1860 / 156 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, wa “aue dann E wenn dieselben niht mehr im Besize der Künstler find, indem weder die Echtheit der Arbeiten , noch

__2) Nur die von den Künfilern selbft ober auf deren Vératlaffüng 2

die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft |

sein darf.

Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunfiwerke müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Jnspektorat der Akademie eingegangen sein, um in das zu druckende Ver- zeichniß aufgenommen zu werden ‘und qußer Namen und, Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunst- werk käuflich ist oder niht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig ; auch können mehrere Kunstwerke nux dann unter einer Nummer begriffen werden, G ‘éadidat in einem gemeinsch aftlihen Rahmen befin- ih- sind.

Die Anmeldungen sind Zusagen der Einsendung der ange- meldeten Kunstwerke, allein die Aufnahme derselben in das gedruckte Verzeichniß berechtigt niht zu dem Anspruch, daß die Gegenstände auch wirllich ausgestellt werden.

Um die rechtzeitige Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen dieselben kis zum Sonnabend, den 14, August d. J, bei dem Juspektorat der Akademie mit zwei gleich- lautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangs - Beschei- nigung gestempelt zurückgegeten wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berück- sichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Plaß vorhanden ist. Eine Ümstellung zu Gunsten später eintreffen- der Gegenstände darf nicht gefordert werden.

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bildnissen 2c., der Juhalt der Darf ellung auf der Rücfseite des Bildes kurz angegeben werden. :

Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalishe Jnstrumente, sowie mechanishe und Jnduftrie-Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzlicher Beendigung der Ausftelung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wählende Kommission is für die Beobachtung der Vorschrif- ten 2, 5, 6ck7 und 8, für die Aufstellung .der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwork- li. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka- demishe Senat.

10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlih s{chwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nah vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu: tragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiter- beföôrderung derselben an andere Kunst-Ausfstellungen, nebst den desfälligen Besorgungen und Korrespondenzen können nicht von dexr Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung vow Bildern, Kupferstichen 2c. von den Einsen- dern besorgt werden muß.

Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und RNüdtransports kann die Akademie niht in Anspruh genom- men werden. Unangeweldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen,

Berlin, den 23. Januar - 1860.

Königliche Akademie der Künste,

Prof. Herbig, Vice - Direktor.

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i Vekänntmachung.

1). Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämli: die Gemálde-Galerie, 0 f t die Skulpturen-Galerie, tas Antiquarium,

im vorderen Museengebäude,

die Sammlung der Gyps-Abgüsse, die historishe Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. \. w,,

die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und 5

‘der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude

sind für den Besuch des Publikums geöffnet ; Sonnabends und Montag, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gelleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt- Eingang des vorderen Museums von der großen éreitreppe aus, ohne Weiteres gestattet, Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar niht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein- heimishen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien

irgend einer Art benußen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt"

dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir - Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen E L Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs: au siatt.

4) Die Sammlung der Handzeihnungen, Minia:*

turen und Kunstdruke im neuen Museen - Gebäude if für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen , also am Mon- tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabent

ist der Besuch dieser Abtheilung auss{ließlich denjenigen Einhei* mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be

nubßen wollen. __9) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch lihen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen dei Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen. [4 6) Den Galerie-Dienern, Portiers 2c. is untersagt, bei de! Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. April 1860.

Der General - Direktor der Königlichen Museen. v, If ers,

¿Finanz - Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859 betref- H

fend die Ersableistung für die präkludirten Kassen- F

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die È Darlehns-Kassenschheine vom Jahre 1848.

Gefeß vom 15. April 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 100: S. 789). P Bekanntmachung vom 29, April 1857 (Staats. Anzeiger Nr. 103 S, 811/7 Bekanatmachung vom 7. Januar 1858 (Staats-Anzeiger Nr. 10 S. 66" Bekanntmachung vom 26. Januar 1859. (Staats-Anzciger-Nr. 30-S, 2130

Durch. unsere mehrfach veröffentlihten Bekanntmachungen vorl 29, April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar I And dit jenigen Personen, welche Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 un Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848 nah Ablauf des auf d!

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. Juli 1855 festgeseßten Präklusiv-Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis- oder Lokal-Kassen eingereiht haben, zur EMPRngnayte des ihnen in Gemäßheit des Gesetzes vom 15. April 1857 zustehenden Ersaßes äufgefordert worden.

Da der Sts für diese Papiere ENF n N ge ate, noch immer nicht Osann abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs- Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen,

ugleih ergeht an diejenigen Personen , welche noch Kassen- Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassenscheine vom Zahre 1848 Ves die erneuerte Aufforderung , dieselben bei der Fontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkassen zur Ersaßbleistung einzureichen,

Berlin, den 1. Dezember 1859.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan, Gamet. Guenther.

Bekanntmachung.

Verloosung von Stamm-Actien und Prioritäts - Obligationen Ser. 1., 11. und V. der Niederschle- si\ch- Märkischen Eisenbahn,

Bei der heute öffentlich stattgehabten Verloosung der für das laufende N es Stamm-Act'en und Prioritáäts-Obliga- tionen der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn find die in der Anlage (a) aufgeführten

G 56 N efletien à 100 Thlr. |

157 Prioritäts-Obligationen Ser. 1. à 100 Thlr. 315 dergl, ¿Il d: 50: Thir. 74 dergl. 1, à- 100° Thlr.

gezogen worden.

Dieselben werden den Besißern mit der Aufforderung ge- indigt, : / | E den Kapitalbetrag der Stamm - Actien zugleich mit den Zinsen für das 2. Semester d. J. vom 15. Dezem- der d. J. ab, den Kapitalbetrag der Prioritäts - Dbli- gationen aber vom 2. Januar Dr 4D), 1 gegen Quittung und Rückgabe der Actien und Obligationen und der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins-Coupons bei der Hauptkasse der Niebershlesisch-Märkischen Eisenbahn hierselbst in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu erheben,

Der Betrag der etwa fehlenden Zins-Coupons wird vom Kas pitale gekürzt. Vom 1. Januar k, J. ab hôrt die Verzinsung dieser Actien und Obligationen auf.

Zugleih werden die bereits früher ausgeloosten , aber noch rúckständigen, auf der Anlage mitverzeicneten Actien und Obliga- tionen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen , daß ihre Verzinsung bereits mit dem 3. Dezember des Jahres ihrer Ver-

loosung aufgehört hat.

Uebrigens können wir uns mit den Jnhabern der gekündigten Effekten in einen Schristwehsel wegen der Kapitalzahlung nicht einlassen, und werden daher dergleichen Gesuche den Bittstellern unberückfihtigt und portopflihtig zurücksenden.

Berlin, den 2. Juli 1860.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Lôwe.

d,

Verx e L044

der in der 13ten Verloosung am 2. Juli 1860 gezogenen, vom 15. Dezember 1860 ab zur baaren Einlösung kommenden 756 Stuck Stamm-Actien der Niederschlesisch-Märkischen Eisen- bahn à 100 Thlr., so wie das Verzeichniß der in der 13ten Verloosung am 2. Juli 1860 gezogenen, vom 2. Januar 1861 ab zur baaren Einlösung kommenden 157 Stück Prioritäts- Obligationen Ser, T. à 100 Thlr. und 315 Stü Prioritäts- Obligationen Ser. 11. à 50. Thlr. der Niederschlesisch - Märki- hen Eisenbahn, und das Verzeichniß der in der Iten Verloosung am 2. Juli 1860 gezogenen, vom 2. Januar 1861

ab zur baaren Einlösung kommenden 74 Stück Prioritáts- D A0ga onen der Niederschlesis{ch-Märkischen Eisenbahn Ser, IV. â

Thlr. 4 A liegt der heutigen Nummer diéses Blattes als besondere Bei-

lage bei.

Preußische Bauk,

Monats-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank- Ordnung vom 5, Oktober 1846.

A c:4 i Hg;

1) Geprägtes Geld und Barren 72,421,000 Thlx. 2) Kassen-Anweisungen und Privat-Banknoten 2,335,000 ,„ 3) Wechsel - Bestände 50,895,000 4) Lombard - Bestände 8,946,000 , 9) Staatspapiere, verschiedene Forderungen

und Activa 30/000

6) Banknoten im Umlauf

7) Depositen -Kapitalien

8) Guthaben der Staats - Kassen, Jnstitute und Privat - Personen, mit Einschluß des Giro - Verkehrs

Berlin, den 30. Juni 1860.

93,029,000 19,776,000

3,785,000

Königlich Preußisches Haupt - Bank - Direktorium,

Meyen, Schmidt. Dechend, Wohywod.

von Lamprecht, « Kühnemann.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelishen Ober-Kirchenraths, von Uechtrig, nach Nieder-Heidersdorf, Kreis Lauban.

Der: Wirkliche Geheime Ober -Finanz - Rath und Direktor der Abtheilung für das Etats - und Kassenwesen im Finanz - Ministe- rium, Horn, nah Hamburg.

Nichtamtliches.

Hldenburg, 2. Juli, Nach der „Oldenb, Zig,“ wird der Großherzogliche Hof Mitte dieses Monats auf mehrere Wochen nah St. Petersburg verreisen.,

Nas}au. Wiesbaden, 2, Juli. Der König der Nie- derlande is heute zu einem Besuche des Prinz-Regenten von Preußen und des Königs von Württemberg nah Baden- Baden abgereist. Die Königin von Schweden is bereits in Ems

eingetroffen, (M. Z.)

Sachsen. Dresden, 3, Juli. Jhre Majestäten der König Max und die Königin Marie von Baiern, Aller- hóchstwelhe heui Nachmittag, von Bayreuth kommend, hier einge- troffen find, wurden bei der Ankunft im Feet Bahnhofe von Sr. Majestät dem Könige und Jhren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und dem Prinzen Georg empfangen. Um 3 Uhr be- gaben Allerhöchstdieselben sich nah Pillnis zur Königlichen Tafel, zu welher außer dem Staatsminister Freiherrn v. Beust und dem Minister des Königlichen Hauses au der Königlich preußische Ge- sandte und der Königlich bairische Minister-Refident nebft ihrea Frauen Gemahlinnen geladen waren. Die Königin von Baiern wied morgen von hier nach Potsdam abreisen. (Dr. L

Badén. Baden, 2. Juli. Am Sonnabend Vormittag i Se. Königlihe Hoheit der Prinz Albrecht von Preupen Yer- c und hat zweitägi

ein Aufenthalt heute seine Reise - zum Besuch Jhrer Majest t der Kaiserin - Mutker nach Wildbad