1885 / 90 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Jeßt geltenden Bestinimung getrieben werden, der Beamte müsse sih „würdig seines Amtes“ zeigen! Er erirmere nohmals an die Vorkommnisse mit Hrn. von Beunigsen-Förder, mit dem ers fürzlih geshehcnen Vorfall mit dem Sthreiben eines Regierungs- Präsidenten, welches die Frage der Bestätigung eines Bürger- Den neulichen Ausführungen des Abg. von Köller gegenüber verwahre er sih dagegen, als habe I Er bezwecke im Gegentheil, die Beamten besser und unabhängiger zu stellen, ohne sie etwa von der Verpflichtung entbinden zu wollen, dem, E r verwahre sich also auch gegen die fernere Unterstellung des Abg. von KöLer, als habe er den Werth des Eides irgend

Assessor Glogau; und an den wunderlihen

meisters betroffen habe.

er den Beamtenstand angegriffen. sie in ihrem Amtseid versprochen hätten, nachzukommen.

herabseßen wollen; er halte den Eid im Gegentheil für ein Bts Schußmittel gerade auch gegenüber streberischen eamten.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. von Schelling das Wort:

Meine Herren! Die juriftishen Gesihtêpunkte, welche der Vor- lage zur Seite stehen, sind bereits von dem Hrn. Abg. Dr. Hartmann fo ers{öpfend dargelegt worden, daß ih mich auf cinige mehr that- fäblice Bemerkungen beschränken kann. Der Hr. Abg. Dr. Moeller bat das Bedürfniß der Gesetzesvorlage beftritten, weil ein allgemeines Eindringen unlauterer Elemente in den Reichsdienst nicht dargethan sei und es si nur um einen einzigen Fall handle, in welchem das Disziplinarverfahren gegen einen früheren Lar desbeamten habe eröffnet werden müssen. Ja, meine Herren, dieser einzige Fall hat aber cine sehr wichtige präjudizielle Bedeutung. Denn er hat zu ciner Entscheidung geführt, die desbalb auf die Zukunft hinaus wirkt, weil sie nicht von einer unteren Bebörde, sondern vom Dieziplinarhof in Leipzig gefällt ist. Nun, meine Herren, werden Sie dow alle niht wünschen, daß der Reichsdienst zu einem Asyl für solche Beamten werde, die sih vorher im Landeêsdienst verfehlt haben. Einer folhen Konsequenz muß doch unter allen Umständen entgegen- getreten werden, und die verbündeten Regierungen müssen umsomehr

darauf Werth legen, daß die Disziplinarrehte, welche einer Regierung cinem Beamten gegenüber erwachsen sind, durch dessen Uebertritt in den Reichédienst nicht auf-

gehoben werden, ols das Reich ja täglih in der Lage ist, si seine Organe durch Uebernahme aus dem Landesdienst zu schaffen, ja auf diese Rekrutirungsweise, wenn ih mich so ausdrücken darf, geradezu angewiesen ist.

Nun hat der Herr Abg. Dr. Moeller weiter gesagt, wenn einem

Landesbeamten ein so gravirendes Vergehen zur Last falle, dann würde do bei der nahen Berührung zwisten dem Reichs- und dem Landesdienst den Reichsbehörden immer möglih sein, rechtzeitig von dieser Verfehlung Kenntniß zu nehmen. Da muß ih be- haupten, der Herr Abg. Dr. Moëller kennt die thatsätlichen Verhältnisse nicht, wenn er glaubt, daß alle Dienstver- gehen immer von der Art seien, daß sie augenblicklih nach ihrer Begehung in die Oeffentlichkeit, oder zur Kenntniß der vorgeseßten Behörde gelangen. Und gerade der vorliegende Fall wider- Legt die Vorausfeßung, von der der Herr Vorredner ausgegangen ift. Denn, meine Herren, cs handelt si, wie bereits erwähnt, um erheb- liche Ordnungswidrigkeiten eines Baubeamten, die erst entdeckt worden sind bei der Prüfung der Rechnungen, also naturgemäß erst mehrere Jahre nadem sie begangen waren, an den Tag getreten sind.

___ Mun agt Der Derr Abgeordnete weiter, ja die Reichsregierung hätte viel besser gethan, diesen Fall mit dem Mantel der Liebe azuzudecken und dem Beamten Gelegenheit zu geben, durch ein pflihtreues Verhalten die CGrinnerung an seine frühere Verfehlung auszuwischen. JFch finde es auffällig, daß Hr. Moeller gegenüber den Ueberschreitungen bei Bauausführungen jeßt auf einmal einen so kToniventen Standpunkt einnimmt. Denn gerade seine Freunde haben im preußischen Abgeordnetenhaus und zwar mit Recht wiederholt

darauf Gewicht gelegt, daß die öfters vorkommenden, will- fürliden Abweichungen von Bauplänen mit unnachcsihtiger Strenge verfolgt werden möchten. Speziell der vorliegende Fall cs handelte sch{ch um den Bau des Regterungs-

gebäudes in Schleswig hat im Abgeordnetenhaus zu eingehenden Erörterungen Veranlassung geaeben, und bei dieser Gelegenheit ift von Freunden des Hrn, Abg. Dr. Moeller wenn ih mi nicht irre, von Seiten des Hrn. Abg. Dr, Virhow an die Königliche Staatsregierung die dringende Bitte gerichtet worden, diesen Fall einer weiteren Erörterung und strengen Bestrafung zu unterziehen.

Meine Herren, ih komme nun noch an die politischen Befürch- tungen, welche an die Vorlage geknüpft worden sind sowohl von dem Hrn. Abg. Dr. Moeller als au von dem Hrn. Abg. Kayser. Meine Herren, ih kann nur sagen, die Gefahren, die hier an die Wand gemalt wurden, sind wirklich förmlih bei den Haaren herbeigezogen. &s handelt si hier in der That um nichts anderes als um Aus- füllung eineë technischen Unvollkommenheit in dem Gesetz, einer Un- vollklommenheit, die bei der Redaktion des Gesetzes übersehen worden f gee nun im Wege eines neuen Gesetzes Abhülfe geschaffen

e ou.

Da ih das Wort einmal habe, so will ih nit \{Glie en, obne noch eine thatsächliche B der M A 4 n Moeller richtig zu stellen. Ec hat die {on anderwärts in der Presse aufgetauhte Behauptung wiederholt, daß von Seiten der preußischen Regierung kürzli nah der politishen Gesinnung der hannöverischen Kretsaus\{ußmitglieder Erkundigungen eingezogen worden seien. Er Hat dabei wohl übersehen, daß der Herr Ober-Präsident diese Be- hauptung bereits offiziell dementirt hat.

__ Der Abg. Frhr. von Buol wünschte, daß in das Gesetz eine Kautel dahin aufgenommen werde, daß die Beamten, welche aus dem Landes- in den Reichsdienst einträten nun nit disziplinarisch shle{ter gestellt würden, als sie es im Landesdien|t gewesen seien. Wenn die Reichsbeamten {chlechter gestellt würden, als die Beamten der Einzelstaaten, 10 werde seine Partei gegen den Entwurf stimmen.

Der Abg. Dr. Marquardsen erwiderte, wenn gewisse Vergehen im Reichsdienst sirenger bestraft würden, als im Landes dienst, so würden die Beamten, welch{he in den Neichs- dienst einträten, sich diesen strengeren Bestimmungen doch frei- willig unterordnen. Es sei durchaus eine einheitliche Behandlung nöthig; der eine Neichsbeamte dürfe nicht schlechter oder besser gestellt werden als der andere. Die National- liberalen würden für die Vorlage stimmen.

Der Bundeskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Nath Dr, Gutbrod wandte fih gegen den Abg. Buol, dessen Be- denken nur zutreffen würden, wenn Disziplinar- und Straf- Keseße auf einer Stufe ständen. Das sei aber nicht der Fall, vielmehr handle es sich im Disziplinarverfahren niht sowohl um Verhängung von Strafen, als vielmehr um die Aufrecht- erhaltung ber Ordnung des öffentlihen Dienstes.

Dex Abg. orwiß, Referent der Kommission, wies die Vorwürfe Zurüd, die vom Abg. Kayser gegen die Beschlüsse der Kommission in der zweiten Lesung erhoben worden waren.

Der Abg. von Köller erklärte, die Abgg. Moeller und Kayser hätten beide betont, daß fie im Jnteresse des Beamten- standes für die Ablehnung des vorliegenden Geseßzes eintreten müßten, Die Beamten würden wissen, was fie von den Sympathien der Parteien zu halten hätten, die, als dem

Wohlthaten jenes Geseßes theilhastig würden. Man habe be- hauptet, daß es der politishe Grundsaß der Konservativen sei, keine Opposition zu machen. Das sei eine Behauptung von Jemand, der gar niht in der Lage sei, die kon- servativen Grundsäße zu begreifen. Allerdings halte seine Parlä U fern von eder io hgy m 7 Opposition. Die konservative Politik bestehe darin, ehrlich und offen zu prüfen, und wenn seine Partei eine Vorlage der Regierung nicht für gut halte, so spreche ‘sie das auch deutlih aus. Er verwahre sich dagegen, dem Abg. Kayser in Bezug auf den Diensteid Anschauungen untergelegt zu haben, zu denen derselbe sih selbst niemals bekannt habe. Er habe sich lediglih gegen die Aeußerung aewendet, die ein hervor- ragender Führer der sozialdemokratishen Partei gethan habe, daß man ja wisse, was man von dem sogenannten Diensteid zu halten habe. Wenn der Abg. Kayser anderer Ansicht sei über die Heiligkeit, dieses Eides und somit seinen Führer desavouire, so fönne er sich darüber nur freuen. Der Abg. Möller wolle die Vorlage ablehnen, weil sie demselben tiefes Mißtrauen ein- flöße. Er glaube, wenn man jeder Vorlage der Regierung mit Mißtrauen begegne, so könne man nicht mit Nußen rathen und thaten; dazu müsse man Vertrauen haben und selbst mit Hand anzulegen und zu helfen bereit sein. Wer nur ein tiefes Mißtrauen gegen die Regierung kenne, der folle lieber nah Hause gehen. Man sage weiter, daß man das Geseh ablehnen müsse, um die Selbständigkeit der Beamten zu verstärken. Ein solcher Gedankengang sei ihm in dem Kopfe des Abg. Moeller recht wohl begreiflih, aber wer nicht dessen An- shauungen huldige, der müsse für das Geseß stimmen, so wie es aus der zweiten Lesung hervorgegangen sei, in der Ueber- zeugung, daß es die Handhabe biete, deren man zur Jntakt- haltung des Beamtenstandes bedürfe. Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Parteigrundsaß der Konservativen lasse sih in der That leihter zusammen- fassen als derjenige anderer Parteien. Derselbe laute ganz einfach: „wie der Kanzler will, wir halten still“, Mache der Kanzler erreihandel, so. mache die Rechte mit ; mache derselbe Schußzoll, so mache die Nechte au mit ; vielleicht werde die Rechte in nächster Zeit wieder freihändlerisch. Daß seine Partei dur ihre Haltung das Zustandekommen des Pensionsgeseßes ver- eitelt habe, sei unrichtig. Wie habe sich denn der ganze Vor- gang abgespielt? Zuerst habe dem Hause das Militärpensions- geseß und die Novelle zum Beamtenpensionsgeset in zwei ganz getrennten Entwürfen vorgelegen, Jn Preußen sei die Pension der Civilbeamten auch s\{chon im Voraus geregelt worden, der Gesezenlwurf, betreffend die Civil- beamten, habe bereits die zweite Lesung passirt gehabt. Als der damalige Präsident Widerspruh gegen die Anberaumung der dritten Lesung erhoben habe, sei er es gewesen, der die dritte Lesung beantragt habe, um das Geseß zur Verahb- shiedung zu bringen; da sei der Minister von Boetticher auf- getreten, um dem Hause zu erklären, daß die Regierung die Novelle zum Beamtenpensionsgeseße zurückziehe. Jm folgenden Jahre seien dem Hause die beiden Geseßentwürfe verkoppelt zu einer Vorlage vorgelegt worden ; die Postsekretäre sollten Vorspann leisten, um den Offizieren ihre Steuerprivilegien zu erhalten. Dieser Taktik habe seine Partei sich niht fügen können, um so weniger, als von allen Seiten anerkannt worden sei, daß die Privilegien der Offiziere in ihrem gegenwärtigen Umfange nit weiter aufrecht zu erhalten seien. Wenn das Beamtenpensions- eseß niht zu Stande gekommen sei, treffe die Schuld dafür allein die egierung und den Theil der Konservativen, der sih auf Seiten derselben gestellt habe. Was dieses Geseß betreffe, so habe der Negierungskommissar zur Nechtfertigung desselben angeführt, daß die Beamten ja freiwillig in den Reichsdienst eingetreten seien, das beweise zu viel. Mit einem solchen Grundsatz könne man das schärfste Disziplinargeseß rechtferti- gen. Auch in der Türkei, wo ja wohl für Disziplinar- vergehen die Strafe des Bauchaufschlißens festgeseßt sei, seien die Beamten freiwillig in den Staatsdienst eingetreten. Der Staatssekretär habe gesagt, daß ohne ein solches Geseß Gefahr vorliege, daß der Reichsdienst zu einem Asyl für Beamte werde, die si in ihrem früheren Leben verfehlt hätten. Aber liege niht eine viel größere Gefahr darin, wenn, wie das jüngst geschehen sei, ein Beamter ange- stellt werde, von dem man wisse, daß derselbe sih verfehlt habe, und gegen dessen Anstellung aus diesem Grunde von seinen Kollegen Protest eingelegt worden sei? Es sei auch gar niht richtig, daß die Reichsbeamten sich naturgemäß aus dem Landesdienst rekrutirten, wenigstens sei das für die Post und die Marine nicht naturgemäß. An \sich habe das vor- liegende Gesetz ja keine Fraktionsbedeutung, aber je mehr er seine Aufmerksamkeit auf dasselbe konzentrirt habe, um so mehr seien die Bedenken gegen dasselbe ins Gewicht gefallen, und er habe sih sagen müssen, daß man keine Veranlassung habe, an einem Punkte zu helfen, wenn eine allgemeine Re- vision des Beamtendisziplinargeseßzes verweigert werde. Der Staatssekretär habe gemeint, daß die Beispiele von der BVeeinflussung der Beamten durch ihre Vorgeseßten an den Haaren herbeigezogen seien. Das sei durhaus nicht der Fall. Erst jüngst seien in Ostpreußen Lehrer in Disziplinarstrafen nur darum genommen, weil sie einem Vortrage beigewohnt hätten, den er (Redner) in Jnsterburg gehalten habe. Was den hannover- {hen Fall betreffe, so sei derselbe allerdings berihtigt worden. Allein der Vorfall sei dur den „Hannoverschen Kurier“ ver- breitet worden ; man sehe daraus, wessen selbst die national- liberale Partei von dem gegenwärtigen Parteiregiment si versehe. Dazu komme noch, . daß in der leßten Zeit eine besondere Methode bei der Disziplinirung Play ge- griffen habe. Man verpflichte die Beamten, von der Dis: ziplinirung Niemandem, vor Allem keinem Abgeordneten Mittheilung zu machen. Darin fei der Grund zu suchen, weshalb eine ganze Reihe von Disziplinirungen nit zur öffentlichen Kenntniß gelange, barin zeige sih aber au, wie ein Parteiregiment die demselben verliehene Macht zu Be- amtenbeeinflussungen ausnußge. Mit einer folhen Negierung könne man wohl Geseße machen, aber ihr nicht einen Para- graphen bewilligen, der das diskretionäre Ermessen derselben noh weiter steigere. Aus diesem Grunde und weil erx die vorliegende Frage nicht „anders regeln wolle als im Zu- sammenhang mit dem Disziplinargeseß, verde seine Partei den Geseßentwurf ablehnen. Der Abg. Dr. Möller erklärte, er möchte zur näheren Be- gründung dessen, was er vorhin gesagt habe, auf seine eigene Enthebung vom Amte hinweisen. Dieselbe sei erfolgt, weil er auf einem Banket zu Ehren eines liberalen Abgeordneten einen Toast auf denselben ausgebracht und zweitens

Hause die Novelle zum Beamtenpensionsgeseb vorgelegt sei, dur das Hineinziehen der Frage beireffs der Communalbesteuerung | der Offiziere verhindert hätten, daß die Reichsbeamten der

einer Versammlung von Wählern beigewohnt habe, welche eine Resolution gegen die verfassungswibrigen Preßordon-

der allers{hlimmsten Art únd als ein unwürdiges Verhalten bezeihnet, dur das er die erforderlihe Achtung verloren und sih des öffentlihen Vertrauens unwürdig gemacht habe

Angesichts solher Thatsahen habe man das Recht einiges Mißtrauen gegen die Ausdehnung des Dis: ziplinargewalt zu hegen. Denn wenn au “hjz

Persönlichkeiten im Ministerium gewechselt hätten, der Geiß sci derselbe geblieben. Wenn au an den Abg. von Köller niemals das Arsinnen gestcllt worden sein möge, Konduiten- listen zu führen, von anderen Beamten sei ihm bekannt, daß dieses Ansinnen nit blos an sie gestellt, sondern aut aus: geführt worden seï. Er müsse deshalb seine Aeußerungen in ihrem ganzen Umfange aufrecht erhalten.

Der Bundeskommifsar, Geheime Ober-Regierungs: Nath Dr. Gutbrod entgegnete, die Entscheidung in einem Disziplinar-: falle sei keine willkürlich2 und vom Belieben der vorgeseßten Behörde abhängige, sondern werde von einem mit allen C ausgestatteten höchsten Disziplinargerichtshof ge: troffen.

Der Abg. Kayser bemerkte, der Abg. von Köller werde als Mitglied der Wahlprüfungskommission am wenigsten die ungebührlihe Einwirkung auf die Beamten in Abrede stellen können. Er erinnere besonders an das Disziplinarverfahren gegen die beiden Danziger Jngenieure, die für die Wahl des Abg. Rickert eingetreten seien. Wäre dasselbe au eingeleitet worden, wenn sie für den konservativen Gegerkandidaten ge: wirft hätten? Er glaube übrigens, daß eine Bgitation für den Landrath eher geeignet sei, die Achtung zu nehmen, als die für einen unabhängigen Kandidaten. Es komme vor Allem auf die Form, in der agitirt werde, an; daß aber die Form der konservativen Kandidaten eine passende sei, be: zweifle er. Es gebe manche Fragen, in denen er den Kon: servativen nahe gestanden habe, Er kenne auch die konserva- tiven Grundsäße und wünsche nur, daß der Abga. von Köller die Grundsäße seiner Partei ebenso gut kenne. Der Geheime Rath Wagener und Rudolf Meyer jeien für ihn konservative Männer, die Beachtung verdienten. Er bitte auch den Abg, von Köller, das zu lesen, was z. B. Wagener über die kon: servative Partei und ihre Parteiführer sage, es werde für den- selben lehrreih sein. Grundsaßlosigkeit habe er der konser- vativen Partei niht vorgeworfen. Wenn er aber daran denke, daß erst vor Kurzem im Reichstage ein konservativer Abgeordneter sich habe entshuldigen müssen, daß derselbe gegen die Regierung gestimmt habe, weil er sih seinen Wählern gegenüber gebunden habe, dann könne er (Redner) allerdings, so großen Respekt er vor einigen konservativen Schriftstellern und National: ötonomen habe, den Glauben an die Festigkeit in den Grundsäßen in Bezug auf die konservative Partei in allen ihren Mit- gliedern nicht haben. Möge der Abg. von Köller mit ihm einmal bei den Gastwirthen herumgehen, dann werde derselbe hóôren, welchen großen Nachtheilen sih dieselben auzegeseßt glaubten, wenn sie ihre Räume oppositionellen Parteien öffneten, Nan sage: wer kein Vertrauen zur Regierung habe, solle niht in den Reichstag kommen. Er meine, es sollten hier niht blos Vertrauenspersonen der Regierung sigen; die Abgeordneten säßen hier als Vertreter des Volkes und niht als Vertrauenspersonen, Er sei im Gegentheil der Meinung, daß die Regierung gehe, wenn man kein Vertrauen zu ihr habe. Es werde gesagt, seine Partei sei bemüht, Mißtrauen gegen die Regierung zu erregen. Auf der einen Seite lobe der Sohn des Reichskanzlers seine Partei in Wählerversammlungen, Und Pier in Berlin werde sie ausgewiesen, Seine Partei könne kaum wissen, woran sie sei. Das Beispiel des Abg. Moeller sollte seine Partei warnen, der Erweiterung der Disziplinargewalt zuzu- stimmen. Er wolle den Entwurf nicht, damit man zu einer Revision des Disziplinargeseßes komme. Auch das Centrum habe ebenso wie die Decutschfreisinnigen und die Sozialdemo- fraten allen Grund, in Hinblick auf die Zukunft in diesen Punkten vorsihtig zu sein.

Der Abg. Dr. Moeller erklärte, die Entscheidung, die er vorhin angezogen habe, sei auch von einem solchen obersten Disziplinargerihtshof gesällt, wie ihn der Kommissar ange- führt habe.

Damit {loß die Generaldiskussion.

Fn der Spezialdiskussion wurde das Geseß nah einer kurzen Replik des Abg. von Köller gegen den Abg. Kayser abgelehnt.

_ Darauf wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Abänderung des Zolltarif- geseßes vom 15, Juli 1879, fortgeseßt, und zunächst die noch ausstehenden Abstimmungen erledigt. Die Hollsäße für Asbest und Asbestwaaren wurden nach der Vor- lage angenommen. Danach sollen Asbestsiber, auch gereinigt, Asbesikitt und Asbestanstrihmasse zollfrei jein ; dagegen Pappe und Papier aus Asbest ungeformt mit 10 s, geformt mik 24 16, Garne, Schnüre, Stricke mit 24 H, Gewebe mit 40 s, andere Asbestwaaren mit 60 # pro Kilogramm verzollt werden, die drei lezten Kategorien auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien.

Der Antrag Biehl, auf Cement einen generellen Zoll von 0,30 einzuführen, wurde abgelehnt, dagegen der Vor- (lag, Cement, land- und flußwärts eingehend, mit 0,30 per Doppelcentner zu verzollen, angenommen. i

_ Für Schlemmkreide beantragte der Abg. Dr. Delbrü einen Zoll von 1 F; der Abg. Udo Graf zu Stolberg: Wernigerode einen solhen von 0,30 / pro Doppelcentner. , Der Abg. Dr. Delbrück begründete seinen Antrag mit Hinweis auf den Nothstand, welcher für die Schlemmkreide- produzenten auf Rügen durch die ausländische, namentli skandinavische Konkurrenz entstanden sei. Wenn in dem Meistbegünstigungsvertrag mit der Shweiz Schlemmkreide zollfrei gelassen sei, gegenüber den meistbegünstigten Staaten also der Zol niht in Geltung kommen könne, so bestehe doh mit Dänemark kein Meistbegünstigungsvertrag; die Konkurrenz der dänishen Schlemmkreide wenigstens würde man also dur den Zoll abwehren können. Vielleicht würde es au mögli sein, den Zoll nur von der seewärts ein- gehenden Schlemmkreide zu erheben. i

,_ Der Abg. Dr. Langerhans erklärte den Antrag Delbrüdck für cin fast noch kühneres Unternehmen , als es der Antrag auf einen Cementzoll gewesen sei. Von einer „Fabrikation“ von Schlemmkreide könne bei der einfahen Art der Gewin- nung dieses Produktes laum die Rede sein; ebensowenig von einem Schuß nationaler Arbeit, da höchstens 200 Arbeiter auf Rügen mit der Gewinnung der Schlemmkreide beschäftigt seien. Die Preise des Artikels im Jnland würden dur den Zoll kaum steigen, da Rügen viel mehr Kreide produzire, als es im Jnlande abseßen könne, die dänische Kreide aber dauernd

nanze2 gefaßt habe, Diese Dinge seien als Dienstvergehei

höher im Preise stehe als die Rügensche. Die deutsche Aus-

e

fuhr an S{lemmkreide übertreffe auch den Jmport erheblich. Durch den Zoll könne höchstens dem Süden und Westen Deutschlands die Kreide vertheuert werden, was für die dor- tige Farben- unn Goldleistenfabrifation ein erhebliher Nach- il sein würde. E E Staatssekretär von Burchard wies darauf hin, daß es in Folge des Meistbegünstigungsvertrages mit der Schweiz nicht angänglih sein würde, den Zoll von den anderen meist- begünstigten Staaten zu erheben. Es würde höchstens mög- lih sein, die Schweiz zu einer Konzession in dieser Beziehung zu bewegen. Jndessen sei ein großer Theil Deutschlands auf den Jwport ausländisher Schlemwkreide angewiesen, und wenn man etwa nur die seewärts eingehende Kreide verzollen wollte, so würde das den Erfolg haben, daß dieselbe auslän- dishe Häfen aufsuhen und von dort landeinwärts nach Deutschland importirt würde. Das führe lediglih zu einer Schädigung der deutshen Schiffahrt. Ueberhaupt sei der Zoll von 1 M doch ein ‘e gs sehr hoh. Er stelle dem Hause die eschlußfassung anheim. i

s ee Aba Broemel hielt es für sehr bedenklih, an den mit der Schweiz nun schon seit 20 Fahren bestehenden handels- politischen Vereinbarungen jeßt eine wenig motivirte Aende- rung zu treffen. Bei einer früheren Gelegenheit habe der Staatssekretär sich auch viel . entschiedener in diesem Sinne ausgesprochen. Es komme hinzu, daß, wenn man den Kreide- import aus Dänemark verhindere, Dänemark seinerseits den sehr erheblihen Cementimport aus Deutschland, der bereits über 200 000 Doppelcentner betrage, lahm legen würde. Fn diejem Sinne hätten sih bereits dänishe Schlemmkreide- Produzenten geäußert, :

Der Abg. Dr, Delbrü erklärte sich mit dem Antrag Stol- berg einverstanden. i

Bei der Abstimmung wurde jedoch der Zoll abgelehnt.

Die nun vorgenommene Abstimmung über den Antrag, Cichorien mit 1 M zu verzollen, ergab die Annahme desselben mit 110 gegen 109 Stimmen. n

Die Positionen „Erzeugnisse des Landbaues, anderweitig nit genannt, „frei“ und „Häute und Felle, rohe, zur Leder- bereitung, auch enthaait, „frei“ wurden ohne Debatte ge- nehmigt. L E

Die Position „Literarishe und Kunstgegenstände, „frei wurde nah der Vorlage ohne Diskussion angenommen.

Für Branntwein aller Art, Arak, Rum u. }, w, in Fässern und Flaschen {lug die Vorlage eine Zollerhöhung von 48 auf 80 /4 vor. : i

Der Abg. Lucius beantragte, die Erhöhung auf 60 4/6 zu ermäßigen. :

urad vertagte sich das Haus um 43/, Uhr auf Freitag 12 Uhr.

Jm weiteren Verlauf der gestrigen (53.) Sißung des Hauses der Abgeordneten erfolgte die Berathung der Petitionen von Lehrern an höheren Unter- rihtsanstalten wegen Gleichstellung der Lehrer an höheren Unterrichts8anstalten mit den Richtern erster Jnstanz. )

Namens der Kommission beantragte der Abg. Dr, Ber-

enroth :

x I. Die Petitionen I1 Nr. 18, 85 1—18 und 320 der König- lihen Staatsregierung zur möglichsten Berücksichtigung im Sinne ciner einbeitlihen Regulirung der Gehalts-, Pensions- und Rang- verhältnisse der Lehrer in den höheren Unterrichtsanstalten staat- lihen und kommunalen Patronats zu überweisen ;

II. über die genannten Petitionen, soweit sie sih darauf be- ztehen, daß das Geseß vom 20, Mai 1882, betreffend die Fürsorge für die Hinterbliebenen der unmittelbaren Staatsbeamten, auf die Lehrer an höheren städtischen Lehranstalten auëgedehnt werde, nach den Erklärungen des Königlichen Staats-Ministeriums vom 24. Januar d. J. Nr. 28 der Drucksachen ad Nr. 6 zur Tagesordnung überzugehen, :

Der Abg. Seyffardt (Krefeld) beantragte, in dem Antrage der Kommission in T an Stelle der Worte „kommunalen

Patronats“ zu seßen „nicht staatlichen Patronats“.

Die Abgg. Dr. Kropatsheck und Seyffardt (Krefeld) erklärten sich im Allgemeinen mit den Kommissionsbeschlüssen einverstanden. i

Der Abg, Dr, Delbrück meinte, daß man sich darauf be- s{hränken müsse, den Wünschen der Lehrer bezüglih Auf- besserung ihrer Gehälter gerecht zu wetden.

Der Abg. Dr. Peters bemerfte, der Vorredner habe be- kanntlih, wie es f. Z. durch die ganze Presse gegangen, im vorigen Jahre bei Gelegenheit derselben Petitionen aus- gesprochen, daß der Juristenstand ein vornehmerer sei als der Lehrerstand. Diese Auffassung werde glüdliherweise von den in Betracht kommenden Fakultäten selbst nit getheilt, und die Petitionen, die- dem Hause zugegangen seien, reprä- sentirten die Anschauungen und Wünsche des ge- sammten höheren Lehrerstandes der Monarchie. Die Gleichstellung im Range mit den Richtern sei hon von dem verstorbenen Minister von Mühler als ein berehtigtes Deside- rium der akademisch gebildeten Lehrer anerkannt worden. Neben der Gleichstelung in Rang und Gehalt sei aber ganz besonders eine Regelung der Ascension nach Art derjenigen bei den rihterlihen Behörden erforderli, sonst sei alles Will- kür und bleibe dem Spiel des Zufalls überlassen. Die Ascen- sion innerhalb der Anstalten selbs sei das größte Uebel, unter dem die große Majorität der Lehrerwelt leide.

Hierauf ergriff der StaatsMinister Dr. von Goßler

das Wort :

Meine Herren! Die Debatte erftreckt sich, wie wir soeben wahrgenommen haben, allmählich über das gesammte Gebiet des höheren Unterrichts, und wenn ich auc nicht geneigt bin, die De- batte irgendwie einzuschränken und auf den eigentlihen Kern und Ausgangspunkt zurückzuführen, so darf ich doch auf diese Thatsache hinweisen, um daran die Behauptung zu knüpfen, daß unendlich mehr in dem Antrage Ihrer Kommission liegt, als auf den ersten Blick zu licgen {eint ; ja, sehr viel mehr, als wohl die einzelnen Mitglieder, die dafür stimmen wollen, beabsihtigen. Jh will daraus nicht etwa den Einwand herleiten, daß Sie nicht dem Antrag Ihrer Kommission beitreten sollen; obwohl außer Stande bin, jedes einzelne Wort und jeden einzelnen Gedanken in den Anlagen in setner Bedeutung Earzustellen, und es mir nach der Debatte scheint, als ob bei dem- selben Passus innerbalb des Hauses verschiedene Auffassungen bestehen.

ch will nur im Allgemeinen aussprechen, daß die Unterrichtsver- waltung \ich dem Ersuchen nicht entziehen wird, welches das Haus, wenn es die Anträge der Kommission annimmt, an die Unterrichts- verwaltung rihtet. Jch habe ferner, um auf eine Einzelheit einzu- gehen, au kein Bedenken, daß Sie dem gestellten Unterantrage ent- sprechend das Wort „kommunal, oder städtisch“ mit „nitstaatlich vertaus{en, weil, wie es anzuerkennen ist, nah dem Beschluß der Kommission in die städtiswen Anstalten niht die staatlichen einbe- griffen werden können. :

Ich bin endlih au bereit, in vershiedenen Richtungen auf die

ornherein dem Hrn. Abg. Dr. Kropatschek den Dank ausspre{en für A eren n agDen in Me d er hi.r tie Interessen des Standes, dem er früber selbst angehörte, vertreten hat. I karn im Großen und Ganzen, glaube ich, auc dem Gange seiner Ausführungen folgen. Er hat m E. richtig hervorgehoben, daß in der Nummer I sehr verschieden- artige Materien zusammengefaßt sind; ein Theil beschäftigt sich allein mit den ftaatliben Lehrecn und es ist auch zutreffend hervorgehoben, daß die Interessen der staatlichen Lehrer sib gliedern nah Gehalt, Wohnungsgeldzusbuß, Rang, Pension, Reliktenversorgung und wenn diese Fragen den ftaatlihen Lehrern gegenüber erledigt sind, so tritt die weitere und noch schwierigere Frage entgegen: ob und wie sollen die Verhältnisse der nihtstaatlihen Lehrer geseßlich geregelt werden und ob und wie kommen wir zu einer Gleichstellung zwischen den nichistaatlichen und staatlichen Lehrern ? : : i Wenn ih nun bet dem ersten Theile cinen Augenblick verweile, so darf ich gern fonstatiren, daß das Drängen na der Gehalts- verbesserung der Lebrer an den böheren Unterriisanstalten insofern kein mehr jo heftiges ist wie früher, als in der Lhat, wie es scheint, sfi eine Art communis opinio darüber herausgebildet hat, daß, wie unsere Verhältnisse einmal liegen, die Lehrer der höheren Unterrichts- anstalten als solche keine vorzugsweise Berebtigung haben, vor anderen Kategorien gleicartiger Beamten ihre Gehaltsbezüge ver- bessert zu sehen. Daß der Parallelismus der Richter ein unbe- quemer ist, kann ih zugeben, er ist es aber nicht allein den Lehrern gegenüber, sondern au zahlreichen anderen Beamten gegenüber, deren Gehälter einer Aufbesserung harren. In den Vorder- grund der Debatte ist in gewissem Umfange getreten die Rangfrage, und über diesen Punkt will ich mi, weil er praktisch geworden ift und weitere akftuelle Bedeutung gewinnen wird, noch in Kürze ver- breiten, Es kann ja gar keinem Bedenken unterliegen, daß, vom philosophiscen und ethischen Standpunkte aus betrachtet, der Rang, den ein Mann im Leben einnimmt, mit dem Werthe, der diesem Manne innewohnt, nicht identifizirt werden kann; aber ih gehe doch nicht so weit, wie der Hr. Abg. Dr. Delbrück, die preußische Einiheilung nah Rangstufen als eine ,chinesische“ Ein- richtung zu bezeichnen. Jeter Staat hat auf dem Gebiet der Ab- stufung der Nänge seine eigenartige Vergangenheit und seine eigen- artigen Bedürfnisse, und jedenfalls läßt si die Bahn, die Preuften auf diesem Gebiete zurückgelegt hat, nicht rückläufig machen. Wir gehen noch heute von dem Rangreglement von 1817 aus, aber auch dieses hat noch eine lange Vorgesbicbte, welche mit den anderen Staaitseiarihtungen verwacsen ift. In Preußen hat sih die Gehalts- frage und die Abmessung von gewissen äußeren Vorrechten an der Hand der Rangfeststelung bewegt. A priori mag man dies bemängeln, in praxi hat sich dies System stets als noth- wendig und nüßlich erwiesen. Richtig ist es ja, daß nah dem Rangreglement von 1817 es vermieden worden ist, den Beist- lihen- welde nah der damaligen ftaatsrechtlihen Auffassung als quasi Beamte des Staates betrachtet wurden, und im Großen und Ganzen auch den Lehrern einen besonderen Rang beizulegen. Man hat aber {on damals eine Ausnahme gemact zu Gunsten der Uni- versitätslehrer, indem den ordentlihen Professoren der Nang der Räthe vierter Klasse, ten außerordentlichen der Rang der Räthe fünfter Klasse beigelegt worden ift. Um bei diesem Beispiel stehen zu bleiben : Um der äußeren Ordnung willen ift es gewiß nüßlich, daß den Pro- fessoren an den Universitäten ein bestimmter Rang beigelegt ist. Bei der Würdigung eines ordentlichen Professors in feiner Bedeutung für Staat oder Kirche wird aber Niemand den Maßstab darin finden, daß dieser Professor den Nang eines Rathes vierter Klasse einnimmt. Und wie wenig selbs der Staat bei der Anerkennung von Verdiensten auf diese Rangverhältnisse Rücksicht nimmt, das geht daraus hervor, daß ¿. B. ein Mann, dessen Name in den leßten Wochen auf aller Lippen geschwebt hat, unmittelbar von der Stufe eines Rathes vierter Klasse auf die Stufe eines Wirklichen Ge- heimen Raths mit dem Excellenzprädikat emporgerückt ist, auf eine Stufe, welche allen onderen Rathéftufen vorangeht. So werden die Ver- hältnisse aub Scitens des Staates betrachtet. Daraus folgt aber noch nicht, daß die Rangordnung an sich etwas Widersinniges und Verwerfliches wäre.

In Ansehung der Lehrer ist das Bestreben der Staatsverwaltung seit Erlaß des Reglements von 1817 dahin gegangen, auch andere Lehrerkategorien, wie Hr. Abg. Peters bereits hervorgehoben hat, mit einem bestimmten Nang? zu versehen, vierter Klasse bei den Direk- toren der böheren Anstalten oder fkorrefkter der höheren Voll- anstalten im Jahre 1842, und man ist später dazu überge- gangen, die mit dem Professorenprädikate versehenen Oberlehrer den Räthen fünfter Klasse beizuzählen, Bei Einführung des Wohrungs- geldzushufsses im Jahre 1873 ift die Rangfrage in der That akut geworden, denn der Rang is das prinzipale Moment für das Accefsorium des Wohnungsgeldzuschusses gewrorden. Bei dieser (Fnt- wickelung der Dinge kann man es wohl verstehen, wenn die Lehrer dahin drängen, ciner bestimmten Rangklafsse eingereiht und solchen Staatsdienern gleichgesteüt zu werden, mit denen fie sih im Uebrigen vergleichen dürfen. Allerdings entbält das Geseß von 1873 über den Wohnung8zuschuß zwar die Bestimmung, daß für solche Beamte und Lehrer, welchen ein bestimmter Dienstrang nicht beigelegt ift, der Refsort- chef im Einvernehmen mit dem Finanz-Minifter cine besondere Tarifklasse festseßen kann. Diese Vereinbarung ist aber erzielt worden nur inAnsehung der etatêmäßigen Oberlehrer, Diese sind der dritten Tarifklasse über- wiesen, zu welcher die Beamten der vierten und fünften Rangklasse gehören. Die etatsmäßigen Oberiehrer beziehen daher zwar denselben Wohnungszushuß wie die Räthe fünfter Klasse, aber sie besißen nicht den gleichen Dienstrang. Wenn sie aber den gleihen Wohnungs- geldzushuß bezichen, dann erscheint auch ihr Drängen nach der gleichen Rangklasse verständlich. Aber noch mehr, meine Herren, lassen sich die Bestrebungen der ordentlihen Gymnasillehrer ver- stehen, die, weil bezüglich ihrer eine Vereinbarunz über die hlille Larisliasse i U M ereien lassen, und die in Folge dessen der vierten Klasse eingereiht sind, zusammen mit den Subalternbeamten den Wunsch haben, aus dieser Tarifflasse herauszukommen und nicht nur in eine höhere Tarifkiasse, sondern auch in eine bestimmte Rangklasse verseßt zu werden. :

Meine Herren, die Schwierigkeiten, welche einer den Wünschen der Lehrer entsprechenden Regelung der Rangfrage heut noch ent- gegenstehen, liegen für die Königliche Staatéregierung nur noch auf dem finanziellen Gebiet. Ich darf deshalb nicht vershweigen, daß, wenn, wie es der Absicht _ der Regierung entspricht, daß den ordentlichen Lehrern, den Oberlehrern, einshließlich der Pro- fessoren an den höheren Unterricht8anstalten, der Rang als Räthe fünfter Klasse beigelegt wird, dann auf Grund des Gesehes von 1873 die Mehrbelastung der Staatskasse mindestens 175 000 6 betragen würde. Die Königliche Staatsregierung hat au diese Frage bereits in einem Stadium erwogen, als die Petitionen noch nicht einmal Gegenstand der Verhandlung in der Kommisfion waren, und i bin berech- tigt, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung zu erklären, daß, wenn imnächstenStaatshaushalts-Etat die Mittel für den erhöhten Wohnungsgeldzuschuß der Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten des Staats bewilligt werden, daß dann auch die Einrangirung dieser Lehrer in die fünfte Klasse eine entgegen- kommende Entscheidung zu gewärtigen ‘hat. c Z

Meine Herren! Ich vermeide cs nun, in eine Erörterung darüber einzutreten, ob und in wie weit die Lehrer den Richtern an den Untergerichten, welche immer als eine gewifse Norm hingestellt werden, gleichzustellen seien oder niht. J halte diese Erörterung für über- flüssig, auch ni@t für nöthig; aber wir wollen do nit verkennen, daß, wenn die Richter in kleinen Städten mit einem bestimmten Range, mit einem gewissen staatlich anerkannten Vorrechte versehen find, wenn die Bauinspektoren in kleinen Städten, die Oberförster in kleinen Städten mit dem Range der Räthe fünfter Klasse versehen sind, daß auch den Lehrern an höheren Bildungsanstalten der Wunsch nabe gebrat wird, den andern Staatsbeamten gegenüber in ein an- gemesjenes Rangverhältniß gebracht zu werden. Manches, was uns hier in den größeren Verhältnissen der Hauptstadt oder einer größern

Ich will diesen Gedanken nicht weiter auéführen, aber wer in fleineren Verhältnissen gelebt hat, weiß, daß in vielen sozialen Beziehungen die öffentlichen Repräsentationen es dringend wünschenswerth machen, i möchte sagen oft sogar in patriotisbem Jatercsse, Streitigkeiten zu vermeiden, und zwar dadur, daß gewisse Fragen an der Hand der staatlichen Rangverhältnisse ents schieden werden. Wenn es daher möglich ist, dur eine Allerhöchste Verordnung, unter Zutritt der Bewilligung der erforderlihen Summe Seitens der Landesvertretung, den ordentli&en Lehrern einen anderen Rang und damit auch einen höberen Wohnungêgeldzushuß zu ver- leihen, so halte ich das für eine würdige und nüßlice Aufgabe der Staatsverwaltung und der Landesvertretung. enn die Staatsregierung hält dafür, daß, wenn man überhaupt die einzelnen Beamtenkategorien abwägen will, daß nach dem Bil- dung8gang und der Bedeutung der Lehrer an den höheren Bildungs8- anstalten für das Staatsleben überhaupt die Lehrer einen Arspruch darauf baben, mit den Richtern an den unteren Gerichten glei{s gestellt zu werden E Meine Herren! Sehr viel \{wieriger ist es, das Verhältniß richtig zu fonstruiren zwischen den staatlihen und den nit staat- lien Lehrern an böberen Bildungçsanstalten. Ueber diese Frage mich akademisch zu äußern bin ich im gegenwärtigen Moment zwar im- Stande, aber absolut niht in der Lage, cine irgendwie verbindliche Erklärung abzugeben, ob und inwieweit den hier v‘elfach vorgetragenen Wünschen der nichtstaatlichen Lehrer stattgegeben werden kann. Das werden Sie aber aus den Aus- führungen des Hrn. Kropatsheck und des Hrn Seyffardt (Krefeld) entnommen haben, daß mit der energishen Aufnahme des Gegen- standes eine Kugel ins Rollen gebracht wird, von der man nit ganz genau weiß, wo sie ihren Lauf beendet. Wir haben heute namentlich von dem Hrn. Abg. Kropatscheck die Interessen der Lehrer betonen hören; aber, meine Herren, wenn eines Tages die Sache ernst werden sollte. werden aus Jhren Reihen, glaube ic, zahlreihe auftreten, welche den Interessen der Lehrer gegenüber das Interesse der Kom- munen betonen werden, Von der Lage der Kommunen hierbei ift kaum noch die Rede gewesen. Im Hinblick auf deren Verhältnisse hat die Staatsregierung, meines Erachtens mit Recht, bisher Be- denken getragen, mit einer gesetgeberisGen Vorlage vorzugehen. Alle Herren, welche früher und heute das Wort ergriffen, haben mich gedrängt, auf dem Gebiete des Wohnungsgeldzushufses im Wege der Gesetzgebung Wandel zu hafen. Jch bin aber überzeugt, daß, wenn ih nit den dornenvollen aber nicht erfolglosen Weg, den ih jeßt eingeschlagen habe, mit den einzelnen Kommunen zu verhandeln, be- treten, sondern, wenn ich den Weg der Gesetzgebung eingeschlagen bätte, aus den Reihen diefes Hauses mir viele ernste Vorwürfe hier zu Theil geworden wären, weil die Rechte der Gemeinden nicht genügende Berücksichtigung gefunden hätten. Jh möchte daher die Ideen des Hrra. Abg. Kropatscheck nicht von der Hand weisen, daß er den von ibm aufgestellten Gesetzentwurf, von dem er gesprochen, dem hohen Hause vorlegt. Unter Umständen kann es sehr viel leiter für den einzelnen Abgeordneten scin, die Führung in der Gesez- gebung zu übernehmen und ein gewisses Odium auf fich zu nehmen, als für die Staatsregierung, welche sh zu Gunsten der nichtstaat- lichen Lehrer gegen die Gemeinden wendet. : Meine Herren! Wenn Sie im Wege des Geseßes und einige Paragraphen würden ja genügen den Saß aussprehen wollten, daß das, was der Staat auf dem vermögensrechtlichen Gebiete an Emolumenten, an Berehnung des Dienst- alters 2c. 2c. seinen Lehrern gewährt, aub die Gemeinden und die Stiftungs8anftalten ihren Lehrern zu gewähren haben, dann werden sich sicherlich zahlreiche Klagen darüber erheben, daß diesen Kommunen, diesen Stiftungen das Recht der freien Verfügung, das Recht, ihre Schulangelegenheiten zu verwalten, verkümmert werde. Wir wollen do nicht verkennen, daß bei der Berufung und Anstellung voz Lehrern an den nichtslaatlihen Lehranstalten eine große Anzahl von Privatabmachungen, oft quasi-öffentlich rechtlicher Natur, getroffen sind, die jedenfalls der einzelnen Kommune dem cinzelnen Lehrer gegenüber ein klagbares Recht gewähren. Alle diese zahlreihen einzelnen und den Bedürfnissen der Kommunen entsprechend geordneten Verhältnisse würden wir dur{brechen in dem Augenblick, wo wir den Kommunen ohne Weiteres die Verpflichtung auferlegen, ebenso ihren Lehrern gegenüber zu verfahren, wie der Staat seinen Lehrern gegen- über verfährt. Jch will diefen Konflikt der Interessen nur andeuten, meine Herren, damit Sie nicht glauben, daß die Regierung entweder so uneinsihtig oder von einem fo bösen Willen beseelt wäre, daß sie troß des Drängens, welches zu Gursten der nichtstaatlihen Lehrer sich geltend macht, in ungere(htfertigter Vorsiht mit legislativen Maßnahmen zurückhäit.

Aber die Herren Vorredner sind noch weiter gegangen, nament- lich Hr. Dr. Kropatsheck hat darauf hingewiesen, daß, wenn die Gleichstellung zwischen den nichtstaatlichen mit den staatlichen Lehrern erreicht sei, man dann noch weiter gehen müsse und generell prüfen : inwieweit werden die Bedürfnißzushüsse des Staates zu den nicht- staatliden Lehranstalten zroeckmäßig verwandt, ja, inwieweit ift überhaupt das Bedürfniß für das Vorhandenjein gewisser höherer Lehranstalten vorhanden? Ib habe alfo ganz recht gehabt, wenn id im Eingange sagte, diese jet zur Diskussion gestellte Materie ist {werlich zu erschöpfen, und daß wir uns heute niht darüber klar werden können, welche Konsequenzen der Auffassung, welhe die ver- schiedenen Herren Redner mit dem Kommissionsantrage verbinden, \ch{ließlih eintreten. Jch für meine Person habe nie ein Hehl dar- aus gemacht, daß es mir aus vielen Gründen unerwünscht ift, daß das preußisc)e höhere Unterrichtswesen den Lauf genommen hat, wie bisher. Ich halte es vielmehr für rihtig, daß, wie es beispielsweise in Elsaß-Lothringen, meines Erachtens sehr zur Befriedigung von Staat und Gemeinde, geschehen, feste Verhältnisse zwishen Staat und Gemeinde in Beziehunz auf die Tragung der Lasten des höheren Stulwesens gegründet werden. Aber andererseits, wenn man den historishen Gang des preußishen Staates verfolgt, die Schwierigkeiten, unter denen er sih emporgearbeitet hat, die kümmer- liche Lage seiner äußeren Mittel, dann muß man es noŸ heute mit Freuden begrüßen, daß troy aller dieser Umstände Gemeinden und Stiftuagen den Muth gehabt haben, höhere Lehranfiaïten zu ec- richten, Der geschihtlihen Entwickelung gegenüber habe ih den meines Erachtens nicht unpraktisWen Weg verfolgt, daß, soweit ih irgendwie dur das Entgegenkommen der Finanzverwaltung und der Landesvertretung in die Lage gekommen bia, mehr an höheren Lehr- anstalten auf dens Staatshaushalts-Etats und ia die ftaatlichz Unterhaltung zu übernehmen, ih diese Gelegenheit stets mit Freuden ergriffen babe. Und ih thue das nicht blos vom Standpunkt der unter- richtliben Interesse aus, sondern vor allen Dingen: auch im Juter- esse der Gemeinden selber. Jch muß durchaus anerkennen was heute ja auch wiederholt ausgesprochen worden ist daß in einem gewissen Freudenraus&, in dem Glauben an uners{öpflide Mittel eine große Anzahl Gemeinden ihre Kräfte übershäßt haben, indem sie in einer gewissen Periode eine große Anzahl von Lehranstalten wohl über den Bedarf des Staates hinaus eingerichtet haben. Die erste Anlage und Finanzirung mag auch den Kräften der oft recht fleinen Gemeinden eutsprohen haben, aber gegenwärtig, wo nit mehr alle Anfangs angestellten Lehrer in frisher Leistungsfähigkeit #fch befinden, wo Penfionirungen eingetreten sind, wo die Ansprüche der Lebrer, dem Vorgange auf dem Gebiete der staatlichen Unterrichtsverwaltung entspreWend, id erhöht haben, wo vielfah die Einnahmeqguellen spärlicher fließen, ift in der That zwischen dem Soll und Haben in dem Etat der kleinen Gemeinden ein großer Spalt eingetreten. Und wenn ich die zahl- reihen Verhandlungen überblicke, die ih auf diesem Gebiete führen lasse ic glaube, daß wir gegenwärtig mindestens 30 vorbereitete Anträge der Gemeinden auf Uebernahme ihrer Anstalten vorliegen haben dann erstaune ih, wenn nicht allein die kleinen Städte, denen id aud im Schulinteresse wünsche, daß ihr Lehrermaterial aufgefrisht wird, sondern auch mittlere, ja frühec als reih angeschene Städte mit gleichen Anträgen hervortreten. Man fann heutzutage mit einiger Sicherheit prophezeien, daß in dem

Stadt überhaupt fast unverständlich, jedenfalls unerheblih erscheint,

Vorträge, die bier gehalten find, meinerseits einzugehen und will von

bekommt eine afktuelle Bedeutung in kleineren Verhältnissen.

Augenblick, wo eine Gemeinde ein Schlahthaus baut, wo sie pflastert,