1860 / 308 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Gemeinde Charlottenburg be

Bekanntmachung er

geg

kaufs binnen spätestens funfzia Jahren ein elôst werden. Die Stadte hält ich das Recht vor , den Tilgungsfonds | dur größere: Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch, umlau- fende Schuldverschreibungen zu fündigen. Den Gläubigern steht kein Kündigungsrecht zu. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschrei- bungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummer, so wie des-Termins, an welchem die Ns ahlung i Ma soll, öffentli bekannt gemacht. Diese olgt drei Monate vor dem Zahlungs-Termine in dem | Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam und in dem Staats- Anzeiger. Jedesmal, wenn eines dieser Blätter eingehen sollte, wird nach Bestimmung dex Königlichen Regierung ein entsprechendes anderes Blatt gewählt werden. Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Ka» pital zurückzugeben ist, wird dasselbe in halbjähvlichen Terminen, am 2ten anuar es am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jähr- lih verzinset. Die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen erfolgt gegen bloße Rückgabe dieser Schuldverschreibung, beziehungsweise der aus8- ebenen Zinscoupons bei der Kämmereikasse zu Charlottenburg, in der nach dem Eintritt des Fälligkeits-Termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei bung find auch die dazu Lr die Zinscoupons der späteren Fälligkeits-

Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nad dem Rückzahlungs-Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Charlottenburg. /

Wenn die zu tilgenden Obligationen statt der Ausloosung aus freier Hand erworben werden, so sollen die auf diesem Wege getilgten Nums- mern jedesmal durch die oben bezeichneten Blätter öffentlich bekannt ge-

macht werden. : ) In Ansehung der verlorcnen oder vernichteten Obligationen oder

Zinscoupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Coupons

Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen

des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staats-

papiere §§. 1 bis 13 mit nachstehenden näheren Bestimmungen An-

wendung : i

a) die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zustehen , welche nah der angeführten Verordnung dem Schaßztninisterium zukommen ; gegen die Verfügung des Magistrats findet Rekurs an die Königliche Regierung statt;

b) das im d, 5 jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei der hiesigen Königlichen Kreisgerichts-Kommission ; ,

c) die in den §§. 6, 9 und 12 jener Verordnung vorgeschriebenen Be- kanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werden;

d) an die*Stelle der im §. 7 jener Verordnung erwähnten sechs Zins- zahlungs - Termine sollen vier, und an die Stelle des im §Ÿ. 8 er- wähnten achten Zahlungs-Termins soll der fünfte treten.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins-Coupons ausgegeben ; die ferneren Zins - Coupons werden für fünfjährige Perioden ausgegeben werden. Ui ;

Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Käm-

mereifasse in Charlottenburg Zegen Ablieferung des der älteren Zins-

Coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Vexéluste des Talons erfolgt

die Aushändigung der neuen Zins-Coupons»Serie an den Jnhaber der

Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sitherheit der hierdurch- eingegangenen Verpflichtungen haftet

die Stadtgemeinde Charlottenburg mit ihrem Vermögen und ihrer ges

fammten Steuerkraft. : j Dessen zu Urkund haben wir dieje Ausfertigung unter unserer

Unterschrift ertheilt.

Charlottenburg, den - Der Magistrat.

Eingetragen

Zins-Coupon M... über

Stadt - Obligation

Jnhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgahe am 2. Januar . die halbjährlichen Zinsen der Stadt-Obligation FF mit aus der Kämmereikasse zu Charlottenburg. «A 19» : Der Magistrat. Dieser Zins - Coupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innérhalb vier Jahren, vom: Tage der Fälligkeit ab, exhoben wird. T al’ on zu der Charlottenburger Sen -Obligation M i ‘ber Thaler à fünf Prozent verzinslich.

Jnhader dieses Talons empfängt gege dessen Rücsgabe zu der bor- benannten Obligation die te Serie Zins-Coupons; für die: fünf Jahre 418... bis: 18. bei der Kämmereifasse in Charlottenburg, {ofern nit bon dem: Juhaber der Obligation gegen diese Ausreichung, protestirt wox»

den Tearrrueèubs: hen «O eiae qoiordiei Mp

2398 Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Bekanntmachung vom 23. Dezember. 1860 —-be- treffend die Einrichtung preußischer Telegraphen- Stationen zu Neustadt a. d. Orla im Großherz0g- thum Sachsen und zu Schleiz im Fürstenthum Reuß-Schleiz mit beschränktem Tagedienst.

Zu Neustadt a. d. Orla im Großherzogthum Sachsen und zu

Sbleiz im Fürstenthum Reuß-Schleiz sind preußische Telegraphen Stationen eingerichtet worden , öffentlichen Verkehr übergeben werden.

welche am 1. Januar k. J. dem

Dieselben werden beschränkten Tagesdienst haben , d. h. an

den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags und -von 2 bis 7: Uhr Nachmittags , Nachmittags geöffnet sein. na, resp. von Neustadt a. stimmungen des Reglements für die telegraphische Korrespondenz im Deutsch-Oesterreichischen ber 1858.

an den Sonntagen nur von 2 bis 7 Uhr Für die Beförderung von Depeschen d. Orla und Sleiz gelten die Be-

Telegraphen-Verein vom 10. Dezem-

Berlin, den 23. Dezember 1860, Königliche Telegraphen - Direction. Chauvin.

-

Justiz - Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Bourwieg zu Pyrig is zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgeriht in Greifenhagen und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnsizes in Greifenhagen, ernannt

* worden,

Allgemeine Verfügung vom 21. Dezember 1860 betreffend die Schließung der Festungsstuben - gefangen- Anstalt zu Stettin,

Nach einer Mittheilung des Herrn Kriegs - Ministers soll die Festungsstubengefangen - Anstalt zu Stettin zeitweilig gescblossen, und die daselbst befindlichen Gefangenen sollen nach anderen Festun- gen verseßt werden, da beabfichtigt wird, die dadrixh entbehrlich werdenden Lokalien iu Stettin. zu Arrestzellen, welche für die dor- tige Garnison fehlen, einzurichten. Die Festungs-Stubengefangenen, welche bisher in Stettin Auf- nahme fanden, werden demgemäß in der Festungsstubengefangen- Anstalt zu Colberg, und wenn diese nicht ‘ausreichen sollte, in den Festungsstubengefangen - Anstalten zu Pillau, Weichselmünde und Graudenz untergebracht werden.

Den Gerichtsbehörden wird dies zur Nachricht und Beachtung

befannt gemacht. Berlin, den 21. Dezember 1860,

Der Justiz - Minister. von Bernuth.

An die Gerichtsbehörden.

a arer

Kriegs-Ministerium.

Verfügung vom 21. Dezember 1860 betreffend Bezirks,- Veränderungen bei den Bataillonen des

3ten Brandenburgischen Landwehr-Regiments (Nr. 20) und bei dem Landwehr - Bataillon Wriehßen (Nr. 39),

Das Kriegs-Ministerium hat im Einverständuiß mit dem Herrn Minister des Junern genehmigt, daß diejenigen Bezirkstheile des 2. Bataillons (Treuenbrieyen) 3. Brandenburgischen Landwehr- Regiments (Nr. 20) und. des Landwehr - Bataillons Wrießen (Nr. 35), welche zum 1. Januar f. mit der Stadt Berlin ver- einigt werden, mit dem gedachten Zeitpunfte von den erwähnten Bataillonen abgetrenn! und resp. dem 1, und 3: Bataillon Bran- deuburgischen Landwehr- Regiments (Nr, 20) überwiesen werden. Solches wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 21. Dezember 1860. , Kriegs-Ministerium. Allgemeines Krieg8-Departement. von der Golß. von Alvensleben.

Der Magistrat.

2399 ; Béeékánntmachun eitraum vom 1, Januar bis Ende Juni t861 werden an Garni ie ni Prers 1. Ja i an son - Brodgeld und für die n i ¿ fans ilitaïr-Etät zuständigen Fourage-Nationen nachfolgende Preife gewährt : (F. 9 und 21 des Baut.

Jin dem genen, aus dem Reglements.)

Für |

Für die monatlithe

Für einzelne Fourage-Beträge

Ressort cin Brod schwere

mittlere

leichte : !

pro Ctr. pro Ctr.

9 Pfb., 18 Lth,

Nation

48‘ Pf d. S Hafer Stroh

Heu à 100 Pfd, à 100 Pfd.

Thlr. |Sgr. | Pf.

Thlr, |Sgr. | Pf. Thlr. | Sgr. | Pf. [Thlr. [Sgr. | Pf. [Tblr.| Sgr. | Pf. [Thlr] Sgr. | Pf.

Thlr. jSgr. | Pf.

Ta | Für die östlichen Pro- pinzen 3 G

(Reg: - Bez. Gumbinnen, n E Königsberg i. Pr., Danzig, Marienwerder, Stettin, Côs- lin, Stralsund, Potsdam, Frankfurt a.O., Posen, Brom- berg, Breslau, Liegnik, Op- peln, Magdebürg, Merse- burg, A

Für die westlich en Pro-

binzen

(Regier. - Bez. Múnster, Minden, Arnsbérg, Düssei- dorf, Coblenz, Aachen, Trier, Cöln und die ‘Hohénzollern-

{en Lande.) Berlin, den 21, Dezember 1860, s Kciegs - Ministerium. Hering.

| | | E N 1 25 13 | 6

Militair - Oekonom'e - Departement.

Messerschmidt.

nene Ger ae .

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Hohenlohe-JFungelfingen von Koschentin.

Der Ober-Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft von Pilsach, von Stettin.

Personal-Veränderungen. L. An der Armee.

Offiziere, Portepee- Fähnriche 2c- A. Ernennungen, Beförderungen und Vexseßungen.

j Den 13. Dezember.

Herwarth v. Bittenfeld, Hauptm. vom 41. Garde - Regt. z. F- zum Comp. Chef ernannt. wv. d. Knesebeck, See. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt. befördert. v. Arnim, Hauptm. bom Z, Garde-Negt. z. F-- zum Comp. Chef ernannt. - v. Fabeck, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt, befördert. v. Goerne, Hauptm. bom 2, Garde-Regt. z. F., zum Comp. Chef ernannt. b. Holleben I,, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt. , Gr. Prebentow- b. Przebendowski, v. Froreich, von Hellermann I., Port. Fähnrs. von dems. Regt. , lezterer unter Ver- seßung zum 4. Garde - Regt. z: F., zu Sec. Lts. befördert. Gr. von S lieffen, Hauptm. vom 4. Garde-Regt. z. F-, zum Comp. Chef er- nannt. v. Scholten II., See. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt. befôr- dert. b. Gauyain, Hauptm. vom Garde-Füs. Regt., zum Comp. Chef ernannt. v. Schlütter, Px. Lt. von dems. Regt. , zum Hauptm. Und Comp. Chef, Vogeley, Frhr. Hiller v. Gärtringen 1., Sec, Lts. von dems. Regt., ‘zu Pr. Lts. befördert. v. Wangenheim, Hauptm. vom Kaiser Alexander Garde-Gren. Negt. (Nr. 1), zum Comp. Chef ernannt. v. Gerhardt I, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. d. Hagen, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt. befördert. v. Stwolinsfki, Hauptm, vom 3. Garde-Gren. Regt., zum Comp. Cbef ernannt. von Bentheim I., See. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. von Koeppen, v. Wißmann, Hauptl. vom Kaiser Franz Garde-Gren. Regk. (Nr. 2), ersterer unter Verseßung zum 4. Garde-Gren. Regt., zu Comp. Chefs ernannt. v. Blomberg, Sec. Qt. vom Kaiser Franz Garde-Gren. Regt. (Nr. 2), Frhr. Gans Edler zu Putliß, Sec. Lt. voin 4. Garde- Gren. Regt., zu Pr. Lts., -v. Wißmann, Port. Fähnr. vom 1, Garde- Drag. Regt., zum See, Lt., v. Ploeßz, Gr. v. Blücher-Altona, Ge- freite vom 1. Garde:Ulan. Negt., Baron v. Paleske, Ulan bom 2ten Garde-Ul an. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. Gr. v. Carmer, Sec. Lt. vom Garde-Jäger-Bat., zum Pr. Lt., Bullrich, Gefreiter vom Ost- preuß. Jäger-Bat. (Nr. 1), zum. Port. Fähnr. Brezenheim gen. Ce- brian, Port. Fähnr. vom Pomm. Jäger Bat. (Nr. 2), unter Verseßung zum 3. Niederschl. Jaf. Negt. (Nr. 50), zum Sec. Lt., Frhr. v. Bissing, Gr. bv. Roedern, b. Shröôtter, Port. Fähnrs. vom 1. Schlef. Füger- Vat, (Nx. 5), lezterer unter Verseßung zum Pomm. Jäger-Bat. (Nx. 2),

Adolph von | zu Sec. Lts. befördert. Frhr. v. Werthern, Sec. Lt. bom 1. Schles.

Jäger-Bat. (Nr. 5), in das 1. Thür. Inf. Regt. (Nr. 31) verseßt Laer, Port. Fähnr. vom Westf. Jäger-Bat. (Nr, 7), Frhr. M I hade Port. Fähnr. vom Rhein. Jäger-Bat. (Nr. 8), zu Sec, L18,, Frhr. von Rolshausen, Oberjäger von dems. Bat., v. Weise, har. Pork. Fähnr. von dems. BVat., zu Port. Fähnrs. befördert. ù. Bülow, Hauptm. bom L. Ostpreuß. Gren. Regt. (Nr. 1), zum Comp. Chef. ernannt. bon Eckartsberg, Pr. Lt. von dems. Regt., unter Versezung zum 5. Ost- preuß. Juf. Regt. (Nr. 41), zum Hauptm. und Comp. Chef, b. Peterss dorff, v. Gabain, Sec. Lts. vom 1, Ostpreuß. Gren. Regt. (Nr. 1), zu Pr. Lts, Sh wink, Schäffer, v. d. Trenck, Auer, Port. ähnrs. von dems. Regt., erstere beide unter Verseßung zum 5. Ostpreuß. Jüf. Negt. (Nr. 41), zu Sec. Lts. befördert. v. d. Groeben, Pr. Lt. vom 5. Ostpreuß. Jus. Regt. (Nr. 41), unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei dem General-Kommando des I. Armee-Corps, zum Hauptm., v. Mandelsloh, Schlutius, Sec, Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., Sabbarth, Unteroff. von dems. Regt., zum Port. Fäbnr. befördert. Schroeder, v. Versen, Sec. Lts. vom 2. Oftpr. Gren. Regt. (Nr. 3), zu Pr. Lts, Quedenfeldt, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., v. Bachenshwanz gen. v. Shwanbach, Sec. Lt. vom 6. Ostpr. Inf. Negt. (Nr. 43), zum Pr. Lt. befördert. Heinrichs, b. Maunß, v. Frangius, Port. Fähurs. vom 3. Oftpreuß. Gren. Regt. (Nr. 4), leßterer unter Verseßung zum 7. Ostpreuß. Juf. Regt. (Nx. 44), zu Sec. Lts. befördert. Rickert, v. Hatten, Hauptl. bom 7. Ostpreuß. Juf. Negt. (Nr. 44), zu Comp. Chefs ernannt. Bock, Klein, Sec. Lis, von dems. Negt., zu Pr. Lts. befördert. Brunsig-Edler v. Brun, Ber- gius, Pr. Lts. vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. (Nr. 5), ersterer unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. der Z. Juf. Brig., zu Hauptl. und Comp. Chefs, Müller, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Voß, char. Port. Fähnr, bon dems. Regt, zum Vort. Fähnr. be- fördert. von Lettow, Pawlifkfowski, Krause, Seconde-Lieu- tenants vom 8. Ostpreuß. Jufanterie-Regiment (Nr. 45), zu Prem. Lts., Roepell, Triepcke, Unteroff, von dems. Regt., zu Port. Fähnrs. be- fördert. b, Stutterheim, Port. Fähnr. vom Litth. Dragoner - Regt. (Nr. 1), zum Sec. Lt., b. Koßze, Ulan. vom Litth. Ulan. Regt. (Nr. 12), zum Port. Fähnr. befördert. v. Düring, Hauptm. vom Königs-Gren. 1. Pomm.) Negt. (Nr. 2), zum Comp. Chef ernannt. Bar. v. Asche- erg, Fronhöfer, v. Nodbertus, Port. Fähnrs. don dems. Regt., ersterer unter Verseßung zum 5. Pomm. Jnf. Negt. (Nr. 42), zu Sec. Lts. befördert. v. Mäch, Hauptm. vom 5. Pomm. Juf. Regt. (Nr. 42), zum Comp. Chef eruannt. b, Boemcken, v. Arnim, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lks., Sch{ulkßen, Unteroff. von dems. Megt., zum Port. Fähnr. befördert. v. Vetersdorff, b. Woedtke, Hauptl. vom 2. Pomm. (Colberg) Gren. Regt. (Nr. 9), zu Comp. Chefs ervanunt. v. Vraunsch{weig, Niepold, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., Großheim, Frhr. Gans Edler zu Putlig, Port. Fähnrs. von dems. Regt., leßterer unter Verseßung zum 6. Pomm. Juf. Regt. (Nr. 49), zu Sec. Lts. besórdert. Leonhardi, Hauptm. vom 6. Pomm. Juf. Regt. (Nr. 49), zum Comp. Chef ernannt. v. Arnim k., Sec. Lt. von dem. Regt., Krusemark, Sec. Lt. vom 3. Pomm. Junf. Regt. (N. 14), zum Pr. Lt., Braun, Michaelis, Port. Fähnrs. von dems. Regt., ersterer unter Verseßung zum 7. Pom. Juf. Regt. (Rr. 54), zu Sec. Lts. be- fördert. b. PeterH, Hauptm. vom 7. Pomm. Inf. Regt. (Nr. 54), zum