1860 / 291 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der gemeint sei, indem leßteres allerdings-eben o eschei s _— Di ? : i : : : i S 2 Vermdgen n norei : Vermögen der Genlnks - rbohation in ihrer Ge af i Bidai Fe L 1h Ats L hs At 9 I ez feinem Zweifel, daß die Grundstücke der Kolonisten. in G. noch geruht: Dem Schriftsteller Dr. Carl Loeffler zu Alt-Schône- sammtheit gehört. - f er Kirchenkassen für Shulzwecke J ¡eyt dem Gutsbezirfe der Herrschaft D. im N.er Kreise angehören, berg bei Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs Hiernach- gebührt den Stadtverordneten auch, der Beschluß über die betreffend, | L daß die lehtere daher nicht nur die Armenlast in dieser Kolonie | zu Sächsén-Coburg-Gotha Hoheit ihm verliehenen, dem Herzoglich des Bürger - Vermögens nach §. 49 der Städte - Ord- ‘tragen, sondern auch alle die Prästationen zu erfüllew hat, welche Sachsen - Ernestinischen Haus-Orden affiliirten silbernen Verdienst-

und der Beschluß der Gemeinde - Verwaltung Auf den Bericht vom 16. Oktober v. J., die Verwend J e Kolonie nach ihrer Erhebung zu einer selbstständigen Gemeinde | Kreuzes zu ertheilen. h :

50 Nr. 4 noch die Genehmigung der Re ierun : Je ung von die : 9 g d

: : je Genehmigung gierung. | Revenüen Ueberschüssen der Kirchenkassen zu Schulzwecken betreffend, F als Gemeindelasten zu übernehmen haben würde.

gtaga Tams des eige Be Tolle feinem De I ect das erwiedere ich im Einverständniß mit dem Evangelischen Ober- Wáre die Fähigkeit der Kolonie zur dauernden Erfüllung dieser,

die hiernach vorhandenen Berechtigungen der Bürger und Bürzerhaus- Kirchenrath der Königlichen Regierung, daß ih Jhre Ansicht i J jeßt der Gutsherrschaft obliegenden Leistungen füx durchaus ge- ; ,4 ; N, : dee zu S. mi das Holz P Un Stadiforste zum ane e MEA bén Betreff der Förmlichkeiten, welche nach Allgemeinem Libreit bei 4 lhert zu erachten , so würde dem bón dén Kolonisten im Einper- Summarische Uebersicht der imm atrifulirken Stu- gehören, und daß die Einzelnen die Nußungen lediglih auf Grund und derartigen Ausgaben zu beobachten sind, nicht zu theilen verma J stándnisse ‘mit der Gutsherrshaft gestellten Antrage auf Bildung direnden auf der Königlicher vereinigten Fried- währénd der Dauer ihrer Eigenschaft als Bürger und Bürgerhausbesizer vielmehr der von dem dortigen Königlichen Consistorium vertretenen À einer besonderen Gemeinde entspröchèn werden fônnen, da der hier- rihs-Universität Halle- Wittenberg von M i ha e- zu beziehen haben, also auf Grund des öffentlichen Kommunalverhältnisses | Meinung aus den von diesem dargelegten Gründen beipflichte. J durch bedingte Wesel in der Person dés Verpflichteten dem öffent- (is 1860 bis Oftern 1860

und nicht gi A ae M vat A N Auna, Hiernach sind hinsichtlich der in Nede stehenden Verwendungen, F lichen Jnteresse nicht widerstreiten und es äls wünschenswerth an- i nan mee E ate P S N rabtvehbebe Le A ein welche sich 1hrer rechtlichen Natur nach als Schenkungen charalkteri- J zuerkennen sein würde, daß eine so große Zahl prâstationsfähiger ]

geschlossen veden ist intiGtia und unhaltbar. Denn. das S firen, die - Vorschriften des Rescripis bom 14. April 1838 (von F Grundbbesiper nicht länger von der Theilnahme einerseits an der | figer B Michael : 18 abgesehen davon, - ob dieser Titel gerechtfertigt sein dürfte —= ist nichts Kamph Annalen Bd. 22, S. 633) als maßgebend zu befolgen, und # Verwaltung der sie betreffenden Angelegenheiten und andererseits n A ichae e s —— weiter, als die Bekanntmachung ciner von der Stadtbehörde in An- ist namenili in jedem speziellen Falle die Zustimmung der Kirchen- I an den aus der Gemeinde-Angehörigkeit entspringenden Verbind- ä f A dena geo N n CREÓ And ‘hi Es ia 13 \sehung des Etadtforstes beschlossenen VerwaltungEmaßregel , welche in gemeinde, resp. 1hrer Repräsentanten, so wie meine Genehmigung J lichkeiten ausgeschlossen bliebe. Nun heben Ew. 1c. selbst aber 1n d O fo A November L L iat L L A den nächsten ses Jahren angewendet werden sollte, jedoch auch nur | und, sofern es sih um die Verwendung der bei der Vermögens- J dem gefälligen Berichte vom 11. d. M. hervor , wie der Grund- L ie Gesammtzahl der immatrifulirten Stuöiren en beträgt 155 mit dem im §. 23 des Statuts gemachten Vorbehalt einer noch vor | Verwaltung einzelner Kirchen si ergebenden Ueberschüsse handelt, J besi in der Kolonie G. derart zersplittert ist, daß nur die wenig- C Ä s Ablauf | ‘der sechs Jahre vom Magistrat oder vom Gemeinderath | auch die des Evangelischen Ober-Kirchenraths erforderlich. J ften Einwöhner fih von dem Erträge ihrer Grundstücke ernähren, Die theologische Fakultät zählt .…". 4 Kusländer- 63 beliebten Revision. Es begründet daher der Widerspru welchen der Verlin, den 11. August 1860. J während die Mehrzahl derselben quf Nebenerwerb dur Tagelohn- eRE E

Kläger durch seine Klage gegen die Abänderung des sogenannten Statuts i D E A | j ì ; ; 2 ; 486 unb die anderweite Anordnung der Stadtbehörde in Bezug auf die Ver- Dex Minister der geistlichen, Unterrichts- und J arbeit, Lohnfuhrwerk und geringen Gewerbebetrieb angewiesen ist, Inländer, 47

abfolgung von Holz und Torf aus dem Staktforste erboben hat, feine Medizinal - Angelegenheiken. f und es erscheint daher die Besorgniß wohlbegründet, daß durch die Oie juristische Fakultät zählt Musländer 1 : S ität A Rechte, de n Sand des ‘Privteigedthums von Bethmann-Hollweg. J Erhebung der Kolonie zu einer selbstständigen Gemeinde die Zahl l ausmachen und welche nach §. 1 der Einleitung zur Allgemeinen Ge- A I der hon vorhandenen leistungSunfähigen Kommugen vermehrt i L 7 Inländer. 51 rihts:Ordnung zum Rechtswege geeignet ist. Die Prüfung und Entschei- | (5, Knt O e N Î werden würde. Jh kann mich deshalb nicht dazu verstehen , die Die medizinische Fakultät zählt .….. )} Ausländer 2 dung fann folglich nur den der Stadtbehörde vorgeseßten Verwaltungs- die Königliche Regierung zU * _—_ Trennung der Kolonie von dem Gutsbezirke und die als Folge. 53 behörden gebühren und im Wege der Beschwerde an sie gebracht werden. derselben eintretende Befreiung der Gutsherrschaft von allen ihr - Die philosophische Fakultät zählt: /

Mit Rücksiht auf die in den Erkenntnissey de Gerichtshofes vom der Kolonie gegenüber oblirgenden Leistungen Allerhöchsten Ortes a) Inländer mit dem Zeugpisse der Neife.… 121 7. Juni 18:6 (Minist. - Bl. S. 255) und bom 21. November 1857 schon E 17 2 M j i ie G j Bildun b) Jnlä vin 35 des Regle-

y Verfügung vom 1. August 1860 bezüglich auf zu befürworten, werde vielmehr die Genehmigung zur Ll g ) Inländer, auf Grund des §. 39 des Regie

nadgewiesenen Grundsäße war daher, wie ge][chehen, zu exkennen. D U 2 N L ; I z L ; i rit AQUE è A Lertin, den 1: Stitbet 1 R A 8 den einjährigen freiwilligen Militairdiensl der J einer besonderen Gemeinde aus der Kolonie G, nur dann von des ments vom 4. Juni 1834 immatrifulixt

ialicher Geri j otenz - ifte - r; rinz - Regenten Königlicher Hoheit erbitten können, wenn die c) Junländer, auf Grund des §. 36 des Regle» Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Ank F Mone. Swhülex an. Py os Pm aats | Gatsberrschaft zuvor in Anerkennung der Vortheile, welche ihr aus inents vom 4, Juni 1834 immatrifulirk- -

ciner Gemeindebildung erwachsen würden, die Prástationsfähigfkeit d) A I A Ju Verfolg meiner Verfügung vom 26. Juni d. J. theile ih der zu konstituirenden E L es Red “UfoitanAben b, . der Königlichen Regierung mit Bezug auf den das Pro-Gymnasium dem Bedürfnisse der kommunalen Derwa ung entsprehenden Lan?- A J , s a O Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und zu N. betreffenden Beritt vom 4. Juni d. J. in Folgendem die fläche an dieselbe, sei es in anderer Weie, ausreichend sichergestellt Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hie

E , : i F En ; ige Universität: Medizinal - Augelegenheiten. Bedingungen mit, welchen gegenwärlig von denjenigen Pro - Gym- haben wird. E 1 nicht immatrifulirte Pharmaceuten

nasien genügt werden muß, die ihren Zöglingen das Recht auf den Sollte. die Gutsherrscbaft sib hierzu nit verstehen wollen, u 2) nit immatrifulirte Hospitanten Der Dr. philosophiae Karl Neumann in Berlin ist zum einjährigen freiwilligen Militairdiens| durch ein Schulzeugniß sichern ersuche ich Ew. 2c., gefälligst darauf zu haltew, daß die Kolonie G. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Aubdrer Ma P 4 Es nehmen folglih an den Vorlesungen Theil im Ganzen . 739

außerordentlichen Professor in der philosophishen Fakultät der wollen. seitens der Behörden in Zukunft nicht mehr, wie dies bisher zur

Luntversirar zu Breslau ernannt worden. Es müssen die 5 Klassen Sexta bis Secunda gesondert. vor- Ungebühr geshehen,- als selbstständige Gemeinde behandelt wird, handen sein und im Wesentlichen denselben Klassen eines vollstäu- Î daß insbesondere dem daselbt angeseßten Schulzen die Functionen

digen Gymnasiums gleich stehen. Für die Aufnahme der Schüler, eines Gemeinde-Vorständes niht länger übertragen werden und I 2 ° und die Kursu8sdauer der einzelnen Klassen müssen bié für die Gym- daß fünftighin wegen aller Anforderungen, welche bisher in kfom- N ichtamt lich es. i j : - nasien geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen, Das | munaler Beziehung an die Kolonisten gestellt worden sind, die Guts- |: Preußen. Berlin, 7, Dezember. Se, Königliche Hoheit Bescheid vom 31. FUit 1800. das Schulpatronat Lehrer-Kollegium muß aus mindestens 7 Lehrern, einschließlich des herrscaft in Anspruch genommen wird. R der Prinz-Regent nahmen heute Vormittag die Vorträge des in der Provinz Preußen betreffend. Rektors, bestehen, und von diesen müssen außer dem Rektor min- Nach diesen Grundsäßen wollen Ew, 2c. gefälligst in allen den | Ministers von Auersêwald, des Ministers Frhr. von Schleinib, des destens 4 durch wissenschaftliche Studien vorgebildet sein, und fih Fállen verfahren, in welchen die Abzweigung, einzelner Grüundstüe mit der interimistishen Leitung der Geschäfte des Ministeriums des Auf den Bericht vom 5. Mai d. J. bin ih damit einverstan- darüber vor ciner wissenschaftlichen Prüfungs - Kommission aus- | von einem Gutsbezirke und die Bildung einêx eigenen blu Königlichen Hauses beauftragten Wirklichen Geheimen Ober-Finanz- den, - daß den sämmtlichen Landbesizern der zu den Schulen in P. gewiesen haben. Eben so ist ein unerläßliches Erforderniß, daß aus denselben 1n Antrag gebracht wird, und selbst dann, wenn die | Raths von Obstfelder, des Polizel - Präsidenten Frhr. von Zedliß und St, gehörigen Bezirke, ‘bie-in ben E; 28 und S der Schul: außer dem Rektor wenigstens die bezeichneten 4 wissenschaftlichen | neu zu bildende Gemeinde für leistungsfähig zu eaten in | und des General-Jntendanten von Hülsen entgegen und empfingen Ordnung für die dortige Provinz vom 11. Dezember 1845 dem Lehrer definitiv mit Befoldungen , die in diesem Fall nit unter Erwägung nehmen , ob es sich nicht zux Vorbeugung a iger | eine Depution, aus Mitgliedern des Gemeinderathes von Aachen

Schul-Patrone in Bezug auf die Aufsicht über die Schulen 400 Thlr. hinabsteigen dürfen, und mit gesicherten Pensions-An- Weiterungen empfiehlt, vor der Konfütuirung der M e ul bestehend.

und“ die Direction des Schulvorstandes beigelegten Rechte ‘nit | Prüchen , angestellt sind, Die Anstellung des Rektors und der | die Ausweisung angemessener Landfläcen für U E bien, Sachsen. Dresden, 6, Dezember, Die Erste Kammer zustehen. : / Del mas ige E erze p O S E | Me bi C E A H TUn Ee D erauggellende EttlBling bat in ibrer heutigen Sizung dem (von der Zweiten Kammer be- Der Schul - Patron im Si! r. S e ; S chullokal muß billigèn Anforderungen entsprehen. „Zn Der Lub ur die später sich eîwa ais 1 ) ( Ï v, : L id 4 : nicht die t Gh Th. 11. A bredts, nh stattung der Schule dürfen eine Bibliothek und die wichtigsten einer besonderen Schule, eines Gemeinde - Armenhauses und der- | reits genehmigten) Gesezentwurfe wegen provisorischer Forterhebung

; : / ; y 2 : r Steuern ihre Zustimmung ert eilt und sodann den Entwur Gerihts-Obrigfeit, sondern der Gutsherr resp. eute | Mathemaiien, geogro phischen und naturwissenschaftlichen Lehrmittel gleichen mehr, zu dringen. “h Gesehes S Ge en der n den Landes - Sie herren des zur Schule gehörigen Bezirks, wie dies aus den nit fehlen, Die betreffenden Pro-Gymnasien kaben alljährlich Berlin, den 25. September 1860. und Corrections - Anstalten, so wie in den Gerichts - Gefängnissen Motiven unzweifelhaft hervorgeht und auch die Vestimmungen der N Ou as jut: ver benn ien. una DATT [Sentgue Luer Der Minister des Jnnern. detinirten Personen berathen und angenommen, Die Zweite 66. '6, 30, 44 ff. der Schul - Ordnung ersehen lassen. Sofern da: | em Lehrplan eine tabellarishe Uebersicht der LectionsvertheLung Graf von Shwerin. n mer beendigte die Spezialberathung des VII. Abschnitts des her ‘die Landbesizer der gedachten Schulbezirke nicht Gutsherren und die wichtigsten statistischen Angaben, mit Bezeichnung der Kon- Gewerbegeseßes (Behörden und Verfahren) und begann sodann die find, können fie als Schul-Patrone nicht gelten, und ist es uner- fession der Schüler, der etwa zugestandenen Dispensationen und An Berathung des Gesehes uber Errichiung von Gewerbegerichten. het Eee en hertömliq einzesne Rechte zustehen resp, Pflich- E August 1860 den Königlichen O A e (Dr. J.) 5 en obliegen, welche na der Schul-Ordn ¡st mi S chul- 2 i Jui , Î Provinz N., und abschriftlich zur Kennk- ; i Patronaie ai s ch ung sonst mit dem Schul Der Minister der geistlihen, Unterrichts - und Meéedizinal- | Me 1 n Drt Weimar, 6. Dezember, Der landständische Rechnungsaus- Können aber jene Landbesißer als Schul - Patrone nicht ange- Angelegenheiten. an die Königlichen Ober - Präsidenten {ub , welcher bekanntli vor drei Wochen hier zusammengetreten sehen werden und existiren auch sonstige Patronats. Berechtigte nicht, Jm Auftrage : der übrigen östlihen Provinzen. ist, hat gestern die ihm obliegenden Revisions-Arbeiten beendet und so folgt daraus, daß über diese Schulen ein Patronat überhaupt Keller. wird nunmehr wieder auseinandergehen, (L. Ztg.)

nicht besteht, und kann insbesond isfus di - Ne M j -

liel Beh un Hann pabesonkere Jahns die Patronats, Vedne | die óriglide Regierung zu X Sesen Fall, 5, Dn uui tats t e

er ¡ A den A Ordnung zustehen, was indessen Ministerium e D Cor erade Ode d. Bl, telegraphisch gemeldet wurden, lautet, wie folgt : : ernt gena Ul, : wei ngelegenyet . i D Beschl V l | der von dem Herrn Vice-Prä- Berlin, den 31. Juli 1860, Ministerium des Innern. afen M 0 168 M. silte selbstständige Antrag zur Prâfung

E uf: : A A L j j / nem gewählten Ausschusse überwiesen, in dessen Namen über das Ergebniß Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Verfügung vom 29. September 1860 bezüglich q Dri Ruin N tnjain Bo U Vottli im Freie e Baut Wid le ih die Ehre habe. Der Herr Antrag- Angelegenheiten. auf. die. hei der Abzweigung einzelner Grund- Flatow is die silberne Gestút-Medaille verliehen worden. “| steller geht mit Recht davon aus, daß der geschichtliche Verlauf unserer

s , : : : Verfassungs- Angelegenheit im Allgemeinen so bekannk sei, daß auf eine ein- von Bethmann-Hollweg. stückxe von einem Gutsbezirke und Bildung einer He i nant Dárstelluta C D verzichtet werden könne. Die

cigenen Gemeinde aus denselben zu befolgenden | mit dem Antrage in näherer Verbindung stehenden Vorgänge und Rethts- An Grundsäße. Berl 7D b Se. Königliche Hoheit d Pri säße a ny in A ea am en hptger ums dee Sit , E A / S EA i z Berlin , Dezember. Sé- omtguihe oheit der Prinz? ervorgehoben worden, daß au in diesex Beziehung on were N die Königliche Regierung zu N, Nah Ew. 2c. gefälligem Berichte vom 11, d. M, unterliegt Regent haben, im Goien Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst “ingen Abständ genommen werden kann. Dex Ausschuß würde sich daher