1860 / 224 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1786

Englischerseits findet dre Beförderung der Korrespondenz nah. Brafilien S bn der von Southampton nach ‘Rio Janeiro abgehenden Dampfschiffe statt. :

Auf dieser Route unterliegen die Briefe hinwärts dem Fran- firung8zwange bis zum brasilianischen Landungshafen und herwárts bis zum brasilianishen Abgangshafen, Von den diesseitigen Kor- respondenten ist demnach für jeden einfachen, bis 1 Loth s{weren Brief nah und aus Brafilien bei der Beförderung über England, der Betrag von 17 Sgr. zu zahlen, Außerdem haben die Korre- spondenten in Brafilien noch das brasilianische interne Porto mit 240 Reis oder 5% Sgr. für den einfachen Brief zu entrichten,

Da hbiernach das Porto für die Korrespondenz nah und aus Brasilien bei deren Beförderung durch Vermittelung der englischen Postverwaltung sih ungleih höher stellt, als bei der Beförderung auf dem Wege durch Frankreich und auf leßterem Wege die Briefe nach Umständen auch ihre Bestimmung schneller erreichen können, so haben die Postanstalten Anweisung: erhalten , vom lsten k. M. ah alle Briefe nah Brasilien den französischen Posten zuzuführen und nur dann den engliscben Posten zu überliefern, wenn die di- rekte Spedition über England durch eigenhändigen Vermerk des Absenders auf der Adresse des Briefes ausdrüdcklich verlangt wor-

den ift,

Gleichwie sich als Fortsezung der englischen Dampfschiffs- linie zwischen Southampton und Rio - Janeiro von leßterem Hafen aus cine Dampfschiffs - Verbindung nah Montevideo und Buenos Ayres abzweigt, ist nunmehr auch im genauen Anschlusse an die monatli einmal zwishen Bordeaux und Rio- Janeiro coursi- renden französischen Dampfsciffe eine Dampfschiffs - Verdindung zwischen Rio Janeiro und Buenos Ayres über Monlkevideo ein- gerichtet worden. Es können demna Briefe nah Uruguay und der argentinischen Republik auch mit Vortheil auf dem Wege über Frankreich befördert werden. Das preußische und das fremde Porto ist für diese Briefe nah denselben Säßen zu erheben, welche auf die durch Frankrei zu befördernde Korrespondenz nach Brasilien Anwendung finden. Die Briefe unterliegen bin- wie herwärts dem Frankirungs8zwange bis Nio Janeiro,

Nur aus Montevideo und aus Buenos Ayres, in welchen beiden Orten französische Post - Agenturen etablirt worden sind,

Fang aud nhallsftänhia 7 abgesandt werden,

Nah Uruguay und der argentinischen Republik bestimmte Briefe 2c. aus Preußen, welche auf dem Wege über Frankreich befördert werden sollen, müssen auf der Adresse mit der Bezeich- nung: „via France (Frankreich)“ versehen sein. Andernfalls wer- den diese Briefe nah wie vor den englischen Posten überliefert werden. Bei der Beförderung über England sind für den ein- fachen, bis 1 Loth s{hweren Brief nach oder aus Uruguay und der Argentinisben Republik von den diesseitigen Korrespondenten 12 Sgr. Porto zu entrichten.

Berlin, den 15, September 1860.

General-Postamt. Schmüdckert.

‘Vekanntmachuñg vom 17. September 1860 hbe- treffend die Post - Dampfschifffahrten zwischen Stettin und Kopenhagen,

Die Post-Dampfschifffahrten zwischen Stettin und Kopenhagen welche zur Zeit wöcentlih zweimal stattfinden, werden nach der ahrt von Stettin am Sonnäbend, “den 29sten d. M,, bis zum chlusse der Schifffahrt nur einmal wöchentlich, und zwar in folgender Weise unterhalten werden :

aus Stettin: Freitag Mittags, nach Ankunft des von Berlin

, des Morgens abgehenden Eisenbahnzuges,

in Kopenhagen: Sonnabend Worgens,

aus Kopenhagen: Dienstag 3 Uhr Nachmittags,

in Stettin: Mittwoch Vormittags, berechnet auf den An- {luß an den ‘um 1 Uhr 14 Minuten Nach- mittags nah Berlin abgehènden Eisenbahnzug.

Die auf eine wöchentlich einmalige Fahrt beschränkte Verbin- bung beginnt von Kopenhagen am Dienstag, den 2,, und von Stettin am Freitag, ‘den 5. Sftober A

Berlin, den 17, September 1860.

General - Poft - Amt. Schmüdckert,

hîïs8 2um Bestimmunasort frankirte Briefe |

Ministerium der geistlihen , Unterrichts - und B Medizinal - M eaclegenbeiten

Der Direktor des Friedrihs-Kollegiums zu Königsberg in Pr. Professor Dr. Horfkel, ist in gleicher Eigenschaft an das Dom- Gymnasium zu Magdeburg verseßt; so wie

Dem Custos des Königlichen Herbariums hierselbst, Dr. J. F. Klob \ch das Prädikat Professor verliehen; und

Der Ordentliche Lehrer Steinfkraus, bisher am Gymnäsium zu Cottbus, in gleicher Eigenschaft am Friedrih-Wilhelms-Gymna- sium zu Posen angestellt worden.

Die Jmmatriculation für das bevorstehende Winter-Semester 1860/61 findet von jeßt ab bis Ende d, M. jeden Mittwoch und Sonnabend, dann bis zum 12. Oltober, jeden Dienstag und Frei- tag, außéèrdem am Sonnabend, den 13, ej. und sodann nach der ZJubelfeier vom 19. Oktober. an jeden Dienstag und Freitag um 12 Uhr im Senats-Saale statt.

Behufs derselben haben

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vollständiges Abgangszeugniß von dieser Universität, fo wie die Abgangszeugnisse der früher besuchten Universitäten nebst dem Schulzeugnisse,

diejenigen, welche die Universitäts-Studien erst beginnen insofern sie Juländer sind, ‘ein vorschriftsmäßiges Schul- zeugniß, und falls sie Ausländer sind, cinen Paß oder sonstige Legitimationspapiere vorzulegen,

Jn Betreff derjenigen Jnländer, welche, ohne das vorschrifts- mäßige Zeugniß der Reife zu besißen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Univer- sitäts-Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.

Berlin, den 15. September 1890.

Die Jminmatriculations- Kommission. Böôdh. Lehnert.

Diejenigen jungen Leute, welche gar keine Maturitäts:Prüfung bestanden, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur die Absicht haben, sih eine allgemeine Bildung für die höheren Lebens- kreise, oder eine besondere Bildung für -ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Regle- ments vom ten Juni 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden. Gesuche solcher jungen Leute um Jmmatriculation hier- selbsi müssen \chriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerich= tet werden, und haben die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittlihe Führung, so wie ein solbes über die erworbene wissenschaftlibbe Ausbildung beizulegen, Die Jmmatriculation er- folgt übrigens immer nur -auf die nächsten drei Semester, und wird diese Beschränkung bei der Jmmatriculation sowohl auf der Matri- kel, als auch auf der Eikennungskarte und dem Anmeldebogen ver- merkt, Eine Verlängerung dieser Frist in einzelnen Fällen kann nur von ‘dem Herrn Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten extheilt werden,

Berlin, den 15, September 1860.

Königliches Universitäts - Kuratorium.

Jn Vertretung. Bôckh. Lehnert.

Bekanntmachung.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde-Galerie, die Skulvturen-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude,

R E E ENY 7 E E SIME E E N A E S E E Lede R E I A D E EIIT E O L A S S E S E (Ja I E

1787

die Samalung der Gyps- Abgüsse, die historishe Sammlung der neueren Zeit und der Modelke von auwerfen, Denkmälern u. st. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völke kunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude

sind für den Besuch des Publikums geöffnet : Sonnabends und Montag, in den 6 Wintermonaten von 10 bis Z Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr,

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeihneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.

3) Mittwoch8, Donnerstags und Freitags if der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein- heimishen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benuzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir - Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gefiattet. Der Eingang findet an diesen Tagen Vétge B Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs- bau ftatt.

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia- turen und Kunstdrucke im neuen Museen - Gebäude is für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen , also am Mon- tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung aus\{ließlich denjenigen Einhei- mishen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be- nußen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche, lihen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage , Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie-Dienern, Portiers 2c. ift untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. April 1860.

Der General - Direktor der Königlichen Museen. y. Df érs.

so wie an den fkirch-

¿Finanz - Ministerium, Haupt-Verwaltung der. Staatsschulden,

Bekanntmachung vom 1, Dezember 1859 betref- fend die Ersatleistung fürdie präkludirten Kassen- Anweisungen. vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.

Geseß bom 15. April 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 100 S. 789).

Bekanntmachung vom 29. Apiil 1857 (Staats- Anzeiger Nr. 103 S. 817.) Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 (Staats- Anzeiger Nr. 10 S. 66.) Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats-Anzeiger Nr. 30 S. 213.)

„_ Durch unsere mehrfach veröffentlihten Befanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar d. J. find die- jenigen Personen, welche Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehn8-Kasfenscheine vom Jahre 1848 nah Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgeseßten Präklusiv-Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis- oder Lokal-Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des O vom 15. April 1857 zustehenden Ersaßes aufgefordert orden.

__ Da der Ersaß für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nit vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr, 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs8-

Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide fu Empfang zu nehmen. / M gls Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welhe noch Kasseu- Anweisungen vom Jahre 1 oder Darlehns - Kassenscheine vom Zahre 1848 eden die erneuerte Aufforderung , dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkassen zur Ersaßbleistung einzureichen,

Berlin, den 1. Dezember 1859.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan, Gamet, Guenther.

Bekanntmachung,

Der Ferien-Ordnung gemäß beginnt das Winterhalbjahr 1860/1 mit dem 15. Oftober d, F Die J mmatriculationen erfolsen “tr den 13., Mittwoch den 17., Sonnabend den 20. und Dienstag den 23. Okto- ber, Nachmittags 4 Uhr, im Gerichtszimmer der Universität.

Die vorschriftsmäßigen Erfordernisse dazu sind für Jnländer und Angehörige der deutschen Bundesstaaten Schulzeugnisse, und, sollte bas Studium unterbrochen sein, Führungs-Atteste über die Zwischenzeit, für Ausländer: Paß oder sonstigè Legitimattonspapiere. Feder, der bereits Universitäten besuht hat, muß Abgangszeuguiß von denselben vorlegen.

Halle, am 15, September 1860, Der Rektor der Königlichen vereinten Friedrichs Universität.

Goeschen,

Nichtamtliches.

Preußea. Berlin, 21. September, Jn dem Befinden Seiner Majestät des Königs ist im Laufe der lezten Woche nichts Bemerkenswerthes vorgefallen,

Das eingetretene s{chône Wetter begünstigt den für den hohen Kranken so nothwendigen langen Aufentháält ia der freien Luft. Die gewöhnlichen Promenaden werden deshalb so weit und so lange ausgedehnt, als es die Länge des Tages gestaitet, Ju Folge dessen erfreuen Se. Majestät Sih eines gesunden Schlafes und guten Appetits.

Zur Unterhaltung empfängt der König häufig einzelne Per- sönlichkeiten aus der nächsten Umgebung, welche den Allergnädig- ften Herrn auch auf der Promenade begleiten.

Se, Königlihe Hoheit der Prinz-Regent nahmen im Laufe des heutigen. Vormittags die Vorträge der Minister ven Auerswald, Grafen Schwerin, Freiherrn von Schleiniß und von Roon, fo wie des General-Majors Freiherrn von Manteuffel und des Wirklichen Geheimen Ober - Regierungs - Rathes CEostenoble entgegen.

Hessen, Darmstadt, 18 September. Die Erfe Kammer der Stände hat heute wieder ihre Sihungen eröffnet, um über die noch rückständigen, bereits von der Zweiten Kammer erledigten Gegenstände nun gleibfalls zu berathen und zu -be- schließen, Vier Mitglieder (die Herren Fürst zu Solms-Lich, Prä- sident der Kammer, Grafen zu Solms-Laubac, zu Erdach-Fürstenau, zu Leiningen) richteten das Ersuccen an den Minister v, Dalwigk, „sib, wenn es mögli, darüker auszusprechen, welcher Erfolg mit Wahrscheinlichkeit von den Schritten zu erwarten sei, die von meh- reren Stimmen der deutschen Bundesversammlung zur Herbeifüh- rung eines solchen Ausbaues der Bundesverfassung vom 8, Juni 1815 geschehen sind, welcher geeignet wäre, die hundesstaatlide Einheit Deutsch'ands zu stärken und mehr und mehr zu verwirk- lien?“ (Fr. J.)

Großbritannien und Jrland. London, 19. Septem- ber, Lord Palmerston hat die Aufforderung, die „Royal National Rifles“,” cine neue S&üßen- Abtbeilung, unter seine defons- deren Auspizien zu nehmen, mit dem Bemerken zurückgewiefen, das dies mit seiner offiziellen Stellung unverträglich fei, daß er aber den lebhaftesten Autheil an dem Gedeißen der Bewegung Ueses Corps insbesondere nehme. Die Stadt Glasgow wird Sir John Lawrence am nächsten Freitag das Ehrendürgerrecht ertheilen.