1860 / 207 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Als dieses militairishe Schauspiel beendet war, kehrte ter Prinz- Regent nah der Stadt zurück, bei welcher Gelegenheit derselbe den Zoologischen Gärten zu ‘besuchen und dessen Anlagen E in Augenschein zu nehmen geruhte. J Hoheit wird im Regierungsgebäude großes Diner stattfinden, Die Abreise des geliebten Fürsten nah Berlin ift, wie wir hören, heuté Abénds 7 Uhr 15 Minuten a Posen, 31. August.

, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 2, Oberschlesischen Regts. Ae als Pr. Lt. mit seiner bisheri en Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde , der Abschied bewilligt. Gr. b: Salm- Hoogstraeten, Pr. Lt. von der Kavall, 1. Aufg. des 1. Bats. 1. Westfäl. Regts. (Nr. 13), mit seiner bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß derx Kab. Ordre vom 2. April 1557 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Collig, Hauptm. a. D., zuleßt Comp. Führer im 2. Bat. 17. Regts., jeßigen 4. Westf. Regts. (Nr. 17), zum Führer des 2, Aufg. dieses Bats. ernannt. Nheinen, Hauptmann a. D., zuleßt Comp. Führer im Landw. Bat. Essen (Nr. 36), zum Führex des 2. Aufg. des Landw. Bats. Neuß (Nx. 39) ernannt und. ihm ge- stattet, in diesem Verhältniß die ibm bei seiner Verabschiedung bewilligte Uniform des erstgedachten Bats. beizubehalten. Loerbrocks, Pr. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. des 1. Bats. 4. Westfäl. Regts. (Nr. 17), mit seiner bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kabinets-Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, Davids, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 2. Bats. 4. Westfälishen Regts. (Nr. 17), der Abschied bewilligt. Stelzmann, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Rhein. Regts. (Nr. 28), Schaeffer, Sec. Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats., der Abschied bewilligt. Mallmann, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats, 3. Rhein. Regts. (Nr. 29), der Abschied bewilligt.

Militair-Beamte-. Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre. Den 11. August. i Lorkowski, Militair-Jntendantur-Nath beim V. Armee-Corps, der nachgesuchte Abschied mit Pension ertheilt. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 22. August. Kretschmer, Sergeant a. D. des Oftpreuß. Pion. Vats. (Nr. 1), zum Fortifications-Secretair 2. Klasse in Pillau ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. September. Jn dem Befinden Sr. Majestät des Königs ist im Laufe der leßten 14 Tage nichts Bemerkenswerthes vorgefallen und keine Aenderung einge- treten. Das tägliche Leben Sx. Majestät- ist genau geregelt 1nd verbringt der hohe Kranke demnach viel Zeit in freier Luft, des Vormittags im Stuhl im Garten, des Nachmittags im Wagen, [meist im Wildpark. z

Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent find heute Morgen um 8% Uhr von Cölu eingetroffen und haben im Laufe des Vormittags den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths Jllaire entgegengenommen.

Aachen, 30, August.“ Se. Königliche Hoheit der Prinz - Regent is heut Nachmittag, etwas vor 3 Uhr, mit hohem Gefolge von Ostende hier eingetroffen. Auf dem Bahnhofe, wo fich außer den Civil- und Militairbehörden zahlreiche Personen eingefunden hatten, welche dem hohverehrten Fürsten ihre Huldi- gung darzubringen wünschten, wurden Höchstdieselben von dem Regiecungs-Präsidenten Herrn Kühlwetter, der selbs erst gestern von seiner Badereise nah Ostende zurückgekehrt war, empfangen, welher Sr. Königlichen Hoheit mehrere der Anwesenden vorstellte, unter ihnen auch den in seiner Husaren-Uniform erschienenen ältesten Sohn des dem Lande zu früh entrissenen Herrn Grafèn von Fürstenberg Stammheim. Den vielen Anwesenden, welche Se. Königs liche Hoheit mit begeisterten Hochs begrüßten, mußte es einen sehr freudi- gen Eindruck machen, den hohen Herrn sichtlich gekräftigt und mit dem vollen Ausdruck der freundlichsten Stimmung wiederzufehen. Höôcbst- derselbe verweilte hier nur kurze Zeit und begab sich alsbald nah der Brander Haide, um dort das Königliche 28. Infanterie - Regi- ment zu inspiziren, hat sich ‘jedo nicht schon um 5 Uhr nah Côln begeben, da Se. Königliche Hoheit eine Einladung unseres Bürger- meisters, Grafen v. Nellessen, zu einem Diner auf dessen reizendem Landgut Schönthal huldreichst anzunehmen geruht haben. Se. Königliche Hoheit reisen daher erst um 7 Uhr wieder ab und unser Aller beste Segens8wünsche geben Jhm das Geleit. (A 3.)

Côln, 31, August. Die Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten erfolgte gestern Abends mit dem hierselbst von Aachen eintreffenden Zuge der Rheinischen Bahn. Se. König liche Hoheit wurde in der Central-Personen-Station von der ber- sammelten Generalität und dem Herrn Regierungs - Präsidenken empfangen. Von dort begab sich der erlauchte Herr unverweilt nach dem zum Absteigequartier gewählten Regierungsgebäude und heute Vormittags 95 Uhr zu Wagen nach der Mülheimer Haide, auf welcer die Truppen der Garnison in Parade aufgestellt waren. Eine zahlreiche Zuschauermenge harrte dem allverehrten Regenten entgegen und begrüßte Höchstdenselden bei seiner Ankunft mit drei- maligem begeistertem Hurruh-Ruf. Mit allgemeiner Freude wurde das gesunde und heitere Aussehen des hohen Herrn wahrgenom- men, welcher: sofort zu Pferde stieg und, gefolgt von. einem zahl- reihen und glänzenden Stabe, an der Frontlinie hinabritt und dann die Truppen in Compagnie-, resp. Escadron-Front vorbei- marschiren ließ. Nach erfolgtem Vorbeimarsh ließ Se. Königliche Hoheit zuerst das 8. Kürassier-Regiment und später die Jnfanterie in Verbindung mit der Artillerie taktishe Bewegungen ausführen,

Zu Ehren Sr. Königlichen

nbèraumt. : Minister des Jnnèern , Graf Schwerin, is gestern mit dem Abendzuge von Berlin hier einge- troffen und hat in Mylius Hotel Wohnung genommen. Er wird, | wie wir hören, schon heute mit dem Nachmittagszuge, nach einge nommenem Diner beim Ober-Präsidenten, unsere Stadt wieder ver- |

tettin, 31, August,

| : Der Póst -Dampfer „Gtèiser“ kam A heute Mittäg mit E

11 Passagieren Kopenhagen Heute Vormittag passirte der |

Nagdeburg, 3!. August. Schwerin auf dèr Reise von Leißzig |

Großherzog vou Mecklenburg- hier durch. (M. C) : Bonn, den 29. Augusk. Die Ober-Bürgermeister der größe- ren Städte der Rheinprovinz waren heute Vormittag von 10 bis È 3 Uhr auf hiesigem Rathhause zu einer Î Städte Trier, Coblenz, Bonn, Aachen, Cöln, Düsseldorf. Crefeld, F Elberfeld, Barmen waren vertreten, war die Frage, ob das Bedürfniz legislativer Modificationen der F Städte-Ordnung vom 15. Mai 1856 vorhanden sei, um alsdäm | der nácbsten Session des “Landtages die betreffenden Vorlagen | machen zu können. : Sachsen. das hiesige Bundes-Kontingent bi

Fonferenz versammelt. Die |

Gegenstand der Berathung F

ar, 30, August. Heute Morgen sind die f ldenden drei Jufanterie-Bataillone, ei hier und eins in Eisenach garmsonien, zux Théil- |

von denen zw Nordhausen

nahme an den Uebungen des preußischen Militairs bei ausmarschirt.

Gera, 29, August. Das Ministerium bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß die Fürstlich shwarzburg - sondershausensche S ktagts- Regierung dem Vertrage der thüringischen Staaten am ¿4 1856 wegen gegenseitiger Zulassung des Papiergeldes dieser beigetreten sei,

Hessen.

(Dr. J.)

Darmstadt, 31. August. sich vorgestern nah Aschaffenburg begeben, um d 47sten Geburtêtag seiner Gemahlin, / welche noch mit ihrem Vater, dem Könige Ludwig. dort weilt. Von k da begiebt sih der Großherzog zu einem látägigen Besuche an den Wiener Hof.

Der Großherzog hat aselbst gestern den der Großherzogin, zu fetetn,

er H (Fr. J.) ____ FGuvttemberg. die 3te Compaguie des K. Artillerie - Regiments nach Mainz abgegangen und fo1 im Laufe des morgigen Tages die 3te Compagnie des K. K, ôfter- F reichischen 1 lten Artillerie-Regiments Feldmarschall-Lieutenant Ritter F von Fiß von Mainz hier an. E

Defterreich. veröffentlicht folgenden 2

Ulm, 29, August. Heute Vormittag ist | @. Erzherzog Wilhelm 6ten Reservt- f imt hierfür

(U. Schnellp,)

Die „Ostdeutsche Post F {ntrag der Viajorität im großen Ausschuß | des Reichsraths (Berichterstatier Graf Szecsen und Graf Clam- F Martinit) : j

Judem d und eingehenden Prüfung unterzogen und hierdurh Gelegenheit

ien, 31, August. , T

as Comité die verschicdênen Staatsvoranschläge einer ersten |

Beschlusses auch jene hbheren Mo- F Zukunft der | cht umhin, am Schlusse und als Er N hohen Neichsrathe gegenüber die tiefgefühlte

auszusprechen , 4 bestehende

hat, im Sinne seines grundsäßlichen mente ins Auge zu fassen, durch welche eine gedeihliche Monarchie bedingt ist, kann es niß seiner Prüfungen dein erwogene Ueberzeugung daß diese Aal dur das Organisation Monarchie gefördert Grundzüge wirkung trauriger Erschütterungen hervorgerufen si zeugung des Comité demnach nicht die dauer tionen eines Staats bilden, welcher, auf gro keiten fußend, durch die gemeinsame Richtung der Geschichte nen Länder entwickelt, durch die Herrscherrechte der allerhöchsten geeinigt und auf Grundlage derselben untrenn den; endlich. durch eine J und Verträge, ebenso wie durch cine und die reiche Einwirküng auf die Geschichte des Weltthei thatsäcblich als eins der wichtigsten Glieder der europ Die bleibendèn Grundlagen solchen Staatskörpers können nicht in den Einw ondern nur in der Auffassung, Festh harákters gesucht und ge fann das Comité die Kräftigung und rreihis{en Monarchie und it nicht in der Jgnorirüng dtr einzelnen Beftandtheile, nïht 1 der in Beseitigung aller histon lebhafter und tiefgewurz

nd, kann nach der Ueber- Gruntlage der Jnstitu- F

ßen politischen Nothwendig F

seiner einzel- F

bax und untheilbar verbun F eihe der wichtigsten europäischen Trans8actio selbe chrenvolle- und ruhi- [s staatsrechtlich und aischen Staätensa- der innérn Organisation eines irfungen vorübergehendtr altung und Entwickeliig funden werden. Von

milie erscheint.

Ereignisse, \ seines infßärenten politischen C dieser Ueberzeugung geleitet, cherung des Verbandes der Länder der üste ibrer wohlverskandenen politischen Einhe historish-politischen Jndividualität ihrer einer rein äußerlichen Gleichförmigke {en Anknüpfungspunkte finden; je Völkex der österreichischen Monär Institutionen ist , j ften dés Vo

eltex die Añ- F ihre geschicht-

e inniger s F (ksdcharaftet® F en ‘des Gefammtréih® F

hänglichkeit der líchén und nationalen Erinnerungen und hänglichkeit mit den edélsten Eigenschä

diese An und mit den erhébendsten geschihtlihen Erinnerung

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ebenso wie seiner einzelnen Länder verknüpft, desto fester und inniger wird das Vand werden, welches sie alle umschlingt, wenn eine weise und muth- volle Politik die Anforderungen der Kraft und Einheit des Reichs mit den berechtigten Strebungen seiner einzelnen Theile in Eintlang zu bringen, diese als lebensfkräftige Stüße des Ganzen, das Gesammtreich als schüpende

Garantie des Bestandes seiner einzelnen Theile aufzufassen und zu ent- |

widckeln versteht.

Das Comité verkennt keinesweges die Schwierigkeiten einer äbnlichen Aufgabe, aber seine tiefgewurzelte Ueberzeugung von dem Weltberuf der österreichischen Monarchie läßt ihm um ]o weniger einen Zweifel an der Möglichkeit einer entsprechenden Lösung, je mehr die fortschreitende ge-

wart, die somit cin wichtiges Ergebniß der Geschichte sind, mit den nuoch lebenskräftigen Ueberlieferungen der Vergangenheit zu verbinden und beiden gleichmäßig gereht zu werden. Ebeu so: wenig konnte es dem Co- mité entgehen, wie dies fschon bei Prüfung der Theilvoranschläge aus- gesprochen wurde, daß innerhalb des besteheuden Systems sich. feine erheblichen Ersparungen erzielen lássen,, daß diese nux dadurch erreicht werden können , wenn die verschiedenen Länder selbst an der Verwaltung ibrer Angelegenheiten theilnehmen. Weit mehr aber noch als blos finan- zielle Gründe für eine ähuliche Theilnahme die unverkennbare Wahrheit, daß, nur weun diese Theilnahme im Wege zweckmäßiger Justitutionen ins Leben gerufen und geregelt wird, jener Erschlaffun, des öffentlichen Gei- stes begegnet werden kann, welche die moralische Kraft der Staaten lähmt und vernichtet. Der erschlaffte öffentliche Geist ist aber «am meisten den Einflüssen krankhaft erregter Leidenschaten zugänglich, die an der gesun- den Thätigkeit eines wohlgeordneten öffentlihen Lebens weit ehev ab- prallen. Soll jedoch eine ähuliche Betheiligung der Länder - an den öffentlichen Angelegenheiten ins Leben treten, so fann dies nur mit An- fnüpfung an früher bestandene historische Justitutionen geschehen , da es immerhin schwierig bleiot, lebensfkräßtige Formen der Selbst- verwaltung aufzustellen und fie mit einem entjprechenden Geijt zu beleben, wo keine ähnlichen Anknüpsungspunkte vorhanden sind; jedes- mal aber dürfte es unmöglich sein, ein wahres öffentliches Leben, eine ernstgemeinte Selbstverwaltung mit Jgnorirxung derjelben dort zu begrün- den, wo sie in den Gefühlen und Ueberzeugungen noch ungeschwächt fort- leben. Das Comité glaubt die Grundlagen diejer Lôjungen auch schou in jenem allerhöchsten Handschreiben angedeutet zu finden, welches durch Hinweisung auf die Selbstverwältung der Gemeinden, auf die Wider- belebung der Munizipal - Justitutionen in Uugarn und die Einfuhrung ähnlicher Institutionen in den andern Ländern der Nionarchie, auf die Einberufung des Landtags die Begründung eines neuen Zustandes in Aussicht stellt, der durch das allerhöchste Handschreiben bom 14. l, M. eine neue, ausgedehntere Grundlage gewonnen Dat : L

Je mehr aber das Comité vou der Nothwe digkeit durchdrungen ift, daß diese in Aussicht gestellten Zustände wirklich lebenskräftig, daß die Andeutungen. des Kaiserlichen Willens von deu Organen der Staats- gewalt dem Geiste getreu aufgefaßt und ausgeführt werden, in welchem sie ausgesprochen wurden, daß namentiich deu Gefahr begegnet werde, durch. Hinausschiebung dringender Lösungen oder durch Scheinverände- rungen die allgemeine Stimmung zu verwirren, desto mehr ist das Conte davon durchdringen, daß es in dem Berufe des vevrjtärllén Reichsvaths liegt, durch beftimmte Bndeutung der allgemeinen Yichtungen, durch rüd- haltälose und offene Darlegung seiner Ueberzeugungen einen entscheidenden Beiträg zur Lösung jener Frägen zu liefern, deren hohe Bideutung Se. Majestät der Kaiser in landesväterlicher Sorgfalt auszusprechen geruht hat. Demgemäß findet sich das Coinité veranlaßt, als Ender zebniß dex Prüfung des. Staatsvoranschlags und ciner darauf gestühten Erwägung des mo- ralisdzen und materiellen Zustandes der Monarchie seine Ueberzeugung 1n Folgendem auszusprechen: die Kräf.1gung und gedeihliche Eutwicelung der Monarcbien erbeischt die Anerkennung der h storisch - politischen „Fndt- vidualität der einzelnen Länder, innerhalb welcher die naturgemäße Ent- wickelung und Förderuug der verschicdencn Stamm- Nationalitäten zUx Geltung zubringen ist, und die Verknüpfung dichevV Anexkennung mil den Anforderungen und den Bedinguissen des gesammtstaatlichen Verx- bandes, demnach bei_ prinzipieller Gleichstellung aller Länder der Monarchie sowohl die Anerfeniung und Begründung, ihrer Autonomie in der Administration und inneren Legislation, als auch die definitive Feststellung, Sicherung und Vertretung ihres gemeimnlamen staatsrechtlihen Verbandes. Die staatsrèchtliche Negclung kann aber ihre Ergänzung nux durch die Wiederbelebung und Begründung lebensfxäftiger munizipaler Justitutionen im Einne einer ernstgemeinten S clbftverwaltung auf dem administrativen Felde finden, Und alle dieje- Maßiregeln werden ihr Ziel nur dann erreichen, wenn sie durch die möglichsiec Unknüpfung an die früher bestandenen Junstutionen und Rechtszustände und deren UusS- gleichung und Verbindung mit den ‘Anforderungen allex- zur Geltung gelangten- politischen und gesell'chaftlichen Faltoren- den Ucbe:zeugungen und Rechtsanschauungen der einzelnen Länder gerecht werden, Und die im Juteresse des. Gesammtverbandes gebotenen Modificationen eben in jenen großen politischen Nothwendigfkeiten ihre unbestreitbare Be- gründung finden, deren Anerkennung si keines dex? Länder BEt Monarcbie entzichen kann. Das Comité ist von der Ueberzeugung durch- drungen , daß der Neichsrath in- der bestimmt fcermulinten Andeutung dieser allgemeinen Nichtung sich innerhalb der Grenzen seiner Atixibu- tionen bewege, diese aber auch dadurch erreicht habe. Lie Erwartungen, welche sich an seine. Einberufung knüpfen , die hohe Wichtigkeit , welche das Kaiserliche Wort seiner Thätigkeit zuschreibt por allem aber die aus- der- Prüfung des Staatóvoranschlags hervorgebende Ui berzeugung, daß die blos ziffermäßige Revision desselben innerbalb des bestehenden Systems. diese Thätigkcit: zu einer rein. illusorischen gemacht haben würde, müssen den hohen Reichsrath. bestimmen, senn - Ansichten und- Ueberzeuz gungen über die Lage und Bedürfnisse dex Monarchie einen entschicdenen Ausdruck zu geben. Der Versuch, die Art dex Vezwixilichung- diesex an- gedeuteten Nichtung eingehender zu entwideln, würde aber den bohen

Reichsrath auf. ein Feld führen , auf dem sich die politischen Rathschläge“

| und die Functionen der eigentlichen Regierungêgewalt berühren und

durkreuzen; der hohe Reichsrath muß sich um fo mehr von diefem Felde fern halten, da die Aufgabe dieser allgemeinen staatsrehtlihen Vermitte- lung und Regelung und die Beantragung der hierzu zweckmäßigen sþes ziellen Mittel und Maßregeln nicht ihm zukommen kann. Das Comité glaubt, daß der hohe Neichsrath eine genügende Begründung dieser Be- schränkung seiner Aufgabe und Anträge in den Lehren. der Geschichte

finden dürfte, die deutlich bezeugen, daß der immerhin ernste Uebergang | zu mannichfach umzugestaltenden staatiichen Jnstitutionen stets ein ge-

fabrvoller wird, wenn die Faktoren, welche durch die bestehenden Ge-

l | walten zur Mitwirkung berufen worden find, si i tr \{ichtlihe Entwidelung Gelegenheit bietet, die Anforderungen der Gegen- | è i 1e Toclhe in: Dén "sMtoaisokben

jencr Autorität unterordnen ‘und anschließen, welche in- den s{chwankenden

| Zuständen den festen, unerschütterlihen Kern des staatlichen Bestandes

bildet.

Die Minorität hat dem gegenüber ein Minoritätsgutachten abgegeben. Nachdem dasselbe zuvörderst die Gründe auscinander- gefeßt, warum seine Unterzeichner dem Majoritäts-Scblußantrage zum Berichte des Budgetcomité's nicht“ beitreten konnten, fähxt es fort:

A0 liegt uns noch ob, uns nicht blos auf Ablehnung des erwähnten Schlußantrages zu beschränken, fondern auch unsere Beiträge zu den Er- wägungen zu liefern, welchen Sr. Majestät Regierung ebensowenig wie der verstärkte Neichsrath sich bei der Budgetberathung und bei der daraus gewonnenen Anschauung über die Staatslage wird entziehen können. Wir beziehen uns auf den Bericht der Budgetkommission, welcher darstellt, daß unsere finanzielle Lage durch Fina zoperationen oder durch Erspäarungs- verjuche nicht nachhaltig und: gründlich gebessert und d'e endliche Ordnung der Verhältnisse dex Nationalbank nicht beschleunigt werden kann, wenn nicht das bisher befolgte Shstem geändert wird, Das hohe Finanzministe- wum weist dahec mit Recht in seinem Beiichte iom 31. Juli 1860 „auf die Nothwendigkeit glücklicher politischer innerer Institutionen“ als Bedin- gung ter Wiedergewinnung des allgemeinen Vertrauens hin, Diese Jn- stitutionen können nux dann glückliche genannt werden, wenn durch die- selben aus dem zu viel belasteten Kreise der Staatrverwaltung Alles aus- geschieden wird, was den Händen derjenigeu anvertraut werden fönn, denen am meisten und nächsten an dessen geordneter Durchführung liegt nämlich den Gemeinden und Ländern; wenn der freien Selbstbestimmung des Einzelnen die Wucht beamtlicher Einflußnahme und Controle erleich- tert oder abgenommen; wenn der freien Meinungsäußerung, durch welche allein die Negierung viele kostspielige Controlen ersparen und über Ge- brechen der Vérwaliung, über Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung am sichersten und snellsten aufgeklärt werden kann, der gesezliche Boden ge- sichert; wenn die Theilnahme der Bevölkerung an den Angelegenheiten der Gemeinde, des Landes und des Reiches geweckt und zu legaler Bethäfiguna gebracht wird; wenn endlich die Stimme dex Unterthanen im Rathe der Regierung Gehör und Becücsichtigung findet, sowohl bei der Anregung zu Gesezen, als bei- der Berathung und Schlußfassung über dieselben, "bei der Feststellung des Staatsvoranschlages , so wie bei Belastungen des Staatsfredits und. der Steucrerträge, Mit Freude und innigem, €hr- furchtsbollem Danke begrüßen wir daber die Znstitution des verstärften Neichsrathes“ und die Kaiserliche allergnädigste Entschließung vom 19, Juli 1860, welche dieser Körperschaft erweiterte Rechte verlieh als den Bk- ginn der Verwirklichung jener glücklichen politischen Znstitutionen. Es sei uns jedoch zu bemerkten gestattet, daß vielleicht die Zusammenseßung und die Attribute des Neichsrathes einiger Aenderüngen- bedürftig erschei- nen- mögen, wenn diesem die Gesammtheit der Länder vertretenden Körper jenes Gewicht verliehen werden foll, durch welches er- eine Stüke der Centralgewalt und. der Gesammt-Reichsinteressen werden kann. Wir er- lauben uns hierbei in Erwägung zu bringen, daß eine. sür-alle Fulle ausS- reichende Linie zwischen dem, was den Länder-Autonomieen züsteht und was die Interessen der Reichseinheit berübrt, nit im voraus gezogen werden fann, und daß folglich fowohk der Grundsaß: „in zireifelhaftèn Fällen habe die Neichêégewalt zu“ entscheiden“, fodann aber au die Nothiwvenbig- keit im: Auge zu behalten. ist, daß die Krone wesentlich in Folien turck Geseßze nicht - vorbedachten Fällen. ron dem Gewichte des NeichS- rathes unterstüßt werden müsse. Wir- maßen - uns micht am, f nähere Andeutungen ecingchen zu wolien, so: - glauben

stehende Bemerkungen nicht unterdrücken zu dürfen, l

der Berathung des Budgets und bei der Finanzia:

fich uns - nothwendiz aufdrängten , und wir ck Q

Krone verpflichtet halten, unsere Ueberzeugung rüdba

„Jndem wir glauben, daß der bebe Reichbsrath- in der L

den verstärkten Neichsrath- büldvollst- gerichteten Anssrahe tür aile Want tigung, so wie in den Erwartungen, welche auf srine Thämglieit geit werden, den Jmpuls finde die Bedürfnisse der Bevibliirrumg umd seinex Bm der Berathung des Budgets gewonnenen Ueberzeugung U M R De Jug sprehen- und dadurch Se. Majestät unseren alleranädigsten Sar umd Oen in den Bestrebungen zur gleichmäßigen Förderung Des WebleS Oefterreichs-aufrichtig und treuergeden zu unterstüben, cat t dem A trag gerechtfertigt, daß der bohe Reichsrath am Schlusse emt Buidctähr- rathung die ebrfurchtsvoeUle Vitte zu den Stufen deS ALer(SW/furm Lt: nes lege: daß Se. Majestät aus eigener MaédhtdoUkeimmer hn ilketmtigf eruben wolle; jene: Zustitutionen in das- Leben qu Lm dicie mathe hat möglichster Entwickelung freien Seldstzerwaltumgerttrs m aälkem Sram: lándern_ und: bei vollständiger Wahrurg der Ehe deS Miähws 9d Ut Legislation, so wie dex Exekutivgewait dex MEFiEtU0 F; Dat Di RUETIEN A und „unabhängiger Kontrole des StaatehauShalteS„. aliz Juin U Bevôlkexung in. der Kommune, „ium LaUdtage undd inn Mh thr Wh Je° neigte Vertretung finden.

Belgien. Ostende, 30: Auzust: Heri fili: 7e Wir haben Se, Königli®he Hoheit der Prümg= Regent! bam Pton | R Begleitung der deiden Herren Mister v Si 1D v. WianGe wald: nag): mehr als dreimwddtliten Aust N Ife

11 v ¡d L.