1885 / 84 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Qu’Appelle und Clarke’s Uebergang ofen. Die Truppen konzen- tricen sich eiligst bei Qu’Appelle. Die Truppen aus Toronto kamen heute früh in Winnipeg an, nahdem sie 1475 Meilen per Bahn und 83 Meilen zu Fuß in genau einer Woche zurückgelegt hatten. Die Agenten der fkanadishen Regierung haben säâmmtlicbe Indianer-Truppen fsüdlich von Battleford und Prinz Albert be- sucht und berichten, daß sie alle loyal seien. Die Anzahl der unzufriedenen Indianer beziffere sih auf 4000. Die Fenier in den Vereinigten Staaten sind getheilt ; die alte Organisation ift egen einen Angriff auf Canada. Die canadischen Agenten aben Judith Bafin, Montana, besucht, woselbst \sich eine große Niederlassung von Mischlingen befindet. Sie beribten, daß Letztere nit beabsichtigen, Riel zu unterstüßen. Die Regierung der Vereinigten Staaten cooperirt thätig mit Canada, um den

Aufstand zu unterdrücken.

ODttawa, 7. April. General Middleton, der si auf dem Marsche nach den Anhöhen von Touchwood befindet, wo er eine Vorhut von 400 Mann und 90 Plänklern stationiren wird, meldet: er mache befriedigende Fortschritte. Mr. Applegarth, von dem es hieß, daß er von Indianern in Battleford ermordet worden, if mit seiner Frau glücklich entkommen und nach einer Reise von 200 Meilen heute in Swift Current an der Eisenbahnlinie angelangt. Die Blut- und Piegan-Indianer im Fort McCleod bereiten Be- sorgnisse. Sie wünschen zu kämpfen und haben sich mit cinigen Stämmen jenseits der Grenze in Verbindung gesetßt.

9. Agril (W. D. D) Der Regierung ging gestern eine Depesche des Grenzkommissars Lumsden zu, in Folge deren der Kabinetsrath auf heute zusamwen- berufen wurde. Die Depesche meldet, daß eine größere russ i- he Truppenabtheilung einen heftigen Angriff auf Pendjeh machte. Man glaubt, daß Lumsden \ih gegen- wärtig in Gulvan befinde, wo er bleiben werde, um das Defilé von Robat auf dem Wege nah Herat zu beobachten. Die Depesche Lumsdens bricht plößlich an einer wihtigen Stelle ab; man vermuthet daher, daß die telegraphishe Verbindung unterbrochen wurde.

Die „Times“ veröffentlicht in einer besonderen Ausgabe ein Telegramm aus Gulvan, vom 3. d. M, in welchem es heißt: Die russischen Truppen griffen am 30, März unter dem Vorwande, daß die afghanischen Vor- posten ihre Stellung verändert hätten, die Afghanen in Pendjeh an und vertrieben sie aus diesex Stadt. Die Afghanen s{chlugen fich mit Erbitterung, aber bei dem herrschenden Regenwetter versagten ihre Gewehre. Zwei Com- pagnien vertheidigten eine Stellung bis auf den leßten Mann. Die Afghanen zogen sih in vollklommener Ordnung nah Meruchak zurück, ohne vom Feinde verfolgt zu werden. Die Sara khs verhielten sich neutral, plünderten aber das afghanishe Lager. Die Verluste der Russen sollen beträcht- lie sein. Englische Offiziere blieben beim Kampfe gegenwärtig, bis die Afghanen den Rückzug antraten, und tehrten alsdann in das Lager des Grenzkommissars Lumsden zurü. --

Ueber dén Zusammenstoß der Russen mit den Afghanen sagt die „St. James Gazette“: Wie sehr auch die englische Regierung geneigt sein möchte, selbst im Fall einer direkten Provozirung, von Feindseligkeiten abzusehen, so könne sie doch Zwischenfälle, wie das Gefeht am Kushkflusse niht als bedeutungslos ansehen, da sonst die Ehre der Regierung und die Wohlfahrt des Reiches {wer be- einträhtigt würde. Der „Globe“ hält den Angriff des Generals Komaroff für einen Bruch des englis-russischen Uebereinkommens und sagt: England habe jeßt die Pflicht, sein den Afghanen in Bezug auf die Vertheidigung Afghanistans gegebenes Versprechen einzulösen ; ein längeres Zögern sei unmöglih. Die „Pallmall Gazette“, welhe in der afghanishen Frage bisher mehr für Rußland als für die Afghanen Partei genommen hatte, bezeichnet die Situation als sehr gespannt, empfiehlt indeß kaltes Blut und eine ruhige Feststellung des Thatbestandes, bevor man etwa einen Beschluß fasse, dur den der Krieg unvermeidlich würde. Das Blatt wünscht, daß man Rußland Gerechtigkeit zu Theil werden lasse; wenn aber das Vorgehen der Russen gegen Pendjeh so unprovozirt sei, wie es scheine, werde es sich der Kriegspartei anschließen.

In der heutigen Unterhaussizung erklärte der Premier Gladstone: Die am 2. d. M. eingegangene Ant- wort Rußlands schien uns die Lösung der afghanischen Frage nit vorwärts zu bringen; dagegen schien eine spätere, in den leßten 24 Stunden eingegangene Mittheilung Ruß- lands den Dingen eine hoffnungsvollere Lage zu geben ; inzwischen ist aber das heute bekannt gewordene ernste Ereigniß eingetreten. Der Premier gab nun eine detaillirte Darstellung des Zusammenstoßes zwishen den russishen und den afghanishen Truppen und bemerkte am Schluß seiner Mit- theilungen: Uns scheint der Angriff der Russen ein un- provozirter. Wir haben Erklärungen darüber von Rußland verlangt und sind derselben gewärtig. Der russische Minister von Giers hat, noch vor dem Eintreffen unserer Anfrage, gestern unserem Botschafter Thornton gegenüber die ernsie Hoffnung ausgedrüdckt, daß der unglüdlihe Zwischenfall die Fortseßung der Verhandlungen nicht verhindern werde, und dabei zugleih versichert, daß Pendjeh von den russischen Truppen nicht besetzt sei.

9. April, Abends. (W. T. B.) Jn seiner bereits kurz gemeldeten, im Unterhause abgegebenen Erklärung bemerkte der Premier Gladstone noch: „Bei der Er- wägung des Vorganges zwischen den Russen und Afghanen werden wir ernstlich dessen eingedenk sein, was wir dem Emir von Afghanistan, nach unsêren Verpflichtungen dem-

Jelben gegenüber, und was wir uns selbst als Vertreter der englishen Krone s{huldig sind. Die russische Regierung behauptet, daß die Russen die Afghanen angegriffen hätten, nahdem sie dur feindselige, niht genau angegebene Handlungen derselben provozirt worden seien. Nach den Be- hauptungen Lumsdens und der englischen Offiziere, denen wir natürlih Glauben schenken, und die unzweifelhaft sehr ernste Beachtung erheischen, haben die Afghanen seit dem 17. März keinerlei Vormarsh gemaht. Am 29. März zeigte uns Lums- den an, daß, ungeachtet der russischerseits am 17. März ab- gegebenen Versicherungen, die russishen Truppen in stärkerer Streitmacht innerhalb Schußweite von der Stellung der Afghanen aufgestellt seien, obschon die Afghanen weder einen Angriff noch einen Vormarsch gemacht hätten und obschon in Pendjeh vollkommene Ruhe herrsche. Die Russen hätten viel- fache Versuhe gemacht, die Afghanen zum Beginn des Kampfes zu verlocken und zwei Mal den gewaltsamen Versuch unternommen, die afghanischen Piquets zu passiren. Als diese Versuche mißglückt, habe Kapitän Yate mit dem Chef des russishen Generalstabes eine Únterredung gehabt ; dabei habe sich ergeben, daß Lebterem von dem am 17. März getroffenen Arrange- ment nichts bekannt gewesen sei. Die Zusicherung, die

Chef des russischen Generalstabes abgelehnt, vielmehr das Recht in Anspruch genommen, die afghanischen Vorposten ohne Rücksichtnahme auf Dritte zu vertreiben, sobald dieselben den Russen unbequem sein sollten. Dies steht natürlich im Zusammenhange mit der Nithtkenntniß desselben von unserer Abmahung mit Rußland. Am 7. d. M. er- fuhren wir, daß die Afghanen weder vor dem 17. März, noch seit diesem Tags bis zum 30. März eine Vorwärtsbe- wegung vorgenommen hätten, und noch an demselben Tage wurde uns dur Kapitän Yate mitgetheilt, daß die Russen am 30. März die Afghanen angegriffen und geschlagen hätten und Pendjeh beseßt haben sollten. Die Afghanen hätten tapfer gekämpft; 2 Compagnien der- selben seien bis auf den leßten Mann in den Verschan- zungen gefallen; die Ueberlebenden hätten sich längs der Murachakstraße zurückgezogen; die englishen Offiziere hätten sich während des Kampfes neutral verhalten. Nach diesen Mittheilungen, fuhr Hr. Gladstone fort, gewinne es den Anschein, als ob der Angriff der Russen ein unprovozirter gewesen sei. Uebrigens habe der Minister von Giers dem Botschafter Thornton gegenüber nit blos seine, sondern au des Kaisers Alexander ernste Hoffnung ausgedrückt, daß der unglüdcklihe Zwischenfall die Fortseßung der Ver- handlungen nicht verhindern werde.

10. April, Nachts 12 Uhr 30 Min. (W. T. B) Auf eine Anfrage von Croß erwiderte der Premier Gladstone in der gestrigen Unterhaussißung noh: seit seiner am Abend abgegebenen Erklärung sei eine Depesche Lumsdens eingegangen, in welcher dieser mittheile, daß als die Russen dur den Vormarsh nach Aklapa unmittelbar die afghanische Position bedrohten, die Afghanen Vedetten aus den er- weiterten Piquets bis nach Pulihhisti auf dem linken Ufer des Kushkflusses vorgeschoben und dieselben allmählich ver- stärkt hätten, bis die Hauptmacht ihrer Streitkräfte den Fluß überschritten hatte. Nach der Ansiht Lumsdens sei dies kein Vormarsch, sondern die Besezung einer vortheilhofteren mili- tärishen Stellung.

10, April. (W. T. B.) Der „Standard erfährt: Die englische Regierung habe in ihren Vorstellungen an die russishe Regierung hervorgehoben, daß der Angriff auf Pendjeh eine Verlegung des jüngst ge- troffenen Abkommens sei und niht durch einen Vor- stoß oder eine feindlihe Bewegung der Afghanen gerecht- fertigt werde. Die russishe Regierung werde ersutht, das Vorgehen Komaroffs zu desavouiren und die Rückkehr der russischen Truppen in ihre frühere Stellung anzuordnen, Dieser Schritt sei unbedingt nothwendig für die Fortdauer der Grenzverhandlungen. Sämmtliche Morgenblätter sprechen ihre tiefe Entrüstung über das Vorgehen Komaroffs aus, erblicken darin einen schmählichen Wortbruch Rußlands und stimmen in der Ansicht überein, daß falls das Verhalten Komaroffs nicht desavouirt werde und die russishen Truppen niht nah Sarakhs zurüdckgezogen würden, England unfehlbar das Schwert zur Vertheidigung der Fntegrität Afghanistans ziehen müsse.

Bombay, 10. April. (W. T. B.) Die „Bombay Gazette“ ersährt von unterrichteter Seite: aus der in Rawul Pindi statigehabten Konferenz gehe hervor, daß der Emir lebhaft ein Bündniß mit England wünsche, aber Waffen, Munition und eine Erhöhung der jährlichen Subvention verlange. Die Regierung habe diese For=- derungen zugestanden. Der Emir habe sodann die

Befürchtung ausgesprochen, daß der Einmarsch eng- [isher «Truppen H Afghanistan die durch die früheren Kriege hervorgerufên& Animosität wieder wah rufen könnte. Der V ize-König, Lord Dufferin, habe erwidert: man habe nicht die Absicht die Grenze überschreiten zu lassen, es sei denn, daß die Afghanen dies verlangten. Jn jedem Falle werde aber die Regierung die übernommene Verpflichtung, die O des Gebiets des Emir aufrechtzuerhalten, erfüllen.

Frankreich, Paris, 9. April. “(W,. T. B.) Eine | Note der „Agence Havas“ sagt: Depeschen aus | Peking hätten vor einigen Tagen gemeldet, daß der Friede zwischen Frankreih und China geschlossen sei; seitdem seien oft widersprehende Angaven und Kommentare über das getroffene Arrangement veröffentlißht worden. Richtig sei, daß in Folge von Besprehungen mit Delegirten der chinesishen Regierung vier Tage nah dem Sturz des Ministeriums Ferry und am Tage vorx dec Bildung des gegenwärtigen Kabinets, d. i. am 4, d. M, Friedens- präliminarien in Paris unterzeihnet worden seien. Damit dieser Aft Gültigkeit habe, müsse derselbe durch ein kaiserlihes Dekret, welches die Konvention vom 11. Mai 1884 bestätige, bekannt gemacht werden ein Dekret, welches dem französischen Konsul in Tientsin notifizirt werden müsse. Bis heute Mittag sei nicht bekannt, daß das Dekret vollzogen und nolifizirt an das Ministerium des | Auswärtigen in Paris gelangt sei. Diese Note wurde jedoh am Abend zurückgezogen, weil die Negierung Nach- mittags ein Telegramm aus Peking erhielt, worin angezeigt wird, daß die chinesische Regierung den am 4. d. M. unterzeichneten Friedenspräliminarien ihre ZU- stimmung ertheilt habe. Das „Journal officiel“ wird das gedachte Telegramm morgen publiziren,

Eine Depesche des Generals Brière de [*Jsle meldet: eine Avantgarde regulärer chinesischer Truppen habe cinen in der Richtung auf Honghoa vor- geschobenen französishen Posten angegriffen. Ein Kanonenboot habe den Posten bei der Vertheidigung unterstüßt und die Ängreifer zurückgeworfen. Auf französischer Seite sei kein Verlust zu verzeihnen. Von Chu und Kep wird nihts Neues gemeldet.

Türkei, Konstantinopel, 10. April. (W. T. B.)

Der König und die Königin von Schweden sind

gestern Nachmittag hier eingetroffen und im Palais Dolma

Bagdsche, wo dieselben vom Sultan erwartet wurden, ab-

g Der Zustand des Prinzen Carl hat sih ge- essert.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 10. April, Morgens. (W. T. B.) Bei Mittheilung des bekannten Telegramms des Generals Komaroff sagt das „Journal de St. Pétersbourg“: „Das Fehlen ge- nauer Details gestattet bis jeßt nur Vermuthungen über Ursprung, Charakter und Tragweite des Konflikts. Die Thatsache, daß General Komaroff nach Zurückwerfung der Afghanen sich wieder in seine Linien zurüd- gezogen hat, ist bezeihnend und giebt zu denken, daß

Feindseligkeit Seitens der Afghanen hervorgerufen worden sein muß. Darnach wäre darin nur ein zufälliger Konflikt zu erblicken, der bei der Nähe der beiden Parteien in einer so ungewissen und so gespannten Si- tuation {wer zu vermeiden war, und man könnte die Hoff- nung hegen, daß derselbe die zwischen den beiden Regierungen fortdauernden Verhandlungen in keiner Weise beeinträchtigen werde.“ Das Journal fügt hinzu: wic sind glücklih, mit- theilen zu können, daß, nach sicherer englisher Quelle, die britishen Offiziere, von denen in der Depesche des Generals Komaroff die Rede ist, wohlbehalten (saint et saufs) auf afghanishem Gebiet angelangt sind.“

Mittel-Amerik?!a. Panama, 7. April. (Allg. Corr.) Das amerikanische Kriegsschiff „Shenandoah“ und das britishe Kanonenboot „Heroine“ sind hier ange- fommen. Das französishe Kriegs\chiff „Reine Blan che“ hat sih geweigert, Mannschaften zu landen, falls niht sämmtlihe Konsuln gemeinschaftlih ein desfallsiges Ge- such stellen. Der Befehlshaber des amerikanischen Kriegs- schiffes „Galena“ meldet telegraphish, daß" unter den fremden Einwohnern in Panama große Besorgniß

herrsche.

Mexiko, 7. April. (A. C.) Der Präsident Diaz hat den Justiz-Minister Señor Baranda zum Ver- mittler zwischen den mittelamerikanishenStaaten ernannt. Es heißt: Señor Baranda werde einen Anspruch

gegen Guatemala wegen Verleßung der Grenze erheben.

Afrika. Egypten. Dongola, 7. April. (Allg. Corr.) Aus Abu Gusi wird gemeldet, daß von der Provinz Kor- dosfan aus ein lebhafter Sklavenhandel betrieben wird. Die Sklavenhändler vermeiden es jedo sorgfältig, sih den von den englischen Truppen beseßten Stationen zu nähern. Die Meldung von einem Aufstande in Kordofan gegen den Mahdi hat Bestätigung gefunden.

Suakim, 8. April. (A. C.) Heute früh näherten sich einige Rebellen dem Lager des Hauptquartiers und feuerten bei großer Shußweite etwa 100 Schüsse auf dasselbe ab, worauf sie sih wiederum zurückzogen. Das Feuer richtete S Schaden an und wurde von den Engländern nicht erwidert.

Zeitungsftimmenu.

Die „Deutshe Patriotische äußert zum Getreidezoll :

Der Königlich bayerische Oekonomie-Rath Löll erörtert in fach- und sachkundiger Weise in einer Schrift „Getreideshutzzoll als eine Nothwendigkeit für Deutschland“ (Würzburg, A, Stuber 1885) auch die „Düngerfrage*, zumal die Gegner des Zolls oft genug gesagt haben, man könne ja die Produktion durch künstliche Düngung steigern. Diese Steigerung ist heute mögli, weil es uns Liebig ge- lehrt, aus Steinen Brod zu mahen. Wenn au heute schon Millionen Centner Beidünger verwendet werden, so könnte diese Verwendung bei entsprechenden Getreidepreisen doch leicht eine zehnmal größere sein. Man denke sich nun, wie viele Arbeiter durch eine solhe no% weit von den Grenzen der Möglichkeit entfernte Verbraucsstcigerung bei der Gewinnung, Fabrikation und dem Versandt der Beidünger ihr Brod verdienen, welhe Mehreinnahme die Eisenbahnen erzielen und um wie viel kaufträftiger unsere Landwirthe werden würden, wenn sie diese vielen Millionen Centner Dünger mit pekuniären Vortheil in Getreide und Viehfutter verwandelten !

Aber au diese Frage hat cine Kehrseite, denn in den Jahres- berihten dec landwirthschaftlihen Vereine liest man jeßt gewöhnli: „Künstliche Dünger wurden in dem abgelaufenen Jahre wenig oder auch gar ni&t angewendet, weil bei der s{lechten Ernte und den niedrigen Getreidepreisen unsere Bauern dazu kein Geld haben.“

Die zwanzigjährigen Bestrebungen, die Bauern zu einem ratio- nelleren Betriebe zu bewegen, sind, insoweit sie ohne genügenden Er-

Correspondenz“

i folg blieben, weniger an dem Berständnißmangel und der Wider-

roilligkeii der Bauern, als viclmehr an ihren leeren Geldbeuteln ges@Geitert. Sehr oft hat man in landwirthschaftlichen Versamm- lungen nah dem Schlusse von verständigen Bauern zu hören be- tommen: „Was sie heute gesagt haben, das wäre ja \{chon Alles recht, wenn es nur kein Geld kostete." Die Darlehnskassenvereine, wel@e nichts kosten und den Bauern Geld verschaffen, einzuführen, gelang mehrfach, aber einen Orts-Viehversicherungsverein, zu dem Beiträge gezahlt werden müßen, ins Leben zu rufen, das ist an vielen Orten troß aller Bemühungen in 26 Jahren nicht fertig gebracht worden. Frägt man aber Ortskundige nach der Ursache des Mikß- lingens, so erhält man cinfach zur Antwort: „Es ift nichts zu machen, die Bauern haben kein Geld.“

Warum haben aber die Bauern kein Geld? Das ist au ein- fac: weil si bei geringen oder gar schlechten Ernten der Preis des Getreides nicht mehr wie früher, als cs noch keine Eisenbabnen und keine Dampfschiffe gab, nab dem dur die Witterung bedingten Aus- fall ihrer eigenen Jahresernten, sondern nah den stets überschÜüssigen Grnten Rußlands, Ungarns, Nord-Amerikas und Indiens bemißt, und deshalb der gleiche niedrige bleibt, wenn auch der Bauer nur eine halbe oder gar Drittel-Ernte gemacht hat. Das durfte nit so fortgehen. Wollten wir die dur die früher unvermeidliche Naub- wirthschaft mehr oder weniger verloren gegangene Fruchtbarkeit unseres vaterländishen Bodens wieder hergestellt sehen, wollten wir den Werth desselben erhalten, wollten wir uns bezüglich unserer Ernäh- rung durch Steigerung unserer eigenen Getreideproduktion wieder unabhängiger vom Auslande machen, wollten wir unsere Getreide verkaufenden Landwirthe in den Stand setzen, durch ihre Konsumtion auch den übrigen Gewerbsleuten, wozu insbesondere auc die Kauf- [leute und Fabrikanten gehören, zu Geldverdiensten zu verhelfen: so mußten wir sie einigermaßen gegen cine Getreideeinfuhr schützen, die aus Ländern stammt, in benen der Grund und Boden so gut wie noch keinen Werth hat und in denen zur Zeit noch die Raubwirth- chaft in höchster Poteuz mit den geringsten Kosten betrieben werden kann. Durch eine solche Konkurrenz mußte sonst bei den heutigen Verkehrsmitteln unser Getreidebau mit Nothwendigkeit zu Grunde gerichtet werden.

Die „Danziger Allgemeine Zeitung“ bemerkt über die „Lex Ackermann“ :

. Als ein Haupteinwand gegen den Antrag Ackermann wurde von den Freisinnlern die Behauptung aufgestellt, daß das Handwerk selbst die Maßregel niht wünsche und nie und nimmer dieselbe als in seinem Interesse liegend anerkennen und davon Ge- brauch machen würde. Wie mögen jeßt die Herren wohl e als sie von der Verordnung des Berliner Polizei-Präsidenten, von der Anwendung dieser „ultrareaktionären, mittelalterlihen“ Maßregel in der Stadt der Intelligenz, der Auf- klärung hörten, Betrachteten sie doch Berlin als ihre Domîâne, als die Burg der „Freisinnigkeit“ alias Demokratie, und nun müssen fie es erleben, daß ihnen ihr Berlin, ihre Stadt, die Schande anthut, nicht allein ihre Behauptung zu desavouiren, sondern eine Maßregel, die von den Reaktionären geschaffen wurde, dankend anzunehmen. Wenn das am grünen Holze, am Strande der Spree passirt, was soll da erst am dürren, da draußen im Lande werden, wo die Leute noch

Afghanen nicht ohne vorherige Anzeige anzugreifen, habe der

die Bewegung der russishen Truppen durch Akte der

lange nihti so zahlreich die fortsrittlihe Brille tragen. Fürwahr,

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die Freisinnler können trauern, und es ift wohl begreiflih, daß fi ihre Blätter über die ganze wichtige Angelegenheit aus\{weigen ; sie stehen rathlos vor der Wucht der Thatsache. Mit einem Schlage vernichtet dieselbe ihre Deduftionen und mehr als alle Reden zeigt sie, daß die Freisinnler nicht die wahren Interessen des Volkes vers treten, sondern ihren doktrinären Anschauungen zu Liebe dieselben opfern. Denn der Erlaß des Polizei-Präsidenten ist die Beftätigung, daß in dem \jo fortshriitlichen Berlin in Bezug auf wirtbschaft- lihe Fragen die „freisinnigen“ Lehren viele Anhänger und Freunde verloren baben. Der Polizei-Präsident hâtte nämlich nicht das Ret und die Befugniß gehabt, z. B. der Barbier- und Friseurinnung die in der lex Ackermann bezeichneten Rechte zu verleihen, wenn nicht die Mehrzahl der Berliner Barbiere und Friseure der Innung an- gehörte und leßtere das bezügliche Verlangen geftellt hätte.

Wir können mit diefen ersten Früchten des viel verleumdeten Antrages wohl zufrieden scin, denn wenn nur erst den Handwerkern cinmal die Augen aufgegangen find und sie das _Gebahren der angeblihen Volksfreunde gesehen haben, so werden sie fie {on in

ufunft offen halten und fich nicht wieder wie blind am Seile manchesterliher Theorien einberziehen lassen. i E :

Der alte genossenscaftlide Geist, diese einzig rihtige Ursache der Blüthe der Inrungen im Mittelalter, [ebt heute im Handwerk wieder auf. Denn daß in Berlin, der Stadt, in welcher dér Individualismus und der von ibm gezeitigte erbitterte Kampf ums Dasein einen so hohen Grad erxeicht haben, noch so viel Gemeinsinn vorhanden ift, daß die Mehrzahl der Glieder eines ganzen großen Gewerbebetriebes fich zu einer Innung freiwillig zusammen- findet, das beweist, daß . . . die Erkenntniß vom Nußen der Jnnun- gen heute wieder lebendig is und daß Gesetze zur Wiederbelebung der Innungen eine Nothwendigkeit waren, Was in Berlin und einigen Provinzstädten bereits geschehen ist, wird sicher bald allgemeine Nach- abmung finden zum Heile des Handwerks, zum Wohle des ganzen Staates.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 14 A. —— Int° halt: Nichtamtliches 111, Verzeichniß der Berichte der techniscen Attachés. Statistik der innerhalb der preußischen Landesgrerzen bis zur Seevemündung und der innerhalb der anhaltischen Landes- grenzen auf der Elbe und Saale stattgefundenen Schiffshavarien im Jahre 1884. Vermischtes: Ausstellung von Entwürfen für das Reichs-Gerihtshaus in Berlin. Einwirkung von Mörtel auf Metalle.

Statiftische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 99, März bis incl. 4. April d. J. zur Anmeldung gekommen : 475 Cheschließungen, 868 Lebendgeborene, 37 Todtgeborene und 510 Sterbefälle.

Die dritte und vierte Abtheilung des „StatistishenJahr- buchs für das Großherzthum Baden“, XV. Jahrgang 1882 (Karlsruhe , Madlot's{e Druckerei 1884) hat folgenden Inhalt: Bürgerliche Rechtspflege. T. Uebersicht der Geschäftsthätigkeit der Collegialgerichte 1882; I1. Rechtépolizeigeshäfte der Amtsgerichte und Notare 1879—1882. Strafrechtspflege, T. In dem Jahre 1882 vorgekommene Ve!:brecben und Vergehen für Landgerichtsbezirke ; II. Wegen Verbrechen und Vergehen in den Jahren 1881 und 1882 erkannte Strafen für LandgerichtsLezirke; TII. Strafcn wegen Ueber- tretungen 1877—1882; IV. Die im Jahr 1882 zur Anzeige gekommenen im besonderen Verfahren abzuurtheilenden Forfststrafthaten nach Land- gericht sbezirken ; geographische Vertheilung der Verbrechen, Vergehen und (Polizei-) Uebertretungen (mit Tabelle 62 vers{molzen); V. Durch» shnittlicher Personalstand der Strafanstalten und Gefängnisse 1875— 1882. Verwaltungsrechtspflege. Thätigkeit des Verwaltungs- gerihtshofs und deren Ergebnisse 1881 und 1882. Zur Be- vôölkerungsstatistik. Geborene, Gestorbene und Ehescblüsse 1881 und 1882; Selbsimorde 1882; Gewaltsame Todesfälle aus zufälligen Ursachen 1882; Gewaltsame Todesfälle in Folge von Verbrechen und Vergehen 1882. Gesundheitspflege. Die Anstalten für Taub- summe und Blinde 1882; die Hcil- und Pflegeanftalten 1882; Ueber- icht der Morbidität in den Irren-, Entbindungé- und Augenhcil- Anstalten 1882; Impfung 1882; Uebersicht der Morbidität und der Mortalität in den allgemeinen Krankenhäusern 1882; die Kreispflege- anstalten 1882; die im Jahr 1882 zur besonderen Anzeige gekommenen Infektionskrankheiten: die Niederkünfte des Jahres 1882; die Ge- storbenen nach dem Familienstand und den hauptsächlihsten Todes- ursahen 1882; ärztliches Personal und Apotheken zu Ende 1882 und Zahl der 1882 mit und ohne ärztliche Behandlung Gestorbenen. Sparkassen 1882: a. Einnahmen und Ausçaber, Aktiva und Passiva, Einleger (Sxarbücer); b. Anlage und Bestand des Gesammtvermöçens zu Ende des Rechnungsjahres 1882; Anhang! Kurze Wiederholung der hauptsächlichsten Ergebnisse. Vorschuß- und Creditvereine 1882, a Vorschuß- und Contocorrentges{äft, Umsaß, Gewinn und Verlust; b. Bilanz am Schlusse des Rebnungsjahres, Zahl der Mit- glieder; Anhang: Ländliche Creditvereine; a. Geschäft und Umsay ; b. Bilanz am Jahress{chlusse. Bergwerke, Salinen und Hütten 1881 und 1882, Die Salinen Dürrheim und Rappenau: Salz-Erzcugung und -Absayz 1881 und 1882. Zur Finanzstatistik: I. Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Kameral- und Forstdomänen für die Jahre 1881 und 18823 11. Summarische Ueber- fb1 über das Domanitalgrundstockl8vermögen auf 1. Januar 1880 und 1882; 1IT. Fläche und Ertrag der Domänenwaldungen 1882 ; IV. Ver- gleihende Darstellung der Durhschnittserträge der Domänenwaldungen 1867—1882; V. Uebersicht über das Domanialgrundstocksvermögen auf 1, Januar 1882, sowte über die 1882 neu verpahteten und die selbst- bewirthscafteten Domänengrundstücke nah den Bezirken der Domänen- verwaltungen ; Einnahmen und Ausgaben der Steuerverwaltung 1881 und 1882; besondere Uebersicht Über die Acci2gefälle 1881 und 1882 ; Steuerkapitalien 1879 —1882; Siteuecrbetrag auf ten Kopf der Be- völkerung 1873—1882; Bierbrauercien 1880, 1881 und 1882; Wein- händler und sonstige von der Verbrauchsaecise unmittelbar berührte Gewerbe 1878—1882; Besteuerung?säße 1882; Steuerkapitalien und Brutto: Erträge an direkten Steuern in den Städten mit über 4000 Einwohnern 1881 und 1882; Erträge der Verbrauchssteuern in den Städten mit über 4000 Einwohnern 1881 und 1882; Einnahmen und Ausgaben der Münzverwaltung 1881 und 1882; Ausprägungen von Reich8münzen in der Münze zu Karlsruhe 1881 und 1882; Einnahmen und Ausgaben der Zollverwaltung 1881 und 1882; Staatsschuld 1882; Resultate des Ersaßgeschäftes im Bezirk des X1Y. Armeekorps für 1882; Verhältnisse der Presse 1882; Unterrichtsa nstalten 1882; die Orts fstiftungen und die allgemeinen (Distrikts- und Landes-) Stiftungen 1881 : 1) Ortsstiftungen ; 2) Allgemeine (Distrikts- und Landes-) Stiftungen; Badisher Schiffsbestand zu Ende 1882: a, Uebersiht nah der Schiff8größe; b. Uebersicht nah der Sciffsgattung; Laufende Einnahmen und Ausgaben der Kreis- verbände 1882; Ergebnisse der an den meteorologishen Stationen im Jahr 1882 angestellten Beobachtungen: a. Sünftägige Wärme- mittel; b, Allgemeine Ergebnisse für Monate und für das Jahr. Anhang: Die gegenwärtigen Maße, Gewichte und Münzen, verglichen mit den früheren badischen Maßen, Gewichten und Münzen. Die größeren Gemeinden. Uebersicht des Flächengehalts, der Wohn- und Aufenthaltsstätten und der Bevölkerung ; Geborene, Ge- storbene und Cheverhältnisse 1882; die Gestorbenen nah dem Familien- stand und den hauptsächlihsten Todesursachen 1882; Verlust und Er- werbung der Staatsangehörigkeit 1882; Betreibungen und Pfand- einträge 1882; Gemeinde-Rebnungswesen 1881—1882; Gemeinde- Voranschlags-Ergebnisse für 1883 bezüglih der der Städteordnung nicht unterstehenden Gemeinden ; Bau-Polizci 1882.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

München, 9. April. Der König hat, wie die „Allgemeine Zeitung“ meldet, das Entlafsungsgesuh dcs Direktors des Bayeri- \chen National-Museums, von Hefner- Altenedck, ge- nehmigt und den Professor Riehl, unter Belassung deffelben in seiner lehramtiichen Thätigkeit, zum Direktor des Museums ernannt.

Rechtsbücber des Deutschen Reiches. XII1. Bu. Gefammtes bürgerlihes Ret. Band 2. Unfail-Versiche- rung8geseß vom 6. Juli 1884. Für den praktishen Ge- brauch von Behörden, Versicherern und Versicherten erläutert aus den Materialien des Reichstages. 2 Theile. (VIII. 60 u. 198 S.) 1. Theil: Das Geseß mit Ein- leitung und Erläuierungen. 2. Thcil: Ausführungs-Verordnungen ; Reichs-Berufé statistik. Berlin, Fr. Kortkompf. Preis geheftet 3 M, gebunden 3 4 50 S. Die Unfallgeseßgebung, d. h. die Gesetz- gebung in Beziehung auf die bei dem Betricbe von Eisenbahnen, Bergwerken, Fabriken u. \. w. vorkommenden Verleßungen und Tödtungen gehört der neuesten Zeit an, und der Entwickelung8gang, den dieselbe in den europäischen Staaten nimmt ist der, daß fie sich von den Boden des Privatre{hts mehr und mehr erhebt und in die Sphäre des öffentlichen Rechts übergeht. Das deutsche Unfall- Versicherung8geseß vom 4. Juli 1884 nun den weiten Kreisen, sür welde «8 von 0 hoher Bedeutung t, in einer Bearbeitung darzubieten, die geeignet ist, die Absichten desselben und Sinn und Tragweite seiner einzelnen Bestimmungen klar zu stellen, is der Zweck der vorliegenten Schrift. Zur Erreichung dieser, rein praktisbe Zwecke verfolgenden Aufgabe dient im 1. Theile zunächst die der „Begründung der Regierungêvorlage“ entnommene „Einlcitung*, wclwe sich über die Absibten des Gescßes und die Wege, wie diese zu erceicen, verbreitet. Durch Einfügung der Num- mern der in Betr-ht kommenden Paragraphen des Geseßzes hat die Einleitung zuglei die Bedeutung von Erläuterungen zu denselben. Auf die Einleitung folat sodann die Mittheilung des Gesetzes selbft, das in 9 Abschnitte ( 1) Allgemeine Bestimmungen [88. 1—10], 2) Bil- dung und Veränderung der Berufsgenossenschaften [§8. 11— 33}, 3) Mit- gliedschaft des einzelnen Betriebes scwie Vetriebéveränderungen (§8. 34—40], 4) Vertretung der Arbeiter [8§8. 41—45], 5) Stchieds- geribte [S8. 46—50], 6) Feststelung und Auszahlung der Ent- schädigungen [S§. 51—77]), 7) Ünfallverhütung und Ueberweisung der Betriebe dur die Genossenschaften“ [8§8. 78—86], 8) das Reichs- versiherungs-Amt [8§8. 87—93], 9) Sluß- und Sirafbestimmungen [S8S. 94 - 111]) getheilt und mit ausführliden Erläuterungen versehen ist, Diese Erläutecungen, hauptsäblich der „Begründung des Ne- gierungsentwurfs" und dem „Bericht der Reichstagskommission“ ent- ommen, sind theilweise einzelnen Abschnitten als „Vorbemerkungen " vorausges{ickt, sont aber den betr, Gesetzesparagraphen unmittelbar angeschlossen. Daneben dienen zahlreiche Beweisstellen dazu, auf den inneren Zusammenhang der einzelnen Bestimmungen in den verschiedenen Paragraphen aufmerïsam zu machen. Außerdem werden auch noch Vorschriften anderer Gesetze angeführt. Den Schluß des 1, Theils endlich bildet ein umfangreihes Sach- und Materienregister. Der 2. Theil enthält ia der Form von „Anlagen“ 1) die bisher vom Reichs-Versicherungéamt veröffentlihten Bekanntmacwungen und For- mulare, 2) die Reibs-Berufs-(Gewerbc-)Statistik); Zusammenstellung der Gruppen, Klassen und Ordnungen der Gewerbebetriebe: a. nach Gruppen, Klassen und Ordnungen, b. alphabetis% mit Angabe der Gruppen 2c. geordnet, und 3) die seither von den Landesregierungen er- lassenen Verordnungen, betr. hauptsächlih die zuständigen Behörden und die Kassen, an welche Strafgelder abzuführen sind.

„Carl Gottlieb Svarez. Ein Zeitbild aus der zweiten Hälfte des actzehnten Jahrhunderts.“ Von Dr. Adolf Stölzel' Gehbeimem Ober-Iustiz-Rath und vortragendem Rath im Königl. preuß. Juftiz-Ministerium. Mit 3 Abbildungen und 1 Stammtafel. (Verlag von Franz Vahlen in Berlin. Preis: Geheftet 10 # Gebunden 12 4). Dieses auf Anregung des Justiz-Ministers Dr. Friedberg entsiandene Buch wird nit nur von dem preußischen, namentlich den altyreußischen Juristenftande, sondern von allen Denen mit größtem Interesse entgegengenommen werden, welche Sinn für die trnere Entwickelung des preußiswen Staats- und Rechtswestws zur Zeit dec großen Justizreform der Schlußjahrzehnte des vorigen Jahr- hunderts haben. Dieses dieser Justizreform geseßte literarische Denkmal lehnt si in seiner Darstellung on die hervorragendfte Persönlichkeit bei dem großen Reformwerk, an Svarez an. Gerade in der Gegen- wart, welche mit Vorlicbe zurückblickt auf das. äußere und innere Liben hundertjähriger Vergangenheit, und welche ihrerseits in einer ähnlichen Reformperiode des Justizwesens steht wie Preußen vor einem Sâkuluwm, kommt das Buch besonders zeitgemäß. Dasselbe erscheint in einer Form, wel? es für jeden Gebildeten lesbar mat ; es ist keineswegs ein Buch lediglih für den juristisben Fachmann. Der Inkalt ift ein so reicher, er geht so sehr auf Einzelheiten aU- gemeinen kulturges{Gicktlihen Interesses ein, daß kein Leser das Buch ohne besondere Befriedigung aus der Hand legen wird. Der Lokal- patriotiémus Berlins muß sich befri-digi schen, wenn ihm als Werk- stätte des Allgemeinen Landrechts und als vieljährige gemeinsame Wobnstätte Carmer’8s, Svarez' und Klein's das noch heute fast in gänzlich unverändertem Zustande erhaltene, stattliche, von Fricdrich dem Sroßen erbaute Haus Alexanderstraße 70, oder wenn ihm als das Haus, in welchem Svarez vereint mit dem Großkanzler von Soldbeck seine letzten Lebenétjahre verbra{te, das Wrangel-Palais am Pariser Plate vacgewie!en wird. Jn Schweidniß, der Geburtsf\tadt Svarez, wo man bisher vergeolih nach dessen Geburtshaus suchte, wird man nicht ungern vernchmen, daß jenes Haus so, wie es nah den Be- \cießungen der {lesischen Kriege nothdürftig wieder h-rgestellt wurde, noch beute als Restaurationélokal des Volksgartens Jedermann zu- gänglich ist. Und die Breslauer dürfen mit Stolz verfolgen, welche segenêreiche Thätigkeit der in ihrer Stadt zuerst in Amt und Würden eingetretene jugendlihe Svarez auf dem Gebiete des landschaftlichen Kreditwesens oder des Schul- und Kirchenwesens eutfaltete, um fich dadur für seine späteren größeren Berliner Aufgaben vorzubereiten. Die Lösung der leßteren bis zu den Minen und Contreminen zu ver- folgen, welche in dem innern Geiriebe des Staatéeorganismus gelegt wurde, ist der Kern des trefflichen Buches. Hier tritt zum ersten Male der Zusammenhang des Prozesses gegen den Prediger Schulz in Gielsdorf mit dem Fortgange und der Sistirung der Arbeiten am Allgemeinen Landrecht in klares Licht. Ebenso wird hier zum ersten Male die Korrespondenz zwischen Danckelmann und Carmer veröffentlicht, welche, dur die dritte Thcilung Polens hervorgerufen, die Frage erörtert, ob und in welcher Gestalt fich zunächst für Polen die Veröffentlichung des z:itweise zur Seite gelegten Al- gemeinen Landrechts empfehle. Eine der interessantesten Episoden bilden die von Svarez Friedri Wilhelm III. als Kronpcinzen während ver Suspension des Landre(1ts gehaltenen Vorträge. Darin tritt der cdle und feste Charafter des Mannes, dessen Namen das Buch als Titel führt, am reinsten hervor. Wird uns außerdem der Nachweis geliefert, daß dieser seltsam spanisch klingende Namen nichts Anderes als eine Verbildung des gutdeutschen Namens Schwarz ist, und daß Svarez” Ahnen bereits lange vor dem dreißigjährigen Kriege biedere Pommern des Bauernstandes waren, so hat die preußische Juristenwelt noch mehr Grund, jenen seltenen Mann mit Stolz den ihren zu nennen, dessen Andenken von Zeit zu Zeit zurückzurufen {on im Jahre 1820 Kircheifen „eine nationale Pflicht Preußens“ nannte. Das Buch is dem Inhalt entsprehend würdig ausgestattet. Die drei sauberen Abbildungen, welche das Buch zieren, zeigen das Porträt und das Faksimile der Handschrift Svarez', sein Sar aus in Schweidnitz und sein Wohnhaus in Berlin Alcxander- traße 70. | a Die Grundbuh-Ordnung vom 5. Mai 1872 mit Ergänzungen und Erläuterungen herausgegeben von W. Turnau, Kammergerichts-Rath. D ritte vermehrte und ver- b'esserte Auflage. Erster Theil. Die Geseye mit Kom- mentar. Paderborn und Münster, Verlag von Ferd. Swhöningh. 1885. (XIX, 791 S.) gr. 8. Zweiter Theil. Hülfsbuch. Die Kosten- und Stempelgeseße. Ergänzungen. Pader»

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beiden für die Neugestaltung und Regelung des Grundbuch- wesens im preußishen Staate wichtigen Geseße vom 5. Mai 1872 das „Gesecß über den Eigenthumserwerb urd die dingliche Bes- lastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerecktig- keiten“ und die „Grundbuh-Ordnung“ —, welche ein Ganzes bilden und si einander ergänzen, waren zwar {on am 1. Oktober 1872 in Kraft getreten; gleibwobhl f:hlte es in der Literatur über das Grundbuchwesen mehrere Jahre an einem Buche, welches dem Grund- buchrihter das gesammte zur Bearbeitung der Grundbubsachen er- forderlihe Material in geordneter Weise geliefert bätte Um nun diesem dringenden Bedürfnisse abzubelfen, verfaßte 2c. Turnau i, J. 1874 scin Werk über die Grundbuh- Ordnung vom 5. Mai 1872, und dieses fand einen folchen allgemeinen Anklang und eine so weite Verbreitung, daß {on wenige Jahre nah seinem Erscheinen (1878) eine 2. und vor ein paar Jahrcn eine 3. Auflage desselben nöthig wurden. In dieser 3. jeßt vorliegenden Bearbeitung ifl die bisherige Eintheilung im Wesentlichen beibehalten. Wie {on in der 2. Auflage, so ist auch in der vorliegenden 3. das Buch in 2 Theile getheilt, Der 1. und Havpttheil enthält sämmtlihe Grundbuchgeseze mit Ausnahme d:s Kofstentarifs und des Stempelgesetzes, die lediglih mit Nücksicht auf den größeren Umfang des 1. Theiles ia den 2. gebracht sind. Die Gruudbu(-Ordnung vom 5. Mai 1872 ift gewissermaßen der 2. Theil oder die Ausführungs-Ordnung des Grundeigenthums-Gesetzes. Die einzelnen Paragraphen in den verschiedenen Abschnitten sird von zahl- reichen belehrenden Anwerkungen begleitet. Zwar wurde hierbei wegen der großen Masse, wie {on bei der 2. Auflage geschehen, Vieles, was nit unbedingt nothwendig war, gestrihen und das Beibehaltene verkürzt, um Raum für das aufzunehmende Neue zu s{haffen, dessen ungeachtet sind noch immer die beigefügten Anmerkungen infolge der Aufnahme des vielen Neuen sehr umfangreih. Auf die „Grund- bu&-Ordnung* solgt das „Gefeß über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten.* Das Geseß über den Eizenthumserwerb ift

an das Ende des 1. Theils gestellt, damit für dessen vollständigere Kommenticung Zeit „gewonnen werden fkonnte, obwohl es aud jeßt {on mit vielen Anmerkungen versehen

ist. Den Swbluß bilden Nachträge zum 1. Theile, welhe auch die neuesten (anderswo noch% nicht veröffentli&ten) Entscheidungen des Reich3çerichts und des Kammergerichts enthalten. Den beiden Ge- seßen geht eine Literatur über das“ Grundbuchwesen und eine Ein- leitung, in welcher der Verfasser eine Geschichte des Grundbuchwesens und der beiden Ee giebt, sowie sih über die neuen Geseze und ihren Charakter, die Reformbestrebungen und die Reformen im Grundbuch» wesen, den Geltungsbereih der Geseße und die Aufhebung der bis- herigen Gesetze verbreitet, vorauf. In den 2. Theil ift hauptsächlich aufgenommen, was dem Grundbuchrichter nit stets zur Hand sein, was er aber bei Gelegenheit wissen muß. Derselbe enthält, wie {on oben bemerkt wurde, zunächst die Kosten- und Stempelgesetze, sodann Znstruktionen und Verfügungen und zwar 1) die Verbindung des Grundbuchs mit dem Kataster betreffend (die Vor- shriftcn für die Provinz Westfalen und für die 6 östlichen Provinzen,

sowie gemeinsame Vorschriften für die Provinz Westfalen und die 6 östlichen Provinzen), 2) die Bureauverwaltung bei den Grund-

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buchämtern betr., 3) die Instruktion über die Führung der Gewerken- bücher u. \. w. vom 19. November 1866, Den ganzen übrigen Theil des 2. Bandes nehmen dice Ergänzungen cin. Dieselben handeln von dem Erwerb8eigenthurm, von dem getheilten Eigenthum, vom gemein- sbaftlihen Eigenthum, von Gegenständen des Handelsrechts (den offenen Handelsgesellschaften, den stillen Gesellschaften, den Koms manditaesellschaften, den Kommanditgesellshasten auf Aktien, den Aktiengesellschaften, dec Verbindung des Handelsregisters

mit dem Grundbuhe, den Prokuristen und Handelébevoll- mächtigten), von den Erwerbs- und Wirthschaftsgenofsen- schaften, von den juristishen Personen, von den Kirchengesell-

schaften, von den Armenaustalten und anderen milden Stiftungen, von den vermözen®erechtlihen Wirkungen der Ghe, von der väterlichen Gewalt, von der Vormundschaft, von hülfsbedürftigen Personen, von den beim Kaufe vorkommenden Nebenverträgen, von Materien aus dem Erbrechte, vom Konkurs, von Fällen der nit freiwilligen Ver- äußerung, von der Aufhebung und Ablösung der Reallasten, von den unmittelbaren Erwerb8arten des Allgemeinen Landrechts, von den Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, von der Haftpflibt der Gcrundbuch- beamten und des Staats. Den Schluß des 2. Theiies bildet ein alphabeiish geordnetes Sachregister. Mit der 3. Auflage seines gründlichen Werk:8, die tm Jahre 1883 begonnen und jeßt vollendet vorliegt, hat der Verfasser sein Zicl, dem Grundbuchrichter das ge- sammte zur Bearbeitung der Grundbuchsachen erforderlihe Material in geordneter Weise zu licfern, erreicht oder ist demselben wenigstens bereits sehr nahe gekommen.

In dem Jahres-Bericht der Klingerschule, Ober- Realschule zu Frankfurt a. M, über das Schuljahr von Osftera 1884 bis Oflern 1885 geht den Schulnachrichten die ges&ichtliche Abhandlung „Die Schweden in Frankfurt am Main“, von Dr. Christian Gotthold, vorauf. Diese gründlihe und iotzr- essante Abhandlung enthält die Vorgeshihte der Schwedenzeit in Frankfurt a. M. Nachdem sie auf 4 Quartsciten einen allgemeiren Ueberblick über die Ereignisse in Deutschland seit der Scblacht bei Breitenfeld (am 7. September 1631) gegeben, berichtet sie, im engen Unschluß an die Quellen, aus denea viele wörtlihe Mittheilungen ge- macht werden, auf 36 S. ausführliG über die Verhanblungen zwischen Frankfurt a. M. und den Schweden, die jet begannen, vom 19, Oftover (a. St.) 1631 an bis zu des Schwedenkönizs8 Gustav Adolf Einzug in die Stadt Frankfurt a. M., am 17. November 1631. Mit Gustav Adolf zog auch bereits die \chwedishe Garnifon in die Stadt, in der sie nun ununterbrochen eine Reihe von Jahren ver- bleiben sollte. Der von Dr. Gotthold verfaßte Abschnitt der Frank- furtis@en Geschichte war bis jeßt noch nicht behandelt worden und fast gänzlich unbekannt.

Gewerbe und HandDel.

In Nr. 6 und 7 der „Mittheilungen des Bayerischen Gewerbe-VMuseums* macht Direktor von Stegmann beîaant, daß am 15. April ein neuer Fachkurs für Galvanoplasti® und ein eben- solcher für Feingießerei beginnt, Fächer, in denen die Anftalt bekanntlich besonders schöne erziehlihe Erfolge aufzuweisen hat. Ferner bringen die „Mittheilungen“ ein Verzeichniß der Ausfteller auf ver bevor- stehenden „Internationalen Ausftelung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legirungen“, Referate über die Montagçs- vorträge des Museums, Nachrichten . aus dem Verbande bayéerisher Gewerbevereine, Rathschiäge für die Werkstait 2c. Ein mehr als klokales Interesse dürfte endlih ein mitgetheiltes Konkurrenz- Ausschreiben für Nüruberg und Fürth verdienen, um fo mehr, als fich dasselbe an einen ähnlichen Berliner Wettbewerb an- reiht, dessen Resultate wir in der Hygiene-Auëstellung schen konnten, die aber gleichwie das ganze Unternehmen eine sehr vershicdenartige Beurtheilung erfuhren. Die Kommission für Förderung der Jn- dustrie und Gewerbe des Industrie- und Kulturvereins in Nürnberg ladet nämlich Vereine, Architekten, selbständige Meister und Fabrikanten des Schreiner- und Tapeziergewerbes in Nürnberg und Fürth zur Betheiligung an ciner Preiskonkurienz für Herstellung ciner stilgemäßen Wohnzimmer-Einrichtung einfacher Art zum Kauspreise von 300 G ein. Das Wohnzimmer einer in bescheidenen Verhältnissen lebenden Familie foll, dem Ausschreiben na, mit Möbeln ausgestattet werden, und zwar mit 1) einem Sopha mit sihtbaren Gestelltheilen und einem dauernden Üeberzug, 2) einem einthürigen Kleiderschrank, 3) einer Kommode mit Glas\chrank-Aufsay und Ausziehplatte, welche als Schreibtish dient, 4) einem Ausziehtish, 5) sech{chs Stühlen, 6) einem Spiegel, 7) einem Nähtisch, 8) einer Fußbank, 9) einem Bücherbrett, 10) einer Uhr. An Ausrüstungsgegenständen werden noch ein einfaber Teppich und zwei Fenstergehänge gewünscht. Der Grundriß des Zimmers soll eine Länge von 5 m und eine Breite

von 4,50 m haben, mit je 2 Fenstern. Der Zweck der ausgeschriebenen Konkurrenz wird als ein vielfältiger bezeichnet, vämlih: 1) die Erzielung mwustergültiger, kunstgewêrblicher

born, Ferd. Schöningh. 1883. (VI]I, 486 S.) gr. 8. Die

Leistungen für eine einfache Zimmereirrihtung; 2) dem Mittelstande

m E T T D a e L p r D S

pie cit