1860 / 204 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1638

ter Feststellung das Einzugsgeld in dem bisherigen Betrage: insoweit fortzuerheben, als lekterer den betreffenden durch §. 3 bestimmten

inen Landrechts über die Dorfgemeinden und das sogenannte

Bliorer Mermbren die Folgerung gezogen wird, daß die Mitglieder“der Gemeinde R. überhaupt, und sie, die Kläger, insbesondere, das Recht der Benußung in der angegebenen Weise erlangt hätten, d. h. sie, die Kläger, als Gemeinde - Mitglieder; ferner aber au darin, daß unter Berufung auf die Landgemeinde - Ordnungen von 1841 und 1856 auszuführen ge- suht wird, daß diese Geseße in dem Nußungsrecht der Gemeindeglieder nichts geändert, dasselbe vielmehr aufrecht erhalten hätten, und daß nach ibnen dergleichen Rechte durch einen formell gültigen Gemeindebes{luß nicht geschmälert oder entzogen werden könnten, daß endlich der in Frage stebende Gemeindebeshluß vom Frühjahr 1856 der formellen Gültigkeit entbehre.

ils ist es unzweifelhaft,“ daß die Klage sich um die den Ge- meindegliedern als folchen zuständige Benußung des Gemeinde-Vermögens zu dem nah §. 1, Alinea 2 der Declaration vom 26, Juli 1847 (Ges. -Samml. S. 327) auch das sogenannte Gemeindeglieder - Vermögen gehört bewegt. :

Die Bestimmung darüber , in welcher Weise, also auch ob und unter welchen Bedingungen solche Benußung stattzufinden habe, weist aber der §. 51 der Landgemeinde - Ordnung für Westfalen vom 19. März - 1856 (Ges. - Samml. S. 265) der Beschlußfassung der Gemeinde - Versammlung u, welche nach §. 53, Nr. 4 daselbst, unter hinzutretender Genehmigung ber Regierung, Veränderungen in dieser Beziehung treffen kann, und der §. 81 daselbst gewährt für Beschwerden gegen solche von den Gemeinden getroffene Anordnungen einen in bestimmten Präfklusivbfristen zu betreten- den administrativen T ning, i

Diese, hier die Norm abgebenden Vorschriften behandeln die Benußung des sogenannten Gemeindeglieder - Vermögens, dem Begriffe desselben gemäß, als eine ihrer Natur nach lediglich zum- Nessort der Ver- waltungs - Behörden gebßörige innere Kommunal - Angelegenheit, ivie dies der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte in konstanter Praxis in mehreren gleichen Fällen, in denen ebenfalls die Landgemeinde- Ordnung von 1856. maßgebend war, in prinzipieller Uebereinstimmung mit dem von der Königlichen Negieruug in Bezug genommenen Präjudikat vom 7. Juni 1856 bereits angenommen hat.

Der Rechtsweg in der Weise, wie erx in der vorliegenden Klage bon den Klägern betreten worden, erscheint daher nicht zuläsfig; und die in der Klage zuglei angeregte Frage: ob der im Frühjabr 1856 gefaßte Gemeindebeschluß der formellen Gültigkeit entbehre? kann nur im Wege der Administrativ-Entscheidung ihre Erledigung finden. 4

Zst dem aber so, so kann es auch darauf nicht ankommen, daß Klä- ger, wie sie behaupten, auf den e verwiesen worden find.

Es war vielmehr, wie geschehen, zu exkennen.

Berlin, den 1. Oktober 1859. :

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte.

Sar L Ltg» uge gy,

Am Friedri. Wilhelms- Gymnasium zu Posen i ; | z st dem ordent- lichen Lehrer Dr. Starke das Prädikat Dbpiebten® bieigèlogt: 2 Am Gymnasium zu Bielefeld die Anstellung des Dr, R ose n- dahl als ordentlicher Lehrer genehmigt worden

+

Akademie der Künste.

Bekanntmachung,

Die Kunst-Aus stellung im Königlichen Akademie- Geb ; am- Sonntag, den 2, September c., eröffnet, emie-Gebäude wird

Berlin, den 29. Auguft 1860.

Die Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Vice-Direktor.

Ministerium des Innern,

Cirkular-Erlaß vom 19, Unl 1860 ch2: t Au ss führung des Gesehes über das städtische Einzugs- Bürgerrech{ts- und Einkaufsgeld vom i

14. Mai 1860 betreffend,

Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats-Anzei ). Anzeiger Nr. 143 S. 971). Geseß vom 14. Mai 1860 (Staats-Anzeiger Nr. 146 S. 1177). :

Dur das nächste Blatt der Geseß - Sammlu i

- ng w iva ags 14, Mai d. J,, betreffend das städtische Conz i 4 E 2 Rae E zur Publication gelangen, Jndem ride Veit S Folg at, dniglihen Regierung auf dasselbe n Betreff ‘des

höchsten Saß nicht übersteigt, 2) Wenn es fich in der Gemeinde-Beschlüssen handelt, welche

zuhalten:

hältnissen der Züziehenden, wie nicht zu gestatten ;

b) daß die im §. 3 erwähnten Säße, Marimalsäte, ohne Weiteres einer jeden Stadt der betreffenden Kathego- rien zu gewähren sind;

c) daß vielmehr innerhalb der gezogenen Grenzen in jedem Falle die Angemessenheit des seitens der Gemeinde beschlossenen Saßes sowehl an und für si als im Vergleich zu den übri- gen Stadtgemeinden der chVohblhabenheit und Nahrhaftigkeit der Gemeinde, so wie nah Maßgabe ihres Kommunal- und Stiftungs-Vermögens, ihrer Schulden - und Steuer - Verhältnisse bedarf, und daß vom Standpunkte der Staatsregierung aus die Ermäßigung der bestehenden Sätze, selbst wo dieselben hinter den Marimal- säßen zurückbleiben, im Allgemeinen mehr zu begünstigen ift, als eine etwaige Erhöhung derselben.

11. “Jn Betreff des Bürgerrechtsgeldes.

1) Während ein Bestreben der Stadtgemeinden nach möglichster Steigerung des Einzugsgeldes vielfa bemerkbar geworden, hat sich eine gleiche Tendenz bezügli des Hausstandsgeldes nicht gezeigt. Es konnte daher ein Bedürfniß nah näherer Begrenzung der Säbße des Bürgerrecht8geldes um so weniger anerkannt werden, als die unbemitteltere Einwohnerklasse von der Abgabe ohnehin frei bleibt. Dies schließt jedoch nicht aus, daß es Aufgabe der Königlichen Regierung sein wird, darüber zu wachen, daß auch fernerhin bei Normirung des Bürgerrehts8geldes überall Maß gehalten und schroffe Verschiedenheiten in der Behandlung des Gegenstandes seitens der einzelnen Gemeinden vermieden werden.

2) Wo in dem Betrage der Abgabe Abstufungen in Aussicht

genommen werden, wird es sich empfehlen, dieselben an die Wahl-

Eintheilung der Bürgerschaft (§. 13 der Städte - Ordnung vom

90, Mai 1853) dergestalt anzulehnen, daß den 3 Wahl-Abtheilun-

gen 3 Stufen des Bürgerrechtsgeldes entsprechen, und daß entweder

die neuen Bürger, je nachdem sie bei Erwerb des Bürgerrechts in

a 1A P R M KktKoisiinon ointroton aud mit Sam bSbften nitt def Medrigen Saße des Bürgerreht8geldes u Vene

lagen sind, oder daß zwar die Stuf

, Ol Slufen näch festen Normen des Ein- E oder der Steuern abgegrenzt, bei dieser Abgrenzung êber zugleich darauf Bedacht genommen werde, daß dieselbe in den Re-

solche einiger Orten besteht,

sfultaten thunli » mi A A | samen naße mi! den Grenzen der Wahl- Abtheilungen

Berlin, den 16, Juni 1860.

Der Minister des Junern, Graf von Schwerin. An

sämmtliche Königliche Regierungen, mit Aus- nahme von Stralsund und Eigmaringén,

Abschrift zur gefälligen Kenntniß ) Berlin, den i Juni 1860. ißnahme,

Provinzen, ebenso an denten von Westfalen

mit einem Zusaz in Betreff der Landgemeinden,

Der Minister des Jnnern. Graf von Schwerin.

An die Herren Ober-Präsidenten der sechs östlichen die Herren Ober - Práäsi- und der Rheinprovinz

Cirkular- Erlaß vom 5. Juli 1860 betreffend die Ausführung des Gesehes wegen anderweitiger Einrichtung des Amts- und Zeitungs-Cautions- wesens.

Cirkular-Verfügung vom 23. r E (Staats - Anzeiger Nr. 157 Geses- vom 21, Mai 1860 (Staats-Anzciger Nv. 139 S. 1117.)

| L E Ei t) Gemäß §. des Glseges s uggdeides,

ist bis zu etwaiger anderwei- | v. M

Unter Bezugnahme auf die Cirkular - Verfügung vom 23ften

welche der Herr Finanz - Minister zur Ausführung des

Zukunft um die Genehmigung von Feftsezung des Einzugsgeldeg zum Gegenstande haben, so sind als leitende Gesichtspunkte fest-

a) daß innerhalb ciner und derselben Gemeinde eine Abstufung der Sätze, z. B. nah den Vermögens - oder Familien- Vex:

also nit

Prüfung nach Maßgabe der Größe,

L IE E R p M

1639

Gesches vom 21. Mai d. J. und der Allerhöchsten Verordnung von demselben Tage wegen Bestellung der Amts- und ZeitungS- Cautionen dom 1. Juli d. J. ab, erlassen hat, eröffne ih der Königlichen Regierung in Betreff des diesseitigen Ressorts Fol- endes : G 1) Die von Subaltern- und Unterbeamten der Lokalbebörden, mit Ausnahme der Rendanten der Spezial-Kassen, vom 1sten d, M. ab zu bestellenden Amts-Cautionen, z, B, die Cautionen der Oeko- nomie-Jnspektoren und Hausväter bei den Etraf-Anstalten, der Exekutoren bei Polizei-Behörden 2c. sind bei den Spezial-Kassen der betreffenden Lokalbehörden, dagegen die Cautionen der Ren- danten dieser Kassen bei der Regierungs, Hauptkasse unterpfändlich niederzulegen, 14

2) Die Amts-Cautionen, welche Beamte der Provinzial - Be- hôrden zu bestellen haben, z. B. die bei der Amtsblatts -Verwal- tung mit Gelderhebung beauftragten Beamten, werden bei der Regierungs-Hauptkasse deponirt, ; N |

3) Die von den Herausgebern von Zeitungen und Zeitschrif- ten im dortigen Departement zu bestellenden Cautionen werden bei der Negierungs-Hauptkasse aufbewahr t,

Berlin, dei 5 ZUU 1660;

Der Minister des Jnnern,

Jm Auftrage: Sulz ex.

An sämmtliche Königliche Negierungen,

r A A mee S

Hinsichtlich der Cautionen, welche die vom hiesigen Polizei- Práäfidium ressortirenden Beamten, so wie die Zeitung3-Herausgeber in Berlin zu bestellen haben, ergeht an diese Behörde besondere Verfügung. : 001 :

Jm Uebrigen sind die von dem Herrn Finanz-Minister in der Cirkular - Verfügung vom 23. v. M. ertheilten allgemeinen Vor- schriften auch bei Bestellung der Cautionen von Beamten meines Ressorts und bei Bestellung der Zeitungs - Cautionen gleihmäßig in Anwendung zu bringen.

Berlin, den 5, Juli 1860.

Der Minister des Junern.

Jm Ausftragz?: Sulzer.

An Í die Königliche Regierung zu Potsdam.

Da ere IE E D

chri ‘rlafse ile ich dem Königlichen Poli-

rift vorstehenden Erlasses theile ih de 3 E di S beiliegenden Sf der a ea S “irkular-Verfügung des Herrn ¿Finanz-Puinislers (d v. Ml, R O mit dem Auftrage mit, die darin ertheilten

Anordnungen bei Bestellung von Cautionen Seitens der von dem

Königlichen Polizei-Prásidium ressortirenden Beamten, f ST tens hiesiger Zeitungs-Verleger, vom 1. Zuli B, M A e Weise zu beachten, wobei an Stelle der Negierungs-Haup iesige Polizei-Hauptkasse tritt, xe E Cen Ren S - Beamten der ¿Polizei - Haupifasse zu bestellenden Cautionen find ebenfalls bei dieser Kasse zu asserviren. Berlin, den 5, Juli 1860. Dex Minister des Junern.,

Jm Auftrage: Sulzer.

An , j das Königliche Polizei-Präsidium Hier,

Se, Excellenz der Staats - Minister und

Angekommen: De, Flottwell, von

Ober-Präsident der Provinz Brandenburg,

Da Mireliwe Geheime Ober-Justiz-Rath, Staats-Secretair

und Präsident der JImmediat - Justiz- Examinations - Kommission, Bode, von Reichenhall.

: ; 29. August. Se. Königliche Hoheit der Prinz- eaen V im Rae Sr. Majestät des Königs, Alleranga? eruht: Dem Seconde-Lieutenant v on Lade de Rußland) bura Kürassier - Regiments (Kaiser Nicolaus 1, 91 B pon (Nr. 6), die Erlaubniß zur Anlegung des von des Au Kuster Rußland Majestät ihm verliehenen St, Annen - Orden

Klasse zu ertheilen,

Nichtamtliches.

Preußen. Bromberg, 28. August. Der Herr Handbéls- minister von der Heydt und der Ober- Präsident der Provinz Preußen trafen Sonntag Abend hier ein. Montag früh reiste der Herr Minisier nebst Begleitung zur Besichtigung der Bromberg- Thorner Eisenbahn nah Czersk. (Br. W.

Stettin, 28. August, Der Postdampfer „, Geyser fam Vormittag von Kopenhagen mit 32 Passagieren und der „Preuß. Adler“ von Petersburg mit 63 Passagieren.

Mörs, 27. August. Das “angekündigte Gesangfest der evan- gelischen Lehrer im Regierungsbezirk Düsseldorf is am vorigen Sonnabend hierselbst gefeiert worden. (El, 3.)

Côln, 27. August. Die hier versammelten Mitglieder des „allgemeinen deutschen Ehrenpreis- und Freischießens hatten fol- P del an Se, Königliche Hoheit den Prinz - Regenten ah- gesandt:

„Die zur Zeit in Eöln vereinigten Schüßen Deutschlands, Belgiens, Hollands, Englands und der Schweiz wagen hiermit, Ew. Königlichen Hoheit die tiefste Ehrfurht auszudrücken,“

Am Vormittage des heutigen Tages war im Auftrage von Sr, Königlichen Hobeit des Prinzen von Preußen folgende De- pesche eingelaufen, die großgedruckt an dem Festorte angeschlagen war und alfo lautet:

„An den Vorstand der vereinten Schüßengilden zu Cöln,

Der Prinz- Regent hat mit Freude den Ausdruck Jhrer Ge- sinnungen erfahren und dankt herzlich.

Jm Auftrage: Borck, Hofrath," (El. Z.) Sachsen. Zeiß, 25, August. Heute Mittag rückten hier das Fürstlich reuß - s{hleizishe Füsilier - Bataillon und die beiden &ürstlih reuß - greizer Jäger-Compagnieen ein, um hier für heute Nast zu nehmen und morgen nach Halle zu marschiren, um an den dort und in der Umgegend von Nordhausen bevorstehenden mili- tärischen Uebungen Theil zu nehmen, (M. C.)

Baden. Konstanz, 24. August. Heute trafen Jhre König- lichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin, von Baden von den Spigzen derStadtbehörden, dem Gemeinderathe und einem großen Theile der Bürgerschaft empfangen, hier cin. Se. Königliche Hoheit besichtigte das Bahnhofterrain, den Hafen 2c., das Grabmal des edlen verewigten Freiherrn von Wessenberg in der Münsterkirche, so wie dessen hinterlassene Bildergallerie, während Jhre Königliche Hoheit inzwischen der höheren Töchtershule, deren Peotektorin sie ist, so wie der Waisenhaus-Anstalt einen Besuch abstaktete. Das hohe Gürstenpaar verließ Abends unter zahlreichen Bed Le “Württemberg. Tübingen, 26. August, Dew nes als eifriger Pfleger des -deutschen Volks- und B F rühmlihs bekannte Komponist S Ltd T

Oesterrei, Salzburg, * Crube tio Nek neuer- E State IE L E al daß ein Corps von dings nah Jtalien gefan / Trr 80,000 Mann dort zusammengezogen werden sollte, 4 elde 0 Mit völliger Bestimmtheit kann versichert werden, daß “G L

i Truppen zur Verstärkung der italienishen Garn gar keine neuen Truppen z M hreren Zeitungen absihtlich sonen atgeang Ma i V Rate ron Oesterrelch habe verbreitete Nachricht, Se. Pl F j

Petfpt B ai 4 9ten d. M. eine große bei seiner Anwesenheit în Salzburg am 1 it Féidae- j dieser Gelegenheit kriege Truppenmusterung abgehalten und bei die] er Wie t ; 4 hen, ist unbegründet, rische Worte zu den Soldaten gespro idé Truppeninässe anze am 19ten zur Musterung ausSgert 1h destand 7 i ide aaen Via kaum 100 Mau ‘Stärke, begriffenen 11, ze é : 8 aus Salzburg re- einem noch schwächeren Dépotbataillon des 2E o LSElda- frutirenden Jufanterie-Regiments Erzherzog Nea ANE faum 300 dronen des freiwilligen ungarischen Husaren- nit Hatten fán- Mann latte Eine Abe al dr beso vers unter den xn nur hin und wieder einzelne Soldaken, eson e e Husaren und pelnischen Jägern, 11 ihrer Muttersprache

i A2 | L E ei SüsSteig, 21. August. Zu “p leßten Tagen verließ Ludwig Kossuth den bisherigen Aufenthalts-

ort in dem Badeort zu Gais, Kantons NEPeNgeie fen na Chur zu mehrtägigem Aufenthalt dase line aub Oberst

Splügen nah Mailand und Turin zu begeben, w

; [tlinisch-öster= i Söhnen Kossuth's folgte, An der be Zischen S Rd in der jüngsten Zeit die umfassendsten

Arbeiten zum Zweck der Grenzvertheidigung unter Leitung öôfster-

gt d î ¿O i LE. A. ¿) aÊn G

idi iederlande, Uns ben Haag, 26 August, Der König hat den Eisenbahngeseßen bereits seine On A ém tbeilt und die Regierung hat \ofort Maßregeln deten Land wird Geseke den Anfang det Augfgpeang FBtacitt wird ein Oher- ; 4 i\tri theilt un 2 L L E uni ibm zugegébenen Unter - Jngenieuren sih auf

i it halten, welche die Borarbeiken zu besorgen haben, bis man m1