1905 / 283 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1905 18:00:01 GMT) scan diff

oder bierähnlichen

Zubereitungen, die zur Herstellung von Bier ' [ ä 7 4 dergleichen), follen

etränkezn bem orn Jos: Bierertrakte und nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

N Die Steuer foil betrogen für einen Doppelzentner Malz, dem ein balber Doppelzentner Zucker gleihgerechnet wird, von den ersten 950 dz 7 Æ, von ten folgenden 250 dz 8 Æ, von den folgenden 500 dz 10 Æ, von den folgenden 2000 dz 11 Æ, von den folgenden 2000 dz 12 Æ und von dem Reste 1250 #.

Damit is die Besteuerung des Bieres in der Brausteuer- | gemeinschaft ungefähr auf die Höbe der füddzutschen Bierbesteuerung ebraht. Die Steuer, die nah dem geltenden Gesetz schon vor der

wendung der Braustoffe zu zahlen ift, wird nah dem Entwurfe für sämtliche in einem Monat verwendeten Braustoffe erst am leßten Tage dieses Monats fällig und ift spätestens am dritten Tage des nächstfolgenden Monats eir zuzahlen. Außerdem ist gegen Sicherheits- leistung eine Stundung der Steuer für eine Frist von drei Monaten zugelassen. Hierdurch wird die Steuerzablung gegen bisher ganz | wesentlich erleihtert. Neben der Steuererböhung soll auch der Zoll | auf eingeführtes Bier, und zwar von 6 auf 8 Æ für 1 Doppelzentner, | erhôbt werden. n

s Der Mehrertrag der Abgaben vom Bier (Zoll und Steuer ift für den Behbarrungézustand auf 67 Mill. Mark berehnet).

Tabaksteuer.

Auch die Tabaksteuervorlage bringt keine Aenderung des be- ftebenden Systems der Erhebung der Tabakabgaben nach dem Gewichte des Robtabaks. Bei der zur Gewinnung des gewünschten Mehrerirags erforderlihen Erhöhung der Säße tritt jedoch das Streben hervor. den Tabokgenuß der bemittelten Rauer stärker zu belasten, soweit dies im Rahmen der Gewichtbesteuerurg überhaupt

öglih ift. -

Da Zoll für auéländishen Robtabak ift auf 125 Æ für 1 dz erböbt; derjenige Rohtabak, der nahweislich zur Herstellung von Rau(b-, Kau- und Schnupftabak verwendet wird, foll aber nur einen Zoll von 110 Æ für 1 dz tragen. E : | Für tie Tabakfabrikate sieht der Entwurf folgende Zollerhöhungen |

für je 1 dz vor: Tabafripyen und Tabafkftengel auf 110 «M; Tabak- | laugen auf 125 #4; bearbeitete Tabatblätter auf 300 #; Kau- und j Schnupftabak, Karotten, Stangen und Rollen zu Schnupftabak, Rauh- | tabak mit Auénabme des fein geshrittenen, Tabakmehl u. dal. auf | 3C0 M; fein geshnittenen Tabak auf £00 Æ und Zigarren auf 600 Für Brosilkarotten zur Herftellung von Schnupftabak soll der j Bundesrat eire Ermäßigung des Zolls auf 200 Æ zulassen können. | Die Tabakgewichtstéeuer wird auf 62 Æ für 1 Dopvelzentner | verarbeitunagreifen Tabak und die Tabakflähenstever auf 6,2 «ß für | ein Quadratmeter der mit Tabak bebauten Fläche erhöht. Legtere | soll aber im ganzen mirdestens 50 4 betragen. Für die minder- | wertizgen Grumpen foll der bisherize Steuersay von 45 # für ! 1 Doppelzentner belafsen werden. : 1 1 Gegenüber dem biéherigen Zusiand entbält der Entwurf noch die ; Erleibterungen, taß die Versteuerung unterbleiben soll. wenn die Un- brauhbarmaung des Tabaks zu mens{lidem Genufse vor oder bei | der Verwiegung beantraat und unter amtliher Zufssict vollzogen ; wird, wodurch die Verwendung des Tabaks zu landwpirtschaftlihen und gewerblichen Zwecen (Heritellung von Tabaklauge zur Vertilgung von Pflanzens&ätlingen und Ungeziefer bei Vieb) ermögliht werden soll, | ferner daß für den durch Hagelshlag und ähnliche Unglüdsfälle be- sckädigten Tabak eine der Gntwertung des Tabaks entsprechende | Steuerermäßigung bewilligt werden kann. _ : H Um den Uebergang in die neuen Verbältniffe zu erleihtern, soll !

die Tabakgewichtsteuer bis zum 30. September 1206 noch zum alten | Satz, bis zum 31. März 1907 zu dem ermäßigten Saße von 50 M | urd bis zum 31. März 1908 zu dem ermäßigten Saye von 59 | für einen Dopvrelzentner verarbeitungsreifen Tabak sowie die Tabak- | flädensteuer für das Erntejahr 1906 mit nur 5 «A und für das j Grntejabhr 1907 mit nur 5,5 A für ein Quadratmeter der mit Tabak bebauten Fläthe erboben werden. Ferner soll für die ersten ¡wei Jahre | naeh dem Inkrafttreten des Geseges in Arsehung des in dieser Zeit | einzuzablenden TabakzcUs die Stundungéfrist nah näßerer Bestimmung des Burdesrats geaen Sicherbeits!eistung um eizen die Dauer eines | Fakres nicht überschreitenden Zeitraum verlängert werden können. Die | gleichen Erleihtecurgen follen auch für die Zablung der Tabaksteuer ' ugestanden werden dürfen. j E Der Meh:ertrag des Zolls und der Steuer ist auf 28 Millionen

Mank gei{ägt.

Die Zigarettenfteuer.

Die Zigaretten steuer wird vom Zigarettenpapier erhoben. Die Herstellung der Zigaretten tarf künstig, gewerbtsmäßig wie nicht- gewerbämäßig, nur mittels zuvor verfteuerten Papiers erfolgen. Die | jede zur Herstellung von tausend Zigaretten mitilerer j

tir toÞo

Stever soli für

¡Ce

Größe auéreih?ende oder für diese Zabl in der Größe von Zigaretten ; bereits zugeshnittene oder in Hülsenform gebrahte Papiermenge 3 M |

Î die Zigarettenpapier berftellen, Zigarettenfabriken | t \ | | anweisurgsverkehre sind die Bescheinigungen seitens der Post über den ;

etage Bavierfabriken,

und Verkäufer vou

behörde armeiden,

Zigarettenpapier müssen ihre Betriebe der Steuer- Betriebsbücher fühten

statten.

Papiersteuer untecliegen, follen nur dann zur Ginfuhr zugelassen werden,

wenn sie die vom Bundeérat vorgeschriebene Bezeichnung tragen, aus der | ibre Auslandseigenschaft hervorgeht. In den Zollanshlüssen (Luxem- | r nge | | beträge sowie der eingelösten Nachnahmebeträge geschieht, eine Be- |

burg usw.) hergestellte Zigaretten entridten die Zigarettensteuer mit 3 Á& für das Tausend keim Eingang in das Inland. Der Zoll für

auéländische Zigaretten soll von 270 A auf 1200 4 für den Doppel- |

zentner erhöht werden. Von dem am Tage von Zigareitenfabriken Zigcrettenpapier soll die Steuer naherhoben werden. j Der Ertrag der Zigarettensteuer und der Zollerböbung für aus- ländishe Zigarztten wird auf 15 Millionen Mark geschägßt.

Das Sesetz wegen Aeuderuug des Reichsftempelgesetes.

Das Gefetz dehnt den bisher nur im Seeverk:hr mit dem Aus- land erhobenen Svhiffsfrahturkundenstempel auf Frachturkunden aller Art aus und führt neu eine Stempelabgabe von Personen- fahrkarten, von Grlaubnisscheinen für Kraftfahrzeuge und voa Quittungen ein.

Bezüglich der Frackbturkunden bleiben die bisherigen festen Stempclsäße von 10 4 für Konnossemente und Frach briefe im Schifféverkebr mit auéländishen Häfen der Nord- und Ostsee, des

des Inkrafsttretens des Eesetzes in den Händen oder

Kanals oder der norwegischen Küste und von 1 # für Konnofsemente |

und Fractbriefe im Shifféverkehr mit anderen auéländishen See- häfen für den Stüdzut:vertehr unverändert b:st-hen. Hinzu tritt eine feste Stempelabgake von 10 4 für Konncffemente, Frachtbriefe, Ladescheir e und Einlieferungssheine im Seeverkehr zwischen inländischen See- und Flußhäfen und flir olle sonstigen Fratbriefe, Paketadressen, Gerädshzine, Beförderunatscheine oter andere, eines der bezeichneten Papiere ersegende Schriflstück-. i S

Erhôbte Stempelsäge sind für Frachtbriefe, Urkunden über ganze Schiff3- und Eiscnbabnwag:nladurgen vorgesehen, und zwar wird, je nahdem es sich um den Fractbetrag von 25 F und darunter oder um fole voa mebr als 25 Æ# haadelt, das Doppelte oder Fünffahe, b-i Flußshiffen mit mehr als 100 & Naumgekalt odr Seesiffen mit mehr als 200 cbm Meinraumgehalt das Fünffahe oder Zehnfahe der einfawen Säge von 10 S und von 1 M erboben. Bei Berechnung des für die An- wendung des höheren Steuersaßzes maßgebenden Frachtsaz:8 wird im Biunenrerkehr ter Schlerplobn mit in Ansaß gebracbt, sofern er neben der Fraht zu zablen ist. Auf der arderen Seite tritt zu Gurst:n des Nadve:kehré und des Kleinverfebr3s eine Ermäßigung des Stemp:!saßz:s rox 10 auf 5 S ein, wenn fich aus dem Inhait der Frahturfunde ergibt oder sonst feststeht, daß der Fracßtbeirag 50 S nicht erreicht.

| rihtende Abgabe ift ein fester, nah den Fahrflafsen abgestufter Stempel

| nicht zu entrichten.

| abgabe bezieht fich nur auf Kraftfahrzzuge, die zur Personenbeförderung !

| zur vorübergehenden Benußung des Kraftfabrzeugs im Inland Er- | [aubniéfarten mit fünf- und solche mit dreißigtägiger Gültigfeitsdauer ! zu ermäßigten Stempelsäßen ausgegeben.

und den Steuerbeamten

die Auéübung der Kontrolle in ihren Betriebs- und Lagerräumen ge- | beträze ftempelpflichtig.

Aut ländische Zigaretten, die nur einem erböhten Zoll, nit einer | die

Zigoarettenpapierbändlern befindlichen ;

Stempelabgabe ohne Rücksiht auf das zu Grunde liegende Rebts- verbältnis Demicnigen e G, welcher an die Kasse Zablung leistet oder von ihr Zahlung empfängt Diese Vorschrift will sich u. a. au auf den Postanweisungsverkehr beziehen

Das Erbschaftssteuergesetz. i f

Das G:sez unterwirft der Erbschaftssteuer den Erwerb von Todes: wegen und t ine, was dur das Gese dem Erwerbe von Todes- wegen gleih gestellt wird. Bei Bestimmung der Steuerpflichtigkeit der Masse wird zwischen beweglidem und unbeweglihem Vermögen unterschieden. Das bewegli&e Vermögen is der Erbschaftsfteuer unterworfen, wenn der Erblafser zur Zeit seines Todes ein Deutsler war und zugleih einem Bundesstaate angebötte. Dabei wird aber, soweit \sich das Vermögen im Auslande befindet, auf Antrag die in dem auëwärtigea Staate erweislih gezahlte Abgabe auf die Erbschaftssteuer angerechnet. Von dem Ver- mögen eines auéländischen Erblafsers wird die Steuer erhoben, wenn er zur Zeit scines Todes seinen Wohnsiß oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Bundesstaate hatte, jedoch nur insoweit, als sich das Vermögen im Inlande befindet. Das im Inlande befindlitGe Vermögen eines ausländischen Erblassers, der zur fa nes Zeit E Jane Ss a n Es Thriaen ist der Absender, im Seeverkehr der Ablader, und bei den im | lichen Aufenthalt in einem Bundeëstaate Hatte, untkeritegt der Steuer, Agen n E Urkunden der Empfänger zur Entrichtung der | wenn es einem Erwerber anfällt, der zur Zeit des Anfalls im Imante Abgabe verpflichtet. E seinen Wohnsiy hat. Der Steuerpflichtige hat auch hier das Reh

Personenfahrkarten im Eisenbahnverkehr auf inländisben | des Abzugs einer für denselben Grwerb im Auslande entrichteten Babrlinien und im Dampfschiffsverkehr auf inländishen Wasser- | Steuer. Von inländishen Grundftücken ift die Erbschaftssteuer s straßen. Die von der einzelnen Fahrkarte (Fabrshein e sonstigem | erheben gi g il ¿p 4 A Mee der E be Raf

is über di folg ( \ fahr; u ent- !| war, und ob er im Inland hr L - Ausweis über die erfolgte Zahlung des Personenfahrgeldes) z war, ARRLOO e T R E die fb im Anelaude bésiadert gehören nit zur steuerpflihtigen Mafse.

Die Erbschzftssteuer beträgt: _ L

1) vier vcm Hundert für leiblide Eltern, für Schwieger- und Stiefkinder, für volle und halbbürtige Geschbwister, für uneheliche, von | dem Vater anerkannte Kinder und deren Abkömmlinge, für an Kindes Statt angenommene Kinder und der:n Abkömmlinge, soweit sih auf diese die Wirkungen der Annahme an Kindes Statt erstrecken ;

2) jechs vom Hundert für Großeltern und entferntere Voreltern, für Shwieger- und Stiefeltern, für Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern; j S

3) aht vom Hundert für Geswister der Eltern, für Abkömm- linge ¡weiten S von Geschwistern, für Vershwägerte im zweiten | Grade der Seitenlinie; 5 : i G 4) zehn vom Hundert in allen übrigen Fällen, soweit nicht die weiter unten bejeihneten Ermäßigungen und Befreiungen eintreten.

Uebersieigt der Wert des Erwerbes den Betrag von 50000 4, so wird das 13fahe, übersteigt er den Betrag von 100000 4, fo wird das 12 fache, übersteigt er den Betrag von 300 000 , fo wird das 12 fache, und übersteigt er den Betrag von 5090060 4, fo wird das Dovvelte der im vorigen Atsay bezeichneten Säte erboben.

Pola bese H g ETEINERE über Reisegepäck und Fracht- urkunden über fradtfreie Sendungen. :

Die Abgabe ist, wie bisher, von der einzelnen Urkunde nur einmal zu entrihten, also au . wenn diese über mehrere Packstücke lautet. Eine Ausnahme besteht für den sog. Eisenbahnsammelladungéverkehr sowie für den Fall, daß auf eine Begleitadrese mehrere Pakete be- fördert werden. Hier ift die Abgabe von jeder einzelnen der für ver- schiedene Endempfänger bestimmten Sendungen und von jedem der mebreren Pakete zu entrihten. Gbenfo ist, wenn eine Urkunde über die Ladung mehrerer Schiffsgefäße oder Eisenbahnwagen lautet, in der Regel die Abgabe von jeder Schiffs- oder Eisenba nwagenladung u entrichten. | q G

y s für den Seefrachtverkekr mit dem Auëlande eingeführte Fraturkundenzwang ist für diesen beibehalten, auf den übrigen Sciffsfrachtverfehr und den Landfrahtverkehr aber nicht ausgedehnt worden, sodaß bier also eine Abgabenpfliht nur besteht, wenn ein Fratpapier vorhanden if. Nur im Paketverkehr der Eisenbahn, der Post und der Privatbeförderungeanftalten ist, wenn die Ausstellung eines Frahtpapiers nit ftatifindet, die Abgabe von der Sendung elbst zu entrihten. N O

E E Eis dbabn- und Postverkehr erfolgt die Einziehung des Stemvelbetrags durch die Eisenbabn- und Postverwaltung. Im

nd beträgt im Eisenbabnvzerkehr für einen Fahrtau3weis I. Klasse 10 A, Il. Klafse 20 A, III. Klasse 10 4 und IV. Klafse 5 s; im Dampffchifféverkehr 10 4, und wenn verschiedene Fahrklassen ge- führt werden, für die höheren Fahrflafsen 20 A. Soweit im Eisen- tahnverkebr eire vierte Wagenklaffe nicht geführt wird, der Fahrpreis der dritten Wagenklaffe aber den Saß von 2 4 für das Kilometer nicht übersteigt, gilt der Saß von 5 A auch für die dritte Wagerklafse. Fahrkarten von Straßen- und ähnlihen Bahnen, welhe getrennte Wagenklassen niht führen, werden wie Fahrkarten dritter Klasse be- andelt. M : E ereii sind Fahrkarten, deren tarifmäßiger Fabrpreis den Betrag von 2 nicht übersteigt. Hierbei ist bei Zeitkarten der Gesamtfabrvreis, bei Fabrkarten von und - nach ausländis@en Orten der Fabrvreis für die im Inlande zurückzelegte Strecke maßgebend. Hierzu sei hervorgehoben, daß bei Zugrundelegung der für die Personentarifreïorm in Aussicht genommenen Einheitssäße ron 7, 4,5, 3 und 2 4 für die einzelnen Wagenklafsen in einzelner Fahrt fteuer- frei zurückgeleat werden fönnen: in I. Klafse rund 29 km, in I[. Rlaffe j rund 45 km, in III. Sasse Le Em s in En Decliea 4 S j Gerd enießen völlige Befreiuna die zu ermäßigtea Preifen aus- j L ) ; : | als Militär- und Arbeiterfahrkarten. Es | Uebersteigt der Wert des Erwerktes eine der vorbezeichneten Wert- Von Zusaßzkarten, die zur Fahrt in einer anderen Zuggattung } grenzen, fo wicd der Untershiedsbetrag ¿zwischen dem S aner (z¿. B. Schnellzugszuslagskarten) oder auf cem Den erer } wendenden Paleten O M L ien E 1E Lu Séclareaze ( il-, Luru?dampf ehtigen, ist eine besondere Abgabe j nur insoweit erboden, 8 | Gattung (S D ie übersteigenden Betrages des Erwerbes gedeckt werden kann. : Von der Crbschaft?steuer befreit bleibt der Erwerb von nicht mehr als 300 #, ferner der Erwerb, der fällt an ehclide Kinder und solche Kinder; welchen die rech!lihe Stellung ebeliher Kinder zu- fommt, auêgenommen an Kindes Statt angenommene Kinder sowie einge-

Érlaubnisfarten für Kraftfahrzeuge. Die Stempel- bestimmt sind. Auch von den ersteren sind diejenigen von der Abgabe befreit, die aus\schließlich der gewerbsmäßigen Personenbeförderung | dienen, außerdem die Kraftfabrzeuce, die zur ausshließliden Be- nußung im Dienst des Reichs, eines Bundetstaats oder einer Gemeinde bestimmt find.

| mütterliSen Voreltern, Abkömmlingen von den bezeibneten Kirdern, ¿ Ehegatten und Personen, die dem He e een od

Die Abgabe von der einzelnen Erlaubniskarte zerfällt in einen | gehöiten und in demselben în etaem BVlensivergalinis lianden, Jose Festes Srunkbcitas und einen weiter:n nah der Zahl der Pferdefräfie } der Ecwerb nit mehr als 1000 M. beträgt. Fernere LRILEEN des Fahrzeugs ih vervielfältigenden Betrag. Der Grundbetrag be- | find vorgeseben für den Sande tlielten, ie SURREOS M be- trägt für Krafträder 10 4, für Kraftwagen mit ein oder zwei Siß- | sondere Vergünftigungen für Kicchen 2c. Weitere _ eros anae vlägen 100 4, für folhe mit mehr als zwei Siyen 150 4 Daneben | bestehen für land- oder forstwirts@aftliche Grundftücke, die Gllern sind von jeder Pferdekraft des Kraftrades und Kraftwagens oder dem ! oder Geschwistern im Erbwege zufallen. i C Cts Teile einer Pferdekraft 5 H oder, falls das Fahrzeug, wie regelmäßig | Die Verwaltung des Grbschaftesteuerwe ens J E E e on bei Krafträdern, nit mekr als 4 Pferdekräfte hat, 2.4 zu entrihten. | der Lande8regierun- bierzu bestimmten Steuerste len ( t [hafts leuete Die Gesamtabgabe ermäßigt si um die Hälfte, wenn die Ausstellung | ämter) geführt. Diese untzrstehen anderen, gleichfalls von der Landes- der Erlaubnisfarte für einen vier Monate nit übersteigenden Zeit- | regierung zu bestimmenden Bekörden (Oberb:bhörden) und lettere der raum beantragt wird. E | obersten Landesfinanzbeböde. L i

Für Kraftfahrzeuge von im Ausland wohnenden Besißern werden | Das Verfabren vor den Erbschaftésteuerämiern tht wiederum im

wesentlihen im Anschluß an geltendes Recht gzordnet. In Beziehung auf die nah den Vorschriften des Reich8gesezes zu entrihtende Erb- | shaftsfteuer ist der Rehtsweg zulässig. _

Quittungen. Der Stempelabgabe werden alle Quittungen ; Nach dem Gesetentwurfe unterliegen Sckenkungen unter Lebenden unterworfen, die im Jzland auzgestellt oder ausgehändigt werdzn, | der gleihen Steuer, wie der Erwerb von Tedes wegen mit der Mafß- sofern sie über einen Betrag von mebr als 20 4 lauten. Die Abgabe | gabe, daß an Stelke der Verhältnisse des Erblassers und des Erwerbers beträgt 10 «4 von jedem einzelnen Schriftstück, oder, wenn es mebrere | die Verhältnisse des Stenkers und des Beschenkten berücksichtigt werden. Quittungen entbält, von jeder einzelnen Quittung. | Eine Befreiung von der Steuer tzitt außer aus den bei der

Befreit sind: 1) Quittungen, aus denen \ih ergibt, daß die | Erbschaftssteuer geltenden Befreiungegründen auch ein bei Schenkungen Hingabe der Geltsumme behufs Begründung einer Verbindlichkeit ¡ur | an Bedürftige zum Zwecke ihres Unterhalts oder ibrer Ausbildung, Rückzahlung oder Wiederauszahlung erfolgt ist. Nur im Post- ; sowie dann, wenn durch die Schenkung einer sittlihen Pflicht oder s einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksußt entsprochen wird. Zum Schlusse enthält das Gesey noch einige Vorschriften, die Dafür sind ‘hier die Quittungen. befreit, | zu verhindern bezwecken, daß die Einzelstaaten eine Shmälerung ihrex den Postanweisungen vom Empfänger über | bisherigen Erbschaft2steuer erleiden. Den Bundesstazten soll danah

überwiesenen Geldsumme erteilt twerden. j dperlasen gr r eigene Run Gage ie pad nach den Stempel für die Einlieferungébesheinigung ist auf der j Vorschriften diefes Sesezes veranlag!en Skeuer zu erheben. ; E Á verwznden. Das eiche cilt, Wie die Post, j Im übrigen treten die Landesgeseze, welhe die Erbeburg einer wie dies bei Uebersendung der infolge Postauftrags einge;ogenen Geld- ! Abgabe von dem den Gegenstand der Erbschaftssteuer bildenden Er- werbe von Todes wecen sowie von Schenkungen unter Leberden oder scheinigung über die Einzablung des Geldbetrags nicht erteilt; | den über solde Schenkungen ausgestellten Urkunden betreffen, außer j 2) Quittungen, die im inneren Verkehr eines und dessclben ! Kraft. | Kafsenwesen3 oder Geschäftsbetriebs oder im Verkehre der Kafsen des ; | Reis und der Bundeëst2aten unter einander ausgestellt werden ; 3) Quittungen auf Postanweisungen (f. o. unter 1); J ; 4) Quittungen über Zahlungen von Zinsen der Anlehen des Reichs | !| oder eines Bundesstaates ; es L J | 5) Quittungen auf mit einem Reichsftempel versehenen Shrift-

Empfang der auf portopflihtige Postanweisungen tingezaßlten Seld- |

die der Post auf

Auszahlung der

Verdingungen im Auslaude.

Belgien.

8. Dezember 1905, 11 Uhr. Ministère de la guerre, s Rue Novale in Brüssel: Lieferung von verschiedenen Ledersorten für

| stücken über darauf bezügliche Zahlungen. : L

| 6) Quittungen über die auf einer Zwargsverpflihtung des ôffent-

liden Rechtes berubznden Zahlungen (Steuern, Gebühren, Straf-

| oeider ujw). i i ied Schubjeug für 1907 und Wildlcder in ganzen Häuten für 1909,

| , 7) Quittungen über Gehalts- und sonstige Dienstbezüge oder a U Gie ganzen H

| Pensionen der Reichs- and, Staatébramten, der Beamten im Ge- Q Dezember 1995. Ministère de la Justice, 2 Rue Dueale in

| meinde-, Kirchen- und Schuldienst oder im Dienite ciner landesherr- | r fel: Leferung von Tuchen und Geweben für die Wobltätigkeits-

| [ichen UE, Mer Hofverwaltung und der Militärperfonen, sowie | anstalten des Staates für 1906.

| threr Hinterbliebenen. E : j 9. Dezember 1905, 11 Ubr.

8) Quittungen über Lohn- und Gebaltsbezüge solher Personen, | Lieferung Os 10 Kastenwaggons für Kebrihhtabfuhr.

die zu einer der nah dem Javalidenve: siherurg8geses vom 13. Juli | Bis zum 9. Dezember 1905. Hôtel de ville in Lütti: 'An-

1899 verfiBerungepslihtigen LIMen gewon F , = | gebote auf Kauf von 10000 kg altem Guße und anderem Eisen.

Unf R A troen über NACnng ¡Reat rale ge tas Der j Bis zum 12. Dezember 1905. Hôtel de ville in Lütti: An- nfall-, Invaliden- und Altersrenten, Unterstüßungen, Krankengelder, ; è vie Lief A voa Solefikiden: 2) 76 am WbeauliiGan

Beerdigungékoften, Witwen- und Waisengelder und ähnliche Zahlungen gebote auf die Lieferung 1) Doll ) 75 qm by

aus öôffentlihen oder privaten, nicht auf den Gewinn der Unternehmer |

berehneten Kassen und Anstalten. Z a E i * 7) Eisendraht und Lampen, §8) Weicheuapparaten Als Quittung im Sinne des Gesetzes gilt jedes Sriftstück, in | de Fortin Hermann, 7) Q ) E

; - aus Gußeisen, 9) Straßznapparaten aus Gußeisen, 10) Dele, Eisen- welchem der Gmpfang einer Geldsumme von dem Empfänger dem | fa va Fott. Seife, Bleiweiß, Bürsten usw.

Nerbindlichkeit von dem Gläubiger dem Schuldner geag-nüber be- j Á E Q y

{einigt E anerfannt mird. Dabei foll jedo, wenn außerhalb des | C L Beur A E O e

geshäftlihen Verkehrs in einem Briefe oder in einer ähnliven schrift- 1000 Fr Cahier des Charges Nr. 138 und die Pläne

lichen Mitteilung der Expfang einec Geldsumme oder die Tilgung | 56 Centimes bezw. 2—10 Fr. 15 Rue des Auguslins in Brüssel.

einer auf Zahlung aerihteten Verbindlichkeit bescheinigt oder anerfannt | Einceibuiekene u d i N

wird, die Stemp-lpflicht nur eintreten, wenn die schriftliGe Erklärung | "5" Dejember 1905, 11 Uhr. Direction des

die Erteilung einer Quittung zu erseyen bestimmt ist. H éi ade Ân See aae 16 Place du Châtelain in Îrxelles bei Die Verrxfl:chtung zur Gntrichtung der Abgabe liezt in erster | Brüssel: Mea vèr Série vén -Bisicck 10S

Linie dem Auésteller des stempelpflibtigen Schrifistücks und, wenn | 70.092. Fr. Sicherheitsletstung *000 Se. Ouhter - dds nfineTe

maes A N ante age S Men S I SD T | Nr. 131 für 30 Centimes, Rue des Augustins in Brüfsel. Einge-schriebent

gr. s) F s 1 e A gebändiat wind. Bei Ouittungen über Zahlungen an d!e Kassen des | Angebote zum 18. Dezember. Neis und der Bundesstaaten oder aus solhen Kassen fällt die !

! findshaftete Kinder, uneheliche Kinder aus dem Vermögen der Mutter oder f

Hôtel de ville in Gbarleroi: T

| Bergkalk, 3) Chlorkalf, Gastteer usw, 4) 10000 kg Portlandzement, * 5) 400 Leitern aus geïchmiedetem Eisen, 6) Seiden zu „Urincirs

G/ber gegenüber oder die Tilgung einer auf Zahlung gerichteten | 15. Dezember 1905, Mittags. Direction spéciale du service ;

Löwen.

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1 283.

Berlin, Freitag, den 1. Dezember

1905.

———————— ———————————————————————————— A ——_———_——

R

Wetterbericht vom 1. Dezember 1905, Vormittags 8 Uhr. !

Wind- richtung, Wind- stärke

Name der B?obahtungs- station

elfius Niederschlag tn

09 Meeresnipeau und Temymratur in

[Schwere in 459 Breite

Barometerstand auf

24 Stunden

Witteruncçs8- verlauf der leßten 24 Stunden

bededt

Borkum 769,4

meifi bewslkt

Keitum bedeckt

Nachm. Nieders{l.

SO 770,6 [S SO

Hamburg T2

meist bewölkt

3ibedeckt

Swinemünde | 773.1 |SO bedeckt

vorwiegend heiter

Rügenwalder-

münde . . | 7748 |SSO s|wolkenlk.

vorwiegend beiter

SO Durst

Z¡Dunsi

Neufahrwafser| 776,5 Memel 777,9 ¡D

vorwiegend heiter vorwiegend beiter

Ain. | 7688 |S heiter

ziemlich beiter

bedeckt

Hannover . . | 770,4 |SSO bedeckt

Berlin. . | 7720 SO

meist bewölkt meist bewölft

Dresden . . | 7713 O Nebel

meist bewöltt

Breslau 773,4 |O Nebel

Nachts Niedersch{[.

bedeckt 2ibedeckt 2\wolkig

Bromberg | 775,9 [DSO Meß . . . | 769,9 O Frankfurt, M. | 769 9 |N

meist bewêlkt meist bewöltt_ ziemli beiter

Karlsruhe, B. | 769,6 [NO Mürchen . | 769,6 |[NO

2|bedeckt Nebel

ziemlich beiter Nam. Nieders{Tk.

Stornoway . | 753,5 |[WSW s5[wolkig

(WilhelmsHay.) meist bewölkt

Malin Head | 762,2 |SW d|bedeckt

(Kiel) ziemli beiter

Valentia 765,5 |SSW 2\wolkig

(Wustrow i. X.) ziemli beiter

Scilly 768,1 /W 2halb bed.'

(Königsbg.. Pr.) vorwiegend heiter

SSW 3 Windft.

Aberdeen . Shields

heiter bedeckt

760,7 764,2

(Cassel) vorwiegend heiter

(Magdeburg) meift berodift

Holybead A Isle d’'Aix . St. Matbieu

763,3 heiter bedeckt 768,6 halbbed.!

Grisnez 7é6,1 2 [Nebel i ¿F COTiL Regen

‘765,0

{GrönbergSch!.} meist bewslkt_ (Mülhaus., Eis.) meist bewölft

meist bewölkt (Bamberg) meist bewölkt_

Paris 767,7 Vlissingen _768,9 Nebel 768 4 |SSO liNebel

Helder . | _752,6 4/bedeckt

Bodce . 2,6 Christiansund | 755,4 [WSW 4 [wolkig 763 5 6'bededckt

40 Bi

T4 12°

0

GOBIEEE

Skudesnes

Sfagen 770,4 |SW Albedeckt |

Vestervig 6!bedeckt | 3'bedeckt

Kopenhagen 25!

2,8

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0,6!

Karlstad W4lbedeckt | 1,6!

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Stodckbolm W 2 balb bed. —1 0 Wisby 4 wolfenl. j 19) Hernösand . 6 bededckt J2

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Petersburg 774,3 [W 1welfen[.| —1,4 Wien 0,3

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_770,3 \NNO 1/Regen Prag 771,4 |N 1ibedeckt 4,2 Nom

9,4

1 76L9 N 1sbededt Florenz 9,1

764,5 |NO 3 Regen Cagliari 9,4

761,4 |NNW 5 wolkenl. Cherbourg 96

767,7 |ÎNW 3 balb bed. Clermont 7682 |W 1ibedeckt Biarrißz 769,3 [W 6'Negen Nizza

—L,5

52

i 765,1 |OND 1 wolken. Krakau . 12

Lemberg

7743 [O 3 bedeckt |5 U 03 Hermanstadt

—3,6

774 8 |NNO 1 Nebel Triest 93

770,1 |SSO 1 wolken. Brindisi

765,3 INO 4'Negen Livorno

9,6

762,4 |SO 4 Regen Belgrad

48

763,8 |NO 2 bede Helsingfors i Kuopio

E T

767,9 Windst. [Nebel Pee Züri .

Genf

Lugano . 7675 |N 1wolkenl.|

Säntis . . | 561,8 ¡SSW 2 beiter

MWidck i

Warschau | |

Portland Bill! 767,5 N L'beiter Ein Maximum über 778 mm

Minimum urter 750 mm nördli von Tand ift das Wetter, bei

769,5 NW 769,1 |NO 2 bedeckt

1,4 3,0j 1,0 8 s | —80/ A EE 3 balbbed.| 61

I/bededt |

7,2

Tredckenes, im Süden fkälteres

I O FrSTeTa |[olo|| wi OIOIOIOE Sm S|ml Sl Sl! |

liegt über Westrußland, ein schwachen dftlid ben Wind

l elt wachen östlichen Winden, troden, Nordosten heiter und kälter, sonst trübe und etwas wolien, E Wetter ist wahrsceinlich.

Deutsche Seewarte.

In Deutsh-

(Friedrichehaf) !

Handel und Gewerbe.

| (Aus den im Reichsamt des Innern zus i¡u!’ammengestellter Nachrichten für Handel und Sudustrie*5 NeLEtES

d Handek der Fid\schi-Inseln im Jahre 1904. Die Ein- und Ausfuhr der Fids{i. Inseln für das 1904 errcichte einen Gesamtwert von 1029985 £, E 0E egen das Vorjahr einen Rückgang von 13817 ch£. Dieser Nüdck- gang ift jedoch nur der Tatsache zuzushreiben, daß die neue Zuder- mühle in Lautoka in diesem Jahre völlig vollendet wurde und daber TENeFF A NeN für dieselben mehr importiert wurden. die A E E r Ea E E sogar vergrößert, wie [ E en istische iht Kolonie entnommen ift, zeigt. 4 D 199 P Der

Einfu Fahr 2 hr

1901 351 183 1902 526 847 1903 489 095 554 707 1 043 892 * 1904 439 995 589 999 1 029 385.

Die Zunahme in der Ausfubr ist der vermehrten Produktion v Zucker zuzuschreiben; der Mebrbetrag beläuft sich En 5700 "Tons E Ras ist der Wert für die Tonne immer noch in der Ab-

me.

D E Hayptausfahrggtikel ti [04 find pur, Kopra und frische : enae un eler drei Artikel î i Hras fiellier ag, ie Ftct: et Artikel für die [eßten vier

Zudckter Jahr Menge Wert Tens engl. S 1901 31751 380 155 1902 1903

39905 347691 1904

Ausfuhr S

548 805 935 171

Insgesamt L

899 988 1062018

Kopra Menge Wert Tons engl. S 10 626 107 352 10 683 135 354

Früdhte Wert L

25 (15 25 226

46 438 406 318 8 526 91 050 32 162

52138 469 391 746 86 140 22 102. _Vorsteßente Aufftellung zeigt, daß na Abzug der Werte dieser drei Artikel von dem Gesamtwert der Ausfubr fur 12357 £ für die übrigen Produkte verbleiben. Von diesen sind für das Jahr 1904 zu nennen:

Wert |

£ j T | 1384 1344 | 1046 |

Wert S

Tabak . 515

Bêche de mer

Schildpatt

Grdnüffe ey 174

E L S

Vanille . , Soumwolle 1

Kokoënüsse . 623 | Perlmutters{alen 48.

Der Rest der Auefuhrprodukte tf von geringer Wichtigkeit. Zu errähnen find nur noch: Tierfelle mit 790 £ Baumrinde mit 353 © Meilafse mit 228 £ Bohnen mit 187 £ und Harz mit A 2 N

it Ausnahme der drei Hauptprodukte ist die Ausfubr

anderen Artikel wesentlih zurückgegangen. e der

Der Handel der Kolonie wickelt fi fast auss{ließlich mit den auftralischen Staaten ab; auf diese entfielen im Jahre 1904 87,4 9/9 des Gesamihandels. i

Die Einfuhr nah Neu-Südwales is weitaus am größten, da Srdrey der Ein- und Autgangébafen für den ganzen Handel mit Europa und dieser Kolonie ist. Daber ift aller Import von Europa in dieser Zahl mit einbegriffen; es läßt fich aber nit feststellen, welhen Anteil Deutschland an diesem Handel hat. An Eingangêzoll wurde im Jahre 1904 die Summe von

81 967 £ 6 sh 2 d erhoben, was eiren Rückgang gegen tas Vorjahr R 7 sh 5 d ergibt. (Bericht des Kaiserlihen Konsulats n Levuka.

Konkurse im Auslande.

Galizien.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Schneiders un Kaufmanns Ka lman Gelbling in Strvyi mittels E e K. K. Kreisgerichts, Abteilung 1V, in Stryj vom 18. Norember 1905 No. cz. S. 5/5. Provisorisher Konkursmasseverwalter : Advokat Dr. Julius Falk in Stryj. Wabltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 1. Dezember 1905, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 10. Januar 1906 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der Anmeldung is ein in Stryj mate E are u maden. Liquidi- rungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 22. Fanu

Vormittags 10 Uhr. G M i SRIOE 9OS,

Tägliche Wagengeftellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in OberschHlesien.

An der Ruhr sind am 30. v. M. geftellt 17 475, ni i C el Aden, oefieslt 17 nicht ret In Oberschlesien sind am 29. v. M. geftellt 7078, nit ; ¿eitig gestellt 2379 Wagen. f 78, nicht recht

, Die Lieferung von 5273 & Shmieröl wird von der Königlihen Eisenbahndirektion Berlin am 19. Dezember d. I. vergeben. Angebotébogen und Licferungé bedingungen liegen im Verkehrsbureau der Handelskammer und der Korporation der Kauf- mannschaft zur Einsichtrahme aus. Im Verkehr#bureau der Handels- fammer zu Berlin liegen ferner die Bedingungen für die Lieferung bon Bindfaden, Lampendochten, Kreide, Scheuertücher, Piassavabesen usw. aus. Angebote find bis zum 16. Dezember d. J. an die Könialiche Eisenbahndirektion Altona zu rihten.

_— Ueber die Lage des Napbtbamarktes in Rußland am Anfarge dieses Monats und über den Anteil der Hauvtberkunftsländer an der Einfuhr nach Argentinien is im Verkehrébureau der Korporation der Kaufmanns@a|t von Berlin, Neue Friedrichstraße 54 I, näheres zu erfahren.

New York, 30. November. (W. T. B.) Die Direktoren der Erie-Eisenbabn bef{lofsen einstimmig, die Cincinnati Hamilton und Dayton Bahn an Pierpont Morgan seinem Anerbieten gemäß wieder zu verkaufen. Der bierfür angegebene Grund war, daß die Zurückbehaltung der Linie Schwierigkeiten binsihtlich der Ver- pfl chtungen mit sih bringen und so die Entwicklung der Eriebahn behindern könnte.

London, 30. November. (W. T. B.) Bankaus3weis. Total- reserve - 23292000 (Zun. 410 000) Pfd. Sterl, Noten- umlauf 28 717 000 (Zun. 175 000) Pfd. Sterl, Barvorrat 33 560 000 (Zun. 586 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 33 203 000 (Abn 375 000) Pfd. Sterl, Guthaben der Privaten 43 035 000 (Bun. 778 000) Pfd. Sterl, Guthaben des Staats 12 668 000 (Aba. 679 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 21 577 009 (Zun. 375 000) d. Sterl, Regierungsficherheit 17 039 000 (unverändert) Pfd. terl. Prozentverbältnis der Reserve zu den Passiven 412 gegen 412/;

__ Paris, 20. November. (W. T. B.) Bankausweis. orrat in Gold 2 891 289 000 (Abn. 8 111 000) Fr., do. ¿Partgeral 1 091 252 000 (Abn. 766 000) Fr., Portefeuille der Haupibank u. d. Fil. 1012 044 000 (Zun. 271 005 000} Fr. Notenumlauf 4 649 045 000 (Zun. 187 263 000) Fr., Lauf. Rechnung d. Priv. 569 984 000 (Zun. 93 655 000) Fr., Guthaben des Staatsshagzes 417 724 000 (Zun. 19 769 000) Fr., Gesamtvorschüsse 479 034 000 (Zun. 8 489 000) Fr.. ins- u. Disfonterträgnis 11 135 000 (Zun. 852 000) Fr. fe âltnis des Notenumlaufs ¡zum Barvorrat 85,66.

__ Die Preisnotierungen vom Berliner Produktenmarkt sowie die vom Königlichen Polizeipräsidium ermittelten Marktpreise in Berlin befinden sih in der Börsenbeilage.

Kursberihte von den auswärtigen Fond8märfkten.

Hamburg, 30. November. (W. T. B.) (S@luß.} d in Barren : das Kilogramm 2790 Br, 2784 Sd. (Sitet 7 Be das Kilcgramm 89,75 Br., 89,25 Sd.

Wien, 1. Dezember, Vorm. 19 Ubr 50 Min. Ginh. 4% Rente M.-N. p. Arr. 99,80, Oefterr. 4°/5 Rente in Kr.-W. per ult. 99,85, Ungar. 4°/2 Sotdrente 113,75, Ungar. 4% Rente in Kr.-W. 95,25, Türkische Lose ver M. d. T. 146,00. Buschtierader Eisenb.-Altien Lit. B —,—, Nordwesitahnaktien Lit. B per ult. 444,00, Defterr. Staatëbahn ver ult. 66225, Südbatz1- gesellschaft 119,00, Wiener Bankverein 564,00, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 667,25, Kreditbank, Ung. allg. 778.00, Länderbank 439,75, Brüxer _Foblenbergwerk —,—, Meontangefellihaft, Oesterc. Alp. 520 d Deutsche Meksiöbaukuglen S 4 E

ondon, 30. November. . T. B.) (Schluß.) 213 9, Ge. Dal S Plaszdiskont 33, Silber 30*/,. M E at 84 066 Paris, 30. November. (W. T. B.) (S§luß.) 2322/2 Franz Rente §9,97, Suez¡kana?aktien 4320. E Ut s Bet D 30. November. (W. T. B.) Wesel auf Paris (829. Lissabon, 30. November. (W. T. B.) Goldagio 5. _ Rio de Janeiro, 30. November. (W. T. B.) Wechsel auf London 162/,,. : :

(D. 2. B)

Kurs8berichte von den auswärtigen Warenmärkten. Magdeburg, 1. Dezember. (Œ. T. B. ude | Kornzuker 88 Srad o. S. 7,85—8,00. Lacbvrodufie 75 Q . S, 6,20—6,40. St\mmung: Rubig. Erotraifinade 1 o. F. 18,00, Krifializucker T mit Sa —,—. ESem. Naffinate w. S. 1 STE, Bemablene Melis mit S2ck 17,373. Stimraung: big. FAohzucder I. Produkt Tranfito frei an Lord Hamburg: Dezember 16,50 Œd., 16,60 Br., —,— bez, Januar 16,65 Sd., 16,75 Br., —,— bez., Januar-März 16,80 Gd., 16,90 Br... —,— bez., Mai 17,15 So.. -17,25 Br. —,— bez, August 1655 Sd., 16,65 DE.. —,— bez. Rubig. Wochenumsaß 439 000 Ztr. Cöôln, 30. November. (W. T. B.) Rüböl loko 52,50,

Mai 53,50. Bremen, 30. November. (W. T. B.) (Börsers&lußbericht.) vainotierungen. Schmalz. Höher. Loko, Tub3 und Firkins 414, oppeleimer 424. Speck. Fest. Kaffee. Bekbauptet. Offizielle

Notierunçcen der Vaumwollbörse. Baumwolle. Nubig. Uvland middl. 592 ch. E aegen (W. T. B.) Petroleum. Fest,

Hamöóburg, 30. November. Standard white loîc 7,40.

Hamburg, 1. Dezember. (W. T. B.) Kaffee. (Vormittags- beridt.) Good average Santos Dezembe- 372 Sd., März 387 Ed., Mai 39 Sd., September 39} Sd. Ruhig. Zudckers- markt. (Anfangsberiht.) Rübecnrobzuccker I. Produkt Bafis 88 9/9 Rendement neue Usance frei an Bord Hamburg Dejember 16,50, Januar 16,70, Mêrz 16,95, Vai 17,20, August 17,60, Oktober —. Stetig.

Budapeft, 30. November. (W. T. B.) Raps August 26,20 Gd., 26,40 Br. M s a6 B

London, 30. November. (W. T. B.) 96% Javazucker loko

rrdig, 9 jé. 3 d. Verk. Rübenrobzucker loko flau, 8 s, 37 d,

Trt,

London, 30. November. (W. T. B.) (S&luß.) Chile-Kupfer 77!/;, für 3 Monate 76È. Flau.

Liverpool, 30. November. (W. T. B.) Baumwolle. Umsaz: 8909 Ballen, davon für Spekulation und Gxport 500 B. Tendenz : Ruhig. AmwerikanisGe good ordinary Lieferungen: Stetig, Dezember 6,08, Dezember - Januar 608, Januar - Februar 6,13, Februar - März 6,17, März - April 6.20 April - Mai 6.22, Mai- Juni 6,25, Juni - Juli 6,26, Juli - August - 6,27, August- V Si a0gow, 30. November. (W. T. B.) (Ss

a8gow, 30. November. . T. B.) (S ) RNobeisen, Middle8borough warrants flzu. 52/2X. E) i Paris, 30. November. (W. L. B.) (SgHhlußi.) Nohjudt&er rubig, 88 9/9 neue Kondition 20!/,—205/;. Weißer Zuder rubig, Nr. 3 für 100 Eg November 24/4, Dezember 24], FXaruar-April 25, März-Juni 253/,.

_Amfterdam, 30. November. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 31. Vankazinn 26}.

Amsterdam, 30. November. (W. T. B.) Bei der beute von

der Niederländishen Hendeltaclellihaët abgehaltenen Zinnauktion über 45 900 Blôcke Bankazinn wurden 95 bis 97 Fl. erzielt. Durch- \snitts8preis 96!/; F[ _Antwerpen, 30. November. (W. T. B.) etroleum. Naffiniertes Type wciß loko 197 be;. Br., do. November 194 Br., do. Dezember 19} Br., do. Januar-März 20 Br. Ruhig. Schmalz. November —.

Theater und Mufik.

Konzerte.

Das am Montag in ter Philharmonie veranstaltete vierte bhilharmonische Konzert unter Professor Arthur Nikischs eitung war ein „Beethoven-Abend“, der in jeder Beziehung zu den großen Abenden dieser Konzerte ¡ju re{chnen war. Zwischen den Leonoren-Ouverturen Nr. 3 und 4 spielte Eugen d’Albert Beethovens Klavierkonzert in G-Dur mit einer Klarbeit und Größe der Auffassung, wie es nur ibm gegeben ift. Den Bes{luß matte die berrliche C-Moll-Symphonie. Daß es an fstürmiscen Beifalls- bezeugungen für den Dirigenten, den Solisten und das Orcbefter nicht fehlte, bedarf kaum erst der Bestätigung. Die Sängerin Catarina Hiller, die an demselben Tage im Saal Bechstein auftrat, zeigte sch noch recht ungleich in ihren Leistungen. Ihr kleiner, wohllautender Sopran klang klar und anmutig in langsam genommenen lyrishen Gesängen; sobald ein s{nelleres Zeitmaß eingeschlagen wurde, blieb die Stimme faft klanglos und die Töne verwischten si. Im Ausdruck rang sich die Sängerin fast nie zur Selbständigkeit dur, wenn au Mo warmen Gefühls vorhanden waren. Die Lieder von Theodor Blumer jun., die fie vortrug, besaßen gefällige und leibi sangbare, aber auch wenig originelle Melodien.

in der Vorwoche. Clearinghouseumsaß 217 Mill., gegen die ent- spreende Wodhe des Vorjahres 37 Mil. weniger. is

Willy Burmester gab am Dienstag im dihtgefüllten Beethovèn-Saal sein zweites Konzert in diesem Winter und be-