1860 / 249 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1962

Jn Verfolg der Cirfular-Verfügung vom 20. September - 1852 wird die Königliche Regierung hiervon mit dem Auftrage benah- ribtigt, diese Bestimmung durch das Amtsblatt zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, auch die Landraths-Aemter und Magisträte anzuweisen, sich der Beförderung der betreffenden Gesuche an die Direction des gedachten Justituts, so wie der erforderlichen Mit- wirkung bei der demnächstigen Einberufung der Knaben zu unter- iehen. :

G Berlin, den 25, August 1860.

Der Minifter des Junern,

Im Ausftrage : Fran.

An sämmtliche Königliche Regierungen,

Bescheid vom 29. August 1860 betreffend die polizeilichen Haftkosten für auszuweisende Perfonen,

Auf die Vorstellung vom 19ten d. M. eröffne ih dem Ma- gistrat, daß die Verfügung der Königlichen Regierung zu N, vom Gten d. M,., in welcher die Stadt N. verpflichtet erflärt worden, die dur die Verpflegung der N. aus N. in Kurhessen, während des Zeitraumes von deren Entlassung aus der Gefängnißhaft bis zur Ausführung der Landesverweisung erwachsenen Kosten als Lasten der Orts - Polizei - Verwaltung zu tragen, für gerechtfertigt erachtet und diesseits lediglich bestätigt werden muß.

Auf den Umstand, daß die Polizei-Verwaltung der Gemeinde N. die Verhaftung der N. bewirkt, und die dortige Polizei-Anwalt- schaft die Anflage gegeu dieselbe erhoben hat, kommt es bei Be- urtheilung der streitigen Frage nicht an; es ist hierbei lediglich die Nücksicht entscheidend, daß die Polizei - Behörde vou N. diejenige war, welcher die N. Behufs Vollflreckung der Landesverweisung mit Recht überwiesen wurde, und daß dieselbe daher auch bis zur Ausführung dieser Maßregel für die polizeiliche Sicherstellung der Auszuweisenden Sorge zu tragen hatte. Daß hiernach gerade die

rage, an welhem Orte die Verurtheilung beziehungSweise die Strafvollstreckung stattfindet, für die Verpflicbtung einer Gemeinde zur Tragung der beregten polizeilichen Haftkosten maßgebend wird, ist die nothwendige Folge des leitenden allgemeinen Grundsaßes, zu dessen Abänderung kein Anlaß vorliegt.

Berlin, den 29. August 1860.

Der Minister des Jnunern.

Jm Aufirage: Frank.

An den Magistrat zu N.

Finanz - Ministeriun.

Cirfular-Verfügung vom 29. Juni 1860 die Er- theilung von Ursprungs8zeugnissen für den nach Sardinien zu versendenden Branntwein betreffend.

Ju der Verfügung vom 14, April d. J., die Erthéilung von Ursprungszeugnissen für den nah Sardinien zu versendenden Branut- wein betreffend, ist hinsichtlich desjenigen Branntweins, welcher über nit zum Zollverein gehörige Hafeuplähe zur See nah Sardinien befördert werden soll, die nähere Bestimmung über die Art, in welcher der Nachweis des vereiusländishen Ursprungs zu führen fei, vorbehalten worden. Jn Folge dessen wird die Königliche Negierung_ benachri{tigt, daß sardinischerfeits der Ur- sprung als nachgewiesen angenommen werden wird, wenn die Ur- sprungs8zeuguisse der Ortsbehörden, welhe nich der obgedacten Verfügung über den mit dem Anspru auf einen ermäßigten Zoll- saß nach Sardinien zu versendenden Branntwein zu ertheilen find, in dem nit rereinésländisben Hafenplaßze, in welchem der Brannt- wein zur Ausfuhr nach Sardinien verladen wird, durch den dort refidirenden sardinishen Konsul visirt werden. Der Königlichen

Regierung wird überlassen, hiernah das Weitere anzuordnen

nach Bedürfniß durch das Amtsblatt bekannt zu Saft : AE Sardinischer Seits is es als fehr wünschenswerth bezeichnet

daß zur Erleichterung der Abfertigung durch die sardinischen Zoll-

stellen die Ursprungszeugnisse doppelt, nämlich in deutscher und -

italienischer Spracbe, ausgefertigt werden. Wenngleich nun den Ortsbehörden niht angesonnen werden kann, die Bescheinigungen in einer fremden Sprache zu ertheilen, so ist doch den Versendern zu empfehlen, dem deutschen, von den Ortsbehörden beglaubigten Ursprungszeugnisse eine genaue italienishe Uebersezung des ganzen Zeugnisses (also der Anmeldung A. und der Beglaubigung B,) beizufügen, und auch diese Ueberfeßung dem sardinischen Konsul des betreffenden Hafenplaßes zur Vifirung mit vorzulegen, Berlin, den 29, Juni 1860.

Der Minister für Handel, Gewerbe

Der Finanz - Ministe und öffentliche Arbeiten. G ster

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Verfügung vom 19. Juli 1860 die Unterschei- dung der Stahlstäbe oder Stahlschienen von Stahlplatten betreffend.

Nach den angestellten technischen Erörterungen erscheint es, wie ih dem Haupt-Steueramt auf den Bericht vom 19. Mai d. J. erwiedere, angemessen, die Grenze, welche nah der Bestimmung des amtlichen Waarenverzeichnisses für die Verzollung des FFlacheisens als „Eisen in Stäben" festgeseßt if, auch für die Tarifirung des Stahl s anzunehmen. Es sind daher, wie bizher bereits ver- fahren worden,. Stahlstäbe oder Stahlschienen erst dann als Stahl- platten nah Pos. U. 6. d. des Tarifs zum Saße von 3 Thlr, für den Centner zur Verzollung zu ziehen, wenn sie über 7 Zoll breit sind. Berlin, den 19. Juli 186). j

Der General-Direktor der Steuern.

An das Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände hier.

Bei der heute angefangenen Ziehung der Aten Klasse 122ster

Königl. Klassen - Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 30,000 Thlrn, auf Nr. 78,877. 2 Hauptgewinne von 10,090 Thlrn. fielen auf Nr. 5882 und 15,613. 1 Gewinn von 5000 Thlr. fiel auf Nr. 12,015. 5 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 50,245. 52/062. 54,259, 55,474 und 75,722: ___ 41 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 2261. 3689, 3828, 3887. 7733. 8389. 8777. 11,088. 12,810. 14,515. 19,877, 21,829. 26,208, 29,065. 36,053, 40,189. 41,063. 46,796. 46,907. 47,286. 47,413. 47,475, 48,561, 48,724. 51,909. 54,208. 58,102. 62,640. 64 421. 64,908. 66,395. 66,988. 73,406. 73,692. ‘77,369. 82,892, 83,761. 84,273. 84 668. 87,059 und 92,964.

59 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 915. 4472. 9211. 10,184.

10,717. 13,260. 14,413. 14,824. 16,581. 18,577. 18,604, 19,269. 22,839. 29,011, 23,929. 24,942, 25,014, 25,958. 27,548. 27,799. 28,364. 30,792, 31,867. 32,038. 31,258. 35,642. 38,222, 41,089. 43,400. 43,639. 43,722. 46,548. 48,458. 48,899, 53,015. 99,2909. 99,044. 56,040. 56,071. 59,175. 59,609. 61,472, 66 970. 68,400. 69,257. 69,691. 70,511. 70,789. 71,796. 74,420. 75,98. B (9,957, 81,610. 83,258. 84,172. 84,750. 85,666. und Jo,DZI. ; 66 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 969. 1643. L131: 4d 3718. 4172. 4270. 4171. 4809. 4924, 7656 8143. 12,991. 18,220. 22,663. 25,707. 26,758. 27,488. 31,760. 32,011. 32,402. 34,861. 37,136. 37,918. 40,780. 41,071. 41,348. 41,511. 42,744. 43,756. 44,679, 44,942. 45,915. 47,217. 47,459. 53,315. 55,964. 99,928. 61,216. 63,501. 61,081. 64,703. 65,893. 67,855. 68,586. 69,542. 70,413. 70,500. 71,458. 72,766. 73,553. 14,161, 14,395. (4,189. 79,513, 80,651. 81,950, 82,147. 82,154. 82,36°, 82,610. 84,894. 90,187. 91,786. 91,855 und 94,260. |

Berlin, den 20, Oktober 1860,

Königliche General - Lotterie» Direction.

1963

Kriegs - Ministerium.

Allerhöch ste Kabinets -Ordre vom 15. Oktober 1860 betreffend die Allerhöchst beschlossene Verleihung von Fahnen und Standarkten an die neu formirten Truppentheile der Garde- und Linien - Jnfanterie und Kavallerie,

Jch habe in Meiner Ordre rom 6. Mai e. die Rügabe der Fahnen, welche die Landwehr-Stamm-Bataillone bis zu ihrer For mation in Linien - Truppen geführt hatten, an die Landwehr- Bataillone verfügt, weil sie diesen ursprünglich gehörten und weil die Landwehr sich nah wie vor um dies Ehren-Pamer zu schaaren hat, Da indessen Bataillone, welche bereits Fahnen geführt hahen, und Esfadrons, welche in ihrem früheren Regiments - Verbande Standarten gefolgt sind, diese Auszeichnung nicht verlieren sollen, so will Jh schon jeßt den neuformirten Truppentheilen der Garde- und Linien - Jufanterie- und Kavallerie Fahnen und Standarken verleihen und werde Jhnen Meine weiteren Befehle hierüber zu- gehen lassen. Sie haben diese Meine Ordre der Armee bekannt

zu machen. 2 Berlin, den 15, Oktober 1860,

Im Namen Seiner Majestät des Königs: (gez.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent,

(gegengez.) von Roon.

An den Kriegs-Minister.

Vorstehende Allerhöbste Kabinets - Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht und gleichzeitig bestimmt, daß der ZFnhalt beregter Allerhöchster Ordre den betreffenden Truppen-* theilen in entsprechender Weile bekannt zu machen ist,

Berlin, den 15, Oktober 1860,

Kriegs - Ministerium. von Noon.

Verfügung vom 19. Oktober 1860 betreffend

den Ersay der zu den beiden Unteroffizier-Schul-

Anstalten in Potsdam und Jülich abkommandirten Unteroffiziere der Jufanterie.

Mit Bezug auf die Befani.tmachung des Allgemeinen Kriegs- Departements vom 1. Oftober dieses Jahres Militair-Wochen- blatt Nr. 40 pro 1860 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die von den resp, Truppentheilen zu den beiden Unter- o!fizier - Schul - Anstalten in Potsdam und Jülich abkommandirten Uuteroffi,iere, auf Grund der durch den Verpflegungs-Etal für die genannten beiden Anstalten zur Disposition stehenden Mittel, fortan bei den betreffenden Truppentheilen in der Charge der Unteroffiziere resp. Oberjäger 3. Gehaltsklasse erseßt werden können,

Berlin, den 15. Oktober 1860.

Kriegs-Ministerium. von Roon.

Abgereist: Se, Excellenz der Staats-Minister von Auers- wald nach der Provinz Preupen, i |

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Nath und Geheime Ka- binets Rath Jllair e nah Warschau.

Personal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere , Portepee - Fähnriche 2c-

A. Exnennungen, Beförderungen und Verseßungen,

Den 6. Oktober. A ;

Teisler, Oberst-Lt. vom Kriegsministerium, Abtheil. für die Artill. Angelegenheiten, zum Chef dieser Abtheil, v. Prizelwiß, Major bom 3, Rheinischen Jufant. Regt. (Nr. 29) und beauftragt mit der Füh- rung der Geschäfte der Abtheilung für die Bekleidung8=- 2e. Ange- legenheiten im Kriegsministerium , zum Chef diesex Abtheilung ernannt. v. Brauchitsh, Rittmeister und Ecadron - Chef vom Thüringischen Hus. Negt. (Nx. 12) und fommandixt zur Dienstleistung bei dex Abthei- lung für die Armee- Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium, b. Wangen-

heim I, Hauptm. von der 1. Jng. Jusp, und kommandirt zur Dienstl. bei der Abth. für die Jng. Angelegenheiten im Kriegs - Ministerium, in das Kriegs-Ministerium verseßt. Hartrott, Rittm. vom Oftpreuß. Ulan. Regt. (Nr. 8) und Adjut. der 1. Kav. Brig. kommandirt zur Dienstl. als Adjut. bei dem Kriegs-Minifter, unter Stellung à la suite des 1sten Garde-Ulan. Regts., zum Adjut. des Kriegsministers ernannt. b. Lû- dinghausen-Wolff, Major und Plazmajor in Danzig, zur Dienfst- leistung bei der Abth. für die persönlichen Angelegenhéiten im Kriegs- ministerium kommandirt. v. Unwerth, Hauptm. und Comp. Chef vom 2, Brandenburg. Gren. Regt. (Nr. 12), unter Beförderung zum Major, in das 3. Rbein. Jnfanterie-Regiment (Nr. 29), Reinicke, Hauptmann und Compagnie-Chef vom 8. Westfälischen Jnfanterie-Negiment (Nr. S in das 2. Brandenburgische Grenadier - Regiment (Nr. 12) verseßt. Gr. zu Dohna, Sec. Lt. vom Oftpreuß. Ulan. Regt. (Nr. 8), als A i. zur 1. Kav. Brig. kommandirt. Bathke, Hauptm. vom Z. Westf. Juf. Regt. (Nr. 16), zum Comp. Chef ernanni. JFmmelmann, Sec. Lt. vom 5. Pomm. Jnf. Regt. (Nr. 42), zum Pr. Lt. befördert. Den 10. Oktober.

v. Oppeln-Bronikowski, Hauptm. von der Garde-Art. Brig. zur Dienstl. bei dem Kriegsministerium, Abtheilung für die Artillerie-An- gelegenheiten, kommandirt.

Oen 11. ONoDer

Scherbening, Hauptm. von der Westfäl. Artill. Brig. (Nr. 7), unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei der General-Jnsp. der Art. und unter gleichzeitiger Verseßung in die Ostpreuß. Artill. Brig. (Nr. 1), zum überzähligen Major befördert.

Den 14. Oktober.

v. Strubberg, Major aggr. dem 1. Rhein, Inf. Regt, (Nr. 25), untex Belafsung in seinem Kommando als pers, Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Regenten, als aggr. zur Adjutantur verseßt.

N Den 195. Oktober.

Gr. v. Kaniß, Hauptm, und Con p. Chef im 1. Garde-Regt. z. F. und kommandirt zur Dienstl. bei Sr. Majestät dem Könige, zum Flügel- Adjut. Sr. Majestät des Königs ernannt. Erbprinz v. Hohenzollerxn- Sigmaringen, Hauptm. à la auite des 1, Garde - Regts. z. F. untex Ernennung zum Comp. Chef, in das 1. Garde - Regt. z. F. einrangirt, v. Nauch, Hauptm. vom 1. Garde-Regt. z. F., zum Comp. Chef ernannk.

_ _Militagir-Aerzte-. D Den 19. Oft ob ex.

Dr. Ktoz, Oberstabs - und Regts. - Arzt des Magdeb. Hus. Regts. (Nr. 10), in gleicher Eigenschaft zum 3. Brandenb. Jnf. Regk. (Nr. 30), Dr. Moriy, Oberstabs- und Regts.-Arzt des 3. Brandenb. Juf. Negts. (Nr. 20), in gleicher Eigenschaft zum Magdeb. Hus. Negt. (Nr. 10) ver- segt. Dr. Hasse, Unterarzt des Garde- Füs. Regts, Dr. Gaechde, Unter- arzt des Garde-Kür. Regts.,, Dr. Pantel, Unterarzt des Kaiser Alexan- der Garde-Gren. Regts. (Nr. 1), Dr. Düsterberg, Unterarzt des Rhein. Jäger-Bats, (Nr. 81, Dr. Großheim, Unterarzt des Rhein. Kür. Regts. (Nr. 8), Dr. Schroeter, Unterarzt des 8. Rheinischen Juf. Negts. (Nr. 70), Dr, Stiege, Unterarzt dess. Negts., Dr. Wolff, Unterarzt des 7. Rhein. Juf. Regts. (Nr. 69), Dr. Berg, Unterarzt des 6. Rhein. Inf. Regts. (Nr. 68), De. Nôöthe, Unterarzt des 1. Brandenb. Ulanen- Regts. (Kaiser von Rußland) (Nx. 3), Dr. Giere, Unterarzt des Schles. Fü). Regts. (Nr. 38), zu Assistenz-Aerzten ernannt.

Nachstehenden im Reserve-Verhältniß befindlichen praktischen Aerzten: Dr. Bonte, des 2. Pomm. Landw. Regts, (Nr. 9), De. Jltgen, des 4. Westfäl. Landw. Regts. (Nr. 17), De. Stuller, des Landw. Bats. Wohlau (Nr. 38), Dr. Wolff, dess, Bats., Dr. Tuchen, des 2, Mags deb. Landw. Negts. (Nr. 27), Dr. Müttrich, des Landw. Bats. Bar- tenstein (Nr. 33), Dr. Ber g, des 4. Westfäl. Landw. Regts. (Nr. 17), De. Meder, des 3. Rhein. Landw. Regts. (Nr. 29), Dre. Köhler, des 2. Magdeb. Landw. Regts. (Nr. 27), Dr. Haa se, des 1. Oberschl. Ldw. Regts. (Nr. 22), Der. Hôöstermann, des 3. Rhein. Landw. Regts. (Nr. 29), Dr. Böhmer, des 1, Rhein, Ldw. Negts. (Nx. 25), De. Hamelbed, des 1. Westfäl. Landw. Regts. (Nr. 13), Dr, Berger, des 3. Vrandenb. Ldw. Regts. (Nr. 20), Dr, Rothmann, des 2, Magdeb. Landw. Regts. (Nx. 27), Dr, Schmiß, des 2, Rhein. Ldw. Negts. (Nr. 28), Dr. Rühl - mann, des 2. Thür. Ldw. Regts. (Nr. 32), De. Huyn, des 3. Rhein. Landw. Regts. (Nr. 29), Dr. Barschall, des 3. Brandenb. Ldw. Regts. Nr. 20).

, Sia den freiwilligen im Neserve- Verhältniß befindlichen Aerzten : De. Mün ckch, des 6. Ostpreuß. Juf. Regts. (Nx. 43), Dr. Herzfeld, des 4. Pos. Juf. Regts. (Nr. 59), Dr. Demlow, des 3. Garde-Gren. Regts., Dr. Rothmann, des 3, Pos. Jnf. Regts. (Nr. 58), Dr. Blumenthal, des 4. Pomm. Inf. Regts. (Nx. 21), Dr. Mossa, des 1. Brandenb. Jnf. Regts. (Nr. 60), Dr, Goerke, des 4. Pos, A Regts. (Nr. 99), der Char. als Assistenz-Arzt verliehen. Weidckelt, bexarzt der 1. Provinzial- Jnvaliden-Comp., mit Pens, Altmann, Assistenzarzt des 2. Pos. Juf. Regts. (Nr, 19), mit Aussicht auf Civilversorgung und Pension, Heinz e, Assistenzarzt des 6. Brandenburgischen Jufanterie - Regts. (Nr. 92), mit Pension, Schwabbauer, Assistenzarzt im Landwehr-Verhältniß des 3. Niederschles. Landw. Negts. (Nr. 10), Dr. Laue, Assistenz - Arzt im Neserve - Verhältniß des 2. Thür. Landw. Regts. (Nr. 32), der Ab-

schied bewilligt. Den 15. Oktober. 4 :

Dr. Cammerer, Ober-Arzt vom mediz. cirurg. Friedrich-Wilhelms- Institut, der Char. als Stabs-Arzt verliehen. | Nachweisung der beim militairärztlichen Personal während des Monats September d. J. eingetretenen Veränderungen und zwar:

I. Durch Erlaß des Herrn Kriegs-Ministers Excellenz. Den 29. August. :

Dr. Bieberstein, Assistenzarzt des 1. Brandenb. Ulan. Regts. Kaiser von Rußland (Nr. 3), von dem Kommando zur Wahrnehmung der Bats. Arzt-Stelle beim Füs. Bat. 8. Brandenb. nf. Regts. (Nr. 64) zum Zwedck seiner Entlassung aus dem aktiven Dienste unter dem geseg=