1885 / 90 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

5) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kel- und Kronen- blättern von Nymphaes coerulea. Gbendaher, von derselben Mumie.

6) Blüth Nymphaea coerulea. Ebendaher, von derselb E V stt £ B L î j a g c M euie, aus Bltten von finneers and Korn | Z1tIN Deufschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats- Auzeiger.

von Nymphaea Lotus. Gbendahber, von derselben Mumie. M 90. Berlin, Freitag, den 17. April 18S. p ——————— e ——— Í

noch fast an allen Verkehrsmitteln und Straßen zu einer regelre{chten __ Beham, Hans Sebald: Bildniß Kaiser Ferdinands I. Feder- Nubßbarmachung der Erzeugnisse des Bezirks für den Handel. Mit | zeihnung. Rund. Dm. 26. dem Monatsberi{t über Entdecktingsreisen und Kolonisation sowie E R außerordentlich reichhaltigen Literaturberiht \ch{ließt as Heft.

Lippmann.

E. Ethnologiscbe Abtheilung. Von der 13. vollständig umgearbeiteten und mit Abbildungen und I. Ethnologishe Sammlung S

Karten rei ausgestatteten Auflage von Brockhaus' Konver- Für Afrika hat das Königliche Museum die leßten Ergebnisse aus 8) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kronenblättern

sations-Lerikon, das in 240 Heften oder 16 Bänden erscheint, | der ethnologiswen Thätigkeit desjenigen Reisenden übernehmen können, | von Nymphaea coerulea. Ebendaher, von der Mumie der Prinzessin

find kfürzlid wiederum 5 Hefte, Heft 146—150, ausgegeben worden. | der sein Leben auf dem Arbeitsfelde beschlossen hat, das durch ihn | Nse Chons; XXI. Dynastie.

Dieselben führen den Text von „Kruppanfälle“ bis „Lenzkirh“ fort und | mit glänzenden Entdeckungen ges{müdckt teht, des Reisenden Dr. Pogge. 9) Gewinde aus Blättern von Salix Safsaf und Blüthenköpfe

enthalten außerdem 10 Bildertafeln (Krankenhäuser, Landwirthschaftlicbe Geräthe und Mascbinen I, II, Laubhölzer: Waldbäume I. Il1, III,

Krystalle, Kupfergewinnung, Lederfabrikation, Keramik) und 4 Karten (UVebersichtskarte der Kolonien europäischer Staaten; Kärnten, Krain, Salzburg 2c. ; La Plata Staaten, Chile und Patagonien ; Leipzig und Umaegend). Mit Heft 150 ift Brockhaus’ Konversations-Lerilon beim Schluß des 10. Bandes angelangt. Auch dieser 10. Band (Kadett bis Lenzkirch) f\teht den vorangegangenen 9 Bänden an Werth nicht nah; auch er enthält eine Menge interessanter und lehrreiher Artikel aus allen Wissensgebieten und üÜbertrifft den 10. Band der vorigen Auflage bedeutend an Zahl der Artikel; er enthält deren 8056 gegen 2250 im 10. Band der vorigen Auflage. Aus der Zahl der neu hinzug:kommenen!Artikel erwähnen wir beispiels- weise folgende: Koloniecn, Kamerun, Kapkolonie, Kelung (auf Formosa), Korea, Kapital, Kathederfozialisten, Krankenversiberungs8geseß, Krankens häuser, Kommabacillen, Keramik, die Städte Köln und Leipzig (mit Plänen), Königgräß (mit Plan des Schlachtfeldes), ferner die bio- graphischen Skizzen Graf Kalnoky, Katkow, Ketshwayo (Zuluhäuptling), Frau von Kolemine, Geh. Rath Koh. Derselbe auf das Praktische und Zeitsemäße gerichtete Sinn wie beim Text spricht sich auch wieder in der Wahl der Illustrationen aus, die 23 Bildertafeln, 7 Karten und 86 eingedruckte Holzschnitie umfassen. Die kunstvoll ausgeführten Tafeln bringen Darstellungen aus dem Thier-, Pflanzen- und Mineral- reich, aus technis{em und industriellem, aus agrarischem und kriegs3- wissenschaftlihem Gebiete. Unter den Karten nehmen die Uebersichts- karte der Kolonien europäischer Staaten, die Karte der Kapstaaten und Konstantinopels mit Umgegend unser besonderes Interesse in Anspruch. Gewerbe und Handel.

In der Generalversammlung der Bielefelder Aktien- Gesellschaft für mechanische Weberei wurde, den Anträgen des Aufsichtéraths und Vorstandes gemäß, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, sowie die Abänderung der Statuten ges nehmigt und die Vertheilung einer Dividende von 167% be- \{Glossen. Aus dem Bericht der Direktion ergiebt sich, daß sih im Jahre 1884 Produktion und Absaß weiter gesteigert haben. Die Betriebsverhältnisse werden durch nachfolgende Zahlen dargestellt: Es wurden beschäftigt 843 Personen. Die Produktion betrug: 132911 Stücke gegen 115517 Stücke in 1883. Versandt wurden: 132 364 Stücke gegen 119 846 Stücke in 1883. Absatzwerth 3 235 453 M gegen 2960450 Æ in 1883. Lagerbestand am 31. Dezember: 19082 Stck. gegen 18 535 Stck. in 1883. Es blieben in Auftrag am 31, Dezember: 46 365 Stck. gegen 27 698 Stck. in 1883. Das Garnlager betrug am 31. Dezember: 33 6462 Bündel gegen 33 2443 Bündel in 1883, Die Bleiche verarbeitete: 279 572 kg Garn gegen 299 066 kg in 1883. SOndon, 16, Al, (W. L. D) Wollauktion, Wolle fest, unverändert. Bradford, 16. April. (W. T. B.) Wolle fest, aber ruhig. Garne fest, in Stoffen Geschäft nicht gebessert.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 16 Url. (W' L. D) Ver am 11, d. von New- York abgegangene Dampfer „Main“ vom Norddeutschen Lloyd hat am 13. d. mit der nach Havre bestimmten russischen Bark „Ka laj a“ kollidirt, die „Kalaja“ ift gesunken, der , Main“ ist leicht beshädigt und hat Halifax angelaufen. Nach vorgenommener Reparatur wird der „Main“ seine Reise hierher fortsetzen.

Let; l, Al. (W., L. D) Ver Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Elbe“ ist heute früh 6 Uhr in Southampton angekommen.

OVamburg, 16, April. (W. L. B) Der Postdampfer „Moravia“ der Hamburg-Amerikanishen Padcketfahrt- Afktiengesellscha ft hat, von New-York kommend, heute Morgen Lizard passirt. /

Hamburg, 17. April. (W. T. B,) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg-Amerikanishen Padcketfahrt- Aktiengesellschaft ist von New-York kommend, gestern Abends 11 Uhr auf der Elbe eingetroffen,

Berlin, 17. April 1885.

Umilihe Bericwte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

Aus dem „Jahrbuch der Köriglih preußishen Kunstsammlungen“ Sechster Band, I. und II1. Heft (erscheint vierteljährlich in der G. Grote- sen Verlagshandlung zu Berlin zum Preise von 30,6 für den Jahrgang).

L Oef L I. Königliche Museen in Berlin. Juli bis September 1884, (Fortsetzung.) D, Kupferstichkabinet. In den Monaten Juli bis September 1884 wurden u. A. folgende Erwerbungen gemacht: a. Kupferstiche.

i Geschenk Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron- rinzen:

Retratos de los Españoles illustres, con un epitome de sus ordas. Madrid. Folio. foli Goya, Don Francesco: Los Proverbios, Madrid 1864. Quer- olio.

Derf.: C{priccios. Quer-Folio.

Ders). : Los Desastres de la Guerra. Madrid 1863. Quer-Felio.

Ueberwiesen von Sr. Excellenz dem Herrn Minister für geistliche 2c. Angelegenheiten :

Mandel, Eduard: Raffaels Madonna Sixtina, Vier Probedrucke und ein Druck von der vollendeten Platte.

Geschenk des Herrn Professor Gustav Spangenberg in Berlin :

Meryon, Charles : Zwölf Blätter mit verschiedenen Darstellungen.

Binck, Jakob: Maria mit dem Kind, der hl. Katharina un bl. Barbara. B. 24. 9 ÿ si B aa Dirk van: Venus in einer Muschel auf dem Meer fahrend.

Porto, Giovanni Battista del (Meister J. B. mit dem Vogel), Allegorie der Stadt Rom. P. 7. f ae) : b. Holzschnitte.

Dürer, Albrecht (in der Weise von): Bildniß Kaiser Karls Y. in einer Umrahmung. Unbeschrieben. 362/201.

c. Zeichnungen.

Geschenk des Herrn B. Suzermondt in Aachen:

_ Bosch, Hieronymus: Do! fstraße mit tanzenden Bauern. Ge- tushte und weiß gehöhte Kreidezeihnung auf blauem Papier. 273/399. Gheyn, Jacob de : Junge Frau mit einem Kind am Tisch sitzend, dem Kind ein Bilderbuch zeigend. Mit der Feder in Sepia gezeichnet und lavirt. Aus der Sammlung de Vos. 137/147.

__ Ruisdael, Jacob van: Meeresstrand mit ans Land gezogenen Kähnen. Getuscbte und weiß gehöhte Kreidezeibnung. Aus den Sammlungen Versto!k, van Sixtèn und de Vos. 230/381.

Geschenk des Herrn Stadtgerichtsrath a. D. Schulze-Roeßler in Wiesbaden: Unbekannter Meister des 18. Jahrh.: Kindergruppe, Oelskizze

der afrikaniswen Gesellschaft sind diese Schätze gewonnen, und ebenso die von dem Reisenden Robert Flegel heimgebrachten, dessen Er- fors{ungen unter den jeßigen Zeitläuften gerode die Bedeutung zu gewinnen beginnen, welche als anzustrebendes Ziel seit länger bereits vorgeschwebt hatte.

Aus Ampgrika ist den Königli&en Sammlungen auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers eine Pfeife der Stoux eingefügt worden, von der Mifsouri-Historical Scciety in St. Louis als Huldi- gungsaeschenk dargebracht.

Die unter amerikanischen Alterthümern einzig dastehenden Skulp- turen aus Sta. Lucia find durch die \{bätentwerthe Vermittelung des Kaiserlichen Geschäftsträgers Herrn Werner v. Bergen in Guatemala in Fortführung der Arbeiten auf dem Ruinenfelde aufs Neue ver- mehrt, durch glückliche Uebeikunft fünf neuer Steine.

Die durch die Thätigkeit der Geographischen Geselischaft in Bremen veranstaltete Auéstellung argentinisher Landesprodukte hat dem Museum eine Reihe ethnologisher Gegenstände zugeführt, die den Vertretern der dortigen Regierung, den Herren Dr. Lopez und Professor von Seelstrang, zu danken sind.

Herrn Ludowieg in Lima hat alie Gönnerschaft aufs Neue dur das Geschenk interessanter Thongefäße aus peruanisben Gräbern be- stätigt, und Herr Sattler in Bremen hat ebenfalls früheren Geschenken bolivianisher Ausgrabungen gütigst neue zugefügt.

Aus Asien hat der deutsche Konsul, Herr von Aichberger, in Amoy dem Museum seine erfolgreiche Theilnahme bewahrt, um dur die Unterstüßung des englishen Missionars, Herrn Campbell, einige Objekte aus Formosa zu beschaffen, die in ihrer Seltenheit desto werthvoller zu gelten haben. :

_In U-bersendung von dem Kunstgewerbe-Museum hat die „Ethno- logiswe Abtheilung“ japanishe Gegenstände Herrn Dr. Scheudels erhalten, und in Theilung mit demselben einige Vermehbrungen aus Korea durch Herrn Konsul Zappe, die derselben durch Vermittelung des Auswärtigen Amtes zugegangen sind. Herrn Samson ift ein samojedisher Pelz, Herrn Kurzhalß in Bangkok ein siamesishes Buch zu danken, und die bei Ueberführung der Ceylonesen nach Berlin aus den dort von Herrn Hagenbeck veranstalteten Ausstellungen dur dessen Güte übergebenen Sammlungen.

Aus einem für die Ethnologie fast bereits verlorenen Theil Polynefiens, aus dem Inselreibe Hawaii, sind einige kostbare Reliquien nacträglih gesiczert, aus dem Nachlaß des Generalkonsuls Dr. Pflüger, dessen in früheren Briefen an das Museum ausgedrückte Absitt der Ueberweisung von dem Sohn, Herrn H. H. Pflüger, in Ueberein- stimmung mit dem Willen des Verstorbenen, zur Ausführung gebracht ist. Es findet sich darunter eine Steinfigur, die bei ihrer bereits längeren Verknüpfung mit den über die Entdeckungsgeschichte Hawaiis hershenden Kontroversen 1oeitere Veranlassung zu wissenschaftlichcn Untersuchungen in Aussicht stellt.

II. Nordische Alterthümer.

Der Sammlung nordischer Alterthümer gingen als Geschenke zu : von Herrn Dr. M. Weigel Funde aus der Gegend von Ruppin und Rhinow, von Herrn Apotheker Hartwih in Tangermünde Thon- gefäße und andere Alterthümer aus dortiger Gegend, von Herrn Pastor Prieß in Bergkirchen bei Oynhausfen ein Steinbeil , von Herrn Paul Wendeler in Soldin Moorfunde. Ferner wurden eine Samm- lung aus der Provinz Posen angekauft, dann fränkishe Grabfunde von Gorndorf an der Mosel und auf Grund früherer Verhandlungen eine größere Sammlung brandenburgisher Alterthümer übernommen. Bastian.

V. Aegyptische Abtheilung. Die ägyptische Abtheilung ist im Vierteljahre von Juli bis Sep- tember 1884 um folgende Alterthümer bereichert worden : Aus dem Nachlasse des Reisenden Dr. Mook wurde eine kleine weibliche Büste aus Glimmerschiefer erworben. Sie is das Bruc- stüdck einer Königlichen Statuette mit dem üblichen Kopfpute der Geierhaube; die Behandlung der einzelnen Theile des Gesichts, des Haares, der Brust lassen die Weise der ptolemäischen Kunstepoche er- kennen. Das Köpfchen ist nicht nur dur die saubere Ausführung, sondern auch _durch das seltene, \spröde Material bemerkenswerth. Vgl. Archiv für Anthropologie XIT (1882) p. 25. In hiesiger Stadt wurde außer cinem Scarabäus der Königin Mákarà (XXI. Dyn.) eine Marmorstatue des Horuskindes (Hor pechrot oder Harpokrates) von 0,20 m Höhe erworben. Die Dar- stellung ist die gewöhnlicbe, welche die alten Aegypter von dem Kinde geben: sißend, mit der Seitenlocke und einem Finger der rehten Hand am Munde. Eigenthümlih ift dieser in ihren Formen sehr rohen Statue, daß sie unter dem linken Arme einen Gegenstand ähnlich etnem Füllhorne trägt. Sie stammt angeblih aus Ércment und ver- muthlih aus sehr später Zeit. Zwei Scarabäen aus mattgrünem Smalt mit theilweise un- deutlichen hieroglyphishen Symbolen verdankt die Abtbeilung der gütigen Vermittelung des Herrn Professors Helbig zu Rom. Sie find in einer vulcenter Tomba a fossa gefunden, welhe nach diesem Gelehrten den weitältesten etruskishen Grabtypus darstellt. Frühestens find dieselben im VII. oder VI. Jahrhundert v. Chr entstanden. Ein sehr {häßbares Geschenk verdankt die ägyptische Abtheilung den Herren Maspero und Schweinfurth. Aus den reihen Grab- funden der legten Jahre konnte die Direktion des Museums zu Bulag bei Kairo einen großen Theil der von Mumienbekränzungen gesammel- ten antiken Pflanzenreste zur Vertheilung an curopäisce Museen über- weisen, und Herr Professor Dr. Schweinfurth hat daraus mehrere au8sgewählte Kollekttonen zu dauernder Ausbewahrung mit vorzüglicher Sorgfalt präparirt. Eine derselben, bestehend aus 18 Blumen- gewinden, unter 9 größeren und 9 kleineren Glastafeln, ist davon unserer ägyptischen Abtheilung zu Theil geworden. Diese Proben, welche die Art der ägyptischen Kranzwindung zu [ehrreicher Anschauung bringen, entstammen vier verschiedenen Funden : die meisten dem berühmten 1881 aufgedeckten Verstecke der Königs- färge in Dêr-elbahri in Theben, andere einem in Schêc ’Abd-elqurnah ebendort 1884 aufgefundenen Grabe der XX. bis XXVI. Dynastie und zwei Gräbern der griechis{-römischen Epoche, welche im vorigen und in diesem Jahre gleichfalls bei Shêch 'Abd-elqurnah geöffnet wurden. Einige unter den erst genannten sind den Mumienkränzen Königlicher Personen der XVIII. und XIX. Dynastie entnommen, rühren aber vermutblich von einer Erneuerung des Leichenpomps her, die am Ende der XRI. Dynastie stattgefunden hat. Bei dem un- zweifelhaftem Alter von 2800 Jahren, welches diese Reste der pharao- nischen Flora heute haben, muß ihre vollkommene Erhaltung, welche sogar die rothe und gelbe Farbe der Blüthen noch deutlich wahr- nehmen läßt, Bewunderung erregen. Vgl. Berichte der deutschen botanishen Gesellsbaft (Berlin 1884) Nr. 52, II. d. 001: über Pflanzenreste aus altägyptishen Gräbern, Die uns geschenkte Kolleltion enthält, wie aus dem folgenden Verzeichniß der Tafeln hervorgeht, zwölf verschiedene Pflanzenarten, welhe unsere Sammlung antiker Früchte in erwünshter Weise ergänzen. 1) ein Stück eines Stirnkranzes von Olea europaea. â "Abd-elqurnah; XX. bis XXVI, Dynastie, : S 2) Gewinde aus Blättern von Olea europaea. Ebendaher. 3) Gewinde aus Blättern von Mimusops. Ebendaher. 4) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kronenblättern

(ausgeführt im Schloß Charlottenburg). 173/292,

Durch die mit jedem Jahre wirkungsvoller hervortretende Thätigkeit | von Picris coronopifolia. Ebendaher, von derselben Mumie.

10) Blüthen von Centauria depressa aus einem Gewinde der- selben Mumie; daneben ein Gewinde aus Blättern der Salix Safsaf und Blüthenföpfe von Centauria depressa, durch Streifen von Dattel[- palmblättern zusammengehalten. Ebendaher, von derselben Mumie,

nilotica). Ebendaher, von der Mumie Amenophis? T. XXI. Dynastie.

12) Gewinde aus Salix-Blättern und Kronenblättern von Alcea ficifolia. Ebendaher, von der Mumie Amosis' I. XXI. Dynastie.

13) Zweige von Mentha piperita (fterile Stolonen). Schêh "Abd-elqurnah, XX. bis XXVI. Dynastie.

14) Gewinde von Salix-Blättern und Mohnblüthen (Papaver Rhoeas). Déêr-elbahri, von der Mumie der Prinzessin Nfe Chons XXI. Dynastie. :

15) Gewinde von Mimusops-Blättern. Shêch 'Abd-elqurnah XX. bis XXVI. Dynastie. i

16) Gewinde von Mimusops-Blättern und Kelch- und Kronen- blättern Nymphaea coerulea. Dêr-elbahri, von der Mumie Ramses I, XXI. Dynastie.

17) Gewinde von Mimusops-Blättern. Schêch 'Abd-elqurnah, griechische Epoche.

18) Gewinde von Mimusops-BVlättern und Kränzen von Blättern der Dattelpalme. Aus dem Grabe der Nefret Sehru in Theben, griechis{ch-römische Zeit.

J. V.: Stern. (Fortseßung folgt.)

Der Landeskirchliche Vereinstag der Freunde der positiven Union hörte in weiterem Verlauf der gestrigen Verhandlungen das Referat über „einige Gesichtspunkte in Betreff der Vorbildung zum geifstlihen Amt“, welhes General- Superintendent D, Kögel erstattete. Der Redner faßte \{ließlid seine Ausführungen in folgende Thesen zusammen: „Der Bereinstag erklärt : 1) Angesihts der gesteigerten Aufgaben der evangelischen Kirche und ihrer Diener erscheint es als ein immer dringenderes Be- dürfniß, daß die praktische Vorbildung der Kandidaten für das geistliche Amt auf geordneten Wegen herbeigeführt werde. 2) Zu diesem Zwecke wird eine kirchlihe Ordnung dahin anzustreben sein, daß jeder Kandidat vor Antritt des Amtes mindestens ein Jahr lang entweder in einem V kariate unter Leitung eines bewährten Geistlihen, oder in einem Predigerseminare, oder in einer Anftalt der inneren oder äußeren Mission, oder in einem mit Kirchendienst verbundenen Schulamt \ih geübt und bewährt habe, 3) Für die Einrichtung von Vikariaten, wie für die Vermehrung von Predigerseminarien hofft die Versamm- lung auf die Mitwirkung der Generalsynode.“ In der sehr lebhaften Debatte wurde von vielen Seiten, namentlich auch von dem Prä- sidenten Hegel die Wahrung der Freiheit in der Ausbildung des Ein- zelnen betont, die sich schr wohl mit einer festen Organisation des Ganzen vereinigen lasse. Schließlich gelangten die Thesen zur ein- \ftimmigen Annahme.

Die heu tige Verjammlung wurde durch eine religiöse Ansprache des Pastors Olshausen-Mertshüß eingeleitet. Alsdann nahm der Divisionspfarrer Dr. Rocholl-Köln das Wort zu dem Hauptgegenstand der Tagesordnung: „Was predigt die Sozialdemokratie der Kirche.“ Eine Resolution lag nicht vor: die Versammlung erledigte die Tages- ordnung vielmehr dadur, daß sie fich zum Dank für alle Redner vom Plaß erhob. Mit einem Gebet des General-Superintendenten Schulze {loß dann der Vereinstag.

Der Verein Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin hält seine 3. ordentlihe Generalversammlung am Sonntag den 26. und Montag den 27. April, Vormittags 11 Uhr, im Englischen Hause hierselbst.

Das Programm lautet: Sonntag, den 26. April von §8 bis 11 Uhr Vormittags: Besu des Vereinélaboratoriums und der Maschinenhalle des landwirthscaftlißen Museums (Invalidenstrafie 42). 11 Uhr: Generalversammlung im Englischen Hause (Mohrenstraße 49). 33 Uhr: Gemeinsames Festessen (ebendaselbst). i Montag, den 27. April, von 8—11 Uhr: Besuch des Vereins- laboratoriums und der Mascinenhalle des landwirth\schaftlichen Museums (Invalidenstrafe 42). 11 Uhr: Generalversammlung im Englischen Hause. Nach der Versammlung (3 Uhr): Rendezvous im Berliner Hofbräu (Taubenstraße 34).

Dienstag und folgende Tage: Besichtigung der Berliner Brauereien.

U dem „Berliner Aorebu l vas She 1880 welches im Verlage von W. und S. Löwenthal erscheint und von A. Ludwig redigirt wird, liegt der üblihe Nachtrag vor. Derselbe enthält zunächst die bisher und besonders am 1. April eingetretenen Wohnungêveränderungen, ferner aber auch neu hinzugekommene Firmen 2c. In dem zweiten Theil des Nachtrages findet man die Veränderungen in der Benennung und Nummerirung der Straßen ; der dritte Theil enthält den auf den ersten Theil des Nachtrages bezüglihen Gewerbe-Nachweis; der vierte Theil bringt die in Bezug auf Behörden, Anstalten, Gesellschaften und Vereine ein- getretenen Veränderungen, und der fünfte Theil betrifft die um- liegenden Ortschaften : Charlottenburg, Friedenau, Lichtenberg, Lichter- felde, Plôtensee, Rixdorf, Schöneberg und Treptow. Erwähnens- werth ist aud das „Verzeichniß der bei der Fernsprecheinrichtung in Lat Betheiligten“, welhes der Nachtrag an erster Stelle mit- eilt.

Im Deutschen Theater findet das erste Wiederauftreten der &r. Niemann, na ihrer Rükkehr vom Urlaub, am nächsten Dienstag, den 21. d. M., und zwar in dem Ohnetschen Schauspiel „Der Hüttenbesitzer“ ftatt.

Die Novität, welche morgen im Wallner-Theater zum ersten Mal in Scene geht, das 4 aktige Lustspiel „Sein Fehltritt“ von M. A, Reitler, wird von den Damen Carlsen, Meyer, Odilon, Wend und den Herren Lebrun, Blencke, Alexander, Mauthner dargestellt.

Im Belle-Alliance-Theater geht morgen die dreiaktige Gefangsposse „Klein Geld“, von Pohl, mit dem beliebten Komiker- Trio Thomas, Guthery und Meißner in Scene.

Morgen (Sonnabend) Abends 7ck Uhr veranstaltet der Pianist Hr. Marx S{warz im Saale der Sing-Akademie ein Concert. Am Montag 7# Uhr werden fi ebendaselbst, unter dem Protektorat Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, die blinden Virtuosen Hr. Alfred Hollins (Pianist) und John Monçur (Sänger), Zöglinge der Londoner Musik-Akademie für engee: unter Mitwirkung des Philharmonischen Orchesters hören assen.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Sch olz). Druck: W. Els ner. Sechs Beilagen

Berlin:

von Nymphaea coerulea. Déêr-:elbahri, von der Mamie Ramfes II. : XXI. Dynastie. L

(eins{ließlich Börsen-Beilage).

11) Gewinde von Salix-Blättern und Akazienblüthen (Acacia -

Königreich Preußen.

VLLVTLEATUM

wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt-Anleihesheine der Stadt Minden im Betrage von 500 000

Wir Wil helm, von Goties Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Magistrat der Stadt Minden im Einverständs nisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf ange- tragen hat, der Stadt zur Nückzablung bestehender Schulden die Aufnahme cines Darlehns von Fünfhunderttausend Mark durch Ausgabe von Stadt- Anleihescheinen zu 4 9/9 zu gestatten, wollen Wir der Stadt Minden gemäß §. 2 des Geseges vom 17. Juni 1833 (G.-S. S. 75) dur gegen- wärtiges Privilegium zur Ausgabe von Fünfhunderttaufend Mark auf jeden Inhaber lautender, mit Zins\{einen versehener Stadt- Anleihescheine, welhe nah dem anliegenden Muster in folgenden Ab-

itten: sn! 340 000 Æ zu 500 Æ 100000 , 7 1000

auszufertigen, mit vier Prozent jährlih zu verzinsen und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nab dem festgeseßten Tilgungsplane durch Ausloosung oder Ankauf vom Jahre 1886 ab mit wenigstens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen Anleihescheine und den Zinsen zu vier Prozent der bereits zurückgezahlten Beträge zu tilgen änd, mit Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrlibe Ge- nehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Cigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstebendes Privilegium wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates niht übernommen. : -

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckiem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 25, März 1885.

(L, 8) Wilhelm.

von Puttkamer. von Scholz.

Regierungsbezirk Minden. Anleiheschein der Stadt Minden DuVtade 4 U D Mark. (Ausgefertigt auf Grund des landesherrlichen Privilegiums vom 25. Mârz 1885 Amtsblatt Königlicher Regierung zu Minden für 188, SlUa. .. Seile... Und !GeseleSamimilung {ür 18... Se. (U Me V

Der Magistrat der Stadt Minden beurkundet und bekennt hier- dur, daß die biesige Stadtgemeinde dem Inhaber dieses Anleihe- scheins die Summe von . 06; GEIMTICDEN e e oe e Mark vers{huldet.

Diese Schuld, welhe Seitens des Gläubigers nicht gekündigt werden kann, bildet cinen Theil der durch das oben angezogene Aller- hôchste Privilegium in Höhe von 500000 M genchmigten Anleihe.

Die Rückzahlung erfolgt nah Maßgabe des genehmigten Tilgungs8- planes vom 1. Juli 1886 ab aus einem Tilgungs\stocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen An- leihesheine und den Zinsen zu vier Prozent der bereits zurückgezahl- ten Beträge gebildet wird; die Stadt behält fch indeß das Recht vor, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche, noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen zu kündigen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Bucbstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen f\oll, öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt \ech8, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutshen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden, der Kölnischen Zeitung, der Rheinisch-West- fälishen Zeitung, dem Mindener Kreisblatt und der Mindener Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat in Minden mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Minden ein anderes Blatt bestimmt.

: Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährliben Terminen, am 2. Januar und 1. Juli mit vier Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der au8gegebenen Zinsschcine, beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Kämmereikasse zu Minden und zwar auch in der nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe- heine sind au die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig- keitstermine zurüczuliefern.

Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine niht crhoben werden, sowie die inner- alb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie âllig geworden, niht erhobenen Zinsen verjähren zum Vortheil der Stadt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernicteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 8&8. 838 ff. er Civilprozeßordnung für das Deutshe Neih vom 30. Ja- nuar 1877 (Reibs-Ges.-Bl. S. 83) beziehungsweise nach 8. 20 des 181g deungögeseves zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges.-S. S. 281). Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den erluft von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist êi dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins- heine durch Vorzeigung des Anlcihesheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrift er Betrag der angemeldeten und bis dahin anderweit nicht, vor- gekommenen Zinéscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine sind zwanzig- halbjährliche Zinsscheine ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden.

d Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei fr Kämmereikafse zu Minden gegen Ablieferung der, der älteren Bins\ceinreibe beigedruckten Anweisung. j

Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der

neuen Zins\cheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen orzeigung rechtzeitig geschehen ist. s Zur Sicherheit der hierdurh eingegangenen Verpflichtungen haftet

Yrovinz Westfalen.

die Stadt Minden mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer Steuerkraft. Urkundlich ausgefertigt.

Minden, den . . l ¿00 I (L. S) Der Magistrat. Ober-Bürgermeister. Beigeordneter. Stadtrath. (Unterschriften.)

Hierzu find die Zinsscheine Nr. bis einschließlich Ne. . . . nebst der An- weisung zur neuen Zins\cheinreihe aus-

gegeben. (Unterschrift) Kämmerei-Kassen-Rendant.

S E R

Kontrolbuch Ee. N;

Regierungsbezirk Minden. «Ca e O Meihe Zins\chet E Über ,,. E ÁÁ. Zinsen des Mivnden'er Stadt-Anl ube Mr: über... 4 ark.

Provinz Westfalen.

_Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe am 2. Januar (bezw) 1. Juli 18... die Zinsen des vorbenannten

Stadt-Anleihescheines für das Halbjahr vom ..tea ......,... S M i ea mit «L Mark . Pfennigen bei der Kämmereikasse zu Minden. Viindeu, den .. . ten... L A (L. 8

Ober-Bürgermeister. Beigeordneter. Kontrolbuch Boe. I

Kämmercikassen-Rendant. .

Dieser Zintschein wird ungüliig, wenn defsen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er fällig geworden, erhoben wird. x

Anmerkung: Die Unterschriften des Magistrats-Dirigenten und der Magistrats-Mitglieder können mit Lettern oder Faksimile- Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Ziaëschein mit der eigen- bändigen Unterschrift des die Kontrole führenden Beamten ver- sehen sein.

Stadtrath.

Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Minden. Anweisung zum Stadt-Anleiheschein der Stadt Minden, Buwbstabe ... N E, Mark.

Der Jahaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rülk- gabe zu dem obigen Anleihescheine der Stadt Minden die . . . te Reibe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 18 . . bis 18 . . bei der Kämmereikasse in Minden, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen R Ns Inhaber des Anleiheschzines dagegen Widerspruch erhoben wird.

tbe, ben « „M, i O (L, 8) Der Magistrat.

Beigeordneter.

Ober-Bürgermeister. Kontrolbuh Se 7 U «s Kämmereikassen-Rendant. Anmerkung: Die Unterschriften des Magistrats-Dirigenten und der Magisirats-Mitglieder können mit Lettern oder Facsimile-Stemypeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Unterschrift des die Kontrole führenden Beamten versehen werden. Die Anweisung ist zum Unierschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit daron abweichenden Lettern in nachftehender Art abzudrucken :

Stadtrath.

. „ter Zinsschein. E . ter Zinsschein.

Anweisung.

Nichiamllices.

Preußen. Berlin, 17. April. Fn der gestrigen (78.) ¡Sißung des Reichstages begann das Haus die dritte Berathung des Entwurfs des Gesetzes, betreffend die Ergänzung des §8. 72 des Reichsbeamtengeseßes vom 31. März 1873, auf Grund der in zweiter Berathung un- verändert angenommenen Beschlüsse der XV. Kommission.

Der Gesetzentwurf lautet nah den Beschlüssen der zweiten

Lesung: A

betreffend die Ergänzung des §. 72 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873, Wir Wilhelm, von Goites Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reis, nach erfolgier Zustimmung des Bunde®raths und des Reichstages, was folgt:

Der §8. 72 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichébeamten, vom 31. März 1873 (Reih3-Geseßblatt Seite 61) erhält folgende Fafsung : h

(2.

Ein Reichsbeamter, welcher die ihm obliegenden Pflichten (8 10) verletzt, begeht ein Dienstoergehen und hat die Disziplinar- bestrafung verwirkt. :

War der Beamte vorher im Dienste eines Bundesfiaates ange- stellt, so unterliegt er wegen aller in diesem Dienstverhältniß be- gangenen Dienstvergehen den Vorschriften des gegenwärtigen Ge- ees, les Im Uebrigen is wegen Handlungen, welche cin Reich8beamter

vor sciner Anstellung im Reicbédienste begangen hat, ein Diszi- plinarverfahren nur dann zulässig, wenn jene Handlungen die Ent- fernung aus dem Amte (§. 73 Nr. 2) begründen.

Der Abg. Dr. Möller erklärte, bei der Fülle neuer Ge- seße sei es ihm niht mögli gewesen, sih rehtzeitig mit die- jem Entwurfe zu beschäftigen; ec müsse es daher als ein Verdienst des Abg, Kayser anerkennen, daß derselbe die An-

regung zu einer Hinausschiebung der Berathung des Ent- wurfs und zu nohmaliger Prüfung gegeben habe, Seine

Partei könne vor Allem niht die Berechtigung und Noth=- wendigkeit dieses Geseßes anerkennen die Reichsregierung, die einen Beamten- eines Bundesfstaates im Reichsdienste an= stelle, befinde sich doch auf demselben Kontinente, wie der be- treffende Bundesstaat, sie könne sich rechtzeitig informiren. Auch scheine der Entwurf doch sehr streng, nahdem jüngst im. preußishen Landtage ein Minifter erklärt habe, daß frühere Vergehen durch cin gegenwärtiges Verdienst aufgehoben werden könnten. Auch die von der Kommission beschlossene Faffung des Schlußpassus des Entwurfs: „Jm Uebrigen sei wegen Hand- lungen, welche ein Neihsbeamter vor feiner Anstellung im Reichsdienste begangen have, ein Disziplinarverfuhren nur dann zulässig, wenn jene Handlungen die Entfernung aus dem Amt begründeten,“ könne ihn niht beruhigen. Fn den Motiven beschränke sich die Begründung der Vorlage auf den einzigen Fall eines Post-Baurathes, der bei seiner früheren Anstellung im preußishen Staatsdienst bei der Ausführung eines Baues sich ein Vergehen habe zu Schulden fommen lassen und deswegen von der Reichs-Disziplinarbehörde nicht habe gefaßt werden können. Wahrscheinlich sei also das Vergehen nicht der Art gewesen, daß es schon damals diesen Beamten von Seiten der preußischen Regierung in Disziplinaruntersuchungen verwidckelt hätte, und wenn erst nahträglih solhe Verstöße gegen dienstliche Fnstruktionen zum Vorschein gekommen feien, jo hätte man seiner Meinung nach dem Beamten j-ßt Ge- legenheit geben sollen, dur eine tadellose Amtsführung sein früheres Vergehen wieder gut zu mahen. Das hätte doch gewiß den Reichedienst niht gleih in empfindliche Verlegen- heit und Gefahr gebraht, umsomehr, da man doch erst kürzli erlebt habe, daß man bei schweren sittlichen Ver- gehen viel nachsihtiger verfahren si. Man werde doh nit den preußishen Beamtenstand mit einem geringeren moralishen Maßstab messen wollen, als den des Reiches. Aus jevem einzelnen Fall, der immer eine Ausnahme bleiben werde, sei also eine Gefahr für das Reich, das bei der Einstellung seiner Beamten so vorsichtig sei und Atteste bezüglih der vorherigen Amtsthätigkeit fordere, nicht herzu- leiten. Da sofort nach der Klinke der Geseßgebung zu greifen, sei für die jeßige Zeit charalkteristish, aber für die Gesezaebung nicht ersprießlich. Aber dieses von dem Bedürfniß nicht verlangte Geseß schaffe auch Gefahren, troß der bessernden Bemühung der Kommission, die Beamten gegen die willkürliche Anwenr- dung des Diszipltnarverfahrens in beschränkter Weise zu schüßen. Fhre Abhängigkeit werde zusehends verschärft, das Unwesen der Konduitenlisten greife mehr und mehr un. \ch. Die Lehrex seien dex s{Garssien Kontrole und Aussicht unterworfen, in Wehlau sogar beim Besuch ein- faher Wahlversammlungen. Unter folchen Umständen dürfe man nicht als neues Prinzip in das Disziplinargeseß ein= führen, daß alle vor dem Antritt des Amtes begangenen Handlungen nah dem Maßstab dieses Gesetzes sollten bemessen werden können. Die Exzeption geringer, nur mit Ordnungs- strafen zu rügender Vergehen beruhige ihn nit, da z. B. das politische Verhalten eines von der vorgeseßten Behörde abhängigen Beamten demselben die höchste Strafe, Diensi= entlafsung, zuziehen könne. Zwar habe ein Kommissar in der Kommission ausdrücklich anerkannt, daß eine solche in das Vorleben des Beamten fallende Handlung nah seinem damaligen Verhältniß beurtheilt werde; aber eine solhe private Erklärung eines Kommissars, wenn auch auf eigener Ueberzeugung beruhend und im guten Glauben abgegeben, binde die spätere Praxis der Re- gierung bei Handhabung des Geseßes in keiner Weise und könne daher sein tiefgehendes Mißtrauen nicht bexuhigen. Hätte man eine über den Parteien stehende Regierung, #o wäre es etwas anderes; aber einer Regierung gegenüber, die sih selbst bei jeder Gelegenheit als Parteiregierung aner- kenne, dürfe man das Disziplinargesezy nicht verschärfen. Seine Partei wolle es auf eine künftige durhgreifende Ne- vision des gesammten Disziplinarverfahrens ankommen lassen, da werde es si zeigen, ob ein solches Bedürfniß vorliege, au das Vorleben der Beamten in den Bereich desselben zu ziehen. Einstweilen bitte er alle, die es mit dem Beamten- stande gut meinten, und demselben noch einen kleinen Rest von Selbständigkeit wahren wollten, dieses Geseh abzulehnen.

Der Abg. Dr. Hartmann empfahl die Annahme der Vor- lage. Die Bedürfnißfrage sci vom Vorredner zwar bestritten, aber ohne nähere Motivirung. Es gehöre garnicht viel Phantasie dazu, um sich vorzustellen, daß solche Fäüe, wie der, welcher zu dieser Vorlage Anlaß gegeben habe, sich unter Umständen leiht wiederholen könnten. Die Vorlage enthalte auch keineswegs eine Besonderheit ; vielmehr hätten Württem- berg und Bayern in ihren Disziplinargeseyen ähnliche Be= stimmungen; und eine Analogie finde sich auch in der Rechts- anwaltsordnung, nah welcher ein Rechtsanwalt wegen Makei- hastigkeit seines Vorlebens aus seinem Stande ausgestoßen werden könne. Die Klagen über Willkür der Vorgeseßten, der die Beamten durch das Disziplinargeseß preis= gegeben würden, halte er für durhweg unbegründet. Die Vorgeschten des Beamten hätten lediglih die Einleitung des Disziplinaroerfahrens anzuordnen ; auf den Verlauf und den Ausgang desselben hätten fie keinen Einfluß; vielmehr finde eine Voruntersuhung statt, welche für den Angeklagten genau dieselben Garantien biete, wie die gerihtlihe Vorunterfuchung z und demnächst entscheide die aus sieben Mitgliedern, von denen vier richterliche Beamte feien, beftehende Disziplinar=- kammer. Auch er sei ein Beamtex, dex den Disziplinarvox= \hristen unterworfen fei; er halte fie keineswegs für zu streng, und ebenso denke die überwiegende Mehrzahl aller Beamten, da für diese das PVrestige ihres Standes stets im Vordergrunde stehe.

Der Abg. Kayser erklärte, man höre hier im Hause alljährlih eine Menge von Beschwerden von Beamten wegen ungerechtfertigter Strafver)ezungen und Pensionirungen. Man habe ja fein Mittel, diefen Petitionen zu genügen, aber sie Res doch bewiesen, daß die Garantien des Gesehes gegen

zillkür nicht so große fien. Jn dieser Richtung verlange er eine Revision des Beamtengeseßes. Nehme das Haus aber diesen Entwurf an, so verzögere es damit eine solche ends gültige Revision. Welch ein Mißbrauch könne nicht mit der

ss: ie