1885 / 94 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Tr

p F E Lo E E A

Zweite Beilage

garn seit 1878 durgeführt sei, und diese Unterscheidung sei auch in die neue Zolltarifnovelle aufgenommen. Es sei also durch das Beispiel erwiesen, daß die Befürchtungen, welche gegen die Unterscheidung geltend gemacht seien, nicht zutreffen würden. Um jedoch die Schwierigkeiten so viel wie möglich zu beseitigen, habe er beantragt, daß die Abfertigung nur bei bestimmten Zollstellen stattfinden solle. Er bitte da- her, seinem Antrage zuzustimmen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Regierungs-Rath Böttcher erwiderte, auch im Jahre 1879 sei ein Antrag eingebracht worden, eine Zollerhöhung für Glanzgarn nit eintreten zu lassen. Der Antrag habe eine Kommission beschäftigt, aber die Definition, | die damals von derselben für Glanzgarn aufgestellt worden s)ei, habe die deutschen FJnteressenten in wahres Entseßen verseßt. Es "ei damals bemerkt worden, daß unter die Rubrik, wie sie hier für GBlanzgarn festgeseßt sei, Alles rubrizirt werden könne, und daß die Wollzölle fo ohne Wukung bleiben würden. Der Antrag, den Zoll auf Glanzgarn unverändert zu lassen, sei damals vertheidigt worden, mit der Behauptung, daß jährlih 117 000 Ctr. dieser Wollgarne in Deutschland eingegangen seien, Das sei über- trieben. Glanzwolle werde hauptsählich von der Barmer Lißenfabrikation verwendet. Es beständen aber in Frankreich und Belgien, wo die Konkurrenten dieser Fabrikanten wohn- ten, die ebenfalls ihr Garn aus England beziehen müßten, gleihfalls hohe Zölle. Die deutshen Fabrikanten seien also mit den Franzosen und Belgiern völlig gleih- gestellt. Er bitte daher, von dem Antrage abzusehen, zumal die Unterscheidung der Garne an der Zollgrenze schwierig fei. Der Abg. Löwe habe auf Oesterreich hingewiesen und bemerkt, daß dort di? Unterscheidung ganz gut gemacht werden könne. Aber wie geschehe das? Die Garnproben würden nah Wien gesandt und dort untersucht.

Der Abg. von Helldorf beantragte bei der Schwierigkeit der Frage, und um den ‘Jnteressenten alle Gerechtigkeit wider- fahren zu lassen, Verw:isung des Antrags an eine Kommission ; der Abg. Löwe erklärte sih damit einverstanden.

Das Haus beschloß demgemäß.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch 12 Uhr.

Jm weiteren Verlauf der gestrigen (56.) Sißung des Hauses der Abgeordneten erfolgte die Fortsezung der zweiten Berathung des Entwurfs einer Kreis- ordnung für die Provinz Hessen-Nassau, sowie die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hessen-Nassau.

S. 34 handelt von dec Bestätigung der Bürgermeister, welchen nah der Vorlage die Handhabung der Ortspolizei belassen werden soll. Gemäß den Beschlüssen des Herrenhaus:8 kann ter Landrath die Bestätigung nah bloßer Anhörung des Kreisausschusses versagen. Die Kommission machte die Versagung der Bestätigung von der Zustimmung des Kreis- ausschusses abhängig; lehnt der Kreisausschuß die HZustim- mung ab, fo kann dieselbe auf den Antrag des Landraths durch den Regierungs-Präsidenten ergänzt werden. Dagegen beantragten die Abag. Beisert und Genossen:

„Wird dfe Beftätigung versagt, so ift eine Neuwabl anzu- ordren. Erbält au diese die Bestätigung nicht, so ernennt der Landrath unter Zustimmung des Kreisaus\chusses einen Stell-

E so lange, bis cine erneute Wahl die Bestätigung er- langt hat.“

Der Abg. Wirth empfahl diesen Antrag mit dem Hin- veis darauf, daß ein solches unbedingtes Bestätigungsrecht des Landraths für Hessen: Nassau ein Novum sei, welches die Abhängigkeit der Bürgermeister von den Landräthen ganz außerordentlih vershärfe.

Die Abgg. Dr. Lieber und Dr. Enneccerus empfahlen da- gegen die Kommissionsbeschlüsse, wenn sie sich auch ihrerseits nicht verhehlten, daß damit eine Verschlehterung der Stellung der Bürgermeister und mittelbar der Kreisausschüsse und Kreistage eintreten werde. Man dürfe aber an dem Kom- promiß nicht rütteln, welcher seiner Zeit bei der Berathung des Kompetenzgeseßes in Ansehung der Bestätigungsfrage zu Stande gekommen sei, und welchem die Kommissionsvorschläge entsprächen.

Der Abg. Büchtemann trat den Ausführungen des Abg. Wirth bei, während der Abg. Hahn und Regierungskommissar Geheime Regierungs-Rath Dr, von Bitter den Antrag Beisert bekämpften, der der Provinz Hessen-Nassau ein Privilegium gewähren wolle, welches keine Kreisordnungs-Provinz besite.

Der Antrag wurde abgelehnt, §8. 34 in der Kommissions- fassung angenommen, ebenso ohne Debatte §8. 35—41.

S. 42—62 handeln von der Zusammenjezßung der Kreis- tage. Die Vorlage ordnet in Uebereinstimmung mit den be- üglihen Vorschriften für die vorhandenen Kreisordnungs: Provinzen für die Wahl der Kreistags-Abgeordneten die Bildung dreier Wahlverbände der größeren Grund- besißer der Landgemeinden und der Städte an. Ein Antrag Beisert und Genossen dagegen wollte die jedem Kreise nah Maßgave der Bevölkerungsziffer zustehende Zahl von Kreistags-Abgeordneten auf die dem Kreise angehörtgen Gemeinden und selbständigen Güter nah Maßgabe der Seelen- zahl vertheilen, und die Wahl der Kreistags-Abgeordneten in denjenigen Gemeinden, welche für sich einen oder mehrere Abgeordnete zu wählen haben, dur den Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung erfolgen lassen, welche zu diesem Behufe unter dem Vorsiße des Bürgermeisters zu einer Wahl- versammlung vereinigt werden, :

Der Abg. Büchtemann vertheidigte diesen Antrag. Die Konstruktion der Wahlverbände in den Kreisordnungs-Pro- vinzen sei allerdings das Resultat eines Kompromisses, der jahrelange Kämpfe abschloß; aber es frage sih doch, ob die ein- fahe Uebertragung eines solchen für die Ostprovinzen mit ihrem starken Großgrundbesiß allenfalls noch passenden Wahl- modus auf Hessen- Nassau sich sachlich rechtfertigen lasse. Das könne für Wiesbaden gar nicht, für Kassel nur sehr bedingt zugegeben werden ; die Bildung folher Wahlverbände in Hessen-Nassau werde stets etwas Gekünsteltes, rein Schablonenhaftes sein. Der Begriff des Großgrundbesitzes, nah Art dessen in den östlichen Provinzen, sei in Nassau fast ganz unbekannt ; gleich- wohl suche die Vorlage mit Mühe und Noth in jedem Kreise einige Personen zusammen, denen sehr im Wider- spruch mit den Thatsachen die Eigenschaft größerer Grundbesißer zuerkannt und ein Privilegium und ein über- wiegender Einfluß in den Wahlkörpern beigelegt werde, welche die s{limmsten Ungleichheiten in Bezug auf die Verbände der Städte und Landgemeinden

na sich zu ziehen geeignet seien. Es werde eben der Versuch gemacht, au da eine Jnteressenvertretung zu schaffen, wo die Grundlagen dafür gar nit existirten. Seine Partei wolle, daß auf der thatsählih vorbandenen Grundlage weiter gebaut werde, die Basis für die Wahlen zu den Kreietagen werde in ihrem Antrag verlegt in die Gemeinden resp. deren Vertre- s I s hessishen Gutsbezirke hätten sie ebenfalls einzufügen versucht.

Der Vize-Präsident des Staats-Minißeriums, Minister des Fnnern von Puttkamer, erkannte an, daß in diesem Antrage ein Vermittelungsvorshlag enthalten sei, indeß müsse er doch bitten, den Antrag abzulehnen und die Herrenhausbeschlüsse wieder herzustellen, die fich im Großen und Ganzen an den bestehenden Zustand ans{h!öfsen; denn schon heute dehne sich die Wirksamkeit des Polizei- Präsidenten auf fast den ganzen Landkreis aus. Die Noth- wendigkeit einer einheitlihen staatlichen Polizeiverwaltung sei aber in hohem Maße noch verstärkt worden durch die Ent- wideluna, welche die Verhältnisse genommen hätten, Das vorgeschlagene Mittel sei aber wenig geeignet, cine Lösung in dieser hwierigen Frage zu fördern,

Der Abg. Schreiber bemerkte, in Hessen sei die Gliede- rung in die 3 Wahlverbände althergebrachtes Recht und lieb- gewordene Einrichtung, es handele sich also nicht allgemein um eine Uebertragung ciner Einrichtung, die dem Osten spezifish eigenthümlich sei, auf Hessen, sondern höchstens um die Uebertragung einer hessishen Einrichtung auf das be: nachbarte Nassau. Jn der Kommission hätten die freisinnigen Herren ihren Antrag àuh nur für den Regierungsbezirk Wiesbaden gestellt. Er bitte, es bei der Vorlage zu belaßen.

Der Abg. von der Reck erklärte sih durch die entschiedene Absage des Ministers an die Forderungen der Linken für sehr befriedigt, glaubte aber, daß kein Augenblick zu spät sei, um E bei den Kompromissen sahwidrig Beschlossene zu be- jeiligen.

Der Abg. Büchtemann entgegnete, die aegenwärtigen Be- stimmungen der Kreisordnung über des Wahlverfahren be- ruhten allerdings auf einem Kompromiß. Wenn es sih aber um die Uebertragung derselben auf Provinzen handele, wo für die drei Stände keine Bosis vorhanden sei, so habe man doch das Reht, nah Maßgabe der gegebenen Verhältnisse Abänderungen zu beantragen. Der Ausdru „ZFnteressen- vertretung“, den er gebraucht habe, sei aus den Ausélassungen der Freunde der Vorlage in der Kommission entnommen. Er wüßte auch kaum, wie man die Zusammensetzung der Kreistage anders bezeichnen sollte, als daß sie die Vertretung der einzelnen Futeressengruppen scin sollten. Es sei ja au gar nit zu verwerfen, daß Jnteressengruppen zu: sammengeworfen würden; aber da i Wo |Têine zue sammengehörigen FJnteressengruppen vorhanden seien, sollten sie auch nichl künstlih gebildet werden. Dies Trennung zwischen Stadt- und Landgemeinden sei durchaus künstlih. Fn Nassau seien wohl einzelne Grundbesißer vor- handen, welche mit den Großgrundbesißern der östlihen Pro- vinzen verglichen werden könnten; eine kleine Gruppe von Interessenten könne daraus allenfalls gebildet, aber nicht das Recht der Vertretung sür diese in Anspruch genommen werden. Das Ganze sei ein Versuch, der der historishen Tradition in Hessen fowohl wie in Nassau wider1preche.

Der Abg. Dr, Lieber bemerkte: Der Abg. Büchtemann habe Recht, daß troß des Komprontisses die thatsählihzen Ver- hältnisse in den einzelnen Provinzen geprüft werden müßten. Sonst wäre ja- die Konsequenz die, daß die Kreisordnung, so wie fie bestehe, ohne jede Aenderung in allen Provinzen an- genommen werden müßte. Der Minister habe ja für Hannover bereits selbst früher die Berechtigung gewisser Abweichungen von dem Komwprowisse anerkannt, z. B. die Nichteinsüh- rung der Amtsvorsteher. Auch die Bestimmungen über die Wahl der Kreistags-Abgeordneten halte er im Ganzen für ganz besonders verbesserungsbedürftig. Die Schaffung von drei Wahlverbänden in Nassau habe etwas Neues und Künst- liches. Sie sei neu, denn auch die Verfassung, welhe man nach der Einverleibung in Preußen bekommen habe, habe für Nassau eine Kreistagswahl ohne die drei Wahlverbände ein- geführt und nunmehr {hon 18 Jahre zur Befriedigung der Bevölkerung bestanden ; und sie sei künstlich, weil die Schaffung des Wahlverbandes der Grundbesißer und der Städte in Nassau nur auf künstlihem Wege erfolgen könne. Gewiß seien auch in Nassau Großgrundbesizer vorhanden, die den Anforderun- gen der Kreisordnung entsprähen; aber die Bevorrechtung derselben gegenüber den nit ganz so großen Grundbesigern habe im Sinne der großen Mehrheit der Bevölkerung etwas Künstliches und Verleßendes. Einen Unterschied zwischen Stadt und Land kenne das nassauische Reht ebensowenig, wie die thatsächlihen Verhältnisse. Er bitte demnach, es bei dem gel- tenden Reht in Nassau zu belassen, das man ja auch der Einführung durch die preußishe Staatsgewalt verdanke, und zwar ohne Mitwirkung der Volksvertretung, also weit er- haben über jeden Verdacht demokratisher Nivellirungsgelüste.

Der Staats-Minister von Puttkamer erinnerte dem gegen- über daran, das diejznige Bildung der Kommunalverbände, welche in der Kreisordnung enthalten sei, nach sehr langen Debatten und Kämpfen zu Stande gekommen, indem man shließlich zu der Ueberzeugung gelangt sei, daß sie die allein richtige Grundlage für eine kommunale Vertretung bilde. Die Angriffe des Vorredners ließea \sich daher nur zurü- führen auf die allgemeine Antipathie gegen das Prinzip der Kreisordnung selbst. Wenn einmal der in der Kreis- ordnung enthaltene Grundsaß der Gliederung der Wahl- verbände in die drei Gruppzn als rihtig anerkannt worden, so werde man gut thun, dem Grundgedanken des vorerwähnten Antrages nicht Folge zu geben. Die Annahme dieses Antrages würde die Arena aller früheren Streitigkeiten, die auf diesem Gebiete stattgefunden, wieder eröffnen. Die naturgemäße Folge würde sein, daß bei jedem Schritt, der zur Verfolgung des Gedankens der Staats- einheit gethan werde, diese Streitfrage mit demselben Recht au von anderer Seite wieder in Angriff genommen werden würde. Er bitte, es bei den Kommissionsbeschlüssen zu be- lassen. N Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die in der Regie- rungsvorlage proponirte Zusammenseßung der Kreistage scheine ihm im Allgemeinen den Verhältnissen entsvrehend, nahdem man das ständishe Prinzip überhaupt verlassen habe. Er habe uur zu bedauern, daß das ständische Prinzip aufgegeben worden und man bereits so weit gekommen sei, daß der Minister die Erinnerung daran „\tändische Velleitäten“ nenne. Er habe die Meinung, daß diese historische Form eine solhe Kraft habe, daß die Zeit noch kommen

Leiche hervorzehen würden. Die Einrihtungen für die Zusammenseßung des Kreistages seien so getroffen, daß alle verschiedenen Jnteressen des Kreises darin zur Geltung ge- braht würden. Bei dieser Gliederung würde au die geringste Wahlagitation stattfinden und die politishe Seite weniger hervortreten. Von irgend einem Kompromiß sei ihm ni 8 bekannt, und Aenderungen würden unabweielih sein. Er habe z. B. die Meinung, daß die Zusammenseßung des Provinzial-Landtages, wie er hier intendirt sei, und wie er in Hannover und in den alten Provinzen eingeführt sei, nit anfrecht erhalten werden könne, wenigstens für Hannover niht. Der hannoversche Provinzial-Landtag sei ja gewählt, und man werde sehen, wie er funktionire. Er werde ja au die Geschäfte erledigen ; aber daß er getragen werden würde von dem Vertrauen der Provinz, das alaube er nicht, obgleich ec die Ehre habe, ihm anzugehören, Geschichtlictes dürfe eben nicht einfa über Bord geworfen werden. Statt der stäncischen Elemente habe man in Hannover jetzt ein stark bureaufratisches Element bekommen, welches er zwar hoch achte und ehre, das aber niht geeignet sei zur Repräsentation der Bevölkerung; die Negierungsorgane seien nicht zugleich die geeigneten Ver- treter des Volkes. Er werde für die Anträge der Kommission stimmen.

Der Staats-Minister von Puttkamer erwiderte, daß er nur im Jnteresse des Landes davor gewarnt habe, die alten prinzipiellen Streitigkeiten wieder zu beginnen. Was den hannoverschen Provinzial Landtag anlange, so sei derselbe ganz nah seinen Wünschen zusammengeseßt, und er fürctte auch nit, daß sih das System, nah dem derselbe gewählt, nicht werde aufrechterhalten lassen.

Der Abg. Zelle betonte, au der Antrag seiner Partei sei gegen die ständischen Velleitäten gerichtet, und er fraue, ob derx Zweck, den der Minister in den Vordergrund gestellt habe, die Gewinnung der größtmöglihen Summe von «Fntelligenz, nit auf dem von seiner Partei vorgeschlagenen Wege viel besser sollte erreiht werden können.

Der Abg. Dr. Enneccerus bemerkte, die nationalliberale Partei füge sich dem Kompromiß, obwohl es ihr in Hessen- Nassau manche Unbequemlichkeit zu schaffen scheine. Aber gegen noch weitere Bevorzugung des Grundbesißes, wie sie sih in dem Auss{luß der arundbesißzenden Gemeinden von dem Wahlver- bande charakterisire, müsse seine Partei sich erklären.Was Hannover betreffe, so habe auch ihn (Redner) die enorme Zahl der Land- räthe, welche in den Provinzial-Landtag gewählt seien, über- rascht und befremdet.

___ Der Antrag Beisert und Gen. wurde abgelehnt (dafür Freiz

sinnige und ein Theil des Centrums mit dem Abg. Dr. Lieber), die Vorlage unverändert angenommen, (dafür aucch die Majori- tät des Centrums mit dem Abg, Dr. Windthorst).

Um 4 vertagie sih das Haus auf Mittwoch 11 Uhr.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Die NRechtsanwaltsgebühren in Preußen im Ge- biete des allgemeinen Landrechts. Zusammenstellung aller in Preußen neben der Deutswen Gebührenord- nung fürRechtsanwälte giltigen landesgeseßlihen Votr- schriften über Rec{tsanwaltsgebühren. (Ausführungsgeseßz vom 2. Februar 1880, Gese vom 30. Juli 1883, Gesct und Tarif vom 12. Mai 1851, Geseß vom 1. Mai 1875.) Mit Kommentar vou Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D., Berlin, 1885, Franz Siemenroth, (XVI., 168 S.), 3 M4 60 4. Die Auf- gabe der vorliegenden Scrift besteht darin, alle neben der Deutschen Gebührenordnung vom 7. Juli 1879 in Preußen (im Gebiete des Allgemeinen Landrechts) noch zu Recht bestehenden _landes- geseßliden Vorschriften über Rechtsanwaltsgebühren zusammen- zustellen. Zu derselben gehört demna insbesondcre auch die Untersubung, welche Bestimmungen der älteren Lande®8gejetze in Kraft geblieben sind und also zur Zeit noch Giltigkeit haben. Diese Untersuchung konnte sih mit \{chlußfolgerichtiger Zuverlässigkcit nur an die maßgebenden Ergebnisse anlebnen, welche aus einér gründe- lien Erörterung uad zutreffenden Beurtheilung der Vorfcage hervor- gehen, inwieweit nämlich zunächst eine Ausdehnung Der deutshen Gebührezordnung vom 7. Juli 1879 über ihren ursprüng- lichen Rahmen hinaus durch neuere Landesgeseze in Preußen statt- gefunden hat. Daher sondert sich die vorliegende Arbeit in 2 Theile. Im 1. Theile werden die neueren preußischen LandeLgeseße vom 2. Februar 1880 und 30. Jult 1883 behandelt, dur welche die Vorschriften der Reihs-Gebührenordnung vom 7. Juli 1879 auf die nit unter die Bestimmungen derselben fallende anderweite Berufsthätigkeit der Rechtsanwälte für entsprehend an- wendbar erflärt worden sind. Der 2. Theil befaßt sich mit den älteren preußischen Gebührengeseßen vom 12, Mai 1851, 3. Mai 1853 und 1. Mai 1875 in ihrer heutiaen Gestalt und Geltung. Jm unmittelbaren Anschlusse aa diesen 2. Tkeil sind so- dann einige auf den ältcren Gebührentarif vom 12, Mai 1851 be- züglicbe Kostentabellen unter Berücksichtigung der durch das Gesetz vom 1. Mai 1875 verordneten Gebührenerhöhung neu aufgestellt und angereiht, wobei ledigli die Rücksicht auf das praktische Bedürfniß, d, b. die Frage, inwieweit solche Tabellen noch jeßt zur Anwendung gelangen können und also praktisch brauchbar erscheinen, für maß» gebend angeschen worden ist. Sämmtliche aufgenommene Gesetze sind mit ausführlihem Kommentar versehen, theils in ein- leitenden Vorbemerkungen, theils in fortlaufenden Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen. Hierbei ist namentli darauf Bedacht genommen worden, auch die einschlägigen Bestimmungen anderer Reichs- und Landesgesetze, soweit es für das bessere Ver- ständniß der eigentlichen sinnerläuternden Bemerkungen oder ous Rück- sichten der Uebersichtlichkeit bezw. Vollständigkeit nothwendig erscbien, an gehöriger Stelle einzufügen, und außerdem ist bei den älteren Geîetzes- vorscriften stets und vor Allem die Frage ihrer fortdauernden Giltig- keit oder eingetretenen Ungiltigkeit gewissenhaft geprüft und gründlich erörtert worden. Das am Schlusse angereihte Sachregister dürfte dazu beitragen, die praktishe Brauchbarkeit des Werkes zu erhöhen. Mit der vorliegenden Arkeit hat ihr Verfasser in der That sowohl den Gerichten und anderen Behörden bei ihren hierher gehörigen Kostenfestseßungen und Entscheidungen über anwaltliche Gebühren- ansprüce, als aub allen preußischen Rechtsanwälten ein nügliches und willklommenes Hülfsbuch geboten. .

Von der mit vielen Abbildungen im Tert und ca. 550 Bilder- tafeln, Karten und Plänen ausgestatteten 4. Auflage von Meyers Konversations-Lerxikon, das in 256 wöhentlichen Lieferungen à 50 „S im bibliogravhischen Institut zu Leipzig erscheint, find kürz» li das 2. und 3. Heft veröffentlicht worden. Dieselben führen den Text von „Absterben einzelner Glieder“ bis zu „Agio“ fort, enthalten eine Menge aut abgefaßter, theils längerer, theils kürzerer Artikel aus den verschiedensten Wissensgebieten und des verscbiedenartigften Inhalts, aus denen wir die Artikel „Adel“, Afghanistan“ und „Afrika“ besonders hervorheben, und sind außerdem mit 2 Bilder- tafeln (Afffen und Aktinien), 2 Karten (Karte von Egygten, Reich Alexanders d. Gr.) und 1 Plan von Athen versehen.

werde, wo konservative Regierungen diese angeblih verscharrte

0 94,

zum Deuts

ittwoh, den 22 A

chen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, M

1885.

‘216 unz

| | | |

7

8

2VnE 1p (11128 bntuaua [12 ÖntnaupD

qun -1214n09) è

pa) Le

ßBunl1aupvg

/-31294 320 9g “a Pru 14v?gunoq1 21220 Vn132g9 F881 4vn1938 Ivu6)G vie

28/19/ 3 3020| 4 34/23/ 5 32/20 33/21! 9 30/25/12 31/21/13 36/21/16 27/21/18 36/30/19 28/19/20 26 19/24 | 50 41 24/95

/36/21 45 30 25/23

lometer

-_

( 51 43

{

740/ 46

8061] 44 133/20] 6, 9 744] 52 34/23/11

5 023! 47

O

leS l-quenyr

(Se *aD) 1ávf1233u 0113918

} 8

69: 82

13 *1B239 *n (Fg ‘&D) l4vfbng j Quan 03 v&l12@ au103 1nv ‘Q ua(pl1a1? (231) ‘1028) 14vtdu11v 139; *11uu 21

5 1371 14 641i 40

5 469! 3 463

13 587/ 10 654] 49 31/21/16 | 15 811] 95 895! 39 34/25/15 26 506] 20 032/ 44 32 17121 44 142] 47 352] 39 32 18/22

9 810} 22 896 7451/15 493! 41

9 542] 16 67 4

11 840! 13 815! 14 568| 23 334| 47

13

13

15 895] 11 720 19 161/48 994] 41 22 139

23 127] 18 300 43 47 243/ 11-125

61 241/13

95 026

13 017] 14 942

stellt im Reichs -Sisenbahn-Ämt.

A L

(28 ‘&ckD)

aVng ua1pl1woaß qun F

“Ano “Q 123320111 = -2P1s 91bajaßpn1n? ck

2 (1 qun 9 ‘6 u231v4Z) aßng az@lunaV qun =-ua2U0(13{h; ‘-}

71 3

965 660

26

9

19 92 590] 100 701/118696] 43 |28 22/26 |

133 510

9 N)

124 475 44 4 306 725 494 789 310 130

497 :

443 998 546 883 659 153 835 000 721 835 782 348 428 936

2

i

8

929 508 934] 16 408] 7521! 51 32/21/17

579 | 431 770

393 | 469 724 462

Uge.

1 22

9 181 184 452 Ic 198 478 507 587 741 898 896 2 174 395

2 2 3| 3279/30

|

entfallen |

auf die

Q - D

zurü- A

länge

fommen |: von den

gelegten ! Ns filom

'| | | |

r

[lten

9, 6 und 7.

chnell- Personen- Züge

fahrplan- mäßigen

Courier-

und gemi|chten Spa

_

(

3L

697

851

372

9 296

18 085 1-15

8 26 069| 2 324 3 885 515

38 725} 1 428 [1 562 951

000} 283 903| 2211 |1 696 250

33.51 9 755 15 632 27 453 29 031 11 964 19 062 322 214 24 535 14 570 22 10 11 496 24 743 13 249 9 21 67

Sp.

A

457 723

) 913

(

2951

8 23 483

7 82 2174 156 85 515 62 950

267 020 1 377 703 85

3 (

9 669 744} 33 616 7 8 4

3 669 655 2 590 617 1093 766 8 568 985 1 670 000 9 383 860

7 592 951

6 3 5

5 J

11 957 023 10 333 925 11439 537

15 3 X

ge und deren Verspätungen, aufg:

5

u

erspâ entfallen auf:

verlängert. Aufe auf den St

29,

Gesammt-V

94 “T

99_| 23. Von den (S

10

Achs-

ilometer

k der Züge Spalten

Zurük- gelegte

896

8

454 755 4 087 840 5

1 481 422 6

6 002 457 4019 624

70 535 237| 13 892 607 7976 711

60 635 478] 16 871 905

41 690 771

44 645 215 36 809 053 10 304 430 64 157 641 27 558 871 31413 67

11 316 207 48 698 332! 1

T5 bi

ua l1uaL 399 -U2U0[12(f 199

T:

vcrsäum

-n2uUpe qun -1311109) 129

_|spätungen wur-

nthalt | den Anschlüsse

ationen :

In Folge d. Ver-

u27Pluasß 199

tungen

-uau0 [1 12g

-N2upD qun -1911109) 129

18)

S. Ugen

ua lag 199

La, L

-19Uu0[12( 139

P.

verlängerte Fahrzeit :

-N2upD qun -1211n09) 1299

7 | 33 666 397

3 1 2

9 16 13

Zügen Anzahl.

)

t 78| 196) 32 1678 715 446/186 158 228

12 43 14

190 150 2819

1106 D 960

129 2 319|

Minuten.

49 10 396

230 21

995/ 1 248

57 86/

bruar 1885 beförderten Z

R)

‘Bunl12apvig uaQuall/a1zag 139

06 *dD (pvu FvlzuaLaa1cf 4al219 Vn11239 p

*88T avn1gaL 4vuo0!@ wg

*L°n9 ‘ga 14vtuurvlag) an? g1u11vg “12 8T ‘n GI ‘¿T dD ‘oßne ‘uoß ‘n

“1a ‘*1auAD ‘12111005 ‘dl12g uhvF ®

0,03 0,37

0,39] 0,10] 146 0,28

0,27] 0,33

0,55 0,17 022

18.

16.117 |

schen) im Monat F.

i

Es verspäteten :

13. | 14. | 15.

12.

Il

10.

Summe

der beförderten Züge:

fenbahnen (ausschließlich der bayer

s d

Nachweisung der auf deutschen E

*uaß1a‘g inv ‘Q Yvljuafat zva

‘0D 19vku1z ‘qua ut

C5

e] 2) *V1a ‘J jnv ‘2 Îvl1u3£01

“atlaog ugu ‘uav1o 1ag 1nv qui|u0avg;

‘u2fuv@ u1

Q. »

Ì Ì

30 Minuten :

*9"&D 14vLu15 L 13;7 un

-Züge [Gemis hte

über

20 Minuten:

*b1a ‘q 1nv ‘4 §vlzuaLaac *3040dl12g u4v@‘uaß13 43g 1uv gu1| uoav

rsonen

Pe

‘u2Xuv@ 1

l ** [g &D 14vtun t qi m1 (¿T4Z)avnC'aliza uqv ‘Via ‘g 111v ‘g 9vljua?0 1X "“\‘dlaaa uv ‘uaß1o 32g {nv qui U0avT)

Min.

-Züge

Courier- und

Schnell ber 10

‘u XuUv@) u1

Ü

ßige

-13]0@

s azphuas

außerfahr- planmäß

‘ej2uPpD ‘1311007

-1310©

apa

fahrplanmäßige

-J2uPD qun -1314n0D

“Vul1ajaßloau? quii uoavGg

(‘44212 - uauol312({ck) ‘uau(v{( 424 abuyg

Bezeichnung der Eisenbahnen.

‘22G 2QualnvRg

J (81*&D)oBne dla ugu 52 V

1| 0,02 8| 0,16 2| 0,10 4| 0,14 1/ 0,14

D 9 1

19 Zahlen der in den Spalten 31 und 32 nachgewiesenen Achskilometer na approximativem Ueberschlage an.

| j î

48)

i

9 0,34i

4 731 31| 20 446] 23| 17 A 0,12 6 0,11

,

(GI1‘dZD)abne dla ugv@ 22

8/0 1 0,51

Ed

92) 35 0,43) 8! 95) 9! j 1 l

13

21 1,69 6! 1,54 2! 071 18 3,22

1,49 2| 0,65

15

l

37|

|

3

21 2

11/ d)

)

c

1 295 S

689

424

8

207

93

22

103

373

4

1

49 1 081 D

75 13 61 1617 118 1704 48 22 36 67 6873

45 227

4 qun «mul M

9516| 115

952| 227 112

56

1484 1400| 1543 163

308

784 1980 7756 644

967

286 u 28/1 499/23 929) 272 158 1,24) 321 212 021) 77| 64/ 0,11) 0,25] ‘0,22

, 23 und 24 aufgeführten Eisenbahnen geben die

836| 3 280 224| 2 308

1 680/10 797 476

728

464 5628| 1148 1549 | 726)

7148| 1708) 2484 1 652

7407| 837112783

280,

224 1372| 2 604

3 360/ 6 760

5 322/11 650 5 390 2044 7143

448 2688| 9 028| 8 949

390, 1680| 3640

280

2 800

| |

364

756! 2 968)

2 -uau0ol12 | 92

168 168

6 089

560! 14 257 196

364

476

616

560

6 580| 56! 1596| 4292

84 772 728 4416| 3

504! 8940 3500 11 536 840

308

756| 7616|

196

336

1080 5

112

616

1243| 8110

(

2,30 570,22 751,45 274/31 692,33 ,10 254,92| 1176 798,73 20,61 96,80 1314,24 556,90 50 70,60

310,41

35|

| j | \ l

1 908,52| 367,07

| 2671,62 |

23,601 133,77] 1008

18| 132,10

176,96

| f

(27) 804

07,24

!

01) 386,85

08 301 20 762,52

515,54

0)

66

79'02| '5 3, 354 602,08 103/80 434 2 302

Eisenb.| 1 319 iglichen

jenbahn. - Di

61 1198,67 885,04

1536,10 166,5

Kilometer. 175,73

105,70

feld} 1 243,86| 1 636,06

9 377,74 7 99

191 313,66/10241,81| 12713/101141 57 583

1 626,27) 902,71

ohne

reêlau] 2 429

glichen Eisen-

glichen

Berlin glichen

ichen annover| 20

nigli

bahn

a

ätungen

omberg| 3 156 66| zen.

irektion

M.

rger Eisb.

ed‘ar-Eij

glichen ireftion [tona . Staats- Friedr.- hn

rhein

r o

der Köni

b.-Dir.Br

A

agdeburg} 1 500 ón

tfenbahn.

othring.

n

igl, Eifen-

on Erfurt} 1 Königlichen

gsbahn

oniglichen

cheEisenb.

10|Bezirk der Köni

önt H

Bemerkung. Die Verwaltungen der unter Nr. 19

Königlichen hn - Direktion

é Südbahn chtsrhein.)

Königlichen r. Elber der: Köni

enbahn

Köni 63

\

Ver

t im Gan Summen und Durd-

Kön Direkti

2

V mburg. Eis enb.

Eisenbahnen aats- Eisenb. .

\cke Eisen

der

erg. nen ,

Staats-

ex K

t

hnez urgis{e

Eisenba

e

a

S

f f ische der „Dir. Eisenbahn . der (re rttemb furt a. -Freibu

fi

ß \chweigi sche F

14 CEiserbahnen

he Ludwi ijenb,-Dir. Bezirk der Ks Alenb.- Dir, schnittszahlen

Bezirk der rank

ahne 25|Berlin-

F

isenbahn - Di _Eisenb.-Dir. Bezirk

Eisenba

Cisenba Mecklenb

Köln

18|W

Eisenb. Granz eigene mi

Köln (link 16|Werra-

Bezirk de bahn-

11|Bezirk essis adi 21|Bezirk d 22\Breslau

U

Cisenb -Dir. E:

Eisenb.-Di Eisen NBrauns

Bezirk der

Säch

24 Er

23|Main-N

Ostpreu 17|Bezirk

6IBezirk

p

4¡Saal-Ei 8

F

19

20|B

(

D

2\Unterelbe 3|Bezirk

1|Oberhbes

12 13 14

Anzeigen.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[3966] Steckbrief,

Gegen den unten beschriebenen Sthreiber Carl Sra. Adolph Krüger, welcher sih verborgen alt, ift in den Akten V. R. 11. 123. 85 die Unter- subung8haft wegen \chweren Diebstahls verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsge{ängniß hierselbft, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern

Berlin, den 17. April 18835,

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Beschreib Alter I e

ejMretbung: Alter 21 Jahre, geb. am 22. Juli 1863, Geburtsort Berlin, (Sröße 165 ecm, R fräftig, Haare hellblond, Stirn hoch gewölbt, Bart blond, Augenbrauen hellblond, Augen hellblau, Nase s{mal, Mund gzwöbßnlich, Zähne unvollständig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprathe deuts.

[3965] Stebriefs-Erledigung. __ Der unterm 20. März 1885 hinter den Kupfer- \{mied Gottlieb Hiedel, geboren am 22, Juli 1824 zu Eberswalde, erlassene Steckbrief ift erledigt. Berlin, den 15. April 1885. Königliches Amtsgerichr L. Abtheilung 88.

[3962] Steckbriefs-Erledigung.

Der unter dem 9. Juni 1883 erlafsene Steckbrief gegen den Tagelöhner Franz Domauiek aus Freisen- bruch wird hiermit als erledigt zurückgenommen.

Essen, den 17. April 1885.

Der Eiste Staatsanwalt.

[3963] K. Amtsgericht Nagold.

i urückgenommen wird dec am 27, Juni 1882 gegen den 15 Jahre alten Christian Schmid von Untershwandorf, O.-A. Nagold, wegen Forftfrevels erlassene Steckbrief.

Den 20. April 1885.

\sttv. Amtsrichter. Burger.

[3964] Oeffentliche Aufforderung.

Ina der Strafsache wider Schlegel J. 546. 85, wird ergebenst ersucbt, den jeßigen Aufenthalt und die Wohrung des Schlächtergesellen Otto Schlegel aus Neu-Ruppin, geboren am 11. Juli 1865 zu Gera, evangelisch, der \ich einer Unterschlagung von 150 M sculdig gemacht haben soll, zu den oben bes zeichneten Akten anzuzeigen.

Potsdam, den 17. April 18§5.

Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht.

[2229] Oeffentliche Ladung.

In der Strafsache wider Knoll und Genossen

J. IB. 673. 84 werden nabstehende Personen: August Ferdinand Meyhack, geboren am 17. November 1859 zu Mellin, Kreis Stolp, Wilhelm Robert Mehler, geboren am 26, April 1863 zu Briefenhorst, Kreis Landsberg a. W., Künstler Ecnst Friedrib Wilhelm Robert Bellack, geboren am 24. Zuli 1861 in Berlin, Scblosser Gottlieb Andreas Ernst Nicolaus Berger, geboren am 26. Januar 1861 zu Tula in Rußland,

9) Uhrmacher Guftav Adolph Ballot, geboren am

4. April 1862 zu Berlin, sämmtli unbekannten Aufenthalts, deren leßter Wohnsiß oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ift, beschuldigt,

als Wehrpflichtige in der Absicht, sch dem Ein- tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär- pflichtigen Alter si außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben,

Vergehen, strafbar nah §. 140 ad 1 Straf- geseßbuchs. :

Dieselben werden auf

den 17. Zuni 1885, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer 1. des Königlichen Land- gerihts I., Alt-Moabit Nr. 11/12, T. Treppe, Saal 49, zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der gemäß §. 472 der Strafprozeß- ordnung von den Ersaßzbehörden ausgestellten Er- klärungen verurtheilt werden.

Berlin, den 10. April 1885. j Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

[64647] Oeffentliche Ladung.

Die nachbenannten Personen :

1) der Klempnergeselle Friedrih George Kirsch, am 18, November 1861 zu Pr. Holland, im Kreise Pr. Holland geboren, evangelisch, leßter gewöhnliher Aufenthaltsort Lands- berg a. W., der Kupfershmied Gustav Albert Bläfing, geboren am 30. Oktober 1861 zu Baleczewo im Kreise Inowrazlaw, evangelisch, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort Neuklücken, Kreis Arnêwalde,

Paul Wilhelm Schulz, geboren am 26. Mat 1862 zu Landsberg a. W., evangelisch, leßter bekannter Aufenthaltsort ebenda,

der Privatlehrer Iohann Theodor Leh- maun, geboren am 2. Januar 1861 zu Swlaben, Kreis Guben, evangelisch, leßter gewöhnliher Aufenthaltsort Hertelsaue im Kretse Arnswalde,

der Schuhmacher Albert Eduard Wilhelm Schaefer, geboren am 23. Februar 1861 zu Czarnikau im Kreise gleihen Namens,