2) Die aus\chlicßlihe Belaïtung und die Mehr- und Minder- belastung eines der beiden Bezirksverbände ift ausgeschlossen. _
3) Der Provinzialsteuerbedarf wird vom Provinzialausshusse auf die Bezirksverbände verteilt. Die Abführung an die Provinzial haupt- fasse bat zu den von dem Provinzialaus|chufse zu bestimmenden Terminen zu erfolgen. : :
4) Gegen die Verteilung der Provinzialsteuern steht den Bezirks- verbänden Einspruh und Klage nah näherer Bestimmung des F 28 Abs. 3 bis 5 zu. ,
5) Die Bezirksverbände haben den auf sie entfallenden Teil des Provinzialsteuerbedarfs gleich ihren übrigen Ausgaben aufzubringen.
8 31. E /
Gegen die Heranziehung (Veranlagung) zu Provinzial-{Bezirks-) gebühren und -beiträgen fteht den Pflichtigen binnen einer Frist von vier Wochen der Einspruch zu, über welchen der Provinzial -(Landes-) aus\chuß beschließt. Im übrigen findet 8 28 Abs. 4 und 5 ent-
rehende Anwendung. S i Für die Nachforderung, Verjährung und zwangsweise Einziehung
der Gebühren und Beiträge sind §S 87, 88 und 90 des Kommunal- abgabengesetes maßgebend.
8 32. e : Das Recnungtjahr für den Hauéhalt des Provinzial-(Bezirks-) verbandes beginnt mit dem 1. April und endigt mit dem 31. März. inziaL-(Ko [-)landtages Beschlüsse des Provinzial-(Kommunat- zlandkage Provinzial-(Landes- )aus|{chufses (S 24 Abs. 1), welche gelegenheiten betreffen : 4 au 1) die Festseßung von Beiträgen (F 24 ; 5 die See tiebliche Belasiung und die Mehr- oder Minder- belastung einzelner Kreise (S 27), : | 3) die Erhebung von Provinzial-(Bezirks-)steuern in einem Betrage, welher 25 9/0 des denselben gemäß § 25 zu Grunde zu legenden Steuersolls übersteigt,
bedürfen der Genehmigung, und zwar in den Fällen zu 1 und 2 des Ministers des Innern, in den Fällen zu 3 der Minister des Innern
und der Finanzen.
bezw. des folgende An-
Schluß- und UVebergangsbestimmungen.
8 34.
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf die Amts- und Landezfommunalabgaben e den PONCRER A Landen mit der
abe entiprechender Anwendung, daß E , Ms die Gefällsteuer den Grund- und Gebäudesteuern gleih-
tellt wird,
oel 2) die für dic Hobenzollernschen Lande rechtlihen Bestimmungen dur § 27 nit
3) § 20 Absay 2 außer Betracht bleibt.
eltenden besonderen wege- erührt werden,
S 35. 4 E
Dieses Geseß tritt am 1. April 1906 in Kraft. Die für die
Verteilung der direkten Kreisfteuern auf die einzelnen Steueratten
zur Zeit mafigebenden Kreistagsbes{chlüfe verlieren mit diesem Zeit- punkte ihre Gültigkeit und sind durch neue zu erseßen.
tmaligen Verteilung der direkten Kreissteuern ist in den aa hei 7 Abs. 4 13 bas für das Rechnungsjahr 1908 feft- gestellte Veranlaguagêfoll ¿u Grunde zu legen. & 37. * / Die Minister der Finanzen und des Innern find mit der Aus- führung dieses Geseßes beauftragt. Urkundlich usw.
Deutscher Reichstag. 2, Sizung vom 29. November 1905, 2 Uhr.
(Berit nach Wolffs Telegravbhishem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sißung ist gestern berichtet worden.
Bei der Wahl des Präsidenten wurden 298 Stimm- zettel abgegeben, worunter 72 weiße, also ungültige; von den übrigen Stimmen entfielen 224 auf den bisherigen Präsidenten, Grafen von Ballestrem, 1 auf den Abg. Singer und 1 auf den Abg. Dr. Grafen zu Stolberg-Wernigerode.
Der bisherige Erste Vizepräsident Dr. Graf zu Stolber g- Wernigerode richtete an den Grafen von Ballestrem die Frage, ob er die Wahl annähme.
Abg. Graf von Ballestrem: Ih nehme die Wabl an. (Der Gewählte überzimmt das Präsidium.) Meine bohverehrten Herren! Sie haben mich wieder auf diesen hohen Ehrenplaß, der aber au zug!eich ein hoch verantwortlicher it, mit namhafter Mehrbeit berufen. Ich sage Ihnen für diesen Beweis Ihres Vertrauens meinen herzlihsten Dank. Am besten glaube ih, diesen Dank JIhnen abzustatten, wenn t auch in dieser neuen MWakblperiode den alten Grundsägen, diz ich Ihnen bei früheren Wahlen aus- einandergeseßt habe, treu bleibe, indem ih die Würde und die Ordnung des Reichêtags sowohl nach Innen wie nah Außen nach jeder Richtung bin fest wahrnehmen werde, wenn ih ferner traten und boffentlih auch erreihen werde, mich der größten Unparteilichkeit zu befleißigen, und indem ih endli, meine Herren, die Arbeiten des Reichstags zu fördern suchen werde, sodaß sie zu einem guten Ende für das Wohl des Vaterlantes gereichen. Meine Herren, dies alles werde ih aber nur können, wenn ih von allen Seiten des Hauses die nôtige Unterstüßung finde. Um die bitte ih Sie hiermit. Die beste Unterstützurg können Sie mir abér dadur gewähren, wenn Sie immer recht zablreich hier sind ; denn, was kann der Präsident machen, wenn kein beshlußfähiges Haus da ist! Meine Herren, Sie glauben nit, was das für eine Stellung ist, wenn man dasigt und immer das Damokles- \hwert der Beschlußunfähigkeit über dem Hause und dem Präsidenten \hwebt. Meine Herren, es sind ernste Zeiten, in denen wir Leben, ernste Zeiten, in denen dieses Haus zusammentritt, ernst nah innen, wie die aroßen und schwerwiegenden Vorlagen beweisen, die uns von den ver- bündeten Regierungen gemadt find, und ernst nach außen, recht ernst. M-ine Herren, sollten diese ernsten Zeiten niht auf die Mit- glieder di-\cs Hauses au dahin wirken, daß sie das Amt, das sie freiwillig angenommen haben und das ihnen von ihren Wählern über- tragen ist, auch auéüben? Meine Herren, ih bitte Sie recht ernstlich, das zu erwägen und hier zu unseren Beratungen immer in voller, möglichst voller Zahl zu erscheinen. Schließlich, meine Hercen, danke ih Ihnen nohmals für das Vertrauen, das Sie mir erwiesen haben.
Bei der Wahl des Ersten Vizepräsidenten wutden 297 Stimmzettel abgegeben, wovon 3 ungültig waren. Von den übrigen entfielen 223 Stimmen auf den bisherigen Ersten Vizepräsidenten Grafen zu Stolberg, 66 auf den Abg. Singer und je eine auf die Abgg. Dietrich, Liebermann von Sonnenberg, Dr. Paasche, Stadthagen und von Vollmar.
Abg. Dr. Graf zu Stolberg-Wernigerode, der fomit wiedergewählt ist, ertlärtz: Ih nehme die Wahl mit Dank an.
Bei der Wahl des Zweiten Vizepräsidenten wurden 282 Stimmzettel abgegeben, worunter 64 ungültig waren. Von den übrigen entfielen 204 Stimmen auf den bisherigen eres Vizepräsidenten Dr. Paasche, 10 auf den Abg. Büsing
owie je eine auf die Abag. von Gerlah, Liebermann von
Abg. Dr. Paasche, der somit wiedérgewählt ift, erklärte: Ih nehme die Wahl mit Dank an. / Es folgte die Wahl der 8 Schriftführer, die gleihfalls durch Abgabe von Stimmzetteln, jedo in einem gemeinsamen Wahlgange vollzogen wurde. Das Resultat der Wahl wurde auf Vorschlag des Präsidenten erst nah der Sigzung durch die provisorischen Schriftführer festgestellt und wird in der nächsten Sizung verkündet werden. E :
Zu Quästoren berief der Präsident die Abgg. Dr. Rintelen und Bassermann. l
Damit war der Reichstag konstituiert. Der Präsident wird hiervon Seiner Majestät dem Kaiser die vorgeschriebene An- zeige erstatten. i Seit dem Schluß der ersten Session sind die Abgg. Stößel und Weißenhagen (Zentr.), Graf zu Dohna- Schlodien (d. kons.) u Sr (nl.) verstorben. Das Haus ehrte ihr Andenken dur Erheben von den Sißen. ; Die Fachkommissionen werden in der bisherigen Weise au für die neue Session eingeseßt werden. Damit war die Tagesordnung erledigt. Schluß 5 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr. (Schleunige Anträge Albrecht u. Gen. und Böckler u. Gen., betreffend die Ein- stellung von Strafverfahren gegen die Abga. Gerish (Soz.) und Kroesell (Ref.-P.); Jnterpellation der Sozialdemokraten, betr. die Fleischnot.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1906, zugegangen, der nachstehenden Wortlaut hat:
8 1. N Der diesem Gese als Anlage beigefügte Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr vom 1. April 1906 bis 31. März 1907 wird in Ausgabe und Cinr.ahme auf 2 406 274 999 # festgestellt, und zwar:
im ordentlihen Elat auf 1898 421 152 Æ an fortdauernden und ; auf 248221 248 Æ an einmaligen Ausgaben sowie auf 2 146 642 400 & an Einnahmen,
im außerordentlichen Etat
auf 259 632 599 J an Ausgaben und auf 259 632 599 Æ an Einnahmen.
E14 | i Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außeror dentliher Ausgaben die Summe von 254 701 987 „Æ im Wege des Kredits flüssig zu machen.
R 5: F Der Reichékanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Ver- stärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reitsbauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von zweihundertfünfundsiebzig Millionen Mark hinaus, Schaßanwei]ungen auszugeben.
8 4
Der Reichskanzler wird ermäthtigt, die Erhebung der nah § 4 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Neichshaushalts8- etats für das Rechnungsjatr 1905 (Neichtgeseßbl. S. 181), vorläufig gestundeten Matrifularbeiträge auch für das Nehnungsjahr 1906 aus- zusetzen, bis der zur Deckung des Bedarfs nach den wirklichen Er- gebnifsen des Reichéhauéhalts für die Rechnungêëjahre 1905 und 1906 erforderlihe Betrag festgestellt ist.
& 5. E Der diesem Gese als zweite Anlage beigefügte Besoldungsetat für das Reichsbankodireftorium für das Rechnungsjahr 1908 wird auf 166 500 M festgestellt.
F 6. E A x Diejenigen Stellen des Landbeeres, der Marine und des Reihs- militärgerihts, welche unter A 1 bis 8 des dur das Gesetz, be- treffend den Servistarif und die Klafseneinteilung der Orte, vom 6. Juli 1904 (Reichsgeseßbl. S. 272) festgestellten Serviéstarifs fallen, sind aus der dritten Anlage ersichtlich.
p
R Í e
Von dem nach China entsandten Ostasiatischen Erxpeditionskorps verbleibt ein aus Militärpersonen des Friedens- und des Beurlaubten- standes der einzelnen Heereskontinzente bestehender Teil, die Ost- asiatishe Besazungsbrigade, zur vorübergehenden Beseßung hinesischen Gebiets in Ostasien, ist aber, sobald sie ihre Aufgabe erfüllt haben wird, aufzu! ösen. Die Berwaltung wird durch den Bundetstaat Preußen eführt. : ut Bie nach Deutschland zurückehrenden Offiziere, Unteroffiziere, Kapitulanten, Manrschaften und Beamten des Erxpeditionskorps werden, soweit fie nit sofort in offene etatêmäßige Stellungen ein- rüden fönnen, zunähst überetatsmäßig verpflegt und rüden beim
Freiwerden etatsmäßiger Stellen in solche ein. j
Jn der diejem Entwurfe beigegebenen Denkschrift wird
u. a. folgendes ausgeführt: m § 3 des vorliegenden Etatsgeseßes ist der nah dem Gesetze vom = Ypril 1905 (Reichageseßbl. S. 181) bewilligte Schaß- anweisungsfredit von 3500093090 F auf die bisherige Höhe von 975 000 000 M ermäßigt worden. Einerseits kann angenommen werden, daß die aus den Rechnungëjahren 1904 und 1905 herrührenden gestundeten Matrikularbeiträge von 16333883 und 54125573 ÆA in den insbesondere anläßlich der Vor- einfuhr zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Zöllen wenigstens zu einem erbeblihen Teile thre Deckung finden werden, wodurch die Be- triebsmittel dzr Neichshauptkasse insoweit entlastet werden würden. Anderseits hätte die Annahme des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichsschuld, ¡ur unmittelbaren Folge, daß der Schazzanweisungskredit des Neichs zu Vorschußleistungen weniger als bisher in Anspruch genommen zu werden brauchte. Gleichwohl empfiehlt es ih nicht, für die Ueber- gangszeit ‘enm den Betrag der lezten Jahre in Höhe von 275 000 000 4 erabzugehen. : : Die dem Reichskanzler nah § 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. April 1905 erteilte Ermächtigung zur Stundung eines Teils der für das Rechnungsjahr 1905 aufzubringenden Matrifularbeiträge soll nach § 4 des Entwurfs auf das Rechnungsjahr 1906 verlängert werden. Es ent- spricht dies niht nur der bei Verabschiedung des Gtatêgeseßes für 1995 vorwaltenden Absicht, sondern erscheint auch sachliŸ geboten, da es zweifelhaft ist, ob bereits der gesamte Betrag an gestundeten Matrifularbeiträgen in Höbe von rund 70 009 000 # im Nechnungs- jahr 1905 zum Ausgleihe gelangen wird. Im übrigen schließt das vorliegende Geseß sih nah Form und Inhalt dem zuleßt ergangenen Gesetze vom 1. April 1905 an.
Zu dem Etatsentwurfe wird folgendes bemerkt : Die für das Rechnungsjahr 1906 zu erwartenden Mehreinnahmen aus den neuen Vorlagen bezügli der Brausteuer, der _Tabaksteuer, der Zigarettensteuer, der Stempelabgaben und der Erbschaftésteuer find bei Kapitel 2a der Einnahme des ordentlichen Etats in einer Summe
können. willigung von
Ausgaben mehr
ftellung :
R bei Kapitel 88, au ilitärpensionsgeseze bei Kap ordentlichen Etats je in einer Summe auëg Bei der Aufstellung des Etats über
haben die Bestimmungen des Gescgentwurfs, dieses Fonds, bereits Berücksichtigu Grund der Bestimmung im zember 1992 (ReichsgeseßbI. Erleichterung der Durchfüh bei Kapitel 68 b der fortdauernden Ausgaben 17 000 000 eingef:
Im Bereiche des ordentlihen Et dauernden und einmaligen Ausgaben aller Berwallungu ge, mit Einschluß der fortdauernden (Reichspost und Telegraphie, Re veranschlagt auf .. . und übersteigen die Gesamta C E Es fommen auf die fortdauernden
auf die einmaligen Auegaben mebr
Der außerorden bebarf von 259 632 599 Mehrbedarf von 31 148 353 M
Der erstgedahte Mehrbedarf di von 159 891 289 ergibt ih im einzelnen
8 15
ng gefunden. des Zolltarifgesezes vom 25. De- S. 303) zur Kapitalsan)ammlung bebufs rung einer Witwen- und Walsenyer serung
Ausgaben der Betriebsverw
In gleicher Weise sind au die Mehrkosten aus Anlaß der Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Be- Wohnungsgeldzuschüssen vom 30. Zuni 1873, den Servistatif und die Klaseneinteilung der Orte sowie die Aenderung des Geseges über die Naturalleiftungen für die bewaffnete Mat im erdem die Mehrkosten aus Anlaß der tel 89 der fortdauernden Ausgaben des ebraht worden.
den Reichsinvalidenfonds
betreffend die Entlastun Endlich sind au
ellt.
ats sind die gesamten fort-
tungen
ihsdruckerei, Reichseisenbahnen), usgabe des
2 146 642400 M 159 894 285 „-
136 205 260 M, - 23689025 , wie vorstehend mehr 159 894 289 #
tlihe Etat schließt ab mit einem Gesamt- Æ und gegenüber dem Vorjahr mit einem
es ordentlihen Haushalts aus folgender Zusammen-
Es sind angeseßt:
fortdauernd
mehr Mt
weniger
aa
einmalig
mehr weniger M d.
für den Reichékanzser und die NReichs- T für das Auswärtige A für das Reichsamt Deo Unerl « «s für die Verwaltung des Reichsheeres für da3 Reichsmilitär- A für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine . ; für Kiauts@ou . für die Reichsjuftiz- verwaltung . . für das Reichsshaß-
t e für das Reichs» folonialamt. . . für das Reichseisen- bahnamt. . . für die Reichs\chuld . für den Rehnungshof für den allgemeinen
Pensionsfonds . für den Reichs-
invalivenfonds . für die Reichs-Post-
urd Telegraphen-
verwaltung . . -« für die Reichsèruckerei für die Reichseisen-
babhnverwaltung . zur Deckung des Fehl
betrags sür 1904 . zur Deckung gemeins
\haftlicher Aner
ordentlicher us-
m E, zu verschiedenen neuen
Maßnahmen zur Verbesserung der
Pensionsbezüge auf
Grund der Militär-
pension8geseßz-
entwürfe . .
find
die Z
die Taba!
die Aversen die Zuckersteuer die Salzsteuer
Zuschlag die Brausteuer
Aversen
verwaltung fonds
nahmen
Ausgaben von
mit 156 000 000 M eingestellt. Ein derartiges Vorgehen war un-
Sonnenberg, Wallau und Wurm.
vermeidlih, sollte der Etatsentwurf überhaupt balanciert werden
gebracht.
20 440 1246 795 2155 610
19 664 783
16 828
7 749 882 5 662
113 480 30771 250 173 134 14 140
13 945 550 42 860
9 861 592
32 313 263 401 289
3 763 5895|
| | |
“J
8 898 757 |
|
13 589 874
—
8 546
250 000 _— 488 500 —
— 37727650 11 199 788 863 200
7 141 200
1 224 000 676 218
——
914
1771 608 7 860
4 254 347
| 1 494 054
—
die Maischbottichsteuer die BranntweinverbrauWsabgabe und
die Schaumrweinsteuer
der Spielkartenstempel
die Wechselstempelsteuer
die Reichs\tempelabgaben
die statistische Gebühr
die neuen Steuereinnabmen
die Einnahmen der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung ;
die Eirnahmen der Reichsdruckerei E
die Einnahmen der Reichseisenbahn-
144 751 774| 8 546 514/29 370 775
136 205 2600|
also wie oben überhaupt mehr
Anderseits sind bei den Einnahmen
veranschlagt :
Die Einnahmen ergeben mithin gegen das Vorjahr einen Mehrbetrag von und übersteigen den Mehrbedarf bei den
um
5 681 750
— 123 689 0295| eRE . 159 894 285 M.
die für diese Steuern aufkommenden
die Einnahmen aus dem Bankwesen die verschiedenen Verwaltungseinrahmen die Einnahmen aus dem Reichsinvaliden-
die Uebecs{üfe aus früheren Jahren .
¡um Ausgleihe für die nicht allen Bundesstaaten gemeinsamen Ein-
Dieser leßtere Betrag ist bei den Matrikularbeiträgen in Abga
höher um niedriger um M bé.
953 000 1788 C00
63 000 65 000 795 000
40 57 003 756 000
27 237 975 413 090
p 76 500 D S
— 2 557 213 88 500 —
— 693 927 Z0S 597 036 3 550 640
am
205 016 396 M
159 894 285
45 122 111 Æ i fl
Die nastehende Zusammenstellung ergibt die veranshlagten Ausgaben und Einnahmen nah ihren Nettoergebnissen.
Fortdauernde
Ausgabe Ausgaben
Tas
Einmalige Ab Ausgaben
Gegen das Vorjahr —+ mehr
— weniger M M j M. M M.
Bleibt
l usammen | Zuf | Nettoauêgab-
Einnahme
Reichstag Reichskanzler und Reichskanzlei Auswärtiges Amt« . .... Reichsamt des Innern Verwaltung des Reichsheeres :
a. Preußen ufro
þ. Sachsen
c. Wünttemberg
d. Bayern s
760 420 284 510 16 313 322 75 562 247
479 370 897 45 291 294 22 629 454 68 316 533
758 960
933 197 16 339 872 67 562 908
940 009 681 50 080 913 29 585 479 77 665 382
760 420 | 534 510 17 487 622 78 502 297
545 913 166 53 616 318 25 873 794 77 665 382
1 460
1 313 1147 750 10 939 389
5 903 485 3 935 405 288 315
270 440 1691 015 1953 506
26 878 990 2 072 339 243 762
3 922 902
250 000 1 174 300| 2 940 050
66 542 269 8 325 024 3 244 340 9 348 849
|++
615 608 178 579 811 112 700 008 102 027!
2 351 705 26 081 155 1 268 773! 424 700 127 555 500 1 026 700
usammen Reichs e a ige Bisonimen MedPöheer
Verwaltung der Kaiserlißen Marine
Kiautschou
Neichsjuftizverwaltung
Reichsshaßamt (aus|chließlich der Ueberweifungen, vgl. die Einnahme)
Reichskolonialamt Reichseisenbahnamt Reichs\{huld
Rechnungshof .
Allgemeiner Pensionsfonds 91 259 149 Reichéinvalidenfonds 35 316 748 tva (er — - Bur Deckung gemein\schaftlicher außerordentlicher Ausgaben B verschiedenen neuen Mafinahmen ur Verbesserung der Pensionsbezüge
8 898 757 13 589 374
87 460 482
871 000 88 689 650 13 600 000
703 068 660 9 727 205 1441 811 100 201 389 658 989 627
13 702 027 — 778 594
9 351 705 27 370 8554 6 2 0
1 289 700 19 765 214] 21033 987 | 205 745 — 424 700 | 756 — 127 555 500 6 200
u | 85 352000| 1378 700/| L i a 91259 149 |
10 776 _— 35316748| 835316 748 8 559 339 8 999 339 | — 1 494 054 1494 054 —
— 8 898 757 —
— 13 589 874 | —
693 341 455 1441711 200 800 031 13 702 027 1/573 151 20 937 715 20 828 242 423 944 127 549 300 1 334 402 91 248 373
8 559 339 1494 054
8 898 757 13 589 874
28 572 915 880 028 14 891 382 1054 338 113 504
4 534 705 762 062 14 632
13 945 450 105 149
9 864 592
4 254 347 1494 054
8 898 757 13 589 874
+1+++|++1+
+++ +
+ +
1129 674 584
Gegen das Vorjahr —+ mehr — weniger Zölle y ‘ Ab Ueberweisungen für die Witwen-
und Waisenver]orgung 17 000 000 Bleiben. .
524 500 000 ¿c 2 O SOG O Aversen (Kapitel 1 Titel 8) 80 570 E 130 000 000 alzfteuer 54 070 000 Schaumweinsteuer 4 596 000 Brausteuer i 30 316 000 Aversen (Kapitel 1 Titel 9) 1570 Spielkartenstempel 1 642 000 Wechsel stempel 12 618 000 Statistishe Gebühr Zölle und Steuern zusammen . .
__1187 000 769 867 140 Maisc{bottihsteuer und Branntweinver- brauchsabgabe nebst Zusblag
18 060 000 A NReichéstempelabgaben . 80 524 000 ,
—T98 5814 000
Ab die Ueberweisungen an die Bundesstaaten mit 198 584 000 , ——— ——
Neue Steuereinnahmen Reichs-Post- und Telegraphen- verwaltung 544 315 500 A Davon ab: Fortdauernde Ausgaben 466 669 048 4 Einmalige Ausgaben 14 966 375 , 481 635 423 „ Bleibt Ueber|huß . . .
8 933 000 A
1 788 000 65 000 795 000 40
57 000 756 000 67 000
8 506 210
I +++++++ +1
156 000 000 + 156 000 000
62 680 077 6 846 896
Neichsdruckerei Davon ab: Fortdauernde Ausgaben 5 983 620 A
Einmalige Ausgaben 87084 , 6070704 , Bleibt Uebershuß . . . Reichseisenbahnverwaltung 107 382 700 Davon ab: Fortdauernde Ausgaben 80 509 900 4A Einmalige Ausgaben 6722000 „ 87231900 , Bleibt Ueberschuß. . . Expedition nah Ostasien Bankwesen Reichsinvalidenfonds, Kapitalzuschuß für das Rehnungéjahr 1904 usw. . Uebershüsse aus früheren Jahren . . . Ausgleihungt beträge Matrikularbeiträge
2 862 296
9415 176 650 76 500
5 989 301 88 500
20 150 800 10 847 363
10 053 403 —+
329 400 —+ 20182 371 — 693 927 222 253 462 — 45 122111 . . 1290 917 312 +100 664773 Summe der Nettoausgabe . . . 1290917312 +100 664 773
ibi nein
Wenn in dieser Zusammenstellung eine Minderbelastung der ver- bündeten Regierungen für 1906 um rund 45,1 Millionen Mark an Matrikularbeiträgen zutage tritt, so ift zu bemerken, daß einerseits die Summe der Matrikularbeiträge für das Rechnungsjahr 1905 den Be- trag von rund 54,1 Millionen Mark umfaßt, welcher den verbündeten Regierungen durch den Reichstag behufs Beseitigung des angeforderten Anleibezuschufses auferlegt wurde, der also bei einer Vergleichung mit den Matrikularbeiträgen für 1906 als eine einmalige außerordentliche Auflage außer Anfay zu bleiben hat urd daß anderseits eine erhöhte Ueberweisung von rund 9,3 Millionen Mark gegenübersteht. Immerhin bleiben auch für das Rechnungtjahr 1906 die verbündeten Regierurgen troß der bereits erfolgten Einstellung der für dieses Jahr aus den neuen Steuervorlagen zu erwartenden Mehreinnahmen necch mit \os- genannten ungedeckten Matrikularbeiträgen, und zwar in dem hohen Betrage von 23 669 462 #4 belastet. , Hinsihtlih der nah dem Entwurf des außerordentlichen Etais durch Aufnahme einer Anleihe zu deckenden Beträge von zus sammen 254 701 987 # wird durch § 2 des vorliegenden Gesetz- entwurfs Bestimmung getroffen. Diese Summe seßt sich zusammen aus Forderungen für die außerordentlichen Bedürfnisse des Reichsamts des nnern, des Reichsheeres, der Marine, des Reichskolonialamts, der Reichs-Post- und Telegrapbenverwaltung, der Neichseisenbahnen, der Expedition nah Ostasien, der Expedition in das südwestafrikanische Schutzgebiet sowie der Expedition in das osftafrikanishe Schutzgebiet.
Der Haushaltsetat für die Shußgebiete auf das
Rechnungsjahr 1906 is in dem dem Reichstage zugegangenen
Entwurfe in Einnahme und Ausgabe auf 149 435 424 M, festgesezt, das sind 24179634 # mehr als im Etat für das Rechnungsjahr 1905 angeseßt waren. Davon entfallen auf Deut\ch-O stafrika 11 717 208 (gegen- Über dem Etat für 1905: + 2609284), auf Kamerun 5 624 995 (+ 516 546), auf Togo 3031 036 (— 2 234 604),
226 445 78911 356 120 373 |
65 203 0611 1 290 917 312] —+ 100 664 773
auf Deutsh-Südwestafrika 111735300 (+ 23 394 600), auf Neu-Guinea 1 504 240 (+ 328 684), auf die Karolinen, Palau, Marianen und Marschallinseln 615365 (+ 270 240), auf Samoa 809280 (+ 192920) und auf Kiautschou 14 398 000 (— 898 000).
Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Neihsfchuld, zugegangen, der folgenden Wortlaut hat:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
8 1, Die anliegenden Vorschriften 1) wegen Aenderung des Brausteuergesetzes, 2) wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes, 3) wegen Besteuerung der Zigaretten, 4) wegen Aenderung des Reichsstemvelgeseßzes, 5) wegen Besteuerung der Erbschaften treten einhbeitliß zugleich mit dies Gesetz in Kraft.
Die Reineinnahmen, welche auf Grund der im § 1 dieses Geseges unter 1 bis 4 bezeichneten Vorschriften aufkommen, verbleiben der Reichskafse. :
Soweit diese Einnahmen sowie die fonstigen eigenen Einnahmen des Reichs und die durch Ueberweisungen gedeckten Matrikularbeiträge im Soll zur Deckung des ordentlichen Au8gabebedarfs niht ausreichen, erbält das Reich einen Teil des Rohertrags der nah Maßgabe der anliegenden Vorschriften wegen Besteuerung der Erbschaften veranlagten Steuer. Der Anteil des Reichs wird durch das Etatsgeseßz festgestellt. Der den einzelnen Bundesftaaten hiernach verbleibende Anteil muß mindestens ein Drittel ihrer REYe ans an Erbschaftsfteuer erreichen.
8 3,
_ Soweit die von den Bundesstaaten aufzubringenden Matrikular- beiträge in einem Rechnungsjahre den Sollbetrag der Ueberweisungen um mehr als vierzig Pfennig auf den Kopf der Bevölkerung über- E die Erhebung des Mehrbetrags für dieses Nechnungsjahr ausgeseßt.
Soweit nach der Rechnung Matrikularbeiträge über den vor- bezeihneten Kopfsaz hinaus ungedeckt bleiben, tritt der Mehrbetrag den ordentlihen Ausgaben im Etat des zweitfolgenden Rechnungs- jahres hinzu.
S 4. Die Reichsanleiheschuld ist vom Rehnunatjahr 1907 ab alljähr- li in Höhe von mindestens dreifünftel vom Hundert des si jeweils nah der Denkschrift über die Ausführung der Anleihegesete ergebenden Sqchuldbetrags zu tilgen. Eine Abseßung vom Anleihesoll if einer Tilgung gleihzuachten.
Die zur Schuldentilgung erforderlihen Beträge find alljährlich
durch den Reih3haushaltsetat berr un enes,
8
S .
Die Vorschrift des Artikel 38 Abs. 2 Ziffer 3d der Reichs- verfassung wird in Ansehung der Brausteuer aufgehoben. Die den Bundesstaaten zu gewährende Vergütung der Erhebungs- und Ver- waltungskoften dec Brausteuer gw durch den Bundesrat festgeseßt.
8 6.
Mit dem 1. April 1914 tritt Elsaß-Lothringen dem Geltungs- bereihe des Geseßes wege Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 (Reichsgeseßbl. S. 153) hinzu. Gleichzeitig kommen der § 4 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen, vom 25. Juni 1873 (NeichsgeseßbLl. S. 161) fowie die in Elsaß-Lothringen bestehenden geseßlichen Vor- schriften über die Besteuerung des E in Wegfall.
I « Der § 2 des Gesetzes, betreffend Verwendung von Mehrerträgen der Reichseinnahmen und Ueberweisungssteuern zur Schuldentilgung, vom 28. März 1903 (Meihögesezbl S. 109) wird aufgehoben.
Die von den Königreichen Bayern und Württemberg und dem Großherzogtume Baden an Stelle der Brausteuer an die Reichskafse zu zahlenden Ausgleihungsbeträge find für die Rehnungsjahre 1906, 1907 und 1908 nur mit 40 vom Hundert, für die folgenden fünf Rechnungéjahre mit je weiteren 10 vom Hundert zu entrichten. Vom Rechnungsjahr 1914 ab hat die Zahlung der vollen Ausgleihungs- R zu erfolgen.
iese Vorschriften finden auf Elsaß-Lotbringen entsprehende An- wendung.
8 9.
Bis zum Ablaufe des Rehnungéjahres 1910 verbleibt den einzelnen Bundesstaaten mindestens der Betrag threr Durschnittseinnahme an Erbschaftésteuer in den Rechnuncsjahren 1901 bis 1905. Bei Fest- stellung der Durhschnittseinnahme bleibt der Nohertrag aus der Be- steuerung des Erwerbes der Abkömmlinge und Ehegatten und, fo- weit in einzelnen Staaten höhere als die in den anliegenden Vor- {riften wegen Besteuerung der Erbshasten vorgesehenen Steuersäßze in Geltung gewesen sind, der aus dem Unterschiede der Steuer|äßze
sih ergebende Mebrertrag außer Ansaß. Die näheren Anordnungen hierüber trifft der Bundesrat.
10.
: S
Ergeben sich für die Rehnungtjahre 1905 und 1906 nach der Rechnung bei den Ueberweisungen Mehrbeträge oder übersteigen die ordentlihen Einnahmen des Reichs defsfen Bedarf im eigenen Haus- halte, fo find die dana zur Verfügung stehenden Beträge in erster Linie zur Deckung der durch § 4 Abs. 1 des Etatsgesezes vom 1. April 1905 (Reichsgeseßbl. S. 181) und durch § 4 des Etatsgesezes vom E 1906 (NReichsgeseßbl. S. . . ) gestundeten Matrikular- beiträge zu verwenden. Soweit gestundete Matrikularbeiträge auch dann noch ungedeckt bleiben, tritt der Reft der aus dem Rechnungsjahre 1904 herrührenden den ordentlihen Ausgaben im Etat des Nechnungs- jahres 1907, der Rest der aus dem Rechnungsjahre 1905 herrührenden den ordentlichen Ausgaben im Etat des Rehnungsjahres 1908 hinzu.
Dieses Geseg tritt mit dem 1.
S1
L April 1906 in Kraft.
(Die Begründung folgt morgen.)
Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten
„Nachrihten für Handel und Industrie “.)
Ein- und Ausfuhr des deutschen g Laer an Stein-
koblen, Braunkohlen,
Koks, Bri
etts und Torf in den
Monaten Januar bis Oktober 1904 und 1905.
Oktober | 1905
Oktober 1904
Januar
Januar
bis Oktbr. bis Oktbr.
1905
1904
t
t
t
t
Steinkohlen. Einfuhr Davon aus: “afpeniy Hamburg . elgien . e Großbritannien Niederlande . ; Oesterreih-Ungarn Australisher Bund Uebrige Länder. Ausfuhr Davon nah: “lait v vén Hamburg . reihafen Bremerhaven, Geestemünde . ; Belgien . Dänemark O . roßbritannien alien. Niederlande . oren . - » Oesterreich-Ungarn Rumänien Rußland . inland. . Schweden Schweiz . Spanien Aegypten Algerien . Kiautshou . . Uebrige Länder. Braunkohlen. Einfuhr Davon aus: Oefterreih-Ungarn Uebrige Länder. Ausfuhr i Davon nah: Niederlande . Oesterreih-Ungarn Uebrige Länder. Koks. Einfuhr Davon aus: On Hamburg . elgien . 5 an eeay roßbritannien Oesterreih-Ungarn Uebrige Länder .
Ausfuhr Davon nach: Belgien . Dänemark rankreich talien Niederlande . Norwegen . . Oesterreih-Ungarn Nußland . j Schweden Schweiz . Spanien . Chile . E Vereinigte Staaten von Amerika . e Uebrige Länder . . Preß- und Torf- kohlen, Feueranzünder. Einfuhr i Davon aus: Belgien . . Niederlande . Oesterreih-Ungarn UNébrige Länder . Ausfuhr Davon nah: RIaten Hamburg . E e RriN iederlande . : Oesterreih-Ungarn C... . » Algerien .
Deutsh-Südwestafrika .
Uebrige Länder Torf. Einfuhr Davon aus: Niederlande. . . Oesterreih-Ungarn Uebrige Länder Ausfuhr Davon nah : Niederlande . . Schweiz . . . Uebrige Länder
795 845
55 65 763 643 719 22 351 63 340
617 1769 338
64011!
31 055 250 286) 10 227 217 064 3 998 13 244 442 793 1 906! 939 103! 2 575 70 401 502/
5 508 98 853 7 354
6 228)
4 670 757 551 759
1 §57 240
1 407 10
59 154
7 55
991
8 658 31 710 9 256
2 602
6 841 87
247 073
17 429 2 655
87 591 9 275
16 602 2138
58 711 18 914 7 828
17 316 2 276|
600]
2 845
1165| 5 772
15 130|
8 279) 3138 3 662 91
91 032 112|
11 548) 2 376) 23 440 5 287| 40 771 580
1 042 5 876)
719)
530 20 169
1 535
413 914 208
|
776 208 7 846 945 5 904 62
280
76 713 613 632 17 507 67 274 105
697 1613 531
65 755
447 211 2 182 919 966 790
47 580 941
3 267 101 590 5 828
6 016 2110 350 994
683 745
683 742 3 1938
65| 1818|
55 48 652
7 794 27 685 8115
1 334 3272 452 238 925
22 334 2 348 97 769 2923 14 254! 2 125| 45 452 18 144 9 154! 15 292) 9
8L
8 513
1 660 3271
14 887
9 974 2135 2627| 151
88 030 43
5 396 2 948 29 346 2 521 44 485
2 630 487
18
2 064 828 887 6 221 955 207 950 559 205
3 020
23 864
2 703 530 059 4674731 167 504 915 602 6 823
7 180
14 738 444 14 641 994
580 076
256 072 2041 045 94 611 1171 282 30 652 120 841 3 621 278 17 766 4813838 7764 808 535 10 279 36 099 967 940 26 520 46 409
3 925
6 250
77 262
6 534211
6 534 202 9 16 531
1335 14 947 249
989 739
68 042 348 937 92 207 24 086 99 382 1085
2 267 623
206 579 21 500 851 690 47 941 118 014 15 717 504 783 186 424 42914 125 944 21 368 11 236 31 348
19 371 62 794
161 876
109 670 23 393 28 3954
459
742 896
2 941 64 743
22 980
237 477
25 924
331 490 580
12 041'
44 720
9 872! 5 379!
1975| 2 318) 13 537!
8 220) 3 664 1653|
596 777
278 343 2 149 430 64 637 922 158 32 124
37 900
4 222 261 8 529
4 692 442 12 471 502 832
8 892
24 068 946 364 37 626 54 041
10 485
14 489
26 125
6 201 934
6 201 897 37 18 925
880 17 396 649
430 571
91 954 281 383 98 152 8 926 27 591 3 005
2 259 926
217 492 19 805 926 901 30 328 126 482 15 298 472 185 189 271 41 556 122 648 10 198 2494 40 470
22451 22 347
100 987
66 934 18 249 15 304 500 738 637
1876 39 902 25 193
214 134 23 987 387 715 13 385
8 330
24115
7 598
4 242 1 664 1692 11 649
6 637 3 087 1925,
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