1860 / 186 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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oder soust in glaubhafter Weise darthut nach Ablauf der dirt Es Vatvag der angemeldeten and ‘bis dahin nicht vor- gekommenen Zuts-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser S R retbung sind zehn halbjährige Zins - Coupons für die Jahre 1861, 1862, 1863, 1864 und 1865 ausgegeben. " Für die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben,

Die Ausgabe einer neuen ‘Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Krels- Kommunal - Kasse zu Brilon gegen Ablieferung des der älteren Zins- Conpons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verlüste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins - Coupons - Serie an den Jnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Uxkunde haben wir diese Ausfertigung untex unserer Unterschrift ertheilt.

Brilon, den …. ten

Die Chausseebau-Kommission des Kreises Brilon,

Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen,

Provinz Westfalen. Regierungs-Bezirk Arnsberg. Erster (bis zehnter) Zins-Coupons (1.) Serie zu der Obligation des Kreises Brilon, Il. Emisfion. über Thaler Silbergroschen.

Der Junhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Nückgabe am ten 186. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis - Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thaler .… Silbergroschen bei der Kreis-Wege- bau-Kasse zu Brilon.

Beton, den Wis. eme tos

Die Chausseebau - Kommission des Kreises Brilon.

Dieser Zins-Coupons is ungültig, Anmerkung. Die Namens-Un- wenn dessen Geldbetrag nicht bis terschriften der Mitglieder der Kom- misfion können mit Lettern oder Fac- fimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigen- händigen Namens-Unterschrift eines Control-Beamten versehen sein.

Regierungs-Bezirk Arnsberg. Talon.

Der Juhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kreises Brilon, 11. Emission Uittr. .......... A2 über Thaler zu vier Prozent Zinsen, die .…. te Serie Zins- Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-Wegebau-Ka|je zu Brilon.

Brilon, den ten

Die Chaufsebau-Kommifsion des Kreises Brilon. . wi E aa Gs sr ebst Se Mitglie

Kommission können mit Lettern oder Ante Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens-Unterschrift eines Control-Beamten versehen sein.

Der Talon is zum Unterschiede auf der gan- zen Blattbreite unter den beiden leßten Zins- Coupons mit davon abweichenden Lettern in untenstebender Art abzudrucken.

9 Zin8coupon. | 10 Zinscoupon Talon.

Prozent Zinsen über

à erboben wird.

Probinz Westfalen.

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Allerböchfler Erlàß vom 27. Un 1860. Dés treffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kteis- Chaussée von Niedermarsberg, im Kreise Brilon, Regierungsbezirk Arnsberg, nah der. Walde ck- schen Grenze in der Richtung aüf Hesperinghaufen.

Nachdem J durch Meincu Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis - Chaussee von Niedermarsberg, im Kreise Brilou, Regierungsbezirk Arnsberg, nach der Waldeckschen Grenze in der Richtung auf HeSperinghausen henehmigt habe, verleihe I Herdurch dem Kreise Brilon das Expropriationsrecht für die zu diéser Chaussee erforderlichen Gtundstücke, imgleichen das Ret zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhal- tungs - Materialien nah Maßgabe der für die Staats - Chauffeen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Je dem Kreise Brilon gegen Uebernahme ber fünftigèn chauffee máßigen Unterhaltung der Straße das Necht zur Erhe- ung Des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für Eta: auffren deouas geltenden Chausseegekd: Tarifs, ein-

¡ben enthaltenen Béftinmungen flider die Be-

onftigen, die Erhebung ‘betreffenden - zusäg-

Ds wie E O auf deu - Staats- angewandt werden, hierdurch verleihen. Au

dem Éhaufseegeld - Tarife vem b t B

29, Februar 1840 ange--

(hiingien Bestimmungen wegen der Saule E S auf

ie gedachte Straße zur Anwendung kommen er gegenwärtige Erlaß ift dur die Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kerinkniß zu bringen.

*Bäben-Baden, den 27. Juni 1860.

Jm Namen Sr, Majestät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

von der Heydt, von Patow.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minifter.

Wtinijterium für SHaudel, Getverbe und üfseutliche : Arbeiten.

Verfügung vom 21, Juli 1860 betreffend die

Beförderung und Taxirung der Korrespondenz

nach dem Kirchenstaate und dem Königreiche Néa- pel vi a Triest.

Die regelmäßig zwischen Triest

staate.

von Triest ab id Ancona.

Kortespondenz, welche mit dieser Gelegenheit befördert werden soll, *

i und Ancona coursirenden | Dampfschiffe des Oesterreichishen Lloyd bieten vortheilhafte Gele- ? genheit für die Beförderung der Korrespondenz nah dem Kirthen- ö Die Schiffe fahren jeden Dienstag Nachmittag um 4 Uhr ö gelangen Mittwoch früh um 6x Uhr nach -

ist auf der Adresse mit der Bezeichnung: „über Triest auf dem ®

Seewege“ oder „mit den Lloyd - Dampfschiffen“ zu versehen.

frankirt abgesandt werden. Es wird in Franco-Fällen erhoben: das deutsche Vereins8porto von 3 Sgr., das Seeporto von 10 Neukreuzern oder 2 Sgr., das Rômische Porto von 11 Neukreuzern oder 25 Sgr.

.Nekommandirte Briefe unterliegen dem Francozwange bis BestimmungSorte. l liche Briefe, die der zu zahlen.

wöhnliche Briefe können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte f

für jedes Loth excl,

Ge-

E S

um F Gr dieselben ist, außer dem Porto für élétbübin y Recommáändationsgebühr von 2 Sgr. vom Absen- k?

Für Waarenproben und Muster wird für je |

2 Loth excl, die einfache Brieftaxe berechnet, wenn das Porto bei t

der Aufgabe vorausbezahlt wird. band hat der Absender bei der Aufgabe zu entrichten : das deutsche Vereinsporto von Sgr. das Seeporto von 2 Neukreuzern odér 4 Sgr., das römische Porto von 2 Neukreuzern oder 2 Sgr.

tarifmäßigen Porto fehlenden Betrage belegt.

Außerdem können die dben erwähnten Schiffe des österreichi: |

schen Lloyd, welche auf ihrer

Weiterfahrt nach den Jonischen Fn: | seln au die d Jonischen J

f

reiche Neapel benußt werden. Die auf diesem Wege zu befördernde Korrespondenz,

B

vom Absender mit der Bezeichnung „via Triest auf dem Scewege" ï

oder“ „mit dén Lloyd - Dampfschiffen“

von Triest ab,

die auf diesem

dem Königreiche Neapel findet die Garantieleistung nur bis zum/!

neapolitanischen Hafen statt. : : : Berlin, den 21. Juli 1860.

General - Poft - Amt.

Bekanntmachung vom 25. Juli 1860 betreffend“ k

die Post-Dampfshiffs-Fahrten zwishen Preußen

ciner- und Rußland, Schweden und Dánemark L andererseits, :

Die Post - Dainpfschiffs- Fahrten i itr, ded ail : ABIA A E und Däneinatk anderer eits finden folgende" aßen statt; S4 dias d Spe; /

für jedes | Loth excl. |

Unvollständig frankirte Briefe werden nur mik dem an dem |

l neapolitanischen Häfen von Brindisi und Molfetta " berühren , zur Beförderung von Korrespondenz nah dem König-

wélche |

auf der Adresse versehen fein F

lviè die Korrespondenz nach dem Kirchen ftaate, Für |

Wege zu befördernden rekommandirten Briefe nah"

Für Sendungen unter Kreuze |

und bis zum neapolitänishen Ausschiffungshafen frankirt werden muß, unterliegt demselben deutschen Porto und demselben Seéporto l

C.

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1) Zwischen Stettin und St. Petersburg

wöchentlih einmal durch die Post-Dampsschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“

von Stettin: Sonnabend Mittags,

von St. Petersburg: Sonnabend Nachmittags.

Von Stettin geht der „Preußische Adler“ ab: den 4. und

18. August, den 1., 15. und 29. September u. s. w. jeden zweiten Sonnabend; der „Wladimir“ dagegen: den 28. Juli, den 11. und 25. August, den 8. und 22. September u. \. w, jeden zweiten Sonnabend.

2) Zwischen Stettin und Stockholm

wöchentlich einmal durch die Post-Dampfschiffe „Schoonen" und „Nordstern “,

von Stettin: Dienstag Mittags,

von Stockholm: Dienstag Morgens.

Von Stettin geht der „Schoonen“ ah: den 31. Juli, den 14, und 28. August, den 11. und 25. September u. s. w, jeden zweiten Dienstag; der „Nordstern“ dagegen: den 7. und 21. August, den 4. und 18. September u. st. w. jeden zweiten Dienstag.

3) Zwischen Stralsund und Ystadt

wöchentlih zweimal durch das Postdampfschiff „Eugenia“ aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Vftadt: Dienstag früh, 4) Zwischen Stettin und Kopenhagen

wöchentlih zweimal durch das Post-Dampfschiff „Geiser“, von Stettin: Mittwoch und Sonnabend Mit- tags, von Kopenhagen: Montag Nachmittags.

Die Passage- und Frachtgeld-Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benuzung der Schiffe geltenden Beftimmungen kön- nen bei einer jeden Preußischen Post - Anstalt eingesehen werden, Außerdem ertheilen jede Auskunft die Post-Dampfschiffs-Agenten : A, Warmuth, Kaiserlih russisher Hof - Spediteur in Berlin, C. F. Kaerger in Breslau, J, W. Weiler in Cöln, Con- stantin Württenberger in Bremen, Johann Carl Seebe in Dresden, G. A. Zipf in Frankfurt a. M, Gerhard u. Hey in Leipzig, W.Loewenthal inWien, Carl Preinitsch in Triest, Martin Spengelin u. Comp, in Lindau, Bve. P, J. Biel et fils in Brússel und Michel u, Depierre, so wie. C. F. Dolz in Paris.

Berlin, den 25. Juli 1860. General-Post-Amt.

und Sonnabend

und Donnerstag

Justiz- Minifteriunx.

Der Kreisgerichts - Rath Koblibß zu Schweß ist zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgericht zu Ortelsburg und zuglei zum Notar im Departement des Ostpreußischen Tribunals zu Königs- berg, mit Anweisung, seines Wohnsißes in Ortelsburg und mit der Verpflichtung ernannt worden, ftatt seines bisherigen Amts- Charakters künftig den Titel als Justizrath zu führen

Der bisherige Kreisrichter Alscher zu Mühlhausen: in Pr. ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Osterode und zu- gleich zum Rotar im Departement des Ostpreußischen Tribunals zu Königsberg, mit Anweisung seines Wohnsißes in Osterode, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, PUnterrichts- und Medizinal-ÆAngelegenheiten.

Bekanntmachung.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde-Galerie, die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude,

die: Sammlung: der“ Gyp8-Ahgüsse, die historisthe s der neueren Zeit und der: Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. st: w.,

die Sammlung der kleineren Kimnstwerke bes" Mittelalters und -

der neueren Zeit,

die Sammlung für Völkerkunde,

die Sammlung dek tordishen“ Alterthümer,

die Sammlung ber ägyptischen Alterthümer im neuen Museen gebäube

sind für den Besuch des Publikums geöffnet : Sonnabends und Montag, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhx, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gefkleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-Eingang, des vorderen Museums von der größen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet, Doch werden Kinber unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachféne aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen. :

3) Mittwo@s, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein- heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benußen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir - Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange auSgelegte Buch geflattet. Der Eingang findet. an diesen Tagen Let Thür des neuen Museums unter dem Uebérgangs- au ftatt.

4) Die Sammlung der Handzeihnungen, Minia- turen und Kunstdruccke ‘im neuen Museen - Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage. von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon - tag, Mittwoch, Donnerstag, S ebtdg und Sonnabend ift der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei- mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien hbe- nußzen wollen.

9) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch- lihen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen dés Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage , Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie-Dienern, Portiers 2c. is untersagt, bei der Ausübung. ihrer Dienstpflicht irgend ein Gefchenk anzunehmen:

Berlin, den 1. April. 1360.

Der General - Direktor der Königkichen Museen.

v. Olfers.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich- pu Hohenlohe-Dehringen nah Breslau,

VBerlín, 8. August. Se. Königliche Hoheit der Prinz- Regent haben, im. Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigft geruht: Dem Lieutenant a. D, Waldemar von Koeller auf Groß-Grädiß im Kreise Glogau, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen. Johannitecr-Malteser-Ordens zu. ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Stettin, 7, August. Der russische Post- dampfer „Wladimir“ traf heute Nachmittag mit 79 Passagieren von Kronstadt hier ein. ì |

Der Postdampfer „Geyser“ kam heute Vormittag mit 15 Paffagieren von Kopenhagen hier an. : :

Magdeburg, 7. August: Gestern Nachmittag fuhr mik dem Wittenberger Zuge Jhre K. Hoheit die Herzogin von Altenburg hier durch na Mecklenbura, i :

Düsfeldorf, 6. August. Die 5. deutsche Künstler:Versamm- ling ist gestern feierlih eröffnet worden. f M

Calcar, 4. August, Gestern wurde hier der Grundftein ge- legt zu dem“ Denfmal, E dem berühmten Reitergeneral von Sehdliß. errihtet werden fol. L.

"Sicófet. Leipzig, 7. August. Jhre Majeftät die Könt- gin von Bayern kam ‘aifitta Vormittag von Berlin hier an und seßte. ihre Reise nach München“ weiter fort. . S

Eifenach, 6. August. Gestern kamen auf ihrer Rückreise von Aeghpten und dem Orient die_beidèn Prinzen von Orleans, Graf von Paris und Herzog von Chartres, hier an.