1905 / 282 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1905 18:00:01 GMT) scan diff

vorhanden gewesene Literatur und ergangene NRechtsprehung in ibm in vollstem Maße verarbeitet. Der ebenfalls auf breiter wissenshaftliher Grundlage aufgebaute und über alle wichtigeren Fragen in prägnanter Ausdrucksweise Aufschluß gebende Kommentar von Stenglein, der bekanntlih auch eine in drei Auflagen erschienene fommentatorishe Bearbeitung der Mie stralprozei erung vom 1. Februar 1877 geliefert hat, interpretiert die Bestimmungen der Meilitärstrafgeriht8ordnung dur stete Hinweise und Vergleihungen mit der Reichsstrafprozeßordnung in einer sowohl für Juristen wie für Offiziere geeigneten Weise im Geiste der bürgerlihen Straf- prozeßordnung aus dem logischen Zusammenhange beider Geseße. Ein Anhang enthält das Einführungsgeseß zur Militärstraf- gerihtsordnung, das Gesez, betreffend die Dienstvergehen der rihterlißen Militärjustizbeamten und die unfreiwillige Versetzung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 1. Dejember 1898, das Gesetz, betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren fteigesprohenen Personen, vom 20. Mai 1898 und die Verordnung, betreffend den Dienfteid der Senatspräsidenten, Räte und Mitglieder der Militäranwaltshaft beim Reichsmilitär- geriht, vom 6. Dezember 1900, sämtlih mit Erläuterungen.

Eine gedrängte Darstellung der Bestimmungen der Militärs- strafgeriht3ordnung für den Gebrauch des Offiziers, die den Stabs- auditeur Ph. Otto Mayer zum Verfasser hat, erschien im Verlag von Karl Haushalter zu München (kart. 3,50 4). Die abstrakten Begriffe und Erörterungen sind vom Verfasser vielfah dur zumeist der standgericht- lien Zuständigkeit entnommene praktische Beispiele erläutert, die \chwie- rigeren Aufgaben, wie das Ermittelungsverfahren, die Hauptverhandlung erster Instanz und das Urteil, auch eingehender behandelt. Die Kaiserliche Verordnung zu § 283 Abs. 2 vom 28. Dezember 1899 und die vom 18. Juli 1900, betreffend das strafgerihtlihe Verfahren bei den Schußtruppen, die Allerhöchsten Vorschriften und die_ Erlasse der Kriegsministerien für das Reich, Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die amtlihen Formulare und die Dienst- und Geschäfts- ordnung find mitverarxbeitet. :

Das bürgerlihe Recht Englands. Auf der Grundlage einer Kodifikation von Edward Janks, W. M. Geldart, W. S. Holds- worth, R. W. Lee uud J. C Miles, Barristers at law, Kommentar von Dr. jur. Gustav Schirrmeister, herausgegeben von der SFnternationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissen- \haft und Volkéwirtschaftslehre zu Berlin. Band I, erstes Buch: Allgemeiner Teil, erste Lieferung. Berlin, Karl Hey- manns Verlag. Preis 5 A Die genannten fünf Barristers at law haben es unternommen, ein System des englischen Privat- rechts unter Zugrundelegung des Systems des deutshen Bürgerlichen Geseßbubs zusammenzustellen. Die Grundlage, auf der sie aufgebaut haben, ist die englishe Rechtsprechung. Von dieser in Gesetzes- paragraphen formulierten Darstellung des englischen Privatrechts will Schirrmcister eine deutsche Uebersegung mit Erläuterungen bieten, von der bisher eine Lieferung vorliegt. Sie handelt auf 908 Seiten in 42 Paragraphen von den Personen, natür- lihen wie juristishen, und von den Sachen und enthält bereits viel Interefsantes. Für uns Deutsche wird diese Uebersetzung des englishen Werks nach ihrer Vollendung deshalb von bedeutendem Werte sein, weil das uns zum großen Teil fremd an- mutende Recht, erwachsen auf der Grundlage eigentümliher Entwide- lung vielfah deutsh-rechtliher Einrihtungen unter der Einwirkung des rômishen Rechts und heimisher Verhältnisse, dur das zur Richt- {nur genommene deutsch-rechtlihe System uns erheblich näher gerüdt wird. Gleihwobl würde uns noh vieles unverständlich bleiben, wenn nicht der Uebersezer einen eingehenden Kommzntar hinzugefüzt hätte.

Der in weiten Kreisen bekannte und hohgeshäßte Stieler) che Handatlas ist in neuer Auflage ershienen. Die Verlagsanstalt von Justus Perthes in Gotha, bei der der Atlas erscheint, hat alles aufgeboten, um die Neuauflage in jeder Hinsicht vorzüglich auszustatten. Der Atlas enthält gegen 100 Karten und 162 Nebenkarten. Was die Bezugsbedingungen anlangt, fei auf einen der heutigen Nummer bei- liezenden Prospekt der Firma Karl Block in Breslau hingewiesen.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause findet mcrgen, Freitag, dic erste Wiederholung von Beethovens Oper in drei Akten „Leonore“ (ursprünglihe Fassung des „Fidelio“) statt. Frau Plaichinger fingt die Leonore, Herr Kraus den Florestan, Herr Hoffmann den Pizarro,

err Knüpfer den Rocco, Frau Herzog die Marzelline, Herr Iörn den veri iv Herr Griswold den Minister. i B

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen die Komödie

„Der Froshkönig“ wiederholt.

Im Theater des Westens hat jeder Theaterbesuhher das Recht, zu der morgen abend stattfindenden ersten Aufführung des diesjährigen Weihnachtsmärchens „Sclaraffenland“, ein Kind auf seinen Siß mitzunehmen; zwei Kinder dürfen einen Plaß benußen. Sk Dana eiten auch bei den Wiederholungen des

eibnahtsmärchens gewä

Ba II. Neue Konzert mit dem Philharmonischen Orchester (Dirigent : Oskar Fried) findet am 20. Dezember im großen Saale der Philharmonie statt. Ottilie Megaer-Froißbeim, Willy Burmester und Ludwig Heß sind die Solisten des Abends.

Mannigfaltiges. Berlin, den 30. November 1905.

Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller hat gemeinsam mit dem Kuratorium seiner Unterstüßungkasse und dem Zentralaus\{chuß hiesiger kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Nereine bes{lofsen, anläßlich der Silbernen Hochzeitsfeier JFhrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin eine Kaiser Wilhelm II. und Kaiserin Auguste Viktoria- Stiftung für Waisen Berliner Kaufleute und Gewerbe- treibender*“ zu gründen. Zu diesem Zwecke soll an die Mitglieder des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller und der 54 dem Zentralausschuß angeslofsenen Vereine ein Aufruf zur Zeichnung von Beiträgen zu dieser Stiftung erlafsen werden.

Der Verein der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen zu Berlin veranstaltet wie alljäbrlich eine kunstgewerbliche Weibnachtsmesse. Diese findet in der Zeit vom 3. bis 23. De- zember im Saale der alten Hochschule für Musik (Potsdamer Straße«. 120) statt und wird mit einer Aus stellung / von Schülerinnenarbeiten der Zeichen- und Malshule des Vereins verbunden fein.

ür die Obdathlosen bittet der Verein „Dienst an Arbei tolosen um alte Stiefel, warme Kleider, reine Wäsche fowie um freundlihe Beiträge zur Bestreitung der Kosten der Scrivppenkirhen, wo sonntäglich über 1000 Obdachlose geiftlih und leiblich erquickt werden. Die „Jugendhilfe“ sendet täglih bis zwanzig Arbeitslose und mehr zur Arbeit aufs Land, stattet die meisten von ihnen aus und legt das Reifegeld vor. Der Verein rettet jährlich Tausende von Obdachlofen vom Untergange. Er bedarf zu Unterstütungs8zwecken jährlich etwa 18 000 M, die er aus den Händen seiner Freunde als freiwillige Beiträge erbittet. Zu Weihnachten möchte er gerne seinen verirrten Heimlingen und den Gästen seiner Zufluchtshalle und Strippenkirhen eine Freude bereiten. Die „Brockensammlung“ (Ackerstr. 52) holt auf eingehende Aufforderung alles ab, was man ihr zum Besten der Armen bezw.

des Vereins s{enkt.

Die Künstlervereinigung der „Bösen Buben“ wird am Sonn- abend, Abends 11 Uhr, im Künstlerhause das Programm ihres leßten Künstlerabends noch einmal wiederholen. Das Programm hat eine weitere originelle Bereicherung erfahren, indem ein bekannter erster Berliner Schauspieler zum ersten ¿ale als Balladenfänger auf- tritt und zwei Lieder von Bernauer S Den Schluß des Abends mat wiederum die Parodie auf der ’cehbühne. Künstler- farten sind sofort abzuholen. Nichtkünstler mögen sh wenden an die „Bösen Buben“, Künstlerhaus, Bellevue-Straße Nr. 3 a.

Das in Angerburg, Ostpreußen, von dem Superintendenten Braun im Jahre 1897 gegründete Kinderkrüppelheim ist in der verbältnizmäßig kurzen Zeit seines Bestehens zur größten Anstalt dieser Art in Deutshland gewachsen und ift deshalb einzigartig, weil es grundsäßlih keine Pflegegelder, sondern nur freiwillig gespendete Liebesgaben nimmt. Die Sorge für die 262 verkrüppelten Kinder liegt der Verwaltung recht \{chwer auf dem Herzen, darum bittet “fie ret herzlich, sie in die Lage zu versegen, den Kleinen eine Weih- nahtsfreude zu bereiten. Gaben werden an Herrn Superinten- denten H. Braun in Angerburg, Osipreußen, erbeten.

Nutbarmachung des indischen Krokodilreihtums. Es U n der tadistbeu Presse berihtet, daß în legter Zeit einige Krokodiljäger von Florida nah Indien gekommen |eien, um fests zustellen, wie sich die Gewirnung von Krokodilhäuten in Indien erzielen lasse. Die Jäger sollen in der gleihen Art gejagt haben wie in Florida, indem sie Nachts von ihrem Boote aus unter Be-

}

nußung eines kleinen, am Kopfe befestigten Scheinwerfers versuchten, tw Der Erfolg scheint nur gering gewesen zu

die Krokodile zu schießen. f sein, da bekanntlih selbst ‘das tôdlih getroffene Krokodil untertauct und meist in dem fast überall in Indien sehr tiefen Wasser verloren eht. Nachdem die Jäger gesehen, daß mit der ihnen gewohnten Art in Vndien nichts errciht werden kann, follen fie enttäusdt nah Florida zurüdgekehrt sein. Da nunmehr das JInterefse an der Gewinnung von Krokodilbäuten in Indien rege geworden ist, sollen nach einem Beriht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Kalkutta Versuche angestellt werden, die Krokodile mittels an Enten befestigter ftarker Angelhaken zu ködern und zu fangen. Die Presse befürwortet auf diese Art anzustellende Versuhe und weist darauf hin, daß, wenn die Eingeborenen fich diese Gelegenheit, Geld zu verdienen, entgehen ließen, die Amerikaner gewiß mit anderen Mitteln ¿urüdckfommen würden und den Reichtum des Landes an Krokodilhäuten nah Amerika ohne jede Gegenleistung ausführen würden. :

Stuttgart, 30. November. (W. T. B.) Fn Polen wurde gestern ein furzer, von donnerähnlihem Getöse begleiteter Erd -

wahrgenommen.

Hambura, 29. Novemker. (W. T. B.) _ Der der Neederei Nobert M. Sloman gehörige Dampfer „Salerno“, der am 96. Oktober von Hamburg nach dem Mittelmeer abgegangen ift, unterwegs Bremen und Barry angelaufen hat und von dort am 10. November nach Algier weitergegangen it, ‘ist, wie das „Hamburger Fremdenblatt“ meldet, nach hier ein- gegangener Meldung_ nicht in Algier eingetroffen, weshalb man um die Sicherheit des Schiffes ernste Besorgnisse begt. Der seit drei Wochen vermißte Fischereikutter H. F. 234 . Vesta“ aus Finkenwärder, von dem man annahm, daß er in der Nordsee untergegangen sei, ist heute nahmittag wohTb ehalten in Finkenwärder eingetroffen.

London, 29. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reutershen Bureaus“ gab die heutige Eröffnung der Arbeiterzelte, die Seine Majestät der König Eduard ge- stiftet hatte, um den Arbeitslosen Zuflucht zu gewähren, den Arbeitslosen einen neuzn Anlaß zu einer Kundgebung. Eine Menge von ihnen sammelte sich und empfing die zur Einweihung geladenen Gäste bei ihrer Arkunft mit Pfeifen und dem Ruf: „Wir brauchen keine Barmherzigkeit, wir wollen arbeiten.“ Da es für die Polizei \chwierig wurde, die Ordnung unter der Menge aufrecht zu erhalten, so wurde berittene Polizei herbeigerufen, die die Straßen vor Ankunft des Herzogs und der Herzogin von Fife, die die Zelte eröffneten, fäuberte. S

_Biserta, 30. November. (W. T. B.) Zwischen 200 Sol- daten des 4: tunesischen und des 3. algerishen Schüßen- (Turko-) Regiments kam es vorgestern, am Vorabend des Bairam- festes, zu einer wahren Schlacht. Zwei Soldaten des algerishen Schüßenregiments wurden getötet. Außerdem gab es an 30 Verwundete. Unter den Soldaten herrscht große»Erregung.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 30. November. (W. T. B.) Der Prinz Ferdinand von Rumänien is heute aus Brüssel hier eingetroffen und vom Kaiser in besonderer Audienz empfangen worden.

St. Petersburg, 30. November. (Meldung der „Skt. Petersburger Telegraphenagentur“.) Wie aus Moskau, wo der Telegraphendienst durch Soldaten und penhonierte Tele- graphisten besorgt wird, telegraphish gemeldet wird, hat fi der A usstand auf alle Postbureaus Rußlands aus- gedehnt.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater. Königliche Schauspiele.

baus. 257. Abonnementsvorstelung. Leonore. Oper in 3 Akten von Ludwig van Beethoven nah der

Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 182 Abonnementsvorstellung. Der

N. (Friedri{hWilhelmst ; reitag, Abends 1 i i Freitag: Opern- | Schwank in 3 Akten von Karl Laufs und Kurt Kraaß. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Veilcheufrefser. Sonntag, Zet S Ceaingur Ee von Dr. E. Prieger wiederbergestellten Partitur. | Die Väuerin. ed vom Regiment. Musikalische O Herr Kapellmeister Dr. Strauß. | Abends 8 Uhr: Flachêmann als Erzieher.

t vor : Theater des Westens. (Station Zoologischer Froschkönig. Romantische Komödie in 3 Aufzügen E Kantstraße 12.) Freitag (11. Vorstellung

ädtischesTheater.) 8 Ubr: Die Logenbrüder. | Gretel.

ausgegeben.

N Auiana T “oi Herr Oberregifseur im Freitagsabonnement) : Zum ersten Male: | __ Abends: Musette. Sonnabend: Opernhaus. 258. Abonnements- Bara etiana,

Brozèl, vom Stadttheater in Mainz, als Gast.

Ssolde: Frau Leffler-Burckard, vom Königlichen Pasquale.

Hoftheater in Wiesbaden, als Gast.) Anfang 7 Uhr Der Freischütz. Abends 74 Uhr: Der Opern-

Schauspielhaus. 183. Abonnementsvorstelung. Der ball Schwur der Treue. Lusispiel in 3 Aufzügen von ? E rig mina p Antqua S E as

Neues Vperntheater. Sonntag : . Boritellung. | Der e Baginags Domino. Komische Over in 3 Akten. | sählungen. Text von Eugòne Scribe, deutsche Uebersetzung von Freiberr von Lifhtenstein. Musik von D.F. E. Auber. Anfang 7x Uhr. Der Billettvorverkauf hierzu findet an der Tagesfafse des Königlichen Opernhauses gegen Zahlung eines Aufzeldes von 50 & für jeden | uahtêtraum. Sitplaht statt.

Deutsches Theater. Freitag: Der Kauf-

manu von Venedig. 2 Sonnabend: Der Kaufmann von Veuedig.

uachtêtraum.

Berliner Theater. Freitag: Maria Stuart.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Uriel Acofta. Abends 74 Uhr: Anne-Marie. Vorher: Der Geigenmacher von Cremona.

Lessingtheater. Freitag, Abends 74 Uhr:

Die Wirldente. emahl. Sonnabend», Abends 8 Uhr: Stein unter Steinen. E Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Schlaf- Beethoven-Saal. Freitag, Abends 8 Uhr: Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Weber. | wagenkoutrolleur.

Abents 8 Uhr: Zwischenspiel.

4 Aufzügen von Franz Adam Beyerlein. Sonnabend, Abends 8 Ubr: Zapfenstreich. Sonntag, Nacmittags 3 Ubr: Deimg"fuudeu.

Abends 8 Uhr : Zapfenstreich.

Fünfe!

Sonnabend : Hoffmanns Erzählungen. Sonntag: Hoffmauns Erzählungen.

Soañabend und folgende Tage: Ein Sommer-

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Freitag: Der Familientag.

Sonnabend, Nachmittags 3 *Uhr: Das böse Priuzeß:cheu. Abends 8 Uhr: Nemefis.

Chancel. Deutsch von Wilhelm Thal. Sonnabend und folgende Tage: Der Prinz-

Singakademie. Freitag,

Neues Theater. Freitag: Ein Sommer- | a(avierabeud von Ignaz Friedmau.

Anfang 7# Uhr. Philharmonie. Freitag,

Alice Ripper (Klavier). Oberlichtsaal.

Trianontheater. (Georgenftraße, nabe Bahnhof

S : i : : i ita; ; t : Sonntag, Nabmittags 2 uhe: Uhr: Dex Opern erden Ltspiel A Altten S Feb Gréjac Verlobt: Frl. Else Anton mit Hrn. Regierung#-

d Pierre Veber. Deutsch von Alfred Halm. assessor Rudolf Andreae (Teutschenthal—Hallt Ee tend t fálgeibe Tage: Der leßte Trou-| a. S.). Frl. Käthe Schubert mit Hrn. Pastor

Komische Oper. Freitag: Soffmauns Er- | badour. sh p Sonntag, Nachmittags: Das Ende der Liebe.

Konzerte.

Konzert des Vereins Freie Kunst unter Mit-

wirkung von Pablo de Sarasate (Violine) und

walfî).

Freitag, Abends 8 Ubr: Gefivrben: Hr. Professor Dr. A beit los x1. Konzert von A. Spalding (Violine). Mit- wirkung: Wanda Lanudowska

Residenztheater. (Direktion: Nihard Alexander.) Clavecin). Freitag, Abends 8 Uhr: Der Prinzgemahl, Lustspiel in 3 Akten von Leon Xanrof und Jules V. Geigenabend (die Entwickelung der Geigen- 2 literatur darstellend) von Karl Flesch.

Saal Bechstein. Freitag, Abends 74 Uhr:

Albert Jungblut und Felix Lederer-Prina.

Pirkus Albert Schumann. Freitag, Abends | Buchhandlung Karl präzise 74 Uhr: Wiederum eine neue Sensation!

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Hänsel und | Zum ersten Male: Consul, der menschliche

Schimpanse. Ferner: Die größte Novität : Auto-

Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Charleys Taute. bolide. La belle Mile. de Thiers. Außer

dem: Vier indische Fakire. Los Queirolos, sechs Spanier. Mif Texas Hattie, sämtliche

BPentraltheater. Freitag, Abends 8 Uhr (Frei- | Spezialitäten und Direktor Albert Schumaunus

taafabonnement): Die Fledermaus. Operette in | neue und moderne Drefsuren und die Spork- 3 Akten von Strauß. (Eisenstein: Oskar Braun.) pantomime: Der Tag des Eznglischeu Derby.

Je 10 Abonnementsbillette 333 9/9 ermäßigt werden

Sonntag: Zwei Galavorftellungen: Nad- mittags 3E Uhr (ein Kind frei) und Abents 74 Uhr.

onnabend, Nahmittags 34 Uhr: Wilhelm Tell. | In beiden Vorstellungen: Consul, Male

vier iudische Zauberer 2c. und Der Tag d

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Der Zigeunuer- Englischen Derby.

S ittags 3 Uhr: Bei kleinen S s L vorstellung. Triftan und Jsolde. In 3 Akten | reisen: O Oie, * “Abends 74 Uhr; | Baron. Abends 74 Uhr: Musette.

von Richard Wagner. (Tristan: Herr Philipp | Frstes Gastspiel von Alessandro Bonci. Don

CRc2 2E E T R OE: S A E O T5 ci E Familiennachrichten.

Zedler (Schönau, Kr. Glogau— Mittelwalde). Verebeliht: Hr. Mojor Reinhard Frhr. von Massenbach mit Frl. Ursula von der Deden (Ringelheim). Hr. Amtérichter Emil Bücheler mit Frl. Lisa Gôdecke (Mülheim a. Rhein).

Abends 8 Uhr: | Geboren: Ein Sohn: Hrn Gericht8afsefso!

von Bu (Hagen i. W.). Hrn. Oberleutnant Rate (Küstrin). Eine Tochter: Hrn Pastor Dr. Kruéke (Reiner8dorf). Hrn. R&

Abends 8 Uhr: |* gierurgsassefor Ernst von Zitzewiß (Naugard).

Professor Dr. K. Oldenberg (Greiféwald) A S lectiatenai Ulrich von Borcke (Past

(Königsberg i. Pr.). Hr. Amtsvorsteher Gri (Klavier und Doliencadn (S{hmargendorf). Verw. Fr K

gerihtsrat Luise Schmidt, geb. Tramniß ( Berlin Fr. Landesöfkonomierat Eliese Frelr. l Canstein, geb. von Dewibß gen. von Kre s (Berlin

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Tx. Orchesterkammerkonzert von E. N. von aa my Le dem Philharmonischen Orchester | Druck der Norddeutshen Bucbdruckterei und Ve

| Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73.) | (Dirigent: Auauft Sczarrer). : Schillertheater. 0. (Wallnertheater.) | Direktion: Kren und Schönfeld. Freitag, Abends" Damen Dora Moran, Eva Reinhold, die Herren Freitag, Abends 8 Uhr: Zapfeuftreih. Drama in | L Uhr: A Ges um S Swe a i : Gesang in 3 Akten von Jean Kren und Arthur Lipyshißz. Musik von Paul Line. Sonnabend und folgende Tage: Vis früh um

Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32 Acht Beilagen (ein{ließlid Börsen-Betlage),

i rospekt „Stielers Sand Atlas“ df on A Block, Breslau

Bohrauerstr. 5.

Mii!wirkende : die

Erste Beilage

zum Deuischen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

„A¿ 282.

Nichtamtliches.

Entwurf zu einem Kreis- und Provinzialabgabengeseß.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen. mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer

Monarchie für den Umfang derselben, mit Aus\{hluß der Jnsel Helgoland, was folgt :

Abschnitt 1. Kreisabgaben.

8 1.

Die Kreise sind berechtigt, zur Deckung ihrer Ausgaben nah Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesezes Geblihren und Beiträge, indirekte und direkte Steuern zu erhebek.

insichtlih der Chaufseegelder und anderen Verkebhrsabgaben, der Jagdscheinabgaben, der Kosten im Verwaltungsstreit- und Beshluß- verfahren sowie binsihtlih der Erhebung der Betriebs3-, der Wander- lager- und der Warenbaussteuer für Rechnung der Kreise bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen.

, 8 2. __ Die Kreise dürfen von der Befugnis, Steuern zu erheben, nur insoweit Gebrauh machen, als die Pnsliaee Einnahmen, insbesondere aus dem Kreisvermögen, aus Gebühren, Beiträgen und aus den ihnen vom Staate oder von Bezirks- und Provinzialverbänden überwiesenen Mitteln zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Auf Hunde- steuern findet diese timmung feine Anwendung.

Durch direkte Steuern darf nur der Bedarf aufgebraht werden, welher nach Abzug des Aufkommens der indirekten, Steuern von dem gesamten Steuerbedarfe verbleibt.

& 3,

Gewerblihe Unternehmungen der Kreise sind grundsäßlih fo zu verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens die gesamten durch die Unternehmung dem Kreise erwachsenden Ausgaben, eins{tließlich der BERung und der Tilgung des Anlagekapitals, aufgebracht werden.

Eine Ausnahme is zulässig, sofern die Unternehmung zugleich einem öôffentlihen Interesse dient, welches anderenfalls niht be- friedigt roird.

8 4.

Der Kreistag kann beschließen, daß für die Benußung der von dem Kreise im öffentlichen Interesse unterhaltenen Veranstaltungen (Anlagen, Anstalten und Einrichtungen) besondere Vergütungen (Ge- bühren) erboben werden.

Die Gebühren sind im voraus nah festen Normen und Säßen zu bestimmen. Dabei ist eine Abstufung der Gebüß1ensäge au “e au der Leistungsfähigkeit bis zur gänzlichen Freilassung ¡ulâssig.

S 5.

__ Der Kreistag kann beschließen, daß behufs Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Veranstaltungen, welche durch das öôffentlihe Interesse erfordert werden, von denjenigen Grund- eigentümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch besondere wirt- \chaftliche Vorteile erwahsen, Beiträge zu den Kosten der Vers anstaltungen erhoben werden.

Die Beiträge, welhe nah Maßgabe des Beschlusses dur I ersezt werden können, find nach den Vorteilen zu

mefsen.

Der Plan der Veranstaltung ist nebst einem Nachweise der Kosten ofen zu legen. Der Beschluß des Kreista18 wegen Erhebung von Beiträzen ist unter der Angabe, wo und während welcher Zeit Plan nebst Kostennahweis zur Einsicht ofen liegen, durch das Kreisblatt mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen den Beschluß binnen einer bestimmt zu bezeihnenden Frist von vier Wochen bei dem Kreisaus\hufse anzubringen seien. Handelt es sich um eine Veranstaltung, welche nur einzetne Grundeigentümer oder Gewerbe- treibende betrifft, fo genügt an Stelle der Bekanntmachung eine Mit- teilung an die Beteiligten. -

Der Kreisaus\huß hat den Beschluß nebft den dazu gehörigen Vorverhandlungen und der Anzeige, ob und wel@e Einwendungen innerhalb der gestellten Frift erhoben sind, der Genehmigungsbehörde § 19 Ziffer 1 einzureichen.

Der Beschluß der Genehmigungsbehörde ist in gleiher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen, wie der Beshluß des Kreistags bekannt gemacht worden ist.

8 6.

_ Der Kreistag ist befugt, mittels Erlasses von Steuerordnungen indirekte Steuern zu legen

1) auf den Erwerb von Grundstücken und von Reten, für welche die auf Grundstücke bezüglihen Vorschriften gelten;

2) auf das Halten von Hunden. L

Dabei ist eine Abstufung der Steuersäße insbesondere au nach Kreisteilen zulässig

__ Die Einführung einer indirekten Steuer dur den Kreis berührt nit das Recht der Gemeinden zur Erhebung einer entsprechenden Steuer.

J la

Zur Aufbringung der direkten Kreiësteuern find die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke verpflichtet. :

_ Als Maßstab der Verteilung der Kreissteuern auf diese Ver- bände dient das Soll der Einkommensteuer und dec vom Staate ver- anlagten Realsteuecn eins{hließlich der Betriebssteuer, wie es in Gemeinden nah den Vorschriften des Kommunalabgabengeseßes, nah Gemeindebeshlüssen und Vereinbarungen mit Steuerpflichtigen der Gemeindebesteuerung zu Gcunde zu legen und in Gutsbezirken gemäß § 13 für die Unterverteilung zu veranlazen ist. ;

Der Einkommensteuer sind die auf Einkommen von niht mehr als 900 M entfallenden Steuerbeträge § 38 Absay 1 des Kom- munalabgabengesetzes zuzuzählen; indessen kann der Kreiëtag be- schließen, diese Steuerbeträge inégesamt oder teilweise freizulafsen oder mit s geringeren Prozentsaze als die Einkommensteuer hberan- zuziehen.

_ Soweit in Gemeinden eine Steuerart zu den Gemeindeabgaben niht herangezogen worden ist, wird das Steuerfoll dur den Kreiss ausschuß veranlagt. :

Maßgebend für die Verteilung ist das Steuersoll des dem jedes- maligen Etatsjahre vorangegangenen Rechnungsjahres nach dem Stante des 1. Februar und zwar unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkte endgültig eingetretenen Berichtigungen und Ver- änderungen.

8&8. __ Der Kreistag kann mittels Erlasses einer Steuerordnung be- schließen, daß die der Verteilung der direkten Kreisfteuern auf Ge- meinden und Gutsbezirke zu Grunde zu legende Grund- und Gebäude- steuer durch eine nah dem Maßstabe des gemeinen Weites zu ver- anlagende Steuer vom Grundbesize erseßt wird.

Die Grundwertsteuer ist vom Kreisaus\hufse zu veranlagen.

Berlin, Donnerstag, den 30. November

8 9,

Die Realsteuern find in der Regel mit dem gleihen Betrage deëjenigen Prozentsaßes heranzuziehen, mit welchem die Einkommen- steuer belastet wird; hierbei steht im Falle des § 8 der Saß von Gras 2s H ear 00 Pr der E O bebauten

rundftücke dem e von ozent der ftaatlich veranlagten Grund- und Gebäudesteuer gleich. E

Ausnahmen von dieser Vorschrift, insbesondere die geringere Be- a oder die Freilafsung der untersten Gewerbesteuerklafsen, find zulässig. *

Der Kreistag kann den festgestellten Maßstab einer Revifion unterwerfen, wenn seit der leßten Feststellung mindestens fünf Jahre verstrihen find. In Ausnahmefällen ist die frühere Vornahme einer Revision zulässig.

8 10.

Handelt es \sich um Veranstaltungen des Kreises, welche aus- \chließlich oder in besonders hervorragendem oder geringem Maße einzelnen Kreisteilen zustatten kommen, fo kann der Kreistag eine aus\chließlihe Belastung oder eine nah Umfang und Maßstab näher zu bestimmende Mehr- oder Minderbelastung dieser Kreisteile be- \chließen. Die aus\c[li Le Belastung oder die Mehrbelaftung kann nah Maßgabe des Beshlufses durch Naturalleistungen erseßt werden.

Soweit binsfihtlich der Vorausbelastung einzelner Kreisteile bei Aufbringung der Koften für Anlegung oder Unterhaltung von Wegen elopeNs geseßliche Vorschriften bestehen, behält es dabei sein Be- wenden.

8 11.

Der vom Kreistage festgestellte Kreissteuerbedarf wird vom Kreis- aus\{chusse auf die Gemeinden und Gutsbezirke verteilt. Dabei wird ihnen în den Fällen der §§ 7 Absaß 4, 8 das Ergebnis der Ver- anlagung der einzelnen Steuerpflichtigen mitgeteilt. Die Abführung an die Kreiskommunalkafse hat zu den von dem Kreisauss{usse zu be- stimmenden Terminen zu erfolgen.

Gegen die Verteilung der Kreisfteuern steht den Gemeinden und Gutsbezirken binnen einer Frist von vier WoHen der Einspruch zu, über welchen der Kreisauss{chuß beschließt.

Mit dem Einspruch kann die Veranlagung der einzelnen Steuer- beträge, aus denen fi das der Kreisbesteuerung zu Grunde gelegte Steuersoll zusammenseßt, nur in den Fällen der §§ 7 Absag 4, 8 und in denen des 88 au nur insoweit von den Gemeinden an- gegriffen werden, als der allgemeine Wert eines Grundstücks nicht aus den Besteuerungsmerkmalen der ftaatlihen Ergänzungésteuer über- nommen ift.

_Gegen den Beschluß des Kcreisausshufses findet innerhalb einer Frift von zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausshusse statt. Gegen die Entscheidung des Bezirksaus\{chusses ist nur das Nechts- mittel der Revision zuläsfig.

__ Durch Einspruch und Klage wird die Verpflihtung zur Ab- führung der Kreisfieuern niht aufgeschoben.

8 12. __ Die Gemeinden haben den auf sie entfallenden Teil des Kreis- steuerbedarfs glei den übrigen Gemeindeausgaben aufzubringen.

8:13.

In den Gutsbezirken wird der. auf fie entfallende Teil des Kreis- steuerbedarfs von dem Kreisauéshufse gemäß den für die direkten Gemeindesteuern geltenden Bestitnmungen des Kommunalabgaben- eseßes mit Ausschluß des §49 Absah 2 und § 50 Absay 1 Sah 2 fowie des Geseßes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. 119) dur Veranlagung der Steuer- pflibtigen unterverteilt. Die Veranlagung erfolgt nah dem vom Kreistage bes{lossenen Maßstabe (§8 9,8).

Wo nah den bestehenden geseßlichen Bestimmungen für die Ver- anlagung oder Erhebung von direkten Gemeindesteuern ein Gemeinde- beschluß maßzebend ift, tritt an die Stelle eines folhen der Beschluß

| des Kreisautschusses.

Cs

Der Kreisausschuß beschließt über die Art der Steuererhebung in den Gutsbezirken. :

Gegen die Heranziehung zur Kreissteuer in den Gutsbezirken fteht den Steuerpflichtigen binnen einer Frist von vier Wochen der Ein- spruch ¿u, über welchen der Kreitzausshuß beschließt. Hinsichtlich der weiteren Rechtsmittel findet § 11 Absay 4 und 5 dieses Gesetzes Anwendung. i

Die Verteilung steuerpflihtigen Einkommens auf eine Mehrzahl steuerberehtigter Gutsbezirke und Gemeinden regelt \sich nach SS 71 bis 74 des Kommunalabgabengeseßges.

§ 15.

Ist in einer Gemeinde oder einem Gutsbezirke das der direkten Kreiébesteuerung zu Grunde gelegte Gesamtsteuersoll im Laufe eines

Rechnungéjahres durch Abgärige nah Abzug ber Zugänge um mehr

als 10 9/6 verringert worden, so ift der Mehrbetrag des Ausfalls auf Antrag vom Kreise zu erstatten. Bei geringerem Auéfalle kann der Kreisausschuß auf Antrag Erstattung gewähren.

8 16.

Auf die Rechtsmittel gegen die Heranziehung (Veranlagung) zu Gebühren, Beiträgen und indirekten Steuern finden §§ 14 Absay 2, 11 Absatz 4 und 5 dieses Gesetzes, auf die Nachforderung, Verjährung und zwangsweise Einziehung von Kreisabgaben §S 87, 88 und 90 des Kommunalabgabengeseßes entsprechende Anwendung.

Die Gemeinden und Gutsbezirke sind zur Wahrnehmung örtlicher Geschäfte der Veranlagung und Erhebung von Kreisabgaben nach An- weisung des Kreisausshusses verpflihtet. Im übrigen finden auf diefe Veranlagung 8S 62 und 63 des Kommunalabgabengeseßzes entsprehende Anwendung.

L 16

In den Steuerordnungen der Kreije können Strafen gegen Zu- widerhandlungen bis zur Höhe von 30 M angedroht werden.

Die Strafen sind dur den Kreisaus\{chuß festzusezgen und nah eingetretener Rechtskraft 459 der Strafprozeßordnung) im Ver- waltung8zwangsverfahren beizutreiben.

§ 18. Das Rechnungsjahr für den Kreishaushalt beginnt mit dem 1. April und endigt mit dem 31. März.

8 19, i ger MMe des Kreistages, welche folgende Angelegenheiten be- reffen :

1) die Erhebung von Beiträgen 5),

2) den Erlaß oder die Abänderung von Steuerordnungen über indirekte Kreissteuern 6),

3) die Heranziehung der einzelnen Steuerarten zu den direkten Kreissteuern mit verschiedenen Prozentsäßen und die Vor- nahme einer Revision des Verteilungémaßstabes vor Ablauf eines fünfjährigen Zeitraums 9 Absatz 2 und 3),

4) die autschließlihe Belastung und die Mehr- oder Minder- beiastung einzelner Kreisteile 10),

5) die Erhebung direkter Kreissteuern in einem Betrage, welcher 50 9/0 des demselben gemäß § 7 zu Grunde zu legenden Steuersolls übersteigt,

1905.

6) den Erlaß oder die Abänderung einer Steuerordnung über eine Steuer vom Grundbesig nach dem Veranlagungs-

___ maßstabe des gemeinen Werts 8), bedürfen der Genehmigung des Bezirktauz|chusses.

Gegen den auf Beschwerde ergehenden Beshluß des Provinzial- rats steht dem Vorsißzenden aus Gründen des öffentlichen Interesses die Einlegung der weiteren Beschwerde an den Minister des Innern und der Finanzen zu. Hierbei finden die Bestimmungen des § 123 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195) Anwendung.

_Die Genebmigung der unter Ziffer 2 und 6 des § 19 bezeihneten Kreistagebeshlüfse bedarf der Zustimmung des Ministers des Innern und des Finanzministers. Die Erteilung der Genehmigung oder Zu- stimmung fann in den Fällen dieser Ziffern auf eine bestimmte Frist beshränkt werden. :

__Die Mirister können die Erteilung der Zustimmung auf die Ober- präfidenten übertragen.

Abschnitt 2. Provinzialabgaben (Bezirks abgaben). 8 21. __ Die Provinzen (Bezirksverbände) sind berechtigt, zur Deckung ihrer Ausgaben nah Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesezes Ge- bühren, Beiträge und direkte Steuern zu erheben.

Hinsichtlich der Chaufseegelder und anderen Verkehrsabgaben bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen. t S 22.

L Die Provinzen (Bezirkêverbände) dürfen von der Befugnis Steuern zu erheben, nur in}oweit Gebrauch macen, als die fonftigen Einnahmen, insbesondere aus dem Provinzial- (Bezirkverbands-) Ver- mögen, aus Gebühren, Beiträgen und aus den ihnen vom Staate über- wiesenen Mitteln zur Deckung threr Ausgaben niht ausreichen.

S 23.

Gewerbliche Unternehmungen der Provinzen- (Bezirksverbände) find grundsäßlih so zu verwalten, daß dur die Einnahmen mindestens die gesamten durch die Unternehmung der Provinz (dem Bezirksverbande) erwachsenden Ausgaben, ecins{chließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapitals, aufgebraht werden. f __ Eine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zugleich einem öffentlichen Interesse dient, welhes andernfalls nicht befriedigt wird.

S 24.

Der Provinziallandtag (Kommunallandtag) kann die Erhebung von Gebühren und Beiträgen beschließen, auch deren Festseßung auf den Provinzial- (Landes-) Aus\{uß übertragen. B __ Auf die Gebühren und Beiträge finden §§ 4 und 5 dieses Ge- sezes entsprehende Anwendung.

S 25.

Zur Aufbringung der Provinzial-(Bezirks3-)steuern sind die ein- zelnen Land- und Stadtkr-ise verpflichtet.

Als Maßstab der Verteilung der Provinzial-(Bezirks-)fteuern auf diese Verbände dient das Soll der Einkommensteuer und der vom Staate veranlagten Realsteuern eins{ließlich der Betriebs- steuer, wie es in Landkreisen nah den Vorschriftea dieses Gesetzes, mit Ausschluß des § 8, und in Stadíkreisen nah dem Kommunal- abgabengeseße, nah Gemeindebes{lüfssen und Vereinbarungen mit Steuerpflichtigen der Kreis- bezw. Gemeindebesteuerung zu Grunde zu [legen ift.

Der Einkommensteuer sind die auf Einkommen von niht mehr als 900 M entfallenden Steuerbeträge 38 Abf. 1 des Kommunal- abgabengeseßes) zuzuzählen, indessen fann der Provinzial-(Kommunal-}) landtag beschließen, diese Steuerbeträge insgesamt oder teilweise fret- zulaffen oder mit einem geringeren Prozentsaßze als die Einkommen- steuer heranzuzieben.

Maßgebend für die Verteilung if in den Landkreisen das der Kreisbesteuerung des jeweils laufenden Rechnungsjahres gemäß § 7 Abs. 5 zu Grunde gelegte Steuersoll, in den Stadtkreisen das Steuersoll d:8 jeweils voraufgegangenen Rechnungsjahres nach dem Stande des 1. Februar, und zwar unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkte endgültig eingetretenen Berichtigungen und Ver- änderungen.

S 26.

Die Realfteuern sind mit dem gleihen Betrage desjenigen Pro-

zentsaßes beranzuziehen, mit welchem die Einkommensteuer belastet wird.

J 24. Handelt es s{ch um Veranstaltungen des Provinzial-(Bezirks-) verbandes, welche aus\ch{lieflich oder in besonders hervorragendem oder geringem Maße einzelnen Teilen der Provinz (des Bezirks) zustatten kommen, fo fann der Provinzial (Kommunal-)landtag eine auss{ließliche Belastung oder eine nah Umfang und Maßstab näher zu bestimmende Mehr- oder Minderbelastung diefer Kreise beschließen. Die aus\chließ- lihe Belastung oder die Mehrbelastung kann nah Maßgabe des Be- \{lufses durch Naturalleistungen ersetzt werden.

S 28.

Der vom Provinzial-(Kommunal-)landtage festgestellte Steuer- bedarf wird vom Provinzial-(Landes-)auss{chusse auf die Land- und Stadtkreise verteilt. Die Abführung an die Provinzial- (Bezirks-, Landes-) Hauptkasse hat zu den von dem Provinzial-(Landes-)aus- {usse zu bestimmenden Terminen zu erfolgen.

Die Höbe des Steuerbedarfs, die Verteilung auf die Kreise und die für die Abführung bestimmten Termine find durch die Amts- aw l der Provinz (der Regierungsbezirke) döfentlich bekannt zu machen.

Gegen die Verteilung der Provinzial-(Bezirks-)steuern steht den Land- und Stadtkreisen binnen einer Frist von vier Wochen der Ein- \pruch ju, über welchen der Provinzial-(Landes-)ausshuß beschließt.

Gegen ten Bes&luß des Provinzial-(Landes-)ausshufses findet innerbalb einer Frist von zwei Wochen die Klage beim Oberverwal- tungsgerihte ftatt.

Durch Einspruch und Klage roird die Verpflihtung zur Abführung der Provinzial-(Bezirks-)jteuern niht aufgeschoben.

Die Land- und Stadtkreise haben den auf sie entfallenden Teil des Provinzial-(Beiirks-)steuerbedarfs gleih den übrigen Kreis- bezw. Gemeindeau8gaben aufzubringen.

2

8 30.

Für die Aufbringung von Provinzialsteuern in der Provinz Hefsen- Naffau gelten folgende Bestimmungen :

1) Als Maßstab der S E der Provinzialfteuern auf die Bezirksverbände dient das Soll der Einkommensteuer und der vom Staate veranlagten Realsteuern eins{ließlich der Betriebssteuer, wie es nah den Vorschriften dieses Gesezes der Bezirksbefteuerung des jeweils laufenden Rehnungsjahres zu Grunde zu legen ift. abet

finden §8 25 Abs. 3, 26 Anwendung.

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