1860 / 296 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

tigen Landwehr-

ten Unterstühungen nachträglich zu zahlen, feine Foige gegeben twerden. Berlin , den 18. “August 1860.

Der Minister des Junern. Jn Vertretung: Franßt.

Finanz - Ministerium.

Bescheid vom 27. Oftober 1860 die Kompetenz zur Festseßung von Strafen wegen Hinterziehung

städtischer Steuern und Abgaben 2c. betreffend.

¡r-Familien der Gemeinde N. în Vorschlag gebrach-

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Ie Atinie Kain anzuweisen, die von dein Magistrat für die aufgeführten Gégè edürf}

dürfnisse der Konsumenten entspricht,

dere Genehmigung der Ministerien zu bewilligen sind. Berlin, den 31. Oktober 1860, -

Die Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten. „von der Heydt.

Der Finanz-Minister, von Patow,

Der Königlichen Regierung erwidern wir auf die Anfrage bom An

7. Jani d. Z:

daß nach ‘den bestehenden allgemeinen Gesehen den städtischen Strafen wegen Hinterziehung städtischer Steuern und Abgaben oder der von den „Kommunen zu ‘erhebenden Zóôlle und sonstigen Gefälle nicht

Behörden eine Befugniß zur Festseßung von

zusteht.

"Wie \{chon in dem Erlaß vom 28. Dezember 1852 bemerkt : 135- und 136 des Gesehes vom 3, Mai h 1852 (Gesez-Sammlung S. 209) hinsichtlich der Zuwiderhandlungen entliher Abgaben Postgefälle und Communications-Abgaben, bei dem adminisirativen Strafverfahren insoweit sein Bewenden haben, als ein folhes nach den bishe- Dergleichen Gesehe, welche den bestehen aber Jnsbesondere ertheilen die §§. 243, 250. Anhang zur Allgemeinen Gerichts-Ord- nung, §. 34 Tit. 35 Th. I, ibid. und §. 45 der Verordnung bom 26. Dezember 1808 nur den Regierungen ein Recht zur Festsezuug Jn Betreff der den Kommunen zuU- im- §. 132 Tit. 15 Th. 11. des AlUgemeinen Landrechts ausdrücklich bestimmt, daß, wenn der Defraudant leugnet odèr sonst auf rechtliches Gehör sich Die Zolberech- tigten haben nur die ihuen in dem genannten und den vorgehenden welche fich aber auf solche in denen ein cigentlices Verfahren überhaupt

ist, soll es nach Art.

gëgen ‘die Vorschriften über die Erhebung ô und Gefälle, insbesondere der Steuern, Zölle,

rigen Gesezen zulässig ist. städtischen Behörden. eine Straffestseßung beilegten, für die oben bezeichneten Zuwiderhandlungen nicht.

der dort bezeichneten Strafen, stehenden Zölle ist, wie für -alle Privatzöôle,

beruft, ein gerichtliches Verfahren einzutreten hat. Paragraphen bezeichneten Befugnisse,

Jälle beschränken, nicht eintritt.

Es versteht sih bon selbst, daß bierdur die Befugnisse der Magisträte, welche zuglei die örtliche Polizei- Verwaltung haben, ebertretungen in den Grenzen und Formen

zur Verfolgung von des Geseyzes vom 14. Mai 1852 unberührt bleiben.

Die Magisträte des Bezirks ‘der Königlichen Regierung sind

mit entspréhender Anweifung zu versehen. Vetrlin, den 27. Oftober 1860.

Der Minifter für Handel, Gewerbe und- öffentliche Ier Dér Arbeiten. Finanz-Minister.

von der Heydt. von Patow.

An die: Königliche Regierung zu N., und ab- sch{riftlich zur Kenntnißnahme und glei- mäßigen Beachtung an sämmtliche übrige Königlihé Regierungen, und an das Königliche Polizei-Präfidium hierselbst.

Berfügung vom 31. Oltober 1860 die Erthei- lung von Gewerbescheinen an Ausländer zum Um- herziehen mit Mushelshalen betreffend.

Die Muschelschalen, für deren Feilbictèn im Umhexziehen die | L Regierung nah Jnÿalt aa Berichts n M, dem N, aus N. einen Gewerbeschein ertheilt hat, sind zu den Gegei- dén, welche nah dem, dur den Cirfular-Erlaß vom 26, De-

mber 1847 mitgetheilten Verzeichnisse der Wochenmarkt - Artikel rall auf den Wochenmáärkten feil gehalten werden dürfen, nicht zu rechnen. Daß unter den dort zu 1. erwähnten „Muscheln“ nicht Nuselscalen, sondern solche Muscheln zu verstehen seien, welche zum Genusse dienen, ist von der Königlichen Regierung an- erkannt. Ebensowenig begründet die E-genschaft jener Muschelschalen als „rohe Naturprodukte“, deren Subsumtien unker die zu 11, a. a, O,

Minisier des Junern. Gr. von Schwerin,

die Königliche Regierung zu N. und ab-

schriftlih zur Kenntniünahme und Nach-

achtung an sämmtliche übrige Königliche

Regierungen, einschließlich der zu Sig- maringen.

Dn -

Haupt-Verwaltung der Staätsfchuldenu.

Belanntmahung, betreffend die dritte Verloosung der Staats- Anleihe vom Jahre 1856.

Vom 11. Dezember 1860.

folgende Nummern gezogen worden:

Lit. A. Nr. 908 bis 912.

3381 bis 3385. 4278

bis 4282. 6682 bis h 6686. 6943 bis 6947 Lit, B, Nr. 424 bis 433. 456 bis 465. 4166 bis 4175, ‘7686 bis 7695

Lit. C. Nr. 5882 bis 5906. 8197 bis 8206. 8208 bis 8222

Lit, D, Nr. 201 ‘bis 250.

40 Stü à

50 Stúück à 200 Thlr. über 10,000 Thlr,

3601 bis 3624 .…... T4 Stück à 100Thlr. über 7,400 Thlr.

zusammen 189 Ztüd Über 62,400 hlr, Dieselben werden den Besißern mit der Aufforderung gektün- digt, die Kapital - Beträge ‘vom 1. Juli k. J. ab in den Vor- mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr entweder bei der Staatsschulden: Tilgungskasse in Berlin, Oranienstraße 94, oder bei der nächsten Regierungs - Hauptkasse gegen Quittung und Rückgabe der Schuld- Verschreibungen mit den dazu gehörîgen, erst nach dem 1. Juli L, fälligen Zins - Coupons Ser, 11. “Nr. 4 bis 8 und Talons baar in Empfang zu nehmen. ;

Um elwaigen Wünschen der Jnhaber dieser Scbuldverschrei- bungen zu genügen, sollen leßtere auf Verlangen schon vom Zten Li M. ab bei den vorgedachten Kassen eingelöst werden.

Jun diesem Falle werden die vom 1. Januar k. J. ab lau fenden Zinsen zu 45 Prozent bis zum 15ten beziehung8weise bis zum Schlusse desjenigen Monats, in welcem die Schuldvers rei- bungen bei den gedachten Kassen eingereiht werden, gegen Ab- lieferung der Zins - Coupons Ser. 11, Nr. 3 bis 8 und Talons baar vergütet. _Wird eine Schuldverschreibung erst in dem Zeik- raum vom 16. Zuni bis 1, Juli k, F Prâsentirl, [0 1. Der n leztètem Tage fällige Zins - Coupon Ser. 11, Nr. 3 davon zu trennen und für fih allein in gewöhnlicher Ark zu realifiren. __ Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlih mit abzu- liefernden Zins - Coupons wird von dem zu zahlenden Kapitale in Abzug gebracht. Die zu den Quittungen erforderlichen Formulare werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht, Lehtere können sti{ aber in einen Schriftwechsel über die Zahlungsleiftung nick ein- lassen, und werden dergleichen Eingaben unberücksichtigt und porto- pflichtig den Bittstellern zurücksenden, : 4 Die Beésizer der Schuldverschreibungen Lit. A. Nr. 1953. 1954 und 1955 à 1000 Thlr.

und D. iy 10,034 und 10,035 à 100 Thlr., welche zur Rückzahlung dur die beiden ersten Verloosungen

| nsiände. Denn der §. 78 der Gewerbe-Ord bezeinet nit alle rohen A reyécufte als Gegenstände da |* Wochenmarkt-Verkehrs, und es sind demgemäß bei der zu seiner Ausführung erfolgten Feststellung der Wochenmäarkts: Artikel den Weothenmärkten nur diejenigen Erzeugnisse déx Natur zugewiësen deren hergebrahter Verkauf auf den bezeichneten Märkten dem Ve-

- Da diese Voraussezung bei den Muschelschalen nit zutrifft 42 ah f ibi iha auch nit zu deu Gegènständen, für deren Feilbieten im Umherziehen nah den Bestimmungen des gedachten Cirkular-Etlasses zu 1V. Ausländern “Gewerbescheine ohne beson:

Jn der ‘heute öffentlih bewirkten dritten Verloosung von Schuldverschreibungen der Staats - Anleihe vom Jahre 1856 sind

25 Stückà 1000 Thlr. über 25,000 Thlr,

500 Thlr. über 20,000 Thlr,

» vigt sind, werden zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an E digt Abhebung der Kapitalbeträge hierdurch ‘erinnert. Berlin, den 11. Dezember 1860.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Guenther. Lowe.

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erlin, 13. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prinz- mie haben, im Namen Sr. Majestät. des Königs, Allergnädigst geruht: Dem- Polizei-Rath Goldheim zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung: des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm her- liehenen Sk. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.

L T Bekanntmachung.

rend der bevorstehenden Weihnachtszeit in welcher zur Bewäl- Wo de dis hierselbst eine große Unzahl KHülfs-Unterbeamte herangezogen werden muß, ist es zur Beschleunigung und zur Sicherung der Bestellung: der mit den Posten eingehenden Sachen mehx je je duin- end zu empfehlen, die Briefe und Begleit - Adressen mit etner genauen Bezeichnung der Wohnung der Adressaten nach Straße und Hausnummer, möglichst auch nach der Lage in den Häusern ob 1, 2. Treppen hoch 0. zu- versehen. : L * Sleiddzeitia A auf sorgfältige Verpackung dex mit den Posten zu versendenden Gegenstände und deutlichste Signirung der Pakete im eigenen nteresse des Publikums besonders aufmerksam gemacht. Berlin, den 8. Dezember 1860. : Der Ober - Post - Direktor, Schulze.

N ichtamtliche®s- Preußen. Côln, 12. Dezember, Die Post aus England

i geblieben. / O v anne mis Münster, 12, Dezember , wird von Seiten der

i i irecti ili | ¿nde Mit- Znialichen Direction der Lesifälischen Eisenbahn folgen / alie d Bei Stations - Nummer 350 zwischen WWillebad- essen und Neuenheerse ist seit mehreren Tagen eine Abrutschung der Bôschungswand des tiefen Einschnittes entstanden. Die E gestrengteste Arbeit hat nicht Dirie M n de Rutschung in der f den 11..d. so we ¿ i Mis en Einschuitt gestern nicht passiren fonnten d n lar deute noch dort wechseln müssen, Wir hoffen im Fauie es mo genden Tages die Fahrbarkeit dexr Bahn wieder herausueten, 4 k Mecklenburg. Malchin, , Dezember, Beide s bewilligten heute die beantragte Landeshülfe von (OUIE a8 für_den Bau der Eisenbahn. Die Ss G Moi o über Kit- i - Regierung anheimgegeven. oft. Z- P ie “a fel, e Dezember. Die Verordnung N 8, Dezember 1860, die Auflôsung der gegenwärtigen E Kammer der Landstände betreffend , lautet , wie folgt : Ee Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm 1,, Kurfürst R fi f Uns bewogen, nach Anhörung Unseres esa Stunde, zu per und in Gemäßheit des §- 69 der Verfasjung® - rkunde, 1 | j te Kammer der Landstände ordnen: §. 1. Die gegenwärtige Zweite E E O Mde | ‘ermit aufgelöst und hórt die Wirksam eit d Famm A L Dlncag bie der Verkündigung diesex Pera N atbueión Mitte auf. §. 2. Es wird eine neue L b Maßgabe Zwei “ammer verordnet, deren Einberufung nad e des O dtr Verfassungs Urkunde innerhalb der Mena vab Monate vom heutigen Tage an erfolgen soll, und hal M er Unser Ministerium des Jnnuern das Nöthige zu verfüge L A Belgien. Brüssel, 11. Dezember. Das Haus er Me geordneten hat in heutiger Sihung, die Ug f bie von an * 2 der Mittel und Wege ero ne: die | Micke gestellten Anfragea wegen Vervollständigus8 dar DgE- Reform antwortete der Minister unter Hinblick auf abre E tigen Verhältnisse, der rem sei zu dergleichen g wählt. (Köln. Ztg. lecht gewählt nien und Jrland. is L L N / R E Ihre Majestät die Königin un inz-. N M A itagas in Begleitung R Altd in Scho zessin Alice und des Prinzen. Lug E Jen Uusflellung Windsor aus nach London, besichtigten dort %ck Es i der Kaiserin der Franzo! des Smithfield-Club, statteten sodann Tin Ge e Ote Vat e m Besch. im Claridge: Hotel ah und fehrten darauf wieder n Vor Juri, Der rinz von Wales befindet sich wieder in

S ; i “is Melbourne, 26. Oktober, -wird gemeldet: 7 10

S \ : Eingeborenen zurückge- Stuart und seine Gefährten find von den Eng! hat reit tuichen worden, nachdem sie bis zum 19, Breilten- und 134, Langen

grade vorgedrungen waren. Sie hatten das Land reih und frage bar gefunden. Die Berichte aus Neu-Seeland reichen bis 12, Df- tober. Was man über die Rebellion vernimmt, lautet noch immer ungünstig. j raukreich. Paris, 11. Dezember, Wie bereits tele-

graphis gemeldet, macht der „Moniteur heute amtlich folgendes Kaiserliches Dekret vom gestrigen Tage bekannt: „Die den periodi- schen Blättern von Paris und in den Departements bis heute auf Grund des Dekrets vom 17. Februar 1852 ertheilten Verwar- nungen werden als nichtig und nicht geschehen betrachtet." Der diesem Defuiet voraufgegangene und ebenfalls vom „Moniteur“ publicirte Bericht des Ministers des Jnnern, Grafen Pérsigny, an den Kaiser lautet wörtlich: /

Sire! Nachdem ih in meinem Rundschreiben an die Präfekten die allgemeinen @uundiüge entwidelt, welche die Beziehungen der Lecwaltung zux Presse regeln sollen, glaube ich dem Gedanfen Ew. Majestät zu ent- sprechen, wenn ich Sie bitte, die Aufhebung der den. Journalen. von Pa- ris und den Departements extheilten Verwarnungen aussprechen zu wollen. Eine gewisse Zahl periodischer Blätter haben zwei Verwarnungen erhal- ten und stehen so am Rande der Susyenfion. Jndem die Regierung ie von dieser Gefahr befreit, wird sie sie in die E Lage, welche sie kompromittirt hatten, zurückverseßen, und dieses Vergessen des Vergán- genen wird ein neues Unterpfand für diese hochherzige Politik sein, welche alle Jntelligenzen des Landes zu versöhnen und! zu vereinigen trachtet. Jch habe die Presse aufgefordert, sich: einer, weitern Oiskussionsfreiheit: zu bedienen, gegen die, welche davon Gebrauch machen sollten, um den Staat anzugreifen, wird mein Gewissen um 0 freier und meine Autorität um so stärker sein, wenn Ew. Majestät, die Vergangenheit auslöschend, den Schriftstellern eine edlere Gelegenheit bietet, ihren Patriotismus zu beweisen. 2

J bin in hoher Achtung, Sire, Ew. Ma és An ruf than ¿ | i Ferner publizirt der „Moniteur“ heute das von gestern da- tirte Kaiserliche Dekret in Betreff der Regierung und Verwaltung Algeriens. Dieselbea werden in Algier unter der Autorität eines General-Gouverneurs centralisirt , der, unter der Contrasignatur des Staatsministers ernannt, dem Kaiser direkt über die politische Lage und Verwaltung: des Landes Bericht erstattet und die Land- und Seemacht in Algerien fommandirt, während im Uebrigen der Kriegs- und der Marine-Minister über Heer und Flotte die Aut0o- rität behalten, welche sie über die Armeen im Felde und über die Stationen ausüben, Der General - Gouverneur wird, im Falle seiner Abwesenheit, von einem Unter-Gouverneur, Divisions-Gene - ral und Generalstabs - Chef vertreten. Justiz , Unterricht und Kultus ressortiren von den betreffenden Ministerien fu oar rei; indessen bleiben die franzöfisch - arabischen und die Eimm- geborenen-Schulen aus\ließlich unter dem General - Gouverneur. Derselbe ernennt algerishen Beamten , Ausnahme derjenigen, welche zum öffentlichen Unterricht zum Kultus und zum französischen Richterstande gehören, Für alle Aemter, n welche nur der Kaifer ernennen fann, schlägt der General-Gouver- neur Kandidaten vor und prásentirt sie zunächst tem Kriégsminister. Neben dem Gouverneur besteht ein berathendes Conseil, in welchem er den Vorsiz führt. Dasselbe hat Alles zu berathen , was die Staats - Domainen angeht ; . seine weiteren Geschäfte werden G ein besonderes Dekret geregelt werden. Das Budget L: der Prüfung eines Ober-Conseils, welches besteht aus dem eri ral- Gouverneux (Präsidenten), dem Unter-Göubverneur den E gliedern des berathenden Conseils, den drei Divisions C in ren, dem ersten Gerichts - Präsidenten , den drei Präfekten , an Bischof, dem Rektor der Afademie und sechs Mitgliedern der Ge- neralräthe. Wenn das Budget berathen ist, wird_ es vom Kriegs- Minister dem Kaiser zur Bestätigung vorgelegt. Die wee Ee der Provinzen bleiben 0, wie sie dur das Dekret vom 24. 2I9- ber 1858 eingesezt worden find.

“tali i Die heutige „Per- Italien. Mailand, 11. Dezember, ie h „J aas berichtet aus Neapel vom 9ten d. M.: in der Geme Cervinara úüberfielen Os 2000 bewaffnet iste Victor ane entwaffneten dieselbe, ugen die ictor Cu ; k n die Trifolore nb: Mae ay i Gand bourbonischeu Fahnen auf. Wegen der m - N aen an E verlangte der Polizeipräfekt von Neapel seine Entlassung. / 9 ; u A Dem „Journal des Débats“ wird aus Neapel, “h z N T, vofcrieheni daß Cialdini nur versuchsweise mit sieben De ageru i Geshüyen auf Gaeta habe us lassen. Am 29, ezemder “llaemeine Bombardement begmnen. Ll en das n Sache und Erzbischof von Neapel ift, Fu hem Jae nal des Débats“ geschrieben wird, aufgegeben wor ges e inf Tagen seinen aufrichtigen Anschluß an die neue O Dinge zu erfláren, oder von Neuem das Laud zu verlassen. e, Amerika. New-York, 97. November. Dem ernan, [u Gesandien in Washingion fg hen eiden Raten etge ¡ivlomatische Verkehr zw1{Qen | t Le N Tebder "wi, 2 gaut den lezten Berichten aus Vera

Cruz bestätigt si die Nachricht von der Einaahme Guadalajara’s.