man die Zollerhöhung damit motivirt, daß man gesagt habe, die elsässishen Spinnereien würden ihre Fabrikation so ein- rihten fönnen, daß sie auch die feineren Nummern spinnen fönnten und die deutshe Jndustrie werde niht mehr auf englishes Garn angewiesen jein. Das sei aber niht geschehen, und ob es jemals geschehen werde, sei sehr zweifelhaft. Daher bitte er, seinen Antrag anzunehmen.
Der Abg. Grad bemerkte, die Menge der vorliegenden Anträge beweise, um welhe große Jnteressen es si hier handele. Aber sie wären wohl nicht gestellt, wenn die Herren der Enquete von 1878 oder den Verhandlungen über den Zolltarif im Jahre 1879 beigewohnt hätten. Denn die da- mals beschlossenen, jeßt geltenden Zollsäße seien das Resultat eines Kompromisses zwischen Halbseidefabrikanten und Baum- wollespinnern. Während damals die elsässer Spinner bei der Reichsenquete einen Maximalsaß von 92 # vorgeschlagen hätten, hätten die Vertreter der Krefelder Jnteressen wie der Abg. Reichensperger den Zoll auf 24 Æ( herabseßen wollen. Gewiß be- dauere er die Nothlage der Handweber am Rhein, aber sie sei ver- ursaht dur den Uebergang der Handweberei zur mechanischen Weberei, niht dur die französishe Konkurrenz und die sog. admission temporaire. Ein mechanischer Webstuhl mit einem Arbeiter produzire soviel wie 8#—10 Handweber, die durch den Uebergang zur mechanischen Weberei zu Tausenden arbeitslos würden, wie es auch in der Leinenweberei geschehen sei. Mit der admission temporaire in Frankrei seien solhe Schwierigkeiten verbunden, daß die wirkli zoll- freie Einfuhr eine unbedeutende sei: etwa 24000 kg Garne im leßten Jahre, womit die deutshe Halbseiden- branche doch gewiß nicht konkurrenzunfähig gemacht werde, zumal in Frankreih die Baumwollenzölle bis 360 Fr. pro 100 kg gestiegen seien gegenüber von 36 4 in Deutschland Und die Chappeseide für die Halbseidenindustrie zollfrei eingeführt werden könne und in Frankreih für die Seidenweber einem Zoll unterworfen sei. Man fage, Elsaß produzire keine Garne über Nr. 60; aber wenn dieselben keinen Nußen davon hätten, warum bemühten sich denn elsässische und deutshe Spinner darum, solhe Zölle im Tarif zu haben? Jn der That hätten in Wiülhausen 400 000 Spindeln feine Garne gesponnen, was der Produktion von 400 000 Spinnerinnen mit dem ehemaligen Spinnrad gleihstehen würde. Die elsässische Feinspinnerei habe sich unter französishem Regime entwickelt, weil Elsaß damals einen Schuß bis zu 360 Fr. pro 100 kg gehabt habe, wäh: rend die deutshe Feinspinnerei sich mit dem Zoll von 12 4 pro 100 kg vor 1879 nicht habe entwickeln können. Durch den Anschluß der Reichslande an Deutschland sei die Zahl der Spindeln um die Hälfte gestiegen, und im allgemeinen Interesse der Baumwollenindustrie in Deutschland sei der jezige Zoll eingeführt. Er bitte, den Zoll mit jeinen Sätzen bestehen zu lassen und sämmtliche Anträge abzulehnen. :
Der Abg. Broemel erklärte, wenn die elsässishen Spin- nereien {hon vor 1879 die feineren Garnsforten hergestellt hätten, so sei das eher ein Beweis gegen, als für die Zoll- erhöhung, denn vor 1879 habe man in Deutschland nur ganz minimale Zölle auf Baumwollengarn gehabt. Wenn aber im Elsaß die feineren Garne gesponnen würden, so müßten die- selben doch au für die Halbseidenindustrie verwendet werden können. Der Abg. Grad babe aver nicht bewiesen, daß ih hierfür diese Garne ebenso eignen würden, wie die englischen. Aus der kürzlich ershienenen Broschüre eines größeren Weberei- besizers3, der ‘ve: fut habe, aus den elsäfsischen Fabriken die feineren Garne zu beziehen, gehe hervor, daß der Preis der elsässishen Garne ein viel höherer sci, als der der englischen, und daß die Qualität der ersteren sih absolut nicht seidenfabrikation eigne; und dabei sei dem Herrn von den elsässishen Spinnern versichert worden, daß sie die beste Qualität ihrer Produkte geliefert hätten. L wolle die augenblidlihe schlechte Lage der Halbseidenindustrie darauf zurückführen, daß dieser Fabrikationszweig in leßter Zeit von der Handweberei zur Maschinenweberel1 übergegan= gen sei. Daraus ließe si vielleiht die Nothlage einiger fleiner Webermeister erklären, aber niht der Rückgang des Exports, denn durch den Uebergang von der Hand- zur Maschinenweberei werde die Produktion gesteigert, der Export also nicht behindert, sondern gefördert. Uebrigens wäre der Bundesrath auch ohne geseßlihe Befugniß in der Lage ge- wesen, den Wünschen der Halbseidenfabrikanten enigegen- zukommen ; denn {on in früherer Zeit habe man mehrfach die zollfreie Einfuhr von fremden Garnen, wenn
aber ein solches Vorgehen abgelehnt habe, ei Antxag gestellt, der auch nicht mehr ungewöhnlich jet; denn bei der Mühlenindustrie habe man ein ähnlihes System ein- geführt. Die Erweiterung seines Antrags dur den Abg. Trimborn sei ihm sympathisch; denn es wäre ungeret, Den Ausländer durch den deutshen Export zu begünstigen, um den Jnländer dafür um so mehr zu shröpfen. Sein Antrag be- ziehe sich Übrigens niht blos auf die Halbseidenindustrie, sondern auf die Fabrikation von Nähfäden. Eine Zoll- erhöhung zum Schuße dieser Fabrikation wünsche er nit ; wenn aber diese Jndustrie auf dem auswärtigen Markt mit der fremden nicht konkurriren könne, so wolle er derselben wenigstens den Bezug ihres Rohmaterials durch eine fleine
Maßregel erleichtern.
Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, eine so
geringe Herabseßung des Zolles wie beantragt werde, könne der deutshen Jndusirie bei der Konkurrenz in Amerika nichts nußzen, Jn Frankreich werde von der sogenannten admission
| unter günstigen Verhältnissen gearbeitet hätten. H | er die Anträge gelesen habe, den Eindruc erhalten, daß sie den
zur Halb: |
Der Abg. Grad |
dieselben unter |
Kontrole verwendet worden seien, gestattet. Da der Bundesrath | so habe er seinen |
| stets gelungen,
| die Halbseidenindustrie benöthige, sei
temporaure sehr wenig Gebrauh gemacht, au in Deutschland würde dasselbe der Fall sein und es wäre diesem geringen Veredelungsverkehr gegenüber niht geboten, an den Grund- lagen der Zollgeseßgebung zu rütteln. Die deutshen Fein- pinnereien hätten sih, wenn auch niht in dem erwünschten, pp do in erheblihem Maße entwidelt und eine Aenderung der Zölle sei deshalb niht geboten. Der Export von Baummwollenfabrikanten nah den Vereinigten Staaten habe sich na dem Konjularberihte in den Jahren von 1877 bis 1884 um 116/;,g Millionen Mark vermehrt. Die Halbseiden seien zwar etwas in Bezug auf Export zurückgegangen, aber das sei nicht auf die französishen Zollmaßnahmen zurückzu- führen, die erft im Jahre 1884 getroffen worden seien. Dafür habe si aber der Export der Sammete und Plüsche bedeutend gehoben. Die Einführung des Zolltarifs habe alfo die Baum- wollenindustrie niht geshädigt. Es gebe wenig Fndustrien, die sich in so namhaster Weise emporgeshwungen hätten, wie diese, wenn sie au in allerneuester Zeit niht den gewünschten Erfolg gehabt hätten. Rüttele man also niht am Zolltarif, sonsi wäre es besser, den Zoll für diese Waaren ganz auf- zuheben. :
Der Abg. Lohren spra si gegen die Anträge aus, Der Import von feinen englishen Garnen erfordere sür die be- treffende Jndustrie einen Zollaufwand von 25 000 #_ Da ungefähr zwei Drittel der Halbscidenfabrikate für den Export bestimmt seien, so falle auf die exportirten Waaren ein Zoll- aufwand von 16—17 000 # Was mache das aus bei einem Export, dessen Werth sich auf 80 Millionen Mark bzziffere ? Und solle man darum die Entwickelung der gesammten Baum- wollspinnerei aufs Spiel seßen? Wenn man den 400 000 Feinspindeln, die über Nr. 60 spinnen, den Zollshuß entziehe, so werde die Folge sein, daß sie unter Nr. 60 herabgehen würden. Der Antrag werde der Halbseidenindustrie keinen Vortheil schaffen, wohl aber die gesammte deutshe Baum- wollenspinnerei shädigen.
Der Abg. Dr. Bubl erklärte, der Staatssekretär habe an- erkannt, daß eine Krisis für die Krefelder Halbseiden- Fabri- fation bestehe. Aber das Erleichterungsmittel, ein erhödter Zoll auf ganzseidene Waaren, müsse bei der geringen Einfuhr dieser Waaren bedeutungslos bleiben. Er sei ein Anhänger des Schußes der nationalen Arbeit. Aber wenn wie hier auf der einen Seite die elsässishen Baumwollspinner mit 20 000 Arbeitern, auf der anderen Seite die gesammte deutsche Baumwollweberei mit ungefähr 180 000 Arbeitern einander gegenüber ständen, so sei er nit im Zweifel, auf wessen Seite er zu treten habe. Die Gespinnste, welche die Krefelder
Industrie gebrauche, könnten nicht in entsprehender Weise in -|
Elsaß angefertigt werden. Er werde deshalb mit einem Theile seiner politischen Freunde in erster Linie für den Antrag Penzig, wenn dieser aber abgelehnt werden follte, für den Broemelschen Antrag stimmen.
Der Abg. von Fischer bemerkte, wenn wirklich einige
Spinnereigesellshasten hohe Dividenden gezahlt hätten, so sei | damit noch nicht gesagt, daß die Baumwollspinnerei 1ns- | Diese Gesellshasten | daß sie |
gesammt des Schußzolls entrathen könne. / hätten gute Betriesergebnisse nur dadurch erzielt, s Er habe, als
ersten Angriff auf den Tarif von 1879 bedeuteten. Es solle ein Loch in die damals so mühsam zu Stande gebrate Arbeit gerissen werden, nd man hoffe, wenn dieses Loch erst gemacht sei, zu weiteren Angriffen vorgehen zu fönnen. Dieser Eindruck bestimme ihn, gegen alle Anträge zu stimmen, um die 1879 geshafene Grundlage zu erhalten. Man weise auf die Krefelder Halbseidenindustrie hin. Er könne nit einsehen, worin die Nothlage derselben bestehen solle. Seit 1879 habe der Export dieser Jndustrie um 60 Prozent zuge- nommen, und wenn derselbe in den ersten Monaten dieses Jahres zurücgegangen 0, 0 Je U Cvwagen , daß es sich um Modeartikel handele, die in der Winterzeit nie recht zu gehen pflegten. e i | Aber gerade dort arbeite die Halbseidenindustrie unter viel
| ungünstigeren Verhältnissen. Allerdings sei dort die admissìon
temporaire eingeführt, aber man mache nur geringen Gebrauch von derselben. Die Schwierigkeiten der deutschen Halbseiden- industrie erflärten si lediglich aus einem Wechsel in der Mode, gegen die Mode aber könne der Gescßgeber nichts aus- rihten. Der Abg. Buhl versuche die Weber und Spinner in einen Gegensaß zu einander zu bringen. Er habe au Gelegenheit, die Wechselbeziehung zwishen Webern und Spinnern zu studiren, und er müsse sagen, es gelinge nicht die Interessen beider zu trennen. (Ruf: Aktiengesellschaften !) Er habe nicht nur die Aktiengesellschaften in seiner Heimath im Auge, die ugleih einen Spinnerei- und Wéebereibetrieb unterhielten, lern ganz getrennte Betriebe, und doch sei es denselben si unter einander zu verständigen. Wenn gesagt worden sei, die elsässishen Baumwollspinner könnten jo feine arne nicht liefern, wie sie die Halbseidenindustrie gebrauche, so widerspreche er dem. Die Elsasser hätten unter der Herrschaft des französischen Tarifs eine Feinspinnerei gehabt, die sie erst unter deutscher Herrschaft wieder aufgegeben hätten. Seit 1879 sei es ihnen gelungen, wieder mehr Feinspinnerei zu betreiben, und wenn man wünsche, daß sie auch die feinsten Garne wieder spinnen sollten, so gebe man denselben den ollshuß, dèn ihnen die Franzosen gewährt hätten. Die lsasser würdcn dieselben sihèr anfertigen, fertigten sie zum Theil jéßt \{on án; denn die Anfrage aus Viersen, ob auch im Ela die feinen Garne gesponnen werden könnten, deren nur an solche Spinner
Man weise auf Frankreich hin. |
gerichtet gewesen, von d:nen man gewußt habe, daß sie keine feinen Garne spinnen könnten. Er bitte nohmals, die Anträge abzulehnen und kein Loh in den Tarif ven 1879 zu reißen.
Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, ihm fehle eigentlich die Lust, in einem Hause über Zollfragen zu sprechen, in welchem der Abg. Staudy mit seinem Wort, Zollanträge brauchten niht begründet zu werden, nicht Unrecht zu haben scheine. Der Abg. Staudy sei eigentlih nur ein bis&en enfant terrible gewesen, als derselbe gesagt habe, solhe Anträge brauche man nicht zu begründen; sei es, daß die Regierung sie vorshlage, sei es, daß die über der Regierung stehende, höhere freie wirthschaftluhe Vereiniaung es thue, welhe wahrscheinli so heiße, weil sie aller freien Wirthschaft den Tod ge- \{woren habe oder auch, weil ihre Mitglieder nur mit ge- bundener Marschroute möglihs| unfrei marschiren müßten. Er habe den Antrag Broemel nur mit s{werem Herzen unterstüßt, weil solhe Ausnahmsbegünstigungen in einem be- stehenden Zolltarif nur dazu dienen könnten, das Schuzzoll- system zu befestigen. Aber die Noth lehre beten; und wenn er sehe, daß die deutsche Fndustrie ohne Vortheil für irgend Jemand, nur aus tendenziösem Fanatismus heraus, und aus einer Art Angst, man könne zum Nachdenken über das Schutzollsystem kommen, geopfert werden folle, so wolle er lieber Gefahr laufen, oaß das Schutßzollsystem be- festigt werde, als daß die Dinge so wie bisher weiter gehen sollten. Daß das Elsaß jedeêmal komme, um seinen Stand- punkt als den des ganzen Deutschen Reiches vorzutragen, sei er hon gewöhnt. Das System der admission temporaire sei keineswegs neu in der deutschen Zollgeseßgebu:g. Man habe es in Deutschland bei der Eisenfabrikation und anderen, und man habe es noch vor Kurzem auch für die Chokoloden-
| fabrikation einzuführen versucht. Die deutsche Jndustrie, über
die bald geklagt, bald frohlockt werde, nehme es an Findigkeit im Bestreben, sich den Markt zu erobern, mit jeder FFndustrie auf. Sie habe die bisher für unüberwindlih gehaltene eng- lische Jndustrie in vielen Branchen aus dem Felde geschlagen. Gerade darin liege ein Grund mehr, ihr diefe Vergünstigung zu gewähren. Wenn er bedenke, welhe Mittel man aufwende, um Kolonien zu gründen, in denen Deutschland für seine Waaren Absat finden sollte, und wenn er bedenke, wie viel geringe Mittel man hier für ein bestehendes Gewerb: fordere, das auch den Zweck habe, den Nationalwohlstand zu vermehren, so könne er sih nicht denken, daß das Haus seinem bescheidenen Antrage die Zustimmung versagen werde. Es sei ja Sitte, bei großen feierlichen und erfreulihen Gelegenheiten auch etwas Großmuth zu üben, auch etwas an die Bedrüten zu denken. Die Rechte feiere jeßt ein solhes Erntefest an Zöllen, daß sie wirklih sich in guter Stimmung wie nach einem fetten Mahle befinde und einmal daran denken follte, den armen
| Leuten, die diese Zollvergünstigung hätten haben wollen, au
einen Obolus zu schenken. Lasse die Reckte ihn diesen Glau- ben festhalten, Er bitte das Haus, den Antrag anzunehmen.
Der Staatssekretär von Burchard entgegnete, die Be- hauptung, daß er fkaltherzig die Vorschläge zur Hebung der Nothlage der Krefelder Halbseidenindustrie zurückgewiesen habe, sei thatjächlih falsch. Er have gesagt, daß die preußische Re- gierung geneigt gewesen sei, selbst auf die admission tempo- raire einzugehen, wenn sie hätte hoffen können, daß dasselbe zu einem befriedigenden Erfolg führen würde. Aber davon habe sie sih nit überzeugen fönnen. An warmem Herzen für die nothleidende Fndustrie habe es also der Regierung nit gefehlt. Der Abg. Bamberger habe sodann gemeint, daß sein Antrag das Prinzip des Schußzolls niht schädigen werde. Er theile diese Auffassung niht. Jm Gegentheil, wenn es an diesem Punkte gelingen follte, den Zolltarif ab- zushwächen, so werde darin nur ein Anreiz liegen für weitere Versuche in gleiher Richtung. Sobald das Prinzip durch- brochen sei, werde die admission temporaire zur dauernden Einrichtung, und jede Hebung der deutschen Feinspinnerei unmöglich gemacht werden. Das würde auf die Dauer auh eine materielle Schädigung der deutshen Jnteressen bedeuten. Er halte die admission temporaire aber auch darum für fein geeignetes Mittel, weil sie dem Export in keiner Weise Vor- schub leisten werde.
Nachdem noch der Abg. Trimborn scine Auffassung gegen die Ausführungen des Abg. Grad gerechtfertigt hatte, nahm der Staats-Minister von Boetticher die Regierungen gegen den Vorwurf in Schuß, als hätten sie sich herzlos gegenüber der Nothlage der niederrheinishen Halbseidenindustrie gezeigt. Aber die Regierung habe nach eingehender Untersuchung ge- funden, daß die admission temporaire jener Syndustrie nur einen minimalen Nußen, der deutschen Spinnrei aber einen erheblichen Schaden bringen würde. Daß die Feinspinnerei sich in Deutschland sih noch nicht genügend entwickelt have, solle an- geblih an dem noch niht genügenden Zollschuß liegen.
Der Abg. Buddeberg sah in dieser leßten Bemerkung die Ankündigung einer Zollerhöhung für Baummwolengarne ; das sei geeignet, die Weberei in Deutschland zu beunruhigen ; er
impsechle die Annahme des Antrags Broemel.
Der Staats-Ministèr von Boetticher erwiderte, daß er von einer Absicht der Regierung, die Zollsäße zu erhöhen, nicht gesprochen habe; das könne er gar nicht, da über diese Frage nicht verhandelt sei. Die Spinner selbst hätten nur die Meinung, daß eine Zollerhöhung nothwendig sei.
Der Antrag Trimborn wurde angenommen, dagegen der so modifizirte Antrag Broemel abgelehnt.
Hierauf vertagte sich das Haus Donnerstag 12 Uhr.
Un 5 Ubr aus
K
Anzeigen.
Steckbriefe ‘und Untersuchungs - Sachen.
[4159] Steebriéfs-Erledigung.
Der hinter den ‘Kaufinann Louts Hans Paul Fadeureckcht urter dem 5, Februär 1885 ‘in den Akten O. I. d. 27.85 erlassene Steckbrief wird hiér- mit: zurückgenommen. |
Bexlin, ven 17. April 1885.
Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte I.
[4160] SteckhriefsErledtgung.
Der gegen der Büätergeséllen Albert Guftav Franz Thieme wegen Diebstäbls inden Akten Y, 6. 166/85 untér dém 30. März 1885 erlassene Steckbrief wird zurücgeiommen. (
Potsdam, den 20, April 1885.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. Brandt.
[4170] StrafvollstreŒungz-Erledigung.
Das unterm 16. September 1884 in der Ersten Beilage Nr. 222 unter Nr. 41473 erlassene Sträf- vollstreckung8ersucben if in Bezug auf den Fleischer- gesellen und Schirmmother August Hinze erledigt.
Berlinïüheu, den 20, April 1885.
Königliches Amtsgericht. Bensieg. [4171] -
Der unterm 24. März d. I, gegen ‘den Arbeiter Heinrih Herrmann August Großmann äus Schwei- nitz, Kreis-Grünberg, erlassene Steckbrief ift erledigt.
Grünberg, den 21, April 1885.
Königliches Amtsgericht.
4172 l Victor vie Militärverbältniffe des am 3, Juni 1862 zu Dorf Gennin, hiesigen: Kreises, geborenen Meilitärpflichtigen Gustav Hermann Franz Nitscke ist zu den diesseitigen Listen ni{t Genligendes be- fannt geworden. Ich ersucbe ergebenst ven Aufent-
halt desselben festzustellen und nah hier mittheilen zu wollen. .
Landsberg a. W., den 13. April 1885.
Der Königliche Laudrath. F V: v. Kalcwreut h.
[4173] A i
Ueber die Militärverhältnisse des am 1. Juli 1864 zu -Bernhardinenhof, hiesigen Kreises, ge- borenen Militärpfli%tigen Herrmann Guftav Albert Mietzelfeld ift zu den diesseitigen Listen niht Ge- nügendes bekannt, Jch ersuche ergebenst, den Auf- enthaltéórt des Mictzelfeld festzustellen und nach hier mitthéilen zu wollen. L
Landsberg a./W., den 11. Februar 1885.
Der Landrath: F.V.: v. Kalckreuth.
(4174] Strafvollstrecknngs-Erledigung.
Das unterm 10. Oktober 1884 in der ersien Beilage Nr. 241 unter Nr. 45 627, hinter den Gymnastiker Franz Friedrich Wilhelm Rosenbach
und den Arbeiter August Knispel aus Naugard, erlassene Strafvollstreckungs-Ersuchen ist, seitens des p. Knispel erledizt. i Berlinchen, den 2. April 1885. Königliches Amtsgericht. Kommallein.
Der ehemaliae Grenadier, Reservist (Knecbt) Jo? hann Friedrich Wilhelm Eichmann, geb. am 29. Juli 1858 zu Gerzlow, Kr. Soldin, zuleyt in Krining wohn- haft gewesen, wird beschuldigt, als beurlaubter Re- servist ohne Erlaubniß auêgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär behörde Anzeige erstattet zu haben — Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuch8.
Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf [75416]
den 11. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, vor S Le Sckbengeraht in Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentsculdigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 déèr Strafprozeßordnung
von dem Königlichen Bezirkskommando zu Cüstrin
auégestellten Erklärungen verurtbeilt werden. Berlinchen, den 21. März 1885, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[75415] Ladung. Der Scirmmacer Otto Baer, am 26. August 1858 in Meserit geboren, dessen Aufenthalt unbe- kannt ist und welchem zur Last gelegt wird, am 19. Januar d. J. in Bernstein hausirend das S{irmmacbergewerbe beirieben zu haben, ohne den hierzu erforderlidben Wandergewerbescein zu besißen. Uebertretung gegen die S8. 18 und 26 des Gesegzes vom 3. Juli 1876 -- Ges. S. S. 247 — wird auf den 11. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Söffengericht zu Berlincen zur Pp T Uns geladen. Auch bei unent\{chuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhantlung geschritten werden. Berlincheu, den 21. März 1885. Königliches Amtsgericht.
L L C E L E I E A R P E D B" T L
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[69801] Aufgebot.
Die Catharine Fricke aus Detmold, jeßt verehe- lidte Schneider W. Meyer zu London, hat das Aufgebot einer Urkunde, welche über ein ihr und ihrer verstorbenen Schwester Caroline Frie bei der MWiederverheirathung der Wittwe Maurers Fridcke laut stadtgerihtliwer Verbandlung vom 12, Dezem- ber 1862 ausgesettes Präcipuum zu 200 Thlr. = 600 M, ausgefertigt und derzeit auf das Wohn- haus B. Nr. 90 hies. 3. Orts eingetragen ist, be- antragt. Der Jnhaëer der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 2. September 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Detmold, den 21. Februar 1885,
Fürstliches Amtsgericht. I. gez. Heldman. Zur Beglaubigung: Drüke, Gerichtsschreiber.
{47317] Proclama.
Alle Diejenigen, welcbe an dem Nawlafse der am 11. November 1883 zu Landsberg a /W. verstorbenen verwittweten Chaussee-Einnehmer Voigt, Friederike
ilhelmine Dorothea, geb. Zimt i S E Z s ñ Wilk a, geb Zimmermann, 1m ede | fannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem L
trage aangelegter 754 M 44 H§ als Erben Vermächtnißnehmer Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Naclaßpflegers, Justiz- rath Glogau zu Landsberg a./W. zu dem auf
den 17. September 1885, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsftele, Zimmer Nr 24, anbe- raumten Termin unter der Berwainung vorgeladen, daß der Nachlaß den sich meldenden und legitimi- renden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fis- kus wird verabfolgt werden, und der ic später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschafts- besißers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungs- legung noch Ersaß der Nußungen, fondern nur Herausgabe des Vorhandenen wird forvern dürfen.
Landsberg a./W., den 6. Oftober 1884 Königliches Amtsgericht.
[4142] Oeffentliche Zustellung.
Der Wirth H. Köllermann zu Steinkuhl, ver- treten dur den Rechtêanwalt Dr. Schwering, zu Bochum, kiagt gegen den Minorennen Heinrich Stein- hoff jun., unbekannten Aufenthalts, vertreten dur seinen Vormund, den Bergmann Wilhelm Bartling zu Laer weaen rückständiger Zinsforderungen aus den Jahren 1883 und 1884 auf Zahlung von 142,50 46 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreirns vor das Königliche Amtsgericht zu Bochum auf
den 18. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr,
Zimmer Nr. 31.
Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Rust, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtszerihts.
[4152] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelihe Gesindeköhin Susanna Masur, geborene Hentsche!, zu Seiffersdorf, Kreis Ohlau, vertreten durch den Juftiz-Rath Halke zu Ohlau, klagt gegen ihren Ehemann, den Dienstknecht Karl Masur, zuleßt in Seiffersdorf, jetzt unbekannten Auf- enthalts, auf Ekesheidung aus §8. 677 Titel 1 Theil 11. Allgemeinen Landrechts mit dem Antrage:
die zwischen ihr und Beklagten bestehende Che zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Brieg auf den 23, September 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelaffenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wirb diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Brieg, den 20. April 1885,
Ullrich,
Gerichts\{trëiber des Königlichen Landgerichts. [4154] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelihte Schneider Jotßo, Auguste, geb. Wedell, zu Berlin, ODresdenerstraße 91, Hof 4 Treppen, vertreten durch den Rechtsanwalt Leoysohn in Danzig, klagt gegen ihren Ghemann, den Schneider Samuel Joßo, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe- scheidung, mit dem Antrage,
das unter den Parteien bestehende Band der Che zu trennen und den Beklagten für den allein \culdigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 25. September 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung einen bei dem gedachten Ge- rie zugelassenen Anwalt zu bestellen. |
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage. bekannt gemacht.
Danzig, den 18. April 188d,
Kretschmer,
Gerihtöschreiber des Königlidzen Landgerichts. [4149] Oeffentli ustellung.
Die Ehefrau Verwalter Carl Schulte-Ringebraudck, Maria Sibylla, gen. Jenni, geborene Belz, aus
das unter
Parteien bistehende Band dcr trennen,
den Beklagten für den allein
kammer d:s Königlichen mund auf
_ den 14, Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Landgerichts zu
Auszug der Klage bekannt gemacht. Ane: Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[4143] Oeffentliche Zustellung.
malen
mündliccen Verhandlung des
rihts vom Freitag, den 26. Junt
i i 1885, Morgeus 9è Uhr, mit Antragnahme auf:
zu 9% vom 10. 1885 an und die
Prozeßkosten,
TI. vorläufige Vollstreckbacerklärung des ergchen-
den Urtheils und Bewilligung dessen öffent-
__ lien Zustellung an Beklagten.
_Zwecks gestatteter öffentliher Zustellung wird
diejer Auszug der Klage hiermit bekanrt gemacht. Germersheim, den 20. April 1885. Der Gerichtoschreiber des Kgl. Amtsgerichts :
Koch, Ksl. Sekretär.
März
[4150] Oeffentliche Zustellung.
Die Ebefrau des Gerbergejellen Huß, Emilie, ge- borene Komstke, zu Schmnierau bei Zoppot, vertreten durch den Rechtsanwalt Ouilmarn zu Greifswald, llagt gegen ihren Ehemann, den Gerbergesellen Gustav Leopold Huß, früher zu Barth, jeßt unbe-
Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ebe zu treuncn, den Beklagten für den allein \{Guldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechte streits aufzuerlegen, und ladet ten Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald auf
den 8. Zuli 1885, Vormittags 9:4 Uhr, mit ver Aufforderung, einen bei dem geda@;ten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag: bekannt gemacht.
Laue, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
r Kaufmann R. Wiemer in Johannisburg, ver- eten dur den Rechtéanntalt Laube daselbst, klagt gegen den Kaufmann S. E. Rosen, zuleßt in Jo- hannisburg, jeßt unbetannten Aufenthaits, wegen Forderung aus Miethsvertrag mit dem Antrage, den Beklagten zur Zah!ung von 200 zu verurthcilen und das Urtheil für vorläufig volifstreckbar zu er- klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhar.dlung des Rechtéstreits vor das Königliche Arutsgerißt in Johanrisburg zu dem auf Dienstag, dean 16. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 4, angeseßten Termine. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Johanuisbvurg, den 16. Aptil 1885. (Unterschrift), Geritsschreiber des Königliczen Amtsgerichts.
[4151] Oeffentlihe Zustellung. Die Ida Ez:nilie Alwine Jüttler, geb. Pfeiffer, zu Dresden, vertreten durch den Rectsanwalt Dr. Täschner zu Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Friedrih Conzad Jüttler aus Groß- Schweidniß, zuleßt in Neuscdleußig, jeßt unbekann- ten Aufenthalts, wegen Ehebru&.s mit dem Antrage auf Ehescheiduna, und ladet den Beklagten zur mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf N den 3, Zuli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 20. April 1885,
/ Dölling, Gerihts\creiber des Königlichen Landgerichts.
[4148] Oeffentlihe Zustellung.
Der Landeéfiskus von Elsaß-Lothringen, vertreten durch den Kaiserlihen General-Direktor der Zölle und indirekten Steuern, Herrn Fabricius, in Straß- burg, für welben der Recht8anwalt Dr, Reinach in Mülhausen i. E. besteut ist, klagt gegen : 1) den Schlosser Eduard Hisser aus Sennheim, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltsort abwesend, 2) den Feilenhauer Anton Zink in Troyes (Frank- reib) wohnhaft, i: 3) dessen Ehefrau Josefine, geborene Hisser, in Troyes, i 4) den Ackerer Bernard Hisser, Vater, und 5) dessen Chefrau Magdalena, geborene Burgard, beisammen in Sennheim wobnhaft, 6) den Schlosser Emil Hisser in Troyes,
auf Auflösung cines Kaufes und Theilung, mit dem Antrage: Kaiserlies Landgericht wolle den zwishen den Parteien am 20, Dezember 1884 vor Notar Dr. Kauffmann in Sennheim abgeschlossenen Verkauf über folgende Liegenschaften : 1) Sektion G. Nr. 532 ein kleines Wohnhäuschen mit Hof, Garten, Aerfeld, im Ganzen ungefähr 36 Ar Flächeninhalt, Kanton Ober-Ochsenfeld bei
Oeffentliche Zustellung.
Dortmund, zur Zeit zu Stiepel, vertreten durch den
Recbtsanwalts Dr. Gottshalf ¿u Dortwund, klagt gegen ibren Gbemann, den Verwalter Carl Sculte- Ringebravck aus Dortmund, zur Zeit unbekannten A ufen: halts, wigen Gbescbeidung mit dem Antrage, Che zu l 5 \ckœuldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten auf- zuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil- Dort-
dem gedachten
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Elias Löb, Handelsmann, in Schwegenheim, ver- treten durch feinen Peozeßbevollmöchtigten Rechts- anwalt Dr. Josef Kugiec in Landau, klagt bei dem Kgl. Amtsgerichte Germersheim gegen Johann Georg Cßwein, Adcerer, früher in Westheim wohnhaft, der- i ohne bekannten Wokn- und Ausenthaltsort abwesend, wegen Forderung von 230 4 für Rest- Tauspceis einer Kuh und ladet den Beklagten zur | ( Recbtsftreites in die riterlich hierzu bestimmte Sitzung besagten Ge-
I. Verurtheilung des Beklagten, an Kläger zu zahlen: besagte 230 4, nebst Zinsen hieraus
bausen vrd selbst, vorn ter Weg vo na Thann, hinten Weg, 2) Sektion G. Nr. 533,
Sennkbeim Zierrer von Mülhausen, oben Furwe, unten Weg von Sennbeim na Thann,
3) Sektion F. Nr. 1106 ungefähr zwei und vierzig Ar Acker. Kanton Reinengerweg Ochsenteld neben Xaver Vallée und Weg na Reiningen,
Ader Otsenfeld neben Smidt und Janaz Ott, oben Furche, unten Weg, sämmtlih in Stadt und Bann Sennheim gelegen, insoweit der Antheil des Beklagten Eduard Hisser in Frage steht, dem Landes- fiskus gegenüber für nichtig erklären, sodann wolle
ordnen, einen Sacverftändigen ernennen, über Theilbarkeit oder Untheilbarkzit der Grund-
Versteigerung der fraglichen Liegenschaften anordnen und den Notar Dr. Kauffmanr in Sennheim mit der Versteigerung und Vertheilung des Erlöses unter den Parteien nach Maßgabe ihrer Antheile beauftragen, dieses Alles unter Zuziehung des klä- gerisben Fiskus, ferner verordnen, daß der hiernach festgestellte Antheil des Beklagten Hisser dem Kläger bis zum Belaufe seines Ansprucbes für Strafe und Kosten zugetheilt werde; den Beklagten die Kosten zur Last legen und ladet die Beklagten zur münd- lichen Vechandlung des Rechtsstreits vor die Civil- kammer des Kaiserlihen Landgerih:18 zu Mül- hausea i E. auf ? Dienstag, den 30. Juni 1885,
: __ Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen hci dem gedacien Gericte zugelaffenen Anwalt zu bestellen,
Zum Zwecke dec öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht
Mülhausen, den 20. April 1885.
L Stah1, Sekretär, Gericbts\chreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[4145] Oeffentliche Zustellung. , Die Ueberfährpächter Philipp und Marianna Jurzita schen Eheleute zu Landzmierz. rertreten durch den Rechtsanwalt Zülzer zu Ratibor, klagen gegen die Erben des verstorbenen Bauers Carl Kaliga aus Alt-Cosel, nämlich die Wittwe Franciska Kaliga aus Alt-Cofel, und Genossen, wegen Ansprüchen aus einem Pacbtvertrage mit dem Axtrage auf Ver- urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 712 M. 96 HZ nebst 5% Zinsen seii dem Tage der Zu- stellung der Klage,
und laden den Mitbeklagten, großjährigen Johann Kaliga, dessen Aufenthaltsort unbekannt isl, erneuert zur mündlichen Verhandiung des Rechtsstreits vor die ITT. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor auf
den 5, Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Änroalt zu bestellen. Zum Zwecde der öffentliwen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Fus,
Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts,
wirè
I L A A RAR D F A E PE T T PAELIE I M 61“ O V E? S F ISS. T R E N S U I V N A I Bi D Er
Verkäufe, Verpachtuugen, Submissionen 2c.
[4179] Holzverkauf. Am Donnerftag, den 30. April 1885, von Vocmittags 10 Uhr ab, sollen im Friedri’schen Gasthause zu Joachimêthal nacstchende Nuzthölzer aus der Königliwen Oberförsterei Glambeck öffent- lih meistbietend versteigert werden. Schußbezirk Glambeck. Sagen 144 a.: ca, Eiben 19 Stück Nutenden I, Kl. mit 55,47 fm, f 4 - E O, : 3 S Buchen 11 I f r o 1, ” v 23,94 o v a O6, ezirk Sbmelze.
ca. Eichen 3: fm œ ” " I, ” e 11,89 e Jagen 163 a, : ca. Eichen Stück Nuzenden II1. Kl. mit 1,28 fm v s " M, e L, Schußbezirk Baerendicte.
Sagen 60 a. : ca. Buchen 21 Stück Nugtenden I. Kl. mit 56,01 fm x 20 U 34,37 z 47 ITI 55,74 0 IV. 53,69 Ï 21 V § 03 Birken 1 T 1,82 : 5 ITI. 6,32 5 22 E 15,93 : 29 V. 10,45
Jagen 63 a, :
ca. Birken 4 Stü Nutenden IV. § ü ä s YŸ. Grumsin, den 20. April 1885. Der Oberförster:
König.
i ” ” o * o v - e
ch0. qq. G Y E 5) 28 R 1. L E æ S W-M
. mit 3,04 fm Ta
[4178] Verkauf von Buchen-Nuzzholzabschnitten im Submissionswege.
In der Oberförsterei Veckerhagen, Kreis Hof-
geiémar, Regierungébezirk Kassel, soll der Anfall von
Buchen-Nuztzholzabschritten in den nachverzeishneten
Schlägen und Quantitäten:
1) Stbuyßbez. Veckerhagen II. (Förster Marschall), Distr. 97 und 98: 43 AbsH%nitte von 4 bis 20 m Länge und 36—78 ctm Durchmesser
= 84,51 fm,
2) Swbußbez Ziegelhütte (Förfter Kieber), Distr. 103 und 105: 103 Abschnitte von 3—20 m Länge und 36—64 ctm Durchmesser = 187,03 fm,
3) daselbst Distr. 106: 5 Abschnitte von 9,6 bis 20 m Länge und 41—84 ctm Durchmesser = 26,59 fm, daselbst Distr. 108: 17 Abschnitte von: 7;5 bis 15 m Länge und 40—56 ctm Durchmesser
der Eisenbahnstation gelegen, neben Zierrer in Mül-
n Sennheim 5) ungefähr achtzehn Ar Ader, Kanton Obere Owbsenfeld tei der Station neben voranstehendem Wohnhaus und
4) Sektion F. Nr. 747 ungefähr achtzehn Ar
es die Theilung der fragliben Liegenschaften ver- welcher
ftücke sich aus\fpredben und im Fall der Theilbarkeit die Loose bilden soll; im Fall der Untheilbarkeit die
SÖbutzbez. Weißebütte (Förster Remus), Diftr. 136: 79 Abschnitte von 4,6—22 m Länge _ und 34—66 etm Durchrnesser = 140,34 fm, distriktsweise bezw. in den vorbezeihneten 5 Kauf- loofen im Submissionéwege versteigert werden.
Die Gebote werden auf das ganze Quantum jeden Verkaufslooses obne Berücksicbtigung der Taxklafsen pro Festmeter abgegeben und sind verscblossen mit der Aufschrift: „Submission auf Buchen-Nutzholz® versehen,
bis znm 12. Mai er., Vormittags 11 Uhr, wo die!elben, und zwar in der Gastwirthschaft der Frau Wittwe Albrecbt dahier, ia Gegenwart der ersheinenden Submittenten geöffnet werden, an den Unterzeichneten einzusenden.
Als Kaution ist ein Drittel des Kaufpreises bezw. der abgegebenen Höchstgebote in preußishen Werth- papieren mit Coupons und Talons oder baar im Zermine, von folhen Submittenten, welche diesem nit beiwohnen können, vorher bei der Königlichen Forftkasse zu Gieselwerder zu hinterlegen.
Bemezftt wird, daß sämmtlich aufgeführte Distrikte mit gut chau'sirten Abfuhrwegen- versehen und in einer Entfernung von 20—45 Minuten von der Weser (ziemli glei weit von den Bahnstationen Hann.-Münden und Bodenselde) gelegen sind, sowie daß das Holz auf deshalbiges Ansuchen von den be- treffenden Förftern vorcçezeigt wird.
Die Verkaufsbedingungen und Nummernverzeich- nisse können geaen Eatcihturg der Kopialien vom Unterzeichneten bezogen
Beckerhagen, den 20. April 1885.
Der Oberförster: C. Jsrael.
4183] ; (41831 Domainen - Verpachtung.
Das Domainen-Vorwerk Winne nebft Mühle im Kreise Schmalkalden, an der Chauffee, 6 km von der Eisenbahnstatioza Wernshausen belegen, mit einem Slächeninhalte von 151,647 ha soll von Johannis 1885 ab auf 18 Jahre, mithin bis Johannis 1903 anderweit verpachtet werden, wozu nohmaliger öffentlicher Bietungstermin auf
Diensiag, den 12. Mai d. J., / i Vormittags 11 Uhr, in unjerem Sißungs8saal vor dem Rath Göbell anberaumt ift.
Das Pachtgeld-Minimum ift auf 4100 # fest- geseßt.
Zur Uebernahme der Pacbtung wird ein disponibles etzenes Vermögen von 45 000 4 erfordert und haben Pachtbewerber über den Besiß eines solchen, sowie über ihre perfönlihe Qualifikation durch glaubhafte Zeugnisse baldigst, jedenfalls vor dem Termine sich auézuweisen. Die Pachtbedingungen ktegen in unserem Domainen- Sekretariat zur Einsicht offen und können auch bei dem Domainen-Rentamt zu Rotenburg eingesehen werden. Die Besichtigung der Domaine ift nach vor- gängiger Anmeldung bei der Wittwe des bisherigen Pächters Lange gestattet. i Kassel, de1 17. April 1885. Königliche Regierung,
Abtzcilung für direlte Steuern, Domainen
und Forsten.
(Untersrift.)
Befanntmachung. Die im Kreise Ascherêlcbhen belegene Königliche Domäne Börneckte mit cinem Gesammt-Flächen- inhalt von 335,8274 ha, worunter 313/6534 ha Aer und 7,8690 ha Wiesen, foll nebst den dazu ge- hörigen Wohn- und Wirthschaftsgebäuden von Jo- hannis 1886 ab auf 18 Jahre, also bis Johannis 1904, öffentlih meistbietend verpachtet werden. Zu diesem Behufe haben wir einen Termin vor unserem Domänen-Departements-Rath, Regierungs8- Rath Bühling, auf Donnerstag, den 28. Mai d. Jahres, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sißungssaale, Domplaß Nr. 3, hier- selbst, anberaumt, zu welchem wir Pachtluftige mit dem Bemerken einladen, daß das Pachtgelder-Mini- mum auf 26 000 \ pro Jahr und das Jagdpacht- geld auf 257 M pro Jah: festgeseßt ist. Die Be- werber um diese Pachtunz baben ein disponibles Vermögen von 120 000 4, fowie ihre landwirth- schafiliwe Qualifikation nachzuweisen. Dieser Nach- weis ist dem genannten Departements-Rath späte- stens in dem Termine selbst zu führen. Die Ver- pactungs- und Licitationébedingungen, das Ver- messungsregi'ter und die Domänenkarten kTönnea in unserer Registratur während der Dienststunden, #\o- wie bei dem gegenwärtigen Pächter, Oberamtmann Scäper in Börnecke, cingesehen werden. Abschrift der Verpachtngébedingungen kann gegen Erstattung der Kopialien resp. Druckoften von un- serer Registratur bezogen werden. Magdeburg, den 16. April 1885. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. von Horn.
werden.
Regierungs8-
[4177]
{3803] Gestellung von Hülfsfuhrwerk für die reichs- eigene Posthalterci in Berlin. Die Gestellung der kei der hiesigen Posthalterei bei außergewöhnlich starkem Verkehr oder in sonfsti- gen ungewöhnliden Bedarfsfällen erforderlichen Hülfsgespanne und Wagen soll im Wege des öffent- lichen Angebotes neu vergeben werden. Angebote auf Uebernahme dieser Leistungen find verschlossen und mit der Aufschrift : „Geftellung von Hülfsfuhrwerk“ bis zum 15. Mai, Mittags 12 Uhr, an die hiefige Ober-Postdirektion ein- zusenden, Die Postverwaltung bebält sih die Auswahl unter den auftretenden Bewerbern ohne entscheidende Rücksicht auf die Mindestforderung vor. Ferner bleibt vorbehalten, von dem Unternehmer eine Kaution bis zur Höhe von 10 000 Æ zu beanspruchen. Veber den Umfang der Leistungen und die näheren Bedingungen, unter welcen die Vergabe erfolgt, wird im Postgebäude, Spandauerstraße Nr. 19/21, Zimmer §2, Auckunft ertheilt. Auch werden die Bedingungen auf Verlangen — gégen Erstattung, der S(wreibgebühren — s\chriftlich mitgetheilt. Berlin C., 18. April 1885. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Postrath
= 28,85 fm,
Sciffmann.