1860 / 282 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2199 die Königliche Normal-Eichungs- Die auf diese Weise abgelesene Zahl bon Graden zeigt die shein-

28 die Beschaffung cines neuen Stempels dur bare Spiritusstárke an.

gFommission gegen Erstattung der Le zu bewirken.

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§. 2. Y. . i ; A : ia; : ; p F iri j î as Prozent können hierbei außer e en werden. Ad A der S A ein Stückchen feines Papier, wozu Oie in den §§. 7, E T L ans E E En Ei eden F E iten Sr Ee ete O A ot pra of E man sich de anzen- oder des sogenannten inesischen Pa i den unten beige gten Mustern auszuserligen. # : : ) s ; s Jst auf diese Weise ein Alkoholometer richtig befunden, so wird die | nen fan, Ler, und mit Sischleim auf vie i r L gen fd laubigung ist der Anterschrift des Direktors noch das Dienst- |- FU diescia Zwedck ein, mit E Alloholemeter E t Wie gert Skala De Cavidt de nach erfolgter Stempelung derselben und nachdem | geklebt werden. ile Fes e[ in Schwarzdruck beizufügen. h meter benußt, {0 muß der t L S ist. 9 y das L I A B A ang nd wort E TE in J 5 . 14. : Bs Oen Betheiligten ist die sorgfältige E D et ang holometer aus der Flüssigkeit entf n : die Glasrôhre geschoben un es wird das Junstrument dem Betheiligten Jn beiden vorerwähnten Fällen wird der mit dem Stem i R S alle des Ver ustes darf die Aus er igung / s 0 N F s zur Vollendung Übergeben. Diese besteht in der definitiven GiElieinig Thermometer dem E urid egeben, um die cene | eg ne m ha vorgängiger Prüfung des betreffenden ; Aus der scheinbaren EpinituSsärfe und der Tee bergelitet der papiernen Skala innerhalb der Glasröhre, was m besten mit gutem befestigen, die Umhüllungsröhre an ba obern Ende auf antfothdike Anstrumen lgen. e A S ta iti f n L. zu einen für die Anzeigen des Fischleim (Hausenblase) bewirkt wird, und in dem luftdichten Zuschmelzen | Weise zu schließen, überhaupt das Justrument fertig zu machen. Bien V EE, L Diese Lade 4 hat eie I G ‘Anzeigen des Thermometers Jn des oberen Röhrendes. E hat sich die Eichungs-Kommission dasselbe noch einmal wieder vorlegen Oa die Reductions , Tabelle zur Bestimmung der wahren Spiritus- Alkoholometers, e M tes ias 4 ie s e 2 AR baren Die zuweilen noch vorkommende Befestigungsweise der Skalen mit- | lassen, um sich durch eine kurze Vergleichung mit dem Sbrm@STd ernte stärke bei 122 Grad Réaumur, bekannt unter dem Namen der Brix - dem ersteren, ini eide agg D M arten hon 30 bis 9 telst Siegellacks darf niht mehr in Anwendung kommen, weil leßterer | zu überzeugen, daß nunmehr Alles in Richtigkeit ist, worüber sie dem Jn- | ch Tabelle, einen integrirenden Bestandtheil des Alkoholometers, ohne Alfoholometer- S Í gi e L der vordersten Vertikalspalte, bei höheren Wärmegraden weich wird und dann die Skala dem Verschie- | haber ein Lefonderes Zeugniß auszustellen hat. E welchen derselbe nicht gebraucht werden fann, E O solleu solche Volumprozente, E L E Le Réaumur’ schen Thermometers von 10? ben ausgeseßt ist. : Dieses Zeugniß (Eichscheiu) muß außer der laufenden Nummer des Tabellen, die auf jeder Seite mit dem Stempel dex Königlichen Normal- os: 9 uge er Null bemerkt. An derjenigen Stelle, wo eine Ver- L L Jnstruments die Länge seines Fundamental-Abstandes in Zollen, Linien | Cichungs - Kominission versehen sind, bei dieser stets vorräthig gehalten | U 6 ‘zontalspalte sid freuzen, ist die der Normal-Temperatur Sobald die Vollendung des Jnstrumentes erfolgt ist, wird dasselbe | und Zehntellinien, die Firma des Verfertigers, so wie den Tag der Eichun | werden ,. und ausschließlich von der genannten Behörde gegen Erstattung G 4 R ELLA " lpeiGende ) also die wahre Spiritusstärke zu der Eichungs-Kommission zur nochmaligen Prüfung vorgelegt. Bei dieser | nachweisen. Dasselbe wird von der Eichungs-Kommission so lange zurd@ | der Selbstkosten zu beziehen ein. A s p 9 La S ; zweiten Prüfung braucht jedoch nur das absolute Gewicht und die rich- | behalten, bis der Inhaber das vollendete Instrument zum zweiten Male Geht dem Besißer eines Alkoholometers die ihm nah Tp S L O ag B. bei einer Temperatur einer weingeistigen Flüssigkeit von tige Stellung der Skala durch Einsenkung in eine der Probemischungen wieder vorgelegt hat. i ¡ngehändigte Reductionét-Tabelle verloren, so kann die Verabfolgung eines L g i. D. Ged arafngua ête Alkoholometer “eine scheinbare Stärke untersucht zu werden, und wenn sih in beiden Beziehungen , sowie gegen g. 15. / oe eiten Exemplars nur gegen Vorzeigung des Eichscheins und Zah- | +F 18° aa Je Age H rizontalreihe ber Tabelle die die Befestigung8weise der Skala Nichts zu erinnern gefunden, wird das Für die Eichung eines jeden Thermometers, er mag richtig oder un- f fun von 3 E gx. stattfinden. bon 85 pEt. anzetg!, so v i dri Z Vertikalspalte so weit binab zu Instrument dem Betheiligten verabfolgt. richtig befunden werden, sind 35 Sgr. an Gebühren zu entrichten Wird | ks | . 29. Ga A e L i mat l Bahlreihe fommt, zu welcher links Derselbe empfängt hierbei zugleich ein solches Justrument richtig befunden, so beträgt der zu erhebende Ge- | Hinsichtlich derx periodischen Revision der Normal - Thermometer und verfolgen, bis man S E Ene S alie G Zahl 18 gehört. Hier 1) eine Bescheinigung (Eichschein), in welcher die Firma des Verferti- | bührensag für die Eichung und Stempelung 71 Sgvr., wobei es feinen RNormal-Alkoholometer finden dieselben Bestimmungen, Anwendung, bie in in der, die als I i? G4 wahre Spirituéstärke ; D: h ‘die ge- gers der IOA “e Pen, die laufende tan der Umfang as | Unterschied macht, ob die Skala aus Papier oder Milchglas besteht. j è 5 der Maaß- und Gew.chts-Ordnung vom (E E die übris A Le F L 2 ra cia ia 0 L Sumur S ¿wo 28 ruments ‘es bi Zehntel- 4 Gt : a ; ¿woichte An L leben“ ne. O e eus R | E U as V ei Newattt sehen; E E C. Eichung.der L A A gen Rormalmaaßs un ember 1860 N abgekühlten Flüssigkeit 83 Quart O Alkohols enthalten sind. n Gremvlar | Y 18 2 Gesekes vom ch4 A | e / D350 | A ente -EFontliche Arbeiten. M B : L E 2) n R A Ver auf Pub Dl 2 des Geseßes 90 24. April Jm Allgemeinen gelten für die Prüfung der zu einem Jnstrument Oex Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit Wenn der Alkobolometer beim Einsenken in den zu prüfenden Wein- festgeseßten Neducttons Tabelle und der damit verbundenen i O L E T U von der Hehdt. g : +5 8 , Zahl in Verbin- Anweisung zur Handhabung der Alkohélometer verbundenen Thermo-Alkoholometer, sofern sonst gegen die Einrichtung | geist eine scheinbare Stärke anzeigt, die aus eine ganzen 2 mb ' g E derselben Nichts zu erinnern ist, dieselben Grundsäße, welche für die | : ¿ ; : » Bescheinigungen dung mit einem Bruche besteht, #0 ist die der ganzen Zahl entsprechen getrennten Justrumente unter A. und B. zur Richtschnur vorgeschrieben | Muster für die E1hUn g e 9e 9 Ae N wahre Stärke nach dem angegebenen Verfahren zu beslimmen, und der sind. gefundenen Zahl der überschießende Bruch hinzuzufügen. T1 Summéê

A1s zulässig zur Eichung sind aber nur diejenigen gläsernen Jnstru- | j : - chelinigun beider Zablen zeigt die wahre Stärke an. Ist z. B. bei unter Nu mente zu erachten, bei welchen die Quecksilverkugel des Sbdérmbmélèrs als Ea E O A e : die scheinbare Stärke von 685 pCt. angezeigt, 19 suche man 1n der ZAbehe Belastung für den damit verbundenen Alkoholometer ohne anderweite | Am heutigen Tage wurde der unterzeichneten Kommission cin von | zuerst die zu 68 pCt. gehörige wahre Stärke, welche ges e s Ve

Beschwerung ausreicht, Glas e Hexrn _verfertigter Alkoholometer zur | sehe dieser Zahl L hinzu. Dies ergiebt 4E 0,5 ==- 19, : Der äußere Durchmesser jener Kugel darf im Marximo sechs Linien a E eat welcher in Gemäßheit der Justruction vom ..ten No- Celuchte wahre Stärke, : : i nicht übersteigen, weil sonst die Anzeigen der Wärmegrade nicht {nell F vember 1860 geprüft und nach befundener Nichtigkeit unter Rr. am Kommt dagegen bei den Thermometer-Anzeigen ein Bruch vor, so ist genug erfolgen. Doch istt es unbenommen, statt eines fugelförmigen bern Ende Sfala durch Aufdrückung des amtlichen Stemyels be- | ex, wenn exr 2 oder weniger beträgt, außer Acht zu lassen, wenn er mehr Quecksilberbehälters einen solchen von länglicher Form zu wählen, was “saubigt worden ist. Solches wird mit dem Bemerken, daß die Tralles- | als 4 beträgt, für voll zu rechnen. Bet der Beobachtung des Thermometers dann den Vortheil gewährt, für den Durchmesser des fraglichen Behälters, ie Etala von - S pCt. reicht, und das absolute Gewicht des | genügt es also, jedesmal blos den, der wirklichen Temperatur näch sten zu Gunsten der größeren Empfindlichkeit des Thermometers, ein gerinzeres Instruments beträgt, hierdurch bescheinigt. ganzen Temperaturgrad abzulesen. Maaß, als 6 Linien, annehmen zu kônnen. A den - ten 18... | A

T4 Königliche Eichungs-Kommission. Oer Besizer eines der 1m Gesege vom 24. Ap

aleine Unterschiede bs zum Betedige von höchstens einem Viertheil | der Theilung anzubringen. Bei den mit gläsernen Sfkalen versehenen

Für die Eichung eines jeden Alkoholometer8, er mag richtig oder un- | rihtig befunden werden, find ohne Nüesicht auf den Ümfang der Skala | 2 Sgx. 6 Pf. Gebühren an die Eichungs-Kommission zu entrichten. Jm | e des Richtigbefindens wird überhaupt für -Eichung und Stempelung | unf Silbergroschen entrichtet, wobei jeder theilweise Alkoholometer (do als ein für fi bestehendes Jnustrument zu betrachten ist. | Der Eichschein, so wie die un vorigen Paragraphen unter 2 erwähnte | Tabelle nebst Anweisung zur Handhabung des Junstrumentes werden un- | |

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entgeltlich verabfolgt.

B. Eichung L

Als zulässig zur Eichung sind nur diejenigen Thermometer zu erach-

ten, deren Skalen auf Papier oder Milchglas getheilt und. mit der Queck-

filberröhre in einer gläsernen Umhüllungsröhre eingeshlossen sind. Dex

Fundamental - Abstand muß nach Réaumur in 80 gleiche Theile (Grade)

getheilt und diese Theilung abwärts bis auf etwa 10 Grad unter dem Gefrierpunkt fortgeseßt sein.

ril 1860 bezeichneten

Das Verfahren zur Eichung und Stempelung beider Skalen er eide (Untex chrift des Diric enten.) strumente muß in jedem Falle, wo er cin solches zum Zweck des Spi-

gegen die vorhergehenden Bestimmungen nur insoweit Aal S n (L. A (Un E ini L Aavandei benußt, bder die Polizeibehörde es verlangt, dur) Boer

es bet dem kombinirten Instrument einer dreimaligen Vorlegung desselben | ; A as % R ‘Ahnéten Saminisfión ein von dem des dazu gehörigen Eichscheines si ausweisen können, daß pi at

Anders eingerichtete Thermometer, namentli solche, die ohne Um- bedarf, bevor die Eichungs-Kommission den vorschriftsmäßigen Eichschein Va litt M rial Lee E Thermometer zur Eichung vor- ment der in diesem Scheine enthaltenen näheren B eti Ba E büllungsröhre blos äußerlich auf einer Skala von Metall, Holz oder sonst | nebst Reductionstabelle verabfolgen kann. : Herrn g i r | Mespreche. Der Eichschein eee sorgfältig aufzubewahren,

j : E con cis R Lad i r aomnäßbeit der Zir ction vom . «ten November 1860 / a h; n der einem Material befestigt sind, können zur Eichung nicht zugelassen werden, | Das erste Mal geschieht die Eichung und Stempelung des Thermo- gelegt, welcher In Gemäßheit der Znsiru “m bberen, Ende | gehabtem Verluste desselben ist das betreffende Jnstrument sofort de

weil bei ibnen die unverrückbare Stellung der Skola gegen die Kardinal- meters nach den unter b. gegebenen Vorschriften. geprüft und nah hefundener Richtigkeit unter M1, (s. beglaubigt worden Eichungsbehÿrde zur Prüfung und Ausfertigung einer neuen Bescheinigung

chall, Gou-

burg.

Bei der zweiten Vorlegung muß die gestempelte Skala des L Q des X l “‘ulegen. Bis dahin ist die Benußung des Jnstrumentes zu Verkaufs- Sf U gus ( : ; ; „merke . des Fundamental- | vorl egen. C10. meters definitiv befestigt, die gläserne Umhüllungsröhre desselben an ihrem ist. Solches wivd mit dem Bemerken, daß die Länge B zwecken unstatthaft. Die vorerwähnten Umhüllungsröhren der zur Eichung eingehenden E A T E i n ; ; Colo 2 die i i igte Nes Thermometer müssen an ibrem oberen Ende noch ofen gelassen, die nit metersfala voriäufig eingeseßt sein. Legtere wird- nah den unter A, ge- durch Rg. ä, jw Geht dem Besißer eines C as a N bersoeiten der Firma des Verfertigers versehenen Skalen zwar an die gehörige Stelle | gebenen Bestimmungen geprüst, eventualiter gestempelt und mit dem Ge- T ¿he Eichungs-Kom mission. ductionétabelle verloren , \o fann die De gung : « N oj »P » N So ; G L Sit j \ z 2 f eit 1 rei 5 Gar i , :

der Stempelung herauSgezogen v fönnen. die pes ‘befindliche S O lest E Eni | Auf die Rüscite jeder diese Eichungs - Bescheinigungen ist zu Preises von 3 Sgr. stattfinden q :

a ed - 14, t, a T A dr H R i L n kot ali „Gichungs-

Die Stempelung der nach dem Vorhergehenden als eihungHfähig er- vollendet sein, Findet sich bei kiel ah Diese Eichungs - Vescheinigung ist sorgfältig aufzubewahren, da der Vorstehende Anweisung ¡t den von der Königlichen Normal-Eichung / erwähnie y V Gee J i j ) Eichungê-Kommission vorhandenen, Normal-Thermometer übereinstimmen. Neductionstabelle verabf i tr eck des Spiritushandels benuyt, oder die Polizei-Behörde es ver- Berlin, den 21. November 18 Um biervon Ueberzeugung zu gewinnen, ist der zur Eichung vorgelegte 18 zum Z durch Vorzeigung des dazu gehörigen Eichscheines sich muß aus- Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ser zu stellen und dann unter terem Umrühren des Wassers der Gan verabfolgende Eichschein erhält dieselbe Form, wie sie im §. 1 ab 1 fe f weisen TOnnen, Md ee beider Jnstrumente während der Abkühlung sorgfältig zu baten, einen Alkoholometer ohne Thermometer vorgeschrieben ist. Des Leßteren näheren Bezeichnung unverändert entspreche. Temperatur von 122, Grad Réaumur entsprechenden Punkt des Justru- §. 14 gegebene Bestimmung, die Angabe der Länge des Fundamental- | b. mentes zu richten, auf welchem die Eintheilung der Alkoholometer geseß- Ubstandes betreffend, hier deshalb feine Anwendung finden, weil die Ther- rothen Strich ausgezeinet sein. I verneur von Berlin und Oberbefehlshaber der Truppen n den ment mit der zugehörigen Quecksilberkugel in eine an emessene Menge | mag richtig befunden sein oder nicht, sind 5 Sgr. zu entrichten. Ist das Reductions-Tabellen. fei f A Ug l, gen eng Jnstru t als richti L 7 N | ein gestoßenen Eises zu stellen. Jm Winter kann hierzu statt des Eises Justrument als richtig erkannt und gestempelt, so werden überhanp | Nachdem ich auf Grund der Vorschrift in Y: 2 des Geseyzes, betref- ductions - Tabelle mit der Anweisung zum Gebrauch des Alkoholometers ¡e Ci ¿-Verfü h ni O ! Verbind O Sammlung S. 381) kur die Cirkular-Verfügung E n: raa unentgeltlich zu verabfolgen Ut. | 24, Apuil 10 (Ves E sep Puh, i at Bestimmung dex wahren j

: : j A | i ü 8 amtlichen Stempe punkte des Jnstruments zu wemg gefichert ist. Thermo- der Skala durch Aufdrückckung de ) è. 10 : e | C Cnstrume ; Unie tr bier- A A oberen Ende mit einer dünnen Spindel versehen und darin tie Alkoholo- | Ubstandes bel diesem Jnstrumente Zoll nien beträgt, Hier 6 *ufia einge j finiti at foi L O i 4 / oel ; 2 : Vorzei 6 Ei es und Zahlung des vorläufig eingeseßt, aber noch nicht definitiv befestigt sein, damit sie Behufs wicht des Justruments bezeichnet. 1 S) (Unterschrift des Dirigenten.) Exemplars nur gegen Vorzeigung des Eichscheines Zahlung ieser leßten Prüfung (conf. §. 7.) Nichts drudcken: en : os ] ¡eselben mi 9 0 zu erinneun., f : Eichschei i O Anh N ; F ¡{si zugebenden R ductions-Tabellen vyorzudruden. An S Tat Vg Mae Msten Den I e E aae Pa M E î Besizer des darin bezeichneten Instruments in jedem Falle, wo er dasselbe Rommission auszugebenden E Thermometer mit dem Normal-Znstrumenlt in ein Gfäß mit heißem Was- Der über die stattgebabte Eichung eines Thermo - Alfkoholometers zu E! daß das Jnstrument der in diesem Scheine ‘enthaltenen von der Heydt. Dabei hat der Beobachter sein Hauptaugenmerk quf den der Normal- braucht darin niht Erwähnung zu geschehen, und namentli fann die in E S li basirt ist. Dieser Punkt muß auf der Thermometerskala durch inen mometersfala meistens nur bis etwa M Grad aufwärts reicht. | Anweisung Abgereist: Se. Excellenz der General - Feldmars Um die richtige Lage des Gefrierpunktes zu prüfen, ist das Justru- | An Gebühren für die Eichung eines Thermo-Alkoholometers, derselbe Gebrauch der Alkoholometer und der zugehörigen Marti Freiherr ¿én Wrangel, nat Liebenberg bei Oranien- Ry Ee S werden, was Doe vorangehen I. I See ine lae 8 Stempelgebühren erho" e Mle e L f fend die Verbindlichkeit zur Anwendung gestempelter Alkoholometer, bom Gs - G C ez y C; , of Tue Die Eichungs - Kommisfionen fónnen fih zu diejer Untersuchung der vom heutigen Tage festgeseßt

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gläsernen Gefäße bedienen , welche nah Y. 4 dieser Jnstruction behufs | Ver größere oder fleinere Umfang der Thermometer- und der Alkoholo- | L i : baren S ¡ritusstärfen nur die auf jeder Seite : i Prüfung der Alkobolometer bei ihnen vorhanden fein sollen. Doch ist es | mejep-Sktals heygs n den obigen Gebührenfäpen keinen Unterschied. A Spiritusdrke 01s den, (h olichen Normal-Cichungs-omt n versehenen Berlin, 27. November. Se- Königliche Hoheit der Prinz nöthig jene Gefäße auf einen fleinen Untersaß von Holz zu stellen, der D. Gemeinsame Bestimmungen Ï sogenannten Brixschen Tabellen Gültigkeit haben sollen, bestimme ich, der | Re at haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst mit Filz oder einem anderen s{lechten Wärmeleiter überzogen und an 90. : / A anns gedachten Borf@rift ¿nth über das Verfahren bei Anwen- t: bn “uan Melchior vom Brandenburgshen Fü- seiner“ untern Fläche mit drei Holzfnöpfen versehen ist , auf welchen er Zur Ausführung des durch diese Jnstruction vorgeschriebenen CEichung®* | Duis dex Alkoholometer und der zugehörigen Reductions-Tabellen was | s A f (Nr. 35) und Adjutanten bei dem Gouvernemen hohl steht, 3 geshäftes erhalten ‘die Eichungs - Kommissionen zu den bereits bei ihnen folgt l slier «Regime g Luxemburg die Erlaubniß Zur Anlegung des

vorhandenen Normal-Jnstrumenten noch“ ein Termo-Alkoholometer mit deE! F er j “r Niederlande Majestät ihm verliehenen Nitter-

glich [uxemburgschen Ordens der Eichen-

§, L: , § 4

J ein Thermometer dur das in §. 11 vorgeschriebene Verfal i i 3 : wie : 2 Alkohol i beachten, daß der des Königs der Fie Ut ri F ges ch1 )ren | bis auf halbe und viertel Prozente eingetheilten Skala, die jcdoh nur der Handhabung des Alfoholometers ist zu eaen, h von des Kong els richtig befunden, wobei fleine Abweichungen, die jedoch einen Vier- von 60 bis 100 Prozent idt ‘Dieses Instrument soll ihnen Als Muster punti, vis pu welden die Spindel des Jnstruments #1 den zu prüfen- | Kreuzes des Großherzo

theil-Grad nicht übersteigen dürfen, unbeachtet bleiben können, so wird die i S E Uw dik ; ; ; ¡edes ¿dex des leyteren |

: , l y l zu den im §. 2 erwähnten theilweisen Alkoholometern dienen, wobe! edo inageist eintaucht, cdesmal unter der Oberfläche es leß Krone zu ertheilen. E e ober Mil 7 sie demnächst zu_ stempeln, Je nachdem bieselbe | der genannte Umfang der Skala, erba welchen der Gpiritushandel den lesen werde. M Auf der Oberfläche bildet sich um die Spindel, y an L nait ilchglaé getheilt ift, findet eine“ verschiedene Art der | sih gewöhnlich zu bewegen pflegt , als Bedingung der Eichungsfähigkeit vermöge der Anziehungsfraft der leyteren gegen die umgebende R Besteht die Skala aus j V L L, Bi oes E nicht anzuseben ist. j stets eine wulstartige Erhöhung, welche auf das Ergebniß der Prüqung S Saa 08 Pater was bei den e Alkoholometrie die- Die Stempelung exfolgt mit den den Eichungs-Kommissionen in Sn feinen Einfluß ausûúben darf. Enézbruderfarb Ÿ (ba: egel der Fall ist, so ift der Stempel mit | der Jnstruction vom 27. Februar 1848 bereits überwiesenen Messing:

j ruderfarbe unmitteivar auf ihrer vorderen Seite am oberen Ende stempeln. Jm Fall des Unbrauchbarwerdens durch längern Gebrauch, ist

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