1970
Um 6 Uhr érstzien dex Prinz-Regent auf dem Perkon und ; hielt sich mit den dort Anwesenden, So eben 6; Uhr cffdlat une |
stimmung, wie länge die Einwirkung des Lichts statkzufinden habe. Vóllig neu war in diesem Jahre die Erfahrung, daß die Protube- ranzen sowohl furz vor dem Anfange der totalen Verfinsterung,
als auch éinige Minuten nach dem Ende derselben sichtbar“ gewesen -
find, woran sich- eine jeßt allerdings nur noch {wache Hoffnung fnüpfen läßt, auch außer der so seltenen Gelegenheit der totalen Sonnenfinsternisse über ihre Natur künftig aufgeklärt werden zu können.
Hierauf las Herr Riedel die Ergebnisse fortgesehter ‘archiva- lischer Forschung über die Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg, die-Gemahlin Joachim's 1, und deren Verhältniß zu der kirchlichen Reformation in den brandenburgiïchen Landen. Es ergiebt sich dacaus, daß die cifrige und staudhafte Parteinahme dieser Fürstin für Luther und dessen Lehre, derentwegen sie im Jahre 1528 zur Flucht nach Sachsen genöthigt war, wo sie bis zum Jahre 1545 blieb, auf die Beschleunigung des Entwickelungsganges der Re- formation in der Marî Brandenburg einen denkwürdigen Einfluß geübt hat. Obgleich sie an der Spandauer Abendmahlsfeier vom Jahre 1539 nicbt persönlich theilgenommen hat, blieb fie do, im beständigen Verkehr mit ihren Söhnen, in der Ferne die mächtigste Bundesgenossin der in der Mark Brandenburg auf offenes Be- fenntniß der freieren Religionsansicht hinarbeitenden Partei, und betrachtete sie es als ihren Beruf, auc noch na dem Tode ihres Gemahlch«, die Sehnsucht der Söhne nach ihrer Rückkehr, zu ZU- geständnissen für die Sache der Reformation auszubeuton.
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Finauz-Ministerinun.
Bei der heute fortgeseßten Ziebung der ten Königl. Klassen-Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von auf Nr. 92,639, 1 Gewinn von 5000 Thlrn. 3 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf 38,485.
40 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 1639, 39 1). D070, H L, S931, 11,967. 15,181. 19,555. 20,289, 20,791. 23,624, 29,630. 96,081. 29,514. 37,768. 43,891. 44,5 9. 45.833 473710.45-(91. 50,172. 53,068, 53,866. 56,315. 58,180, 62737; 0200, 004/09, 69.010. 70,073, 70,315. 72,540. 75,936. T8121. 48,0185 (9, 090, 86,816. 90,160. 90,420 und 94 812, ti s M zu 500 Thlr. auf Nr. 519. 1682. 5370. 6586.
E. 2. 9094. 10,406. 410,072 11 396. 15,586. !5 B O1 O R261 19.416, 20,379, 23,719, 24649. E B 97763. 28,857. 29,508. 31,012. 34 079. 36,834, 38,483. 42,750. 46,286. 47,361. 49,792. 50,066. M, 114. 51,129, "52,174, 99 (44. 53,782, 54,573. 57,530. 57,531. 59674, 61,380. 02,115, 0,001. 68 310, 72,888. 73.028, 73,433. 78,380, 80,499. 81,218. 81,243. 86,039. 86,328. 87,679. 92,719 und 94,551.
68 Gewinne zu 200 Tblx. auf Nr. 566. 1205. 2421. 589 6308, 11.108. 13,926. 15,283. 18,249. 18,790. 20,930. 21,16 22 155. 23,398. 25,489, 26,902, 29,379. 29,828. 30,156. 31,23 41,659. 33,510. 37 168. 39,379. 39,763. 40,356. 45,267. 41,027, 48,289. 51,215. 53,9¿0. 54,718. 54,668. 55,276. 56,083. 56,214. 56 517, 57548. 61,585. 63,408. 65,029. 66,026. 66,112. 67,014, 67,278. 69,043. 71,032. 71,223. 74,836. 75,490. 75,767. T1007, 77,504. 77,873. 78,309. 78,139. 81,058. 81,097. 87,071. 87,208. 88,288. 88,639. 89,800. 89,893. 92,571. 94,014. 94,110 und 94,717.
Berlin, den 22, Oftober 1860.
Königliche General - Lotterie» Direetion.
Klasse 122ster 20,000 Thlrn, anf Nr: 703. Nr. 5660, 9268 und
+
li d. L.
“Angekommen: Der Erb-Marschall im Fürstenthum Minden, Freiherr von der Recke-Stockhausen, von Obernfelde.
Abgreist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Gene- ral-Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Willisen, nah Hannover.
Nichtamtliches.
Preußen. Breslau, 20. Oftober. Sè Königliche Hohei der Prinz-Regent sind um 5 Uhr 10 Minuten V Reise nach Warschäu hierselbst eingetroffen und wurden von der jubelnden Menge begrüßt, Se. Köuiglihe Hoheit wurden . bon der gesammten Generalität, von den Spiten der Civil- behörden, von dem Fürstbishof unnd dem General - Süper- intendenten empsangen. Die Vorstellungen fanden im Königlichen Wartezimmer statt, wo Se, Königliche Hoheit den Thee einnahmen,
.-
dem Hurrahrufe der zahlreich ver“ammelten Menge die _Ÿ nach arschau, O o E
Baden. Karlsruhe, 19, Oftober. Se. Königliche Hohej der Großherzog is gestern Nachmittag von Coblenz hier vie eingetroffen, während P und der Erbgroßherzog am nächsten Montag, den 22 dort bierher zurückkehren werden. (Karlsr, 3tg.)
SHesterrei. Wien, 21. Oktober. Zeitung“ veröffentlicht nachstehende Allerhöchste Erlasse:
Kaiserlihes Manifest. An Meine Völker!
Als Jh den Thron Meiner Ahnen bestieg, war die Monarthie
gewaltjamen Erschütterungen preisgegeben,
Nach einem Meinen landesväteilichen Gefühlen lief {mer | lien Kampfe- trat in Meinen Ländern, wie fast überall in den de | Gebieten des europäischen Festlandes, vor k
Allem das Bedürfniß einer strengeren Konzentrirung der Regierungs: :
waltsam erschütterten
gewalt ein. Las öffentliche Wohl und die Sicherheit der Mehr- | zahl der ruhigen Bewohner der Monarchie erheis{ten dieselbe, — |
die aufgeregten Leidenscha| por Kurzem feindlich kämpfenden Elemente unmöglich.
Jch habe von den Wünschen und Bedürfnissen der versie | denen Länder der Monarchie Kenntniß nehmen wollen und dent | zufolge mittelst Meines Patentes vom 5. März l. J. “Meinen | verstärkten Reichsrath gegründet und einberufen, ff
Jn Erwägung der Mir von demselben überreichten Vorlagen | habe Jh Mich bewogen gefunden , in Betreff der staatsrecbtlicen Gestaltung der Monarchie, der Nechte undder Stellung der ein zelnen Königreiche und Länder ebensowohl, wie der erneuten Sihe rung, Feststellung und Vertretung des staatsrechtlicben Verbandes der Gesammt-Monarchie am heutigen Tage ein Diplom zu erlassen und zu verkünden.
Jch erfülle Meine Regentenpflicht, indem Jch in dieser Weise
ufge! sten und die s{merzlihen Erinnerungen | der jüngsten Vergangenheit macken eine freie Bewegung der o | L
d:e Erinnerungen, Rechtsanschauungen und Necbt8ansprüche Meiner | Länder und Völker mit den thatsächlichen Bedürfnissen Meiner | Monarchie ausgleichend verbinde und die gedeihliche Entwicklung | und Kräftigung der von Mir gegebenen oder wieder erwecckten Ju: | stitulionen mit voller Beruhigung der gereiften Einsicht und den | patriotischen Eifer Meiner Völker aunvertraue. Jch erhoffe ihr segens- reiches Erblühen von dem Schue und der Gnade des Allmäd- tigen, in dessen Hand die Geschicke der Fürsten und Völker ruhen und der dem tiefen und gewissenhaften Ernste Meiner landesvâttt lichen Sorgfalt scinen Segen nichk versagen wird.
Wien, am 20, Oftober 1860.
i i Frauz Jo/eph m..p.
Kaiserlibes Diplom zur Regelung der inneren staatsrectlichen Verhältnisse der Monarchie. Wir Franz Josephl. von Gottes Gnaden Kaiser von Oester reich, îônig von Ungarn und Böhmen, König der Lombardie und Ve nedigs, von Galizien, Lodomerien und JUyrien, Erzherzog vou Oesterreich 2c. 2c. thun biermit Jedermann zu wissen:
Nachdem Unsere Vor'ahren glorreichen Andenkens in weistt Sorgfalt in Unserem durchlauchtigsten Hause eine bestimmte Form der Erbfolge aufzurihteu bestrebt waren, hat die von weiland | Seiner K. K. Apostolischen Majestät Kaiser Karl dem VI, am {9, April 1713 endgiltig und unabänderlich fellgeseßte Successiond- Ordnung in dem unter dem Nam.n der pragmatischen Sanction bekannten , von den geseßlichen Ständen Unserer verschiedentl Königreiche und Länder angenommenen in Kraft bestehenden E taals-, Grund- und Hausgesetze, ihren Abscluß gefunden.
Auf der unerschütterlichen rectlichen Grundlage einer bestimm ten Erbfolge - Ordnung und der mit den Gerechtsamen und Fr} heiten der obbenannten Königreiche und Länder in Einklang L} brahten Untheilbarkeit und Unzertrennlichfkeit ihrer verschiedene? Vestandtheile, hat die in Folge von Staats- und völferrecbtlidn f Verträgen seither erweiterte und erstarkte öôsterreicische Monar! die auf dieselbe cindringenden Gefahren und Angriffe, gestütt und getragen von der Treue, Hingebung und Tapferteit ihrer Vólket, | siegreich bewältigt. |
Im Juteresse Unseres Hauses und Unserer Unterthanen ist F Unsere Regentenpfliht, die Macbtsteliung der österreichi chen Mb ; narchie zu wahren und ihrer Sicberheit die Lürgschaften flar und F unzweideutig feststehender Rechtszustände und einträchtigen Zusa F menwirfens zu verleihen, Nur solche Justitutionen und Recht | zustände, welche dem geschitlien ReWIsbewußtsein, der besteht f den Verschiedenheit Unserer Köniareiche und Länder und den Af forderungen ihres untheilbaren und unzertrennfihen kräftigen Vet f bandes glei{mäßig ent:precen, können diese Bürgschaften in vollen Þ Maße gewähren, is, J
Jn Berücksicbtigung, daß die Elemente gcmeiusamer „rgan: scker Einrichtungen und einträchtigen Zusammenwirkens durch dé F Gle:cheit Unserer Unterthanen vor dem Gesetze, die Allen v 4 bürgte freie Religionsübung, die von Stand und Gebur! unab}
Jhre Königlichen Hoheiten die Großherzogin d. M, bon F
Die heutige „Wien; k
1971
«ige Aemterfähigkeit und die Allen obliegende gemeinsame und hien La Ls Steuc-rpflichtigkeit durch die Bejeitigung der Frohnen und die Aufhebung der Zwischenzol-Linie ge Unserer y)¿onarchie ich erweitert und, gekräftigt _habeu, p E Erwägung ferner, daß bei der Konzentrirung der Staatsgewail in allen Lûll- dern des europäischen Festlandes die gemeinjame Behandlung der höchsten Staats3aufgaben für dle Sicherheit Unserer Monarchie und die Wohlfahrt ihrex einzelnen Länder eine unabweislihe Nothwen- digkeit geworden ist, _ haben Wir, zur Ausgleichung M srüher zwischen Unseren Königreichen und Ländern bestandenen Berschieden- heiten und behufs einer zweckmäßig geregelten Theilnahme Unserer Unterthanen an der Geseygebung und Verwaltung ‘auf Grundlaze der pragmatischen Sanction Und Krast Unserer Machtvotlkommen- eit Nachstehendes als ein beständiges und unwiderrusliches S taats» grundgeleß zu Unserer eigenen, #0 au zur Richt]cnur Unserer ge- jezlichen Nachkommeu in der Regierung. zu beschließen und zu ver- ‘dnen befunden : ; B N Necht, Gesehe zu geben, abzuändern und aufzuheben, wird von Uns und Unscren Nachfolgern nur unter Mitwirkung der ge|ehlich versammelten Laudtage, beziehungsweise des MNeichs- rathes, ausgeübt werden , zu welchem die Landtage die bon Uns festgesetzte Zahl Mitglieder zu entsenden haben. 1 Es jollen alle Gegenstände der Geseßgebung, welche sich Pflichten und Juteressen beziehen, die allen Unseren und Ländern gemeinschaftlich sind, namentlich die Ge- über das Münz, Geld - und Kreditwesen, Über die ferner über die Grundsäße des ¿zettel- bankwesens; die Gesepgebung in Betreff der Grundsäße des Maste, Telegraphen- und Eiseubahnwejens ; über die Urt uno Weise und die Ordnung der Militairpflichtigkeit in Zukunft in und mit dem ReichSrathe verhandelt und unter einer, Mitwirkung verfassungs- máßig erledigt werden, #0 wle die Einsührung neuer S teuern und Auflagen, daun die Erhöhung der bestehenden Steuern und Gebührensäße , insbesondere die Erhöhung des Salzpreises Und die Aufnahme neuer Anlehen, gemäß Unserer Entschließung bom 17, Juli 1860; deágleichen die Konvertirung bestehender Staats- schulden und die Veräußerung , Umwandlung oder Belastung des unbeweglichen Staatseigenthums,
auf Rechle , Königreichen sehgebung U ( Zolle und Handelssachen ;
nur mit Zustimmung des NeichS- rathes angeordnet werden I endlich die Prüfung und Feststel- lung der Voranschläge der Staats - Auslagen für das zufunst1ge Jahr, so wie die Prüfung der Staatsrechnungs- Abschlüsse und dexr Resultate der jährlichen e E untex Mitwirlung des deicbsrathes zu erfolgen halt.
: 1: E Gegenstände der Gesehgebung, welche in den vorhergehenden Punkten nicht enthalten nd, werden in umd mit den betreffenden Landtagen und zwar n den zur ungari en C6 gehörigen Königreichen und Ländern im Sinne Hrer E Ber- fassungen , in Unseren übrigen Königreichen und Ländern aber im Einne und in Gemäßheit threr Landes ordnungen verfassungsmäßig erledigt werden. i
Nachdem jedoch mit Ausnahme der er Krone au in Betreff solcher Gegenstände der Geseggebung, welche niht der ausschließlichen Kompetenz des gesammten Reichs- rathes zukommen, seit ciner langen Reihe von Barn n UÜnjere übrigen Läuder eine gemeinsame Behandlung und Entscheidung stattgefunden hat, behalten Wir Uns vor, auch solche Gegenstände mit verfassungsmäßiger Mitwirkung des Reichsrathes unler Zu- ziehung der Reichsräthe dieser Länder behandeln zu lassen. 4
Eine gemeinsame Behandlung fann au® stattfinden, wenn eine solhe- in Betreff der der Kompetenz des NeichSratheS nicht vorbe- haltenen SBegenstände von dem betreffenden Landtage gewünscht und beantragt werden sollte.
A Dieses ai Diplom soll sofort 1n den Landesd- Archiven Unserer Königreiche und Länder aufbewahrt, (einer Zeit in die Landesgeseke im authentischen Texte und in den Landes- sprachen eingetragen werden. Unsere Nachfolger haben dasselbe Diplom sogleich bei Jhrer Thronbesteigung n gleicher Weise mit ihrer Kaiserlichen Unterschrift versehen, an die einzelnen Königreiche und Läùder auszufertigen, wo dasselbe in die Landesgeseße einzu- tragen ift. L ;
y L dessen haben Wir Unsere Unterschrift beigeseßt, Unser Kaiserliches Jusiegel beidrücen lassen und die Aufbewahrung dicses Diploms in unserem Haus-, Hof- und Staats3-Archive anbefohlen.
Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, am 2Usten Oftoder im Eintausend achthundert sezigsten, Unferer Regierung im zwölften Jahre.
Länder der ungarischen
Joseph m. p. Auf Allerhöchste Anordnung: Freiherr v on NRanfonnet wm, P.
Franz
Graf Rechberg m. P-
Ferner enthält die „Wiener Ztg.“ eine Reihe von Kaiserlichen Handschreiben, sämmtlich vom j) Oktober c. datirt, denen wir folgende entnehmen :
„Lieber Graf Nechbe rg: Im Nachhange lichten Diploms zur Regelung er staatsrechtlichen
Meines heute peròöffent - Verhältnisse der Mon -
archie, habe Jch die Zahl der von den Landtagen zu cntsendenden Reichs- räthe auf hundert zu erhöhen befunden.
Die Vertheilung derselben auf die einzelnen Länder hat im Verhöält- pre der Ausdehnung , Bevölkerung und Besteuexung derselben zu ge- schehen. ;
Die hierauf bezüglichen Bestimmungen, gen und Modificationen, welche in den früheren, den Neichsrath betreffen- den Patenten und Erlässen durch Meine seither veröffentlihten Ent- schließungen eingetreten find , find in einem organischen Reichsraths-Sta- tute usammenzufassen und Meiner Genehmigung zu unterbreiten.“
dieber Herr Vetter Erzherzog Wil helm. Jndem Jch bes{lossen habe, das bisherige Armee - Oberkommando in ein Kriegs - Ministerium umzuwandeln und mit der Leitung desselben den Feldmarschall-Lieutenant Grafen Degenfeld-Schomburg provisorisch zu betrauen, ernenne Jch Euer Liebden unter Bezeigung Meinex vollen Zufriedenheit mit Zhrer stets be- thätigten unermüdet eifrigen Dienstleistung zum Feld - Artillerie- Direktor bei der Armee im Lombardisch-Venetianischen Königreiche.
Lieber Feldzeugmeister Ritter v. Bencdef. Jch finde Sie von der Leitung der politischen Verwaltung und des Landes-General-Kommando in Meinem Königreiche Ungarn unter Bezeigung Meiner vollen Zufrieden- heit zu entheben und mit Belassung in Jhrer bisherigen Eigenschaft als Generxal-Quartiermeister- und Chef des General Quartiermeisterstabes, mit dem Armee- und Landes - General - Kommando in Meinem lombardisch- venetianischen Königreiche, in Kärnthen, Krain, Tirol und im Küstenlande zu betrauen,“
Lieber Graf Rechberg. J erlassenen Entschließungen über die definitive Meiner Monarchie, finde Jh Mich bewogen, die Ministerien des Jnnern, der Justiz und des Kultus als allgemeine Centralbehörden aufzuheben, indem Jch gleichzeitig Meine Königlich Ungarische Hoffanzlei und Meine Siebenbürxgische Hofkanzlei wieder berstelle und die oberste Leitung: - der administrativ-politifchen Angelegenheiten der anderen Länder dex Monarchie cinem Ministerium zuweise, wel-bes den Namen „Staatsministerium“ und dessen Chef den Titel „Staatsminister“ zu führen hat.
Mein Ungarischer Hóffanzler ist Mitglied des Ministerrathes.
Die administrativen Angelegenheiten des Ministeriums für Kultus und Unterricht werden dem Staatsministerium und den-betreffeuden Kanzsr lejen zugewiesen, Doch soll gleichzeitig ein Rath des öffentlichen Unter- richts cebildet werden, welcher die wissenschaftlichen und didaktischen Auf- gaben zu verhandeln und zu vertreten haben und Meinem Miuisterrathe ebenso wie allen administrativen Behörden in diesex Bezichung: als Bei- rath zu dienen haben wird.
Hinsichtlich der Justiz-Angelegenheiten i ( Königreiche Ungaxn bin I entschlossen, die Königliche Kurie unter Vorsih des Judex Curiae in Pesth wieder einzusezen, für Meine übrigen Länder aber, unter thunlichster Beschränfung der Appellation auf zwei Instanzen, einen Cassationshof in Wien zu bestellen, dessen Präsident im Minister- rathe die Juteressen und den Standpunkt der Justiz zu vertreten haben wird. Die Vertretung der ungarischen Justiz - Angelegenheiten hat im Ministerratbe auf Grundlage der Anträge des Judex Curiae, durch Mei nen Ungarischen Hoffkanzler zu geschehen. i
Die Vertretung der volfswirthschaftlichen und Handelsangelegenheiten der Monarchie wird in Meinem Ministexrrathe dur einen Handelsminister stattfinden. Ueber den Wirkungsfkreis- desselben, der kein eigentlich adimi- nistrativer zu sein hat, behalte Jch Mix Meine Entschließungen vor.
Bis zur definitiven Durchführung der neuen Organisation: haben die Geschäfte in gewohnter Weise fortgeführt zu werden,
Lieber Graf Gotuchowski. Aus Anlaß der Umgestaltung, welche in der Einrichtung des Ministeriums des Junern gemäß Meines heute erlassenen Handschreibens einzutreten hat, ernenne Jch Sie: zu Meinem Staatsminister.
Lieber Freiherr v. Mecséry. Judem Thierry auf seinen Wunsch seines Postens in Jch Sie zu Meinem Minister der Polizei. i
Lieber Feldmarschall-Lieutenant Graf Degenfeld. Jh finde Sie von dem, zu Meiner vollen Zufriedenheit geführten Kommando der Armee in Meinem Lombardisch-Venetianischen Königreiche zu entheben, und, er: nenne Sie provisorisch zu Meinem Kriegs-Nianister.
Lieber Freiherr von Vay. Jch ernenne Sie zu
en Hoffanzler. e M Weitere Pexsonal-Veränderungen sind: Der Kultus-Minister Graf von Thun und der Justiz-Minister Graf von Nadasdy scheiden aus dem Ministerium. Graf Szecfsen Ut zum Minister chne Portefeuille, Sections-Chef Lasser zum Minister _ und interi- mistishen Leiter des Justiz-Ministeriums, Reichsrath Sz0ghen yi zum zweiten Hoftan;,ler und General Graf Mensdorf zum Kom- mandirendeu in der serbischen 9IRoiwodschaft ernannt worden.
Licbex Graf GoluchowsS fi. Nachdem Jch durch Meine Entschlie- ßungen vom heutigen Tage die Grundsäße ausgesprochen habe, nach wel- chen von uun an dux die Landtage. und den Reichsrath alle Länder Meiner Monarchie an. den Angelegenheiten der Gesekgebung witzuwirken haben, beauftrage S. Se, Mir unverweilt die Entwürfe füx die, auf dieser Grundlage zu erlassenden Landesordnungen und. Statute zu unter-
reiten. L ‘ Sie haben dabei zur unabändexrlichen Richtschnur zu nebmen, daß m den Landtagen alle Stände und Interessen jedes einzelnen Landes V de gemessenem Verhältnisse vertreten werden, damit auf diele Weise die dd und Freiheiten der getreuen Stände, Meiner Länder, nach den S nissen und Bedürfnissen der Gegenwart entwickeit, exweitert unh, M VeB Jnteressen dex Gesammt-Monarchie in Einklang gebracht IErVEN Wene besondere haben die Landesordnungen und Statute den betreffenden 0 Y dern das Recht zu sichern, bei der Ausübung der geseßgebenden E in Betreff jener Gegenstände mitzuwirken, welche zur Kompetenz N Landtage gehören; ferner das Recht, fich in allen, die Bedürfnisse un
ebenso wie alle Veränderun-
Jm Zusammenhange mit Meinen heute staatisrechtliche Gestaltung
und Rechts\sprehung in Meinem
Jch den Freiherrn bon Gnaden enthebe, exnenne
Meinem ungari?