1885 / 93 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. Frhr. von Huene bemerkte persönlich, er könne jeßt auf die Behauptungen des Abg. Rickert über seinen An- trag niht eingehen; er vermisse in ihnen aber zwei Eigen- schaften, die der Abg. Rickert sonst vorzunsweise für sich vin- dizire, die Auffassungsgabe für das, was Andere vorgebracht hätten und die loyale Rücsihtnahme, wenn man von der Ten- denz Anderer spreche.

Der Abg. Rickert erwiderte, der Abg. Frhr. von Huene hätte diese Vorwürfe bis zu dem Zeitpunkte aufschieben sollen, wo derselbe sie begründen könne; bis dahin wolle er nit darauf eingehen.

Die sämmtlichen Zollerhöhungen wurden genehmigt; die Position „Ochsen“ in namentlicher Abstimmung mit 122 gegen 111 Stimmen.

Hierauf vertagte si Dienstag 1 Uhr.

das Haus um 6 Uhr auf

Jm weiteren Verlauf der gestrigen (55.) Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Be- rathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau sowie des Entwurfs eines Gesezes über die Einführung der Pro: vinzial ordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hessen-Nassau, fortgeseßt.

Bezüglich der - Zusammenseßung der Kreise Limburg, Unterlahnkreis, St. Goarshausen und Untertaunuskreis im Regierungsbezirke Wiesbaden ist die Kommission den Beschlüssen des Herrenhauses durhweg beigetreten. Danach soll der Kreis Limburg aus den Aemtern Limburg und Hadamar und einem Theil des zum Amte Jdstein gehörigen Amtsgerichts- bezirks Kamberg, der Unterlahnkreis aus den Aemtern Diez und Nassau sowie aus Theilen des zum Amte Nassau ge- hörigen Amtsgerichtsbezirks Katenelnbogen, der Kreis St. Goarshausen aus den Aemtern Braubach und St. Goars- hausen nebst dem Rest des Amtes Nastätten bestehen, während der Untertaunuskreis aus den Aemtern Langenshwalbach und Wehen und dem Rest des Amtes Jdstein zusammengeseßt werden foll.

Die Abgg. Wißmann u. Gen. beantragten die Bildung besonderer Kreise Jdstein und Langenshwalbach aus dem Untertaunuskreis und aus Theilen des Kreises Limburg und des Unterliahnkreises. Der Abg. Dr. Lieber hatte dagegen einen ne auf Bildung eines besonderen Kreises Naftätten ein- gebracht,

Der Abg. Wirth bemerkte, der Antrag Wißmann solle nicht lokale, sondern allgemeine Jnteressen zur Geltung brin- gen. Ein Kreis Nastätten lasse sih nicht, ohne die bisherige Eintheilung zu ändern, bilden, während das sehr gut möglich sei bei der Bildung des Kreises Jdstein. Es sei die Bil- dung dieses Kreises nothwendig, damit der Kreis Limburg auf ein der Bedeutung eines Kreises entsprehendes Verhältniß zurückgeführt werde, mit einer Einwohnerzahl von ca. 40 000 Seelen, während er sonst über 50 000 haben würde. Diese Verringerung der Seelenzahl würde eine intensivere admini- strative Thätigkeit der Verwaltungsbeamten zur Hebung des Wohlstandes im Untertaunuskreise, der ja sehr arm sei, er- möglichen, und einen weiteren Rückgang des Wohlstandes ver- hüten können.

Der Abg. Körner bestätigte die Ausführungen des Vor- redners und erklärte, daß die Mehrheit des Kommunal-Land- tages dafür sei, daß, wenn überhaupt zwei neue Kreise gebildet würden, in erster Linie die Bildung eines Kreises «jdstein, und erst in zweiter Linie ein Kreis Nastätten gewünscht werde.

Der Abg. Dr. Lieber erklärte, allen Wünschen betreffs der Neubildung der Kreise gerecht zu werden, sei unmöglih. Man müsse thunlichst die bisherigen Bezirke beibehalten und dürfe höchstens ganz abgeschlossene Bezirke von den alten abzweigen. Die freisinnige Partei wünsche lediglich aus wahlpolitischen Gründen die Bildung des Kreises Jdstein, aber gegen die- selbe lägen zahlreihe Proteste aus den Amtsgerichts- bezirken Kamberg Und Katenelnbogen vor. Wenn dieser Kreis Jdstein gebildet werde, sei der Rest des Untertaunus- kreises nicht mehr lebensfähig, er werde dann ein Nothkreis. Er wünsche, daß die Regierungsvorlage in Betreff der Bil- dung des Kreises Limburg Gese werde, empfehle dagegen auf das Eindringlichste die Bildung eines besonderen Kreises Nastätten.

Nachdem sih der Regierungs-Kommissar, Geheime Regie- rungs-Rath Halbey gegen die beiden Anträge ausgesprochen, wurden dieselben nah weiterer Debatte, an welcher die Abgg. Dr. Lotichius, Wirth und Westerburg theilnahmen, abgelehnt und Die Beschlüsse des Herrenhauses unverändert angenommen.

Ju: Uebrigen wurde die Anlage, enthaltend das Ver: zeihniß der Kreise, unverändert nach den Vorschlägen der Kommission genehmigt, ebenso mit dieser Anlage 8. 1, Alinea 1 und 2 der Vorlage, und die zu demselben ferner gehörige Anlage, enthaltend das Verzeihniß der Wahlbezirke für vie Wahlen zum Abgeordnetenhause in der Prooinz Hessen - Nassau. Alinea 3 des §8. 1, welches die Auf- hebung der bisherigen Amtsbez1urke ausspriht, wurde ebenfalls genehmigt, nahdem derx Abg. Lieber die Beamten, welche innerhalb des Rahmens der jeßt außer Kraft tretenden Yemterverfassung thätig gewesen, dem Wohlwollen des Ministers des cFnnecn empfohlen habs.

S. 2—29 gelangten ohne jede Debatte zur Annahme. Die 88. 30—33 a, welche besondere Bestimmungen für den neuen Landkreis Frankfurt a. M. enthalten, wurden in einer gemeinsamen Diskussion erörtert.

Nach den Beschlüssen des Herrenhauses, die sich im Wesent- lihen mit der Vorlage deten, sol der Bezirk der Königlichen Polizeiverwaltung in Frankfurt a. M. auf den ganzen Landkreis ausgedehnt werden, und soll der Polizei-Präsident zugleich Landrath des Landkreises sein, dem der Minister des Innern in der leßteren Eigenschaft einen Hülfs- beamten als siändigen Vertreter beizuordnen befugt ist. Die Pflichten und Rechte der Orts-Polizeibehörde sollen in einer Reihe von gewerbepolizeilihen Fragen von den Bürger- meistern wahrgenommen werden. Die Kommission {lug dagegen voc, zu beschließen, daß in dem Landkreise Frankfurt der Landrath die Geschäste der Ortspolizeibehörde führen, der Bezirk der Königlichen Polizeiverwaltung zu Frankfurt auf den Stadtbezirk beschränkt bleiben folle.

Der Abg. Schreiber (Marburg) beantragte die Wieder- herstellung der Dient Me N Jn Frankfurt sei {on jeßt der Polizei-Präsident nicht blos der Jnhaber der Polizei- gewalt für die Stadt und die damit verbundenen Land- gemeinden, sondern auch für Theile der Kreise Hanau und

öhst; eine Anomalie bestehe hier also {hon seit 1867. ach der Neueintheilung der Kreise müsse gleihwohl das

Erforderniß einer einheitlihen Handhabung der Polizeigewalt für Frankfurt und seine Umgebung auch ferner erfüllt werden, und für diesen Zweck biete der Regierungsvorshlag den geeignetsten Auêweg. Der Vorschlag enthalte nur eine ganz geringe Neuerung; für Bocktenheim sei {hon jeßt der Polizeipräfident zugleich der Landrath. Die Anomalie sei auch sonst niht so groß, als es scheine; die in Betracht kommenden Ortschaften ständen in so engem räumlihen Zusammenhange mit der Stadt (in viel engerem z. B. als die Vororte Berlins mit der Yan Bart, daß eine einbheitlihe Regelung unabweislich sei. ie Befürchtung, daß der Landkreis Frankfurt oder die Stadt Bockenheim in ihren Rechten und ihrer kommunalen Vertretung irgendwie beein- trähtigt werden könnte, sei nah seiner Ansiht unbegründet.

Der Abg. Nickel befürwortete den Kommissionsvorschlag, der es verhindern werde, daß die Bewohner der Stadt Bocken- heim und der in Frage kommenden Landgemeinden zu preu- bischen Staatsbürgern zweiter Klasse herabgedrückt würden. Leider sei sein Vorschlag, einen eigenen Kreis Bockenheim zu bilden, niht zur Annahme gelangt, obwohl gerade die Bil- dung eines folhen allen Schwierigkeiten am leichtesten abge- holfen hätte.

Hierauf ergriff der Staats-Minister von Puttkamer das Wort:

Meine Herren! Jch erlaube mir zunächst zu konstatiren, daß ein Antrag Nickel zu dieser Frage niht mehr vorliegt; er hat einen der- artigen Antrag in der Kommission gestellt, dieser ist aber jeßt weder von ihm, noc, soviel ih weiß, von Jemand anders aufgenommen worden. Es handelt sich also blos um den Antrag der Kommission und den ihm - gegenüberstehenden Antrag Swreiber. Sie haben in Jhrer Deduktion immer nur von einem Antrag ge- \sprochen, der in der Kommission von Ihnen vertheidigt oder gestellt worden ist. Hier i aber nur die Rede gewesen von einem Kommissionsantrage einerseits und einem Antrage Schreiber andererseits. Jch habe es wenigstens so aufgefaßt; es lag mir daran, zu konstatiren, daß keine Dreiheit von Anträgen vorliegt, sondern nur zwei Gesichtspunkte vertreten sind.

Ich glaube, man kann aus der vorangegangenen Diskussion zwei feste Punkte als communis opinio des ganzen Hauses herausnehmen ; das ist erstens die Nothwendigkeit einer ja auch bereits be- \{lossenen Bildung eines Landkreises Frankfurt, und zweitens die Nothwendigkeit einer staatlichen Polizei innerhalb dieses Landkreises. Der Differenzpunkt befteht nur darin: ob diese staatliche Polizei auch eine einheitlidbe im Stadt- und Landkceise sein soll. Die Fassung, welchcbe das Herrenhaus der Vorlage gegeben hat, und welche sich an die Regierungsvorlage anschließt, bejaht die Nothwendigkeit einer ein- heitlihen Staatépolizei im Landkreise Frankfurt, die Kommissions- vorlage verneint sie und hält für möglich, daß der Landrath des Land- eat as die staatliche Polizei innerhalb des Landkreises aus- üben soll,

Ich kann zunächst anerkennen, meine Herren, daß der Antrag der Kommission sich im Wesentlichen mit dem ursprünglih von der Regierung vorgeschlagenen oder wenigstens in Erwägung gezogenen deckt, innerhalb des Landkreises Frankfurt die Polizei niht dem Po- lizei-Präsidenten zu übertragen, sondern dem besonderen Landrath. Allerdings hat dabei immer der Gedanke vorges{webt, daß wenn das vorgeschlagen werden sollte, dann es im Interesse der einheitlichen Leitung der Polizei im Landkreise Frankfurt nöthig sein würde, eine Personalunion eintreten zu lassen zwischen dem Polizei-Präsidenten und dem Landrath. Ich wili hier glei vorweg bemerken, weil auch von dem Hrn. Abg. Schreiber der Zweifel als möglic) angeregt worden ist, ob die Regierung hierzu eventuell geseßli befugt sein würde —, daß ich keinen Augenblick bezweifle, daß dieje ge]etlihe Bifugniß besteht. Sie fann aub nit etwa qus dem Grunde angefochten werden, weil in der preußischen Geseßßebung. die Nothwendigkeit begründet set, daß der Landrath innerhalb seines" Kreises seine ‘Wohnsiß haben müße. Fch brauche nur auf die notorishe Thatsache zu verweisen, daß hier in Berlin zwei Landräthe ihren Wohnsiß haben, deren Bezirk außer- halb der Stadt Berlin liegt. Aber, miíiine Herren, ich glaube doch, daß, wenn diese ganze Angelegenheit hier sachgemäß und gründliÞch erwogen werden soll, das Interesse des neu zu bildenden Landkreises Frankfurt, ich will nit sagen vernachlässigt, oder in den Hintergrund geschoben werden muß, aber, daß es doch dem wohlerwogenen staatlihen Gesammtinteresse nachstehen muß. Anerkennen muß ich ja, daß diejenige Bildung des Verhältnisses, welche von der Regierung beabsichtigt und vom Herrenhause acceptirt is, gegenüber den Verhältnissen, wie sie sich bisher auf dem Boden der Kreitordnung in den alten Landestheilen ent- widelt haben, eine formale Anomalie darstellt, ein Unikum, welches geschaffen werden soll, wie es bisher in der ganzen Monarcbie nicht wieder vorkommt und welches, wie ih anerkenne, auch nur begründet und motivirt werden kann durch ganz besonders dringend vorliegende Staatsinteressen. _ . :

Ich darf erinnern es ist vielleiht nicht allen der Herren \o im. Bewußtsein, aber von Seiten der Verwaltung kann ih es nur als feststehend bezeihnen daß schon heute die wirksame Hand- habung der staatlihen Polizei in den großen Städten dadurch sehr beeinträchtigt wird, daß in den Vororten keire Staatépolizei ist, Jch will nur exemplifiziren auf Berlin und Rirdorf. Ia Rirxdorf siad vollständig ftädtishe Verhältnisse, nur noch potenzirt in Bezug auf ihre Schwierigkeiten, und dennoch hat man darauf ver- zichtet, auf Rirdorf die ftaatliche Polizei von Berlin auszudehnen. Fch könnte auf Breslau exemplifiziren und noch auf manche andere aroßen Städte. Nun möchte man gencigt sein, daraus eine Waffe zu entnehmen. gegenüber der Regierung, und des- halb muß ich auf die Frankfurter Verhältnisse an dieser Stelle noch mit einigen Worten eingehen. Gs is meines Erachtens mit Recht vom Abg Schreiber hervorgehoben worden, daß der wircth- schaftliche Zusammenhang, der ganze Konnex zwischen Frankfurt und den genannten Vororten, doch noch ein schr riel engerer ist, als bei irgerd einem anderen Wecbselverhältniß großer Städte “in den alten Landestheilen. Dazu kommt die ganze historische Entwicklung, die vergleihsweise Neuheit der gaazen Frank- furter Verkehrsve: hältnisse in preußischem Sinne, der Umstand, daß Frankfurt “gewissermaßen die Ausfallpforte Norddeutschlands geg:n den Süden bildet woraus sih alo ergiebt, daß ein relativ so Folofsales Zusammenströmen fremder Elemente nach ketner andern }o großen Stadt, selbst Berlin eingerechnet, stattfindet, wie nah Frank- furt, daß man, in polizeilihem Sinne gesprochen, das Uebel von Frankfurt mit keinem andern in der Monarchie vergleichen kain. Dazu kommt, daß unbestreitbar die Anhäufung politischer _und sozialdemo- kratisher Grplosivstoffe in Frankfurt noch größer ist als irgend wo anders in Preußen. Jch brauche blos die Erinnerung an die \chreck- liche That wachzurufen, die wir in Frankfurt zu beklagen gehabt haben und die ganz gewiß nicht ein isolirtes Erzeugniß eines ein- zelnen Verbrechers ist, sondern höchst wahrscheinlih auf dem Wege der Komplikation mit Frankfurter Elementen stattgefunden hat. Die Untersuchung wird es ja ergeben. Alle diese Verhältnisse haben es der Regierung, welche, wie gesagt, ursprünglih die Absidt gehabt hatte, vorzuschlagen, daß die Polizei-Verwaltung im Landkreise Frank- furt dem Landrath übertragen werden sollte, jeßt zur Pflicht gemacht, bei ihrer Vorlage an die hohen Häuser des Landtages diesen Stand- punktzu verlassen und die Realunion zwischen dem Polizei-Präsidenten und dem Landrath des Landkreises eintreten zu lassen, Nun gehe ih zu den Bedenken über, welche der Abg. Nickel gegen diese Vorschläge im Interesse des Landkreises Frankfurt und sciner Verwaltung vorge- bracht hat, indem ich wiederholt anerkenne, daß eine Anomalie vor- liegt, die aber, glaube ich, do nit so groß ist, daß begründete Be- denken gegen den Schreiber geltend gemacht werden können, der fich ja mit dem Regierungsftandpunkt deckt. Jch will daran erinnern, was au {on von dem Hrn. Abg. Schreiber hervorge- gehoben worden ift, aber nit oft genug ins Gedächtniß zurückgerufen

É E memer ram E B ck F y “gge B Ei A O R E

werden fanr, daß faktisch bei Annahme der Regierungsvorlage in Bezug auf die Handhabung der Polizei innerhalb des Gesammt- gebietes nur sehr wenig geändert werden wird; es treten nur einige Tausend Seelen denen zu, welche jeßt {on den geseßlih feststehenden Polizeibezirk von Frankfurt bilden, nämlich nur diejenigen Ort- \chaften, welche außerhalb des jetzigen Bezirks im Bereiche des projek- tirten Landkreises Fraukfurt liegen. Aber ih glaube do, wenn man die Sade näher ansieht, wird nicht wohl behauptet werden fönnen, daß in der That das administrative und kommunale wirthshaftlihe Interesse des künftigen Landkreises Frankfurt durch die von der Re- gierung vorges{lagene Organisation der Verwaltung au nur in einem wesentlichen Punkte benachtheiligt werden wird. Der Hr. Abg. Nidckel hat ja die Gesammteinwendungen, welche hier zu erheben sind, wie mir \cheint, von seinem Stand- punkte aus sehr richtig in das Wort gekleidet, durch eine solche Einrichtung, nah welcher der Polizei-Präsident von Frankfurt gewifser- maßen nebenamtlich das Landrathëamt des Landkreises Frankfurt übernehmen soll, würden die Einwohner des Landkreises Frankfurt zu Kreisinsassen 2. Klasse, d. h. sie würden desjenigen lebendigen usammenhangs mit ihrem Landrathsamt entbehren, dessen i alle anderen Kreisen erfreuen. Meine Herren, wäre diese Behauptung in vollem Maße zutreffend, so würde au ich wohl bedenklich sein, ob ich die Waagscbale so shwer zu Gunsten der Re- gierungsvorlage belasten .wollte, wie ich für meine Person das zu thun für meine Pflicht halte. Denn ih muß allerdings anerkennen, daß es ein überaus unerwünschter Zustand ist, wenn ein Kreis, welcher wirthschaftlie, staatlibe Berufsaufgaben vermitteln soll, innerhalb dessen die Verwaltungskompetenzen künftig ebenso stattfinden sollen, wie dies in anderen Kreisen der Fall ist, wenn der wirkli günz losgclöf würde von dem Hauptträger aller derjenigen Funktic:en, die die Grundlage seiner Funktionen bilden. Aber dies, meine Herren, möchte ich im vorliegenden Fall ait für zutreffend halten. Man sagt, der Polizei-Präsident von Frankfurt wird dea Pflichten seines Amtes als Polizei-Präsident nahkommen und wird fi nur nebenher mit den Angelegenheiten des Läindkreises beschäftigen. Der Herr Abg. führte sogar an, der jeßige Polizet-Präsident von Frankfurt sei in polizeiliben Angelegenheiten seines Wissens in der ganzen Zeit, daß die Stadt Bokenheim dem Frankfurter Polizeibezirk zugelegt ift, nur 8 Mal dort gewesen. Meine Herren, das ift sehr möglich; aber seine häufige Anwesenheit in Bockenheim in polizeilichen Angelegenheiten ist nicht so nöthig gewesen, weil eben von Frankfurt, vom Centrum aus diese polizeilihen Angelegenheiten geleitet werden. Künf- tig, wenn er auch die kommunalen, die wirth\s{aftlihen und die übrigen staatlichen Funktionen des Landraths in Bolenheim auszuüben haben wird, dann wird er sicher öfter nah Bodckenheim kommen. Abgesehen davon bin ich vollkommen über- zeugt, und daran will ih eben die Bemerkung knüpfen, daß ich gar feine sahlihe Begründung dafür sehe, weshalb wan voraussetzt, daß ein tüchtiger und mit weitem Blick ausgestatteter Be- amter dies wichtige Nebenamt will ich es garnicht nennen —- dieses wichtige zweite Amt, das ihm das Ver- trauen Sr. Majestät übertragen würde, mit weniger Sorgfalt ausfüllen würde, wie dasjenige des Polizei-Präsendenten. Man kann, glaube ib, durbaus nit aus dem früheren Verhältnisse, in welbem 1ich einzelne der künftig zum Landkreise Frankfurt gehörenden Ort- {chaften zum Stadtkreise Fcankfurt befunden haben, und innerhalb dessen sie allerdings in einer gewissen gedrückten Lage si befanden es ist ja Bezug genommen auf die Protokolle des früheren Frankfucter Kreistages man kann nit sagen, daß dieses Verhältniß künftig eine Analogie haben würde. Gerade, meine Herren, weil dieses Verhältniß als ein unhaltbares erkannt worden ist, geht mon jeßt dazu über, einen eigenen Stadtkreis Frankfurt zu bilden und diese Mißehe, welche zwischen den bisherigen Vororten und der Stadt in kommunaler Be- ztzhung bestand, dieses Zwangsverhältniß aufzulösen und den abzu- [ösenden Ortschaften unter Hinzufügung anderer eine selbständige wirihscaftlihe, kommunale und administrative Existenz zu geben. Nun stelle ih mir, meine Herren, wenn, wie ih hoffe, das bobe Haus den Antrag Schreiber annimmt, das künftige Verhältniß ganz einfa folgendermaßen vor ich will dabei glei eingehen auf den Unter- antrag des Abg. Schreiber wegen der Stellvertretung des Land- raths, indem ih diesen Antrag doc nur so auffasse, daß nur im Falle die Vertretung des Landraths für nöthig erachtet würde, sie dur einen zum höheren Verwaltungsdienst qualifizirten Beamten statt- finden soll, nicht aber die Regierung gezwungen ist, eine solche Ver- tretung eintreten zu lassen.

Dies vorausgescickt, stelle ih mir das künftige Verhältniß des Gesammtorganismus folgendermaßen vor. Der Polizei-Präsident und Landrath muß allerdings ein hervorragender und mit un- gewöhnlich reichen administrativen und geistigen Gaben ausgestatteter Mann sein. Daß der jeßige Herr Polizci-Präsident diesen Anfor- derungen vollkommen gerecht geworden ist, glaube ih, wird Niemand, der ihn näher kennt, bezweifeln. Jh nehme aber an, daß in aller Zukunft die Auswahl der Regierung nur einen Mann treffen wird, der die nöthigen hervorragendenEigenschaften besitzt, Ich neh nue also an,daß der künftige Tombinirte Polizei-Präsident und Landrath seine Hauptaufgabe nit einseitig darin finden wird, fich mit den Polizei-Präsidialgeschäften Frankfurts zu beschäftigen, sondern er wird beide ihm anvertrauten Aemter von einem höheren Gesichtspunkte aus behandeln, indem er wichtige und grundsäßlihe Fragen seiner eigenen Entscheidung und Bearbeitung vorbehält, und für die beiderseitigen, minder wichtigen Geschäfte wird er höchst wahrscheinli für die Präsidialgeschäfte, wie es jeßt {hon der Fall ist, einen auch für die höhere Verwaltung vorgebildeten Beamten als Unter- stüßung zur Seite haben, und er wird die laufenden Geschäfte, die Abhaltung von minder wichtigen Terminen, kurz den ganzen pro- zessualen, sehr. wichtigen Antheil der Geschäfte von minder großer Bedeutung, ohne irgendwie den Uecberblick über die Gesammtheit der ihm anvertrauten Interessen zu verlieren, feinen Vertretern in beiden Aemtern überlassen können. Und ih möchte sagen, daß mit demselben Ret, mit dem der künftige Land- kreis Frankfurt heute sagen würde, wir würden vernachlässigt wecden, wenn der Polizei-Präsident gleichzeitig unser Landrath wird mit demselben Rewt die Stadt Frankfurt sagen könnte, wir würden vernach- lässigt werden, wenn der Polizet-Präsident gleichzeitig Landrath des Land» kreises Frankfurt wird. Das wird immer abhängen von dem Maß der persönlichen Neigung, welches der betreffende Beamte für den einen oder andern Zweig seiner Thätigkeit hat, ih nehme aber an, daß er pflichtgemäß diejenige Stellung einnehmen wird, die ich mir zu sfizziren erlaubte. Es ist ja natürli, daß ein Beamter, der überhaupt für höhere Verwaltung befähigt ist, niht anders verfahren kann; es wird unter seiner Leitung die Gesammthcit aller hier betheiligten Interessen stehen, er wird die Hand und das Auge über dem Ganzen halten und seine Vertreter werden thm in beiden Sphären seiner Wirksamkeit, der eine dort, der andere da, mit ihrer

eit und Kraft zur Seite stehen, und so wird man bei einem solchen V aats nicht sagen können, daß in Wirklichkeit eine Vernacbläfsigung der Interessen des Landkreises, eine capitis diminutio für ihn zu be- fürchten ist. 4

Aus diesen Gründen, meine Herren, von denen ih immer haupt- {äcblih auf den zurüctfkomme, daß es sich hier um ein dringendes großes Staatsinteresse handelt, das muß ich allerdings betonen aus diesen Gründen bitte ich Sie, sih dem Antrage des Hrn. Abg. Schreiber anzuschließen; ih kann meinerseits erklären, daß gegen seinen Unterantrag, unter der von mir ausgesprochenen Voraussetzung, nichts zu erinnern ift, weil ih der Meinung bin, er bewegt si ganz in der Richtung der faktisch vorhandenen Intention der Regierung.

Ein Vertagungsantrag führte zur Konstatirung der Beschlußunfähigkeit des Hauses; die Auszählung ergab die Anwesenheit von 184 Abgeordneten. Das Haus war mithin nicht beschlußfähig. 2s :

Um 23/4 Uhr vertagte sih hierauf das Haus auf Dienstag

11 LUL

S Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- cegister nimmt an: die Königliche Expedition des Dentshen Reihs-Anzeigers uud Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe nnd Untersuchungs-Sachen.

2. Subhaststionen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Snbmissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

E

Stebriefe und Unters uchungs - Sachen. A [3938]

[3798] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kellner Sebastian Kraus aus Raßdorf, welcher flüchtig ift, ist die Untersubungshaft wegen Diebstahls und wieder- holten Betrugs verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Gerichtsgefängniß zu Frankfurt a. M. abzuliefern, aub alle bei demselben befindlichen Effekten und Werthsachen mit Beschlag zu belegen und dem Unterzeichneten zu Übersendten.

raukfurt a. M., den 17. April 1885.

Der Untersuchungsrichter I. __ bei dem Königlichen Landgerichte.

Beschreibung: Alter 35 Jahre, Größe über Mittel- maß, Statur \{lank, Haare dunkelblond, stark links geschei telt, Stirn hoh, Bart, Schnurrbart, an bei- den Seiten stark herabbängend, Nase groß, gerade, Mund ziemlihch breit, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blei, Sprace deutsch, französisch, englis und italienisch, Kleidung {chwarzer Gehrock, Hose und Weste. Besondere Kennzeichen : |ößt etwas mit der Zunge an, trug zuleßt ein graues Reise- täs%chen bei fi.

[3795] Stebriefs-Ernenerung.

b Der gegen den Agenten Hermann August Ferdi- nand Gundlah, am 8. September 1860 in Tre- bitsch, Kreis Friedeberg N.-M., geboren, wegen Unterschlagung in den Akten &3 (6. 1371. 84 J. IIa. 210. 84 unter dem 1. Mai 1884 erlassene Steckbrief wird erneuert.

Berlin, den 15. April 1885. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Lardgericht T.

[3797]

Die in Nr. 18 unter Nr. 3163 erlassene Straf- voliftreckungs-Requisition vom 8. Januar 1883 gegen die Militärpflichtigen Benno Shöueih und Ge- nossen wird erneuert.

Waldenburg i. Schl., den 2. April 1885.

Der Staatétanwalt.

[3796] Steckbriefs-Erledigung.

Der diesseits unter dem 30. März 1885 wider den Photographen Franz Rudolf Gustav Schneefuß, geboren am 18, Februar 1851 zu Steitin, wegen Diebstahls nach mehrmaliger Vorbestrafung wegen Diebstahls in den Akten J. IVa. 702 84, ‘erlassene Steckbrief wird hieruit zurückgenommen.

Berlin, den 18. April 1885, -_ Königlihe Staatsanwalischaft beim Landgerichte I,

[3794] Steckbriefs-Erledigung.

Der unterm 4. April 1885 hintec dea Buchhändler Wilhelm Adbilgaard, geboren am 10. September 1843 zu Stralsund, in den Akten I. Ta. 129, 85 erlassene Stecbrief is durch dessen Gestellung er- letigt.

Berlin, den 18. April 1885.

Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht I.

Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [3936]

In Sachen, betreffend die Zwangsvollstreckung in das Zimmermann Carl Holldorf {e Wohngrundstück Nr. 2088 und 2089 zu Dömig wird zur Abnabme der Recnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Thei- lung Termin auf

Freitag, den 8. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, besti mmt.

Gleichzeitig wird die Angültigkeit des Hypo- thekenseins über 450 M, eingetragen sub Nr. IX. auf den Namen des Kalkbrenners Adolf Schult, gemeinkundig gemacht.

Dömitz, den 18. April 1885,

Großberzoglihes Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Kiedksee, Akt.-Geh.

[3941] Aufgebot.

Auf Antrag eines der präsumtiv nächsten Erben werden die unbekannten Rechtsnachfolger des durch Aus\ch{chlußurtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 2. Dezember 1884 för todt erklärten Karl Friedri Schmidt von hier aufgefordert, ihre An- |\prüce und Rechte auf dessen in Gerichtsverwahrung befindlichen Nachlaß spätestens in dem auf

Freitag, den 25. September 1885,

Vorm. 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im biesigen Geri18- gebäude, Schloßstraße, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3, anzumelden, widrigenfalls die bis jeyt auf- getretenen Erben als die allein vorhandenen argesehen und über die fraglihe Verlassenschaft den leßteren gegenüber in Gemäßheit S. 154 des Intestaterbfolge- geseßes verfügt werden würde.

Fürstl, Amtêgericht Gera, den 13, April 1885. H. Graesel.

[3937] Aufgebot.

Die Erben des dahier verlebten Direktors Mathias Conrad Schaefsberg haben das Aufgebot der beiden, Je über 600 M lautenden privil. 4Lprozentigen Vbligationen der Rbeinishen Eisenbahn Nr. 19 500 (Neunzehntausendfünfhundert) und Nr. 30 200 (dreißig- tausendzweihundert) nebs Talons beantragt. Die

Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, späteftens

n dem auf Dienstag, den 21. Januar 1890, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rehte anzumelden und die runden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Köln, den 18. April 1885.

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

—————————— E

j Aufgebot. _ Der Vorstand des St. Vincenz-Hospitals zu Coes- feld hat zum Zwecke der Besitztitelberibtigung das Aufgebot des in der Gemeinde Stadt Coesfeld ge- legenen Grundstücks Flur 6 Nr. 824/652 beantragt, weshalb alle diejenigen unbekannten Betheiligten, welche Eigenthumsansprüce dieser Grundstücke gel- tend zu machen haben, aufgefordert werden, sfolche spätestens in dem auf den 20, Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls sie damit werden ausges{lofen werden. Coesfeld, den 17. April 1885. Königliches Amtsgericht.

3940] K. Amtsgericht Freudenstadt,

Aufgebot.

Gießer Friedrib Montigel in Friedrichsthal hat den Antrag auf Kraftlcserk! ärung zweier von der Unterpfandsbehörde Wittlensweiler auf Grund der Pfandbestellungeu vom 16. Januar 1880 und 25. Ok- tober 1880 (U. B. VI1I. BL. 76 u. 77) über zwei Darlehenéforderungen des ersteren gegen Wagner Christian Matt und dessen Ehefrau Christine Maria, geb. Kugler, Beide von Wittlensweiler, im Betrage von 450 F und 100 M verzinelih auf 28, Novem- ber 1880 und 1, Dezember 1880, aut gefertigten Pfandscheine cefellt.

Aufgebotstermin ist auf

Freitag, den 27. November d. Z,, Bormittags 9 Uhr, bestimmt, und cs wird der etwaige unbekannte Ins haber der bezeihneten Urkunden aufgefordert, späte- stens in diesem Termine dieselben vorzulegen, um seine Re{bte anzumelden, widrigenfolls die Pfand- scheine für kraftlos erklärt würden.

Den 17. April 1885.

Gerichts\creiber: Schirmer.

[3735] Jm Namen des Königs!

In dec Thomas Maiysikshen Aufgebotssache (F. 21/84) erfennt das Königliche Amtsgericht zu Schildberg dur den Amtsrictec Beyer in der Sitzung am 17, April 1885

für Recht :

Die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger Rosalie, geborcne Gozdowska, und Johann JIgna- towiczshen Eheleute, des Josevh und Mattheus Calfkosinski, der Rosalie, geb. Calkofinéka, verehe- lihten Wasilewska, der Marianna, geborene Goz- dowska, und Peter Szymalaschen Eheleute, der Victoria Gozdowska, des Anton Gozdowski, der Rosalie Gozdowska und der Catharina, geb. Goz- dowéta, und Michael Siecradzkischen Eheleute werden mit ihren bezüglichen Ansprüchen auf die Hypotheken- posten von

â, 00 Thlr =- 160° M,

b, 20 Thir. = 60 6,

G, 20 bir = G0

d, 20 Vblr, 60 M,

6, 20 hlr. =—= 00 A

f, 20 Shlr, = 60 Æ,

2 20 hir = C0 6

20 ChIr, = 60 M,

i. 20 Thlr. 60 M, eingetragen in Abtheilung Il. Nr. 1, 2a, 2D, 20 3, 4, 5, 6, 7 des den Thomas und Marianna, geb. Rostalska-Matysikscen Eheleuten gehöricen Grund- stücks Kaliszkowice kalitkie Nr. 68A. ausges{chlo#sen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Wirth Thomas Matysik auferlegt.

Königliches Amtsgericht.

06 S Le) Ausshlußurtheil.

Das Königliche Amtsgericht zu Grottkau hat am 10, Bpril 1885 für Recht erkannt :

Der eingetragene Gläubiger und deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Abth. T1. Nr. 2 des Gruadbuc{blattes 8 Seif- fersdorf b./Gr. zufolge Déekr:ts vom 18. Junt 1880 wegen der noch zu bezahlenden Kaufgelder von 470 ThIr. für den Vercklävfer osef Hoenscher eiu- getragene resérvatio condominii auêgesch{lofsen.

[3734] Das kgl. Amtsgeriht München I. __ Abtheilung A. für Civilsachen hat in seiner öôffentlihen Sißung vom 16. April 1885 in Sachen des Metgermeisters Johann Müller in Neun- e firhen am Brand wegen Krafiloserklärung eines Lebensversicherung8- \chcines, folgendes Ausschluß-Urtheil erlassen und verkündet : I, Der Versicherungsschein der b. Hypotheken- und Wechselbank vom 3, April 1865, Naw. 7732, Fo], 23. G, B. 1V., unterzeichnet mit „Direktor Brattler und Administrator Sendtner“, wodurch das Leben des Metzgermeisters Johann Müller in Neun- kirhen a /Br. auf Lebensdauer für die Summe von 600 FI. B, V. versichert worten ift, wird für kraft- los erflärt. II. Dec Antragsteller Johann Müller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Münzen, den 17. April 1885.

Dec geschäftsleitende kgl. Gerichtsschreiber. (L. 8,) Hagenauer.

[3949] Die 4 9/9 Leipziger Stadtobligation vom Jahre 1864 Nr. 15826 über 100 Thlr. = 300 Æ, eben- sowie der zu derselben gehörige Talon und die Cou- pons vom 1. Juni 1880 ab, nicht minder die Leip- ziger Stadtschuldscheine der Anleihe vom 9. April 1864 über je 100 Thlr. = 300 Æ Nr. 14034 und 14035 find durch Erkenntniß vom 17. April 1885 für kraftlos erflärt worden. Leipzig, am 18. April 1885.

Das Königliche Amtsgericht, Abtbeilung II.

Steinberger.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung X.

Deffentlicher Anzeiger. 7

9. Industrielle Etablissements, Fabriken nund Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen,

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

E

Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „JZuvalideudank“, Rudolf Mosse, Haasenustein & Vogler, 6G. L. Daube & Co., E. Shlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Bureaux.

9. Familien-Nachrichten. beilage. [3947]

Auf den Antrag des Königlichen Haupt-Steuer- amtes zu Potédam hat das unterzeichnete Gericht am 1. April 1885

für Recht erkannt :

Das Hypothekeninftrument bezügli des auf dem, dem Rentier Albert Thôöns zu Spandau gehörigen, ebendaselbst belegenen und im Grundtuhe von Spandau Band IV. Blottnummer 157 verzeichneten Grundstücke in der III. Abtheilung sub Nr. 14 ein- getragenen Konfiskationswerthes cines Ochsen in Höhe von 40 Thlr. wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auferlegt.

Spandan, den 4. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

Jm Namen des Köuigs! Verkündet am 15, April 1885. 5 Jacobi, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag:

1) der Rechtsnachfolger des am 18. August 1870 verstorbenen Johann Diedrid Wiecels aus Seehausen, als: a, der Wittwe Metta Wiechel8, geb. Gerdes zu Seehausen, b. des Köthners August Wiechels zu Seehausen, c der Ghefrau Metta Adelheid Gerdes, geb. Wiecbels, zu Seehausen, d. der Ehefrau Marie Denker, geb. Wiechels zu Tüschendorf, e. der durch ihren Vater Häusling Claus Junge zu Bremen, als geseßlichen Vertreter, vertretenen Meta Junge, Rechtsnachfolgerin der am 23, Februar 1881 gestorbenen Ehe- frau Anna Junge, geb. Wiechels, zu See- hausen, der Chefrau Metta Atelheid Gerdes, geb. Wiecels, zu Seehausen, der Rechtsnacfolgerin der am 23. Februar 1881 gestorbenen Ehefrau Anna Junge, geb. Wiechels, zu Sechausen, als der dur ibren Vater Häusling Claus Junge zu Bremen vertretenen Meta Junge,

erkennt das Königliche Umtsgeribt zu Lilienthal, Abth. T., durch den Amtsrichter Meyer pp. pp. für Recht:

Die üker den zwischen: 1) den Vormündern der minderjährigen Kinter des weil. Köthners Johann Hinrich Wiecels Nr. 20 zu Seehausen, Köthner Claus Hinrih Gerdes aus Tüscbendocf und Neus- bauer Hinrih Meyer zu Seebergen, b. der Wittwe des weil, Köttners Johann Hinrich Wiechels, Meta, geb. Gerdes, zu Seehausen, c dem Anerben August Wiechels zu Seehausen am 18. Joli 1868 abge- \chlossencn Uebergabeabfindungs- und Altentheils- vertrag vor. dem Königlichen Amtsgerichte Llien- thal aufgenommenen Urkunde vom -18. Juli 1868, bestätigt vom Königliben Amte Lilienthal am 30, Juli 1869, wird hinsichtli der in der Urkunde im §. 2 enthaltenen Beurkundung der a. dem Diedrih Wiechels aus Sechausen, b. der Meta Adelheid Wiechels aus Seehausen, ec der Anna Wiechels aus Seehausen ausgesetzten Abfindungen von je 180 Thlr. 7 Gr. 33% Pf. dur Hypo- thekeintragung auf Köthnerstele Hs. Nr. 20 zu Seehausen gesichert hiermit für kraftlos erklärt.

gez. Meyer. Ausgefcrtigt :

(L, S) Jacobi,

Gericbts\chreiber-Anwärter als Gerichts\creiber Königlichen Amtsgerichts Lilienthal.

[3727]

[3738]

Durch Urtheil vom 26. März 1885 sind folgende Ausfertigungen:

a. des Erkenntnisses vom 8./3. 67, aus welchem Band RI. Blatt 26 Grundbuchs von Weidenau für den Schweinehändler Wilhelm Gosse zu Winter- born und Wittwe Caspar Gosse, Wilhelmine, geb. Drinhaecuser, und deren Kinder Caroline, Danatel und Julie Gosse daselbft 43 Thlr. Judicat nebst 5 %/9 Zinsen und Koften,

b, des Erkenntnisses vom 18. Februar 1887, aus welchem daselbst 30 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf. Iudikat nett Zinsen und Koften für den Landwirth Philipp Müller zu Afholderbach,

c des Erkenntnisses vom 18, Februar 1867, aus welchem daselbft 46 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. Judikat nebst Zinsen und Kosten für den Johann Heinrich Bäumer zu Afholderbac,

d. des Erkenntnisses vom 18, Februar 1867, aus welchem daselbst 39 Thlr. 17 Sgr. Judikat nebst Zinsen und Kosten für den Landwirth Johannes Heinrich Heide zu Afholderbach eingetragen stehen, für fraftlos erflärt.

Siegen. Königliches Amtsgericht.

[3740] Jm Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern erkennt das Kgl. Amtsgericht Fürth, vertreten durch den Kgl. Amtsrichter Michel, im Aufgebotksverfahron zum Zwecke der Kraftlos- erklärung zweier SParkassenscheine der ledigen, großjähripen Dienstmagd Maria Magdalena Schultheiß von Dach, in sener öffentliben Sißung vom 2. April 1885 zu Recht, was folgt : Die auf den Namen der Dienstmagd Maria Magdalena Schultheiß von Dach durch die Sparkassenverwaltung der Stadt Fürth aus- gestellten Seine über 50 A fünfzig Mark d, d. 4, Mai 1880 Nr. 71,361, und über 100 A einhundert Mark (d. d, 4. März 1884 Nr. 82,433 werden für kraftios erklärt. Fürth, den 4. April 1885. Der Kgl. Amtsrithter : gez Michel, Zur Beglaubigung: Der geschäftsleitende Kgl. Sekretär :

(L. 8) Hellerich.

a

[3733] Im Namen des Königs !

Auf den Antrag der Einwohner Josef und Ca- tharina Meier’scben Ebeleute zu Heidersdorf, vers- treten durch den Rechtsanwalt Warmbrunn zu Neiffe, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse dur den Amtsrichter Dr. Ackermann für Recht:

Das Hypothekerinstrument über die auf dem Grundftück Nr. 75 Heidersdorf, Abtheilung IIT. Nr. 7 zufolge Verfügung vom 28286. Dezember 1884 für den Wallmeister Münster zu Neisse eingetragene Forderung von 25 Thalern nebft 59% Zinsen seit dem 5. August 1853, sowie 15 Silbergroschen ver- auslagte Kosten und 22 Silbergrosben 6 Pfennige Intabulationskosten, wird für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen.

[3737] Urtheil.

Der am 2. August 1834 zu Nürnberg als Sohn der verstorbenen Güterladerseheleute Thomas und Marie Katharine Pfann, geb. Neumüller, geborene Zeugschmiedsgeselle Wolfgang Tobias Pfann von Nürnberg, zuleßt in Nordamerika, Newport Newrvs, Staat Virginien, wird für todt erklärt.

Nürnberg, den vierten April 1885.

Zebler, Kgl. Amtsrichter.

_ Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des Kal. Amtsgerichts. Der geschäftsleitende Kgl. Sekretär :

(L 8.) Hater.

[3779] Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenreht belassene Christina Kleinen Näherin, Ehefrau des Glasbläsers August Wahl, zu Büsbah wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt NRadermacher, klagt gegen ihren Ehemann, den Glas- blâser August Wakbl, fcüher zu Stolbera und Büs- bah wohnhaft, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: Das Königliche Landgericht wolle in Ergänzung seines Urtheils vom 21. März cr. den Notar bestimmen, vor welchem die Auseinandersezung zwischen den Parteien statt- zufinden hat und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Il. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf

Donnerstag, den 18. Juni 1885,

N _Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. l Gerfrath, e. Geritsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[3752] Oeffentliche Zustellung,

Das Handlungshaus F. Wengner in Arsbach hat dur den K. Advokaten Kammer gegen den Kauf- mann Petec Albinger von Ansba@z, zur Zeit unbe- kannten Aufenthaltes, eine Fordecung von 516 M, 60 4 für vom 12. Septbr. vor. bis 7. Februar ds. Is, bezogene Waaren cingeklagt und beantragt, den Beklagten zur Zahlung dieses Betrages nebst 59% Verzugszinsen vom 1. März d. Js. eventuell von der Klagszustellu+g an, sowie zur Tragung der Kosten zu verurtheilen und das Urtheil gegen eine vom Gerichte zu bestimmende Sicherheitsleistung als vorläufig voUstreckbar zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung der Saße wurde Termin auf

Mittwech, den 17. Juni 1885, Nachmittags 3 Uhr, im Sißungssaale der Hardelskammer des Kgl. Landgerichts Ansbac angeseßt, wozu die klagende Firma den Beklagten mit der Aufforderung ladet, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwette der gerihtlich bewilligten öffentlichen Zustellung an Peter Albioger wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ansbach, am 16. April 1885,

Gerichtsschreiberei des Kal, Landgerichts. Deisenhofer, Obersekretär.

{3763] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikant A. Kreis zu Kowahlen, vertreten dur den Rechtsanwalt Grabower, hier, König- straße 14, kiagt gegen den Kaufmann Fedor Neuge- bauer, früher bier, Potédameritraße 29, in Firma Elgnowski et Co.. jeßt unbekannten Aufenthalts, mit der Behauptung, daß dec Beklagte auf vor- berige Bestellung von dem Kläger Waaren zum verabredeten Preise im Gesammtbexrrage von 1155 4 88 S erhalten habe, mit dem Antrage. auf Ver- uitheilung des Beklagten zur Zahlung von 755 M4 88 Z nebit 69%) Zinsen seit dem 16. Januar 1885 fowie zur Erstattung der ia Arrestsachen 44 6. 95. 85. entstandezea Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recbtéstreits vor die 6. Kammer für Handelssachen des Königlichen Land- gerichts I. zu Berlin auf

den 11. Juni 1885, Vormittags 107 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecte der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemat.

Berlin, den 14. April 1885.

Hütter,

Gerichts\chreiber des Königlichen Laadgerichts I. [3744] Oeffentliche Zustellung.

Das große Vereint-Möbel-Magazin hiesiger Tischlermeister, E. G., zu Braunschweig, vertreten durch den Redbtsanwalt Nessig daseUbft, klagt gegen den Buchhalter Nombach, früher hier, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, wegen Freigabe einer Sicher-

heit, mit dem Antrage, auf Verurtheilung des Be- flagten zur Freigabe der zufolge Arrestbefehls Herzoglichen Amtsgerihts Braunschweig vom 14. November 1884 daselbst an demselben Tage depo- nirten Sicherheit von 500 #4, und ladet den Be- kflagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- skreits vor die erste Civilklammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig

auf den 29. Juni 1885,

Vormittags 10 Uhr,