außer aht zu lassen. Mit dieser Maßgabe bin ich gern bereit, die bezüglichen Vorschläge in einer Kommissionsberatung des näheren zu erörtern; den Grundsaß der staatlihen Schulaufsicht bitte ich da unter allen Umständen festzuhalten.
Nun, meine Herren, wollen Sie mir gestatten, auf die vielen Bedenken näher einzugeben, die gestern und heute hier zur Sprache gebraht worden sind.
Meine Herren, die angeregten Zweifel stüßen sich, wie die Re- gierung ohne weiteres anerkennt, auf Gründe, die einer genauen Prüfung bedürfen, auG von der Regierung einer genauen Prüfung bereits unterzogen worden sind. Die Verfafsungsfragen, meine Herren, werden von der Regierung sehr ernst genommen. Die Regierung teilt nicht den Standpunkt des Herrn Abg. Ernft, der beute, wenn ih ihn rihtig verstanden habz, bei seinen Betrachtungen über die Bestimmungen des Entwurfs bezügli der Lehrerberufung der Re- gierung vorhbielt, daß sie sich auf Artikel 24 der Verfassung berufe, obwohl die Verfassung \hon über 50 Jahre alt fei und die Ver- bältnifse sich geändert hätten.
Nun, meine Herren, möchte ich zunächst noch eingehen auf die Ausführungen des Herrn Abg. Porsh. Die von dem Herrn Ab- geordneten in seiner gestrigen Nede dargelegten Verfafsungsbedenken kann die Staatsregierung nit teilen. Der Artikel 26 der Verfafsung bestimmt nur, daß das Unterrichtswesen in allen seinen Teilen durch ein besonderes Gese geregelt werden soll, nicht daß ein einheitliches, alle Zweige umfassendes Unterrichtsgeseß das Gesamtgebiet ordnen soll; er läßt stückweise Regelung zu. Wenn Artikel 112 es bis zum Erlaß dieses Gesezes bei den jeyt geltenden Bestimmungen bestehen lassen will, so ist das in gleicher Weise zu verstehen. Von diesem Standpunkt aus ist die Angelegenheit bei den früheren umfassenden Geseßen über einzelne Materien des Unterrihtswesens von der großen Mehrheit dieses hohen Hauses in Uebereinstimmung mit der Staats- regierung behandelt worden. Auch der Herr Abg. Dr. Porsch hat bei der Beratung des Entwurfs des Lehrerbesoldung8geseßes eingeräumt, daß diese Jnterpretation von den gesezgebenden Faktoren setnerzeit als zutreffend anerkannt worden sei. Ich bitte, es hierbei zu belassen. Ih kann diese Betrahtungen nur mit der Bemerkung s{hließen: €s ist communis opinio, und zwar seit mehr als 30 Jahren, auf welhe die Ansicht der Staatsregierung si stüßt.
Der Herr Abg. Dr. Porsch hat außerdem, wenn ich seine gestrigen Ausführungen rihtig wiedergebe, noch den Zweifel hervorgehoben, daß hier in der Vorlage niht bloß Gemeinden, sondern auch Verbände als Träger der Shulunterhaltungslaft hingestellt werden, während doch der Wortlaut der Verfassung ledigli die Gemeinden als die Träger bezeihnet. Der Wortlaut des Artikels 25 der Verfassung unterstützt diese Auffafsung:
Die Mittel zur Errihtung, Erhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksshulen werden von den Gemeinden und, im Falle des nahgewiesenen Unvermögens8, ergänzung8weise vom Staate auf-
gebracht.
Aber man muß zunächst berücksihtigen, daß die Verfassung, die befanntli4 vom 31. Januar 1850 datiert, zu ciner Zeit zu* stande gekommen ist, wo gleichzeitig die demnähst unter dem 11. März 1850 sanktionierte Gemeindeordnung für den
preußishen Staat soweit s{on in der legislativen Vorbereitung vorgeschritten war, daß ihre Verabschiedung mit Sicherheit erwartet werden konnte. Diese Gemeindeordnung vom 11. März 1850 setzt bekanntli an die Stelle aller besonderen fommunalen Gebilde, namentlich auch der Gutsbezirke, die Gemeinde. Des8wegen nimmt der Wortlaut der betreffenden Artikel der Verfaffung auch nur Bezug auf die Gemeinden und bedient ih genau derselben Ausdrucks3weise wie
die Gemeindeordnung von 1850. Aber nah § 126 dieser Gemeinde- ordnung können außer diesen Einzelgemeinden Samtgemeinden gebildet werden, indem die Einzelgemeinden \ih verbinden sollen zu gemein- \chaftlihen Zwecken, um den Verband leistungéfähiger zu machen zur Erfüllung gemeinsamer kommunaler und fonstiger Aufgaben. Diese Samtgemeinden sind mit den Einzelgemeinden identisch behandelt, und daber erklärt sich auc die kurze Ausdrucksweise der Verfafsung. Es hat niemals ein Zweifel darüber bestanden, daß unter diefen Ge- meinden der Artikel 24 der Verfaffung auch die Verbände der Samtgemeinden verstehen könne. Ih tmnahe darauf auf- merksam — und ih glaube, in dieser Beziehung unterstüßt zu werden von den Herren Abgeordneten aus den westlichen Provinzen —, daß in der Rheinprovinz und namentli in Westfalen eine große Reihe von Kommunalverbänden, Bürgermeistereien und Aemtern be- stehen, welche die Schulunterhaltungslaft {hon als eine Kommunallast auf sich genommen baben. Also der Beweis ist {on geführt, daß tatsählih unter der Herrschaft des Artikels 24 der Verfassung diese Ver- bandsbildung zu dem Zweck der Uebernahme der Sgchulunterhaltungslast vor sh gehen konnte. Ih glaube somit die Bedenken befeitigt zu baben, welche gestern und heute darüber geäußert worden sind, ob die Vorlage \sich mit den Verfassungsbestimmungen und der Absicht der Verfassung nit in Uebereinstimmung befindet. Jm übrigen wird ja wobl die Angelegenheit noch in der Kommission zu einer ausgiebigen Erörterung kommen; ih kann mich daher heute auf diese Darlegungen beshränken.
Meine Herren, auf die Frage der Konfessions- und Simultan- \{ulen will ih nah den gestrigen Erörterungen nur ganz kurz ein-
überhaupt nur eine einzige Simultanshule: das ist die in Oblau in
Shlesien.
Nun, meine Herren, wird die Richtigkeit der Statiftik, die die
Regierung in dieser Beziehung aufgestellt hat, bestritten, aber wieder
aus einem fundamentalen Irrtum heraus. Die Herren verwehseln
die simultane und die sogenannte paritätishe Shule. Die vom Herrn
Abg. Ernst vertretene Auffafsung vermischt zunächst die paritätischen
Shulen mit den Simultanschulen und zieht dabei solche paritätischen
Sgulen in Betracht, die aus Lehrerkollegien bistehen, in denen ab
und zu ein Lehrer aus einer anderen Konfession ih befindet, der mit
der Erteilung des Religionsunterrihts für die Minorität der Schule
betraut ist. (Unruhe bei den Freisinnigen.) Derartige Fälle kommen
natürli vor und werden \sih mit der Verschiebung der konfessionellen
Verhältnisse in den einzelnen Provinzen in immer stärkerem Maße
ereignen. Dies sieht auch das Gefeß ausdrücklich vor, indem es sagt,
daß da, wo eine Minorität von 12 Kindern vorhanden ist, {on ein
besonderer Religionsunterricht eingerihtet werden kann. Aber, meine Herren, an dem Charakter der konfessionellen Schule ändert dieser Zustand
absolut nichts, und ih bleibe bei der Behauptung fteben, daß auf dem von mir bezeihneten Gebiete bis zu den gemischtsprachigen östlichen Landesteilen nur diese einzige Simultanshule si befindet.
Nun frage ih, meine Herren, wie läßt sih mit dieser Tatsache die angeblih außerordentliche Wichtigkeit begründen, die künstlih der Frage der Simultanshule in Preußen aufgeprägt wird? Ich hoffe, daß auch gerade diese Darlegungen dazu beitragen werden, die gegen- teiligen Anschauungen auf ihren wahren Wert zurückzuführen.
Nun, meine Herren, habe ich mich noch mit dem Herrn Abg. Stythel zu beschäftigen. Der Herr Abgeordnete hat zu Beginn seiner Ausführungen hier eine Statistik vorgetragen, deren Richtigkeit näher zu prüfen ih für den Augenblick nit in der Lage bin; ih brauche aber nur besonders darauf hinzuweisen, daß der Herr Abgeordnete in seine Statistik auch die Mittels{ulen aufgenommen hat. Meine Herren, diese Mittelshulen werden bekanntlih nur von Bevölkerurgs8- \hihten beshickt, in welchen ein größerer Bildungsstand, verhältnis- mäßig auch eine größere Wohlhabenheit vertreten ist. Daher verschieben si natürli, wenn man die Mittelshulen in diese Statistik mitein- begreift, die Zahlen in hohem Maße. Denn in den Schichten der polnishen Bevölkerung ist die Steuerkraft und die Leistungsfähigkeit so außzerordentlih gering, daß ein großer Teil diefer Bevölkerung überbaupt vit in der Lage ist, die gewöhnlihen Volkss{ullasten auf- zubringen. Darans erklärt fih au zum Teil die Ueberfüllung der katho- lis@en Schulen. Niemand hat das mehr zu beklagen als die Unterrichte verœaltung; sie bat täglih mit der s{chwierigen Aufgabe zu kämpfen, die Uebelstände der Ueberfüllung dieser Schulen zu beseitigen. Man fann unmögli, namentli bei der raschen Zunabme der Bevölkerung in einzelnen Teilen des Ostens, gleihen Schritt balten mit der Ver- mehrung der Kinderzahl, um fo weniger, als leider der nicht ab- z¡uleugnende Lehrermangel es auch vzrhindert, neue Sulen zu gründen. Aber soweit die Leistungsfähigkeit der Bevölkerung in Betracht kommt, verwendet der Staat bekanntlih ungezählte Millionen Jahr für Jabr, um in diesen minder leistungsfähigen Landesteilen wenigstens einiger- maßen befriedigende Ergebnisse des Volkss{ulgefeßes herbeizuführen. Wenn Sie berücksi&tigen, daß der Prozentsaß der Analphabeten mit jedem Jahre abnimmt, werden Sie doch auf der anderen Seite der Unterrihtsverwaltung das Anerkenntnis nicht versagen dürfen, daß sie unter den größten Opfern und größter Anstrengung verbältnismäßig gute Ergebnisse erzielt. Wenn darauf hingewiesen worden ist von dem Herrn Abg. Stychel, daß polnishe Lebrer nur in geringer Zahßl angestellt werden, so ift niemand daran \{uld als die polnishe Prefse, die stets davor warnt, daß nur ja nicht junge Leute polnischer Abstammung in den preußischen Sqchuldienst eintreten. Nun hat der Herr Abg. Stychel die Güte gehabt, beute in seine Aufzählung der polnischen Landesteile auch die Provinz Sc{hleßen in ihrer Gesamtheit einzushließen. (Abg. Stychel : Nur Oberschlesien !) — Aha, jegt kommt die Deklaration! Ih fühle mich in meiner Eigenschaft als Schlesier bedrückt in dem Gedanken, daß diese gut deutsche Provinz als ehemals polnisher Landesteil annektiert werden soll. Jch kann mir bei diesen Betratungen nur denken : l’appétit vyvient en mangeant. Nun hat der Herr Abgeordnete heute wieder den Art. 4 der Verfassung zitiert, aber niht in seinem rihtigen Wortlaut, wenn au der Bedeutung nah rihtig. Der Herr Abgeordnete hat gesagt, alle Staatëbürger seien vor dem Gesetze galeich. Der Art. 4 der Verfassung sagt: Alle Preußen sind vor dem Geseßze gleich. FH glaube, absihtlih hat der Herr Abgeordnete diese Aenderung des Wortlautes si heute gestattet, um den Ausnahmezustand zu betonen, in welchen fich die nationalpolnische Agitation ganz von selbst gegenüber dem preußischen Staate seßt. Der Herr Abgeordnete hat es beklagt, daß die Regierung in den Provinzen Westpreußen und Posen b-i jeder ih bietenden Gelegenheit einen geseßliben Ausnahmezustand konstruiert. Aber, meine Herren, das ist ganz zweifellos, daß die Notwendigkeit für diesen Ausnahmezustand
ledialih durch das Verhalten der polnishen Bevölkerung hervor- gerufen worden ift. (Sehr richtig! rechis; Widerspru.) Und zwar muß ich behaupten, daß das in tägli zunehmendem Maße geschieht. Ih will heute niht eine große Polendebatte entfahen. Aber Sie
Niederlage des größten uralten Feindes — eine Niederlage Deutschs- lands, das sich nit begnügt, mit der ganzen Anstrengung seiner: Staatsmaschine und seiner Kräste nah der Auêrottung der Polen zu. streben, sondern durch sein Beispiel und seine Diplomatie in Rußland, in Oesterreih und überall unsern Einfluß zu unterbinden und die Polen ohnmächtig zu machen, auszurotten suht.
(Sehr rihtig! bei den Polen.) So, meine Herren, schen die Artikel aus, die in diesem Ausnahmelande unsere nationale Ehre ver- unglimpfen !
Um au noch eines komischen Vorganges zu erwähnen, wollte ih mir gestatten, auf den Boykott zu kommen, den die polnishe Be- völkerung durch ihre Zeitung8organe als Parole für die Bekämpfung des deutschen Elements, namentlich in der Provinz Posen, als eine unbedingte patriotish-polnische Pflicht hingestellt hat. Wenn von irgend einem dieser Boykott gebrochen wird, so wird in einem be- kannten Posener Blatte jedeëmal der Name des betreffenden Verbrechers- sofort verkündet. Hier beißt es z. B. :
Herr Friseur Lehmann
— Lhmann beißt der Pole! — (Heiterkeit)
kaufte einen Paletot, eine Weste und einen Hut in einem jüdischen Magazin.
(Heiterkeit)
Koblen vom Juden kauft Herr Parczewski.
Nun kommt aber das Komischste:
Eine jüdische Fensterscheibe ließ sich Herr Wali in der Ritter- straße einseben.
(Heiterkeit.) Meine Herren, Sie lachen darüber; aber es ift ein fehr ernstes
Zeichen, ein Beweis für die täglihe Verbeßung der Bevsölkerungsteile gegeneinander, die si in dieser Weise geltend macht. Wenn nun der Herr Abgeordnete so hoh erhaben die polnische Kultur schildert, gegen- über der, wie er sagt, minderwertigen deutschen, die in der Tat vom ganzen Auslande als eine minderwertige beurteilt werde, dann braue ih nur auf der einen Seite auf die troß der großen Schwierigkeiten vecbältnismäßig günstigen Unterriht8ergebnifse, die wir, ungeahtet des Kamvfes, in der Provinz Posen und Westpreußen erzielen, zu ver- weisen, und auf der andern Seite zu erwähnen die Machinationen, mit deren Hilfe man niht allein unsere innere Politik zu durh- kreuzen versucht, sondern uns auch im Auslande herabseßt. Ich darf erwähnen, wie mante Blätter sogar fich damit brüsten, unsere Aus- landépolitik zu durhqueren.
Meine Herren, staattgefährlih ist dies ohne Zweifel; aber dafür scheinen gewisse Kreise kein Verstäudnis zu haben. Sie beklagen ih jeßt darüber, daß die Regierung den Ausnahmezustand auch noch auf das Sculgebiet ausdehnen will. Aber diese Klagen können meiner Ansicht nah gegenüber der Tatsache niht berüdsihtigt werden, daß das Polentum selbst {huld ift an den Ausnahmemaßregeln der Regierung. (Sehr rihtig! rechts.) Sie wird unentwegt an diesem Programm festhalten und es mit aller Energie durhführen. Daß mein Ressort der leidendste Teil ist und täglich unter diesen Schwierigkeiten zu leiden bat, wollte ih nur nebenbei erwähnen.
Nun wollen Sie mir gütigst noch eins gestatten im Ans{luß an die gesirige Bemerkung des Herrn Abg. von Heydebrand, der es als den Auéfluß eines gewissen Wagemuts bezeichnete, daß dieses gesetgeberische Vorgehen in die Hand genommen ist, und an Sie den dringenden Wunsch richtete, ganz enisprehend den Vorgängen bei dem Zuftande- kommen des Kompromißantrags, alle Sonderinterefsen tunlihst zurüdck- treten zu lassen gegenüber der so überaus wichtigen Aufgabe, deren Erfüllung der vorliegende Entwurf erstrebt: ih habe aus den gestrigen Verhandlungen die beruhigende Ueberzeugung entnehmen können, daß die Kompromikfparteien an diesem Vorsaßz unentwegt festhalten. Ich darf die weitere Bitte daran fnüpfen : lassen Ste sih nicht durch gewisse Vorgänge namentli in der Tagesprefse beirren in dem Vorsaß, die Vorlage in dem gewollten friedlichen Sinne zur Durhführung zu bringen. Was seitens der Staatsregierung gesehen kann, um ten friedlihen Aus gang der Sahe zu sichern, soll gesehen. Wenn ih beute gegen ein Mitglied dieses hohen Hauses besonders scharf werden mußte, so habe ih es nur getan, weil ih mich in der Notlage befinde, gegen derartige Angriffe, wie sie heute der Abg. Stychel wieder gegen die Regierung zu rihten \sih bestimmt gefunden hat, mit aller Entschiedenheit Front zu machen. (Bravo! rets.)
Graf von der Gröben (fkonf.): Wenn die meisten Parteien auch die Vorlage mit Wohlwollen begrüßt haben, so klang doch dur alle Ausführungen ein Ton der Resignation hindur. Wenn wir alle biéher erschienenen Geseßentwürfe betrahten, können wir nur die Empfindung des Bedauerns baben, daß das Ergebnis der Vorarbeiten fast aller Kultusminister der leßten Jahrzehnte nur diese Vorlage ist. Mir werden diese Vorlage in der Kommission sehr ernst prüfen müfsen. Das Wesentlichst- derselben ift die Einführung des Kommunalprinzips, die in manchen Gegenden eine ungeheure Mehrbelastung der Guts- bezirke mit fich bringt. Aber wir rechnen es uns zur Ehre an, daß wir stets, wo die Gerechtigkeit es erfordert, auch für die Mehr- belastung der besitenden Klassen eingetreten sind. Unberechtigt waren daber die uns neulich von dem Abg. Dr. Wiemer gemachten Vorwürfe, daß wir durch die Mebrbelastung dieser Klassen unsern Einfluß bei den Wablen erböhen wollen. Die Instanzen der Ver- waltung werden nicht so bleiben können, wie es die Vorlage vorschlägt. Der Kreis- und der Bezirkéausshuß find jedenfalls nicht geeignet, da es sich bei diesen Schulfragen nicht um juristishe, sondern um soziale Fragen handelt. Die Aufbringung der Lasten nah dem Maß- stab der Steuern ist kein richtiges Prinzip, und den Bürgermeistern und Gemeindevorstehern wird eine große Mebrarbeit erwachsen.
E Dritte Beilage E eutshen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger ———— o ———— 1905
(Schluß aus j | ie Erfü S@luß der Zweiten Beilage.) | (qule e Erfüllung der Aufgabe der Shule wesentliG erschwert dahi ges Ab f | fann aua durchd die Simultanisierung dies beseitiat werden M au8gesprohen bat: „Angesihts der Bemühungen der Unter ogs Gasfel (f Voltep,): Die C L T hieraus cine Bec E E pezmultanifierung beantragt rihtsverwaltung, die Rechte der Städte mebr und nile ungéanderung bedeute, find bon dem Minif ¿4t | Wir find ni erbesserung des Schulwesens zu erwarten if i durdilöhern“ Zersch : : Srundlage Vorlage eine D Bun eite (d bon d m Minifter nicht ir find nit gesonnen, unser Ideal der Si g uen E «Dets@metterung der Grundlagen der städtisck zerstreut worden. Wenn der 2° al, daß in ständiger Prers L | quf cinen Gr Sesonnen, unser Ideal der Simultanschule mit Zwang | Selbstverwaltung“, „Aksi idten die Beteiligun (täckweise erfolgende geseglihe Regelung Les n Handiger Praxis eine | au! einen S{lag durchzufüß sond L m wang ung“, „Absicht, den Städt ; As Gee elung des Unterrichtswesens für möali Ziel bi “Pag dur@zusudren, tondern wir stellen es nur als S M alli MEE gehalten worden sei, so ist das nit zan ret r ens, tur mögli | Ziel bin. Wir wünschen nur, daß der Simultansule Luf B Los - ues Ste e S E : g alien worden f ot tas L Lan) riGtia ao [ers für mögli | Bel hin. Wir wünsch 0 : n'Qule Luft und Liht | Herr E zu entziehen®. Meine d 1 n den verschiedenen Redn s | wn e, und daß der Autonomie der Gemeinde überlaf E L u M mi E | dem Abg. Windthorst, die Mein ednern, z. B. von | wurde, nah ibrer Wahl Simultanschul i s ift aber haelt ded i er Here Abgeordnete am a , iung vertreten worten, da L 1 It Gesehe T E Simulkan]@Quken zu erri{ten. as ift ab ¡urückweisen. In ähnlicher Weise i ein einbeit S en, daß nur | im Seleßentwurf s ift aber t2 cher Weise hat der He Es E teitides Geses du Uaireeibiäreien c 008 uu ängstlich vie R fet E N ane Er wahrt vielmehr | 1. und 2. Dezember v. J, als es sch u e Abgeordnete am j s von seinem Freunde Wirdthorst, gab | eigentlih nicht Gesetz p e ola a u T ta bescwerden handelte die Unterrichts jectwalt Ga A E Î eigent on o : Î ugut D andelte, die Unterrictsv ltung angegriffen. I Steerellen immer wieder mit einem Lehrer derselben M Len Abgeorbielèn ansgesoidert, mi hzuwei daß das onfesfion beicee weE eem Leh E P Moe bee Valecelltien , mir nachzuweisen, daß das : i e Me, gehe er nterrichtsverwaltung in irgend einem Punkt verstoße. Dieser Nachweis is ihm bisber
dea: a jon „damals denselben Bedenken Ausdruck wie gestern. Bei | ausdrücklih Eo daf Westpreußen und Posen hat man | SgelDT en a j NorfaFun-22 Z n - ¿E anb Tat E e dna E ou Pertassungöänderung vorläge, | vöôlferung ändert sich aber die Zusammensetzung der Kind thi ; L der Verfaffung für in diesen Gebiet ragrapben den Artikel 112 | nach der Konfession. Erst wenn fünf Jahre hi du ge u per G ane Wir können hier zwar den Weg der Teilre- niht geltend erklärt. | fession von zwei Dritteln der Kinder eine andere ae ur die Kon- | nit gelungen. Ih habe weiter di sämtli auf dicie l Kie Tax T bew reis F Tel tetlins beshreiten, aber wir | die Zabl der Kinder der anderen ae eworden ist und | mir Beweise darkiter “t eiter die Herren sämtli aufgefordert E U en der Berfafsungasänder: a ¿5 L L, z C n unter 20 beträgt, foll rubver zu dringen, daß die Dur{füß s unmögli, daß wir bier in eine 4 unge rung. Es ist | ein Lehrer der anderen Ko fesi tell L É eträgt, ol i E gen, daz die ur@fu9rung des allge- s j iem Gese aus\preche D p L 4 S T nfelton ange}! e t werden dürfen Las 1! metnen Erlasses Von —. vis , ex! ü D Veréoisung tür cinen Teil bex S ß aus zen dürfen, daß die | die Dur&führung d-8 Konfefs irt dürfen. L S ung i von wenn ih nicht irre — 17. Novembe L: € | eil des Staates rit gelten foll. Und s Lllhrang d28 Konfessionsprinzips oder Nichtberücksihtigung | in irgend einer Weise städtishe Selbf /- November 1900 Herr von Zedliß-Neukirh ges 7e gelten foll. Und wenn | der konfessionellen Mehrheit. Diese Bestimmuna | Fo gend einer ZBetle fladitse Selbstverwaltungêrechte verle LIB- He gestern auf die Schwierigkeiten hinwi blei i chrheit. Diese Bestimmung kann m Gi verwaltungérechte verleze. Ich vierigkeiten hinwies, leiben, wenn die Berücksichti C so_niht | haite bekanntlih die Bebörd s i R enn die Berücksichtigung der konfessionellen Verhältnisse g 2 Nen angewielen inlihf Z wahrt bleiben soll, u „ntonelüen Berhaltnifse ge- | komme S; s , 9 en, In tunliGst entgegen- erben nd auch alle anderen Best 3 ommendem Sinne dief [lgemei inisteri f L lage müs A e Destimmungen der Vor- C ga ine diejen aügemeinen Ministerialerlaf: ; ge müssen wir auf die Konsequenzen hin prüfen, die sie baben | längst feststehendes Prinzip präzisiert, zur Ausführung E E Gie: Da as L ï El, Jul «AUSTUDTUng 1 ( Es ift inzwishen mehr als ein Fabr veraana G0 SOREEE A A 0s etn Zador vergangen, und in dieser Zeit mir niht eine einzige Beshwerde voraetraaen von i g rde vorgetragen von irgend einer
die eine Verfassungëänderung verursacke, so dürfen doch so wichtige können. Wir fönnen für die Vorlage nicht stimmen, weil wir übers Gemein e f tes E E welche auf Grund dieses damals als durchaus ungereht- fertigt bezeihneten Vorgehens ih verlett füblte Es ift ein in allze 5 L o Li g -
Fragen wie die Aenderung des S s i vie d ider Staatsgrundgesetes bingig _gemaht werden loeen s von Materie Gra abe l erden. ie kann man angesihts dieser Vor- | 3 sind, daß die Si lage behaupten, daß di „Man angesihts dieser Vor- | ¿eugt sind, daß die Simultanschui den ge fti Nah der Vorlage At e Bata U ta Can O: mr erreien fann als oiiee U Tinmerlihen Bestim En E Le ade de Beriwe r Sc@ulangelegen- | ®Veleßes. Wie Herr vcn Heydebrand, bab Ve!timmur tete e n ie uperen Schulangelege 4) : f n Heydebrand, haben auh wir die Frage ruhi nur die Feststellung des Schulhausbalts, die Bewilliauta dazu | und \ahlih behandelt, und wir haben auch Verftändnis für sei : forderlihen Mittel und die VérmanendreWilithe Setgiing 2e Ä S, wir können aber nicht mitwirken dit dts dete, meinen Auédrücken gehalte st einer S gehören, as Lon zwar für die Städte Schuldeputationen gebilvet par pad a E, so widerstrebt, wie diefe Berlin eingeca i V RARES n e B werden, aber daß ein Zusammenhang zwischen den Gemeinden aue | die Regel „ DOU Ug en irh meint, wer glaube, daß | „; gegangen; aber eine praftische Grundlage hat dieser Protef und der Stadtschuldeputation besteben \ ü Gen den Gemeindeorganen | die Regelung der Schulunterhaltung ohne di Ésfung de, | iht gebabt. Im übrigen konstatiere i , daß nicht eine cinige Wir kennen ja zur Genüge die Te lol, davon ist kein Wort gesagt. | konfessionellen Frage durchzuführen sei blie in Veitenloea, |- Bef s heute erboben ift. Jh kann dedwegen nic l endenz und die Intervretation#kuns en e durchzuführen fei, gehöre zu denjienige eschwerde bis heute erboben if I : i der Negierungsorgane, um den Stä le Interpretationékunst | welhe glauben, daß die S m di “drebe, stel | } seins Avtsiiernes fe bele 08 : 18 , ädten alle ihre Recht I E, onne fch um die Erde dreh verstehen, wie He fsel sei fü dee esen Und wo bleibt die Teilnahme d Fin echte zu nehmen. | das beißt also zu den Narren. Nun, so! Êirden E S Gi E L Uk ae S | | i ; E die : : ? gen în dieser n altung der Suangelezrbelen * avon feht nta su Gele | ba ja ‘nos “jah (l * Qr vot an les Santrurtl | fan 1 eiten Le eran Fat fat: x6 wenige und daraus entnehme ich die Absicht, den Städten di Velet, | 2 1 892 selbj von Zedliz-Neukirch vertrete ann 1 verstehen, daß diese Schärfe des Urteils ang is an den inneren Angelegenheiten zu ent ieh Di en die Beteiligung | als er davon sprach, daß alle anderen treitfragen aus Ri über der bestehenden Vorlag i Sts E mit dem geltenden Recht nicht verein en. Diese Absicht ist aber | werden müßten, um nur die Shulunterbaltu e S O | bie finan S bahcaitradio: aale ute a e I L ar. Nath der bestehenden V U z i nterhaltung regeln zu können. | die städtishen Selbstve g8 inzlich eliminiere. i ordnung ist es ganz klar, daß die Schuldeputation ein Aufß enden Ver- nd später brate er selbs einen solhen Ant ; : Seldliverwaltungsrehte gänzli eliminiere. § 27 N R le Mie Sa e S Y l 2 n Antrag ein, und damals | Vorlage beweist das i E ) eliminiere. § 27 der und daß sie ein rein \tädtishes Organ ist. D lufsichtsreht bat, ar er doch s{on über das Schwabenalter hinaus. Seine gestri L E dos Sigrait, und ih darf As b bat si niemals denken fkô gan it. Der Berliner Magistrat | Aeußerungen waren also durchaus deplazi Tine e gestrigen | diese Fafsung si ge [lief i i: endes Vils 4 J d, onnen, daß die Sghuldeputati ; läßt T ; E raus deplaziert. Eine solhe Frage á lung Nnch genau ansGließ5t an die von den liberalen ® Î e bes Sis é L. L _S [depu ation ein a sich sicherlich besser [ôfen wenn man feine G iht mit solche bei d B e urfs afen lis vora ben ; le Schulaufsicht delegi Nicht y C LENE [ein egner niht mit solcher er Beratung des Gesetzentwurfs des Grafen Zedlitz Jes worden sei, und er hat gegen diese Auffaffung, die zbrzebr egiert ihtahtung behandelt, wie Herr von Zedliß. Es i irli i Sie ist ausdrüdli SNt loten, en A E : 2 e Auffaffung, die jabrzehntel db iat, daf wir î r von Zedliß. Es ist doc ganz natürlich | Faffung. Sie ist ausdrücklich gewähl t 1 auh gar nicht bestanden hat, entsied , die jabrzehntelang | und berechtigt, daß wir in der Minorität uns an das Volk im Land : ins t E e lein E E A zu ger ht bestand t, entschieden Einspruh erhober, | Es ist do Recht und PAibt iever ) Lande wenden. | Wünschen entgegenzukommen, die damals : t weit den C | en Schulaufsiht wolle 4 ; S : t t jeder Partei, Anhänger im Lande zu | z,„5aor+ 5 e E e Ge 1 Weise beshneiden, in der 2 ¿5 en wir in keiner | finden, um ihren Einfluß hier im Ï ô Y O E L i fei tden, um use ftärken H E Die eik, gin voll E E Wallis, (U EE geh liegt das t der Geftaltung tes Le nas male, S Licczio has fagie her di e Me staatlihen Aufsihtsorgane greifen in die i G ewordoen. blr _ (Lebhafte Rufe rechts: Reichstag!) Vergleichen Sie doch | der Verfaffung hinaus j d E L S Schule so oft ein, daß von einem \tädtis ie innere Verwaltung der | dort die Zabl der Freikonservativen und di leiden Sie do ér Dersasung Hinaus, welhe den Stadtgemeinden nur die L-i / städtishen Verwaltungsrech sind di N : n und die der Freisinnigen. Dort | de ß ng i Da 62 Gu S Shule fo oft ein, 298 von eim sib iher: Lo ungdreht saure | find die Freikonservetiven CUR R Eer Freisinnigen. Do er außeren Angelegenheiten der SHule zuweist, der Entwurf Lehrer und Rektoren wird den S jo wihtige Net der Wabl der | nit geringere Bedeutung als die Freikonservati Und wenn die | Sröbte Entgegenkommen geen die Städte zeigt Die Irstrution e en Stadten durh diese Vorl 7 Wakblkreif ung „ble Frelton)ervativen. Und wenn die g E S : nommen. Wenn aber dies geschieht, dann ist i rlage ge- | Wadblkreile gerechter eingeteilt wären, fo hätten wir sowobl im Ret für die städtishe SWuldeputati a Be ag A m Wen i t, ist ihnen der legte | wie in diese s an l n wir sowobl im Reichstag Lise Siqulbepulation von 1811 bewels ih f wichtige Einfluß, den sie bei der Bes H 1 der leßte elem Hau'e noch größeren Einfluß. Beim Volksiulgesctentwurf ie weit di i illt if t a es s ' er Le c Fyck1 n Dem, Eiulgesetzentwurf | wle weit die Regierung gewillt ift, die Städ i in den Schulen gehabt haben, geno ejegung der Lehrerstellen | bon 1892 war Freiberr von Zedliß-Neukirch in der Min ität, uni i ddie M mtillites 0 C A O Z ) ag j : : L tät, und elegenbeiten der Schulverwa beteili G ad D, den Lehrern aus kleinen Städten genommen. Die Vorlage will | damals bestand eine lebhafte Bewegun Q. Corte, getegenheiten der Schulverwaltung zu beteiligen, und i e b und vom Lande die Möalibkeit | ih habe ni 6 Il damals ax diefe Me L Geri s our} einer groen Zabl von Stätten, aeben, in den größeren Städten böbere Stellur Möglichkeit abe niht geböôrt, daß Herr von Zedlitz d iese darauf aufmerksam, daß der Entwurf ein : S E / i re Stellungen einzuneh wegu l l r; ‘Ir ß damals an diefer Be- A ; : O Se CIOVER DENS VON GOs D E e hel Een Ciidies pöhere. zunehmen. gung, welcher Mitglieder dieses Hauses nicht \ ; die sich nicht im Besi ; Z nd on Städten, - ns n immer der Fall. Berlin | zu eri b ; : nicht fern standzn, etwas n nit im Desi einer Shuldeputation und Befugni stellt solhe Lehrkräfte hon seit J m _ Derlin erinnern hatte. Wir werden an der Vorl selbstverständli 24] fi j s bes il: m ada L s j ahren an; sind sie d mitarbeiten e LIN orlage selbstoerständlich | derselben befinden, jegt diese Einri 3 i f geeignet, jo erhalten sie aub beute {on Ref azu zarbeiten, um sie nah Möglichkeit zu verbefsern, und boffe i i weiterun “eim S ati Me fai 03 etwas E N M: eftorenstellen. Ganz | auf die Unterstüßung von and S i Ÿ die Grundicane | e erbeblide Erweiterung des Selbf Me Mats | zu aid a ‘ded ga A at Necht, s. _Rektoren | der Stlbsiberwälkane nicht ershüttert L daß die Grundlagen Nun müssen Sie a is E Leaadie ne t E Lande zu übernehm E ingen, Lehrkräfte vom E L din: O diesseiti S “ E E Os. verbältnifse gar nit Na die unsere do ganz anderen Squl- Minister der geistlihen, Unterrichts - und Medizinal- “Eatweri dues Gescba TAEI Le (N BRE N t trägt zwar nur die Aufiére An Artikel 26 unserer Verfaffung über- angelegenheiten Dr. Studt: : q S Li E a e E Au L G meinden, aber er {ließt “ gt api gur aus A E den Ge- Nur mit wenigen Worten wollte ih auf die konfessionellen D N M n E IM Zabl pon inneren gelegenheiten zu übertragen; ein? folhe Einbeitlibkeit in tren gun, | Fragen hier noch eingehen. Der Herr Abg. Cassel begebt einen Fragen aufzunehmen. Das ift einfa deswegen unmözlih, weil es zaltung der gesamten Sdhulangelegenbetten it aber sebr erwünscht, | rium, wenn er meint, daß id die paritätishe mit der Simultan- | Streitigkeiten führen würde. Die seten dener 1 groben i Léinister die erwilligkeit der Städt ule vollständig in Parallele geftell i i eitigteiten führen würde. Die spä Ausführung dz3 Ges rühmend an N gteit Städte ele gestellt habe. Das war d j Fentli s cihmend averkannt, aher mit diefer Anerfenmung Han in Harb gebt | der Fall, Ih habe mi dagegen gonebet, daß ver Bea ce | Ditd hoffentlich aub bie Herren von der liberalen Seite berabigen e tnfus immer | Simultanshule gefälscht werde zu Gunsten der irrtümlihen Auf ion f De LeiMt des Gesehes ifi, nicht allein die Städte Ü bezug E daß eine logenannte paritätishe Schule mit einer Simultan- E O n Be bars, heaselben nei wellee schule identish sei. Ih bleibe dabei bestehen, daß diese Auffasung {Gie zuwenden.
Der Herr Abgeordnete hat außerdem den & 12 tes Entwurfs als einen Beweis dafür angefübrt, in wel(er üdsihtslosen eis die N Ht x via l “A er tuanatSioten Weise ete der Städte in bezug auf die Shulverwaltung verküm ert werden follen. § 12 enthält weiter niGts als was in 8 187 der Vorlage des damaligen Kultusministers von Goßler niet ift nämli das die für Volksshul;wecke bestimmten oder bki Ve ; mögen der Shulverbände nur mit Genebmigung der Stulauffits. behörde veräußert oder anderen Zwecken dienstbar gemadt werden Máaos Diese Borschrift hat bei Erörterung des Goßlershen Gesegzntwurfs nit die geringste AnfeHtung gefunden. Soll ih vielleicht î 5 Gt o ‘ I 182 9 - 5 c L : 9 ph: ein Mißtrauensvotum daraus entnehme, daz nun mit einem Mal in
mehr zu {mälern. Nach § 12 der Vorlaze ; i “he s F 12 Vorlage sollen die Geme O ihre Ine nur mit Genehmigung des Staates zu A de don en S eaen durfen; diese Sculgebäude Stadten mit großen Kosten errihtet sin ine irrtümlice i ; Z balten aber : N! : et sind, ent- | eine irrtümliche ift. Die Argument ; Ar vielfach E Burn zalen und E IERR Sans Etatsberatung aus8giebig hier S E Gelegenheit der leßten it j v Â#T, uge gefa T A en. “pat As i Tele e MenKgung unterbindet jeßt das Geseg. : Dann hat der Herr Abgeordnete bei der Erörterung der Simultan- eatwuit eue ctt rf See der Gemeinden dur diesen Geseßz- shule seinerseits den Kernpunkt umgangen, den ih gerade unter B : en, dann wird ja auf den gesamten Lebrer- | nabme auf die Entscheidung des Oberverwaltunzszerihts dabin b E (F ¿T - , - j (ck; 5 5 L T E Cu i o dann nicht derjenige, der si die besondere Zu- Bs VONG, daß die Simultanshule nach der Auffassung des ncgung feiner Dorgesehten zu erwerben versteht, die höheren Stellen Dberverwaltungsgerichts die Ausnahme und die Konfessionssule die it, wodur einem Strebertum Plag gelassen wheee tas | fol Diesen Kerapuakt meirer Darlegrngen her de, gon mgen f i S ge|Maffen würde oll. ies einer ch A Er go, qus dem Lehrerstan de verlan Wies wal gn | iesen Kernpunkt meiner Darlegungen hat der Herr Abgeordnete iy die Aeußerungen des Herrn Ministers und des BVor- t. cent Bir halte fd nos über die Konfejsionalität in den Schulen edes hinfällig. Ich habe ausdrüdlich darauf hingewiesen, daß der tat- 5 :r Unterricht ohne E at i uen der wissenschaftliche | [liche Zustand diesem rechtlichen Zustande auch entspricht, und daß via E der F 12 disfreditiert wird ? — so will ih es gern auf ! ie onfessionalität erteilt Z R pin Gebieten des preußishen Staats überhauvt nibt eine E E Aber daß die Absiht der Unterrihtsverwal- 1 s i î j Sin 7 m ge ieser Bezi i freien Spi L R e Ls s égtutliden Sue Us ist. Im übrigen ias R c fein Beziehung einen freien Spielraum zu lassen, A ingefallen, den geseglihen Bestand der Simultan- | «(gemeinen Weisungen sein. Die Herren brauen siH nur die _ Meine Herren, ih gehe nun mit kurzen Worten auch noth ein ¡usehen, um daraus zu entnehmen, in welhem geradezu liberalen an die Betrahtungen des Herrn Aktg. Caffel binsiilih der Ver- Geiste di:se Bestimmung, die ja selbstverftändlih ist, und wie sie dur salungésrage. In einigen Punkten kat mir der Herr Abgeordnete Entscheidung des Obervzrwaltung2gerihts aufrecht erhalten ist, in
stand ein Druck und ein Einfluß ausgeübt werden können, daß es sehr nicht erwähnt, und infolgedefsezn find au seine übrigen Ausführungen wi d - S t , rd, und nur bei Religionsunterriht eine Stheidung
nah der Konfession eintritt Dad j
A \ itritt. urh wird die ,
Wagen Eintraht der späteren Staatébürger nur T
hast A On erklärte sich die Stellungnahme der Lehrer-
G: bai s aue einer Hinneigung zu einer modernen Bewegung.
eine Ge ih aber nit um eine neue Anschauung, sondern um è reit alte. Schon 1878 haben si die Oberpräsidenten von Raumer
und F nes ß die Si ind Flottwell dahin ausgesprochen, daß tie SimultansÇule ein praktischer Bezieh bandhab r Deztegung gehandhabt wird.
geben, und zwar gegenüber den Ausführungen ‘des Herrn Abg. Ernft. Diese Ausführungen beruhen, wie ih glaube, im wesentlihen auf der irrtümlihen Auffafsung, der man jeßt auch in zahlreiden Zeitung8- artikeln begegnet, als ob das Preußische Lindrecht von vorns- herein die Simultanshule als die Grundlage der Volksschule bezeihnet und hingestellt habe. Das ist ein fundamentaler Srrtum (Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch: Sehr richtig !), der durch wiederholte Entscheidungen des Oberverwaltungs8gerihts schon außer Zweifel gestellt ist. Jh brauche nur noŸh besonders bin- zuweisen auf das Erkenntnis im 28. Bande vom 18. Juni 1895. Auch diese Frage wird ja wohl noch in der Kommission zur aus- giebigen Erörterung gelangen.
Aber, meine Herren, abgesehen von diesem 7owro» deödos, wel{es den Ausführungen des Herrn Abg. Ernst zu Grunde lag, brauche ih nur auf die Tatsache hinzuweisen, daß weite Gebiete des preußischen Staats besiehen, in denen überhaupt eine Simultanshule nicht besteht. Es sind niht weniger als 5 Provinzen, die keine einzige der- artige Schule aufweisen, und auf dem ungeheuren Gebiet ¡wischen dem Mainufer — abgesehen von Frankfurt, welches ja in der
werden mir gestatten, Ihnen wenigstens durch ein paar Zeitungs- artifel . . . (Zuruf bei den Polen: Alte Geschichten!) — Ja, bitte sehr, meine Herren, Sie hören das niht gern, aber boffentlih werden Sie die Güte haben, zuzuhören. Ih wolltz nur aus wenigen Zeitungsartikeln Ihnen beweisen, in welchem Tone die Presse auf der Grundlage des eben von mir ketonten Nusnahme- zustandes sich bewegt. Mitten in der Reichshauptstadt hat eine Versammlung des polnishen Nationalvereins Siraz vor einiger Zeit stattgefunden, und der Herausgeber des Berliner Polenblattes rihtete bei dieser Gelegenheit beftige Angriffe gegen die Regierung und den deutshen Ostmarkenverein. Das ift an id fein gutes Recht; nun kommt aber folgender Sah: Sebe man zu, wie die deutshe Regierung, meist ohne Gegen-
liebe zu finden, si allen fremden Maththabern an den Hals werfe, während sie das verbriefte Reht ibrer polnishen Untertanen mit Füßen tritt, dann könnte man den bekannten Ausspruch Bismarks dahin abändern: Die Deutschen fürchten Gott zwar nicht, sonst aber jeden in der Welt. (Pfuirufe rechts.) Wollen Sie, meine Herren, nun aber gütigft. weiter hören, was ein Blatt in Posen selbst sagt:
Jedes Gesetz, das wir jet machen, müssen wir daraufbin prüfen, ob es niht dea Selbstverwaltungéorganen neue _Arbeitslast auferlegt. Die Beiträze müssen nach ganz anderem Maßstabe berechnet werden, als die Vorlage vorsieht. Cs handelt sich um eine so große Kultur- aufgabe, daß der Staat Mittel dafür beshaffen muß. Es ift eine alte Erfahrung, daß der Staat fortgeseßt die Gemeinden bedrüdt; au die Paragraphen des Zuständigkeitêgeseßes baben die Gemeinden nit davor geschüßt. - Nur der Abg. Funck hat die ¡wangsweise Ein- führung der Simultanshule verlangt. Es ist ihm bereits na- gewiesen, daß er damit einen furchtbaren Druck auf viele Eltern aus- üben würde. Liberal ist das nicht. Wenn wir einen folchen Schritt mahen mürden, wäre die unausbleiblihe Folge, daß wir zur religionélosen Schule kämen. Und dieses Ziel wird auch Herr Funck nicht wünschen. Profeffor Treitschke bat überzeugend nachgewiesen, daß die konfesfionelle Vermischung nicht zum fkonfessionellen Frieden führt, fondern ihn stört. Gerade weil wir den fonfesfionellen Frieden wollen, treten wir für die konfeisionelle Shule ein. Herr Ernst sagte, die Durhdringung der Schule mit der Religion sei eine Phrase. Eine Phrase mag das sein für solhe Schulen, wo es nur auf das Wissen, aber nicht auf die Erziehung ankommt. machen will, muß auf dem Standpunkt stehen, daß die Religion cin Unterrrichtsgegenstand sein muß.
(S{luß in der Dritten Beilage.)
Gesezesvorlage ausdrüdlih berüdsichtigt ist, und Hanau — und den gemishtsprachigen östlihen Landesteilen gibt es meines Wissens
Das Interesse der polnischen Nation heisht gebieterisch eine
Mer die Volksschule zur Erziehungsanstalt
Segen für die gemishtsprahigen Landesteile sci. Diez L ‘ Tad die Pésen Traditionen des altpreußischen ag erfalie L E Geist der Stein-Hardenbergichen Gesetzgebung nicht E es im beutigen Beamtentum besser steht, will ih Aueh suchen. „Das Landrecht kennt Shulen mit konfessioneler Gncisi Ung nur als eine Ausnahme.“ So hat sich seinerzeit Professor Jahrs 1876 oden, ebenso der Appellationsgerichtsrat Witte im Sar frübes d E Berichterstatter der Unterrih:skommission. Das p m Ea Standvunkt aller Liberalen in diesm Hause. Selbst bat die Ste ver Mann wie der frühere Minister von Puttkamer liberalen ExS anshule als zu Recht bestehend anerkannt. Die National- erft Aan gten also dur diese Vorlage der Simultanschule nit S fue q Cs gp oden zu {chaffen, sondern den besißt sie hon. Herr i Gunsten u gu eine Weiterentwick(ung der Simultanschulen, aber die aba ión L f inorität eingefügten Bestimmungen in dieser Vorlage gema n M oroen, E Es in Zukunft illusorish un werden. s be]onderen Gründen“ eine Simultan- was dee pefübrt werden kann, so sagt die Vorlage darüber its arteiiaube e sein müssen. Die Frage wird immer vom eseß ett aus entshieden werden. Die Gründe müßten im Spezialisier: präzisiert werden. Wir könnten mindestens uns der . alsierung des Ministers Falk ans§ließen, welcher bestimmt bat,
ja ret gegeben. Er hat nur eigentümliher Weise den Zwang des Artikel 26 der Verfafsurg, wonach ein besonderes Gesetz das ganze Unterrihts8wesen regeln soll, “nun gar noch aus- gedehnt auf die fogenannte Territorialfrage. Er gebt fo weit, zu behaupten, daß ein Gesetz, welches gewisse ¡éeitoriate
in Uebereinstimmung stehe. Meine Herren, gegen diese Argumentation muß ich mi wit aller Bestimmtheit wehren. Sie findet in der ganzen Entstehungsgeshichte des Art. 26 der Verfassung nicht den ge is wies Wir werden uns ja darüber noch in der Kommiffion E haben, und ih gebe deshalb über diesen Punkt nun- Was mich aber besonders veranlaßt, zu dieser vorgerückten Zeit noch tas Wort zu ergreifen, ist die Art und Weise, wie der Herr Abg. Caffel den ganzen Gesegentwurf und das Vorgehen der König- lien Staatéregierung fritisiert hat in der Unterftellung, daß es fd hier lediglih um Absidten der Staatsregierung handle das städtische Selbstverwaltungsret völlig zu beseitizen. Meine Derr k s
Auënahmen mat, mit dem Artikel 26 der Verfassung nicht | bre; : ei
Damit ftann ih für heute \chließen. Ih kann zu
meinem
größten Bedauern aus den sharfen Ausführungen des Herrn Abg Caffel weiter nichts entnehmen, als den Sagz: ih kenne die Absihten der Regierung nicht; aber ih mißbillige sie. (Beifall rechts.)
Abg. Cassel (fr. Volkëp.): Ih bedau i mei Cassel (fr. Volksp.): edauere, bei meiner ) ben zu müssen, daß in dem Entwurf die Rete ‘de S
verwaltung der Gemeinden in L f die S fast gänzli eliminiert werden. É ias Betten vas vie Q L n der Mictiee Se tat der A Le wahren wird; ih glaube nit tinister niht das Wohl der ibm anvertrauten S: E aber der Geist, von dem er aus fük lbe: L S eist, t er ausgeht, führt Leide Nechte der Selbstverwaltung immer mehr beschränkt red ah E meiner Ueberzeugung ift diese seine Anschauur ol D der n: mat werden könnte, hat man allerdings im Tab k: j vermuten können. DAOE n JANIe LORE E A
Ih habe nit das Vertrauen, daß diz Negierung
Nah unbeilvoll für das
Welcher Gebrauch von dem § 12 ge-
Die Debatte wird geshlossen. Zur Geschäftsordnung \prit Abg. Dr. Lotichius (n[) sein
Bedauern aus, nicht mehr zum Wort zu fommen, um dem Abg. Dr.
943 die Simultanisierung einzutreten hat, wenn mit der Konfessions-
würfe kann ih nit unerwidert lassen, die der Herr Abg. Caffel
Jorsch bezügli ischen Si \ ; E züglih der nafsauishen Simultanshulen zu erwidern und bar-
daß die Mehrheit der Bevölkerung in Nassau für die
S Aar imeniE i B E E A E R É R I E L E i B B Ü C T R G T S C t E R e