbessert worden, sodaß den deutshen Industriellen das Unternehmen tatfächlich als günstige Absatzgelegenheit empfohlen werden dürfte. Es sind auch Einrich- tungen getroffen, um dem Publikum die Maschinen im Betriebe vors zuführen. (Bericht des Kaiserlihen Generalkonsulats in Barcelona.)

Teeverbrauch in den wichtigsten Ländern der Welt.

Der Teeverbrauh in den wichtigsten europäischen Ländern und in

den Vereinigten Staaten gestaltete fh pro Kopf der Bevölkerung in den Jahren 1899/1903, wie folgt :

Eng- NRuß- Deutsh- Nieder- Frank- Ver. Staaten

Iahr land land land lande reich von Amerika*)

lbs. lbs, lbs. lbs. lbs, lbs. 1899 . 5,95 0,79 0.11 1,39 0,05 0,98 1900 . 6,07 0,93 0,11 1,48 0,06 1,09 190E 6,16 0,92 0,11 1,50 0,05 1,14 1902 . 6,06 0,97 0,12 1,48 0,05 0,94 19053 G03 0,94 0,11 1,45 0,06 1,30.

Hiernach ist der Verbrauh an Tee in England mit mehr als 6 Pfund auf den Kopf der Bevölkerung bei weitem am größten unter allen Ländern. Der Jahresverbrauch is in den leßten fünf Jahren fast gleihmäßig geblieben, im Laufe der leßten zehn Jahre ftieg er aber um 1 Pfund pro Kopf. In Europa haben nur die Niederlande einen größeren Verbrauch als 1 Pfund pro Kopf zu verzeichnen, die nähstarößten Konsumenten sind die Vereinigten Staaten von Amerika und Rußland. Der französishe Konsum betrug niht ganz 24 Millionen

fund oder 0,06 Pfund pro Kopf der Bevölkerung, während Deutsch-

ands Verbrau etwa 7 Millionen Pfund oder 0,11 Pfund auf den Kopf der Bevölkerung ausmacht.

Der Verbrauch an Tee in Australien, Neuseeland und Canada stellte fi, wie folgt:

Australien Neuseeland Canada *

Jahr Ibs. Ibs. qul 1899 7,63 6,40 4,76 1900 7,82 6,78 4,69 1901 7,05 7,08 4,28 1902 6,05 6,38 3,98 1903 . ¿D928 6,38 4,34,

Englands Teeverbrauch ist ungefähr ebenso groß wie derjenige aller übrigen europäischen Staaten zusammen einschließlich der Ver- einigten Staaten von Amerika. Der in England verbrauhte Tee stammt zum größten Teil aus Britisch-Indien und Ceylon, während Chinatee in geringerem Maße als vor 10 Jahren konsumtert wird. Von dem Jahresverbrauch von 6 Pfund für den Kopf der Bevölke- rung stammen etwa F Pfund aus China, 37 Pfund aus Indien und 2 Pfund aus Ceylon.

Rußland verbraucht vorzug8weise chinesishen Tee, wenngleih auch dort Ceylontee in lebhaftere Aufnahme gekommen ist. Die Niederlande beziehen mehr als die Hälfte ihres Verbrauchs aus Java, den Rest vorwiegend aus China, und zwar über England. Die Ver- einigten Staaten erhalten etwa 509%) des Verbrauchs aus China und 40 9/9 aus Japan.

_ Nach Australien geht neuerdings vorzugsweise Ceylontee, die Einfuhr aus Indien hat nagelassen, die aus China ist im Laufe der leßten 5 Jahre wesentlich gefallen. Canada verbrauht sowohl Tee aus British-Indien als auch aus Ceylon, eine nit unbeträcht- lihe Menge auch aus Japan.

*) Für das am 309. Juni endigende Jahr.

Belgien.

__ Verbrauchsabgabe und Zoll für Wein nnd weinähn-

lihe Getränke. Der belgische Finanzminister hat nah Inkraft- seßung eînes Teils der im Artikel 6 des Budgetgeseßzes für das Iahr 1905 enthaltenen Bestimmungen \sich dafür entschieden, daß der § 2 des vorgenannten Artikels, wonach bei der Einfuhr von Wein in Fässern für jeden 12 0 (anstatt wie bisher 15 0) übersteigen- den Alkohbolgrad ein Zoll in gleiher Höhe wie für ausländischen Branntwein zu entrichten is, wenn niht nahgewiesen wird, daß der Wein keinen Alkoholzusaß erfahren hat, vorläufig noch nit in Wirksamkeit zu seßen ist. Bestimmend für diese Entscheidung war die Erwägung, daß die unlauteren Manipulationen, die zum Erlaß dieser Bestimmung geführt haben, nahezu aufgehört hätten und infolge- dessen die ziemlich umständlihe Beibringung von Zeugnissen önoteh- nischer Anstalten usw. dem Weinhandel erspart werden könne.

Bulgarien.

__ Zollbegünstigung für Wollkrempel. Gemäß einer Ver- [egung des bulgarischen Finanzministers werden Wollkrempel in Aus- führungen, welche von der bulgarishen Industrie nicht geliefert werden können, zollfrei zugelassen. (Das Handelsmuseum, Wien.)

Ausschreibungen. Belgien. Die Lieferung einer Müllverbrennungs- maschine wird am 19. Dezember 1905, Nachmittags 3 Uhr, in St.-Gilles lez-Bruxelles im Rathause (sallo du Conseil) vergeben werden. Mit der Lieferung ist die Verpflichtung verbunden, die Maschire aufzustellen und în Gang zu bringen. (Moniteur des Intérêts Matériels,)

_ Türkei. Angebote auf Lieferung von 3000 m Kabel mit 7 Leitungen, 10000 Manganplatten und 20 Tele- graphenstangen (Siemens) von 6 m Länge werden von der Administration générale des postes et télégraphes in Kon- stantinopel entgegengenommen. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Ausnußzung von Wasserkraft in Mexiko. Juan F. Alegría und Manuel Morales in Sabinas Hidalgo (Staat Nueva- Leon) find bei der Sekretaria de Fomenta in Mexiko um die Ge- nehmigung eingekommen, 2000 1 Wasser pro Sekunde dem Flusse Sabinas zu Kraftzwecken entnehmen zu dürfen. (Diario Oficial

'Estados Unidos Mexicanos.)

Zwangsvers|iteigerungen. Beim Königlihen Amtsgericht 1 Berlin ftanden die

nahbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Weinbergsweg 11, dem Kaufmann Amandus Storbeck gehörig. 9,87 a. Nuzungswert