1860 / 242 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1,

1910

darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten

und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung aus-

gezahlt werden. : j Mit dieser Schuldvexschreibung sind

bis gun Schlusse des Jahres 18...

wer

ausgegeben. en Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

zehn halbjährige Zins-Coupons Für die weitere Zeit

Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Kreis- Rommunalfasse zu Beeskow gegen Ablieferung des der älteren Zins-

Coupons-Serie beigedruckten Talons, gation Widerspruch dagegen eingelegt ha erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-

wenn nicht der Jnhaber der Obli-

t. Beim Verluste des Talons Coupons-Serie an den Jnhaber

der. Schuldverschreibung , sofern deren Vorzeigung rechktzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer

Unterschrift ertheilt. Beeskow , den ten Die- Chausseebau - Kommi Anmerkung: Die! Unkerschriften sind eigenhändig zu vollziehen.

Provinz Brandenburg, Negierungsbezirk Potsdam.

Erster (2c.) Zins - Coupon, ..

zu der Obligation des Kreises E. Über Thaler Silbergroschen.

Tátte 2% Thaler

¿Serie Beeskow-Storkow, : zu fünf Prozent Zinsen über

Der Juhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe 18..

am ten und späterhin

Kreis - Obligation für das Halbjahr vom i Silbergroschen bei der Kreis - Kom-

(in Buchstaben) Thalern

munalkasse zu Beeskoto. Beeskow, den

(Stempel.)

Die Chausseebau-Kommission des K

Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wenn

Geldbetrag nicht bis zum .............--

erhoben wird.

Provinz Brandenburg, Negier Talon.

die Zinsen der vorbenannten bis mit

reises Beeékow-Storkow.

dessen

ung8-Bezirk Potsdam.

Der Znhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der

Obligation des Kreises Beeskow - Storkow Prozent Zinsen die ..te Serie

AS. über Thaler zu

Littri

L E für die 5 Jahre 18. bis 18... bei der Kreis-Kommunal- asse zu Beeskow, sofern von Seiten des Jnhabers der Obligation kein

Widerspruch dagegen erhoben worden ist. Mer F trau nom non DÉS f Anmerkung: Der Talon ift zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter den beiden letz- ten Zins-Coupons mit davon abwei-

chenden Lettern in untenstehender Art abzudrudcken,

9, Zins - Coupon.

renes Beesrtov - Storfotw.

10, Zins - Coupon.

Ministerium für Kandel, Gewerbe und öffentli Arbeiten, MRNLGDE

Dem Civil - Jngenieur E, Sem 10, Oftober 1860 ein Patent H

er zu Görliß ist unter dem

auf eine Maschine zum Trocknen und Reinigen von Nauhkardenftäben in der durch Zeichnung und Beschrei- bung nacgewiesenen ganzen Zusammenseßung, ohne An- dere in der Benußung bekannter Theile dieser Maschine

zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an ( i [ , gerechnet, und für d x fang des Preußischen Staats ertheilt worden. i E

Ministerium der geistlichen ,

Unterrichts - und

Medizinal- Nugelegeunheiten.

Afkgdemie der Künste.

Die Königliche Akademie der Künste hält am

Montag den

15. d. M., dem Geburtsrage Sr. Majestät des Königs, eine ö a Sitzung zur Ertheilung des Preises der Mes (d rinen, cute, 1Otn Preisbewerbung in der Geschihtsmalerei Abends präzise ¿ Uhr in dem Uhrsaale des Königlichen Akademiegebäudes.

Eintrittskarten sind nicht erforderli Berlin, den 2 O a M

Professor Herbig, Vice-Direfktor, :

d,

Königliche Akademie der Künste.

Prof. Dr. Guhl, Secretair.

Ministeriune des Junnuern.

Bescheid vom 27. Juli 1860 bezüglich auf die Untersuchung des Gesundheits - Zustandes der Transportanden und die dafür auflaufenden Kosten.

Der 2c. eröffne ih auf den Bericht vom 26. April d. J. hier- durch, daß die Berebtigung der Kreis-Medizinal-Beamten, für die Untersuchung des Gesundheits-Zustandes und die Ausstellung eines Attestes über die Marschfähigkeit solher Jndividuen, welche erst auf den Transport geseht werden sollen, die taxmäßigen Gebühren zu liquidiren, durch den Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten vom 18. Juni 1850 (Minist.-Bl, de 1850, S. 166), so wie durch das Cirkular-Rescript vom 23. Mai 1854 ausdrücklich anerfannt worden ist, und daß

arztes N. daselbst für Untersuchung der Transportfähigkeit der von B. aus in die Corrections- Anstalt abzuführenden Personen keinem Zweifel unterliegen kann.

Was dagegen die von der 2c behauptete Verpflichtung der

Stadt B. , diese Gebühren gleichwie die Kosten der Unterhal- tung der Potizeigefangenen als Lasten der Orts-Polizeiverwal- tung» zu übernehmen, betrifft, so kann eine solche Verpflichtung nur für die Fälle anerkannt werden, in denen der Transport überhaupt für Rechnung der dortigen Kommune stattfindet. Die ärztliche Untersuchung erfolgt zwar noch während der polizeilihen Haft des weiterzuschaffenden Jndividuums , aber lediglich" zum Zwecke der Einleitung des Transports. Es is deshalb seither stets daran festgehalten worden, daß die füc dieselbe zu entrichtenden Gebühren nah den F. 9, 12 und 16 der Transport - Justruction vom 16. September 1816 zu den Transportkosten zu rechnen und mit- hin von demjenigen Fonds zu tragen sind, dem diese in dem ein- zelnen Falle zu erstatten obliegt. _199Hlernach Laie die Beschwerde des dortigen Magistrats dar- über, daß ihm die Bezahlung der fraglichen Gebühren für alle Fälle angesonnen worden, nit für unbegründet erachtet werden.

Berlin, den 27. Juli 1860.

Der Minister des Jnnern. Dr An ftruzgr ;

Sulzer,

An die Königliche Negierung zu N.

Bescheid vom 1. August 1860 betreffend die Aus- übung des Musifer- Gewerbes im zweimeiligen Umkreise des Wohnortes.

Erlaß tom 30, Januar 1859 (Staats-Anzeiger Nr. 71 S. 515).

Der 2c. eröffnen wir auf den Bericht vem 23. Juni )e- treffend die Beschwerde des N, N. und Genossen zu Ne vai ves Reskript vom 15. November 1845 (Minist.-Bl. pro 1845 S. 359) nah welchem die Bestimmungen des §, 18 des Hausir- Regulativs vom 28. Apr.l 1824 auch auf die in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 14. Oîtober 1833 (Geseh - Samml. de 1833 S. 126) zu ertheilenden polizeilichen Legitimationsscheine zum Musik- machen im zwweimetligen Umkreise des Wohnorts, allgemein für an- wendbar erflärt sind, durch den Erlaß vom 30. Januar pr. inso- fern eine Abänderung erfahren hat, als nach dem leßteren die Er- theilung der Legitimationsscheine von dem Vorhandensein der im §. 18 des Hausir - Regulativs aufgestellten Bedingungen in dem ita Must 5 egi zu machen is, wenn nur auf Bestel-

C gemacht w O 2D) U K ie soll (§. 59 der. Allg. Gew.-Ordnung _ Hiernach läßt sfich die von der Königlichen i ( sämmtlichen Kreis - Polizei - Behörden Jhres N erwaltun erheilte Anweisung, Gesellschaften von Musikern Erlaubnißscheine der gedacbten Art blos dann zu bewilligen, - wenn die Nacbsuchenden einem zu bezeichnenden Sachverständigen ihre hinlängliche Geschick- lihfeit dargethan haben, nur insoweit aufrecht erhalten, als es si um ein Musikmachen ‘seitens solcher Gesellschaften innerhalb des zweimeiligen Polizei-Bezirks ihres Wohnorts ohne vorherige L UG le A bedin und hat die Königlidde Regierung daber die

tis taa (Wai De Eröffnung zu versehen, Der Finanz-Minister.

Der Mini 8 von Patow. ‘inister des Junern.

Jm Auftrage:

Sulzer.

An die Königliche Regierung zu N.

daher auch die Zulässigkeit der Gebührenforderung des Kreis-Wund--

1941

Verfügung, v.0m 4, August 1860 betreffend die _ Verlängerung der Schank- Konzessionen.

Der 4c. eróffne i auf den Bericht vom 20. v. Mts., daß ich

“mi mit dem. hinsicbtlih der Schank- 2c. Konzession des Kaufmanns

N; zu N. beobachteten Berfahren , über welches sich derselbe iu der Vorstellung vom 4. Mai e, beschwert, nicht. einverstanden ertlären fann, Denu nach den anbei zurücffolgenden Verhandlungen ist an-

Zunehmen, daß der N. nicht heimlich, sondern ganz offenfundig und

besonders mit Vorwissen- der Ortz behórde, den Betrieb seiner Wirth» schaft thatsächlich eingestellt und si hierbei in dem guten Glauben hefunden hat, es kfónne dies unbeschadet: des Fortbestandes „der ihm ertheilten Konzession geschehen, Bei dieser Sachlage würde es aber der Vorschrift des Art.5 der Verordnung vom 7, Februar 1835 (Anual.

_S. 243), - wonach die Verlängerung des Erlaubniß-Scheins nicht

versagt werden soll, sofern der Jnhaber bei- seinem Gewerbebetriebe zu keiner begründeten Beschwerde Veranlassung gegeben hat, œent- sprochen haben, dem Beschwerdeführer zunächst die Herstellung der, nab dem Ermessen der Polizeibehörde für die Aufrechtha tung jet- nes Gewerbebetriebes, mit Nücksicht auf den Juhalt- des ihm er- theilten Erlaubniß-Scheins, nothwendig befundenen Einrichtungen und Vorkehrungen aufzugeben und demjelben zugleich für den Fall der Nichterfüllung dieser Erfordernisse die Versagung der Kouzes- sions-Verlängerung anzukündigen.

Da dieses Verfahren nicht eingehalten, sondern dem N, ohne Weiteres der Erlaubniß-Schein für 1860 verweigert worden ift, so muß die Sache noch nachträglich in ‘den vorbezeihneten Weg geleitet werden. : , 1

Die 2c. wolle hiernach: das Geeignete veranlassen und seiner Zeit von dem Ausfall des Verfahrens Anzeige machen.

Berlin, den 4. August 1860.

Der Minister des Jnuern, Graf von Schwerin,

An die Königliche Regierung zu N.

Finanz - Ministeriunt.

B..e.r.-4 Q:-t i:g:U-n.9- Jn der Bekanntmachung derx Königlichen (Ronoval - Cottorio: Direclion vom 9, Ottober 15860, Nr. 238 des Preußischen Staats- Anzeigers, soll es statt 123 „Lotterie“ heißen: 1SS ster Lotterte.

Nichtamtliches.

Preußen. Coblenz, 11. Oftober, Bereits am gestrigen Ahend um 6 Uhr erfolgte die Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Groß- herzogs von Baden nebst Gemahlin und dem Erbprinzen mit dem Bahnzuge, welche im Königlichen Residenzschlosse abstiegen. Die Dampfyacht „Fairy“ Jhrer Majestät der Königin Victoria fährt, nah den ‘heute hier eingetroffenen Briefen Mittags 12 Uhr von Mainz ab, doch hängt es noh von den Umständen ab, ob Jhre Majestät und die anderen höchsten Herrschaften mit derseiben oder mit Extrazug reisen werden. (Köln. Ztg.)

Hamburg, 11. Ostober, ihrer gestrigen Sihung be- endigte die Bürgerschaft die Debatte über den von der Majorität ihres Ausschusses proponirten Geseßentwurf über Eheschließung und Geburtsregister. Nacbdem sich die Versammlung zunächst für das vem Ausschuß vorgeschlagene Prinzip der fafultativen Geburts- register (in weiche jedoch die nicht innerhalb 8 Wochen getauften Kinder eingetragen werden müssen) entschieden hatte, wurden die einzelnen Paragraphen des Gesch-Entwurfs berathen und, mit sehr geringen Ausnahmen, unverändert angenommen. Die Abstimmung über den ganzen Geseß-Entwurf ergab dessen Annahme mit 103 gegen 7 Stimmen. (H, B. H.)

Sawhsen. Coburg, 19, Oktober. Heute um 10 Uhr Vormittags fuhren Jhre Majestät die Königin Victoria, der Prinz- Gemahl, Prinzessin Alice und Prinz und Prinzeffin Friedrich Wilhelm Königliche Hoheiten von hier nach Mainz ab. Der Her- zog und die Herzogin begleiten ihre hohen Gäste bis nah Bam- berg. Von dort kehrt die Herzogin hierher zurück, während der Herzog nach München weiterrcist, um si von da aus, wle jähr- lih, zu den Jagden im Hinterries zu begeben. (L. Z.)

Hesseu. Darmstadt, 11. Oktober. Jn der heutigen Sizung der Abgeordnetenkammer wurde der Antrag des Ausschusses in Bezug auf die Regelung der Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche zum Staat mit 36 gegen 3 Stimmen angenommen.

: Frankfurt a. M., 10. Oktoker. Eine Besprechung des Kurfürsten von Hessen-Kasfel mit- dem Prinz-Regenten von Preußen- hat heute Vormittag hier stattgefunden, Der Kurfürst stattete dem Prinz-Regenten im „Russischen Hofé einen Besuch ab, der über eine Stunde andauerte, und- wel’ leßterer in der Villa des Kurfürsten am Untermainthor von Seiten des Prinz-Regenten erwiedert wurde. Unr 12 Uhr empfing der Prinz. Regeut die Auf- wartungen der beiden regierenden Bürgermeister der-freien Stadt, dês ósterreichishen Generals von RzikowsSfy, Präsident der Bundes- Militairkommission und Oberbefehlshaber der hiesigen BundeS- besaßung, des ebenfalls heute Vormittag hier eingetroffenen preu- ßishen Staatêministers von Schleiniß 2c. E

Guter ¿U1., DEfODer, Gestern Abend um 54 Udr is Jhre Ma- jestät die Königin Victoria mit dem Prinz-Gemah! und der Prin- zessin Alice auf der Rückreise von Koburg hier eingetroffen und von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten von Preu- ßen auf dem Taunusbahnhof empfangen worden, worauf beide erlaubte Personen die Reise nach Mainz gemeinschaftlih fortseß- ten. Ueber die Reiseroute der Königin Victoria vernehmen wir weiter, daß dieselbe heute auf ihrer Vacht “Ba von Mainz nach Coblenz fahren ‘wird, wo dieselbe zwei Tage zu verweilen gedenkt. (Fr. P. Ztg.)

Württemberg. Stuttgart, 11, Oktober. Wie der heutige „St. Anz. f. Württ.“ meldet, hat Se. Majestät der König unter dem 27, September d. J. Se, Hoheit den Herzog Wilhe lm vonBraunschweig-Wolfenbüttel unter die Großkreuze Höhst Jhres Ordens der Württembergischen Krone aufgenommen.

Ulm, 8. Oktober. Der Durchzug öfterreihisher Truppen von Mainz, Rastatt und Frankfurt in das Jnnere der Monarchie und von ‘dort in die obigen Garnisonen beginnt in den nächsten Tagen und dürfte in der kommenden Woche fortdauern. Es- sind nt weniger als 11,000 Mann, welche zu wechseln haben, und es wer- ten dieselben in Abtheilungen von 400—1000 Männ befördert wer-

den. (Schw, M.)

Baiern. Müncen, 10, Oktober. Die Kommission zur Berathung des deutschen Handels-Gesehbuches wird fich am 29sten d. wieder in Nürnberg versammeln, um zur lehten Lesung dieses Geseßgebungswerkes schreiten zu fönnen, (N. E.)

Niederlaude. Haag, 10. Okiober, Die Regierung hat den in der Thronrede angekündigten Entwurf eines modifizirten ifs Fin- 9 Z ; ; Tarifs her Eine Und nba Cent oe V Poft dieselben, welche hon im Jahre 1859 von der Zweiten Kammer gutgcheißen , von der Ersten aber damals verworfen wurden. Die Zoll-Erhebung soll nach dem Werthe der Waaren stattfinden und füx die Einfuhr - Artikel im Allgemeinen 5 Prozent be- tragen; Rohstoffe sind frei und Halbfabrikate mit 25 bis 3 Pro- zent belegt, Damit die Zoll-Erhebung von 5 Prozent des JRerthes niht mißbraucht werden könne, \hlägt die Regie-

bestimmen, daß die Waaren einer eingehenden

rung vor, zu i | Nevision unterworfen werden sollen, ehe si der Beamte über die

Confiscation zu erklären hat, und daß dann die den Eigenthümern für die fonfiscirten Waaren zu zahlenden Beträge dem Beamten von dem Staats-Einnehmer vorgeschossen werden fkônnen; die frü- here oberflächliche Revision soll daher durch eine gründliche erseht werden fönneu. Heute find der Zweiten Kammer die (Heseh- Entwürfe über die Anlage eines neuen Schifffahrts-Kanals zur Verbindung der Stadt Amsterdam mit der Nordsee und die Ver- besserung der Wasserwege von Rotterdam na dem Meeve vor- gelegt worden. Für beide Anlagen sind 295 Millionen Gulden erforderlich, welche auf acht Jahre vertheilt werden. (Köln. Ztg.)

Belgien. Brüssel, 9. Oktober. Der festliche Besuch der Königlichen Familie in Antwerpen wird am 21. und die Reise nach Lüttich, wo der König zwei Tage zu verweilen gedenkt, am 23sten Oktober erfolgen. Die belgische Afademié der Wissenschaften hat beschlossen, zu Ehren des berühmten Astronomen Quetélet, Direktor der hiesigen Sternwarte, eine Medaille schlagen zu lassen, um dessen demnächstiges 25jähriges Jubiläum als immerwährenden Secretairs der Akademie zu verewigen,

Großbritannien und Jrland. London, 10. Oktober. Der Gemeinderath von Southampton hat eine, Adresse an den Prinzen Gemahl genehmigt, um Sr. Königlichen Hoheit zur providentiellen Rettung- aus der Gefahr, die er bei Coburg lief, Glü zu wünschen, Be

Von den aus Manchester und Glasgow abgeordneten Fach- fundigen, die der zur Ausführung des Handel svertrags in Paris eingeseßten anglo-französischen Kommission Auskunft über Preise u, #, w. zu geben hatten, sind zwet oder drei {on heimgekehrt, und sechs sind noch in Paris in voller Arbeit, Man hofft, daß alle auf die- Einfuhr von Baumwollwaaren und Garnen bezüglichen

Punkte in dieser Woche festgestellt sein werden,