1885 / 87 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

E E A E

London, Glasgow mehr Opfer. Die Zahl der Sterbefälle an Darm- Katarrhen der Kinder war in Müncben, Wien und St. Petersburg ansebnli gesteigert. Aus Danzig, Breslau Hamburg wurden je 2, aus Frankfurt a. M. und Weimar je 1 Todesfall an epidemischer Genidckstarre gemeldet. Einzelne Pockentodesfälle kamen aus Thorn, Prag, Birmingham, Venedig, Alexandria. Paris, Liverpool, Man- efter, Warschau, St. Petersburg, Rom, Turin zur Mittheilung. In Odessa, Wien, London traten Pocken in größerer Verbreitung auf. Ende Februar und Anfang März nabm in den indishen Städten Kalkutta, Bombay, Madras die Zahl der Todesfälle an Cholera zu.

Gewerbe und Handel.

Die Generalversammlung der Versicberungsgesellschaft Deutscher Phönix zu Frankfurt a. M. genehmigte, daß für 1884 von dem 729698 6 (1883 563278 M) betragenden Uebers \hufse 627 000 Æ zur Vertheilung der Dividende benutzt werden, so daß auf die Aktie Litt. A. 114 A (1883 102 4, 1882 118 f) und auf die Aktie Litt. B. 57 #4 entfallen. Die Dividenden- Ergänzungêreserve erhält den Rest mit 102698 (1883 2278 #4). Aus dem Re{nungsabschlusse erwähnen wir Folgendes : Die Prämieneinnahme betrug 3555255 #4 (1883 3527505 M An Entschädigungen waren zu zahlen 1225142 (1883 1267115 MÆ), für Rückversicherungen 953 340 M (1883 947 944 M), Agenturkosten und Provisionen 321 146 M (1883 319 142 M), Spesen 368 941 (1883 344283 M). Die Schädenreserve, die mit 182 869 vorgetragen war, konnte auf 112 652 # reduzirt werden ; die mit 2159368 M übernommene Prämien- und Gewinnreserve geht ins mue Jahr mit 2170613 #4 über, abgesehen von 670 392 M voraus empfangener Prämien. E

Nach dem Bericht der Direktion der Vaterländischen Lebensversicherungs8-Aktiengesellshaft zu Elberfeld waren im Iabre 1884 insgesammt 1092 Anträge über 6175 400 4 Kaxrital und 2583,20 4 jährlicte Rerte zu erledigen. Hiervon fanden 821 Anträge über 4659300 Kapital und 2583,20 A jährliche Rente Annahme. Unter Berüdlsichtigung der Abgänge ergiebt si ein reiner Zuwachs von 445 Versicherungen mit 2917 400 ( Kapital, wodurch si der Versicherungsbestand Ende 1884 auf 6330 Ver- fiberungen über 30230231 Æ Kapital und 19 238,90 4 jährliche Rente hob. Die gesammten Einnahmen an Prämien, Zinsen 2c. be- trugen 1270412 Æ (+ 145350 Æ). Die Prämienreserve hob sh um 583511 M auf 3 360009 4 Die gesammte Prämienreserve deckt 12,2% der inêgesammt mit eigener Reserveansammluna versicherten Kapitale, Die sämmtlichen Aktira der Gesellschaft stellen sich am 31. Dezember 1884 auf 12553 682 4 und nah Abseßung der nur vorükt ergehend reservirten Beträge ergiebt sich als Vermögen der Ge- sellschaft die Summe von 12413 841 M, d. i. gegen das Vorjahr eine Vermögen®zunabme um 590223 A Für Sterbefälle gelangten pro 1884 zur Auszahlung incl. der Schadenreserve 251 650 A Da- neben wurden gezablt als Rückvcrgütungen bei Lebzeiten der Ver- sicherten, für durch Ablauf fällige Kapitalien und für fällige Renten- beträge zusammen 119475 # Nach Bestreitung sämwtlicher Aus- gaben ließen die Einnahmen einen Uebershuß von 60123 4; hier- von erhalten die Aktionäre als Dividende 48 000 (A und die Kapital- reserve steigt um 6712 M auf 53831 M

Dem Geschäftsbericht der AktiengeselUlschaft für Bau- Ausführungen für 1884 entnehmen wir Folgendes: Im ver- flofsfenen Gescäftéjahre war die Gesellschaft reichlicher beschäftigt als im Vorjahre, und stellen si daher die Erträgnisse entsprechend günftiger. Auf der Ziegelei in Schmergow wurden 4 750 000 Steine fabricirt, gegen 2 890 000 Steine im Vorjabre. Der Reingewinn stellt si auf 135 134,63 #, so daß nach Dotirung des Reserve- fonds und nah Abseßung der Tantième für den Aufsichtsrath eine Dividende von 4 9/6 vertheilt werden kann und ein Saldovortrag von 4982 M verbleibt.

Köln, 13. April. (W. T. B.) Die Generalversammlung des Schaaffhausenshen Bankvereins hat die Bilanz und die Vertkbeilung einer vierprozentigen Dividende genchmigt.

Köln, 14. April. (W. T. B.) Die Lebensversicherungs- gesellschaft „Concordia* zahlt 164% Dividende.

Elberfeld, 13. April. (W. T. B) Die Dividende der Vaterländischen Lebensversiherungsgesellschaft ist auf 239% glei 16 M pro Aktie festgeseßt.

Glasgow, 13. April. (W. T. B.) Die Verschbiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 9900 gegen 13 000 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

_ Bradford, 13. April. (W. T. B) Wolle ruhig, Preise stetig, Garne ruhiger, Preise unverändert, Stoffe unverändert.

Verkehrs8-Anftalten.

Stettin, 13. April. (W. T. B.) Der Stettiner Lloyd- dampfer „Kätie“ ist, von New-York kommend, wohlbehalten in

Kopenhagen angekommen. Bremen, 13. April. (W. T. B,) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd , Werra“ ist gestern Nachmittag 2 Uhr

in Southampïion eingetroffen.

Berlin, 14. April 1885.

Die Burg und die Burggrafen zu Nürnberg. Von Christian Mever.

(Schluß.)

Die vielfacen Streitigkeiten, die aus dem Kondominateverhältniß mit der Stadt erwuscen, mögen den Burggrafen den Aufenthalt auf ihrer Burg zu Nürnberg frühzeitig verleidet haken. Wir sehen die- selben denn auch schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in anderen Swlöfsern Residenz halten : so namentli zu Abenberg, Plassenburg, ganz besonders aber zu Kadolzburg. Nur bet dem Aufenthalt des Reicbsoberhaupts zu Nürnberg, sowie zu der Zeit der Messen seinen die Burggrafen des 14. Jahrhunderts noch regelmäßig ihre Nürn- berger Burg bezogen zu haben. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts erscheint dieselbe von ihren Besitzern schon stark vernacblässigt. Im Städtekrieg gelang es daher den Nürnbergern leiht, die burggräfliche Veste zu übermannen. Während des Krieges des Burggrafen Friedris VI. mit Herzog Ludwig von Bayern-Jngolstadt (1420) wurde «s von einem bayerischen Kriegshavuptmann, Christof Layniger, eingenommen und ausgebrannt. Schon vorher hatte Friedrich VI. bei einem gelegenilihen Aujenthalt in Nürnberg sein Quartier in der offenen Herberge des Konrad Volland genommen.

_Außer ihrer Burg auf der Felshöhe besaßen übrigens die Burg- grafen im 13. und 14. Jahrhundert außerhalb der Stadtmauer einen Hof in ter Näke der Jakobskirche und des Spitalthors, der in jpäterer Zeit den Namen des Sclößleins führte. Von diesem Hofe ging der Jagdzug aus, der Fricdrichs [TIT. Söhnen das Leben raubte. Burggraf Conrad 1V. hatte hier später seinen Wohnsitz, in dem er now 1308 cine Urkunde ausstellte. 1304 vermahte derselbe den Hof der Komthureti Viernsberg, um nach seinem und seincr Gattin Lode zum Bau eines Münsters zu Viernsberg verwandt zu werden.

1427 ging die burggräfli&e Burg mit den übrigen Resten der burggräflihen Rechte über die Stadt durch Kauf an leßtere über.

Fragen wir nunmehr nah dem Verhältniß des Burggrafen zur Stadt Nürnberg, so wissen wir nit, ob er für diese jemals gewesen, was der Burggraf zu Köln oder Magdeburg für diese Städte war. Vielleicht lassen si einige Gerechtsame, die die Urkunde von 1273 den Burggrafen in Beziehung auf die Stadt zueignet, als Ueberreste eines folcen ursprünglichen Verhältnisses betrahten. Sehr früh mußte jedenfalls sich dieses {hon gelöst haben, denn in dem ältesten Nürnberger Freiheitsbrief von 1219, in welhem Burggraf Conrad unter den Zeugen genannt wird, ist keine Spur von einer folcen obrigkeitlihen Gewalt des Burggrafen ‘über die Stadt. In der

f mi E S E 2 L Dat

führt: die Grafschaft (comitia) mit der Jurisdiktion im Land- gericht Nürnberg, die burggräflihe Burg und die Hut des Stadt- tbors bei der Veste, Antheil an dem Stadtgeriht zu Nürnberg mit Bestellung eines Beamten neben dem Scultheißen und Bezug von zwei Dritteln Brüche vom Gericht des Scbultheißen, Schmiedezins aus der Stadt, Grundzins und Erntedienst aus der Neustadt jenseits der Pegniß, der dritte Baum und das dritte Wild, das Abfallholz aus dem Wald, das Waldamt diesseits des Flusses, die Dörfer Wöhrd, Bu, Schwand, das S@&loß Creufsen, die Vogtei des Klofters Steina, 10 Pfund Pfenning von dem Drittel des Schultheißen- amts und ebenso viel vom Zoll in Nürnberg. j ¿ :

Diese in der Stadt vorbehaltenen Rebte weisen, wie \ bereits erwähnt, auf ältere Gerihts- und Grundkberrshaft der Burggrafen zurück, und unvermeidlich war, daß aus der Berührung der gegen- seitigen Gerechtsame und Ansprüche fortwährende Streitigkeiten ¿wischen den Burggrafen und den Bürgern entstanden.

So mußte es den Burggrafen um so erwünschter ersck&einen, ein Recht nach dem andern zu veräußern, um so mehr, als sid nah andern Seiten hin weit lohnendere Aussichten für fie eröffneten. Vor allem kaufte die Stadt im Jahre 1386 jene läftigste von allen Abgaben ab, welbe noch auf alter Zins- und Frobnpflicht beruhte, nämli den Zins von allen Scbmiede-Efsen in der Stadt sowie von den Häusern auf der Lorenzer Seite. Alles Uebrige überließ Burggraf Fricdrih VI. 1427 dem Rathe der Stadt Nürnberg käuflih für 120 C00 Goldgulden, also daß ihm von dem Burggräflichen Amt nur noch das Kaiserliche Landgericht und von den Nebenrechten nur das Geleit und der Wildbau im Reichswald übrig blieben immer noch genug, um künftig Anlaß zum Streit zu geben und erneuerte An}prüche auf Hoheitsrehte über die Stadt zu begründen. Schon früher (1396) batten die Bürger das Waldftromeramt von den Waldstromern, das Münzmeisteramt (1424) von Burggraf Fciedrih VI., an den es zur Zeit verpfändet war, erworben, und etwas später (1432) kauften sie noch cine Burghut auf der Veste von den Hasenburgs und Wald- stromern, womit der Rath endlich in den vollständigen unmittelbaren Besiß aller Hoheitsre{chte und Rechte in der Stadt, in der Burg und deren zugeh,örigem Gebiete gelangte.

Ueber das Gebiet der Stadt Nürnberg hinaus waren die Burg- grafen die obersten Beamten über den ganzen großen Landkomplex der sogenannten Grafschaft Nürnberg. Es s\pricht dafür zuvörderst der Umstand, daß sie durchaus die vornehmsten gewesen unter allen Kaiser- lichen Beamten, die zu Nürnberg ihren Sit batten. Wichtiger ift, daß ihnen ein hohes Kaiserliches Gericht, das Landgericht der Burg- graf\{aft Nürnberg, anvertraut war. Die Anfänge desselben sind dunkel. Erst aus der zwciten Hälfte des 13. Jahrhunderts baben wir bestimmtere Nachrichten von demselben. Aus diesen läßt sih sch{ließen, daß es anfänglih das ordentliche Gericht war, mindestens für einen Theil der der Königlichen Gewalt der Staufer unmittelbar untergebenen, aus Hausgut und Reichsgut gemischten Landschaften in Ostfranken, deren Mittelpunkt die Burg von Nürn- berg bildete. Jn den ersten uns von ibm erhaltenen Urkunden ersbeint es im Lehensbesiße der Burggrafen von Nürnberg; das Landgericbt der Grafs{aft Nürnberg wird cs noch späterhin genaunt, wie die Nürnberger Burggrafcn roch bis ins 15. Jahrhundert den Grafentitel führen, theils allein, theils neben dem Burggrafentitel, Noch auf dem großen Reitersiegel Burggraf Friedris Y. macht die Legende denselben nit als Fürsten, sondern als „Grafen Friedrich, Burggraf von Nürnberg“ namhaft, Wie weit si diese Grafsckaft Nürnberg erstreckte, ist nicht mehr autzumitteln, jedenfalls fällt ihr Sprengel mit keinem der alten oftfränkishen Gaue zusammen ; höchst wahrscheinlich war auch die Reichsftadt Nürnberg ursprünglich in demselben begriffen, wenn sie auch {bon zu der Zeit, in der das Landgericht bekannt wird, ihre eigene städtisde Gerichtsbarkeit hatte. Die spätere Erweiterung der Kompetenz des Landgerichts über Landes- theile, die ursyrüngliÞ nicht dazu gehörten, steht damit nit in Widerspruch und erklärt fih aus dem eigenthümlichen Verhältniß der Gerichte, die länger die Eigenschaft Kaiserlicher Gerichte be- hauptet haber, zu bloßea Territorialgerichten.

Endlich läßt sich nur aus einec so ausgezeichneten Bedeutung des Nürnberger Burggrafenamts8, aus dem Regiment über einen sehr großen Amtssprengel er?lären, daß im 14, Jahrhundert von uraltem Fürsten- range der Burggrafen gesprochen werden konnte. Vielleicht bezieht fich dics aber auch auf ein bedeutendes uraltes Territorium, wenn wir nämli annchmen, daß der Territorialbesiß der Burggrafen nicht erst seit der Mitte des 13, und namentli seit dem 14. Jahrhundert, also in ciner Zeit erworben worden ift, auf welche im Jahre 1363 dem Zeitpunkt der Ertheilung des großen Privilegiums Karls 1V. nicht son als auf eine uralte zurückgesehen werden konnte.

„… Die Frage na dm Range der alten Burggrafen von Nürnberg läßt fich bei dem vielfahen Schwanken ihrer Titulatur in den gleich- zeitigen Urkunden niht ohne Weiteres bcantworten. Da in dem Privilegium von 1363 von einer Erneuerung alter in Vergessenheit gerathener Rechte die Rede ift, so scheinen neuere Forscher sogar nit abgeneigt, fie {hon für frühere Zeiten auf gleiche Stufe mit den Reichsfürslen zu stellen, Dafür ergiebt sh nun nirgends ein au nur halbweg gerügenzer Anhaltspunkt; denn Beispiele, daß fie hie und da in Privaturkunden illustres genannt werden, dürften sich füc die meisten Grafenhäuser beibringen lassen, während Prädikate und Zeugenstellung in Kaiserlihen Urkuäden nit den geringsten Vorzug vor anderen Grafen begründen, und es leiht wäre, eine Reihe Stellen beizubringen, in welchen die Burggrafen aufs ausdrücklihste als Nichtfürsten bezeichnet werden. Daß aber durch das Privileg von 1363 an diefer Stellung zunächst nichts geändert wurde, daß es erst nah und nach Veranlassung ge- worden fein mag, thnen fürstliche Prädikate beizulegen, sie endlich als Reichéfürsten zu betrachten, leidet bei der Vollständigkeit, mit welcher uns die Urkunden des Geschlechts aus tbieser Zeit vorliegen, keinen Zweifel. Denn 1363 und in den folgenden Jahren heißt der Burggraf in den Kaiserurkunden nicht allein durchweg nur edel, sondern er wird mehrfach unter den s8pectabiles aufgeführt, wo diese von dea illustres bestimmt geschieden sind, so daß jene Anerkennung fürstlidber Rechte dochþ nicht einmal einen Anspruch auf die fürstlichen Prädikate begründete. Ge- brauchen Fürsten, wo sie von den Burggrafen reden, dieselben Aus- drücte wie die Reichskanzlei, so werden sie von Anderen, insbesondere den eigenen Vasallen und Unterthanen als hochgeboren bezeichnet aber es war dies nit erst nab dem Privilegium von 1363, sondern auch schon vorher der Fall. Dicsem Beispiel folgt nun seit 1368 häufig auch die Reichskanzlei, doch so, daß in den Kaiser- urtunden_ das Prâdikat hochgeboren noch mit edel wech{selt, und now 1373 in einer Urkunde, wo die Edelen von den als Hochgebornen bezeichneten Fürsten geschieden sind, der Burggraf zu den ersteren zählt; man betrachtete temnach die Ertheilung des höheren Prädikats als eine unwesentlihe Höflichkeit, welche freilih dann un- statthaft wurde, wenn sie beim Zusammentreten von Großen ver- schiedenen Standes den Burggrafen zu den Fürsten gestellt und von seinen Standesgenossen geschieden bätte. Ja ganz ähnlicher Weise geht nan auch die Titelsteigerung hochbgeborner Fürst allmählich von untergeordneten Kreisen aus; zuerst erscheint sie 1369. Regel- mäßig war es aber au in den Urkunden der Unterthanen noch keines- wegs der Fall. Seit 1378 bezeichnet auch die Reichskanz!ei den Burggrafen durchweg als hochgeboren. Vereinzelt h:ißt er aber {hon 1381 in einer Kaiserurkunde unser und des Reiches Fürst; von 1385 ah wird thm dann aber ausnahmslos auch in den Kaiferurkunden der Fürstentitel gegeben. Daß eine ausdrückliche Er- hebung dazu nicht den Anlaß gegeben haben dürfte, daß die Reichs- kTanzlei auch hier nur dem in unteren Kreisen gegebenen Beispiele folgte, findet wobl darin seine Bestätigung, daß Fürsten und Städte noch mit Ertheilung des Titels zögerten; erst gegen Ende des 14, Jahrhunderts scheint er auch hier die Regel zu werden. Jeden- falls ergiebt sid, daß nicht erst die Erwerbung des ent huns Brandenburg im Jahre 1415 die Titeländerung herbeiführte.

Bezüglich des Umfangs der burggräflihen Amtsgewalt über das Landgebiet der Grafschaft Nürxberg fehlt cs uns an näheren

Urkunde von 1273 werden aber folgende Gerechtsame aufge-

Nachrichten. Außer der- Gerichtsbarkeit und der Oberaufsicht über die einzelnen Pfleger, Vögte und Amtileute kam ihnen wahrscheinlich

der oberste Kriegsbefehl zu. Da die Burggrafshaft ein reich8unmittelbares Fahnenlehen war, so konnte aur dag Retchsoberhaupt Heeresfolge fordern. Daneben _ führten die Burggrafen selbständig Kriege und {lossen Bündnisse. Dag Löwenbanner der Burggrafen bei der feierlichen Investitur antretender, wie bei dem Leichenbegängniß abgeschiedener Herren war unmittelbar vom Reichsoberhaupt anvertraut und damit der Heerbefehl über die Kriea8mannschaft und dieses Banner.

Mit dem burggräflihen Amt war, außer der Burg zu Nürnberg, noch der Besiß und Genuß von Gütern und Einkünften verbunden, doch war dies s{werlich von Bedeutung: nur von äußerst wenigen Besitzungen der Burggrafen läßt sich annehmen, daß sie ihnen ver- möge ihres Amts zukamen. Das Meiste, was sie jemals besessen, haben sie auf andere Weise, völlig unabhängig von dem burggräflihen Amte erworben

Internationale Ausftellung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legirungen in Nürnberg 1885, Nachdem die verschiedenen Ausf\tellungsbauten aufgestellt sind und deren Ver- puß und dekorative Ausstattung ziemli weit vorgeschritten ist, {ind nunmehr auch die Annexbauten, die das Hauptgebäude mit dem Garten verbindende Brückte und Freitreppe, das mit der Restauration zusammenhängende t u. st. w. in Angriff genommen worden und ifl deren baldige Vollendung gesichert. Die Straße, welche das Hauptgebäude von dem etwas tiefer gelegenen Garten scheidet, wird auf der Gartenseite der ganzen Länge na von einem rei dekorirten hübschen Abschluß begleitet, von dem sich in geringen Abständen Slaggenmasten von 12 m Höhe erheben werden. In der Mitte derselben werden Laternen angebracht und von den Spitzen wehen neben der bayerischen und deutschen die Fahnen aller s{ an der Auëftellung betheiligenden Reiche und Nationen herab. Die dur \bône Komposition und prächtige Farbenstimmung ausgezeichneten Plakate werden demnächst in 6000 Exemplaren zur Versendung kommen. Die Spedition der Ausftellungszüter ist den bewährten Händen des Hrn, Spediteurs Link übertragen worden, welcher {on im Jahre 1882 bei der bayerischen Landesausstellung diese Aufgabe zu allgemeiner Zufriedenheit gelöst hat. Der Plan der mit der Aus- stellung verbundenen Lotterie ist festgeseßt und die Ausführung der- selben bewährten Händen anvertraut. Diese Lotterie verspricht 5000 Treffer und einen Hauptgewinn im Werthe von 20000

An der Humboldt-Akademie beginnen morgen, Mittwoch{ Abend, Georgenstraße 30/31 (nächs dem Central-Bahnhof) für Herren und Damen folgende Vortragscyklen: 7—8 Uhr: Prof. Dr. Bruno Meyer, Blüthezeit der italienishen Malerei, mit Vorführung der Kunstwerke dur Projektion8apparat ; 8—9 Uhr: Dr. von Kalck- stein, Neueste Geschihte 1815—1871. Am Donnerstag Abend be- ginnen: 7—8 Uhr: Prof. Thurein, Meteorologie (Wetterkunde, Halb- cytlus); 8—9 Uhr: Lic. Dr. Fr. Kirchner, Philosophishes Kon- versatorium. Der erste Vortrag jedes Cyklus ift öffentlich.

Territet (Schwciz), 13. April. (W. T. B.) Heute Vormittag

11 Uhr 25 Minuten wurde hierselbst ein heftiger Erdstoß in der Richtung von Süd nach Nord wahrgenommen. __ Das Deutsche Theater führte gestern dem Publikum ein älteres französisches Lustspiel vor, und zwar die „Fesseln“ von Scribe. Dieses Vorbild des von den jüngeren französischen Theater- dihtern und manchen ihrer deutschen Nachbcter so fleißig kultivirten Chebruchsgenre entzieht sich einer weiteren Besprehung, und [ledigli die Art der Darstellung kann an dieser Stelle in Betracht kom- men; bemerkt sei nur, daß sich doch wohl aus dem reichalti- gen Repertoire der neueren Bühnenwerke, ein dankbarcres finden lassen dürfte, als die veralteten, längst von den Schülern des Meisters übertroffenen Scribe’shen „Fesseln“, deren Auffüh- rung als ein gcwagter Versuch von zweifelhaftem Erfolge be- zeichnet werden muß. Die Aufgabe, welhe an die Darsteller in diesem Stücke herantritt, ist cine sehr {wierige, denn es bedarf des Ausgebotes der ganzen künstlerishen Kraft, um diese mehr oder weniger verzeichneten Charaktere überhaupt nur erträglich zu maden. Cine eigentlihe Hauptrolle giebt es in dieser possenhaften Komödie nicht, wenigstens hatte es gestern so den Anschein, da der Held des Lustspiels, der Komponist Emmerich d'Albret, in Hrn. Wessels nicht den geeigneten Darsteller fand; der Künstler und Liebhaber Albret des Hrn. Wessels entsyrah nicht den Anforderungen, welhe man an diese, die Handlung leitende Rolle ftellen muß. Hr. Krausnek als Contre-Admiral Graf von Saint Géran war ein liebens8würdiger Salonheld, eine stärkere Her- vork hrung der Scemannsnatur und seiner gefürbteten Eigenschaft als Duellant und Eifenfresser hätte jedo einen durchs{lagenderen Erfolg. erzielt. Frl. Haverland wußte ihrer Rolle als ehebrecerishe Gräfin Louise die angenehmfte Seite abzugewinnen, während das graziöse Spiel des Frl. Sorma als Aline wie immer die verdiente Anerkennung fand. Der Provinziale Clérambeau wurde von Hrn. Förster mit Geshmack gegeben. Zu cinem s{ließlihen Erfolge der Aufführung verhalf jedoch erst Hr. Schönfeld. Er verstand es als Advokat Ballendard, dur seinen drastishen Humor, welcher sich stets in den richtigen Grenzen b.wegte, die Lachlust des Publikums rege zu halten und so über die großen Unwahrscheinlihkeiten der eigenen Rolle wie des ganzen Stückes hinwegzutäuschen.

__ Victoria-Theater. Die 100. Vorstellung von „Sul- furina“ fand vor vollem Hause und einem sehr animirten Publi- tum statt. Die großartige Ovation, welche die sämmtlichen, mit Blumen reih ges{ch{mückten Mitglieder ihrem Direktor nah dem 3. Akt durch Ueberreichung zweter kolossalen Lorbeerkränze und einer Blumen-Lyra durch Kinderhand darbrachten , rief lauten Beifall her- vor. Reicve Lorbeer- und Blumenspenden erhielten auß die Damen Strigelli, Frey, Gustl Scherenberg und die Herren von Pommer und Swoboda. Außerdem hatte Hr. Direktor Scherenberg sämmtliche Mitwirkende ohne Ausnahme mit kleinen Blumensträußen bedacht, weshalb die Bühne in den Balleis einem tanzenden Blumen- garten glich.

_Zu der übermorgen, Donnerstag, im Neuen Friedric- Wilhelmsfstädtishen Theater stattfindenden 200 Vorstel- lung von „Gasparone“ is Hr. Carl Millscker, welcher diese Aufführung dirigiren wird, bereits in Berlin eingetroffen. Von allen Mitgliedern, welhe in der ersten Vorstellung (am 26, September v. J.) thätig waren, hat ih Frl. Elise Schmidt am ausdauerndsten bewiesen, denn sie hat die Zenobia ununterbrochen 200 Mal gespielt.

Belle-Alliance-Theater. Von dem Görnerschen Lustspiel „Amerikanish“ fönnen nur noch wenige Aufführungen ftattfinden, da der Repertoirewe{sel im Wallner-Theater auch einen solhen für das Belle-Alliarce-Theatcr bedingt. Am Sonnabend geht deshalb die Gesang8posse „Klein Geld“, von Pohl, neu einstudirt in Scene.

Morgen (Mittwo) Abends 74 Uhc veranstaltet der Seiffert \ch e esangverein in der Sing-Akademie ein Concert (a capella)

unter Mitwirkung von Frl. Helene Geisler und Fr. Gertrud Krüger.

/ Redacteur: Riedel. Berl fn: e

Verlag ‘der Expedition (S ch olz). Druck: W. Els ner. Sieben Beilagen (eins{ließlid Börsen-Beilage),

sowie das Verzeichniß der gekündigten Prioritäts-A ktien Ser. L und Ux der Niedershlefish-Märkischen Eisenba hn.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußisuzen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dieustag, den 14. April

x 87.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Rei ch8-Konkursordnung und ihre Ergänzungs- (seße. Mit Erläuterungen von Willenb üer, Landgerichtsraib. "30 dauerhaft kartonnirt 6 4 Verlag von H. W. Müller in Berlin, Die vorliegende Ausabe der Konkursordnung, zur Be- tung am Terminas- und Acbeitstishe bestimmt, soll zwischen den wéführlichen Kommentaren und den Textausgaben mit Anmerkungen die Mitte halten, tennoch aber der Praxis Alles bieten, was sie be- darf, und in ciner Form, welche die bequeme Verwerthung des Ge- totenen thurlidst erleichtert. Derjenige kommentatouishe Stoff, welwer n akademischen oder theoreiishen Zwecken dicnt, konnte hier keine Stelle finten. Im Übrigen ist das zur Erläuterung erforderliche Material in _möglichst.r Vollständiakeit ofen gelegt. Denn bei der ¡edrängten, vielfa nur aus dem Zusammenhange des Ganzen ver- stindlichen Arsdrucksweise, in welcher die Konkursordnung die ver- nideltsten Rebtsverbältnisse behandelt, müßte sich ein Mangel an (láuterungêmaterial in der Praxis besonders fühlbar machen. Es snd daher, außer den amtlihen Materialien, die veröffentlibten Ents- shäidungen des Reichsgerichts und die Werke der verdienstvollen Fommentatoren und Rechtélehrer, insbesondere die von Dernburg, Fitting, Förster-Eccius, von Sarwey, von Völdern- dorff und von Wilmowski cingehend benußt worden Die Darstellung, durchweg bemüht, kurz und tündig, kíar und übersichtlich jy sein, g\aubte Gewicht darauf legen zu müssen, soweit thunlich, nit subjeftive Ansichten, fsondera obj. ktive Rechtswahrheiten zum Juédruck ¿u bringen. Deshalb sind in allen wichtigeren Fragen nit qur die Gründe oft auch die Gegengründe der mitgetéeilten Rehtssäße angedeutet, sondern auch die darüber sich verbreitenden Quelles, aus welchen cine weitere Ausklärung ges{chöpft werden kann, rahgewicsen, so daß dem eigenen Urtheil und der ersprießlichen Gdbsitthätigkeit des Praktikers freie Bahn eröffnet ist. Es wu: de wohl in diesem Kommentar feine Frage, welche der Praxis von Guteresse sein könnte, unberührt gelassen. Troß der Vollständigkeit unfaßt das Buch in Folge prägnanter Kürze und gewandter Sichtung doeh nur 330 Seiten. Durch eine gleichartige Bearbeitung des Yreußishen Grundbuchrech18 und des Kostenfestseßungsverfahrens nah der Deutschen Civilprozef-ordnung ift der Verfasser dem juristischen

Y Yublifum hon vortbeilhaît bekannt.

Militär-Adreßbuch für das Deutsche Rei, ent° eltend die Offiziere, Aerzte und höheren Militärbeamten sämmtlicher uten Truppentheile und Behörden der Armee und Marine, cin- \dließlich der Neferve, Land- und Seewehr. Herausgeoeben unter RKdaktion von R. von Leutsch, Königl. preuß. Hauptmann. 1, Jahrgang 1885, 90 Bog. 49, Prcis geb. 1050 # Berlin, R, v. Deckers Verlag, G. Swbenck. Das vorliegende stattliche Buch enthält niht weniger als 48 0059 Naxmen von Offizieren 2c. Zugleich bietet das Buch zum ersten Male die Geszmmtheit des deutschen OsfizierkorÞp3, während biéher nur die Rarg- und Quartier- listen der einzelnen Staaten cristirten. In tem ersten Theil giebt der Verfasser in alphabetischer Ordnung die Namen, nach Stand und Rang und Truppengattung wieder in si geordnet, der sämmilichen deutschen Offiziere nicht nur mit Charge, Trvppentheil und Wohnort, sondern bei der Mesecve und Landwehr auch den Beruf und die Vehnungs8angabe. Durch diese Spezialangabken erbält das Buch für die Geshäftswelt ohen Werth. Der zweite Theil stellt die deutsche Heeresordnung dar : bei jedem Negiment die aktiven Offiziere und dke Reserven, daan die Landwehr und sämmtlihe zum Heere gehörenden Anstalten, wi2 Gießercien , Muniiionsfabriken, Militärwerkstätten u, dal, Der dritte Theil bringt das Verzeichniß der Garnisonen wit ihren Truppentheilen, der vierte die europäishen Staats-Ober- hôupter und ihre militärise Charge, endli etne sehr interessante Vebersiht der Stärkeverhältnisse der europäischen Armeen. Hiertit eshôpfi das jedenfalls sehr mühevole Buch wohl eigenilich Alles, 1s in militäris{en Angelegenheiten, sobald es {G um Personalien hadelt, in Frage kommen kann. Das Adreßbuch ift in seinem Nattrage am 15. März geschlossen worden; ein zweiter Nachtrag soll in Herbst erscheinen.

Theorie und Praxis des deutschen Reichs gerichts und des preußischen Oberverwaltungsgerichts, heraus- (egeben von G. A. Grotefend, Regierungsrath. 1. Jahrg. (1884.) Nsseldorf, L. Sbwaun'\be Verlagéhandlung, Preis 1,25 A Diese Varbeitung höchstrichterlicher Eckenntnisse bietet den Interessenten die Möglichkeit, von der Rehtsprechung der genannten beidea Gerichte fortlaufend Kenntniß zu erbalten, ohe auf das Studium dir oft lineswen8s leit verständlihen Ausführungen der Eckenntnisse Zeit wud Mühe zu verwenden. Die in den letzteren zur Geltung gebrachten ctsße und Rechtserläuterungea sind vollständig und leiht ver- sündlid mitgetheilt. Die Anreihung derselben an die betreffenden tellen der gemeinen Rechte, der preußischen und der deutschen Gesetze nd deren zcitliher Reihenfolge sowie das gute Register erleichtern den Gebrauch der « Theorie und Praxis“ in bester Weise. Eine dec- (lige Bearbcitung der Endurtheile der höchsten Gerichte wird in des P willkommen sein, zumal der Abonnementspreis ein

riger ift.

Der berühmte von Braucbitshscbe „Kommentar des breußishen Verwaltungsrechts* (Berlin, Carl Heymanns Verlag) ist im Jahre 1877 durch einen Supplementband ergärzt vorden, in welchem alle älteren Spezialgesetze der inneren Verwal- tung, welce durch die Verwaltungsreform Abänderungen erlitten hatten, nebst den bereits unter dem Einfluß der Reform erlassenen neren Spezialgeseßen in übersihtliher Ordnung zusammengestellt ind durh Einleitungen und Anmerkungen erläutert waren. Die ivdmäßige typographishe Anordnung des Suppleme ntbandes, welche l dur die Verwaltungsreform herbeigeführte Aende rung der Gesetze idt erkennen ließ, trug mit dazu bei, diesem Supplement cinen gleihen Grfolg wie dem Hauptwerk zu sichern. Das leßtere ist nun tfannilich im verflossenen Jahre in ciner neuen von dem Regierungés- sidentea Studt und dem Geheimen Regierungs-Nath Braun- rens ganz im Geiste des verewigten Begründers des Werks ‘\orgten und bis auf die neueste Zeit fortg:führten Auflage er- D fe es ist daher dankeud anzuerkennen, daß die Verfasser nun ar Supplementband na der bewährten Methode ihres Vor- angers bis auf tie Gegenwart ergänzt haben. Da inzwischen die seen tungöreform , namentlich in Betreff der städtishen Ange- gndeiten, erheblich weiter durchgeführt worden ift, so ist au der Ju» ttweiter Supplementbandes ein viel reicherer geworden und kommt cinem ggeetten Bedürfniß entgegen. Der räumliche Umfang hat die Theilung nd Mde in zwet nothwendig gemawt;z einstweilen ist der erste ersienen, (7 Mar als dritter Band des Werkes: „Die neuen Preu-

en Verwaltungsgesetze“, zusammengestellt und crläutert his auf von Brauchits\ch, neue Auflage, vollständig umgearb-itet und clt die Gegenwart fortaeführt von 2c. Studt und 2c. Braun- ns 18 (Berlin, Carl Hzymanns Verlag 1885). Dieser dritte

9 Uwmfaßt die Angelegenheiten der Stadt- und Landgemeinden,

zirke, die Armen-, Schul-, Einquartierungs-, Sparkassen-, i °gegenmeinde-Angelegenheitcn, die Wege- und Wasserpolizei, die aud gelegenheiten, Fischerei-, Feld- und Forstpolizci. Der Schluß-

L ml dann die übrigen in der Zuständigkeitstabelle aufgeführten nungs, sowie ein auéführlihes Sachregister bringen. Das Er- ul, H werl ist für alle Verwaltungsbeamte und für alle Diejenigen, wmentbeb 2; sonst mit der Verwaltung vertraut machen möchten, ein

ehrliches Handbugh,

Das Preußiscbe Feld- und Forstpolizeigeseß vom 1. Avril 1880. Mit Erläuterungen von Dr. P. Daude, Staats- anwalt bei dem Landgericht I zu Berlin. Dritte, vermehrte Auflage. 89%, 214 Seiten; fkartonnirt 2 A Verlág von H. W. Müller in Berlin. Bei der Bearbeitung der dritten Auflage des vorliezenden Kommentars waren zunäcst die mannigfachen Abänderungen zu be- rüdkiichtigen, welche die Bestimmungen des Feld- und Forstyolizei- gesetzes durb das Geseß über die allgemeine Landesverwaitung, vom 30. Juli 1883, und das Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungêegerihtsbehörden, vom 1. August 1883, crfahren haben. Besonders zu beachten war ferner das an Stelle des Geseßes com 14. Mai 1852 getretene Gesetz, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafrerfügangen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883, nebft der zur Ausführung desselben ergangenen Anweisung vom 8. Juni 1883, und rorwiegend ift endlih der Verfasser bemüht gewesen, die seit dem Erscheinen der zweiten Auflagc {eines Kommentars ergarge- nen Entsceidungen des Reich8gerichts in Strafsachen für die Erläute- rung des Feld- und Forsipolizeigesezcs zu verwerthen und damit seine Ärbeii sowohl wissenschaftlich, als au für den praktischen Gebrauch zu verbessern.

Voltaire, Ein Charakterbikd von W. Kreiten. Zweite vermehrte Auflage. Mit Voltaire's Bildniß. Freiburg i. B. Herdersche Verlagshandlung. 89%, S. XVI. u. 580. Preis 6 4. Der Verfasser dieser scit dem Jahre 1878 in zweiter vermehrter Auslage eisheinenden Schrift beabsichtizt als Beitrag zur Ertwicklungéëgeshicbte der glaubens- feindlichen Péilosophie cin möglichst getreues Lebens- und Charakter- bild des Mannes selbst zu geben, welcher dieser Richtung seinen Namen, der ganzen Zeit seinen Geist und dem Kampfe gegen die Kircbe scine persönliche Signatur gegebea hat. Er wün'cht dem heutigen Geshlecte des Liberalismus alcihsam „den Spiegel seiner Geburi* vorzuhalten. Das erstrebte objefriv bistorise Gepräge und vie einem Menschen möglice Zuverlässigkeit konnte durch die gewissenhafte Benußung der unzweifelhaft unparteiliwen Quellen erreiwt werden, welche zum weit- aus größten Theil in den eigenen Werken Voltaires und vorzug8wecie in seiner ausgedehnten Correspondenz bestehen. Diese Bricfe, in denen Voltaire ganz erscheint, in denen er den Freunden seine Schwädwen, seine Launen, seine Rachepläne wie seine Wohlthätigkeit und Gemüttsfülle, seine Furt wie seinen Muth zeigt, sind keine Briefe, welche mit Eitelkeit und für die Leserwelt geschrieten waren. Der Autoc stellt sich so dar, wie er angesehen werden will ; wir haben den Mana selbst, wie er in den einzelnen Momenten seines Lebens war und wie er fi blicken ließ, ohne si zu zeigen oder zu verbergen. Voltaire seibst theilte freilih dieses optimistishe Urtheil über seine Briefe keineëwegs. Er schreibt an seine Freunde: „Verbrennen Sie diese Papicre, man würde mich zu sehr in meiner Häßlichkeit oder zu fehc im Neglicé darin sehen.“ Da die Freunde diesen Wunsch rit glaubten erfüllen zu sollen, so befindet si der Gesckichissczreiber in der Lage, die ganze „Häßlihkeit“ Voltaires mit feinen eigenen Worten erzählen zu können. Durch folche urcigene Grundiage erhält Kreitens Arbeit einen aathentischen Werth. Dena kein Tleil der geistigen odér körperlichen Natur ist „Häßlicher“ oder „negligéhafter“ wiedergegeben, als er in Wirklitkeit vorhanden war. Der Verfasser entwirit in anziehender Form eine lebensvolle, eben de8halb aber mit Ekel und Abcveu eriüllende Lebens- und Charakterschilderung dieses e Patriarcen“ des Unglaubens, während allerdings neuere S&ciftsteller (Hettner und Strauß) versucht ‘haben, den Charakter Veltaire's auch uns Deutschen wiedet in günskkäerem Lichte roczuführen. Obgleich nit eine bis ins Einzelnste eïngehende Geschichte Voltaire's, wird do die innere geifüige Entwicklung sowie der welthisterishe Eir fluß auf die literariiche Bildung während des vorigen Jahrbunderts ebcnso cingchend wie vollständig dargestellt, Der reichhaltige Stoff ift auf 30 Abschnitte vcriheilt, Franz Marie Arouet wurde als Sohn tes ehemaligen Notars am Chatclet Franz Arouct und seiner Gattin Marie Margareihe Dauiart am 21. November 1694 zu Paris gehoren. Nach der glaubwürdigen Annahme des Verfassers ijt der Name Voltaire ein bloßes Anagramm aus Axzouet l. j., le jeune. Das de (von) ist ein reines Phantasiegebilde des eitlea Dicdters, der nicht länger unter bürgerlihem Namen mit seinen hoch- adeligen Freunden verkehren wollte und sich dbaher selbst den Adels- titel gab, in Erwartung der Hefchargen und Ehr-nnamen, welche Sürsten und Könige ihm einslmals so reichlich verleihen sollten. Ja jeder der nur durch wenige Jahre begrenzten Zeitperioden ist dem Lebens- vnd Eatwickliungsgange Schritt für Schritt nachgegangen, sein Werden aus und in seiner Zeit wie die Einwirkung auf dieselbe erzählt, aus den Handlungen seine Triebfedern und Gesinnungen, aus den Schrif- ten seine Fâhigketien und Ansichten ermittelt. Das derartig ge- wonnene Ge'’ammibild kann freilih wenig befrietigen. Voltaire war kein ganzer Charakter, kein Mann im cizentlihen Sinne des Worts, nicht cine klar vorgezeichnete Laufbahn hat er mit Willenékcaft und Ücberlegung durwmissen. Ec war charalterlos wie kaum ein zweiter, aber auch niemals hat es cinen Mann gegeben, der so viel Böscs gethan, fo viel Gutes vernichtct, so viel Lügen ersonnen, so viel Wahrheit geläugnet, der für seine Schüler so entseßlih fruchtbar geworden, und zugleich in all seinem Treiben und seinem eigentlicben Lebensziel so unglaublih systemlos gewesen wäre, wie Voltaire. Die Unwahrheit war bei ihm ein Prinzip. Sein System der Lüge hat er in den Worten aufgestellt: „Für seine Freunde lügen ist die crste Freundespfliht. Die Lüge ist nur dann ein Laster, wenn sie Böscs stiftet, fie ist cine sehr große Tugend, wenn sie Gutes bringt. Seien Sie alfo tuzendhaftr als je zuvor. Man muß lügen wie ein Teufel, nit surhtsam, niht für eine Weile, sondern für immer.“ Das Geld sollie Voltaire nur dazu dienen, unabhängiger und freier in Berbreitung des Irrthums zu sein „Hast Du die Tasche gefüllt mit Geld, La’ kühn nur aus die ganze Welt“. Einen Gläubiger bezahlen, heißt nah Voltaire ihn entehren! Ungeachiet foler elenden Grundsäße ist Voltaire nah seinen eigenen Wocten „von Scloß zu Schloß gezogen, überall als geehrter Gast empfangen und beherbergt.“ Auch Friedrich der Gioße bat ihn na Potsdam cingeladèn, ihm den Kammerherrnschlüssel, ein Jahrgehalt von 20,000 Lires nebst Zu- sicherung freier Wohnung, Tafel und Equipage beigelegt. Aber das nach Voltaire’'s Ausdru „gescblossene giückliche Ehebündniß“ ist be- fanntuüih von dem großen Könige mit den Worten gelöst worden : „Ich verbiete Jhuen, jemals wieder vor mir zu erscheinen.“ Das Berbältniß ist in sämmtlichen, von Voltaire's Seite geleisteten s{nöden Undanibarkeiten wie kränkenden Widerwärtigkeiten genau dargesteüt. Als Voltaire nach allen den Streichen, welhe er dem Königlichen Gönner gespi;lt hatte, wieder Sritte gethan, umgurückehren zu dürfen, schrieb der König an seinen Sekretär: „Gott sôll mi davor bewahren. Er ist rur gut zu lesen, ihn kennen zu lernen, ift gefährlich. Dieser Mensch hat die Kuast, die Gegensäte zu vereinigen: man bewundert seinen Geist, aber verachtet scinen Charakter." Von Voltairce?s historischen Arbeiten erkennt der Verfasser die Gesbichte Ludwig XIV., siècie de Louis XIV., als die gründlichfte, ruhigste und sittlichste Geschichte an, die er geschrieben, aus ter man mit geböriger Vorsicht Thatsachen und eigentlich hiftorishe Bemerkungen entlehnen darf. Die Henriade, ein aus wahren Begebenheiten und Erdichtungen zusammengefetztes Epos auf König Heinrich IV. von Frankreich, wird „für ein religiös- revolutionäres Machwerk erklärt, welches heute fo gut wie vergessen ist, weil an der eignen Langweile cinge]chlafen*. Seine Romane sind eine großzarlige Bankerotteckläcung der pkbysishea Welt wie der moraliscven Gesellschait, eive der frecsten Anklagen gégen die göt!te Vorschang und eine der bitieriten Satiren auf die ganze Men heit. Mit dem berüchtigten Ausdrucke „écrazez l'infeme“, weicher, in allen

Se

Briefen wiederkehrend, „èas Losungêwort der Philosophie des acht- zehnfen Jahrhunderts, der furchtbare Kriegsruf der Gottlosen geaen die Kirée geworden ist“, war, wie S. 401 gegen Strauß hervorgehoben wird, nach dem, was Voltaire selbst in so vielen Stellen seiner Werke fagt, „nie eiwas Anderes als vex Gottmen\ch und die Kirche gemcint.“ Im Anhanz liefert der Verfasser einen kritischen U-cberblick über die Quellen bezäglich der Todesumstänte Voltaire's, welcher verzweifelnd, „im eigenen Enrath erftidte“ bu ftäblih. Kreitens fleißi:e, kritisch aenaue Schrift Über eine in fich abgesdlofsene revolutionâre Individualität ist verdienftvoll in literar-bistorisher Hinsicht und s{chäßentwerth zum Anregen des Nachdenkens über einen berühmtest ge- werdenen Menschen, defen „Erdenresk nit reinlich war“ wie die Freunde troß der auégefprowenen Verehrung einräumen.

Bon der „Zeitschrift für Seschichte und Landes- kunde der Provinz Pofen“, herausgegeben von Chriftian Meyer (Tofen, Kommissionsverlag von J. Jolowiez) ift foeben das Doppel- best 2 und 3 I1II. Bandes verfandt worden. Dasselbe bringt die Foriseßung der von dem Herausgeber geordneten und darin veröffent- lihten Aktenfstücke, betreffend die katholiihe Kirbe in der Provinz Posen seit deren Anfalk an Preußen. Die neu mitgetheilten Stückz (meist Verfügungen der Kammern zu Posen und Petrikau an das Offizialat zu Gnesen oder Bescheide und Bestimmungen der Minister) reichen vom Juni 1784 bis dahin 1795. Die ebenfalls von tem Herausgeber besorgten Auszüae aus den öst intercffanten Memoiren des Generals von Brandt über die polnische Jnfurrcktion gelangen in dem Heft zum Abschluß. Jn einem anderen Beitrage werden die städtishen Archive der Provinz Posen itr: m Inhalt und ihrer Bedeutung nach charakterisirt und eiae genauere Beschreibung des Archivs der Stadt Posen nebst kurzer Geschichte desselben gegeben. Wir erfahren daraus, daß dieses Archiv seine älteste städtische und der Materie na wichtigste Urkunde, rämlich das Gründungés privilegium aus dem Jahre 1253, seit dem Jakbre 1853, wo dieselbe zur Herausgabe mit Ucberscßung und Anmerkungen auêgelichen wurde, verloren bat; ebenso die Bestätigungsurkunde, welche Herzog Przemisl im Jahre 1289 vollioa, während die älteste vorhandene Roboration, aus dem Jahre 1443, dem Staatsarciv gehört. Die meisten vorhandenen Urkunden find Herzoglibe bew. Königliche Privilegien über innere uad äußere Verhältnisse, Schenkungen 2c. Das äiteste Dokument stammt aus dem Jahre 1254 und ift cin Privi- legium der Herzöge Przemisl und Boleslz2us, nab welchem alle Kauf- l-ute, die zu dem in der Dominikanerkirche zu Posen abzubaltenden achitägigen Ablaß kamen, von Zahlung aller Abgaben fri sein sollten. Zahireich siad die Königlichen Urkunden üker Verhältnisse des Han- dels und der Gewerbe. Auch die Verhältnisse der Juden den Christen gegenüber (ältefte Urkunde : 1468) werden vom König bestimmt. Eine kleinere Reihe von Urkunden rührt von dem Bischof von Posen her, welcher darin die Verhältnisse der feiner Jurisdiktioa unterworfenen Staditheile ordnet Ur?unden polnischer Beamten, wie des Capita- neus majoris Poloniae generali-, findea fi nur vereinzelt, ebenso Privaturkunden, betrcffend die Besißungen von Edelleutea in oder außerhalb der Stadtz »- zahlreicher find diejcnigen ftädtisher Bürger, betreffend Legate 2c. Die älteste vom Magistrat ausgestellte und im Original erhaltene Urkunde datirt aus dem Jahre 1417. Trotz der noþ immer verhältnißmäßig großen Zahl Find do ohne Zweifel im Laufe der Zeit eine Meagcge witigerer Pergamente abhanden gekommen. Im Uebrigen bilden den größten. Theil des Archivs die Prototkollbücher der verschied: nen Behörden, die Stadtbücher, Rathsbüher, Vozt- und Schöffenbücher, Rechnungsbücher 2c. Die Handschriften des städtishen Archivs sind der Stadibibliothek einverleibt; die wichtigsten derselten sind: das- große Privilegienbuch, ein im Jahre 1536 angelegter Pergamentband, enthaltend f\äramtliche von den Herzogen und Körigen der Stadt ver- liehenen Privilegien in Abschrift (wodurch viele im Original verschollene Dokumente erhalten sind) und im Ganzen chronologisch geordueci; ferner das Statiutenbuch der Stadt (angelegt 1462) und tas Magdeburger Recht: (wehl {ou vom Ende des 14. Jahrhunderts). Eine vergleiwende Untersuchung über das Verhältniß des leßteren Buchs zu den anderen bis jeßt veröffentlihten Magdeturger Rewisbüchern steht now aus. Bemerkenswerth, wenn auch nicht speziell für Posen, sind endlich : ein theologishes Manuskcipt aus dem Jahre 1445, ein Kompendium des canonijhen Rechts aus dem 15. Jahrhundert und ein chemis{eS und alchemisiisches Manuskript aus aarähernd derselben Zeit. Der Beschreibung, welcher wir vorstehende Einzelheiten entnommen haben, sind chronologisch geordnete, sorgfältig ausgezogene Regeften aus dem Urkfunden-Archiv angehängt. In dem vorliegenden Heft beginnt endlih roch Dr. M. Kirmis eine Reibe von „Beiträgen zur. Wappen- und Münzkunde Großpolens“ mit einem ersten, Fraustadt betreffenden, schr eingehenden Abschnitt, unter Mittheilung von Urkunden und sorgfältiger Beschreibung des Wappens wie der Münzen des Drtes. 7

Im Verlage von Justus Perthes Geographischer Anstalt zu Gotha ift soeben eine Karte des Congo-Staats und des Frei- handelsgebiets erswienen, die, sehr detailli:t und durch treffliche Kolorirung außerordentlich klar und übersihtlih, durch den geringen Preis von 0,60 4 jedem Les:r, welcher mit einigem Interesse die neuesten Greignisse in Central- Afrika verfolgt, zugänglih gemat ift. Hierzu eignet sich die vorliegende Karte sou durch ihre Ausdehnung. Jm Maßstabe 1 : 12 500 000 gezcihnet, reibt sie im Norden bis Khartum und Mafsaua und zeigt zugleich den Machtbezirk des Mahdi. Im Süden umfaßt die Karte das ganze Becken des Sambefi und den nördlichsten Theil des deutschen Protekiorats der Damara-Küste. Zu Westen zeigt sie noch das deutsde Shugtgebiet an der Togo-Küste, wie auch die neuesten Erwerbungea bei Lagos, im Often die Herrschast von Sansibar und die vou der deu schen Ostafrikanishen Gesellshaft erworbenen Landfchaften Ujugara, Ufami, Useguha und Nzuru. Durch ein lich1es Braun ift das Gee biet, in welchem das Frethandelsprinzip nah den Beschlüffen der Bexso liner Korferenz zur Herrscvaft kommen soll, keantlid gema@t; ‘aus dcinselben bebt fi durch blaues Kolorit die Ausdehnung des Congestaats prägnant ab. Nach dem Wortlaute der Verträge der Association mit Frankceih und Portugal fiud die Grenzen der Fien aneinander anftoßzenden Kolonialbesißungen “angeg den worden. Bon anderen neueren Karten weicht die vorli zende insofein ab, als der Uelle von dem Congogebiet und darum auc von dem Freihandcls» gebiet und dem“ Gongoftaat abgetrennt und als Oberlauf des Sark gezeinet ist. Die Berveise, welche Dr. Junker und Lupton Bey für die Identität diescr Flüfse beibringen, sind so schwerwiegend, daß Stanley’s Annahme der Ucb-reinstimnaung des Uelle mit tem Aruwirai (Ubingi) nit begründet erscheint. Die Karte gestattet auch, den demnächst zu entsendenden Expeditfonen zu folger, welce den in den eayptiseu Aequatorial-Provinzen abgeschnittenen Forschern Emin Bey und Dex. Junker, Kapt. Casati und Lupton Bey in Lado und în der Provinz Bahr-el-Ghasal Gntjaß bringen follen. \ ;

Die „Deutsche Kolonialzeitung“ bietet in ihrem Heft vom 1. April wiederum eine Fülle von interessantem und werth« oollem Stoff für Jeden, der fih mit Kolonialpolitik beschöftigt. Der in vorliegendem Heft zuvörderst gegebene ausführlihe Bericht über die in Berlin zu Gnde Fevruar abgehaltene zweite ordentliche Generals versammlung und Vortandssikungen des jeßt guf über 103.0 Mit« glieder gewacsenen Deutschen Kelonialvereins bietet u. A. auch die Reden des Prö/ndeuten Fürsten zu Hohenlohe: Langenburg über dis Aufgaben des V reins, des Prof. Dr. Füicher-Marburg über dia Be- gründung eier Kolonialkanzlci und des Prof. von Miaskowtli-"Breslau