1885 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

An Zoll- Inhaltserklärungenr sind beizufügen

An Zoll- Inhaltserklärungen : sind beizufügen

| Sprache, in der | Sprache, in der Stück | dieselben anszu- | Stück | dieselben auszu-

stellen sind: | | stellen sind; 5) Bgypton E | 9) Der Absender hat den Weg Luxemburg (direct)) . . . über Triest. . 1 3kg | 3 [1 deutsch, 2 franz. zu bestimmen. Montenegro (ü.Oester.-Ung.) üb. Oestr.-Ung. | | 6a) In der Taxe von 80 S ist die Niederland (direct) L: und Italien 3 kg 4 2 deutsch, 2 franz. besondere Staatsabgabe (impôt) | Norwegen üb. Schweiz u. | von 10 Cs. nicht mit einbegriffen. | a. über Dänemark n. Schwed. Italien . 3kg | 3 | 3 kg | 21 3 4 3

Bemerkungen. Nach: Bemerkungen.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

B E S S E Ac Y Alle Post-Anstalten uehmen Bestellung auz; / | für Serlin außer den Post - Anstalteu auch die Expe- i

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32. s

12) Sperrgut 95 S. Für den Grenzverkehr besondere Taxe.

2 dentsch é 3 14) Sperrgut A 1,20.

|dentsch, nieder,

a. Âlexan- oder französ. |

drien 15a) Hauptweg.

15b) u. c) Auf Verlangen des Ab-

dentsch senders,

n 4

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19qu ‘G ‘ar

b alle übr.

¿ 1 dentsch, 2 franz.} 6b) Hafenorte: Ajaccio , Bastia, b, über Dänemark (über Fre- über Triest . R Orte 3 kg

¿ [1 deutsch, 2 franz. Bonifacio, Calvi, Ile Bousse | derikshavn) üb. Oestr.-Ung. j

(Is0la Rossa), Propriano. | c, fiber Hambnrg und Italien /2 deutsch, 2 franz.| 7a) Hafenorte: Alger (Algier), E Bône (Bona), “Boagie (Bôud- [1 deutsch, 2 franz jeiah), la Calle, Dellys (Dellis). | | Djidjelly (Dschidschelli), Collo

(Kollo), Nemours, Oran und |

Philippeville. 7 f) Es ist Sache des A dressaten, !

die Sendungen am Hafenort 9

Haïphong in Emvfang nehmen (nur im Sommer) .-. E 4 |

und nach dem Bestimmnngs- || 20) Sohweiz (direct) . . . l! |—| 2 |deutsch od. franz.

orte weiter befördern zulassen ||| 21) Serbien (üb. Oester.-Ungarn) } 3 kg | 1/40} 2 | deutsch 8) Nur nach Argostoli, Calamate, ||| 29) Tripolis (italien. Postamt) Cerigo, Corfu, Patras, Paxo, |}| üb, Oesterr.-Ung. od. Schweiz Piräus (Athen), Santa Manura, n. Italien, Syra, Volo und Zante. | 23) Türkei: a. Constantinopel: Fanptweg über Ostende. |j| über Myslowitz und Varna

dentsch 16) Für den Grenzverkehr 25 y, 17) Nach den meisten grösseren

: 4 Often. Tabak, roh oder ver- ]

6) Oesterreiob-Ungarn (s.Tar.I.) 7) Portugal

a. Festland,

p

“üb. Schw u. T

Italien . 6) Frankreioh a. Festland (nach Paris und den übrigen Stationen der Französiechen Nordbahn) direct é iber Belgien. . ., fa. Festland (andere Orte) direct (üb, Elsass-Lothr.) | 3 kg |— 1/80 b. Corsika (üb. Elsass-Lothr.) Le B «T ORg 1 Li 1/20

3 kg über Hamburg b. Madeira, direct oder über c. Azoren s Elsass - Lothr. 18) Rumänien (üb. Oesterr -Ung ) 19) Schweden: über Dänemark

über Stralsnnd oder Lübeck

französisch arbeitet, darf nicht zur Ver- sendung gelangen.

N 8 ‘140'T-*sIJ

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dentsch, 1 franz.

| M | 19) Der Absender hat den Weg Das Abonnement beträgt 4 A 60 S zu bestimmen, h j für das Bierteljahr.

Sagen gra fe Pes ler | E [1

F Berlin, Dounerstag, den 2. April, Abends,

E B R

3 kg |¡— [80 französisch

J | deutsch 3 kg ¡— (£0) 3 | französisch |

n

20) Sperrgut M 1,20. h

M 79.

—__———————————

französisch

5 s 2 dentsch,

S 13k franzüsisch | 3 franzögisdh 7) Französ, Kolonien über El-

sas8-Lothringen

E

9) 23a) Hanptweg über Myslowitz

a. Algerien: Hafenorte. Eisenbahnstationen b. Senegal L S e. Guadeloupe, Frz. Guyana, Mar- tinique, Pondichéry, Rénnion d. Mayotte, Nossi-Bé, St. Marie de Madagascar . s e. Cochinchina, Neu-Caledonien E O e N e 8) Griechenland (über Triest) 9) Grossbritannien und Irland a, über Ostende, Vlissingen oder Rotterdam London . E England aussch]l, London . Schottland und Irland.

b. über Hamburg London . E F England ausse], London . Schottland und Irland. 10) Heigoland (direct) . t 11) Italien mit Zan Marin u, A s8ab (über Oesterr -Ungarn) (üker Schweiz) .

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(über Frankreich)

Vorbemerkungen.

Uo L U pr Er Dr T T2 e

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2

pr r ckr ck I M, 2 T2

br

| 3 [2 dentsch, 1 franz.

© Ö

franzögisch

deutsch über Ostende : deutsch od, franz. [über Vlissingen : | 1 deutsch, 1 ent- | wed, deutsch od. | franz. od. eng. über Rotterdam : | deutsch, franz,

{f

| oder englisch deutsch

deutsch

[1 deutsch, 1 franz.

Ueber Vlissingen, Rotterdam | oder Hamburg auf Ver-/| langen des Absenders. 9b) Für Orte im I1Omeiligen || Umkreise von Hamburg er- mässigte Taxe. | Für Orte im 10meiligen Um- kreise von Cuxhaven, sowie

10)

mässigte Taxe.

Der Absender hat den Weg zu bestimmen, über Oesterreich-Ungarn und Schweiz.) Packete, Tabak enthalten, werden nicht gegen die ermässigte Taxe für Postpackete betör- |

11)

für Bremen unnd Hamburg er- |'

(Hanptwege ||,

welche |||

h, Vafenorte: über Triest über Varna , c. Orte im Innern: 1) Janina, Jerusalem : über Triest , über Varna S 2) Adrianopel, Philippope!:

|

|

|

über Triest |

|

über Triest | über Varna L | d, Alessandretta, Lattakia, Mer- siva und Tripoli (Syrien): über Italien über Frankreich , 24) Tunis Hafenorte;: a, über Frankreich (Els.-Lothr.) b. über die Sc:weiz und Italien

dert; dieselben unterliegen den für die sonstigen Packer- | sendungen gültigen Tarifen | und Versendungsbedingungen. | Die Einfubr von Wildpret ist | während der Zeit v. 1. Jan. bis | 1. Sept. jedes Jahres verboten. ||

In San Marino ist die Eintubr /

1 dentsch, 2 franz.

von Spielkarten nicht ge- | 8tattet.

(Messina) . E e. über die Schweiz und Italien (Palermo) . E d, über Oesterr.-Ung. u. Italien e, über Oesterr.-Ung. u. Italien

. über Frankreich (Els.-Lothr.) . über die Schweiz und Italien (Messina) .

Biseubahnstationen : |

. über Oesterr.-Ung. n. Italien

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L. Telegraphengebiithren - Tariß

Die Telegraphengebühren sind im Voraus zu entrichten. Soweit im Verkehr mit dem

Anslande mehrere Beförderungswege sich da! bieten, sind die Gebfihrensätze für den bi Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

Jedes zur Berechnung kommende W ort Tunis, den Canarischen Inseln, dem kaukas. Russland, Tr mit dem übrigen Auslande nicht mehr als 10 Buchstaben enthalten. Taxwort. Unterscheidrngszeichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführn Dicht gezühlt, Punkte, Kommata und Brüchestriche

Für dringende Telegramme (Dringend) (D), d s. solche, welche b

Taxwort darf im Verkebr innerbalb Enropas, s0Wwie mit Algerien, ipolis und

der asíat. Türkei n Bei mehrstelligen Z

ngszeichen, Klammern nund das Zeichen für den Abzatz werden » zur Bildung von Zablen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.

lligsten bz. gangbarsten Weg berechnet.

icht mebr als 15 Buchstaben, im Verkehr ahlen gelten je 6 bz. 3 Ziffern als ein

bôhr vom tmpfänger eingezogen. Empfängers unzweifelhaft bekannt ist,

ist im Tarif darch „(R 0)“ bez. „(D)“ angedeutet, Im Verkehr innerhalb Deutecblands

kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten (Eilbote

(X P) ohne Rücksicht anf die Entfernung mit 80 schiebt dies nicht, eo

Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat

ei der Beförderung den Vorrang vor

den übrigen

D

“d

(:

tfranzösisch

/ | 2

D 4 2 dentsch, 2 franz.

2 französisch

französisch : E u. Varna.

französisch

23b) Hafenorte:

französisch

Kerassunde, Mitilene, Prev Rhodus, Saloni

französisch

französisgch

französisgch 1 dentsch, (Dscherba), i deutsch, dhia französisch 2 deutsch, französisch

(Susa).

1 deutsch, (Dscherba),

französisch

esa, ch,

Madhia (Mediah). (Mistir) und Sfax (Sfaks).

23b) u. c) Hauptweg über Triest, Ueber Varna nur auf Ver- langen des Absenders. Beirut, Candia, Canea, Cavala, Dar- danellen, Dede-Agatsch, Du- razzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Lagos,

Caifa,

Leros,

Retimo, Samsum San Giovanni di Medna, Santi? Quaranta, Scio, Smyrna, Tene. dos, Trapezunt, Valona, Vathi

24 a) u. b) Bizerte (Bisert}, Djerba Gabès (Gabesgs), la Goulette (la Goletta), Ma- (Mediah), (Mistir), Sfax (Sfaks), Soussa

Monastir

24c)u. d) la Goulette (la Goletta), Soussa (Susa) u. Tanis.

24e) Bizerte (Bisert), Djerba Gabès ((+abes), Monastir

Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der nene Aufenthalt=ort des und sich am neuen Bestimmungsorte eine Reichs-Telegraphenanstalt befindet.

Nach welchen Ländern offen zn bestellende Telegramme (R 0) oder dringende Telegramme (D) zulässig sind,

bezahlt)

Werden die billigst bedubgenen, wirklichen Boten!

S für jedes Telegramm durch den Anfgeber im Voraus bezahlt werden; ge- öhne vom Empfänger eingezogen.

Die Kosten für die

l der Emptänger zu tragen. Absender einen Betrag znr Deckung der Anslagen hinterlegen.

Für Telegramme mit Empfangsanzeige kann der

Se. Majestät der König haben E Ee : öchstihrem Flügel - Adjutanten, Oberst - Lieutenan o OE nt Saa des Generalstabes des X. Armee- Corps, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem General-Lieutenant z. D. Grafen von Kaniß, à la suite der Armee, den Königlichen Kronen - Orden erster Klasse; dem General - Major von Winterfeldt, persönlihen Adjutanten Sr. Königlichen oheit des Prinzen Alexander von Preußen, den Königlichen onen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, Obersten von Brauchit f ch, Abtheilungs- Chef im Militärkabinet, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe ; Allerhöchstihrem Flügel- Adjutanten, Major von Petersdorf f, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe; dem Major von Viebahn, à la suite des 4. Garde-Regiments zu Fuß, kommanürt beim Militärkabinet, den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse; fowie Allerhöhstihrem Flügel- Adjutanten, Major Heinrich XVIII. Prinzen Reus, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohen- zollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : zu der von Sr. Königlichen Hoheit dem Fürsten von Hohenzollern beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlih hohenzollernschen Haus-Ordens an A Perjonen Allerhöchst- ihre Genehmigung zu ertheilen, und zwar: U ati an an Vreniler-Biéntanant Panthel I, vom 3, Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 29, sowie an den Gymnasial:Direktor Dr. Uppenkamp,

Entscheidung darüber erbitten, ob ihr Betrieb unter

das Unfallverficherungsges § falle oder nicht. Das Neichs-Ve rp ame sprach ällen fi dahin aus, : i : daß vie E darüber, ob ein bestimmtes einzelnes Unternehmen nach den konfreten Betriebsverhältnissen als ver- sicherungspflihtig im Sinne des Uafallversicherungsgeseßes zu erachten sei, gemäß 8. 37 a. a. D: endgültig erit nah Konsti- tuirung der Berufsgenossenschaften dur die Genossenschasts- vorstäânde in erster, das Re:chs-Versiherungsamt in zweiter und leßter Jnstanz erfolgen könne, Und daß das leßtere daher nicht in der Lage fei, {hon im vem Stadium zu

in allen

derartigen Eingaben Stellung zu nehmen. i i Vergl. a die unter Ziff. und 26 mitgetheilten Bescheide. E ; 32) Arläßlih einer Anfrage gab das Reichs-Versicherungs- amt am 24. Februar d. F. folgenden Bescheid: Der Handlungsbevollmächtigte, welcher als Betriebsleiter zur Vertretung seines Chefs bezw. einer Handelsgesellschaft in einer im Vollzuge des Unfalloersicherungsgeseßes anberaum- ten Generalversammlung beauftragt wird, bedarf zu seiner Legitimation einer besonderen Vollmacht, da die Geltendmachung der Jnteressen des Betriebes bezw, der Gesellshaft hinsichtlich der Bildung der Berufsgenossenschaften niht in den Kreis derjenigen Geschäfte fällt; auf welche sh die dem Handlungs- bevollmächtigten ertheilte generelle Vollmacht erstreckt. Dabei steht das Reichs-Versiherungsamt auf dem Stand- punkte, daß zunächst die Generalversammlungen (Genossen- \chafstsversammlungen) selbst über die Legitimation der Erschienenen zu entscheiden haben, und daß sür das Reichs-

Versicherungsamt ein Anlaß zur instanzmäßigen Entscheidung o w2nn ein von mina gefaßter Be- schluß wegen ungenügender Beachtüng des Legitimationspunktes

Ministerium der geisilihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

ei dem Ministerium der geistlihen, Unterrichhts- und Mvbitiaal-Annclecrabetión find ernannt: die Bureaudiätarien Brehm und Abb zu Geheimen expedirenden Sekretären und Kalkulatoren, und die Bureaudiätarien Conradi, Schaeff und Schultz zu Geheimen Registratoren.

Nichtamtliches. Deutsches Neicch.

reußen. Berlin, 2. April. Se. Majestät der mi itee U König haben gestern Nachmittag 3 Uhr die Minister Dr. von Mittnacht, Dr. Stichling, Dr. von Luß, Turban, Weber, Finger und Graf von Fabrice in Audienz

angen. i L E Nachmittag 4 Uhr werden Se. Majestät den Vor-

trag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck entgegennehmen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Li R Agóh Sich gestern Vormittag 11 Uhr zur Gratulation zu dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck, empfing um 12 Uhr das Offiziercorps des Magdeburgischen Kürassier-Regiments Nr. 7 und nahm hierauf militärische Meldungen entgegen.

Am 29. März d, J. verstarb auf seiner Besizung in Fontainebleau der Fürst Orlow, der seit März v. J. als Kaiserlih russisher Botschaster hierselbst beglaubigt war.

an den Professor und Gymnasial-Oberlehrer Dr.S chneid er,

an den Gymnasial Oberl-hrer Voß,

an den Sanitäts-Rath Dr. Siering, und :

an den Pfarrer Nottebohm an der St. Andreaskirche, sämmtlich zu „Düsseldorf.

Privattelegrammen baben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen

Telegramms zur Erhebung Für âas vorauszubezahlende

Antworts-Telegramm (Antwort bezahlt) (R P) wird die Gebühr eines gewöhn- lichen Telegramms von 10 Worten berechnet. S011 eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, 80 ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP. 6 Worte), Die Wortzahl des vorauszubezahlenden Antworts-Telegramms ist unbeschränkt im inneren Verkehr Deutsch- lanás und im Verkehr mit Luxemburg. Im übrigen Verkebr dürfen nicht mehr als 30 Worte im Voraus bezahlt werden.

Für die Vergleichung eines Telegramms (Vergleichen) (T C) ist die Hälfte der Gebühr für das gewöhnliche Tele- gramm von gleicher Wortzahl, für die Em p fangsanzeige (Empfangsanzeige) (C R) die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm vou 10 Worten zu entrichten.

Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusenden) (F 8)

Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Worte oder einen Theil der- selben 40 „5. Das Telegramm Wird, alle Anfschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt

Die Unbestellbarkeit eines Telegramms wird gegen eine Gebühr von 30 S telegraphisch gemeldet. Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 „9 ertheilt.

Der Absender eines Telegramms hat die vorstehend in Klammern befindlichen Zeichen für die besonderen Arten | Telegrammen der Autschrift voranzusetzen und zwar ebenfalls in Klammern, Die verabredeten Zeichen (D) (R P) (T C)

zählen als je 1 Wort. i

| Für jedes Telegramm, welches einem Telegraphenboten oder Land brieft râger zur Beförderung an das Telegraphen- | amt mitgegeben wird, kommt eine Zuschlagsgebühr von 10 S zur Erhebung. é

on Sr. Majestät dem Kaiser und König hod- Vsgagt und dem Reichskanzler von dessen amtlichem Aufenthalte in St. Petersburg her eng befreundet, war er hier be- sonders willlommen; und wie Se. Majestät der Kaiser Alexander den Verlust eines ausgezeihneten Dieners zu betrauern hat, so wird von allen unter uns, die ihn persön- lih oder aus seiner Thätigkeit gekannt haben, der frühzeitige Tod eines Staatsmannes s{hmerzlich empfunden werden, der

angefochten wird.

Eine

von u. 8. W

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

innerhalb Europas zulässig wird die volle Ge-

B. Die Wortlänge ist tes gesetzt auf |[MWorttaxe| 10 Buchstaben od. 3 Ziffern im Verkehr mit: M.

| B. Die Wortlänge ist festgesetzt anf 10 Buchstaben od. 3 Ziffern im Verkehr mit :

A. Die Wortlänge ist festgesetzt ant{Srundiaze] Wortiaze B Die Wortlänge ist testgesetzt aut 15 Bucbst. od. 5 Ziff im Verkebr mit:| „g M -

10 Bachstaben od. 3 Ziffern im Verkehr mit:

Wortiaxe M.

Worttaxe b

Deutschland (innererVerkebr)(D)(R O)

Stadttelegramme

Aigerien-Tunis (D) (BO} Beigien (D) (R0)

Bosnien-Herzegowina (D) (RO). ..

Bulgerien

Dänemark (RO)

Frankreich (D) (RO}. ..., fibrailtar

Briechenland (RO):

a, Festland und Ingsel Poros

b, den übrigen Inseln [einschliegs-

lich Ccriu (D)] Grossbritannien und Irland Helgoland (D) (R 0) Ralien (D) (RO)

Montenegro Niederland (D) (R 0} Norwegen (D) (R 0}

Desterreich-Ungarn (D) (RO0})...,

Portugal (D) (R O0) Rumänien (D) (RO Russland ; 8, europäisches (D) b, kaukasisches (D) Sohweden (D) Schweiz (R0O) Serbien Spanien (D) (R 0) Tripolis (D): Tripolis den übrigen Anstalten Türkei:

a. europäieches Festland (D) .

b, asiatisches Festland;: 1) Hafenanstalten 2) Austalien im Innern e. Inseln (D). Chios Metelin, Rhodus, Samos U Candia (Creta)

0,20 0,90 9,00 0,40 0,75 1:00 5.00 0,40

1,75 1,50

2,00 0,40 0,40 0,75 0,20

0,05 0,02 1,80 0,28 0,10 015 0,20 1,00 0,10 0,16 0,35

0,30

0,40 0,20 0,20 0,15 0,05 0,40 0/16 0,10 0,20 0,10 0,20 0,15

0,25 0.40 0,20 0,10 0,15 0,20

0,85 0,95

0,30

0,45 0,65 0,45 0,55 0,60 0,65

Afrika (Ost- und Mozambique

Transvaal

WestI1, Prov.

Australien (via B Port Darwin,

Neu-Süd-Wal

Neu-Seeland Balutschistan (via Birma: Mandalay

La Paz

a) nördl. u b) südliche

Chinchow

Faltschan

Ngouchow

Taku Tiéntsin

Costarika Ecuador

I. Zone II. Zone (bis

Afghanistan (via Bushire)

Durban in Natal. .,.. d.übr.Anst.Natals, Capcol., Orange-Frst.

Ane: B e Arabien (RO): Aden u. Insel Perim. ,..

Argentinische Republik

VICtODa, Tasmanen

Bolivien : Antofagasta

den übrigen Anstalten : . mitt]. Region

Cap-Verdische InseIn (R 0): St. Vincent .

Chile: Cobija, Huaniülos, Pabellon de Pica, Pisagua, Tacna, Tocopilla den übrigen Anstalten China (RO) (via Bushire): Hongkong, Amoy, Foochow, Shanghai Canton uud Macao Chining, Kiukiang und Be

Chinkiang, Lingchow, Nanking, Nan- ning, Ningpo und Swatow Chinkiangpoo, Lanchee,Nganking u.Wuhn

Hankow und Kinning Hweichow, Soochow und Woochow

Peking und Tungscbow Cochinchina, franz. Columbien : Buenaventura

den übrigen Anstalten Corea: Fusan (D)

Egypten : i Alexandrien übr.

TII, Zone (südlich davon)

4,60 (O 8,75 8,70 8,90 9,00 | (1,95 3,60 3,10 8,85

Süd-): Zanzibar und Lorenzo-Marquez .

: Hedjas, Asir, Yemen

ushire) :

Süd-, West-Anstralien, 10,60 10,80 ; 11/80 2 4,60 5,00 13,20 15,05 8,95

9,75 10,60 4,00 4,90

13,70 10,55

8,20 8,65 9,30 910

9,15 9,20 8,85 9,35 9,05 8,70 9,85 10,05

es, Queensland (RO)

Bushire)

(via Bushire)

Region

San Jago ,

Anst. Nieder-Egyptens Wadi Halfa in Nubien) .

Philippinen-Inseln (RO) : Lu Russ!and, asiatiscbes (D):

_Demwerara Indien (via Busbire) :

den Anst. westl. v. Chittagong ausschl.

Ceylons

den Ánst. östl. v, Chittagong u. a. Ceylon Isíhmus von Panama : Colon nund Panama

Japan (D) (RO0): Inseì Tsushima

den übrigen Anstalten ,

Matamoras Tampico Mexico City nund Veracruz

|| Java und Sumatra (RO) (via Bushire). . . {| Madeira (R 0) Malacoa (RO) (via Bushire). Mexico : Goatzacoalcos

den Anstalten der mexikanischen Bun-

desregierung den Anstalten Privatgesellschaften

Nicaragua : San Juan del Sur

den übrigen Anstalten .

Paraguay : A-sumpcion

Penang (RO) (via DUSNIO)

der Einzelstaaten und

Persien, aussch!. der Anstalten am Pers, Golf

Pers, Golf (via Persien, Bushire): Bushire

den übrigen Anstalten

Peru : Arica

Callao, Lima Iquique Mollendo Payta

EIUtA

Chancay, Chicla. Chosiíca, Fuacho, Ma- tucana, San Bartolome, San Mateo, Santa Clara, Supe, Surco ....,,

den übrigen Anstalten ..,

zon (viaBusbire)

L Reg. wstl.v.Merid.y.Werkhbne-Udinsk 1I. Region, östl. von demselben . .,

Bokhara

Amerika und St, Pierre-Miguelon :

1) New-Foundland, St, Pierre-Migquelon .

9,10 16,10 16,00

4.60 4,80 5,95 10,75 15 6,80 1.60 6,15 4.35 2.45

1,15

2) Canada (Ost nnd West). Cape Breton, Connecticnt. Maine Massachusetts, Neu- Brunéwick, New-Hampshire, New-York

4)

F

Stadt, u. d, Nova Scotia, Prince Eduards Is] Rhode Island, Vermont

Columbia (District of), Delaware, M laud, New-Jersey, New-York S

Anst. in New York-City,

and,

Aary- taat

ausschl, Stadt New-York n, d. Anst. in

New-York-City, Pennsylvania

Illinois, Indiana, Kentucky, Michigan, Milwankee inWisconsin, Ohio, St. Louis i Missouri, Virginie(Ost-), West-Virginia

5) Alabama, Carolina(North-nu. Sonth-),Den-

ver n. Leadville in Colorado (Territ ),

Florida und zwax :

Jacksonville, Lake-

City, Pensacola u. Talahassee, Georgia,

Mississippi, Tennessgee., Arkansas,

kotah (Territ,), Indian (Territ.), Jowa Kansas (Territ.), Louisiana Manitoba

Da-

,

(Territ.), Minnesota, Missouri aus8Gchl,

St. Louis, Nebraska

Wisconsin ausschl], Milwaukee

(Territ.), Texas,

6) Arizona, California, Colorado(Terr.) aus- 8Cchl. Denver u, Leadvyille, Idaho(Territ B

1) 8)

Montana (Territ.), New-Mexico, Oregon, Utah Washington(Territ.),

Nevada (Territ.), (Territ.), Wyoming(T'errit.)

Columbia (Britisch), Nerth Western-

Territory, Vancouver Island Florida, ausschl. d, n, 5 gen,

] A Florida's A

Westindien : Antigua

Barbados

Cienfuegos Santiago de Cuba

nst.

Bayama, Guantanamo u. Manzanillo

den übrigen Anstalten

Dominica (kleine Antillen-Insel) ..,

Grenada Guadeloupe Jamaica

Porto Rico

St. Croix .

St. Kitts (St. Christoph) St. Lucia

St. Thomas

St. Vincent (Westindien) Trinidad

Druck: W. Elsner, Berlin, Wilhelmstrasss4 39.

Deutsches Reich.

BéekanntmaGUn ga.

Die Besißer der unterm 11. Juli 1874 ausgefertigten Deutschen Reichskassenscheine werden daran erinnert, daß die- selben nur noch bis Ende Juni d. J. bei einer der Reichs- kassen und der Kasse eines Bundesstaates in Zahlung an- genommen, oder bei der Reichs: Hauptkasse gegen baares: Geld eingelöst werden. Vom 1. Juli d. F ab is nur noch die Königlich Pieußische Kontrole der Staatspapiere in Berlin SW,, Oranienstraße 92, ermächtigt, folhe Scheine anzunehmen und einzulösen. i

Berlin, den 1. April 1885.

Reichs-Schuldenverwaltung. Sydow.

Bescheide und Beschlüsse des Reichs - Versiherungsamts.

30) Auf wiederholte Anfragen von Verwaltungsbehörden n N iraEn, wie es hinsihtlich der Anmeldung solcher Betriebe gehalten werden solle, welche erst nah dem 1. September 1884 entstanden oder unfallversiche- rungspflihtig geworden sind, erwiderte das Reichs- Versicherungsamt : :

Das " Araleiectinandéses vom 6, Juli 1884 hat bezüglih der nah dem 1. September 1884 er- öffneten oder versicherungspflichtig “gewordenen Betriebe in §8. 35, 36 bestimmt, daß dieselben binnen einer Woche , nahdem der Unternehmer Mitglied einer Berufs- genossenschaft geworden is, der unteren Verwaltungsbehörde angezeigt, und daß die Anzeigen binnen einer Woche nach ihrem Eingang von den unteren Verwaltungsbehörden den betreffenden Genossenschastsvorständen mitgetheilt werden müssen. Diese Bestimmung gewinnt erst mit dem Jnsleben- treten der Berufsgenossen\schasten Geltung. Soweit jedo schon jeßt nachträgliche Anmeldungen derartiger Betriebe dur die Verwaltungsbehörden dem Reichs-Versicherungsamt ein- gesandt wurden, fanden dieselben bei den Einladungen zu den Generaloersammlungen Berücksihtigung. Me

Das Reichs: Versicherungsamt hält diese nachträglichen Anmeldungen auch aus dem Grunde für wünschenswerth, damit den Vorständen der Berufsgenossenschaften demnächst behufs Aufstellung der Genossenschaftskataster ein möglichst vollständiges Material von Seiten des Reichs-Versicherungs- amts mitgetheilt werden könne. (Vergl. § 37 a. a. O.)

31) Fortgesißt gelangen an das Reichs: Versiherungsamt

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den nabbenannten beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten angestellten Beamten und zwar:

dem Kanzlei-Rath Milbrath 1. den Charakter als Ge- eimer Kanzlei Rath, , dem ReGnüiticn Rath Kapler den Charakter als Ge- eimer Rechnungs-Rath, 9 den Gbeinn Registratoren Plaschke, Ganz, Luther und Kroker den Charafter als Kanzlei-Rath, und

den Geheimen expedirenden Sekretären und Kalkulatoren Fsleib und Bergemann den Charakter als Rechnungs-

Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den zur Zeit als Reichs-Bevollmächtigter für Zölle und Steuern in Dresden fungirenden preußishen Geheimen Regierungs-Rath Kolbe zum Ober-Regierungs-Rath zu ernennen ; / E l

den außerordentlihen Professor an der Friedrih:Wil- helms-Universität zu Berlin, Dr. Adolf Erman, als Direktor der egyptishen Abtheilung der Königlihen Museen daselbst zu bestellen ; und as

dem Revisions-Fnspektor und Vorsteher der Expedition der Gerichtskosteneryebung, Rohrbach zu Erfurt, bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rehnungs-

Rath, sowie i : : Ven praïtishen Aerzten Dr. pas Bingen in Barmen und Pr. Franz Bispink in Mülheim a. Ruhr den

Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.!

Finanz-Ministerium.

Dem Ober- und Geheimen Regierungs-Rath Kolbe if die Stelle des Ober-Regierungs-Raths bei der Provinzial- Steuer-Direktion zu Danzig verliehen worden.

Die Ziehung der 1. Klasse 172. Königlich preußischer Rlafn-Qolede frd nach planmäßiger Bestimmung am 8. April d. J., früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen. Das Einzählen der sämmtlichen 95 000 Loose:-Nummern nebst den 4000 Gewinnen gedachter 1. Klasse wird {hon am 7. d. M,, Nachmittags 3 Uhr, durch die Königlichen Ziehungskommissarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie Ein- nehmer, Herren Friedri, Ritter und Diersch von hier, öffent- lih im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes stattfinden.

Berlin, den 2. April 1885.

Vorst.llungen von Betriebsunternehmern, welche unter Darstellung der thatsächlihen Betriebsverhältnisse eine

Königliche General-Lotterie-Direktion.

o wie Fürst Orlow zum Träger der freundnachbarlihen L a Deutschlands und Rußlands berufen war.

Nach Allerhöchster Bestimmung haben diejenigen arte e welche etatemäßige Friedensftellen innehaben, die Uniform und die Dienstzeihen der aktiven Seceoffiziere anzulegen. Der Frack für Seekadetten hat künstig

fortzufallen.

Der Direktor der Marine-Akademie und -Schule wird fortan den Titel „Direktor des Bildungswesens der Marine“ und die ihm unterstellte Behörde den Titek „Direktion des Bildungswesens der Marine“, die Maschinisten-, Steuermanns- und Torpederschule fortan den Namen „Deckoffiziershule“ führen, und leßtere deur Direktor des Bildungswesens der Marine unterstellt werden.

Das gewerbsmäßige Halten von Glückss\pielen an öffentlichen Betczigurigäarten, wobei der Unternehmer sich niht an den Chancen des Spiels betheiligt, sondern stets nur einen festen Unternehmergewinn für die Bereitstellung E Spieleinrihtungen und die Leitung des Spiels bezieht, is nah einem Urtheil des Reihsgerichts, Ill. Strafs., vom 5, Januar d. J., niht als gewerbsmäßiges Glücfspiel aus 8. 284 des Str. G. B. zu bestrafen. Zu bestrafen ist dieses Halten von Glücksspielen nur dann und zwar nur als Ueber- tretung aus §, 360 8. 14 Str.-G.-B., wenn es unbefugt

geschieht. L

Bei der Kommunalbesteuerung etne - amten G ein Magistrat, nachdem der auf die Hälfte des Diensteinkommens und die Jntraden aus sonstigem Vermögen, zusammengerecnet, entfallende jährliche Steuerbetrag ermittelt worden war, den auf die kommunalsteuerpflichtige Hälfte des Dien steinkommens entfallenden Theilbetrag der Kommunal- steuer im Wege der besonderen Einschäßung dieses Ein- kfommenstheils nah Maßgabe des lokalen Tarifs zu der Gemeinde - Einkommensteuer - Ordnung ermittelt. Der Minister des Jnnern hat in der Beshwerde-Jnstanz durh einen Spezialerlaß vom 2. v. M. dieses Verfahren gemiß- billigt. Dasselbe widersprehe dem aus dem Gesehe, betreffend die Einführung einer Klassen- und klassi- fizirten Einkommensteuer vom 1. Mai 1851, und dem Gesetze, betreffend die Heranziehung der Staatsdiener zu den Gemeindelasten vom 11. Juli 1822, folgenden Grund- saße, daß auch bei der Heranziehung der Beamten zu den Ge- meinde-Einkommensteuern das aus dem kommunalsteuerpflich- tigen Theile der Dienstbezüge derselben und aus fonstigen Einnahmen sich zusammenseßende Einkommen als Gesammt- einkommen zu behandeln, und niht etwa der auf das Dienskt- einkommen entfallende Gemeindesteuerbetrag durch besondere

Einschäßung festzustellen sei. Der leßtgedahte Steuerbetrag n f vielmehr durch eine Verhältnißrehnung, und dieser