1860 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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B, “Nord-Amerika andererseits , wegen der in gewissen Fällen zu ge- 9546 : i | (Vorderseite des Zins - Coupons). währenden Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher i 5 : L H D. Serie - Zinscoupon Littr. Le ab geschlossenen Vertrages vom 16. Zuni und 16. November 1852 von wenigflens Be S deen R Ms Ge E 4 éé E 4.9; zur piivilegiiten vier va (Fa halb procentigen Obligation ist den Richtern und anderen Behörden die Befugniß ertheilt, das Aufforderung, jene Dokumente einzuliefern oder die c waigen Rechte „Zur Sicherung der erzinsung und Tilgun der Schuld wir ; aus : beschuldigte Jndividuum, dessen Auslieferung beantragt wird, vor an eselben geltend zu machen. Sind vier Monate nach dex lehten | festgeseßt und verordnet : : GHAs 9 ? Be D LA En Silhergrogehen lin, Cöln oder Al Bptler Ba anderen “top zu ‘ée; van der Beweis Aufforderung vergangen, ohne daß die Dokumente eingeliefert oder | a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen yos N 10A e E nenden Stävten be i e gemachten für die Strafbarkeit gehört und in Erwägung gezogen werde, und etwaige Rechte auf dieselben angemeldet worden, und hat außerdem geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actio E Bahlstellen zu erheben. A wenn bei dieser Vernehmung der Beweis für ausreichend zur Auf- seit der ersten Aufforderung ein Termin zur Empfangnahme einer neuen naire der Gesellschaft vor; _* Góln, am rechthaltung der Beschuldigung erkannt wird, soll es die Pslicht des Serie Zinscoupons stattgefunden, ohne daß hierbei innerhalb min- b) bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine, | Die Direction der Nheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. prúfenden Richters oder der Behörde sein, selbigen für die betref- destens. 6 Monaten nach dessen Ablauf die betreffenden Obligationen, be- zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grund- (Facsimile dreier Direktoren und des Spezial - Direktors.) _ fende exefutive Behörde festzustellen, damit ein Befehl zur Auslie-

ziehungsweise die der früheren Serie beigegebenen Anweisungen ste verkaufen; dies beziebt si jedoch nicht auf die außer- / —— | ferung eines solchen Flüchtlings erlassen werden könne. (§. 4) zum Vorschein gekommen sind, so erklärt die Direction die halb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, j C. Jn Betreff der Beweisfraft der den nord - amerifanischen Be- Dokumente öffentlich für nichtig oder verschollen und fertigt an auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an (Vorderseite des Talons.) hörden in Aus lieferungsfällen bei dergleihen zur Prüfung der deren Stelle andere unter denselben Nummern aus, auf welchen den Staat oder an Gemeinden zu ‘postalischen, polizeilichen j Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft. Strafbarkeit des Flüchtlings stattfindenden Vernehmungen Vv0T-

bemerkt wird, daß sie als Ersaß für amortisirte dienen, oder steuerlichen Einrichtungen oder zu Padchöôfen und Waaren- Î Auweisung zur privilegirten vier und ein halb procentigen gelegten Verhandlungen und Dokumente hatten fich bei jenen Be- Die Kosten dieses Verfahrens fallen niht der Gesellschaft, Niederlagen abgetreten werden möchten. : Obligation „H hörden Zweifel ergeben welche Veranlassung zu Weiterungen gZe- sondern den Betheiligten zur Last. E | Eingetragen sub fo! des Kontrel-Registers. worden, ja der Ausführung der Auslieferung entgegengetreten sind. ZinScoupons fönnen weder aufgeboten, noch amortisirt wer: Zur Geltendmachung der im §. 8 festgeseßten Rüforderungs- | E A T E i h Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten ift nunmehr von der den, Ades soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons } rechte ist den Jnhabern der Obligationen verhaftet : J ; (Nüdckseite des Zins - Couponé.) g Regierung der Vereinigten Staaten vou Nord-Amerika dur Geseß vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 3.) bei der Direction der Ge- in erster Linie der Bahnkörper von Rolandseck nah B'n- Dieser Zins - Coupon wird uach dem N ge 1 gts vom 22. Zuni d. J. bestimmt worden :

sellfchaft anmeldet und den stattgehabten Besiy der Zinscoupons gen, so wie die Verbindungsbahn um die Stadt Cóln und die ] und werthlos. Dasselbe ist der Fall, wenn ex durchstrichen, durch ocht daß die zur Begründung eines vertragsmäßigen Auslieferungs- durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise Bahn durch die Stadt Cóln, nebst jämmilichen für den Eisen- j E bie, auf Fin VELIICETIE, SIANINES nicht mehr voltgans Wi e Antrages beizubringenden Dokumente und Verhandlungen künftig darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- bahnbetrieb darauf errichteten Gebäuden und darauf zu diesem ] id ; als formell gültige Beweis stü@&e in Nord - Amerika anerkannt meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinécoupens gegen Zwecke gemachten Anlagen, nebs dem sämmtlichen für den Be- | 4 Ihir, 49 Sdt, Zahlbar, am werden follen, fobald ihnen

Quittung ausgezahlt werden, ( trieb dieser Strecke beschafften fahrenden Zeuge, Mobilien, Ge- | 7 1) von den fompetenden Behörden des die Auslieferung na@-

: T. räth‘chaften und Materialien; j (Rückseite des Talons.) fuchenden Staates die Beglaubigung teigefügk ist, daß Die Nummern der zur Zurüdzahlung fälligen, nicht zur Ein- in zweiter Linie haften die Bahnen bon Côln nad Ro- | Inhaber bieses hat vom „: ab sie nach den geseßlihen Erfordernissen des lehteren Staa- lôfung vorgezeigten Obligationen werden jährlih während zehn landseck und von Côlnu nah Herbesthal, insoweit diese Bahnen | 1041 De O EN E s ee ur Abstempe- tes gültige Beweisstücke sind, und wenn außerdem ‘Jahre von der Direction der Gesellschaft behufs Empfangnahme niht {on auf Grund fröherer Privilegien sür frühere Anleihen | lur N d in-Chlh L frei A Ada U t Ugen r 9) diese Beglaubigung von dem, in dem betreffenden Staate dex Zahlung öffentlich aufgerufen. : verpfändet sind. | wn 94 | z residirenden diplomatischen oder fonfularischen Hauptver- Die Obligationen , welche nicht innerhalb eines Jahres, nach S. 11. | | Oie Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. Der Spezial-Direktor. treter der Vereinigten Staaten legalisirt ist. dem- leßten öffentlichen Aufrufe zur Einlöfung vorgezeigt worden, Die Obligationen aus diesem Privilegium sind den unterm J (Facsimile dreier Direftoren.) (Facfimile desselben.) Den Gezuichtsbehörden wird dies mit der Anweisung befannt 2 werthlos, welches von der Direction unter Angabe der werth- | 2. August 1858 privilegirten Obligationen zum Betrage von fünf Pad gemacht, in den Fällen, in wekchen die Auslieferung eines nach 0s gewordenen Nummern alsdann, ôffentlich zu erklären ist. Millionen Thalern hinsichtli des Vorzugsrechtes, der Verzinsung den Vereinigten Staaten von Nord-Amerifa entflohenen Verbrechers * __ Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Ver- | und Amortisation, so wie in jeder anderen Beziehung völlig gleich- | auf Grud des Eingangs gedachten Vertrages vom 16, Juni und pflihtung mebr ; doch fann sie deren gänzliche oder theilweise Be- gestellt. Justiz-Ministerium. 16, November 18352 beantragt wird, die zur Begründung des An- zablung vermittelst eines Beschlusses dexr General-Versammlung aus Qa: trages erforderlichen Dokumente und Verhandlungen neben der Billigkeits-Rüsichten gewähren. / Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekanntmachungen Allgemeine Verfügung vom 95, November t S 2 vorschriftsmäßigen Legalisation mit der zu 1 get achten Beglaubi- D. Q müssen in eine Zeitung jeder Stadt, in welcher nach Y. ch die Zins- E L der Direktore L om gung zu versehen, dahin:

Außer den im §. 5 gedachten Fällen find die Jnhaber ‘der | zahlung erfolgk, eingerückt werden. betreffend die Vertrelung dek LBET hATEN RNH M daß die Schriftstücke binsihtlih der Form nach den in Preußen Okligationen berebtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von 4. 19, j Abtheilungs-Dirigenken bei den Kreisgerichten. | bestehenden geseßlichen Bestimmungen gültige Beweis stücke sind. der Gesellschaft in Cóln zurücfzufordern : Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins-Coupons | Diese Beglaubigung ist von den Justiz - Behörden erstex Jn-

a) wenn der Tran8portbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampf- | kann kein Arrest bei der Gesellscaft angelegt werden, j Da in nenerer Zeit mehrfa h Zweifel darüber exhoben worden |. stanz den Uxfunden und Verhandlungen, so wie den beglaubigten wagen oder anderen, dieselben ersezenden Maschinen länger Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben find, im welcher Axt die Vertretung der Direktoren und Abthei- | UAbscbriften beizufügen und von den vorgeseßten Behörden in den

als sechSs Monate ganz aufhôrt ; : Wir das gegenwärtige landeS8herrliche Privilegium Allerhöcbst | lungs - Dirigenten bei den Kreisgerichten in Fällen der Verhinde- Legalisations-Vermexken zu bestätigen. ,

b) wenn gegen dtîe Gesellschaft in Folge rechtskräftig gewordener eigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen Jnsiegel auSfer- rung zu bewirken sei, so findet sich der Justiz - Minister veranlaßt, Demnächst sind die in dieser Weise beglaubigten Sthriften

Erkenntnisse Schulden halber Execution vollstreckt wird ; tigen lassen, ohne jedoch dadur den Juhabern der Obligationen | die hierüber bestehenden und ‘bereits seit einer Reihe von Jahren | mit den, die Auslieferung beantragenden Berichten dem Justiz»

e} wenn die im §. 9. festgeseßte Tilgung der Obligationen nit | in Ansehung threr Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten in einzelnen Fällen zur Anwendung gebrachten Grundfäge nach- | Minister, in besonders eiligen Fällen aber unmittelbar dem Minlste-

„eingehalten wird. A des Staats zu geben, oder den Rechten Dritter, und insbesondere stehend zur allgemeinen Beachtung bekannt zu machen: rium der auswärtigen Angelegenheiten zur wei'eren Veranlafsung

2 Ju den Fällen zu a. und b, fann das Kapital an demselben der Inhaber der nach dem Privilegium vom 12. Oftober 18540 1) Zft der Direktor des Kreisgerichts verhindert, so ift der Ab- | einzureichen,

Tage, wo einer dieser Fälle eintritt, zurüdckgefordert werden; in | und vom 8. September 1843 emittirten 2,500,000 Thaler Aprozen- | tbeilungs-Dirigent der beständige Vertreter desselben; €r hat Berlin, den 26. November 1860.

dem Falle zu e. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu | tiger und 1,250,000 Thaler 3: prozentiger Rheinischen Eisenbahn- als solcher alle Diréktorial-Befuguisse auszuüben, behält jedoch u ia Mini

beobachten. Das Recht zur 2 urückforderung dauert in dem Falle | Obligationen der nach dem Privilegium vom 2, August 1858 emit- Í den Vorsig in seiner Abtheilung, während in der ‘Abtheilung Der Justiz-- inister

zua. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport- | tirten 5 Millionen Thaler Ab prozentiger Nheinifchen Eifenbahn- des Direktors das älteste Mitglied derselben den Vorsiß tre betriebes , in dem Falle zu b. ein Jahr, nachdem der vorgesehene Obligationen, so wie der nach dem Privilegium vom A, August | übernimmt. | : An

Fall eingetreten ist, das Necbt der Kündigung in dem Falle zu e. 1854 emittirten 750,000 Thaler A4! prozentiger Bonn-Eôlner Obli- | 2) ‘Zt ‘der Abtheilungs-Dirigent verhindert , ‘so hat entweder sämmtliche Gerichts- Behörden

Drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der | gationen zu präjudiciren. | der Direktor oder ‘das älteste Mitglied ‘der betreffenden Ab- y Obligationen hätte erfolgen sollen. _ : Gegeben Berlin, den 26. November 1860. | theilung seine ‘Vertretung zu übernehmen. i eve

Die Okblizationen , welche in Folge der Bestimmungen diefes: | (L. S.) Wilhelm, Prinz von Prevßen, Negent. 3) Sollten in einzelnen Fällen besondere Verhältnisse Abweichun-

Paragraphen cingelöst werden, fann die Gesellschaft wieder ausgeben. von der Heydt. von Patow, gen von den vorstehenden Bestimuungen nôthig machen , so L Bank A. | ist darüber an den Justiz-Minister zu berichten, VPrenßische Dank.

Berlin, den ‘25, November 1860. eri @t be V ußishen Bank

g- x Pte '

Der Justiz-Minister Monats-Ueb ersichi de Ï

Simons. gemäß '§. 99 der Bank- Ordnung vom 5. Ottober 1846.

KRheinische Eisenbahn-Gesellzchaft im Cöln.

Bestätigt von Seiner Majestät dem Könige bon Preußen am 24. August 1837. J An | A ct ip a.

{ämmtliche Gerichte, mit Ausschluß derjenigen 1) Geprägtes Geld und Barren... d

im Bezirk des \ppellationsgerich1shofes __Y Kassen-Anweisungen und Privat-Banknoteu e d zu Côln. 3) Wechsel - Bestände 47,0. 6,000 y

Privilegirte, zu vier und. einem halben Prozent verzinsbare Obligation „A? Der Jnhaber hat an die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft Twreibundert. Thaler Preussisch Courant l:

zu fordern als Antheil an dem durch: Königliches Privilegium vom autorifirten Darlehén von Drei Millionen Thalern. Die Zinfen find gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar. i

Cöln, am 1. Januar 1861.

Die Direction der Nheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. Oer Spezial - Direktor.

4) Lombard - Bestände : | " 5) Staatspapiere, Per und Activa... i

Allgemeiwe Verfügung vom 26. November 1860 s j ¿ - ¿00 betreffend die Ausführung des Vertrages mit A Bauten i 2000 den Vereinigten S taaten von Nord-Amerika wegen 8) Guthaben der Staats - Kassen, Znstitute Auslieferung flüchtiger Berbrech er. und Privat - Pexsonen, mit Eins des L i Giro- Verkehrs... -- L Cid «V 9,506,000 (Unterschrift dreier Direktoren.) Li ; | Vertrag vom 46, Juni und 46. November 1892 (Staats - Anzeiger Berlin, den 30. Nov

Dieser Obligation find Zinscoupons für 6 nebst Talon beigefügt. von 1853, S 41400). i Königlich Preußisches Haupt - Bank - Direkto rium.

; | Nad f ; Lamprecht. Meyen. Sch midt. Dechend. Wo ywod. : ster ®* Nach Artikel 1, des zwischen Preußen und anderen Staaten v Eingetragen sub Fol, „erar des Negister ®, ‘des Deutschen Bundes einerseits, unb den Vereinigten Staalen von Kühnemann.-

JU9ZOI J S} NZ aUqSUIZIIA

Privilegirte Obligation.

RNúüdckseite der Obligation, Hier folgt ein wörtlicher Abdruck des Allerhöchsten Privilegiums.