1885 / 86 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Gotthardbahn und der Tunnelbau-UnXernehmun

Favre die Gotthardbahn mit dem Begehren bezüglich der Zahlung einer Konventionalstrafe abgewiesen und der Unternehmung im Ganzen eine Entschädigung von 14 Millionen Francs zugesprochen. Die

Koften werden halbirt.

und tüchtig Reg.-Bez. Trier:

und kann deren Stand

Berlin, 13. April 1885. Nachtrag

zu den Mittheilungen über den Ew Fetigon

Stand der Saaten in der preußishen Monarchie (S. Nr. 82 des „Reichs-Anzeigers““.)

Provinz Ostpreußen.

Reg.-Bez.

im Ganzen gut überdauert ; zur Zeit als ein günstiger bezeihnet werden.

über einen {wachen Saatenstand geklagt.

jahrsbestelung hat bisher nit begonnen

wenn jedoch

anhält, dürften die nommen werden.

Provinz Westpreußen.

1) Reg.-Bez. Danzig : Die Saaten sind im Allgemeinen

gut durch den Winter gekommen. Mit der Frühjahrs-

bestelung ist zum Theil auf leihtem Boden begonnen worden.

2) Reg.-Bez. Marienwerder: In einigen Kreisen scheint während des milden Winters eine geringe Besserung des Saatenstandes eingetreten zu scin. Die Unvollkommen- heiten der HerbstbesteUung werden ihre Wirkung auf einen ungünstigen Ausfall der Winterungsernte noch in großem Umfange ausüben, namentlich ist eine shwache Strohernte zu erwarten. Die Frühjahrsbestelung hat noch nicht begonnen.

Provinz Brandenburg. ,

1) Reg.-Bez. Potsdam: Die Wintersaaten haben den im Allgemeinen milden Winter mit Ausnahme der Oelfrüchte, welche dur den kurzen Frost im Januar geschädigt sind, gut überstanden, doch läßt sih z. Z. noch fein sicheres Urtheil über die Ernteaussihten geben, da starke Nachtfröste die Ent- widckelung der Saaten zurüdckgehalten haben. Die Frühjahrs: bestellung ist meistentheils zurückgeblieben; nur auf leihterem Boden hat sie im März begonnen, wird aber jeßt auch auf shwererem Boden in Angriff genommen.

2) Reg.-Bez. Frankfurt: Die Wintersaaten stehen im Ganzen befriedigend, auf leihten Böden weniger gut, wie auf kräftigen Feldern. Die Weizensaat steht verhältnißmäßig s{wächer als die Roggensaat. Voraussichtlich wird beim Winterkorn eine {wache Strohernte Plat greifen. Mit der Frühjahrsbestellung wird gegenwärtig begonnen.

Provinz Pommern.

Reg.-Bez. Köslin: Die Saaten haben den Winter im Ganzen gut ertragen; ihr Stand ist durchschnittlich ein normaler. Die Vorbereitungen zur Frühjahrsbestellung haben meist begonnen, sind aber in Folge der im März aufgetretenen Fröste im Verhältniß zum Vorjahr noch erheblih zurück.

Provinz S@hlesien.

1) Reg.-Bez. Breslau: Die Durchwinterung der Saaten kann im Allgemeinen als eine nur ziemlih günstige bezeichnet werden. Die Nachtfröste im März beeinträchtigten die Ent- widelung der Saaten, und ershwerten und verzögerten auch die Vorbereitungen zur Frühjahrsbestelung. Wenn auch die Zubereitung des Ackers fast durhweg beendigt ist, so hat do die Einsaat bis jeßt nur auf den leichten, höher gelegenen

Vöden exfolgen können.

2) Reg.-Bez. Oppeln: Der Stand der Wintersaaten ist im Allgemeinen derartig, daß die Ausgleichung der ungünstigen Einwirkungen des Winters bei nur einigermaßen gutem S GrMmetter wohl zu erwarten steht. Weizen und Raps

aben am wenigsten gelitten. Viel Nässe im März hat die Frühjahrsbestellung der Felder zum großen Theil noch ver- hindert, und is deshalb namentli mit der Einsaat erst kürz- lih begonnen worden. Provinz Sachsen.

1) Reg -Bez. Magdeburg: Die rauhe Witterung hat zwar den Saaten im Allgemeinen noch nicht geschadet, die Saaten aber zurückgehalten. Bei baldigem Eintritt einer günstigeren Frühjahrswitterung kann noch eine gute Ernte erhofft werden.

2) Reg.-Bez. Erfurt : Die Saaten haben im Allgemeinen den Winter gut überstanden. Nur in den Fluren der Höhe- dörfer haben dieselben durch Frost und Mäusefraß hin und wieder derart gelitten, daß sie zum Theil mit Sommergetreide anderweit bestellt werden müssen. Mil der Frühjahrs- bestelung hat wegen zu großer Nässe des Bodens und in Folge der späten Nachtfröste größtentheils noh niht begonnen werden können.

Provinz Schleswig- Holstein.

Reg.-Bez. Schleswig: Der Stand der Saaten ist bisher durchweg ein ret befriedigender, stellenweise sogar ein üppiger. Dies gilt sowohl vom Roggen als auch vom Weizen. Die landwirthschaftlihen Arbeiten aller Art sind durh das Wetter in seltener Weise begünstigt worden.

Provinz Hannover.

Landdr.-Bez. Hannover: Der gegenwärtige Stand der Wintersaaten ist kein besonders günstiger; es giebt viele dünne und s{hwach stehende Saaten, jedo ist an den meisten Stellen der nöthige Stamm vorhanden, so daß bei günstigem Verlauf des weiteren Frühlings die Saaten sih noch gut ent:

wideln können. Provinz Westfalen.

Reg.-Bez. Minden: Der Stand des Roggens und Weizens wird fast ohne Ausnahme als ein durchaus befriedi- Svader, stellenweise als sehr guter bezeichnet, und der Hoffnung au Îne ertragreihe Ernte allgemein Ausdruck gegeben. Mit den rbereitungen zur Frühjahrsbestellung ist fast überall begonne. guf trockŒnerem Boden hat man mit der Bestellung selbst {ch9 den ns U T Rat

rovinz Hessen-Nassau. » Reg-Bez. iesbaden: Der Stand der Wintersaaten ist: in den höher« unh niederen Lagen ein recht erfreulicher. Nico up drsbe)slung der Felder hat fast allgemein mit tr raßeren Theile des Westerwaldes begonnen. Reg.-Br Rheinprovinz.

1) KReg-- ï Z

allgemein nihtsÆöln: Der Stand der Feldfluren läßt fast ut dur den Witapünschen übrig. Die Wintersaaten sind jonders ungünstige ekommen und Falls nicht später be- eintreten, darf demnäŸnisse, namentli starke Nachtfröste

Königsberg: Die Saaten haben den Winter der Stand derselben kann daher Nur in eîin- zelnen Kreisen, wie in Labiau, Wehlau und Neidenburg wird Mit der Früh- werden können, die gegenwärtig herrshende milde Witterung Frühjahrsarbeiten baldigft in Angriff ge-

werden. Jn den Thälern

des März ihren Anfang. befriedigender.

Die Rennbahn

Besucher fern gehalten hatte. Die

begannen um 24 Uhr mit:

I. April-Hürden-Rennen. ältere Pferde. 50 X Einf. Distanz ca. 2000 m.

„Camma“, 614 kg (S Pian _„Fiß Aïda“ Siegerin, um 3 Uhr: II. S weres Offizier-Jag Pferde, die im Jahre 1884 kein 1200 A gewonnen haben, Offizieren der deutschen Armee und Einsatz.

eMerodach* ausbrach

der Osten a. br. W. „Bouncer“ \{lug. Werth des Rennens:

Zweiten. Dem Rennen {loß III. P Rennen. Für 4jähr. u. ältere Pferde, die nob 20 M. A schriften, 10 Pferde liefen. Es siegte mit 5 Längen des Lieut.

kurz

reis von Fürstenbrun

führte

W. „Anderson“ (Besiber), 4jähr. br. H. „Bergfalk“ wurde dritt

Es folate diesem Rennen um 4 Uhr: und ältere Pferde. 50 #6 Einsatz, Meter. 6 Unterschriften, 3 ferde wolke“, 69 kg (Soucup) gegen des br. St. „Alma [.“ V. Preis der Flora.

von 100 Æ# Jeder und 500 Herren-Reiten. Für 4jähr.

Un ca. 3000 m. 7 Unterstriften. na

(3. G.-Ul.) d. br. W. „M Sydow II. v. 3. (1. G.-Drag.) 5sjähr. br. H. Kramsta). Des

onk Lewis“,

Dritte. Werth des Rennens: 780 Zweiten.

Die räcsten Rennen auf dieser 20d. M

beiden Tagen die vorgeführt werden.

Werkes „Kunst und Künftler des neunze gegeben von Dr. Robert Dohme, welche zur Kenntnißnahme übersendet worden

hauer François Rude, \{aftsmaler Josef Anton Koch, bearbeite

2) Professor befindlichen Oelgemälden „Schutzengel Absicht der gedachten Kunsthandlung,

mels8gabe“ werde alsdann ein Pendant kunststih nach Wilh. Kaulbachs

tionen beider Bilder fanden in der G

tiken Kunft“.

in Ansehung der Führung der für die

näheren Nachweis desselben aus gesteckten Zeitgrenzen eingegangen werde jährigen Studiums

ihm zu voller Gew Gesetz betrifft den

Eindruck, welchen der

in Folge des Einflusses der elementaren

Empfindung erhält. Dieser Eindruck mehrer kombinirten Linien in der Weise e das Behauptete durh Kohlenzeichnung a brachte Papiertafel anschaulih mate. veranlaßt das Auge, die Stütze zu steht; is dicse Stütze vorhanden, dieser Richtung berubigt; es verfo

oben, forshend, wie dieselbe endige, und wenn fie frei

über sie hinaus in derselben Richtung vorh rechten Strih wird das Auge beruhigt

so erhält man den Eindrudck, Endes die größere Schwere fei. den Eindruck des Schweren, nation mehrerer solcer Linien,

nur das eine Interesse, daß

der Bli, \{ränkt, das Centrum fuht.

Darum m

fsih nah oben wölbt, und dessen Enden auf zwei Senkrechten ruhen,

den Eindruck des Zurükgewiesenseins des gilt insbesondere bei der Arcitektur. gegen kombinirt den Eindruck des über

\chreitende Linie des arabischen Gewölbes

°ine reihe Ernte gehofft werden.

in sih zurück, sondern bannt ihn zuglei

jedoch nur in geringem Umfange,

landwirthschaftlihen Arbeiten konnt

werden, die Frühjahrs-Saatbestellung nahm in der erste Rie Der Stand der Weinberge

30. 6 Reug. 8 Unterschriften, 6 Pferde liefen. sier mit /4 Längen des Grafen Sierstorpfff-Franzdorff Z5jähr. br. St. ear) gegen des Hrn. von Zansen-Öften 6 jähr. (Zerbst). Werth des Rennens: 1336 X der 224 M der Zweiten, Es folgte diesem Rennen

Rennen im Werthe von mindestens im Besitze von aktiven und Reserve-

10 Reugeld. Distanz ca. 3000 m. 3 liefen, von denen des Lieut. Grf. Sierstorpff-Franzdorf Sch.-W. und des Rittmftr. von Oerßen a. \{wbr. W. «Gemblour“, 80 kg (Reit Lieut. Grf. Scchmettow), des Rittmstr. von

772 Mark dem Sieger, 108 4 dem sich um 3x Uhr an

Herren-Reiten. (Deutsche und österreih-ungarische Herren.) 10 Æ Reugeld. Distanz ca. 2000 m.

Grf. Lehndorff 6jähr. br. Wallach „Bonze“ (Reiter Besißer) gegen des Hrn. v. Tepper-Laski 6jähr, br. Des Prinzen Wilhelm von Württemberg

1070 Æ dem Sieger, 210 M dem Zweiten, 70 dem Dritten.

IV. Verkaufs-Jagd-Rennen. 30 M Reugeld. Distanz ca. 2800

5 Längen des Rittmstr. von Schmidt- Pauli 6jähr. br. St. „Wetter-

Werth des Rennens: 1204 4 der Siegerin, 136 M der Zweiten. Den Schluß des Tages bildete um 43 Uhr: Sweepstakes-Handicap. Jagd-Rennen A vom und âltere Pferde.

s{önem Kampf mit. einer Länge

Hus.-Regt.) gegen des Rittmstr. „The Ranger“ (Reit. Rittmfstr. von Lieut. Prinz G. Radziwill (Gdes. du Corps) a. Sc.- St. „Adare* (Reit. Hr. von Tepper-Laski) wurde 50 Längen dahinter

und zwar Nachmittags 3 Uhr ftatt und werden an zur Verloosung gestellten Pferde und Equipagen

Wissensthaftliher Kunstverein. 25. März 1885 legte 1) der Major Duncker

Inhalt derselben unter Hervorhebung der darin enthaltenen Kopien von Kunstwerken. Es sind dies folgende Lieferungen: Lieferung 15: Bild- bearbeitet von Ad. Rosenberg; Lief. 16: Land-

Maler Jean Auguste Dominique Ingres, bearbeitet von A. Schmarsow. Plockhorst legte zwei von Hanfstängl in stellte Photographien in Großfolio na seinen in Hanfftängls Besitz

theilte mit : es seien dies vorläufig hergestellte Kopien, und es liege in der Heliogravuren nach den beiden Bildern anfertigen zu lassen und in den Handel zu bringen; „Him- zu dem Lüderißshen Schwarz- „Zu Gott“ bilden.

Beifall ; man spra si insbesondere dahin aus, daß „Himmelsgabe* ein vorzüglicbes Pendant zu Kaulbachs „Zu Gott“ fessor Jessen hielt einen Vortrag „über diz Der Vortragende beschränkte das Thema auf die antiken Malereien, und auch in Ansehung dieser auf das Gesetz, welches

entscheidenden Hauptlinien von ihm ermittelt sei. auf ein physiologishes Gesetz hingewiesen, welches, ohne daß auf den Rücksicht auf die dem Vortrage

aber au, wie der Vortragende versicberte, nah den Resultaten lang-

Stüßpunkte; liegt das eine Ende des Striches tiefer als das andere, daß auf der Seite Der wagerechte Strich giebt demzufolge des Lastenden, insbesondere bei Kombi- zumal wenn sie dur Querlinien ver- bunden erscheinen. Die {räge Linie gewährt einen aus den Eindrücken der senkrechten und der wagerechten Linie kombinirten Eintruck. Der Kreis gewährt als die Linie, welhe in sih felbst zurückehrt,

Der gothishe Spißbogen da- 1 Ò sich hinaus nah oben Weisens und des in das eigene Innere Zurückweisens. Die den Halbkreis über-

g | Die Frühjahrsarbeiten find bei günstigem Wetter begonnen gefördert worden und die Vorarbeiten für die Sommerbestellung zum großen Theile beschafft. Die Wintersaaten haben auf den Höhen unter dem Schuße der Schneedecke gut überwintert, als ein befriedigender bezeichnet

haben die Saaten stellenweise, Schaden genommen. Die en ziemlih früh begonnen

b zu Charlottenburg war am gestrigen zweiten Tage ‘des Frühjahrsmeetings nur fehr mäßig besucht, da das naßkalte und fortwährend mit Regen drohende

Preis 1900 A Für 4jähr. u. Gewitsausgleibung. Es siegte

drennen. Preis 700 A Für

20 M 13 Unterschriften,

von folchen zu reiten.

vor dem Ziele mit einer Länge

n. Preis 1000 # Hürden- Rennen gewonnen haben. 25 Unter- vom Start bis zum Ziel und

kein

er. Werth des Rennens :

Preis 1000 A Für 4jähr.

liefen. Es siegte ficher mit

Lieut. von Puttkamer 6jähr.

Internationales 20 \. Reug. 3 Pferde liefen. Es siegte des Lieut. von Köller 72 kg (Reit. Lieut. von Grf. Bismarck

Verein,

Æ dem Sieger, 109 4 dem Bahn finden am 19. und

In der Sitzung vom drei Lieferungen des hnten Jahrhunderts“, heraus- vom Verleger der Gesellschaft find, vor und besprach den

t von Th. Frimmel; Lief. 17: München herge-

und „Himmelsgabe“ vor und

Die Komposi- esellshaft lebhaft geäußerten

bilde. 3) Pro- Gesetze in der an-

Wirkung der Komposition Es wurde zunächst

n könne, vorauszusezen sei,

ißheit geworden sei. Dieses Beschauer eines Kunstwerkes statishen Gesetze auf die wurde an einfachen und an rörtert, daß der Vortragende uf cine an der Wand ange- Die einfache senkrecte Linie suchen, auf der sie auf- so ist das Auge nach lgt nun die Linie nah endigt, was anden. Auch bei dem wage- durch das Wahrnehmen der

des tiefer liegenden

auf das Umschlofsene be- abt der Halbkreis, welcher

Geistes auf \sih selbst. Dies

weist den Geist nit blos

ist ein

Wetter die meiften Rennen felbst waren interessant, wurden gut geritten und verliefen ohne irgend welchen Unfall, Sie

gegebenen Inhalt und ist deshalb ein trefliches Symbol der ftreng auf den Inhalt des Koran si beschränkenden muhamedanischen Welt- anschauung. Nach dieser Darlegung der Verschiedenheit der Eindrücke der verschiedenen Lage und Richtung der Linie wandte ih der Bor- tragende zu dem von ihm behaupteten Gesetze, welches die Komposi- tion antiker Gemälde beherrsche. Das Geseß wurde dahin formulirt ; es bestehe in der Symmetrie, jedoch nit in der starren Symmetrie, nach welcher, von der Mitte angesehen, rechts und links Linien der- selben Art, Richtung und Länge \ich zeigen, sondern in der frei- gestalteten Symmetrie, bei welcher jeder die Komposition beherrs{enden Hauptlinie auf der einen Seite des Bildes an gleiher Stelle auf der anderen Seite eine in entgegengesetzter Richtung verlaufende Haupt- linie entspreche, um den einseitigen E ndruck, welchen jene Linie mache, dur den Eindruck der anderen Linie aufzuheben, den dur jene Linie irritirten Sinn des Beschauers dur diese Linie wieder in den Zustand der Beruhigung zu Praieen. Daher entstände der Eindruck plastischer Ruhe, welcen diese Gemälde auf den Vortragenden maten. Dieser suchte die strenge Befolgung dieses Geseßes an einer größeren Zahl von Kopien nach pompejanishen Wandgemälden nachzuweisen und ließ diese Kopien cirkuliren. Schließlich legte er das Bildniß seiner Tochter, cin Oelgemälde von der Hand des Hrn. Bottanek, vor und führte aus, daß dasselbe in allen Theilen dem antiken Geseße der freien Linearsymmetrie entspreche. An den Vortrag knüpfte si eine längere Diskussion, in welcher das Resultat desselben theils nur in gewissen Bescränkungen anerkannt, theils überhaupt bezweifelt wurde, aber auch Unterstüßung fand.

Die 26. Generalversammlung der Juristishen Gesell- \chaft wurde am Sonnabend unter Vorsig des Geheimen Ober-Finanz- Rath Koch im Restaurant Ub1, Unter den Linden, abgehalten. Dem Bericht zufolge ist die Gesellschaft im leßten Geschäftsjahre zu 9 Sitzungen zusammengetreten. 18 Mitglieder haben sih neu der Gesellschast an- ge\{lossen, 7 schieden aus, darunter 3 durch Tod. Die Zahl der Mit- glieder hat \ich somit von 125 auf 136 vermehrt, eine Höhe. welce bisher die Gesellshaft noch nie erreidt hatte. Der Beschluß, die Verleihung der Korporationsrebte nachzusuchen, hatte eine Umarbei- tung der Statuten im An\chluß an das Normalstatut zur Folge. Die Ent- scheidung steht jedoh noch aus. Der Kassenbericht beziffert eine Einnahme von 3344,25 4 und eine Ausgabe von 3764,86 46 Dem sich hieraus ergebenden Defizit von 420,61 (4 stehen jedo 1063 46 rückständiger Beiträge geaenüber. Die Versammlung beschloß sodann noch den bestehenden Lesezirkel vorläufig eingehen zu lassen, da, wie Prof. Rubs konstatiren mußte, der größte Theil der zirkulirenden Zeitschriften unaufgeschnitten zurückgekommen ist. Die bisherigen Mitglieder des Vorstandes wurden durch Akklamation wiedergewählt. Die Ver- sammlung erörterte sodann die neuerdings durch eine Reichsgericbts- entsheidung brennend gewordene Frage der Stempelpflicbtigkeit der Lombardgeschäfte.

Nah einer polizeilihen Bekanntmachung vom 9. d. M. ist die Räude bei den Pferden des Droschkenfuhrmanns Schmidt, Shweden- ftraße Nr. 15b. hierselbst erl o\ch{en.

Am Donnerstag, den 16. d. Mts., Abends 84 Uhr, hält Dr, Marx Baumgart im oberen Saale des Knorrshen Etablifse- ments (Mohrenstraße 47) vor Damen und Herren einen öffentlichen Vortrag über „Der deutsche Wandertrieb im Lichte der Geschichte und im Spiegel der Poesie“. Der Eintritt kostet 50 S.

Hamburg, 11. April. (W. T. B,) Der Deutsche Geo- araphentag Lit zu seinem nächsten Versammlungsort die Stadt Dresden gewählt.

Zum Besten des unter dem Allerhöchsten Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin stehenden Magdalenenstifts wurde am Sonnabend im Saal der Sing-Akademie ein Concert gegeben, zu welchem die Damen Fr. Désirée Artôt, Fr. Annette Essipoff, sowie die Herren Stanislaw Barcewicz und Erik Meyer- Helmund ihre künstlerishen Gaben beigetragen hatten. Obenan standen die so oft bereitwilligst gewährten Gesangsleistungen der Frau Artôt, die in dem hö} vollendeten Vortrag der Arie von Händel : „Ombra mai fu“. des Schubertschen Liedes „Gretchen am Spinnrade“, und des Frühlingsliedes von Shumann bestanden. Bei einer so allgemein anerkannten Künstlerin auf die Vorzüge ihrer Gesfangskunst einzugehen ist unnöthig. Rausbender und anhaltender Beifall begleitete jeden der Vorträge. Frau Essipoff erfreute gleihfalls durch ihr zartes, von innigster Wärme des Ausdrucks dur{bdrungenes Spiel, das sie in mehreren Klavierstücken von Rameau, Saint-Saëns, Field, Men- delssohn, Chopin und Rubinstein zur Geltung brachte. Sie wußte diese Kompositionen fo interessant wiederzugeben, daß selbst das kleine, einfache Es-dur-Nocturne von Field dur die originelle Schattirungs- weise einen nachaltigen Eindruck hervorrief. Der Violinvirtuos Hr. Barcewicz aus Warschau, von den Wüllner-Concerten bereits vortheilhaft bekannt, trug drei sehr \stimmungsvoll gehaltene Säße aus der dritten Suite von Franz Ries vor. In diesem sowohl wie in der naher folgenden „Faust“ - Fantasie von Sarasate ließ Hr. Barcewicz einen hohen Grad von Virtuosität, zugleih aber au eine zarte, zum Herzen sprehende Behandlung des Tons erkennen. Weniger befricdigten die Gesang8vorträge des Hrn. Meyer-Helmund, dessen nicht umfangreicher Barytonstimme es an künstlerisher Durbildung fehlt; er zeigte jedoch ein recht \chäßzens- werthes Kompositionstalent in einigen Liedern, die er selbst am Séluß des Abends vortrug. Die Zuhörer bezeugten ihre rege Theil- nahme an den meist ausgezeichneten Leistungen des Abends durch den lebhaftesten Beifall. Die ansehnlihe Zahl der Besucher läßt auch einen reihen Ertrag des Concerts erhoffen.

Das erfte Concert, welches am Sonnabend der Kaiserlich söfter- reihische Hofballmusik - Direktor Eduard Strauß mit seiner Kapelle im Krollschen Etablissement gab, war troß des un- günstigen Wetters recht gut besuht. Das reihe Programm gab der Kapelle Gelegenheit, ihre \{chöne allseitige Schulung zu erweisen. Nicht nur das leichtere Genre moderner Salonmusik, welche in vor- züglihster Ausführung zu Gehör gebracht wurde, sondern au die \{chwierigeren und tieferes musikalis{bes Verständniß erfordernden Piecen wurden tadellos vorgetragen. MReicher Beifall lohnte den Leistungen des Orchesters, dessen Leiter wiederholt gerufen und zu mehreren Dacapo-Gaben veranlaßt wurde. Ganz besonderer Anerkennung hatte sih übrigens die Harfenistin des Orchesters, Fr. Julie Pistor-Moser, zu erfreuen. Die Direktion des Krollschen Theaters hat für diese Concerte ein sehr lobenswerthes Arrangement in der Art getroffen, daß in dem Theatersaal die Zu- höôrer na freier Wahl an Tischen sißen wie im Concerthause, wäh- rend numerirte Pläße nur für die Tribünen und Logen ausgegeben D Die Nebensäle stehen zur Verfügung der promenirenden rer,

Morgen (Dienstag) findet das let t e der vier Strauß-Concerte ftatt. Eine nochmalige Verlängerung, die bei dem außerordentlichen Andrange des Publikums sehr wünschenswerth erschien, ließ si leider nit ermöglihen, da Hr. Eduard Strauß mit seiner Kapelle bereits übermorgen nach Hamburg abreisen muß. Auch das Abschieds- programm ist sehr reihhaltig und enthält verschiedene Novitäten.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Sch olz). Druck: W. Els ner. Fünf Beilagen (einshließlih 2 Börsen-Beilagen).

Berlin:

(5204)

ch wie der Vollkreis in den

M: 86.

Erste Beilage : zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 13. April

Königreich Preußen.

Do Uet udbe ret G Ui weigishe Landes-Eisenbahn-Gesell- (fe ie it2ao, E und Betrieb der auf das S eiTis@e Staatsgebiet fallenden Strecken einer

Eisenbahn von Braunschweig über Derneburg nach Seesen.

Bir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

S der Regentschaftsrath für das Herzogthum Braunschweig der A UTI A Cciciüben Landes-Eisenbabn-Gefellschaft die Konzession n Bau und Betriebe der auf das Braunschweigishe Staats- ebiet fallenden Strecken ciner Eisenbahn von Braunschweig über Derneburg nach Seesen ertheilt hat, wollen Wir der gedachten Geselishast auf ihren Antrag in Gemäßheit des zwischen Preußen und Braunschweig abgeschlossenen Staatêvertrages vom 27/30. Juni 1884 die Konzession zum Bau und Betriebe der auf das preußishe Staatsgebiet fallenden Strecken _der genannten Eisenbahn, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums rach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hiermit ertheilen. Li Di onzessionar is den Bestimmungen des obengedachten E, Ma (iede 27./30. Juni 1884 unterworfen und follen jene Bestiramungen, insbesondere die Artikel XI. und XIIL. dieselbe Gül- tigkeit für den Konzessionar haben, als wenn sie ausdrüdcklich in diese e aufgenommen wären. : O Konjetnan. s Ver Konzessionar den bestehenden wie den künftig er- gehenden Reichs- und preußischen Lande®geseßen und Verordnungen, insbesondere den Bcstimmungen des preußischen Gesetzes über die Gisenbahn-Unternehmungen vom E: November 1838 unterworfen.

Für die Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen Ga Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Central- blatt für das Deutsche Reih Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (efr. 8, 55 daselbst) maßgebend. a

Für alle durch die Aucführung des Bahnbaues bedingten BenaGtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rebte des Staates bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor- behalten. S

Fn Gemäßheit des Artikels VII. des Staatsvertrages vom 27./0, Juni a hat der Konzessionar auf Verlangen der preußischen Regierung in cinem von Leßterer zu bezeichnenden Orte Domizil zu wählen und in diesem Domizile ein Ocgan zu bestellen, welches ihn dem Staate und dem Publikum gegenüber in allen die Bahn betref- fenden Angelegenheiten mit unbeschränkter Vollmacht zu vertreten befugt und verpflichtet ist. Die gegen dieses Organ in Vertretung des Konzessionars rechtskräftig ergehenden gerihtlihen und administra- tiven Entscheidungen sollen ohne Weiteres gegen den Konzessionar verbindlich und vollstrcckbar sein.

V, i Der Konzessionar ist verpflichtet, die Vollendung und Inbetrieb- vi E m längstens innerkalb zwei Jahren und ses Monaten, vom Tage der Aushändigung diefer Konzession an gerechnet, zu be- wirken, allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anoidnungen etwa erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die dur etwaige a E be-

sonderen P N A GE Ce enen Kosten zu tragen.

Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezügli des M obliegenden Verpflichtungen, inébesondere der recktzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 50 060 46 mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis gu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Auss{luß des Rechtswœeges, Unserem Minister der öffentliten Arbeiten zusteht.

Zur Siche:stellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 50000 #, in Worten Fünfzigtausend Mark, in Baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländiscen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen, unter Berebnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinêcoupons und Taloxs zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem bezeichneten Minister die Befugniß zusteht, dur Vez wendung derselben bezw. dur Veräußerung der verpfändeten Cffekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der, zur Kaution etwa gehörigen Zinecoupons erfolgt în deren Verfallterminen, kann jedo von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglih maßgebendem Urtheile der Konzessionar den Bau r zögern sollte, Die Rückgabe der Kaution selbst erfolgt R r- ledigung der bahn- und landespolizeilihen Abnahme der Bahn. us ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des S x des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Á ei der Kaution {hon vor E E des Baues und der Aus- rüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. /

Falls die oben festgeseßte Baufrist niht inne gehalten wers, kann nit blos die bezeihnete Konventionalstrafe eingezogen, oen auch die ertheilte Konzession durch landesherrliwen CGrlaß uen ges nommen und die im §8: 21 des Gesetes vom 3. November 183 e behaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleite werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der erun der Bahnanlagen Gebrau zu machen beabsichtigt, soll jedoch a Zurü@nahme der Konzession niht vor Ablauf der in dem allegirten S. 21 festgeseßten Schlußfrist eren.

E: ic L ; Tr i ä in solchem Um die Bahn nebst den Transportmitteln fortwährend in so Zustande zu erhalten, daß die Beförderung mit Sicherheit u qul die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfo gen kdune, hat der Konzessionar mit der Gröffnung des Betriebes Las ganzea in Preußen belegenen Bahnstrecke für dieselbe cinen E neuerungsfonds und einen Reservefonds nah den in E es stehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung iges eb E unter Genehmigung Unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten au zustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden. L Beide Fonds {find sowohl von ge als auch von anderen onds der Gesellschaft getrennt zu halten L Dem Saa, welcher zur Bestreitung der E regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues „und ne 2 trieb8mittel dient, sind die Einnahmen aus dem S er G : sprechenden alten Materialien, ein durch das Regulativ lgulcgenper jährlicher Zuschuß aus den E sowie die Zinsen de Erneuerungsfonds selbst zu überweisen. i : Der Ne Sao die Mittel zur Bestreitung der gute ordentlichen, durch ungewöhnliche Umstände (wie Naturereignisse un

n und der Betriebsmittel gewähren soll, ift gleihfalls durch eine e I INE Le festzusezende, alljährlich den Betriebseinnahmen zu entnehmende, nicht E L Berge Fou Spe Zehntel Prozent es Anlagekapitals verbleibende Rüdla i ; M Erreicht Ves Reservefonds die Summe von 300090 Æ, so können mit ministerieller Genehmigung die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds niht um eine volle Jahres: ücklage wieder vermin- dert ist.

i erthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein- apita a ruht sofort g Summen beider Fonds zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. i Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nit oder nit vollständig zu, fo ist das Fehlende aus den Uebershüssen des bezw, der folgenden Betricbsjahre zu entnehmen. Abweichungea hiervon sind mit Geneh- migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

VIII. Der Konzessionar ift verpflichtet, die von den diesseitigen Auf- sibtsbehörden n statistishen Zwecken für nöthig erachteten Nach- weisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von denselben festgeseßten Fristen ein- zureichen.

T Nah Eröffnung des Betriebes is der Konzefsionar zur Ver- T der Grleite auf Bahnhöfen und auf der freien Strecke und zum Betriebe derselben, zum Umbau und zur Erweiterung vor- handener Bahnhöfe und zur Herstelung neuer Anlagen auf denselben, zur Anlegung neuer Bahnhöfe, zur Beseitigung der Niveau-Uebergänge der Bahn und der Niveau-Kreuzungen der- selben mit anderen Bahnen, sowie zur Vermehrung der Betriebs- mittel verpflichtet, wenn und soweit Unser Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehreinteresse oder im Interesse der Sicher- heit des Betriebes oder im Interesse der Landesvertheidigung für er- forderlih erabten sollte. Soweit diese Anforderungen ledigli im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, find die desfallsigen Kosten dem Konzefsionar zu erstatten, wenn niht im Wege der Geseßgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen cfr. oben Nr. T in fine trl O. Im Uebrigen fallen die enden Kosten dem Konzessionar zur Last. E G E soll jedo der Konzessionar zur Herstellung des durchgehenden zweiten Geleises auf freier Strecke erst dann an- gehalten werden können, wenn die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Jahre mindestens 16 000 # pro Kilo- eträgt. s i

e Ertiitung neuer Stationen und Haltestellen im Verkehr8- intereßse soll der Konzessionar erst nach Verlauf. von 8 Jahren, vom Beginn des auf die Betrievseröffnung folgenden Kalenderjahres ge- rechnet, und auch dann nur angehalten werden fönnen, wenn die Brutto-Einnahme im Durchschnitt der drei leßten Jahre mindestens 12 000 M pro Kilometer betragen hat oder wenn dem Konzessionar von den Interessenten cin nach dem Ermessen des bezeichneten Ministers zureihender Zus{uß zu den ihm erwachsenden Bau- und Betriebskosten geleistet wird. :

% ¿ er Konzessionar ist verpflichtet, Hinsichtlich der Beseßung* der euti uh Unterbeamtenstellen # Militäränwärtern, in weit ‘dieselben das, 40. Lebeñsjahr?noch uicht Furüdgele Uen Me fer den preußischen Staatseisenbahndtenst in diesex Beziehükg"= un insbesondere bezüglich der Ermittelung der ilitäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen. / : ür seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen Unseres Mintfters. der öffentlichen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäße, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren preußischen Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872, für die preußischen Staatseisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter, nach Maßgabe der jeßt und künftig für die preußischen Staatsbahnen bestehenden Grundsäße, Pensions-, Wittwen- und Unterstützungskassen einzurihten und zu denselben die erforderlichen

Zuschüsse zu leisten. L

ie Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die

a des o diente regeln sch nah dem Mt ba e G ougeleBe vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßzblatt für 1875 S. 318) un den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Arns, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne v auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle er Artikel 2, 3 und 4 des Geseßes die im Erlasse des Me Cangers vom 28. Mai 1879 tente für das Deutsche Reih S. 380)

n Bestimmungen treten. : gelra aen Mens des vorbezeichneten Zeitraumes in den Ver- hältnissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Grün- den eine Aenderung eintreten follte, dur welche nach der B der obersten Reics-Aufsichtsbehörde die Bahn die Mgen ale v Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisen a Postgesez mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein- schränkung in Anwendung. da

Fonzessionar ift verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für C aa Tit erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reich ergehenden geseßlichen und reglemen- tarishen Bestimmungen zu E

XIII. :

Î onar ift verpflichtet, fch bezüglich der Leistungen im L e A R E E T ybenditn in den durch Bundesraths- beschluß oder dur Verordnungen festgeseßten beziehungsweise künftig durch Gesetz oder anderweit festzustelenden Verpflichtungen zu unter-

werfen. XIV.

i Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die wand "ittelft Aweiäbahnen als die A R nuna der Bahn san oder theilweise gegen zu vereinbarende, eventuell von Unserem Minifi er der öffentlichen Arbeiten festzuseßende Fracht- oder Bahngeldsäße vor behalten.

XV, i E ; l t die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahn-Gesellschaft, iat bie in Na stehende Konzession, als ein an ihre Person ger bundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welcbe vas dem in dieser Hinsicht lediglih und allein entsheidenden en er preußishen Staatsregierung e e E R E aen die Konzession ertheilt ist, erlangen i

R M Wai f di Staatsregierung Gültigkeit. Mel ontere N G h, Tante 9 idi L trieves auf anderen Eisenbahnen, di F i S an eine andere Gesellschaft, den Verkauf der Bahn, die S s Tes Gesell schaft, oder die Fusion mit einer anderen e

\fellshaft aus\prehen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der preu

D.

Generalversammlungen überall dann erforderlih, wenn dieselben diesseits vom Staate genehmigt Res waren.

alls die preußische Regierung von dem in Artikel 13 des div, vom 27./30. Juni 1884 stipulirten Ankaufsrechte Gebrauch macht, fallen die in Artikel VII und X dieser Konzession bezeichneten Fonds unter den im ersten Absatze jenes Artikels 13 be-

i behör. zeichneten Zubeh I

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an den Wofoade und die Veröffentlihung derselben in Gemäßheit des Geseßes vom 10. Avril 1872 erfolgt erft, nachdem die Hinter- legung der unter VI vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs- de stattgefunden hat. , E S E unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 6. April 1885. L. S. l E von Bismarck. von Puttkamer. aybach. ucius. De Eifebbars vonBoetticher. vonGoßler. vonSHholz. Gr. von Hatfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

„Das Staatsrecht der Thüringischen Staaten“ bildet die nf Abtheilung des zweiten Halbbandes des vom Profeffor Marquardsen im Verein mit rechtskundigen Theoretikern und P raktifern herausgegebenen „Han dbuchs des öffentlichen Recbt s“ (Freiburg i. B. 1884, Afademishe Buchhandlung von D C. B. Mohr). Bearbeitet haben das Staat3reht von Sachsen-Weimar- Eisenach Professor an der Universität Jena Dr. G. Meyer, von Sachsen- Meiningen Geh. Regierungs-Rath Dr. W. Kircher in Meiningen, von Sachsen-Altenburg Geheimrath R. Th. Sonnenkalb in Altenburg, von Sawsen-Koburg und -Gotha Geh. Justiz-Rath F. Forckel in Koburg, von Scchwarzburg-Rudolstadt Rath und Rechtsanwalt R. Klinghammer in Rudolstadt, von Schwarzburg - Sondershausen Staatsrath Dr. G. Schambach in Sondershausen, vom Fürstenthum Reuß ältere Linie Landgericht8-Rath Ch. Liebmann in Greiz, und vom Fürstenthum jüngere Linie Rechtsanwalt R. Müller in Greiz. Begreiflich lehnt si das Stàaterecht dieser kleineren Staaten wesentli an das Recht der größeren benachbarten Staaten, nur ausnahmsweise ift auf beachtenswerthe Eigenthümlichkeiten von allgemeinerem Interesse hinzuweisen. Da den Gesetzen und Einrichtungen der kleineren Staaten selten eine wissen- \chaftlihe Bearbeitung gewidmet wird, so ist der Patriotismus anzu- kennen, wenn bei dargetotener Gelegenheit die bereits langjährig be- gründeten Vorzüge einzelner Partikular-Staaten auch dem größeren Publikum gebührend bekannt gemact werden. Daher durfte Meyer mit Recht hervorheben, S. 12, daß das Großherzogthum Sachsen-Weimar mit Einrichtung der Bezirk8auéscüsse, denen als Elementen der Selbst- verwaltung die Ausübung obrigkeitlicher Funktionen übertragen ift, zuerst von allen deutshen Staaten den Versuh gemacht hat. Die Einrichtung is 23 Jahre vor Einführung der preußischen Bezirks- aus\chü}se entstanden und hat sich in jeder Hinsicht bewährt. Die geschichtlichen und rechtlihen Verbältnisse der dem Großherzogthum Weimar und den drei sächsischen Herzogthümern gemeinsamen Universität Jena find S. 24—28 sehr übersichtlih dargestellt. Warum wurde nur der Funktionen des Kurators dieser Gesammt-Universität und der ob- Liegendèen Verhaudluggemerntden. zNeitoren gar nicht gedacht ? "Merlwürdiger Weise wurden die drei leßten Kuratoren hintereinander aus dem meiningshen Dienste gewählk. Der seit Erlaß des Gesetzes vom 3. Juni 1854 viel besprobenen und rechtsgutachtlich erörterten Meininger Domänen-Frage, welche auch außerhalb des Herzogthums nicht unbedeutendes Interesse erregte, ist S. 57 61 eine gedrängte, klare Darstellung gewidmet. Nach dem Gesege vom 20. Juli 1871 hat das gesammte Domänenvermögen ohne Unterschied seiner Entstehung und seines Erwerbes, fowic unbeschadet seiner staatsre{tlihen Eigen|caft die Verpflichtung, den Aufroand für den Herzoglichen Hof, die Herzogliche Familie uad den gesammten Herzoglihen Haushalt zu bestreiten und cinen Theil des Ertrages zur Deckung der Staatsbedürsfnifse zu gewähren. Die in dem Gesetze auf 230 009 Gulden fixirte Summe für den jährlichen Gesammtaufwand des Herzoglichen Hauses darf ohne Zustimmung des Landtags nicht erhöht und ohne Zustimmung des Herzogs nicht vermindert werden. Da die Frage na ver Erledigung doch noch immer vielfahes wissenshaftliwes Interesse darbieten wird, so hâtten zum Anhalt für eine weitere Prüfung wohl S. 59 die genannten Schriftsteller mit dem vollen Titel der Werke aufgeführt sein können, nämlich: Zachariae: „über das rechtliche Verhältniß des Herzoglicben Kam- merguts, insbesondere imHerzogthum Sawsen-Meiningen“, Göttingen 1861.— Luther ‘Über die rechtlihe Natur der Domänen“, Meiningen1857. A. L. Reyscher: „die Rechte des Staats an den Domänen und Kammer- gûtern, insbesondere der sächsishen Landes“, Leipzig 1863. In Sachsen-Koburg und -Gotha besteht für jedes Herzogthum ein be» sonderer, für die gemeinsamen Verhältnisse, Angelegenheiten und Ein- rihtungen aber ein gemeinschaftliher Landtag. Alle den Age verfassungsmäßig zukommenden Befugnisse werden, so weit sie E ausdrücklih dem gemeinschaftlihen Landtag zugewiesen find, dur die Einzellandtage ausgeübt. Die Regel bildet indeß die partikuläre Be- handlung der Landtags-Angelegenheiten. Eine Eigenthümlichkeit, welche fich bei größeren Volksvertretungen nicht findet, besteht dort in s Landtagsaus\hüssen. Auffallend ist in diesen unmittelbar fende Ländern die Verschiedenheit in den Bestimmungen über dte Volljährig e bei dem regierenden ie: das vollendete ahtzehnte Lebensjahr in Weimar - Eisenach, einingen, Schwarzburg - Sondershausen das vollendete einundzwanzigste Lebensjahr in Altenburg, Kobur [B Reuß älterer Linie. Bei den übrigen Staaten fehlen die Zablen-Angaben. „Das Wissen der Gegenwart bringt in seinem XXXIV.“ Bande (8% VIII und 233 Seiten. 1885. Leipzig. G. Freitag 1 4 Prag. F. Tempsky, 60 fr.) Frits{, G.: üd- afrika bis zum Zambesi. 1. Abtheilung. Das Land mit seinen pflanzlihen und thierishen Bewohnern. Selbstverständlih macht si jeßt allenthalben das lebhafteste Bedürfniß geltend, über die bisher kaum dem Namen nat bekannten afrikanischen Kolonial- gebiete sich genau aus zuverlässiger Quelle zu unterrichten. Eine folhe Quelle ershließt sich in dem vorliegenden Buche. Es giebt ein Bild des gesammten Naturlebens Südafrikas in allen seinen Bedingungen und seinen Erscheinungen ‘in der Pflanzen- und Thierwelt, immer mit besonderer Berücksichtigung jener “Bebenaia die für foloniale Unternehmungen in Betracht Tommen: Bodengestaltung und Klima z Land- und Wasserstraßen in ihrer Bedeutung für den Handel8- verkehr; Fundstätten mineralisher Schäße und deren Ausbeutungs8- weise; die Pflanzenwelt in Rüksicht auf Ackterbau, Industrie und Handel ; die Thierwelt mit besonderer Rücksicht auf Zähmbarkeit und Jagd- barkeit. Mit patriotisher Wärme und Freudigkeit geschrieben, steht das Werk, keinen Augenblick den festen Zug nüchterner Ueberlegung und Erwägung verleugnend, ganz auf dem Boden der Wirklichkeit. Eigene Anschauung und genaue literarishe Sachkenntniß bilden die Grundlage für die Darstellung die durch 50 JUustrationen, zum Theil nach Originalphotographten hergestellt, neben einer beigegebenen Ueber- fichtskarte das Verständniß der Sache befördert. 5 Der XXXVI1, und XXXV11. Band enthalten; Sellin, A. W.:

\hen Staatsregierung.

Unglüsfälle) veranlaßten größeren Ausgaben zur Instandhaltung der

Diese Bestätigung if au zur Aufhebung der Beschlüsse früherer

if ih Brasilien. I. und IL. Abtheilung. (240 und 229 Ea I 1 fl, 20 kr.) Auf Grund eigener dra ihaia,