1860 / 289 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Thalern, mit Littera A. bezeichnet, einittîct; dieselben haben ‘die im _ Mel Fd Ì ada D : en cn, mit Littera t, emittirt, di P Actiïèn Litiérà: A. | weniger äls. sechs P f Artikel fieben bezeichneten prioritätischen Rechte. | auf die Ackien La L erst n Ae er Met hee 7 s : a 2259

e) Weitere - fünf mal hundert Tausend Thaler in Zwei T inf |- Li : ) daf hu \ l Zwei Tausend. fünf bezeichnete Gewinn-Antheil, nachdem in den nötgenven Jahren aus

Ber “wow is Me A E M E I iter e | den Ueberschüssen des Gewinnes, die sfih nah Abzug von ses P E. Sirfniß, jedoch nur dann zu en: S Mel den Vorsthiag ; zent Jahres-Dividende für das auf die Actien-Läittera À. eimterablie Gehen Actien berloren, so ist deren Mortification bei dem Königlichen | die muthmaßlichen Einnahmen und Ausgaben während der nächsten Mo des Administrationsrathes von der General-Versammlung beschlosse po apital «ergèben, das Minus vorweg entnommen ist. G Kreisgerichte zu- Duisburg zu beantragen. Die Profkflamata sind aber | nate aufführen. '

2 / Das unter Littera B. emittirte Actien-Kapital fann im Dividenden- auch dur die im Artikel vier und vierzig bezeichneten GeselUschaftsblätter Artikel fünfzehn.

und von dem Handelbminister gen mi ird. sdanu | ; ; ; Uebernahme dieser Actien N genehmi Aen Besipetn R u ; Mp und in der Betheiligung an dem Vermögen dex Gesellschaft zur Ö ntlichen Kenntniß zu bringen. Án Stelle der rechtskräftig für Ohne Zustimmung der General-Versammilung därf fein Diréftor und : em unter Litteia A. eingezahlten Actien- Kapital ratirlich vel ? ortifizi Actien werden unter Eintragung des Datums des Prv E Sab a der Gesells{häft vertragsmäßig für längere Zeit

E als zehn Jahre ange tellt werden. Í

a. und b. emittirten Actien- 2 : j ibres Besiges, A mde. L pro rata des Nominalbetrages gleichgestellt werden, wenn dies bon Actionairen, die zusammen ieh | Urtheil das Actienbuch neue Actien ausgefertigt. Die Kosten des Eine Vermehrung des in diesem Artikel bezeichüeten Actien-Kapitals wenizer als drei Viertel der Actien Littera B. besißen und bei dex Mortifications - Verfahrens fallen nicht der Gesellschaft, sondern dem Be- Die Gewährung von Pensionen ist überhaupt unzulässig, insofern nicht rann nur in Folge eines Beschlusses der Veneral-Versammlung T aa: Direction deponiren, gefördert und wenn es außerdem auf den Vor: ' theiligten zur Last. in ganz eigenthümlichen Ausnahméfällen der Administrationsrath und die herrlicher Genehmigung stattfinden. y ( \chlag des Administrationsrathes von der General-Versammlung he- Eine Mortification verlorener oder vernichteter Dividendenscheine und General-Versammlung ibré Genehmigung dazu ertheilen. : lossen wird. Der Anfang der Gleichstellung ist bekannt zu F alons findet nicht tatt. i Artikel sech8zehn.

| n vor Ablauf | Die Direktoren und die sonstigen Beamten oder Angestellten der Ge-

Artikel s,

Für die Reduction, respektive die Gat dendtung der bisher emittirten S ce j Demjenigen, welcher de Verlust von Dividendens.

Actien in Actien Littera B, (Artikel fünf a.) wird Le Vordebält Bei Ausführung der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels hrungsfrist bei dex Direction anmeldet und den stattgehabten sellschaft können wegen Dienfstvergehen, wegen Fahrlässigkeit oder Untüth- (a. b. e.) werden diejenigen vorbehalten, welhe im Artikel ses | ch Vorzeigung der Actien oder sonst in glaubhafter Weise dar- | tigkeit in den ihnen obliegenden Functionen oder aus moralis{hen Grün-

der Ebentualität im Artikel sechs vierzig Ÿ immt: ; i ¡kel sechs und vierzig Folgendes bestimmt : unter d. für den daselbst vorgesehenen Fall festgeseßt sind. soll nah Ablauf dec Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten | den vom Dienste suspendirt und entlassen werden. Die “Suspension kann ausgesprochen werden:

a) Von den Ein Million se : : ANOEN | / h

sechstehn Tausend D T Artién E F erOunttt ger Wenn nach Artikeln, drei, vierzig, ein und vierzig eine Liquidation | bis - dahin nicht , vorgekommenen Dividendenscheine gegen Quittung )

ses. und - zwanzigsten Oktober achtzehnhundertsieben und. fünfzi der Gefellschaft eintreten sollte, und alsdann die oben unter e, be: ausgezahlt werden. j ; a) in Beziehung auf Direktoren dur cinen Beschluß des Administra-

Allerhöchst ertheilten Genehmigung vmittirt werden fonnten fin g zeichnete Gleichstellung noch nicht stattgehabt hätte, \o.wird_zuvdr- ‘Wenn der Jnhaber der Actie vox Ausreichung der neuen Dividenden- tionsrathes und in dringenden Fällen sogar durch den Präsidenten

Ein Million viermalbundert und ein Tausend sechshundert Thaler derst das unter A. emittirte Acticn-Kapital sammt Zinsen zu vier heine der Verabreichung derselben an den Präsentanten des Talons desselben ;

oder Vierzehn Tausend sechszehn Actien unbegeben geblieben ; diesel*' Prozent, vom Anfang der Liquidation an gerechnet, zurückbezahlt: Y widerspricht, der Präsentant sie jedoch fordert, ist der Streit zur ge- b) in Beziehung auf die Beamten, welche von der Direction angéstellt

ben werden. vernichtet. ; den alsdann sich noch ergebenden Ueberschuß erhalten die Inhaber F richtlichen Entscheidung zu medifn, die neue Serie der Dividendenscheine worden find, zu deren Anstellung aber na diesem Statut die Ge- der Actien Littera B. Y aber, auf Antrag Eines der Juteressenten oder auf Requisition des GVe- nehmigung des Administrationsrathes erfolgt ist; odér erfordetlih

b) Der Nominalwerth der emitti zier Milli j : ) Tausend Thaler r. R L uen, L enl r ias Axtikel acht F rihtes zum gerichtlichen Depofitorium zu bringen. Dem Jnhäber der gewesen wäre (Artikel vierzehn) dur cinen einstimmig gefaßten Be- Actien wird auf Zwölf ein halb Prozent, also auf den achten Theil TORE : y i Ï gie steht dabei die rechtliche Vermuthung zur Seite, daß er zur Er- schluß der Direction, oder, wenn diese Einstimmigkeit nicht érzielt’ist, des bisherigen Nominalwerthes derabesept Peinaenss, erbalten Die Actien lauten auf jeden Jnhaber. Es sind denselben Dividen- hebung der neuen Dividendenscheine berechtigt «ei. Dem Jubaber des durch die in diesem Falle dem Präsidenten des Administrationê- y 9 denscheine auf je fünf Jahre nebst Talon beizufügen, gegen dessen Ein- À Talons aber liegt der Beweis des von ihm behaupteten vorzüglicheren rathes vorbehaltene Entscheidung ; c) in Beziehung auf die anderen Beamten oder Angéstéllten dur Be-

die Actionaire für ¡ener Acti i iv Ti N ; N i onaire für Acht. jener Actien Eine Actie Littera B. zu Hun- | lieferung neue Oividendenscheine nach Ablauf des lehten Jahres ausge- | Rechtes ob. Direction, oder auch durch einen einzelnen, hierzu vom

e B Ì . "V Er 2 s é g Á L Î ) a Ben e E Ahn (an V ut aar C R Es sind die Actien Littera A. und die dazu gehörigen Dividenden- | hetreffenden Actie nach Ablauf des Zahltages des dri Prioritäts-Actien (3.) E M orbealtli@ des then La A (e und Talons nah den beiliegenden Schemata A. B. und C., die | heine, die“ gegen Einreichuno des Talons zu empfangen waren, diese Beainten. “nter d. folgenden Bestimmung stehenden Rechtes der LE tit v S B. und die dazu gehörigen Dividendenscheine und Talons Dividendenscheine gegen Quittung. zu verabfolgen. Der Besi des Berl F479 Jnnerhalb sechs Monaten vom Tage des Beschlusses muß entweder eingeräumt, daß jede dieser Actien gleich zwei der unter b. aufge: A Fseite Si eines 60 Ds A ai 2 au a die F treffenden Talons giebt alsdann fein Recht auf Empfang dex Dividenden- | die Entlassung auSgéfprochen Mel ri. S aufgehoben werden. R e L e Fe / 18 : 11 z ‘je n ngabe der Betr ine. rtifkel siebe nzen. sähen, dei der daselbs fgr Ma nat delien ‘ann aber | Die Uetien-Bolumens Litera A, wes Lid E E ¿an liel ome (Die Entasung vom, Dienst (Ati (Pi e e E O Ml M 2 Actien-Dokumente Littera A. werden in fortlaufender Reihe, von f Í werden : , aKten a4 eiae E O Urn Ultra B, Eu anfangend, numerirt, und aus einem Stamm- und Auschnitis: | Verwaltun a) in Beziehung auf einen Direktor dur die General-Versammlung; ade uu Hundert Thalern, mit speziellem brioritätisch E A Register ausgezogen, welches in dem Archive der Gesellschaft deponirt | P A b) in Beziehung auf die im Artikel sechszéhn sub b. bezeichneten Beam- C wondelt werden. S echt besteht varin, daß af Life bleibt; sie werden von zwei Mitgliedern der Direction und Einem Mit | A, Direction. ten dur den Adminisirationsrath vermittelst eines Beschlusses, dem G O Hie Actien, Litera B E a [e ien | gliede des Administrationsrathes unterzeichnet. Ganz dasselbe Verfahren | wenigstens sechs Mitglieder be'gestimmt haben;

“entfallenden Gewinn-Antheil | findet für die Ausfertigung der Actien-Ookumente Littera B. statt. Artikel eilf. s c) in Beziehung auf die sonstigen Beamten oder Angestellten dur

Die Dircction wird aus drei vom Administrationsrathe zu ernennen- den Administrationsrath, felbst vermittelst - eines einfachen Majori=

E E a. b.) und später, \qbald die Gleichstellung der leßt- 9

er b t b i E j ie 1] y \ » Sf ; s ife (* J J ¿ d ò 1 y

erwähnten Actien mit den Actien Littera A. (in Gemäßheit des irtifel neuv. den Mitgliedern bestehen. Dem leßteren bleibt jedoch vorbehalten, geit- látsbes{luses. / als drei anzustellen. Ueber Dex Beamte oder Angestellte, auf dessen Entlassung angetragen wird,

Artikels sieben c.) sta1tgefunden hat, aus dem auf die Actien Lit- Die exste Ei ; K aft cut E 748 In e Einzahlung auf die unverzüglich zu emittirende j | ei * Direktore t . inne, © ) s ; e ; zu emittirenden Actien weise nux zwei Direktoren oder auch mehr Cra s uns A entfallenden Gewinne p eine Dividende von sechs Littera A. ift mit fünf und zwanzig Prozent (fünfzig Thaler) am ersten f bie na der Direkioren ist ein gerichiliches oder notarielles Prot0- ist davon wenigstens vierzehn Tage bor demjenigen, an welchem über den O a sebriftlk h E E e A Ns der Dezember achtzehn hundert sehszig nach den Zeichnungsbedingungen zu F foll aufzunehmen. : Antrag Beschluß gefaßt werden soll, an seinem Domizil oder seinem gez Rechte oder von Gt N s Aue rAUniken n Aen E Die folgenden Einzablungen werden, insofern nicht andere Be- | Eine etwa erforderliche Stellvertrétung eines Direktors ist vom Ad- | wöhnlichen Aufenthaltsorte criftlich zu benachrichtigen; er kann sich bei emacht w erden soll, so gilt LLSE Sée e rauch | dingungen besonders stipulirt worden sind, in Raten geleistet, welche der ninistrationsrathe anzuordnen , derselbe kann dafür in dringlichen Fällen | der Stelle, welche über den Antrag zu entscheiden hat, \{riftlich öder g Sie in At e wpe rae pes 4 i E U Administrationsrath festsezt und die Oircction einfordert. Dies geschieht cines seiner Mitglieder bestimmen. persönlich vertheidigen. A e Cg «4 g 2 gegenwärtige Bestimmung die mission vermittelst öffentlicher Aufforderung (Artikel vier und vierzig) wenigstens Auch sel der Administrationsrath fest, welche die Functionen jedes Die Entlassung hat zur Folge daß alle dem Entlassenen vorher ver- [o her priorit E, Actien Littera B. E O iein, |o wird | Einen Monat bor dem festgeseßten Zahltage. | ánzelnen Direktors und die gegenseitigen Verhältnisse der Direktoren zu | tragsmäßig gewährten Ansprüche an ‘die Gesellschaft auf Besoldung, Tán- eren Form, so wie die der dazu gehörigen Dividendenscheine und Ta- Die Einzahlungen sind bei der "Direction oder den von derselben an- A der sein sollen, so wie auch die Befugniß der Direktoren zur Unter- tième, Entschädigung oder andere Vortheile sofoxt erlöschen. lons, nah Anhörung der Vorschläge des Administrativnsrathes, zugebenden Stellen, namentlich in Cöln Paris und Berlin zu leisten A ee : : Fn den Dierestverträgen ist auf den vorhergehenden und den gegen- S Ver L A Nag e e d Die geleisteten Einzahlungen werden auf Quittungsbogen (titrçs pro- | E i Artikel zwödlf. wärtigen Artikel binzuweifen. ; Besiger der bis jeyt à Sittictea Attiéir ‘Bird dffentliche N E vier Ra [auten auf ben Nan der Actienzeihner Verträge über Kaus, Verkauf oder Pachtung von Jmmobilien und B. Admüinistrationsrath. machung (Artikel vier und vierzig) aufgefordert, dieselben nebst den S ittaaabogen dnd E oar A nen Er e Die Y Bergwerksgerechtigkeiten , fernex alle Verträge, deren Objekt mehr als Artikel achtzehn. dazu gehörigen Dividendenscheinen binnen einer auf wenigstens | bleibt der Veiienzeichner für die e nad U ab zehntausend Thaler beträgt, (0 wie aus alle Wecgiel? R erden, Ver Administrationsrath besteht aus zehn von, dexr General-Versamm- T ns E N BEN bei der Direction oder bei den | lungen verbáftet. : ; nzal j Mea R guts Ju en R: A E O unterschrieben werden, (ung, du De lnraie Mid M di g e a p, zuglei anzugebenden Zan rmen in Cöln, Paris und Berlin ein- Gegen Aushändigung der Quittungsbogen werde! l anst genügt die nters{chri eines Direktors. i j ; lich des rásidenten und des ice-Präsi enten, Inländer sein müssen. zuliefern. Wenn in dieser grist nicht sämmtliche emittirte Actien Vollzablung, in Folge alier desfalls "Pan ree Beramlligung df | 0 Me gierna Knt ignf, De t tb fts i L Die Administrationsrät he (uggen e Jahre s s P pt dos v eingeliefert sind, so wird hierfür in gleicher Weije eine Endfrist an- Direction. die Actien nebst Dividendenscheinen und Talon aus eliefert | ministrationsrathe bekannt zu machen. (Artilel vier Un 19e nexhalb derselben nach den exsten zwel Jahren Bier Mitg Leder, und dann beraumt, die niht weniger als sechs Monate, angerechnet pom Ab- Wer nach der ergangenen ersten öffentlichen (fufforkeoung vie {ul- | Artikel dreizehn. von zwei zu zwet, Jahren Drei Müglieder ausscheiden, bis die Reihe um lauf der ersten Frist , betragen nnd die in Zwischenräumen bon digen Einzahlungen nicht pünktlich leistet, bat für spätere Zahlung die Die Direction leitet innerhalb der statutmäßigen Grenzen; und unter Austritt fich gebildet hat, entscheidet darüber das Loos. memgneas Einem Monat drei Mal. bekannt gemacht werden soll, Zinsen zu sechs Prozent zu vergüten und außerdem eine Conventional- i Befolgung der vom Administrationsrathe aufgestellten Normen die Ge- Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. d des Administrations- ie nah Ablauf dieser Endfrist nicht eingelieferten Actien find | strafe von fünf Prozent der in Rüstand gebliebenen Eumme verwirkt {äfte und Angelegenheiten der Gesellschaft und vertritt dieselbe überall, Tritt vox_ Ablauf der- Amtódauer ein Mitglie s E: Br n un heren Beide verlieren jeden Auspruch auf den Um- Die Direction exláßt hierauf unter Angabe der Nummern der Actien oder sowohl dritten Personen wie Behörden ge b I au in atr S E I O A R E O ara- L tien Lille 6 L : Quittungsbogeu, au ‘welche die Einzahlu ; i H L M F allen gerichtlichen Verhandlungen und nämentlich bei Vergleichen. erun j - B ( l G Sämmtliche bis jeßt ausgegebenen Dividendenscheine, mit Aus- | zweite öffentliche S ne ‘die P nige BO e ait Rust ind Die Leiiriinabivnn der Directions-Mitglieder erfolgt durch eine gericht- tionérath einen Ersaymann ernennen. Der desfallsige Beschluß ist, ge- Rahn, Fee RR, E ¡zahlbar waren und. no nicht erhoben Conventionalstrafe innerbalb eines auf wenigstens dreißig Tage zu bestim- | liche oder notarielle Ausfertigung des über ihre ben ertb E etl richtlich oder note In m a onsrathes gerichtlich: oder außer- "gter f ea e ; menden Termins zu leisten, nen Protokolls , oder dur eine auf Grund desselven er eilte notarielle Wenn (eun 2 e ; 0 ( , | Die unter b. e: und d. festgeseßte Umwandlung wird ein Kapital Wenn auch ad ieser zweiten öffentlichen Aufforderung die {chul- |} er Jericbuliche Bescheinigung. e gerichtlich seine Zahlungen einstellt, st dasselbe als ausgeschieden ¿u Nu etwas weniger als die runde Summe von Sechsmalhundert ‘dige Zahlung nicht geleiftet wird, steht der Gesellschaft frei, entweder | Die Gültigkeit der Unterschrift der Direktoren ist von der für be- betrachten. E T Sa niens T Ner Le S ide E Mt e 4a Actienzeichner zur Berichtigung der Einzahlung sammt Zinsen Kosten stimmte Geschäfte vorbehaltenen Genehmigung des Administrationsrathes L O A N c isé SAaleén vésisen L uen f s : : ì umme emittirt un und Conventionalstrafe gerichtlich anzuhalte der in Gemäß it eines dritten Personen gegenüber nit abhängig: g v0 ( i j bei. e mag ee Ra ine i | el H inistrationé s n A em : lche während der Amtsdauer im Archive der Gesellschaft ber ch der Umwandlung überschießende kleine Zahl dieser Actien, | Beschlusses des Administrationsrathes und vermittelst Bekanntmachung Artikel vierzehn. ats l ien 9 Ÿ ath gewählten Mitglieder,

nicht unter ¡ y ; , vas / : Ed E . ch er pari, bestens gegen Made Zahlung verkauft werden. (Artikel vier und vierzig) für diese Zahlung einen leßten Präflusiv-Termin Die Direction stellt die unter ihr stehenden Gesellschaftsbeamten an ; Die Nawen der in den Administrationsr M LEE (E es erforderlich, wenn | ynter Angabe des Präsidenten und des Vice-Präsidenten, sind bekannt zu

ttera À. oder Liitera B. cinen

von nicht weniger als Zwanzig Tagen anzuberaumen und wenn die Zah- j f ; j ninistration y D L : y ' j 4 jedoch ist die Genehmigung des Administrationsrath )

G8 Vekifidirhälinis tigen fen edr A nab Liiters B s auch dann nicht geleistet würde, die bereits gemachten Einzahlungen die hrliche Besoldung inehr als fünfhundert Thaler oder die Dauer der machen (Artikel vier und vierzig).

wird in Beziehung auf den Untheil am Gewinn und : : mat o Gesellschaft verfallen und die betreffenden Quittungsbogen für Anstellung mehr als Ein Zahr beträgt. ¡fel ü

im Falle einer Liquidation verthlos zu. erklären. Dies ist bekannt zu machen (Artikel vier ur? Die Genebmigung des Admínistrationsrathes ist ferner erforderlich : Ar ti! éi genie f immten Antsdauer kann

an dem Vermögen der Gesellschaft festgesezt M an Stelle der werthlos gewordenen Quittungsbogen kann ye a) für die Erwerbung oder den Rerkauf von Jinmnobilien, Bergwerken riifel achtzehn be n e rathes ‘in wie folgt: esellschaft andere ausstellen und begeben. und Bergwerks - Gerechtigkfeiten, wozu außerdem, wenn das g 6 derlei E n Sd ri bék bér Administrationsrat

Artikel zehn. | mehr als Zwanzigtausend Thaler beträgt , die Zustimmung oder pn E Maat n cnigstens zwei Hritteln seiner Mitglieder dies

statutmäßig ( Artikel sechs und dreißig bis: acht und dreißig) ; ; j i Autorisation der Generál-Versammlung einzuholen ist (conferat. Ar- l i : General- D E g) zur Dex Ueberirag der Actien erfolgt durch d bl Liefer s ; Gia): beschließt, oder wenn eine ole integrale Neuwahl von einer Vener s folg 4 ho Moe Uebevlieferung de tikel neun und dreißig), Le Als mit einer Majorität von wenigstens zwer Oritteln der în

Vertheilung kommt: betreff

e T, L i enden Dofkfumentes. H ' Ï l

zwei Fünftel desjenigen Betrages, welcher übrig bleibt, nachdem Ueber den Betrag der Actie hinaus ist der Actionair zu feinerli 6 4: e DUWEAA von e Gaben F Stimmen bes e ntegrale Neuwahl beschlossen ist E. ' v n beiden Fällen muß - nteg L

a) Die Znhaber der Actien Littera B. erhalten von dem Gewinne, der

vorweg für das eingezahlte Kapital der Actien Lättera A. eine Zahlun i

2 l w , y : g verpflichtet. z : i Ki Jahres-Diidende Vi V bgcsnien Betrage is, welcher | Mehrere Rechtsnachfolger und Repräsentanten Eines Actionairs sind d) Be etre, 6 Eeb j Maschinen und dergleichen , bei Einberufung ber General - Versammlung, welche diesetbe vornehmen

gefügt werden éhneten Betrages noch- bei- | nicht befugt, ihre echte einzeln und getrennt auszuüben, sie können die- die Ausgaben sich auf mehr als Táusend Thaler belaufen; soll, Erwähnung hiervon geschehen. . selben vielmehr nur zusammen, und zwar nur durch. Eine Person wahr- ) für di fnahme von Anlehen , worunter die Benúzun Ei D du Arte Mhrlith seinen Präsidenten so wie ( ; betr , i tal "téèrt n chind fällen vertretenden Vice-Präsidenten mit ßerdem die einen ïhn in allen Verhinderung®| Wabhlhandlung

b) Sollte etwa eine Jahres-Dividende auf das eingezahlte Kapital der | nehmen lassen. oder Waaren-Kredits nicht zu verstehen i : ; i ; als Hunderttausend Thaler, #0 ist außer ‘Mosuter Stimmenme hrheit. Wenn dieselbe bei der -ersten

General-Versammlung erforderli. ) A Vei De riften E eiten Die Direction wird dem Admini rationsrathe wenigstens dreimonat- | nicht erreicht i T so wird die Bah nah den li eine Aufstellung übér den fand des Geschäfts machen und darin | Alineas des Atfitels ein und dreißig vollzogen.